Interpellation zur Überprüfung der Asylgesetzgebung der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Eugen Nägele, Daniel Oehry und Daniel Seger vom 21. März 2018
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Interpellation zur Überprüfung der Asylgesetzgebung der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Eugen Nägele, Daniel Oehry und Daniel Seger vom 21. März 2018. Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht?Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Mit Datum vom 21. März reichten die Abgeordneten der FBP-Landtagsfraktion eine Interpellation zur Asylgesetzgebung ein. Die Interpellation umfasst 55 Fragen. Ich werde darauf verzichten, die Interpellation einfach vorzulesen. Sie liegt Ihnen vor und für die interessierten Zuhörer: Die Interpellation kann auch im Internet auf der Seite des Landtags abgerufen werden. Trotzdem werde ich Inhalt und worum es den Interpellanten geht, zusammengefasst wiedergeben. Im Vergleich zu 2016 hatten wir letztes Jahr fast doppelt so viel Asylgesuche in Liechtenstein zu verzeichnen und dies trotz eines kürzlich revidierten Asylgesetzes, welches genau dies verhindern wollte. Deutlich mehr als die Hälfte der Gesuche stammt von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten - also von Personen, die weder auf der Flucht noch politisch verfolgt sind - sie sind somit nicht schutzbedürftig. Ihre Gesuche scheinen wirtschaftlich und/oder medizinisch motiviert. Medizinisch dadurch, dass diese Personen mutmasslich komplexe und teuer zu behandelnde Krankheitsbilder auf unsere Kosten behandeln lassen, während einzelne durch Verfahrenshilfe bezahlte Rechtsanwälte sich scheinbar ein Geschäft daraus machen und aussichtslose Fälle bis zum Staatsgerichtshof ziehen. Dies führt zu langen Verfahren und macht diese scheinbar attraktiv. Die Verfahren binden Unmengen von Ressourcen bei den involvierten Behörden sowie der Flüchtlingshilfe und verstopfen die Gerichtsinstanzen, sodass wir uns - und dies finde ich persönlich tragisch - nicht um die wirklich schutzbedürftigen Personen kümmern können, um Personen, die tatsächlich unseren Schutz notwendig haben, und wo wir als Land auch eine lange humanitäre Tradition besitzen. Mit der gegenständlichen Interpellation stellen wir diverse Fragen an die Innenministerin Dominique Gantenbein. Ziel ist es, möglich rasch mehr Details zu erfahren und in der Folge gesetzliche Verbesserungen anzustossen - somit unsere Pflicht als Abgeordnete wahrzunehmen. Vielleicht noch ein paar Worte zu den einzelnen Fragenbereichen. Ganz generell sind die Fragen darauf ausgerichtet, durch die Beantwortung hoffentlich erkennen zu können, wo konkret die immer noch deutlich zu lange Verfahrensdauer drastisch gekürzt werden kann. Es geht somit um Fragen rund um sichere Heimat- und Herkunftsstaaten; ganz generell um den Ablauf des Asylverfahrens und die relevanten Akteure sowie auch um den Umstand, dass Asylverfahren häufig an den Staatsgerichtshof gelangen. In Bezug auf den Staatsgerichtshof hat der politische Druck durch die Interpellation scheinbar schon Wirkung gezeigt: Gemäss den Ausführungen der Innenministerin in einem Zeitungsinterview von diesem Montag hat dieser soeben seine Praxis dahingehend geändert, dass bei einer Individualbeschwerde in solchen Fällen keine aufschiebende Wirkung mehr zuerkannt wird. Für diesen Bereich ein erster positiver Schritt. Des Weiteren werden auch Fragen rund um die Verfahrenshilfe und Rechtsberatung, die Kosten sowie die medizinische Versorgung gestellt. Und zum Schluss werden Fragen in Bezug auf mögliche Verbesserungen adressiert und gefragt, welche Problemstellungen im Bereich der Asylgesetzgebung das Innenministerium wie und bis wann konkret gedenkt anzugehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden die Interpellation an die Regierung weiterleiten. Wir haben Traktandum 4 damit erledigt. -ooOoo-