Interpellationsbeantwortung betreffend die neue Besteuerungspraxis (DBA-Quellenbesteuerung) für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen mit Inkraftsetzung ab dem 1. Januar 2018 (Nr. 9/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Interpellationsbeantwortung betreffend die neue Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen mit Inkraftsetzung ab dem 1. Januar 2018. Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht?Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch an alle, die bei der Beantwortung der Interpellation mitgewirkt haben. Für verschiedene öffentlich-rechtliche Institutionen in der Schweiz wurde ein neues Finanzierungsmodell gewählt. Dadurch sind die Beiträge aus Liechtenstein allerdings nicht kleiner geworden. Seite 19: «Nachdem die Schweiz die gesetzlichen Grundlagen zur Finanzierung sowohl der Berufsausbildung als auch der Spitalfinanzierung geändert hat, kann nicht von einer Ersparnis gesprochen werden». Der Umfang der Finanzierung wurde beibehalten und infolgedessen war anzunehmen, also für diese Personen, dass die Besteuerung der Angestellten sich nicht verändern würde. Zu dieser Auffassung hat auch der Bericht und Antrag Nr. 18/2016 verleitet. Dort stand unter «Schlüsselthemen seitens Liechtensteins bei den Verhandlungen»: «Beibehaltung der bestehenden Regelungen bei Angestellten im öffentlichen Dienst». Eigentlich eine klare Aussage. Trotzdem änderte die Besteuerung der Angestellten im öffentlichen Dienst in bestimmten Institutionen schon kurze Zeit danach mit einer Vereinbarung nach dem DBA. Möglich machte dies der im Doppelbesteuerungsabkommen vom Landtag beschlossene Art. 19. Er lautet: «Die zuständigen Behörden bestimmen in gegenseitigem Einvernehmen, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen unter diese Bestimmung fallen.» Mit diesem Passus erhielt die Regierung freie Hand und sie war in ihrer Entscheidung frei und ohne Vorgaben. Eine Frage an die Regierung: War der Regierung im Zeitpunkt der Verabschiedung des Berichts und Antrags bekannt, dass sich für viele Bedienstete und vor allem für welche in öffentlich-rechtlichen Institutionen die Lage sich verschlechtern wird? Wenn ja, aus welchem Grund wurde dies im Bericht und Antrag an den Landtag nicht kommuniziert? Dann in der Antwort aus der Frage 2: «Die Angestellten aus Liechtenstein, die bei schweizerischen öffentlich-rechtlichen Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung Liechtensteins angestellt sind, konnten sich nicht darauf verlassen, dass diese gemeinsame Beteiligung immer besteht.» Dass diese Angestellten sich nicht auf Stabilität verlassen durften, war für sie dann doch überraschend. Zumindest dass mit dem neuen Finanzierungsmodell ähnlich gleich hohe oder noch höhere Geldzuflüsse wie bis anhin mit gemeinsamer Beteiligung in die betroffenen öffentlich-rechtlichen Institutionen fliessen. Dann im weiteren Zusammenhang ist auch die Geburtenstation. Ein Staat ohne Geburtenstation ist für viele unverständlich. Dass jetzt noch die liechtensteinischen Hebammen in der Schweiz Steuern zahlen müssen, macht die Sache nicht besser. Dann zur Frage 3, ob eine Geburtenstation in Liechtenstein denn zwingend dem Zürcher Modell entsprechen müsste, antwortet die Regierung: «Qualitätsmassstäbe, welche das Zürcher Modell nicht erreichen, wären schlecht argumentierbar, insbesondere wenn nur wenige Kilometer entfernt eine Geburtenstation besteht, welche diesen Massstäben entspricht.» «Eine Lösung, bei der bezüglich der Sicherheit der werdenden Mütter und Säuglinge gegenüber anerkannten Qualitätsmassstäben bedeutende Kompromisse eingegangen werden müssten, kann aber nicht unterstützt werden.» Ich frage mich: Gibt es keine Lösung zwischen vollkommen und nichts? Gegenüber früher können heute mit Untersuchungen wie Ultraschall sogenannte Risikogeburten meist vorzeitig erkannt werden. Risikogeburten brauchen zweifelsohne eine bestens ausgerüstete Geburtenstation. Jedoch Tatsache ist auch: Es gab und gibt viele Kinder auf dieser Welt, die ohne Zürcher Modell zur Welt gekommen sind oder noch kommen werden. Im Jahr 2015 und 2016 kamen in Liechtenstein jeweils acht Kinder auf die Welt, vermutlich ohne Zürcher Modell und ohne Geburtenstation. Es gibt Frauen, bei denen im Voraus keinerlei Komplikationen erkennbar sind und die ihr Kind sehr gerne in Liechtenstein gebären möchten. Für diese müsste es doch möglich sein, wenigstens ein Geburtszimmer in einem Umfeld eines Spitales oder sonst geeigneten Ort in Liechtenstein zur Verfügung zu stellen - mit einer gesicherten individuellen Nachbetreuung zu Hause, bei der die Hebamme oder Fürsorgerin auch Einblick in das soziale Umfeld in der Wohnung mitbekommt und dadurch eine bessere Betreuung bieten kann.In der Antwort von Frage 5 geht die Regierung davon aus, dass aufgrund der hohen Anzahl Zusatzversicherter bei der Betrachtung der Gesamtbilanz die Leistungen für Patienten aus Liechtenstein mehr als kostendeckend abgegolten werden. Demnach verbucht die Schweiz mit Patienten aus Liechtenstein Gewinne. Genau diese mehr als volle Abdeckung der Kosten durch Liechtenstein macht es so schwer zu verstehen, dass in diesen Institutionen liechtensteinisches Personal, welches liechtensteinische Patienten behandelt und pflegt und für die Schweiz gewinnbringend arbeitet, in der Schweiz dazu noch die Steuern bezahlen muss. Im Jahr 2016 bezahlten der Staat und die Krankenkassen CHF 58,5 Mio. an die Spitäler in der Schweiz. Umgekehrt flossen von der Schweiz in das Landesspital lediglich CHF 650'000, inklusive der ambulanten Behandlungen. Darüber hinaus ist die Schweiz der Hauptlieferant für das Gesundheitswesen in Liechtenstein, das noch einmal ein paar Millionen ausmacht. Die Wertschöpfung ist klar in der Schweiz. Eine solche Schieflage ist wohl einzigartig, und dies müsste in einem Doppelbesteuerungsabkommen seinen Niederschlag finden. Dieser Transfer von Millionen in eine Richtung rechtfertigt entweder eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat oder die Reduktion auf eine Quellensteuer mit fixiertem Prozentsatz. Die Regierung hält vorerst fest, dass das Doppelbesteuerungsabkommen auf Schweizer Seite durch den Bundesrat und auf Liechtensteiner Seite durch die Regierung abgeschlossen worden ist. Liechtenstein profitiere, nachdem deutlich mehr Personen aus der Schweiz im öffentlichen Dienst in Liechtenstein beschäftigt sind als umgekehrt. Das ist sicher richtig, aber dafür wurden Liechtensteiner dem «Schweizer Fiskus» überlassen, die eindeutig nun zu den Verlierern zählen. Das Rheintal auf der Länge Liechtensteins, ist ein schmales Tal, abgegrenzt durch zwei Gebirgszüge, geprägt durch ein grenzüberschreitendes wirtschaftliches Miteinander mit der gleichen Währung, mit der gleichen Sprache, mit der gleichen Mehrwertsteuer und ohne Zollschranken. Das politische Ziel muss eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit möglichst wenig Barrieren sein. Ich stelle nicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz als Ganzes ins Abseits und mache dem Regierungschef auch keinen Vorwurf, der wie bekannt selbst auch ein besseres DBA wünschte. Trotzdem dienen verschiedene vereinbarte Regeln nicht dem Ziel der ungehinderten Zusammenarbeit im Grenzgebiet. Zum Beispiel seit 2017: Die Grenzgängereigenschaft geht verloren, wenn die Person in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nach Arbeitsende aus beruflichen Gründen nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Ein Liechtensteiner, der über dem Rhein arbeitet und öfter für die Firma, also das sind dann ganz normale private Firmen, auf Reisen oder auf Montage muss - egal, ob das in der Schweiz oder in Japan ist -, deshalb mehr als 45 Tage im Jahr nicht nach Liechtenstein zurückkehren kann, wird in der Schweiz steuerpflichtig. Verlierer ist der liechtensteinische Arbeitnehmer und die Steuerlast wird je nachdem um mehrere Tausend Franken zugunsten der Schweiz erhöht. Umgekehrt: Wenn ein Schweizer Grenzgänger an mehr als 45 Tagen aus beruflichen Gründen nicht in die Schweiz zurückkehren kann, um dort zu übernachten, ist er der grosse Gewinner - er spart Steuern. Liechtenstein begünstigt Schweizer mit tiefen Steuern. Das ist ganz klar ein Nachteil für Liechtensteiner, ein Vorteil für Schweizer, dessen Ursache einzig und allein in einem nicht durchdachten oder nicht realisierbaren Doppelbesteuerungsabkommen liegt. Neu ist auch, dass bei Überschreiten von 45 Nichtrückkehrtagen der liechtensteinische Arbeitgeber dem schweizerischen Grenzgänger eine Quellensteuer vom Lohn abziehen muss. Der Arbeitgeber haftet für die Entrichtung der Steuerabzugsbeträge. Ist der Steuerabzug unterblieben oder ungenügend, verfügt die Steuerverwaltung über die Nachzahlung. Das Abkommen legt fest: Bei gleichem Lohn bezahlt der Liechtensteiner Grenzgänger, der in der Schweiz steuerpflichtig ist, natürlich viel mehr Steuern als der Schweizer Grenzgänger in Liechtenstein. Die liechtensteinische Regierung und Politik erntet von schweizerischen Grenzgängern grosses Lob. Hingegen in der Schweiz steuerpflichtige liechtensteinische Grenzgänger verstehen weder den Landtag noch die Regierung und sind