Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Liebe Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage geht um das Thema :Die Gemeinderatswahlen finden im nächsten Jahr am 24. März 2019 statt. Die gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter übernehmen ihre Funktion ab 1. Mai 2019. Gemäss Gemeindegesetz, Art. 44, ordnet die Regierung die Wahl des Gemeinderates an und setzt den Wahltag im Monat März vor Ablauf der Amtsdauer fest. Dies führt dazu, dass im Falle einer Wahl eine neu gewählte Vorsteherin oder Vorsteher erst auf Ende März seinen Job kündigen kann. Damit ist es nicht möglich, eine normale Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, ausser sie oder er wählt den Weg, schon per Ende Januar zu kündigen, und riskiert somit, im Falle einer Wahlniederlage arbeitslos zu sein. Daraus ergibt sich folgende Frage. Was spricht dagegen, den Termin der Gemeinderatswahlen von März auf Januar zu verlegen, damit eine Kündigungsfrist von drei Monaten möglich wäre?
Zu meiner zweiten Kleinen Anfrage - :Im Mai 2016 konnte den Medien entnommen werden, dass etwa neun Hausärzte fehlen. Damals wurde als Grund das schwerfällige Bewilligungssystem als Hauptursache geortet und auch bereits eine Lösung in Aussicht gestellt. Mit dem Inkrafttreten des neuen KVG sollte die Bedarfsplanung flexibler gestaltet werden. Damals waren 33 Hausärzte für rund 37'000 Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen zuständig, und zusätzlich wurde ausgeführt, dass zwei Drittel dieser Hausärzte über 56 Jahre alt wären. Gemäss OECD-Standard sollte pro 1'000 Einwohner ein Hausarzt zur Verfügung stehen. Per 31.12.2017 weist das Amt für Statistik 38'111 Einwohner aus und dies würde gemäss OECD-Standard zu 38 nötigen Hausärzten führen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wie viele Hausärzte verfügten Ende 2017 in Liechtenstein über eine OKP-Zulassung?
- Wie viele junge Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner Hausärzte haben aufgrund eines nicht verfügbaren Kontingentes keine OKP-Zulassung und stehen somit auf einer Warteliste?
- Wie viele Hausärzte mit OKP-Zulassung stehen in Liechtenstein kurz vor der Pension?
- Bei wie vielen dieser Hausärzte mit OKP-Zulassung ist die Nachfolge bereits geregelt?
- Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Hausärztesituation grundsätzlich?
Zu meiner letzten Anfrage - :Als Vorstandsmitglied eines Liechtensteiner Sportvereins und als Liechtensteiner bin ich an funktionierenden Sportstrukturen sehr interessiert. Anlässlich der letzten Delegiertenversammlung wurde durch den LOC mitgeteilt, dass der Reformbericht inklusive aller nötigen Unterlagen, wie zum Beispiel Sportkonzept, Statuten, Reglemente, Vierjahresplanung, an das zuständige Ministerium im März 2017 überwiesen wurde. Damals war es das Ziel, diese Reform per 1.1.2018 einzuführen. Aus mir nicht bekannten Gründen konnte dies nicht eingehalten werden, und aus dem Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Sportgesetzes vom Dezember 2017 kann dies auch nicht entnommen werden. Die Vernehmlassung des Sportgesetzes schloss Ende Februar 2018 und sollte demnächst durch die Regierung behandelt werden. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Welche Gründe haben dazu geführt, dass es zu einem Jahr Verzögerung gekommen ist und das neue Sportgesetz nicht per 1.1.2018, sondern voraussichtlich per 1.1.2019 eingeführt werden kann?
- Wie sieht der Zeitplan der Regierung bezüglich Einführung aus und wie realistisch ist die Einführung per 1.1.2019? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Bekanntlich haben wir in der letzten Landtagssitzung die Interpellationsbeantwortung der Regierung betreffend die neue Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen behandelt. Am 5. April 2018 hat nun offenbar ein Gespräch zwischen dem Regierungschef und einigen der Betroffenen stattgefunden. Gerne komme ich daher auf das vonseiten des Regierungschefs im letzten Landtag dargetane Angebot zurück und möchte mir von ihm von diesem Gespräch berichten lassen beziehungsweise einige Fragen dazu stellen. - Welche neuen positiven Erkenntnisse ergaben sich für die Betroffenen aus diesem Gespräch?
- Können Sie uns eine kurze Zusammenfassung dieses Gesprächs geben und sagen, ob weitere Gespräche vorgesehen sind?
- Wurde mit den Hauptverantwortlichen des Spitals Grabs und BZB Buchs, wie zum Beispiel dem CEO des Spitals Grabs, vonseiten der Regierung vorgängig der Verhandlungen zur neuen Besteuerungspraxis oder zumindest jetzt im Nachgang das Gespräch gesucht und, wenn nein, wieso nicht?
- Wird die Regierung Nachverhandlungen in Betracht ziehen?
