Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 1 der Tagesordnung: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage zum Thema :Wer in Liechtenstein seinen Mobilfunkanbieter wechselt, kann seine bisherige Telefonnummer nicht behalten. Und hier die Klammerbemerkung: Es gibt sehr wohl Anbieter auch im Land, deren Netz in den vergangenen Tagen problemlos funktioniert hat. Das Amt für Kommunikation hat im 2017 beschlossen, das Thema Rufnummernportabilität einer neuerlichen Bewertung zu unterziehen. In diesem Zusammenhang wurde ein Round Table mit betroffenen Anbietern und anderen Interessengruppen veranstaltet. Zudem wurden die Teilnehmer aufgefordert, bis Ende Februar 2018 Stellungnahmen an das Amt für Kommunikation einzureichen. Die Rufnummernportierung ist als gesetzliche Pflicht im Kommunikationsgesetz und der entsprechenden Verordnung klar normiert. Dennoch wurde diese bis anhin nicht umgesetzt. Hierzu folgende Fragen:- Was hat die Auswertung der bis Ende Februar 2018 eingeforderten Stellungnahmen zur Rufnummernportabilität ergeben?
- Bis wann wird die gesetzliche Pflicht zur Rufnummernportabilität in Liechtenstein umgesetzt?
- Gibt es konkrete Bestrebungen, künftig auch die Portierung von Schweizer Mobilfunknummern auf Liechtensteiner Mobilfunkanbieter zu ermöglichen?
Dann die zweite Kleine Anfrage zum Thema :Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Das Abkommen beinhaltet unter anderem neu auch den wesentlichen Vorteil, dass in Liechtenstein ansässige Privatpersonen, Unternehmen, der Staat oder Institutionen, wie beispielsweise Pensionskassen oder die AHV, schweizerische Quellensteuern auf Kapitalerträgen zurückfordern können. Damit profitiert grundsätzlich jeder einzelne Liechtensteiner entweder direkt oder indirekt über seine Pensionskasse, die AHV oder den Staat, von dieser neuen Regelung. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an die Regierung: - In welcher Höhe konnte der Staat im 2017 Quellensteuern auf Kapitalerträgen zurückfordern?
- In welcher Höhe konnte die AHV im 2017 Quellensteuern auf Kapitalerträgen zurückfordern?
- In welcher Höhe konnte die Pensionskasse des Staates, die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein, im 2017 Quellensteuern auf Kapitalanlagen zurückfordern?
- Lässt sich in etwa abschätzen, wie hoch die Rückforderungsbeträge für alle liechtensteinischen Pensionskassen im 2017 waren?
- Wie hoch war im 2017 in etwa die Summe der Rückforderungsbeträge für alle unter den Fragen 1 bis 4 genannten Institutionen, jeweils für die schweizerische Verrechnungssteuer natürlich?
Dann die letzte Kleine Anfrage zum Thema Der Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein hat beim Bund unter anderem die für Liechtenstein zentrale Massnahme «Optimierung Rheinquerung Haag/Bendern-Eschen» zur Mitfinanzierung eingereicht. Diese Massnahme wurde vom Bund in der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage und dem Prüfbericht nun aber nicht zur Mitfinanzierung berücksichtigt. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an die Regierung: - Kennt die Regierung die konkreten Gründe, weshalb dieses für Liechtenstein wichtige Projekt vom Bund in der Vernehmlassungsvorlage nicht zur Mitfinanzierung berücksichtigt wurde? Wenn ja, welche Gründe waren dies? Wenn nein, was unternimmt die Regierung, um die konkreten Gründe des Bundes in Erfahrung zu bringen?
- Am 8. März hat der Vorstand des Vereins Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein den Prüfbericht des Bundes diskutiert und am 15. März fand ein Fachgespräch zum Prüfbericht mit dem Bund statt. Was ergab sich anlässlich dieser Gespräche betreffend die «Optimierung Rheinüberquerung Haag/Bendern-Eschen»?
- Ist es für die Regierung eine Option, betreffend «Optimierung Rheinquerung Haag/Bendern-Eschen» nicht auf eine vielleicht eines Tages eintreffende Finanzierungszusage des Bundes zu warten und stattdessen zeitnah bilateral mit dem Kanton St. Gallen Optimierungsmassnahmen auch ohne finanzielle Bundesbeteiligung anzugehen?
- Wie sieht konkret das weitere Vorgehen der Regierung in Sachen «Optimierung Rheinquerung Haag/Bendern-Eschen» aus, auch in Bezug auf die Zeitachse? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Facebook macht zurzeit mit einem riesigen Datenskandal um die britische Analysefirma Cambridge Analytica auf sich aufmerksam. Die Firma, die nach Angaben ihres inzwischen suspendierten Chefs Alexander Nix einen Grossteil des Wahlkampfs für US-Präsident Donald Trump bestritten hat, soll Facebook-Daten missbraucht haben. Insgesamt sollen Daten von rund 50 Millionen Menschen an Cambridge Analytica weitergegeben worden sein - ohne Wissen der Nutzer. Facebook behauptet, die windige Firma habe die Benutzerdaten unrechtmäßig erhalten. Fakt ist: Facebook hat seinen Datenschutz nicht im Griff. EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani schrieb beim Kurznachrichtendienst Twitter, das Parlament habe Zuckerberg «eingeladen», Facebook müsse «vor den Vertretern von 500 Millionen Europäern klarstellen, dass persönliche Daten nicht dazu benutzt werden, um Demokratie zu manipulieren». Da Facebook auch in Liechtenstein sehr beliebt ist, werden wohl auch bei uns mehrere Tausend Benutzerkonten betroffen sein. In diesem Konsens kann auch angemerkt werden, dass mit einem Fake-Facebook-Account unseres Regierungsmitgliedes Aurelia Frick in den letzten Wochen ebenfalls Missbrauch betrieben wurde. Dazu meine Fragen: - Hat die Datenschutzstelle Informationen zu diesem Sachverhalt und, falls ja, was wurde unternommen?
- Wie viele Liechtensteiner Facebook-Kunden sind davon betroffen?
- Gibt es ein Monitoring der Datenschutzstelle, welche die sozialen Medien insbesondere zum Thema und mit Bezug zum Datenschutz auch kontrolliert?
- Facebook sollte erklären, wie es die Privatsphäre seiner Nutzerinnen und Nutzer künftig besser schützt. Sind hier Massnahmen der Datenschutzstelle vorgesehen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Eine Kleine Anfrage zum Thema :In Liechtenstein gibt es elf Gemeinden. Sie sind wie die Landesverwaltung für die Administration zuständig und ein wichtiger Arbeitgeber in Liechtenstein. Ich bitte meine Unterfragen in Form einer einfachen Tabelle mit Zahlen beziehungsweise mit Ja oder Nein zu beantworten. Zu den Fragen: - Wie viele Angestellte als Vollzeitäquivalente hatte jede Gemeinde im Jahr 2007?
- Wie viele Angestellte als Vollzeitäquivalente hatte jede Gemeinde im Jahr 2017?
- Welche Gemeinde betreibt ein betriebliches Mobilitätsmanagement zum einen mit Parkplatzgebühren und zum anderen ohne?
- Wie viel Prozent der Angestellten pro Gemeinde wohnen auch in der Gemeinde, in der sie angestellt sind?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Die Kälteperiode «The Beast from the East» hatte Anfang Februar starke Auswirkungen auf den Britischen Inseln. Beispielsweise in Irland stand während einigen Tagen fast das ganze Land still. Angestellte konnten nicht an ihre Arbeitsplätze gelangen. Im Nachgang entbrannte ein Streit darüber, ob nun die entgangenen Arbeitstage von den Ferienkonten der Mitarbeiter abgebucht werden dürfen oder der entstandene Schaden durch die Unternehmen zu tragen wäre. Ich möchte von der Regierung erfahren, wie im Falle eines ähnlichen Schadensfalls die Schadensübernahme in Liechtenstein geregelt wäre. Zu den Fragen: - Ist es den Arbeitgebern in Liechtenstein erlaubt, bei Wetterkapriolen, die verhindern, dass Angestellte an ihren Arbeitsplatz gelangen, Zwangsferien zu verordnen?
