Postulat zur Medienförderung der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 26. Februar 2018
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Postulat zur Medienförderung der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 26. Februar 2018.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Die Fraktion der Freien Liste reicht folgendes Postulat zur Medienförderung ein: «Die Regierung wird eingeladen, die Wirksamkeit der Medienförderung in Bezug auf Medien- und Meinungsvielfalt zu überprüfen sowie Vorschläge zu unterbreiten, wie die Medien- und Meinungsvielfalt sowie die Unabhängigkeit, Neutralität, Objektivität und Qualität von Medienunternehmen verbessert werden könnte. Weiter wird die Regierung eingeladen, mindestens eine repräsentative Volksbefragung bezüglich der Medienlandschaft in Liechtenstein durchzuführen, um Aufschlüsse zu Finanzierungsvorstellungen, Qualitätsansprüchen, Konsumgewohnheiten und Weiterentwicklungsvorstellungen der Mediennutzer zu erfahren.»Die Postulanten haben ihren Vorstoss detailliert begründet. Diese liegt Ihnen vor und wir werden im Laufe der Diskussion sicher darauf zurückkommen. Ich möchte deshalb in meinem Eintrittsvotum nur einige grundsätzliche Gedanken äussern, weshalb uns dieses Thema wichtig ist.Das gegenwärtig gültige Medienförderungsgesetz trat 2007 in Kraft, es ist also gut elf Jahre alt. In dieser Zeit hat sich die jährliche Gesamtsumme der Medienförderung von CHF 1,4 Mio. auf rund CHF 1,8 Mio. erhöht. Davon fliessen über 95% an die beiden Tageszeitungen «Liechtensteiner Volksblatt» und «Liechtensteiner Vaterland». Trotz dieser Unterstützung kämpfen beide Zeitungen um den Weiterbestand. So musste die Liechtensteiner Volksblatt AG erst vor einigen Wochen ihre Dienstagsausgabe streichen, während die Medienhaus AG als Herausgeberin des «Liechtensteiner Vaterland» schon im Jahre 2015 ihren Personalstand um fünf Stellen reduzierte. Ich möchte hier kurz aus dem Begleitheft zum Schweizer Film «Die vierte Gewalt» zitieren. Dort heisst es: «Willkommen an Bord der prächtigen, aber sinkenden Galeere des Printjournalismus ... Es ist fast Selbstmord, in diesem Gewerbe zu arbeiten, ohne über dessen Zukunft nachzudenken. Die Gründe sind bekannt: Das traditionelle Geschäftsmodell zerfällt. Es bestand darin, Zeitungen an die Leser und die Leser an die Werber zu verkaufen. Nun verschwindet die Werbung ins Netz und die jüngeren Leser auch.» Auch die soeben behandelte Interpellation der FBP zum gleichen Thema greift diesen Umstand auf. Allerdings ist die Flughöhe der beiden heutigen Vorstösse - also der Interpellation der FBP und des Postulats der FL - eine ganz andere. Die Interpellation geht von den bestehenden Strukturen aus, hinterfragt diese zum Teil und geht eindeutig von einer Strukturerhaltung aus. Das bestehende Angebot von zwei Tageszeitungen wird als Voraussetzung für eine objektive, unabhängige und hintergründige Medienlandschaft betrachtet.Das Postulat der FL betrachtet das Thema umfassender. So nimmt es die Entwicklungen der letzten Jahre - nämlich die Verschiebung vom Printjournalismus hin zum Journalismus über das Internet sowie die Gründung von 1FLTV - ernst und fordert unter anderem eine repräsentative Volksbefragung bezüglich der Medienlandschaft in Liechtenstein. Was sind die Vorstellungen der Bevölkerung zu Finanzierung und Weiterentwicklung unserer Medien? Was sind die Qualitätsansprüche und Konsumgewohnheiten der Mediennutzer? Wir meinen, repräsentative und aktuelle Antworten auf diese Fragen sind wünschenswert und auch notwendig in Bezug auf die Weiterentwicklung unserer Medienförderung. Selbstverständlich ist uns die eindeutig vorliegende und nicht wegzudiskutierende Verbandelung der beiden Landeszeitungen mit den beiden Grossparteien FBP und VU ein Dorn im Auge. Auch in diesem Thema bezieht das Postulat klar Stellung. Und hier unterscheidet es sich wohl am klarsten von der Interpellation der FBP und auch der von der Regierung dort geäusserten Meinung. Für sie, also die FBP und die Regierung, ist «das Erscheinen beider parteilichen Tageszeitungen eine Voraussetzung für den direkt-demokratischen Prozess Liechtensteins». Wir Postulanten sehen dies anders. Wir bezweifeln, dass die beiden Tageszeitungen, die beide strukturell und finanziell über die Medienförderung abhängig von den Regierungsparteien sind, dem Anspruch an Meinungsvielfalt, Unabhängigkeit, Objektivität und somit journalistischer Qualität gerecht werden können. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Zuerst muss ich ein Hühnchen rupfen. In der Tat machte der stv. Abg. Alexander Batliner am 9. November im Rahmen der Budgetdebatte Ausführungen zum Kürzungsantrag der Medienförderung um 10% des Abg. Thomas Rehak, den dieser wie folgt begründete: «Gerade die Politik müsste grösstes Interesse an einem neutralen qualitativ hochwertigen Journalismus haben, der in den meisten Demokratien als vierte Staatsgewalt eine wichtige Kontrollfunktion innehat, jedoch nicht in unserem Land. Die Politiker der beiden Alt- und Grossparteien sollen sich nicht mehr hinter ihren Parteizeitungen verstecken können. Die Presse muss endlich andere, neue Wege gehen. Nur damit kommen wir zu einer vierten Staatsgewalt, welche diesen Namen auch verdient. Solange der Rubel rollt, wird sich wohl nichts verändern, davon bin ich überzeugt. Es ist höchste Zeit, dass sich unsere Medienlandschaft reformiert.» So die Begründung des Abg. Thomas Rehak. Der stv. Abg. Alexander Batliner machte daraufhin Ausführungen, die darauf hindeuteten, dass er bereit wäre, die heutige Medienförderung zu hinterfragen.Selbstverständlich bekundete ich umgehend Interesse, in dieser Sache aktiv zu werden, und sagte: «Ich wäre absolut bereit, mit Ihnen eine Motion zum Thema Medienförderung zu machen, damit wir diese Medienförderung endlich auf eine Basis stellen, die dieses Wort auch verdient hat.»Worauf der stv. Abgeordnete Alexander Batliner einwarf, dass ihm eine Motion zu weit gehen würde, er aber an einem Postulat interessiert sei.In der Folge stellte mir der stv. Abg. Alexander Batliner am 15. November 2017 eine E-Mail mit einem Konzept zur Medienförderung zu. Am 25. Januar 2018 trafen sich der stv. Abg Alexander Batliner und der Sprechende zu einer Besprechung bezüglich Medienförderung, bei der es wohl für beide sehr schnell klar war, dass die Interessenlagen sehr verschieden sind, was auch die beiden heute sich auf dem Traktandum befindenden Vorstösse aufzeigen.Ich machte aber trotzdem das Angebot, einen Entwurf zu erstellen und ihm selbst und der Fraktion der FBP diesen zur Begutachtung zuzustellen. Dies geschah am 7. Februar 2018 - allerdings mit der klaren Auflage, dass wir nicht bereit seien, das Postulat zu verwässern, aber Ergänzungen möglich seien, wenn sie für uns Sinn machen würden. Die Fraktion der FBP sei weiter eingeladen, das Postulat mitzuunterzeichnen, wenn sie dies wünsche. Das Angebot erging am selben Tag auch an die VU-Fraktion, weil ich durch das Stimmverhalten dreier VU-Abgeordneter in Bezug auf den Kürzungsantrag davon ausging, dass eventuell ein Interesse vorliegen würde.Am 20. Februar teilte mir der stv. Abg. Alexander Batliner mit, dass von der Fraktion der FBP niemand bereit sei, das Postulat mitzuunterzeichnen. Der stv. Abgeordnete machte weder Andeutungen, dass die Fraktion der FBP einen eigenen Vorstoss in der Pipeline hätte, noch ein Angebot, diesen mit zu unterzeichnen. Das scheint mir in diesem Kontext relevant zu sein.Die persönliche Erwähnung in der Pressemitteilung der FBP vom 26. Februar 2018 ehrt mich zwar, doch wie sich nun die Öffentlichkeit ein Bild machen kann, ist die Aussage: «Der FL-Abgeordnete Thomas Lageder nahm dieses Angebot an und kündigte seine Mitarbeit an. Im Januar 2018 liess die Fraktion der Freien Liste die FBP wissen, dass sie nicht mehr dazu bereit sei, mit der FBP zusammen einen solchen Vorstoss auszuarbeiten», eine recht grosszügige Interpretation der wahren Geschehnisse.Fazit: Es war wohl naiv von mir, etwas anders zu erwarten. Somit ist dieses Kapitel für mich abgeschlossen.Nun aber zum Postulat. Nun aber zur Medienförderung. Die Aufregung bezüglich des Postulats der Freien Liste bei gewissen Journalisten war gross. Doch erstaunlich, wenn man sich vor Augen hält, dass es sich hier um ein Postulat, einen Auftrag, einen Sachgegenstand zu prüfen, der kleinsten Oppositionspartei handelt. Die Aufregung ist gross, obwohl der formulierte Auftrag des Postulats einfach nur ist, das Medienförderungsgesetz auf seine Wirksamkeit in Bezug auf Medien- und Meinungsvielfalt zu überprüfen. Die Aufregung ist gross, obwohl der Auftrag nur lautet, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um die Unabhängigkeit, Neutralität, Objektivität und Qualität der Medienunternehmen zu verbessern. Die Aufregung ist gross, weil das Volk nach seiner Meinung bezüglich Struktur der Medienlandschaft in Liechtenstein und der Finanzierung der Medien gefragt werden soll.Mich erstaunt das. Müssten doch unabhängige Medien grösstes Interesse haben, ihre Unabhängigkeit inhaltlicher und finanzieller Natur zu stärken. Könnte es sein, dass die beiden Medien Volksblatt AG und Vaduzer Medienhaus befürchten, dass eine Prüfung dieser Sachlage sowie die Prüfung zur Verbesserung der Unabhängigkeit von Medien sich negativ auf die Unternehmen und die damit verbundenen Interessenslagen auswirken könnten?Wo liegt denn seit der Novellierung des Medienförderungsgesetzes mit Inkrafttreten im Jahr 2007 der Unterschied zwischen dem «Weiss Magazin» der Freien Liste, ein Parteiorgan, und den «Volksländern», den Parteiorganen der Regierungsparteien? Seit 2007 bekommen nur noch die Parteiorgane der Regierungsparteien Medienförderung. Vorher war das anders. Weitere Unterschiede? Sie werden mir diese wesentlichen und weitreichenden Unterschiede im Verlauf dieser Diskussion sicherlich mit Nachdruck und Überzeugung darlegen, davon gehe ich jedenfalls aus, lasse mich aber gerne überraschen.Die relativ grosse Unruhe, grenzend an Aufregung, zeigt meiner Meinung nach aber schon deutlich auf, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Die Frage ist nur, in welche Richtung Massnahmen ergriffen werden sollten. Sollte es in Richtung Strukturerhaltung gehen? Die Regierung schreibt in ihrer Postulatsbeantwortung Nr. 108/2011: «Die Regierung wünscht jedoch eine pluralistische Medienlandschaft, in welcher auch im Bereich der Printmedien allen Ansichten und Meinungen Gehör gegeben wird. Die