- Sollten keine Nachverhandlungen vonseiten der Regierung ins Auge gefasst werden, kann dann zumindest den Betroffenen eine für sie zufriedenstellende Lösung vonseiten des Fürstentums aufgezeigt werden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich habe nur eine einzige Kleine Anfrage, und zwar zum Thema :Am 31. März 2018 berichtete Chefredakteurin Doris Quaderer im «Volksblatt» über den Verkauf der Telecom Liechtenstein (TLI) inklusive Netz an die Swisscom sowie das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten. Die Chefredakteurin des «Volksblatts» führte dabei aus, dass der Landtag im Mai 2013 die Türe zur Swisscom zugeschlagen habe, «und zwar sogar ohne eingehend über die Vor- und Nachteile zu diskutieren». Hierzu meine Fragen:
- Wie lange (in Stunden) hat der Landtag am 23. Mai 2013 über den Verkauf der TLI inklusive Netz an die Swisscom diskutiert?
- Wie viele Seiten an Protokoll sind das?
- Wie lange hat der Landtag am 7. April 2016 über das DBA mit der Schweiz (in Stunden) diskutiert?
- Wie viele Seiten Protokoll sind das?
- Welche Abgeordneten haben am 7. April 2016 dem DBA mit der Schweiz zugestimmt, welche nicht, welche regulären Abgeordneten waren abwesend? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Gemäss einem Pressebericht haben sich am 29. März dieses Jahres 85 Staaten und internationale Organisationen in Brüssel zu einer Konferenz über die Zukunft Syriens und der umliegenden Region zusammengetroffen. Dabei wurden anscheinend Milliardenbeträge zugesagt. Die Aussenministerin Aurelia Frick kündigte in Brüssel an, dass sich Liechtenstein mit CHF 500'000 engagiert, damit die Menschen nach ihrer Heimat vor Ort mit dem Nötigsten versorgt werden können. Dazu werden nochmals CHF 200'000 für den Syrien-Mechanismus gesprochen, der im Auftrag der UNO-Generalversammlung Beweise zu Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg sammelt. 2017 beliefen sich die ODA-Ausgaben Liechtensteins auf CHF 24,5 Mio. Wenn in Liechtenstein Lösungen für brennende soziale und gesellschaftspolitische Fragen gestellt werden, welche allenfalls finanzrelevante Auswirkungen haben könnten, startet der Finanzminister einen Sturm der Entrüstung. Dazu meine Fragen: - Auf welcher Basis wurde der Entscheid, im Nahen Osten und in Syrien einen Betrag in der Höhe von CHF 700'000 sowie insgesamt 5% der IHZE-Gelder zu unterstützen, getroffen?
- Sofern diese Mittel aus dem ordentlichen Budget erfolgen, welche Konten sind davon betroffen?
- Kann ein Regierungsmitglied über Beträge dieser Grössenordnung und deren Zuwendung alleine entscheiden und wurde die Höhe dieser Ausgaben und insbesondere im Zusammenhang mit diesem Projekt in der Regierung kommuniziert?
- Entstehen mit diesem Projekt Folgekosten in den kommenden Jahren?
- In einem persönlichen Austausch mit dem libanesischen Premierminister, Saad Al-Hariri, wurde das liechtensteinische Engagement vor Ort unterstrichen. Was für Zusagen wurden hier getätigt? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich Bauwesen, Strassenverkehr, elektrische Kommunikation und elektronische Signaturen, Wohnungswesen, Hochschulwesen, öffentliches Auftragswesen, Grundbuch, Öffentlichkeitsregister und Stiftungsaufsicht, Strafvollzug, Landwirtschaft, Umweltschutz und Eisenbahnwesen. Die Beschwerdekommission ist somit eine wichtige Anlaufstelle für die Einwohner unseres Landes, wenn diese sich ungerecht behandelt fühlen. Die Beschwerdekommission ist auch, wenn nicht die Kontrollstelle gegenüber der Verwaltung. Mir kommen immer wieder Klagen zu Ohren, dass die Verfahren zu lange dauern, die Kosten für die Beschwerdeführer sehr hoch seien und in der Regel für die Verwaltung entschieden werde, kurz gesagt, dass es sich nicht um eine Stelle für Bürger, sondern für die Behörden handle. Der Abg. Pio Schurti stellte im November 2016 schon eine ähnliche Kleine Anfrage. Meine Fragen hierzu: - Mit wie vielen Fällen musste sich die Beschwerdekommission in den letzten vier Jahren beschäftigen?
- Wie viele Fälle sind es im laufenden Jahr 2018?
- Wie lange dauert die Behandlung eines Falles in der Regel?
- In wie vielen Fällen wurde in den letzten vier Jahren zugunsten der Beschwerdeführer entschieden?
- Ist es richtig, dass eine Gebühr entrichtet werden muss, bevor auf die Beschwerde eines Bürgers eingegangen wird? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Beten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Am 3. Mai 2017 sowie am 8. November 2017 hatte ich Kleine Anfragen zum Rückbau beziehungsweise zur Verlegung der Hochspannungsleitungen in Balzers gestellt. Mittlerweile ist wiederum ein halbes Jahr vergangen, weshalb ich zum aktuellen Stand folgende Fragen habe: - Wie viele Sitzungen haben seit meiner letzten Kleinen Anfrage vom 8. November 2017 stattgefunden und an welchen Daten?
