Wahl eines FBP-Mitglieds in das Richterauswahlgremium
Landtagspräsident Albert Frick
Meine Damen und Herren Abgeordneten. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zum Traktandum 13: Wahl eines FBP-Mitglieds in das Richterauswahlgremium. Ich habe Ihnen im Vorfeld das Gutachten von Dr. Peter Wolff zukommen lassen. Im Gutachten wird festgestellt, dass die Wählergruppe FBP im Richterauswahlgremium nicht mehr vertreten ist. Auch wird festgestellt, dass der Landtag daher die Möglichkeit hat, ein Mitglied der FBP-Landtagsfraktion in das Richterauswahlgremium zu wählen. Damit wäre der Verfassungsvorschrift, dass der Landtag je einen Abgeordneten jeder im Landtag vertretenen Wählergruppe in das Gremium zu entsenden hat, gemäss Dr. Peter Wolff Genüge getan. Ich würde vorschlagen, dass wir zuerst diese Wahl gemäss Traktandum vornehmen. Sofern Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind, würde ich dann um einen Wahlvorschlag bitten, und danach würden wir weiteren Diskussionsbedarf abdecken, sofern sich solcher ergeben sollte.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, herzlichen Dank für das Wort. Im Namen der FBP-Fraktion nominiere ich den Landtagsabgeordneten Daniel Seger als Mitglied des Richterauswahlgremiums. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Vorschlag gehört. Wer mit der Wahl von Daniel Seger in das Richterauswahlgremium einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Daniel Seger wurde mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden in das Richterauswahlgremium gewählt. Herzlichen Dank. Ich gratuliere zur Wahl. Damit können wir weitere Diskussionen folgen lassen, falls gewünscht. Abg. Daniel Seger
Ich möchte mich nur für dieses tolle Wahlergebnis bedanken. Vielen herzlichen Dank an alle hier drin. Danke sehr.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich bin etwas überrascht, dass Sie nicht von sich aus die gutachterliche Stellungnahme von Dr. iur. Peter Wolff interpretieren. Das Landtagspräsidium hat ja ein Gutachten erstellen lassen betreffend die Wählergruppe. Und dass Sie jetzt da absolut keine Stellung nehmen und zur Thematik, ob meine Personalie automatisch aus dem Richterauswahlgremium draussen ist, was gar nicht klar ist nach dem Gutachten von Dr. Peter Wolff. Ich denke, wenn schon ein Gutachten gemacht worden ist, ist das nicht für den Papierkorb, sondern das wird schon einen Grund haben, dass man das Gutachten gemacht hat. Und dass Sie, Herr Landtagspräsident, hier keine Stellungnahme oder Interpretation vornehmen, überrascht mich jetzt. Landtagspräsident Albert Frick
Ich habe es ja gesagt, wenn Sie mit diesem Vorgehen, dass wir zuerst diese Wahl erledigen, einverstanden sind, dann ... Ich habe bewusst auch noch einmal gefragt, ob es jetzt weiteren Diskussionsbedarf gibt. Und da finde ich auch, dass es diesen gibt. Und ich verweigere mich dem keineswegs. Ich bin auch gerne bereit, jetzt eine Stellungnahme abzugeben. Denn die eigentliche Frage, die es jetzt noch zu klären gibt, das ist wirklich, ob der Abg. Johannes Kaiser weiterhin Mitglied im Richterauswahlgremium ist. Aufgrund des Gutachtens von Dr. Peter Wolff könnte der Landtag jetzt davon ausgehen, dass Johannes Kaiser weiterhin Mitglied des Richterauswahlgremiums ist. Ich habe Ihnen aber auch eine Stellungnahme des Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums zukommen lassen. S.D. Erbprinz Alois hat dem Landtag Bedenken gegen diese gutachterliche Auslegung bekannt gegeben. Er empfiehlt, noch vertieft zu klären, ob es der Verfassungsvorgabe entspricht, wenn ein Landtagsmitglied im Richterauswahlgremium vertreten ist, das keine eigene Wählergruppe darstellt. S.D. der Erbprinz hat mir gegenüber auch klargestellt, dass letztlich der Landtag die Entscheidung über die verfassungsgemässe Form der Entsendung der Vertreter seiner Wählergruppen zu entscheiden hat. Er sehe seine Aufgabe in diesem Fall darin, den Landtag auf potenzielle Verfassungswidrigkeiten aufmerksam zu machen. S.D. der Erbprinz hat angeboten, dass Kabinettsdirektor Dr. Obenaus mit dem Landtagssekretär Kontakt aufnimmt, um das Vorgehen zur Klärung der noch geäusserten Bedenken zu koordinieren. Der Landtag könnte bereits heute aber mittels Abstimmung darauf bestehen, dass der Abg. Johannes Kaiser weiterhin Mitglied des Richterauswahlgremiums ist. Ich möchte aber empfehlen, dass der Landtag vor einer definitiven Entscheidung über die Mitgliedschaft des Abg. Johannes Kaiser im Richterauswahlgremium die vom Erbprinzen angeregten Abklärungen noch vornehmen lässt. Darüber möchte ich jetzt auch die Diskussion eröffnen und ich möchte dann auch, falls diesbezüglich keine klare Zustimmung erkennbar ist, darüber abstimmen lassen, ob eine weitere gutachterliche Massnahme vom Landtag unterstützt wird, die dem Wunsch des Erbprinzen entsprechen würde. So weit meine Einführung. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Dann habe ich es jetzt so verstanden, dass wir eine Abstimmung führen, ob es eine weitere gutachterliche Tätigkeit benötigt. Das wäre jetzt das weitere Vorgehen. Habe ich das richtig verstanden?Landtagspräsident Albert Frick
Ja, ich möchte das jetzt wirklich zur Diskussion stellen. Persönlich bin ich der Ansicht, dass dem Anliegen des Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums, der bestimmte Bedenken äussert bezüglich Verfassungsmässigkeit und diese auch klar formuliert hat - diese E-Mail habe ich Ihnen zukommen lassen -, dass wir diese Abklärung noch vornehmen. Aber wie schon gesagt, wir können das auch negieren und können sagen, das geht uns nichts an, wir sind der Landtag, wir bestimmen, wenn Sie das so wünschen. Aber ich möchte darüber Klarheit haben und auch dann darüber abstimmen lassen. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich spreche mich dafür aus, dass wir diese Abklärungen auch noch machen, um hier wirklich ein für alle Mal auch Klarheit zu haben. Ich denke, es sind auch gewisse Risiken im Raum, sollten wir uns hier eben nicht verfassungsgemäss verhalten respektive das Gremium nicht verfassungsgemäss zusammengestellt sein. Das könnte zu einem Bumerang werden. Und ich denke, es spricht nichts dagegen, hier ein für alle Mal einfach Klarheit zu haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich denke auch, diese Abklärungen müssen wir fast machen. Ich weiss nicht, was gilt denn sonst? Wir haben zwei Meinungen. Und es ist insbesondere für den Abg. Johannes Kaiser ja nicht klar: Gehört er jetzt noch in dieses Richterauswahlgremium oder nicht? Gemäss dem Gutachten Wolff ist dem so. Aber wenn er nicht mehr eingeladen wird vom Erbprinzen, ja, ich denke, diese Situation können wir nicht so stehen lassen. Ich denke, wir müssen hier schon eine einheitliche Anschauung herbringen zwischen Fürstenhaus und Landtag. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich denke schon auch, dass es in kurzer Zeit vielleicht möglich wäre, hier einen Konsens zu finden. Ich denke, das wäre die beste Möglichkeit, um hier weiterzukommen. Ich denke aber auch, dass wir vielleicht klar signalisieren sollten, ob wir Johannes Kaiser im Richterauswahlgremium überhaupt belassen wollen. Wenn wir der Ansicht sind, nein, das kommt sowieso nicht infrage, dann bleibt Johannes Kaiser nur die Möglichkeit, diesen Beschluss dann beim StGH allenfalls zu reklamieren. Dass wir hier halt irgendwie einen Schritt weiterkommen, würde ich empfehlen, dass man es zuerst im Konsens versucht. Ich meine, das Richterauswahlgremium hat vor einigen Tagen auch Entscheidungen gefällt. Das hat auch noch eine gewisse Relevanz, denke ich, ob diese Entscheidungen dann rechtskräftig im Sinne von dieser Entscheidung sind oder nicht. Das ist auch eine Frage, die sich dann stellt, wenn wir das jetzt nicht zeitnah lösen können. Ich würde schon empfehlen, dass wir zeitnah hier eine Lösung finden, sonst könnte es sein, dass noch andere Probleme auf uns zukommen, welche wir jetzt ja nicht unbedingt suchen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es ist wirklich im Interesse des Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums, mit dem ich jetzt mehrmals gesprochen habe, dass diese offenen Fragen noch geklärt werden. Er sieht aber auch kein Hindernis, dass der Abg. Johannes Kaiser - das hat nichts mit der Person zu tun - im Richterauswahlgremium sitzen würde. Auch ich persönlich habe damit überhaupt gar kein Problem. Es geht wirklich noch darum, diese Frage zu klären, dass wir ein für alle Mal auch Klarheit hätten.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich unterstütze dieses Vorgehen, welches der Vorsitzende des Richterauswahlgremiums vorgeschlagen hat, auch. Aber ich möchte einfach feststellen, was machen wir, wenn wir ein weiteres Gutachten in Auftrag geben und dieses Gutachten der Rechtsansicht von Dr. Peter Wolff widerspricht? Welches Gutachten gilt dann? Auf diese Situation sollten wir uns einstellen und bereits jetzt Gedanken machen, wie wir dann mit dieser Situation in einem möglichst vernünftigen zeitlichen Rahmen auch umgehen. Für mich persönlich ist es relativ klar: Eine Wählergruppe muss vor den Landtagswahlen bekannt sein. Der Wähler muss wissen, welche Gruppe er wählt. Das ist meine Auffassung zu diesem Thema.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte doch, damit wir auch wirklich einen Auftrag des Landtages haben, darüber abstimmen lassen. Ich lese Ihnen schnell den Text vor, den ich vorbereitet habe, für diese Abstimmung: Wer dem Anliegen des Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums S.D. Erbprinz Alois stattgeben will, der Landtag möge vertieft gutachterlich klären, ob es der Verfassungsvorgabe entspricht, wenn ein Landtagsmitglied im Richterauswahlgremium vertreten ist, das keine eigene Wählergruppe bildet, der möge die Stimme abgeben. Gibt es hierzu noch Wortmeldungen? Dann würde ich jetzt darüber abstimmen lassen.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Also ich bin mit diesem Vorgehen grundsätzlich auch einverstanden. Ich habe mich jetzt einfach gefragt, ob die Formulierung «der nicht einer Wählergruppe angehört» nicht wieder zu Fragen führen könnte, weil ja, ich glaube, im Grunde nicht ganz klar ist, was eine Wählergruppe ist. Ich habe das so verstanden, dass es unterschiedliche Auffassungen zu diesem Begriff gibt. Der Begriff ist nicht eindeutig geklärt. Ich bin aber nicht sicher, ob ich mich auf sehr dünnes Eis bewege, wenn ich das sage, aber so habe ich es empfunden. Deshalb frage ich mich jetzt wirklich, ob dieser Antrag in dieser Formulierung nicht zu einer erneuten Diskussion führen könnte, weil dort der Begriff Wählergruppe wieder benützt wird. Aber vielleicht könnten mich einige erfahrene Juristen hier weiterbringen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Also für mich wäre es jetzt klar gewesen aufgrund dieses Gutachtens, dass der Abg. Kaiser keine Wählergruppe bildet. So wie die Definition im Gutachten ist, wäre es für mich eigentlich klar, dass jene Gruppierungen, die bei den letzten Landtagwahlen kandidiert haben, 30 Unterschriften hinter sich wissen, mit eigener Bezeichnung kandidiert haben, eine Wählergruppe darstellen und, falls sie die 8-Prozent-Hürde genommen haben, eben eine Wählergruppe im Landtag darstellen. Aber wenn das zu wenig klar ist, bin ich natürlich gerne bereit, hier auch eine andere Formulierung in die Abstimmung hineinzunehmen. Wenn es Bedenken in dieser Runde gibt, dass diese Aussage noch nicht klar ist, wer eine Wählergruppe ist, dann müssen wir es anders formulieren. Für mich wäre es jetzt klar. Diese Aussage des Gutachtens liesse sich nach meiner Ansicht nicht anders interpretieren. Aber da lasse ich mich gerne belehren vom Landtag.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann Ihnen Ihre Frage auf die Schnelle auch nicht beantworten, Herr Abg. Nägele. Ich persönlich muss aber auch sagen, mir reicht das Gutachten eines renommierten Juristen, wie wir es vorliegen haben, schon auch aus. Dieses Gutachten besagt für mich eigentlich das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben, Herr Landtagspräsident. Und zwar besagt es für mich, dass der Abg. Johannes Kaiser im Richterauswahlgremium bleibt. Ich frage mich, ob wirklich ein zweites oder ein weiteres Gutachten uns hier weiterbringen wird oder ob dieses Traktandum dann zu einem Endlostraktandum wird und wir uns das ganze Jahr damit auseinandersetzen müssen. Ich frage mich auch, ob wir da nicht vielleicht die betroffenen Parteien irgendwie zusammenbringen können und das einmal nicht mit einem Gutachten, sondern vielleicht mit einem klärenden Gespräch lösen könnten. Es ist ja das Problem zwischen dem Erbprinzen und dem Abg. Johannes Kaiser. Denn ein weiteres Gutachten wird uns meines Erachtens nicht weiterbringen. Aber das ist meine Meinung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Da mögen Sie recht haben. Aber eine Meinung zu den Bedenken des Erbprinzen sollten wir uns meines Erachtens schon einholen.