Ersatzwahl Besondere Landtagskommission «Initiative Informationsrechte der Landtagsabgeordneten»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17b. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Gemäss der derzeit gültigen Geschäftsordnung des Landtages hat jede in Fraktionsstärke im Landtag vertretene Partei das Recht, in Kommissionen vertreten zu sein. Dieses Recht ist unbestritten. Allerdings kann man sich fragen, ob dieses Recht zu jedem Zeitpunkt gilt oder ob es reicht, wenn dieses Recht bei der Wahl einer Kommission beachtet wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine einmal gewählte Kommission neu zusammengesetzt werden muss, wenn sich nach deren Wahl eine Änderung, wie wir sie jetzt mit dem Austritt des Abg. Johannes Kaiser aus der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei haben, ergibt. Es stellen sich auch für kleine Fraktionen diverse Fragen, was passiert, beispielsweise wenn eine kleine Fraktion infolge des Ausscheidens eines oder mehrerer Abgeordneten aus dieser Fraktion den Fraktionsstatus verliert. Müssen die gewählten Kommissionsmitglieder nun die Kommissionen verlassen oder kann man sich vorstellen, dass diese in den Kommissionen bleiben oder eben nicht? Mit dem Austritt des Abg. Johannes Kaiser haben wir nun die Situation, dass die FBP in der Besonderen Landtagskommission (BLK) nicht mehr vertreten ist. Da Kommissionen gemäss Art. 71 Abs. 1 der derzeit gültigen Geschäftsordnung entweder aus drei oder fünf Mitgliedern bestehen und die jetzige BLK bereits fünf Mitglieder hat, ist eine Nachwahl keine Lösung. Vielmehr muss Platz geschaffen werden, das heisst, eines der gewählten BLK-Mitglieder muss zurücktreten oder abgewählt werden, damit die FBP ein neues Mitglied in die BLK entsenden kann. Die Neubesetzung beziehungsweise Ersetzung und Abwahl eines Kommissionsmitglieds aufgrund eines Parteiaustritts ist eine nicht eindeutig geregelte Rechtsfrage. Deshalb möchte ich beliebt machen, dass die sich damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen durch einen anerkannten und unabhängigen Verfassungsrechtler beleuchtet werden. Bei den Diskussionen rund um die traktandierte Ersatzwahl hat sich zudem gezeigt, dass die Interpretation des Begriffs Wählergruppe nicht klar ist. Wenn ein Abgeordneter vom Landtag für eine vierjährige Mandatsperiode in ein Gremium gewählt wird, stellt sich die Frage, ob dieser Abgeordnete beim Ausscheiden aus einer Wählergruppe das Mandat behalten kann oder nicht. Ist die Zugehörigkeit zu einer Wählergruppe entscheidend oder der Status des gewählten Landtagsabgeordneten? Die verfassungsrechtliche Auslegung des Begriffs Wählergruppe, Wählergruppestatus, ist nicht klar und nicht gegeben. Ein vom Volk offiziell gewählter Landtagsabgeordneter, der vom Staatsoberhaupt vereidigt wurde, ist verfassungsmässig immer ein Vertreter, ein sogenannter Volksvertreter von Wählerinnen und Wählern und somit ein Vertreter einer Wählergruppe. Verfassungsrechtlich ist somit auch zu prüfen, welchen Stellenwert die Gültigkeit eines Landtagsbeschlusses hat, welcher zum Zeitpunkt des zu beschliessenden Antrages sämtliche gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Parameter erfüllt, dies in der rechtsstaatlichen Hierarchie von Verfassung, Gesetz und Verordnung. Welches ist die rechtliche Grundlage, einen Rückkommensantrag auf einen Landtagsbeschluss einzuleiten, welcher zum Zeitpunkt der Beschlussfassung sämtliche Voraussetzungen der Verfassungs- und Gesetzeskonformität erfüllt? Diese Rechtsgrundlage und Begründung ist im vorliegenden Fall des Traktandums 17b in keinster Weise vorliegend. Es ist auch nicht klar, ob ein oder mehrere Landtagsabgeordnete einen Landtagsbeschluss, wie er bei einer Abwahl gefällt werden müsste, vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen könnten oder nicht. Diese und weitere Rechtsfragen sollten nach meiner Meinung zeitnah von einem anerkannten, erfahrenen und akzeptierten Verfassungsrechtler beziehungsweise Verfassungsexperten analysiert werden. Ich würde mich freuen, wenn der Landtag den von mir skizzierten Lösungsvorschlag explizit unterstützen würde. Bei der Wahl der BLK in der Februar-Landtagssitzung ist man davon ausgegangen, dass die BLK sich selbst konstituieren wird. Gemäss Art. 71 Abs. 5 der Geschäftsordnung hätte der Landtag in der Februar-Sitzung jedoch den Vorsitzenden der BLK wählen müssen. Ich als Mitglied der gewählten BLK schlage vor, den Abg. Thomas Rehak als Vorsitzenden zu wählen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich muss vielleicht etwas klarstellen: Das ist hier keine Verfassungsfrage. Die Verfassungsfrage bezüglich Wählergruppe wird geklärt. Und das war auch der Grund, warum wir das Traktandum «Ersatzwahl Richterauswahlgremium» abgesetzt haben. Und diese Frage wird verfassungsrechtlich geklärt. Hier spielt die Verfassung keine Rolle. Das ist eine Frage der Geschäftsordnung und die Geschäftsordnung gibt diesbezüglich ganz klare Aussagen. Es ist auch festzuhalten, dass die Fortschrittliche Bürgerpartei ihren Anspruch und ihr Recht auf Einsitz in diese Kommission schon bei der ersten Einsetzung dieser Kommission geltend gemacht hat und jetzt durch den Austritt des Abg. Johannes Kaiser verloren hat. Es ist also nicht so, dass es sich hier um eine nachträgliche Geltendmachung eines Anspruchs handelt. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Da ich das Corpus Delicti in dieser Geschichte bin, ist es mir ein Anliegen, doch noch ein paar Ausführungen vorzunehmen. Ich habe dies in fünf Punkte gegliedert. Punkt 1: Die nachträgliche Traktandierung des Traktandums 17a und 17b fünf Tage vor der Landtagssession wirft ungeklärte verfassungsrechtliche Fragen auf. Und gegen Ihre gerade gemachten Äusserungen, Herr Landtagspräsident, ich habe diese Fragen auch im Vorfeld an Sie gestellt mit der Bitte, diese rechtlichen Begründungen für die Traktandierung der Traktanden 17a und 17b beizubringen. 17a wurde jetzt von der Traktandenliste weggenommen. Jetzt haben wir noch das Traktandum 17b zu bearbeiten. Die verfassungsrechtliche Auslegung des Begriffs Wählergruppe, welchen es so in der Verfassung nicht gibt und damit des Wählergruppestatus ist eingehend zu prüfen und zu definieren. Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte noch einmal betonen, dass der Begriff Wählergruppe in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt. Der Begriff Wählergruppe kommt in keiner Weise vor, wenn es um die Besetzung von Kommissionen geht. Und wir sprechen hier von einer Kommission. Dieses Traktandum wurde vom Landtag abgesetzt - jenes Traktandum, in dem der Begriff Wählergruppe eine Rolle spielt. Und es ist jetzt wirklich müssig und überflüssig, über den Begriff Wählergruppe zu diskutieren, weil dieser in diesem Traktandum keine Rolle spielt. Abg. Johannes Kaiser
Habe ich die Freiheit, meinen Inhalt selbst zu bestimmen? Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte nur nicht jetzt eine Diskussion führen über ein Thema, das wirklich nicht zu diskutieren ist. Aber ich bitte Sie, mit Ihren Ausführungen fortzufahren, aber nicht mehr eine längere Diskussion über den Begriff Wählergruppe zu führen, weil dieser Begriff in diesem Zusammenhang keine Relevanz mit dem anstehenden Traktandum hat. Aber bitte, fahren Sie fort. Abg. Johannes Kaiser
Habe ich die Freiheit mich inhaltlich so auszudrücken, hier im öffentlichen Landtag, wie ich das möchte? Sie wissen ja nicht, was ich inhaltlich jetzt darlege. Landtagspräsident Albert Frick
Es ist eben auch meine Aufgabe, die Diskussion in eine Richtung zu lenken, die den Ansprüchen des Traktandums genügt. Und ich bitte Sie, sich daran zu halten. Aber bitte, fahren Sie fort. Abg. Johannes Kaiser
Wenn ich zu diesem Traktandum 17b meine Ausführungen mache, geht es um den Artikel in der Geschäftsordnung. Und diesbezüglich wird auch von den Begriffen gesprochen, die an und für sich in der Verfassung verwendet werden, in der Gesetzgebung verwendet werden. Und dort wird auch von Partei, von Fraktionen gesprochen, so muss ich auch den Begriff Wählergruppe etwas beleuchten. Und das steht mir frei, dass ich dieses ausführen kann, meine Ausführungen und Darlegungen und auch meine Fragen, die anschliessend dann kommen. Wenn Sie mir das erlauben, würde ich dann fortfahren.Landtagspräsident Albert Frick
Bitte, fahren Sie fort. Abg. Johannes Kaiser
Ein vom Volk offiziell gewählter Landtagsabgeordneter, der vom Staatsoberhaupt vereidigt wurde, und dies für die bevorstehende Legislaturperiode von vier Jahren ist, das ist der logischen Sinngebung folgend, während dieser gesamten Periode ein Vertreter der Wählerinnen und Wähler, damit auch einer Fraktion, auch einer Partei, aber insgesamt von Wählerinnen und Wählern, ein sogenannter Volksvertreter einer wählenden Volksgruppe. Subsumiert kann man dies unter dem Begriff «Wählergruppe» fassen. Einer logischen und sinngebenden Definition zufolge hat jeder einzelne Landtagsabgeordnete, ob er nun einer Partei angehört, und hier komme ich zu dem Thema, das wir jetzt in Traktandum 17b auch ansprechen, oder nicht, einer Wählergruppe. Ohne Wählergruppe - und ich spreche nicht von einer Parteigruppe, sondern von der Wählergruppe - hat ein Landtagsabgeordneter im Hohen Haus gar keine Berechtigung und wäre gar nicht hier. Aber eben dies ist fundiert abzuklären. Und ich muss das so ausführen, weil ich zu dieser Abklärung ebenfalls meine Ausführungen habe. Verfassungsrechtlich ist es weiterhin zu prüfen, welchen Stellenwert die Gültigkeit eines Landtagsbeschlusses hat, wenn zum Zeitpunkt eines zu beschliessenden Antrages sämtliche gesetzlichen Parameter erfüllt sind, wie zum Beispiel konkret in Bezug auf den jetzt gegenständlichen Traktandenpunkt 17b. Wie und wo ist die Rückkommensantragsmöglichkeit auf Landtagsbeschlüsse, allgemein auch, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung sämtliche Voraussetzungen der Verfassungskonformität sowie gesetzlichen Konformität erfüllt haben, begründet? Es ist das Verfassungsrecht sowie der Gesetzesnachweis und Begründung einer solchen Vorgehensmöglichkeit, wenn es diese