Postulatsbeantwortung betreffend die Erhöhung der Kinderzulagen und Ausdehnung der Blockzeiten (Nr. 10/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 10: Postulatsbeantwortung betreffend die Erhöhung der Kinderzulagen und Ausdehnung der Blockzeiten. Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 10/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank an die Regierung für die Beantwortung des vorliegenden Postulats. Wie die Regierung richtig erwähnt, ist die Erwerbsquote von Müttern vor allem im Teilzeitstellenbereich in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Kinder und Beruf zu vereinbaren, stellt beide Elternteile vor Herausforderungen. Ein Punkt des Postulats betrifft die Erhöhung der Kinderzulagen aus der Familienausgleichskasse (FAK). Per 31.12.2017 betrug das FAK-Fondsvermögen CHF 180 Mio. Gemäss Art. 47 Familienzulagengesetz besteht eine Defizitgarantie des Staates. Diese würde zur Anwendung gelangen, wenn das FAK-Fondsvermögen unter CHF 51,7 Mio. fallen würde. Auf Basis der abgebildeten Grafiken in der Postulatsbeantwortung ist eine jährliche Erhöhung der Leistungen um CHF 8 Mio. über Jahre verkraftbar. Es müsste aber gewährleistet werden, dass diese erhöhten Kinderzulagen nur so lange ausbezahlt werden, als dass es nicht zu einer Unterschreitung der Vermögensgrenze kommt, damit der Staat nicht zur Deckung des Defizits verpflichtet wird. Es wäre also eine zeitlich begrenzte Massnahme. Die Erhöhung der Kinderzulagen durch einen Zusatzbeitrag würde sich pro Kind auf 15,6% oder auf total CHF 10'220 während der gesamten Anspruchsdauer belaufen. Das Aufzeigen verschiedener Varianten in der Postulatsbeantwortung begrüsse ich, persönlich stehe ich einer zusätzlichen Geburtszulage als Einmalzahlung, also CHF 10'220 bei der Geburt, sehr skeptisch gegenüber. Dieser Betrag könnte zweckentfremdet benutzt werden, was nicht im Sinne der Erhöhung der Kinderzulagen sein kann. Und wie sieht diese Einmalzahlung in Bezug auf Grenzgänger aus? Vielleicht arbeitet jemand nur ein, zwei Jahre in Liechtenstein. Falls in dieser Zeit ein Kind auf die Welt kommt, wird diese Einmalzahlung sicherlich bezogen, was eigentlich auch nachvollziehbar ist. Die Direktion der AHV-IV-FAK-Anstalten favorisiert die Erhöhung der Geburtszulage als Einmalzahlung, da eine Auswahl zwischen verschiedenen Varianten einen hohen administrativen Aufwand bedeuten würde. Dass sich der administrative Aufwand durch verschiedene Varianten erhöhen wird, verstehe ich. Trotzdem ist die Einmalzahlung für mich keine Option. Ich favorisiere die monatlichen Erhöhungen der Kinderzulagen. Bei der Variante V1 auf Seite 24 ist die Erhöhung der monatlichen Kinderzulagen nicht sehr hoch, der Betrag liegt bei plus CHF 44 bis CHF 51. Doch auch diese Beträge helfen und sind spürbar, denn sie werden ausbezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Die Möglichkeit, diese Variante V1 zu wählen, sollte also ermöglicht werden. Und zusätzlich wird auch eine Erhöhung der Alleinerziehendenzulage berücksichtigt. Eine sehr gute Variante finde ich V2_8M auf Seite 25. Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, also vom fünften bis zwölften Lebensmonat des Kindes, würde die Kinderzulage um CHF 1'278 pro Monat erhöht. Mit dieser Variante bestünde die Möglichkeit, sein Kind im ersten Lebensjahr selbst zu betreuen, was sicherlich für einige Familien und vor allem für das Kind sehr positiv wäre. In einer Studie, die letzte Woche, am 20. März, bei einer Infoveranstaltung von schwanger.li vorgestellt wurde, kam klar zum Ausdruck, dass Kinder, die im ersten Lebensjahr in einer Kita betreut werden, später sozial-emotionale Auffälligkeiten, zum Beispiel Aggressionen, Hyperaktivität, zeigen können. Diese Auffälligkeiten sind umso ausgeprägter, je mehr Stunden ein Säugling in der Kita verbracht hat und umso schlechter die Qualität der Einrichtung war. Das erste Lebensjahr des Kindes wäre durch diese erwähnte Variante sicherlich besser organisierbar und würde für einige Familien eine Erleichterung darstellen. Jede Familie soll ihr Familienmodell selbst wählen können, deshalb stehe ich auch den anderen aufgeführten Varianten positiv gegenüber. Wie schon erwähnt, wären diese Massnahmen zeitlich begrenzt. Problematisch finde ich, dass allenfalls in 20 Jahren diese Zusatzbeträge wieder abgeschafft werden müssten. Ebenfalls wollten die Postulanten geprüft haben, ob eine Indexierung der Kinder- und Geburtszulagen für im Ausland lebende Kinder möglich ist. Laut Postulatsbeantwortung wäre eine Indexierung des Kindergeldes rechtlich nur für einen kleinen Teil der Leistungen möglich. Es müssten jedoch Gesetzesanpassungen oder die Aufnahme von Leistungen in den Anhang I der Verordnung 883/04 gemacht werden. Die Regierung sieht unsere grosszügige Regelung bei den Kinder- und Geburtszulagen als einen Wettbewerbsvorteil für den Arbeitsort Liechtenstein, gerade in einer Zeit, in der Fachkräftemangel herrscht. Gespannt bin ich, was in Österreich passiert. Dort soll das Kindergeld indexiert werden. Ob es aber auch EU-konform ist, wird sich weisen. Die Verlängerung der Blockzeiten von 7:30 bis 12:30 Uhr wurde ebenfalls von der Regierung geprüft. Verordnungsgemäss ist eine Verlängerung der Blockzeiten heute schon möglich. Da die Kinder freiwillig die verlängerten Blockzeiten nutzen können, kann meiner Meinung nach auch kein geregelter Unterricht in dieser Zeit angeboten werden. Deshalb ist es für mich absolut nachvollziehbar, wenn die Kinder bei einer eventuellen Verlängerung der Blockzeiten von 11:30 bis 12:30 Uhr von Betreuungspersonen betreut werden und nicht von Lehrpersonen. Während dieser Zeit ist es auch sinnvoll, von kopflastigen Beschäftigungen abzusehen. In der Eingangszeit von 7:30 bis 8 Uhr finde ich es jedoch wichtig, wenn die Klassenlehrperson anwesend ist. Ein Grund für die Planung mit Betreuungspersonen sind die weniger hohen Lohnkosten. Ein weiterer betrifft die Lektionentafel der Lehrpersonen. Wenn Lehrpersonen, vor allem Klassenlehrpersonen, diese Verlängerung der Blockzeiten übernehmen, haben sie viel zu viele Stunden Unterricht. Das müsste wieder irgendwie im Regelstundenplan kompensiert werden. Es würde also recht kompliziert werden. Deshalb verstehe ich nicht, warum bei der Kostenberechnung auf den Seiten 58 bis 61 nur Löhne von Kindergarten- und Primarlehrpersonen angenommen wurden. Gerne wüsste ich von der Bildungsministerin, warum diese Berechnungen nur mit Lehrpersonen gemacht wurden. Der Wahlunterricht nach Unterrichtsende am Nachmittag, der ja bereits existiert, ist für mich etwas anderes. Dort sollen Lehrpersonen die Kinder bei ihrem ausgewählten Programm, zum Beispiel Krippenbau, Experimentieren, Jassen, unterstützen. Eine generelle Einführung in allen Gemeinden sehe ich nicht. In einzelnen Gemeinden besteht sicherlich Bedarf nach einer Einführung der Verlängerung der Blockzeiten, in anderen Gemeinden nicht. Die Entscheidung soll meiner Meinung nach den Gemeinden selbst überlassen werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Postulatsbeantwortung der Regierung bringt für mich einige Erkenntnisse. Die erste, einleitend vielleicht etwas provokativ formulierte Erkenntnis lautet: Die Familienausgleichskasse ist ein Fass ohne Deckel. Trotz Senkung der ausschliesslich durch Arbeitgeber ausgerichteten Beiträge von 2,1 auf 1,9 Lohnprozente im Jahr 2012 hat sich das Fondsvermögen von damals rund zweieinhalb auf mittlerweile gut dreieinhalb Jahresausgaben erhöht. Über Beiträge wurde jedes Jahr mehr eingenommen, als über Leistungen weggeflossen ist, und das nicht erst seit besagtem Jahr, sondern mindestens seit dem Jahr 2006. So weit reicht nämlich die in der Postulatsbeantwortung aufgeführte Statistik zurück. Begünstigt wurde die positive Entwicklung des Fondsvermögens zudem durch ein über die Jahre kumuliertes deutliches Vermögenswachstum durch Anlageerträge. Diese Entwicklung wird mit dem von der Regierung auf der Basis der tatsächlichen Zahlen bei den Einnahmen, Ausgaben und Vermögenserträgen errechneten Szenario «Trend» auch dann lediglich leicht gebremst, wenn künftig durch erhöhte Kinderzulagen Zusatzausgaben in der Grössenordnung von CHF 8 Mio. jährlich entstünden. Im Szenario «Unterdurchschnittlich» mit Ausgabenwachstum, unterdurchschnittlich steigenden Einnahmen und geringer Vermögensrendite würde das Fondsvermögen nur sehr langsam abschmelzen. Lediglich im Szenario «Pessimistisch» mit ausschliesslich inflationsbedingtem Lohnsummenwachstum und einer Ausgabensteigerung weit über Trend wäre das gesamte Vermögen in rund 30 Jahren aufgezehrt. Bei den der Berechnung der Szenarien zugrunde gelegten Prämissen auf Seite 19 der Postulatsbeantwortung finde ich es von der Regierung recht mutig, mit einer Inflation von nur 1% pro Jahr über einen so langen Zeitraum zu rechnen. Die aktuelle Prognose der Schweizerischen Nationalbank lag bei 0,7% für das vierte Quartal 2017 und steigt auf 2,1% bis zum dritten Quartal 2020. Zumindest in den Szenarien «Unterdurchschnittlich» und «Pessimistisch» hätte ich die Inflation etwas höher angesetzt. Trotzdem begrüsse ich es ausdrücklich, in Szenarien zu rechnen. Leider hat der Regierungschef es in der Finanzplanung nach einem sehr gelobten Versuch wieder sein lassen und wir werden es bei der Präsentation der Landesrechnung schon bald sehen, ob und in welcher Weise die effektive Rechnung von der Planung, die letztlich ebenfalls eine für den Landtag wichtige Handlungsgrundlage darstellt, abweichen wird. Szenarien lassen einen besser abschätzen, auf was man sich bei allfälligen Entscheidungen einlässt. Nebst den drei errechneten Szenarien gibt es ein viertes: Das Szenario «Wahrheit». Nur dieses kennen wir nicht, ehe es eingetroffen ist. Ich gehe jedoch davon aus, dass dieses Szenario «Wahrheit» irgendwo zwischen den errechneten Szenarien zu liegen kommen wird. Die Familienausgleichskasse ist strukturell mehr als nur gesund, und ohne jegliche Eingriffe wird dies wohl auf Generationen hinaus auch so bleiben. Allerdings weckt das mitunter sehr viele allenfalls gerechtfertigte, aber auch fragwürdige Begehrlichkeiten. Geld zu haben alleine, ist noch kein Grund, es auch auszugeben, und wir müssen schon sehr behutsam sein, damit dieses eingangs im positiven Sinn vielleicht provokativ als Fass ohne Deckel bezeichnete Sozialwerk nicht zu einem Fass ohne Boden wird. Das heute gültige Familienzulagengesetz sieht eine Defizitgarantie des Staates vor und verpflichtet ihn zum Einschuss von Mitteln, sobald das Vermögen eine Jahresausgabe nicht mehr deckt. Die Abschaffung einer solchen Defizitgarantie käme für mich überhaupt nicht infrage. Durch seine Gesetzgebungskompetenz hat der Staat die Möglichkeit, über den ausschliesslich durch Arbeitgeber finanzierten Topf zu verfügen. Sollte dabei aber etwas schieflaufen, wäre er bei Abschaffung der Defizitgarantie nicht einmal mehr haftbar und könnte sich auf diese Weise prophylaktisch aus der Verantwortung für seine Entscheidungen stehlen. Auch die im Postulat erwähnte Untergrenze von 110% einer Jahresausgabe, ab deren Erreichen die erhöhte Kinderzulage wieder zurückgenommen wird, damit die Defizitgarantie des Staates nicht zum Greifen kommt, erachte ich als zu tief angesetzt. Eckwert 5 des Finanzhaushaltsgesetzes sieht vor, dass das Finanzvermögen des Staates eine bis drei laufende Jahresausgaben abzudecken habe. Bei der Revision des AHV-Gesetzes wurde sogar ein Interventionsmechanismus eingebaut, der dann greifen soll, wenn das Fondsvermögen fünf Jahresausgaben nicht mehr zu decken imstande ist. Von daher abgeleitet würde ich die Reserveuntergrenze bei der Familienausgleichskasse deutlich höher, nämlich bei mindestens 150 bis 200% einer Jahresausgabe, ansetzen. In ihrer Postulatsbeantwortung zeichnet die Regierung mehrere Varianten auf, wie eine um 15,6% erhöhte Kinderzulage ausbezahlt werden könnte. Als erste Variante führt die Regierung eine lineare Erhöhung über die gesamte Bezugsberechtigung hinweg auf. Diese Variante hat aus meiner Sicht keinen substanziellen Effekt, wenn dem in der Postulatsbegründung formulierten Anliegen, die Leistungsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Familien in der