überwiegende Parteilichkeit der beiden Tageszeitungen», notabene: die Regierung sagt das, «hat zur Folge, dass dies nur sichergestellt werden kann, wenn auch in Zukunft beide Tageszeitungen», damit sind «Liechtensteiner Vaterland» und «Liechtensteiner Volksblatt» gemeint, «erscheinen.» Sie finden das auf Seite 37 dieser Posulatsbeantwortung. «Sollte aus finanziellen Gründen eines der beiden Printmedien (oder beide) ihre Erscheinung einstellen, hätte dies umfangreiche Folgen für den direkt-demokratischen Prozess Liechtensteins.» Es würde die Gefahr bestehen, dass die Liechtensteiner Bevölkerung nicht mehr oder zumindest nur unter erschwerten Bedingungen unabhängig, hintergründig und objektiv informiert werden kann.Auf Seite 21 derselben Postulatsbeantwortung, führt die Regierung aus: «Die gegenwärtigen Besitzverhältnisse der Liechtensteiner Massenmedien und die damit verbundene inhaltliche Ausrichtung hat jedoch zur Folge, dass sowohl in Bezug auf die Artikulationsfunktion als auch auf die Kritik- und Kontrollfunktion Abstriche in Bezug auf die Funktion der Massenmedien gemacht werden müssen.»Und auf Seite 56 zieht die Regierung folgenden Schluss: «So ist derzeit die für eine politische Kritik- und Kontrollfunktion der Medien notwendige Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Machteinflüssen jeglicher Art nicht Voraussetzung für eine Gewährung von Medienförderungsbeiträgen.»Es ist durchaus interessant, dass die Regierung im Jahr 2011 argumentiert, dass die parteilichen oder parteiischen Medien, wie sie ausführt, in der Lage sind, die Bevölkerung unabhängig, hintergründig und objektiv zu informieren. Auch wenn es zwei von diesen, wie die Regierung sagt, parteilichen Medien gibt, wird dies wohl nicht möglich sein. Auch stellt sie deutlich fest, dass mit der gegenwärtigen Struktur der Medienförderung das in dieser Form gar nicht möglich sei.Die Interpellation der FBP stellt denn auch genau in diese Richtung Fragen. Man macht sich Sorgen über das Überleben der «Vaterblätter», woher mehr Geld kommen könnte, wie die rechtlich legale Verdingung zwischen den Parteien gekappt werden könnte, damit oberflächlich eigenständige und somit quasi unabhängige Medienunternehmen bestehen würden. So würde es, wie ich die Interpellation der FBP interpretiere, genügen, wenn die Partei der FBP selbst keine Aktien mehr von der Volksblatt AG halten würde, diese wohl dann - so vermute ich - an Parteigrössen verkaufen würde und somit eine «unglaublich» unabhängige Unabhängigkeit der Volksblatt AG bestehen würde. Mein offensichtlicher Sarkasmus zeigt Ihnen auf, was ich von dieser Idee halte.Nichtsdestotrotz geht es der FBP, wie mir scheint, auch darum, objektive und neutrale Berichterstattung durch unabhängige Medien zu fördern. Das ist zu 100% der Inhalt dieses Postulats. Dieses Postulat will dies aber grundsätzlich und konsequent und nicht nur an der Oberfläche.Die von VU-Abgeordneten im Rahmen der Diskussion zum Mediengesetz, das damals noch die Medienförderung beinhaltete, geäusserten Befürchtungen aus dem Jahr 2004, dass die Überarbeitung des Medienförderungsgesetzes «medienvielfaltsfeindlich» sei, wie dies der damalige VU-Abgeordnete Peter Sprenger ausführte, haben sich meiner Meinung nach bewahrheitet. Das Medienförderungsgesetz und die darin gemachten Auflagen sind zugeschnitten, die Struktur der «Vaterblätter» zu erhalten. Vor allem die Markteintrittshürde bezüglich Periodizität, es müssen jährlich mindestens zehn Ausgaben publiziert werden, hemmt die Etablierung von neuen Medien. Diese Hürde hat des Weiteren nichts, aber auch gar nichts mit den Kriterien Qualität oder Unabhängigkeit von Medien zu tun. Schon gar nicht, wenn man weiss, dass die Medienförderung richtigerweise im Nachhinein ausbezahlt wird. Wäre nicht wenigstens hier ohne demokratiepolitisches Risiko eine Änderung angebracht? Wollen die liberalen Kräfte in diesem Hohen Haus nicht den Markt spielen lassen? Oder geht es eben wirklich nur darum, sicherzustellen, dass vom gesamten Medienförderungstopf möglichst viel bei gewissen parteiischen Medien, wie es die Regierung sagt, ankommt? Gegenwärtig rund 95% der Summe von rund CHF 1,8 Mio.Eine grundsätzliche Überprüfung des Medienförderungsgesetzes auf seine Wirksamkeit in Bezug auf Medien- und Meinungsvielfalt sowie mögliche Verbesserungsmassnahmen in Bezug auf die Unabhängigkeit, Neutralität, Objektivität und Qualität von Medienunternehmen, die gefördert werden, ist mehr als nur angezeigt. Auch sollten mögliche neue Wege diskutiert werden. Wir bringen einige Idee von unserer Seite ein. Sollten Ihnen diese nicht passen, dann werden Sie aber wohl dann wenigstens mit besseren Ideen aus der Versenkung heraustreten. Denn den, wie die Regierung sagt, parteiischen Tageszeitungen steht das Wasser zunehmend bis zum Hals. Dieses Modell der Medienförderung genügt zunehmend auch nicht mehr zur Strukturerhaltung der beiden Sprachrohre der FBP und der VU. Es besteht also auch in dieser Hinsicht Handlungsbedarf.Die Postulanten als Volksvertreter interessiert jedenfalls die Meinung des Volks und dieses kann zu dieser wichtigen demokratiepolitischen Frage ausführlich und repräsentativ befragt werden. Was will das Volk? Ist das Volk mit der Medienlandschaft in Liechtenstein zufrieden? Wird das Volk ausreichend mit unabhängiger Berichterstattung versorgt? Ist das Volk genügend informiert, um sich in direktdemokratischen Abstimmungen eine Meinung zu bilden und den Weg vorzugeben? Ist das Volk einverstanden mit der gegenwärtigen Finanzierung der Medien? Was sind unabhängige Medien dem Volk wert? Empfindet das Volk die Medien als unabhängig und neutral? Ist das Volk der Meinung, dass eine kritische Berichterstattung stattfindet? Wohin soll sich die Medienlandschaft entwickeln? Wie sieht das Volk die fortschreitende Digitalisierung im Zusammenhang mit den Medien? Und welche Medienkonsumgewohnheiten legt das Volk an den Tag?Alles Fragen, die mich als Volksvertreter brennend interessieren würden. Sie auch? Es besteht absolut kein Risiko, das Volk zu befragen, was es will und für richtig hält, wenn man sich nicht vor den Antworten scheut. Den Postulanten ist es wichtig, die Meinung des Volkes in Bezug auf Medien und Medienförderung zu kennen. Gerade weil die Medien als vierter Pfeiler der Demokratie eine äusserst wichtige und in Zeiten von Fake News und alternativen Fakten eine zunehmend wichtigere Aufgabe zu erfüllen haben. Für eine Herrschaft des Volkes, wie es das Wort Demokratie ausdrückt, sind Meinungs- und Pressefreiheit zur politischen Willensbildung unerlässlich.Es ist allerdings für mich fraglich, ob das geltende Medienförderungsgesetz diesem Anspruch gerecht werden kann. Die Postulanten haben ihre Zweifel. Diese haben zu diesem Postulat geführt. Sollte das Postulat an die Regierung überwiesen werden, kommt Licht in die Thematik und es würden Wege zur Verbesserung aufgezeigt. Und es würde mittels einer repräsentativen Volksbefragung in Erfahrung gebracht werden, wie das Volk die Medienlandschaft in Liechtenstein sieht und diese weiter entwickeln will.Ich bin nun gespannt auf die Diskussionen und möchte Ihnen, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, empfehlen, mit der Überweisung des Postulats an die Regierung einen Prüfauftrag zu erteilen und insbesondere eine Volksbefragung durchführen zu lassen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Lageder, vorab zwei Repliken auf Ihre Aussagen. Ihre chronologische Aufführung der gegenseitigen Kontaktaufnahme und was sich seit dem November-Landtag zwischen uns kommunikativ getan hat, mag zwar richtig sein, aber die zwei entscheidenden Telefonate haben Sie nicht erwähnt. Das war mein Telefonat, es muss der 8. Januar gewesen sein, als ich Sie gefragt habe: Was ist nun, machen wir etwas zusammen? Sie haben mir die Antwort gegeben, dass Sie heute Abend Fraktionssitzung hätten und dies mit der Fraktion besprechen würden und Sie mir Rückmeldung geben werden. Auf diese Rückmeldung wartete ich vergeblich, bis ich, das muss der 19. Januar gewesen sein, Sie wieder telefonisch kontaktiert habe und die gleiche Frage nochmals stellte und Sie mir am Telefon mitteilten, dass die Fraktion der Freien Liste entschieden habe, das alleine zu machen ohne FBP. Im Zuge dieses Telefonates haben Sie mir angeboten, dass wir uns zu einer Sitzung treffen, die auch stattfand, die Sie in Ihrer chronologischen Aufzählung ja aufgeführt haben. Und diese zwei Telefonate sind doch entscheidend in Bezug auf diesen Ablauf. Und die zweite Aussage von Ihnen, dass die Interpellation eigentlich nur dazu da ist, das Bestehende zu festigen, und mehr als ein Parteiverbot hier nicht ausgestrahlt werde oder ein solches zum Inhalt habe, dann bitte ich Sie, einfach einmal den Fragenkomplex 3 detailliert zu lesen, bei dem auch die Abänderung der Medienförderung, übrigens auch in die Richtung, wie Sie in ihrem Postulat aufgeführt ist, dementsprechend erwähnt wurde.Die Freie Liste möchte mit ihrem Postulat zur Medienförderung der Regierung zwei gänzlich verschiedene Aufträge erteilen. Zum einen soll die Wirksamkeit der Medienförderung in Bezug auf Medien- und Meinungsvielfalt geprüft sowie Vorschläge unterbreitet werden, wie die Medien- und Meinungsvielfalt sowie die Unabhängigkeit, Neutralität, Objektivität und Qualität der Medienunternehmen verbessert werden kann. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Diesen Auftrag unterstütze ich explizit, mehr noch: Wenn es um Medienförderung geht, ist er sogar zwingend notwendig. Zudem ergänzen sich in diesem Punkt die Interpellation der FBP-Fraktion und das Postulat der Freien Liste. Denn es geht nicht nur um eine Verbesserung, sondern auch um die Frage, wie Neutralität, Objektivität und Qualität gemessen und Unabhängigkeit hergestellt werden kann. Diesen Themen widmet sich die Interpellation in den Frageblöcken 3 und 5. Auch gegen die im Auftrag erwähnte Überprüfung der Wirksamkeit der Medienförderung in Bezug auf Medien- und Meinungsvielfalt ist nichts einzuwenden. Auch bei diesem Thema ergänzen sich Interpellation und Postulat, da sich der Fragenkomplex 4 der Interpellation damit befasst.Alleine schon wegen dieser Synergien spreche ich mich dafür aus, dass die Regierung - sollte das Postulat überwiesen werden - die Interpellationsbeantwortung und die Postulatsbeantwortung mittels eines Berichtes beantwortet, mit welchem eine gesamtheitliche Übersicht zur Entwicklung des Medienstandortes und zur Medienförderung dargelegt wird.