überhaupt auf der Basis der Verfassung und gesetzlichen Grundlage gibt, beizubringen. Der Nachweis der rechtlichen Einhaltung und des verfassungskonformen Vorgehens ist auch in Bezug auf die rechtsstaatliche Hierarchie allgemein, also Verfassungsstufe, Gesetzesstufe und Verordnungsstufe, vorzunehmen. Dann komme ich zum nächsten Punkt: Wie ist die verfassungsrechtliche Prüfung beziehungsweise eine Beschwerdeführung von meiner Seite möglich zum Staatsgerichtshof zu gelangen bezüglich der Klärung dieser Frage? Das ist mir wichtig, dass diese Frage geklärt wird. Weil beim letzten Fall, darauf komme ich dann noch zurück, wir haben keinen Präzedenzfall für diese Sachen, dass das auch für die Zukunft geklärt wird und unter Umständen in der Geschäftsordnung weitere Ausführungen gemacht werden. Ein Schritt 1 wäre, ich mache dann einen Vorschlag, dass dieser Schritt 1 nicht unbedingt zum Zuge kommen muss, eine Abwahl von meiner Personalie aus der BLK. Denn ich bin mit einem gültigen Beschluss unter gültigen Voraussetzungen in diese BLK gewählt worden. Dann kann anschliessend der Schritt 2 vorgenommen werden, die Ersatzwahl für die Nachfolge dieses freiwerdenden Mandats des BLK-Mitglieds. Meine Frage ist diesbezüglich an den Landtagspräsidenten: Gibt es einen anderen Weg, um diese beiden Fragen, Punkt 1 und Punkt 2, und deshalb habe ich am Anfang diese Ausführungen gemacht, vom Staatsgerichtshof klären lassen zu können oder mindestens von einem verfassungsaffinen Experten, dass dies für die Zukunft auch geklärt ist, ohne dass es eine Abwahl braucht? Mit einer Abwahl kann ich oder könnte ich natürlich an den Staatsgerichtshof gelangen, ansonsten ist es nicht möglich, sonst muss ein Verfassungsexperte eingesetzt werden.Dann ein Punkt, ich schaue jetzt in die Vergangenheit. Es gibt keinen Präzedenzfall in diesem Sinne. Bezüglich Referenz beziehungsweise Analogie blicken wir auf den März 2011 zurück. So kam es nach dem Austritt des Landtagsabgeordneten Harry Quaderer aus der VU letztlich nicht zu einer Abwahl von Harry Quaderer aus dem Parlamentarierkomitee der EFTA- beziehungsweise EWR-Staaten. VU-Präsident Günther Fritz stellte diesen Sachverhalt im «Liechtensteiner Vaterland» vom Dienstag, 27. März, klar dar, wie das dort vorgegangen ist. Und so kann man sich auch ein bisschen daran orientieren. Die FBP stellte sich damals anfangs März auf den Standpunkt, dass die VU Harry Quaderer anfragen soll, ob er bereit wäre, diesen Vorsitz im EFTA/EWR-Parlamentarierkomitee freiwillig abzugeben. Es gelangte also eine Anfrage an das Mitglied in diesem Komitee. Das heisst also nicht, dass mit dem Austritt gleich sein Vorsitz erloschen wäre. Der parteilose Abgeordnete verneinte dies. Der Landtag liess es dann während der restlichen Landtagslegislatur in dieser Form bestehen. Die verfassungsrechtlichen Fragen, die ich in Punkt 1 und Punkt 2 aufgeführt habe, hätten sich bereits damals gestellt, aber sie haben sich dann nicht mehr gestellt, weil diese Lösung gefunden wurde oder diese pragmatische Weiterführung damals toleriert worden ist. So verzichtete im März 2011 der Landtag auf den Antrag des damaligen Landtagspräsidenten auf eine mögliche Abwahl - so weit kam es gar nicht - des damaligen freien Landtagsabgeordneten Quaderer als Vorsitzender EFTA/EWR-Parlamentarierkomitees. Das ist die einzige Vergleichssituation, die man bei diesem dargelegten Vorgehen heranziehen kann. Sie haben das in den Vorgesprächen als ungesetzliches Vorgehen taxiert beziehungsweise diese Situation, die mit dem Landtagsbeschluss vom 1. März bei der BLK-Bestellung mit temporärem Auftrag vorgenommen wurde, wenn jetzt hier nicht eine Ersatzwahl vorgenommen würde beziehungsweise das bestehende Mitglied, das in der Zwischenzeit der Wählergruppe nicht mehr - oder eigentlich nicht Wählergruppe, sondern der Fraktionsgruppe - angehört, dass das ein ungesetzlicher Zustand wäre. Das wäre auch zu klären, ob das wirklich ein ungesetzlicher Zustand ist. Ich kann dem nicht unbedingt folgen.Dann komme ich zum nächsten Punkt, wie gesagt, da ich das Corpus Deliciti dieses Traktandums 17b bin. Ich möchte die Möglichkeit haben, Punkt 1 und Punkt 2 beim StGH, beim Staatsgerichtshof, zu prüfen, oder mindestens mit analoger Qualität eines einschlägigen, erfahrenen Verfassungsexperten geprüft haben. Dies ist quasi die Gewährleistung des Rechtsmittels für den Landtagsabgeordneten, der auch quasi als Kommissionsmitglied, auch wenn er nicht definitiv abgewählt wird in offizieller Form, doch abgewählt wird. Die BLK ist am 1. März 2018 durch den Hohen Landtag rechtmässig, unter rechtsgültigen Umständen, mit Wahrung der Verfassung und Gesetze gewählt worden. Jetzt geht es alleine um eine Mitgliedseinsetzung in dieser Kommission. Ich mache meinen Sitz frei. Die Frage ist nun: Mit Rückzug, wie ich es ausgeführt habe, oder mit Abwahl? Damit ich wirklich das Rechtsmittel oder die Gewährleistung habe, dass das geklärt wird. Dies hängt ab von der Zustimmung betreffend Beschlussfassung des Landtages, den Punkt a beziehungsweise den Punkt b meiner