- Ist dies in jeder Branche möglich, auch wenn Schlechtwetterentschädigungen bezahlt werden?
- Ist es den Arbeitgebern erlaubt, Zwangsferien anzuordnen, wenn zum Beispiel während mehrerer Tage kein Strom zur Verfügung steht und daher die Produktion in den Betrieben stillstehen würde?
- Gibt es generell klare gesetzliche Regelungen, wann Zwangsferien erlaubt sind und wann der Arbeitgeber den durch äussere Umstände entstandenen Schaden (Produktionsausfall) zu tragen hat?
- Gibt es verschiedene Regelungen bei wetterbedingten Umständen oder zum Beispiel bei der mangelnden Bereitstellung von Produktionsmitteln wie Strom, Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen oder Internet? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Obwohl schon viel gesagt wurde, habe ich doch noch eine Kleine Anfrage betreffend :Bei diesem Totalausfall konnten nicht einmal die Notrufnummern der Polizei, Feuerwehr oder Sanität angerufen werden. Das heisst, bei Feuer, einem schweren Unfall oder Herzinfarkt konnten die betroffenen Personen überhaupt niemanden erreichen. Nur durch Radio L war über die von der Polizei eingerichtete Schweizer Handynummer als Notrufnummer zu erfahren. Die Schweizer Notrufnummer von der Polizei konnte jedoch nicht von einem FL-Handy oder FL-Festnetz angerufen werden. Eine ältere Person, die kein Handy besitzt, konnte also nirgends Hilfe holen. Wie uns der Regierungschef-Stellvertreter versichert hat, werden die Gründe eruiert und Massnahmen ergriffen. Meine Fragen dazu: - Es ist zwingend notwendig, dass die Notrufnummern erreichbar sind. Was wird unternommen, damit beim nächsten Totalausfall wenigstens der Notruf noch funktioniert?
- Was kann getan werden, damit auch Einwohnerinnen und Einwohner, die nur über einen Festnetzanschluss verfügen, bei einem Totalausfall eine Notrufnummer erreichen?
- Wäre es technisch möglich, dass bei einem solchen Totalausfall eine Push-Mitteilung auf dem Handy erscheint mit der Info, an welche Nummer man sich im Notfall wenden kann?
- Wäre es möglich, in Kooperation mit dem angrenzenden Ausland bei einem Totalausfall wenigstens den Betrieb der Notfallnummern zu gewährleisten? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Guten Morgen allerseits auch von meiner Seite. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :2018 feiern wir das Europäische Jahr des kulturellen Erbes mit zahlreichen Veranstaltungen. Gleichzeitig ist Liechtenstein als einziger der 193 UN-Mitgliedstaaten nicht Mitglied in der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Nun gibt es meines Wissens Schulen im Land, die sich gerne als UNESCO-Schule zertifizieren lassen würden. UNESCO-Schulen orientieren sich an den SDGs, den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung. Auch Liechtenstein hat sich diese SDGs auf die Fahne geschrieben. Doch eine Anerkennung als UNESCO-Schule ist nur möglich, wenn der Staat, in dem sich die Schule befindet, auch Mitglied der UNESCO ist. Deshalb meine Fragen: - Hat die Regierung schon einmal eine Mitgliedschaft bei der UNESCO in Erwägung gezogen?
- Falls ja, welches sind die Gründe, dass Liechtenstein als einziger Mitgliedstaat der UNO nicht Mitglied bei der UNESCO ist?
- Welche finanziellen und personellen Ressourcen würde eine Mitgliedschaft Liechtensteins bei der UNESCO bedingen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe vier Kleine Anfragen. Die erste handelt vom Thema :Die EU schreibt vor, dass ab kommenden Samstag, 31. März 2018, alle neuen Modelle von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit dem automatisierten Notrufsystem Emergency Call beziehungsweise eCall ausgerüstet sein müssen. Dies hat zur Folge, dass auch kleinere Unfälle, an denen es keinen Personenschaden gibt, automatisiert der Polizei gemeldet werden und die am Verkehrsunfall Beteiligten somit nicht mehr selbst entscheiden können, ob sie die Landespolizei verständigen oder nicht. In Art. 47 des Strassenverkehrsgesetzes ist jedoch ausgeführt, dass bei Verkehrsunfällen ohne verletzte Personen die Landespolizei nicht zwingend verständigt werden muss. Erhält die Landespolizei jedoch Kenntnis von einem Verkehrsunfall, ist sie verpflichtet, diesen nach den Bestimmungen der Strafprozessordung zu bearbeiten und Rapport zu erstatten. Hierzu folgende Fragen: - Bis wann wird das eCall-Notrufsystem in Liechtenstein und in den übrigen Staaten der EU in Betrieb sein?
- Wie viele zusätzliche Verkehrsunfälle wird die Landespolizei zukünftig aufgrund des automatisierten eCall-Notrufsystems zu bearbeiten haben?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung des eCall-Notrufsystems in Bezug auf den Personalbestand und die allgemeinen Aufwendungen der Landespolizei?
- Macht die Einführung des eCall-Notrufsystems eine Gesetzesänderung in Art. 47 des Strassenverkehrsgesetzes notwendig und wie beurteilt die Regierung grundsätzlich, dass die Landespolizei in Zukunft automatisiert über einen Verkehrsunfall informiert wird, ohne dass die Beteiligten dies ausdrücklich für notwendig erachten und dadurch schlussendlich vermutlich eine Anzeige oder eine Busse erhalten?
- Welche Daten und Inhalte werden bei einem Unfall durch das eCall-Notrufsystem von den betreffenden Autos an die Landespolizei übermittelt und wie verhält sich diese Datenübermittlung mit dem Daten- und Persönlichkeitsschutz?
Die zweite Kleine Anfrage handelt von :Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf tangiert nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, sondern auch jene des öffentlichen Dienstes inklusive der Lehrerinnen und Lehrer sowie Kindergärtnerinnen und Kindergärtner. In Bezug auf Teilzeitbeschäftigungen von Lehrpersonen werden in Liechtenstein teilweise andere Massstäbe angesetzt als in der Schweiz. Hierzu folgende Fragen: - Art. 5 des Lehrerdienstgesetzes besagt, dass Dienstverhältnisse von weniger als 40% Beschäftigungsgrad auf maximal ein Jahr zu befristen sind. Wie beurteilt die Regierung diese Bestimmung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und speziell bei familiären Gründen wie Mutterschaft?
- Weshalb werden bei Kindergärtnerinnen Arbeitsaufteilungen von beispielsweise 30% zu 70% abgelehnt, auch wenn dieser Wunsch wegen einer Mutterschaft vorhanden ist und eine andere Kindergärtnerin bereit wäre, diese Arbeitsaufteilung einzugehen, womit ein geregelter Kindergartenbetrieb gewährleistet wäre?
- In Schweizer Kantonen besteht meines Wissens die Möglichkeit, dass Lehrpersonen nach fünfjähriger Teilzeitbeschäftigung in einem auf jeweils ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnis unbefristete Arbeitsverträge angeboten werden. Gibt es eine adäquate Bestimmung in Liechtenstein und welche Vorgaben müssen eingehalten werden, um befristete Arbeitsverträge in unbefristete umzuwandeln?
