Geschäftsbericht 2017 der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) (Nr. 18/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Ich habe eine Absenz bekannt zu geben: Der Abg. Erich Hasler wird bis zum Ende der Landtagssitzung durch den stv. Abg. Peter Wachter vertreten.Wir kommen zu Traktandum 14: Geschäftsbericht 2017 der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Der Bericht Nr. 18/2018 steht zur Diskussion. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort, guten Morgen. Per Ende 2017 war die FMA für die Aufsicht und den Vollzug von mittlerweile 31 Gesetzen zuständig. Damit sind im 2017 neben massgeblichen Anpassungen und Erweiterungen im Zuständigkeitsbereich der FMA bei bestehenden Gesetzen zusätzlich vier neue Gesetze in den Zuständigkeitsbereich der FMA übernommen worden. Der Trend zu einer laufenden Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs der Behörde hielt auch im vergangenen Jahr an. An jeder Landtagssitzung des vergangenen Jahres wurden entweder Erweiterungen an bestehenden Gesetzen oder die Schaffung neuer Gesetze behandelt. Damit wird sich das Aufgabenspektrum der Behörde auch im 2018 einmal mehr erweitern. Dabei sind die liechtensteinischen Gesetze erst die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommen in sehr erheblichem Umfang auch noch stetig zunehmende detaillierte direkte Vorgaben der EU in Form von sogenannten Level-2- und Level-3-Dokumenten im Umfang von mehreren Tausend Seiten, wie delegierte Richtlinien, delegierte Verordnungen, Durchführungsrichtlinien, Durchführungsverordnungen oder Leitlinien der Europäischen Finanzaufsichtsbehörde. Um den Marktzugang der Liechtensteiner Finanzdienstleister zum europäischen Binnenmarkt nicht zu gefährden und vertragliche Verpflichtungen aus der EWR-Mitgliedschaft zu erfüllen, bleibt Liechtenstein aber keine andere Wahl, als die ungeliebte und oft fragwürdig hohe Regulierungskadenz der EU auch im liechtensteinischen Recht nachzuvollziehen beziehungsweise direkt zu übernehmen. Unser Handlungsspielraum ist dabei in der Regel äusserst limitiert und Liechtenstein ist in diesem Bereich weitestgehend fremdbestimmt. Diese Regulierungsentwicklung spiegelt sich letztlich auch im Personalbestand und damit in den Personalkosten der FMA. So ist der Personalbestand der FMA seit der Reorganisation im Jahr 2009 um ganze 20% auf per Ende 2017 87,9 Vollzeitstellen angestiegen. Dabei ist es auch nicht wirklich tröstend, dass der Personalbestand im gleichen Zeitraum bei den entsprechenden Aufsichtsbehörden in der Schweiz, Österreich, Deutschland oder Luxemburg mit 40 bis 100% um ein Mehrfaches angestiegen ist. Der FMA scheint es damit aber zumindest deutlich besser als anderen Aufsichtsbehörden gelungen zu sein, den Mehraufwand, bedingt durch die Regulierungswut der letzten Jahre, durch Effizienzsteigerungen abzufangen. Die Jahresrechnung 2017 schliesst bei einem Ertrag von rund CHF 22,2 Mio. und einem Aufwand von CH 21,8 Mio. mit einem Ertragsüberschuss von rund CHF 400'000. Die FMA ist gesetzlich verpflichtet, so lange Reserven zu bilden, bis diese 50% des durchschnittlichen Aufwandes der letzten drei Jahre erreicht haben. Wird diese Maximalgrenze erreicht, wird der Staatsbeitrag an die FMA entsprechend gekürzt. Dies hat im abgelaufenen Jahr dazu geführt, dass der Staatsbeitrag an die FMA von den budgetierten CHF 5 Mio. auf rund CHF 4,5 Mio. reduziert werden konnte. Dieser nicht unbeachtliche Staatsbeitrag von CHF 4,5 Mio. ist allerdings auch im Zusammenhang mit der ausserordentlich hohen Bedeutung des Finanzdienstleistungssektors für unsere Staatseinnahmen zu sehen. Nach wie vor ist der Finanzdienstleistungssektor der mit grossem Abstand wichtigste Steuerzahler in Liechtensteins Wirtschaft. Nachdem das geltende Finanzierungsmodell der FMA Ende 2019 ausläuft, wird dies Anlass sein, die Finanzierung der Behörde zu hinterfragen und auf Grundlage der Erfahrungen der letzten Jahre Anpassungen vorzunehmen. Dabei wird auch die Höhe der notwendigen Reserven, die Höhe des Staatsbeitrages und die Höhe der Gebührenbelastung der Finanzdienstleister kritisch zu prüfen sein. Positiv hervorheben möchte ich noch die Rolle der FMA im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Fintech-Bereich. Wie ich aus Fintech-Kreisen regelmässig höre, wird die aktive und konstruktive Haltung der liechtensteinischen FMA, gerade auch im Vergleich zu ausländischen Aufsichtsbehörden, sehr positiv wahrgenommen. Ich danke den Mitarbeitern und den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung für ihre wichtige Arbeit. Zuletzt möchte ich noch verschiedene Fragen an die Regierung richten: Auf Seite 30 wird erwähnt, dass im 2017 62 Anträge auf Auszahlung der Freizügigkeitsleistung in der betrieblichen Personalvorsorge abgelehnt wurden. Hier würde mich interessieren, was waren hier die Hauptgründe für diese