Tätigkeitsbericht 2017 der Datenschutzstelle
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 18: Tätigkeitsbericht 2017 der Datenschutzstelle. Der Bericht steht zur Diskussion. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, für die Zukunft vorbereitet zu sein. Dies trifft hier im Speziellen zu. Des Weiteren ist auf der Homepage www.liechtenstein-buisness.li zu lesen: «Daten sind schon heute das wichtigste Gut jeder Unternehmung - deshalb müssen sie sicher aufbewahrt und gut verwaltet werden. Liechtenstein hat die besten Voraussetzungen, diese Aufgabe als Datenstandort internationalen Rangs zu übernehmen. Die Asse hierfür werden gerade neu gemischt.» Wer Prozesse digitalisieren will, braucht allerdings relevante Daten. Hoffnung ist meist nur eine aufgeschobene Enttäuschung. So habe ich mich beim Tätigkeitsbericht Datenschutz am 8. Juni 2017 im Landtag geäussert: Es waren drei Punkte, und zwar der Sanktionsmechanismus, welcher bis zu EUR 20 Mio. sich erstrecken kann, der Mehraufwand, den wir gehört haben, und dass die Datenschutzgrundverordnung möglichst zeitgleich allenfalls mit der EU anwendbar ist. Diese drei Punkte induzierten bei mir schon zu diesem Zeitpunkt einen akuten Handlungsbedarf. Um ihren Aufgaben gemäss Datenschutz-Grundverordnung nachkommen zu können, um möglicherweise als nationale Datenschutzbehörde federführende Behörde für Unternehmen mit Hauptsitz in Liechtenstein sein zu können, hatte die Datenschutzstelle bereits zusätzliche Ressourcen und Mittel angefordert. Gemäss dem Protokoll der Geschäftsprüfungskommission wurde die Anforderung zurückgewiesen und ein paar Forderungen an den Antragsteller gestellt. Ich hoffte damals, dass der Forderung der GPK fristgerecht nachgekommen wird, sodass meine Hoffnung nicht eine aufgeschobene Enttäuschung wird. Nun ja, das Sprichwort hat sich in diesem Fall leider bewahrheitet. Ebenfalls hat das Landtagspräsidium die Regierung um eine neue organisatorische Zuordnung der Datenschutzstelle ersucht, die aus Sicht des Landtages aufgrund der festgestellten ablauftechnischen Schwierigkeiten zur Exekutive verlagert werden soll. Die Regierung sieht dies allerdings nicht als dringlich, obwohl durch die neuen Bestimmungen im Datenschutzbereich derzeit eine sehr grosse Verunsicherung in der Bevölkerung, vor allem bei den Gewerbebetrieben, herrscht und die Wichtigkeit des Themas Datenschutz-Grundverordnung für die heimische Wirtschaft mehrfach in den regionalen Medien thematisiert wurde. Im Mai-Landtag wurden zwei und im Oktober-Landtag habe ich eine Kleine Anfrage zur Datenschutz-Grundverordnung an die Frau Regierungsrätin Aurelia Frick gestellt. In der Beantwortung dieser Anfragen hat die Regierung die Wichtigkeit des Themas für Liechtenstein jeweils bestätigt. Aus meiner Sicht wäre es angezeigt, Führungsverantwortung in diesem Thema zu übernehmen. Mit Entsetzen habe ich im Tätigkeitsbericht 2017 gelesen, dass folgende Punkte durch fehlende Ressourcen nur bedingt oder nicht wahrgenommen werden konnten: - Bewilligungspflicht für Anlagen zur Videoüberwachung
- Überwachung Vorratsdatenspeicherung
- Bearbeitung von Anfragen im Allgemeinen
- Kontrolle der Vernichtung beziehungsweise Anonymisierung sogenannter «Hilfsdaten»
- Teilnahme an der Sitzung des Konventionsausschusses «Europarat»
- Teilnahme an der Sitzung «Schengen»
- Vorbereitung der Datenschutz-Grundverordnung
Aus meiner Sicht wäre es angezeigt, Führungsverantwortung in diesem Thema zu übernehmen. Der Datenschutzbeauftragte hat per 31. Mai 2017 seine Kündigung eingereicht. Aufgrund der gesetzlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten endete das Dienstverhältnis am 30. November 2017. Die Stelle des Datenschutzbeauftragten wurde daher im Juni 2017 ausgeschrieben. Aufgrund der Bewerberlage hat die Regierung allerdings keinen Vorschlag zuhanden des Landtags eingereicht. Die Stelle wurde deshalb erneut öffentlich ausgeschrieben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte ein Headhunter für diese Schlüsselstelle eingesetzt werden sollen. Aus meiner Sicht wäre es damals schon angezeigt gewesen, Führungsverantwortung in diesem Thema zu übernehmen. Als uns im Landtag der Vorschlag für die Anstellung unterbreitet wurde, war ich gleichermassen überrascht wie der stv. Landtagsabgeordnete Ado Vogt. Da es sich um eine Ersatzanstellung einer 100-Pozent-Stelle handelte und explizit kein Teilzeitpensum ausgeschrieben war, erstaunte mich die Tatsache, dass die vorgeschlagene Person anfangs mit einem Pensum von 20% und erst ab August 2018 eine Teilzeitstelle mit 80% antreten soll. Allerdings wollte ich diesen Strohhalm nicht auch noch gefährden und habe der Anstellung zugestimmt. Der Countdown läuft. Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung in der EU wirksam. Die Datenschutzstelle informiert auf ihrer Internetseite über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Kursierende Informationen haben bei den Betroffenen grosse Ängste ausgelöst. Ich bin einverstanden, dass man die Betroffenen für dieses wichtige Thema sensibilisiert. Was hier jedoch gemacht wurde, gleicht eher einem Fiasko. Stellen Sie sich vor, mehrere Akteure schreien immer wieder: Feuer, Feuer, Feuer. Die Betroffenen rennen wie wild durcheinander, anstatt sich selber zu retten. Genau diese Erste-Hilfe-Massnahmen sowie den Aufruf, einen kühlen Kopf zu bewahren, vermisse ich in dieser Sache. Zu beachten ist, dass die Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung nicht nur in der Dokumentations-, sondern auch in der Informations-, Auskunfts- und Vorsorgepflicht gelten. Es sollte für die Unternehmen leicht gemacht werden, herauszufinden, inwiefern sie betroffen sind und welche Massnahmen nun wirklich getroffen werden müssen. Danach sollte für die identifizierten Lücken durch eine knackige Risikoanalyse eine Empfehlung für eine Priorisierung der Massnahmen abgeleitet werden können. So kann mit einem überschaubaren Aufwand, das Schlimmste abgewendet werden. Es braucht eine paar griffige Erste-Hilfe-Massnahmen. Dies ermöglicht Hilfe zur Selbsthilfe und nicht eine Empfehlung für die selbsternannten teuren Berater, welche ein leichtes Spiel haben. Ergänzend dazu können dann die neun Schritte auf dem Weg zur Datenschutzkompatibilität vorgenommen werden, welche ebenfalls auf der Internetseite zu finden sind. Der initiierte Newsletter leistet sicher auch einen wertvollen Beitrag. Allerdings ist dieser nicht flächendeckend. Erste-Hilfe-Massnahmen, wie ich es mir vorstelle, konnte ich jedenfalls auf Anhieb nicht finden. Wäre ich betroffen, wäre ich vermutlich auch ein Opfer des Feuers geworden. Wenigstens hätte ich den Grund für mein Ableben gekannt. Ein schwacher Trost. Wer war übrigens schon auf der Internetseite? Aus meiner Sicht wäre es angezeigt, mit hoher Priorität die Führungsverantwortung in diesem Thema zu übernehmen und somit die Betroffenen nicht im Regen stehen zu lassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Es ist erstaunlich, wie unterschiedlich man einen Tätigkeitsbericht lesen kann. Meine Ausführungen zu diesem Tätigkeitsbericht 2017 werden sich leicht unterscheiden von der Interpretation des Kollegen von vorhin.
