Gesetzesinitiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtags im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts der Abgeordneten Erich Hasler, Johannes Kaiser, Thomas Rehak und Günter Vogt vom 1.12.2017 und der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtags im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts (Nr. 1/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 11: Gesetzesinitiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtags im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts der Abgeordneten Erich Hasler, Johannes Kaiser, Thomas Rehak und Günter Vogt vom 1.12.2017 und der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtags im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts.Die Regierung hat die Vorprüfung der Gesetzesinitiative vorgenommen der Bericht und Antrag trägt die Nr. 1/2018. Die Regierung kommt zum Ergebnis, dass die Gesetzesinitiative nicht mit der Verfassung übereinstimmt. Gemäss Art. 41 der Geschäftsordnung muss der Landtag zuerst feststellen, ob die parlamentarische Initiative mit der Verfassung übereinstimmt. Vorerst werden wir uns daher ausschliesslich mit dieser Frage auseinandersetzen. In der nachfolgenden Eintretensdebatte würden wir uns dann den inhaltlichen Fragen zuwenden. Vorerst führen wir also die Diskussion über die Verfassungskonformität der parlamentarischen Initiative.
Wird dazu das Wort gewünscht? Falls ja, ersuche ich Sie wirklich, sich jetzt ausschliesslich zur Frage der Verfassungskonformität zu äussern, um einen geordneten Ablauf zu ermöglichen. Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Am 1. Dezember 2017 haben die Initianten Erich Hasler, Günter Vogt, Johannes Kaiser und meinerseits eine Initiative zur Stärkung der Informationsrechte des Landtags eingebracht, welche heute zur Debatte steht. Die Zielrichtung des neu eingebrachten Art. 20a mit dem Untertitel «Informationsrechte» liegt klar in der Stärkung der Informationsrechte. Die Kontrollrechte werden mit der vorliegenden Initiative nicht angepasst beziehungsweise angetastet. Die Initiative konzentriert sich auf die Informationsrechte jedes einzelnen Abgeordneten im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts und nicht auf neue oder zusätzliche Kontrollrechte. Der einzelne Abgeordnete soll das Recht haben, von der Regierung und von der Staatsverwaltung über jede Angelegenheit des Landes Auskunft zu erhalten, soweit dies für die Ausübung seines parlamentarischen Mandates erforderlich ist. Daraus ergibt sich eindeutig, dass es um das Informationsrecht des einzelnen Abgeordneten geht, um an jene Informationen zu gelangen, die er für die Ausarbeitung von parlamentarischen Anträgen, von Voten in den Kommissionen oder im Plenum oder zur Stellung von Kleinen Anfragen benötigt. Ich erlaube mir es nochmals, klar und unmissverständlich auszudrücken: Das Kontrollrecht des einzelnen Abgeordneten ist nicht Gegenstand der vorliegenden Gesetzesinitiative. Das Informationsrecht des einzelnen Abgeordneten dient nur dazu, dass das bestehende Kontrollrecht des Landtages durch alle Träger der parlamentarischen Kontrolle wirksam angewandt werden kann. Nur in diesem Sinne ist die Initiative zu verstehen. Der einzelne Abgeordnete muss, seinem Auftrag entsprechend, mit Informationsrechten ausgestattet sein. Es ist unbestritten, dass diesem Informationsrecht Grenzen gesetzt sind. Es kann nur so weit gehen, als es für die Ausübung des parlamentarischen Mandats erforderlich ist, letztlich so weit, dass der Landtag und seine Hilfsorgane (das sind die Kommissionen) die ihnen mit Verfassung und Gesetz übertragenen Aufgaben effektiv und wirksam erfüllen können. Wir Initianten haben unsererseits den anerkannten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Urs Saxer mit der Prüfung der Initiative beauftragt. Saxer erklärt die Initiative als im Grundsatz verfassungskonform. Er hat aber zudem in der Begründung und in der weiteren Gesetztesausgestaltung einige Lücken aufgedeckt. So stellt er zum Beispiel fest, dass die in der Begründung kritisierten Weisungsbefugnisse der Regierung nicht eingeschränkt werden dürfen und diese dahingehend anzupassen sei.Die Regierung hat diese Initiative ebenfalls gemäss Art. 9a des GVVKG geprüft und legt den Bericht und Antrag Nr. 1/2018 vor. Sie kommt zum Schluss, dass die Initiative, so wie sie von den Initianten verstanden sei, nicht mit der bestehenden Verfassung vereinbar sei, die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Landtag und Regierung beeinträchtige und sich in mehrfacher Hinsicht nicht systemkonform erweise. Dabei beruft sich die Regierung zu einem Grossteil in ihrer Argumentation auf den Begründungstext und vermischt beziehungsweise verwechselt laufend das Informationsrecht mit Kontrollfunktionen des Landtags und macht es sich bei der Gesamtbeurteilung sehr einfach, was aber nicht heissen soll, dass gewisse Kritikpunkte durchaus eine Berechtigung haben.Konkret reklamiert die Regierung Folgendes:
Erstens: Die Kontrolle über die Staatsverwaltung obliege dem Landtag in seiner Gesamtheit. Ein Kontrollrecht des einzelnen Abgeordneten lasse die Verfassung nicht zu und würde dem einzelnen Abgeordneten weiter gehende Rechte als der Geschäftsprüfungskommission einräumen. Hierzu die Antwort: Es ist richtig, dass der Landtag nur in seiner Gesamtheit Beschlüsse fassen kann. Davon aber sind Handlungen zu unterscheiden, die dem einzelnen oder mehreren Abgeordneten sowie den Kommissionen zustehen. Träger der parlamentarischen Kontrolle ist neben der Parlamentsmehrheit und den verschiedenen vom Landtag eingesetzten Kommissionen auch der einzelne Abgeordnete. Die gesetzliche Verankerung von Informationsrechten des einzelnen Abgeordneten ins liechtensteinische Recht ist daher möglich. Die Initiative räumt dem einzelnen Abgeordneten nicht mehr Rechte als der GPK ein. Aus dem vorgeschlagenen Gesetzestext, Art. 20a, erschliesst sich das jedenfalls eindeutig nicht. Die Rechte der GPK sind in Art. 22 bis Art. 29 des GVVKG definiert und reichen weit über die Kompetenzen einzelner Abgeordneter. Natürlich sollen, zumindest aus meiner Sicht, in naher Zukunft auch die Informationsrechte der Kommissionen einschliesslich einer GPK und einer PUK beleuchtet und allenfalls, falls notwendig, angepasst werden.Marzell Beck führt in seinem Gutachten vom Oktober 2012 auf Seite 30 aus, dass parlamentarische Kontrolle wirksam sein muss. Er führt weiter aus, dass dies zwingend Kontrollinstrumente erfordert und diese Kontrollinstrumente wiederum zwingend Informationsrechte voraussetzen. Damit kommt Beck zum Schluss, dass verfassungsrechtlich nichts gegen parlamentarische Informationsrechte einzuwenden sei. Beck schlug in seinem Gutachten auf den Seiten 30 und 31 sogar selber eine verfassungsunmittelbare Bestimmung zu den Informationsrechten vor. Zusätzlich ist Beck in seinem Gutachten auf Seite 21 aufgefallen, dass im Geschäftsverkehrsgesetz ein Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Landtag beziehungsweise seinen Kommissionen und der Regierung fehle, welches Konflikte akzeptabel und bindend löst. Es dürfte unbestritten sein, dass Beck als damaliger StGH-Präsident kaum Vorschläge einbringen würde, welche der Verfassung im Grundsatz widersprechen. Der Kritikpunkt 1 ist aus unserer Sicht daher unbeachtlich.
Zweitens: Die Regierung führt in ihrem Bericht aus, die Initiative widerspreche dem in Art. 63 Abs. 4 LV verankerten uneingeschränkten Anhörungsrecht der Regierung und dem sich daraus sowie aus dem Gewaltenteilungsprinzip ergebenden Grundsatz, wonach sich die Kontrolle des Landtags an die Regierung richte.Antwort zu diesem Kritikpunkt 2: Gemäss Art. 63 Abs. 4 muss der Regierungsvertreter gehört werden. In welcher Form diese Anhörung allerdings zu erfolgen hat und bei welchen Akten der parlamentarischen Kontrolle diese Anhörung erforderlich ist, ist verfassungsmässig nicht bestimmt. Die Tragweite dieser Bestimmung ist daher nicht abschliessend klar. Allenfalls könnte hierzu der Titel «VI. Geschäftsverkehr der Landtagskommissionen mit der Regierung» in «VI. Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung» ausgetauscht werden. Allerdings müssten hier die Auswirkungen noch genauer untersucht werden. Dies betrifft Art. 17 im GVVKG. Gemäss Philippe Mastronardi ist die parlamentarische Kontrolle nicht Oberaufsicht in dem Sinne, dass sie bloss Aufsicht über die Aufsicht wäre, welche die Regierung ausübt. Diese Oberaufsicht ist eine originäre Kompetenz, die nicht hinter, sondern neben die Aufsichtsbefugnisse der Regierung gegenüber der Verwaltung tritt. Diese Ansicht wiederholt auch Marzell Beck in seinem Gutachten auf Seite 42. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch der einzelne Abgeordnete Informationsrechte entsprechend den Vorgaben des Art. 20a erhalten kann, allerdings kann das Weisungsrecht der Regierung nicht angepasst werden. Trotzdem aber kann und muss sogar ein Durchsetzungsverfahren gemäss Art. 20a Abs. 3 bis Abs. 6. eingeführt werden. Verfassungsmässig sind daher auch hierzu keine Probleme vorhanden.
Drittens: Die Regierung kritisiert: Hätte ein einzelner Abgeordneter ein direktes Kontrollrecht gegenüber Amtsstellen, so würde dies die in Art. 78 der Landesverfassung verfassungsrechtlich vorgesehene Zuständigkeitsverteilung zwischen Landtag und Regierung verletzen. Hierzu die Antwort: Allein der Wortlaut des Art. 20a ändert nichts an der Aufsicht der Regierung über die Verwaltung, anzupassen ist allerdings der Begründungstext. Die klare Grenzziehung zwischen Kompetenzen und der Verantwortlichkeit der einzelnen Behörden deutet auf ein falsches Verständnis des Grundsatzes für Gewaltenteilung hin. In seiner demokratischen Funktion bedeutet der Grundsatz der Gewaltenteilung nämlich auch, dass staatliches Handeln nur durch Zusammenwirken mehrerer Gewalten zustande kommen darf. Eine schematische Trennung entspricht damit nicht dem Gebot der Gewaltentrennung; eine gewisse Mitwirkung und Einwirkung zur Gewaltenhemmung ist vielmehr Teil davon.
Das Parlament hat mit dem Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht ein entsprechendes Mitwirkungsrecht im Bereich der Exekutive, allerdings ohne Anspruch auf Einbezug in den Entscheidungsprozess. Diese Oberaufsicht beschränkt sich auf Einsichtsrechte; sie hat bloss Transparenz zu gewährleisten, welche sicherstellt, dass der exekutive Entscheidungsprozess dem parlamentarischen verantwortlich bleibt.
Allerdings kann die Übernahme dieser einzelnen Bestimmung zu gewissen Ungereimtheiten führen, damit muss sich die konkrete Gesetzesausgestaltung noch näher auseinandersetzen.
So ist zum Beispiel in der Schweiz in der Verfassung geregelt, dass sich das konkrete Informationsrecht an der Funktion und an der Aufgabenerfüllung der parlamentarischen Organe misst. In Liechtenstein fehlt diese entsprechende Klarstellung beziehungsweise ist dies noch klarzustellen. Anzupassen ist, wie schon ausgeführt, der Begründungstext der Initiative. Einschränkungen der Weisungsrechte der Regierung, welche in der ursprünglichen Fassung des Begründungstextes festgeschrieben waren, sind nicht möglich, deshalb haben wir diesen Text bereits revidiert. Viertens kommt die Regierung zum Schluss: Die Initiative sei ausserdem darum problematisch, weil die einzelnen Landtagsabgeordneten im Gegensatz zu den Schweizer Ratsmitgliedern nicht dem Amtsgeheimnis unterstehen. Antwort zu viertens: Art. 20a Abs. 2 bestimmt, wann einzelne Abgeordnete keinen Anspruch auf Informationen haben, damit beachtet die Initiative das Amtsgeheimnis im Grundsatz. Allerdings besteht noch eine Lücke bezüglich des Durchsetzungsverfahrens, Abs. 3 bis Abs. 6. Hier ist die Kritik der Regierung berechtigt. Es ist in der Folge zu klären, wie das Durchsetzungsverfahren ausgestaltet werden soll und wie ein allfällig entsprechend notweniges Amtsgeheimnis auszugestalten ist. Die Initiative ist aus unserer Sicht und auch aus Sicht unseres Gutachters Prof. Saxer klar verfassungskonform. Weiter ist uns Initianten auch bewusst, dass in der gesetzlichen Ausgestaltung durchaus noch Anpassungsbedarf notwendig ist, was aber in erster Linie für die Frage der Verfassungskonformität nicht relevant ist. Saxer sagt dazu auf Seite 3: «Diese Änderungen sind - mit Ausnahme der Anpassung der Begründung - im Rahmen der Gesetzgebung vorzunehmen. Die Initiative ist daher im Grundsatz verfassungskonform und die Umsetzung des berechtigten Anspruchs des Informationsbedürfnisses der einzelnen Landtagsabgeordneten auf dem Weg der Gesetzgebung unter Berücksichtigung der länderspezifischen Unterschiede umzusetzen.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir als Nächstes darüber abstimmen werden, inwiefern, ob die Initiative mit der Verfassung übereinstimmt. Und es wäre jetzt sicher sinnvoll, wenn wir uns in der Argumentation jetzt natürlich dementsprechend hauptsächlich mit dieser Frage auseinandersetzen.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Danke dem Abg. Rehak, welcher die Sichtweise in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit der Initianten sehr genau widerspiegelt, und ich habe hierzu noch ein paar weitere Ausführungen, welche sich sehr kurz halten werden. Die parlamentarischen Kontrollrechte, welche in der Verfassung verankert sind, setzen zwingend entsprechende Informationsrechte auch voraus, ansonsten ist eine parlamentarische Arbeit im Sinne der Verfassung überhaupt gar nicht möglich. Diese Informationsrechte sind schon seit etlichen Jahren ein latentes Thema zwischen Landtag und Regierung. Dass ein solches Recht auf Information, wie der Regierungschef in einer Anfrage ausführte, unter anderem mit dem Instrument der Kleinen Anfrage eingefordert werden kann und genügen soll, ist eine despektierliche und ungenügende Auskunft im Sinne der Verfassung. In einer Länderbewertung wurde Liechtenstein in Bezug auf das globale Recht auf Informationen beziehungsweise Auskünfte vom Land mit einer ausserordentlich schlechten Bewertung versehen. Diese Bewertung spiegelt in gewisser Weise auch genau dieses Auskunftsverhalten. Schon in einer Abklärung zur Anpassung des Geschäftsverkehrsgesetzes von lic. iur. Marzell Beck im dem Jahr 2012 wurde in einer Reformvorlage ein möglicher neuer Artikel im entsprechenden Gesetz mit dem Titel «Information durch Amtsstellen» vorgeschlagen. Eine Umsetzung ist nicht erfolgt und führt gerade darum immer wieder zu Diskussionen. Wird dieses Recht auf Informationen auch weiterhin gefiltert, verweigert oder gezielt auch gesteuert, ist dies kein Zeichen für Vertrauen. Dass für den Informationsfluss Rahmenbedingungen gelten sollen, sollte unbestritten sein. Es muss daher eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Zur Verfassungsmässigkeit: Wir haben nun mehrere Gutachten, welche diesem Anliegen Pro und Kontra in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit halt dann zu- oder dann absprechen. Dies sind nicht nur aktuelle Gutachten, sondern es liegen ja auch ältere Gutachten von Philippe Mastronardi und Marzell Beck vor, die ja auch schon erwähnt wurden.Ich möchte hier noch ein Zitat von Prof. Mastronardi einfügen. «Parlamentarische Kontrolle ist somit nicht eine Durchbrechung der Gewaltenteilung, sondern deren Ausgestaltung. Ihre Aufgabe ist es, die Rechenschaftspflicht von Regierung und Verwaltung gegenüber dem Parlament durchzusetzen. Entsprechend ist sie mit umfassenden Informationsrechten ausgestattet. Die parlamentarische Kontrolle findet ihre Schranken daher nicht im Prinzip der Gewaltenteilung, wie das von verschiedenen Regierungen gelegentlich geltend gemacht wird, sondern im Konflikt zwischen demokratischer Legitimation einerseits und politischer und praktischer Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Regierung anderseits. Die Institutionen der parlamentarischen Kontrolle müssen in diesem Konflikt einen verhältnismässigen Ausgleich schaffen.»Nun, ich denke, dass dieses Zitat den Anspruch auf Informationsrechte von Abgeordneten relativ genau widerspiegelt. Der Landtag muss sich bewusst werden, was für ein Anspruchsverhalten auf Information er hat und mit welchem Filter diese in der Folge angewendet werden sollen. Wenn nun wir durch eine Initiative ein parlamentarisches Werkzeug des Landtags nehmen, ist die einzige Möglichkeit, um diese zu überprüfen, diese dem Rechtsdienst der Regierung zu übergeben und diese auf Legistik und Verfassungsmässigkeit klären zu lassen und zu hoffen, dass sie dies genau tut, was der Landtag mit seiner Initiative auch wollte. Wir haben ja keinen «neutralen» Rechtsdienst und auch keinen Rechtsdienst des Landtages. Wenn die Regierung derselben Meinung ist wie der Landtag, ist das ja auch kein Problem. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann können sie schliesslich einen Inhalt entsprechend auslegen. Das hat für mich mit Zusammenarbeit dann allerdings wenig zu tun. Jetzt können Sie mir vorwerfen, ich misstraue der Regierung. Dies ist nicht der Fall. Mir kommt dieses Anliegen hier fast so vor, als ob der Landtag sagt: Regierung, hilf uns doch bitte. Aber der Landtag könnte sich eigentlich hier selber helfen. Er hätte die Kompetenz. Und wenn er sich heute nicht selber hilft, dann ist er selber schuld, wenn mit diesem Anliegen hier nun effektiv der Landtag verhungern wird. Die Regierung hat ihre Position bezogen. Nur weil das jetzt die Stellungnahme der Regierung ist, dass es nicht verfassungsmässig sei, heisst es für mich nicht, dass es die zehn Gebote sind. Das haben wir auch schon gestern erfahren. Da kann man nun wirklich geteilter Meinung sein, ob das nun verfassungsrechtlich so korrekt gewesen ist oder eben nicht. Ich appelliere hier an das Selbstbewusstsein des Landtags und ebenso an die Regierung, es liegt ganz an uns. Es liegt in unserer Hand, hier entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Wir können nur miteinander existieren, wenn alle Gewalten miteinander arbeiten und auf einer Basis des Vertrauens. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Auch vielen Dank den Vorrednern, die die ganze Sachlage schon sehr gut präsentiert haben. Ich beziehe mich noch auf ein paar Ausführungen im Gutachten von Prof. Saxer. Die Tatsache, dass die Informationsrechte in der Landesverfassung nicht geregelt sind, heisst weder, dass diese nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden könnten, noch, dass diese nicht verfassungskonform wären. Umso mehr als verschiedene Kommentatoren der liechtensteinischen Landesverfassung bereits festgestellt haben, dass diesbezüglich eine Lücke in der Verfassung besteht. Bleibt zu erwähnen, dass in der Schweiz diese Lücke bezüglich der Informationsrechte bei der letzten Verfassungsreform im Jahre 1999 geschlossen wurde. Saxer äussert sich in seinem Gutachten auch zum Grundsatz der Gewaltenteilung und widerspricht der Regierung ganz deutlich. Er stellt fest, dass die Initiative zwar mit dem Kontrollrecht begründet, aber keine Änderung des Kontrollrechts beantragt wird. Eine Änderung von Art. 63 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung, welcher die Grundlage für das Kontrollrecht des Landtags darstellt, wird mit dem vorgeschlagenen Art. 20a GVVKG aber in keiner Weise begründet. Im Übrigen haben wir Initianten den ursprünglichen Begründungstext der Gesetzesinitiative bereits angepasst und eine vom Gutachter beanstandete Formulierung gestrichen. Entgegen der Auffassung der Regierung wird durch die Initiative auch nicht die Funktion der Regierung als oberste leitende und vollziehende Behörde beeinträchtigt. Saxer kommt zum Schluss, dass von einem Eingriff in die Weisungskompetenz der Regierung, gestützt auf den Wortlaut der Gesetzesinitiative, nicht die Rede sein kann. Auch wird dem einzelnen Landtagsabgeordneten weder mit dem Gesetzestext noch in der Begründung ein Weisungsrecht gegenüber der Staatsverwaltung eingeräumt. Ein Zitat aus dem Online-Kommentar von Bussjäger: «An der Eigenschaft der Regierung als ein oberstes, nicht weisungsunterworfenes Organ ändert nichts, dass der Landtag die Regierung kontrolliert beziehungsweise ihr Aufträge erteilen kann und sie auch verpflichtet ist, dem Ansinnen des Landtages Rechnung zu tragen.» Im Unterschied zur Aufsicht der Regierung beschränkt sich die parlamentarische Oberaufsicht darauf, Informationen zu sammeln, Kritik zu formulieren, Empfehlungen auszusprechen und allenfalls, gestützt auf das allgemeine parlamentarische Instrumentarium, Massnahmen anzustossen. Dem Landtag steht keine Weisungskompetenz gegenüber der Regierung oder der Staatsverwaltung zu. Allein die Einführung von Informationsrechten des einzelnen Landtagabgeordneten ändert damit nichts an der Weisungskompetenz der Regierung. Unter Bezugnahme auf Art. 45 Abs. 2 der Landesverfassung kommt die Regierung zum Schluss, dass der Landtag nur in seiner Gesamtheit Träger der parlamentarischen Kontrolle ist. Gemäss Prof. Saxer kann aber auf Basis dieser Verfassungsbestimmung nicht darauf geschlossen werden, dass der Landtag nur in seiner Gesamtheit handeln kann. Vielmehr ist es so, dass Träger der parlamentarischen Kontrolle auch der einzelne Abgeordnete ist. Auch kann keine Rede sein, dass durch die Initiative die Stellung der Geschäftsprüfungskommission relativiert und deren Funktion geschwächt würde. Auch in diesem Punkt hat die Regierung Informations- und Kontrollrechte verwechselt. Ich verweise dazu auf die Ausführungen vom Prof. Saxer auf den Seiten 31 und 32 des Gutachtens. Zugegeben, die Gesetzesinitiative ist nicht perfekt, was angesichts der beschränkten Möglichkeiten der Initianten ja nicht weiter verwunderlich ist. Es braucht im Zuge der Umsetzung der Gesetzesinitiative noch weitere Gesetzesarbeit. Wichtig für den Moment festzuhalten ist, dass die vorliegende Gesetzesinitiative zur Stärkung des Informationsrechts mit der geänderten Begründung nicht verfassungswidrig ist und sich daher umsetzen lässt, sofern der Landtag sich dafür ausspricht. Wo es noch zusätzliche Überlegungen braucht, sind Regelungen bezüglich des Amtsgeheimnisses und eines möglichen Vermittlungsverfahrens zwischen der Regierung und dem Landtag. Dies kann jedoch im normalen Gesetzgebungsprozess geschehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Gesetzesinitiative zur Stärkung der Informationsrechte ist klar als solche deklariert, und mit der Einführung eines Gesetzesartikels im Rahmen des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes widerspiegelt sich diese Zielsetzung auch in der Headline im neuen Art. 20a, nämlich «Informationsrechte». Wenn nicht ein eigenes Kapitel im GVVKG mit «Informationsrechten für den einzelnen Abgeordneten» eingeführt oder in Vorschlag gebracht wird, war zu eruieren, unter welches Kapitel der Art. 20a einzuordnen wäre. So war - auch auf Hinweis von Rechtsgelehrten - im Rahmen des GVVKG einzig das Kapitel VII. mit dem Titel «Kontrolle der Staatverwaltung» vom Gesetzesaufbau des GVVKG betreffend die Vollzugsmöglichkeit vorhanden.Auch wenn dieser Gesetzesartikel neu mit «Informationsrechte» unter dem Kapitel «Kontrolle der Staatsverwaltung» eingeordnet ist, ist es nicht opportun, wie dies die Regierung sowie deren Gutachter fälschlicherweise im Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung dieser Gesetzesinitiative vornehmen, eine exzessive Abhandlung über Kontrollrechte vorzunehmen und auf dieser Basis eine Unvereinbarkeit mit der Verfassung zu begründen. Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Saxer hält dies in seinem Verfassungsrechtsmemorandum explizit fest, dass die Regierung die Informations- und Kontrollrechte verwechselt. Was die Beurteilung der Verfassungsmässigkeit betrifft, ist diese Verwechslung in der Konsequenz natürlich weitreichend, indem etwas anderes bezüglich der Verfassungsmässigkeit geprüft wurde, als die Initianten mit der Gesetzesinitiative in eindeutiger Weise beabsichtigten. Diese Initiative ändert in keinster Weise etwas an den im GVVKG definierten Kontrollrechten, diese bleiben unangetastet. Eine Änderung von Art. 63 Abs. 1 der Landesverfassung wird im GVVKG mitnichten begründet. In der Feststellung der Verfassungskonformität ist dies, wie Saxer in begründeter Form und mit Verweis auf andere ausgewiesene Verfassungsrechtler ausführt, ein zentraler Fakt: Informationsrechte und nicht Kontrollrechte. Der einzelne Abgeordnete hat mit dieser neuen Regelung keine weiteren Kontrollrechte als diese, welche schon heute in der Verfassung und in den Gesetzen definiert sind. Die Regierung beachtet in ihrer Vorprüfung der Verfassungsmässigkeit in ihrer Argumentation den vorliegenden Gesetzestext kaum. Sie befasst sich im Wesentlichen mit der Begründung und will anhand derer eine Unvereinbarkeit der Initiative betreffend die Informationsrechte ableiten.
Namhafte, ausgewiesene und profunde Verfassungsexperten aus dem In- und Ausland sehen dies in vielen Punkten viel differenzierter, nicht nur mit Schwarz-Weiss-Positionen und insbesondere in der Gesamtbewertung durchwegs verfassungskonform. Ich möchte an dieser Stelle zwei verfassungsmässige Themen nochmals explizit ansprechen, bei denen die Regierung eine Unvereinbarkeit mit der Verfassung sehen will beziehungsweise moniert, eine Verfassungsmässigkeit in Abrede stellt. Dies auf Einschätzung der Abteilung Rechtsdienst der Regierung sowie des von der Regierung eigens beauftragten Gutachters. Beispiel 1: Die Kontrolle über die Staatsverwaltung obliege dem Landtag in seiner Gesamtheit, schreibt die Regierung. Ein Kontrollrecht des einzelnen Abgeordneten lasse die Verfassung nicht zu und würde dem einzelnen Abgeordneten weiter gehende Rechte als der GPK einräumen.Erstens ist festzuhalten, dass die Regierung den ersten Satz des Art. 63 Abs. 1 der Landesverfassung inhaltlich anders darstellt. Die Regierung schreibt im Bericht und Antrag der Vorprüfung: Die Kontrolle über die Staatsverwaltung obliegt dem Landtag in seiner Gesamtheit. In der Landesverfassung lautet jedoch dieser Art. 63: «Dem Landtag steht das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung ... zu.» Dies ist vom Grundsatz her nicht das Gleiche. Es ist klar, dass der Landtag nur in seiner Gesamtheit Beschlüsse fassen kann. Doch darum geht es hier nicht. Es ist davon zu unterscheiden, dass es um die Materie geht, dass es sich hier um Handlungen handelt, die dem einzelnen oder mehreren Abgeordneten sowie den Kommissionen zustehen. Der Regierungsgutachter geht nicht darauf ein, dass der Träger der parlamentarischen Kontrolle neben der Parlamentsmehrheit und den verschiedenen Kommissionen auch der einzelne Abgeordnete ist. Daraus folgt, so der Verfassungsrechtler Beck, dass der Träger der Kontrolle in die einzelnen Abgeordneten, die Parlamentsmehrheit und die verschiedenen vom Landtag eingesetzten Kontrollorgane aufzugliedern ist, denn als Einheit betrachtet gibt der Landtag für die Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion nur wenig her. Ein paar Seiten weiter in dieser gutachterlichen Stellungnahme folgt die Verfassungsbekenntnisaussage dazu: Verfassungsrechtlich ist nichts gegen parlamentarische Informationsrechte einzuwenden. Beck schlägt zudem eine verfassungsunmittelbare Bestimmung zu den Informationsrechten vor.
Wir Initianten suchten und suchen für die Abbildung der Informationsrechte, die von der Verfassung gestützt werden, einen Weg im Rahmen des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes und sind auf die Weise zum Kapitel VII. gelangt beziehungsweise nach juristischer Beratung verweisen worden. Das sind, meine Damen und Herren, verfassungsrechtliche Statements von nicht einem Irgendjemand, die den Gutachteraussagen Sägessers sowie des Rechtsdienstes der Regierung diametral gegenüberstehen; es sind verfassungsrechtliche Statements von keinem Geringeren als dem damaligen Staatsgerichtshofpräsidenten Beck mit langjähriger fundierter Verfassungserfahrung. Beispiel 2: Die Regierung kommt zum Schluss, dass die einzelnen Abgeordneten im Gegensatz zu den Schweizer Ratsmitgliedern nicht dem Amtsgeheimnis unterstehen. Wir haben bereits dezidiert ausgeführt, dass länderspezifische Begebenheiten da und dort punktuell genau angeschaut werden müssen. Doch bestimmt Art. 20a Abs. 2, wann einzelne Abgeordnete keinen Anspruch auf Informationsrechte haben. Damit beachtet die Initiative das Amtsgeheimnis im Grundsatz. Die Kritik der Regierung, die hier das Durchsetzungsvermögen betrifft, ist angebracht. Dies kann jedoch in einem weiteren Schritt geklärt werden. Allfällig kann der Landtagsabgeordnete auch mit einem notwendigen Amtsgeheimnis ausgestattet werden. Doch ist dieser Themenkomplex für die Frage der Verfassungskonformität nicht relevant. Was die Eingliederung des Informationsrechtsartikels in das GVVKG betrifft, in welchem Kapitel diese Informationsrechte einzuordnen sind, geht der liechtensteinische Verfassungsexperte Marzell Beck einen wesentlichen Schritt weiter. Marzell Beck bestätigt mit seinen Ausführungen in einer Stellungnahme zu diversen verfassungsrechtlichen Fragen im Jahre 2012 die Verfassungskonformität. Er spricht sogar von einer Festschreibung der Informationsrechte in der Verfassung. Ich zitiere aus der gutachterlichen Stellungnahme betreffend Abklärungen von Fragen der Verfassungsmässigkeit im Bezug auf das Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz. Beck sagt dazu: - Parlamentarische Kontrollrechte setzen zwingend entsprechende Informationsrechte voraus.
- Verfassungsrechtlich ist daher gegen parlamentarische Informationsrechte nichts einzuwenden.
- Die Schaffung einer verfassungsunmittelbaren Bestimmung, wie sie etwa Art. 153 Abs. 4 der Bundesverfassung für die Schweiz vorsieht, die dem Landtag beziehungsweise seinen Kommissionen bei der Ausübung der Kontrolle der gesamten Staatsverwaltung gemäss Art. 63 Abs. 1 der Landesverfassung ein Informationsrecht beziehungsweise ein Informationsanspruch sowie ein Auskunftsrecht
beziehungsweise einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regierung beziehungsweise der Staatsverwaltung einräumt, wäre, so der Verfassungsexperte, nach seiner Auffassung empfehlenswert.