heutigen Lebenswirklichkeit zu stärken, tatsächlich wirkungsvoll Rechnung getragen werden soll. Zum selben Schluss kommt die Regierung in der Postulatsbeantwortung bei der Bewertung dieser Variante. Die gesamte Erhöhung der Kinderzulage in einem Betrag als Geburtszulage auszuzahlen oder auf nur wenige Monate nach der Geburt aufzuteilen, erachte ich als kritisch. Die Wirkung verpufft einerseits relativ schnell und könnte einem verstärkten Sozialleistungsexport Vorschub leisten. Die Aufteilung der Erhöhung auf zwölf, 18 oder 24 Monate erscheint mir deutlich adäquater. Bei einer Aufteilung auf beispielsweise 48 Monate, wie von der Regierung als Untervariante errechnet, kommen wir wieder einer ziemlich verpuffenden Wirkung sehr nahe. Welche Variante es letztlich auch immer sein könnte, die Verteilung mit der Giesskanne und den Sozialleistungsexport kriegen wir nicht weg. Auch eine Indexierung der Kinderzulage auf die Lebenshaltungskosten am Wohnort der Bezugsberechtigten ist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Das sind für mich die grössten Schwachstellen, welche durch die Postulatsbeantwortung offenkundig wurden. Vom Giesskannenprinzip kann im heutigen System insbesondere deshalb nicht abgewichen werden, weil die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nur von im Inland steuerpflichtigen Bezügern via Steuererklärung bekannt sind und es für mich überhaupt nicht infrage kommt, Inländer gegenüber Ausländern bei der Bemessung eines Anspruchs auf Kinderzulage zu benachteiligen. Deshalb wäre es in der Postulatsbeantwortung zumindest einige überlegende Ausführungen wert gewesen, bei der Entrichtung der Kinderzulagen vom Automatismus im heutigen System auf einen antragsbasierten Mechanismus umzustellen. So könnten im Ausland wohnhafte Bezüger von Kinderzulagen wenigstens dazu verpflichtet werden, ihre am Wohnort eingereichten Steuererklärungen offenzulegen. Obwohl es nicht die unmittelbare Fragestellung war, wird den Möglichkeiten zur Abschaffung des Giesskannenprinzips im Rahmen der Postulatsbeantwortung zu wenig Raum gegeben. Ich bin der festen Überzeugung, dass bei Einführung eines differenzierenden, bedarfsgerechten Systems jene Familien, die Kinderzulagen wirklich dringend benötigen, substanziell mehr bekommen könnten, ohne die Gesamtsumme der Kinderzulagen zu erhöhen. Wir leisten uns mit dem heutigen Familienzulagensystem eine Umverteilungsmaschine, mit der wahrscheinlich nicht wenige Familien zu Geld kommen, das sie schlichtweg nicht brauchen. Und sollte in einem neu ausgerichteten Familienausgleichskassensystem bei hohen Rückstellungen weiterhin ein Trend zu anhaltenden Umlageüberschüssen auszumachen sein, dürfte über eine Senkung der Beiträge im Interesse der Lohnnebenkosten zumindest nachgedacht werden, was allerdings zugegebenermassen nicht zum Auftrag der Postulanten gehörte. Die Ausführungen zu den verlängerten Blockzeiten an den Schulen finde ich äusserst informativ, möchte darüber jedoch nicht im Detail ausführen, da dies meine Vorvotantin bereits getan hat und weitere es noch tun dürften. Mich beeindruckt, dass allein bei der Minimalvariante von einer um eine Viertelstunde ausgedehnten flexiblen Eingangszeit Mehrkosten von über CHF 700'000 entstehen. Hier wäre interessant zu erfahren gewesen, wie das Ganze aussieht, wenn solche Zusatzangebote nicht über teure Lehrpersonen, sondern über ausgebildete Erziehungspersonen abgedeckt würden. Zudem hätte es sich nach meinem Dafürhalten gelohnt, im Rahmen der Postulatsbeantwortung einen Blick in die Systeme anderer Staaten zu werfen, ohne diese gleich eins zu eins nachahmen zu müssen. Die Erweiterung der Blockzeiten an den Schulen dürfte insgesamt wohl eine adäquate Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen darstellen. Wenn nach der Postulatsbeantwortung seitens des Bildungs- und des Gesellschaftsministeriums ernsthaft über eine mögliche Umsetzung nachgedacht wird, möchte ich jetzt schon einen Gedanken dazu einbringen: Die Ausdehnung der Zeit, die Kinder in der Schule verbringen, würde durch eine Ausweitung der Blockzeiten erhöht. Das böte die Chance, die Zeit ausserhalb des Unterrichts für Themen zu nutzen, die im Schulalltag allenfalls zu kurz kommen. Dazu könnte die im Postulat der FBP zum Cyber-Mobbing angesprochene grundsätzliche Mobbing-Thematik gehören, allerdings von den behördenseitig verantwortlichen Kräften dargebracht. Aber es könnten auch ganz generell Fragen der Sozial- und Gesellschaftskompetenz im weitesten Sinne sein. Allerdings kommt es darauf an, wie stark die Blockzeiten ausgeweitet würden. Nur wegen einer Viertelstunde am Morgen würden sich entsprechende konzeptionelle Gedanken erübrigen. Insgesamt erachte ich die Postulatsbeantwortung als sehr gute Grundlage für weiterführende Diskussionen. Allerdings würde ich davon abraten, der Regierung isoliert aus dieser Postulatsbeantwortung heraus konkrete Aufträge zu erteilen, sondern die Beantwortung weiterer familienpolitischer Vorstösse abzuwarten, wie beispielsweise das Postulat unserer Fraktion, welches an der letzten Landtagssitzung einstimmig an die Regierung überwiesen worden ist, dann über die Gesamtheit der Erkenntnisse zu beraten und hieraus Stossrichtungen für ein konkretes, koordiniertes, familienpolitisches Vorgehen zu erarbeiten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Ich möchte zuerst das Thema Indexierung angehen. Und mein Fazit dazu ist ganz einfach: Ein Satz mit x, das war wohl nix. Die Regierung führt auf Seite 5 aus, dass für den grössten Teil der Personen, deren Kinder ihren Wohnsitz im Ausland haben, eine Indexierung nicht zulässig ist. Die Regierung führt auch aus, dass das Einsparungspotenzial nicht gross ist und dass der Aufwand unverhältnismässig wäre. Verschiedene Äusserungen interpretiere ich dahingehend, dass es die Regierung auch dahingehend interpretieren würde, dass es standortschädigend wäre, würde eine Indexierung eingeführt werden. Sie führt auf Seite 39 aus, dass diese attraktiven Leistungen, sprich das Kindergeld, die Attraktivität der inländischen Arbeitsplätze erhöht, und auf Seite 41, dass die grosszügigen Familienleistungen Teil der Attraktivität des Arbeitsortes Liechtenstein sind. Und: «Gerade in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels ist eine attraktive Gesamtentlohnung, dazu gehören auch Familienzulagen, Krankenkassenbeiträge und Sozialleistungen, ein wichtiger Faktor.» Und schliesslich auf Seite 41, dass attraktive Arbeitsbedingungen im Interesse der Arbeitgeber sind, und dazu zählen eben diese Leistungen.Dann zu der Erhöhung der Kinderzulagen: Es ist und bleibt eine teure Giesskanne, die weiterhin zu einem ganz wesentlichen Teil ins Ausland fliessen wird. Das kann einfach nicht wegdiskutiert werden. Und es stellt sich jetzt nun einfach die Frage, was mit diesen zusätzlichen CHF 8 Mio. jährlich, die zur Verfügung stehen würden, gemacht werden kann und was der Nutzen dieses zusätzlichen Geldes wäre. Die Frage stellt sich in diesem Sinn: Würde sich die Situation für die Familien nachhaltig und wesentlich verbessern? Und auch, wofür das Geld verwendet werden würde. Bei einigen wäre eine Erhöhung des Kindergeldes sicher sehr willkommen, aber andere, so wie es auch der Abg. Christoph Wenaweser ausgeführt hat, brauchen dieses Geld schlichtweg nicht. Es ist und bleibt eine Giesskanne. Die Version V1, also eine Erhöhung um CHF 44 respektive CHF 51 pro Monat, die hinterlässt bei einer Familie meiner Meinung nach einfach keinen wesentlich spürbaren Effekt. Die Variante V2 hätte zwar den Charme, dass es eben einen ganz wesentlichen Effekt hätte mit der Auszahlung dieser CHF 10'220 als Geburtszulage. Aber diese birgt eben, wie es die Regierung auch ausführt in der Postulatsbeantwortung, die Gefahr der Zweckentfremdung. Und die Varianten V2_8 bis V2_48: Da ist je nachdem der Effekt ein bisschen stärker und er wird natürlich immer schwächer. Aber nach wie vor: Die Erhöhung des Kindergeldes ist und bleibt eine Giesskanne. Nun, es besteht in Liechtenstein ein rechtlicher Anspruch auf einen viermonatigen unbezahlten Elternurlaub. Warum nicht diesen Elternurlaub - und die Regierung tönt das in der Postulatsbeantwortung ja ganz sanft an, das war explizit nicht das Thema dieser Postulatsbeantwortung, trotzdem hat sie darauf hingewiesen -, also warum nicht diesen Elternurlaub für diese Personen, die diesen beantragen, aus der FAK finanzieren? Diese Frage stelle ich mir. Man könnte zum Beispiel als Orientierungshilfe den statistischen Medianlohn in Liechtenstein herbeiziehen und beispielsweise 80% dieses Medianlohns als Elternlohn in diesen vier Monaten definieren. Dadurch würde die Giesskanne schon ganz wesentlich abgeschwächt meiner Meinung nach. Und gerade wenn man in Betracht zieht, dass dieser viermonatige Elternurlaub eben nicht unbedingt am Stück bezogen werden muss, sondern eben auch in Teilzeit bezogen werden könnte, würde dies eben einen grossen Effekt für die Familien haben. Gerade in den ersten wichtigen Lebensmonaten der Kinder hätten die Eltern dann die Möglichkeit, sich um diese adäquat zu kümmern. Der Nutzen wäre in jedem Fall für die Familien gross und, ich meine, für die Unternehmen verkraftbar, gerade auch, wenn wir beispielsweise die Angestellten in Liechtenstein, die aus der Schweiz kommen, betrachten, die entweder in die Rekrutenschule müssen oder einen WK absolvieren müssen, da fehlen sie in den Betrieben auch. Also das geht auch. Warum soll ein Elternurlaub dann nicht möglich sein?Ich möchte zwei Aussagen aus dieser Studie der Sophie von Liechtenstein Stiftung ganz kurz zitieren, die ich wesentlich finde. Es geht hier natürlich um den bezahlten Elternurlaub und die Effekte, die eben die Betreuung der Kinder durch die Eltern in den ersten Lebensmonaten oder Jahren hat. Auf Seite 9 steht: «Einige Forschergruppen empfehlen auf der Basis empirischen Wissens präventiv einen Start der ausserhäuslichen Betreuung nach dem ersten Geburtstag. Um dies zu gewährleisten, brauchen Eltern arbeitsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, ihr Kind im ersten Lebensjahr selbst zu betreuen.» Hier besteht meiner Meinung nach die Chance, diese finanzielle Sicherheit zu gewähren. Auf Seite 30 heisst es: «Mutterschutz und Elternzeit ausreichend lang zu gestalten (mindestens 14 Monate) und rechtlich wie finanziell abzusichern, gehört zu den vorrangigen politischen Aufgaben eines Landes, um den Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind sowie Vater und Kind zu ermöglichen und somit eine geschützte und förderliche frühe Kindheit für die nächste Generation gewährleisten zu können.» Meine Empfehlung geht ganz klar dahin, das vorhandene Geld in der Familienausgleichsklasse für einen bezahlten Elternurlaub, in welcher Form auch immer, zu verwenden und Abstand zu nehmen von der Erhöhung der Kinderzulagen, die nach wie vor eine Giesskanne darstellen, womit wesentliche Gelder ins Ausland fliessen. Ganz kurz zu den Ausführungen bezüglich der Blockzeiten: Die vorgerechneten Modelle und Ausführungen finde ich sehr interessant und vor allem für Familien interessant, die auf mehr als ein Vollzeiteinkommen angewiesen sind. Ich meine aber, dass hier alle rechtlichen und verordnungsmässigen Vorkehrungen getroffen sind, also dass der Landtag und die Regierung nicht mehr handeln müssen. Und so weit sehe ich eigentlich kein Problem - abgesehen von dem, was auch der Abg. Christoph Wenaweser angesprochen hat. Es geht natürlich ganz wesentlich um Geld. Und wenn man diese Modelle verstärken oder ausbauen will, dann ist der Landtag dann eben gefragt, über das ordentliche Budget diese Gelder respektive diese Stellen zu finanzieren. Und dann möchte ich in diesem Zusammenhang wieder einmal das Thema Tagesfamilien respektive Tagesmütter anreissen und die Regierung einfach wieder einmal fragen, wie es um die Entschädigung von Tagesfamilien und Tagesmüttern steht, ob geplant ist, diese, wie ich meine gerechtfertigt, nach oben anzupassen und was dort in Planung ist. Und ich möchte hier einmal klar zum Ausdruck bringen, dass hier bald etwas passieren sollte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke der Regierung für die ausführliche