- Welche Parteien haben an diesen Sitzungen teilgenommen und inwiefern ist die Gemeinde Balzers in diesen Prozess eingebunden?
- Wie ist der aktuelle Stand betreffend den Rückbau der Hochspannungsleitungen?
- Wie sieht der aktuelle Zeitplan betreffend den Rückbau aus beziehungsweise wann sind welche Schritte geplant?
- Welche Option für die zukünftige Führung der Stromleitung wird favorisiert (oberirdisch, unterirdisch, auf Schweizer Seite etc.)? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage betrifft die :Wir haben vor rund eineinhalb Monaten, am 19. März 2018, Josefi und gleichzeitig Vatertag gefeiert. Für uns ist es grundsätzlich klar, dass es sich dabei um einen Feiertag handelt. Doch wie sieht dies gesetzlich aus? In Liechtenstein gibt es kein Gesetz und keine Verordnung, wo sämtliche in Liechtenstein gepflegte Feiertage eindeutig festgelegt werden. In Art. 102 Abs. 1 Einführungs-Gesetz zum Zollvertrag mit der Schweiz aus dem Jahr 1923 gelten nur folgende Landesfeiertage als gesetzliche Feiertage: Neujahr, Drei-König, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnacht, St. Stephanstag. Tage, wie beispielsweise Josefi oder Mariä Lichtmess, der Tag der Arbeit am 1. Mai oder Maria Geburt, fehlen in dieser Auflistung gänzlich. Daneben gibt es noch das Gesetz vom 29. Dezember 1966 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz), welches wohl nur einen beschränkten Anwendungsbereich hat. Dieses definiert in Art. 18 Abs. 2 zusätzlich den 1. Mai und Mariä Geburt als gesetzliche Feiertage. Die beiden gesetzlichen Grundlagen stimmen somit nicht überein. Zudem fehlen im Arbeitsgesetz ebenfalls beispielsweise Josefi und Mariä Lichtmess. Daher in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung: - Angesichts des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage, in welcher sämtliche gesetzlichen Feiertage in Liechtenstein eindeutig und unzweifelhaft arbeitsrechtlich und verfahrensrechtlich etc. geregelt werden, gedenkt die Regierung, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten oder eine entsprechende Verordnung zu erlassen?
- Falls nein, gedenkt die Regierung, die nicht gesetzlich geregelten Feiertage, wie beispielsweise Josefi oder Mariä Lichtmess, auch gesetzlich als Feiertage festzulegen? Wenn ja, welche?
- Und wenn nein, welche Feiertage anerkennt die Regierung als gesetzliche Feiertage, die arbeitsrechtlich und verfahrensrechtlich relevant sind?
Dann zu meiner zweiten Kleinen Anfrage, dies betrifft die :Am 28. Februar 2018 hat der Abg. Thomas Lageder eine Kleine Anfrage betreffend die Umsetzung der Resolution 2079 des Europarates gestellt. In diesem Beschluss geht es um die gesetzliche Verankerung des Doppelresidenzmodells bei Trennungen. Das Doppelresidenzmodell oder auch Wechselmodell, also die gleichberechtigte Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, soll als bevorzugtes Modell im Gesetz der Mitgliedsländer verankert werden. Im Anhang dieser Resolution waren über 50 internationale Studien, welche die Vorteile des Doppelresidenzmodelles für das Kinderwohl verdeutlichen. Wie von Thomas Lageder bereits erwähnt, hat auch die liechtensteinische Landtagsdelegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats dieser Resolution im Jahr 2015 zugestimmt. Die zuständige Ministerin Aurelia Frick hat auf die Kleine Anfrage des Abg. Lageder geantwortet, dass die Gerichte bereits jetzt zugunsten eines Wechselmodells entscheiden können und dass die Regierung deshalb keinen Handlungsbedarf sieht. Ob die Gerichte theoretisch die Möglichkeit haben, zugunsten dieses Wechselmodells zu entscheiden, oder ob dies der gesetzliche Regelfall ist, bedeutet jedoch für mich nicht dasselbe. Deshalb stellen sich für mich folgende weitere Fragen:- Ist die Regierung bereit, das Doppelresidenzmodell, wie in der genannten Resolution des Europarats beschlossen, gesetzlich als Regelfall zu verankern oder dies zumindest eingehend zu prüfen?
- Wie und mit welcher Begründung haben die inländischen Gerichte seit dem 1.1.2016 betreffend die Aufteilung der Kinderbetreuungszeiten im Regelfall beziehungsweise am häufigsten entschieden, wenn sich getrennt lebende Eltern mit gemeinsamer Obsorge nicht einigen beziehungsweise keine einvernehmliche Lösung finden konnten?
- In wie vielen strittigen Fällen wurde seit dem 1.1.2016 von den inländischen Gerichten zugunsten eines Wechselmodells entschieden? Wie viel Prozent der strittigen Fälle macht dies aus?
- In wie vielen strittigen Fällen wurde im selben Zeitraum zugunsten des klassischen Residenzmodelles bei der Mutter und in wie vielen Fällen beim Vater entschieden? (Fälle, in welchen Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häusliche Gewalt eine Rolle spielten, sind bitte nicht miteinzubeziehen.) Wie viel Prozent der strittigen Fälle macht dies aus?
