Postulatsbeantwortung betreffend die Befreiung von der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft (Nr. 6/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Postulatsbeantwortung betreffend die Befreiung von der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft.Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 6/2018, sie steht zur Diskussion.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an die Regierung für die Beantwortung dieses Postulates. Die gestellten Fragen sind allesamt sehr ausführlich beantwortet. Als Postulant der Unabhängigen freute ich mich auch, dass die FBP-Fraktion ob dieses erfreulichen Prüfungsergebnisses begeistert und geschlossen Ja zu einer zukünftigen Kostenbefreiung bekundet. Besten Dank. Es braucht oft einfach seine Zeit, bis etwas vorwärtsgeht. Im Jahre 2015, bei meinem ersten Vorstoss mit einem Gesetzesantrag zu dieser Kostenbefreiung im Zusammenhang mit der Krankenkassenrevision, stimmte ausschliesslich nur die DU-Fraktion geschlossen zu, also gerade einmal vier Stimmen für diese familienunterstützende Massnahme. Heute sieht das schon ganz anders aus. Die Kostenbefreiung der Mutter bei Krankheit und Komplikationen mit dem Kind ab der 13. Woche bis zehn Wochen nach der Niederkunft ist eine kleine Belastung für die Gemeinschaft, aber eine grosse Hilfe für die betroffenen Familien. Bei einer Umsetzung unterstützt die Allgemeinheit mit einem monatlichen Beitrag von weniger als 50 Rappen diejenigen Frauen und Familien, bei denen unerwartet eine Krankheit oder eine Komplikation mit dem Kind im Zeitraum der Niederkunft eintritt. Übernommen würden die Franchisen und die 20-prozentigen Selbstbehalte, die im Zeitraum von rund 38 Wochen anfallen. Diese Kostenbefreiung ist eine Versicherung mit einem grossen Kollektiv. Nur diejenigen Familien, bei denen tatsächlich Kosten entstanden sind, sind bezugsberechtigt. Es werden nur die Rechnungen der effektiven Kosten einer ambulanten oder stationären Behandlung bezahlt. Kein Giesskannenprinzip folgedessen. Die Prämienzahler können sicher sein, dass die etwas weniger als 50 Rappen pro Monat gezielt nur den Familien zukommen, die unerwartet zusätzliche Gesundheitskosten haben. Sie können sicher sein, dass über 98% der monatlich einbezahlten maximal 50 Rappen ausschliesslich Familien in Liechtenstein zukommen. Sie können sicher sein, dass alle Familienmodelle genau gleich berücksichtigt werden. Sie können sicher sein, dass nicht ein weiterer Büroapparat entsteht, da dies die Krankenkassen zusammen mit den anderen Rechnungen abrechnen und somit kein Mehraufwand entsteht. All diese Konstellationen führen zu den tiefen Beiträgen mit exzellenter Wirkung.Diese Versicherungsbeiträge von weniger als 50 Rappen pro Monat bezahlt die Allgemeinheit in Anerkennung und Wertschätzung der Familie als finanzielle Absicherung für alle, vor allem aber für junge Familien mit wenig finanziellen Ressourcen bei unerwarteter Krankheit und Komplikationen mit dem Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Geburt. Zu den freiwillig höheren Franchisen: Sollten diese kostenbefreit werden oder doch nicht, das war bei der Postulatsüberweisung diskutiert worden. Die Regierung hat beide Varianten in der Prüfung getrennt ausgewiesen. Mit CHF 8'000 insgesamt oder 20 Rappen pro Monat pro Prämienzahler sind auch freiwillig höhere Kostenbeteiligungen kostenbefreit, somit aus meiner Sicht vertretbar, diese zu implementieren. Die genauen Zahlen von der Regierung: Bei durchschnittlich 360 Geburten ergibt sich für die Krankenkasse ein rechnerischer Einnahmenausfall von gerundet CHF 168'000 pro Jahr. In der betrachteten Altersgruppe haben sich im Jahr 2017 1'027 Frauen oder rund 16% für eine freiwillig höhere Kostenbeteiligung entschieden. Rechnet man in diesen Fällen statt mit der tatsächlich gewählten nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung, so reduziert sich der