Eingangsausführungen und meinen Antrag quasi der verfassungsrechtlichen Prüfung und des Begründungsnachweises gutzuheissen, und zwar, wie gesagt, durch ein Verfassungsgericht wie den Staatsgerichtshof beziehungsweise einen analogen, erfahrenen Verfassungsexperten, der dieselbe Qualität hat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also die Ausgangslage ist einfach recht klar. Wir haben das ja auch im Präsidium beschlossen. Und das Präsidium hat dann beschlossen, dieses Traktandum nicht abzusetzen, weil es die Ausgangslage als klar beurteilt hat. Und das weitere Vorgehen wäre eigentlich völlig klar, dass ich eine Ersatzwahl vornehmen werde und mich dabei erkundigen werde, ob es einen Rücktritt gibt. Und wenn es diesen nicht gibt, dann müssen wir weitersehen. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, das Rücktrittsangebot besteht ja. So habe ich Johannes Kaiser verstanden. Er macht dieses Angebot. Er möchte aber sichergestellt wissen, dass seine Fragen geklärt werden. Ich möchte mich auch zu 100% meinem Fraktionskollegen Hasler anschliessen. Er hat sehr gut ausgeführt und erklärt, wie das entstanden ist und was die Problematik hier ist. Es geht nämlich darum, dass wir eine bestehende Geschäftsordnung haben, welche eben genau nicht regelt, was passiert, wenn ein Fall eintritt, welcher hier vorliegt. Das ist unsere Ansicht. Das ist nicht ganz klar geregelt. Es ist zwar so, dass in einer BLK, in einer Kommission jede Partei einen Einsitz haben muss. Aber wir müssen eben schon geklärt wissen. Ich meine, bei der Konstituierung von dieser BLK waren diese Voraussetzungen vorhanden. Da sind wir uns alle einig. Die FBP hat diesen Sitz verloren. Ich meine, das kann passieren, das wird höchstwahrscheinlich auch in Zukunft passieren, das kann auch einer Minderheitspartei passieren. Und hier ist eben schon die Frage: Was passiert dann? Wir schaffen jetzt ein Präjudiz, einen Präzedenzfall, und ich möchte wissen, wie das dann in Zukunft auch für Minderheiten abgewickelt werden soll. Ich denke, das ist eine berechtigte Frage und die muss auch geklärt sein. Und hierzu machen Johannes Kaiser und Erich Hasler den Vorschlag, dass man das von einem Experten noch einmal anschauen lässt und dann vielleicht auch die Geschäftsordnung entsprechend anpassen kann, damit genau diese Fragen für die Zukunft geklärt sind. Ich denke, das ist ein Vorgehen, was man durchaus unterstützen könnte, ausser man sagt, das braucht es überhaupt nicht, weil es heute schon klar ist. Aber wir denken, es ist eben nicht klar. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt eben eine Bestimmung, die vollkommen klar ist: Dass jede Fraktion das Recht hat, in einer Kommission vertreten zu sein. Und dieses Recht möchte die Fortschrittliche Bürgerpartei wahrnehmen, das steht ihr zu, nachdem sie in dieser Kommission nicht mehr vertreten ist. Das ist eine sichere Ausgangslage. Das ist die einzige Gewissheit, die wir haben. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Einiges haben Sie mir jetzt gerade vorweggenommen, auf das ich mich beziehen wollte. Der Art. 71 der Geschäftsordnung ist allen bekannt: drei bis fünf Mitglieder. Und dass die Fraktion der FBP Anrecht auf einen Einsitz hat, haben wir auch schon mehrfach gehört. Und das führt aus meiner Sicht nur zu zwei Optionen: a) eine Ersatzwahl infolge eines freiwilligen Austrittes oder b) eine Neuwahl aufgrund eines Antrages. Und dann werden wir nachbesetzen. Aus meiner Sicht ist das klar, wobei ich muss dann schon präzisieren: Ich bin Maschinenbauabsolvent und lese das natürlich nicht wie ein Anwalt mit allen Optionen. Aber schlussendlich werden wir uns einigen müssen im Landtag. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte noch anfügen, dass es dem Landtag absolut freisteht, von jeder Fraktion ein Mitglied zu wählen und selbstverständlich auch ein zusätzliches Mitglied zu wählen. Die einzige Einschränkung sind die fünf Plätze, die zur Verfügung stehen. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Die Ersatzwahl in die BLK Informationsrechte wird auf Verlangen der FBP-Fraktion erforderlich, weil sie durch den inzwischen erfolgten Parteiaustritt des Kollegen Johannes Kaiser nicht mehr in der Kommission vertreten ist und unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung diese Einsitznahme fordert. Das ist der Substanzwert des Sachverhalts unter Ausklammerung sämtlicher Nebenschauplätze. Und das ist so weit auch unbestritten. Dank dem soeben eingegangenen Angebot des Kollegen Johannes Kaiser, allenfalls auf sein Amt zu verzichten, kann die FBP auch auf eine Kampfwahl verzichten. Die Klärung der vom Kollegen Kaiser aufgeworfenen Fragen begrüsse ich ausserordentlich. Die Klärung dieser Fragen kann der Landtag meiner Ansicht nach in Auftrag geben. Die FBP fordert von den anderen Fraktionen etwas, was sie selbst bei der erstmaligen Wahl der BLK in der letzten Landtagssitzung nicht zu geben bereit war. Sechs von noch acht FBP-Fraktionsmitgliedern haben den von der VU vorgeschlagenen Kollegen Günter Vogt nicht