schwersten enttäuscht. Es besteht irgendwie Handlungsbedarf. Andere Staaten nehmen mehr Rücksicht auf die Bevölkerung in der Grenzregion. Im Doppelbeteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland sind die Nichtrückkehrtage mit 60 Tage festgelegt und daher weit weniger nachteilig. Im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Österreich und auch im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Italien findet man keine Passage über Nichtrückkehrtage. Auch für die Grenzgänger, welche im Grenzgebiet in öffentlich-rechtlichen Institutionen arbeiten, gibt es angepasste Lösungen. Im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz, Art. 19 Abs. 4: «Abweichend von den Absätzen 1 und 3 können Vergütungen der dort genannten Art, wenn sie von dem in den Grenzgebieten tätigen Personal der Bahn-, Post-, Telegrafen- und Zollverwaltungen der beiden Vertragsstaaten bezogen werden, nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem diese Personen ansässig sind.» Für unserer Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz müssten noch zusätzlich die regionale gemeinsame Gesundheitsversorgung und die Ausbildungsstätten im Grenzgebiet miteinbezogen werden. Erst dann könnte von einem wirklich guten Doppelbesteuerungsabkommen gesprochen werden. Grenzgebiete nehmen auch in anderen Ländern in Doppelbesteuerungsabkommen eine Sonderstellung ein. Im DBA Deutschland-Österreich, Art. 15 Abs. 6: «Als Nähe der Grenze gilt die Lage in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze.» Die Regierung stellt auf Seite 48 im Bericht und Antrag Nr. 9/2018 die Frage, was der Gegenstand von Nachverhandlungen sein soll. Sie fügt an die Frage gleich an, mit Nachverhandlungen könne nicht erreicht werden, dass in der Schweiz steuerpflichtige Grenzgänger aus Liechtenstein gleich tiefe Steuern zahlen, als in Liechtenstein steuerpflichtige Grenzgänger aus der Schweiz bezahlen müssten. Das sei auf die nationalen Steuergesetze zurückzuführen. Mit dem heutigen DBA ist diese Aussage natürlich korrekt. Dass das aber so nicht stehen bleiben sollte, wäre auch ein Thema. In Nachverhandlungen muss eine Angleichung der Steuersätze angestrebt werden, damit im Grenzbereich nicht die nationale Besteuerung als Grundlage herangezogen wird, sondern ein gemeinsamer Quellensteuerabzug in beiden Grenzgebieten in gleicher Höhe festgelegt wird. Damit hätten beide Staaten wenig Verluste und die Liechtensteiner sind nicht der nationalen Steuergesetzgebung in der Schweiz ausgeliefert. Die Quellensteuer sei angenommen mit 5% festgelegt: Der Schweizer Grenzgänger, der in Liechtenstein steuerpflichtig ist, bezahlt 5% in unsere Steuerkasse und in der Schweiz die Reststeuer entsprechend der nationalen Gesetzgebung in der Schweiz. Umgekehrt genau gleich: Der Liechtensteiner Grenzgänger, wenn er in der Schweiz steuerpflichtig ist, bezahlt 5% in der Schweiz und den Rest entsprechend dem Ergebnis der liechtensteinischen Steuererklärung in Liechtenstein ein. Damit ist das nationale Steuerrecht unangetastet und bleibt unverändert. Die Grenzgänger werden dies- und jenseits gleichbehandelt. Eine DBA-Anpassung verhindert eine Doppelbesteuerung, das bedeutet, bereits im anderen Staat bezahlte Steuern werden im Ansässigkeitsstaat angerechnet.Im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz fehlt der Einbezug respektive die Berücksichtigung der kleinräumigen Verflechtung im Grenzgebiet. Im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland ist die Rede vom Grenzgebiet, im DBA Schweiz-Italien von Grenzgemeinden, im DBA mit Deutschland von einer Zone in der Nähe der Grenze. Die Stärkung der grenzüberschreitenden Regionalwirtschaft im Grenzbereich ist nachhaltig und mit Weitsicht zu gewährleisten. Die Ausführung der Regierung greift zu kurz: «Im Endeffekt ging es darum, eine Lösung mit der Schweiz zu finden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.» Unser kleiner Wirtschaftsraum ist sehr in der Abhängigkeit der Schweiz und braucht eine unbehinderte Zusammenarbeit mit Institutionen und Betrieben in den Nachbargemeinden der Schweiz. Steuern oder andere bürokratische Angelegenheiten sind kontraproduktiv. Die Regierung und der Landtag sind gefordert, den regionalen Bewegungsraum möglichst offen zu halten. Dazu gehört auch die Verkürzung der beiderseitig verlängerten Spiesse im Gewerbe. Das Ziel der Spiessverlängerung war, sie im Anschluss beiderseitig wieder zu verkürzen. Ob die Regierung daran arbeitet, mit dem Kanton St. Gallen oder mit wem auch immer in Verhandlung ist, weiss ich nicht. Man hört auf jeden Fall nicht viel oder gar nichts. Sowohl für eine gerechtere Besteuerung der Grenzgänger als auch die Einbindung der Grenzregion sollte die Regierung für eine Verfeinerung der Bestimmungen und weiterer spezifischer Vereinbarungen mit der Schweiz in Kontakt treten. Also ich meine, das DBA mit der gesamten Schweiz ist ja so weit gut, aus dem Finanzsektor oder so hört man nichts Negatives. Das Problem liegt nur zwischen diesen zwei Bergen in diesem Tal und hier sollte doch dem Chancental Rheintal auch in dieser Richtung mehr Rechnung getragen werden. Wobei das natürlich sehr langwierig ist, die Gemeinden über dem Rhein müssen ja damit auch eine Freude haben, ansonsten die Unterstützung für uns in Bern natürlich fehlt. Also mir ist klar, dass kann nicht von heute auf morgen oder kurzfristig sein. Aber solange liechtensteinische Bürger benachteiligt werden, wird es irgendwie weiterbrodeln. Ein Hinausschieben behebt die Mängel im DBA nicht. Die Unzufriedenheit und auch die Verdrossenheit gewisser Personen wird sogar zunehmen. Die Regierung tut gut daran, Überlegungen in Abstimmung mit der Schweiz baldigst, vielleicht sogar auch noch vor den nächsten Wahlen, vorzunehmen. Das wäre es im Moment. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt die Beratungen für eine Pause bis 11 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (10:40 bis 11:00 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 7: Interpellationsbeantwortung.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Tatsache ist, dass die Schweiz ein eigenes Rechtsgebiet ist. Liechtenstein hat die dort gültige Rechtsordnung zu respektieren und kann ohne Zustimmung der Schweiz auf deren Territorium keine andere Rechtsanwendung bewirken. Genau das ist die Krux an der Sache. Liechtenstein hätte im Vorfeld bei den Diskussionen zum DBA für die in Liechtenstein wohnhaften und in der Schweiz tätigen Personen die bestmögliche Ausgangslage für Konstellationen mit Schweizbezug herausholen müssen. Dies ist aber vonseiten der Regierung offensichtlich verpasst worden. Deutschland zum Beispiel hat mit der Schweiz bezüglich Besteuerung von Grenz-gängern Ausnahmeregelungen erreicht. Wieso dies Liechtenstein nicht erwirken konnte, frage ich mich schon. In der Interpellationsbeantwortung wird die Frage gestellt, welche Auswirkungen dieses neue Recht der Besteuerung bezüglich geringerer Attraktivität für Ausbildungen in bestimmten Gesundheitsberufen für später habe. Die Regierung repliziert, dass eine derartige Besteuerung für Arbeitnehmende aus Liechtenstein die Attraktivität des entsprechenden Arbeitsplatzes im Ausland zwar verringere, gleichzeitig jedoch die relative Attraktivität der Arbeitsplätze am Standort Liechtenstein erhöht werde. Meine Frage an die Regierung: Was aber bringt dies den Betroffenen, wenn es keine entsprechenden fachspezifischen Ausbildungen und Arbeitsplätze am Standort Liechtenstein gibt? Wie kann etwas, das nicht existent ist oder wegen fehlender Wirtschaftlichkeit infrage gestellt wird, attraktiv sein?Noch ein Wort zur Besitzstandswahrung: Diese Frage der Interpellanten wird von der Regierung einzig mit dem Satz abgetan: «Wie gegebenenfalls die Gerichte in der Schweiz eine Klage auf Besitzstandswahrung beurteilen würden, kann die Regierung verständlicherweise nicht beurteilen oder kommentieren.» Es existieren aber einige Gerichtsentscheide zum Thema Besitzstandswahrung in der Schweiz, welche der Regierung mit etwas Aufwand und Einsatz zu Rate hätte ziehen können. Die Regierung wird nun die Meinung vertreten: So sollen denn die Betroffenen doch vor Bundesgericht klagen. Aber so einfach ist dies nicht. Nur weil die Regierung ihre Verhandlungen nicht zum Besten der FL-Betroffenen geführt hat, kann sie nun nicht einfach die Verantwortung auf diese abwälzen. Vor allem haben eben genau diese Betroffenen aufgrund der neuen Schlechterstellung bezüglich Einkommen ohnehin mit knapperen Geldressourcen zu kämpfen und können sich verständlicherweise ein langwieriges Gerichtsverfahren ohnehin nicht leisten. Auf die Frage der Regierung in ihrer Interpellationsbeantwortung, was denn Gegenstand einer Nachverhandlung sein soll, habe ich eine klare Antwort: Wir haben derzeit hier im Rheintal verschiedene Knacknüsse, wenn nicht gar Kontroversen zu Themen wie gleich lange Spiesse, Ablehnung des Abkommens Schweiz-Liechtenstein im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung oder - wie eben hier vorliegend - die neue Steuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte. Alles Themenbereiche, welche vor allem die Situation