- Art. 16 der Lehrerdienstverordnung regelt den Bereich Weiterbildung. Lehrer sind zur regelmässigen Weiterbildung verpflichtet und das Schulamt kann den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen vorschreiben. Der Umkehrschluss ist jedoch nicht geregelt. Kann das Schulamt Weiterbildungswünsche von Lehrern ablehnen und gibt es unterschiedliche Handhabungen zwischen voll- und teilzeitangestellten Lehrpersonen in Bezug auf die Weiterbildungsmöglichkeiten?
Die dritte Kleine Anfrage geht um :Es liegt in der Verantwortung der Regierung, die Stiftungsräte der öffentlich-rechtlichen Stiftungen und die Verwaltungs- und Aufsichtsräte von öffentlich-rechtlichen Unternehmen beziehungsweise Anstalten personell zu besetzen. Gemäss staatskalender.li fällt der Regierung die Verantwortung zur personellen Besetzung bei acht Unternehmen oder Anstalten und bei elf Stiftungen zu. Hierzu folgende Fragen:- Wie viele Personen haben Einsitz in zwei oder mehr Verwaltungs-, Aufsichts- oder Stiftungsräten, die von der Regierung bestellt werden?
- Welche Personen in welchen Gremien und in welchen Funktionen haben zwei oder mehr Mandate?
- Wie viele Personen, welche ein Verwaltungs-, Aufsichts- oder Stiftungsratsmandat bei einer öffentlich-rechtlichen Institution innehaben, haben auch Einsitz in von der Regierung zu bestellenden Kommissionen, Beiräten oder Beschwerdekommissionen und um wen handelt es sich?
- Ist bereits vorgesehen, zumindest eine in der Antwort zu Frage 2 genannten Personen in mindestens einen weiteren Stiftungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsrat zu berufen und, falls ja, in welches Gremium und in welcher Funktion?
- Wie beurteilt die Regierung diese Doppelbesetzungen von Personen in Bezug auf die Corporate-Governance-Bestimmungen?
Die letzte Kleine Anfrage handelt vom :Am 13. März 2018 kam es in Schaanwald zu einem schweren Verkehrsunfall, bei welchem ein Raser die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mehrere Personen verletzt wurden. Auf der Internetseite des «Liechtensteiner Vaterlandes» wurde am 15. März 2018 ein Bericht hierzu veröffentlicht. In diesem kann nachgelesen werden: «‹Genaues Alter und die Staatsangehörigkeit sind für die Sachverhaltsklärung hier irrelevant. Der Unfallverursacher ist ein jüngerer Mann›, erklärt Uwe Langenbahn von der Landespolizei auf Anfrage. Eine Blutprobe wurde standesgemäss abgenommen. ‹Über die Auswertung von Beweismitteln informieren wir die Staatsanwaltschaft und nicht die Öffentlichkeit im laufenden Verfahren›, so Langenbahn.» Hierzu folgende Fragen: - Welche Staatsbürgerschaft besitzt der unfallverursachende Raser?
- In welchem Land hat der unfallverursachende Raser seinen Wohnsitz?
- Welches Alter hat der unfallverursachende Raser?
- Welche Ergebnisse resultieren aus der Blutprobe?
- Art. 12 des Informationsgesetzes und Art. 5 des Mediengesetzes regeln das Informationsrecht beziehungsweise die Unterstützung der Medien. Anfragen, Abklärungen und Recherchen der Medienschaffenden sind nach Möglichkeit zu unterstützen. Wie beurteilt die Regierung die Auskunftsverweigerung seitens der Landespolizei gegenüber dem «Liechtensteiner Vaterland» zum Unfall in Schaanwald in Hinblick auf Art. 12 des Informationsgesetzes und Art. 5 des Mediengesetzes?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Meine erste Kleine Anfrage betrifft das Thema :Eine Publikumsumfrage beim Finance Forum vom Mittwoch vergangener Woche hat gezeigt, dass die Stimmung auf dem Finanzplatz derzeit als überwiegend gut bis sehr gut eingestuft wird. Eine weitere Umfrage hat an den Tag gebracht, dass der grösste Handlungsbedarf in Sachen Reputation und Bekanntheit des Finanzplatzes besteht, nachdem Know-how, Dienstleistungsqualität, Produkte, die institutionelle Stabilität, eine internationale Standards erfüllende Regulierung sowie der Zugang zu den Märkten auch von den Teilnehmern an der Podiumsdiskussion als gegeben erachtet worden sind. Dazu meine Fragen: - Welche Verantwortung für das Finanzplatzmarketing sieht die Regierung bei sich selbst und welche bei den Akteuren des Finanzplatzes?
- Welche konkreten Aktivitäten hat die Regierung seit Anfang 2017 im Rahmen des Finanzplatzmarketings unternommen?
- Welche konkreten Aktivitäten sind von der Regierung für das laufende und für das kommende Jahr geplant?
Dann habe ich eine Kleine Anfrage zum Thema :Liechtenstein hat beschlossen, unter anderem mit den Staaten Argentinien, Brasilien, Mexiko und China in den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen einzutreten. Ein Kriterium hierfür war die Annahme, dass in diesen Ländern ein rechtssicherer und rechtsstaatlicher Umgang mit den gelieferten Daten gewährleistet sei. Andererseits führt die Finanzmarktaufsicht eine sogenannte Liste A, auf der vornehmlich Länder mit einem Corruption Perceptions Index von Transparency International kleiner 50 gelistet sind. Geschäftsbeziehungen zu Personen in diesen Ländern sind daher als Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko zu führen. Argentinien, Brasilien, Mexiko und China werden im Rahmen des AIA als Rechtsstaaten betrachtet, in der Behandlung von Geschäftsbeziehungen zu Personen in diesen Ländern jedoch als zumindest potenzielle Unrechtsstaaten. Dazu meine Fragen: - Worauf begründet und rechtfertigt die Regierung die unterschiedliche Betrachtungsweise dieser Staaten?
- Wäre es wenigstens für die Zukunft sinnvoll, für diese und weitere Länder eine in jeglicher Hinsicht identische Betrachtungsweise anzuwenden und aus welchen Gründen im bejahenden oder verneinenden Fall?
Dann die letzte Kleine Anfrage betrifft das Thema :Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt seit Januar 2018 nur noch für Wildschweinweibchen mit Jungen eine Schonzeit. Alle anderen Wildschweine dürfen gejagt werden. Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen erlassen. In vielen Regionen Deutschlands sollen sogar umfangreiche gezielte Jagden auf Wildschweine durchgeführt werden. Mancherorts sollen sogar Abschussprämien winken. Grund dafür ist die steigende Angst vor einer über Osteuropa nahenden Ausbreitung der auch Hausschweine befallenden, meist tödlich endenden, aber auf Menschen nicht übertragbaren Afrikanischen Schweinepest. In der Schweiz hat sich bereits der eine oder andere Kantonsrat, zum Beispiel im Thurgau, damit befasst. Dazu folgende Fragen: - In welcher Weise haben sich die zuständigen Behörden in Liechtenstein bereits mit dieser Thematik befasst, was wurde bisher unternommen und erfolgt im Vorgehen eine Koordination mit den Nachbarländern Schweiz und Österreich?
- Welche Auswirkungen hat das mögliche Eintreffen des Virus in Liechtenstein auf unsere Schweinezucht- und Schweinemastbetriebe und allenfalls auf fleischverarbeitende Betriebe in Liechtenstein in präventiver Hinsicht und schlimmerenfalls bei Feststellung eines Virusbefalls?
- Welche vorbeugenden Massnahmen können wirkungsvoll getroffen werden, um das Einschleppen des Virus möglichst zu verhindern?