gewählt, sechs von noch acht FBP-Fraktionsmitgliedern haben die beiden Kollegen Erich Hasler und Thomas Rehak als Vertreter der Unabhängigen nicht gewählt, und dieselben sechs von noch acht FBP-Fraktionsmitgliedern haben den Kollegen Patrick Risch aus der Fraktion der Freien Liste nicht gewählt. Um die FBP-Fraktion in die Lage zu versetzen, bei einer neuerlichen Wahl der ganzen Kommission gegenüber den anderen Fraktionen nicht nur zu fordern, sondern im gleichen Masse, wie Forderungen gestellt werden, auch Zugeständnisse zu machen, stelle ich nicht zuletzt auch im Lichte der jetzigen Debatte Antrag auf erneute Wahl der gesamten BLK. Das erachte ich als einen Akt der politischen Korrektheit. Und das würde der ganzen Kommission ungleich mehr Legitimation für die Weiterführung ihrer bedeutungsvollen Arbeit verleihen, insbesondere auch aufgrund der seit der ersten Kommissionswahl anlässlich der letzten Landtagssitzung nunmehr veränderten Konstellation der Zusammensetzung des Plenums. Bei einer Neu- oder Bestätigungswahl der gesamten Kommission dürfte dem informell bereits bekannten FBP-Kandidaten Daniel Oehry eine solide Wahl in die BLK sicher sein, wie es im Landtag hier eigentlich Usanz ist. Zudem kann anschliessend der Landtag aus dem Kreis der Gewählten einen Kommissionsvorsitzenden wählen, um der Geschäftsordnung des Landtages korrekt nachzukommen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe diesen Antrag zur Kenntnis genommen. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bezüglich der Wahl in die BLK vor einem Monat ist es jetzt halt wirklich so, dass nachträglich eine Voraussetzung für die Wahl, die ein Anrecht für einen Sitz in dieser BLK dargestellt hat, weggefallen ist. Jetzt ist es aber leider auch so, dass wir weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung für diesen Fall eine Regelung haben. Liechtenstein ist wie sein Nachbarland Schweiz eher ein Land, das pragmatische kurze Gesetze hat - oder hier eine entsprechende Geschäftsord-nung. Und dass nicht jeder Fall gefällt oder nicht jeder Fall geregelt ist, so einen Fall haben wir jetzt. Normalerweise wird es dann durch Richterrecht, durch Lückenfüllung und/oder Auslegung gefüllt. Das macht auch ein Anwalt nicht einfach so von der Hand. Ich kann Ihnen die Lösung hier nicht sagen. Ich bin auch kein ausgewiesener Verfassungsrechtler oder Verfassungsexperte. Nur, ich möchte etwas festhalten: Ich glaube, wir sollten hier drinnen wieder zurück zu den wesentlichen Fragen kommen, aufhören uns mit uns selbst zu beschäftigen, sondern mit den Punkten, die das Volk wirklich beschäftigt. Und da wünsche ich mir oder fordere ich von uns allen auch einen gewissen Pragmatismus. Ich finde es ein positives Zeichen vom Abg. Johannes Kaiser, dass er seine Stellung in der BLK zur Verfügung stellen würde. Etwas Zahnschmerzen oder Bauchweh bekomme ich, wenn es an Bedingungen geknüpft ist, weil das dann für mich auch nicht mehr ganz so freiwillig ist. Aber das ist meine Meinung dazu. Und zum Antrag von Christoph Wenaweser von vorhin: Da muss ich sagen, ich teile diesen und würde diesem auch zustimmen. Dann können wir eine ganz lange Diskussion abkürzen und die neu zu wählende oder neu gewählte BLK hätte die Legitimation hoffentlich von einer deutlichen Mehrheit vom Landtag. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Es sind jetzt von zwei Abgeordneten die Anträge gekommen, dass die BLK neu gewählt wird. Nach meiner Auffassung wäre das nicht notwendig. Der Abg. Johannes Kaiser hat ja seinen Rücktritt angeboten. Das Problem, das wir im Moment haben, ist ja, dass gemäss derzeit gültiger Geschäftsordnung eine Kommission lediglich fünf Mitglieder haben kann. Wie wir alle wissen, wurde im Februar-Landtag eine Neufassung der Geschäftsordnung beschlossen und ab dem 1. Juli kann eine Kommission auch sechs oder sieben Mitglieder haben. Mein Vorschlag zur Güte wäre, dass heute eine Ersatzwahl vorgenommen wird, wobei der von der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei vorgeschlagene Vertreter in die BLK gewählt wird; der Abg. Johannes Kaiser gibt seinen Rücktritt aus der BLK und der Landtag hätte die Möglichkeit, im September-Landtag eine Nachbesetzung der BLK vorzunehmen und den Abg. Kaiser wiederum in die BLK zu wählen. Damit hätte die BLK dann sechs Mitglieder, würde aber der Geschäftsordnung entsprechen. Wenigstens vonseiten der VU habe ich signalisiert bekommen, dass sie dem Vorschlag zustimmen würde, dass eben diese rechtlichen Fragen, die sich jetzt bei dieser ganzen Geschichte ergeben haben, auch abgeklärt werden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte jetzt einfach zur Präzisierung den Abg. Johannes Kaiser fragen, ob er in diesem Sinne seinen Rücktritt erklärt, um einen Platz freizumachen, oder ob er seinen Rücktritt erklärt unter gewissen Bedingungen. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Abg. Daniel Seger hat gerade ausgeführt, dass die rechtlichen Grundlagen auch für ihn als Juristen nicht so klar sind - im Gegensatz zu Ihnen, Herr Landtagspräsident, für den völlige Klarheit herrscht. Es hat auch in den Vorgesprächen der andere Jurist, der Abg. Thomas Vogt, Fragezeichen gesetzt. Er hat das damals auch begrüsst, dass diese Sachen geklärt werden würden, insbesondere die Frage der Beschlussfassung einer Kommission oder anderer Anträge des Landtages, die zustande gekommen sind, bei denen beim Zeitpunkt der Beschlussfassung sämtliche Parameter eingehalten sind. Welchen Stellenwert hat dieser Beschluss? Und dass die Geschäftsordnung einzuhalten ist, das ist ganz klar, und diese besagt, dass die FBP, also alle Fraktionen, darin einen Platz haben. Aber zum Zeitpunkt der Beschlussfassung waren ja sämtliche Parameter erfüllt. Und diese Fragen gilt es einfach einmal zu klären. Ja, ich möchte diese Fragen geklärt haben. Ich brauche jetzt nicht einen Landtagsbeschluss, der besagt, dass diese Fragen geklärt werden. Mir reicht es, wenn Sie, Herr Landtagspräsident, sagen, doch, wir werden dies einem verfassungsaffinen Experten zuteilen. Vielleicht kann man, bevor man den Auftrag erteilt, sogar noch Rücksprache mit mir nehmen, ob dieser Verfassungsexperte in dieser Kategorie den Ansprüchen genügen würde. Das wäre noch sehr fair. Ansonsten erkläre ich jetzt ganz klar, dass ich mich von dieser BLK zurückziehe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Diese Zusicherung ist meines Erachtens nicht notwendig. Aber ich kann Ihnen zusagen, dass wir diese vornehmen werden, wenn das hilft. Und dann möchte ich auch noch den Abg. Christoph Wenaweser fragen, ob er an seinem Antrag festhält, wir könnten jetzt eigentlich sehr einfach eine Ersatzwahl vornehmen, oder ob er möchte, dass über seinen Antrag abgestimmt wird. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Für mich war die entscheidende Aussage, dass der Kollege Johannes Kaiser auf sein Amt jetzt verzichtet. Wenn mit meinem Antrag, die gesamte Kommission jetzt neu zu wählen oder nochmals zu bestätigen, eine Kampfwahl zuungunsten allenfalls des Kollegen Kaiser stattgefunden hätte, dann hätte ich meinen Antrag selbstverständlich zurückgezogen. Aber der Kollege Kaiser gibt den Raum, um diese Kommission jetzt noch einmal unter geänderten Konstellationen sauber zu bestellen, einen anständigen Schlussstrich unter ein unrühmliches Kapitel der Landtagsdebatten in dieser Legislatur zu ziehen und einfach noch einmal vorne anzufangen. Und ich glaube, das entspricht auch dem informell schon hin und wieder geäusserten Wunsch einiger Mitglieder des Landtages, auch von Ihnen selbst, Herr Landtagspräsident. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Jetzt frage ich mich, ob die restlichen Wortmeldungen unter diesen Umständen noch nötig sind ...Ja, sie bleiben bestehen.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich unterstütze diesen Antrag des Abg. Christoph Wenaweser explizit. Ich denke, das ist ein pragmatischer, einfacher, sauberer Weg. Ich möchte allerdings noch eine Anmerkung machen: Es wurde in den Raum gestellt, dass die FBP mit der Nichtwahl einzelner Personen im letzten Landtag sich quasi widerspreche, jetzt ein Recht einfordere, das sie damals anderen nicht zugestanden hat. Einmal möchte ich hier einfach anmerken, dass es damals ein unterschiedliches Stimmverhalten in der FBP-Fraktion gab. Es lässt sich jetzt darüber natürlich spekulieren, wie die einzelnen Motive waren. Aber ich glaube nicht, dass es dort um explizite Personalfragen ging. Ich kann das nur für mich selber sagen, ich kann nicht für andere sprechen, aber es ging meines Wissens nicht um Personalfragen, sondern um die Frage der grundsätzlichen Notwendigkeit einer BLK oder nicht. Und darum eine Ablehnung. Aber ich denke, das ist jetzt kalter Kaffee von gestern. Wie gesagt, ich unterstütze diesen Antrag des Abg. Wenaweser und möchte daher bei dieser Gelegenheit gerade auch im Namen der FBP-Fraktion den Abg. Daniel Oehry zur Wahl in diese BLK vorschlagen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Zwei Punkte: Der erste gerade auch zu meinem Vorredner. Das hat mich jetzt auch ein wenig gestört. Wieso hat man sich bei der letzten Wahl der BLK so verhalten? Das wissen die Anwesenden ganz genau. Zumindest für mich kann ich sagen, ich bin der Meinung, dass es diese BLK nicht braucht, vor allem braucht es diese BLK nicht, wenn man nicht zuerst eine 1. Lesung durchführt, damit die BLK auch weiss, was sie mitunter zu tun hätte, wenn man nicht über Eintreten abstimmen will. Deshalb habe ich das letzte Mal diese BLK grossmehrheitlich nicht gewählt. Wie gesagt, der Zeitpunkt ist falsch. Und wenn die Mehrheit des Landtages eben denkt, es braucht eine BLK, dann müsste die Mehrheit des Landtages auch gemäss Geschäftsordnung diese BLK besetzen. Das hat der Landtag zwar auch gemacht zum damaligen Zeitpunkt. Nur, in der Zwischenzeit hat sich etwas geändert. Und wir sagen ja immer wieder, der Landtag kann alles machen. Ja, der Landtag könnte sich zum Beispiel auch an die eigene Geschäftsordnung halten, das wäre ein grosser Vorteil, als Gesetzgeber ganz speziell. Und dementsprechend hat sich, wie gesagt, die