Ablehnungen? Auf Seite 67 wird ein neues Mitarbeiterportal erwähnt, das unter anderem Homeoffice-Arbeiten erlauben soll. Hier würde mich interessieren, wie hier der Datenzugriff, auch aus dem Ausland, auf sensible Daten geregelt ist. Dann sind auf Seite 91 in der Erfolgsrechnung Ausgaben von über CHF 1 Mio. für Expertenhonorare und Gutachten erwähnt. Hier interessiert mich, wofür und an welche Experten fielen hier die grössten Zahlungen an? Dann eine weitere Frage: Bis wann wird der Landtag mit dem künftigen Finanzierungsmodell der FMA befasst werden, wie sieht hier der Fahrplan aus? Und zuletzt noch: Die FMA hat im 2013 bei den Finanzdienstleistern eine anonymisierte Umfrage zur Beurteilung der FMA erstellen lassen. Hier würde mich noch interessieren: Ist hier künftig eine Wiederholung dieser Untersuchung geplant? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das Rad der Regulierungen dreht sich auf internationaler Ebene weiter. Und will Liechtenstein, will der Finanzsektor auf dem internationale Parkett mitspielen, ist die Funktion, die Aufgabe, der Finanzmarktaufsicht zentral. Die neuen Regulierungen wie MiFID II, MiFIR, vierte Geldwäschereirichtlinie oder die Abänderungen im Sorgfaltspflichtbereich - all dies im Jahre 2017 - forderten und fordern nicht nur die Marktteilnehmer, sondern auch die FMA. Fintech, Bitcoin, Initial Coin Offerings, neue Finanztechnologien, neue Systeme, neue Finanzprodukte, sie alle zeigen, wie sehr die Finanzbranche im Umbruch ist - nicht nur in Liechtenstein, sondern weltweit. Und ein Ende ist nicht abzusehen. Was das Schlagwort Digitalisierung bedeutet - auf Ebene Unternehmen, auf Ebene Kommunikation, auf Ebene der Digitalisierung der Geschäftsmodelle der Finanzmarktteilnehmer - ist auf Seite 67 und auf den Seiten 70 und 71 eindrücklich beschrieben. Dass all dies die Branche vor grosse Herausforderung stellt, ist nachvollziehbar, wohl kaum aber das Ausmass. Und das Gleiche gilt für die Aufsicht: Auch hier sind zum Beispiel IT-Unterstützung und die Sicherung der Personalressourcen ein ständiges Thema. Umso erfreulicher, dass sich die FMA als attraktive Arbeitgeberin positionieren kann und dies wird in einer Mitarbeiterbefragung bestätigt. Und erfreulich auch, der Abg. Hasler hat bereits darauf hingewiesen, dass die FMA ihre Aufgaben zu erfüllen vermag; immer wieder eindrücklich diesbezüglich der Katalog an Gesetzen, die unter Aufsicht und Vollzug der FMA stehen. Diese Liste ist auf Seite 41. Ein Aspekt, auf den die FMA anlässlich der Jahresberichtspräsentation in der Finanzkommission hinwies: die immer stärkere Internationalisierung auf dem Finanzplatz, sprich: nicht allein ein internationaler Kundenkreis, nicht allein eine Internationalisierung der Firmenstruktur mit Tochtergesellschaften im Ausland, neu auch zusätzlich internationale Aktionariate bei inländischen Finanzinstituten. Im Bankenbereich haben über die Hälfte aller Institute in Liechtenstein in den letzten beiden Jahren entweder Übernahmen im Ausland getätigt, die Auslandspräsenz verstärkt oder Anteile an ausländische Investoren veräussert. All dies sind Beispiele für eine globale Finanzwelt und die Herausforderungen, die sich damit auch für die Aufsicht stellen.Der gefundene Finanzierungmechanismus mit einer ausgewogenen «Formel» zwischen Aufsichtsabgaben durch die Branche und einem Staatsbeitrag bewährt sich. In der Finanzkommission gab es eine Frage zu den höheren Kosten für den Aufsichtsrat, welche umgehend beantwortet werden konnte. Nur die alljährlich geäusserten mahnenden Worte zu einer Mässigung in puncto Entschädigung auf der Ebene Geschäftsleitung scheinen zu verpuffen. Insgesamt aber möchte ich mich bei den führenden Organen und der gesamten Belegschaft der FMA für ein erfolgreiches Jahr 2017 bedanken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Nachfolgend möchte ich auf ein paar Punkte eingehen, welche mir beim Studium des vorliegenden FMA-Geschäftsberichts 2017 aufgefallen sind: Das von der FMA ins Leben gerufene Regulierungslabor scheint sich zu etablieren. Der sprunghafte Anstieg der Anfragen um fast 300% im Vergleich zum Vorjahr ist jedenfalls ein starker Indikator dafür. Insbesondere im Bereich mit neuen Geschäftsmodellen rund um virtuelle Währungen wie Initial Coin Offerings wurden Schwerpunkte gesetzt. Es handelt sich hierbei sicherlich um eine Nische, die auch mit gewissen Risiken verbunden ist. In diesem Zusammenhang halte ich es für zentral, dass die FMA nach aussen auch klar kommuniziert, dass und wie sie diesen Risiken angemessen begegnet. Letztlich wurde auch die dringende Notwendigkeit zur Professionalisierung erkannt. Die FMA hat angekündigt, das Regulierungslabor durch die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe «Regulierungslabor/Finanzinnovation» im Stab der Geschäftsleitung zu stärken. Dies ist äusserst begrüssenswert, deren