- Mit welchen wirtschaftlichen Folgen hätten die heimischen Zucht-, Mast- und Verarbeitungsbetriebe bei einem Virusbefall in Liechtenstein schlimmstenfalls zu rechnen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Am 2. März 2018 konnte in der Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Volksblatts» gelesen werden: «300 Jahre Liechtenstein: Vorsteher wollen keine neue Lösung. Schluss, aus, vorbei - nachdem die Gemein-deräte in Eschen und Triesenberg Nein zum zweiten Vorschlag der Gemeinden gesagt haben, wird es zum 300-Jahr-Jubiläum Liechtensteins keinen gemeinsamen Beitrag der Gemeinden geben.» «‹Für mich ist klar: Es gibt nichts Gemeinsames›, betont Bürgermeister Ewald Ospelt. Den Gemeinden sei es jedoch frei, selber Projekte zu lancieren.» Nachdem der Landtag den Kredit für die Jubiläumsfeierlichkeiten bereits gesprochen hat und in der Debatte klar darauf hingewiesen wurde, dass auch die Gemeinden ihren Beitrag leisten sollten, bleibt doch noch ein Funken Hoffnung. Wenn es kein gemeinsames Projekt gibt, dann eben elf einzelne Projekte. Die Zeit ist noch da, um Projekte umzusetzen. Dazu möchte ich gerne von der zuständigen Regierungsrätin Aurelia Frick folgende Fragen beantwortet haben: - Werden Sie bei jeder einzelnen Gemeinde für ein Projekt werben?
- Erhalten die Gemeinden nun Ideen für ganz konkrete Projekte?
- Wenn ja, bis wann kann in etwa mit Ergebnissen gerechnet werden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Kleine Anfrage, und zwar zum Thema : Die Thematik der Publikation von Entscheidungen des Staatsgerichtshofs war bereits Gegenstand diverser Kleiner Anfragen im Landtag. Letztmals wurde in der Dezember-Sitzung 2017 die Frage gestellt, wie es erklärbar sei, dass seit Ende 2014 keine Entscheide des Staatsgerichtshofes mehr auf www.gerichtsentscheide.li publiziert wurden. Mittlerweile wurden auf dieser Publikationsplattform des Landes elf Entscheide aus dem Jahr 2015 und deren drei aus dem Jahr 2016 publiziert. Im Vergleich hierzu finden sich beispielsweise 125 Entscheide des Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 2013 und 136 Entscheide aus dem Jahr 2014 auf www.gerichtsentscheide.li. Es ist grundsätzlich wichtig, dass Entscheide des liechtensteinischen Höchstgerichtes, dessen Urteile «im Namen von Fürst und Volk» ergehen, letzterem auch offen zur Verfügung stehen. Hierzu meine Fragen:- Hat der Präsident des Staatsgerichtshofs für die Jahre 2015 und 2016 nur die auf www.gerichtsentscheide.li publizierten Entscheide an das Amt für Justiz übermittelt?
- Befinden sich zwecks Bearbeitung, zum Beispiel Anonymisierung, Entscheide des Staatsgerichtshofes beim Amt für Justiz und kann mit deren baldigen Publikation gerechnet werden?
- Übermittelt der Präsident des Staatsgerichtshofs Entscheidungen des Staatsgerichtshofs fortlaufend oder am Ende eines Jahres an das Amt für Justiz?
- Wie wird sichergestellt, dass anonymisierte Entscheide im Bereich von Themen, die gesellschaftspolitisch breit diskutiert werden, zum Beispiel Entscheide betreffend das Gesundheits- und Sozialwesen, Asylentscheide etc., für die Bevölkerung zur Information öffentlich zugänglich sind?
- Bestehen Handlungsmöglichkeiten der staatlichen Behörden, wenn ein Höchstgericht keine Entscheide an das Amt für Justiz zur Anonymisierung und Publikation übermittelt? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Meine erste Kleine Anfrage ist zu den : Letzthin wurden von Regierung und dem Kassenverband die OKP-Kosten des Jahres 2017 präsentiert und gleichzeitig diese Zahlen auf der Homepage des Liechtensteiner Krankenkassenverbandes (LKV) aufgeschaltet. Laut Darstellung des Gesundheitsministers und des LKV seien die OKP-Kosten von 2001 bis 2013 jährlich durchschnittlich um 4% gestiegen, erst seit 2013 seien die Kosten stabil. Dabei zieht die Regierung bei dieser Betrachtung das Jahr 2013 als «Referenzjahr» heran - das Jahr 2013, das nachgewiesenermassen als wirkliches Ausnahmejahr zu betrachten ist. Ab diesem Jahr wurden in der Schweiz die stationären Spitalkosten als Fallpauschalen abgerechnet, was auch in Liechtenstein einen sprunghaften und massiven Anstieg der stationären Kosten zur Folge hatte. Diese Kosten steigen auf diesem hohen Niveau seither kontinuierlich an. Meine Fragen an die Regierung sind:- Wie sieht die durchschnittliche Steigerung der OKP-Kosten ohne das Ausnahmejahr 2013 aus, welches diese statistische Darstellung der Gesundheitskostenentwicklung in dieser Form beschönigt?
- Als zweiten Faktor muss man einbeziehen, dass es im Jahr 2013 aufgrund der Einführung des neuen Liechtensteiner Arzttarifs im Jahr 2012 aufgrund unerledigter Abrechnungen durch die Kassen zu einer rein rechnerischen Kostenverschiebung in das Folgejahr kam, dies kann in der Krankenkassenstatistik 2014 nachrecherchiert werden. Weshalb berücksichtigt die Regierung diese Fakten zugunsten einer transparenten Darstellung sowie bezüglich einer transparenten Information über die Gesundheitskostensteigerung nicht?
Die nächste kleine Anfrage zum : Im Liechtensteiner Krankenversicherungsgesetz ist festgeschrieben, dass für die Abrechnung der in der Schweiz aktuelle, gültige Tarmed-Tarif anzuwenden ist. Dieser Schweizer gültige Tarmed-Tarif kränkelt so dahin, und die Folge ist in der Schweiz, dass die Bemühungen, den Tarmed durch weitere Anpassungen am Leben zu erhalten, von den Tarifpartnern aufgegeben wurden. Bundesrat Berset hat nun via Verordnung Eingriffe in die Tarifgestaltung vorgenommen, was dazu geführt hat, dass Ärzte und Krankenkassen in einzelnen Kantonen für von Berset geänderte Positionen ausserhalb des Tarmeds Pauschalen ausgehandelt haben. Da in Liechtenstein der Tarmed nicht via Verordnung, sondern im Gesetz verankert ist, stellen sich folgende Fragen an die Regierung:- Wie geht die Regierung mit dem Tarmed im KVG um, und zwar mit dem Schweizer Tarmed, von dem sich die Schweizer Tarifpartner distanziert haben?
- Stellt sich die gesetzliche Verankerung des Schweizer Tarmeds im KVG nicht als Pferdefuss heraus, da ein rechtlich fragwürdiger Tarif, dessen exakte Umsetzung in der Schweiz umgangen wird, in Liechtenstein auf Gesetzesebene festgeschrieben ist. Wie stellt sich die Regierung dazu?
- Gedenkt die Regierung, diese gesetzliche Verankerung aus dem KVG herauszulösen und sinnvollerweise auf dem Verordnungswege zu regeln?
- Wie stellt sich die Regierung generell zum Schweizer Tarmed, von dem sich sogar der Schweizer Partner auf Augenhöhe der FL-Regierung - Bundesrat Berset - in dieser Form immer mehr abwendet?