In der Einleitung dankt die neue Datenschutzbeauftragte, Dr. Marie-Louise Gächter, ihrem Vorgänger Dr. Philipp Mittelberger. Und diesem Dank möchte ich mich anschliessen, denn dieser Tätigkeitsbericht 2017 wurde ja vor allem noch von Philipp Mittelberger geschrieben, nicht geschrieben, aber geprägt. Als kurze Replik zu dem Votum vorhin möchte ich sagen, dass auch ich vielleicht am Anfang ein bisschen skeptisch war betreffend die Besetzung - vor allem aufgrund des Pensums. Aber Rücksprachen mit verschiedenen Gremien, Unternehmen und auch Verbänden haben gezeigt, dass Dr. Marie-Louise Gächter einen hervorragenden Job macht. Ich denke, wir haben hier eine Frau gefunden, die diese Arbeit hervorragend erfüllt und damit auch die richtige Person am richtigen Ort ist.Im Bericht wird mehrmals darauf hingewiesen, dass die Anfragen an die Datenschutzstelle zurückgegangen sind. Im Kapitel 2.1 kann man einen Einblick bekommen in die Vielfalt der Fragen. Es ist interessant zu sehen, dass die Tendenz, weniger Anfragen zu stellen, sich auch in diesem Jahr bewahrheitet. Die Zahlen haben mich ein bisschen überrascht, da ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass Datenschutz nach wie vor eine wichtige Sache ist. Im Bericht selber finden wir eine Begründung für den Rückgang, dort steht: «Den erwähnten Rückgang erklären wird uns wie folgt: Das Thema DSGVO ist bei den Unternehmen angekommen und andere Datenschutzfragen werden von den Datenbearbeitern zurückgestellt. Diese These wird durch mehrere Feststellungen gestützt.» Das erscheint mir einleuchtend, obwohl das ja nicht seit dem Jahr 2014 eine Tendenz ist. Ich weiss nicht, ob es andere Gründe gibt, warum die Anfragen zurückgehen. Wurden in den letzten Jahren die meisten Anfragen von der Landesverwaltung gestellt, so haben im Jahr 2017 die Industrie, das Gewerbe und die Dienstleistungsbetriebe am meisten Anfragen gestellt. Ich gehe davon aus, dass dies mit der geplanten Datenschutz-Grundverordnung zu tun hat. Die Aufgaben der Datenschutzstelle sind vielfältig und die Seiten 7 bis 16 geben einen Einblick ist die Arbeit: Einreichen von Stellungnahmen, Mitarbeit bei Vernehmlassungen, Begleitung von Projekten des Landes und der Gemeinden. Die Datenschutzstelle übernimmt aber auch eine wichtige Funktion in der Information und in der Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Sie organisiert den Datenschutztag, Diskussionsveranstaltungen und nimmt in Zusammenarbeit mit der Uni auch an Lehrgängen teil. Mindestens an zwei Stellen habe ich auch gelesen, dass sich die Datenschutzstelle für den Datenstandort Liechtenstein stark macht. Diese Bemühungen möchte ich unterstützen und fragen: Gibt es positive Entwicklungen zu einem Datenstandort Liechtenstein? Gibt es dazu Informationen von der Regierung? Gibt es hier Bestrebungen, Liechtenstein als Datenstandort zu positionieren? Immer wieder kann im Bericht gelesen werden, dass die Datenschutzstelle im Rahmen ihrer Arbeit auf Schwachstellen oder Unzulänglichkeiten hingewiesen hat. Teilweise wurden die Anregungen aufgenom-men, teilweise aber auch ignoriert. Ich hoffe, dass in diesen Fällen, also in den letzteren, trotzdem der Schutz der Daten von Personen im Vordergrund stand und nicht Bequemlichkeit oder sogar finanzielle Überlegungen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die kommende Datenschutz-Grundverordnung, welche im Mai 2018 in Kraft treten wird, das zentrale Thema in diesem Bericht darstellt. Wir werden uns auch im nächsten Traktandum mit dieser Datenschutz-Grundverordnung beschäftigen. In fast allen Kapiteln wird darauf hingewiesen, vor allem in den Kapiteln 4, 6 und 7, und es werden auch Bestrebungen aufgezeigt, die im Zusammenhang mit dieser Datenschutz-Grundverordnung getroffen wurden. Der Datenschutz-Grundverordnung ist auch ein eigenes Kapitel gewidmet, Kapitel 7.1. Darin wird auf die Bedeutung hingewiesen, vor allem für die Unternehmen in Liechtenstein. Die DSGVO sieht vor, dass die nationale Datenschutzbehörde auch Aufsichtsbehörde wird, also auch unsere Datenschutzstelle. Wie schon gesagt, werden wir im kommenden Traktandum sicher darauf eingehen. Die Datenschutzstelle hat als Vorbereitung auf die Umsetzung eine Standortbestimmung bei 103 Unternehmen in Liechtenstein durchgeführt, sozusagen als Vorbereitung für die Zeit nach dem Mai 2018. Ich denke, diese Vorbereitung finde ich hervorragend. Ich finde das begrüssenswert. Ich weiss jetzt auch nicht genau, woher das Bild des Feuers kommt. Ich denke, die Datenschutzstelle hat wirklich versucht, hier im Vorfeld das Thema aufzunehmen und auch zu sensibilisieren. Dieses Vorgehen begrüsse ich sehr, denn die Rückmeldungen zeigen, wo Handlungsbedarf besteht und wo die Unternehmen Unterstützung brauchen. Auf der Seite 21 können wir nachlesen, dass sich die beteiligten Unternehmen amtliche Informationen auf der Homepage der Datenschutzstelle wünschen, sie wünschen sich auch Schulung zum diesem Thema, aber vor allem wünschen sie sich eine Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Die Umsetzung der DSGVO wird mit der Notwendigkeit verbunden sein, dass wir nationales Recht anpassen werden müssen, sprich im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz. Das ist ja auch schon angekündigt worden und das werden wir wahrscheinlich im Juni-Landtag machen. Ein Brief der Gemeinde Schaan vom 28. Februar dieses Jahres zeigt auf, welche Herausforderungen auch auf die Gemeinden zukommen können. Ich denke auch, auf dieses Thema werden wir sicher dann im Juni eingehen. Ich möchte das hier jetzt nicht ausbreiten. Ich finde aber gut, dass die Gemeinde Schaan sich frühzeitig gemeldet hat. Zum Schluss noch zwei Bemerkungen, Fragen. Eine Frage wurde vorhin auch schon aufgenommen oder erwähnt. Es geht um die zukünftige Einordnung der Datenschutzstelle. Das ist ein Thema, das wir schon diskutiert haben. Und ich möchte einfach fragen: Wie sieht der Prozess aus? Gibt es hier schon genauere Informationen? Wo wird die Datenschutzstelle zukünftig eingeordnet werden? Und dann ein anderes Thema, das mir sehr wichtig scheint. Da geht es um den Personalbedarf. Wenn ich den Tätigkeitsbericht 2017 Revue passieren lasse, dann habe ich den Eindruck, dass der Personalbedarf bei der Datenschutzstelle zunehmen wird. Und so steht es dann auch im Bericht und Antrag Nr. 15/2018, das ist das kommende Traktandum. Dort wird ganz explizit darauf hingewiesen. Auf der Seite 19 steht, dass mit der Übernahme der Verordnung mit einem erhöhten personellen und finanziellen Aufwand bei der Datenschutzstelle zu rechnen ist. Ich frage mich, warum beim Ausblick auf den Seiten 22 und 23 des Tätigkeitsberichts 2017 nicht mit dieser Deutlichkeit auf den kommenden Personalbedarf hingewiesen wurde. Ich denke, der Tätigkeitsbericht 2017 wäre der richtige Ort gewesen und auch die richtige Zeit, um auf den zukünftigen Bedarf hinzuweisen. Zum Schluss bedanke ich mich bei Frau Dr. Marie-Louise Gächter für den interessanten und umfassenden Bericht. Ich spreche auch dem ganzen Team der Datenschutzstelle meinen Dank für die geleistete Arbeit aus. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich kann mich in weiten Teilen meinem Vorredner anschliessen. Die Arbeit geht der Datenschutzstelle sicherlich nicht aus. Insbesondere teile ich seine Ansicht, also die Ansicht meines Vorredners, die Beispiele unter Punkt «2.1 Anfragen» sind sehr illustrativ, sehr veranschaulichend, wie breit und wie tief die Thematik Datenschutz geht. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche Ende Mai dieses Jahres in Kraft tritt, hat ihre Schatten vorausgeworfen. Wir werden beim folgenden Traktandum über die EU-Datenschutz-Grundverordnung diskutieren können. Es freut mich, dass die Datenschutzstelle entschieden hat, auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten, wenn eine Anfrage an sie gerichtet wird, zumal Gebühren im Datenschutzgesetz nicht vorgesehen sind, und rechtlich nur über die entsprechende Verordnung abgesichert ist. Ich teile die Ansicht, dass die Hürden für Datenschutz und Schutz der Privatsphäre möglichst frei von Hürden sein müssen. Nachdem der EuGH die uneingeschränkte Vorratsdatenspeicherung als Verletzung der Privatsphäre bewertet hatte, musste auch Liechtenstein seine Handhabung der Vorratsdatenspeicherung gesetzlich anpassen. Mit der Revision des Kommunikationsgesetzes wurde die Vorratsdatenspeicherung nun eingeschränkt und ein Zugriff auf die vorab gespeicherten Daten ist nur noch erlaubt, wenn eine schwere Straftat vorliegt. Der Datenschutzstelle obliegt die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Vorratsdatenspeicherung. Diese erweiterte Aufgabe der Datenschutzstelle wie auch die Arbeit, welche mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf die Datenschutzstelle zukommt - gepaart mit dem bereits bestehenden Aufgabenkatalog -, wird zu einem personellen Engpass bei der Datenschutzstelle führen. Entweder benötigt diese mehr Personal oder muss Aufgaben an externe Dienstleister vergeben. In weiser Voraussicht hatte die Datenschutzstelle deshalb schon im Voranschlag für das Jahr 2018 eine zusätzliche Stelle vorgesehen. Die Geschäftsprüfungskommission des Landtags als zuständiges Organ hat diesen Budgetantrag jedoch nicht gutgeheissen. Jetzt heisst es oder hiess es für die Datenschutzstelle sich halt ein wenig «durchzuwursteln». Die Datenschutzstelle ist dem Landtag angegliedert - und das ist auch gut so. Denn sie muss von der Regierung unabhängig sein. Aber: Der Landtag muss sich seiner Verantwortung bewusst werden. Im neuen Datenschutzgesetz muss die Führungs- und Budgetverantwortung zwischen Landtagspräsidium und GPK endlich klarer definiert werden. Der Leitung und den Mitarbeitenden der Datenschutzstelle danke ich an dieser Stelle für ihre geleistete Arbeit. Zum Abschluss noch eine Frage bezüglich des Begriffs Datenstandort. Er geistert durch das Land, er wird an Vorträgen verwendet, an der Uni oben kommt der Begriff immer wieder zum Ausdruck. Und meine Frage an die Regierung ist: Gibt es irgendwelche strategischen Pläne, irgendeine Ausrichtung, Liechtenstein im Rahmen der Standortförderung als Datenstandort zu promoten? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Datenschutzstelle erstattet dem Landtag und der Regierung jährlich einen Tätigkeitsbericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sowie über Feststellungen und Empfehlungen und deren Umsetzung informiert. Im Jahr 2017 war die Datenschutz-Grundverordnung aus naheliegenden Gründen massgebliches Thema bei der Datenschutzstelle. Wie wir bereits mehrfach gehört haben, wird diese Verordnung mit Übernahme in das EWR-Abkommen auch in Liechtenstein unmittelbare Anwendung finden. Daher haben im vergangenen Jahr einige Veranstaltungen zum Thema DSGVO stattgefunden mit dem Ziel der Datenschutzstelle, so zumindest im Bericht, die Unternehmen in Liechtenstein auf die DSGVO vorzubereiten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen stellt die Umsetzung der DSGVO in ihren Betrieben eine grosse Herausforderung dar. Es wäre daher wünschenswert gewesen, die Datenschutzstelle hätte diesbezüglich ihre Informationspolitik frühzeitiger gestartet und Hand gereicht. So zum Beispiel mit entsprechenden Leitfäden oder Handreichungen zum konkreten Vorgehen. Lediglich hinzuweisen, dass sich die Unternehmer für die DSGVO rüsten sollen, war nicht ausreichend, um den Unternehmen die Angst zu nehmen, welche sich aufgrund der Androhung doch recht hoher Sanktionen in einigen Köpfen breit gemacht hat. Interessant sind die im Bericht ausgeführten Anfragen zu verschiedensten Themenbereichen und deren Beantwortung durch die Datenschutzstelle. Diese Auflistung lässt darauf schliessen, dass die Arbeit der Datenschutzstelle zielführend ist und den Anfragenden ihre Ersuchen beantwortet werden konnten. Dennoch wurde auch im Tätigkeitsbericht 2017 festgehalten, dass bei den Anfragen - wie auch schon im Vorjahr - ein quantitativ leichter Rückgang zu verzeichnen war. Die getätigten Anfragen aber würden sich, so die Datenschutzstelle, auf einem - im Verhältnis zu den Personalressourcen der DSS - nach wie vor sehr hohen Niveau und einer zunehmenden Komplexität befinden. Die übrigen Aktivitäten der Datenschutzstelle im Jahr 2017 wurden von meinen Vorrednern bereits mehrfach angeführt, weshalb ich darauf verzichten werde, diese alle auch noch einmal aufzuführen.Abschliessend möchte ich Herrn Philipp Mittelberger, der sein Amt als Datenschutzbeauftragter per Ende 2017 niedergelegt hat, für seine geleistete Arbeit danken. Diesen Dank möchte ich natürlich auch auf alle Mitarbeitenden der Datenschutzstelle ausweiten. Der neuen Datenschutzbeauftragten, Frau Dr. Marie-Louise Gächter, wünsche ich weiterhin ein gutes Einarbeiten in ihre Aufgaben und viel Freude in ihrer Funktion. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für den vorliegenden interessanten Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle, über den schon viel gesagt wurde. Ich habe noch zwei Fragen aufgrund dieses Berichts. Die Datenschutzstelle erachtet die aktuell eingeholten Einwilligungserklärungen beim Arbeitsmarktservice (AMS) als ungültigen Rechtfertigungsgrund. Die Stellensuchenden werden aufgefordert, ein Anmeldeformular zu unterzeichnen. Damit willigen sie unter anderem ein, dass die persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Beim Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport wurde angeregt, diese Rechtsgrundlagen entsprechend anzupassen. Das Ministerium sieht jedoch keine Notwendigkeit für eine Änderung der Rechtsgrundlage oder eine Abkehr von der bisherigen Praxis beim AMS. Warum wird die von der Datenschutzstelle vorgeschlagene Änderung, dass Stellensuchende darüber informiert werden, an welche Arbeitgeber ihre Daten weitergegeben werden, nicht umgesetzt? 2016 untersuchte die Datenschutzstelle die Datensicherheit der elektronischen Steuererklärung. Es wurde festgestellt, dass der Passwortschutz für das Steuerjahr 2015 nicht dem Stand der Technik entsprach und einfach umgangen werden konnte. Die Datenschutzstelle sprach sich gegen die Entfernung und für die Implementierung eines sicheren Passwortschutzes der einzelnen Dateien der Steuererklärung aus. Die Steuerverwaltung teilte diese Ansicht nicht und informierte die Nutzer 2016 darüber, dass der Passwortschutz entfernt wurde. Warum wurde der Passwortschutz von der Steuerverwaltung entfernt und wie sicher ist jetzt die elektronische Steuererklärung in Bezug auf Zugriff von Unbefugten? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich schliesse mich in vielen Punkten meinen Vorgängern an, teile aber die Sichtweise des Landtagsabgeordneten Mario Wohlwend bezüglich Fiasko überhaupt nicht. Anlässlich der letzten Sitzung mit der Industrie- und Handelskammer hat Klaus Risch, Vorsitzender der Industrie- und Handelskammer, explizit die Datenschutzstelle gelobt für ihre Unterstützung der Betriebe in der Umsetzung bei allen Fragenstellungen zu diesem Hammerprojekt, wenn ich das so bezeichnen darf, Datenschutz-Grundverordnung. Man hat auch die Unterstützung des Kollegen Valersi in diesem Bezug gelobt. Ich kann die Kritik oder die geäusserte Kritik in keinster Weise nachvollziehen. Zum zweiten Punkt, der geäussert wurde, das haben meine Kolleginnen und Kollegen auch schon dargestellt: Führungsverantwortung heisst in diesem Zusammenhang: das Landtagspräsidium. Das Landtagspräsidium ist zuständig für die Datenschutzstelle heute. In Zukunft, und da teile ich die Einschätzung des Kollegen Marxer nicht, hoffentlich nicht mehr, dann wird das beim Ministerium sein oder direkt an die Regierung angehängt. Aber diese Fragestellung werden wir noch klären. Das zu den Voten im Vorgang. Dann schliesse ich mich dem Dank an. Dr. Mittelberger hat sicher massgebend diesen Bericht mitgestaltet und Frau Gächter auch. Ich denke, der Hauptaufwand war bei Dr. Mittelberger. Aber ich denke auch, dass das ganze Team hier mitgearbeitet hat. Darum grosses Kompliment an diesen vorliegenden Bericht. Susanne Eberle-Strub hat es vorher schon skizziert: Seite 4 kann ich absolut nicht nachvollziehen - wie aufgrund der Rückmeldung der Datenschutzstelle das Ministerium zum Schluss kommt: «Das Ministerium sieht gegenständlich keine Notwendigkeit für eine Änderung der Rechtsgrundlagen oder eine Abkehr von der bisherigen Praxis beim AMS.» Absolut nicht nachvollziehbar. Und am Schluss schliesse ich noch mit einer Frage, und das ist sicher auch ein zentrales Thema. Liechtenstein ist explizit daran interessiert, federführende Behörde zu werden. Hier interessiert mich der Stand dieser Dinge: Werden wir das sein, wie sieht da der Zeitplan aus, wo stehen wir da heute? Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte auf die Voten des Abg. Wohlwend und des Abg. Oehry zurückkommen. Ich verstehe die Verärgerung in Bezug auf die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Umsetzung ist meines Erachtens sicherlich nicht optimal gelaufen und führt im Moment einfach wieder zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Wir haben jetzt dann einen Zustand ab 25. Mai, bei welchem wir noch kein nationales Gesetz haben. Das wird dann zu einem späteren Zeitpunkt irgendwann einmal kommen. Dann haben wir die Übernahme in den EWR-Acquis, da bitte ich dann die Frau Regierungsrätin, nochmals auszuführen, wann das genau sein wird. Dann ist das zumindest so, das betrifft dann ausschliesslich die inländischen Geschäfte. Aber zumindest für die internationalen oder europaweiten Geschäfte haben wir zumindest meines Erachtens ab dem 25. Mai unmittelbar die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Falls dies nicht so wäre, bitte ich die Frau Justizministerin, mich in diesem Punkt zu korrigieren. Also wie gesagt, da verstehe ich den Unmut von vielen Personen und die Personen stammen vor allem hauptsächlich aus dem Gewerbe. Aber ich möchte hier auch die Datenschutzstelle selbst in Schutz nehmen in dem Sinn. Ich möchte hier erwähnen, dass ich mit der Datenschutzstelle sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Und jedes Mal, wenn ich Anfragen hatte, wurden die von der Datenschutzstelle sehr kompetent und sehr rasch beantwortet. Also da möchte ich wirklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Datenschutzstelle recht herzlich danken. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich möchte mich auf die Rückmeldung des Landtagsabgeordneten Oehry Daniel beziehen. Sie haben es angesprochen. Das ist die Rückmeldung, die Sie bekommen haben von der Industrie- und Handelskammer. Das kann ich grösstenteils nachvollziehen. Denn die meisten Betriebe, die dort angeschlossen sind, haben eine bestimmte Grösse, haben dann auch einen Beauftragten, einen Datenschutzbeauftragten, welcher schon einmal die Sprache versteht, und dementsprechend sind dort auch Ressourcen vorhanden. Ich habe explizit bei meiner Stellungnahme die Ängste des Gewerbes ausgeführt, und das wurde auch vom Landtagsabgeordneten Thomas Vogt bestätigt. Es geht um das Gewerbe. Die wurden früh verunsichert. Ich gebe grössenteils recht: Einige Dinge wurden noch geradegezogen mit der Uni zusammen, mit den Schulungen. Aber sie waren in einer langen Phase der Ungewissheit. Das ist als Gewerbler nicht eine schöne Situation, wenn man nicht genau weiss, was auf einen zukommt. Und diesen Punkt wollte ich explizit ansprechen. «Fiasko» ist vielleicht ein grosses Wort, aber es war relativ früh bekannt, dass die Datenschutz-Grundverordung ein grosses Projekt ist. Der Start war harzig, um das vielleicht so zu relativieren. Mittlerweile höre ich auch Stimmen, die der jetzigen Leiterin der Datenschutzstelle ein gutes Zeugnis ausstellen, also auch dort. Aber wir reden hier von einem Tätigkeitsbericht 2017. Gewisse Schulungen finden jetzt fünf vor zwölf im März statt. Aber es geht hier um das letzte Jahr. Gewisse Anzeichen, ich glaube, wer dann die Verantwortung übernimmt, aber es sollte jemand die Verantwortung übernehmen, waren früh erkennbar. Ich finde es schade gegenüber den Gewerblern, dass man diese Verantwortung nicht oder nur teilweise wahrgenommen hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst zum Votum des Abg. Wolfgang Marxer, der die neue Zuordnung angesprochen hat und dann auch erwähnt hat, die Datenschutzstelle sollte unabhängig sein. Da bin ich dann gespannt auf die Argumentation vonseiten der Regierung, wenn man hier eine neue Zuordnung vorsehen möchte, wie diese Unabhängigkeit zukünftig gewährleistet werden kann beziehungsweise inwiefern dies europakompatibel ist und auch DSGVO-kompatibel gemacht werden soll. Dann zu dieser Verantwortlichkeit: Wer trägt hier die Verantwortung? Ich denke, wir müssen hier nicht auf die Regierung zeigen, wir müssen einfach den Blick in den Spiegel wagen und sehen uns 25 Damen und Herren Abgeordnete. Das ist Führungsverantwortung. Man kann natürlich nicht jahreweise die geforderten Personalressourcen nicht sprechen und dann am Ende des Tages sagen: Ja, liebe Datenschutzstelle, wieso werden jetzt diese Kurse so spät gemacht und durchgeführt? Diese Fünfer-und-Weggli-Politik geht einfach nicht. Dann müssten wir schon intern fähig sein, diese Personalressourcen auch zur Verfügung zu stellen. Und da hatten wir anscheinend ein Problem zwischen GPK und dem Landtagspräsidium. Also ich denke mir, ein Blick in den Spiegel reicht. Führungsverantwortung, wenn sie nicht wahrgenommen wurde, dann hat sie der Landtag selbst nicht wahrgenommen. Er hat diese Personalressourcen nicht bewilligt und nun hat er halt das Problem. Und da müssen wir gar nicht auf andere zeigen wie in vielen anderen Bereichen. Wir müssen einfach bei uns selbst anfangen. Und man kann einfach nicht Personal nicht zur Verfügung stellen und parallel jetzt hier die Schuld irgendjemandem in die Schuhe schieben wollen. Ich denke mir, hier trägt der Landtag ganz klar eine erhebliche Mitschuld. Ich sehe zumindest sonst niemanden, der hier mitunter auch noch