Interpellation zur Entwicklung des Medienstandortes Liechtenstein sowie der Medienförderung der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Eugen Nägele und Daniel Oehry vom 26. Februar 2018
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 3 der öffentlichen Landtagssitzung: Interpellation zur Entwicklung des Medienstandortes Liechtenstein sowie der Medienförderung, Interpellation der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Eugen Nägele und Daniel Oehry vom 26. Februar 2018. Wird hierzu das Wort gewünscht? Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Herzlichen Dank für das Wort. Im März 2011 reichten zehn Abgeordnete der FBP und der VU ein Postulat ein, mit welchem die Regierung eingeladen wurde, grundsätzliche Ausführungen zur zukünftigen Medienpolitik sowie zur zukünftig gewünschten Medienlandschaft in Liechtenstein zu machen. Anlässlich der April-Arbeitssitzung 2011 überwies der Landtag das Postulat an die Regierung, welches im September 2011 von der Regierung mit dem Bericht und Antrag Nr. 108/2011 beantwortet wurde. Im Jahre 2013 reichte die Freie Liste eine Interpellation zur Ausgestaltung des Medienförderungsgesetzes ein, welche im Oktober 2014 von der Regierung beantwortet wurde. Seither wurde es ruhig um die Medienpolitik der Regierung. Dies, obwohl die Regierung in der Postulatsbeantwortung verschiedene Optionen zur Abänderung der Medienförderung darlegte und die Ausarbeitung eines konkreten Vorschlages in Bezug auf die Abänderung der Medienförderung im Sinne der Landtagsdiskussion nicht ausschloss. Die Interpellanten sind der Ansicht, dass es nun angezeigt ist, weitere Abklärungen hinsichtlich der Entwicklung des Medienstandortes Liechtenstein sowie der Medienförderung zu tätigen, welche in der Folge zu einer Neuausrichtung der Medienpolitik des Landes führen können beziehungsweise sollen. Anlass hierfür sind Entscheidungen der Verlagshäuser, welche auf die Qualität wie auch auf die Demokratie unseres Landes Auswirkungen haben. So verkündete die Vaduzer Medienhaus AG im Jahre 2015 einen Personalabbau von fünf Stellen. Die Liechtensteiner Volksblatt AG gab vor Kurzem die Erklärung ab, per sofort aus finanziellen Gründen die Dienstagsausgabe des «Liechtensteiner Volksblatts» einzustellen. Beide Entscheide zeigen, dass die Liechtensteiner Tageszeitungen wirtschaftlich zu kämpfen haben und weitere Beschlüsse dieser Art - von welchen Unternehmen auch immer - nicht ausgeschlossen sind. Damit hat unter Umständen eine Entwicklung begonnen, welche die Regierung in ihrer Postulatsbeantwortung Nr. 108/2011 ebenfalls thematisierte. Sie führte aus: «Um eine objektive und neutrale Information zu erhalten, genügt die Konsumation eines Mediums nicht. Die Liechtensteiner Tagespresse zwingt diejenigen Personen, die sich objektiv und neutral informieren lassen möchten, mehrere Printmedien zu lesen. Gerade im Hinblick auf die direkte Demokratie in Liechtenstein ist diese Fragestellung von grosser Wichtigkeit.» Gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung vom 19. Dezember 2012 für den liechtensteinischen Landtag reichen die unterzeichnenden Abgeordneten eine Interpellation in Bezug auf die zukünftige Entwicklung des Medienstandortes Liechtenstein sowie zur Ausrichtung der Medienförderung ein. Die Interpellanten laden die Regierung ein, als Weiterführung der Postulatsbeantwortung Nr. 108/2011 als auch der Interpellationsbeantwortung Nr. 114/2014 folgende Fragen zu beantworten: - 2011 schrieb die Regierung in der erwähnten Postulatsbeantwortung, dass Studien, die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Auftrag gegeben wurden, aufgezeigt hätten, dass sich die Entwicklung der Werbeeinnahmen der Medien in den letzten Jahren verändert habe und diese Tendenz die nächsten Jahre ihre Fortsetzung finden werde. Es sei anzunehmen, dass diese Entwicklungen auch auf Liechtenstein übertragbar seien.
- Wie haben sich die Werbeeinnahmen aller Liechtensteiner Medien seit 2011 verändert?
- Wie beurteilt die Regierung die Entwicklung dieser Werbeeinnahmen in den kommenden zehn Jahren?