Zum anderen möchten die Postulanten, dass die Regierung mindestens eine repräsentative Volksbefragung bezüglich der Medienlandschaft in Liechtenstein in Auftrag gibt, um Aufschlüsse zu Finanzierungsvorstellungen, Qualitätsansprüchen, Konsumgewohnheiten und Weiterentwicklungsvorstellungen der Mediennutzer zu erfahren. Dieser zweite Teil des Auftrags bereitet mir Kopfzerbrechen. Weshalb soll gerade beim Thema Medien eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben werden und weshalb wurde eine solche Umfrage beispielsweise nicht bei der Spitalfrage, bei der Schulbautenstrategie oder bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefordert? Was erhoffen sich die Postulanten aus dieser repräsentativen Umfrage? Ich glaube nicht, dass dies zielführend ist, und irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass sich auch die Postulanten nicht sicher waren, ob dieser Auftrag sinnvoll ist oder nicht. Anders kann ich mir nicht erklären, dass zusätzlich zur repräsentativen Umfrage ein Fragebogen an alle interessierten Personen versandt werden soll. Was bezwecken die Postulanten damit? Es kommt mir so vor, als ob die Freie Liste Angst vor den Ergebnissen der repräsentativen Umfrage hat, weil sie ihren medienpolitischen Vorstellungen nicht entsprechen könnten. Deshalb soll zusätzlich noch einigen Parteimitgliedern oder medienpolitisch gleichdenkenden Personen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Meinung kundzutun, um die unangenehmen Resultate der repräsentativen Umfrage in ihrer Gewichtung zu schmälern. So, meine Herren von der Freien Liste, geht es nicht. Einer repräsentativen Umfrage wird nicht aus Spass das Attribut repräsentativ zuerkannt. Eine repräsentative Umfrage bringt ausschlaggebende, entscheidende, relevante und massgebende Resultate zum Vorschein, wie die Bevölkerung über ein Thema denkt. Eine solche Umfrage darf nicht durch die Befragung einer subjektiv positionierten Interessensgruppe geschmälert oder hinterfragt werden. Aus diesem Grunde würde ich mir wünschen, dass die von der Freien Liste im Auftrag gewählte Formulierung «mindestens eine repräsentative Volksbefragung» abgeändert wird. Wenn überhaupt, dann braucht es nur eine repräsentative Umfrage und nicht mindestens eine, wie die Freie Liste schreibt. Es darf nicht sein, dass eine repräsentative Umfrage schon in ihrem Auftrag abgeschwächt und die Bedeutung der Ergebnisse geschmälert werden soll. Sollte das Postulat in dieser Form überwiesen werden, bitte ich die Regierung, von einem zusätzlichen Versand von Fragebogen abzusehen und für die repräsentative Umfrage ein angesehenes Schweizer Meinungsforschungsunternehmen zu beauftragen. Eine Internetumfrage mit Mehrfachteilnahmen reicht hier nicht und wäre auch nicht repräsentativ.Von Interesse bei diesem Postulat ist nicht nur der Auftrag, sondern auch Teile der Begründung, mit welcher die Freie Liste einen tiefen Einblick in ihre medienpolitische Ideologie gibt. Die Freie Liste möchte eine öffentlich-rechtliche Stiftung als einziges Liechtensteiner Medienunternehmen gründen. Dieser Vorschlag ist gleichbedeutend mit der Abschaffung der freien Marktwirtschaft im massenmedialen Printbereich und dem Ende der Pressevielfalt in unserem Land. Eine solche öffentlich-rechtliche Stiftung würde über kurz oder lang das Ende der Vaduzer Medienhaus AG und der Liechtensteiner Volksblatt AG bedeuten. Der Werbe- und Inseratepool in Liechtenstein ist schon für zwei Tageszeitungen zu klein. Nun soll zusätzlich eine staatlich finanzierte Tageszeitung ins Leben gerufen werden, die objektiv und neutral ist und alle Parteien gleichbehandelt. Marx und Engels oder meinetwegen auch Putin hätten die grösste Freude an diesem Vorschlag. Mehr Kommunismus im Pressebereich geht nun wirklich nicht.
Meines Erachtens müssen wir genau das Gegenteil tun. Um die Meinungs- und Medienvielfalt aufrechtzuerhalten, müssen wir die Medienförderung auf gänzlich andere beziehungsweise neue Grundlagen stellen. Objektivität und Neutralität sollten zur obersten Prämisse der Medienförderung gemacht werden. Wie Objektivität und Neutralität gemessen werden kann, wird in der Interpellation befragt. Es gibt auch einfache Kriterien, welche die Gestaltung und Gewichtung von Medieninhalten betreffen. Sechs Seiten über einen Parteitag der einen Partei und eine halbe oder Viertelseite über Parteitage der anderen Parteien haben nichts mit Objektivität und Neutralität zu tun. Solche Beispiele liessen sich noch einige anführen. Es geht nicht darum, den Journalisten vorzuschreiben, was sie zu schreiben haben, sondern es geht in erster Linie um Gewichtung und Darstellung, um Fotoauswahl und Platzierungen von Berichten und um die Auswahl, über was berichtet wird. Und um diesbezüglich den Medienhäusern grösste mögliche Freiheit zu geben, ist es wichtig und meines Erachtens zwingend, dass politischen Parteien oder sich in ihrem Besitz befindenden Stiftungen untersagt wird, sich gänzlich oder in Teilen an Massenmedien zu beteiligen. Wie das umgesetzt werden kann und welche Auswirkungen solch ein Verbot hätte, wird ebenfalls in der Interpellation befragt. Journalismus als vierte Gewalt des Staates soll die Politik kontrollieren, weshalb den Medien in der anerkannten Kommunikationslehre eine Kritik- und Kontrollfunktion zuerkannt wird. Diese Kontrolle wird ad absurdum geführt, wenn der Kontrolleur Angestellter des zu kontrollierenden ist. Das kann nicht funktionieren, weshalb Medien beziehungsweise Journalismus und Politik strikt zu trennen sind. Sie müssen sich ergänzen, dürfen aber nicht miteinander verheiratet sein. Mich stört es, wenn unser Land bei der Rangliste der Pressefreiheit 2017 von Reporter ohne Grenzen auf Rang 32 geführt wird - hinter Südafrika und vor Chile. Demgegenüber belegen die anderen deutschsprachigen Staaten die Ränge 7 (Schweiz), 11 (Österreich), 15 (Deutschland) und 16 (Luxemburg). Ich bin überzeugt, dass diese schlechte Bewertung auch mit der gänzlichen oder partiellen Eigentümerschaft von Parteien bei Tageszeitungen zu tun hat.Im Jahre 2014 belegten wir bei dieser Bewertung von Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen noch den sechsten Rang - hinter Andorra und vor Dänemark. Allein diese massive Abwertung unserer Pressefreiheit innerhalb von nur vier Jahren belegt, dass wir in Bezug auf die Pressefreiheit den Anschluss an die internationalen Normen verpasst haben und Nachholbedarf besteht. Die Freie Liste schreibt in der Begründung auch, dass die beiden Tageszeitungen allen im Landtag vertretenen Parteien einmal pro Woche die Seite 3 kostenlos zur Verfügung stellen sollen. Geschätzte Herren der Freien Liste, Sie können heute schon, so oft Sie wollen, die Seite 3 der beiden Tageszeitungen für ihre Inhalte zur Verfügung gestellt erhalten. Ich bin überzeugt, dass beide Medienhäuser Ihnen sehr gute Angebote unterbreiten werden. Zu verlangen, diese Seite einmal wöchentlich gratis zu erhalten, schiesst über das Ziel hinaus. Ich kann Ihnen sagen, dass die FBP ihre im «Volksblatt» publizierten Inhalte wie Termine und dergleichen oder für die Standpunkte von Abgeordneten oder Parteienvertretern vergütet, und ich weiss auch, dass die VU ihre neue Samstagsseite von der Vaduzer Medienhaus AG nicht kostenlos erhält. Sie irren, wenn Sie meinen, dass VU und FBP das «Vaterland» beziehungsweise das «Volksblatt» kostenlos für die Verbreitung ihrer Texte und Inhalte nutzen können. Das war vielleicht vor 30 Jahren so, gehört aber - zumindest was das «Volksblatt» und die FBP betrifft - schon lange der Vergangenheit an und das ist auch richtig so. Mit einer staatlich dominierten Presselandschaft und mit Gratisseiten für Parteien in den Zeitungen werden wir die Pressefreiheit und die Medien- und Meinungsvielfalt in unserem Land nicht stärken. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Postulatsbegründung bilden die während der letzten Jahre gesprochenen Medienförderungsbeiträge. Hierbei präsentiert die Freie Liste einige Zahlen, mit welchen sie den Eindruck erweckt, als ob die Beiträge für die beiden Liechtensteiner Tageszeitungen in den letzten Jahren in der Summe massiv angehoben worden wären. Diesbezüglich gilt es einiges richtigzustellen.Vor 2007 gab es zusätzlich zur Medienförderung eine Leistungsvereinbarung, mit welcher beiden Tageszeitungen je CHF 250'000 zugesprochen wurde. Dazu kam der Medienförderungsbeitrag, den die Freie Liste als Grundlage für ihre Darstellung genommen hat. Die Leistungsvereinbarung wurde jedoch mit dem neuen Medienförderungsgesetz gestrichen, dafür wurde die Medienförderung erhöht. Was die Freie Liste ebenfalls komplett aussen vor lässt, sind die amtlichen Kundmachungen. Diesbezüglich ist der Rückgang markant. Im Jahre 2006 erhielten die beiden Zeitungen durch Medienförderung inklusive Leistungsvereinbarung rund CHF 600'000 zugesprochen. Hinzu kamen Erträge aus der Publikation der amtlichen Kundmachungen in der Grössenordnung von rund CHF 700'000. Dies bedeutet, dass sowohl das «Volksblatt» als auch «Vaterland» im Jahre 2006 rund CHF 1,3 Mio. vonseiten der öffentlichen Hand generierten. Anschliessend wurde die Leistungsvereinbarung aufgelöst und die Medienförderung erhöht, was dazu führte, dass im Jahr 2008 beide Zeitungen inklusive amtlicher Kundmachungen mit rund CHF 1,5 Mio. unterstützt wurden. Im Jahr 2017 betrug der Betrag aus Medienförderung und amtlicher Kundmachung beim «Volksblatt» noch rund CHF 800'000 - also rund CHF 700'000 weniger als im Jahr 2008. Der Grund hierfür liegt im massiven Abbau an Veröffentlichungen von amtlichen Kundmachungen. Dieser Rückgang liegt zum grössten Teil in der Sanierung des Staatshaushaltes begründet und darf bei der Bewertung der Unterstützungsbeiträge nicht unerwähnt bleiben. Es ist also bei Weitem nicht so - wie die Freie Liste zu suggerieren versucht -, dass die beiden Liechtensteiner Tagezeitungen heute massiv mehr finanzielle Mittel erhalten. Das Gegenteil ist der Fall: Sie bekommen heute in der Summe weniger als vor zehn Jahren.Ich kann den Forderungen der Freien Liste in Bezug auf die Neuausrichtung der Medienförderung sehr viel abgewinnen. Ich kann auch den Unmut der Freien Liste in Bezug auf die parteipolitische Ausrichtung der beiden Tageszeitungen grösstenteils nachvollziehen. Die Landeszeitungen sind aber weit mehr als Parteiblätter. Sie sind essenziell für unsere Demokratie, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie sind identitätsstiftend. Sie berichten nicht nur über Politik, sondern auch über Sport, Kultur, Wirtschaft und über Gesellschaftsanlässe von Ruggell bis Balzers. Sie fungieren als Multiplikator der Medienmitteilungen der Regierung. Sie bieten eine Plattform für Leserbriefe und tragen damit zur Meinungsvielfalt bei und sie sind ein Eckpfeiler der Demokratie. Das alles darf bei dieser Diskussion nicht ausser Acht gelassen werden. Man sollte die Medien in unserem Land nicht nur unter der Prämisse betrachten, was sie an Medienförderung generieren und somit den Staat kosten, sondern auch welche wichtigen Aufgaben sie in einer Demokratie mit direktdemokratischen Strukturen wahrnehmen. Es ist nicht alles schlecht, was «Vaterland» und «Volksblatt» machen.Unterstützen kann ich die Freie Liste auch darin, dass die Medienförderung Medienvielfalt fördern soll. Ich gehe auch mit der Freien Liste darin einig, dass die anderen Medien, wie beispielsweise die «lie:zeit» oder 1FLTV, auch in Bezug auf die Medienförderung gestärkt werden müssen. Medienvielfalt darf nicht vor den Redaktionsstuben von «Volksblatt» und «Vaterland» haltmachen. Medienvielfalt ist ein hohes Gut, das gefördert gehört, unabhängig davon, ob es Tages-, Wochen- oder Monatszeitungen sind. Alle leisten ihren Beitrag an der Demokratie und der Meinungsvielfalt und sind identitätsstiftend.