Eine dritte Kleine Anfrage ist ebenfalls zum : Wie unter anderem in der «Weltwoche» Nr. 8/2018 auf Seite 16 zu erfahren war, hat Bundesrat Berset bereits 2014 und auch ab 2018 in das Tarifwerk Tarmed eingegriffen. Im Kanton Luzern wurde zum Eingriff 2014 Klage erhoben, da dieser nicht gesetzeskonform sei. Das diesbezügliche Verfahren ist derzeit vor dem Bundesgericht hängig. Das schweizerische Bundesamt für Justiz stellt schon früh die rechtliche Basis des vom Bundesamt für Gesundheit beziehungsweise von Bundesrat Alain Berset geplanten Tarifeingriffs infrage: Es sei zu bezweifeln, ob der Bundesrat eigenmächtig, gestützt auf Art. 43 Abs. 5 des KVG, des schweizerischen KVG, diesen Tarifeingriff vornehmen dürfe. Für einen Tarifeingriff seitens des Bundesrates muss neben der fehlenden Einigung der Verbände auch noch dessen Sachgerechtigkeit und Billigkeit im Sinne von Art. 43 Abs. 4 des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes und Art. 46 Abs. 4 gegeben sein, was das kantonale Schiedsgericht Luzern für den ersten Tarifeingriff von 2014 in Abrede stellte. In Liechtenstein finden sich diese Bestimmungen sinngemäss in Art. 16c, insbesondere Abs. 1. Das schweizerische Bundesamt für Justiz sah das Risiko deshalb als hoch an, da aufgrund dessen Ärzte, Verbände und Spitäler gegen den neuerlichen Tarifeingriff klagen könnten. Seit dem kantonalen Gerichtsentscheid versehen infolgedessen verschiedene Leistungserbringer ihre Rechnungen mit einem Vorbehalt. Meine zwei Fragen an die Regierung sind: - Können auf die Liechtensteiner Kassen Nachforderungen zukommen, sollte das Schweizerische Bundesgericht die beiden Tarifeingriffe tatsächlich für nicht gesetzeskonform erachten?
- Wenn ja, wie hoch dürfte sich die Nachforderungssumme belaufen?
Und meine letzte Kleine Anfrage betrifft das : Am Montag, 5. März 2018, weilte Bundespräsident Alain Berset in Liechtenstein zu Besuch. Zur Sprache kamen, wie aus den Medien und der offiziellen Pressemitteilung der Regierung zu entnehmen war, auch Themen wie etwa die bilaterale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Mit Sicherheit kam auch das Gesundheitsabkommen Liechtenstein-Schweiz, welches der Landtag im Dezember 2017 mit 19 Stimmen aus den bekannten Gründen ablehnte, mit Bundespräsident Berset zur Sprache. Meine Fragen an die Regierung sind: - Ist das Bundesbern offen für die Anliegen Liechtensteins - gemäss der Landtagsdebatte vom Dezember 2017 - bezüglich des Gesundheitsabkommens Liechtenstein-Schweiz?
- Wie sieht die Konklusion der Regierung bezüglich der Landtagsdebatte im Rahmen der Behandlung des Gesundheitsabkommens aus? Welche Zielsetzungen aus Sicht des Fürstentums Liechtenstein, welche vom Landtag in der Diskussion eingefordert wurden, sind aus der Sicht der Regierung in das künftige Gesundheitsabkommen aufzunehmen?
- Welche Maximen müssen aus der Sicht der Regierung erfüllt sein, damit das Gesundheitsabkommen auch für Liechtenstein die berechtigten Ziele - insbesondere aus der Perspektive eines zukunftsorientierten Gesundheitsstandortes - erfüllt?
- Wird die Regierung dieses Gesundheitsabkommen mit der Schweiz mit der Integration der im Landtag bemängelten Kritikpunkte neu in Angriff nehmen, damit so die Nachteile für einzelne
Gesundheitsdienstleister, welche sich aufgrund der vom Schweizer Partner aufgedrückten Teilsuspendierung der Vertragssituation ergeben haben, beseitigt werden?
- Welches sind die Ziele der Regierung, den Gesundheitsstandort Liechtenstein-Schweiz - mit der Definition des Perimeters - fair, gegenseitig ohne Hürdenaufbau, partnerschaftlich, synergiegewinnend und mit dem fokussierten Blick zum Wohle der Patienten auszugestalten?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich habe drei Kleine Anfragen. Bei der ersten Kleinen Anfrage geht es um den : Laut Art. 6 Abs. 1 Bst. f des Grundverkehrsgesetzes dürfen Grundstücke erworben werden, um darauf Bauten zu errichten, welche helfen, den inländischen Bedarf an Eigentums- und Mietwohnungen oder Gewerberäumen zu decken. Laut Unterbuchstabe cc des erwähnten Artikels muss die Baute innert angemessener Frist gebaut werden. Meine Fragen hierzu:- Wie viele Grundstückskäufe sind laut Art. 6 Abs. 1 Bst. f des Grundverkehrsgesetzes seit 2010 durch die Gemeinden und Land bewilligt worden?
- Wie lange waren die in Frage 1 betroffenen Grundstücken gesetzten Fristen zur Realisierung der Überbauung?
- Was geschieht mit Grundstücken, welche in der gesetzten Frist nicht überbaut wurden. Werden diese Käufe rückgängig gemacht oder gibt es ein Bussgeld?
- Wie viele der betroffenen Grundstücke aus Frage 1 wurden in der gesetzten Frist nicht bebaut? Bitte Kaufdatum, Ablaufdatum der Frist mitangeben und Mahnmassnahmen, also wie Rückwicklung des Kaufes oder Bussgeld.
Bei meiner zweiten Kleinen Anfrage geht es um : In letzter Zeit kam es in den Gemeinderäten vermehrt zu Entscheidungen für Verpflichtungskredite, welche mit dem Zusatz «vorbehaltlich der Zustimmung aller elf Gemeinden» verabschiedet wurden. Dabei handelte es sich oftmals um Projekte von landesweitem Interesse zum Beispiel Kletterhalle oder «300 Jahre Liechtenstein» oder aber auch Vergabe von Dienstleistungsaufträgen. Hierzu denke ich gleich an die Abfallentsorgung. Die Stimmbürger haben oftmals keine Möglichkeit, das Referendum dagegen zu ergreifen. Laut Art. 41 des Gemeindegesetzes bewegt sich die Summe, in welcher das Referendum bei Gemeinderatsbeschlüssen ergriffen werden kann, zwischen CHF 100'000 und CHF 300'000. Diese Summe wird dann in den Gemeindereglementen festgelegt, ob es CHF 100'000 oder CHF 300'000 oder was dazwischen ist. Laut Art. 75 des Volksrechtegesetzes liegt die Schwelle, ab welcher für Landtagsbeschlüsse das Referendum ergriffen werden kann, bei CHF 500'000. Am Beispiel Kletterhalle, für welche etwas mehr als CHF 5 Mio. budgetiert waren, wurde ein Subventionsschlüssel von je 40% Land und Gemeinden und 20% des Errichters angestrebt. Der Landtag stimmte im Herbst 2017 der Finanzierung über CHF 2 Mio. zu - ein referendumsfähiger Beschluss. Die Gemeinde Vaduz stimmte dem Kredit über CHF 315'000 zu - auch hier ein referendumsfähiger Beschluss. Der Gemeinderat aus Eschen-Nendeln stimmte ebenfalls mit CHF 255'000 der Finanzierung zu - laut Gemeindeordnung kein referendumsfähiger Beschluss. Meine Frage hierzu: Sieht hier die Regierung ein Problem mit der Aushöhlung des Volksrechtegesetzes, indem das Referendum nicht mehr ergriffen werden kann, weil die Finanzierung kritischer Projekte auf alle Gemeinden und eventuell das Land aufgeteilt wird?