schuldig sein könnte. Denn das war in der Vergangenheit immer ein Thema - wo sind diese Personalressourcen? Nun kommt es natürlich ganz deftig mit dieser Datenschutz-Grundverordnung, es drohen massive Bussen gerade auch für die Unternehmungen. Es ist sicherlich auch ein Problem für das Gewerbe. Das anerkenne ich. Aber wie gesagt, gute Politik ist eben, wenn man heute die Probleme von morgen erkennt und heute die Weichen so stellt, dass die Probleme morgen nicht entstehen. Und deshalb hätten wir halt in der Vergangenheit gewisse Personalressourcen zur Verfügung stellen sollen und nicht jetzt heute hier jammern und sagen, es ist nicht so gut gelaufen. Da sind wir sicherlich mitschuldig. Und mitunter sollten wir die Lehren daraus ziehen und die Konsequenzen auch daraus ableiten. Ich denke, der Abg. Eugen Nägele hat auch auf diesen Punkt hingewiesen. Wie soll es in diesem Bereich weitergehen? Und da werden wir halt auch als Landtag dann mitunter gewisse Ressourcen sprechen müssen. Ich bin mir schon bewusst, wir sprechen wieder über Finanzen. Aber wie gesagt, am Ende des Tages sagen: Ja, andere sind Schuld; ich denke mir, der Landtag hat die Führungsverantwortung zu wenig wahrgenommen.Landtagspräsident Albert Frick
In diesem Zusammenhang möchte ich mich gerade selbst auch einbringen, weil es in der Tat so ist, dass die Verantwortung beim Landtag liegt, derzeit noch. Etwas unglücklich platziert, das muss ich auch zugeben, vor allem, wenn es um Personalfragen geht, weil einerseits das Präsidium zuständig ist für die Bewilligung von weiterem Personal, andererseits die GPK zuständig ist für die Budgetbewilligung. Das beisst sich gelegentlich, wie wir erlebt haben im vergangenen Jahr, als das Präsidium zusätzliche Stellenprozente bewilligt hat, die GPK aber die entsprechenden Budgets nicht bewilligt hat. Das ist natürlich nicht ganz einfach, diese Situation, sie ist meines Erachtens auch nicht sehr glücklich. Ich kann aber dazu sagen, dass anfangs Jahr temporäre Aufstockungen bei der Datenschutzstelle stattgefunden haben. Dies konnte mit bestehendem Personal bewältigt werden, indem einzelne Pensen erhöht wurden. Und wie geht es jetzt weiter? Mit der Datenschutz-Grundverordnung kommen vielfältige neue Aufgaben auch höhere Verantwortung auf die Datenschutzstelle zu. Die Datenschutzstelle hat auch schon beim Präsidium Personalbedarf angemeldet: Wir reden von 350 Stellenprozenten. Es ist aber zu sagen, dass gleichzeitig die Revision der Datenschutzgesetzgebung läuft. Und ein wesentlicher Inhalt, das wurde ja schon angesprochen, wird sein, dass die Zuständigkeit für die Datenschutzstelle, für den Datenschutz vom Landtag zur Regierung beziehungsweise ins Justizministerium verschoben werden soll. Diese Verschiebung ist natürlich ganz wesentlich, weil auch in Zukunft dann die Personalverantwortung bei der Regierung liegen wird, wenn das so kommt, wenn das vom Landtag so auch zum Gesetz erklärt wird. Nun, weil eben höchstwahrscheinlich - wahrscheinlich - die Verantwortung in Zukunft bei der Regierung liegen wird, hat die Regierung anlässlich der letzten APK-Sitzung, als wir das nächste Traktandum, Traktandum 19, beraten haben, angeboten, den Personalbedarf per 2019 mit der DSS zusammen festzulegen und dann dem Landtag, konkret dem Präsidium und der Geschäftsprüfungskommission, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, weil ja die Entscheidung derzeit noch beim Landtag liegt. Aber ich kann jetzt schon sagen, dass davon ausgegangen werden kann, dass eine Personalerhöhung stattfinden muss und auch stattfinden wird.Dann möchte ich noch grundsätzlich auch meinerseits sagen, dass ich die Arbeit des vorhergehenden Leiters, des ausgeschiedenen Leiters, Dr. Philipp Mittelberger, hier verdanken möchte an dieser Stelle. Er hat einen ganz wesentlichen Anteil in den vergangenen 15 Jahren beim Aufbau der Datenschutzstelle geleistet. Was ich nicht teilen kann, ist die Meinung, dass Fehler gemacht wurden bei der Besetzung der Nachfolge. Ganz im Gegenteil: Ich bin der Überzeugung, dass wir von einem ausserordentlichen Glücksfall reden können. Frau Dr. Marie-Louise Gächter erweist sich als eine hervorragende Besetzung dieser Stelle mit ausserordentlicher Kompetenz und auch mit ausserordentlicher Ausbildung. Eine nicht ganz alltägliche Anstellung, würde ich meinen. Ich denke, wir sollten ihr alles Gute wünschen und sie so gut als möglich unterstützen in ihrer Tätigkeit. Dass sie eben nur zu 20% beschäftigt wurde, das hat auch mit ihrer Kompetenz und mit ihrer Beschäftigung zu tun. Wenn man in einer entsprechenden Stelle engagiert ist, dann kann man sich nicht einfach rauskaufen. Sie nimmt diese 20% sozusagen zusätzlich auf sich, um bereits für diese Stelle arbeiten zu können, und was sie in diesen 20% erledigt, das ist dann schon wirklich beachtlich. Und ich bin überzeugt, wenn sie uns erst dann wirklich vollumfänglich zur Verfügung stehen wird, wird sich das noch als sehr gute Besetzung erweisen. So weit meine Ergänzung.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich melde mich nur ganz kurz, weil jetzt eigentlich alles schon gesagt wurde durch den Abg. Wendelin Lampert und auch durch Sie, Herr Landtagspräsident. Ich bin jetzt aber froh, dass der Abg. Mario Wohlwend das Wort Fiasko auch ein bisschen relativiert hat. Ich glaube, es liegt jedem frei, einen Tätigkeitsbericht selber zu interpretieren. Aber ich habe das nicht als Fiasko empfunden, so wie ich das erlebt habe. Und ich kann einfach sagen: Die Personen, mit denen ich gesprochen habe, haben gesagt, dass grosse Bemühungen unternommen wurden, um das gut einzuführen. Natürlich hätte man vielleicht früher anfangen können, aber die Personalressourcen sind nun einmal beschränkt. Und ich glaube, Philipp Mittelberger hat versucht, das zu machen, was möglich war. Und ich habe auf diese Umfrage bei 103 Unternehmen hingewiesen, das sind ja sicher nicht nur die Unternehmen, die bei der LIHK angeschlossen sind, sondern da sind sicher auch Gewerbebetriebe dabei. Ich hoffe auch, dass uns die Umsetzung gut gelingen wird. Es ist ein grosses Thema, das uns alle herausfordern wird, den Landtag, aber sicher auch die betroffenen Betriebe und die Gewerbebetriebe. Ich schliesse mich dann dem Glückwunsch oder den guten Wünschen an, und ich hoffe, dass die Datenschutzstelle hier eine gute Arbeit machen wird. Ich bin aber sicher, dass sie das machen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich weiss nicht, ob der Abg. Oehry mich richtig verstanden hat. Deshalb möchte ich diese zwei Sätze wiederholen. Die Datenschutzstelle ist dem Landtag angegliedert. Und das ist auch gut so, denn sie muss von der Regierung unabhängig sein. Die Unabhängigkeit ist eigentlich die Herausforderung. Es hat einen Grund, weshalb die Datenschutzstelle heute dem Landtag zugeordnet ist. Und wenn es in Zukunft anders sein wird, dann bin ich noch gespannt, wie eben diese Unabhängigkeit der Datenschutzstelle hergestellt wird, wenn gerade die Personalverantwortung bei der Regierung liegt. Aber das werden wir dann sehen, wenn das neue Datenschutzgesetz vorliegt. Meine Kritik lag darin, dass innerhalb des Landtags zwei Stellen, Landtagspräsidum und GPK, für die Datenschutzstelle verantwortlich waren, was dazu führte, dass ein Budget von der GPK gutgeheissen wurde, ein Nachtragskredit vom Landtagspräsidium. Es geht mir darum, dass solche abstrusen Situationen nicht mehr der Fall sein können. Aber da scheint eine Lösung gefunden worden zu sein. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Jetzt ist das Thema aufgekommen bezüglich der Stellenbesetzung bei der GPK. Das hatten wir in der GPK-Sitzung vom 24. Mai 2017. Sie können da gerne auch das Protokoll nachlesen. Da werden Sie feststellen, weshalb die GPK diesem Budgetantrag nicht stattgeben konnte. Die GPK hat richtig gehandelt zu diesem Zeitpunkt. Das möchte ich noch einmal unterstreichen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Personalaufstockung von 150 Stellenprozent geplant. Dabei war auch klar, dass die Datenschutzstelle mit einer Leitung von 100% besetzt ist. Es war nicht absehbar, dass der Datenschutzverantwortliche seine Stelle aufgeben wird. Der Datenschutzverantwortliche hat seine Stelle im Nachgang aufgegeben. Das möchte ich hier unterstrichen wissen. Dann hat man das neu ausgeschrieben. Das haben wir auch schön gehört, da hat man zwei Anläufe gebraucht, bis man diese Datenschutzstelle neu besetzen konnte. Das war nicht die Verantwortung der GPK und auch nicht in der Verantwortung des Landtages. Das möchte ich auch noch einmal unterstrichen wissen. Und dann hat man halt eine Person gefunden, die hat man angestellt zu 20%. Sie hat sich gut eingearbeitet. Das habe ich auch verstanden und gehört. Der Landtag hatte keine Freude damit. Das möchte ich auch unterstrichen wissen. Und jetzt können Sie nicht einfach, Herr Lampert, sagen, der Landtag ist schuld an diesem ganzen Desaster, wie ich es hier gehört habe. Ich denke, es ist kein Desaster. Es ist unglücklich gelaufen und das kann in Gottes Namen passieren. Herr Lampert, wenn Sie Anträge erhalten, die, Entschuldigung, schlecht - ich sage es jetzt bewusst so: schlecht - argumentiert sind, dann werden Sie, wenn Sie dann immer Ja sagen, wenn es um Staatsstellen geht, die Sie dann bewilligen werden, und Hunderttausende Franken zum Fenster hinauswerfen in dem Sinn, der Erste sein, der fragt, woher das Geld kommt. Und ich denke, die GPK hat sehr vorbildlich gehandelt. Sie hat gesagt, sie will einen begründeten Antrag, sie möchte wissen, ob wir eine federführende Funktion bekommen bei der Sanktionierung. Sie hat damals sehr gute Fragen gestellt. Diese Fragen konnten alle nicht beantwortet werden, und deshalb hat die GPK zu Recht diese 150 Stellenprozent nicht genehmigt. Die GPK hat nicht gesagt, dass man diese Stellenprozente nie genehmigen wird. Sie hat gesagt, wir wollen eine vernünftige Begründung, wir wollen wissen, wie das in den Gesetzen umgesetzt wird. Und wir werden jetzt dann gleich in Kürze die Gelegenheit erhalten, um die Ministerin zu fragen beim nächsten Traktandenpunkt, wie jetzt dieses Gesetz umgesetzt werden soll. Und da müssen Sie aufpassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätztes Mitglied der Fürstlichen Regierung. Eine Rückmeldung für den Landtagspräsidenten Albert Frick: In keinster Weise wollte ich Frau Gächter eine Kompetenz absprechen, das ist hier in meinem Votum auch nicht beinhaltet. Lediglich der Umstand, in einer so heissen Phase mit so wenig Prozenten einzusteigen, war nicht gerade ein glücklicher Umstand. Man kann es vielleicht im Nachgang jetzt als Glücksfall darstellen, weil wir hier eine sehr kompetente Person gefunden haben. Aber für die Leute draussen, für die Gewerbler, die man im Regen hat stehen lassen, war das zu diesem Zeitpunkt keine Hilfestellung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ich melde mich gerne auch noch zu dieser Problematik. Wir sind momentan vom Landtag zuständig für die Datenschutzstelle. Total unglücklich ist, dass innerhalb von unserem Gremium zwei Kommissionen hier mitsprechen: das Landtagspräsidium und die GPK. Ich bin in beiden vertreten. Und für mich war das eine ganz schwierige Situation. Im Präsidium wurde abgestimmt: 5 zu 1, jawohl, die Stelle wird benötigt. Und anschliessend, drei Wochen oder zweieinhalb Wochen später, in der GPK war es wirklich eine sehr lange und intensive Diskussion. Ich war selbst persönlich unglücklich mit dieser zweiten Entscheidung. Aber damals war die Mehrheit der GPK der Ansicht, es sei zu früh, um jetzt eine Stelle zu beantragen. Ich muss auch sagen, wir waren damals über die ganzen Konsequenzen der DSGVO vielleicht noch zu wenig informiert, es war uns vieles noch zu wenig klar. Aber ich muss sagen, egal, wo diese Datenschutzstelle in Zukunft beheimatet sein wird, wenn zwei Kommissionen innerhalb des gleichen Teams mitentscheiden, dann wird das nirgends klappen, weder beim APO noch sonst irgendwo. Wir müssen uns da schon selbst an der Nase nehmen und sagen: Was können wir hier besser machen, wie können wir das besser organisieren? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke für diese Klarstellung. Aber das ist natürlich nicht nur eine Frage der Organisation, das ist schon eine gesetzliche Grundlage, die es zu ändern gilt. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte nur noch ganz kurz etwas ausführen zu diesen 20%, die Marie-Louise Gächter als Leiterin der Datenschutzstelle, ich denke, gegenwärtig noch, angestellt ist. Es ist natürlich auf keine Art und Weise so, dass das irgendwie ein Nachteil wäre, sondern ein Vorteil. Das ist ein Entgegenkommen von Frau Marie-Louise Gächter. Eine andere Person hätte vielleicht gesagt, ich fange an, wenn ich dann bereit bin. Sie hat aber gesagt, nein, ich werde so schnell wie möglich die Ressourcen, die ich jetzt schon habe, weil ich noch in einem Job bin, zur Verfügung stellen. Und das ist kein Makel, sondern das muss man Frau Marie-Louise Gächter hoch anrechnen. Und das zeigt eben auch die Arbeitseinstellung, die diese Frau hat. Und ich möchte auch betonen, diese Anstellung ist ein absoluter Glücksfall. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Es tut mir leid, jetzt muss ich noch einmal etwas dazu sagen. Also ich möchte mich hier auch bei Marie-Louise Gächter bedanken. Und das ist auch nicht ein persönliches Thema gegen sie, absolut nicht. Aber trotzdem, es hat sich eben schon so verhalten, dass man eine 100-Prozent-Stelle ausgeschrieben hat. Dann hat sich verdankenswerterweise, das kann man so sagen, Marie-Louise Gächter bereit erklärt, gleich mit dieser Stelle zu beginnen. Das ist gut so, diese 20%, das hat sich so ergeben. Das habe ich auch verstanden. Aber man hat eine 100-Prozent-Stelle ausgeschrieben und hat am Schluss eine 20-Prozent-Stelle für einen Zeitraum bis und mit, ich glaube, Ende August genehmigt, und ab September wird sie dann mit 80% für die Datenschutzstelle tätig sein. Man hat eine 100-Prozent-Stelle ausgeschrieben und hat eine Teilzeitstelle am Schluss geschaffen. Ich finde das nicht in Ordnung. Hätte man vielleicht eine Teilzeitstelle bei uns ausgeschrieben, dann hätte sich vielleicht auch jemand beworben, der Teilzeit diesen Job hätte machen wollen. Es geht nur darum. Das ist der Stein des Anstosses und kein anderer. Ich zweifle auch nicht am Know-how und am Können von Frau Gächter. Sie macht ihren Job sicher gut. Aber der Stein des Anstosses ist: Was die Politik und die Regierung sich hier geleistet hat, das geht in meinen Augen nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätztes Mitglied der Fürstlichen Regierung. Nur noch die letzte Rückmeldung meinerseits: Ich möchte keinesfalls meine Verantwortung abgeben. Ich bin gerne bereit, diese mitzutragen, sonst wäre ich hier auch definitiv falsch am Platz. Allerdings muss ich schon sagen: Es ist ein Brief erfolgt am 16. Mai 2017 - und jetzt haben wir Mai 2018 -, wo die Problematik der Zuordnung bereits - also bekannt war sie schon vorher -, aber explizit in einem Brief an die Regierungsrätin Aurelia Frick gerichtet, nochmals ausgeführt wurde. Also jetzt ist natürlich die Frage: Wo liegt der Ball? Und irgendwo haben alle hier eine Verantwortung mehr oder weniger nicht getragen. Aber ich denke an die Gewerbler da draussen. Wir rühmen uns immer für die kurzen Wege und schnelle Antworten. Und wenn bei einer so wichtigen Sache mehr als ein Jahr vergeht. Ich weiss nicht, wenn mir das Messer am Hals ist, könnte ich das nicht nachvollziehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich an die Regierung.