Ein Ziel muss es auch sein, dass mit einer Neuausrichtung der Medienförderung vermehrt auch die Qualität der Medieninhalte gefördert wird. Die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung ist genauso relevant wie Neutralität und Objektivität. Nur mit qualitativ gutem oder sehr gutem Recherchier-Journalismus kann die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien auch mit Inhalten gefüllt werden. Dass unsere Zeitungen auch in Bezug auf Qualität Nachholbedarf haben, zeigte explizit der Kommentar des «Vaterland»-Redaktors Michael Winkler von letztem Samstag. So schrieb er in Bezug auf die FBP-Interpellation zum Medienstandort: «So geschehen bei der Medienförderung, wo die Freie Liste ein Postulat ausarbeitete und die FBP ein paar Wochen später einen Fragenkatalog dazu per Interpellation einreichte.» Ein Blick auf den Stempel des Parlamentsdienstes hätte gereicht, um zu erkennen, dass die Interpellation der FBP nicht Wochen nach dem Postulat der Freien Liste eingereicht wurde, sondern beide am gleichen Tag. Zudem hätte ein Blick ins Landtagsprotokoll von letztem November genügt, um zu verstehen, weshalb wir uns heute mit der Medienpolitik befassen. Es war der alleinige Entscheid der Fraktion der Freien Liste, nicht mit der FBP zusammen einen Vorstoss auszuarbeiten, obwohl der Abgeordnete Lageder dies im November im Rahmen der Budgetdebatte in Aussicht stellte. Das ist das gute Recht der Freien Liste, weshalb ich es auch nicht kritisiere, aber ich bedaure es, weil ich glaube, dass es der Sache dienlich gewesen wäre.
Beide heute vorgestellten parlamentarischen Vorstösse - Interpellation wie Postulat - führen dazu, dass der Landtag vermutlich im Herbst eine ganzheitliche medienpolitische Grundsatzdiskussion führen kann, aus welcher dann konkrete Massnahmen resultieren sollten, wenn nicht sogar müssen. Diese medienpolitische Grundsatzdiskussion ist wichtig und dieser dürfen wir uns nicht verschliessen. Und deshalb werde ich der Überweisung des Postulats zustimmen. Nicht wegen der Teile des Auftrags und schon gar nicht wegen des Begründungstextes, sondern ausschliesslich, um dem Landtag als auch der Bevölkerung die Möglichkeit einer gesamtheitlichen Mediendebatte zu geben, mit welcher die Grundlagen für eine Neuausrichtung der Medienförderung und der Entwicklung des Medienplatzes Liechtenstein geschaffen werden sollen. Dies ist meines Erachtens nur möglich, wenn auch das Postulat an die Regierung überwiesen wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Interessante Ausführungen des stv. Abg. Alexander Batliner. Jetzt würde mich dann schon interessieren, wie er zu dieser Veränderung der journalistischen Freiheit zum Schlechten von Platz 6 auf Platz 32 steht. So lange ich mich erinnern kann, existieren «Vaterland» und «Volksblatt», wahrscheinlich schon, bevor ich auf der Welt war. Und meiner Ansicht nach hat sich die Medienvielfalt in Liechtenstein vergrössert und nicht verschlechtert. Aber Sie machen sicher dann die Ausführungen dazu. Ja, wir haben zwei parlamentarische Vorstösse vorliegen. Die FBP mit ihrer Interpellation und die Freie Liste mit dem vorliegenden Postulat nun, nach 2007 die Fortsetzung der politischen Debatte mit Blick auf die Medienförderung wieder zu starten. Angesichts der schon im September-Landtag geforderten Diskussion zur Medienförderung beim Nachtragskredit für Radio Liechtenstein in der Höhe von CHF 345'000 waren diese Vorstösse ja wohl auch zu erwarten und angesichts der Herausforderungen der Branche mit Blick auf die Digitalisierung auch zu begrüssen. Auch in den Nachbarländern ist die Diskussion über die Zukunft der Medienförderung bekanntlicherweise auch schon länger im Gange. In der Schweiz wie auch in Österreich sind harte Debatten rund um die Medien und die staatlichen Förderungen entbrannt. In Liechtenstein sei die Diskussion um die staatlichen Förderungen «so alt wie die Freie Liste». Diese hat sich nun zum Ziel gesetzt, diese wesentlichen Förderbeiträge, welche mehrheitlich an drei Unternehmen gehen, zu überprüfen. Dabei verwechselt sie in der Begrifflichkeit die Vaduzer Medienhaus AG vielfach mit der Printausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands». Dies wurde im Postulat gleich - wie erwähnt - mehrfach verwechselt und führt zu falschen Aussagen im Kontext der Medienförderung. Die Anliegen der Freien Liste in diesem Postulat gehen jedoch etwas zu weit. Gemäss den inhaltlichen Aussagen kann die gegenwärtige Ausgestaltung und die Organisation der Medienunternehmen in Liechtenstein die Ansprüche zur öffentlichen Meinungsbildung und Kriterien der (Partei-)Unabhängigkeit anscheinend nicht erfüllen.Neue Wege werden skizziert. Die Unabhängigkeit, Neutralität sowie die Objektivitätskriterien sollen festgelegt und eindeutig definiert werden. Weiter soll die Pflicht auferlegt werden, den «anderen» politischen Mitstreitern ebenso prominent mit Wort und Bild wöchentlich auf Seite 3 Raum zur Verfügung zu stellen.Ich frage mich schon, wer dann diese frommen Wünsche alle unabhängig beurteilen soll, und fühle mich trotz südlicher liechtensteinischer Herkunft gleich politisch Richtung Osten versetzt.Für die Befindlichkeit der Medienszene in Liechtenstein kann eine geforderte Volksbefragung mit Sicherheit hilfreich sein. Es wird jedoch verzichtet, insbesondere die vorhandenen erwähnten grösseren Medienunternehmen in die Pflicht zu nehmen und in diesen Dialog auch einzubeziehen.Der Medienplatz Liechtenstein ist seit Jahren in Bewegung. Der Personalreduktion oder Reduktion der quantitativen Ausgaben stehen hohe Investitionen bekanntlicherweise auch beim Radio gegenüber. Dass diese drei Unternehmen den grossen Anteil der Medienförderung erhalten, ist aufgrund des qualitativen und quantitativen Outputs auch wohl nicht weiter verwunderlich. Die Diskussion der Zukunft der Medienförderung in Liechtenstein muss sich den strategischen Herausforderungen annehmen und den Herausforderungen der bestehenden Basis stellen. Diese Basis und das Modell dafür muss definiert und staatlich unterstützt werden. Das steht für mich ausser Frage. Ein Medienförderungsupdate scheint also zielführend. Die Freie Liste schlägt nun vor, die bestehenden Medienunternehmen zu zerschlagen und ein staatliches Einheitsmedium nach deren Gusto zu schaffen. Ein konkretes Konstrukt bleibt aber das Geheimnis der Freien Liste. Das Menu dazu zu soll anscheinend die Regierung liefern. Mir ist die erwähnte Flughöhe des Abg. Kaufmann viel zu hoch. Ich kann dieses Postulat in diesem Wortlaut nicht unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Das Mitspracherecht ist ein grundlegendes Element in einer Demokratie. Allerdings sollten alle ausreichend informiert sein. Somit liegt hier aus meiner Sicht das Henne-Ei-Problem vor. Was war zuerst da - die Henne oder das Ei? Wie der Landtagsabgeordnete Thomas Lageder ausgeführt hat, wird darum gestritten, welche Partei das goldene Ei gelegt hat. Ich glaube, in dieser Sache sollten alle Politiker das Ei legen, sodass eine Henne schlüpfen kann, und uns Gedanken machen, welche Medienlandschaft unsere Einwohnerinnen und Einwohner ausreichend informiert. Aus meiner Sicht gibt es hierfür unter anderem die Medienkommission oder wie von dem Landtagsabgeordneten Günter Vogt ausgeführt allgemein die Medienschaffenden, welche mit einem Auftrag Empfehlungen zuhanden der Regierung zu Medienförderungsbeiträgen abgeben können. Aus diesem Grund macht die in diesem Postulat skizzierte Umfrage keinen Sinn. Dieser Gedanke wird auch durch eine Weisheit von Henry Ford bestätigt: «Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt: schnellere Pferde.»Die Demokratie ist ein hohes Gut, welches wir als Politiker sicherstellen müssen. Politiker müssen nicht nur ein Gehör für ihre Bürger haben, sie müssen auch mit ihnen kommunizieren. Aus diesem Grund stellt sich mir die Frage: Worauf müsste man bei einer Reform der Medienförderung achten? Die Medien sollten breit gefächert, realitätsgetreu, verlässlich und aktuell informieren, sodass eine Grundlage für eine fundierte Meinungsbildung vorhanden ist. Ausserdem sollten die Medien eine kritische Kontrollfunktion in der Gesellschaft wahrnehmen. Dies wird nicht funktionieren, wenn wir uns dem Motto «wer zahlt, befiehlt» unterordnen.Ich persönlich bevorzuge eine breit abgestützte Meinung, wie es in einer funktionierenden Partei der Mitte in der Regel am besten gewährleistet ist. Deshalb stehe ich der Meinung kritisch gegenüber, dass man Parteien die Beteiligungen an Medien untersagen sollte. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass wir bald Zustände wie in den USA mit Donald Trump haben. Das «Vaterland» zum Beispiel hat sich in den letzten Jahren aus rein wirtschaftlichen Gründen und dem Wettbewerb auf dem freien Markt von einer Parteizeitung immer mehr zu einer Forumszeitung entwickelt. Die journalistischen Ressourcen, Vertrieb, Aus- und Weiterbildung sind die zentralen Elemente der jetzigen Medienförderung, welche zugleich die Qualität sicherstellen. Die Finanzierung von Radio L als öffentlich-rechtliches Medium wird im Rundfunkgesetz geregelt. Das Liechtensteiner Privatfernsehen 1 FLTV kommt im Moment zu kurz. TV und neue Medien werden generell vernachlässigt.Ein neues Finanzierungsmodell müsste mehr Differenzierungsmöglichkeiten ermöglichen. Die Medienförderung könnte eventuell in Grundbeitrag, Förderung und Sonderbeitrag unterteilt sein. Wollen wir auch zukünftig eine Medien- und Meinungsvielfalt in Liechtenstein, wird die Medienförderung wichtiger denn je. Vor allem bei unseren Jugendlichen sehe ich aus eigener Erfahrung, dass sie gerne bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, wenn sie richtig informiert werden. Denn nur wenn alle informiert sind, können belastbare Entscheide zum Wohle aller gefällt werden. Die Hängebrücke zwischen Oberland und Unterland, das Projekt «Lebenschance» - und so wie es aussieht hängt auch die Kletterhalle am seidenen Faden. Diese Negativspirale muss ein Ende haben. Das Rezept «mitwissen, mitgestalten, mitentscheiden, mitverantworten» stellt das Fundament dar, welches durch die richtige Koordination mehr Sicherheit und dadurch mehr Vertrauen schafft. Die Bauanleitung unserer Zukunft startet mit einer offenen und transparenten Informationspolitik. Dazu brauchen wir eine intakte Medienlandschaft. Auch hier kann es nicht sein, dass Neid und Misstrauen Einzug halten, nur weil zum Beispiel das Medienhaus seine Hausaufgaben gemacht hat. Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erarbeiten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Eugen Nägele
Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Unabhängige und gute Medien - Fernsehen, Radio, Zeitungen und Onlineplattformen - sind wichtige Voraussetzungen einer modernen Demokratie. Wir, die Bürgerinnen und Bürger, wollen uns informieren und unsere Meinungen bilden und schliesslich immer wieder Entscheidungen treffen. Die Medien hätten und haben in einer gelebten Demokratie eine wichtige Aufgabe. Wir sollten also Sorge zu den Medien tragen. Wir haben es schon gehört, die Medien haben es heute nicht einfach. Die Zeitungsabos sind rückläufig und die Onlineplattformen sollen gratis sein. Die traditionellen Geschäftsmodelle der Printmedien (Abonnemente und Werbung) sind unter Druck.