Und bei meiner dritten Kleinen Anfrage geht es um das :Inwieweit hat die Öffentlichkeit Anrecht auf Informationen, wenn damit der Datenschutz respektive der Schutz der personenbezogenen Daten verletzt wird, wenn durch Bekanntgabe durch die Landespolizei oder andere öffentliche Stellen Schlussfolgerungen auf eine bestimmte Person gemacht werden können? Hierbei möchte ich explizit auf das Beispiel der Kleinen Anfrage des stv. Abg. Alexander Batliner verweisen. Oder wenn es zum Beispiel in einem Zeitungsartikel heissen würde: Der 40-jährige Lehrer aus Eschen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt für eine Pause bis 11 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:40 bis 11 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 1, Kleine Anfragen. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe heute zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die : Und zwar hat das Amt für Bau und Infrastruktur vor etwas mehr als einem Jahr eine neue Saugkehrmaschine angeschafft. Eine solche besteht aus einem Trägerfahrzeug und einem Spezialaufbau in Gestalt einer Saugkehrmaschine. Die Saugkehrmaschine wird üblicherweise kundenspezifisch von einer Spezialfirma auf das Trägerfahrzeug aufgebaut. Eine solche Spezialfirma mit circa 40 Beschäftigten hat ihren Sitz im Liechtensteiner Unterland. Obwohl es eine solche Spezialfirma im Inland gibt, wurde der Auftrag durch das Amt für Bau und Infrastruktur bewusst und gezielt ins benachbarte Ausland vergeben, dies entgegen den Beteuerungen von Regierungschef Adrian Hasler, dass man möglichst viele Aufträge im Inland vergeben wolle. Das Angebot der liechtensteinischen Firma an das ABI, eine Referenzmaschine vor Ort zu besichtigen, wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur ohne Angabe von Gründen nicht wahrgenommen. Was bei der besagten Ausschreibung sauer aufstösst ist, dass die Ausschreibung eindeutig auf eine ganz bestimmte Herstellerfirma zugeschnitten war. Zum Beispiel wurde die Verwendung einer ganz bestimmten Stahlsorte verlangt, obwohl die Stahlsorte auf die Funktionstüchtigkeit der Saugkehrmaschine keine Bedeutung hat. Der Grund für die - einmal zurückhaltend formuliert - «gesteuerte Ausschreibung» war wohl, dass es sich bei der neuen Kehrmaschine um den gleichen Typ handeln sollte, den das ABI schon im Einsatz hatte. Die alte Saugkehrmaschine wurde nämlich von der bereits vor Jahren in Konkurs gegangenen liechtensteinischen Firma Frimokar hergestellt und geliefert. Ehemalige Mitarbeiter der Frimokar haben nach deren Konkurs im benachbarten Götzis eine neue Firma gegründet und bauen nun mit dem Know-how der früheren Frimokar praktisch die gleichen Kehrmaschinen. Ich habe im Zusammenhang mit dieser Vergabe folgende Fragen an die Regierung:- Wann wurden das Trägerfahrzeug und die Saugkehrmaschine ausgeschrieben und wann erfolgte der Zuschlag zugunsten welches Offertstellers zu welchem Preis?
- Wie viele Firmen aus welchen Ländern haben an den Ausschreibungen teilgenommen?
- Welche Liefertermine wurden für das Trägerfahrzeug und den Aufbau der Saugkehrmaschine vorgeschrieben, und wurden die Liefertermine eingehalten? An welchem Datum genau erfolgte die Auslieferung und Abnahme des Trägerfahrzeugs und der Saugkehrmaschine?
- Sind dem ABI und der Regierung die Gründe bekannt, warum die liechtensteinische Herstellerfirma an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat? Wenn ja, was waren die Gründe?
- Durch welche Firma wird die Kehrmaschine in Zukunft an welchem Ort gewartet? Besteht Gewähr dafür, dass die Wartung während der gesamten Lebenszeit der Kehrmaschine im Inland ausgeführt werden kann?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft : Im letzten Jahr haben die Österreichischen Bundesbahnen grössere Sanierungsarbeiten an der Bahnstrecke zwischen Schaanwald und Buchs vorgenommen. Trotzdem werden die Lärmschutzgrenzwerte entlang der Bahnstrecke am Tag um zwei Dezibel und in der Nacht um rund acht Dezibel überschritten. Wie mir Anwohner entlang der Bahnstrecke Nendeln geklagt haben, ist die Bahnstrecke im Bereich des Bahnhofs Nendeln, wo die Gleise doppelspurig geführt sind und Züge kreuzen können, nicht saniert worden. Gemäss Aussagen dieser Anwohner sind die Schwellen ausgeschlagen und erzeugen bei vorbeifahrenden Zügen grossen Lärm. Ein Mitarbeiter der ÖBB soll im letzten Jahr auf die Frage, warum die Bahnstrecke im Bereich des Bahnhofs Nendeln nicht saniert werde, gesagt haben, dass die Sanierung dieses doppelspurigen Bereichs für die ÖBB zu teuer sei. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung: - Ist es richtig, dass die Bahnstrecke im Bereich des Bahnhofs Nendeln, genauer gesagt zwischen der Rheinstrasse, das ist die Verbindungstrasse zwischen Nendeln und Eschen, und der Schwemmegass, das ist in Richtung Schaan gesehen eine kleine Strasse ausgangs Nendeln, nicht saniert wurde?
- Was ist gemäss ÖBB der Grund dafür, warum diese Bahnstrecke, die offensichtlich sanierungsbedürftig ist, nicht saniert wurde?
- Können die Anwohner an der fraglichen Bahnstrecke vom Amt für Umwelt verlangen, dass neue, aktualisierte Lärmmessungen durchgeführt werden?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Anwohner, um sich gegen die zu hohen Lärmimmissionen zur Wehr zu setzen? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zum : Am 3. Mai 2017 habe ich eine Kleine Anfrage zu Neophyten und zum Neophytenkonzept gestellt. Ich wollte damals wissen, wie die schädlichen und teils gesundheitsbedrohenden Pflanzen bekämpft werden. Neophyten sind Pflanzen, die meistens versehentlich eingeführt wurden. Diese Pflanzen vermehren sich teilweise invasiv und verdrängen einheimische Pflanzenarten. Zahlreiche Neophyten stellen eine grosse Gefahr für einheimische Pflanzen dar, aber auch für die menschliche Gesundheit. Die Regierung hat vor knapp einem Jahr geantwortet, dass das Konzept voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 verabschiedet wird. Die Finalisierung sei bis Ende des Jahres 2017 vorgesehen. Dazu meine Fragen: - Bis wann wird die Regierung das definitive Neophytenkonzept vorlegen?
- Bis wann wird dieses Neophytenkonzept mit den Gemeinden besprochen werden?
- Was wurde in der Zeit von Mai 2017 bis März 2018 gegen die invasiven Neophyten unternommen?
- Konnte die Ausbreitung der invasiven Neophyten in der Zwischenzeit reduziert werden? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Meine Kleine Anfrage betrifft die : Die Lohnrunde 2017 war ja für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sehr unbefriedigend, da sich im Nachgang herausgestellt hat, dass geschätzte 10 bis 15% der Angestellten eine Nullrunde hatten, weil der Leistungsanteil bereits ausgeschöpft war. Aufgrund der anschliessenden Anfragen und Diskussionen hat sich auch herausgestellt, dass diese Tatsache in den entscheidenden Gremien nur unzureichend bewusst war. Zweifellos hat sich diese Lohnrunde bei etlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern negativ auf deren Motivation ausgewirkt, zumal Kommunikation mit der Aussage 0,75% für alle mehr als nur unglücklich war. Und in der Realität ist es natürlich so, dass der Nettolohn infolge verschiedener Erhöhungen von Abzügen wie schon all die Jahre davor nicht nur stagniert, sondern weiter gesunken ist. - Es zeichnet sich ab, dass mit jeder derartigen Lohnrunde mehr Mitarbeitende in ihrem Lohnband anstehen. Hat sich die Regierung schon Gedanken gemacht, wie in Zukunft mit dieser Obergrenze des Leistungsanteils umgegangen wird?