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich fange vielleicht gerade von hinten an bei der letzten Frage des Abg. Mario Wohlwend. Ich weiss nicht genau, Sie haben das Datum des Schreibens nicht genannt. Der Landtagspräsident schickt mir ab und zu einmal ein Schreiben. Diese beantworte ich zeitnah. Und wenn Sie auf das Schreiben Bezug nehmen, in dem der Landtagspräsident die Regierung bittet, zu prüfen, ob wir als zuständige Behörde für die Datenschutzstelle zuständig sein könnten, und mich bittet, das zu prüfen, haben wir dieses Schreiben beantwortet. Ich war in einem sehr engen Austausch mit dem Landtagspräsidenten. Und im nächsten Landtag werden Sie übrigens den Bericht und Antrag haben, in dem wir die Zuständigkeit der Regierung für die Datenschutzstelle vorschlagen werden. Wir nehmen hier unsere Verantwortung wahr, wir haben rasch gehandelt. Was für uns eine grosse Frage war: Sollen wir diesen Wechsel der Zuständigkeit vom Landtag zur Regierung ein Vierteljahr vorher vornehmen oder nicht? Und wir haben uns dann entschieden, einen grossen Bericht und Antrag dem Landtag zu unterbreiten, damit auch der Landtag im Rahmen eines Gesamtpakets selber entscheiden kann: Möchte der Landtag für diese neue, grössere Stelle selber zuständig sein oder möchten wir das der Regierung übergeben? Wir haben uns für einen Wechsel entschieden. Das ist dargestellt in diesem grossen Bericht und Antrag, er wird 960 Seiten umfassen für den nächsten Landtag. Übrigens haben wir diese Haltung auch schon kommuniziert. Also ist bekannt, dass diese Zuständigkeitsübertragung erfolgt.Im Rest möchte ich eigentlich nur grundsätzlich auf die Fragen antworten, von denen ich das Gefühl habe, sie fallen in meinen Zuständigkeitsbereich. Die meisten Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Hohen Landtages. Und ich möchte nur einen Kommentar zur Anstellung von Marie-Louise Gächter machen. Anstellungsbehörde ist der Landtag. Die Regierung hat einen Vorschlag zuhanden des Landtags gemacht, und die Anstellungsbehörde ist der Landtag. Darum möchte ich mich aus der Diskussion herausnehmen. Ich habe mir einige Sachen aufgeschrieben. Ich fange mit der für mich etwas einfacheren Frage der Abg. Susanne Eberle-Strub an. Sie haben sich auf den Bericht auf Seite 4 bezogen und auf die Ausführungen des zuständigen Ministeriums. Ich kann Ihnen nicht sagen, was sich der zuständige Minister genau im Hintergrund dazu gedacht hat. Ich denke, wir leiten diese Frage an ihn weiter und lassen ihn die Frage beantworten, so wie er es dann auch für richtig hält. Und dann wurde eine Frage gestellt, das war auch aus unserer Fraktion, die Herausforderungen der Gemeinden wurden genannt. Ich glaube, da beziehen Sie sich vor allem auf die Frage der Genealogie. Und hier haben wir eine gute Lösung zusammen mit den Gemeinden gefunden, die vor allem auch der Vorstellung der Gemeinden entspricht. Ich glaube, Sie haben den Brief der Gemeinde Schaan angesprochen. Hier geht es um dieses Thema. Und da haben wir eine gute Lösung, mit der die Gemeinden offenbar zufrieden sind. Sie wird übrigens auch in diesem grossen 960-seitigen Bericht und Antrag ein Teil sein. Jetzt komme ich auf die etwas grösseren Fragen, die uns dann sicher auch noch im Juni-Landtag beschäftigen werden: Wo wird die Datenschutzstelle zugeordnet sein? Ich habe es vorhin ein bisschen vorweggenommen. Die Lösung ist auf Anregung des Landtags zustande gekommen, dass die Datenschutzstelle wieder der Regierung zugeordnet ist, also zur Exekutive kommt, also so wie es früher, vor, ich denke, sieben, acht Jahren, der Fall war. Wir werden vorschlagen, dass die Datenschutzstelle administrativ ähnlich einem Amt gehandhabt wird. Man wird es dann nicht Amt nennen. Aber administrativ wird es wie ein Amt sein. Damit sind auch die Prozesse im Hintergrund bereits vorgegeben, wie zum Beispiel die Budgetierung. Was zudem wichtig war: Wie können wir diese Stelle so unabhängig wie möglich ausgestalten?Wir kennen ja heute beispielsweise die Opferhilfestelle, die im Amt für Justiz eingegliedert ist, die ebenfalls unabhängig ist. Die Leiterin berichtet zweimal im Jahr an mich. Aber dort habe ich ebenfalls keine Weisungsbefugnis und auch keine Handhabe über ihre Budgets, diese spricht der Landtag. Und in einer ähnlichen Handhabe werden wir auch vorschlagen diese Datenschutzstelle zu organisieren.Wir sind uns bewusst, dass es europakompatibel sein soll, Herr Abg. Wendelin Lampert. Wir hoffen, hiermit einen guten Vorschlag zu machen. Aber ich bin da sehr offen, dies im Landtag, wenn Ihnen die Unterlagen vorliegen, zu diskutieren. Die Regierung reisst sich nicht darum, die Datenschutzstelle zu haben, sollte der Landtag einen anderen Wunsch haben. Ich denke, da sind wir flexibel, den Wünschen des Landtages entsprechen zu können. Dann wurde die Frage gestellt, wie die Übernahme in den EWR erfolgt. Das wissen Sie alle so gut wie ich. Die Übernahme in den EWR können nicht wir alleine bestimmen, sondern wir treten mit einer «single voice» zusammen mit Island und Norwegen auf. Gemäss aktuellstem Stand der Dinge ist eine Übernahme für den Juni geplant. Wir rechnen also damit, dass im Juni die Übernahme erfolgen kann. Wir sind im engsten Austausch mit unseren Partnern in Norwegen und Island und hoffen, dass es jetzt auch mit relativ viel entsprechendem Druck schlussendlich im Juni auch wirklich so stattfinden kann. Dann wurde die Frage gestellt, wie es mit der federführenden Behörde sein wird. Wir werden übrigens, das habe ich Ihnen noch nicht gesagt, eine Art Übergangs-Bericht-und-Antrag haben. Wir nennen diesen bei uns intern den Gap-Bericht-und-Antrag. Am 25. Mai wird die DSGVO in Kraft treten. Und dann haben wir diese Zeitspanne, die wir überbrücken müssen, bis dann unser neues, eigenes Gesetz in Kraft treten wird. Wir werden also diese ganz grosse Vorlage von über 900 Seiten und dazu eine Art Gap-Bericht-und-Antrag haben. In diesem Bericht-und-Antrag werden wir vorschlagen, dass die Datenschutzstelle diese federführende Behörde sein wird, sobald die Übernahme in den EWR - hoffentlich im Juni - erfolgen kann. Auch die Frage nach der federführenden Behörde wird darin geregelt sein.Und dann komme ich meines Erachtens zur letzten Frage, die an mich gerichtet war und auch mich betrifft: Wie viele Stellen braucht die Datenschutzstelle zukünftig? Das wurde auch bei uns in der APK diskutiert in einem grösseren Rahmen drin. Der Plan ist, dass 350 Stellenprozente beantragt werden beim Landtag. 