Postulatsbeantwortung. Einige Passagen respektive Ausführungen der Regierung möchte ich kommentieren. Zuerst zur finanziellen Lage der FAK und der Finanzierbarkeit einer Erhöhung der Kinderzulagen aus der FAK: Die Situation ist sicherlich komfortabel und lässt eine zielgerichtete Verwendung von Reserven und jährlichen Überschüssen zu. Wichtig ist dabei, dass die Verwendung zugunsten der Familien möglichst effektiv und nachhaltig ist, die finanzielle Lage der FAK insofern gesichert bleibt, dass sie auch langfristig ihren Zweck erfüllen kann, und schliesslich die Beitragszahlungen der Wirtschaft im Sinne attraktiver Standortbedingungen zumindest nicht erhöht werden müssen.Den ersten Punkt der möglichst effektiven und nachhaltigen Familienförderung sehe ich mit der Vorgabe im Postulat, dass allen Familien im Sinne einer Giesskanne eine Kinderzulagenerhöhung zukommen soll, als nicht vereinbar. Es ist unbestritten, dass es viele Familien im Lande gibt, die auf die Kinderzulagen schlichtweg nicht angewiesen sind. Der Zweck der Kinderzulagen, diese Familien zu fördern, verpufft schon heute. Zudem wird die Chance vertan, Familien, die von der Förderung wirklich profitieren würden, in einem verstärkten nutzbringenden Umfang zu fördern. Die Giesskanne schmälert den Topf für eine echte Familienförderung, auch wenn sie aus administrativen Gründen am einfachsten zu vollziehen ist.Ich halte es mit dem Abg. Christoph Wenaweser, der die Lösung in einem Antragsystem sieht. Es ist umso mehr zumutbar, Beiträge aus der FAK einkommensabhängig auszugestalten und in einem Antragsverfahren geltend machen zu müssen, als es dafür wesentlich höhere Zulagen im Einzelfall geben könnte. Ein weiteres Fragezeichen mache ich zur Prämisse, dass die Defizitgarantie des Staates nicht zur Anwendung gelangen soll. Hierzu wird vorgeschlagen, die Erhöhung der Kinderzulage zeitlich so zu beschränken, dass das Vermögen der FAK nicht unter 110% einer Jahresausgabe fallen soll. Ich denke nicht, dass es eine gute Idee ist, die Defizitgarantie des Staates aufzulösen, wenn es um eine nachweislich nachhaltige Familienförderungsmassnahme geht. Hier geht es um Prioritäten. Und meine Priorität liegt klar bei der Familienförderung. Diese ist natürlich so zu kalkulieren, dass das Risiko für den Staat überschaubar bleibt. Das Ziel muss es aber sein, die Leistung aufrechtzuerhalten und Familien nachhaltig zu fördern. Dies soll insbesondere für Familien gelten, die noch kleine Kinder haben. Ich möchte hier auch Bezug nehmen auf die letzte Woche vorgestellte Expertise, die von der Sophie von Liechtenstein Stiftung in Auftrag gegeben und von der Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen, namentlich Dr. Joachim Bensel und Dr. Gabriele Haug-Schnabel, erarbeitet worden ist. Diese Studie enthält zweifellos interessante Aussagen der Forschung zu den Effekten institutioneller Betreuung in den ersten Lebensjahren auf die Entwicklung des Kindes. Vor allem Säuglinge zeigten mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit in ihrer späteren Kindheitsphase sozial-emotionale Auffälligkeiten, je mehr Stunden sie in einer Kinderkrippe verbracht hatten, je schlechter die Qualität der Einrichtung war und je weniger sie zu Hause eine Chance auf gute Entwicklungsbegleitung hatten. Auch wenn bei uns die Kinderbetreuungseinrichtungen von sicherlich guter Qualität sind, so besteht doch das Risiko, dass die Säuglingskrippenbetreuung zu Problemverhalten führen kann. Es wird - ausser natürlich bei sehr schwierigen familiären Verhältnissen - empfohlen, eine ausserhäusliche Betreuung vor Vollendung des ersten Lebensjahres gut abzuwägen. Mit anderen Worten sollten die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen derart sein, dass es Eltern möglich ist, ihr Kind im ersten Lebensjahr selbst zu betreuen. Dass dies auch eine Frage des Geldes ist, ist wohl unbestritten. Dazu könnte eine aus meiner Sicht einkommensabhängige Erhöhung der Kinderzulagen gemäss der auf Seite 25 dargestellten Variante 2 einen Beitrag leisten. Interessant sind die Modelle, wonach zusätzlich zur Kinderzulage in den ersten zwölf oder 18 Monaten monatliche Beträge ausbezahlt werden, um so dem erhöhten Kinderbetreuungsaufwand Rechnung zu tragen. Orientiert sich die Verwendung der verfügbaren FAK-Überschüsse nämlich am Kindeswohl, so sind also jene Varianten zu bevorzugen, die dem Kind zumindest im ersten Lebensjahr eine überwiegende Betreuung im familiären Bereich und mit möglichst wenig Änderungen bei den Bezugspersonen ermöglichen. Neben den Kindergelderhöhungen kommen hier weitere Fördermassnahmen ins Spiel - so die Finanzierung einer besseren Alters- und Risikovorsorge für Elternteile, die ganz oder mehrheitlich die Betreuungsarbeit leisten, oder auch die Prüfung der Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs. Ich bin überzeugt, dass sich gerade junge Familien mehr Flexibilität in der Gestaltung ihres Familien- und Arbeitslebens wünschen. Dies zu bewerkstelligen, ist nicht nur eine Geldfrage, sondern auch eine Frage der arbeitsrechtlichen und arbeitsmarktmässigen Rahmenbedingungen. Neue Arbeitsmodelle entstehen, und Jobsharing, Homeoffice und Jahresarbeitszeit sind keine Fremdwörter mehr. Unternehmen erkennen, dass nicht nur der Lohn einen Arbeitsplatz für gesuchte Fachkräfte attraktiv macht. Trotzdem möchte ich verhindern, dass die Lohnnebenkosten in Form von höheren FAK-Beiträgen langfristig steigen könnten. Deshalb ist unbedingt eine Vermögensuntergrenze für den FAK-Fonds zu definieren. Von einer Giesskanne ist aber abzusehen und den Staat an Bord zu halten.Noch ein abschliessendes Wort zu den Blockzeiten: Ich bin dafür, dass im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Blockzeiten ausgedehnt werden. Wie in der Postulatsbeantwortung gesagt wird, sind Blockzeiten an den liechtensteinischen Schulen nichts Neues, weshalb eine solche Massnahme wahrscheinlich schnell von der Bevölkerung angenommen werden würde. Was jedoch unbedingt wichtig ist, ist die Koordination von Bildungsangeboten mit staatlich unterstützten Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Wie die Blockzeiten konkret ausgeweitet werden sollen, muss zudem auch mit den Gemeinden, den Eltern und den Lehrpersonen abgestimmt werden. Ich empfehle der Regierung, dieses Thema weiter vertieft zu bearbeiten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für die interessante Postulatsbeantwortung. Mit dieser Postulatsbeantwortung liegen für einmal konkrete Zahlen, konkrete mögliche Massnahmen und Szenarien auf dem Tisch, was die Diskussion sicher deutlich erleichtert. Ich möchte zu diesem Zeitpunkt nur auf drei Punkte eingehen, die mir persönlich wichtig erscheinen. Erstens das Thema Abbau der Reserven bei der Familienausgleichskasse: Hier werden verschiedene Szenarien zu den Massnahmen berechnet und wird zu Recht gesagt, dass es sich hier um befristete Massnahmen handeln müsste, wenn verhindert werden will, dass der Staat irgendwann dann eben doch einspringen muss mit einer Defizitgarantie bei der Familienausgleichskasse. Nun, ich denke, dass das wenig realistisch ist. Wenn Sie solche Massnahmen, wie sie hier vorgestellt werden, umsetzen, dann wird es faktisch politisch nicht mehr möglich sein, dann irgendwann noch, sei es dann erst in 25 Jahren, diese Massnahmen wirklich wieder abzuschaffen. Das glaube ich nicht. Und darum wird zwingend der Staat oder eben dann auch der Arbeitgeber einspringen müssen. Alles andere ist für mich Illusion. Und wenn man sich für eine dieser Massnahmen entscheidet, die zu substanziellem Abbau bei der FAK führt, dann muss man gleichzeitig auch sich bewusst sein und eigentlich Ja sagen, dass irgendwann dann eben Staat oder Arbeitgeber einspringen müssen. Alles andere wäre nicht ehrlich und hier würde man sich einer Illusion hingeben. Beides ist für mich darum nicht unproblematisch.Dann der zweite Punkt, ich glaube, es wurde noch nicht angesprochen, zur Exportthematik: Es wurde ausgeführt, dass es mit grösster Wahrscheinlichkeit so ist, dass eben der Export von Kinderzulagen nicht verhindert werden kann, auch wenn hier in Österreich jetzt entsprechende Bestrebungen im Gange sind und vielleicht ja dann hier auch neue Erkenntnisse zu Tage treten, wenn das einmal geprüft ist durch die EU letztendlich. Aber es wird ja auch ausgeführt, dass ein Export der Geburtenzulagen durchaus möglich wäre im Rahmen des EWR-Rechtes; und das sind CHF 1,6 Mio. Und hier möchte ich die Regierung schon ermuntern, dies auch zu machen und dieses Geld vielleicht dann eben anderweitig einzusetzen, beispielsweise bei der Finanzierung von Kindertagesstätten. Von dieser Möglichkeit würde ich wirklich Gebrauch machen und würde dieses Geld meiner Meinung nach eben anderweitig einsetzen im Inland. Dann noch zum dritten Punkt, Ausdehnung der Blockzeiten: Hier kann ich einfach sagen, dass bei mir persönlich die Bereitschaft ganz klar da wäre, entsprechende Gelder auch zu sprechen, wenn es dann hier im Rahmen einer Budgetdiskussion so weit kommt. Ich finde das einen sehr wichtigen und interessanten Ansatz, der ganz erheblich dazu beitragen kann, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Im Übrigen gehe mit der Abg. Eberle-Strub einig, dass es für mich hier nicht Lehrpersonen sein müssen, die diese Betreuung wahrnehmen, sondern hier kann es sich um «reines Betreuungspersonal» handeln, was die Kosten auch noch um einiges reduzieren wird. Und für mich ist auch klar, dass das ein Entscheid der Gemeinden ist. Also der Antrag müsste aus den Gemeinden herauskommen und nicht jetzt verordnet vom Staat erfolgen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für den Bericht und Antrag mit ausführlichen Detailbeschreibungen. Die Ausdehnung der Blockzeiten am Vormittag ist zweckmässig, da dadurch das Arbeiten in Teilzeit, jeweils am Vormittag, besser mit der Familie vereinbart werden kann. Wobei: Kleine Gemeinden brauchen Handlungsspielraum, um entsprechend dem Bedarf ein angepasstes Angebot anbieten zu können. Ob in einer kleinen Schule wie in Schellenberg wegen einer halben Stunde früher alle Lehrpersonen anwesend sein müssen, dies sollte die Gemeinde selbst entscheiden können. Unnötige Anordnungen kosten Geld und bringen keinen Mehrwert. Wie auch die Blockzeit selbst sollten genauso auch Kombinationen oder Kombinationsmöglichkeiten mit dem Mittagstisch von der Gemeinde selber bestimmt werden können. Für Betriebe ist die Planbarkeit wichtig. Je nach Aufgabenbereich ist eine definierte Anwesenheitszeit für die innerbetriebliche Kommunikation und Erreichbarkeit oder für die Ausarbeitung der Einsatzpläne entscheidend. Dieser Forderung kommen Blockzeiten entgegen, allerdings wie im Bericht und Antrag aufgelistet: Die Bildung von Blockzeiten kostet. Eine Art Blockzeiten gab es schon vor über 50 Jahren, allerdings vermutlich kostengünstiger und einfacher organisiert als heute. In den Jahren meiner Schulzeit wurden die Schüler am Morgen in die Kirche geschickt, die im Sommer um 7 Uhr und im Winter um 7:30 Uhr begann. Dort war normalerweise eine Lehrperson anwesend. Und nach der Kirche ging es in einer Zweierkolonne in die Schule. Dadurch konnten die Mütter von damals von früh morgens bis mittags gegen 11:30 Uhr ungestört der Arbeit nachgehen. Zu den Kosten: Der Pfarrer und der Lehrer waren einfach da. Ich glaube, da waren keine grossen Zusatzkosten angefallen. Es gab also schon früher Blockzeiten, die über viele Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte, bestens funktioniert haben. Die Erhöhung der Kinderzulagen kann durch den Abbau des Fonds längerfristig zu einer Lohnnebenkostenerhöhung für die Arbeitgeber und dadurch zu einer Verschlechterung der Standortattraktivität führen. Wichtig ist eine Anpassungsmöglichkeit der Leistungen an das jeweilige aktuelle Leistungsvermögen der FAK. Die Beiträge sind lohnabhängig und daher konjunkturabhängig, und deshalb sollte der Ausstieg aus einer Leistung, wenn die Reserven sinken, möglich sein. Zusätzliche und grosse über viele Jahre andauernd fixierte und wiederkehrende Verpflichtungen der FAK würden einen Ausstieg im richtigen Zeitpunkt verhindern oder zumindest erschweren.Zur Einmalzahlung: Die Kinder