- Es ist allgemein bekannt, dass gute Leistungsbeurteilungen in der Landesverwaltung aufgrund des geltenden Lohnsystems keinen oder allenfalls nur einen geringen Einfluss auf den Lohn haben. Gibt es Bestrebungen dieses starre System zu verbessern?
- Welche Möglichkeiten und Massnahmen gibt es, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten beim Lohn kein Entwicklungspotenzial mehr haben, die Motivation noch hoch zu halten? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste zum Thema : In den vergangenen Wochen wurden bereits die Steuererklärungen für die Steuerperiode 2017 versendet. Wie ich im Gespräch mit Finanzplatzakteuren erfahren habe, wurden jedoch ältere Steuerjahre aus der Ertragssteuer noch nicht definitiv veranlagt. Hierzu hätte ich folgende Fragen: - Wie viele Steuerrechnungen aus der Ertragssteuer der Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 (aufgeteilt nach Jahren) wurden noch nicht definitiv veranlagt?
- Was sind die Hauptgründe, weshalb insbesondere bei den älteren Rückständen noch keine definitive Veranlagung erfolgt ist, und wieso werden teils zwei Jahre zusammen veranlagt und nicht einzeln?
- Was sind die zu erwartenden Steuereinnahmen aus diesen ausstehenden Rechnungen (aufgeteilt in total zu erwartende Steuereinnahmen, abzüglich geleistete Anzahlungen, resultierend daraus die offenen Steuereinnahmen)?
- Sind die pendenten Steuerrechnungen auf zu wenig Personal bei der Steuerverwaltung zurückzuführen und, wenn ja, wie viele Stellenprozente müssten hierzu geschaffen werden?
- Rückfragen der Steuerverwaltung müssen innert 14 Tagen respektive 30 Tagen seitens des Steuerpflichtigen beantwortet werden. Wieso werden anschliessend diese Informationen nicht zeitnah von der Steuerverwaltung verarbeitet?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zum Thema : Immer wieder heisst es, dass das Brauchtum in Liechtenstein gepflegt werden muss und es dazu Sorge zu tragen gilt. Man solle zuerst die Bräuche in Liechtenstein erhalten und nicht Bräuche aus anderen Ländern übernehmen, wie zum Beispiel Halloween. Für viele Kinder ist das Zuschauen beim Abbrennen des Funkens sowie das Explodieren der Funkenhexe als Tradition zur Vertreibung des Winters ein tolles und spannendes Erlebnis. Leider ist es für viele Kinder nicht möglich, diesen Brauch mitzuerleben, da sie am nächsten Tag früh morgens den Weg in die Schule oder den Kindergarten antreten müssen. Dies hat unter anderem verschiedene Funkenzünfte in Liechtenstein dazu veranlasst, den Funken bereits am Samstag anstatt traditionsgemäss am Funkensonntag abzubrennen. Zur Aufrechterhaltung dieses Brauches würde ich es begrüssen, den Kindern wenigstens am Montagvormittag nach dem Funkensonntag freizugeben. Hierzu meine Fragen:- Wurde es in der Vergangenheit bereits diskutiert, den Schülern am Montagvormittag nach dem Funkensonntag freizugeben?
- Was spricht aus Sicht der Regierung dagegen oder könnte sich die Regierung dies vorstellen?
- Wie würde der Prozess aussehen, dies einzuführen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zum : In Bezug auf die neuen Bestimmungen im Datenschutzbereich herrscht derzeit eine sehr grosse Verunsicherung in der Bevölkerung, vor allem bei den Gewerbebetrieben. Es stehen massive Strafen im Raum und die wenigsten wissen wirklich, wann welche Bestimmungen für welchen Geltungsraum in Kraft treten. Die Situation im Zusammenhang mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ist sehr unbefriedigend. Aufgrund dieser unsicheren Situation stellen sich für mich die folgenden Fragen: - Aus welchen Gründen ist die Totalrevision des Datenschutzgesetzes als Grundlage für die europäische Datenschutz-Grundverordnung nicht zeitgerecht umgesetzt worden?
- Aus welchen Gründen wurden Branchen, die sensible Daten verarbeiten (zum Beispiel Gesundheitsdaten), nicht in die Vernehmlassung einbezogen?
- Leistet der Staat beziehungsweise die Aufsichtsbehörde Hilfeleistung für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, zum Beispiel durch Auslegeordnungen, Merkblätter, Handouts, Manuals oder zum Beispiel durch die Zurverfügungstellung von Musterbestimmungen für allgemeine Geschäftsbedingungen oder Informationsveranstaltungen etc.?
- Falls ja: Wann ist mit diesen Hilfestellungen seitens der Regierung oder der Aufsichtsbehörde zu rechnen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, herzlichen Dank für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste zur : Anlässlich der letzten Gemeindratswahlen im Jahr 2015 trat in der Gemeinde Balzers ein offensichtlicher Mangel im bestehenden Wahlrecht beziehungsweise in der darin festgeschriebenen Mandatsverteilung zutage. Die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei hat sich daraufhin dieses Themas angenommen und eine im April eingereichte Motion wurde anlässlich der Landtagssitzung vom 10. Juni 2015 mit 13 Stimmen an die Regierung überwiesen. Nun stehen die nächsten Gemeindewahlen unmittelbar bevor und seitens des zuständigen Ministeriums wurde bisher dem Landtag keine Gesetzesvorlage zur Beratung vorgelegt. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wann konkret gedenkt das zuständige Ministerium für Inneres dem Landtag die entsprechende Gesetzesvorlage zur Beratung vorzulegen?
- Die nächsten Gemeindewahlen stehen unmittelbar bevor. Ist es nach Ansicht des zuständigen Ministeriums realistisch, dass allfällige Neuerungen bereits auf die Gemeindewahlen 2019 wirksam werden können?
- Wenn dies nicht der Fall ist: Weshalb wird seitens des Ministeriums keine Priorität in die Behebung des anlässlich der letzten Gemeindewahlen offenbar gewordenen Missstands gegeben?
Und zu meiner zweiten Anfrage : Im Jahr 2000 wurde der Liechtenstein-Takt eingeführt. Das Angebot soll laufend auf die Arbeitspendlerbedürfnisse abgestimmt werden. Aufgrund der beschränkten Streckenkapazitäten verkehren Regionalzüge vor allem lastrichtungsorientiert und ein Taktverkehr ist nur in beschränkten Zeitfenstern fahrbar. 18 Jahre später sieht die Welt eisenbahntechnisch fast immer noch gleich aus. Weil die Haltekante zu kurz ist, kann der über Buchs oder Feldkirch kommende Railjet am Bahnhof Schaan keine Fahrgäste aussteigen lassen. Pendler aus Zürich, Sargans, Buchs und Feldkirch müssen auf Regionalzüge oder Busse umsteigen. Signaltechnisch existiert quasi ein Zug ab Buchs nach Nendeln fahrend in Schaan nicht, weil er erst in Nendeln wieder als angekommen registriert wird, denn der Bahnhof Schaan-Vaduz ist signaltechnisch nicht auf dem neusten Stand. Dies verunmöglicht weitere Optimierungen. Gemäss Eisenbahngesetz Art. 23 Abs. 4 sind die Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs vorrangig zu berücksichtigen. Somit hätten unsere Regionalzüge gegenüber Güterzügen oder dem Railjet schon heute Vorrang. Leider stellt sich die Realität nicht so dar. Daraus ergeben sich folgenden Fragen:- Aktuell halten zwischen 6 und 8:30 Uhr je vier Regionalzüge aus Buchs und drei Züge aus Feldkirch am Bahnhof Schaan. Wie viele Regionalzüge wären in dieser Zeitspanne möglich, wenn der Personennahverkehr gemäss Art. 23 Eisenbahngesetz gegenüber dem Fernverkehr und Güterverkehr bevorzugt würde?