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Also diesen Vorschlag, dass sich die betroffenen Personen an einen Tisch setzen und vielleicht da dann auf pragmatische Art und Weise eine Lösung finden, finde ich eine sehr, sehr gute Idee, die ich auch ausdrücklich unterstütze. Bezüglich der Formulierung, ich bin ein sehr visueller Mensch, ich habe es zwar gehört, aber das war für mich jetzt auch nicht so klar. Darum würde ich aber auch vorschlagen - bisher war die Formulierung ja abstrakt und wir haben es hier aber mit einem konkreten Fall zu tun - und wenn der Abg. Johannes Kaiser auch damit einverstanden ist, warum machen wir nicht, wenn es diesen Auftrag braucht für eine weitere Abklärung, eine unmissverständliche Formulierung, wo auch der Name Johannes Kaiser genannt wird. Denn es geht ja um diesen einen Fall. Aber dann möchte ich gerne Ihre Zustimmung dafür. Weil ich denke mir, wenn wir abstrakt bleiben, es wird dann immer so vonwegen, ja, es war ja nicht so gemeint oder eben doch. Diese Unschärfe - ich tue mich da schwer. Ich bin ausnahmsweise wirklich für etwas Konkretes und eben auch diese Namensnennung, damit die Antwort auch wirklich auf diesen Fall zugeschnitten ist und da keine Zweifel bestehen, dass die Frage jetzt eben undeutlich oder missverständlich gestellt wird. Aber vielleicht können Sie, Herr Abg. Kaiser, da noch etwas dazu sagen, ob sie dafür zu haben sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, das Gutachten von Dr. Peter Wolff war sicherlich nicht umsonst. Es hat zumindest in einem Punkt Klarheit oder auch Einigkeit gebracht, in dem Sinne einfach, dass jetzt klar ist, dass die FBP einen Anspruch hat, jemanden ins Richterauswahlgremium zu entsenden. Jetzt gibt es noch einen Punkt, bei dem im Moment noch unterschiedliche Ansichten herrschen. Ich hoffe, dass man da irgendwie eine Einigung findet. Bezüglich eines allfälligen Gutachterauftrages habe ich es mit dem Abg. Daniel Seger. Da bin ich ebenfalls der Ansicht, dass der Gutachterauftrag konkret auf den jetzt vorliegenden Fall gestellt werden müsste. Auch rechtliche Begriffe, wie es bereits der Abg. Eugen Nägele ausgeführt hat, wie Wählergruppe sollten in diesem Auftrag vermieden werden meines Erachtens. Es soll ein Gutachten oder ein Bericht, eine Stellungnahme, erstellt werden genau auf den jetzt vorliegenden Fall.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe mit dem Erbprinzen ebenfalls gesprochen, ich habe mit ihm auch diese Situation diskutiert. Irgendwo tangiert es die Frage der Wählergruppe, er hat die Ansicht, dass dieses Gutachten von Dr. Peter Wolff für eine normale Kommission völlige Gültigkeit hat. Auch die Wähler-gruppe, er hat nicht gesagt, dass das Gutachten von Dr. Peter Wolff, er spricht hier nicht die Wählergruppe ab, es wird auch hier davon gesprochen, dass die Definition des Begriffes Wählergruppe nirgends genau definiert ist. Es wird insofern im Volksrechtegesetz definiert und dort hat es nur eine Funktion. Die Funktion hat es vor den Landtagswahlen, dass überhaupt Landtagskandidaten portiert werden können. Um diese Funktion zu erfüllen, braucht es einen Namen, es kann auch ein Fantasiename einer Partei sein, damit diese Landtagsabgeordneten auf die Liste kommen. Schlussendlich werden sie gewählt, und zwar nicht nur von dieser Wählergruppe, sie werden auch von anderen Wählergruppen gewählt. Hier ist auch eine entscheidende Passage auf der Seite 3 des Gutachtens von Dr. Peter Wolff, weil an und für sich sonst auch die Berechtigung, dass ein Landtagsabgeordneter nach einem Parteiaustritt weiterhin im Landtag wäre, auch obsolet wäre. Da wird dies auch angesprochen. «Dies entspricht übrigens», das ist im dritten Absatz auf Seite 3, «auch der Wirkung einer Wahl in den Landtag aufgrund des Wahlvorschlages einer bestimmten Wählergruppe. Auch wenn ein Abgeordneter, der auf Vorschlag einer bestimmten Wählergruppe in den Landtag gewählt wurde, später im Zuge der vierjährigen Legislaturperiode aus der Partei deren Mitglieder die Wählergruppe gebildet haben, austritt, ändert dies nichts am aufrechten Bestand der Volkswahl als Landtagsabgeordneter.» Er hat dementsprechend immer eine Wählergruppe hinter sich. Wie gesagt, die Wählergruppe wird als Funktion beschrieben, als Funktion, damit überhaupt in organisatorischer Hinsicht Landtagsabgeordnete oder Kandidaten überhaupt portiert werden können. Dazu braucht es eben die 30 Unterschriften für einen Kandidaten, es wird auch oft ausgeführt, ich möchte jetzt nicht weitere Sachen aus diesem Gutachten zitieren, aber bei der Wahl selbst ist ja nicht mehr definierbar, wer diesen Kandidaten wählt. Das wird auch von anderen Wählergruppen gestützt, in dem Sinne.Eigentlich sagt der Punkt 2.5, Seite 5, auch alles aus, das habe ich auch mit dem Erbprinzen diskutiert. Er sagt, alles okay, beim Richterauswahlgremium ist es nicht dasselbe wie bei einer Kommission. Also wenn wir zurückgreifen auf die Besondere Landtagskommission betreffend die Informationsrechte, was wir vor Kurzem gehabt haben, sagt er, ist alles zutreffend, das habe ich mit ihm diskutiert. Aber beim Richterauswahlgremium ist es nur in der Verfassung definiert, dort wird es hergeleitet. Wobei in der Verfassung diese Definition auch nicht vorhanden ist. Und deshalb hat er seine - nicht klare - Sicherheit, ob verfassungsmässig diese Wählergruppendefinition auch für das Richterauswahlgremium genügt oder ausreicht. Was Sie sagen, Herr Landtagspräsident, dass das Gutachten zu einem klaren Ergebnis kommt. Hier spricht nichts dagegen, dass ein Landtagsabgeordneter, der aus einer Partei austritt, nachher nicht einer Wählergruppe angehören würde. Das müssen Sie mir zitieren, wo das geschrieben steht. Dieses Gutachten bestätigt, dass man trotzdem einer Wählergruppe angehört. Sonst müssen Sie einmal mit Dr. Peter Wolff diskutieren und die Interpretation mit ihm genau anschauen, bis wir das nächste Mal zusammentreffen. Aber ich denke auch, also ich möchte, dass das nicht heute bestimmt wird, sondern dass der Erbprinz mit Dr. Obenaus seine Stellungnahme macht, es anschaut. Nur haben wir dann das, was der Abg. Wendelin Lampert gesagt hat, dass wir nachher unter Umständen zwei Meinungen