geschätzte Einnahmenentfall pro Jahr auf unter CHF 160'000 bei einer Befreiung über 38 Wochen, also um CHF 8'000.Zur Grenzgänger-Thematik: Letzte Woche im «Vaterland» schrieb der ehemalige Chefredakteur: «Auch die Forderung, dass bei vielen Vorstössen, vor allem bei den Unabhängigen, die Grenzgänger ausgenommen sein sollen, kollidiert mit dem EWR-Recht.» Eine EWR-Kollision tritt nicht ein, obwohl im Gegensatz zu den liechtensteinischen Arbeitnehmerinnen die allermeisten Grenzgängerinnen von dieser Kostenbefreiung ausgeschlossen sind. Nur Frauen, die in Liechtenstein versichert sind, haben Anspruch auf eine Kostenbefreiung. Für alle anderen gelten die Regeln derjenigen Kasse, bei der sie versichert sind. Diese Ungleichbehandlung, im Grunde ist es eigentlich keine, von Arbeitnehmerinnen gibt keine EWR-rechtlichen Probleme. Dies deshalb: Der Arbeitgeber bezahlt an alle, ob inländische oder ausländische Arbeitnehmerinnen, zusammen mit dem Lohn den genau gleichen Krankenkassenbeitrag aus. Es liegt somit keine Diskriminierung vor. Aus dieser Postulatsbeantwortung die konkrete Anzahl Frauen, die im Ausland wohnen und in den Genuss einer Kostenbefreiung kommen, weil sie sich in Liechtenstein versichert haben oder je nach Herkunftsland sich in Liechtenstein versichern mussten. Von 39'444 in Liechtenstein obligatorisch Versicherten waren im Jahr 2016 insgesamt 377 Frauen aller Altersklassen, also nicht nur 20- bis 45-Jährige, mit Wohnsitz im Ausland bei einer liechtensteinischen Krankenkasse versichert. Demnach haben 377 Frauen ausserhalb Liechtensteins Anspruch auf Kostenbefreiung, alle anderen nicht. Dazu habe ich noch eine Frage an Herrn Pedrazzini: Deutsche Grenzgänger würden sich oft lieber in Deutschland versichern - ist das noch nicht gestattet, kann dies in Aussicht gestellt werden oder wie ist die genaue Sachlage?Dann noch drei weitere Fragen zu den in Liechtenstein wohnhaften Frauen, welche im Ausland als Grenzgängerinnen arbeiten: Kann eine liechtensteinische Grenzgängerin, die in der Schweiz oder in Österreich arbeitet, die Krankenkasse ebenfalls frei wählen, wie die Grenzgängerinnen aus der Schweiz und Österreich dies bei uns tun können? Wenn eine Liechtensteinerin in der Schweiz als Grenzgängerin arbeitet und dort krankenversichert ist, hat sie dann Anrecht auf Kostenbefreiung, also auf diese Kostenbefreiung, durch die schweizerische Krankenkasse? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Überlegung der Postulanten war es wert, von der Regierung geprüft zu werden. Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen einer vollständigen Kostenbefreiung für die Zeit von der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Geburt erachte ich aufgrund der Erläuterungen der Regierung als ausreichend plausibel und zuverlässig, um sich in der von den Postulanten aufgeworfenen Fragestellung eine Meinung zu bilden. Meine Meinung ist klar: Gerne ermuntere ich die Regierung, das Krankenversicherungsgesetz im Sinne der Postulanten dahingehend anzupassen, dass die Krankenversicherer grundsätzlich keine Kostenbeteiligungen auf die allgemeinen Leistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis zehn Wochen nach der Niederkunft mehr erheben dürfen. Allerdings würde ich die Kostenbefreiung aus grundsätzlichen Erwägungen dann auf die gesetzliche Kostenbeteiligung beschränken, wenn davon auszugehen wäre, dass jene Versicherten überproportional profitieren würden, die sich in der Regel kraft höheren Einkommens auf eine höhere Kostenbeteiligung einlassen und sich dadurch ihre Prämien tief halten können. Den Einnahmenausfall für die Krankenversicherer beziffert die Regierung auf rund CHF 150'000 bis CHF 170'000 im Jahr. Diesen zu kompensieren, würde sich mit weniger als 50 Rappen auf die monatliche Prämie pro Versicherten auswirken. Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass die Krankenversicherer diesen Einnahmenausfall auf die Gesamtheit der Versicherten abwälzen, sondern im Eintretensfall aus durchaus reichlich vorhandenen eigenen Mitteln abdecken sollten. Allerdings wird sich dies aufgrund der Geringfügigkeit der Auswirkungen auf die Prämie nicht wirklich überprüfen lassen, nehme ich einmal an. Eine Frage an die Regierung betrifft die Grenzgängerinnen aus Österreich, welche sich von der Versicherungspflicht in Liechtenstein befreien können und dies in der Regel auch tun: Könnten eine solche Kostenbefreiung und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung einer liechtensteinischen Versicherungslösung dazu führen, dass sich deutlich mehr Grenzgängerinnen im gebärfähigen Alter als bisher einer Krankenversicherung in Liechtenstein anschliessen? Den Postulanten aus der DU-Fraktion gratuliere ich zu ihrem ganz offensichtlich erfolgreichen Vorstoss. Ganz zum Schluss eine redaktionelle Anmerkung zum letzten Absatz auf Seite 14 der Postulatsbeantwortung: Dort schreibt die Regierung von einer vollständigen Kostenbefreiung «während der Mutterschaft». Das kann sie unmöglich ernst gemeint haben. Denn damit wäre jede Frau ab Geburt ihres ersten Kindes bis hin zu ihrem seligen Ableben von der Kostenbeteiligung befreit und dann würden die prognostizierten Einnahmenausfälle für die Krankenversicherer wohl um ein Vielfaches höher zu liegen kommen als die veranschlagten CHF 150'000 bis CHF 170'000. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal ein Dank an das Gesellschaftsministerium für die Beantwortung dieses Postulates und auch ein Dank an den Herrn Gesellschaftsminister. Den Dank vom Kollegen Christoph Wenaweser nehme ich gerne entgegen. Ich glaube, der grösste Dank geht wohl an Herbert Elkuch, weil er sich doch sehr intensiv mit dieser Thematik befasst und beharrlich daran gearbeitet hat. Der Erfolg ist ihm nun geschenkt. Wie Sie alle wissen: Im letzten Oktober haben wir eine Motion eingereicht, welche dann im Laufe der Debatte in ein Postulat umgewandelt wurde, das Wort Kosten wurde mehrfach erwähnt, Kosten, Mehrkosten. Nun, mit dieser Beantwortung liegen, wie man so schön sagt, die Zahlen, Daten und Fakten vor. Ich glaube, die Kosten sind im Rahmen des Möglichen. Es freut die Postulanten natürlich, dass ihr Anliegen aufgenommen wird, und es freut uns natürlich, dass die FBP mit einer Pressemitteilung schon mitgeteilt hat, dass sie geschlossen dahintersteht. Das Gesetz wird angepasst und umgesetzt. Das ist eigentlich alles, was zählt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zuerst vielen Dank an den Gesellschaftsminister für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Die Beantwortung der Regierung betrifft die Abklärungen, welche Auswirkungen eine Befreiung der Kostenbeteiligung der werdenden Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis zehn Wochen nach der Niederkunft für allgemeine medizinische Leistungen auf die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hat. Bereits heute kostenbefreit sind die Geburtshilfe durch Arzt oder Hebamme, die nötigen Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und innerhalb von zehn Wochen nach der Niederkunft sowie die Pflege und Behandlung des Kindes im Spital innerhalb von zehn Wochen nach Geburt. Gesundheitliche Störungen während der Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen unterliegen im Moment der Kostenbeteiligung. Um auch eventuelle Kosten für Grenzgängerinnen zu evaluieren, wurde der Vergleich gemacht zwischen Frauen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, Frauen, die in Liechtenstein arbeiten, hier versichert sind, aber im Ausland wohnen, und einigen in Liechtenstein wohnhaften Frauen, die ins EWR-Ausland pendeln und sich dort versichern lassen müssen. Hier wurde ja auch eine Frage von Herbert Elkuch gestellt, ob sie das wirklich auch müssen. Wie aus der Beantwortung hervorgeht, gleichen sich die Kosten in etwa aus und so wurde die