- Wie viele Güterzüge verkehren zwischen 6 und 8:30 Uhr und 16 und 19:30 Uhr auf der Strecke Buchs-Feldkirch?
- Warum wurde aufgrund der Sistierung der S-Bahn FL.A.CH nicht eine Optimierung im eigenen Wirkungskreis vorgenommen und zum Beispiel der Bahnhof Schaan optimiert?
- Welche Schritte sind zur Steigerung der Nutzung des bestehenden Potenzials des Bahnhofes Schaan vorgesehen?
- Welche Flächenreservationen wurden aus raumplanerischer Sicht durch das Land und die Gemeinden in den Richtplänen vorgenommen, damit Aus- oder Neubauten von Bahnhöfen oder Bahnstrecken in Liechtenstein nicht blockiert werden? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf den :Zum Zustand der Schutzwälder beziehungsweise zur Wald-Wild-Problematik ergeben sich die folgenden Fragen. Sofern die detaillierten Zahlen für die Beantwortung in der Kürze der Zeit nicht vorliegen, soll mit wesentlichen Aussagen beziehungsweise mit geschätzten Zahlen versucht werden, ein realistisches Bild der Zustände aufzuzeigen.- Wie hoch ist der Prozentsatz der liechtensteinischen Schutzwälder, welche über weite Teile grosse Verjüngungsdefizite aufweisen?
- Was ist der primäre Grund für die viel zu hohen Schalenwildbestände?
- Wie hoch dürften die Schalenwildbestände sein, um die Waldverjüngung nicht zu gefährden?
- Wie hoch müssten die jährlichen Abschusszahlen beim Schalenwild sein, um die Waldverjüngung nicht zu gefährden?
- Wer sind flächenmässig die drei grössten Schutzwaldbesitzer in Liechtenstein?
Die zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf die : Gemäss Ausführungen der Gemeinde Triesenberg betragen die Ausgaben für die zu erfüllenden Infrastrukturaufgaben und Unterhaltsarbeiten im Alpengebiet jährlich CHF 3,8 Mio. Der Sonderbeitrag des Landes liege mit jährlich CHF 2,5 Mio. deutlich darunter, was zu einer für Triesenberg nicht aus eigener Kraft zu stemmenden Finanzlücke von jährlich CHF 1,3 Mio. führe. Die Gemeinde Triesenberg liess juristisch abklären, inwiefern die Finanzlücke mit einer Umlage ganz oder teilweise auf die Besitzer von Ferienliegenschaften überwälzt werden könnte. Der Rechtsanwalt kommt zu Schluss, dass hierzu die gesetzlichen Grundlagen fehlen würden. Zur Beantwortung einer entsprechenden Kleinen Anfrage im letzten Landtag ergeben sich die folgenden Zusatzfragen:- Die Regierung führte aus, dass die Auswertung zur Verteilung der Eigentümer beziehungsweise Dauermieter in Malbun nach Wohnort gemäss dem Bericht und Antrag Nr. 112/2003, wie in der Quelle angegeben, von der Gemeinde Triesenberg komme. Da die diesbezüglich notwendigen Grundlagen kurzfristig nicht verfügbar seien, könne eine Aktualisierung der Auswertung im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht vorgenommen werden. Hat die Regierung die Gemeinde Triesenberg um die Beantwortung der entsprechenden Frage ersucht?
- Aus welchen Gemeinden beziehungsweise Ausland stammen aktuell die Eigentümer beziehungsweise Dauermieter der Häuser und Wohnungen in Malbun, wie dies im Bericht und Antrag Nr. 112/2003, Finanzbeschluss betreffend das Bergbahnenprojekt zur Erhaltung des Naherholungsgebietes in Malbun, Seite 17, Quelle Gemeinde Triesenberg, dargestellt wurde?
- Gemäss Ausführungen der Regierung erhält die Gemeinde, in welcher sich eine Liegenschaft befindet, im Rahmen der Steuerteilung zwischen den Gemeinden jenen Steuerbetrag, der auf die Liegenschaft zurückzuführen ist. Damit erhalte die Gemeinde Triesenberg anteilige Vermögenssteuern auf die in Malbun gelegenen Immobilien, deren Besitzer in einer anderen liechtensteinischen Gemeinde wohnhaft seien. Wie viel Steuern hat die Gemeinde Triesenberg in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund dieser Antwort erhalten?
- Die Gemeinde Triesenberg stellt im Schreiben an die Regierung vom 26. Oktober 2017 unter anderem fest, dass durch die Gemeinde unter anderem rechtlich abgeklärt worden sei, ob die nicht durch den Finanzausgleich gedeckten Kosten von rund CHF 1,3 Mio. mit einer Umlage ganz oder teilweise auf die Besitzer von Ferienliegenschaften überwälzt werden könnten, zumal diese bekanntlich in Triesenberg keine Steuern entrichten. Sind diese Ausführungen der Gemeinde korrekt, nachdem die Regierung feststellt, dass zwischen den Gemeinden eine Steuerteilung bei den Vermögenssteuern beziehungsweise den Liegenschaften erfolgt?
- Die Regierung führt weiter aus, dass betreffend die Einführung einer Kostenumlage seitens des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen entsprechende Abklärungen getätigt wurden. Die Ergebnisse würden in Kürze der Regierung zur Kenntnis gebracht und anschliessend mit der Gemeinde
Triesenberg erörtert. Wann beabsichtigt die Regierung, die Ergebnisse mit der Gemeinde Triesenberg zu erörtern?
Zur dritten Kleinen Anfrage betreffend die : Nach zwei Grossstörungen in den letzten Tagen und mehreren Störungen die letzten Jahre im Bereich der Telefonie ist die allgemeine Verärgerung gross und die wirtschaftlichen Konsequenzen für einen modernen Wirtschaftsplatz sind nicht zu unterschätzen. Die Erreichbarkeit, aber auch die Kommunikationsmöglichkeit ist eine zentrale Voraussetzung, um erfolgreich wirtschaften zu können. Des Weiteren kann bei einem medizinischen Notfall die Nichterreichbarkeit fatale Folgen haben, und auch im Brandfall können die Konsequenzen fatal sein. Dementsprechend gilt es zu erwähnen, dass das Notfalldispositiv der Landespolizei und der Feuerwehren sowie von Radio Liechtenstein zum Glück funktioniert. Der Landtag hat seit Corporate Governance zwar nicht mehr jene Möglichkeiten wie vor der Einführung von Corporate Governance, nichtsdestotrotz hat der Landtag am 23. Mai 2013 eine zentrale Entscheidung für die Telefonie in Liechtenstein getroffen. An diesem 23. Mai 2013 ging es um das Eintreten auf den Bericht und Antrag Nr. 21/2013 betreffend die zukünftige Ausrichtung des Telekommunikationsstandortes Liechtenstein. Aufgabe der Politik ist es unter anderem, die Probleme von morgen heute zu erkennen und heute die Entscheidungen so zu treffen, damit die Probleme morgen möglichst nicht entstehen werden. Zu dieser Entscheidung des Landtages ergeben sich die folgenden zwei Fragen: - Welche 13 Abgeordneten waren namentlich gegen Eintreten auf den Bericht und Antrag betreffend die zukünftige Ausrichtung des Telekommunikationsstandortes Liechtenstein?
- Welche zwölf Abgeordneten waren namentlich für Eintreten auf den Bericht und Antrag betreffend die zukünftige Ausrichtung des Telekommunikationsstandortes Liechtenstein?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit sind wir am Ende von Traktandum 1 angelangt. -ooOoo-