In einem Artikel habe ich gelesen, dass der Tamedia-Verlag, zu dem der Zürcher «Tages-Anzeiger» gehört, mehr als die Hälfte seines Gewinns mit Onlinegeschäften macht. Haben Sie gewusst, dass www.homegate.ch, www.jobs.ch, www.ricardo.ch und www.localsearch.ch zum «Tages-Anzeiger» gehören? Tamedia ist also kein Verlagshaus mehr, sondern ein Handelshaus. Diese Möglichkeiten sind natürlich für unsere Verlagshäuser hier in Liechtenstein wohl sehr eingeschränkt. Die Medienförderung hat den liechtensteinischen Landtag schon sehr oft beschäftigt, nicht nur heute, sondern auch in der Vergangenheit. Die Eingabe des Suchbegriffs «Medienförderung» in der Rubrik «Landtagsprotokolle» auf www.landtag.li hat 119 Suchergebnisse geliefert. Wie eine zukünftige Medienförderung genau aussehen muss, das weiss ich heute nicht. Tatsache ist aber, dass in einem zukünftigen Medienförderungsgesetz auch die sogenannten neuen Medien, also die digitalen Medien, berücksichtigt werden sollten. Mich würde auch interessieren, wenn die Regierung in der Beantwortung des Postulats, falls es denn überwiesen wird, ausführen könnte, welche Modelle der Medienförderung es in den umliegenden Ländern gibt. In der Schweiz haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor drei Wochen, am 4. März 2018, die No-Billag-Initiative mit 71% ganz deutlich abgelehnt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass eine ganz grosse Mehrheit der Eidgenossen bereit ist, für Radio und Fernsehen gewisse Gebühren zu zahlen. Und bei uns in Liechtenstein? Wie würde die Medienlandschaft aussehen oder sich verändern, wenn wir die gleichen Gebühren wie in der Schweiz hätten? Es wäre interessant zu erfahren, wenn die Regierung auch diesen Aspekt in die Postulatsbeantwortung aufnehmen könnte. Zumindest als Gedankenspiel. Vielleicht könnte dann der Betrag, den das Radio L vom Staat erhält, in die Printmedien, analog und digital, investiert werden. Die Gebühren 2016 in der Schweiz präsentieren sich wie folgt: Die Einnahmen betrugen total CHF 1,3 Mrd. Der Hauptteil, CHF 1,24 Mrd., ist für die SRG reserviert. CHF 67,5 Mio. sind für private Medien reserviert. Nutzniesser dieses Gebührensplittings sind 34 Lokalradios und Regional-TVs. Für die Regional-TVs machen diese Gebührenanteile 29 bis 64% des Budgets aus. Für die Lokalradios sind es 23 bis 48% des Budgets. Zum Schluss nochmals ein Blick über den Rhein. Die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) hat Ende Oktober 2017 ein Positionspapier mit dem Titel «Zukunft der Medien- und Kommunikationsordnung Schweiz: Trends, Szenarien, Empfehlungen» vorgestellt. In drei Szenarien zeichnen die Autoren ein Bild, wie die Medienlandschaft Schweiz in zehn bis 15 Jahren aussehen könnte. Gleichzeitig skizzieren sie, wie eine staatliche Medienförderung im Zeitalter der Digitalisierung aussehen könnte. Aus diesem Papier möchte ich nur einen Satz zitieren: «Ein vielfältiges Medienangebot ist demokratiepolitisch notwendig und unabdingbar für den Zusammenhalt des Landes.» Wir sehen also, dass das Thema Medienförderung auch in der Schweiz aktuell ist.Ich habe hier einige grundsätzliche Gedanken geäussert und möchte nur Folgendes zum Postulat sagen: Ich hinterfrage eher kritisch den Vorschlag der Stiftung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Organisationsstruktur passend für Medienunternehmen ist. Und zweitens: Bei der vorgeschlagenen Umfrage schliesse ich mich dem Votum des stv. Abg. Alexander Batliner an. Und drittens werde ich das Postulat überweisen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. «Informationen sind Herz und Lunge für eine demokratische Gesellschaft», schrieb ein anerkannter liechtensteinischer Medienprofi in einer kritischen Analyse der heimischen Medienlandschaft letztes Jahr. Medien sind nebst Exekutive, Legislative und Judikative die vierte Gewalt im Staat.Die Politik muss sich dieser vierten Gewalt im Staat stellen, und zwar mindestens einem unabhängigen, neutralen Medium, das als Ganzes qualitativ hochwertigen, informativen, im Bedarfsfall auch investigativen Journalismus betreiben kann. Und wenn ich «Politik» sage, meine ich insbesondere die beiden Alt- und Grossparteien. Ihnen kommt durch die bekannten Naheverhältnisse zu den beiden hauptsächlich geförderten Tageszeitungen eine besondere Verantwortung zu.Die Medienlandschaft auf der ganzen Welt ist in Bewegung. Für Liechtenstein trifft dies nur sehr eingeschränkt zu. Mitverantwortlich hierfür ist das Medienförderungsgesetz aus dem Jahr 2007, das von Kollege Johannes Kaiser in einem Beitrag in der «lie:zeit» vom vorletzten Samstag als zu monopolistisch ausgerichtet bezeichnet worden ist. Ich stimme ihm genauso zu wie etlichen VU-Abgeordneten, die in der Debatte zur Schaffung dieses Gesetzes im Jahr 2004 eindringlich vor dessen Folgen gewarnt haben. Einige sehr lesenswerte Zitate, die ich heute, 14 Jahre später, immer noch Wort für Wort unterschreiben würde, sind in der Postulatsbegründung aufgeführt. Leider haben meine Parteikollegen Recht behalten.Mit jährlich CHF 3,5 Mio. subventioniert der Staat vor allem zwei Tageszeitungen, von denen eine nicht mehr jeden Tag erscheint, einen ihm gehörenden Radiosender, der ihm wohl eher nicht gehören sollte, sowie in weit bescheidenerem Ausmass einen Fernsehsender mit einer Stunde Programm pro 24 Stunden, eine Sonntagszeitung und weitere mehr oder weniger regelmässig erscheinende Presseerzeugnisse.Diese seit Jahren in einer gewissen Unbeweglichkeit verharrende, subventionierte Medienstrukturerhaltung musste früher oder später zwangsläufig das Bedürfnis nach einer neuerlichen medienpolitischen Grundsatzdiskussion wecken. Ein erster Warnschuss in diese Richtung war der von mir unterstützte Antrag des Kollegen Rehak anlässlich der Beschlussfassung über den Landesvoranschlag 2018, die Medienförderung für das Jahr 2018 um 10% zu kürzen.Das hätte, zugegebenermassen mit etwas Brachialität, die Regierung, die Medienkommission und die Medienunternehmen dazu gezwungen, die Karte unserer Medienlandschaft neu zu zeichnen. So etwas passiert tendenziell eher weniger, solange der Rubel rollt.Wohl auch ermuntert durch jenen Kürzungsantrag, der immerhin elf Stimmen aus drei von vier Fraktionen gefunden hatte, haben nun sowohl die FBP als auch die Freie Liste parlamentarische Vorstösse eingereicht. Die FBP hat sich mit der Wahl des Instruments Interpellation geschickt in die Pole-Position gebracht, aber sie hat auch inhaltlich adäquate Arbeit geleistet, auf deren Grundlage eine medienpolitische Grundsatzdebatte möglich sein wird. Für mich ergebnisoffen.Diese medienpolitische Diskussion sollten wir nicht heute, sondern dann führen, wenn die Interpellation oder auch das Postulat beantwortet sind. Bei Überweisung des Postulates würde ich gerne vorschlagen, dass das dann zusammen beantwortet wird, wie es vom Kollegen stv. Abg. Kollegen Batliner erwähnt worden ist. Ansonsten laufen wir wie schon öfter Gefahr, alles gleich mehrfach und wenig effizient bis zur Unkenntlichkeit zu zerkauen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, die medienpolitische Debatte ist mit dem Postulat und der Interpellation neuerlich in Liechtenstein eröffnet worden. In einem kleinen Land wie Liechtenstein ist die Meinungsvielfalt und die Meinungsobjektivität sehr wichtig. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Zwei grosse Medien beherrschen derzeit den Meinungsmarkt - mit dem «Liechtensteiner Vaterland», «Liechtensteiner Volksblatt». Das Radio L ist neben den Infos weitgehend ein Musiksender und das Fernsehen, 1 FLTV, ist eher reproduzierend auf dem Weg mit einem gewissen Anteil an Informationsvolumen in Form der Interviewgefässe. Was wir in Liechtenstein nicht wollen dürfen, ist eine Entwicklung in eine monopolistische Medienlandschaft, wie dies im Bundenland Vorarlberg bis Tirol zum Beispiel der Fall ist. Eine pluralistische Medienlandschaft ist in einem Land wie Liechtenstein sehr wichtig und so muss sich der Landtag bewusst sein und für die Gewährleistung einer freien, objektiven, kritischen Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Meinungsbildung mehr tun, auch finanziell vielleicht mehr tun, als dies andere Länder tun müssen. Das Mehr bezieht sich somit nicht explizit auf ein Mehr an finanziellen Mitteln für die Gewährleistung dieser Medienfreiheit und Medienvielfalt, sondern Liechtenstein muss allgemein für diese freie Strukturerhaltung und Gewährleistung einer Meinungs- und Medienvielfalt verhältnismässig mehr Aufwendungen betreiben, als dies andere Staaten tun müssen.Journalismus als vierte Staatsgewalt hat in einem Staat wie Liechtenstein eine sehr wichtige Rolle und Aufgabe. Wenn die Medien als vierte Gewalt in der Demokratie einen wichtigen und festen Platz einnehmen sollen und unabhängig, kritisch reflektierend sowie in Form einer freien Meinungsvielfalt die vierte Gewalt in einem Staatsgefüge einnehmen können, müssen sie eine zielgerichtete Förderung erhalten.Die Einrichtung beziehungsweise Neuschaffung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung in Form eines neuen Mediums, das völlig neutral, objektiv und kontrolliert in der Wahrheitsfindung sein soll, sehe ich in keinster Weise. Was heisst denn neutraler, völlig objektiver Journalismus? Das gibt es wohl kaum. Das gibt es gar nicht. Das ist, glaube ich, auch nicht gewünscht. Gewünscht ist möglichst ein objektiver, möglichst ein unabhängiger und reflektierend kritischer Journalismus, eine äusserst gute