Ressourcenausstattung wird jedoch entsprechend Folgen haben. Digitalisierung ist momentan in aller Munde. Auch die FMA hat durch die Neuauflage ihrer IT-Strategie den digitalen Transformationsprozess eingeleitet. Hier wurde sicherlich ein richtiger Schritt gesetzt, da auch die Finanzmarktteilnehmer in Liechtenstein immer mehr auf die Digitalisierung ihrer Geschäftsmo-delle setzen. Auch ist der Entscheid zur Digitalisierung aller Dokumente zu begrüssen. Dies führt sicherlich zu einer höheren Effizienz und spart Kosten für physische Archivräume. Die im Zusammenhang mit der Digitalisierung neu aufgegleiste Personalstrategie fördert eine mobile Arbeitsweise und Homeoffice. Dies zeugt von einer guten Innovation und macht die FMA zu einem attraktiven Arbeitgeber. Man darf gespannt sein, ob durch die neue Personalstrategie auch die etwas höhere Fluktuation in den Griff zu bekommen ist. Es ist positiv zu erwähnen, dass die FMA auch Praktikumsplätze sowie Ausbildungsplätze für Lernende im kaufmännischen Bereich anbietet. Es besteht die Möglichkeit von Secondments bei ausländischen Behörden, was auch der Qualität der inländischen Behörde zugutekommt. Die Jahresrechnung zeigt analog zum Vorjahr wieder einen hohen Gewinn von rund CHF 406'000. Zusammen mit dem nicht ausgeschöpften Staatsbeitrag von rund CHF 516'000 kann festgehalten werden, dass die Marktteilnehmer auch im 2017 übermässig belastet wurden. Nicht alle Budgetpositionen wurden ausgeschöpft. Ein Grund hierfür sind unter anderem verschobene IT-Projekte. Aufgrund der Wichtigkeit der IT für die Strategie der FMA sind das weniger gute Neuigkeiten. Auch sind die Personalkosten tiefer als geplant, gewisse Stellen konnten nicht nahtlos nachbesetzt werden. Wie andere Unternehmen kämpft auch die FMA momentan offensichtlich mit dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt für Fachkräfte. Bei der FMA handelt es sich natürlich nicht um eine Behörde, deren Ziel die Gewinnerzielung sein sollte. Im Sinne von Art. 30b FMA-Gesetz wurden die maximal zu bildenden Reserven nun erreicht. Da nach wie vor hohe Gewinne erzielt werden und die Reserven weiterhin geäuffnet werden, stellt sich natürlich die Frage, ob eine Flexibilisierung des Staatsbeitrags erfolgen sollte. So wird der Landtag das ab 2019 geltende FMA-Finanzierungsmodell beziehungsweise die Neuregelung des Staatsbeitrages demnächst zu beraten haben. Darin müssen wir uns alle nochmals vergegenwärtigen, ob die bestehende Reservenzielhöhe und -regelung zielführend ist oder angepasst werden sollte. Zudem bin ich persönlich der Meinung, dass zukünftige Jahresgewinne beziehungsweise ein allfälliger Reservenabbau hauptsächlich für Massnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung des Finanzplatzes eingesetzt werden sollten. Es versteht sich von selbst, dass diese Massnahmen im Einklang mit der Strategie der Regierung und der FMA stehen müssen. Einige Anhaltspunkte hatte ich bereits im Vorjahr dem Landtag vorgetragen. Ich möchte hierzu nochmals folgende möglichen Massnahmen erwähnen: - Übersetzung aller öffentlich verfügbaren FMA-Publikationen (Regulierung, Medien etc.) ins Englische. Diese sind heute nur teilweise in Englisch verfügbar und berücksichtigen den internationalen Anspruch des Finanzplatzes sowie der FMA-Strategie zu wenig.
- Finanzierung von Betrieb und Weiterentwicklung der Abteilung Regulierungslabor und Finanzinnovation. Bisher wurde das Regulierungslabor von den vier ordentlichen Fachbereichen querfinanziert und mit deren Personal ausgestattet.
- Teil- oder Gesamtfinanzierung von Projekten betreffend die internationale Vermarktung und der Standortförderung des Finanzplatzes, sprich der Finanzplatzkommunikation. Letztes Jahr hatte ich bereits die Äuffnung eines Fonds aus den überschüssigen FMA-Staatsbeiträgen konkret vorgeschlagen.
Abschliessend möchte ich mich beim Aufsichtsrat, der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern der FMA für ihren wertvollen Einsatz für den Finanzplatz Liechtenstein bedanken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte zwei, drei Fragen anschliessen betreffend die Voten, die gefallen sind. Erstens möchte ich den Abg. Wolfgang Marxer fragen, was er damit meint, mit der mässigenden Entschädigung bei der Geschäftsleitung. Dann habe ich im Finanzkommissionsprotokoll gelesen, dass bei der Miete ein Quadratmeterpreis angegeben wurde. Da ist meine Frage: Was war der Grund oder die Intention den Quadratmetermietpreis zu eruieren? Weil die Miete ist ja bekannt mit CHF 1,8 Mio. pro Jahr, das sind CHF 5'000 pro Tag. Was soll diese Bezifferung des Quadratmetermietpreises? Einfach die Intention, die dahinter liegt, würde mich noch interessieren. Dann habe ich die Frage an den Regierungschef, wie er künftig die Gestaltung des Staatsbeitrages angeht. Es ist ja so, dass im 2018 diese dreijährige Festlegung des Staatsbeitrages mit CHF 5 