- In wie vielen strittigen Fällen hat das Amt für Soziale Dienste, welches für die Gerichte wichtige Entscheidungsgrundlagen liefert, eher ein Doppelresidenzmodell empfohlen und in wie vielen strittigen Fällen ist die Empfehlung eher in Richtung des klassischen Residenzmodelles zugunsten der Mutter und in wie vielen Fällen zugunsten des Vaters ausgefallen? (Auch hier bitte die Fälle, in welchen Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häusliche Gewalt eine Rolle spielen, bitte nicht miteinbeziehen.) Wie viel Prozent der strittigen Fälle macht dies aus? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen zusammen. Ich habe eine Kleine Anfrage: Am 7.6.2017 behandelte und genehmigte der Landtag den Verpflichtungskredit für die Langsamverkehrsbrücke Vaduz-Buchs. Im Bericht und Antrag des Ministeriums heisst es auf Seite 17 sowie in der Zusammenfassung: «Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses, welches von Realisierungskosten von insgesamt CHF 4,48 Mio. ausgeht, haben sowohl der Kanton St. Gallen wie auch die Stadt Buchs und die Gemeinde Vaduz dem Finanzierungsschlüssel zugestimmt und die entsprechenden Finanzmittel gesprochen.» Einige Abgeordnete knüpften ihre Zustimmung zum Kredit unter anderem genau daran. Beispielsweise der Abg. Günter Vogt: «Der einzige Grund für die Zustimmung zu diesem Projekt ist für mich nicht der Standort, sondern der Umstand, dass nur die Finanzierungszusage von Liechtenstein noch offen ist ...» Wie nunmehr bekannt, wurden die Finanzierungsmittel der Stadt Buchs jedoch erst am 27.11.2017 durch die Stimmbürger im Zuge des Investitionsbudgets 2018 gutgeheissen. Gleiches gilt für die Gemeinde Vaduz, welche in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.3.2018 das Bauprojekt genehmigte. Gemäss Sitzungsprotokoll der Gemeinde Vaduz würden die Gesamtkosten neu CHF 4,61 Mio. betragen. Hierzu meine Fragen:- Wurde der Landtag über die Tatsache, dass entsprechende Finanzmittel von den übrigen Projektbeteiligten bereits gesprochen wurden, bewusst getäuscht?
- Wer trägt inhaltlich die Verantwortung für die erwähnte Passage im Bericht und Antrag zum Verpflichtungskredit betreffend die Langsamverkehrsbrücke?
- Warum haben Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch, den bestehenden falschen Eindruck über die Finanzierung bei der Behandlung im Landtag nicht korrigiert?
- Wer trägt die aktuell scheinbar projektierten Mehrkosten über CHF 130'000?
- Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Beschlüsse aufgrund von irreführenden Angaben nichtig machen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Frage betreffend :Im Gesetz über die Krankenversicherung unter Art. 14 - «Krankengeld» - Abs. 3 steht: «Das Krankengeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit mindestens 80% des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes einschliesslich regelmässiger Nebenbezüge. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% wird das Krankengeld entsprechend gekürzt. Die Regierung setzt auf dem Verordnungswege den Höchstlohn für die obligatorische Versicherung fest und passt ihn jeweils der allgemeinen Lohnentwicklung an.» Meine Fragen dazu: - Bedeutet dies, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Arbeitsunfähigkeit unter 50% liegt, kein Anrecht auf Taggeld haben?
- Falls ja, bekommen Patientinnen und Patienten mit einer Arbeitsunfähigkeit von weniger als 50% in der Praxis wirklich kein Krankentaggeld oder wird das von Krankenkasse zu Krankenkasse anders gehandhabt?
- Falls ja, besteht nicht die Gefahr, dass durch diese gesetzliche Regelung Patientinnen und Patienten eher auf mehr als 50% krankgeschrieben werden, obwohl 30 oder 40% zutreffend wären?
- Falls ja, warum bekommen Patientinnen und Patienten mit einer Arbeitsunfähigkeit unter 50% kein Taggeld? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Meine erste Kleine Anfrage betrifft die : An der gymnasialen Oberstufe, Zweig Wirtschaft und Recht, Schwerpunkt Sportschule, werden regelmässig Schülerinnen und Schüler aus dem benachbarten Ausland aufgenommen. Diese Schülerinnen und Schüler verfügen zudem nicht über die liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Diese nicht liechtensteinischen im Ausland lebenden Jugendlichen werden von heimischen Verbänden, beispielweise Liechtensteiner Fussballverband, sportlich gefördert und unterstützt. Meine Fragen zu diesem Thema an die Regierung sind: - Nach welchen Kriterien werden Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland ins liechtensteinische Bildungssystem, in die gymnasiale Oberstufe, übernommen?
- Worin liegen die bildungspolitischen Gründe dafür, zumal in unseren Nachbarstaaten gleichwertige Bildungsangebote bestehen? Und welchen Einfluss auf die Aufnahme üben dabei die nominierenden Verbände aus?