150 Stellenprozente dieser 350 sind in direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der DSGVO. Die anderen Stellenprozente sind Stellenprozente, die für die weitere Arbeit benötigt werden. Was noch ein bisschen eine Herausforderung ist, die irgendwo im Raum steht, wie wir das mit den Budgetanträgen machen. Geplant ist, dass die Regierung den Antrag an den Landtag stellt und der Landtag dann diesen bewilligt. Also das ist vielleicht noch etwas, was man sich im Hinterkopf halten muss. Ich glaube, ich habe hoffentlich alle Fragen beantwortet die in meine Zuständigkeit fallen. Und sonst bitte ich Sie, nochmals nachzufragen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Bei mir haben sich jetzt bei Ihrer Erwähnung bezüglich dieses Gap-Berichts-und-Antrags doch noch Fragen gestellt. Und zwar: Können Sie mir schon ein wenig etwas sagen, was der Inhalt, der Umfang dieses Gap-Berichts-und-Antrags ist, wie viele Gesetze damit geändert werden, ob dann auch die 1. und 2. Lesung und allenfalls eine rückwirkende Inkraftsetzung vorgesehen ist? Es geht ja wahrscheinlich eben um diesen Gap ab dem 15. Mai. Oder habe ich das falsch verstanden? Vielleicht können Sie mir da Antworten geben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Wir werden nächsten Dienstag den grossen Bericht und Antrag und diesen Gap-Bericht-und-Antrag in der Regierung behandeln und, so hoffe ich, verabschieden. Und wir werden eine abschliessende Lesung für diesen Gap-Bericht-und-Antrag beantragen, damit wir über die Sommerpause keine Zeit verlieren. Aber wir werden keine dringliche Behandlung beantragen, sondern einfach eine abschliessende Lesung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Betreffend diese Stellenprozente: Sie haben nun erwähnt, wie der Herr Landtagspräsident, diese 350 Stellenprozente. Wir hatten in der letzten Finanzkommission ja auch die Datenschutzstelle zu Besuch und da war die Rede von 150 Stellenprozenten. Das ist übrigens auch protokolliert. Und jetzt bin ich schon ein wenig erstaunt - das sind dann doch 200 Stellenprozente an Differenz. Der Abg. Thomas Rehak hat ja gesagt, ich wäre dann der Erste, der sagen würde, wie wir das finanzieren. Die Antwort kann ich Ihnen geben: Mit der Änderung des Finanzzuweisungssystems werden wir diese Finanzierung locker schaffen ohne Steuererhöhungen - als heisser Tipp. Aber da wäre ich jetzt doch noch gespannt, wie sich diese Diskrepanz zwischen APK und Finanzkommissionsprotokoll erklärt, denn das ist sogar protokolliert. Und ich denke mir, die anwesenden Finanzkommissionsmitglieder können das auch bestätigen. Wir haben es ja auch schriftlich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also ich kann diese Frage nicht beantworten. Handelt es sich hier um ein aktuelles Geschäft bei den 150%, das noch im Jahre 2018 realisiert werden soll? Die Planung, die mir vorliegt, betrifft die 350 Stellenprozente, die bewusst auf das Jahr 2019 ausgerichtet sind und auch im regulären Budgetprozess bewilligt werden sollen. Vielleicht kann die Regierung dazu dann noch etwas aussagen. Abg. Daniel Seger
Ich komme noch einmal zurück auf meine Fragen, auf die ich, glaube ich, noch keine Antwort bekommen habe bezüglich dieses Gap-Berichts-und-Antrags. Was können Sie da schon sagen, wie ist der Inhalt und der ungefähre Umfang von diesem Bericht und Antrag? Wie viele Gesetze beinhaltet er. Und eben, wenn Sie sagen, eine abschliessende Lesung werden Sie beantragen, wie verhält es sich dann mit oder wie steht die Regierung bezüglich der Referendumsfrist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Zur Frage vom Abg. Daniel Seger: Abschliessend aber nicht dringend.Landtagspräsident Albert Frick
Damit wäre das gerade beantwortet.Regierungsrätin Aurelia Frick
Entschuldigung, ich sage es nochmals ordentlich: Wir werden von der Regierung aus, also wenn die Regierung das dann nächsten Dienstag so verabschiedet, eine abschliessende, aber nicht dringliche Behandlung beantragen. «Abschliessend» heisst: 1. und 2. Lesung zusammen. Das heisst, wir werden die Referendumsfrist normal einhalten. Das ist mir auch als Justizministerin wichtig, dass die Volksrechte eingehalten werden, wenn immer es nur möglich ist. Natürlich haben wir intern Stimmen, die sagen, wir sollten es gerade auch noch dringlich erklären. Ich selber wehre mich ein bisschen dagegen. Sollte der Landtag da eine andere Meinung haben, bin ich natürlich sehr offen dafür. Aber ich selber werde das nicht beantragen. Wie viele Gesetze der Gap-Bericht-und-Antrag hat, kann ich Ihnen auswendig nicht sagen. Aber es werden nicht 960 Seiten sein, es wird ein viel, viel kürzerer Bericht und Antrag sein. Es geht eben um diese Übergangsfrist, die wir irgendwie regeln müssen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
In der Finanzkommission wurde die Frage gestellt, wie viele Stellenprozente hierfür gebraucht werden für die Datenschutz-Grundverordnung und für allfällige Sanktionen. Da kam die Antwort: 100% für die Datenschutz-Grundverordnung und eine 50-Prozent-Stelle für die Sanktionen seien hierfür notwendig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das sind auch für mich neue Informationen. Aber die Regierung wird das ja klären zusammen mit der Datenschutzstelle. Dieses Angebot habe ich bekommen und das nehme ich auch sehr gerne an. Abg. Daniel Seger
Keine Frage mehr von meiner Seite, sondern nur: Ich bin auch dankbar eben, dass Sie vorhin gesagt haben, dass der Entzug der Referendumsfrist eben eine Ausnahme ist und nicht die Regel und dass das nur ganz, ganz, ganz selten zur Anwendung kommt. Da sind wir vollkommen auf einer Ebene. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Datenschutzstelle beziehungsweise die entsprechenden Personen waren ja in der Finanzkommission wegen des nächsten Traktandums, wo es um diese Übernahme in den EWR geht, betreffend diesen Beschluss, Bericht und Antrag Nr. 2018/15. Und da sind dann eben die Ausführungen gemacht worden, wie es gerade der stv. Abg. Rainer Beck erwähnt hat, dass man sagt, das sind im Prinzip eine Stelle für diese Datenschutz-Grundverordnung und eine 50-Prozent-Stelle für den Bereich Datenschutz, Bereich Sanktionen. Und das ist auch so protokolliert, total 150 Stellenprozente. Und das ist explizit im Zusammenhang mit dem nächsten Traktandum. Das ist die Datenschutz-Grundverordnung, welche dann anscheinend im Juni-Landtag auch thematisiert wird. Landtagspräsident Albert Frick
Langsam wird das ein bisschen übersichtlicher. Ich glaube, Sie, Frau Regierungsrätin, haben erwähnt, dass die insgesamt 350 Stellenprozente sich aus 150% bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung ergeben und weitere 200% für die allgemeinen Aufgaben. Aber das wird sicher im Detail noch angeschaut, inwieweit dieser Bedarf auch wirklich gegeben ist. Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich hatte jetzt eben gerade noch Zeit: Der Gap-Bericht-und-Antrag hat 20 Seiten und hat nur ein Gesetz drin, das Datenschutzgesetz. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir auch den Tätigkeitsbericht 2017 der Datenschutzstelle zur Kenntnis genommen. Wir haben Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-