Liechtenstein/Schweizer Rheintal betreffen. Wir haben zwischen uns zwar den Rhein als Grenze. Aber sollten wir nicht versuchen, die bestmögliche Situation für beide Seiten des Rheins zu erzielen? Kein Gewerbler, weder dies- noch jenseits des Rheins, wird sich gegen gleich kurze Spiesse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr aussprechen. Auch bin ich der Ansicht, ein OKP-Abkommen, wie kürzlich hier im Landtag abgelehnt, hätte sicher grössere Akzeptanz erfahren, wenn eine Ausweitung nicht schweizweit, sondern lediglich auf unsere grenznahen Schweizer Nachbarn erfolgt wäre. Und letztlich sollte es doch auch möglich sein im Bereich der Besteuerung, hier eine nachbarschaftsfreundlichere Lösung zu erzielen. Somit meine Antwort auf die Frage der Regierung: Ja, nehmen wir erneut Verhandlungen mit unseren Schweizer Nachbarn auf und regeln konkret diese drei aktuellen Probleme, um aus dem Rheintal das Chancental zu machen, von dem alle immer wieder sprechen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die vorliegende Thematik entspricht einem Stimmungsbild des Zusammenwirkens in diesem Rheintal Liechtenstein-Schweiz. Sicher ist vieles gesetzlich korrekt gemacht geworden, aber zwischen den Zeilen gibt es auch andere Möglichkeiten, um bei Verhandlungen, Verträgen und so weiter aufeinander besser einzugehen. Es reicht nicht, nur Musterabkommen nach dem Buchstaben zu erfüllen, denn wir erwarten - und das erwarten auch die Menschen in diesem Rheintal hüben und drüben des Rheins -, dass man miteinander die besten Lösungen, gute Lösungen, auch besondere Lösungen bei besonderen Beziehungen erreicht. Die vorliegende Interpellation ist aus der wiederholten Feststellung herausgewachsen, dass bei Verhandlungen, Vereinbarungen, Vertragserstellungen und allgemein im Zusammenwirken zwischen den beiden Ländern Liechtenstein und Schweiz Liechtenstein mit Nachteilen für seine Bevölkerung herausgeht oder benachteiligt wird.
Woran liegt das? Das ist nicht so einfach zu beantworten. Darüber kann man spekulieren, ob wir als kleiner Staat gegenüber der Schweiz sehr klein sind, ob wir in den Verhandlungen die Positionen nicht ausreichend darzulegen vermögen, ob uns die Schweizer Nachbarn in St. Gallen und in Bern einfach in der Hand haben, da wir von teils Institutionen in der Bildung, im Spitalwesen und so weiter abhängig sind, ob sich die Schweiz mit ihrem Verhandlungsgeschick für ihre Anliegen und für die Interessen ihrer Menschen einfach intensiver und damit erfolgreicher einsetzt. Beantworten Sie diese Fragestellungen, woran es liegt, dass wir in jüngster Vergangenheit stets den Kürzeren gezogen haben, für sich selbst.
Bei der Quellenbesteuerung für Grenzgänger liess sich die Schweiz, das Bundesbern, mit allen Nachbarstaaten rund um ihre Grenzen - Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich - in Verhandlungen ein und handelte staatsindividuelle Quellensteuersätze mit diesen Nachbarstaaten aus. Ich habe sämtliche Quellenbesteuerungssätze und Verhandlungsergebnisse seinerzeit von entsprechenden Fachleuten recherchieren lassen. Es zeigte sich, dass sich diese Quellenbesteuerungssätze zwischen den entsprechenden Staaten - Schweiz immer mit dem Nachbarland - zwischen 2,4% bis über 4% bewegen und bewegten. Nur ein Nachbarstaat ging in diesen Verhandlung der Quellenbesteuerung für Grenzgänger leer aus: das Fürstentum Liechtenstein. Ich frage mich, woran das liegt. Wo ist diese starke Freundschaft, die kürzlich mit dem Bundesrat Berset so mit grossen Lettern dargestellt wurde? Ich bezweifle diese Freundschaft mit der Schweiz nicht, absolut nicht, ich glaube auch daran. Aber sie muss auch in Abkommen, Verhandlungen, im gegenseitigen Leben bei vertraglichen Sachen auch gelebt werden und zum Ausdruck kommen. Wenn es 4% Quellensteuer betreffend die Grenzgängerbesteuerung für Liechtenstein gewesen wären, wie zum Beispiel mit dem Land Österreich mit 4%, das hätte für Liechtenstein rund CHF 30 Mio. pro Jahr in die Staatskasse gebracht. Es hätte auch ein Verhandlungsergebnis mit vielleicht 3% oder 2% sein können. Liechtenstein wäre berechtigt dazu, doch gab es aufgrund eines riesigen lauten Lobbyings von St. Galler Politikern in Bern, die wir hier schon kennen, eben ein stures «Niet», null Prozent. Die Geschichte betreffend die gleich langen Spiesse im Gewerbe- und Wirtschaftsbereich zwischen dem Kanton St. Gallen und Liechtenstein kennen Sie. Der Nachbar im Kanton St. Gallen packte die Spiesse nicht ein, baute sie nicht ab, sondern Liechtenstein musste die Spiesse ausfahren, die Bürokratie, die gesetzlichen Bedingungen, die Auflagen verschärfen, erhöhen, um so eine Chancengleichheit für das einheimische Gewerbe zu erreichen. Das können doch nicht die zukünftigen Lösungen mit dem Nachbarn, dem Kanton St. Gallen, sein. Das sollte der Politik hüben wie drüben des Rheins zu denken geben. Wo ist hier die Glaubwürdigkeit, die Ansätze des Bestrebens, in diesem gemeinsamen Perimeter des Rheintals, wo wir in vielen Bereichen - in der Bildung, Wirtschaft, Gesundheitswesen, Mobilität, im Lebensraum im Allgemeinen - eine grosse gemeinsame Schnittmenge haben, auch gemeinsame besondere partnerschaftliche, sogenannte freundnachbarschaftliche Lösungen mit einer Win-win-Situation für Liechtenstein und die Schweiz zu verhandeln und zu vereinbaren. Das muss das Ziel sein. Der Perimeter im Rheintal des Kantons St. Gallen und des Fürstentums Liechtenstein bildet ganz speziell im Gesundheitswesen, in der Gesundheitsversorgung und damit im Spitalwesen seit Jahrzehnten eine Spezial-, eine gegenseitige Sonderbeziehung. Diese Sonderbeziehung wirkt sich auf das Know-how, auf die Arbeitsplätze, auf die Volkswirtschaft, auf das gesamte Nebengewerbe, das vom Gesundheitsmarkt und damit vom Gesundheitswesen lebt, in hohem Masse aus - in diesem Perimeter hüben und drüben des Rheins. Besondere Beziehungen erfordern auch besondere Regelungen. Da bin ich nun bei dieser Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag betreffend die neue Besteuerungspraxis (DBA Quellenbesteuerung) für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen, welche die Regierung im letzten Jahr mit dem Schweizer Nachbarn aushandelte und welche mit dem 1.1.2018 in Kraft trat.Die Regierung zum Verhandlungsergebnis: Wir haben uns für die Interessen der liechtensteinischen Menschen eingesetzt, das OECD-Standardabkommen ist in seinen Grundzügen erfüllt. Ich kann nur nochmals wiederholen: Besondere Beziehungen erfordern besondere Regelungen, insbesondere diejenigen Institutionen, in die viel Geld aus Liechtenstein in Form von monetären Zuwendungen, Geldflüssen in Millionenhöhe und Patientenabschöpfung in hohem Masse ergeht. Auch die Nichtverfügbarkeit von Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätzen für junge Menschen und in der Folge für die Arbeitsplatzwahrnehmung nach der Ausbildung in diesem grossen zukunftsträchtigen Gesundheitswesensbereich im Raum Liechtenstein-Schweiz ist in einem solchen Zusatzabkommen zu berücksichtigen. Es gibt zahlreiche dieser Fachbereiche, Ausbildungsplätze, Ausführungsmöglichkeiten der Berufe diverser Fachdisziplinen im Liechtensteiner Gesundheitswesen einfach nicht und nur eben in der benachbarten Schweiz. Besondere Situationen in diesem besonderen Perimeter Liechtenstein-Schweiz im Gesundheits- und Spitalwesen erfordern besondere Regelungen. Dann komme ich zum ersten Teil auf Seite 16 der Interpellationsbeantwortung, wo die Regierung die Besitzstandslösung anspricht. Sie habe sich für die Besitzstandslösung mit dem Ziel eingesetzt, dass die bisherigen Spitalangestellten weiterhin nur durch Liechtenstein besteuert werden. Der Kanton St. Gallen war aber zu keiner derartigen Lösung bereit. Dann wird weiter hinten angegeben, wo die entsprechenden betroffenen 100 Leute, die in der Schweiz besteuert werden, betreffend die Besitzstandswahrung gerichtlich vorgehen können. Die Besitzstandswahrung wäre ein rechtlicher Schritt, mit der Schweiz eine Lösung zu finden. Die Besitzstandswahrung ist hier nicht berücksichtigt. Im Bericht und Antrag Nr. 18/2016, also im Bericht und Antrag zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, heisst es auf Seite 6: «Beibehaltung der bestehenden Regelungen bei Angestellten im öffentlichen Dienst». Staatsangehörige des anderen Staates dürfen nicht stärker belastet werden. Jetzt haben wir aber ungleiche Steuersätze. Mit Art. 19 konnte die Regierung, das wurde der Regierung mitgegeben, ausführen, wie sie es ausgestalten möchte. Der Landtag hat der Regierung das Recht gegeben, bei öffentlich-rechtlichen Institutionen in der Schweiz zu verhandeln. Sie hat freie Hand gehabt, Näheres regelt die Regierung in der Verordnung. Diese Besitzstandswahrung ist ein Teil, der hier in den Verhandlungen mit der Schweiz keine Berücksichtigung fand. Dann kommen wir zu Seite 19, wo es heisst, dass Liechtenstein ebenfalls 55% der DRG-Rechnungen der Spitalstandorte Grabs, Walenstadt und St. Gallen übernimmt. Das ist alles nachvollziehbar. Die aktuelle Vereinbarung, das wird so dargelegt, mit der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland stammt aus dem Jahre 2012. Anlass für die neue Spitalvereinbarung