- Welche Vollkosten, Infrastruktur, Personal, Nebenleistungen und so weiter, verursacht ein solcher nicht liechtensteinischer Schüler für das heimische Bildungssystem und wer trägt diese Kosten? Wird für Eltern solcher ausländischen Sportschüler eine angemessene Kostenbeteiligung erhoben, zumal unter anderem die Pflichtschulzeit mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe beendet ist?
- Neben dem Umstand, dass die Klassen vergrössert werden, welche Nachteile ergeben sich für die einheimischen Schülerinnen und Schüler.
- Welcher Nutzen entsteht durch die Aufnahme solcher Schüler für das liechtensteinische Bildungswesen sowie die Gesellschaft und welcher Nutzen entsteht für den liechtensteinischen Sport, zumal diese Jugendlichen nie für Liechtenstein irgendwelche Bewerbe bestreiten können?
Meine weitere Kleine Anfrage betreffend die : Im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft finanziert Liechtenstein Projekte mit, welche EU-Staaten - schwerpunktmässig Polen, Slowakei und Ungarn - unterstützen. Die Anteile der einzelnen EWR-Länder Island, Norwegen und Liechtenstein werden nach dem Bruttoinlandprodukt, dem BIP, berechnet. Die laufende Finanzierungsperiode dauert von 2014 bis 2021, wofür EUR 1,5 Mia. von diesen EWR-Staaten in die EU fliessen. Liechtenstein beteiligt sich an jedem Projekt mit 1%. Insgesamt sind dies rund EUR 16 Mio., was CHF 19 Mio. entspricht. Meine Fragen an den Finanzminister sind: - Beteiligt sich Liechtenstein freiwillig mit jährlich fast CHF 2,5 Mio. aus dem Steuertopf für diese Unterstützungsprojekte in den EU-Ländern?
- Wenn nicht, auf welchen Beschlussgrundlagen beziehungsweise Abkommen, Richtlinien oder Verpflichtungen basieren diese finanziellen Transferleistungen von CHF 19 Mio. in der Laufzeit 2014 bis 2021 in die EU-Staaten?
- Unter welchem Konto im Staatshaushalt laufen diese finanziellen Leistungen in die EU?
- Gibt es weitere solche Abkommen oder freiwillige Verpflichtungen von unserem Land Liechtenstein, welche Finanzbeträge in Millionenhöhe in die EU-Staaten fliessen lassen?
Meine weitere Kleine Anfrage ist zum : Ich erkundige mich betreffend die Gesellschaften und Stiftungen um den aktuellen Stand, um ein Update der Gesamtzahl, der Löschungen sowie Neugründungen. Meine Fragen an den Regierungschef sind: - Wie viele Gesellschaften und Stiftungen, Rechtseinheiten insgesamt werden per 31. Dezember 2017 verzeichnet?
- Wie viele Löschungen und Neugründungen von Gesellschaften und Stiftungen, eingetragene und nicht eingetragene, gab es im 2017?
- Welche Tendenz ergibt sich im ersten Quartal des laufenden Jahres 2018 bezüglich Löschungen und Neugründungen von Gesellschaften?
- Sind Auswirkungen des AIA, des automatischen Informationsaustausches, erkenn- und deutbar?
- Wie schätzt die Regierung die Entwicklung der Löschungen und Neugründungen von Gesellschaften im weiteren Verlauf 2018, 2019 ein?
Meine weitere Kleine Anfrage betreffend : Bezüglich des jüngsten Missbrauchsfalls auf dem Finanzplatz Liechtenstein äusserte sich der Regierungschef dahin, dass die jüngsten Fälle deutlich zeigen, dass die Strafverfolgung in Liechtenstein funktioniere. Der Präsident des FMA-Aufsichtsrates, Roland Müller, stellte die Forderung nach mehr Aufsicht über den Finanzplatz und spricht von Handlungsbedarf. Ich hoffe, dass die Regierung und die FMA keine falschen Schlüsse ziehen, denn weder neue Vorschriften, mehr Personal noch eine Regulierungsverschärfung bringen einen grösseren Schutz. Meine Fragen dazu sind an den Regierungschef:- Was wird unter Handlungsbedarf verstanden? Wird blinde Personalaufstockung bei der FMA oder Effizienz- und Effektivitätssteigerung in der Aufsicht vorgenommen?
- Hätte dieser jüngste Missbrauchsfall mit Betrugsverdacht der Aufsichtsbehörde, der FMA, schon zu früherem Zeitpunkt auffallen können oder müssen?
Meine letzte Kleine Anfrage betrifft die : Die Krankenkasse CSS in der Schweiz ist von ihrem Vorschlag, die Franchise auf CHF 10'000 zu erhöhen, zwar zurückgekrebst, doch stellen sich bei viel tieferen Franchisebeiträgen für viele Menschen dennoch ernsthafte Probleme in der Bewältigung der Gesundheitskosten ein. Kürzlich hat sich die «Arena» des Schweizer Fernsehens mit diesem Thema schwerpunktmässig befasst und auch die Freie Liste hat diesbezüglich eine interessante Veranstaltung durchgeführt. Meine Fragen an den Gesundheitsminister der Regierung sind:- Seit Einführung des neuen KVG am 1.1.2017 mit höheren Kostenbeteiligungen und höheren Franchisen stellt sich für zahlreiche Menschen - jüngere bis ältere - die Problemstellung, dass sie aus
Kostengründen auf eine Arztkonsultierung verzichten, auch wenn dies notwendig wäre. Wie steht die Regierung zu dieser Entwicklung?