journalistische Qualität. Das ist der Wunsch an die Medienvielfalt und auch an die Meinungsfreiheit und die Meinungsbildung. So sind den Medien in ihrer journalistischen Tätigkeit eine grössere Meinungsfreiheit und Meinungsbildung zu gewährleisten und mehr journalistische Eigenleistungen zu fördern und auch diese einzufordern. Die Medienförderung kann und soll reformiert werden, sie kann jedoch auf dem heutigen Grundsystem aufgebaut und weiterentwickelt werden. Eigenrecherchen, Eigenleistungen, eigener, objektiver, unabhängiger Recherchier-Journalismus muss mehr eingefordert und gepflegt und auch gefördert werden. Das ist der Kern und das zentrale Ziel der Förderung und Gewährleistung einer freien, unabhängigen und objektiven Meinungs- und Medienvielfalt. Die Reform der Medienförderung sollte insofern angedacht und entwickelt werden, alle Medien in Liechtenstein, Printmedien, Radio L und 1 FLTV, unter einem Dach zu vereinen und unter ein Dach zu stellen. Die Förderungskriterien müssen beziehungsweise sollten vermehrt auf die journalistischen Eigenleistungen, auf unabhängigen Recherchier-Journalismus, auf Objektivität, journalistische Kreativität und Identität, meinungsbildend und meinungsfördernd und auf meinungspartizipierend ausgerichtet sein.In einer Volksbefragung sehe ich im Moment noch einen ein wenig zu wenig begründeten Mehrwert. Was wollen wir das Volk befragen? Viel wichtiger finde ich es, dass der Landtag als Volksvertretung dafür sorgt, dass in Liechtenstein die notwendigen Mittel für die Förderung einer breiten, kritischen, freien Medienvielfalt und Meinungsbildung zur Verfügung gestellt werden, die Anreize schaffen, einen qualitativ guten, kritisch reflektierenden, freien und unabhängigen Journalismus zu praktizieren. Das braucht Liechtenstein. Die Stärkung und Festigung der vierten Staatsgewalt, die für die Demokratie unabdingbar ist. Wenn ich auch in einigen Punkten des Postulates mit der Freien Liste nicht einig bin und nicht übereinstimme, interessiert mich, wie die Regierung darüber denkt und wie die Regierung die freie, unabhängige Meinungs- und Medienvielfalt bewertet. Deshalb stimme ich der Überweisung des Postulats zu. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, nachdem ich jetzt schon einige Male zitiert worden bin, muss ich eigentlich nicht mehr viel sagen. Abschliessend aber im November habe ich auch gesagt, dass es höchste Zeit wäre, dass sich unsere Medienlandschaft reformiere. Das heisst, dass sich unsere Medienlandschaft selber reformiert, das würde ich mir eigentlich wünschen. Bis dato hat sich da leider noch nicht viel getan. Wir haben jetzt viel gehört, was hier die Absicht ist des Postulats, welches die Freie Liste hier vorlegt. Ich begrüsse diese Absicht. Ich begrüsse auch besonders eine Volksbefragung, weil mich persönlich sehr interessieren würde, wie denn die Akzeptanz und das Bedürfnis vom Volk eingeschätzt wird bezüglich Radio L zum Beispiel, bezüglich auch 1 FLTV und bezüglich auch unserer Printmedien. Wenn wir das kennen, wenn wir diese Einschätzung des Volkes kennen, können wir auch einfachere und vielleicht die besseren Entscheiden fällen. Für mich aber greift die Begründung der Freien Liste dann auch zum Teil oder zielt zum Teil auch in die falsche Richtung, weil sie sich dann fragt, ob es richtig wäre, Radio L als unabhängiges Medium zu stärken oder auszubauen. Für mich gibt es auch die umgekehrte Option. Wenn dieses Radio L eben wenig Akzeptanz hätte zum Beispiel, dann müsste man sich hier auch überlegen, ob man das in dieser Grössenordnung, so wie es heute ist, eben auch weiterbetreibt. Das habe ich auch von Christoph Wenaweser, wenn ich mich nicht irre - egal, ich habe es jedenfalls heute gehört, dass auch andere der Ansicht sind, dass man vielleicht darüber nachdenken könnte, ob ein Staat ein Radio in diesem Umfang betreiben muss. Diese Frage darf man sich stellen und die kann man auch dem Volk stellen.Dann war ich auch ein bisschen enttäuscht, als ich hier die Postulatsbegründung gelesen habe, dass unser «hoi du» mit keinem Wort erwähnt wurde. Vermutlich ist es aber für die Freie Liste nicht existent. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich muss noch ein paar Sachen präzisieren und auch einige Ausführungen und Klarstellungen machen. Ich möchte beim stv. Abg. Alexander Batliner anfangen. Bei vielem, was Sie gesagt haben, stimmen wir grundsätzlich überein - manchmal ist das auch erstaunlich. Trotzdem besteht ein Missverständnis meiner Meinung nach in Bezug auf die mindestens repräsentative Umfrage. Aus unserer Sicht ist das so gemeint: Mit diesem Postulat wird die Regierung beauftragt, eine repräsentative Umfrage zu machen. Wir schliessen es aber nicht aus, dass neben der repräsentativen Umfrage, die separat ausgewertet wird, sodass sie, wie Sie es gesagt haben, aussagekräftig ist und auf keinen Fall verwässert wird, der Fragebogen auch beispielsweise per Internet jeder interessierten Person zur Verfügung gestellt wird und diese Antworten dann separat ausgewertet werden. Die repräsentative Umfrage wird also nicht tangiert. Was wir aber sagen, ist, es muss mindestens die repräsentative Umfrage gemacht werden. Die Regierung darf aber, wenn sie will, auch zusätzliche Leute befragen, das wird aber separat ausgewertet. Das ist die Idee. Also ich gebe Ihnen 100% recht, man darf das natürlich nicht mischen. Das ist verboten. Okay? Dann zum Thema der öffentlich-rechtlichen Stiftung oder dieses Medienunternehmens. Also was mich eigentlich ein bisschen erstaunt, ist ja auch die öffentliche Diskussion. Die Freie Liste hat mit keinem Wort gesagt, dass die bestehenden Medien zerschlagen werden sollen. Was uns aber schon vorschwebt, ist, dass es ein unabhängiges, staatlich finanziertes Medium, das den Finanziers keine Verantwortung schuldig ist, gibt, das eben auch Journalismus in welcher Form auch immer, sei dies Print, Radio oder Fernsehen, betreibt. Dieses Medium haben wir schon, nämlich Radio L. Und wenn Sie die Statuten von Radio L anschauen, dann ist das eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, sie ist dem Grundsatz der Meinungsfreiheit verpflichtet. Die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Mitarbeiter wird ganz klar vorgeschrieben. Und wenn Sie «Allgemeine Grundsätze» einmal lesen, in Art. 11, dann heisst es in Art. 11 Abs. 1 Bst. b: «die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein. Alle Nachrichten und Berichte sind sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen, Nachricht und Kommentar deutlich voneinander zu trennen». Und in Bst. c: «die umfassende Information soll zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung im Dienste des mündigen Bürgers und damit zum demokratischen Diskurs der Allgemeinheit beitragen». Und in dieser Form haben wir die Vorstellung eines solchen Mediums, das es eben schon gibt, und man könnte beispielsweise Radio L dahingehend stärken, dass Radio L diese Aufgabe auch tagtäglich wahrnehmen kann. Wir werden dann ja nächsten Landtag im Mai sehr wahrscheinlich wieder den Geschäftsbericht von Radio L traktandieren - er ist einmal heute angekommen zumindest -, je nachdem, was das Präsidium entscheidet. Und wir werden auch sehen, dass es eben da finanziell und mit den Ressourcen nicht so sehr zum Guten steht.Und da möchte ich gleich auch anknüpfen - er ist jetzt zwar nicht da - beim Abg. Thomas Rehak. Die Frage «in Richtung Radio L ausbauen oder nicht?» kann man natürlich auch anders beantworten. Wenn die Regierung zur Einsicht gelangt, dass es sinnvoll ist - ich bin nicht dieser Meinung, aber - Radio L einzustampfen und es anderen Medien zu geben, dann ist das auch eine Antwort auf diese Frage. Aber es ist dann vielleicht nicht das, was wir wünschen. Aber das ist eine andere Thematik. Also nochmals zurück zum Vorwurf der angeblichen Zerschlagung der bestehenden Medien. Das ist überhaupt nicht unser Ansinnen. Wir haben auch in keinem Wort in diesem Postulat gesagt, dass die Gelder, die jetzt in die beiden Medien Vaduzer Medienhaus AG, für mich eben «Vaterland», und Volksblatt AG fliessen, umgelagert werden sollen. Das ist Interpretation. Wir sagen, dass das Medienförderungsgesetz auf seine Wirksamkeit überprüft werden soll und dass die Kriterien angepasst werden sollen. Und wenn die Kriterien ja bei diesen beiden Medien stimmen, dann gibt es gar nichts zu befürchten. Im Gegenteil, dann müsste es ja positiv sein für die Förderung dieser beiden Medien. Und eben noch ein letztes Wort in Bezug auf diese furchtbar kommunistische Idee, wie wir sie ja schon in diesem Land haben, nämlich Radio L, ein staatliches Medium. Wer schätzt denn Radio L als unabhängig ein? Ich würde das tun. Und das, obwohl es ein staatliches Medium ist. Und auch die SRG in der Schweiz ist ein staatliches Medium. Für mich eine sehr wichtige neutrale, objektive Informationsquelle. Dasselbe bei den deutschen Medien ARD und ZDF oder ORF in Österreich. Das sind völlig zentrale Medien, die zum grössten Teil staatlich finanziert werden. Und vielleicht ist auch da nicht alles Gold, was glänzt, wie die Diskussion um «No Billag» sicherlich gezeigt hat. Aber die erfüllen eine sehr wichtige Aufgabe. Und so eine Aufgabe, denke ich, könnte beispielsweise Radio L oder ein ähnlich aufgesetztes Medium erfüllen. Lesen Sie die Statuten von Radio L, da gibt es meiner Meinung nach wirklich viel herumzumäkeln. Rein von der Aufsetzung dieses Medienunternehmens ist es so, wie ich es mir vorstelle.