Mio. endet und dass in Aussicht gestellt wurde, dass dies überarbeitet werde. Ich verlangte dies bereits schon im Jahre 2016. Die Festlegung des Staatsbeitrages war meiner Ansicht nach viel zu hoch. Ich schlug damals maximal CHF 2 Mio. vor. Und hier würde mich interessieren, wie der Regierungschef dies sieht oder wie das dann gestaltet wird und wann der Landtag damit begrüsst wird. Ebenfalls wurde in Aussicht gestellt, als dies auch schon der Abg. Manfred Kaufmann im letzten und im vorletzten Jahr aufbrachte, ebenso ich, betreffend die Reserven. Diese sind jetzt beim Höchstpunkt, denn höher geht es nicht mehr, angelangt mit CHF 9,9 Mio., also knapp unter diesen CHF 10 Mio. Ich finde, dass diese Reservenrückstellung oder diese Reservenanhäufung bei der FMA keinen Sinn macht. Sie wird eh immer aufgefangen. Und hier möchte ich auch fragen, ob das der Regierungschef in Angriff nimmt. Er hat dies auch in Aussicht gestellt, dass man sich mit diesem Thema befasst und hier vielleicht eine andere Regelung findet, dass diese nicht notwendig ist. Also einen Staatsbeitrag wiederum von CHF 5 Mio. sprechen für eine Periode von drei Jahren und dann die Reserven ebenfalls in dieser Gestaltung von CHF 10 Mio., das wäre echt nicht sinngebend.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte kurz an das Votum des Abg. Kaiser anschliessen. Auch meines Erachtens macht es wenig Sinn, so viele Reserven bei der FMA anzuhäufen, jedoch habe ich hier einen anderen Ansatz als der Abg. Kaiser. Meines Erachtens müsste hier geschaut werden, dass die Gebühren für die Finanzintermediäre bei der FMA allenfalls verringert werden. Dies würde einfach auch die Attraktivität und die Rahmenbedingungen hier für den Finanzmarkt stark verbessern. Und meines Erachtens würde dies finanziell auch gut gehen. Der Staatsbeitrag ist, wie gesagt, meines Erachtens berechtigt, da die FMA einfach auch sehr stark in der Regulierung tätig ist. Also sie erarbeitet für die Regierung und für den Staat Gesetze. Dies bindet Ressourcen, dies kostet und darum ist meines Erachtens auch ein gewisser Staatsbeitrag für die Finanzmarktaufsicht auch gerechtfertigt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Den Input des Abg. Thomas Vogt finde ich sehr wichtig. Den habe ich jüngst auch immer oder in früheren Voten auch immer dargelegt. Ich finde es auch sehr wichtig, dass die Gebührengestaltung angepasst wird, dass es für die Finanzintermediäre attraktiver gestaltet wird, wenn schon diese Möglichkeit vorhanden ist, wenn schon eine Reserve vorhanden ist. Also es sollen nur so viel Gebühren eingezogen werden, wie es denn auch notwendig ist, nicht dass man überhöhte oder hohe, sehr hohe Gebühren einzieht und nachher sich dennoch eine so hohe Reserve anlegt. Und wenn ich mich schon nochmals zu Wort gemeldet habe, möchte ich auch noch erwähnen, dass es nach wie vor sehr wenig Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner hat, die bei der FMA angestellt sind, es sind nur 24%, 76% pendeln aus der Schweiz, aus Österreich und aus Deutschland zur Finanzpolizei nach Liechtenstein, also zur FMA nach Liechtenstein, und das finde ich eine sehr hohe Quote.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme des Geschäftsberichts der FMA. Wie in den vergangenen Jahren kann ich auch dieses Jahr wieder bestätigen, dass die FMA hervorragende Arbeit geleistet hat. Sie arbeitet in einem doch sehr schwierigen Umfeld. Und wie es von den Abgeordneten auch erwähnt worden ist, leistet sie eine sehr effiziente Arbeit. Ich komme gerne auf die Fragen der Abgeordneten zu sprechen. Zuerst zum Abg. Elfried Hasler: Die erste Frage betrifft Seite 30. Dort wurde im Geschäftsbericht ausgeführt, dass 62 Anträge auf Auszahlung der Freizügigkeitsleistung abgelehnt worden sind, und Sie wollten die Hauptgründe erfahren. Ein wesentlicher Grund ist, weil die Freizügigkeitsleistung höher als der Jahresbeitrag des Versicherten war und damit der geltend gemachte Auszahlungstatbestand der Geringfügigkeit nicht erfüllt war. Ein zweiter Hauptgrund ist, weil der Antragsteller für die Risiken Alter, Tod und Invalidität obligatorisch weiterhin versichert war. Das sind die Hauptpunkte. Dann haben Sie die Frage gestellt betreffend das neue Mitarbeiterportal und diesbezüglich wie es geregelt ist betreffend Homeoffice. Beim Mitarbeiterportal handelt es sich um das neue Intranet der FMA namens Piazza. Piazza bietet moderne Kollaborationsfunktionen für eine effiziente Zusammenarbeit der Mitarbeitenden und steht auch via Fernzugriff zu Hause zur Verfügung. Das Ziel der Arbeit über den Fernzugriff ist, dass die Mitarbeitenden von zu Hause aus vollumfänglich arbeiten können. Deshalb haben sie via Fernzugriff - bis auf ganz wenige Ausnahmen - denselben Zugriff auf die Systeme wie im Büro selber. Wichtig ist aus Sicherheitsgründen, dass die Daten via Citrix-Fernzugriff die Umgebung der