- Für die Mittelschicht sind die Gesundheitskosten mit der höheren Beteiligung und den höheren Franchisen, insbesondere wenn die Jugendlichen zudem noch im Ausbildungs- und Studiumsalter sind, ein besonders belastender Faktor im Lebenskostenbudget. Sieht die Regierung diesbezüglich ein Verbesserungspotenzial beim Prämienverbilligungssystem vor?
- Bei der älteren Generation gibt es nicht wenige, die infolge des neuen KVG mit höherer Beteiligung und höheren Franchisen an die Grenze der Finanzierbarkeit ihrer Krankenkassenkosten gelangen. Wie geht der Gesundheitsminister dieses Problem der älteren Menschen mit bescheidenen Renten und hoher finanzieller Lebenskostenbelastung an?
- Was unternimmt die Regierung, damit sich die anbahnende Schere der Zweiklassenmedizin nicht weiter öffnet?
- Die psychischen Erkrankungen nehmen in allen Statistiken der modernen Gesellschaft, bereits auch bei vielen jungen Menschen, frappant zu. Man spricht nicht gerne darüber, so bleibt es für die Politik und Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Was gedenkt die Regierung zu tun, die finanzielle Hilfestellung für diese Menschen zu verbessern und zu gewährleisten?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Im Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer 15. Richterstelle beim Landgericht wird im Exkurs zur Befristung von Richterstellen auf Seite 36 ausgeführt: «Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen zur Beendigung des Dienstverhältnisses im Richterdienstgesetz ausreichend. Bei disziplinären Verfehlungen bestehen hier Sanktionsmöglichkeiten bis zur Dienstentlassung. Diese Regelungen stellen den Disziplinarbehörden im Falle disziplinärer Verfehlungen ausreichend Sanktionsmittel zur Verfügung, um Abhilfe zu schaffen.» Im Zusammenhang mit dem Disziplinarrecht und den möglichen Massnahmen gegen richterliche Dienstverfehlungen interessieren mich folgende Fragen:- Wie viele Disziplinarverfahren gegen vollamtliche und nebenamtliche Richter sind seit Inkraftsetzung des Richterdienstgesetzes vom 24. Oktober 2007 durchgeführt worden?
- In wie vielen Fällen wurde eine Ordnungsstrafe, das heisst eine Ermahnung erteilt, und in wie vielen Fällen wurde eine Disziplinarstrafe verhängt, unterschieden zwischen einem Verweis, einer Besoldungskürzung und einer Dienstentlassung?
- In wie vielen und welchen Fällen wurde der Spruch des Erkenntnisses öffentlich bekannt gemacht, weil gemäss Art. 53 Richterdienstgesetz entweder ein öffentliches Interesse bestand oder der Beschuldigte selber ein Interesse daran hatte? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe eine weitere Kleine Anfrage zur : Meine erste Kleine Anfrage zu diesem Thema im letzten Landtag wurde von der Regierung dahingehend beantwortet, dass eine Mitgliedschaft bei der UNESCO schon mehrmals geprüft wurde. Finanzielle und personelle Aufwendungen sprachen bisher gegen eine Mitgliedschaft bei der UNESCO: Der finanzielle Aufwand beläuft sich auf etwa CHF 25'000 jährlich, der personelle Aufwand wird mit circa 20 Stellenprozenten beziffert. Dem gegenüber steht nun das Interesse von Liechtensteiner Schulen, die sich gerne als UNESCO-Schulen zertifizieren lassen würden. UNESCO-Schulen orientieren sich an den SDGs, den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung. Auch Liechtenstein hat sich diese auf die Fahne geschrieben. So wird im neuen Liechtensteiner Lehrplan explizit das Modul BNE eingeführt. BNE ist die Abkürzung von «Bildung für eine nachhaltige Entwicklung». Dieses Modul zieht sich vom Kindergarten bis zur neunten Schulstufe durch die gesamte Pflichtschulzeit und sensibilisiert Schülerinnen und Schüler, die Auswirkungen des eigenen Handelns zu verstehen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. In diesem Zusammenhang wäre eine Zertifizierung als UNESCO-Schule für die interessierten Schulen ein klarer Mehrwert. Dazu meine Fragen:- Wird die Regierung eine Mitgliedschaft bei der UNESCO unter Berücksichtigung dieses bildungspolitischen Arguments erneut prüfen?
- Kann sich die Regierung vorstellen, in einem ersten Schritt wenigstens eine finanzielle Mitgliedschaft anzustreben, um so interessierten Liechtensteiner Schulen die Möglichkeit einer Zertifizierung zu ermöglichen?