Dann noch eine kleine Bemerkung zu dem, was Sie gesagt haben, Herr stv. Abg. Alexander Batliner, bezüglich Leistungsvereinbarung, Medienförderung und amtlicher Kundmachungen. Sie haben schon recht, wir haben nur die Medienförderung angeschaut. Aber es ist natürlich ein bisschen eine faule Begründung, wenn man sagt, wir kürzen jetzt die amtlichen Kundmachungen und dafür erhöhen wir die Medienförderung. Das ist dann schon auch ein bisschen eine komische Darstellung. Sie haben sicherlich recht: Unter dem Strich ist der Druck gestiegen, aber weil eben Kürzungen an einigen Orten vorgenommen wurden, wurde eben an anderen Orten eben auch wieder erhöht. Und das kann ja vielleicht schon nicht die ganze Idee von der Sache gewesen sein. Sie haben auch recht in Bezug auf die beiden Tageszeitungen, dass eben Sport, Kultur und Gesellschaft verschiedene Plattformen bieten, dass sie diese Funktion haben. Und ich bin auch der Meinung, dass diese Funktion gefördert gehört. Da gehe ich einig mit Ihnen. Aber es sollen eben nicht die einzigen oder quasi die einzigen beiden Medien sein, die gefördert werden. Auf der anderen Seite stelle ich mir dann schon die Frage, ob beispielsweise der letztwöchige Puffreport gefördert werden soll. Da stellt sich mir dann schon die Frage, ob das wirklich der Sinn der Sache ist. Aber darüber lässt sich sicherlich auch streiten. Ja, zur Zerschlagung der staatlichen Medien, das auch der Abg. Günter Vogt ausgeführt hat, habe ich meiner Meinung nach die Ausführung gemacht, so wie wir das sehen. Und ich sehe da eigentlich keinen Widerspruch. Und ja, die Schweiz ist jetzt nicht gerade ein kommunistisches Land, wo das so gemacht wird, und ich denke, wir auch nicht, nur weil wir Radio L haben. Dann noch zu den etwas österlichen Gedanken des Abg. Mario Wohlwend: Unsere Idee ist es in keiner Weise, es den Parteien zu verbieten, ihre eigenen Zeitungen zu betreiben. Aber die Frage ist, inwiefern das dann medienförderungsberechtigt sein soll, und die Frage ist natürlich auch, warum die einen Parteimedien gefördert werden und die anderen nicht. Und das ist meiner Meinung nach schon eine interessante Frage und die ehemaligen Abgeordneten der VU, die sich im Medienförderungsgesetz oder damals beim Mediengesetz im Jahre 2004 zu Wort gemeldet haben, hatten diesen Eindruck auch, dass das nicht geht. Aber wir sagen nicht - das steht vielleicht in der Interpellation der FBP -, dass die Verbindung gekappt werden soll. Wir sagen das nicht. Aber dass ist doch ein kritischer Punkt in Bezug auf die Medienförderung. Und das muss berücksichtigt werden. Aber wir wollen Ihnen das Recht nicht nehmen oder wem auch immer das Recht nicht nehmen, eine eigene Zeitung zu betreiben. Dann noch zu dem, was der Abg. Eugen Nägele gesagt hat. Er hat vor allem über Geld gesprochen und die Umverteilung von Geldern und vor allem auch Gebühren in Bezug, in Verbindung, sagen wir, nach der Idee der No-Billag-Initiative. Das wurde ja schon geprüft in der Vergangenheit von der Regierung und die Regierung hat gesagt, dass es keine sehr gute Idee ist, vor allem wegen des Inkassos. Wir sehen das auch in der Schweiz. Ich habe auch eine Zeit lang in der Schweiz gelebt. Das ist ein bisschen anstrengend, das mit der Billag. Ich finde es, bei uns ist es besser gelöst, dass wir das über den allgemeinen Topf finanzieren - sei es die Medienförderung oder auch die staatlichen Subventionen an Radio L. Und wie gesagt, man könnte vielleicht einmal ausrechnen, was der Betrag bei uns pro Kopf ausmacht, das ist ja keine sehr schwierige Rechnung, und das mit der Schweiz vergleichen. Aber ich glaube, es ist einfach pragmatischer, wenn man es so macht, und zudem auch sozial einigermassen besser abgefedert. Weil das grosse Problem bei der Billag, das ist wie die Krankenkasse, das ist eine so völlig unangenehme Kopfprämie. Da bezahlt der kleine Schlucker gleich viel wie der Millionär. Und das stört natürlich. Dann ein Dank dem Abg. Christoph Wenaweser für seine sehr ehrlichen Worte, die ich geschätzt habe. Und ja, das war es eigentlich von meiner Seite. Und jetzt bedanke ich mich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt bis 18:30 Uhr und dann fahren wir fort.Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:10 bis 18:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 4, Postulat Medienförderung, fort.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Zuerst möchte ich die Frage des Abg. Günter Vogt beantworten in Bezug auf Reporter ohne Grenzen und den Pressefreiheitsindex. Reporter ohne Grenzen ist die angesehenste Medien- oder Journalistenvereinigung weltweit, die sich für Medienfreiheit, aber auch für die Freiheit von Journalisten einsetzt. Sie ist auch sehr aktiv momentan in der Türkei und versucht, die noch im Gefängnis sitzenden Journalisten dort zu betreuen oder zu erreichen, dass sie freigelassen werden, war auch aktiv beteiligt an der Freilassung von Deniz Yücel. Der Pressefreiheitsindex, ich kann Ihnen kurz hier aus dem Internet zitieren: «Der Index wird auf der Grundlage zwei verschiedener Kriterien erstellt. Zum einen auf Grund eines Fragebogens mit 87 Fragen, der von den ROG-Partnerorganisationen und Korrespondenten sowie Journalisten, Forschern Juristen und Menschenrechtsaktivisten auf der ganzen Welt beantwortet wird. Gefragt wird unter anderem nach Medienvielfalt, Medienrechtlichen Strafen, Staatsmonopolen, der Existenz von Regulierungseinrichtungen, dem Mass der Unabhängigkeit staatlicher Medien, Selbstzensur, Recherchefreiheit, finanziellem Druck, Hindernissen für den freien Informationsfluss im Internet und Verschiedenem mehr.» Und dieser Index ist international sehr angesehen. Dies zu Ihrer Frage. Weshalb Liechtenstein konkret zurückgestuft wurde, kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber ich möchte diese Liste auch nicht in Zweifel setzen, weil sie doch internationales Ansehen hat. Weshalb jetzt gerade Liechtenstein hier zurückgestuft wurde, das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich weiss, dass diese Nichtregierungsorganisation in Genf ein offizielles Büro unterhält, das für die Schweiz und Liechtenstein zuständig ist - wie auch in Österreich und Deutschland sind separate Büros eingerichtet. Der Hauptsitz ist in Paris.Zu den Ausführungen des Abg. Lageder: Er findet meine Aussagen erstaunlich - das hat schon der VU-Präsident im «Liechtensteiner Vaterland» im Interview von letzter Woche kundgetan. Ich weiss zwar nicht, wieso diese erstaunlich sein sollen, aber okay. In Bezug auf die Stiftung und Ihre Ausführungen, da möchte ich es schon unterscheiden. Radio L mit dieser Stiftung gleichzusetzen und dies als positives Beispiel zu nehmen, ich finde, dieser Vergleich darf nicht angestellt werden. Zum einen hat Radio Liechtenstein ein Monopol. Das ist genau das, wovor ich warne, wenn wir eine solche Stiftung oder ein Medienunternehmen ins Leben rufen, wo auch Printmedien Einzug halten sollen, in diese Stiftung. Radio L hat ein Monopol und ich wüsste nicht, ob gewisse Tendenzen da sind, ein zweites Radio in Liechtenstein zu gründen. Das wäre vermutlich auch zum Scheitern verurteilt. Ich unterstelle Ihnen das nicht, dass Sie das wollen, aber ich glaube, dass mit einer öffentlich-rechtlichen Stiftung als Medienunternehmen, das auch eine Tageszeitung veröffentlicht, die Vaduzer Medienhaus AG oder die Liechtensteiner Volksblatt AG über kurz oder lang nicht überleben werden, weil ein staatliches Unternehmen, was die finanziellen Mitteln betrifft, was die Möglichkeiten betrifft, vermutlich bessergestellt sein wird. Der Inseratepool landesweit wird sich auch nicht vergrössern und es macht halt schon einen Unterschied, ob sich der durch drei, vier oder fünf aufteilt. Das macht die ganze Sache auch nicht einfacher. Und ich unterstelle Ihnen nicht, Sie wollen die Vaduzer Medienhaus AG und die Liechtensteiner Volksblatt AG in den Konkurs jagen oder in die Insolvenz, sondern ich glaube, dass diese Stiftung die Folge daraus ist, dass das über kurz oder lang passieren wird. In Bezug auf Radio L und Aussagen, die auch der Abg. Rehak, wenn ich das richtig im Kopf habe, gesagt hat, Radio L zu reduzieren, auch über die finanzielle Unterstützung von Radio L zu diskutieren. Da werde ich sicher nicht Hand bieten und da weiss ich auch, dass der Herr Abg. Lageder und ich auch gleicher Meinung sind. Wenn man viel Medienvielfalt fördern will, dann sollte man nicht Aktivitäten setzen, die das Ende eines Medienunternehmens theoretisch bedeuten können. Und ich glaube auch, dass Ihre Aussagen, Herr Lageder, auch in Bezug auf die Entwicklung, auf die finanziellen Entwicklungen der letzten Jahre nicht zustimmen. Und ich bin der Überzeugung, dass in der Summe «Vaterland» wie «Volksblatt» weniger bekommen als noch vor zehn Jahren, und ich glaube einfach auch, dass das eine massive Auswirkung auf die Qualität beider Zeitungen hatte. Ich bin der Ansicht, dass die Qualität beider Tageszeitungen in den letzten zehn Jahren abgenommen hat. Und das hat auch mit den finanziellen Möglichkeiten zu tun, das hat damit zu tun, dass der Werbemarkt rückläufig ist, die Finanzkrise in den Jahren 2008 bis 2012, wo die Inseratevolumen nicht nur in Liechtenstein, sondern auch in der Schweiz massiv eingebrochen sind, hat damit zu tun. Und wenn man von Recherchier-Journalismus redet, wenn man sich das wünscht, wenn man qualitativ hochstehenden Journalismus will, dann braucht man a) finanzielle Mittel und b) sehr gut ausgebildete Journalisten. Und dass bei der Weiterbildung zum Teil auch gespart wurde, das weiss ich aus erster Quelle bei beiden Medienhäusern. Für die Qualität wird das über kurz oder lang sicher keine positive Entwicklung sein. Dann haben Sie auch noch einmal betont, dass nicht nur «Volksblatt» und «Vaterland» oder die Aktiengesellschaft dahinter gefördert werden sollen und dass der Prozentsatz relativ hoch ist, der diesen beiden Zeitungen zuerkannt wird. Ja, das sind halt auch die einzigen beiden Tageszeitungen, sie haben am meisten Auflage. Aber das habe ich auch in meinem Votum gesagt. Ich habe explizit 1 FLTV genannt, ich habe explizit die «lie:zeit» genannt und habe auch gesagt, dass es unabhängig sein muss, ob Tages-, Wochen- oder Monatszeitungen sind. Für die Medienvielfalt sind alle wichtig und für die eine pluralistische Medienlandschaft und Meinungsvielfalt und auch für die Demokratie so oder so. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Präsident, danke für das Wort. Ich möchte noch eine kleine Präzisierung anbringen. Ich habe in meinem Votum die Gebühren erwähnt und habe den Vergleich zur Schweiz gezogen. Damit wollte ich mit keinem Wort ausdrücken, das wir Gebühren einführen sollen in Liechtenstein. Mit keinem Wort. Aber das würde mich interessieren: Wie würde es aussehen? Falls wir die gleichen finanziellen Beträge hätten wie die Schweiz, welche Möglichkeiten hätten wir dann? Als Gedankenspiel finde ich das sehr interessant.