Marzell Beck begründet diese verfassungsmässige Aufnahme damit, da ihr langfristig und gerade auch in Konfliktsituationen zwischen den beiden Staatsorganen Landtag und Regierung eine stabilisierende und friedensstiftende und damit der Rechtssicherheit dienende Funktion zukäme.Aus dem Munde eines Marzell Beck, der dank vieler Jahre als Präsident des Staatsgerichtshofes einen profundes Verfassungs-Know-how innehat, gibt diese Stellungnahme bezüglich der Verfassungsmässigkeit von Informationsrechten dem Landtag wohl das entsprechende Vertrauen.Der anerkannte Verfassungsexperte Prof. Dr. Saxer bescheinigt dieser Gesetzesinitiative betreffend Informationsrechte für den einzelnen Abgeordneten im Grundsatz eine klare Verfassungskonformität. Es sind, wie dies die Abgeordneten Thomas Rehak, Günter Vogt und Erich Hasler bereits in der dokumentierenden und authentischen Form ausgeführt haben, gewisse Änderungen vorzunehmen, die vor allem auf die länderspezifischen Spezifitäten Bezug nehmen und diese punktuell berücksichtigen.Die Gutachter im Allgemeinen - auch die Literatur der diversen Verfassungsrechtler - sprechen in ihren verfassungsrechtlichen Analysen und Schriften immer wieder von sogenannter Lückenhaftigkeit der liechtensteinischen Verfassung. Es handelt sich dabei um verfassungsrechtliche Themen, die noch nie konkret zur Debatte standen, die damit einer Verfassungsprüfung durch den Staatsgerichtshof nicht unterzogen wurden und somit nicht mit verfassungsrechtlichen Interpretationshilfen und Verfassungsmaterialen belegt sind. Es geht dabei stets um Anlassfälle, die den Gang zu einem ausgewiesenen Verfassungsrechtler nehmen oder bei denen die Regierung an den Staatsgerichtshof gelangte. Eines der jüngsten Beispiele war die «win-win»-Initiative, die für die Regierung verfassungswidrig war. Der Staatsgerichtshof attestierte der «win-win»-Initiative dann jedoch völlige Verfassungskonformität. Auf Anlassfall wurde im Jahr 2012 seitens des Landtags betreffend die Frage der Verfassungsmässigkeit der Aktuellen Stunde ohne Teilnahme der Regierung von einem namhaften liechtensteinischen Verfassungsexperten - wir wissen dies, Marzell Beck - eine Stellungnahme eingeholt, nachdem die Regierung in diesem Akt des Landtages ebenfalls eine Verfassungswidrigkeit sah. Der langjährige Staatsgerichtshofpräsident bescheinigte dieser parlamentarischen Initiative jedoch völlige Verfassungskonformität. Die Einführung der Informationsrechte für das einzelne Ratsmitglied war auch in der Schweiz von einem längeren parlamentarischen Prozess geprägt. Um als Milizparlamentarier eine seriöse, effiziente und verantwortungsvolle Mandatsausführung - mit bestem Wissen und Gewissen, auf das der Landtagsabgeordnete den Eid abgelegt hat - leisten zu können, ist die Einführung des Informations- und Auskunftsrechts in der Form dieser Gesetzesinitiative für den Abgeordneten des liechtensteinischen Parlaments in Zukunft von sehr hoher Bedeutung. Da die Gesetzesinitiative im Grundsatz mit der Landesverfassung auf der ganzen Linie konform geht, jedoch einzelne länderspezifische Begebenheiten anzupassen und zu implementieren sind, geht der Landtag mit der Beschlussfassung der Verfassungsmässigkeit dieser Gesetzesinitiative absolut kein Risiko ein. Wenn der Hohe Landtag die Verfassungskonformität bestätigt, kann die Regierung, wenn sie von ihrer Auffassung der Unvereinbarkeit mit der Verfassung immer noch überzeugt wäre, betreffend die definitive Feststellung der Verfassungsmässigkeit an den Staatsgerichtshof gelangen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir haben es heute mit einer parlamentarischen Initiative der Abgeordneten Erich Hasler, Johannes Kaiser, Thomas Rehak und Günter Vogt mit dem Titel «Initiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtags im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts» zu tun. Viel wurde dazu bereits geschrieben, diskutiert wurde vor allem über die Medien; und die Bevölkerung wundert sich zu Recht, was denn hier wieder los ist. Der Ursprung dieser Initiative ist in einer OSZE-Sitzung im Herbst 2017 zu suchen, als der Abg. Günter Vogt Informationen von der Landespolizei zum Thema psychoaktive Drogen einholen wollte, diese aber nicht erhielt - mit dem Verweis, er solle sich an die Regierung wenden. Im September stellte derselbe Abgeordnete dann eine Kleine Anfrage, die vom Regierungschef etwas von oben herab und offensichtlich ohne für den Abgeordneten zufriedenstellende Antwort festhielt: Er solle sich besser vorbereiten und sonst direkt an das zuständige Regierungsmitglied gelangen. Die forsche Zurückweisung und das mangelnde Verständnis durch den Regierungschef führten dann nun zu dieser vorliegenden Initiative. Mit dem Einreichen der Initiative am 1. Dezember 2017 beziehungsweise der Überstellung durch den Landtagspräsidenten am 5. Dezember an die Regierung sowie der Bearbeitung oder eben Nicht-Bearbeitung durch die Regierung nahm die Saga ihren Lauf. So wurde der Regierung zuerst völlig zu Unrecht vorgeworfen, sie hätte unerlaubterweise einen Bericht und Antrag bezüglich der Verfassungsmässigkeit erstellt. Selbstredend ist dies völlig normal, ja, die Regierung ist gar dazu gesetzlich verpflichtet, was auch die Initianten wissen müssten. Weiter stand der Vorwurf im Raum, dass die Regierung mit der Bearbeitung der Initiative getrödelt hätte. Fristen sind einzuhalten, das ist klar. Laut Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz (GVVKG), Art. 9a, hätte dies innert vier Wochen, also bis zum 2. Januar, passieren müssen. Zugegebenermassen kam der Bericht und Antrag zur Initiative einige Tage zu spät. Es ist aber fraglich, ob der Regierung hier nicht auch, wie es im Landesverwaltungspflegegesetz, Art. 160a, den Gerichten und der Regierung als Instanz zugebilligt wird, eine Fristenhemmung über Weihnachten zugestanden werden sollte. Somit wäre die Frist vom 24. Dezember bis und mit dem 6. Januar gehemmt gewesen und der Bericht und Antrag wäre am 16. Januar einen Tag vor Ablauf der Frist bei den Abgeordneten und insbesondere den Initianten eingetroffen. Sei es, wie es sei, eine Rolle hat die leichte Verspätung ohnehin nicht gespielt, die Initiative wird ja behandelt, wir befassen uns nun mit der Verfassungskonformität und werden allenfalls noch eine Eintretensdebatte führen. Dieses Theater nur schon um die Fristen zeigt aber schon ein erstes Mal auf, dass es hier scheinbar um mehr als nur eine blosse Gesetzesänderung geht. Interessant ist dann wiederum, dass sich die Initianten selbst wenig um Fristen scheren, so wurde der Begründungstext noch fünf Tage vor dem Beginn dieser Landtagssitzung abgeändert.Das unwesentliche Verpassen der Frist durch die Regierung hat aber meiner Ansicht nach auch noch mit einem anderen Gegenstand zu tun. Aus meiner Perspektive löblich hat der Regierungschef das Gespräch mit den Initianten gesucht, um seine Bedenken darzulegen und eine Lösung in der Sache der Verfassungskonformität zu finden. Wir finden diese Gesprächsbereitschaft auch im Bericht und Antrag auf den Seiten 5 und 28 in schriftlicher Form ausgedrückt: «Sie», die Regierung, «ist aber bereit dafür zu sorgen, dass hinsichtlich einfacher Informationsanfragen der Abgeordneten eine einheitliche Praxis in der Verwaltung gewährleistet wird.» Die Initianten haben aber das Gespräch mit dem Regierungschef verweigert. Meine Frauen und Herren Abgeordnete, das kann es ja schon nicht sein. Dieses Land, Liechtenstein, rühmt sich zu Recht, dass kurze Wege ein Vorteil seien, dass miteinander geredet wird, dass proaktiv und konstruktiv nach Lösungen gesucht wird. Auch wenn man das Heu nicht auf der gleichen Bühne hat, so muss es doch möglich sein, dass ein Gespräch stattfindet. Auch dahingehend, dass ein Gespräch ergebnislos bleiben kann. Die Gesprächsverweigerung der Initianten ist auf das Schärfste zu kritisieren. Meine Damen und Herren, das ist einfach Kindergarten. Anstatt wenigstens den Versuch einer Lösungsfindung über die Diskussion in Angriff zu nehmen und eine Verfassungsmässigkeit sicherzustellen, haben es die Initianten bevorzugt, über die Medien Bauklötze aus ihrer Spielecke zu schmeissen. Nichts gegen harte und faire politische Auseinandersetzung, aber die Farce, die sich nun bereits seit Wochen durch die Medien zieht, schadet dem Ruf dieses Hohen Hauses und ist ein Beispiel, wie das Image der Politik in der Öffentlichkeit Schaden nimmt. Ich bedaure das. Weiter ging es dann groteskerweise mit dem Vorwurf von den Gesprächsverweigerern an den Regierungschef, er wolle die Diskussion im Landtag verhindern, weil die Regierung in ihrer Stellungnahme, dem vorliegenden Bericht und Antrag, dem Landtag empfiehlt, nicht auf die Initiative einzutreten. Da wissen Landtagsurgesteine und notorische Besserwisser nicht, dass es bei einer Gesetzesbehandlung zuerst eine Debatte um die Verfassungsmässigkeit gibt, in der wir uns jetzt befinden, und dann allenfalls eine Eintretensdebatte. Generell kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Initianten in Bezug auf die Abläufe keinen Durchblick haben. Einfach um Überraschungen vorzubeugen, sollte die Verfassungsmässigkeit festgestellt werden und auf die Initiative eingetreten werden und eine 1. Lesung vorgenommen werden, dann sind es dann die Initianten, die die Stellungnahme zur 2. Lesung zu erstellen haben, und nicht die Regierung. Ich verweise hier auf die Stellungnahme zur Initiative der Freien Liste zur Herabsetzung der Sperrklausel, die von uns erstellt wurde. Das ist dann ein schönes Stück Arbeit.Dann noch zur «Gutachtenitis» bezüglich der Verfassungsmässigkeit, die anscheinend in diesem Land ausgebrochen ist. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass der Leitspruch gilt: zwei Juristen, drei Meinungen. Ich habe nichts dagegen, wenn die Gutachten inhaltlich, mit Argumenten kritisiert und bewertet werden, das liegt in der Natur der Sache. Ich habe Verständnis, dass die Initianten beim Landtagspräsidium respektive beim Landesausschuss beantragt haben, dass eine Zweitmeinung bezüglich der Verfassungsmässigkeit eingeholt wird. Das ist legitim und dem hat der Landesausschuss auch entsprochen. Ohne dass ich vertrauliche Diskussionen aus dem Landesausschuss ausplaudere, darf ich sagen, dass man sich wirklich bemüht hat, den Wünschen der Initianten gerecht zu werden. Auch muss ich sagen, dass ich die Argumentation der drei respektive nun vier Rechtsmeinungen folgen kann und diese als stringent und konsistent anschaue. Die Diskreditierungsversuche der Initianten ohne jeglichen inhaltlichen Bezug, allein abzielend auf ein angeblich vorliegendes Weisungsverhältnis, ermangelt jeder Grundlage. Nun ist zum Schluss noch das Gutachten Saxer, das von den Initianten in Auftrag gegeben wurde, eingetroffen. Dieses Gutachten - oder eher diese Rechtsberatung, was dem Dokument wohl mehr Genüge tut - widerspricht den anderen Gutachten meiner Meinung nach in keinem einzigen Punkt. Wenn nämlich alle kritischen Punkte bezüglich Verfassungsmässigkeit weggelassen werden und am Gesetz noch etwas herumkorrigiert wird, dann würde es mit der Verfassungsmässigkeit vielleicht schon passen. Die Frage stellt sich nur, was dann gewonnen würde. Nun, grundsätzlich muss ich sagen, dass ich einen gewissen Handlungsbedarf sehe, das gestehe ich den Initianten zu und das gesteht auch die Regierung ein. Es ist frustrierend, wenn man als Abgeordneter keine Informationen bekommt. Es ist frustrierend, wenn Kleine Anfragen so beantwortet werden, dass keine Antwort vorliegt, oder, schlimmer, Kleine Anfragen von Regierungsmitgliedern missbraucht werden, um eine ganz andere Botschaft zu senden. Zum Teil gehört das selbstverständlich zum Business, das ist mir klar. Es ist weiter frustrierend, wenn Postulate seit fünf Jahren unbeantwortet in der Schublade liegen, wie dies beim Postulat zum Behinderteneinstellungsgesetz, einstimmig im Dezember 2013 vom Landtag an die Regierung überwiesen, der Fall ist, einfach weil der zuständige Regierungsrat sich nicht damit befassen will. Der Landtag hat hier kaum einen Hebel. Einzig kann sich ein Abgeordneter bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage als mit der Antwort nicht zufrieden erklären. Die Abgeordneten sollten vielleicht mehr von diesem Recht, das sie haben, Gebrauch machen. Ich musste auch schon eine Kleine Anfrage drei Mal stellen, bis ich eine zufriedenstellende Antwort erhalten habe; und das nur unter der Androhung, dass ich die Regierung mit Interpellationen zum Thema zudecken würde, die sich gewaschen hätten. Auch bin ich der Überzeugung, dass es für die Landesverwaltung eine Regelung braucht, wie mit Anfragen per Telefon oder E-Mail von Abgeordneten umzugehen ist. Vielfach gibt es nicht das geringste Problem, es wird einem geholfen. Meist ist es nämlich so, dass man das Gesuchte schlicht nicht findet und die zuständige Person kompetent und schnell Auskunft geben kann, wo die Informationen zu finden sind. Dafür der Landesverwaltung einen herzlichen Dank. Ich glaube nicht, dass das in anderen Ländern so kompetent und schnell erledigt wird. Die Wege sind eben kurz. Aber die Angestellten brauchen eben auch für Fragen, die Informationen betreffen, die nicht jede Bürgerin und jeder Bürger ohnehin erhält, ein Reglement, eine Handlungsanweisung, wie sie vorzugehen haben. Ich habe volles Verständnis, dass ein Sachbearbeiter bei einer Unsicherheit an die Chefin weiter verweist und die Chefin allenfalls an das zuständige Regierungsmitglied. Man stelle sich nur den Shitstorm im «hoi du» und den Leserbriefspalten vor, würde einmal versehentlich eine Information herausgegeben, die nicht nach aussen hätte dringen dürfen. Da würde der Kindergarten gleich wieder losgehen.Die Abgeordneten brauchen Informationen, um ihre Arbeit zu tun. Das ist richtig. Erstaunlich ist dann aber in diesem Zusammenhang, wenn ich mich an den 6. Februar dieses Jahres erinnere. Die Regierung führte eine Informationsveranstaltung zum Thema «Fintech und Regulierungslabor» durch. Die anscheinend an Informationsdefiziten leidenden Abgeordneten Erich Hasler, Johannes Kaiser und Thomas Rehak waren nicht zugegen, sie wollten sich nicht informieren lassen. Ich finde das zumindest interessant. Auch mag ich mich erinnern, dass Regierungsrätin Marlis Amann-Marxer in der letzten Legislatur alle - nein, nicht alle - Fraktionen besucht hat, um über die S-Bahn zu informieren. Die DU-Fraktion hat das Gespräch damals verweigert, weil wenn man informiert sei, dann könne man nicht mehr frei von der Leber weg Politik machen und einfach etwas behaupten. Auch das finde ich interessant und es war nicht die einzige Begebenheit dieser Art. Im Grossen und Ganzen kommt diese Initiative deshalb schon mit einem sehr fahlen Beigeschmack daher, und man wundert sich, ob es eigentlich nicht um etwas anderes als verlässliche und konkrete Informationen geht. Die Initianten fordern scheinbar mehr Informationen. Für mich scheint das nicht der Fall, das muss ich deutlich sagen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es um Weisungsbefugnisse und Kontrollrechte geht und daher um einen nicht verfassungskonformen Gegenstand. Schon der Titel der Initiative, «im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts», verrät das. Auch wird dieses scheinbare Informationsrecht bewusst unter «VII. Kontrolle der Staatsverwaltung» eingeschoben. Weiter argumentieren die Initianten in ihrer Begründung, dass «für die Auskunftserteilung des Amtes im Rahmen des Kontrollrechts» es «keiner Zustimmung seitens der Regierung bedürfen» soll, so heisst es auf Seite 10 des Berichts und Antrags. Diese Weisungsbefugnis, dieses Kontrollrecht soll sich sogar auf die öffentlich-rechtlichen Betriebe, in Konsequenz also auch auf die Landesbank, beziehen. Meine Herren Initianten, das geht einfach nicht und so hat es auch ihr eigener Gutachter Saxer bestätigt. Das durchbricht eindeutig die Gewaltentrennung und greift in die Befehlskette ein. Die Angestellten der Landesverwaltung sind der Regierung unterstellt, sie ist sozusagen die Arbeitgeberin, sie ist die Arbeitgeberin, die Angestellten unterstehen den Weisungen der Regierung und sind nur dieser und den Gesetzen dieses Landes verpflichtet. Dass nun wir Landtagsabgeordnete ein Weisungsrecht gegenüber den Angestellten der Landesverwaltung erhalten sollen, widerspricht jeglichem Grundsatz. Genauso drastisch wäre es, wenn ein Landtagsabgeordneter/eine Landtagsabgeordnete ein Weisungsrecht gegenüber Angestellten der öffentlich-rechtlichen Betriebe hätte. Abgesehen davon, dass es grundsätzlich nicht ratsam ist, dass jemand ein Weisungsrecht bekommt, der keine vertiefte Ahnung von der Materie hat, liegt es klar im operativen Verantwortungsbereich der Regierung, die sogenannten Staatsbetriebe über das Beteiligungscontrolling zu lenken. Der Landtag nimmt über das ÖUSG Einfluss auf die Staatsbetriebe und diskutiert die Geschäftsberichte. Ich weiss, die Meinungen gehen hier etwas auseinander, wie stark der Einfluss des Landtags auf die angeschlossenen Betriebe sein soll. Ich für mich muss festhalten, dass es unverantwortlich wäre, wenn der Landtag in letzter Verantwortung zuständig wäre für die Führung der angeschlossenen Betriebe. Das kann es aus meiner Sicht nicht sein. Dass es mehr um Kontrolle als Information geht, wird auch deutlich, wenn man die «Liewo» vom 11. Februar 2018 liest. Dort beruft sich ein Initiant auf die parlamentarischen Kontrollrechte und ein anderer Abgeordneter trifft die Aussage: «Die Gewaltenteilung funktioniert nur, wenn die einzelnen Organe ein Eingriffsrecht in die anderen Zweige besitzen, um effektiv ihre Kontrollfunktion ausüben zu können.» Abgesehen vom Widerspruch in sich würde das auch heissen, dass die Regierung beispielsweise ein Eingriffsrecht in die Gesetzgebung haben sollte. Da frage ich mich schon, wo das hinführen soll und welches Staatsverständnis hier zugrunde liegt. Wie schon gesagt, das betitelt Gutachter Saxer auch als nicht möglich. Der Landtag kontrolliert die Regierung, die Regierung ist verantwortlich für die Führung der Landesverwaltung und das Beteiligungscontrolling. Dafür gibt es einerseits parlamentarische Instrumente, die Sie kennen, andererseits die GPK und die Möglichkeit einer PUK sowie öffentliche Landtagssitzungen, in denen auf jegliche Missstände hingewiesen werden kann. Und schliesslich - und das ist nicht unwesentlich: die Öffentlichkeit selbst, die Möglichkeit der medialen Abhandlung und Diskussion. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass ein gewährtes Kontrollrecht auch mit Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden wäre. Wer kontrollieren darf und das nicht tut, der begeht eine Unterlassungshandlung und ist für allfällige Verfehlungen mitverantwortlich, und zwar in einem ganz anderen Ausmass, als das heute der Fall ist. Nehmen wir zum Beispiel den Fall der ALV, wo eine Mitarbeiterin wahrscheinlich schwere Straftaten begangen hat. Hätte der Landtag, und zwar jeder Abgeordnete, das Recht, von der Regierung und der Staatsverwaltung über jede Angelegenheit des Landes Auskunft zu erhalten und Unterlagen einzusehen, wie es im Gesetzestext heisst, dann haften Sie, wenn Sie das unterlassen. Ich muss klar sagen, das kann von einem Landtagsabgeordneten, einem Milizparlamentarier, einfach nicht verlangt werden. Das stipuliert aber die Initiative. Ich halte das für sehr problematisch. Und so tut es Gutachter Saxer auch.Auch sehe ich ein Problem bei der Protokollierung, wenn es Informationen betrifft, die nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind. Wie bei einer Kleinen Anfrage, will ich wissen, was die Antworten auf die Anfragen anderer Abgeordneter sind, und zwar transparent und unkompliziert. Würde also eine Anfrage an einen Mitarbeiter der Landesverwaltung gerichtet, die, sagen wir einmal ganz lapidar, «brisant» ist, dann will ich das auch wissen. Wie sollte das bewerkstelligt werden, wenn die Regierung davon keine Kenntnis hat, ja keine Kenntnis haben darf? Wie könnten andere Abgeordnete dann kontrollieren, wenn ein Abgeordneter sich auf angebliche Informationen aus einer Amtsstelle beruft, die er direkt von einem Mitarbeiter der Landesverwaltung erhalten hat? Dann wäre der Mitarbeiter plötzlich im Sperrfeuer und das obwohl die eigentliche Verantwortung doch beim Regierungsmitglied oder der Gesamtregierung liegt. Das geht einfach nicht. Und so sagt es Gutachter Saxer auch. Gutachter Schierscher bringt es für mich auf den Punkt, wenn er auf Seite 10 ausführt, dass die parlamentarische Kontrolle indessen nicht so weit getrieben werden darf, «dass sie eine laufende verwaltungsinterne Aufsicht darstellt oder einer gerichtlichen Kontrolle gleichkommt». Das würde die operative Tätigkeit des Landes lähmen. Der Adressat der parlamentarischen Kontrolle ist die Regierung und nicht die Landesverwaltung und auch nicht die öffentlich-rechtlichen Betriebe. In letzter Konsequenz steht es aber jedem Abgeordneten frei, die Absetzung der Regierung nach Art. 62 h der Landesverfassung zu beantragen. Dort heisst es: «Zur Wirksamkeit des Landtages gehören vorzugsweise folgende Gegenstände: h) die Beschlussfassung über ein Misstrauensvotum gegen die Regierung oder eines ihrer Mitglieder.» Auch der Vergleich mit der Schweiz hinkt ganz gewaltig, denn auch dort ist es nicht so, dass der Bundesrat völlig von der Kontrolle und Informationsbeschaffung ausgeschlossen ist. Es gibt dort nämlich eine Verordnung, welche die Entscheidungsbefugnis und Zuständigkeiten festlegt. Auch die fehlende Verschwiegenheitspflicht stellt sicher ein Problem dar. Und auch das sagt Gutachter Saxer, vor allem in Bezug auf das Entscheidungsgremium Landtagspräsidium. Für mich wenig überraschend kommen die Regierung, das Gutachten Schierscher und das Gutachten Sägesser zum Schluss, dass mit dieser Initiative erhebliche Probleme mit der Gewaltenteilung, dem Weisungsrecht der Regierung, dem Adressaten der Kontrolle und den Verantwortlichkeiten bestehen. Für mich handelt es sich in der vorliegenden Initiative ganz klar um ein Kontrollrecht und kein Informationsrecht. Und auch das sagt Gutachter Saxer, indem er verschiedene nicht abschliessend formulierte Vorschläge macht, die Verfehlungen der Initiative auszubessern. Die eingereichte Version der Initiative ist für mich nicht verfassungskonform. Auch die dann abgeänderte Initiative, ob diese nun so gültig ist oder nicht, löst kein Problem, sondern würde nur den Status quo zementieren. Wie die angefragten Personen Landtagsabgeordneten Auskunft zu erteilen haben, wird nicht normiert. Auch wird kein transparenter Informationsprozess dargelegt. Im Gegenteil: Mit dieser Initiative würden Sie das Recht der Regierung, alles in Augenschein nehmen zu dürfen, gar zementieren. So sagt Gutachter Saxer auf Seite 37 in seinen Schlussfolgerungen, dass bei Akten der parlamentarischen Kontrolle der Regierungsvertreter gehört werden muss, sprich informiert sein muss. Nichtsdestotrotz kann ich das grundsätzliche Ansinnen der Initianten verstehen. Es besteht ein Ungleichgewicht in Bezug auf die Ressourcenverteilung und letztlich Information zwischen Regierung und Landtag. Es fehlt zum Beispiel ein Reglement, das die Informationsbeschaffung der Abgeordneten regelt, das sowohl im Interesse des Landtags, der Regierung, der Ämter und der öffentlich-rechtlichen Betriebe ist. Es gibt Regelungsbedarf. Die Initiative und das mehr als dilettantische Vorgehen der Initianten sind aber nicht der richtige Weg, hier eine Verbesserung herzustellen. Deshalb möchte ich folgenden Vorschlag in die Diskussion einbringen. Der Landtag könnte eine Kommission bestellen, die sich mit der Sachlage in Bezug auf Informationsbeschaffung der Abgeordneten eingehend beschäftigt und im Einvernehmen mit der Regierung eine Lösung, in welcher Form auch immer, erarbeitet, sei das in einem Gesetz, einem Reglement oder einem «Concorde Agreement». Es scheint mir, dass es hier vielleicht keiner gesetzlichen Lösung bedarf, sondern dass der Umgang und das Verhältnis zwischen Regierung und Landtag einer eingehenden Diskussion bedarf. Es mag zwar aus dem Munde eines Oppositionspolitikers etwas komisch klingen, aber es muss hier ein Einvernehmen, ein Modus Operandi gefunden werden, denn unser aller übergeordnetes Ziel und auch unsere Verantwortung ist es doch, den Bürgerinnen und Bürgern, den Bewohnerinnen und Bewohnern einen funktionierenden Staat zur Verfügung zu stellen. Dabei sind Informationen wichtig, das versteht sich von selbst. Nochmals, für mich ist die Initiative nicht verfassungskonform und ich werde auch allenfalls gegen Eintreten auf die Initiative stimmen, sollte es dazu kommen. Ich sehe aber Handlungsbedarf und würde die Einsetzung einer Landtagskommission begrüssen, die sich der Problemstellung annimmt und mit der Regierung eine Lösung erarbeitet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort, guten Morgen. Ich denke, die Ausführungen meines Vorredners Thomas Lageder treffen den Nagel auf den Kopf. Ich bin in praktisch allen Punkten einig mit meinem Vorredner und möchte mich daher entsprechend kurzfassen. Die Wahrung der Verfassungsmässigkeit ist eine sehr ernstzunehmende Aufgabe und kann sicher nicht leichtfertig erfolgen. In diesem Fall aber fällt mir eine Beurteilung relativ einfach, denn ich denke, die Situation ist doch relativ klar und wir haben alle verschiedenste Gutachten vor uns liegen. Wir haben einerseits die Ansicht des Rechtsdienstes der Regierung und der Regierung, die zum Schluss kommt, dass die Vorlage nicht verfassungskonform ist. Wir haben das Gutachten Sägesser, wohlgemerkt eines Gutachters, der auch an der Vorbildbestimmung, die die Initianten hergenommen haben, beteiligt war, der ebenfalls klar mit einem Nein antwortet, nicht verfassungsgemäss. Wir haben weiters das Gutachten Schierscher, das vom Landesausschuss, also nicht der Regierung in Auftrag gegeben wurde, das weiters zum Schluss kommt: Nein, nicht verfassungsmässig. Und wir haben das Gutachten Saxer, das die Initianten selbst in Auftrag gegeben haben und das nun wirklich bei genauer Betrachtung, etwas auftraggeberfreundlich formuliert, Nein sagt. Die Initianten selbst haben in Vorvoten auch selbst Zweifel angemeldet, ob die Verfassungsmässigkeit nun tatsächlich gegeben ist. Sie selber haben eingeräumt, dass weitere Gesetzesänderungen und Anpassungen vorzunehmen wären. Und auch sie selbst haben in den Raum gestellt, dass die Frage noch durch den Staatsgerichtshof zu klären wäre. Ich denke, die Situation ist doch klar; und es ändert auch nichts daran, dass die Begründung der Initiative in einem wesentlichen Punkt, aber eben nicht in allen Punkten angepasst wurde. Ich denke, für mich ist die Situation so klar wie selten: Aufgrund aller dieser Gutachten muss ich jetzt nun wirklich sagen, diese Vorlage ist nicht verfassungskonform und dann nützt auch ein fünftes oder sechstes Gutachten nicht mehr viel. Dieses Urteil fällt mir insofern auch leicht, dass ich der Meinung bin wie mein Vorredner auch, dass der Landtag heute eben über zahlreiche Informations- und Kontrollmöglichkeiten verfügt, sei dies auf der Basis des Informationsgesetzes, sei dies auf der Basis der Geschäftsordnung des Landtages, sei dies auf der Basis des GVVKG; und das seit vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten. Und ganz offensichtlich war es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch nie ein Problem. Ich spreche mich daher klar gegen Verfassungsmässigkeit aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Da wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nur zur Verfassungsmässigkeit äussern sollen beziehungsweise dürfen, möchte ich mich nur kurz halten und allenfalls mein Votum später noch halten. Ich finde es sehr wichtig, dass wir die entsprechende Diskussion zu den Informationsrechten des Landtags führen. Erklären wir die Initiative jetzt für verfassungswidrig, werden wir hier und jetzt die Diskussion abklemmen müssen und werden nicht die Möglichkeit haben, diese Thematik überhaupt zu diskutieren. Nachdem nun die Initianten mit ihrer Nachbesserung zum Initiativtext von einem umfassenden Kontroll- und Weisungsrecht, welches für mich nicht vertretbar gewesen wäre, Abstand genommen haben, kann ich der Initiative doch einiges abgewinnen wie auch dem Vorschlag des Abg. Lageder zur Einsetzung einer entsprechenden BLK, um endlich diese Informationsrechte des Landtages klären zu können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Im Gegensatz zum vorher redenden Kollegen Lageder werde ich mich an die Vorgabe des Landtagspräsidenten halten und mich ausschliesslich zur Verfassungsmässigkeit äussern. Andere Themen sollten in einer hoffentlich dann noch stattfindenden Diskussion erörtert werden. Mir ist es aber ein Anliegen, eine Vorbemerkung zu machen. Gestern Abend hat man sich hier drin gegenseitig des Veranstaltens von Zirkussen bezichtigt. Der Kollege Lageder hat mehrfach das Wort Kindergarten in den Mund genommen. Wenn hier in diesem Haus drin offenkundige Abschätzigkeiten gegen Anwesende und Nichtanwesende permanent toleriert werden und wir diese auch noch «sauglatt» finden, solange wir nicht selbst betroffen sind, dann ist es nicht weit her mit uns und dann schaden wir letztendlich uns selbst. Das einfach als kleine Vorbemerkung. Nun zum Thema: Inzwischen steht es drei zu eins hinsichtlich der offiziell und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Initiative der vier Abgeordneten Hasler, Kaiser, Rehak und Vogt vorhandenen Rechtsmeinungen für oder gegen deren Verfassungsmässigkeit. Der Rechtsdienst der Regierung logischerweise, erwartungsgemäss Professor Sägesser und ebenso erwartungsgemäss Rechtsanwalt Schierscher haben für die Regierung gepunktet, Professor Saxer hat für die Initianten unter Anbringung einiger Anmerkungen verkürzt. Diese Anmerkungen haben letztlich Eingang in einen überarbeiteten Begründungstext für die Initiative gefunden. Auf das juristische Parkett vermag ich mich nicht zu begeben, kann mich aber von den Ergebnissen der Gutachten auch nicht besonders beeindruckt zeigen. Regierung und Landtag haben sich in der Beurteilung der Verfassungsmässigkeit ihrer Entscheidungen schon des Öfteren getäuscht. Jüngere Beispiele sind die vom Staatsgerichtshof als verfassungswidrig erkannte Rückwirkungsdauer von zehn Jahren im Rahmen des damals notfallmässig aus dem Boden gestampften Amtshilfegesetzes-USA oder die Volksinitiative «win-win», welche der Landtag im Sinne der Regierung, gestützt auf das Gutachten eines liechtensteinischen Verfassungsrichters, mehrheitlich für verfassungswidrig erklärt hatte. Auch in diesem Fall vertrat der Staatsgerichtshof eine andere Rechtsmeinung als die Exekutive und die Mehrheit der Legislative und übersteuerte damit nicht nur den Landtag, sondern auch die Rechtsmeinung eines Mitglieds des eigenen Richterkollegiums.Einige Jahre weiter zurück liegt die letztlich nicht verfassungskonforme Abberufung von Verwaltungsräten des Liechtensteinischen Rundfunks durch den Landtag. Auch hier beurteilte der Staatsgerichtshof die Sachlage anders als eine damals knappe Landtagsmehrheit. Gerade gestern haben wir hier in diesem Hohen Hause entgegen der Rechtsmeinung der Regierung den geänderten Art. 49 der Geschäftsordnung des Landtags mit grosser Mehrheit für verfassungskonform befunden. Ob wir damit wirklich recht haben, würde nur der Staatsgerichtshof beantworten können, so denn die Regierung den Beschluss des Landtags dort anfechten würde. Die auf dem Tisch liegenden Argumente der Initianten ermutigen mich, auch jetzt für Verfassungskonformität zu stimmen, nicht zuletzt auch darum, die aus meiner Sicht sehr notwendige nachfolgende, inhaltliche Diskussion zu ermöglichen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Zum vorliegenden Traktandum liegen uns neben dem Bericht und Antrag der Regierung drei Gutachten vor. Bin ich deswegen klüger oder helfen sie mir bei der Beurteilung dieser Gesetzesinitiative? Sie helfen mir insofern bei der Beurteilung, dass der Bericht und Antrag der Regierung sowie zwei Gutachten die Verfassungswidrigkeit der Initiative bestätigen und ein Gutachten die Verfassungskonformität mit einigen Abstrichen bestätigt. Klüger bin ich deswegen zwar noch nicht, doch es bestätigt mir die Komplexität des Sachverhaltes. Die Initianten haben das Thema «Stärkung des Informationsrechts des Landtags» mit ihrer Gesetzesinitiative ins Rollen gebracht, sie haben gehandelt. Einer Handlung gehen naturgemäss Vorkommnisse voraus, welche diese Handlung erst auslösen. In diesem Falle sind es unterlassene oder schlechte Informationen vonseiten der Regierung, welche zugegebenermassen unsere Arbeit als Landtagsabgeordnete im vergangenen Jahr erschwert haben. Ich erwähne hier unbefriedigend beantwortete Kleine Anfragen, ungenügend vorbereitete Berichte und Anträge oder unterlassene Informationen bei Sachgeschäften - ob dies absichtlich oder unabsichtlich geschehen ist, lasse ich hier offen. Dass ich von Ämterseite bei meinen Anfragen behindert wurde beziehungsweise meine Fragen nicht beantwortet wurden, habe ich selbst nicht erlebt. Die Zusammenarbeit mit Ämtern empfand ich als unproblematisch. Die Gesetzesinitiative fordert nun als Antwort auf die vorhandenen Missstände ein weitreichendes Informationsrecht für die Landtagsabgeordneten bei Verwaltung und staatsnahen Betrieben in vollständiger Umgehung der Regierung. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich bin kein Jurist und schon gar kein Staatsrechtler. Deshalb helfen mir die Gutachten einerseits beim Einordnen des Sachverhalts und andererseits bestätigen sie mein persönliches Empfinden. In meinem Empfinden geht mir diese Forderung zu weit. Meines Erachtens würden damit nur neue Baustellen geschaffen werden, die ein konstruktives Miteinander von Landtag und Regierung im Sinne einer fruchtbaren Arbeit für das Land noch mehr erschweren würden. Information und Kontrolle würden vermischt. Dies kann jedoch nicht im Sinne unserer Verfassung sein. Für mich ist diese Initiative mit unserer Verfassung nicht kompatibel. Ich bin überzeugt, dass das geltende Recht genügend Möglichkeiten bietet, um den zugegebenermassen herrschenden Graubereich in der Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung zu klären. Dies kann durch klare Absprachen und Regelungen erfolgen, wie es ja auch die Regierung in ihrem Bericht und Antrag erwähnt. Ganz aufheben lassen wird sich dieser Graubereich jedoch nie. Für eine konstruktive und erspriessliche Zusammenarbeit müssen jedoch beide Gewalten, nämlich Regierung und Landtag, bewusster damit umgehen. Mein Fazit: Es braucht eine Klärung der bestehenden Regelung anstatt einer Neuregelung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte noch ganz kurz auf eine Bemerkung des Abg. Christoph Wenaweser bezüglich politischer Kultur eingehen. Ich darf hier nicht aus dem nichtöffentlichen Landtag zitieren, aber zumindest darf ich in Erinnerung rufen, dass gestern ein Traktandum abgesetzt wurde. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit der Initiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtags im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts haben die Initianten wahrlich die Büchse der Pandora geöffnet. Das Thema ist zwar nicht neu und gibt immer wieder und in jeder Legislatur Anlass zu Diskussionen. Doch dieser Vorstoss ist in seiner Ausgestaltung als parlamentarische Initiative sicher der konkreteste Versuch seit den Diskussionen im Rahmen der Reform des Geschäftsverkehrsgesetzes im Jahre 2012, die Informationsrechte des Landtages gegenüber der Regierung zu regeln. Darin kommt der Unmut darüber zum Ausdruck, wie die Informationstätigkeit der Regierung, von Amtsstellen, im Speziellen aber auch von einzelnen Regierungsmitgliedern vom Landtag wahrgenommen wird. Selektiv, willkürlich, uneinheitlich, unvollständig und widerwillig sind Beschreibungen, die immer wieder zu hören sind. Von daher verstehe ich das berechtigte Anliegen der Initianten sehr gut und ich begrüsse die Diskussion, die sie lanciert haben, ausdrücklich. Es besteht offensichtlich Regelungsbedarf in dieser Sache, auch wenn man über den Weg zum Ziel durchaus geteilter Meinung sein kann. Der Weg war bisher mehr als steinig, was ich zum einen zurückführe auf die in Liechtenstein geltende regierungsrätliche Pflicht zur Vorprüfung von Gesetzesinitiativen im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität und zum anderen auf die Unwilligkeit der Initianten, sich mit dem Rechtsdienst der Regierung zusammenzusetzen und sich allenfalls in einem frühen Stadium auf einen nach Ansicht der Regierung verfassungsmässigen Gesetzesvorschlag zu einigen. Die Initianten wollten dem offenbar aus dem Weg gehen, nachdem sie die Regierung in dieser Angelegenheit sozusagen als Gegenpartei sehen. Die Regierung ihrerseits muss ein klares Urteil darüber abgeben, ob sie die Gesetzesinitiative als verfassungskonform taxiert, und wollte den Fall eines negativen Urteils nach Möglichkeit vermeiden. Beide Seiten haben im darauf folgenden Prozess formelle Fehler gemacht, die die Stimmung auch nicht gerade aufhellten. Da erlaubte sich zunächst die Regierung, die Vorprüfungsfrist von einem Monat nach Überweisung der Initiative nicht einzuhalten, was zwar nichts an der Behandlung anlässlich der ersten ordentlichen Arbeitssitzung des Landtages änderte, aber zumindest die Zeit für die absehbar werdende Einholung von weiteren Rechtsgutachten erheblich verkürzte. Die Initianten ihrerseits passen kurzfristig vor der Landtagssitzung den Begründungstext zur Initiative an, nachdem der von ihnen beauftragte Gutachter zumindest im Begründungstext Passagen entdeckt hat, die nicht verfassungskonform sind. Nachdem die Begründung aber einen wichtigen Bestandteil der Materialien zu einem Gesetz darstellt und auch ich wegen diesen begründenden Ausführungen der Initiative zu Beginn ablehnend gegenüber gestanden bin, hat sich die Ausgangslage mit der Nachlieferung einer neuen Begründung erheblich geändert. So wird insbesondere neu nicht mehr verlangt, dass der einzelne Abgeordnete das Recht haben soll, direkt von der Landesverwaltung und den öffentlich-rechtlichen Betrieben Auskunft und Einsicht in Unterlagen zu erhalten. Dies ist doch eine erhebliche Einschränkung gegenüber der ursprünglichen Fassung. Ob dieser Umschwung formell zulässig ist, könnte diskutiert werden, trägt aber nichts zur Problemlösung bei.Wie erwartet, kommt die Regierung in ihrer Vorprüfung zum Schluss, dass die Initiative, so wie sie von den Urhebern verstanden wird, gegen geltendes Verfassungsrecht verstosse. Sie beeinträchtige die gewaltenteilige Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Landtag und sei in mehrfacher Hinsicht nicht systemkonform. Sie beruft sich unter anderem auf ein Gutachten von Dr. iur. Thomas Sägesser, der befindet, dass es keine verfassungsrechtliche Grundlage für ein Kontrollrecht des einzelnen Abgeordneten gibt, das unabhängig und neben den Kontrollbefugnissen der GPK im Direktverkehr mit der Verwaltung und den öffentlichen Unternehmen ausgeübt und durchgesetzt werden könnte. Ein weiteres Gutachten von Dr. iur. Peter Schierscher, das von den Initianten beim Landesausschuss beantragt, von diesem bewilligt und schliesslich per Auftrag des Landtagssekretärs angefertigt worden ist, kommt zum Ergebnis, dass der vorgesehene Ausschluss der Regierung vom Informationsbeschaffungsverfahren verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Das direkte Zugriffsrecht der Abgeordneten auf Staatsangestellte ohne Involvierung der Regierung sei mit der verfassungsrechtlichen Stellung der Regierung als oberster, weisungsbefugter Behörde nicht vereinbar. Er kritisiert damit im Wesentlichen die im Begründungstext gemachten Ausführungen der Initianten. Genau diesen Punkt hat denn auch der von den Initianten im Anschluss an das Gutachten Schierscher selber in Auftrag gegebene Gutachter, Prof. Dr. Urs Saxer, aufgedeckt. Ich zitiere: «Die Durchsetzung des Informationsanspruchs ist daher nicht über die Einschränkung der Weisungsbefugnisse der Regierung zu erreichen, sondern durch Ausgestaltung eines wirksamen Verfahrens.» Und weiter: «Anzupassen ist auf jeden Fall die Begründung der Initiative; eine Einschränkung des Weisungsrechts der Regierung ist nicht möglich.» Obwohl Prof. Saxer die ursprünglich abgegebene Begründung also zumindest in diesem Punkt als nicht verfassungskonform und überarbeitungswürdig beurteilt, schliesst er nicht wie Schierscher daraus, dass die Initiative nicht verfassungskonform sei. Er erachtet sie trotzdem als im Grundsatz verfassungskonform und schlägt die Anpassung des Begründungstextes vor, was ja dann auch erfolgt ist. Gleichzeitig seien aber zusätzliche Änderungen im Rahmen der Gesetzgebung vorzunehmen, was vor allem die Umsetzung des berechtigten Anspruchs des Informationsbedürfnisses der einzelnen Abgeordneten betreffe. Er spricht dabei die fehlende Unterstellung der Abgeordneten unter das Amtsgeheimnis, die vorgeschlagene uneingeschränkte Einsicht des Landtagspräsidiums in die Unterlagen der Regierung und der Landesverwaltung sowie die unbesehene Übernahme des Gesetzeswortlauts von Art. 7 des schweizerischen Parlamentsgesetzes an. Diese Kritik deckt sich aber wiederum mit der Argumentation der Regierung, Sägessers und Schierschers.Ich komme deshalb zum Schluss, dass die Beurteilungen der verschiedenen Gutachter gar nicht so weit auseinanderliegen, sondern im Gegenteil mehr oder weniger dieselben Mängel aufdecken. Der Unterschied liegt in den Schlussfolgerungen. Während die ersten Gutachter die Initiative verwerfen wollen, verweist Saxer mit Vergleich auf den Prozess beim Erlass des als Rezeptionsvorlage dienenden schweizerischen Parlamentsgesetzes auf den grundsätzlichen, verfassungsmässigen Informationsanspruch des Parlaments. Dieser sei jedoch in seiner Ausgestaltung das Produkt eines politischen Prozesses, ja Kompromisses, und er müsse in Liechtenstein ebenfalls auf dem Weg der Gesetzgebung unter Berücksichtigung der länderspezifischen Unterschiede umgesetzt werden. Interessant ist auch sein Vorschlag, den Titel VI. des GVVKG anzupassen, sodass dieser lauten würde: «Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung». Art. 17 Abs. 2 GVVKG würde in diesem Fall auch für formelle Auskünfte von Staatsangestellten an Abgeordnete - und nicht nur an Landtagskommissionen - gelten. Die Regierung müsste sowohl ihre Zustimmung erteilen als auch die Staatsangestellten vom Amtsgeheimnis entbinden. Die Gretchenfrage ist nun, was ich als Abgeordnete mit den verschiedenen Gutachten und dem Antrag der Regierung mache, die rät, nicht auf die Gesetzesinitiative einzutreten. Der Antrag ist aus Regierungssicht legitim, ja sogar zwingend, da sie den Schluss auf Verfassungswidrigkeit zieht. Ich würde dem Antrag zustimmen, wenn ich denn ebenfalls hiervon überzeugt wäre. Doch ich bin es nicht. Vielmehr stimme ich mit einem weiteren Gutachter, nämlich dem ehemaligen Präsidenten des Staatsgerichtshofes, Marzell Beck, überein, der im Oktober 2012 zur Abklärung der Verfassungsmässigkeit der damals aktuellen Reform des Geschäftsverkehrsgesetzes geschrieben hat: «Der liechtensteinische (Verfassungs-)Gesetzgeber verzichtete darauf, die parlamentarischen Informationsrechte, Auskunftsrechte und Untersuchungsbefugnisse auf Verfassungsebene zu verankern. Dies bedeutet aber auch mit Blick auf die Schweiz nicht, wie oben aufgezeigt, dass die einfachgesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Informationsrechte, Auskunftsrechte und Untersuchungsbefugnisse einer verfassungsrechtlichen Grundlage entbehrten. Denn es lassen sich allein schon aus der Funktion beziehungsweise Aufgabe der in Art. 63 Abs. 1 LV normierten parlamentarischen Kontrolle zumindest implizit solche Informationsrechte, Auskunftsrechte und Untersuchungsbefugnisse herleiten. Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle ist es nämlich, die Rechenschaftspflicht der Regierung und Verwaltung gegenüber dem Landtag durchzusetzen. Dementsprechend, beziehungsweise um diese Funktion respektive Aufgabe zu erfüllen, muss der Landtag mit umfassenden Informationsrechten ausgestattet sein.»Für mich ist damit klar, dass eine gesetzliche Regelung der Informationsrechte von der Verfassung gedeckt ist. Das Verfahren zur Wahrnehmung der verfassungsmässigen Kontroll- und Informationsrechte der Landtagsabgeordneten ist aber unzureichend geregelt und lückenhaft und bereitet demzufolge in der Praxis laufend Probleme. Mit dem Gutachter Prof. Saxer bin ich der Meinung, dass die Gesetzgebung die aufgezeigten Lücken füllen sollte und das GVVKG zu überarbeiten ist. Seine Erkenntnis und Schlussfolgerung, dass dieser Prozess erst begonnen hat und dieses Gesetz das Produkt eines politischen Prozesses ist, ist erfrischend lösungsorientiert und praxisbezogen. Der Prozess soll jetzt nicht einfach gestoppt werden, indem wir auf die vorliegende Initiative aufgrund angeblicher Verfassungswidrigkeit nicht eintreten. Sie kann als Diskussionsgrundlage dienen, muss aber nochmals genau reflektiert und überarbeitet werden. Die von der Regierung vorgeschlagene Bereitschaft, dafür zu sorgen, dass hinsichtlich einfacher Informationsanfragen der Abgeordneten eine einheitliche Praxis in der Verwaltung gewährleistet wird, ist zu wenig. Der Informationsanspruch der Legislative, insbesondere auch zur Kontrolle der Regierung, ist vom Gesetzgeber selber und nicht durch die zu kontrollierende Exekutive mittels einfacher Weisung zu regeln. Eine Besondere Landtagskommission, wie vom Abgeordneten Thomas Lageder vorgeschlagen, könnte ich mir vorstellen. Allerdings bewegen wir uns im Bereich der gewaltenteiligen Kompetenzverteilung zwischen Landtag und Regierung, also im Bereich der Checks and Balances zwischen den Staatsgewalten. Deshalb wäre mir der frühzeitige Einbezug der Regierung und ihrer Bedenken ebenfalls wichtig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Der Mangel an Informationen hat der Hohe Landtag ja gestern ja nicht dazu bewogen, nicht 47 Kleine Anfragen zu stellen oder eine Interpellation mit 30 Unterfragen. Der Landtag ist ganz offensichtlich sehr informationsbegierig. Die Frage lautet klar, ist diese Initiative verfassungskonform oder ist sie es nicht? Die Regierung hat ihre Meinung gemacht und zwischenzeitlich wurde von sage und schreibe sieben Verfassungsexperten zitiert. Da kann man jetzt aus diversen Gutachten Sätze rauspicken, die einem gefallen oder einem nicht gefallen. Schlussendlich, für mich kann ich nur sagen, also ich kann nicht zu 100-prozentig sagen, ob wir uns im verfassungskonformen oder nichtverfassungskonformen Bereich bewegen. Es wäre jetzt ein ganz einfaches Ding für den Hohen Landtag, wir können diese Initiative entgegen der Meinung der Regierung überweisen. Und der Staatsgerichtshof wird dann entscheiden: ja oder nein. Dann haben wir eine Gewissheit, eine 100-prozentige Klarheit. Aber nur eines fürchte ich, wenn wir das machen, wenn der Staatsgerichtshof Nein sagt, dann sind wir genau gleich weit, wie wir jetzt sind, dann hat sich überhaupt nichts geändert. Dessen müssen wir uns auch bewusst sein. Nun, es wurde ein Kompromissvorschlag gemacht, eine Besondere Landtagskommission einzusetzen. Nein, dafür bin ich nicht zu haben. Ein anderer Kompromiss wäre für mich viel einfacher und viel logischer, die Regierung hat im Vorfeld dieser Initiative - oder im Nachhinein, ich weiss jetzt nicht - sich bereit erklärt, hinsichtlich einfacher Informationsanfragen der Abgeordneten eine einheitliche Praxis in der Verwaltung zu gewährleisten. Und da würde mich jetzt natürlich schon noch die Meinung der Regierung wundernehmen, wie sie das machen möchte. Denn das wäre für mich jetzt ein Vorschlag zur Güte und den könnte ich natürlich unterstützen. Aber nichtsdestotrotz, die Arbeit der Initianten muss gelobt werden, sie haben sich sehr grosse Mühe gemacht. Diese Debatte heute hat gezeigt, dass der Landtag sich mit dieser Materie wirklich befassen möchte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eines ist klar, wir müssen uns mit der Initiative beschäftigen. Ansonsten müssten die Initianten die Initiative zurückziehen und dann könnten wir dann auch über Alternativen reden. Zuerst aber müssen wir, wenn das nicht der Fall ist, die Initiative erledigen beziehungsweise entscheiden, ob sie verfassungskonform ist oder nicht. Falls sie es ist, müssen wir darauf eintreten und sie inhaltlich behandeln, ganz normaler Gesetzgebungsprozess. Falls das aber scheitert, könnte man darüber diskutieren, ob allenfalls eine Kommission eingesetzt werden soll. Aber die Initiative nicht zu behandeln, wäre sicher falsch an dieser Stelle.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Einleitend, bevor ich auf die Verfassungsmässigkeit eingehe, erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung: Dass es zu einer Verwirrung in Bezug auf die Kontrollrechte und Informationsrechte kam, ist sicherlich auch dem ursprünglichen Begründungstext der Initianten geschuldet, welcher nun, wenige Tage vor der Sitzung, noch schnell geändert wurde. Zur Verfassungsmässigkeit: Es geht in der nachfolgenden Abstimmung nicht um eine Bescheinigung einer grundsätzlichen Verfassungsmässigkeit, sondern ausschliesslich um die Frage, ob der vorliegende Gesetzesvorschlag gesamthaft verfassungsmässig ist oder nicht. Hierzu eine Bemerkung: Ein grundsätzliches Informationsrecht ist heute schon für alle Bürgerinnen und Bürger im Gesetz verankert - es nennt sich Informationsgesetz. Es würde sich somit vermutlich kein Verfassungsrechtler im Grundsatz gegen ein allgemeines Informationsrecht stellen. Keines der vorliegenden Gutachten, welches den vorgeschlagenen Gesetzestext geprüft hat, kommt zum Schluss, dass der vorgeschlagene Gesetzestext - um den es wie gesagt nun geht - verfassungskonform ist. Dass der vorliegende Gesetzesvorschlag unter anderem Probleme im Durchsetzungsverfahren aufweist, bestreiten nicht einmal die Initianten selbst. Auch das Gutachten der Initianten von Dr. Saxer schreibt mehrfach von «Prüfbedarf eines Staatsrechtlers».Dass wir die äusserst fraglichen Abs. 3 bis 6, um die es hier geht, erst später klären und versuchen zu lösen, wie es die Initianten vorschlagen, geht meiner Meinung nach nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ja, Sie haben uns aufgefordert, uns zur Verfassungskonformität zu äussern. Einige machen das, andere haben ein bisschen weiter ausgeholt. Es ist natürlich schon interessant, manchmal zu hören, wie das Ganze abgelaufen ist. Deshalb habe ich das Votum des Abg. Thomas Lageder als wohlwollend empfunden. Ich denke, es war wichtig, diese Chronologie noch einmal aufzuzeigen und auch die Missstände, Misstöne noch einmal hervorzuheben, weil ich denke, so kann es nicht gehen. Dass wir in der Öffentlichkeit über unsere Probleme diskutieren, das ist nicht gut. Heute Morgen, als ich mit dem Bus hierhergekommen bin, hat mich eine Person angesprochen und gesagt: Bitte beschäftigt euch bald, bald wieder mit uns, nicht mit euch selber. Ich denke, diese Aussage von heute Morgen müssen wir schon ernst nehmen. Aber dieses Anliegen ist wichtig. Es ist sehr wichtig, dass wir das Anliegen der Informationsbeschaffung regeln. Hier möchte ich auch sagen, was andere auch schon gesagt haben: Ich persönlich habe mit der Beschaffung in der Landesverwaltung gar keine Probleme gehabt bis anhin. Ich weiss auch nicht, ob die Qualität eines Berichts und Antrags durch diese Initiative geändert werden würde - das kann ich mir nicht vorstellen. Das hat ja mit dieser Initiative überhaupt gar nichts zu tun, sondern das ist die Frage, wie die Regierung mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen arbeitet. Es wäre sehr interessant zu erfahren, was der Rechtsdienst der Regierung gemacht hätte, wenn der Rechtsdienst der Regierung diese Frage 2 im Gutachten von Saxer hätte beantworten müssen. Da heisst es: «Was müsste angepasst werden, falls die Initiative ganz oder teilweise der Verfassung widersprechen sollte, damit die Initiative (verfassungs-)konform würde?» Für mich ist das ein grosses Problem. Der Rechtsdienst der Regierung hat auf Verfassungskonformität geprüft; Dr. Saxer hat das auch geprüft, hat aber gleichzeitig Vorschläge gemacht, was geändert werden muss, damit diese Initiative verfassungs-konform wird. Hier sprechen wir meiner Ansicht nach von zwei unterschiedlichen Gutachten, die zwei unterschiedliche Fragen gestellt haben. Dr. Saxer hat ja festgestellt, dass, wenn man den Begründungstext anpasst, dann auch die Verfassungskonformität gegeben ist. Ja, das wäre wirklich hochspannend gewesen zu erfahren, was der Rechtsdienst