haben. Dann ist die Frage, wie der Landtag damit umgeht. Vielleicht ist auch die Meinung vom Erbprinzen durch die Untersuchung oder durch die Stellungnahme von Dr. Obenaus eine Denkanregung und vielleicht ist es auch für ihn dann offen, wie der Landtag damit umgeht. Es geht also nicht um Gespräche mit dem Erbprinzen, mir geht es auch um das Verfahren, um das Prinzip. Das habe ich ihm auch gesagt und er respektiert das. Ich respektiere auch seine Meinung, dass er das sauber geklärt haben möchte. Es geht nicht um meine Person, ob meine Person jetzt im Richterauswahlgremium ist, weil wir eine sehr gute Zusammenarbeit gepflegt haben. Das haben wir. Gegenseitig wissen wir von diesem Respekt untereinander und deshalb geht es hier eher darum, wirklich auf der sicheren Seite zu sein. Das ist das Anliegen des Erbprinzen. Auf der anderen Seite haben wir ein Gutachten erstellen lassen und es hat ziemlich klare Aussagen. Ich könnte jetzt auch noch den Punkt 2.5 noch vorlesen, aber es ist, glaube ich, nicht notwendig. Oder auch der Punkt 2.4, dort ist eigentlich eine perfekte Zusammenfassung. Wie gesagt nochmals, der Erbprinz sagt, für die normalen Kommissionen, was den Landtag betrifft, trifft alles zu, keine Bedenken. Aber das Richterauswahlgremium sei eine andere Nummer, in dem Sinne, dass es dort bei der Verfassung von der Verfassung ausgeht. Das ist seine Begründung. Das sind auch seine Beweggründe, um hier diese Detailfrage noch ein bisschen genauer anzuschauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, es ist jetzt doch notwendig, dass ich kurz die E-Mail, das ist nun wirklich die Aussage des Erbprinzen, die wir schriftlich haben, vortrage. Damit es hier nicht allzu viele Interpretationen seiner Aussagen gibt. Er sagt in seiner E-Mail, die Sie übrigens alle haben: «Dem Gutachten von Dr. Wolff konnten wir jedoch nicht entnehmen, dass der Abg. Johannes Kaiser weiterhin eine Wählergruppe repräsentiert.» Das scheint mir doch schon eine recht klare Aussage. «Daher halten wir die Interpretation für fraglich, dass der Abg. Johannes Kaiser weiterhin Mitglied des Richterauswahlgremiums ist. Wir sehen darin einen potenziellen Widerspruch zu Art. 96 Abs. 1 Satz 4 der Landesverfassung: ‹Der Landtag entsendet je einen Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen Wählergruppe.› Da die Verfassung einer einfach-gesetzlichen Bestimmung vorgeht und in der Verfassungsbestimmung nicht über die Entsendung für eine Mandatsperiode gesprochen wird, könnte die Interpretation von Dr. Wolff, wonach die Entsendung für eine ganze Mandatsperiode gültig ist und vom Landtag nicht rückgängig gemacht werden kann, der Verfassung widersprechen. Somit besteht unserer Ansicht nach die Gefahr, dass eine Verfassungswidrigkeit dieser Interpretation geltend gemacht würde und damit nicht nur der Zusammensetzung des Richterauswahlgremiums, sondern auch der Richterbestellungen während des verfassungswidrigen Zustandes.» Das ist die konkrete Aussage und wir könnten auch den Beschluss so fassen, dass ein Gutachten zur dieser konkreten Aussage des Erbprinzen erstellt wird.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Also ich persönlich sehe an und für sich keinen grossen Mehrwert und Nutzen in der Erstellung eines zusätzlichen Gutachtens. Wir wissen, wie die Situation herauskommt. Wir haben dann mehrere Gutachten vorliegen mit widersprüchlichen Aussagen. Und welchem Gutachten wollen sie jetzt Glauben schenken? Das bringt uns überhaupt keinen Schritt weiter. Klären könnte diese Frage allein nur der Staatsgerichtshof endgültig. Der kann dann nur entscheiden - ja oder nein. Und damit hat sich die Sache. Aber einfach nur Gutachten erstellen lassen, also ich hätte jetzt Bedenken, dass ich jetzt sage, ich möchte dieses Gutachten, das ist völlig arbiträr, wenn ich sagen wollte, ich glaube jetzt diesem oder jenem Gutachten. Also da können wir bis an den Nimmerleinstag Gutachten erstellen. Ich persönlich werde dem nicht zustimmen. Ich meine, das Gutachten von Dr. Wolff ist für mich ausreichend klar. Wenn man diese Situation klären will, dann soll man sich an den Staatsgerichtshof wenden und der kann das endgültig klären und dann ist es ein für alle Mal. Aber mit Gutachten kommen wir zu keinem Ende. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte noch einmal klar zum Ausdruck bringen, dass ich ganz klar der Meinung bin, dass wir ein Gutachten in Auftrag geben sollen. Vom Vorschlag, jetzt hier an den Tisch zu sitzen und sich zu einigen, halte ich überhaupt nichts. Es geht ja hier nicht um die Frage des guten Willens oder was auch immer. Es geht um eine rechtliche Frage und das lässt sich nicht einfach so am Tisch mit etwas Diskussion klären. Meiner Meinung nach sollte der Landtag ein Gutachten einholen zu den konkreten vom Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums geäusserten Bedenken betreffend Verfassungsmässigkeit eben in diesem konkreten Fall und im Grundsatz. Jetzt schon hier zu sagen, ja, das wird wieder eine Situation geben mit verschiedenen Meinungen und das wird ewig andauern - also warten wir doch zuerst einmal die Ergebnisse ab und vor allem die Argumentation. Und dann kann man abwägen, ob man dieser Argumentation Glauben schenkt oder dieser Argumentation folgen will. Aber von vorherein zu sagen, Gutachten bringen nichts, also das geht mir dann schon eindeutig zu weit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich vertrete hier eine andere Ansicht als der Abg. Elfried Hasler. Wir können noch drei weitere Gutachten erstellen. Wir haben ein Gutachten, das liegt vor; und irgendwann werden wir ein Gutachten finden, dass dann allen Befindlichkeiten entspricht, vielleicht auch nicht, ich weiss es nicht. Ich bin auch kein Jurist, aber ich bevorzuge pragmatische Lösungen, und eine pragmatische Lösung wäre halt, dass man zusammensitzt, wie man das früher auch immer getan hat, und vielleicht mit dem Landtagspräsidium, mit Johannes Kaiser, dem Landesfürsten oder dem Erbprinzen dann eine einvernehmliche Lösung sucht. Eine einvernehmliche Lösung wäre ja eigentlich auch vorgegeben, die wurde ja auch von Peter Wolff skizziert: Der Landesfürst müsste ein Mitglied dann nachnominieren und dann wäre der paritätischen Besetzung Genüge getan. Ich denke, das wäre ein Weg, dem die Mehrheit der Abgeordneten hier eine Unterstützung erteilen könnte. Ich halte nichts von weiteren Gutachten. Das ist ähnlich wie bei der Gesetzesinitiative zum Informationsrecht, irgendwann werden wir ein Gutachten haben, das dem entspricht, der das halt seiner Meinung nach ausgeführt haben wollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also ich möchte aber diese Abstimmung schon wirklich auch durchführen. Der Landtag hat das Recht, diese Aussage zu machen. Wir bestimmen das jetzt. Das sagt auch der Erbprinz ganz deutlich. Letztlich ist es die Entscheidung des Landtages. Aber dass wir, sagen wir einmal, sein Anliegen nicht beachten wollen, darüber möchte ich abgestimmt haben. Das scheint mir schon sehr wichtig zu sein.