kosten Geld, bis sie selbständig sind und mit dem eigenen Verdienst auskommen. Das kann sich über einen Zeitraum von über 20 Jahren dahinziehen. In dieser langen Zeit kann die Einkommenssituation mal sich verbessern, aber auch sich verschlechtern. Daraus resultiert: Unterstützungen sollten dann greifbar sein, wenn die Situation dies erfordert, also über die ganze Zeitdauer der Kinderbetreuung. Eine Einmalzahlung in der Grössenordnung von über CHF 10'000 bei der Geburt, aber auch die Aufteilung dieses Betrags auf die ersten Jahre, kann dazu führen, dass bei späterem Bedarf das Geld vielleicht nicht mehr verfügbar ist. Problematisch ist auch, wenn mit bereits bezogenen höheren Kleinkinderbeiträgen Arbeitnehmende mit Kleinkindern einen Stellenwechsel ins Ausland vornehmen würden. Zu beachten ist auch: Allfällige Erhöhungen des Kindergeldes sind oberhalb der Differenzzahlung und müssen meist zu 100% ausbezahlt werden. Familienzulagen sollen möglichst dann, wenn sie gebraucht werden, für spezifizierte Verwendungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Dazu gehören verschiedene Unterstützungen, die zeitnah dem Bedarf der Familien und der Finanzierbarkeit aus der FAK angepasst werden können. Sie sind zu den, ich sage einmal, statischen Zulagen, als Beispiel das Kindergeld, eine wichtige Ergänzung. Nicht alle Familien sind auf sämtliche finanziellen Unterstützungen, die es gibt, angewiesen. Bestimmte Familienzulagen sollten auch nur bei Bedarf angefordert werden können. Diese Bedingung wird beispielsweise mit dem Familienpostulat der VU-Fraktion angestrebt, welches die Übernahme der Kosten oder Prämien für eine Versicherung gegen Invalidität, Tod und Alter lediglich als Differenzzahlung von dem vorhandenen Einkommen bis zu einem fiktiven Einkommen vorsieht und deshalb lediglich fehlende Lücken ergänzt. Der LANV befürchtet, dass durch viele politische Vorstösse jegliche Vorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit eher verhindert als umgesetzt werden. Dies sehe ich anders. In Liechtenstein sind Familienmodelle ganz verschieden und individuell. Es gibt nicht das Familienmodell, sondern verschiedenste Kombinationen je nach Lebenseinstellung, Möglichkeit und vorgegebene Bedingungen. Die Strukturierung der Familie ist Sache der Eltern.Gewerkschaftsideen - «die Frau in die Fabrik und die Kinder in die Obhut von Kitas» - sind nicht vereinbar mit dem Familienbild eines grossen Teils der Bevölkerung. Der LANV möchte, dass Familienzulagen auch Rollenbilder auflösen. Wie soll das gehen? Rollenbilder in den verschiedensten Variationen ergeben sich zwangsläufig aus der Aufteilung der verschiedenen Arbeiten innerhalb der Familie: Wer erarbeitet die notwendigen finanziellen Mittel? Wer sorgt sich um die Kinder? Wer macht die Haushaltsarbeit? All dies legt die Familie selbst fest und soll nicht mit finanziellen Anreizen in ein bestimmtes Schema gedrückt werden. Erfreulich ist, dass der LANV in seiner Stellungnahme in diesem Bericht und Antrag die Unterstützung Jugendlicher in Ausbildung befürwortet und somit indirekt dem von den DU-Abgeordneten eingereichten Postulat zur Familienförderung Rückhalt bietet. Am Schluss noch zum Sonderfall Geburtszulagen: Die Regierung errechnete für das Jahr 2016 einen Export von 64%, also knapp zwei Drittel, der gesamten Geburtszulagen, dies nebenbei. Zum Hauptpunkt: Die Geburtszulagen sollten in den Anhang I der Verordnung 883/04 eingetragen werden, um mehr Spielraum betreffend die Verteilung zu erhalten. An die Regierung konkret folgende Frage: Leitet die Regierung von sich aus den Eintrag in den Anhang I der Verordnung 883/04 mit dem erforderlichen formellen EWR- und EFTA-Verfahren ein? Wann kann der Landtag spätestens politische Entscheidungen zur Geburtszulage fällen? Oder wünscht die Regierung einen Auftrag vom Landtag in Form eines parlamentarischen Vorstosses? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Familie und Beruf und/oder die Familie als Beruf - die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Thema. Einerseits geht es um die Fähigkeit, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um ein Einkommen zu generieren, andererseits darum, sich um die bestmögliche Betreuung und Erziehung zu kümmern. Durch die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen kann die Politik aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag leisten. Der Landtagsabgeordnete Eugen Nägele hat bei der Interpellationsbeantwortung Ökologisierung der Landwirtschaft moniert, dass keine messbaren Ziele vorhanden sind. Mir fehlen in diesem Bericht die smarten Ziele ebenfalls. Smarte Ziele formulieren heisst, einen gewünschten Zustand zu beschreiben, der in der Zukunft erreicht werden kann. Deshalb tue ich mir schwer, die Bewertung auf den Seiten 28 bis 33 einzuordnen. An dieser Stelle ist allerdings festzuhalten, dass die Fragen der Postulanten ausführlich beantwortet wurden. Allerdings ist mir der Gesamtkontext nicht bekannt. Die Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Familien zu optimieren und dadurch eine wirkliche Wahlfreiheit zu ermöglichen, dient zur Lösungsfindung nur bedingt. Oftmals werden Ziele, Absichten und Massnahmen verwechselt. In dieser Postulatsbeantwortung werden Massnahmen beschrieben und nicht das Ziel, das erreicht werden sollte. Ohne Ziel kann auch keine bewertbare Gesamtlösung gefunden werden und auch die nötigen Massnahmen bleiben im Dunkeln. Hiermit ein Beispiel: Wenn die Mutter 50 bis 59% arbeiten möchte oder muss, somit ist das ein Ziel. Danach kann die Frage gestellt werden, welche Massnahmen müssen unter der Berücksichtigung von Leitlinien getroffen werden, dass das Kind vernünftig betreut ist. Erst dann kann ich zielführende wirtschaftliche Massnahmen suchen, welche für das Kind sowie die Eltern passen. Somit kann ich die Variante Blockzeit nicht vollständig einordnen, vor allem weil die Aufsicht in der Schule durch die Lehrpersonen ausserhalb der Lektionen nur eine Variante darstellt. Ausserdem wird ein Druck, daran teilzunehmen, für die restlichen Schüler erhöht. Wie könnten die Leitlinien aussehen? Es sollte keine pauschale einkommensunabhängige Förderung sein, das heisst: nicht im Giesskannenprinzip. Einen möglichen Lösungsansatz haben die Landtagsabgeordneten Christoph Wenaweser und Elfried Hasler eingebracht, oder eine Leitlinie könnte sein, dass man die Studie der der Sophie von Liechtenstein Stiftung miteinbezieht. Anhand von diesem Vorgehen haben wir einzelne Puzzleteile, welche eventuell nicht zusammenpassen. Ausserdem darf nicht unterschätzt werden, sobald wir einzelne Puzzleteile den betroffenen Personen zeigen, kann bei einem blauen Puzzleteil das Bild vom Meer suggeriert werden, obwohl es der Gampriner See ist. Dieses Bild wieder aus dem Kopf zu bringen, ist kein leichtes Unterfangen und behindert am Schluss die Gesamtlösung, weil vorab bereits Begehrlichkeiten geweckt wurden.Sehr geehrter Regierungsrat Mauro Pedrazzini, was ist mit der interdisziplinären Projektgruppe zu diesem Thema geworden, welche sich mit der Bearbeitung dieses komplexen Vorhabens befasst? Wer, wenn nicht diese Projektgruppe, kann solche Ziele und Leitlinien erarbeiten? Falls es diese Leitlinien und Ziele bereits gibt, sollten sie dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Bei einem solchen komplexen Thema müssen wir für eine finale Bewertung der unterschiedlichen Varianten auch eine Gewichtung vornehmen. Meistens stehen mehrere Varianten zur Verfügung. Welche Variante die beste ist, kann nur nach den Leitlinien festgelegt werden. Generell sollte auch auf dem Bestehenden aufgebaut und die Familienförderung im Rahmen eines Gesamtkonzepts weiterentwickelt werden. Auch ist ein frühzeitiger Einbezug der Wirtschaft und der Sozialpartner unerlässlich, welche in der Projektgruppe «Familienpolitik» vertreten sind. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit diesem vorliegendem Postulat ein paar interessante Details aufgezeigt wurden. Wenn wir uns die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Zug vorstellen, ist der Vorteil, dass es ein Bummler ist, welcher gefühlt schon länger im Bahnhof steht. Dies hat allerdings den Vorteil, dass der Zug fortlaufend mit Passagieren gefüllt werden kann und dadurch wirtschaftlicher wird. Allerdings sollten wir wieder Fahrt aufnehmen, um den Zielbahnhof in nützlicher Frist zu erreichen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Auch wenn ich der Ansicht bin, dass Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich greifen müssen, bin ich mit den Vorschlägen zur Erhöhung der Kinderzulagen, so wie sie uns hier vorgestellt werden, nicht wirklich glücklich. Es kann nicht sein, dass bei drei berechneten Szenarien betreffend die finanziellen Auswirkungen auf den FAK-Fonds man bei zweien Gefahr läuft, dass dieser Fonds abschmilzt oder gänzlich aufgezehrt wird. Somit sind meiner Ansicht nach keine der erörterten Vorschläge eine Option für eine Erhöhung der Kinderzulagen, zumal auch die dritte Variante ihren Pferdefuss hat. Die Bemerkung in der Zusammenfassung der Postulatsbeantwortung der Regierung, dass eine mögliche Erhöhung der Leistungen nur als temporäre Massnahme ausgestattet werden sollte, widerspricht meines Erachtens dem Ungleichbehandlungsgebot. Und auch habe ich grosse Bedenken, wenn vonseiten der Regierung in der Beantwortung betont wird, es müsste im Gesetz verankert werden, dass trotz Erhöhung der Kinderzulagen die Defizitgarantie des Staates dann nicht zur Anwendung gelange. Sollte dies so durchgesetzt werden können, sich also der Staat aus seiner Verantwortung zieht, heisst es für mich, dass die grosse Gefahr besteht, dass dann letztlich die Arbeitgeber mittels Erhöhung der Lohnnebenkosten für das Auffüllen der geleerten FAK geradestehen müssen. Dagegen möchte ich mich schon in aller Deutlichkeit aussprechen. Wo ich mich aber den Aussagen der Regierung anschliessen kann, ist, dass man bei einem raschen Abbau der FAK-Reserven aus Sicht der Wirtschaft sehr vorsichtig sein muss. Es darf nicht vergessen werden, dass der Topf der FAK fast ausschliesslich vonseiten der Arbeitgeber gefüllt wird. Es stellt sich daher schon auch die berechtigte Frage, werden noch weitere Begehrlichkeiten gestellt, welche aus dem Topf der FAK finanziert werden sollen. Der Variante eines Bezugs in den ersten Lebensjahren, konkret als Einmalzahlung, kann ich nicht viel abgewinnen. Wie kann man im Sinne der Gerechtigkeit argumentieren, wenn ein Kind diesen doch recht hohen Betrag von CHF 10'220 erhält, das Kind, welches wenige Tage oder Wochen vorher auf die Welt kam, aber nicht. Ausserdem habe ich grosse Mühe mit der Problematik bei allfälligem Stellenwechsel ins Ausland kurz nach Bezug des Kindergeldes. Hierzu finde ich leider auf meine bei der Behandlung des Postulats gestellte Frage an die Regierung in deren Beantwortung keine Auskunft. Dieser Vorschlag, so könnte ich mir vorstellen, lädt die Leute doch geradezu ein, sich bei Kinderplanungsdiskussionen zu überlegen, ob man nicht versuchen könnte, in Liechtenstein eine vielleicht auch nur kurzfristige Arbeitsstelle zu ergattern. Wir aber führen schon seit Längerem Diskussionen bezüglich Zulässigkeit einer Indexierung von Transferleistungen ins Ausland. Für mich ein wenig ein Widerspruch in sich. Bei einer generellen Erhöhung, in der Beantwortung als Variante 1 beschrieben, sollte das Giesskannenprinzip nicht spielen, und ich hätte Vorschläge zur Vermeidung dieses Prinzips vonseiten der Regierung sehr begrüsst. Hinsichtlich einer Ausdehnung der Blockzeiten bin ich aus wirtschaftlicher Sicht positiv eingestellt. Derartige Erweiterungen führen meiner Ansicht nach dazu, den Familien, vor allem dem in Teilzeit arbeitenden Elternteil, und auch der Arbeitswelt etwa sieben Jahre lang, nämlich während der Dauer des Kindergarten- und des Primarschulalters, eine Erleichterung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zuzugestehen. Eine Erweiterung der Blockzeit bis 12:30 Uhr erachte ich aber als nicht sinnig, da dann der Unterricht erst wieder um 13:45 Uhr beginnen dürfte und es somit für diejenigen Kinder, welche den Mittagsblock nicht nutzen, eine unzumutbar lange