Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2018) (Nr. 17/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 11: Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2018). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 17/2018. Wird dazu das Wort gewünscht?Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die erste Nachtragskreditvorlage für das laufende Jahr beinhaltet einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 500'000. Nach langjährigen Landerwerbsverhandlungen im Tiefbaubereich konnten zu Beginn des laufenden Jahres einige Bodenauslösungen erfolgreich abgeschlossen werden. Nachdem Bodenkäufe durch die öffentliche Hand nicht immer leicht sind und da und dort mit unverhältnismässigen Forderungen und Anliegen verbunden sind, ist den Verantwortlichen zu den erfolgreichen Verhandlungen zu gratulieren. In den Voranschlägen der letzten Jahre wurden beim Konto Bodenerwerb für Tiefbauten Budgetmittel von CHF 350'000 eingesetzt, welche jedoch nicht ausgeschöpft wurden. Angesichts der Landerwerbsverhandlungen, die ja bereits beim Budgetprozess 2018 bekannt waren, und angesichts der diesbezüglichen möglichen Kaufpreise wurde der Budgetbetrag meines Erachtens viel zu knapp bemessen, sodass nun ein Nachtragskredit von CHF 500'000 zu sprechen ist, der rund dem eineinhalbfachen des Budgetbetrags entspricht. Auch wenn in den Erläuterungen des Voranschlags 2018 bei dieser Position festgehalten wird: «Die jährlich veranschlagten Mittel in Höhe von CHF 350'000 sind für den Landerwerb zur Verbesserung und Ergänzung der Infrastruktur vorgesehen, können aber aufgrund der Abhängigkeit von Landerwerbsverhandlungen stark schwanken», hätte der Budgetbetrag im Wissen der laufenden Verhandlungen weit höher angesetzt werden müssen. Zudem frage ich mich auch, ob die kleine Reserve in dieser Nachtragskreditvorlage von CHF 15'000 ausreicht und ob die Regierung deshalb den Landtag im laufenden Jahr mit weiteren Nachtragskrediten zu dieser Position begrüssen wird. Wir werden sehen. Ich spreche mich für die Genehmigung des gegenständlichen Nachtragskredits und den entsprechenden Finanzbeschluss aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Mir stellt sich nur eine kleine Frage, und zwar ob sich nicht ein kleiner «Rechenfehler» eingeschlichen hat? Für Landerwerb sieht das Budget 2018 einen Betrag von CHF 350'000 vor, für den Landerwerb der Eschner Strasse, Gamprin-Bendern, wurde der Betrag von CHF 321'070 benötigt, somit verbleibt nach meiner Rechnung noch ein Rest von CHF 28'930. Dieser Rest vom ursprünglichen Budget - wurde der vergessen, noch nicht berücksichtigt oder wird dieser einer zusätzlichen Reserve zugerechnet? Vielleicht können Sie mir das noch kurz beantworten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zunächst zum Abg. Rainer Beck: Sie haben gefragt, ob die Regierung in diesem Jahr dann nochmals kommt mit einem Nachtragskredit. Das kann ich nicht abschliessend beantworten. Sollten wir so erfolgreich sein, könnte es durchaus sein, ich gehe aber im Moment nicht davon aus. Ich kann jetzt nicht sagen, ich hoffe es nicht, weil es grundsätzlich immer positiv ist, wenn man das erreicht, aber ich gehe aktuell nicht davon aus. Dann zum Abg. Daniel Seger: Sie haben bezüglich des Restbetrages gefragt. Die Rechnung, die Sie gemacht haben, ist natürlich korrekt und wurde auch so berücksichtigt. Die im Bericht und Antrag ausgewiesenen Zahlen betreffen die derzeit bekannten grossen Projekte. Nichtsdestotrotz stehen natürlich weitere Verhandlungen an, wo Erfolge allenfalls noch in diesem Jahr absehbar sind. Deshalb ist das quasi als zusätzliches Budget zu sehen. Wir gehen davon aus, dass mit diesen zusätzlichen CHF 500'000 dieses Jahr rumgebracht werden können sollte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Damit können wir den Finanzbeschluss lesen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2018) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Gleichzeitig haben wir Traktandum 11 abgeschlossen. -ooOoo-