Ausgangslage geändert. Und das Problem ist im Prinzip gar nicht gross. Wir haben fünf Sitze, wir haben vier Parteien und den Abg. Johannes Kaiser, vier plus eins ergibt fünf. Im Prinzip wäre es ganz simpel. Aber da gibt es halt auch gewisse Herren, die wollen hier nicht die Konsequenzen ziehen. Und im Prinzip müsste der Landtag einfach die Konsequenzen ziehen und sagen, wenn man diese BLK schon will, dann besetzen wir sie mit fünf Personen - mit vier Parteien und mit dem Abg. Johannes Kaiser. Aber, wie gesagt, diese BLK wurde zum falschen Zeitpunkt eingesetzt, das wissen Sie alle. Und ich hoffe einfach, diese BLK wird etwas herausfinden, nicht nur, dass man Steuergelder benötigt und Zeit benötigt, sondern dass man auch etwas herausfindet und etwas mehr, als im Saxer-Gutachten steht. Das kann ich heute schon kundtun: Nur das Saxer-Gutachten reicht dann bei Weitem nicht aus. Deshalb habe ich damals auch so entschieden. Und ich möchte mich an diesem Kasperlitheater nicht weiter beteiligen. Hier kann ich durchaus über meinen Schatten springen. Aber, wie gesagt, die BLK wurde zum falschen Zeitpunkt eingesetzt, ohne 1. Lesung. Und was dann die BLK herausfinden wird, da bin ich gespannt. Ich sage es nochmals: Nur Saxer-Gutachten, das reicht dann bei Weitem nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also der Einsetzungszeitpunkt der BLK war natürlich rechtlich einwandfrei. Im Rahmen der Eintretensdebatte kann der Landtag beschliessen, eine Besondere Landtagskommission einzusetzen. Er hätte es auch nach dem Eintreten noch können. Aber er kann es vorher. Über Eintreten wird nur befunden, wenn nicht eine Landtagskommission vorher eingesetzt wird. Das war also schon rechtens. Aber ich frage mich jetzt schon, ob wir jetzt wieder in eine Grundsatzdiskussion eintreten sollten und nicht wirklich Nägel mit Köpfen machen und jetzt einfach über diesen Antrag abstimmen sollten. Ich will natürlich niemandem das Wort verbieten, aber wirklich, jetzt nochmals eine Grundsatzdiskussion zu führen, wäre meines Erachtens verfehlt. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich möchte auch diese Diskussion nicht mehr allzu lange fortführen. Ich finde es sehr fair vom Abg. Johannes Kaiser, dass er seinen Platz frei macht für eine Ersatzwahl, damit erspart er uns sicher längere Diskussionen. So sollte es wenigstens sein. Johannes Kaiser war ein Initiant, Mitinitiant, der Gesetzesinitiative und ich würde es grundsätzlich schon fair finden, wenn wir ihm auch wiederum die Möglichkeit geben würden, Einsitz in dieser Kommission zu nehmen, sobald die Geschäftsordnung des Landtags dies auch wieder zulassen wird. Ich persönlich werde deshalb im September-Landtag den Antrag stellen, dass man eine Nachwahl für die BLK vornimmt und den Abg. Johannes Kaiser wiederum in die BLK wählt. Ich denke, das wäre ein versöhnlicher Vorschlag, und hoffe, dass das auch die Zustimmung einer Mehrheit des Landtags finden wird. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das wäre dann auch das geschäftsordnungskonforme Vorgehen. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, um nur auch wirklich sehr kurz zu entgegnen. Also das ist jetzt wirklich kein kalter Kaffee und es war auch die persönliche Meinung von Herrn Lampert. Und ich bin Ihnen schon dankbar, Herr Landtagspräsident, dass Sie das jetzt klargestellt haben, was die Sache der BLK betraf. Und ja, die FBP-Fraktion hat halt schon mit ihrem Stimmverhalten mit sechs Nein bei neun Mitgliedern die Geschäftsordnung meiner Ansicht nach nicht infrage gestellt, aber das Recht missachtet, dass die Wahl eines Mitgliedes aus jeder Fraktion dann auch stattgefunden hätte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Danke für das Wort. Ja, ich möchte gleich anschliessen an das Votum des Abg. Günter Vogt. Ich wäre dafür. Den ursprünglichen Antrag vom Abg. Christoph Wenaweser für eine Neuwahl würde ich gerne nochmals stellen, dass die Mitglieder der Besonderen Landtagskommission auch mehrheitlich vom ganzen Landtag gewählt werden, vor allem von allen Fraktionen mehrheitlich. Das müsste nicht einstimmig sein. Aber wenn wir schon so eine Kommission einsetzen, hätte ich doch gerne die Gewissheit, dass man auch dahintersteht und einfach auch die Personen bestätigt werden. Und mit dem Antrag oder dem Vorhaben, den Abg. Johannes Kaiser dann im September in die BLK zu wählen, bin ich voll einverstanden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich möchte für den Fall, dass jetzt die gesamte Kommission neu gewählt wird, dann schriftliche Wahl beantragen. Und zum zweiten Punkt noch zum letzten Mal: Meines Erachtens schliesst die Geschäftsordnung die Möglichkeit heute nicht aus, den Abg. Johannes Kaiser auch in die BLK zu wählen. Also es gibt fünf Sitze, von dem her ist es nicht zwingend so, dass so etwas erst im nächsten September stattfinden könnte. Also sollte der Abg. Kaiser vorgeschlagen werden, so kann er grundsätzlich auch heute gewählt werden. Also das widerspricht sich nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, aber das verstehe ich jetzt wirklich nicht ganz. So wie ich die Situation einschätze, hat der Herr Abg. Johannes Kaiser jetzt seinen Rücktritt erklärt oder seinen Platz frei gemacht. Und ich glaube nicht, dass er sich dann wieder selbst vorschlagen wird. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, ich bitte Sie, Herr Landtagspräsident, dass Sie Ihrem Kollegen, Ihrem Fraktionskollegen, Elfried Hasler vielleicht noch einmal mitteilen, dass ich vor wenigen Minuten meinen Rückzug aus dieser Kommission hier offiziell bekannt gegeben habe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Das habe ich sehr wohl vernommen - nur wurde jetzt von anderen Abgeordneten vorgeschlagen oder in den Raum gestellt, den Abg. Kaiser im September wieder hineinzuwählen. Und an diese Abgeordneten hat sich meine Aussage gewendet. Die können heute schon den Abg. Kaiser vorschlagen, wenn sie der Meinung sind, dass er in der Kommission sein soll. Also das ist der Punkt. Landtagspräsident Albert Frick
Damit wäre das auch geklärt. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich bin sehr dankbar, dass mein Antrag eine gewisse Unterstützung findet. Sollte er angenommen werden, wäre ich aber im Gegensatz zum Kollegen Elfried Hasler absolut nicht für eine schriftliche Wahl. Denn gerade das ist jetzt wieder eine Nagelprobe für uns als Plenum: Stehen wir zu dem, was wir eigentlich gemeinsam wollen, oder stehen wir nicht dazu? Ich denke, wir sollten schon auf üblichem Wege wählen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit möchte ich über den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser abstimmen. Er beantragt, die Besondere Landtagskommission zur Initiative «Informationsrechte der Landtagsabgeordneten» mit fünf Mitgliedern neu zu bestellen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben. Somit können wir die Kommission neu bestellen. Und ich möchte jetzt die Fraktionssprecher bitten, mir Vorschläge für die Neuwahl zu unterbreiten. Bereits zur Kenntnis genommen habe ich den Vorschlag des Abg. Elfried Hasler, der seitens der FBP den Abg. Daniel Oehry vorschlägt. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Namens der VU-Landtagsfraktion schlage ich den Kollegen Günter Vogt als Kommissionsmitglied vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Namens der DU-Fraktion schlage ich den Abg. Thomas Rehak als Vorsitzenden der Kommission vor und den Abg. Erich Hasler als Mitglied der Kommission. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden dann zuerst die Wahl der Kommission vornehmen. Wenn die Kommission bestellt ist, werden wir die Wahl des Vorsitzenden vornehmen. Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Im Namen der FL-Fraktion schlage ich den Abg. Patrick Risch als Mitglied in diese BLK vor und gleichzeitig auch als Vorsitzenden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Vorschläge? Es wurden für die fünf Plätze fünf Personen vorgeschlagen. Und ich möchte den Abg. Elfried Hasler fragen, ob er an seinem Antrag auf schriftliche Abstimmung festhält. Abg. Elfried Hasler
Ja, ich halte am Antrag fest. Landtagspräsident Albert Frick
Damit nehmen wir schriftliche Abstimmung vor, weil es jedem Abgeordneten gemäss Geschäftsordnung zusteht, schriftliche Abstimmung zu verlangen. Ich bitte den Parlamentsdienst, entsprechende Wahlzettel vorzubereiten. Wir müssen eine ganz kurze Pause einschalten, um die Wahlzettel vorzubereiten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:20 bis 10:30 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir können nun die Neuwahl der Besonderen Landtagskommission zur Initiative «Informationsrechte der Landtagsabgeordneten» vornehmen und ich bitte den Parlamentsdienst, die Wahlzettel auszuteilen. Die Wahlzettel werden verteilt.Landtagspräsident Albert Frick
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Wahlresultat bekannt. Gewählt wurden- der Abg. Erich Hasler mit 18 Stimmen,
- der Abg. Daniel Oehry mit 20 Stimmen,
- der Abg. Thomas Rehak mit 18 Stimmen,
- der Abg. Patrick Risch mit 22 Stimmen und
- der Abg. Günter Vogt mit 24 Stimmen
bei 25 Anwesenden. Damit haben wir die Kommission bestimmt.Und wir haben nun noch die Wahl des Kommissionsvorsitzenden vorzunehmen, da dieser gemäss Art. 71 Abs. 5 der Geschäftsordnung durch den Landtag zu bestimmen ist. Es wurden bereits zwei Vorschläge eingebracht. Die Fraktion der Unabhängigen schlägt den Abg. Thomas Rehak als Vorsitzenden vor und die Fraktion der Freien Liste schlägt den Abg. Patrick Risch als Vorsitzenden vor. Ich nehme die Abstimmung in alphabetischer Reihenfolge vor. Wer den Abg. Thomas Rehak zum Vorsitzenden wählen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
5 Stimmen. Wer den Abg. Patrick Risch zum Vorsitzenden wählen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Patrick Risch wurde mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zum Vorsitzenden der Besonderen Landtagskommission gewählt. Damit kann die Besondere Landtagskommission ihre Arbeit aufnehmen und wir haben Traktandum 17b erledigt. -ooOoo-