Mittagspause darstellen würde. Ausserdem würde sich dann auch die Zeit nach der Schule verkürzen, in der die meisten Kinder sportlichen oder musischen Freizeitaktivitäten nachgehen möchten. Anstelle einer Ausweitung der Blockzeiten am Mittag könnte auch der Mittagstisch vermehrt beliebt gemacht werden. Die Gemeindeschule Schellenberg hat in diesem Schuljahr eine Erweiterung der Blockzeiten mittels Vorverlegung der Eingangszeiten auf 7:30 Uhr gemacht. Es wäre nun sehr interessant gewesen, diesbezüglich einen Zwischenstand aus Schellenberg zu erhalten. Leider fehlt ein solcher im vorliegenden Bericht. Auch fehlt mir in der Beantwortung die Bedeutung der Blockzeitenerweiterung ohne pädagogischen Nutzen durch reines Betreuungspersonal. Hier würden die Mehrkosten durch eine Ausweitung der flexiblen Ein- und Ausgangszeiten sicher anders beziffert, heisst bescheidener ausfallen. Letztlich aber müssen wir uns vor allem die Frage stellen, ob die doch sehr hohen fixen Mehrkosten den Nutzen einer Ausdehnung der Blockzeiten im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufwiegen oder nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Postulatsbeantwortung beinhaltet eigentlich drei komplett verschiedene Themen. Mit der Erhöhung der Kinderzulagen, mit der Indexierung sowie der Ausdehnung der Blockzeiten werden drei verschiedene Bereiche beleuchtet. In Bezug auf die Indexierung macht es, so vermute ich, momentan keinen Sinn, dies vertieft zu diskutieren. Die Meinungen gehen auseinander und man wird sicher warten müssen, wie die Entwicklung in Österreich weiterschreiten wird. Von Interesse ist hierbei einzig, dass die Aufweichung der Indexierung nun auch schon von CDU-Europaabgeordneten gefordert wird und auch die EU vor wenigen Jahren, vor der Brexit-Abstimmung, Grossbritannien beim Kindergeld eine Indexierung in Aussicht gestellt hat. Ich vermisse eigentlich, und weil das auch Thema bei der Diskussion war, konkretere Ausführungen zum Rechtsgutachten des Finanzministeriums von Österreich. Mich hätte interessiert, wie die Regierung diese positiven Argumente, die dort erwähnt sind, für sich selbst bewertet. Dieses Thema, je nachdem, wie sich das in der EU entwickelt und auch in Österreich entwickelt, wird sicher die eine oder andere Diskussion in Zukunft noch hervorrufen. Was die Erhöhung der Kinderzulagen betrifft, habe ich zur Kenntnis genommen, was zum Thema Giesskanne gesagt wurde und dass eine Giesskanne grundsätzlich auch abgelehnt wird, wie von der Abg. Violanda Lanter-Koller explizit angesprochen oder auch vom Abg. Thomas Lageder. Ich frage mich einfach, wie Sie das theoretisch auch bewerkstelligen möchten. Wenn Sie auf eine Giesskanne verzichten wollen und einkommensabhängige Abgaben geben möchten, wie kommen Sie zu den Daten der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das betrifft? Da muss auch das Vermögen beigezogen werden. Österreich kennt keine Vermögenssteuer. Meines Wissens sind wir auch nicht befähigt, Steuerdaten von Österreich zu bekommen. Und wie wollen Sie dies in Bezug auf die in Österreich beispielsweise wohnhaften Personen umsetzen? Ich glaube, dass dies ein riesiger Bürokratietiger wird, wo auch die Frage für mich besteht, ob das überhaupt umsetzbar ist. Und dann, auch wenn man die Steuerdaten von Österreicherinnen und Österreichern bekommen würde, nur angenommen, dann müsste diese Steuererklärung immer noch auf Liechtensteiner Verhältnisse theoretisch übersetzt werden, um eine Vergleichbarkeit mit im Inland steuerbaren Personen herzustellen. Ich glaube, dass dies nicht zweckmässig ist, und ich glaube, dass es am Schluss auch dazu führen wird, dass Liechtensteiner Familien gegenüber ausländischen Familien, sprich österreichischen, konkret benachteiligt werden. Und das kann dann auch nicht Sinn der Sache sein. Dem Katalog der Vorschläge, welche die Regierung in der Postulatsbeantwortung erwähnt, kann ich einiges abgewinnen.Ich lehne auch, wie verschiedene Vorredner, die Einmalzahlung kategorisch ab. Die Gefahr von Zweckentfremdung ist für mich diesbezüglich zu gross. Ich bin auch mit Ihnen einig, Frau Violanda Lanter-Koller, dass es eine Untergrenze braucht, dass hier klar definiert werden muss, wieweit das Vermögen der FAK abgebaut werden darf, und dass aber auch ein Weg gewählt werden muss, dass nicht irgendwann in ferner Zukunft die Arbeitgeberbeiträge dementsprechend erhöht werden müssen. Denn ein Abbau von zusätzlichen Leistungen ist immer schwieriger, als zusätzliche Leistungen zu generieren, und schlussendlich müsste das über höhere Beiträge dann gegenfinanziert werden. Ich bedaure auch, dass die Variante «Verlängerung der Kinderzulage über das 18. Altersjahr hinaus beziehungsweise während der Ausbildungszeit, um die Familie während des Studiums zu entlasten» nicht konkreter eruiert wurde und abgeklärt wurde. Mir ist bewusst, es war nicht Teil des Auftrages des Postulates. Auf Seite 28 werden ja zusätzliche Massnahmen mittels einer Aufzählung kurz erwähnt. Das war für mich schon noch ein Punkt, den ich als interessant betrachte, und zwar nicht für die Finanzierung eines Studiums, sondern zur Abfederung der Krankenkassenprämien. Ab dem 16. Lebensjahr wird die halbe Prämie fällig bis zum 20. Lebensjahr. Auch diese wird einige Familien sicherlich vor Probleme stellen, zumal im 16. Lebensjahr das Kind vermutlich nicht die finanziellen Mittel besitzt, um eine halbe Prämie selbst zu finanzieren; entweder geht es noch in die Schule und hat überhaupt kein Einkommen oder hat die Lehre soeben begonnen. Und dann ist der Verdienst auch nicht in einer Grössenordnung, um eine halbe Prämie jeden Monat zu finanzieren. Ich glaube, dass man dort theoretisch noch Verbesserungen machen könnte, und vielleicht wäre die Regierung ja in der Folge auch bereit, hierzu noch ein paar Ausführungen zu machen. Aber ich finde schon, dass die Krankenkassenprämien und die Abfederung der halben Prämie für die Familie doch ein Punkt ist, den man über diesen Bereich zumindest teilweise abfedern könnte. In Bezug auf die Ausdehnung der Blockzeiten teile ich die Ansichten meiner Fraktionskollegin Susanne Eberle-Strub. Ich bin auch der Ansicht, es braucht keine generelle landesweite Einführung. Ich würde es auch den Gemeinden und einzelnen Schulen überlassen. Für mich spielt der Punkt Schulautonomie diesbezüglich auch noch eine Rolle. Und ich frage mich auch, ob das überhaupt auf dieses Interesse stösst, wie gewisse Abgeordnete vermuten, dass es auf Interesse stösst. Mir liegen Umfragen von den Gemeindeschulen Mauren und Schaanwald und von den Schulen in Triesen vor. Nur kurz zusammengefasst: Das heutige Angebot der Blockzeiten in Mauren und Schaanwald wird von über 50% als «gut ausreichend» und weiteren über 20% als «knapp ausreichend» betitelt. Sind die jetzigen Betreuungsformen ausreichend? Ja, bezeichnen das über 50%, und eher Ja, knapp 30%. Wir sind also bei über 80% der Eltern von Mauren und Schaanwald. Und es sind doch 205 Fragebogen eingegangen von 337, die verschickt wurden. Über 80% bezeichnen das Angebot, wie es heute - in Mauren zumindest - angeboten wird, als ausreichend oder eher ausreichend. Und beim voraussichtlichen Bedarf an Betreuungsformen in der Zukunft nennen rund 35% und circa 31%, dass sie keinen Bedarf oder eher keinen Bedarf an Betreuungslösungen in der Zukunft haben werden, das sind also über 60%.Und in Triesen sieht es eigentlich ziemlich ähnlich aus. Das aktuelle Angebot der Blockzeiten wird in Triesen von 66% als gut ausreichend beziffert. Die Zufriedenheit mit den jetzigen Betreuungslösungen bekunden gegen die 90% der Eltern, die Ja oder eher Ja geantwortet haben. Und die erweiterten Eingangszeiten ab 7:30 Uhr halten 65% als genügend, und ab 7:45 Uhr ist die Vorstellung von der Ja- und der Nein-Seite etwa 50 zu 50. Man muss natürlich bei diesen Zahlen auch sehen, dass eine grosse Minderheit weitere Betreuungsformen wünschen würde. Aber ich glaube, dass gerade auch diese Zahlen für mich belegen, dass eine landesweite generelle Erweiterung der Blockzeiten nicht notwendig ist und dass man auf die Bedürfnisse in der einzelnen Gemeinde Rücksicht nehmen sollte und dass die Gemeinde beziehungsweise die einzelnen Schulen hier selbst entscheiden müssen, ob dies gewünscht ist in der jeweiligen Gemeinde oder nicht. Darüber hinaus haben mich auch die Ausführungen der Regierung in der Postulatsbeantwortung zu diesem Thema nachdenklich gemacht, dass die ausserhäuslichen Betreuungsformen - und hier konkret die privaten Vereine, also der Verein Kindertagesstätten und andere - diesbezüglich natürlich einen Nachteil bekommen würden, dadurch dass das Angebot nicht abgebaut wird, aber die Nachfrage massiv reduziert wird. Wir haben letzten November im Rahmen der Budgetdebatte die ausserhäusliche Kinderbetreuung auch finanziell gestärkt, um auch dem Verein Kindertagesstätten zumindest für dieses Jahr über die Runden zu helfen. Und hier mit der Erweiterung von Blockzeiten diese privaten Vereine, die doch einen grossen Dienst für unsere Gesellschaft leisten, auf diese Art und Weise wieder zu benachteiligen und unter Umständen auch vor finanzielle Probleme zu stellen, das kann nicht Sinn der Sache sein. Wenn die Erweiterung der Blockzeiten ein Thema ist, dann sollte auch bewusst mit diesen Vereinen zusammengearbeitet werden und dieses Angebot auch wahrgenommen werden. Sonst führen wir auf der einen Seite zwar etwas ein, was auf der anderen Seite wieder grössere Probleme schafft, die dann unter Umständen auch wieder in eine Budgetdebatte zu aktuellen Themen führen werden. Und deshalb bin ich auch der Ansicht, mit dieser Erweiterung der Blockzeiten sehr vorsichtig umzugehen und es wirklich den Gemeinden und den einzelnen Schulen zu überlassen, ob die Nachfrage und das Bedürfnis in der jeweiligen Gemeinde überhaupt besteht. Und das ist für mich ein ideales Thema zum Bereich Schulautonomie. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Ich denke mir, diese Beantwortung beinhaltet auch einige interessante Aspekte und auch Aussagen. Entsprechend werde ich in einem ersten Teil vorwiegend Fragen zu den Kinderzulagen stellen und in einem zweiten Teil komme ich dann, wie es im Postulat auch vorgesehen ist, zu diesen Blockzeiten. Kommen wir zur Zusammenfassung: Die Regierung führt unter anderem aus, dass man sich CHF 8 Mio. pro Jahr erlauben könne, auch unter konservativen Annahmen und dies über einen längeren Zeitraum. Wenn ich mir den Geschäftsbericht 2015 der AHV-IV-FAK Anstalten ansehe: Am 3. März 2016 hat der damalige Präsident des Verwaltungsrates eine ganz andere Ansicht vertreten. Er hat damals explizit gesagt, und diese Aussage ist jetzt zwei Jahre alt, er könne sich vorstellen, dass man diesen FAK-Fonds mit höchstens etwa CHF 2 Mio. bis CHF 2,5 Mio. belasten könne. Und das sind jetzt doch deftige Unterschiede. Und da möchte ich schon von der Regierung wissen, ist sie zu optimistisch unterwegs oder war der damalige Verwaltungsratspräsident zu pessimistisch? In die gleiche Richtung geht eigentlich die Seite 16. Das wurde auch bereits mehrfach ausgeführt. Man sagt ja, 20 Jahre können wir CHF 5 Mio. pro Jahr abbauen, das gibt dann CHF 100 Mio. und dann können wir noch zusätzlich CHF 2 Mio. bis CHF 8 Mio. aus den Überschüssen abbauen. Und da geht es mir eigentlich gleich wie der Landtagsvizepräsidentin. Ich frage mich schon: Ist das ein Ansatz, «nur 20 Jahre»? Was machen wir dann nach den 20 Jahren? Wir sollten doch hier schon eine Lösung haben, die auch einen längeren Zeitraum funktioniert und nicht nur 20 Jahre. Dann auch, wenn man sagt, ja, die jährlichen Überschüsse: Hat die Regierung schon berücksichtigt, wenn wir dann CHF 100 Mio. weniger haben, dann haben wir auch weniger Vermögenserträge? Entsprechend werden wir auch nicht mehr diese Überschüsse haben. Ist das in diese Berechnung eingeflossen? Wenn wir schlicht und einfach dann das Geld nicht mehr haben, werden wir auch keine entsprechenden Finanzerträge mehr generieren können. Und wie gesagt, da ist mir dann ein konservativer Ansatz lieber als ein zu euphorischer Ansatz. Dann zur Seite 25 mit diesen Varianten: Und da ist unter anderem die Variante V2, die wurde jetzt auch schon mehrmals