- Falls Ja: Wie könnte der Zeitplan der Umsetzung aussehen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zu einem Thema, aber auf zwei Ebenen. Es geht um die : Im Umweltschutzgesetz heisst es in Art. 66 zur Luftreinhaltung unter anderem: «Der Massnahmenplan unterscheidet Massnahmen, die unmittelbar angeordnet werden können und solche, für die die rechtlichen Grundlagen noch zu schaffen sind. Der Massnahmenplan ist dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.» - Ist es tatsächlich so, dass der Landtag sich erst- und gleichzeitig letztmals vor über zehn Jahren mit einem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung befasste?
- Wäre es nicht nützlich, eine kurze Studie beziehungsweise einen Bericht mit den wichtigsten Daten zur Entwicklung der Luftqualität in den letzten zehn Jahren zu veröffentlichen, wenn offensichtlich keine Änderung des Massnahmenplanes angezeigt war?
- Und in einer Kleinen Anfrage meinerseits zu einem Vergleich der Messdaten an den Standorten Nendeln, Vaduz und Feldkirch aus dem Jahre 2014 gab die Regierung eine umfassende, sehr informative Antwort. Meine Frage daher: Welche Entwicklung seither - im Vergleich zu Nendeln - zeigen die Messungen an den Messstationen Vaduz und die Werte einer Messstation in Feldkirch aufgrund der jüngsten Messdatenauswertungen?
- Auf llv.li, Amt für Umwelt, sind mehrere Berichte über Messungen an verschiedenen Stationen in Liechtenstein aus den letzten Jahren veröffentlicht. Meine Frage: Welchen Bericht erachtet die Regierung als am nützlichsten, um auch für einen Laien Erkenntnisse zu gewinnen, wie es um die Luftqualität in Liechtenstein und der angrenzenden Region bestellt ist beziehungsweise wie sich die Luftqualität in den letzten Jahren entwickelt hat? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe eine Kleine Anfrage bezüglich des Themas : Nachdem der Finanzplatz Liechtenstein alten Geschäftsmodellen den Rücken gekehrt hat, geht es nun darum, neue Kunden zu generieren. Stabilität und geballtes Know-how seien die Argumente, die für den Finanzplatz sprechen. Allerdings gelte es, die Vorzüge Liechtensteins aktiver zu kommunizieren. Wir haben tolle Fortschritte gemacht, wir verkaufen uns aber nicht gut genug, sagte Fritz Kaiser. «Der Finanzplatz Liechtenstein steht an einem entscheidenden Punkt, um die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen», so ist es in der «Vision 2025 für den Industriestandort Liechtenstein» zu lesen. Damit Liechtenstein auf dem Erfolgspfad bleibt, müssen von der politischen Führung Entscheide gefällt werden, die von langfristiger Tragweite sind und auch künftige Generationen betreffen. Mit dem Kompetenzteam namens Regulierungslabor und dem in Aussicht gestellten Blockchain-Gesetz verfügt der Finanzplatz über innovative Rahmenbedingungen. Allerdings stellt dies noch keine Finanzplatzstrategie dar. Wie ich nun gehört habe, sieht die Landesbank in Bezug auf die Finanzplatzstrategie einen Handlungsbedarf. Deshalb wird sie von sich aus aktiv, indem sie auf andere Akteure zugeht. Daraus resultieren für mich fünf kleine Fragen:- Wieso ist in diesem Prozess der Lead nicht beim Finanzminister?
- Welche Massnahmen werden gesetzt, um das Netzwerk zu Deutschland, Österreich und der Schweiz sinnvoll weiterzuentwickeln und zu fördern, wobei die Eigenständigkeit Liechtensteins gesichert werden muss?
- Könnte sich das regelmässige Infragestellen der Koalition auf die Wahrnehmung unserer Finanzkunden nicht negativ auswirken?
- Wie sorgt die Regierung dafür, dass die Markenidentität nicht nur beim Kunden verkauft wird, sondern von allen Akteuren mitgetragen wird, weil sonst ist sie wertlos?
- Anhand welcher Zielgrössen wird der Erfolg für einen nachhaltigen Markenerfolg des Finanzplatzes von Liechtenstein gemessen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Werte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage und die betrifft die : Die Essanestrasse in Eschen ist die meistbefahrene Strasse in Liechtenstein. Noch im Jahr 2014 war vorgesehen, dass die Essanestrasse um eine Busspur erweitert wird. Diese Pläne konnten damals jedoch nicht umgesetzt werden, da der Landerwerb entlang der Essanestrasse noch zu wenig weit fortgeschritten war. Deshalb hat die Essanestrasse im Jahr 2015 lediglich eine kleine Sanierung erhalten. Gemäss den mir bekannten Plänen soll die Essanestrasse, die zurzeit eine Breite von 11,5 Metern inklusive zweier Trottoirs von je 1,75 Metern hat, auf eine Mindestbreite von 20,5 Metern erweitert werden. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung: - Welche Landflächen in Quadratmeter entlang der Essanestrasse befinden sich bereits im Besitze des Landes oder der Gemeinde Eschen, und welche Landflächen müssen für einen Vollausbau noch erworben werden?
- Welche Kosten werden für das Land für den Landerwerb voraussichtlich gemäss den aktuellen Bodenpreisen anfallen?