- 2011 führte die Regierung aus, dass sie sich bewusst sei, «dass die aktuellen Entwicklungen auf dem Inseratemarkt, die Entwicklung bezüglich der Abonnementen sowie der Wegfall der Einnahmen durch die amtlichen Publikationen die beiden Tageszeitungen ‹Liechtensteiner Vaterland› und ‹Liechtensteiner Volksblatt› vor grosse Herausforderungen stellen werden. Es ist anzunehmen, dass diese Entwicklung für die Qualität der Zeitungen nachteilig sein wird. Der Abbau von Arbeitsplätzen und Restrukturierungen sind nicht ausgeschlossen».
- Wie hat sich seit 2011 die Anzahl Arbeitsplätze bei der Vaduzer Medienhaus AG und bei der Liechtensteiner Volksblatt AG verändert?
- Welche finanziellen Mindereinnahmen mussten die Vaduzer Medienhaus AG und die Liechtensteiner Volksblatt AG durch den Wegfall der amtlichen Publikationen seit 2011 in Kauf nehmen und wie hoch waren die Kosten für das Land Liechtenstein pro Verlagshaus für die amtlichen Publikationen in den Jahren 2005 bis 2010?
- Inwiefern konnte die Regierung feststellen, dass die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Verlagshäuser für die Qualität der Zeitung nachteilig ist?
- Im Rahmen der Postulatsbeantwortung Nr. 108/2011 führte die Regierung aus: «Die staatliche Medienförderung erfolgt im Interesse der Erhaltung der Meinungsvielfalt, der Steigerung der journalistisch-redaktionellen Qualität sowie der Erleichterung der Verbreitung von meinungsbildenden Medien in Liechtenstein. Auch das Medienförderungsgesetz verlangt keine objektive und neutrale Berichterstattung, damit ein Medium als förderungswürdig erscheint. Vielmehr stützt sich die Förderungsberechtigung nach Art. 4 des Medienförderungsgesetzes auf die Periodizität eines Mediums. Das Medium muss darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Liechtenstein leisten. Dieser Beitrag wird jedoch an keine weitere Bedingung geknüpft.»
- Wie beurteilt die Regierung den Vorschlag, die Medienförderung gänzlich auf eine objektive und neutrale Berichterstattung auszurichten?
- Welche Faktoren in Inhalt und Gestaltung wären von Relevanz, um einem Medium eine objektive und neutrale Berichterstattung zu attestieren?
- Wie könnte eine neutrale und objektive Berichterstattung in Bezug auf die Gewährung von Medienförderungsbeiträgen geprüft werden und wer könnte hierfür verantwortlich zeichnen?
- In der Postulatsbeantwortung Nr. 108/2011 kann nachgelesen werden: «Die Regierung wünscht jedoch eine pluralistische Medienlandschaft, in welcher auch im Bereich der Printmedien allen Ansichten und Meinungen Gehör gegeben wird. Die überwiegende Parteilichkeit der beiden Tageszeitungen hat zur Folge, dass dies nur sichergestellt werden kann, wenn auch in Zukunft beide Tageszeitungen erscheinen. Sollte aus finanziellen Gründen eines der beiden Printmedien (oder beide) ihre Erscheinung einstellen, hätte dies umfangreiche Folgen für den direkt-demokratischen Prozess Liechtensteins. Es würde die Gefahr bestehen, dass sich die Liechtensteiner Bevölkerung nicht mehr oder zumindest nur unter erschwerten Bedingungen unabhängig, hintergründig und objektiv informieren kann.»
- Welche Auswirkungen auf die Demokratie und die Meinungsbildung in Liechtenstein hätte die Einstellung einer der beiden täglich erscheinenden Printmedien?
- Welche Massnahmen wären aus Sicht der Regierung notwendig, wenn ein solches Szenario eintreten würde?
- Welche Massnahmen erachtet die Regierung als sinnvoll und zweckmässig, um ihrem Wunsch nach einer pluralistischen Medienlandschaft im Bereich der Printmedien Rechnung zu tragen?
- Von welcher Entwicklung hinsichtlich der Höhe der Medienförderung geht die Regierung in den kommenden zehn Jahren aus, um den Wunsch nach einer pluralistischen Medienlandschaft im Printbereich sicherzustellen?
- Welche Entwicklungen nahmen die finanziellen Grössenordnungen der Medienförderungsbeiträge in den deutschsprachigen Staaten inklusive Luxemburg während der letzten zehn Jahre ein?