zitiert, diese zusätzliche Geburtszulage als Einmalzahlung. Und dann komme ich im Zusammenhang mit der Seite 38 zur Frage an die Regierung: Interpretiere ich das richtig, wenn ich die Seite 38 lese, dann würde keine Exportpflicht bestehen bei dieser Einmalzahlung, wäre das möglich? Da hätte ich gerne eine konkrete Aussage. Dann zu der Seite 31: Die Wirtschaftskammer hat unter anderem bei der externen Stellungnahme bekannt gegeben, ich zitiere kurz: «Bezüglich Erhöhung der Kinderzulagen spricht sich die Wirtschaftskammer aus Gründen der Standortattraktivität gegen eine höhere Belastung der Unternehmen aus.» Ist diese Aussage aus Sicht der Regierung korrekt? Man sagt ja, es müsste 20 Jahre gut gehen. Also ich denke mir, zumindest die nächsten 20 Jahre geht die Regierung von keinen höheren Arbeitgeberbeiträgen aus, welche ich übrigens auch nicht begrüssen würde. Aber ich begrüsse natürlich auch nicht die Defizitgarantie des Staats. Ich denke mir, wir sollten hier schon eine Lösung haben, die weder die Arbeitgeber noch den Staat früher oder später zur Kasse bitten wird. Dann zur Seite 34: Ich denke mir, dieses Thema wurde auch bereits mehrfach angesprochen, der Punkt «3.2.1 Kinder mit Wohnsitz in Österreich». Hier wird unter anderem im Schlusssatz ausgeführt bei diesem Kapitel: «Durch einen zusätzlichen Staatsvertrag wurde der Geltungsbereich der genannten Verordnungen im Verhältnis zwischen Liechtenstein und Österreich auch auf Nicht-EWR-Staatsangehörige ausgedehnt.» Und da fehlt mir irgendwie die Begründung. Was war die Begründung, dass man diesen Staatsvertrag auf Nicht-EWR-Staatsangehörige ausgedehnt hat? Dann komme ich zum Punkt mit den ganzen Blockzeiten und zu den Kosten. Und da die Seite 15, und ich denke mir, dieser Punkt wurde bis jetzt noch nicht angesprochen. Hier sehen wir die verschiedenen Preise pro Schultag, Seite 50: Tagesstruktur: CHF 42,10; dann Tagesfamilie: CHF 42; und dann die Tagesschule CHF 18,42. Und das sind doch riesige Unterschiede. Und wenn man sich dann noch die Ausführungen der Regierung auf Seite 63 ansieht: Hier wird ausgeführt: «Bei Tagesschulen werden die Kosten für das zusätzlich erforderliche Betreuungspersonal vollständig von der Gemeinde getragen ... Im Gegensatz dazu erhalten Tagesschulen eine staatliche Subvention.» Und ich frage mich einfach, wie erklären sich diese massiven Kostenunterschiede. Ist das genau der Beitrag der Gemeinden, der anscheinend erheblich ist, oder wie erklärt man sich diese massiven Kostenunterschiede bei diesen drei Typen, die auf den Seiten 50 und 51 aufgeführt sind? Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie hierzu Ausführungen machen könnte, wer das am Ende des Tages bezahlt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich bin angesprochen worden vom stv. Abg. Alexander Batliner im Zusammenhang mit meiner zum Ausdruck gebrachten Abneigung gegen das Giesskannensystem. Ich glaube, ich habe in meinem Votum auch eine Idee oder eine Anregung gemacht, die dahin geht, dass man auf ein Antragsystem umstellen könnte, also wegkommt von diesem Automatismus bei der Ausschüttung der Kinderzulagen. Also konkret könnte man prüfen, ob diese zusätzlichen Zahlungen über die normale Kinderzulage hinaus nicht abhängig gemacht werden könnte von Antragstellungen. Wir kennen dies im Zusammenhang mit anderen Leistungen des Staates auch, zum Beispiel die Fördermassnahmen gemäss Energieeffizienzgesetz oder auch Stipendien gemäss Stipendiengesetz. Also ich glaube, das wäre allenfalls auch zumutbar für Familien, die meines Erachtens dann wirklich mit einem massgeblich höheren Beitrag gefördert werden könnten. Wieso da nicht auch Vermögens- und Einkommensverhältnisse abklären? Und das würde natürlich auch für Grenzgänger aus Österreich gelten. Also es war eine Idee, die ich vorgebracht habe, die ich gerne von der Regierung geprüft hätte. Ich erinnere mich, in verschiedenen Voten bei anderen Traktanden, die im Zusammenhang mit Familienförderungsmassnahmen standen, ist immer wieder von verschiedenen Abgeordneten zum Ausdruck gebracht worden, dass man eigentlich dieses Giesskannensystem nicht möchte. Und ich kann mich auch erinnern an eine «Liewo»-Umfrage betreffend Familienförderungsmassnahmen. Da hat die Abg. Susanne Eberle-Strub das auch klar gesagt, das Giesskannenprinzip sollte vermieden werden. Also die Antragsstellung ist eine Idee. Das könnte man wirklich prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke für Ihre Voten, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte kurz, sehr kurz, als Einleitung noch einen Bogen spannen, um diese Postulatsbeantwortung in einen Zusammenhang zu stellen, und dann auf Ihre Fragen eingehen. Es geht bei dieser Postulatsbeantwortung um Familienpolitik. Familienpolitik ist ein extrem umfassender Begriff, ein sehr weiter Begriff, der gedehnt werden kann in alle Winkel, wenn man denn das so will. Anstatt dieses Feld immer weiter zu dehnen, gibt es in diesem Postulat zwei ganz konkrete Vorschläge, die sich mit demselben Thema befassen, nämlich der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Rahmen der Familienpolitik wurde das mehrmals in der jüngeren Vergangenheit schon als eines der Felder gesehen, wo sich eine Arbeit oder wo sich Veränderungen eben besonders positiv auswirken würden auf die Familien, weil dort heute noch, sagen wir, sehr altväterliche Systeme am Werk sind. Nun besteht diese Postulatsbeantwortung aus zwei konkreten Problemfeldern im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nämlich der Finanzierung der Zeit, wenn die Kinder klein sind, durch eine höhere Kinderzulage und eben auch den veränderten Blockzeiten oder erweiterten Blockzeiten, damit die Betreuung weniger aufwendig wird bezüglich ihrer Organisation. Es gibt noch einen dritten Punkt, und das ist die Exportierbarkeit der Kinderzulagen. Das ist ein separater juristischer Punkt. Wir haben jetzt verschiedenste Voten gehört. Und man muss sich eben auch vor Augen halten, dass die Politik die Kunst des Machbaren ist. Es müssen Dinge entstehen, auch in der Familienpolitik, auch wenn es ganz konkrete Vorschläge sind, die eben eine Mehrheit in diesem Hohen Haus erreichen können. Und dabei muss man auch berücksichtigen, dass das Volk oder das Volk, das Sie vertreten, nicht nur aus werdenden und gerade jungen Eltern besteht, sondern eben auch sehr viele andere Anspruchsgruppen da sind, die teilweise völlig diametrale Ansichten haben, was das Beste für das Kind, für die Familie, für die Mutter, für den Vater oder für den Staat sei. Nun möchte ich einige konkret angesprochene Punkte ansprechen. Der Abg. Christoph Wenaweser hat angeregt, die Jahresausgabengrenze höher anzusetzen, als das derzeit im Gesetz ist. Ja, man kann das. Die Frage ist, ob man das muss. Wir hatten eine Situation seit Jahren, wo die Ausgaben geringer werden und die Einnahmen höher, und das spült uns jedes Jahr einen höheren Betrag in die Kasse. Sie und auch die Abg. Violanda Lanter-Koller haben angeregt, ob man nicht ein Antragsystem machen könnte und eine individuelle Prüfung. Ich habe zu diesem Punkt schon mehrfach Ausführungen gemacht. Ich möchte sie noch ergänzen im Lichte dessen, was gesagt wurde. Es wurde schon gesagt, in Österreich gibt es keine Vermögen in der Steuererklärung, weil es eben nur eine Einkommenssteuer gibt. Und man stelle sich vor, wir müssen hier - wir sprechen von Grössenordnung 6'500 Personen - Anträge entgegennehmen, prüfen, und die einfache Familienkonstellation - Mutter, Vater, Kind, Eltern verheiratet - ist nicht diejenige, die dauernd vorherrschend ist. Also wir müssten nicht nur in Steuererklärungen nicht erfasste Vermögen beispielsweise aus Österreich prüfen, plausibilisieren, teilweise vielleicht Grundstücke bewerten, weil wenn sie in der Steuererklärung nicht vorkommen, dann haben sie auch nicht einen offiziellen Steuerschätzwert. Und wir wissen von uns, selbst wenn sie so etwas hätten, der Steuerschätzwert ist immer irgendetwas Abstraktes, das oft nichts mit dem Marktwert zu tun hat. Dann müssten wir auf das Haushaltseinkommen schielen, um einigermassen eine Gerechtigkeit herzustellen, und das heisst, wir müssten auch noch den Steuerbogen oder die Selbstauskunft des Partners, sofern die Eltern nicht verheiratet sind, auch noch mitprüfen. Also insgesamt verursacht das so einen riesigen bürokratischen Aufwand, dass man schon mehrmals die Absicht, das Kindergeld an einem Einkommen auszurichten, einfach ad acta gelegt hat. Es wäre alles viel einfacher, wenn wir ein grosses Land wären, dessen Grenzen weit, weit weg sind, und wir nur ganz wenige Menschen hätten, die am Rande des Landes leben, und 99,9% eben im Inland leben und arbeiten würden, hier ihre Steuererklärung abgeben, sodass wir ganz einfache Möglichkeiten hätten zur Prüfung und eben auch zur Gleichbehandlung von Vermögensbewertungen in allen Lagen. Also so interessant das Antragsystem ist und so gross auch die Hoffnung ist, dass, wenn man gewisse Grenzen einzieht, Leute, die hohe Einkommen haben, gar keine Anträge mehr stellen und man auch weniger auszahlen muss, aber es werden Tausende und Abertausende Fälle zu prüfen sein an einem Ort, wo heute praktisch alles hochautomatisiert geschieht.Der Abg. Thomas Lageder hat den Vorschlag gemacht, den Elternurlaub aus der FAK zu finanzieren. Dem spricht entgegen, dass wir eine Abstimmung hatten, dass die Mutterschaft, das ist ja sozusagen der kürzere Elternurlaub nur für die Frau, aus der FAK zu finanzieren sei. Und dieser Vorschlag ist deutlich, deutlich abgelehnt worden. Zudem, und jetzt kommen wir wieder zur Politik als Kunst des Machbaren und der Erzielung von Mehrheiten, würden davon nur die Erwerbstätigen profitieren und die anderen weniger. Das wäre also meines Erachtens höchstwahrscheinlich nicht mehrheitsfähig.Bei den Blockzeiten geht es nicht nur um Geld, sondern es geht darum, dass es für junge Familien oder für Familien generell sehr aufwendig ist, die ganze Sache zu organisieren mit der Kinderbetreuung, aber dazu kann vielleicht meine Kollegin noch mehr sagen. Die Anpassung der Entschädigung der Tagesmütter, das wird auch im Rahmen des Postulats der DU berücksichtigt. Aber ich bitte Sie, einmal durchzurechnen, wie die Umsätze sind. Wir sprechen immer von diesen CHF 7 und irgendetwas pro Stunde. Aber die sind pro Stunde und pro Kind und dazu kommen noch Mittagsverpflegungszuschläge und diese Sachen. Es ist nicht dermassen extrem, aber es gibt Unterschiede, das ist sicher.Der Abg. Elfried Hasler hat angeregt, den Export der Geburtszulage einzuschränken oder abzuschaffen und dafür mehr Geld für die Finanzierung der Kitas zur Verfügung zu haben. Auch diesem Ansinnen spricht an sich das Resultat dieser Volksabstimmung entgegen, das ich so interpretiert habe, dass aus der FAK nicht Geld direkt für Kitas verwendet werden soll, sondern dass das eher den Familien zukommen soll. Aber die Anregung, diese Geburtszulagen nicht zu exportieren, ist von mehreren Abgeordneten gekommen. Der Abg. Herbert Elkuch hat einen sehr kreativen Vorschlag gemacht oder hat erwähnt, dass früher der Kirchenbesuch der Erweiterung der Blockzeiten diente. Ich fand das eine sehr gute Idee, bloss müssen wir heute verschiedene Religionen versorgen in den Schulen und das wird dann wahrscheinlich noch etwas schwieriger. Er hat auch gefragt, was die Regierung macht bezüglich der Geburtszulagen, also was er jetzt tun müsse oder was man tun müsse, um das zu forcieren, dass das so in diesem Anhang eingetragen wird. Dazu möchte ich sagen, dass das von dieser Diskussion abhängt. Das Vorgehen wäre, dass man eben zuerst Verhandlungen führen müsste in Brüssel und dann die Dinge anschauen müsste. Und am Schluss, so wie ich die Sachlage beurteile oder wie mir das meine Experten beschrieben haben, müsste man am Schluss dann den Landtag begrüssen. Also das wäre dann eine Abänderung eines Staatsvertrags, was diese sehr schnellen Abklärungen jetzt ergeben haben. Aber mit diesem Prozess zu beginnen, hängt jetzt natürlich von der Diskussion hier drinnen ab. Und es hat sich eine Handvoll Abgeordnete geäussert zu diesem Thema. Entweder müsste es jetzt noch mehr positive Äusserungen geben oder idealerweise einen