- Rechnet das Land damit, dass mit dem neuen Zonenplan der im Moment in Eschen aufliegt und demnächst, wenn es nach den Vorstellungen der Gemeindeverwaltung in Eschen geht, umgesetzt werden soll, der Landerwerb einfacher und billiger wird?
- Welche Kosten entstehen dem Land und der Gemeinde Eschen voraussichtlich für den Vollausbau der Essanestrasse inklusive Sanierung der Werksleitungen gemäss den vorhandenen Plänen? Und dies exklusiv Landerwerb?
- Welchen Beitrag leistet der Vollausbau der Essanestrasse zur Lösung des Verkehrsproblems in Eschen, wenn die geplante Busspur für einmal ausgeklammert wird? Oder in anderen Worten, rechnet die Regierung bei einem Ausbau der Essanestrasse mit einem geringeren Individualverkehr? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum : Der Landtag bemüht sich seit etlichen Jahren, eine nach gleichen Kriterien angewandte Verteilung der staatlichen Unterstützung für die Kitas zu erreichen. Dem zuständigen Minister Pedrazzini ist das längstens bekannt. Im «Volksblatt» vom 18. Juni 2014 hielt er dazu fest, dass eine Arbeitsgruppe der Regierung damit beschäftigt wäre, die vorhandenen finanziellen Mittel bezüglich ihrer Verteilung zu prüfen, und dass er eine gerechte Verteilung wolle. Im November 2016 fragte der Abg. Herbert Elkuch mittels einer Kleinen Anfrage nach, ab wann allen Familien welche im Land Wohnsitz haben, die gleichen Rechte für eine vergünstigte Betreuung in allen bewilligten Kitas zukommen sollen. Der Gesellschaftsminister Pedrazzini antwortete dahingehend, dass sich seit dem 29. November 2016 eine Arbeitsgruppe mit der Kita-Finanzierung beschäftige. Ziel sei es, dass bereits für das Jahr 2017 ein gerechter und leistungsbasierter Verteilmechanismus gefunden werden solle. Bis heute hat sich das allerdings nicht bewahrheitet. Hierzu meine Fragen:- Ist diese Arbeitsgruppe noch tätig, wenn ja, wie lange soll sie noch weiterarbeiten?
- Welche Resultate hat diese Arbeitsgruppe bis dato hervorgebracht?
- Ab wann wird ein verbindlicher und gerechter leistungsbasierter Verteilmechanismus eingeführt?
- Inwiefern oder wo besteht ein Spielraum, um Kosten zu sparen für die nicht oder nur teilweise geförderten Kitas bezüglich der vom Amt für Soziale Dienste auferlegten Anforderungen und Bestimmungen?
- Weshalb dauert dieser Prozess derart lange?
Dann habe ich eine weitere Kleine Anfrage zu den : Seit dem Jahr 2007 baut und betreibt die LKW die Telekommunikationsnetzinfrastruktur in Liechtenstein. Derzeit wird das Glasfasernetz in Liechtenstein flächendeckend ausgebaut. Im Zuge dessen soll das Kupfer- und Koaxialnetz ausser Betrieb genommen werden. Aus diesem Grund müssen die Endkunden zum Teil auf neue Dienste und Servicepakete wechseln. Hierzu meine Fragen: - In welchem Fall beziehungsweise bei welchen Diensten entstehen für den Endkunden Mehr- beziehungsweise Minderkosten mit dem Austausch des Übertragungsmediums.
- Zu welchen Werten hat die LKW die Netze (Kupfer und Glas) von der damaligen Telenet Liechtenstein übernommen.
- Zu welchen Werten waren die Netze (Kupfer-, Glas- und Koaxialnetz) seit 2007 bis 2017 jeweils per 31. Dezember in den Büchern der LKW. Für eine bessere Lesbarkeit bitte ich darum, die Zahlen als Tabelle darzustellen. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den : Auf den 1.1.2017 konnte die Durchschnittsprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um 8,8% gesenkt werden. Der Hauptgrund für diese Senkung lag in einer höheren Franchise für die Versicherten. Nachdem das Rechnungsjahr 2017 der Krankenkassen in der Zwischenzeit abgeschlossen sein sollte und die Gesamtkosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2017 um 0,2% gesunken sind, möchte ich mit den folgenden Fragen die Konsequenzen der Prämienreduktion und der Kostenentwicklung auf die Ergebnisse beziehungsweise die Reserven der Krankenkassen eruieren. Hierzu ergeben sich die folgenden fünf Fragen:- Wie hoch waren die Gewinne beziehungsweise Verluste der Krankenkassen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2017?
- Wie viele Krankenkassen haben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen Gewinn beziehungsweise einen Verlust erzielt?
- Wie hoch mussten die gesetzlichen Reserven der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aller Krankenkassen per Ende 2017 sein?
- Haben alle Krankenkassen die Vorgaben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betreffend die gesetzlichen Reserven per Ende 2017 eingehalten?
- Wie hoch waren die Reserven der Krankenkassen per Ende 2017 effektiv?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir Traktandum 2, die Kleinen Anfragen, erledigt. -ooOoo-