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte mich ganz ausdrücklich dem Votum des Abg. Elfried Hasler anschliessen. Ich denke, hier braucht es eine klare Klärung. Ob es durch ein Gespräch möglich ist, kann ich einmal offen lassen, aber ich denke, das muss geklärt werden. Ich habe einfach, das habe ich vorhin schon gesagt, ein Problem mit diesem Begriff Wählergruppe. Ich sehe dieses Problem nicht gelöst durch das Gutachten des Dr. Peter Wolff. Wenn ich diesen Paragrafen lese, den der Abg. Johannes Kaiser vorgelesen hat, dann sehe ich hier nicht die Wählergruppe definiert. Das ist mein Problem, das ich hier habe, dass das Gutachten selber nichts zur Wählergruppe sagt. Er sagt, die Wahl ist gültig, deshalb ist diese Person auch in diesem Gremium vertreten: durch die Wahl. Ob da jemand ausscheidet aus einer Partei oder nicht, damit hat es nichts zu tun. Aber das hat für mich persönlich nichts mit der Definition des Begriffs Wählergruppe zu tun. Und da habe ich das grosse Problem und deshalb wäre ich froh, wenn man den Begriff Wählergruppe genauer anschauen könnte. Das würde mir am meisten helfen bei der weiteren Entscheidungsfindung. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe es ja in meinem ersten Votum gesagt, es kann dann einfach sein, dass wir unterschiedliche Meinungen haben, wenn wir diese Gutachten studieren. Aber es kann eben auch sein, dass wir dank dieses Gutachtens neue Argumente haben, die uns helfen, eine zielführende Entscheidung zu treffen. Das wissen wir ja nicht, was in diesem Gutachten dann stehen wird. Mitunter gibt uns dieses zusätzliche Gutachten weitere gute Argumente. Aber einfach noch einmal, um auf diesen Begriff Wählergruppe zurückzukommen - ich glaube, wir sind uns einig: Es haben vier Wählergruppen für die Landtagswahlen 2017 kandidiert; wir hatten vier Mitglieder im Richterauswahlgremium; jetzt haben wir fünf in der Zwischenzeit. Also da merken wir doch alle: Vor den Landtagswahlen hatten wir vier Wählergruppen, ich glaube, das ist Fakt, also können wir grundsätzlich auch nur vier Mitglieder dieser vier Wählergruppen in das Richterauswahlgremium delegieren. Entscheidend ist doch für den Wähler, dass er weiss, bei seiner Wahl, wen wähle ich, welche Wählergruppe wähle ich. Es gibt dann übrigens auch einen Zusatzaspekt, hätten wir eine fünfte Wählergruppe gehabt, hätte diese die 8-Prozent-Klausel landesweit überschreiten müssen. Ansonsten wäre sie dann nicht gewählt worden. Und wie gesagt, ich denke, das ist unbestritten, vier Wählergruppen standen bei den Landtagswahlen 2017 zur Wahl. Und deshalb haben wir auch vier Abgeordnete nach den Landtagswahlen in dieses Richterauswahlgremium gewählt. Mit der heutigen Wahl von Daniel Seger haben wir jetzt fünf Mitglieder in diesem Richterauswahlgremium, das entspricht nicht den vier Wählergruppen, die sich der Wahl 2017 gestellt haben. Es ist doch relativ offensichtlich, der Wähler wusste damals nicht, dass es fünf Wählergruppen gibt. Das sind nach meinem Dafürhalten einfach Fakten, die sind so, und das wissen Sie alle hier drinnen ganz genau. Aber wie gesagt, ich erhoffe mir mit einem weiteren Gutachten mitunter auch Topargumente, dass man sagt, es waren 2017 nur vier Wählergruppen bekannt und keine fünf.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte auch noch kurz ausführen, also für mich ist die Rechtsmeinung von Dr. iur. Peter Wolff sonnenklar. Ganz kurz: Das Fazit ist, Johannes Kaiser stellt für Dr. Peter Wolff keine Wählergruppe mehr dar. Das ist im kurzen Gutachten zu den Wählergruppen im Punkt 5. meiner Meinung nach eindeutig dargelegt. Ich werde kurz vorlesen: «Der Landtag kann zwar bei einer Situation wie hier geschildert den nicht mehr einer im Landtag vertretenden Wählergruppe zugehörigen Abgeordneten», sprich den Abg. Johannes Kaiser, «nicht als Mitglied des Richterauswahlgremiums abberufen, hat dafür aber die Möglichkeit, nunmehr einen neuen Abgeordneten, der Mitglied dieser Wählergruppe», sprich der FBP, «im Landtag ist, in das Richterauswahlgremium zu entsenden.» Dann geht es weiter: «Damit wird die Verfassungsvorschrift, dass der Landtag je einen Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen Wählergruppe», um es klar zu sagen, FBP, VU, Freie Liste, DU, «in das Gremium zu entsenden hat, im Sinne dieser Bestimmung weiter erfüllt.» Dr. Peter Wolff sagt also, mit der Wahl des Abg. Daniel Seger für die Wählergruppe der FBP ist die Verfassungsbestimmung erfüllt. Dr. Peter Wolff sagt aber auch, dass der Abg. Johannes Kaiser der nun keine Wählergruppe mehr darstellt, trotzdem das Recht hat, im Richterauswahlgremium weiterhin vertreten zu sein, weil er demokratisch gewählt wurde, und das, obwohl er keine Wählergruppe mehr darstellt. Das ist von mir aus gesehen das Problem. Diese Meinung teilt S.D. der Erbprinz nicht. Und dieses Problem werden wir in diesem Sinne nicht lösen, für mich ist die Verfassung erfüllt, es sind alle Vier Wählergruppen vertreten. Es ist einfach auch noch Johannes Kaiser als eine Person, die keine Wählergruppe repräsentiert, zusätzlich vertreten. Aber es steht ja nirgends drin, in der Verfassung steht nicht drin, dass das nicht sein darf. Also das Problem ist, dass die Meinungen auseinandergehen. Aber die Aussage von Dr. Peter Wolff ist meiner Meinung nach klar. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Aber dahingehend gehen ja genau die Bedenken des Erbprinzen, dass der Abgeordnete, der keine Wählergruppe mehr darstellt, mitunter nicht im Richterauswahlgremium vertreten sein kann. Ich glaube doch, wir werden nicht umhinkommen, diese Frage vertieft zu klären.