Vorstoss, über den man denn auch abstimmt, damit man auch eine gewisse Sicherheit hat, dass dieser Prozess, wenn er durchlaufen wird, dann auch im Landtag höchstwahrscheinlich eine Mehrheit findet. Wobei ich auch sagen muss, dass es nicht so ist, dass das einfach alles garantiert ist. Es ist höchstwahrscheinlich, dass das so geht, aber nur sofern sich die Rechtslage nicht ändert. Und solche Dinge können ja passieren in einem Prozess, der doch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.Der Abg. Mario Wohlwend hat von smarten Zielen gesprochen und eben immer diesen Gesamtkontext, diese Gesamtlösung, was ist das Ziel, diese interdisziplinäre Projektgruppe und solche Dinge in den Vordergrund gestellt. Das ist eben genau das Problem gewesen in den letzten, ich würde bald sagen, Jahrzehnten in der Familienpolitik. Jedes Mal, wenn ein Vorschlag kam, kam jemand und hat gesagt, wir müssen es im Gesamten anschauen und man geht noch einmal in den Loop und so. Was in diesem Postulat die Postulanten wollten, war es, zwei konkrete Lösungen geprüft zu haben, unabhängig von irgendwelchen anderen Dingen. Einfach, weil sie der Ansicht sind, dass das wahrscheinlich bessere Chancen hat, einmal realisiert zu werden. Wenn man immer wieder in den Loop geht mit diesen Gesamtbetrachtungen, dann wird man kaum je irgendwelche Ergebnisse erzielen, die im gesamten mehrheitsfähig sind. Das war die Schwierigkeit der letzten x Jahre. Und deshalb finde ich es auch eine richtige Idee, dass man die grössten Probleme identifiziert und diejenigen Lösungen, von denen man erwartet, dass sie den grössten Effekt haben und gleichzeitig auch eine Chance auf eine Mehrheit im Landtag haben, auch anpackt und umsetzt. Die Abg. Gunilla Marxer-Kranz hat gefragt, ob strategisch eine kurzfristige Arbeitsstelle in Liechtenstein aufgesucht wird, um eben von dieser Kindergelderhöhung, sofern sie eben nur über einen kurzen Teil der Kindheit ausbezahlt wird, profitieren zu können. Natürlich - das kann möglich sein, das ist nicht auszuschliessen. Aber es gibt auch viele andere Sozialleistungen in unserem Land, die die Arbeitsplätze sehr attraktiv machen. Und wenn die Leute einmal einen Arbeitsplatz haben in Liechtenstein, ob sie den dann absichtlich wieder aufgeben, nur weil sie sagen, ja, jetzt habe ich diese CHF 10'000 kassiert und gehe wieder, das wage ich doch - sagen wir - in der grossen Masse zu bezweifeln. Es kann vorkommen, wir können es nicht ausschliessen. Aber ich denke nicht, dass uns das daran hindern sollte, über solche Massnahmen nachzudenken. Der Abg. Alexander Batliner hat bemängelt, dass sich die Regierung nicht eingehend mit dem Rechtsgutachten befasst hat. Das Rechtsgutachten, das wissen Sie auch, hat auch einen gewaltigen politischen Charakter. Und letztlich wird es wichtig sein, was der Europäische Gerichtshof oder der EFTA-Gerichtshof dann daraus macht, wie der entscheidet. Da fehlen der Regierung schlicht und einfach die Mittel, sich sozusagen damit in einer Tiefe zu befassen, die auch einem Rechtsgutachten entspricht. Dann haben Sie zur Krankenkassenprämie einen Vorschlag gemacht, dass man eher nach der Beendigung der heutigen Anspruchsfrist hier tätig werden sollte. Aber da muss ich sagen, da gibt es Stipendien und die sollten eigentlich für diesen Zweck dienen, und in den Stipendien muss auch eingerechnet sein, dass man sich krankenversichern muss. Sie haben auch aus Umfragen zitiert. Wir haben ja auch derzeit eine Umfrage, die schon gemacht ist und von der jetzt noch der Endbericht erstellt wird. Leider konnte das auf diese Landtagssitzung nicht mehr gemacht werden. Die wird wahrscheinlich eher Mitte Mai veröffentlicht werden. Ich kann daraus nur sagen, der Tenor des Liechtenstein-Instituts, das sowohl die Umfrage selbst, aber auch danach etliche Fokusgespräche durchgeführt hat, war, dass eines der grössten Probleme ist, dass man sich dauernd umstellen muss. Das Kind oder die Kinder sind klein, dann kommt das erste in den Kindergarten, dann das erste in die Volksschule und das zweite dann vielleicht in den Kindergarten. Jedes Mal, wenn sich diese Situation ändert, praktisch bei jedem Klassenwechsel, muss man sich als Familie neu organisieren. Und das empfinden die Eltern als überaus mühsam, besonders wenn man sich auch noch dann mit einem Arbeitgeber auch noch koordinieren muss und vielleicht mit den Grosseltern oder mit der Kita. Und das alles, denken sie, das könnte doch alles viel einfacher organisiert sein in unserem Land, also dass man einen Haufen Ärger hat, der eigentlich nicht nötig ist. Der Abg. Wendelin Lampert hat gefragt, ob die finanziellen Prognosen zu optimistisch sind. Wir legen unser Modell offen. Es ist an sich leicht nachrechenbar mit allen Parametern, die wir geben. Und ich denke, diese Parameter sind in diesen drei Szenarien erklärbar und auch prüfbar. Und selbstverständlich sind die Vermögenserträge berücksichtigt oder geringer werdenden Vermögenserträge, wenn das Fondsvermögen abschmilzt. Es ist eine genaue Berechnung von Jahr zu Jahr, das Modell hangelt sich einfach von einem Jahr zum nächsten. Aber die Kernfrage der Postulanten ist ja: Welche Erhöhung wäre für den Fonds tragbar? Und «tragbar» heisst für mich, wir dürfen auch den Fonds abbauen. Denn wir haben es ja nicht mit einer AHV zu tun oder einer Pensionskassenlösung zu tun, wo wir aus irgendwelchen Gründen befürchten müssen, dass die Gruppe derjenigen, die Ansprüche stellt, sehr, sehr viel grösser wird. Es hat sich gezeigt in den letzten Jahren, dass das Wachstum der Anzahl Kinder im Vergleich zu der Anzahl Arbeitnehmer unterproportional war. Und wir sehen derzeit noch überhaupt keine Anzeichen für eine Trendwende oder eine sehr scharfe Trendwende. Und wenn eine solche Trendwende käme, dann hätte man eigentlich noch Zeit, diese zu erwischen oder dieser mit Anpassung zu begegnen. Das würde sich ja alles relativ langsam ändern. Sie haben gefragt, ob es keine Exportpflicht bei Einmalzahlung gäbe, also bei der Wahl einer Einmalzahlung. Ja, das wäre so und ich kann ergänzen: Es würde dann nur das einheimische Autogewerbe davon profitieren. Wieso der Staatsvertrag ausgedehnt wurde auf Nicht-EU-Staatsangehörige, das kann ich Ihnen in dieser Kürze nicht sagen. Das ist schon längere Zeit her. Ja, ich glaube, damit habe ich die Fragen beantwortet, und möchte Sie nochmals bitten, sich vielleicht zu äussern, inwiefern Sie Vorstösse unternehmen wollen, um diese Exportpflicht der Geburtszulagen zu beschränken beziehungsweise abzuschaffen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ja, ich werde einen Vorstoss machen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich auf Ihre Fragen betreffend die Thematik Blockzeiten eingehen. Und lassen Sie mich vorweg vielleicht kurz den Begriff präzisieren, sprich definieren, sodass wir wirklich von der gleichen Ausgangslage ausgehen. Wir haben Blockzeiten in Liechtenstein bereits 1993 eingeführt. Und es ist mir wichtig zu betonen, dass Blockzeiten bereits fixer Bestandteil unserer Schulen sind. Und hinzu kommt, dass wir auch die rechtlichen Grundlagen geschaffen haben, dass diese Blockzeiten ausweitbar sind, also die sind gestaltbar pro Gemeinde. Wir verstehen Blockzeiten als verbindliche Präsenzzeit oder Präsenzzeit in der Schule. Also das heisst, es ist ein Angebot: Unterricht plus Übergangszeit in der Schule. Es ist noch wichtig für das Verständnis, weil doch viele Fragen aufgekommen sind, wie pädagogische Zeit mit Betreuungszeit kombiniert werden kann. Gerne gehe ich nun auf die einzelnen Voten der Abgeordneten ein, zuerst auf das Votum der Abg. Susanne Eberle-Strub. Ja, wenn man die Definition der Blockzeiten so betrachtet, wie wir sie auslegen oder sie auch in der Schweiz in einigen Kantonen so definiert werden, dann kommt man hier zum Schluss, dass man es für sehr sinnvoll betrachtet, dass eben bei den Blockzeiten pädagogisches Personal die Betreuung oder die Begleitung der Schülerinnen und Schüler übernimmt. Das war auch explizit die Frage des Postulats. Es steht explizit drin: «ohne zusätzliche Kinderbetreuung möglich». Und das haben wir so verstanden unter der Definition von Blockzeit, und das hat auch dazu geführt, dass die Berechnungen eben mit pädagogischem Personal aufgeführt sind. Was aber absolut nicht bedeutet, dass die Kombination zwischen Blockzeiten und eben auch Betreuungsinstitutionen, wie die Kitas, die es bereits gibt, oder weiteren Angeboten natürlich ein sehr gangbarer Weg ist, der jetzt schon gelebt wird und der sicher auch noch weiterentwickelt werden kann. Dann möchte ich auf das Votum des Abg. Christoph Wenaweser eingehen. Auch Sie haben ausgeführt, dass Sie gerne die Berechnung mit dem Betreuungspersonal gehabt hätten. Und hier ist wirklich auch nochmals auszuführen, dass, wenn man klassisch von Blockzeiten spricht, dann ist es, wie gesagt, pädagogisches Personal - sonst, wenn man kombiniert zwischen Blockzeiten und zum Beispiel Betreuungspersonal, dann sind das Tagesstrukturmodelle oder dann im erweiterten Sinne Tagesschulmodelle. Das kennen wir im Land bereits in Schaan und Vaduz, wo Blockzeiten, fixe Unterrichtszeiten und dann in der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Betreuungszeiten angeboten werden. Also das ist dann wie nochmals ein anderes Angebot. Das hat auch dazu geführt, dass wir nicht andere Länder hier in der Beantwortung als Vergleich beigezogen haben, weil es wirklich ein sehr klarer Auftrag war, diese Berechnungsgrundlagen darzustellen. Sie haben in Ihrem Votum die Möglichkeit aufgebracht oder die Thematik, dass Sie es wichtig fänden, dass man auch über die Themeninhalte während dieser Blockzeit spricht. Und hier haben wir auch Ausführungen im Bericht und Antrag gemacht. Wichtig erscheint mir die Ausgangslage, dass Blockzeiten keine Erweiterung der Pflichtlektionen sind. Es ist ganz wichtig für uns, dass man sagt, Blockzeiten sollen auch auf Freiwilligkeit basieren. Und dementsprechend ist es auch wichtig, dass man nicht Angst generiert, dass in diesen Zeiten schulisch leistungsorientierte Fächer angeboten werden, sondern dass man sagt, soziale Lernziele, musische, kreative Lernziele, ja, aber keine leistungsbezogenen. Sonst würde man auch den unterschiedlichen Familienmodellen nicht gerecht werden. Also wenn Familie als Beruf unter Druck kommen würde, wenn sie das Blockzeitenangebot nicht benutzen würden, denke ich, wäre das nicht im Sinne, wenn man auch das Kind und eben wie gesagt die Gleichwertigkeit der verschiedenen Familiensysteme ins Zentrum stellt.Dann möchte ich auf das Votum des Abg. Thomas Lageder eingehen. Sie haben schön ausgeführt, es geht hier in dieser Thematik bei den Blockzeiten wirklich um die Grundsatzfrage, wie man das innerhalb von der Schulautonomie weiter ausgestaltet. Gewisse Rahmenbedingungen sind verbindlich. Und sagt man somit: Die Schule kann das Angebot schaffen und somit entsteht dann auch der Bedarf? Oder sagt man: Wir geben den Bedarf vor und dementsprechend wird das Angebot geschaffen? Also ich finde, es ist wichtig, was die Betrachtung ist. Ist es eine fixe Vorgabe oder sagen wir, wir lassen das im Sinne der Schulautonomie, wie es auch andere Abgeordnete gesagt haben, wachsen und ausgestalten?Wichtig scheint mir einfach, dass wir immer gewisse verbindliche Rahmenbedingungen einhalten, weil wir in unserem Bildungsauftrag auch von vergleichbaren Schulbedingungen reden. Und es ist ein Aspekt, den man, wie ich finde, einfach mitberücksichtigen muss. Dann zum Votum der Abg. Violanda Lanter-Koller: Auch Sie haben die Koordination mit anderen Betreuungsinstitutionen angesprochen. Und auch hier möchte ich nochmals erwähnen, dass es hier bereits viele Modelle gibt. Nehmen wir zum Beispiel das Schule-Plus-Modell in Planken, also ein Schulmodell und eine Tagesstruktur in sehr enger Zusammenarbeit. Aber wir haben auch in vielen Gemeinden die enge Zusammenarbeit zwischen den Kitas und den Schulen. Hier ist einfach ganz wichtig zu betrachten, das hat auch der stv. Abg. Alexander Batliner ausgeführt, hier sind oft die strukturellen Bedingungen Hindernisse: Ist eine Kita weit weg, ist ein langer Weg damit verbunden am Morgen früh, dass ein langer Spazierweg mit den Betreuungspersonen zur Schule stattfinden muss. Und hier, finde ich, haben Sie wirklich auch einen wichtigen Aspekt aufgegriffen. Das haben wir bei der Schulbautenstrategie immer wieder diskutiert. Hier müssen wir in Zukunft wirklich auch schauen, dass man, wenn neue Strukturen geschaffen werden, dann optimale Synergien auch nutzt und nicht aufgrund von organisatorischen Gründen bereits eigentlich gut funktionierende Modelle eingeschränkt sind. Dann möchte ich auf das Votum des Abg. Elfried Hasler eingehen. Sie haben den Aspekt der Zusammenarbeit mit den Gemeinden aufgebracht. Und das ist ein Punkt, den ich sehr unterstütze. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Kosten der Lehrpersonen, die jetzt hier in der Blockzeit vorgesehen sind, 50 zu 50 von Land und Gemeinden getragen werden. Wir sind diesbezüglich auch mit dem Gemeindeschulpräsidenten und den Gemeinden in engem Kontakt. Hier finde ich auch, Sie haben hier ganz etwas Wichtiges gesagt: Also wenn es eine verbindliche oder eine Minimaldefinition gibt, dass das wie von den Gemeinden kommt. Und das ist wirklich ein Prozess, wo wir mit den Gemeinden auch im Gespräch sind. Ist es ein Bedürfnis, dass die Gemeinden übergreifend sagen können, wir wollen für eine verbindliche Planbarkeit einerseits für die Familien, aber natürlich auch für die Arbeitgeber eine Minimaldefinition zum Beispiel bei den Blockzeiten definieren. Dann möchte ich auf das Votum des Abg. Herbert Elkuch eingehen: Sie haben die Gemeinde Schellenberg als kleine Gemeinde genannt. Und ich darf aber mit Stolz auch sagen, dass genau diese kleine Gemeinde als Pilot jetzt die Blockzeiten am Morgen um 7:30 Uhr angesetzt hat. Ich finde, es ist eine sehr gute Entwicklung. Das ist ein Leuchtturmpilot für mich, sodass wir wirklich auch aus kleinen Strukturen die Erfahrungen gewinnen können, wie wird das genutzt und was sind die Herausforderungen oder eben, wie gesagt, auch die positiven Effekte. Dann gehe ich auf das Votum des Abg. Mario Wohlwend ein. Sie haben ganz wichtig gesagt, was nicht passieren darf, ist, dass mit Blockzeiten Druck oder zusätzlicher Druck für Schülerinnen und Schüler oder auch für die Familiensysteme entsteht. Und hier ist es mir ganz wichtig zu sagen: Blockzeiten oder sämtliche Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen das Ziel haben, einerseits Familien zu entlasten und natürlich andererseits auch immer das Kinderwohl im Fokus zu haben. Und da wird es in Zukunft auch immer wieder bei den Varianten, die wir bei Blockzeiten oder bei verschiedenen Be-treuungsmodellen ausarbeiten, wichtig sein, dass man auch kleine Details, also kleine, aber sehr wichtige Details, berücksichtigt. Eine Lehrperson hat mir vor einer Woche in einem Gespräch gesagt, wenn man die Blockzeiten bis 12:15 Uhr verlängert, dann müssen wir schauen, wo die Kinder zu welchem Zeitpunkt nochmals etwas essen können. Weil der Zeitraum von zum Beispiel 7:30 bis 12:15 Uhr wäre ein langer, dann ist irgendwann - von 9:30 bis 10 Uhr - Pause. Reicht das dann bis 12:15 Uhr? Das sind kleine, aber sehr zentrale Dinge, die wir in der Schulorganisation dementsprechend auch berücksichtigen müssten und gegebenenfalls auch berücksichtigen werden. Dann zur Abg. Gunilla Marxer-Kranz: Sie haben noch gewünscht, dass man das bereits genannte Leuchtturmprojekt aus Schellenberg hätte evaluieren können. Hier muss ich einfach dazu sagen, das wäre zum Zeitpunkt der Verfassung des Berichts und Antrags zu früh gewesen, weil das wirklich ein neues Projekt ist, wo es zu früh gewesen wäre, da valide Erkenntnisse schon aufzuführen. Was ich aber sagen kann, ist, was mir bekannt ist, ist es gut angelaufen, positiv auch angenommen worden von den Eltern. Und ich finde, es gehört hier auch den Lehrpersonen, die wirklich innovativ diesem Projekt begegnen, ein grosser Dank und auch der Schulleitung. Dann zu der Frage des Abg. Alexander Batliner oder, besser gesagt, zu Ihren Ausführungen: Sie haben hier den wichtigen Aspekt eingebracht, den wir wirklich auch aufgeführt haben, dass wir bereits bestehende Betreuungsstrukturen haben. Und es ist so, dass es Redundanzen geben kann. Ich denke vor allem auch, dass es ja auch variable Möglichkeiten gibt. Zu den Blockzeiten am Morgen, da sagen wir ja klar, das ist wie Eingangszeit. Da macht es Sinn, dass die Klassenlehrperson im Klassenverbund die Kinder eintrudeln lässt und dann dort auch individuell begleiten kann. Aber vor allem auch in der Zeit nach dem Mittag oder nach dem Mittagsende bis 12 oder 12:15 Uhr gibt es ja bereits wirklich bestehende Angebote, sei das mit Mittagstisch, sei das mit der Kita. Und hier ist es mir wirklich auch wichtig, dass man, wenn man einen Schritt in eine Entwicklungszukunft macht, sich immer wirklich auch bewusst ist, was das für die bereits bestehenden Strukturen bedeutet. Und ich habe hier ja bereits auch ausgeführt, auch wenn man neue Strukturen oder neue Schulen schafft, finde ich es auch ganz wichtig, dass man dann wirklich Synergien prüft, dass nicht aufgrund von Weg oder Distanz oder Infrastruktur bereits gut funktionierende Kooperationen eingeschränkt werden. Dann noch zu den Fragen des Abg. Wendelin Lampert zu der Kostenaufstellung auf Seite 50. Sie haben ausgeführt und das ist richtig, dass die Tagesschulen im Bereich der Betreuung nicht vom Staat subventioniert sind und somit von den Gemeinden getragen werden. Dies geht darauf zurück, dass die Errichtung der Tagesschulen in die Sparzeit fielen und damals ein Ausbaustopp, also ein Moratorium im Betreuungsbereich, seitens des Staates ausgesprochen wurde. Daher konnten die Gemeinden Schaan und Vaduz hier keine Subventionen mehr beantragen, und da ist dieses neue Modell eigentlich entstanden. Tagesschulen kosten insgesamt weniger, da im Schulbereich die Richtzahlen der Schulen gelten: 20 bis 24 Schülerinnen und Schüler. Und die Kitas haben einen kleineren Betreuungsschlüssel. Ausserdem haben die Kitas, nicht alle, aber die meisten, längere Betreuungszeiten, zum einen pro Tag und auch Betreuung in den Schulferien. Das sind natürlich im Gesamtangebot alles Faktoren, die in die Kosten miteinfliessen. Was hier auch noch zu erwähnen ist, ist, dass sowohl bei der Tagesstruktur als auch bei der Tagesfamilie natürlich der Faktor der Flexibilität - also ein Grundangebot haben, aber Eltern können flexibel wählen - natürlich grundsätzlich auch mehr kostet, versus bei der Tagesschule alle Kinder fix an den vorgegebenen Zeiten und Tagen da sind. In der Tabelle sind die Kosten für die Eltern aufgeführt. Also das ist eine statistische Annahme ohne einkommensabhängige Abstufung, sondern man ist hier wirklich von dem Mittellohn ausgegangen. Und der Elternbeitrag bei der Tagesschule ist verhältnismässig tiefer als bei den Tagesstrukturen. Der Elternbeitrag der Tagesschulen liegt in der Autonomie der jeweiligen Gemeinden. Der ist nicht fix wie bei den Kitas überall gleich. Also es gibt hier verschiedene Hebelfaktoren, die zu diesen Unterschiedlichkeiten führen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen? Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für diese Ausführungen. Gerade zum letzten Punkt: Also aus Sicht der Eltern sind diese Kosten der Tagesschule natürlich sehr positiv zu werten, das ist nicht einmal die Hälfte der Tagesstruktur oder der Tagesfamilie. Sie sagen ja im Prinzip, diese Tagesschulkosten sind entstanden dank dem Sparpaket des Landes. Das ist natürlich eine tolle Aussage, wenn man sagt, dank dem, dass der Staat hier gespart hat, können sich die Eltern mindestens 50% der Kosten sparen. Sie sagen es ja auch, diese Schulen gibt es in Vaduz und in Schaan. Und ich gehe davon aus, da werden logischerweise primär Schülerinnen und Schüler von Vaduz und Schaan betreut und nicht aus anderen Gemeinden. Können Sie hierzu noch Ausführungen machen, inwiefern hier auch aus anderen Gemeinden Schülerinnen und Schüler einen Zugang haben zu diesen Tagesschulen? Dann noch eine Zusatzfrage oder eine Ergänzungsfrage an den Herrn Regierungsrat Pedrazzini betreffend diese Stellungnahme der Wirtschaftskammer: Die Wirtschaftskammer führt gemäss Seite 31 eben im Rahmen dieser externen Vernehmlassung aus, dass man gegen diese Erhöhung der Kinderzulagen sei, da man eben Angst hätte, dass es eine zusätzliche Belastung für die Unternehmungen bedeuten würde. Und da möchte ich Sie einfach fragen: Teilen Sie diese Einschätzung der Wirtschaftskammer, dass diese Erhöhung der Kinderzulagen effektiv zu einer höheren Belastung der Unternehmen geführt hätte? Sie haben ja gesagt: Nein, diese CHF 8 Mio. sind realistisch berechnet, wir haben diese Zahlen dargelegt, entsprechend sehe ich die nächsten 20 Jahre hier auch kein Risiko, dass es zusätzliche Beiträge der Unternehmen gibt. Aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hierzu noch kurze Ausführungen machen könnten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, also, es sind zwei Dinge. Wir sagen ja, es ist tragbar, CHF 8 Mio. zu entnehmen für diese bestimmte Zeit. Aber es wurde vorher schon das Argument bemüht: Ja, was ist dann, kann man das nachher dann wieder abschaffen oder wie wird sich das entwickeln, wird man dann nicht einfach automatisch die Beiträge erhöhen müssen, um diese Leistungen, die man einmal gesprochen hat, weiterführen zu können? Und das, denke ich, sind die Hauptbedenken. Und meine Antwort darauf ist: Das liegt 20 bis 25 Jahre in der Zukunft; wir wissen nicht, wie dann das Verhältnis zwischen der Lohnsumme und der Anzahl Kinder ist, die wir mit Kinderzulagen zu versehen haben; also können wir das nicht mit allerletzter Sicherheit sagen. Aber die Industrie- und Handelskammer befürchtet ja das. Und «befürchten» heisst, es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das eintritt. Ich teile die Ansicht, dass es eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass es nicht gelingen wird, dann in 20 Jahren zu sagen: So, jetzt hat sich die Welt verändert, jetzt brauchen wir das nicht mehr aus irgendwelchen anderen Gründen, die dann eintreten können. Aber eben, diese Wahrscheinlichkeit ist für mich nicht 100% und ich würde sie eher auf 50% schätzen. Aber es ist schwierig, solche Entwicklungen 20 Jahre in die Zukunft zu prognostizieren, wo es rund um uns auch Tendenzen gibt zur Einführung eines bezahlten Elternurlaubs auf europäischer Ebene, den wir dann vielleicht übernehmen müssen. Solche Sachen führen dann ja zu völlig anderen Pfaden in dieser Entwicklung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Gantenbein
Besten Dank. Ich gehe gerne noch auf die Zusatzfragen des Abg. Wendelin Lampert ein. Ich möchte vielleicht noch korrigieren: nicht dank, sondern infolge. Es ist mir schon noch wichtig, dass natürlich infolge der Sparmassnahmen diese Situationen in den Gemeinden Schaan und Vaduz entstanden sind und daraus dann eben wirklich auch das Tagesschulmodell. Ich denke, es ist hier wichtig, dass man den Beitrag der Gemeinden auch wertschätzt, weil das der Grund ist, dass der Beitrag für die Eltern geringer ist. Sie haben noch gefragt bezüglich der Möglichkeiten, dass auch Kinder aus anderen Gemeinden die Tagesschulen in Schaan und Vaduz besuchen können. Grundsätzlich ist es so, dass vor allem Kinder natürlich aus diesen Gemeinden aufgenommen werden. Wenn aber entsprechend Plätze vorhanden sind, dann ist es möglich, dass Kinder aus anderen Gemeinden in diese Tagesschule gehen. Aber wie gesagt, erste Priorität haben die Kinder aus Schaan und Vaduz. Es wurden aber in der Vergangenheit immer wieder Kinder aus anderen Gemeinden an diesen Tagesschulen aufgenommen, also es ist gelebte Praxis. Dies ist auch auf der Seite 49 beschrieben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit können wir abstimmen. Wer mit dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 2. Mai 2017 abzuschreiben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat das Postulat betreffend die Erhöhung der Kinderzulagen und Ausdehnung der Blockzeiten mit 24 Stimmen einhellig abgeschrieben und gleichzeitig haben wir Traktandum 10 erledigt. Ich unterbreche jetzt für eine kurze Stärkung bis 18:20 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 18 bis 18:20 Uhr).
-ooOoo-