war die Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG in der Schweiz, das dort mit einer Revision des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes in 2007 initiiert worden war. Zum Anteil der Spenden, was die Spenden für eine Funktion oder für ein Mitspiel bei dieser Verhandlung haben, komme ich später dazu. Wir haben auf der Seite 20 die Frage gestellt: Wie viel Lernende im betroffenen Gesundheitsbereich, welche nach Abschluss der Ausbildung voraussichtlich der schweizerischen Quellenbesteuerung unterliegen, sind dort zurzeit in der Ausbildung? Diese Teilfrage wurde so beantwortet, dass zwar Gesundheitsberufe aufgeführt wurden. Diese Gesundheitsberufe entsprechen jedoch nicht der Fragestellung, es sind nämlich Anlehren. Anlehren waren nicht in der Frage drin. Es geht um Spezialgebiete: a) Spezialgebiete von der Ausbildung her, b) Spezialgebiete, die in Liechtenstein nicht angeboten werden, wo die Arbeitsplätze und die Möglichkeiten und die Fakultäten nur in Schweizer Spitälern, im Schweizer Gesundheitswesen zu finden sind. «Lernende im Gesundheitsberuf absolvieren ihre Lehre als ‹Fachperson Gesundheit mit Fähigkeitszeugnis› oder als ‹Assistent/in Gesundheit und Soziales mit Berufsattest›», ist die Antwort. Das ist eben eine Anlehre, das müsste so gekennzeichnet werden. Nur eine Anlehre und keine wirkliche Ausbildung. Gesundheitsberufe wurden nur zwei genannt, wir sprechen hier von Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Fachspezifische Ausbildungen in der Medizin können in Liechtenstein nicht ausgebildet werden und auch nicht ausgeübt werden. Darin liegt das Problem, darin liegt die Fragestellung. Da müsste sich die Antwort auch damit befassen. Die Regierung hat hier mit «Fachperson Gesundheit mit Fähigkeitszeugnis» und «Assistent/in Gesundheit und Soziales mit Berufsattest» zwei Berufe ausgewählt, die Anlehren sind. Nur diese beiden können in Liechtenstein ausgeübt werden. Die Regierung blendet alle anderen Spezialgebiete leider aus. «Gleichzeitig wird jedoch die relative Attraktivität des Arbeitsplatzes am Standort Liechtenstein erhöht», wird von der Regierung gesagt. Viele Berufsgattungen und Spezialgebiete, ich habe es jetzt vorhin erwähnt, zum Beispiel in der Gynäkologie, Onkologie und so weiter, werden in Liechtenstein gar nicht angeboten, also kann es auch keine Attraktivitätssteigerung geben. Dann zur Teilfrage d: «In welchem Spital soll zukünftig die Ausbildung von Personal aus Liechtenstein in verschiedenen Spezialgebieten wie Onkologie, Intensivmedizin, Säuglingspflege und so weiter stattfinden? Diese fachspezifischen - aber auch höchst notwendigen Ausbildungsbereiche - werden bekanntlich derzeit am Liechtensteinischen Landesspital nicht angeboten.» Und auch in anderen Kliniken nicht. Da wird auch geschrieben: «Auch ist es so, dass die Steuerlast für sich in der Ausbildung befindliche Fachkräfte aufgrund der meist geringen Einkommen wohl relativiert werden muss.» Da wird wieder in der Beantwortung zur Fragestellung von Anlehre gesprochen. Es wird nicht von spezialisierten Fachkräften ausgegangen und in diesem Sinne ist diese Antwort nichtsbringend. Ebenfalls ist auch die Antwort nichtssagend auf Seite 23, wo es um die Ausbildung geht, die schon immer in der Schweiz stattgefunden hat. Das hat mit der ganzen Thematik gar nichts zu tun. Wo die schulische Ausbildung stattfindet, ist in dem Sinne nicht relevant. Es ist relativ logisch, dass in der Schweiz relativ viele Ausbildungsstätten sind, und deshalb hier nicht von Bedeutung. «Die Schweiz machte klar, dass sie das Besteuerungsrecht betreffend die Löhne dieser Angestellten durchsetzen werde», Seite 25. Hier werden Argumente aufgeführt, die altbekannt sind. Aber die Frage ist: Wie sollen die Betroffenen reagieren, wenn die Schweiz einfach das Messer an den Hals setzt und sagt, ihr könnt machen, liebe Liechtensteiner, wir setzen das Besteuerungsrecht einfach um, wie wir das wünschen? Die Information allein bringt hier nichts, wenn in Liechtenstein kein entsprechendes Berufsumfeld vorgefunden wird. Die Leute können auch nicht reagieren, wenn sie zum Beispiel eine Kündigungsfrist von sechs Monaten haben und dann noch in einer Spezialdisziplin arbeiten, die in Liechtenstein gar nicht angeboten wird. Das wären interessante Ausführungen der Regierung gewesen, die hier auch gefragt wurden. Leider sind dazu keine Ausführungen gemacht worden. Betreffend die Geburtenstation hat der Abg. Herbert Elkuch Ausführungen gemacht. Ich möchte hier weiterfahren auf Seite 30 mit der Fragestellung 5 c: «Welche Leistungen für liechtensteinische Patienten sind für die öffentlichen Spitäler in der Schweiz gewinnbringend, welche verlustbringend?» Volkswirtschaftlich ist für die Schweiz in diesen Bereichen des Gesundheitswesens ein riesengrosser Gewinn. Es ist wirklich ein grosser Gewinn, die Geldflüsse belegen es. Die Beantwortung der Regierung belegt es ebenfalls, sie sagt: Es kann festgestellt werden, «dass der Anteil der Zusatzversicherten in Liechtenstein wesentlich höher ist als in der Schweiz. Bei nur geringfügigeren höheren Behandlungskosten sind die Gesamteinnahmen für das Spital aber wesentlicher höher, so dass die von den Patienten aus Liechtenstein eingebrachten Margen für die Spitäler in den angrenzenden Kantonen bedeutend sind.» Wenn diese so bedeutend sind, ist dies auch in einer Verhandlung miteinzubeziehen. Volkswirtschaftlich ist es für die Schweiz ein grosser Gewinn. Also muss, wenn es für die Schweiz eine Win-Situation ist, diese auch für Liechtenstein erzielt und in der Verhandlung eine adäquate Lösungsform hergestellt werden. Die liechtensteinischen Patienten sind vielfach halbprivat und privat versichert. Und es ist erwiesen, dass diese sehr viel und sehr gut umworben werden vom Schweizer Gesundheitswesen, von den Schweizer Spitälern. Hier spricht es die Regierung in der Interpellationsbeantwortung aus: Die FL-Versicherten - privat, halbprivat - bringen den Schweizer Spitälern eine grosse Marge. Sprich, der Geld- und damit der Finanztransfer von Liechtenstein in die Schweiz ist eine grosse Nummer, ist sehr beträchtlich und damit ein Verhandlungsgrund. Auf Seite 35 werden die Gelder aus Stiftungen angesprochen. «Gelder aus Stiftungen werden wahrscheinlich per se nicht offensichtlich als ein finanzielles Engagement in diesen zwischenstaatlichen Vereinbarungen genannt», haben wir in der Fragestellung definiert, «stellen aber nichtsdestotrotz eine Beteiligung an Investitionen und/oder Defiziten dar. Fliessen Gelder aus liechtensteinischen Stiftungen in die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland und das Kantonsspital St. Gallen oder das Berufs- und Weiterbildungszentrum? Natürlich sind Stiftungsgelder nicht per se Investitionsgelder. Aber Stiftungsgelder sind ebenfalls Unterstützungen und sollten bei Verhandlungen im Hinterkopf ebenfalls dazu dienen, zu betonen, dass diese beträchtlich sind, dass diese Stiftungsgelder, die in grossen Höhen in die Schweiz fliessen, ebenfalls eine besondere Situation darstellen und daher eine besondere Lösung in der Aushandlung des Abkommens betreffend DBA ausmachen sollten. Die Regierung schreibt dann: «Der Regierung sind keine systematischen und stetigen Geldflüsse aus liechtensteinischen Stiftungen an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland bekannt. Es hat jedoch in der Vergangenheit immer wieder einzelne Projekte gegeben, welche durch Spenden aus Liechtenstein gefördert wurden.» In der Schweiz war sehr gross kundgemacht und publiziert worden: «Die neue Familienlounge im Spital Grabs, welche mit Spenden aus dem Fürstentum Liechtenstein errichtet werden konnte, ist gestern offiziell eröffnet worden.» Das dazumal aus dem Bericht. Hier wird geschrieben: «Namhafte Spenden von Personen und Stiftungen aus dem Fürstentum Liechtenstein und ein Beitrag der liechtensteinischen Regierung ermöglichten die Einrichtung eines Frühstückraumes mit einer gemütlichen Familienlounge in der Geburtenstation im Spital Grabs.» Es wird dann dort genau das ausgeführt in diesem Bericht, was diese Besonderheiten darlegt, und zwar ist ein Untertitel: «Spital Grabs ist beliebt». «Das Spital Grabs und die liechtensteinische Bevölkerung verbindet eine langjährige und enge Beziehung, die durch die Schliessung der Geburtenstation im Liechtensteinischen Landesspital weiter verstärkt wurde. Dies zeigt sich auch an den Patientenzahlen, denn 25% der stationären Patientinnen und Patienten im Spital Grabs kommen aus dem Fürstentum. Auch bei den ambulanten Fällen ist die Zahl ähnlich hoch.» Dann wird noch weiter unten das Dankeswort des Gesundheitsministers Dr. Mauro Pedrazzini aufgeführt. Dass sie nach der Schliessung der Geburtsabteilung in Vaduz keine Mühen gescheut haben, die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen, erklärt Gesundheitsminister Dr. Mauro Pedrazzini, sei die Motivation für eine Spende der liechtensteinischen Landesregierung an das Spital Grabs gewesen. Wir sehen also, es ist nicht so, dass nicht unbedingt bekannt ist, dass Spenden und in welchen Höhen in die Schweiz fliessen. Da stelle ich ganz konkret die Frage an die Regierung: Sind die