Grenzgänger-Thematik nicht in die Berechnungen miteinbezogen. Aufgrund der ausgeführten Berechnungen, bei denen 20- bis 45-jährige Frauen herangezogen wurden, beläuft sich die Befreiung der Kostenbeteiligung zwischen CHF 150'000 bis CHF 170'000 pro Jahr, je nachdem, ob eine freiwillig gewählte höhere Kostenbeteiligung auch der Befreiung unterliegen soll. Dieser Einnahmenausfall für die Kassen entspricht umgerechnet auf die Durchschnittsprämie weniger als 50 Rappen pro Monat und versicherter Person oder 0,1% des Prämienvolumens, also eine minime Kostensteigerung bei den Krankenkassenprämien. Gemäss Medienmitteilung vom 21. März befürwortet die FBP-Fraktion einhellig die Kostenbefreiung bei Mutterschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Geburt. Für Frauen und junge Familien wäre eine solche Regelung auf alle Fälle sehr positiv. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Zuerst möchte ich den Postulanten für den richtigen Riecher in dieser Sache gratulieren und beanspruche für mich, nicht auf einen fahrenden Zug aufgesprungen zu sein, sondern von Anfang an als Passagier dabei gewesen zu sein. Ich schliesse mich den Worten des Landtagsabgeordneten Herbert Elkuch an, welcher sinngemäss wie Neil Armstrong bei seiner Mondlandung im Juli 1969 gesagt hat: Ein kleiner Schritt für die Versicherten, aber ein grosser Sprung für die Mütter. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es ist unbestritten, dass eine solche Befreiung eine Gleichstellung bezüglich Kostenbeteiligung von Frauen, die während ihrer Schwangerschaft Komplikationen erleiden, und denen, deren Schwangerschaft normal verläuft, fördern würde. Es kann auch nicht sein, dass Frauen mit einer Risikoschwangerschaft oder anderweitigen Komplikationen, wie zum Beispiel Schwangerschaftsdiabetes oder Wochenbettdepressionen, neben den Sorgen und Problemen um die eigene Gesundheit und die des Kindes auch noch einen Teil der Kosten für die Komplikationen tragen müssen. Wenn eine solche Befreiung der Kostenbeteiligung beim Mutterschaft umgesetzt werden würde, müssten wir uns aber doch bewusst sein, dass sich alle diese Frauen während rund 38 Wochen nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen beteiligen. Das gilt auch für Behandlungskosten von unabhängig von der Schwangerschaft auftretenden Krankheiten, wie zum Beispiel einer lapidaren Erkältung. Auch wenn die Regierung in ihrer Postulatsbeantwortung resümiert, dass durch diesen Entfall an Kostenbeteiligung lediglich an die 50 Rappen pro Monat und versicherter Person an Einnahmenausfall für die Kassen gerechnet werden müssen, dürfen wir nicht vergessen, dass die ganzen Berechnungen auf Annahmen beruhen. Sollte das Anliegen einer Befreiung weiterverfolgt werden, müssen unbedingt auch Ausnahmen definiert werden. So zum Beispiel stellt sich mir für Geburtsgebrechen oder Präventionsbehandlungen die Frage, ob hier nach wie vor die gesetzliche Kostenbeteiligung erhoben wird oder diese auch gänzlich unter die Befreiung fallen würde. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich unterstütze klar, dass der Umstand, ob eine Schwangerschaft komplikationslos verläuft oder nicht, nicht massgebend für die Befreiung von der Kostenbefreiung sein darf. Und auch befürworte ich, dass Frauen mit einer Risikoschwangerschaft oder anderweitigen Komplikationen eine Erleichterung respektive Unterstützung erfahren sollen. Es ist wohl auch nicht anzunehmen, dass Frauen aufgrund der Befreiung von der Kostenbeteiligung markant häufiger schwangerschaftsfremde Behandlungen beanspruchen werden. Dies vor allem auch deshalb, da medizinische Massnahmen während der Schwangerschaft oft mit gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind verbunden sind und viele Medikamente erst gar nicht eingenommen werden dürfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich möchte mich den Dankesworten an Herbert Elkuch und die DU-Fraktion