Landesverwaltung nicht verlassen. Dann haben Sie Fragen gestellt zu den Expertenhonoraren und Gutachten. Es ist so, dass die ausgewiesenen Expertenkosten in der Erfolgsrechnung unter anderem Expertenkosten für Rechtsgutachten beinhalten, das macht rund CHF 773'000 aus, dann weiters Aufwände für Business Development von etwa CHF 238'000 und dann noch Abonnementskosten für Finanzdaten-Research-Dienste von rund CHF 39'000. Wenn man dann schaut bei den Expertenhonoraren, da geht es zum Beispiel um die Umsetzung der neuen europäischen Solvenzvorschriften Solvency II. Der Auftrag wurde hier dem Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (IFA) in Ulm vergeben. Die Beratung bei der Implementierung der SREP-Leitlinien in nationales Recht wurde an Prof. Dr. Nicolas Raschauer vergeben. Es gab Abklärungen zu MiFID. Diese wurden von PwC Zürich gemacht. Arbeiten im Zusammenhang mit der Digitalstrategie erfolgten durch Exploit Management Advisory GmbH in Twann. Die Unterstützung bei der Analyse und Überwachung von Transaktionsdaten, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem ISMS-Update und die Unterstützung bei der Standardanalyse «Relocation - Why Liechtenstein» erfolgte durch KPMG Zürich. Beim Business Development ging es um die Unterstützung für die Erstellung von MiFID-II- und MiFIR-Prüfleitfäden im Bereich Wertpapiere und Märkte. Dieser Auftrag wurde an PwC Zürich vergeben. Die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Personalmarketingmassnahmen wurden an Buckmann Gewinnt GmbH in Zürich und die Filmfabrik Vaduz vergeben.Und der dritte Punkt, ich habe es angesprochen, Finanzdaten-Research-Dienste, dieser Auftrag ging an Bloomberg Trading Facility Limited in London. Dann zu Frage 4: Sie haben gefragt, bis wann der Landtag mit dem zukünftigen Finanzierungsmodell der FMA befasst wird. Wie der Fahrplan aussieht, das war auch die Frage des Abg. Johannes Kaiser. Es ist vorgesehen, dass im Herbst dieses Jahres die Vernehmlassung gestartet wird und dann die 1. Lesung im Frühjahr 2019 und die 2. Lesung im Herbst 2019 stattfindet, damit dann auf 1.1.2020 dieses neue Finanzierungsmodell entsprechend auch in Kraft treten kann. Und zu Ihrer letzten Frage betreffend diese Umfrage: Im 2018, also in diesem Jahr, ist keine anonymisierte Umfrage unter den Finanzintermediären zur Beurteilung der FMA geplant. Allerdings evaluiert die FMA, ob mittelfristig eine weitere Umfrage durchgeführt werden soll. Dann möchte ich ganz kurz auf das Votum des Abg. Manfred Kaufmann eingehen. Sie haben das Regulierungslabor sehr lobend erwähnt und auch die Professionalisierung. Hier zeigt sich auch sehr gut, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der FMA eben sehr gut funktioniert. Die FMA hat den Ball, ein Regulierungslabor zu gründen, damals sehr positiv aufgenommen. Mittlerweile hat sich das Regulierungslabor sehr gut etabliert. Und auch der Input, dass man jetzt dieses Regulierungslabor weiter professionalisieren sollte, wurde von der FMA bereits entsprechend angekündigt. Und ich bin wirklich sehr dankbar, dass die FMA in diesem Bereich auch entsprechend Potenzial sieht und wirklich hervorragende Arbeit leistet. Dann haben Sie mögliche Massnahmen angesprochen betreffend die Reserven. Hier möchte ich doch beliebt machen, dass man die verschiedenen Punkte auch trennt. Wenn wir einen tieferen Staatsbeitrag haben, fällt die Differenz ja an das Land zurück. Auf der anderen Seite hat die Regierung entsprechende Konti für Experten und Gutachten. Und dort ist für mich natürlich ganz klar, dass wir zum Beispiel die Projekte betreffend Finanzplatzkommunikation aus diesen Budgets finanzieren. Wir sind in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden betreffend diese Kommunikationsstrategie und werden im Budget 2019 auch entsprechende Beträge vorsehen. Die anderen Punkte, da bin ich bei Ihnen. Die Übersetzung von verschiedenen Dokumenten der FMA ins Englische kann man sicher forcieren. Und auch das Regulierungslabor entsprechend ausbauen, wie gesagt, das haben wir schon kurz angesprochen, das befürworte ich sehr. Dann hat der Abg. Johannes Kaiser noch Fragen gestellt betreffend die Reserven - wie weiter? - und auch betreffend Staatsbeitrag. Ich habe ausgeführt, dass in diesem Herbst die Vernehmlassung starten wird und dann der Bericht und Antrag im kommenden Jahr dem Landtag vorgelegt werden wird. Für mich ist das ein Gesamtpaket. Es geht einerseits um die Gebührenhöhe, es geht auch um den Staatsbeitrag und um die Reservenhöhe. Und mir ist bewusst, dass es hier entsprechende Wünsche des Landtages gibt. Auch ich bin der Meinung, dass die geltende Regelung betreffend die Reserven zu hoch ist und dass die FMA mit deutlich tieferen Reserven auskommen kann. Wir werden das sicher in diesem Vernehmlassungsbericht auch entsprechend vorsehen. Was mir noch wichtig ist, wenn man die Rechnung der FMA anschaut. Die Reserven sind die eine Geschichte. Auf der anderen Seite müssen aber die Gebühren den laufenden Aufwand der FMA decken. Also hier muss man im langfristigen Gleichgewicht sein und kann nicht hingehen und sagen, weil die FMA über hohe Reserven verfügt, kann man die Gebühren entsprechend reduzieren. Der Fokus muss sicher sein, dass die Gebühreneinnahmen auch den laufenden Aufwand der FMA in Zukunft decken. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ich möchte nur noch eine allgemeine Bemerkung machen. Und vor allem auch angesichts eines jüngst vorgefallenen und aufgedeckten Betrugsfalls eines Treuhänders konnte man in der Zeitung lesen, dass FMA und auch Sie, Herr Regierungschef, jetzt bereit sind, die Treuhänder an eine kürzere Leine zu nehmen. Ich möchte ganz einfach davor warnen, dass eine noch höhere Regulierung in diesem Bereich gar nichts bringen wird, es werden Kunden abwandern, leider. Ich bin ganz klar dafür, dass man solche Vorfälle ahndet, und sie wurden ja aufgedeckt. Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Gerichte und die Richter hier ganz einfach einmal einen Pflock reinschlagen müssen und nicht immer die Finanzplatzteilnehmer in globo gebüsst werden mit noch höherer Regulierung, mit noch höheren Gebühren. Im Leitbild der FMA steht: «Wir setzen uns für eine tragfähige Regulierung ein.» Das ist auch gut so. Aber für kleinere Firmen ist diese tragfähige Regulierung leider mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Und ich glaube, wir müssen da einmal irgendwo eine andere Lösung finden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe noch eine Zusatzfrage. Der Abg. Elfried Hasler hat den Fernzugriff auf Homeoffices angesprochen, insbesondere auch den Sicherheitsaspekt. Und neben den technischen Parametern sollten allenfalls auch organisatorische Regelungen bei einem solchen Einsatz von Fernwartungssoftware wie Citrix zum Beispiel in die Überlegungen einbezogen werden. Fernwartung heisst ja auch nicht zuletzt, dass dann ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Sender und dem Empfänger bestehen muss und insbesondere auch bei der FMA. Sinnvoll wären dann auch gewisse vertragliche Regelungen. Und meine Frage geht in diese Richtung, ob solche vertraglichen Regelungen insbesondere auch auf den Fernzugriff bestehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich bin mit Ihren Ausführungen grundsätzlich einig. Ich bin der gleichen Ansicht. Die Gebühren müssen die Aufwände, die die FMA hat, decken. Das ist für mich auch klar aufgrund des Kostendeckungsprinzips. Da bin ich der gleichen Meinung. Jedoch gibt es einfach bei der FMA zwei Arten von Aufwänden meines Erachtens. Einmal die Aufwendungen, die unmittelbar mit den einzelnen Finanzmarktteilnehmern zu tun haben, die müssen sicherlich von den Gebühren gedeckt werden. Aber andererseits gibt es auch die Aufwendungen, die mit der Regulierung, also mit der Erarbeitung der Gesetze zu tun haben. Und darum gibt es ja auch den Staatsbeitrag und diese müssen meines Erachtens nicht mit den Gebühren gedeckt werden, sondern mit der Bezahlung des Staatsbeitrags. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich schulde dem Abg. Kaiser noch eine Antwort auf seine Frage. Er hat erwähnt, dass ich von gemässigt gesprochen habe bezüglich der Löhne, der Entschädigungen der Geschäftsleitung. Ich habe das Gegenteil gemeint und habe eine leise und jetzt eben doch nicht mehr so leise Kritik geäussert, dass es eben keine Mässigung bei den Gehaltsbezügen auf Ebene der Geschäftsleitung gab. Im Quervergleich zum Vorjahr sehe ich in der Gesamtsumme eine Steigerung von 4%. Und wenn Sie die Summe hernehmen, dann gibt das im Durchschnitt auf Ebene Geschäftsleitung eine sehr ansehnliche Summe, die im Quervergleich einer gehobenen Position entspricht. Aber es gibt noch andere sehr gehobene Positionen bezüglich Verantwortung und Pensum, das zu leisten ist. Und deshalb denke ich, dass hier die Geschäftsleitung der FMA eine gewisse Decke erreicht hat. Diese Kritik kam auch in den letzten Jahren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Danke für die Beantwortung dem Abg. Wolfgang Marxer. Es ist in der Tat so, dass dies schon Jahre bemängelt oder angezeigt wird, was Sie ausgeführt haben. Doch da scheint die Geschäftsleitung völlig resistent zu sein und auch die Regierung hat bisher dort niemals ein Wort eingelegt oder diesbezüglich irgendwelche Stärke bewiesen und Einfluss genommen. Diesbezüglich frage ich die Regierung: Hat es bei der Geschäftsleitung oder hat es auch beim Personal erneut Lohnerhöhungen gegeben? Wenn ja, in welcher Höhe und bei welchen Kategorien? Dann möchte ich ganz explizit das Votum des Abg. Harry Quaderer unterstützen. Ich hoffe, dass vielleicht hier drinnen andere das auch noch machen, damit auch dies ein bisschen Gewicht bekommt. Denn wenn auch Missbrauchsfälle, die immer wieder vorkommen, verfolgt werden, und das hat auch der Herr Müller ausgeführt, dass die kriminelle Energie nie ganz in den Griff bekommen werden kann. Auch wenn die FMA auf 300 Leute aufstocken würde, würde es wahrscheinlich immer noch da und dort Missbrauchsfälle geben können, und deshalb sollte hier nicht unverhältnismässig reagiert werden mit dem angekündigten Handlungsbedarf. Es sollte schon bekannt sein, was unter «Handlungsbedarf» zu verstehen ist. Noch höhere Gebühren, noch höhere Regulierungen und noch eine höhere Kontrollbürokratie, das würde im Finanzplatz, insbesondere im Bereich der Intermediäre, sicherlich Schaden anrichten und auch die Attraktivität des Finanzplatzes im Ganzen schmälern. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann an das Votum des Abg. Johannes Kaiser und auch an das Votum des Abg. Harry Quaderer anschliessen. Ich denke, noch höhere Regulierungen sind nicht das Allheilmittel, um Missbrauchsfälle, die wir leider im Finanzplatz zuletzt gehäuft hatten, abschliessend vermeiden zu können. Wir sehen: Beispielsweise Banken sind heute vermutlich die am stärksten regulierten Firmen hier im Land. Sie werden auch umfassend einer Revision unterzogen. Und trotzdem geschieht es auch da, dass mit krimineller Energie Missbräuche vorkommen. Und ich würde hier auch, wie der Abg. Harry Quaderer das ausgedrückt hat, im Sinne einer Generalprävention eher auf eine Strafverschärfung für solche Delikte am Finanzplatz setzen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht gerade zu den Votanten betreffend diese Strafverschärfung. Das ist sicherlich im Grundsatz berechtigt. Ich denke mir auch, das hat einen präventiven Charakter. Nur, um eine Strafe auszusprechen, muss man zuerst die nötigen Grundlagen haben. Ich denke mir, hier wird sicherlich die FMA zusammen mit der Regierung ein Paket erarbeiten müssen, dass auch gewisse Strafen dann im Endeffekt überhaupt ausgesprochen werden können. Aber selbstverständlich muss hier auch ein Augenmass Einzug halten. Primär möchte ich mich zu den Debatten betreffend den zukünftigen Staatsbeitrag äussern. Da möchte ich den Herrn Regierungschef explizit unterstützen, wenn er sagt, die Gebühren müssen den Aufwand decken. Das sehe ich genau gleich. Ich denke mir auch, hier hat die Regierung sicherlich eine Aufgabe zu vollbringen, hier den Landtag zu überzeugen. Der Abg. Thomas Vogt bringt berechtigt ein, es gibt diese Kosten für die Regulierung. Diesen Punkt hatten wir auch in der Vergangenheit bereits. Und da wird man dann einfach die Zahlen aufzeigen müssen: Was ist effektiv der Preis für diese Regulierungsaufwendungen, die hier die FMA für den Staat vollzieht? Selbstverständlich müssen die Gebühren auch konkurrenzfähig sein. Das ist sicherlich auch ein wichtiger Punkt. Dann habe ich aber auch noch vernommen vom Herrn Regierungschef, dass anscheinend für die Kommunikation des Finanzplatzes ein separates Konto vorgesehen ist. Und ich habe diese Aussage so interpretiert, es gibt diesen Staatsbeitrag an die FMA, dann gibt es aber ein separates Konto im Bereich des Staates für diese Finanzierung der Finanzplatzkommunikation. Können Sie hier schon Zahlen nennen? Von welchen Beträgen sprechen wir hier? Denn das wäre ja ein zusätzlicher Beitrag, um diese Kommunikation zu finanzieren. Es ist sicherlich gut, dass wir Werbung machen für gute Produkte. Aber am Ende des Tages müssen wir einfach auch sehen, wer das bezahlt. Und auch hier erwarte ich Transparenz. Und deshalb hätte ich gerne gewusst, wie gross dieser Betrag ist. Dann noch zu den Entwicklungen der Mitarbeiter: Wie viele Liechtensteiner arbeiten bei der FMA? Leider arbeiten wieder 2% weniger bei der FMA. Wenn Sie sich die Zahlen auf der Seite 82 betrachten: Der Liechtensteineranteil hat um 2% abgenommen und das ist natürlich schade. Aber mitunter müssen wir hier drinnen auch bei diesen Debatten ein wenig vorsichtiger sein, damit die FMA auch zukünftig attraktiver wird für liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger, hier einen Job anzunehmen. Ich denke mir, die Politik hat hier auch eine Verantwortung. Dann vielleicht doch noch ganz kurz. Ich denke mir, der Abg. Elfried Hasler hat es sehr schön aufgezeigt mit diesen ganzen Vorgaben. Es wird leider nicht weniger werden, es wird eher noch mehr werden. Hier wird ja immer wieder von diesem Regulierungstsunami gesprochen, der anscheinend nicht zurückgehen will. Es kommen immer zusätzliche Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der EU, die umzusetzen sind. Das ist tragisch. Aber in diesem Spiel werden wir mitspielen müssen. Ich denke mir, grund-sätzlich finden wir regelmässig einen guten Ansatz, um dies auch noch irgendwie europakompatibel umzusetzen und trotzdem noch die Verhältnismässigkeit zu wahren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte jetzt auch noch auf die