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Jetzt bin ich das erste Mal in dieser Session auch einmal einig mit dem Abg. Thomas Lageder, er hat es gut zusammengefasst. Ich denke, Wendelin Lampert und Elfried Hasler irren hier. Denn es ist eben schon so, er hat Punkt 5 zitiert, man kann auch Punkt 2 zitieren von diesem Gutachten von Dr. Peter Wolff. Er bestätigt tatsächlich unter Punkt 2: «Wenn dann einer dieser Abgeordneten im Laufe der vierjährigen Mandatsdauer des Landtages aus der als Wählergruppe anzusehenden Partei, von der er als Landtagskandidat aufgestellt wurde, austritt, bedeutet dies, dass von dieser Wählergruppe ab dem Parteiaustritt dieses Abgeordneten kein Abgeordneter mehr im Richterauswahlgremium vertreten ist.» Deshalb kann dann auch die FBP einen nachnominieren. «Am Ergebnis und der rechtskräftigen Auswirkung der Landtagsentscheidung aus dem Jahre 2017, diesen Abgeordneten in das Richterauswahlgremium zu entsenden, ändert dies jedoch nichts.» Die Ansicht von Dr. Peter Wolff ist klar: Johannes Kaiser ist immer noch Mitglied des Richterauswahlgremiums. Auch wenn wir jetzt ein neues Gutachten haben, welches uns dann vielleicht wider Erwarten das bestätigt oder dann auch das Gegenteil sagt. Wenn es bestätigt wird, klar, dann hilft uns das; wenn das aber nicht bestätigt wird, ja, dann haben wir noch einmal ein Problem, dann brauchen wir noch ein drittes Gutachten. Schlussendlich wird nur der Staatsgerichtshof sagen können, was hier am Schluss zu gelten hat. Ich verstehe schon auch, dass man vielleicht hier noch einmal gerne eine Meinung hören würde und die Meinung von Dr. Peter Wolff gerne bestätigt sieht oder auch nicht. Das spielt keine Rolle. Aber für mich persönlich reicht diese Aussage auch, welche ich von Dr. Peter Wolff habe, er bestätigt das. In dem Sinne sehe ich jetzt auch nicht unbedingt den Anlass, hier ein neues Gutachten in Auftrag zu geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident. Sie, Herr Lageder, müssen vielleicht auch darauf Bezug nehmen, dass die gutachterliche Stellungnahme betreffend Wählergruppe vom 27. April von Dr. Peter Wolff zu einer ganz konkreten Zusatzfrage gestellt wurde. Und zwar, welche Auswirkung der Austritt eines Landtagsabgeordneten aus seiner Partei und damit im Landtag vertretenen Wählergruppe für die Mitgliedschaft dieses Abgeordneten im Gremium zur Richterauswahl hat. Es geht darum, deshalb spricht er auch von den jetzt vertretenen Wählergruppen im Landtag. Also der Punkt 5 bezieht sich auch immer auf diese besondere Situation. Es wird auch in der Stellungnahme vom 24. April geschrieben, wenn Sie beim Punkt 1.1 den Anfang betrachten, dort steht geschrieben: «Die Landesverfassung enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffs ‹Wählergruppe›.» Wenn Sie, ich wiederhole jetzt nicht, ich bin ja kein Jurist, ich habe auch nicht die Aufgabe, hier das Gutachten oder die Gutachten von Dr. Peter Wolff zu interpretieren, aber es steht auch unter Punkt 1.3 der gutachterlichen Stellungnahme vom 24. April. Er bezieht sich dabei auf die GOLT. Es wird auch beim Punkt 1 geschrieben: «Definition des Begriffes ‹Wählergruppe› und Klärung der damit verbundenen Wirkung auf die GOLT». Dort wird im Punkt 1 geschrieben: «Ansonsten», bezüglich der GOLT, «ist in der Geschäftsordnung nur von Fraktion oder Partei die Rede, wobei unter dem Begriff ‹Partei› in Art. 71. Abs. 4 GOLT aber sicherlich alle Arten von Wählergruppen unabhängig davon, ob sie unter der Bezeichnung einer Partei firmieren, gemeint sind.» Also unabhängig, «ob sie unter der Bezeichnung einer Partei firmieren, gemeint sind» - und wenn man das interpretiert, mit «unter der Bezeichnung einer Partei firmieren» sind, damit ist nicht die FBP, die VU, die DU oder FL darunter verstanden. Also ich würde vorschlagen, dass man, wenn man jetzt schon die Zusatzfrage gestellt hat an den Dr. Peter Wolff, die Zusatzfrage auch noch parallel dazu lanciert und dass er betreffend die Wählergruppe eine schlüssige Schlussantwort gibt. Er geht von verschiedenen Sichtweisen aus, vom Volksrechtegesetz, von der GOLT, er sagt aber, dass dieser Begriff nirgendwo praktisch richtig definiert ist. Das ist jetzt einfach eine Lücke in der Verfassung, eine Lücke in der Gesetzgebung. Es wird zwar, und das ist seine Herleitung, ich sage es jetzt noch einmal, von der Wählergruppe gesprochen, die aus organisatorischen Gründen wichtig ist. Sie hat eine Funktion bei seiner Interpretation, und zwar, um vor den Landtagswahlen Parteien oder Kandidaten zu portieren. Diese 30 Personen können auch eine Fantasiebezeichnung nehmen für die Wahl. Aber die Wahl selbst zum Landtagsabgeordneten und die Wahl, die jeden berechtigt, hier drin zu sitzen, ist von einer Wählergruppe, die differenziert ist; diese ist nicht mehr von diesen 30 Leuten, es braucht auch mehr als 30. Diese Frage möchte ich auch noch beliebt machen, dass man diese bei Dr. Peter Wolff noch genauer abklärt. Das zweite kann man durchaus oder soll man durchaus vielleicht vom Erbprinzen durch den Dr. Obenaus ebenfalls abklären lassen. Sie sprechen von einem Gutachten, aber ich lese nirgendwo, dass der Erbprinz ein Gutachten machen möchte. Er wird es mit Dr. Obenaus anschauen und dann wird es vermutlich eine Stellungnahme geben. Dann haben wir diese Stellungnahme, wir haben das Gutachten nach wie vor von Dr. Peter Wolff. Es wäre noch wirklich zielführend, ihm auch noch einmal die Zusatzfrage bezüglich genauerer Präzision des Begriffes Wählergruppe, zu stellen, dass er das interpretiert oder dass er versucht, das irgendwie genauer noch zu fassen.Landtagspräsident Albert Frick