anschliessen. Es hat sich wirklich gelohnt, hier hartnäckig geblieben zu sein. Diese Postulatsbeantwortung hat für mich zwei Überraschungen hervorgebracht, zwei positive Überraschungen. Zum einen sicher die finanziellen Aufwände, die ich höher eingeschätzt hätte, die niedriger ausfallen als vermutet. Und das Zweite und für mich einer der zentralen Punkte, hier auch einer Gesetzesänderung zuzustimmen und auch den Wunsch an die Regierung zu äussern, diese voranzutreiben, ist die Ungleichbehandlung gemäss Seite 7 der Postulatsbeantwortung. Die Leistungen, die bei Mutterschaft von der Kostenbeteiligung befreit sind, sind klar umrissen, alles, was mit der Geburt, Hebamme und so weiter zu tun hat. Die Regierung schreibt: «Die Behandlung von gesundheitlichen Störungen, die während einer Schwangerschaft auftreten, stellen keine Mutterschaftsleistung im Sinne des KVG dar, auch wenn die gesundheitliche Störung durch die Schwangerschaft begünstig ist. Schwangerschaftskomplikationen unterliegen demnach grundsätzlich der Kostenbeteiligung.» Das erachte ich doch als eine Ungleichbehandlung, zumal dieses Krankheitsbild auch direkt mit der Schwangerschaft zu tun hat. Ich finde, auch hier sollte keine Unterscheidung vorgenommen werden, weshalb ich einer Kostenbefreiung auch bis zur zehnten Woche sicherlich zustimmen werde und hoffe, dass die Regierung zeitnah diese Gesetzesänderung dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Mit dieser Postulatsbeantwortung hat die Regierung ihren Auftrag erfüllt. Ich danke den Postulanten ebenfalls für das Einbringen ihres Vorstosses und dem Gesundheitsminister Pedrazzini und allen beteiligten Personen für die detaillierte Beantwortung. Es wird verständlich aufgezeigt, wie die Schweiz ihre Gesetzgebung begründet und wie sie die Befreiung der Kostenbeteiligung terminlich festlegt. Diese Gegenüberstellung verdeutlicht mir, dass diese Gesetzesanpassung in Liechtenstein Sinn macht. Vor allem die Gesetzeslage bei Schwangerschaftskomplikationen könnte vereinfacht werden und wäre somit für alle Betroffenen verständlicher und klarer. Weil sehr viele Leistungen beim Thema Schwangerschaft und Geburt in der Schweiz abgerechnet werden, würde meines Erachtens auch eine Anpassung der gesetzlichen zeitlichen Rahmenbedingungen an die Schweizer Gesetzgebung Sinn machen. Dies würde eventuell auch den administrativen Aufwand bei der Abrechnung vereinfachen. Also anstelle einer Kostenübernahme bis zehn Wochen nach der Geburt bevorzuge ich momentan persönlich eine Übernahme bis acht Wochen nach der Niederkunft, so wie in der Schweiz festgelegt. Gemäss dem Bericht und Antrag haben rund 16% der Frauen eine freiwillig höhere Kostenbeteiligung gewählt, um ihre Krankenkassenprämie zu verringern. Je nachdem, ob auch der gewählte freiwillig höhere Teil der Kostenbeteiligung einer Befreiung unterliegen würde, ergibt sich ein unterschiedliches Gesamtvolumen. Hier meine ich, egal, wie gross oder klein dieses Volumen ist, die Kostenbefreiung muss aus Gründen der Gleichbehandlung für alle bei der geringsten Franchise enden. Der Einnahmenausfall für die Kassen läge je nach Ausgestaltung des Gesetzes in der Grössenordnung von CHF 150'000 bis CHF 170'000 jährlich. Die Ermittlung dieser Kosten wird im Bericht und Antrag ebenfalls klar aufgezeigt und nachvollziehbar begründet. Zum Schluss noch zwei Anmerkungen: Erstens darf uns diese durchaus sinnvolle gesetzliche Anpassung nicht davon abhalten, die grossen Fragen rund um das Thema Finanzierung des Gesundheitswesens anzugehen. Für die Freie Liste ist die erwerbsabhängige Krankenkasse damit also sicher nicht vom Tisch. Und zweitens, geschätzte Postulanten, begründen Sie Ihr Postulat im Wesentlichen mit der Unterstützung junger Menschen bei der Familiengründung sowie der Würdigung und Wertschätzung der Leistungen der Familien an der Gesellschaft. Das Thema Kleinstkinderbetreuung hat mit dem Vortragsabend der Sophie von Liechtenstein Stiftung vor einigen Tagen neuen Schwung erhalten. Ihre Postulatsbegründung lässt sich eins zu eins auf das Thema Kleinstkinderbetreuung übertragen. Wer der Familie eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft zubilligt und dies ernst meint, der müsste meines Erachtens auch einem bezahlten Elternurlaub zustimmen, der diesen Namen verdient. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Beantwortung des vorliegenden Postulates. Natürlich auch ein Dank an die Postulanten, dass sie hier hartnäckig am Ball geblieben sind und anscheinend in der Zwischenzeit auch erfolgreich sind. Die Faktenlage ist einfach so, dieser Erfolg bedeutet 0,1% Prämienerhöhung für alle Prämienzahler; und Geldausgeben ist halt wesentlich einfacher, als Geld zu sparen. Aber nichtsdestotrotz, ich sehe das schon als familienpolitische Massnahme. Und wenn man hier drin jetzt argumentiert, ja, 0,1%, das sind ja nur 50 Rappen im Monat, dann waren ja die 0,6% auf dieses Jahr auch nur CHF 3 im Monat - das geht ja wunderbar. Ich hatte hier in der Vergangenheit durchaus einen kritischen Blick. Sie merken, ich habe im Prinzip auch jetzt noch den kritischen Blick, aber ich anerkenne diese 0,1% durchaus im Sinne der Familienförderung, dass wir diese Sache unterstützen. Und vor allem auch im Sinne der Symmetrie mit der Schweiz. Sie wissen ja, mir liegt das schweizerische Gesundheitswesen am Herzen beziehungsweise die Vergleichbarkeit mit der Schweiz, und entsprechend kann ich auch deshalb diese Idee unterstützen. Was ich konkret noch ansprechen möchte, und das wurde jetzt bereits schon dreimal angesprochen, ist diese freiwillig wählbar höhere Kostenbeteiligung. Da sehe ich es gleich wie die Abgeordneten Christoph Wenaweser und Georg Kaufmann: Nach meinem Dafürhalten könnte es nicht sein, dass Leute, die eine freiwillig höhere Franchise wählen, sich dann hierbei im Sinne der Entsolidarisierung aus der Verantwortung ziehen. Leute, die eine freiwillige höhere Franchise wählen, die haben eine tiefere Prämie und die sollen dann auch gefälligst, wenn eben dieser Fall eintrifft, dann diesen Betrag bezahlen, sprich eben mehr als CHF 500 Franchise, wenn man sich auf der anderen Seite schon diese Prämienverbilligung ermöglicht hat. Also das, denke ich mir doch, sehe ich ein wenig anders als andere. Zumindest Herbert Elkuch habe ich hier anders vernommen, dass er hier auch mit einem anderen Vorschlag leben könnte. Man kann schon sagen, es ist nicht viel, es sind nur 16% der Frauen. Aber einfach im Sinne der Solidarität: Wer sich schon diesen Luxus leisten kann, der soll hier nicht noch davon profitieren. Deshalb wie gesagt, ich würde es auch gut finden, wenn die Regierung dieses Projekt nun weiterverfolgt beziehungsweise dem Landtag eine Vorlage unterbreitet. Aber betreffend diese freiwillig höhere Franchise sehe ich es doch so, dass man nur die CHF 500 bezahlt und wer halt eine höhere wählt, der muss dann den Rest selbst bezahlen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vielen Dank für die gute Aufnahme dieses Berichts und Antrags. Ich habe noch einige Fragen zu beantworten. Und zwar hat der Abg. Herbert Elkuch gefragt nach verschiedenen Konstellationen von Arbeits- und Wohnort. Ich möchte dazu ganz grundsätzlich sagen, wie das funktioniert. In Europa gilt grundsätzlich das Arbeitsortsprinzip, also alle Europäer, die bei uns arbeiten, müssen bei uns versichert sein. Alle Liechtensteiner, die im europäischen Ausland arbeiten, müssen dort versichert sein. Es gibt nur eine Ausnahme, und das ist mit Österreich. Dort haben wir einen Staatsvertrag, der ein Opting-out innerhalb einer bestimmten Zeit ermöglicht. Mit der Schweiz sieht die Sache ganz anders aus, dort haben wir einen sehr speziellen Staatsvertrag, der das Wohnortsprinzip beinhaltet, das heisst, wer in Liechtenstein wohnt, egal, ob er in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitet, ist