Geldflüsse von Stiftungen der Regierung oder der Steuerverwaltung im Zeitalter des AIA bekannt? Diese müssen bekannt sein, ich kann mir nicht vorstellen, dass da Schwarzgelder in die Schweiz fliessen. Also ist das nicht schlüssig, dass der Regierung nicht bekannt ist, welche Höhen von Geldern in die Nachbarschaft, in das Gesundheitswesen, in Spitäler oder in andere unterstützungswürdige Institutionen, von Liechtenstein aus gehen. Denn das Ganze geht ja darum, dass man nicht ein Musterabkommen abschliesst, sondern all diese Facetten der besonderen Situationen auch einfliessen lässt und dementsprechend auch eine besondere Lösung findet. Wie diese aussehen könnte, dazu komme ich später.Ist der liechtensteinischen Regierung - das ist eine weitere Frage - ein künftiges, zeitnah realisierungsreifes Stiftungsengagement in einer Grössenordnung der obersten Liga im Stiftungswesen und von der Geldflusshöhe her im Zusammenhang des Spitalneubaus in Grabs bekannt? Dann komme ich zur Seite 37. Dort wird als Anmerkung geschrieben: «Es entspricht internationalem Standard (OECD Musterabkommen), dass bei öffentlich-rechtlichen Bediensteten demjenigen Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen wird, welcher die Löhne zahlt ...» Und so weiter und so fort, das kennen wir. Das bemängelt auch niemand, dass das ein OECD-Musterabkommen, ein Standardabkommen ist. Das ist es gerade eben, dass man bei besonderen Situationen, bei besonderen Regelungen über den Rhein vom Musterabkommen abweicht und diese speziellen Situationen auch miteinbezieht. Eine Möglichkeit: Liechtenstein und die Schweiz pflegen ja besondere Beziehungen und befinden sich in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis. Medizinische Leistungen, die von Liechtensteinern in der Schweiz wahrgenommen werden, und umgekehrt die erheblichen Einnahmen der Spitäler durch den hohen Zusatzversicherungsanteil, das muss im Doppelbesteuerungsabkommen auch gewürdigt werden. Eine besondere Situation: Nicht alle medizinischen Angelegenheiten können angeboten werden. Deshalb sind auch Nachverhandlungen gefordert.Eine solche Möglichkeit hat ebenfalls der Abg. Herbert Elkuch angesprochen und auch die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz gefordert und ebenfalls tangiert, wie zum Beispiel, dass andere Staaten mehr Rücksicht auf die Besteuerung ihrer Grenzgänger in der Grenzgängerregion nehmen. Die Interessen der betroffenen Menschen werden dort bei der Aushandlung von Besteuerungsregelungen vertreten, ernst genommen und auch erfolgreich in Verhandlungen und Verträgen abgebildet - zum Beispiel beim Doppelbesteuerungsabkommen diesbezüglich Schweiz-Deutschland. Ich habe ganz am Anfang von generellen Doppelbesteuerungsabkommen Beispiele aufgeführt, die zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten speziell ausgehandelt wurden. Hier geht es darum, dass auch ein solches Abkommen mit speziellem Abkommensinhalt dargelegt werden kann. Dort ist eine Besteuerung am Wohnort nach Art. 15 eine Möglichkeit. Die Besteuerung wird dort so geregelt: Grenzgänger werden im Ansässigkeitsstaat besteuert und führen im Beschäftigungsstaat 4,5% Quellensteuer ab, die jedoch auf die Steuer im Ansässigkeitsstaat angerechnet werden. Dann wird dort weiter ausgeführt, die Bezüge aus dem öffentlichen Dienst, das Kassenstaatsprinzip gemäss Art. 19. Dort ist ganz entscheidend, dort werden Ausnahmen aufgeführt, die vom Kassenstaatsprinzip abweichen. Die Grenzgängerregelung geht dort vor. Die Grenzgängerregelung geht dem Kassenstaatsprinzip vor, ebenso können Vergütungen, die von den in den Grenzgebieten tätigen Personen der Bahn-, Post-, Telegrafen- und Zollverwaltungen der beiden Vertragsstaaten bezogen werden, nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Das Verhandlungsergebnis ist de facto, wenn ein Arbeitnehmer aus Deutschland bei einer öffentlich-rechtlichen Institution der Schweiz arbeitet, bezahlt er in der Schweiz 4,5% Quellensteuer und den Rest in Deutschland abzüglich der 4,5%. Das wäre zum Beispiel eine Lösung. Es muss nicht diese sein, es können andere Varianten sein, es gibt sicher auch andere Varianten.Dann komme ich zur Teilfrage der Steuerbilanz Schweiz: Hier führt die Regierung aus auf die Frage: «Die der Steuerverwaltung vorliegenden elektronisch erfassten Daten zu den Steuererklärungen lassen keine Auswertung dahingehend zu, welche Steuerpflichtigen in der Schweiz bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber angestellt sind. Zudem verfügt die Steuerverwaltung über keine Daten, welchen Steuerbetrag diese Steuerpflichtigen in der Schweiz zu entrichten haben. Es kann somit nicht eruiert werden, welchen Steuerbetrag die Steuerpflichtigen insgesamt in der Schweiz entrichtet haben. Es können somit weder zur Anzahl der in Liechtenstein wohnhaften Personen, die in der Schweiz im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, noch zu deren Steuerzahllast in der Schweiz Aussagen getroffen werden.» Jetzt frage ich mich, und diese Frage stelle ich jetzt an die Regierung, wie denn die Betroffenen angeschrieben worden sind, die dieses Steuerabkommen betraf. Die sind ja alle informiert oder angeschrieben worden im April 2017. Wenn hier geschrieben wird, es weiss niemand, wer davon betroffen ist und um wen es sich handelt, und es sind alle angeschrieben worden. Also hier ist irgendwo bei dieser Information ein Wurm drin: Auf der einen Seite kennt man anscheinend die Adressen nicht und man kennt die Zahlen nicht und weiss nicht, wer wo arbeitet und wen es betrifft, auf der anderen Seite wurden alle Betroffenen per Brief angeschrieben. Insgesamt sehen Sie, es ist ein besonderer Perimeter der Gesundheitslandschaft zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Man kann diesen Perimeter noch genau definieren: 30 Kilometer in die Schweiz hinein, auf dieser Seite in Liechtenstein geht es nicht, weil wir da tief in den Bergen drin sind. Aber dass man diesen Perimeter definiert, wo auch mit Ausnahmegenehmigungen vom Kassenstaatsprinzip abgewichen wird und spezielle Verhandlungen geführt werden. Dies insbesondere in begründeter Form, wie wir, die letzten drei Votanten, die es aufgeführt haben. Es gibt genügend Ansätze, genügend Gründe, weshalb eine besondere Beziehung besteht, was die Gründe sind betreffend Angebote von Fakultäten, wo man Arbeit findet, wo man auch die Ausbildung geniessen kann. Und es gibt vom Geldfluss her, von den monetären Begünstigungen der Schweizer Institutionen ebenfalls Begründungen, dass hier eine Sondersituation besteht und auch Sonderverhandlungen geführt werden können. Es ist die Erwartung, dass solche Neuverhandlungen oder erweiterte Verhandlungen vonseiten der Regierung aufgenommen werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es haben sich Abgeordnete zu Wort gemeldet, die nicht zu den Interpellanten zählen. Ich beantrage daher Diskussion. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde einhellig stattgegeben. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Interpellationsbeantwortung zur Besteuerungspraxis von Spitalangestellten und BZB-Lehrkräften bringt meines Erachtens eines deutlich zum Vorschein: Das Ansehen Liechtensteins in der Schweiz und die Bereitschaft der Schweiz und der angrenzenden Kantone, auf unsere Bedürfnisse einzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden, hat abgenommen. Auch wenn es hypothetisch ist, so glaube ich, dass diese Thematik vor 20 oder 30 Jahren anders gelöst worden wäre und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung, mit welcher sich auch die Betroffenen hätten einverstanden erklären können, gefunden worden wäre. Wir sind nicht unschuldig, dass die Reputation unseres Landes bei unserem wichtigsten Partner Schweiz und seine Hilfsbereitschaft abgenommen haben. Zu oft haben wir ihn während den letzten Jahren und Jahrzehnten vor den Kopf gestossen. Telekommunikation, Finanzplatzstrategie, Spitalpolitik, Gesundheitspolitik sind nur ein paar Bereiche, bei welchen es zu Meinungsverschiedenheiten kam. Dass wir hierbei in einer schlechteren Position sind und wir mehr auf die Schweiz angewiesen sind als die Eidgenossenschaft auf uns, liegt auf der Hand. Die Folgen bekommen wir nun zu spüren, unter anderem mit dem klaren Nein, die Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte aus Liechtenstein anders zu gestalten als für die eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieses Nein wurde in Stein gemeisselt, obwohl unsere Versicherten beziehungsweise Krankenkassen jährlich mehrere Millionen für ambulante wie stationäre Leistungen den Schweizer Leistungserbringern oder Spitälern überweisen. Das zählt alles nicht, der Kanton St. Gallen hat die rechtliche Möglichkeit, sein Besteuerungsrecht auch ohne Zustimmung Liechtensteins durchzusetzen, und tut dies auch. Dass mit der Vereinbarung verhindert werden konnte, dass eine rückwirkende Anwendung der Besteuerungspraxis eingeführt wurde und sie erst ab 2018 zum Tragen kommt, ist zwar positiv und kann als kleines Entgegenkommen bewertet werden, löst aber das Problem der Betroffenen in keiner Art und Weise. Die Folgen haben die betroffenen Abreitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu tragen, welche Einkommensverluste bis zu 20% hinnehmen müssen. Dass sie sich als Opfer einer gescheiterten Verhandlungsführung fühlen, kann und darf ihnen nicht übelgenommen werden. Sie sind schliesslich die Leidtragenden. Keine Frage, der Regierung sind die Hände gebunden. Verhandlungen werden zwar von der Schweiz nicht konsequent abgelehnt. Doch die im «Vaterland» publizierte Aussage des Mediensprechers des Eidgenössischen Finanzdepartements: «Sollte Liechtenstein ein Gesuch auf Neuverhandlungen stellen, wird die Schweiz dieses, wie es den freundnachbarschaftlichen Gepflogenheiten entspricht, prüfen.» Dieses Zitat bedeutet nichts anderes als eine freundlich formulierte Absage. Man kann nicht mit jemandem verhandeln, der nicht zum Verhandeln gewillt ist. Somit lässt sich an der Ausgangsituation nichts ändern. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass den betroffenen Personen nicht geholfen werden kann. Ich finde es befremdend, wie jeder Wunsch und jede Aufforderung, zu helfen, mit dem Verweis, man könne nichts machen, das sei die Angelegenheit der Schweiz, abgetan wird. Das ist mir zu wenig. Wurde versucht, den betreffenden Personen ein Anstellungsverhältnis in Liechtenstein oder bei Spitälern, bei welchen unser Land noch zu den Eigentümern zählt, zu vermitteln? Könnten einige der betreffenden Personen beim Landesspital, bei Leistungserbringern, bei der Augenklinik Reis, bei der Familienhilfe oder in Pflegeheimen einer Arbeit nachgehen? Wurde vonseiten der Regierung das Gespräch mit Institutionen gesucht, um abzuklären, ob Bedarf besteht? Wurde mit den Verantwortlichen des Ostschweizer Kindespitals Kontakt aufgenommen, ob es Bedarf gibt, die eine oder andere betroffene Person, welche in der Kinder- und Säuglingsabteilung in Grabs tätig ist, zu übernehmen? Wurde mit heimischen Bildungsinstitutionen das Gespräch gesucht, um den Betroffenen BZB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit einer Beschäftigung zu geben? Meines Erachtens reicht es nicht, mit dem Finger auf die böse Schweiz beziehungsweise den bösen Kanton St. Gallen zu zeigen, welche die Schuld für diese neue Besteuerungspraxis tragen. Das mag richtig sein, doch damit ist den Betroffenen nicht geholfen. Und deshalb erwarte ich, dass die Regierung ihre Hilfe verstärkt, mit den Betroffenen das Gespräch sucht und Lösungsmöglichkeiten evaluiert und abklärt, ob bei heimischen Institutionen Bedarf besteht, die eine oder andere Person zu übernehmen. Eine passive Haltung ist meines Erachtens hier fehl am Platz. Bei den Betroffenen geht es teilweise um Existenzen, um ein Abrutschen in die Sozialhilfe, was diese unbedingt verhindern möchten. Es betrifft auch Alleinerziehende, welche eh schon jeden Franken zwei Mal umdrehen müssen und diese Einnahmeeinbussen vor erhebliche Probleme stellen. Das darf nicht vergessen werden. Liechtenstein hat in der Vergangenheit bei solchen Schicksalen, in welche Personen ohne eigenes Verschulden geraten sind und die auch teilweise politisch begründet sind, immer Hand gereicht. Dabei denke ich beispielsweise nur an den Konkurs einer Schreinerei, als das Land einen Millionenbetrag einschoss, um den Fehlbetrag in der Pensionskasse auszugleichen. Die Politik ist nicht nur für das Land, sondern auch für seine Bevölkerung verantwortlich, das sollte bei diesem Thema bedacht werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte nur zwei Punkte ganz kurz erläutern und mich zuerst um diesen Besitzstand kümmern. Die Regierung führt auf Seite 15 aus, dass das Spital Grabs und weitere Standorte der Spitalregion früher unter die Kategorie gemeinsame Beteiligung gefallen wären und das heute nicht mehr der Fall sei, weil Liechtenstein keinen Beitrag an das Defizit sowie an die Investitionskosten mehr leisten würde. In Bezug auf die Investitionskosten ist die Aussage eindeutig falsch. Denn die SwissDRG-Fallpauschalen beinhalten seit 2012 explizit Investitionskosten. In den Preisen für Operationen, Therapien und die stationäre Pflege in Spitälern und Kliniken sind die Kosten für Operationstische, Geräte, Medikamente und Immobilien eingerechnet. Das war unter dem früheren Regime der Abteilungs- oder Tagespauschalen nicht der Fall. Vorher bezahlten die Kantone und Liechtenstein als Staat die Investitionen in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern und Kliniken über ihre Steuergelder. Liechtenstein leistet also sehr wohl einen Beitrag an die Investitionen der Spitäler in der Schweiz, und zwar über die Behandlung der Patienten. Der Staat Liechtenstein bezahlt ausserdem 55% der DRG-Rechnungen der Behandlungskosten der Liechtensteiner Patienten an die Spitalstandorte Grabs, Walenstadt und St. Gallen. Wie die Beantwortung einer Kleinen Anfrage belegt, fliessen ganz beträchtliche Mittel in die Schweiz. In Grabs war laut einem Artikel im «Vaterland» vom 23. März 2018 der Anteil der Patienten aus Liechtenstein im stationären Bereich 26,2% aller Fälle, was 2'227 Patienten entspricht. Man würde nun meinen, dass dies mindestens ein Verhandlungsansatz für eine Besitzstandswahrung der im Gesundheitswesen betroffenen Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein und Arbeitsort an diesen Spitälern gewesen wäre. Dass dies die Schweiz und insbesondere gewisse Kantone nicht wollen, ist aus ihrer Interessenslage klar, aber kein Grund, nicht doch wenigstens ein gewisses Zugeständnis zu verhandeln. Wohl wissend, dass Liechtenstein die ihm ohne jeden Zweifel zustehende Quellensteuer von Grenzgängern ja auch in keiner Art und Weise realisieren konnte. Wäre eine Quellensteuer verhandelt worden, hätte sich Liechtenstein ja gegenüber den betroffenen Angestellten grosszügig zeigen können und einen Teil der Einnahmen von über CHF 30 Mio. bei einem Steuersatz von 4% für den Ausgleich der nachteiligen Besteuerung aufwenden können, wenn keine Besitzstandsregelung vereinbart worden wäre. Bekanntlich hat Liechtenstein aber weder eine Besitzstandslösung noch eine Quellensteuer verhandeln können. Nun ist guter Rat teuer. Der Liechtensteiner Staat könnte in dieser speziellen Situation sehr wohl die Differenz zwischen der Steuerhöhe in der Schweiz und Liechtenstein ausgleichen. Es ist nämlich Usus, dass die «Verlierer», die ohne eigenes Verschulden in eine schlechtere Position kommen durch ein Verhandlungsergebnis, von den Gewinnern in solchen Situationen entschädigt werden.Liechtenstein und seine Bürger bezahlen zwar weiterhin entgegen der Aussage der Regierung Investitionskosten bei den Spitälern mit, bekommen dafür im Gegenzug aber sehr wenig bis nichts. So müssen die Angestellten bei den Schweizer Spitälern nun ihre Steuern in der Schweiz bezahlen, die wesentlich höher sind, was laut Regierung auch für den Liechtensteiner Staat einen Verlust an Steuersubstrat von knapp CHF 300'000 für Liechtenstein ausmacht. Liechtenstein zieht also über seine Bewohner und als Staat den Kürzeren. Dann möchte ich noch zu einem zweiten Punkt kommen. In diesem Zusammenhang ist es doch meiner Meinung nach wert, einen kurzen Exkurs zu einer verwandten Sachlage zu machen, nämlich dem Liechtenstein-Institut. Ich habe das in der Vergangenheit auch schon angesprochen. In einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom September 2017, die von mir gestellt wurde, führt die Regierung aus, ich zitiere ganz kurz: «Massgebend für die Frage, ob bei Grenzgängern gemäss DBA Liechtenstein-Schweiz das Besteuerungsrecht dem Kassenstaat zukommt, ist in erster Linie, ob es sich um einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im Sinne von Art. 19 Abs. 1 des Abkommens handelt. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Institutionen mit einer gemeinsamen Beteiligung. Hier kommt - analog den privatrechtlichen Unternehmen und Institutionen - das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu. Nachdem es sich beim Liechtenstein-Institut um einen privatrechtlichen Arbeitgeber handelt, kommt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat der Angestellten zu. Nicht massgebend ist hierbei, ob der private Arbeitgeber staatliche Subventionen erhält oder nicht». So weit ist das formaljuristisch richtig. Jedoch darf man sich auch hier fragen, warum es die Regierung verpasst hat, sich das Steuersubstrat von Angestellten des Liechtenstein-Instituts über eine Klausel im DBA zu sichern. Das Liechtenstein-Institut wird jährlich mit CHF 1 Mio., bei einem Betriebsertrag von CHF 1,65 Mio. im Jahr 2016, staatlich subventioniert. Dabei, würde man meinen, ist es doch völlig unerheblich, welche Rechtsform das Liechtenstein-Institut hat. Ich glaube, man hat einfach vergessen, das Liechtenstein-Institut als Verhandlungsgegenstand aufzunehmen, mit dem Resultat, dass Liechtenstein auch hier wieder den Kürzen zieht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mitte Februar 2018 war im «Vaterland Online» zu lesen, dass der Regierungschef in einer Stellungnahme zur Thematik des Besteuerungsrechts betont, dass sich die Regierung für die Interessen der Betroffenen eingesetzt habe. Er könne den Ärger der Betroffenen sehr gut verstehen, eine Neuverhandlung sei aber, wie es der St. Galler Finanzminister betont habe, keine Option. Die Betroffenen hatten sich damals auch mit einem offenen Brief an den Regierungschef gewandt. Der Regierungschef sagte dazu, dass er gerne bereit sei, die Anliegen gemeinsam mit den Betroffenen in einem persönlichen Gespräch zu diskutieren und die Sachlage aus Sicht der Regierung darzulegen. Hierzu meine Fragen an den Regierungschef: Wurden die Gespräche von den Betroffenen genutzt? Eventuell können auch Angaben zur ungefähren Anzahl gemacht werden? Was waren die Resultate dieser Besprechungen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Erlauben Sie mir, zuerst einige grundsätzliche Ausführungen zu machen, bevor ich dann auf die Voten der Abgeordneten eingehe. Seit 1995 legt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz fest, dass Angestellte von öffentlich-rechtlichen Institutionen jeweils am Arbeitsort und nicht am Wohnort besteuert werden. Das gilt sowohl für öffentlich-rechtliche Institutionen in Liechtenstein wie auch in der Schweiz. Hier spricht man vom sogenannten Kassenstaatsprinzip. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Institutionen mit einer gemeinsamen Beteiligung. Hier fällt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu. Früher fiel das Spital Grabs und weitere Standorte der Spitalregion unter die Kategorie der Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung, weil Liechtenstein einen Beitrag an das Defizit sowie an die Investitionen leistete. Nach einer umfassenden Reorganisation der Spitalfinanzierung in der Schweiz vor sechs Jahren wurde dieses System abgeschafft. Damit gelten diese Spitäler nicht mehr als Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. Auch das BZB wird nicht mehr als gemeinsam getragene Institution betrachtet, nachdem die Schweiz 2008 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz die Finanzierung geändert hat und der Kanton die ehemalige kaufmännische Berufsschule und die gewerbliche Berufsschule in das Erziehungsdepartement eingegliedert hat. Diese Reorganisationen in der Spitalfinanzierung wie auch im Bereich der Berufsbildung haben für die in Liechtenstein wohnhaften Angestellten dieser Institutionen zur Konsequenz, dass die Schweiz respektive der Kanton St. Gallen das Besteuerungsrecht für das Erwerbseinkommen beansprucht. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Kanton St. Gallen schon seit längerer Zeit zunehmend Druck gemacht und eine Änderung des Besteuerungsrechts gefordert. Die Regierung hat sich in mehreren Gesprächen mit der Schweiz und dem Kanton St. Gallen für die Interessen der Betroffenen eingesetzt. Die Gespräche haben jedoch deutlich gezeigt, dass der Kanton St. Gallen das Besteuerungsrecht für die öffentlich-rechtlichen Spitäler sowie das BZB durchsetzen wird. Ebenfalls hat sich die Regierung für eine Besitzstandslösung eingesetzt, mit dem Ziel, dass die bisherigen Spitalangestellten weiterhin nur durch Liech-tenstein besteuert werden. Der Kanton St. Gallen hat aber zu keiner derartigen Lösungen Hand geboten, da dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen würde. Entscheidend in dieser Frage ist das Faktum, dass der Kanton St. Gallen die rechtliche Möglichkeit hat, sein Besteuerungsrecht auch ohne Zustimmung Liechtensteins durchzusetzen, ob uns dies nun gefällt oder nicht. Der Kanton St. Gallen hat diesbezüglich auch unmissverständlich dargelegt, dass er auch eine Doppelbesteuerung in der Schweiz und in Liechtenstein in Kauf nehmen würde. Ohne die Verständigungsvereinbarung wäre es zu einer doppelten Besteuerung der Einkommen gekommen. Dies wäre für die Betroffenen ein unhaltbarer Zustand. Mit der Vereinbarung konnte somit eine solche Doppelbesteuerung verhindert werden. In diesem Zusammenhang konnte auch eine rückwirkende Anwendung, wie sie der Kanton St. Gallen durchsetzen wollte, vermieden werden. Ich kann den Ärger der Betroffenen wirklich sehr gut verstehen und kann ihnen versichern, dass wir uns mit Nachdruck für diese Interessen eingesetzt haben.
Es wurde auch das Thema Gleichbehandlung erwähnt. Hier möchte ich auch nochmals darauf hinweisen, Sinn und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist es, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Besteuerungsrecht den Vertragsparteien zuzuteilen, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Wird einem Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen, besteuert er den Sachverhalt nach seinen nationalen Steuergesetzen. In Doppelbesteuerungsabkommen geht es nicht darum, die Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten in der Weise zu regeln, dass für die Steuerpflichtigen die gleiche Steuerlast zu resultieren hat, unabhängig, welchem Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen wird.
Wenn ich mir nun die Ausführungen anschaue, dann kann ich Ihnen sagen, dass ich diese Ausführungen zu einem sehr grossen Teil wirklich nachvollziehen kann. Ich gehe gerne auf die einzelnen Wortmeldungen ganz kurz ein. Der Abg. Herbert Elkuch hat die Frage gestellt, ob der Regierung bekannt war, dass sich die Lage für Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst nach Abschluss des DBA verändern wird und, falls ja, weshalb dies im Bericht und Antrag zum DBA nicht erwähnt wurde. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Diese Bestimmung war bereits im DBA von 1995 enthalten und wurde eins zu eins, also unverändert, ins neue DBA übernommen. Die ganze Thematik hat mit dem DBA als solchem somit nur am Rande beziehungsweise gar nichts zu tun. Die Ausgangslage bildet die rechtliche Grundlage seit 1995. Von daher ging es darum, im Nachgang zum Abschluss des DBAs mittels Verständigungsvereinbarung diese Institutionen den verschiedenen Kategorien zuzuordnen. Sie haben dann auch die 45-Tage-Regelung angesprochen, bei der die Grenzgängereigenschaft verloren geht. Es ist für Liechtenstein ein grosser Vorteil, dass wir genau diese Regelung bekommen haben, weil genau so ein Steuersubstrat in Liechtenstein verbleibt. Da haben wir die Möglichkeit, dass zumindest ein Teil einer Grenzgängerbesteuerung eben hier in Liechtenstein anfällt. Und zur Grenzgängerbesteuerung generell: Da haben Sie auch die Frage gestellt: Müsste man nicht eine Lösung finden, die auch im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner von Liechtenstein ist? Ich möchte einfach darauf hinweisen, wenn wir eine Quellensteuer umgesetzt hätten, hätten wir natürlich auch umgekehrt die Situation, dass alle jene, die in Liechtenstein wohnhaft sind und in der Schweiz arbeiten, dann eine schweizerische Quellensteuer bezahlen müssten. Also es geht immer um die Frage: Habe ich das Interesse aus Sicht des Staates, des Steuersubstrats, oder habe ich das Interesse bei den einzelnen Betroffenen, dass diese möglichst wenig Steuern bezahlen? Das sind bei dieser Frage, was die Grenzgängerbesteuerung anbelangt, natürlich diametrale Zielrichtungen. Dann komme ich zum Votum der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz. Sie haben ausgeführt, dass die Regierung im Zusammenhang mit der DBA-Verhandlung nicht das Beste für Liechtenstein herausgeholt hat, und haben auf die Grenzgängerbesteuerung hingewiesen. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass wir mit der Schweiz harte Verhandlungen geführt haben und schlussendlich die Frage im Raum stand: Wollen wir ein DBA oder wollen wir kein DBA? Kein DBA hätte bedeutet, dass wir weder die Grenzgängerbesteuerung noch die Verrechnungssteuerthematik gelöst hätten. Dessen muss man sich einfach bewusst sein. Mit dem Entscheid, dass wir auch unter diesen Umständen das DBA abschliessen wollten, konnten wir zumindest für unsere Unternehmen und auch für den Staat, für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, für die Pensionskassen etc. die Verrechnungssteuerthematik lösen. Das hat natürlich grosse Vorteile. Sie werden das auch sehen, wenn wir die Kleine Anfrage des Abg. Elfried Hasler beantworten. Da werden Sie sehen, wie viele Millionen über diesen Weg jetzt neu nach Liechtenstein geflossen sind. Der Abg. Johannes Kaiser hat aus meiner Sicht ein sehr gutes Votum gehalten. Ich kann Ihre Sorge diesbezüglich absolut verstehen. Auch mir geht es so, dass wir mit der Schweiz eine sehr enge und gute Partnerschaft pflegen. Dennoch ist es so, dass in verschiedenen konkreten Punkten, wo unterschiedliche Ausgangslagen und Interessen bestehen, die Freundschaft gut ist, aber die eigenen Interessen höher gewichtet werden. Das haben wir jetzt in verschiedenen Bereichen festgestellt. Ich kann hier auch eine Diskussion um die gleich langen Spiesse erwähnen, wo wir uns auf der Ebene der gesamten Regierung massiv für eine gute Lösung eingesetzt haben, um eben genau diese Mauern nicht aufzubauen. Leider ohne Erfolg: Wir mussten dann auf unserer Seite entsprechende Mauern aufbauen, damit wir auf das gleiche Niveau kommen, was absolut sinnlos ist. So gibt es immer wieder Themen, wo man die Freundschaft immer wieder attestiert, aber wenn es um die eigenen Interessen geht, dann einfach auch diese Stärke, die die Schweiz in diesen Fragestellungen durchaus hat, auch ausspielt. Ich bin auch der Meinung, da teile ich Ihre Ansicht voll und