Das stimmt schon, dass der Erbprinz nirgends von Gutachten spricht. Er hat einfach den Vorschlag gemacht, nicht, dass Dr. Obenaus es anschaut, sondern dass er mit dem Landtagssekretär Kontakt aufnimmt, um das genaue Vorgehen festzulegen. Ob es dann ein Gutachten sei, es würde auch die Möglichkeit bestehen, das hat er auch gesagt, dass er selbst ein Gutachten in Auftrag gebe. Vielleicht noch zu erwähnen, Sie haben 1.1. zitiert, aber nur den ersten Satz, in diesem Gutachten vom 24. April. Der Punkt hat aber drei Sätze. Also nochmals 1.1: «Die Landesverfassung enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffs ‹Wählergruppe›. Die Erwähnung dieses Begriffs in Art. 46 Abs. 2 LV macht jedoch unmissverständlich klar, was damit gemeint ist. Es ist eine Gruppe von Wahlberechtigten, die Kandidaten für eine Landtagswahl aufgestellt hat.» Das wäre dann die FBP - durch Ihr Ausscheiden von der FPB gehören Sie dieser Gruppierung nicht mehr an. Aber da nun abzulesen, dass das nun eine neue Wählergruppe ist - ich verstehe, dass Sie das natürlich so interpretieren. Aber ich glaube, man kann das nun wirklich auch anders sehen, dass das keine Funktion ist, sondern eine ganz klare Zuordnung, was eine Wählergruppe ist. Aber das werden wir heute hier drin nicht lösen. Ich glaube, diese Frage müssen wir eben doch noch einmal zur Klärung geben. Wenn es aufgrund des Gutachtens offenbar nicht allen klar ist.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich wurde noch vom Abg. Rehak angesprochen, dass ich mich eben irre in meiner Haltung betreffend Wählergruppe. Hierzu möchte ich sagen, dass ich mich überhaupt nicht geäussert habe betreffend Wählergruppe. Zu diesem Thema habe ich noch kein Wort gesagt. Aber ich teile die Ansicht oder Interpretation des Gutachtens durch den Abg. Lageder, dem Sie sich offensichtlich auch anschliessen konnten. Ich teile diese Ansicht. Nur, diese Ansicht ist eben strittig durch den Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums, und ich denke, das muss doch geklärt werden. Für mich ist auch nicht absehbar, was das für Folgen haben könnte. Stellen Sie sich vor, dass eben dann die Richterbestellung in Zukunft nicht verfassungskonform erfolgen würde. Ich weiss nicht, ob das so weit gehen kann, dass dann auch Urteile nachher infrage gestellt werden könnten oder was auch immer. Also die Folgen könnten unter Umständen doch sehr weitreichend sein. Schon daher, glaube ich, sollte hier Klarheit geschaffen werden. Und wie ich verstehe, auch der direkt betroffene Abg. Kaiser verschliesst sich dieser Möglichkeit oder diesem Vorgehen ja nicht, dass wir diese Frage endgültig klären. Da spricht jetzt für mich wirklich nichts dagegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Landtagspräsident hat ja die E-Mail des Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums vorgelesen. Summa summarum hält er fest, die Verfassung geht Gesetzen vor, das dürfte unbestritten sein. Art. 96 Abs. 1 Satz 4 ist auch klar, ich zitiere kurz: «Der Landtag entsendet je einen Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen Wählergruppe.» Jetzt höre ich drinnen doch mehrheitlich, dass man der Ansicht ist, dass der Abg. Johannes Kaiser keine Wählergruppe ist. Jetzt haben wir diesen Satz 4 von Abs. 1 Art. 96 der Landesverfassung, der sich auch klar auf diesen Begriff Wählergruppe bezieht. Ich denke mir, zumindest da habe ich schon Verständnis für den Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums, dass er sagt, das könnte dann doch erhebliche Probleme geben, da eben die Verfassung natürlich Gesetzen vorgeht. Vom Stufenbau her dürfte auch dies unbestritten sein. Wer hier drinnen sagt, ja, beim Abg. Johannes Kaiser handelt es sich um keine Wählergruppe, der muss auch sagen, zumindest gemäss der Verfassung können wir nur Vertreter einer Wählergruppe in den Landtag entsenden. Jetzt kann man wieder sagen, zum Zeitpunkt der Entsendung war es ja noch eine Wählergruppe. Aber wie gesagt, ich beziehe mich vor allem auf den Zeitpunkt vor den Landtagswahlen, vor dem 5. Februar 2017. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir nur vier Wählergruppen in diesem Lande. Der Wähler hatte nur die Option zwischen diesen vier Wählergruppen. Eine fünfte war nicht vorhanden. Ich habe es vorhin ja auch gesagt, die fünfte hätte auch diese 8-Prozent-Klausel landesweit überspringen müssen, ansonsten wäre sie nicht gewählt worden. Also da teile ich die Bedenken des Vorsitzenden des Richterauswahlgremium und wie gesagt, ich werde auch unterstützen, dass wir hier eine zusätzliche Rechtsmeinung einholen.Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte zwischendurch einmal einen Versuch starten, noch einmal eine Abstimmungsfrage zu formulieren, die dann lauten würde: Wer dem Anliegen des Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums entsprechen will, die von ihm aufgeworfenen Fragen vertieft gutachterlich zu klären, möge bitte die Stimme abgeben.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für Wort. Herr Abg. Johannes Kaiser, es tut mir leid, auch im Gutachten vom 24. April ist ganz klar festgehalten, was eine Wählergruppe ist. Es war ja auch genau der Auftrag dieses Gutachtens vom 24. April, dass Dr. iur. Peter Wolff eine Begriffsklärung zum Thema Wählergruppe abgibt. Wenn Sie in 1.5 lesen und das ist das Fazit, denn es heisst dort: «Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass eine Wählergruppe, jene Gruppe von wenigstens 30 Stimmberechtigten eines bestimmten Wahlkreises ist, die bei der Regierung im Sinne von Art. 37 VRG einen Wahlvorschlag für ihren Wahlkreis, der von allen Mitgliedern der Wählergruppe beglaubigt unterzeichnet wurde, eingereicht hat.» Folglich heisst das laut der Rechtsmeinung von Dr. iur. Peter Wolff sonnenklar, dass es vier Wählergruppen gibt. Es gibt die Wählergruppen der Fortschrittlichen Bürgerpartei, der Vaterländischen Union, der Freien Liste und der Unabhängigen. Also die Meinung von Dr. iur. Peter Wolff ist sonnenklar. Man kann es nicht anders interpretieren und das ist so in beiden diesen Papieren, das ist deckungsgleich. Jetzt ist die Frage eine andere meiner Meinung nach. Sie sind regulär demokratisch ins Richterauswahlgremium gewählt worden, Sie gehören nun keiner Wählergruppe mehr an, das sagt zumindest Dr. iur. Peter Wolff. Aber Dr. iur. Peter Wolff sagt auch, dass Sie weiterhin das Recht haben, im Richterauswahlgremium zu verbleiben. Da, nur in dieser Frage meiner Meinung nach, besteht keine Einigkeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist sehr gut zusammengefasst.