in Liechtenstein zu versichern. Wer in der Schweiz wohnt, auch wenn er als Grenzgänger in Liechtenstein arbeitet, ist in der Schweiz zu versichern. Sie haben noch speziell gefragt, wie es ist mit Deutschland. Dort ist der Fall klar: Diese Personen sind in Deutschland zu versichern, wenn sie von Liechtenstein aus nach Deutschland pendeln. Die Personen, die in Deutschland arbeiten und in Liechtenstein wohnen, gehen oft in Liechtenstein zum Arzt, sie sind vom Amt für Gesundheit dabei betreut. Die Liechtensteiner Ärzte schicken also die Rechnung direkt an das Amt für Gesundheit, sogar elektronisch. Das Amt für Gesundheit stellt den Frauen die inländische Kopie der Kostenbeteiligung in Rechnung und holt dann der Rest in Deutschland von der Kasse. Damit wären diese Frauen, auch wenn sie in Deutschland arbeiten, auch nach demselben Prinzip belastet oder entlastet, wie wenn sie in Liechtenstein wohnen würden und hier versichert wären.Der Abg. Christoph Wenaweser hat eine ähnliche Frage gestellt bezüglich der Grenzgängerinnen aus Österreich - konkret, ob es dann viel mehr Versicherte gäbe in Liechtenstein, ob es dann viel attraktiver ist. Ich kann das nicht beurteilen, aber in der Regel sind die Menschen ja sehr viele Jahre arbeitstätig und nur relativ wenige Jahre schwanger, also die Frauen vor allem. Das Verhältnis wird dann wahrscheinlich nicht ausschlaggebend sein für den Ort der Versicherung. Die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz hat von Geburtsgebrechen gesprochen oder die entsprechende Frage gestellt. Da möchte ich einfach bemerken, dass es spezielle Regelungen gibt bei Geburtsgebrechen. Da springt dann ziemlich bald einmal die IV ein. Da gibt es einfach bestimmte Regeln, wann die IV einspringt. Solche Fälle sind auch dort abgedeckt. Der Abg. Georg Kaufmann hat die Gelegenheit genutzt, die erwerbsabhängige Prämie wieder einmal in diese Runde zu bringen. Das provoziert dann natürlich immer die Gegenfeststellung: Meines Erachtens haben wir schon die einkommensabhängige Prämie, oben, weil wir sehr viel steuerfinanzierte Teile unseres Gesundheitswesens kennen - wer mehr verdient, zahlt mehr steuern -, und unten durch die Prämienverbilligung, die wir übrigens im Rahmen der KVG-Revision verbessert haben. Ja, ich denke, das waren die Antworten auf die mir gestellten Fragen. Ich sehe schon, es ist eindeutig, wir sollten es ins Gesetz aufnehmen. Wir werden uns jetzt im Ministerium Gedanken machen, wie wir das machen, ob wir nur für dies eine separate Vorlage machen oder ob wir noch ein paar andere Sachen haben, die wir im KVG jetzt noch zu regeln haben und die sozusagen in der Pipeline sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Herbert Elkuch
Ich habe noch eine Frage. Die Regierung möchte oder würde das umsetzen; es sind noch andere Sachen möglicherweise in der Pipeline. Wann wäre dieser Zeitpunkt, ist das noch in diesem Jahr oder wann? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann es zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten. Aber ich denke, es wird nicht sehr lange dauern, insbesondere weil wir in diesem Bereich höchstwahrscheinlich auf eine Vernehmlassung verzichten können. Aber es hängt davon ab, ob es noch andere Sachen gibt, die einer Vernehmlassung bedürfen, und dann dauert der Prozess etwas länger.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion wird nicht mehr benützt und wir können abstimmen. Wer mit den Antrag der Regierung, das Postulat vom 6. September 2017 abzuschreiben, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat das Postulat betreffend die Befreiung von der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft mit 25 Stimmen abgeschrieben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 9 erledigt. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen ( von 15:35 bis 16:00 Uhr).
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