ganz, dass es das gemeinsame Bestreben sein muss, im Rheintal gute Lösungen zu finden. Das ist auch unsere Maxime, die wir immer wieder, sowohl mit Bern wie auch mit St. Gallen, ins Spiel bringen. Ich teile das absolut und hoffe für die Zukunft, dass wir hier bessere Lösungen erzielen können und dass auch bei der Schweiz eine gewisse Einsicht eintritt, dass eben genau im Rheintal nur gemeinsam eine gute Zukunft möglich ist.Sie haben auch das Thema Besitzstandswahrung erwähnt. Ich kann nochmals darauf hinweisen, dass wir in den Gesprächen - einerseits mit dem Finanzminister Maurer, aber auch mit dem Kanton St. Gallen - alle Möglichkeiten besprochen haben. Wir haben diskutiert, dass man die bestehenden Institutionen so belässt, wie sie sind, und pro futuro klare Kriterien festlegt, welche Institution in welche Kategorie fällt: Dies wurde abgelehnt. Wir haben auch intensiv dafür geworben, dass man die bestehenden Verträge so lässt und damit auch das Besteuerungsrecht so lässt, wie es aktuell ist. Auch dies wurde abgelehnt, wie ich in meinem Votum schon ausgeführt habe, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Für St. Gallen war es nicht möglich, dass man gleiche Sachverhalte ungleich behandelt. Dann wurde zum Thema Stiftungsgelder noch gefragt vom Abg. Kaiser, ob der Regierung bekannt wäre, welche Gelder von Stiftungen in die Schweiz fliessen. Sie haben da auch einen Zusammenhang gemacht mit dem automatischen Informationsaustausch. Ich sehe hier den Zusammenhang nicht. Also steuerlich ist das nicht relevant für uns. Ich sehe im Moment keinen Punkt, wo das steuerlich entsprechend aufgeführt oder gemeldet wird. Und mit dem AIA sehe ich hier auch keinen Zusammenhang. Also wenn eine Stiftung Gelder ausschüttet, dann kann sie das allenfalls selbst kommunizieren, aber uns, dem Staat, sind diese Ausschüttungen meines Wissens nicht bekannt. Und Ihre letzte Frage war dann noch, wie die Betroffenen angeschrieben worden sind, im Hinblick auch auf die Frage, die Sie in der Interpellation gestellt haben. Wir haben den Weg gewählt über die betroffenen Institutionen, das heisst BZB und Spitäler, und haben dort über die Arbeitgeber diese Personen ausfindig gemacht und angeschrieben. Wir haben aber keine Übersicht über sämtliche Arbeitnehmer, die in öffentlichen Institutionen in der Schweiz arbeiten. Dann noch kurz zum Abg. Thomas Lageder: Sie haben noch betreffend die Investitionskosten Ausführungen gemacht. Ja, man kann das so sehen, wir haben das auch so argumentiert, das können Sie uns glauben. Die Thematik ist einfach diejenige, dass früher spezifische Investitionskostenbeiträge geleistet wurden für konkrete Projekte, plus das Defizit entsprechend auch anteilsmässig mitgetragen wurde. Heute ist es in der Fallpauschale enthalten und deshalb haben wir hier keine Chance gehabt, mit dieser Argu-mentation wirklich zum Erfolg zu kommen. Dann haben Sie das Thema Liechtenstein-Institut erwähnt. Hier ist es einfach so, dass die Rechtsform schlussendlich massgebend ist. Auch wenn wir entsprechende Staatsbeiträge leisten - massgebend in diesem Bereich ist die Rechtsform. Dann zuletzt noch zum Abg. Manfred Kaufmann: Sie haben noch das Gesprächsangebot angesprochen. Wir haben Kontakt aufgenommen mit den Betroffenen; es hat relativ lange gedauert, bis ein Termin zustande gekommen ist. Dieser Termin wird nächste Woche, wenn ich das richtig im Kopf habe, stattfinden. Dann könnte ich Ihnen von diesem Termin berichten. So weit zu meinen Ausführungen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Danke dem Regierungschef für die Ausführungen. Ich kann natürlich auch nachvollziehen und ich verstehe, dass diese Verhandlungen nicht leicht waren. Im Bericht und Antrag haben Sie das bereits ausgeführt, dass der schweizerische Partner praktisch das Messer an den Hals der Liechtensteiner Regierung setzte und dass hier kein Spielraum war. Denn wenn sie kommunizieren, wenn der Nachbar kommuniziert, dass das Besteuerungsrecht ohne Einverständnis der Regierung und ohne Wimpernzucken einfach umgesetzt werde, wenn nicht von vornherein die Liechtensteiner Regierung gleich schon Ja sagt, das ist eine schwierige Situation. Ich frage mich schon, ob sich die Regierung auch fragt, wie das bei den künftigen Verhandlungen und Abkommen mit der Schweiz auf Verhandlungsebene als Partner weitergeht, wenn diese konsequente ultimative Haltung eingenommen wird. Denn auf der einen Seite profitiert dieser Raum sehr stark von der Volkswirtschaft, die durch das Land Liechtenstein generiert wird. Es wäre auch einmal ein interessanter parlamentarischer Vorstoss, zu erfahren, was hier die Grenzgemeinden, was überhaupt der Kanton St. Gallen durch Liechtenstein volkswirtschaftlich profitiert. Es ist auch im Gesundheitswesen, da habe ich mich ein bisschen kundig gemacht, was diesbezüglich nur schon die Zulieferer, das Gewerbe rund um das Gesundheitswesen in der Schweiz profitieren, dadurch dass unsere Patienten, dass wir Liechtensteiner einen grossen Anteil haben bei diesem Gesundheitsstandort. Dass das der Partner, der Kanton St. Gallen, nicht bei Verhandlungen in die Waagschale wirft, das verstehe ich nicht. Da haben Sie mir gesagt, dass diese konsequente ultimative Haltung vorherrscht. Da frage ich mich, ob sich die Regierung fragt, wie sie weitergeht. Aber das müssen Sie jetzt nicht beantworten.Weiter ist meine Frage nochmals wegen der Spenden. Lassen wir das AIA weg, es geht mir einfach um die Nachvollziehbarkeit, ob Spenden, wie viel Gelder in die Spitalregion Grabs oder in den Kanton St. Gallen fliessen. Da möchte ich an das Votum des Abg. Thomas Lageder anknüpfen. Mit den DRG-Abrechnungen werden sehr wohl, vielleicht unter anderem Decknamen oder anders deklariert, irgendwo Investitionskosten geleistet - nicht irgendwo, sie werden geleistet - und sind einfach unter einem anderen Namen aufgeführt. Demnächst, ich kann das leider nicht kommunizieren, ich darf es nicht kommunizieren, publizieren, wird eine, Sie werden dann an mich denken, an den heutigen Tag, Spende geleistet zum Spitalbau Grabs. Da werden Sie riesengrosse Augen bekommen, weil man auf der einen Seite keinen Jota nachgibt gegenüber Liechtenstein und auf der anderen Seite können sie wieder mit einem irrsinnigen Projekt profitieren. Da verstehe ich einfach die Haltung des Kantons St. Gallen nicht. Aus diesem Grunde würde ich es schon sehr gut finden, wenn Sie als Regierungschef das Commitment geben können, Sie haben den Schlusssatz gemacht: Ich kann den Ärger der Betroffenen durchaus verstehen und nachvollziehen. Der stv. Abg. Batliner hat es richtig gesagt: Da geht es wirklich nicht nur um Ärger und Probleme, sondern es gibt Schicksale, die leiden darunter. Es geht um Existenzen bei alleinerziehenden Müttern, ich weiss von solchen, weil ich mich engagiert habe. Die anderen Mitinterpellanten haben diese Telefonate auch bekommen, wo sie wirklich Riesenprobleme haben. Wenn man zwei, drei Monatslöhne plötzlich der Steuerverwaltung abgeben muss, ist das nicht so einfach.Sie haben gesagt, dass Sie den Ärger verstehen, und Sie haben noch den letzten Satz gesagt bei Ihrem ersten Votum, bevor Sie die Fragen beantworteten: Wir werden uns mit Nachdruck für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Ein solcher nachdrücklicher Einsatz für die Interessen der Betroffenen wäre wirklich, wie es auf Seite 48 steht: «Für Nachverhandlungen auf schweizerischer Seite wären somit nicht der Kanton St. Gallen, sondern die Bundesbehörden zuständig.» Wenn Sie guten Kontakt auf Augenhöhe mit dem Bundesrat, Bundespräsident derzeitig, Alain Berset haben, der hier in Liechtenstein war, und hier wurde eine starke Freundschaft publiziert, dann müsste man auf dieser Augenhöhe einmal Tacheles reden, denke ich. Ich hoffe, dass die Regierung das macht und dass Sie als Regierungschef damit meinen, sich mit Nachdruck für die Interessen der Betroffenen einzusetzen, und dass Sie es auf Bundesebene versuchen, diese Thematik unter vier Augen mit dem Herrn Bundespräsidenten Alain Berset zu besprechen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ich möchte zur Frage der Spenden noch etwas sagen: Es ist der Regierung nicht bekannt, was Privatpersonen oder Stiftungen spenden, wohin sie es spenden, wie viel sie spenden. Manchmal erfährt man etwas, was gespendet wurde, aber viele Personen oder Stiftungen möchten eben nicht, dass man das öffentlich macht. Manchmal erfährt man es eben nicht und wie ich Ihrer Ankündigung entnehme, wird derzeit eine sehr grosse Spende aus Liechtenstein nach, ich nehme an, Grabs fliessen. Davon weiss ich nichts. Also in diesem Fall zum Beispiel habe ich keine Information. Deshalb ist es so, was Privatleute und private Stiftungen mit ihrem Geld machen, darüber führt die Regierung nicht Buch. Manchmal gibt es Projekte, wo man miteinander etwas macht. Manchmal gibt es Projekte, bei denen die Regierung nicht beteiligt ist, vielleicht auch aus gutem Grund nicht beteiligt ist. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 7 abgeschlossen. Ich mache jetzt eine Mittagspause bis 13:45 Uhr. Mittagspause (von 12:05 bis 13:45 Uhr)
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