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich teile hier die Auffassung des Abg. Thomas Lageder vollumfänglich, ich habe es auch am Anfang schon gesagt. Ich interpretiere die Gutachten, es sind ja zwei, auch so, dass der Abg. Johannes Kaiser drin ist und drin bleiben kann, sofern der Landtag nichts anderes beschliesst, und das hat er bis jetzt nicht. Ich habe schon auch ein bisschen Mühe, wenn jetzt eine Frage des Erbprinzen, die mag durchaus berechtigt sein, auftaucht. Er sagt aber irgendwie auch, das haben Sie angetönt, dass der Landtag frei ist, hier zu entscheiden. Also er verlangt auch nicht explizit ein Gutachten. Er könnte das ja selber auch in Auftrag geben. Für mich ist es eine prozedurale Frage: Wenn wir jetzt keine Klärung dieser offenbar umstrittenen Frage veranlassen, was passiert dann? Ist sich dann der Landtag einig und im Klaren, was die Gutachten Peter Wolff bedeuten? Für mich geht es um diese Frage. Haben wir hier dann Einigkeit, dass wir das so interpretieren, wie es der Abg. Thomas Lageder jetzt schön zusammengefasst hat? Wenn das so ist, dann ist die Folge, wenn wir keine Zusatzfrage abklären, dass wir alle davon ausgehen, dass der Abg. Johannes Kaiser nach wie vor Mitglied dieses Richterauswahlgremiums ist. Das wäre für mich die Folge, wenn ich einem Zusatzgutachten nicht zustimmen möchte. Also der Landtag gibt dann auch eine Äusserung ab, wenn er sagt, ich will keine Frage zusätzlich abklären. Ich gehe davon aus, der Abg. Johannes Kaiser ist nach wie vor Mitglied des Richterauswahlgremiums, so wie es nach meiner Auffassung der Gutachter Dr. Peter Wolff sagt.Der Abg. Elfried Hasler hat noch das Szenario gemacht: Es könnte zu Fällen kommen, es gibt Entscheidungen des Richterauswahlgremiums, also Vorschläge, die könnten ja dann eventuell nicht verfassungskonform sein. Aber das gilt auch für das Umgekehrte. Es ist offenbar ja passiert, dass der Abg. Johannes Kaiser nicht mehr eingeladen worden ist. Und sollte jetzt das verfassungswidrig sein, was ist dann mit den bisherigen Beschlüssen oder Wahlvorschlägen? Das könnte dann ja auch passieren, weil das ja genau die Frage ist. Also: Wenn ich jetzt Nein sage zu einer Zusatzabklärung, ist das dann ein Commitment, dass der Abg. Johannes Kaiser nach wie vor im Gremium drin ist? Ja, sonst macht es ja keinen Sinn.Landtagspräsident Albert Frick
Auch darüber möchte ich eine klare Aussage des Landtags. Ich habe ganz klar vorgesehen, wenn wir diese Abstimmung durchführen, ob wir ein weiteres Gutachten in Auftrag geben wollen, um eben diesen Bedenken des Erbprinzen noch gerecht zu werden oder sie noch abklären zu lassen, wenn der Landtag das ablehnen würde, dann würde ich eine weitere Abstimmung darüber folgen lassen, ob der Landtag den Abg. Johannes Kaiser weiterhin als Mitglied des Richterauswahlgremiums sieht - nur damit wir wirklich klare Aussagen haben. Das wünscht sich der Vorsitzende des Richterauswahlgremiums auch, klare Aussagen des Landtages. Er sagt ganz bewusst, das ist letztlich Sache des Landtages. Wenn ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, dann möchte ich wirklich eben genau wegen der Klärung, damit wir klare Verhältnisse haben, diese allenfalls eine oder allenfalls zwei Abstimmungen durchführen lassen.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage dann ein kurzes Time-out, damit wir zumindest in unserer Fraktion die weitere Vorgehensweise besprechen könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Dann gebe ich nochmals die vorgesehenen beiden Abstimmungen bekannt, damit wir alle wissen, wovon wir reden. Ich würde zuerst darüber abstimmen lassen mit der Frage: Wer dem Anliegen des Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums entsprechen will, die von ihm aufgeworfenen Fragen vertieft gutachterlich zu klären, möge bitte die Stimme abgeben.Wenn wir hier ein Ja bekommen, dann wäre es für mich klar, dass die Mitgliedschaft von Johannes Kaiser im Richterauswahlgremium derzeit noch offen ist. Wenn wir hier ein Nein bekommen, werde ich darüber abstimmen lassen: Wer mit seiner Stimme festlegen will, dass der Abg. Johannes Kaiser weiterhin Mitglied des Richterauswahlgremiums bleibt oder ist, möge bitte die Stimme abgeben. Und dann haben wir einen glasklaren Entscheid.Diese zweite Abstimmung erübrigt sich aber, wenn wir bei der ersten Ja stimmen. Und jetzt gebe ich gerne Ihrem Anliegen statt, damit wir uns kurz in den Fraktionen, sofern Bedarf besteht, unterhalten können. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:25 bis 19:40 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Ich hätte nur noch gerne eine Frage gestellt. Und zwar wollen wir jetzt diese Zusatzfrage allenfalls in einem Gutachten abklären lassen. Da würde ich gerne wissen, ob man dies Dr. Peter Wolff übertragen könnte - weil er ja bereits die Vorarbeit geleistet hat - und diese Zusatzfrage auch von ihm abgeklärt werden würde oder man einen völlig neuen Gutachter bestellen müsste. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Meines Erachtens kann man das nicht Dr. Peter Wolff übertragen, der ja seine Meinung bereits gebildet hat. Er müsste sich ja dann wirklich selbst widersprechen, das ist meine Meinung. Wenn er mit dieser Frage, mit diesen Bedenken gegen sein Gutachten, konfrontiert wird, dann müsste er natürlich entweder das bestätigen oder seiner eigenen Meinung widersprechen. Das sehe ich doch als sehr gefährlich an. Aber wie schon gesagt, ich möchte mich hier eigentlich heraushalten. Dr. Obenaus wird dem Landtagssekretär Kontakt aufnehmen und die werden einen entsprechenden Weg finden.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke. Aber da muss ich nachfragen. Also dann ist es eigentlich schon voraussehbar, dass er dem Gutachten widersprechen wird? Oder habe ich Sie da falsch verstanden?Landtagspräsident Albert Frick
Ja, da haben Sie mich völlig falsch verstanden.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Dann bin ich froh. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ja, da haben Sie mich wirklich falsch verstanden. Also meine Meinung war: Für ihn ist es sehr schwierig, diese Frage zu beurteilen, da er seine Meinung schon gebildet hat. Und gegen eben diese seine Meinung werden Bedenken geäussert, das ist vielleicht ein bisschen problematisch. Wir kommen jetzt zu dieser Abstimmung, ich denke, Zeit war genügend, um sich darüber Gedanken zu machen, ob Sie das wollen oder nicht. Ich stelle die Frage: Wer dem Anliegen des Vorsitzenden des Richterauswahlgremiums entsprechen will, die von ihm aufgeworfenen Fragen vertieft gutachterlich zu klären, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 14 Stimmen bei 25 Abgeordneten die Zustimmung erteilt. Wir werden diese Abklärungen nun vornehmen. Damit bleibt die Mitgliedschaft des Abg. Johannes Kaiser im Richterauswahlgremium derzeit noch offen, bis wir diese Abklärungen haben. Damit haben wir Traktandum 13 erledigt. Vielen Dank. Hiermit vertage ich die weiteren Traktanden bis morgen, 9 Uhr. Vielen Dank. Die Sitzung ist geschlossen (um 19:45 Uhr).
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