Was mir auffällt, ist, dass diese No-Billag-Initiative dazu geführt hat, dass sich die Bevölkerung aktiv mit dem Thema Medien und Medienförderung auseinandergesetzt hat. Bei uns in Liechtenstein findet das wahrscheinlich eher im Landtag statt. Also der Landtag setzt sich immer wieder mit Medienförderung auseinander. Vielleicht einzelne Parteien, aber die Bevölkerung als Ganzes, so wie das die Schweiz gemacht hat, eher weniger. Und bei uns ist das so, dass man eigentlich nicht spürt, dass da jetzt Geld weggeht zum Radio, sondern das wird einfach automatisch abgezogen. Bei einer Gebühr würde man das sehen, würde man das spüren und das würde eine aktive Auseinandersetzung mit sich bringen. Und das war das Gedankenspiel. Ich denke, eine aktive Auseinandersetzung mit Medien, mit der Medienlandschaft wäre sicher eine gute Sache. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Medien erfüllen eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft und dürfen keinesfalls abgewertet werden. Die Bevölkerung braucht Informationen aus unserem unmittelbaren Umfeld von möglichst vielen Medien, die voneinander unabhängig sind. Es gibt über digitale Kanäle viele Informationen aus aller Welt, welche aber die örtlichen Informationen nie ersetzen können. Weltnachrichten in digitalen Medien können auch von grossen Machthabern und Konzernen beeinflusst sein, um eine grosse Masse in eine bestimmte Richtung zu lenken. Es wird immer schwierig sein, eine gerechte Verteilung zu finden. Mit der bestehenden Medienförderung ist nach meinem Empfinden das 1 FLTV viel zu tief bewertet. 1 FLTV wird sehr oft geschaut, um sich über die Pressekonferenzen, aber auch aktuelle Vorgänge, Gesundheitssendungen, das Wort zum Sonntag, um nur ein paar aus dem Repertoire zu nennen, in unserem unmittelbaren Lebensraum auch zu informieren. Ich bin immer wieder erstaunt, wie oft in Gesprächen auf das 1 FLTV Bezug genommen wird. Die Sendungen sind authentisch und die Moderation ist neutral. Ich werde das Postulat unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Und auch vielen Dank für die Inputs aus der Diskussion. Ich denke, die richtige Diskussion, die inhaltliche, wird dann stattfinden, wenn die Interpellation - die sowieso beantwortet wird - und das Postulat, so wie ich das jetzt gehört habe, beantwortet werden wird. Ich habe deshalb noch ein, zwei Rückfragen an die Postulanten und ein, zwei Anmerkungen, die ich dann lieber nicht in die Postulatsbeantwortung rein schreiben werde, sondern gleich beantworte. Die Frage wäre, Sie haben auch bei der Einleitung, Herr Abg. Kaufmann, stark diese eine Studie betont. Und ich wollte jetzt einfach noch einmal nachfragen, ob dieses «eine» als Zahl zu verstehen ist, also wir dürfen eine, zwei oder drei Umfragen machen; oder als mindestens eine Repräsentative und wir können dann auch noch eine Befragung machen, die wir irgendwie quasi dann einfach noch ergänzen. Ich hätte jetzt Letzteres verstanden, aber weil Sie es so betont haben, wusste ich dann nicht, ob Sie uns einladen, einfach mehrere Umfragen zu machen. Da können Sie gleich danach kurz etwas dazu sagen.Dann möchte ich, weil das dann auch in der Diskussion, die wir danach dann haben werden, kommen wird, ein Thema aufwerden. Wenn wir das Postulat beantworten, wird das Thema mit dieser Repräsentativität dann kommen; und da es keine absolute Repräsentativität gibt, es gibt auch keine Definition dafür, möchte ich hier keinen wissenschaftlich statistischen Exkurs machen, aber wir werden diese Frage dann zu beantworten haben: Ist es jetzt repräsentativ oder nicht? Es ist relativ einfach zu sagen, wenn es nicht repräsentativ ist, und es ist eigentlich unmöglich zu sagen, dass es jetzt absolut repräsentativ gewesen sein soll. Wir werden uns dann aber entsprechend bemühen - mit der absoluten Repräsentativität wird es sich dann so verhalten, wie mit der absolut objektiven Berichterstattung und der absolut neutralen Information - diese ist oft gefordert, oft gewünscht und faktisch nicht zu erreichen. Aber man kann es ja trotzdem anstreben. Aber diese Bemerkung nur am Rande.Zum stv. Abg. Alexander Batliner möchte ich einfach noch zu dieser Liste, die Sie auch zitiert haben, kurz sagen: Also auf dieser Liste der Reporter ohne Grenzen, auf der wir ja auf Rang 32 sind. Ich meine, wenn man sich die Liste anschaut, dann von einer Rückstufung, von einer böswilligen oder so, zu sprechen, das würde ich nicht tun. Wir sind vier Plätze zurückgefallen, andere acht dazu und zehn zurück, also das ist durchaus im normalen Rahmen. Wir liegen mit 20 Punkten eben auf diesem Platz 32, da hat es noch ein paar andere Kleinstaaten; wir haben 64 Punkte nach hinten und 13 nach vorne, dann wären wir die besten. Ich glaube, wir sollten anstreben, da besser zu werden, aber man muss auch schauen, wie diese Liste zustande kommt mit diesem Fragebogen. Ich denke, eine gewisse Volatilität bringt diese Liste eben mit sich und es gibt sicher andere Gründe, warum wir uns mit dem Thema Medienförderung in Liechtenstein beschäftigen müssen.Dann zum Abg. Eugen Nägele: Da wollte ich einfach noch diese Gebührendiskussion ganz kurz noch ergänzen. Das war ja im Bericht und Antrag Nr. 79/2015 auf den Seiten 16 bis 23, wo man auch die Finanzierungsmodelle dann eigentlich durchgegangen ist. Und ich wurde im Vorfeld zu dieser No Billag-Initiative auch von Schweizer Medien angefragt, und zwar vor dem Hintergrund, dass sie gesagt haben, wir haben ja «No Billag» in Liechtenstein eigentlich mustergültig umgesetzt, weil wir keine Billag haben. Der Hintergrund ist der, dass wir eben keine Administrationseinrichtung haben, die Gebühren einzieht und die dann weiterleitet, sondern wir machen das direkt über den Staat. Und das war auch das Ergebnis dieser Abklärungen, und ich denke, diese Gebührenabklärungen möchte ich eigentlich nicht noch ins Postulat integriert wissen. Die sind gemacht und ich glaube, die gelten auch heute noch. Der Abg. Thomas Lageder hat noch vorgeschlagen, den Vergleich zur Schweiz doch vielleicht einmal zu machen, damit man das auch sieht. Sie kennen die aktuellen Zahlen wahrscheinlich: Radio- und Fernsehempfang in der Schweiz heute CHF 450 pro Haushalt und nur für Radioempfang wären es CHF 165 in der Schweiz pro Haushalt. Und wenn wir unseren Beitrag an den Landessender, an Radio Liechtenstein, umrechnen auf die Haushalte, dann sind wir bei ungefähr CHF 100. Und Sie haben noch ausgeführt, Herr Abg. Eugen Nägele: Wie wäre es denn, wenn wir ähnliche Gebühren hätten wie in der Schweiz? Ja, dann hätten wir CHF 165 für das Radio, und wenn Radio Liechtenstein alles bekommen würde, mal die rund 18'000 Haushalte gerechnet, dann bekämen sie CHF 3 Mio. Das wären so diese Zahlenspiele, die wahrscheinlich weniger dann in die Beantwortung einfliessen werden. Aber so sieht man etwa, wo wir stehen und dass wir eigentlich mit dem Modell, wie wir es heute haben, gar nicht so schlecht dastehen. Dies, was die Finanzierung von Radio L angeht. Was die Verteilung der Medienförderung angeht, damit beschäftigen wir uns dann ja in der Folge dieser parlamentarischen Eingänge.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank dem Regierungschef-Stellvertreter für sein Nachfragen. Ich führe das gerne nochmals aus. Ich bin eigentlich überrascht, dass es zu Verwirrungen geführt hat. Ich dachte, die Formulierung sei klar. Aber ich versuche, es in ganz einfachen Worten zusammenzufassen. Das Pflichtprogramm ist eine repräsentative Umfrage, wie es zum Beispiel das Liechtenstein-Institut in Form einer Nachwahlbefragung macht. Es ist klar: Eine absolute Repräsentativität gäbe es nur, wenn man 100% der Bevölkerung befragen würde. Aber es ist eben dann ein repräsentativer Ausschnitt aus der Bevölkerung. Das ist das Pflichtprogramm. Die Kür, wenn Sie so wollen, wäre, wenn Sie das möchten und es für richtig empfinden, eine ähnliche Umfrage, die separat ausgewertet wird - so wie es der stv. Abg. Alexander Batliner auch klar ausgeführt hat, das darf man natürlich nicht mischen, sonst geht die Repräsentativität und das Resultat flöten -, wie Sie es gemacht haben in Bezug auf die angeschlossenen Betriebe, wo sich im Prinzip jeder hat beteiligen können. Interessant wäre dann deshalb auch dieser Vorschlag, ob das dann Unterschiede ergeben würde, also die repräsentative Umfrage zur Jeder-kann-mitma-chen-Umfrage. Die müssen aber separat ausgewertet werden. Wie gesagt: repräsentativ - Pflicht; das andere - Kür, wenn Sie wollen. Das entscheidende ist die repräsentative Umfrage für uns. Ich hoffe, es ist jetzt klar. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zur Abstimmung.Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Somit hat der Landtag das Postulat überwiesen und gleichzeitig haben wir Traktandum 4 abgeschlossen. -ooOoo-