jüngsten Straffälle zurückkommen. Ich denke, es ist jetzt wichtig, dass wir hier jetzt nicht überreagieren. Wie es meine Vorredner auch schon gesagt haben, es ist wichtig, dass wir die Rahmenbedingungen für unseren Finanzplatz weiterhin attraktiv halten und nicht irgendwie mit übermässiger Regulierung reagieren. Ich denke, es ist im Nachhinein dann auch sehr wichtig, dass man die Vorfälle sehr genau analysiert und dabei untersucht, ob es gegebenenfalls irgendwelche systemische Probleme bei uns hier in Liechtenstein gibt oder ob dies wirklich alles nur Einzelfälle waren. Falls es tatsächlich am einen oder anderen Punkt irgendwie systemische Probleme gab und die Probleme immer ungefähr die gleichen waren, dann kann man sich allenfalls überlegen, ob man bei diesem Punkt die eine oder andere Anpassung vornehmen muss. Aber ich finde es einfach wichtig, dass wir die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz gut halten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte gerade bei diesem aktuellen Fall beginnen. Es waren ja mehrere Voten, die sich diesbezüglich geäussert haben. Und wenn Sie mein Interview auch als Reaktion auf die Medienmitteilung der FMA gelesen haben, dann werden Sie festgestellt haben, dass ich sehr differenziert geantwortet habe. Erstens bin ich überzeugt, dass die Strafverfolgung sehr gut funktioniert hat. Das ist für mich auch im Sinne der Reputation extrem wichtig. Das zweite Thema betrifft die Diskussion innerhalb der Treuhandkammer bezüglich der Standesregeln. Dies wird im Moment diskutiert und da hoffe ich, dass bald eine Lösung gefunden wird für die Themen, die dort anstehen. Und der dritte Punkt, das sind eben Schwachstellen, die wir bereits jetzt festgestellt haben aufgrund der Diskussionen. Und hier gibt es durchaus in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf. Ich habe mich aber auch klar dazu geäussert, dass ich es nicht so sehe wie die FMA, die gleich gewünscht hat, dass man die Treuhänder prudentiell beaufsichtigt. Diese Frage muss im Detail geklärt werden - mit allen Vor- und Nachteilen und allen Konsequenzen, die das hat. Und deshalb kann ich Ihre Voten hier entsprechend auch aufnehmen und Ihnen versichern, dass wir diese Arbeit sicher sehr seriös machen und dann mit den entsprechenden Anpassungen, die ja in der Regel auch Gesetzesanpassungen bedingen, den Landtag begrüssen werden.Der Abg. Günter Vogt hat noch eine Frage im Zusammenhang mit dem Fernzugriff gestellt, mit diesen vertraglichen Regelungen. Das kann ich Ihnen heute so nicht beantworten. Das müsste ich bei der FMA nachfragen. Diese Information habe ich derzeit nicht. Der Abg. Thomas Vogt hat nochmals das Thema Staatsbeitrag erwähnt. Da bin ich voll bei Ihnen. Ich sehe das auch so. Die FMA erbringt Leistungen für die Regierung im Zusammenhang mit der Regulierung. Und diese Leistungen müssen auch entsprechend abgegolten werden; und diese Leistungen sollten nicht durch die Finanzintermediäre getragen werden. Der Abg. Wolfgang Marxer und auch der Abg. Johannes Kaiser haben die Lohnthematik noch angesprochen. Ich habe diese Erhöhung der Löhne der Geschäftsleitung auch gesehen. Und hier ist die Ursache, dass im 2016 eine Stelle unterjährig besetzt war und deshalb diese Anpassung dann im Vergleich 2016 zu 2017 so zustande kommt. Mir ist nicht bewusst, ob es jetzt weitere Lohnanpassungen und Lohnerhöhungen gegeben hat. Meines Wissens hat die FMA für 2018 0,5% Lohnerhöhung budgetiert, aber ob im 2017 entsprechende Anpassungen vorgenommen worden sind, weiss ich derzeit nicht. Der Abg. Wendelin Lampert hat noch die Frage gestellt betreffend die Finanzplatzkommunikation. Es ist so, dass wir derzeit auf Ministeriumsebene die Finanzplatzstrategie erarbeiten. Diese ist praktisch fertig und soll in Kürze der Regierung vorgestellt werden. Anschliessend wird dieser Entwurf mit den Finanzmarktteilnehmern besprochen. Und das zweite Projekt ist eben diese Kommunikationsstrategie. Und dort wird es natürlich Aufgaben geben im Sinne einer Standortkommunikation für den Finanzplatz, und das ist Aufgabe des Staates. Hier werden wir entsprechende Budgetmittel vorsehen. Dies werden Sie dann im Rahmen des Budgets 2019 auch in der Erfolgsrechnung sehen. Aktuell kann ich Ihnen noch keine Zahlen nennen. Wir sind im Moment in der Diskussion, welche Massnahmen wir auf Ebene Regierung respektive Land umsetzen wollen. Ebenso wird es dann entsprechende Kommunikationsmassnahmen auf der Ebene der Verbände und der Unternehmen geben. Kurz zusammengefasst: Standortförderung für den Finanzplatz ist ein Thema der Regierung beziehungsweise des Landes. Wenn es um konkrete Produkte und Dienstleistungen geht, ist das natürlich Sache der Unternehmen und nicht Sache des Staates.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir den Geschäftsbericht 2017 der FMA zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-