- Es ist bekannt, dass die Vaduzer Medienhaus AG gänzlich der Vaterländischen Union beziehungsweise ihrer gleichnamigen Stiftung gehört und die Fortschrittliche Bürgerpartei minderheitlich an der Liechtensteiner Volksblatt AG beteiligt ist. Die Regierung sieht keine Veranlassung, an dieser Verbindung zwischen im Landtag vertretenen Parteien und Massenmedien etwas zu ändern, wie in der Interpellationsbeantwortung Nr. 114/2014 nachgelesen werden kann. Darin führt die Regierung aus: «Es ist Sache und muss im Interesse der einzelnen Medienunternehmen liegen, möglichst unabhängig zu sein oder zu werden; es liegt nicht im Aufgabenbereich der Regierung, in Bezug auf mögliche Abhängigkeiten der Medien einzugreifen.»
- Wie würde sich ein Verbot einer partiellen oder gänzlichen Beteiligung an Massenmedien von im Landtag vertretenen Parteien beziehungsweise von Stiftungen, die im Besitz einer im Landtag vertretenen Partei sind, auf die Medienlandschaft Liechtensteins auswirken?
- Welche Bedeutung und Auswirkung hätte ein solches Verbot für die Demokratie und die Meinungsbildung im Land?
- Welche Gesetzesänderungen wären notwendig, um ein solches Verbot gesetzlich zu verankern?
- Welche gesetzlichen Regelungen kennen die deutschsprachigen Länder inklusive Luxemburg in Bezug auf die wirtschaftliche Verbindung von Massenmedien und im jeweiligen Parlament vertretenen Parteien?
- Welche Printmedien Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Luxemburgs befinden sich partiell oder gänzlich im Besitz von im jeweiligen Parlament vertretenen Parteien?
- In der Postulatsbeantwortung Nr. 108/2011 stellt die Regierung fest, «dass die Gemeinden bisher keinen Beitrag betreffend die Informationsverbreitung der Entscheide der Gemeinderäte sowie weiterer Informationen aus den Gemeinden leisten. Die Regierung ist der Ansicht, dass auch die Gemeinden ihren Beitrag an einer funktionierenden direkten Demokratie leisten sollten, weshalb finanzielle Beiträge der Gemeinden zur Unterstützung einer pluralistischen Medienlandschaft überlegenswert wären.»
- Wurden mit den Gemeinden in der Vergangenheit bereits Gespräche hinsichtlich einer Beteiligung an der Medienförderung geführt?
- Wie beurteilen die Gemeinden zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich eine solche Beteiligung?
- Wie könnte die Medienförderung prozentual wie finanziell zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt werden?
- Wäre es möglich, die Gemeinden hierzu zu verpflichten und welche gesetzlichen Anpassungen wären hierfür notwendig?
- Die Postulatsbeantwortung Nr. 108/2011 befasst sich auch mit der sich aus der Informationsvermittlung ergebenden verschiedenen Forderungen an die Massenmedien. Die Regierung führt aus, dass diese unterschiedlich erfüllt seien. Die Medien sollten sich der Vollständigkeit bemühen, sodass alle Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft zu Wort kämen. Zudem sollten sie objektiv und verständlich berichten, sodass Ereignisse und Probleme allgemeinverständlich weitergegeben würden. Die Regierung kommt diesbezüglich zum Ergebnis: «Diese Forderungen erfüllen nur Radio Liechtenstein und 1FLTV gänzlich. Beide elektronischen Medien berichten unabhängig und neutral über das politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Liechtenstein.» Nun ist es jedoch so, dass auch die Zukunft dieser beiden elektronischen Medien alles andere als gesichert ist. Ungewiss erscheint nach dem Ableben von Peter Kölbel, der verantwortlichen Person von 1FLTV, besonders die Zukunft dieses Fernsehsenders.
- Wie beurteilt die Regierung die Stellung und die Bedeutung des Fernsehsenders 1FLTV für die Gesellschaft und die Demokratie beziehungsweise Meinungsbildung in Liechtenstein?
- Welche Auswirkungen auf die Demokratie beziehungsweise Meinungsbildung hätte die Einstellung des Sendebetriebs von 1FLTV?
- Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, die nicht auszuschliessende Einstellung des Sendebetriebs von 1FLTV zu verhindern?
- Wie beurteilt die Regierung die Stellung und Bedeutung von Radio Liechtenstein für die Gesellschaft und die Demokratie beziehungsweise Meinungsbildung in Liechtenstein?
- Welchen Finanzbedarf pro Jahr seitens des Landes erwartet die Regierung für Radio Liechtenstein in den kommenden zehn Jahren? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden die Interpellation an die Regierung weiterleiten. Wir haben Traktandum 3 erledigt. -ooOoo-