der Regierung gemacht hätte, wenn sie diese Frage hätten beantworten müssen. Ich bin überzeugt, dass auch sie Vorschläge gemacht hätten. Wenn wir heute jetzt diese Gutachten gegeneinander ausspielen, dann können wir das schon machen. Aber wir begeben uns hier auf dünnes Eis, wenn wir hier diese Gutachten gegeneinander ausspielen, weil sie eine andere Ausgangslage gehabt haben. Das finde ich nicht ganz - «fair» ist vielleicht das falsche Wort -, aber das finde ich nicht ganz sauber und es macht auch die Diskussion schwierig. Denn wir sprechen hier eigentlich über die geänderte Initiative. Wir sprechen ja darüber, dass der Begründungstext geändert wurde, und das macht ja diese Initiative dann verfassungskonform. Deshalb scheint mir das ganz schwierig, aber das macht für mich auch die Abstimmung oder mein Abstimmungsverhalten einfacher. Ich sehe hier grosse Probleme mit dieser Initiative. Ich würde vorschlagen, dass wir einen Neustart machen, wenn wir über dieses Thema reden wollen, und nicht auf Grundlage dieses Textes jetzt miteinander diskutieren. Also ich plädiere ganz klar für einen Neustart auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen. Wir müssen, das haben Sie, Frau Violanda Lanter-Koller, auch gesagt, das in Zusammenarbeit mit der Regierung machen, nur dann finden wir einen zufriedenstellende Lösung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich bei den bisherigen Votanten für die Inputs bedanken - auch für die guten Voten und die Voten, welche ich vielleicht weniger gut gefunden habe. Gerade zurück zu Eugen Nägele: Er schlägt einen grundsätzlichen Neustart vor. Ich denke, einen Neustart brauchen wir in dem Sinn nicht. Wir haben viele Informationen nun gesammelt. Wir haben jetzt die Möglichkeit, über diese Informationsbedürfnisse des Landtages zu sprechen, und deshalb sollten wir es auch. Wir hatten Gelegenheit genug über den Winter, uns dazu Gedanken zu machen. Ich denke, jetzt wäre die Möglichkeit für den Landtag, zu definieren, was er tatsächlich braucht. Nur zu sagen, ja, wir verschieben es, das macht mir dann doch den Eindruck, dass hier für gewisse wichtig ist, wer es erfunden hat. Ich meine, zumindest ich bin überzeugt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und man auch wieder zu diesem Weg zurückfinden wird, auch wenn wir es heute vielleicht nicht weiterverfolgen werden. Aber was mich motiviert hat, mich noch einmal zu melden, ist das desavouierende Votum von Thomas Lageder. Er kann anscheinend nicht zuhören. Er hat sein Votum vorgelesen, welches er vor Wochen vorbereitet hat, und hat überhaupt nicht auf das Ausgeführte von uns Initianten reagiert. Er hat den Landtag desavouiert. Für mich ist es peinlich, für mich müsste der entsprechende Landtagspräsident hier einschreiten. Dass man dies zulässt, denke ich, das geht doch zu weit für dieses Hohe Haus. Er unterstellt uns Unwissen und andere Dinge, die ich hier jetzt nicht mehr erwähnen will. Er hat sich überhaupt nicht mit dem Thema auseinandergesetzt. Er kritisiert alles. Er kritisiert, dass wir die Gewaltenteilung nicht verstanden hätten. Er hat die Gewaltenteilung nicht verstanden. Er hat auf jeden Fall nicht gelesen, was Gewaltenteilung tatsächlich bedeutet. Denn unter Gewaltenteilung versteht man auch eine Gewaltenhemmung. «Gewaltenteilung» heisst eben nicht «teilen» im Sinne von «auseinanderdividieren», so wie er es versteht. «Teilen» kann auch heissen, dass man etwas miteinander teilt. Es braucht ein Zusammenspiel dieser Gewalten und das ist genau das, was am Schluss einen Staat ausmacht. Aber ich denke, er hat das nicht verstanden. Aber vielleicht hat er jetzt etwas dazugelernt. Elfried Hasler war der Ansicht, dass wir, die Initianten, lieber dieses Gesetz dem StGH überwiesen wüssten, damit dieser dann prüfen könne, ob dieses Gesetz verfassungskonform wäre. Wir sind sicher, dass unser Vorstoss verfassungskonform ist. Natürlich hat die Regierung, wenn wir das als verfassungskonform erklären, die Möglichkeit nach Art. 18 des StGH-Gesetzes, dieses Gesetz zu prüfen oder prüfen zu lassen beim StGH. Dann hat auch Harry Quaderer ausgeführt, ja, was machen wir dann, wenn ein Nein herauskommt? Ja, das kann herauskommen. Ich meine, wir, zwei Drittel von uns hier drinnen, können auch die Verfassung ändern. Ich weiss nicht, wieso wir diese Angst vor dieser Verfassung haben. Auch über die Verfassung könnten wir diskutieren, das ist auch nicht verboten. Georg Kaufmann hat gewürdigt - und das hat mich gefreut -, dass unser Vorstoss doch eine gewisse Komplexität des Sachverhaltes in sich habe. Er sieht auch, dass wir das Informationsrecht in vollständiger Umgehung der Regierung wollen. Dem ist eben nicht so. Natürlich hatten wir anfangs diese Absicht, das steht auch so im Begründungstext, weil wir eben genau erlebt haben, dass Ämter uns mitgeteilt haben oder mir konkret, dass ich keine Informationen erhalten könne, weil die Regierung einen Informationsstopp in diesem Bereich ausgesprochen habe. Die Regierung darf das machen, das habe ich jetzt auch gelernt, das habe ich nicht gewusst. Aber trotzdem schlagen wir vor, dass man in solchen Fällen eben dann ein Durchsetzungsverfahren von diesen Informationsrechten einführen soll. Das schlägt auch Marzell Beck vor. Ich denke, das ist schon etwas, was wir haben sollten, dass irgendjemand schlussendlich dann entscheiden kann, ob man diese Informationen erhält oder dann auch nicht.Dann möchte ich mich noch ausdrücklich bei Frau Violanda Lanter-Koller bedanken. Ihr Votum kann ich fast zu 100% unterstützen. Sie hat es sehr gut zusammengefasst und auf den Punkt gebracht. Nicht in jedem Punkt, aber in sehr vielen Punkten und mit so einem konstruktiven Ansatz könnten wir hier in der Entwicklung dieses Gesetzes weiterfahren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte mich noch ganz kurz zu Ihrer Ermahnung an meine Adresse äussern. Sie rennen bei mir offene Türen ein. Ich sage es ganz offen, ich bin sehr besorgt. Ich finde das sehr besorgniserregend, wie sich die politische Kultur zum Negativen verändert - seit Wochen und Monaten, vor allem in der Öffentlichkeit. Aber wenn es um diese Runde geht, so können Sie auf mich zählen, dass ich darüber sehr gut wachen werde.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Nur kurz: Danke der Anmerkung des Abg. Christoph Wenaweser zum Votum des Abg. Lageder. Ich denke, hier handelt es sich um einen allgemeinen Rundumschlag, der sich nicht an die Vorgabe des Landtagspräsidenten gehalten hat und zudem in einer fragwürdigen Wortwahl geführt wurde. Er enthielt meiner Ansicht nach vertrauliche Inhalte aus Gesprächen, welche zwischen den Fraktionssprechern der Vaterländischen Union und der Freien Liste geführt wurden, bei welchen um Zurückhaltung gebeten wurde. Aber jetzt noch zum eigentlichen Punkt: Auf Seite 11 im Bericht und Antrag, es wurde auch vom Abg. Lageder erwähnt, gab es im Dezember 2017 ein Gesprächsangebot, in welchem impliziert wird, dass dieses Gesprächsangebot vom Regierungschef kam. Dies ist halt nicht der Fall. Dieses Gesprächsangebot kam im Dezember 2017 von der Stabsstellenleiterin des Rechtsdienstes der Regierung. Ich hatte sie ausdrücklich gefragt. Es war ein Telefonat, sie hat mir erklärt, es sei ein privates Anliegen. Ich hatte sie gefragt: Ist es ein Anliegen des Regierungschefs? Sie hat gesagt: Nein, das ist mein privates Anliegen. Und so habe ich es auch verstanden. Sie hat dieses Gesprächsangebot gemacht, das ist korrekt, ich hatte mich erklärt, dass ich das mit meinen Kollegen noch besprechen würde und dass es dazu die restlichen Initianten benötigt. Die restlichen Initianten waren nicht der Meinung, dass wir mit Frau Tabarelli dieses Gespräch führen sollten, und darum wurde dieses Gespräch dann auch abgelehnt. Jetzt hier zu implizieren, es wäre ein Vorschlag der Regierung gewesen, das ist jetzt aber nicht korrekt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Initianten für die Ausarbeitung dieser Initiative und für die sehr umfangreichen Arbeiten, die hier getätigt wurden. Ja, der Bürger ausserhalb dieses Hohen Hauses mag diese Debatte zum Teil nicht nachvollziehen können. Wobei, man darf einfach nicht unterschätzen: Um die Rechte des Bürgers wahrnehmen zu können, benötigt der Landtag Informationen. Das ist unbestritten, wenn man jetzt auch hier mitunter für diese Detaildebatte wenig Verständnis zeigt. Aber es kann dann eben um ganz konkrete andere Gesetze gehen, die dann den Bürger ganz konkret betreffen. Und dazu braucht dann der Abgeordnete entsprechende Informationen. Deshalb ist diese Debatte wichtig. Dann zu den ganzen Gutachten, die nun zitiert wurden. Ich bin dann gespannt auf die Ausführungen der Regierungsbank. Ich meine, Tatsache ist, die Initianten haben einen zentralen Punkt in der Begründung abgeändert. Und mitunter kommt auch jetzt die Regierung zu einer anderen Ansicht und sagt, nach dieser Abänderung des Begründungstextes dieser Initiative sieht auch die Argumentation der Regierung anders aus. Und mitunter hätte auch Dr. Sägesser oder Dr. Schierscher ganz anders argumentiert, wenn dieser Begründungstext nicht so gewesen wäre. Das wissen wir nun nicht. Selbstverständlich hätten sie in ihren Gutachten auch darauf hinweisen können wie Dr. Saxer. Das haben sie nicht gemacht, aber, wie gesagt, die Ausgangslagen sind doch sehr verschieden. Nun ist ja die Aufforderung des Landtagspräsidenten, wir sollen uns zur Verfassungskonformität äussern. Das ist eben schon der zentrale Punkt, wie gesagt: Dass wir Informationen benötigen, ist unbestritten. Die Gretchenfrage ist doch: Von wem bekommen wir diese Informationen? Da ist eben das Votum von Thomas Lageder doch sehr gut, dass er die Vergangenheit aufgezeigt hat. Er hat das Beispiel des Abg. Günter Vogt aufgezeigt, der entsprechende Informationen nicht erhalten hat. Und die Gretchenfrage ist jetzt einfach: Bekommen wir nun diese Informationen oder nicht? Da ist eben dieser Art. 20a Abs. 1 sehr zentral. Da drin wird unter anderem gefordert, dass die Abgeordneten auch Informationen von der Staatsverwaltung erhalten. Da habe ich jetzt eine Frage an die Initianten und ich beziehe mich bewusst nur auf das Gutachten von Dr. Saxer - denn das ist ja das Gutachten, das die Initianten sicherlich akzeptieren -, ganz konkret auf den Punkt 62 in diesem Gutachten. Den finden Sie auf Seite 25 von 37. Da steht eben explizit drin: «Auch der Vorbehalt, dass die Regierung an die Amtsstellen Weisungen bezüglich Einschränkung der Informationspolitik erteilt oder gar die Erteilung von Informationen untersagt, ist zu streichen. Eine solche Einschränkung wäre tatsächlich nicht verfassungskonform.» Das ist doch ganz eine zentrale Ausführung. Ich frage mich effektiv: Ist dann Art. 20a verfassungskonform? Mit diesem Satz von Dr. Saxer ziehe ich das doch stark in Zweifel. Wie gesagt, da steht doch explizit: Die Regierung hat dieses Weisungsrecht. Wenn wir uns den Art. 20a betrachten, steht nach meinem Dafürhalten doch etwas anderes drin. Und da wäre ich den Initianten schon noch dankbar, wenn sie Ausführungen machen könnten, wie sie die Verfassungskonformität auf Grundlage dieses Gutachtens von Dr. Saxer mit Art. 20a vereinbaren können im Zusammenhang mit der Verfassung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Sie, Herr Landtagspräsident, haben am Anfang des Traktandums klar und unmissverständlich das Vorgehen mitgeteilt. Zuerst geht es um die Frage, ob die vorliegende Gesetzesinitiative verfassungskonform ist. Später erfolgt dann die Eintretensdebatte. Das Votum des Abg. Thomas Lageder ist eindeutig ein Eintretensvotum, das erst später hätte zugelassen werden dürfen. Gestern wurde der Abg. Georg Kaufmann für das Wort Frechheit gerügt. Der Abg. Elfried Hasler hat sich gestern über eine weitherum anerkannte Doktorarbeit lächerlich gemacht - leider wurde er nicht gerügt. Ich bitte Sie, Herr Landtagspräsident, mit gleichen Ellen zu messen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bemühe mich stets. Wir müssen uns bewusst sein: Es betrifft wirklich alle, es bezieht sich auf alle. Es ist immer gut, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Aber man muss auch bereit sein, dann selbst auch einmal Kritik einzustecken. Aber ich nehme Ihre Anregung sehr gerne entgegen.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann hier gleich anschliessen. Ich möchte hier in aller Entschiedenheit zurückweisen, dass ich irgendetwas lächerlich gemacht habe. Herr Abg. Konrad, Sie waren gestern hier drin. Ich habe gesagt, ich habe das Wort «Diplomarbeit» statt «Doktorarbeit» benutzt und ich habe mich nachher auch korrigiert. Das hat nichts mit Lächerlichkeit zu tun. Ich habe auch betont, dass ich eben diese Doktorarbeit in keiner Art und Weise geringschätzen will. Das können Sie nachhören. Das ist nachhörbar. Das lasse ich mir nicht nachsagen. Dann zum zweiten Punkt: Ich wurde noch vom Abg. Rehak angesprochen und hier möchte ich auch noch eine Richtigstellung machen. Der Abg. Rehak hat gesagt, dass ich gesagt hätte, dass wir diese Vorlage beim Staatsgerichtshof prüfen lassen sollen. Auch das ist nachhörbar - das ist nicht so. Ich habe gesagt, diese Möglichkeit wurde von einem Initianten selbst eingebracht und zeigt offensichtlich, dass es hier gewisse Zweifel gibt. Also auch das ist nachhörbar. Aber, ja, lassen wir das. Ich möchte noch einmal zur Verfassungsmässigkeit zurückkommen, und der Abg. Johannes Hasler hat es meines Erachtens treffend ausgeführt: Es geht hier jetzt nicht um die Frage, ob die Vorlage nachträglich noch repariert werden kann in einem Prozess. Es geht um die Frage, ob die Vorlage, so wie sie ist, verfassungskonform ist. Das ist ein ganz zentraler Punkt meiner Meinung nach. Aus verschiedenen informellen Gesprächen im Pausenraum und Vorgesprächen habe ich den Eindruck gewonnen, dass es viele Abgeordnete gibt, die ganz klar grosse Zweifel an der Verfassungsmässigkeit hegen. Das ist auch kein Wunder bei all diesen Gutachten, die hier vorliegen. Aber andererseits wollen verschiedene Abgeordnete diesen angestossenen Prozess jetzt irgendwo weiterführen und diese Frage klären. Darum neigen sie, obwohl sie grosse Zweifel an der Verfassungsmässigkeit haben, dazu, jetzt hier für Verfassungsmässigkeit zu stimmen. Was an sich natürlich problematisch ist. Entweder bin ich der Meinung, es ist nicht verfassungsmässig oder es ist es. Aber ich denke, in diesem Zusammenhang ist der Vorschlag des Abg. Lageder wirklich sehr gut überlegenswert. Ich denke, er kann genau diesen Abgeordneten hier eine Brücke bauen, wenn nämlich der Landtag sich entscheiden sollte, dass diese Vorlage nicht verfassungskonform ist. Den Prozess weiterzuführen und den Antrag zu stellen, dass hier eine Kommission eingesetzt wird - zum Beispiel an der nächsten Landtagssitzung, dann mit einem Auftrag auf Vorschlag des Präsidiums - und dass sich diese Kommission dann ganz konkret mit dieser Frage des Informationsrechtes und wie dies auszugestalten wäre, sofern es hier Änderungen braucht zum heutigen System, befasst. Das finde ich schon einen sehr kreativen respektive konstruktiven Vorschlag. Und darum auch meine Frage an den Abg. Lageder: Werden Sie konkret diesen Antrag stellen, sofern die Verfassungsmässigkeit jetzt abgelehnt werden sollte? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur zu zwei, drei Aussagen oder Themen ganz kurz Stellung nehmen. Zum ersten ebenfalls an die Adresse des Abg. Thomas Lageder. Und zwar geht es um das Gesprächsangebot der Regierung. Das hat der Abg. Günter Vogt geschildert, wie sich das de facto abgespielt hat. Zudem gibt es die andere Antwort dazu auch noch. Die Landtagsabgeordneten können mit einem parlamentarischen Vorstoss oder mit einer Initiative, was das auch immer ist, eine Idee verfolgen und haben das Recht, dass diese Initiative oder dieser parlamentarische Vorstoss gemäss dem Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz auch behandelt wird. Mit dem Art. 9a haben die Landtagsabgeordneten das Recht, dass legistisch geprüft wird, die Verfassungsmässigkeit geprüft wird, ob alles vereinbar ist mit den Staatsverträgen. Und nichts anderes haben wir hier beansprucht, als dass wir diese Initiative einfach geprüft haben wollten, wie das Geschäftsverkehrsgesetz das vorgibt. Dort wird auch geregelt, wie die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Landtag funktionieren soll. Diesen Anspruch dürfen wir haben und das dürfen alle haben hier in diesem Landtag, die einen parlamentarischen Vorstoss machen. Denn es geht im Grundsatz um eine Idee, die mit einem Vorstoss verfolgt wird, und diese Idee soll dann nachher, wenn sie nach der Prüfung in den Landtag kommt, auch im Landtag diskutiert werden können, wie hier jetzt zum Beispiel Verfassungsmässigkeit. Dann haben Sie sich bei den Ausführungen wirklich nicht mit der Verfassungsmässigkeit, was eigentlich der Grundsatz dieser Diskussion ist, befasst und auch nicht mit der Initiative selbst, mit dem Inhalt, mit der Zielsetzung. Gemäss Ihren Ausführungen würde jeder Abgeordnete wie ein kleiner PUKler oder ein Spezial-PUKler unterwegs sein und permanent hier irgendetwas unternehmen. Nein, das ist nicht so. Sie müssen halt den Inhalt oder die Zielsetzung wirklich anschauen. Es ist in diesem Sinne unfair, einen Inhalt, eine Zielsetzung auf diese Weise zu verfälschen und darzustellen.Und zum Schluss haben Sie noch den Vogel abgeschossen mit der Bewertung. Das hätten Sie an den Anfang stellen können. Sie haben gesagt, die Initianten haben mehr als ein dilettantisches Vorgehen an den Tag gelegt. Das ist schon ein starkes Stück, diese Aussage, die Sie selbst verantworten müssen. Ich bin froh darüber gewesen, dass Ihr Kollege Georg Kaufmann das dann anders gesehen hat. Er hat gesagt, die Initianten haben gehandelt, sie haben ein Thema ins Rollen gebracht. Er hat eine sehr konstruktive Haltung eingenommen, obwohl er schlussendlich bei der Verfassungsmässigkeit eine andere Sicht hat. Aber er hat das sehr konstruktiv dargestellt und nicht das Ganze in diesem Sinne versenkt, wie Sie das gemacht haben. Dann zum Abg. Elfried Hasler: Sie haben eingangs gesagt, dass die Wahrung und die Feststellung der Verfassungsmässigkeit ein hohes, ein gutes, ein wichtiges Gut ist. Ja, das ist wirklich ein wichtiges Gut. Und es braucht da auch Fairness. Es kann nicht sein, dass man bei der Feststellung der Verfassungsmässigkeit eine Idee von Parlamentariern, das, was aus dem Parlament herauskommt, auch fahrlässig versenkt, fahrlässig als verfassungswidrig anschaut, und dann ist alles nicht mehr auf dem Tisch. Es hat auf beiden Seiten ein hohes Gut. Ein hohes Gut in der Entscheidung, ob es verfassungsmässig ist oder ob es nicht verfassungsmässig ist. Das muss man schon ganz klar in diesem Sinne sehen. Dann haben Sie gesagt, die Initianten haben selbst festgestellt oder selbst gesagt, dass es noch viele Anpassungen benötige, und deshalb sei die Initiative nicht verfassungskonform. Und Sie haben auch gesagt, ich habe es notiert, vermutlich haben Sie mich gemeint, die Initianten würden nicht an ihre Verfassungs-mässigkeit glauben, sie hätten selbst gesagt, dass die Initiative an den Staatsgerichtshof geschickt werden könnte. Ich habe ganz klar gesagt mit vorherigen Zitaten von Verfassungsrechtlern: Man kann dem Gutachten Glauben schenken oder nicht. Der Abg. Harry Quaderer hat es aufgezählt: Es sind sieben Gutachten, sieben Arbeiten hier, die dem Landtag vorliegen. Und ich vermute nicht, dass alle alles gelesen haben, weil es auch noch anderes gibt, es wird wieder auf andere Schriften, Gutachter, Verfassungsexperten verwiesen, auf Mastronardi, auf Allgäuer und so weiter und so fort. Ich erwarte auch nicht, dass man hier alles liest. Es ist eine Voraussetzung, wenn man die Verfassungsmässigkeit beurteilen möchte oder kann oder gefühlsmässig beurteilen möchte, dann ist es schon wichtig, dass man sich da viel eingelesen hat. Aber der Landtag geht kein Risiko ein, wenn er unschlüssig ist, denn wenn er die Verfassungsmässigkeit zugunsten des Landtages spricht, dann hat die Regierung immer noch die Möglichkeit, beim Staatsgerichtshof anzuklopfen. Und dass die Verfassungsmässigkeit gegeben ist, die Verfassungskonformität vorhanden ist, davon sind wir insgesamt überzeugt aufgrund von den verschiedenen bestehenden Expertenaussagen. Die Frau Abg. Violanda Lanter-Koller hat ein ganz entscheidendes Statement gebracht von lic. iur. Marzell Beck, worüber schon Arbeiten gemacht worden sind, Aussagen gemacht worden sind, Expertenaussagen. Und Sie können auch einem Marzell Beck natürlich nicht glauben. Es steht Ihnen frei zu, dass Sie diesen Marzell Beck einordnen unter eine kleine Nummer in dieser Verfassungsfrage. Aber ich glaube, er hat bestätigt mit seiner langjährigen Präsidentschaft beim Staatsgerichtshof, dass seine Aussagen schon Gewicht haben dürften. Dann möchte ich mich noch bedanken für die Aussagen des Abg. Christoph Wenaweser. Er hat gesagt, und das finde ich eigentlich bei der Beurteilung der Verfassungsmässigkeit noch sehr wichtig: Auf das juristische Parkett vermöge er sich nicht zu begeben. Das ist die Schwierigkeit, die der Landtag hat. Auf dieses juristische Parkett sich zu begeben, das ist bereits schon für die Initianten eine Gratwanderung, weil wir ja Laien in diesem Sinne sind. Aber wir haben uns bedient mit verschiedener, wirklich fundierter verfassungsrechtlicher Beratung. Man muss sich da wirklich informieren, wie ich gesagt habe. Es gibt verschiedene Schriften, und die Komplexität ist sehr gross. Dann ganz herzlich bedanken möchte ich mich für die sehr fundierte, tiefgründige Befassung mit der Thematik bei der Abg. Violanda Lanter-Koller. Sie hat wirklich ganz tiefgründig, profund die Gutachten in den entscheidenden Stellen betrachtet und analysiert. Sie hat das sehr gut untermauert, hat auch die kritischen Fragen darin integriert. Aber das heisst nicht, wenn die Gesetzesinitiative im Grundsatz, und das ist bei ihr auch zum Ausdruck gekommen, auch mit dem Zitat des Marzell Beck, verfassungsmässig ist, kann man natürlich sagen, das ist ja fair von den Initianten, dass sie sagen, aufgrund von den verschiedenen intensiven Arbeiten dieser Gutachter und dieser Experten, dass es noch Anpassungen benötigt. Das hat mit länderspezifischer Anpassung zu tun. Wir haben schon des Öfteren über den Rhein geschaut und uns orientiert an der Schweiz bei Gesetzgebungen. Wir haben gesagt, in der Schweiz wird das so und so praktiziert, in Österreich wird es so und so praktiziert, wenn man Gesetze geschaffen hat hier drin. Wir haben auch im gleichen Zug gesagt, bedingt natürlich bei unserer Rechtsgebung in Liechtenstein, dass diese und jene Anpassungen vorgenommen werden müssen. Das ist nichts Neues, und das ist nur klar und fair, dass man das in den Raum stellen kann, hat jedoch mit der grundlegenden Verfassungsmässigkeit überhaupt nichts zu tun. Dann, wenn die Verfassungsmässigkeit bestätigt würde, gehört das zu den Materialien der nächsten Schritte, auch was andere Vorschläge hier drin sind. Das war mir wichtig, dies mit auf den Weg zu geben und zu diesen Themen eine kurze Meinung und Replik von meiner Seite zu geben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt die Debatte für eine 20-minütige Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11 bis 11:30 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 11 fort. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Vielleicht zuerst zum Thema einer Besonderen Landtagskommission: Ich denke, die Besondere Landtagskommission kann eingesetzt werden, nachdem wir über die Verfassungsmässigkeit der Vorlage befunden haben. Vorher macht das aus meiner Sicht nur sehr wenig Sinn, weil: Was kann eine Besondere Landtagskommission ausrichten, ausser wiederum ein neues Gutachten zu bestellen, welches sich mit dieser Frage auseinandersetzt? Ich denke, die BLK wird genauso überfordert sein mit dieser Frage, wie wir vielleicht selber sind. Und deshalb schlage ich vor, dass wir zuerst über die Verfassungsmässigkeit abstimmen; und wenn wir das Gefühl haben, okay, es ist so weit verfassungsmässig, dass wir das einer BLK übergeben können, dann können wir dann auch noch vor der 1. Lesung eine BLK einsetzen. Aber dass wir das jetzt vor der Frage der Verfassungsmässigkeit tun, das macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Dann hat Wendelin Lampert gefragt bezüglich des Gutachtens Saxer, Randziffer 61 und 62, wenn ich mich jetzt richtig erinnere. Er hat gefragt, im Art. 20a, der Abs. 1, da heisst es: «Die Landtagsabgeordneten haben das Recht, von der Regierung und von der Staatsverwaltung über jede Angelegenheit des Landes Auskunft zu erhalten und Unterlagen einzusehen, soweit dies für die Ausübung des parlamentarischen Mandates erforderlich ist.» Hierzu führt Saxer auf Seite 24, Randziffer 61, aus: «Die Auffassung der Regierung, mit der Initiative solle ein umfassendes Kontrollrecht des Landtages eingeführt werden, ergibt sich zwar aus der Begründung der Initiative. Gemäss dieser soll das Kontrollrecht gegenüber der Landesverwaltung nicht durch die vorgesetzte Behörde, die Regierung, eingeschränkt werden dürfen.» Ja, da haben wir tatsächlich in der ersten Fassung einen Fehler gemacht. Ich habe auch eingangs erklärt, warum das so entstanden ist. Wir haben den Begründungstext entsprechend angepasst. Die Regierung kann weiterhin, und das möchte ich betonen, Weisungen an die Landesverwaltung auch bezüglich Informationsrechte erlassen, auch mit diesem Artikel. Aber es geht dann weiter unter Abs. 3 bis 6, da hat dann der Abgeordnete das Recht: «Besteht zwischen den Abgeordneten und der Regierung Uneinigkeit über den Umfang der Informationsrechte, so kann der Landtagsabgeordnete das Landtagspräsidium anrufen. Das Präsidium vermittelt zwischen dem einzelnen Abgeordneten und der Regierung.» Und am Schluss, ich lese jetzt nicht alle Absätze vor, entscheidet das Präsidium definitiv, ob das einzelne Landtagsmitglied an diese Information kommt oder eben nicht. Deshalb ist das zumindest aus meiner Sicht mit der Anpassung der Begründung in jedem Fall verfassungskonform. Saxer schreibt in der Randziffer 62, eine solche Einschränkung, eben diese Einschränkung der Weisungsbefugnisse der Regierung, wäre tatsächlich nicht verfassungskonform. Aber wir Initianten haben das korrigiert. Und deshalb ist dieser Punkt unbeachtlich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte Ihre erste Aussage nur dahingehend noch präzisieren, dass es nicht nur keinen Sinn machen würde, jetzt schon eine BLK einzusetzen, es wäre auch gar nicht möglich. Das ist dann im Rahmen des Eintretens, der Eintretensdebatte, möglich. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, in dieser Debatte geht es einzig um die Frage, ob der Landtag diese Gesetzesinitiative als verfassungskonform beurteilt oder als nicht verfassungskonform. Es ist naturgemäss eine sehr schwierige Frage. Und ich denke, kaum einer wird sich anmassen, darüber das richtige Urteil fällen zu können. Schlussendlich ist diese Materie sehr komplex und man müsste tatsächlich ein Verfassungsrechtler sein, um das abschliessend beurteilen zu können. Aber selbst wenn ein Zweifel vorhanden ist, dann heisst es ja nichts anderes, als dass man auf Fortsetzung des Verfahrens plädieren sollte und die Verfassungskonformität bestätigen sollte, ausser man will den ganzen Prozess abwürgen. Dann wird man, ohne dass man sich mit dieser Materie im Detail auseinandergesetzt hat, diese Gesetzesinitiative als nicht verfassungskonform beurteilen. Ich denke, hier sind die meisten Meinungen der Abgeordneten auch schon gemacht. Wir werden natürlich dann sehen, wie diese Abstimmung ausgeht. Was ich in aller Form zurückweisen muss, sind die Vorwürfe des Abg. Lageder, wonach die Initianten dilettantisch vorgegangen seien. Dies ist natürlich keinesfalls richtig, weil, und ich habe das schon mehrfach betont, wir Landtagsabgeordneten keine Verfassungsrechtler sind. Wir haben keine juristische Unterstützung zur Verfügung, die uns beraten könnte bei der Ausarbeitung einer Gesetzesinitiative, die naturgemäss eine schwierige Materie ist. Deswegen ein dilettantisches Vorgehen vorzuwerfen, das ist einfach nicht richtig und kann ich in dieser Form nicht akzeptieren. Wir haben in unserem Kreis mindestens, ich denke, vier Personen mit einer juristischen Ausbildung. Nicht alle haben sich bis jetzt geäussert zu dieser Gesetzesinitiative, wobei die bisherigen Meinungen, die ich gehört habe, eher positiv waren. Und von daher gesehen, gehe ich davon aus, dass auch die Bereitschaft vorhanden ist, diese Gesetzesinitiative doch von einigen Abgeordneten als verfassungskonform zu taxieren, vor allem jenen, die jetzt diesen angestossenen Prozess fortsetzen möchten. Und wir haben natürlich dann, sofern die Verfassungskonformität festgestellt würde, die Möglichkeit, auch eine Besondere Landtagskommission einzusetzen, die das angefangene Werk dann präzisieren könnte. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte ich mich auch bei den Initianten recht herzlich für die Initiative bedanken. Ich denke, bei dieser Initiative steckt sehr, sehr viel Arbeitsaufwand dahinter, sehr viel Herzblut dahinter, und ich möchte den Initianten wirklich recht herzlich danken. Ich denke, diese Initiative ist eine Art Symptom, ein Hilfeschrei aufgrund von negativen Erfahrungen, die die Initianten in der Vergangenheit bei der Informationsbeschaffung bei der Regierung und bei den Ämtern gemacht haben. Hier gibt es auch meines Erachtens tatsächlich ein Problem. Das Problem liegt darin, dass es einfach keine klaren Spielregeln in diesem Bereich gibt. Die Initianten haben jetzt versucht, einige Spielregeln hier aufzustellen. Aber meines Erachtens muss das Aufstellen dieser Spielregeln der Beschaffung der Informationen dann schlussendlich ein gemeinsamer Weg sein. Es muss ein gemeinsamer Weg von Regierung und Landtag sein. Hier muss ein gewisser Grundkonsens herrschen, wie die Informationsbeschaffung bei den Ämtern und bei der Regierung erfolgen soll, und dieser Grundkonsens muss schliesslich in Gesetzesbestimmungen münden. Hierzu möchte ich einfach das klare Bekenntnis anschliessend von der Regierungsbank hören, dass die Regierung bereit ist für einen solchen gemeinsamen Weg mit dem Landtag. Ansonsten: Der Herr Landtagspräsident hat es vorhin ausgeführt, wir sollen jetzt darüber entscheiden, ob diese Vorlage verfassungskonform ist oder nicht. Ich persönlich habe gewisse Bedenken, dass diese Vorlage verfassungskonform ist. Ich bin aber jetzt in dem Konflikt, dass ich, wenn ich dieser Initiative, ich sage jetzt, die Verfassungskonformität absprechen würde, dann den Prozess abwürgen würde. Und genau dies möchte ich einfach nicht. Dann bin ich anscheinend gezwungen, hier zu sagen, jawohl, die Initiative ist verfassungskonform - einfach, damit der Prozess überhaupt fortgeführt werden kann. Ich persönlich würde es bevorzugen, wenn wir diese Abstimmung vorab nicht hätten. Das werden wir dann von der Regierung noch hören, ob hier ein Grundkonsens besteht, und falls dieser besteht, würde ich persönlich es begrüssen, wenn nicht vorab über die Verfassungsmässigkeit abgestimmt werden würde, sondern über einen gemeinsamen Weg. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Herr Abg. Elfried Hasler hat mich noch angesprochen bezüglich der sogenannten Einsetzung einer BLK. Und ich möchte auch an das Votum des Abg. Thomas Vogt anschliessen, der von einem Hilfeschrei gesprochen hat. Ich sehe da schon, wie gesagt, ich habe das auch in meinem Votum ausgeführt, es gibt Handlungsbedarf. Ich möchte aber klar sagen: Ich habe keinen Antrag gestellt, sondern ich habe eine BLK in die Diskussion eingeführt. Und dabei wird es auch bleiben. Ich sehe die Fraktion der Freien Liste nicht in der Position, hier eine BLK zu beantragen. Ich denke, es wäre klüger, wenn das die Initianten tun würden. Und wie es der Abg. Thomas Vogt ausgeführt hat, in einer BLK ist die Mitarbeit der Regierung möglich. Und ich würde eben darin den Weg sehen, der verfolgt werden sollte. Wir werden auch dahin von der Freien Liste aus keine BLK beantragen, weil wir in den letzten Wochen schlechte Erfahrungen gemacht haben in Bezug auf Anträge zu BLKs von unserer Seite, wir sind also gebrannte Kinder. Diese Verantwortung müssen Sie selbst übernehmen. Weiter sehe ich Probleme, wenn jetzt hier eine BLK beantragt würde: Was wäre denn der Auftrag dieser Kommission? Darum würde ich vorschlagen, den Weg zu wählen, dies in der nächsten Landtagspräsidiumssitzung einzubringen, dort zu diskutieren, einen Auftrag zu formulieren, Rücksprache mit den einzelnen Fraktionen zu halten, es sind ja dort alle Fraktionssprecher vertreten. Und dann könnte im April-Landtag, der im März stattfindet, eben ein Zusatztraktandum oder ein Traktandum definiert werden, eine Wahl einer BLK, und der Auftrag könnte so definiert werden. Und es wird ja auch entscheidend sein, welche Personen in diese BLK delegiert werden. Ich glaube nicht, dass in allen Fraktionen, ich will Ihnen nicht zu nahe treten, zu 100% klar ist, wer in dieser BLK Einsitz hätte. Also nochmals ganz kurz mein Fazit: Entweder entscheiden die Initianten, dass es eine BLK gibt. Einer der Initianten ist ja auch Mitglied im Landtagspräsidium, der könnte das dann dort auch einbringen, und sonst müsste das einfach gesondert noch einmal als Traktandenpunkt generell im Landtagspräsidium diskutiert werden. Aber ich möchte klar festhalten, ich habe keinen Antrag gestellt, ich habe es aber in die Diskussion eingebracht. Und ich denke, das hat sich jetzt auch gelohnt. Ich denke, das wäre von mir aus gesehen, der beste Weg dieses weiterzuentwickeln und zu einer Lösung zu kommen. Und ich finde auch das geforderte Commitment des Abg. Thomas Vogt von der Regierung wichtig. Und ich würde es auch begrüssen, wenn sich die Regierung dazu äussert. Aber meine Interpretation der Ausführungen im Bericht und Antrag sind dahingehend eindeutig: Für mich hat die Regierung schon signalisiert, dass sie bereit ist, mitzuarbeiten. Aber eine Wiederholung kann ja nicht schaden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Bis jetzt wurde immer von zwei Gewalten gesprochen. Zwischen diesen zwei Gewalten sind Unsicherheiten bezüglich der Informationsrechte aufgetreten. Es gibt aber noch eine dritte Gewalt im Staat, die Justiz. Ich werde für eine Überweisung stimmen. Bei einem positiven Ausgang der Abstimmung kann der Staatsgerichtshof entscheiden, sofern die Regierung das beantragt. Geht das Ganze gut aus, dann kann ja die Regierung die genauen Bestimmungen bezüglich der Informationsrechte mit dem Weisungsrecht ausarbeiten. Wenn nicht, dann wird der Staatsgerichtshof sicher auch feststellen, warum das nicht verfassungskonform ist, und dann kann man das ja noch einmal angehen. Ich weiss nicht, ob die Regierung etwas dazu sagen kann, ob sie, wenn das überwiesen wird, das an den Staatsgerichtshof weiterzieht oder nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wird jetzt fast in jedem Votum die Regierung angesprochen. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn ich jetzt wirklich zwischendurch einmal der Regierung das Wort gebe. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Es war Aufgabe der Regierung, die vorliegende parlamentarische Initiative auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den Staatsverträgen sowie ihre legistische Umsetzung zu überprüfen. Die Regierung ist nach gründlicher Vorprüfung zum Ergebnis gelangt, dass die Initiative in mehrfacher Hinsicht nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Zu denselben Ergebnissen wie die Regierung kamen auch die beiden offiziellen Gutachter: Sowohl der von der Regierung beauftragte Dr. Sägesser als auch der vom Landtag bestellte Dr. Schierscher qualifizierten völlig unabhängig voneinander die Initiative als nicht verfassungskonform. Sogar der von den Initianten beauftragte Gutachter konnte die Initiative nicht vorbehaltlos für verfassungskonform erklären. Er kommt zum Schluss, dass die Initiative nur mit einer anderen Begründung und unter Berücksichtigung vieler anderer Aspekte mit der Verfassung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Worum geht es nun bei der Initiative? Die Initianten wollen das Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz, kurz GVVKG, dahingehend abändern, dass neu jeder einzelne Abgeordnete das Recht haben soll, von der Regierung und von der Staatverwaltung über jede Angelegenheit des Landes Auskunft zu erhalten und Unterlagen einzusehen, soweit dies für die Ausübung des parlamentarischen Mandates erforderlich ist. Abgesehen von wenigen Ausnahmen will die Initiative ein Recht auf Auskunft und auf Akteneinsicht des einzelnen Abgeordneten einführen, und zwar direkt gegenüber den Amtsstellen und gegenüber den öffentlichen Unternehmen. Daran ändert auch die neue Begründung nichts. Die vorgeschlagene Bestimmung entstammt dem schweizerischen Recht. Nun könnte man meinen, was in der Schweiz möglich ist, geht auch in Liechtenstein. Sobald man sich das aber genauer anschaut, sieht man, dass dies hier nicht zutrifft. Zu verschieden sind nämlich die Verhältnisse zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Das sagt übrigens auch der von den Initianten beauftragte Gutachter. So führt er unter anderem aus: «Bei der Ausgestaltung der Gesetzesinitiative wurde bislang zu wenig auf länderspezifische Besonderheiten Rücksicht genommen. Zu nennen ist hier das Amtsgeheimnis, deren Verletzung in Liechtenstein, anders als in der Schweiz, nicht strafrechtlich sanktioniert ist. Zudem ist aufgrund von Art. 63 Abs. 4 LV zu berücksichtigen, dass bei Akten der parlamentarischen Kontrolle der Regierungsvertreter gehört werden muss.» Seit die verfassensrechtliche Problematik offensichtlich ist, wollen die Initianten es zwar nicht mehr zugeben, aber es ist klar: Die Initianten wollen ein Kontrollrecht des einzelnen Abgeordneten einführen. Daran ändert auch ein Umschreiben der Begründung nichts. Der Titel der Initiative lautet nach wie vor: «Gesetzesinitiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtages im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts». In der ursprünglichen Begründung kommt das Wort Kontrolle x-fach vor und die neue Bestimmung soll in dasjenige Kapitel des GVVKG eingefügt werden, indem es um die Kontrolle der Staatsverwaltung geht. Da kann man bei bestem Willen nicht mehr behaupten, man wolle nur ein Informationsrecht und das habe mit Kontrolle nichts zu tun. Eine Übernahme der schweizerischen Regelung passt nicht ins liechtensteinische Recht. Genau das sagt im Übrigen auch der Gutachter der Initianten, Prof. Saxer. Wir wollten diese Diskrepanzen mit den Initianten klären und versuchen, zu einer verfassungskonformen Lösung zu gelangen. Die Regierung stellt sich ja nicht gegen ein Informationsrecht der Abgeordneten. Ich gestehe auch zu, dass es in Einzelfällen nicht optimal gelaufen ist, und genau hier wollen wir auch ansetzen. Wir haben versucht, mit den Initianten einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Da ein Teil der Initianten dieses Angebot abgelehnt hat, kam es leider zu keinem Gespräch. Warum ist diese Initiative aus Sicht der Regierung verfassungswidrig?Sie haben den Bericht und Antrag der Regierung und die Gutachten von Dr. Sägesser und Dr. Schierscher gelesen. Also kann ich mich kurzfassen. Die Initiative missachtet die in der Verfassung angelegte Kompetenzverteilung zwischen dem Landtag und der Regierung. Sie will den einzelnen Abgeordneten ein direktes Weisungsrecht gegenüber der Verwaltung auf Auskunftserteilung und auf Akteneinsicht geben, ohne die Regierung vorher anzuhören. Damit verstösst die Initiative gegen die Gewaltenteilung und das in der Verfassung verankerte Anhörungsrecht der Regierung. Die Initiative missachtet also nicht nur die verfassungsrechtliche Stellung der Regierung und beeinträchtigt sie in ihrer Leitungs-, Aufsichts- und Weisungskompetenz, sondern sie würde auch den Charakter des parlamentarischen Kontrollrechts nachteilig verändern, weil sowohl die GPK als auch der Landtag geschwächt würden. Das kann nicht im Interesse eines verantwortungsvollen Landtags sein. Dann noch zum Thema Amtsverschwiegenheit. Die Initiative sieht ein Einsichtsrecht des einzelnen Abgeordneten auch in vertrauliche Unterlagen vor, ohne gleichzeitig dessen Pflicht zur Amtsverschwiegenheit zu verankern. Das ist ein weiterer bedeutsamer Unterschied zur Schweiz und daran kommt auch Prof. Saxer nicht vorbei. Unabhängig davon, ob es sich dabei um ein verfassungsrechtliches Argument handelt oder nicht, es ist ein wichtiges Argument und es spricht ganz klar gegen die Initiative. Sie ist auch in diesem Punkt unvollständig. Die Initianten haben diese Problematik der Amtsverschwiegenheit nicht bedacht und glauben es erst, seit es ihnen ihr Gutachter erklärt hat. Die Sache ist klar: Wenn so eine Bestimmung gemäss Initiativtext kommt, müssen die Abgeordneten der Verschwiegenheitspflicht unterstellt und eine Verletzung wie in der Schweiz unter Strafe gestellt werden.Die Initianten haben bei Prof. Saxer ein Parteigutachten in Auftrag gegeben. Prof. Saxer sieht in verschiedenen Punkten Probleme, welche auch von der Regierung thematisiert wurden. Die fehlende Berücksichtigung des Anhörungsrechts der Regierung gemäss Art. 63 Abs. 4 Landesverfassung, die verfassungsrechtlichen Unterschiede zwischen Liechtenstein und der Schweiz, die Notwendigkeit der Gewährleistung des Weisungsrechts der Regierung, die Problematik der Amtsverschwiegenheit. All diese Punkte hat die Regierung kritisiert, und all diese Punkte werden auch im Gutachten Saxer bemängelt. Prof. Saxer weist auch darauf hin, dass eine unbesehene Übernahme des Wortlauts der schweizerischen Vorbildbestimmung Probleme mit sich bringen würde und die Übernahme einer einzelnen Bestimmung in der Praxis zu grossen Unklarheiten führen kann. Fakt ist, dass immer weniger klar ist, was die Initiative wirklich bedeuten soll. Ich bin nun seit fünf Jahren Regierungschef. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir in der Regierung stets eine transparente und offene Informationspolitik gepflegt, insbesondere gegenüber dem Landtag und seinen Kommissionen. Natürlich gibt es Regeln, die wir dabei zu beachten haben, insbesondere wenn es um persönliche Dinge von Betroffenen geht. Wir werden auch weiterhin transparent und offen mit dem legitimen Informationsbedürfnis der Abgeordneten umgehen und sind überzeugt, dass wir im Rahmen der schon bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des vor bald 20 Jahren geschaffenen Informationsgesetzes, eine für alle Seiten befriedigende Lösung finden. Die Regierung ist bereit, für eine einheitlichere Praxis zu sorgen. Für diese Vereinheitlichung der Praxis braucht es nicht unbedingt eine gesetzliche Regelung. Durch entsprechende Vorgaben wird die Regierung künftig gewährleisten, dass einfache Anfragen der Abgeordneten rasch und möglichst unbürokratisch beantwortet werden. Wir prüfen derzeit, ob diese Vorgabe über einen Grundsatzbeschluss oder durch eine Anpassung der Geschäftsordnung der Regierung erfolgen soll. Ich stehe auch dem Vorschlag des Abg. Thomas Lageder sehr positiv gegenüber, das Thema Information an eine Kommission zu überweisen. Allerdings müsste dies eine gemischte Kommission von Landtag und Regierung sein. Das wäre ein Zeichen der Zusammenarbeit und würde sicher zu einer guten und gemeinsam getragenen Lösung führen. Bei einer vernünftigen und pragmatischen Lösung könnte dieser Streit, der letztlich das in den vergangenen Jahren aufgebaute gute Verhältnis zwischen Landtag und Regierung beschädigt, schnell beigelegt werden. Die Bürger erwarten zu Recht, dass sich Landtag und Regierung zusammen um das wohl des Staates kümmern, und nicht, dass sie sich mit Rechtsgutachten bekämpfen. Ich möchte noch gerne auf einige Ausführungen von einzelnen Abgeordneten eingehen. Der Abg. Thomas Rehak hat ja ausgeführt, dass das Kontrollrecht nicht Gegenstand der Initiative ist. Und für mich ist das schon spannend, wenn man sieht, wie die ursprüngliche Begründung gelautet hat, und dass man dann einfach hingeht und die Begründung kurzfristig ändert, aber den Initiativtext genau gleich belässt. Die Frage ist für mich: Was ist denn die Zielsetzung der Initiative? Die ursprüngliche Zielsetzung lautete: «Damit der einzelne Abgeordnete sein Kontrollrecht (und nicht bloss sein Informationsrecht) auch wirklich ausüben kann, muss er das Recht haben, direkt von der Landesverwaltung und den öffentlich-rechtlichen Betrieben, die wesentlich im Eigentum des Landes stehen, Auskunft und Einsicht in Unterlagen zu erhalten. Dieses Recht muss möglichst umfassend sein, damit der Landtag sein Kontrollrecht auch wirklich ausüben kann. Es können daher nicht jene Beschränkungen gelten, die für den einfachen Bürger aufgrund des Informationsgesetzes bestehen.» Das war die Begründung zu dieser Initiative. Nun bleibt der Gesetzestext gleich, die Begründung wird angepasst und plötzlich sagt man: Wir wollen keine Kontrollrechte mehr, was wir davor geschrieben haben und der Regierung zur Prüfung unterbreitet haben, das ist für uns nicht mehr gültig. Mit diesem Vorgehen habe ich schon meine grossen Schwierigkeiten und kann es ganz, ganz schwer einordnen, was denn wirklich die Zielsetzung der Initiative ist. Und dann möchte ich nur noch ganz kurz auf das Votum des Abg. Günter Vogt eingehen, und zwar betreffend das Gesprächsangebot. Sie haben gesagt, dass die Leiterin des Rechtsdienstes mit Ihnen gesprochen hat und das als privates Anliegen vorgebracht hat. Ich war beim Gespräch nicht dabei. Ich habe mit ihr aber anschliessend auch gesprochen und ich kann Ihnen sagen: Dieses Gespräch ist vorgängig mit mir abgestimmt worden. Sie hat mich gefragt, ob es okay ist, wenn sie mit Ihnen spricht, in klarer Abstimmung mit mir. Und wenn ich dann das Schreiben der vier Initianten vom 23. Dezember 2017 an mich sehe, dann kann man sich eben schon fragen, wie das zu beurteilen ist. Ich werde aus diesem Schreiben kurz zitieren. Unter Begründung, Punkt 3. steht: «Es ist ein fragwürdiges Verhalten, wenn die Regierung im Vorfeld des Prüfauftrages gemäss Art. 9a GVVKG versucht, mittels vorgelagerten gewünschten Gesprächen die Vorlagen von Landtagsinitiativen zu beeinflussen und damit zu desavouieren. Dieses Vorgehen der Regierung ist im GVVKG nicht abgebildet und könnte daher auch als Verweigerung des Vorprüfungsauftrages der Regierung gemäss Art. 9a GVVKG gewertet werden.» Und unter Punkt 4 schreiben die Initianten: «Die Regierung hat diese Gesetzesinitiative, die vom Landtagspräsidenten am 4. Dezember 2017 gemäss dem GVVKG an die Regierung übermittelt wurde, ausschliesslich auf ihre Verfassungskonformität und die Legistik zu prüfen. Stattdessen versuchte die Regierung beziehungsweise die Stabsstelle des Rechtsdienstes mit Datum vom 19. Dezember 2017 - also über zwei Wochen nach Eingang des ordentlichen Prüfungsschreibens durch den Landtagspräsidenten - mit den Initianten der Gesetzesinitiative einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Die Initianten haben die Einladung zu Gesprächen in gemeinsamer Absprache abgelehnt.» Das ist ein Schreiben, das an mich gegangen ist, unterzeichnet von allen vier Abgeordneten. Und es war das Interesse der Regierung, dass man hier Kontakt sucht über die Leiterin des Rechtsdienstes, die nämlich den Auftrag hatte, diese Vorprüfung durchzuführen, und einfach auch wissen wollte, was denn genau die Zielsetzung ist. Dass man dieses Gesprächsangebot ablehnt, finde ich wirklich schade. Denn man hätte genau damit wahrscheinlich diesen Weg auf ein anderes Gleis gebracht und eine gute Lösung herbeiführen können. So weit zu meinen Ausführungen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir sollten ja immer noch die Frage beantworten, ist nun diese Initiative verfassungskonform oder nicht? Es wird sich dann im Rahmen der Abstimmung über Eintreten weisen. Es wurde jetzt ja auch vermehrt über das Gutachten von Marzell Beck aus dem Jahr 2012 debattiert. Was wir alle zusammen nicht wissen: Was hätte Marzell Beck zu dieser Initiative gesagt, wie sie eingereicht wurde, sprich, wie der erste Begründungstext ausgesehen hat. Was hierzu Marzell Beck am Ende des Tages gesagt hätte, wissen wir nicht. Mitunter hätte auch er festgestellt, hier geht das Informationsbedürfnis des Landtages zu weit. Aber wie gesagt, diese Frage können wir nicht abschliessend beantworten. Dann zu meiner Frage an die Initianten, und hier danke an den Abg. Thomas Rehak für seine Ausführungen betreffend diesen Absatz 1. Der grösste Knackpunkt im Zusammenhang mit der Verfassungskonformität ist für mich in Abs. 1 dieser Zusatz «und von der Staatsverwaltung». Und da ändert eben auch Abs. 3 nichts an der ganzen Geschichte, denn in Abs. 3 und den folgenden Absätzen geht es immer darum, was die Regierung und Landtag miteinander machen, wenn die Informationen nicht geklärt sind. Da sprechen zwei Institutionen miteinander auf Augenhöhe. Aber im Abs. 1 werden eben zusätzliche Personen involviert. Und da stelle ich mir die Frage: Ist das verfassungskonform. Und wir sehen ja, auch der Gutachter Saxer sagt: Herren Initianten, ihr müsst den Begründungstext abändern. Und wo ich dann einfach erstaunt bin, dass der Dr. Saxer nicht sagt, dann muss man auch den Abs. 1 abändern. Und da komme ich eben zu dieser Ziffer 62 im Gutachten auf der Seite 25, wo er explizit sagt: «Auch der Vorbehalt, dass die Regierung an die Amtsstellen Weisungen bezüglich Einschränkung der Informationspolitik erteilt oder gar die Erteilung von Informationen untersagt, ist zu streichen. Eine solche Einschränkung wäre tatsächlich nicht verfassungskonform.» Für mich widerspricht sich hier Dr. Saxer selbst. Er müsste doch auch fordern, nicht nur die Begründung abzuändern, sondern auch den Abs. 1. Wenn in diesem Abs. 1 diese vier Worte gestrichen würden, dann wäre für mich die Verfassungskonformität gegeben. Mit diesen Worten kann ich es nicht abschliessend beurteilen. Und mir geht es ähnlich wie vielen hier drinnen. Am Ende des Tages stelle ich mir die Frage: Was soll ich jetzt machen, ist das verfassungskonform oder nicht? Und wenn man jetzt Nein sagt, blockiert man den weiteren Prozess, und wenn man Ja sagt, blockiert man den Prozess zwar nicht, allerdings verursacht man mitunter weiter gehende Probleme. Aber wie gesagt, ich weiss auch nicht, was Dr. Saxer hier dazu sagen würde. Es wäre noch gut, wenn er hier wäre. Es wäre noch interessant in Erfahrung zu bringen: Wieso sagt er, Initianten, ihr müsst die Begründung anpassen, aber nicht den entsprechenden Text im relevanten Artikel? Und das ist halt noch zentraler als die Begründung. In letzter Konsequenz hätte man doch auch den Art. 20a Abs. 1 anpassen müssen. Dann wäre die ganze Argumentation auch schlüssig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, es kann nicht darum gehen, in der folgenden Abstimmung festzustellen, ob wir den Prozess blockieren oder nicht. Wir müssen wirklich sehr ernsthaft die Verfassungsmässigkeit beurteilen. Und ich glaube auch, wir haben es jetzt verschiedentlich gehört, die Bereitschaft ist allseits vorhanden. Und ich kann das auch wirklich von mir sagen, dass ich dafür sorgen werde, falls das gewünscht ist, dass im Präsidium dieser Ball weitergespielt wird und wirklich auch die Regierung und der Landtag einbezogen werden, damit die Thematik nicht verloren geht. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Mein Votum passt jetzt genau zu Ihrer Aussage. Ich beziehe mich auf eine Aussage des Abg. Erich Hasler. Ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Aber ich habe Sie auch so gehört oder verstanden, dass Sie gesagt haben, wer jetzt sagt, das ist nicht verfassungskonform, der würgt den Prozess ab, habe ich gemeint, hätte ich gehört. Und da möchte ich mich dagegen wehren. Auch wenn ich jetzt dagegen bin, heisst es nicht, dass ich diesen Prozess nicht weiterführen möchte. Ich habe in meinem Votum ganz ausdrücklich gesagt, dass das ein wichtiges Anliegen ist, dass ich auch Verständnis für dieses Anliegen habe, dass es berechtigt ist, dass wir diese Fragen klären. Wenn ich jetzt dagegen bin, heisst es nicht, dass ich gegen den Prozess bin. Ganz im Gegenteil: Das heisst für mich, der Prozess stoppt heute, jetzt, aber der Prozess geht weiter an einem anderen Punkt mit all den Erfahrungen, die wir jetzt gemacht haben, und mit all den Unterlagen, die wir haben. Die können wir natürlich alle benützen, auch die Erfahrungen die wir gemacht haben. Wir müssen ja nicht von null anfangen. Also für mit ist das essenziell wichtig, zu sagen: Wenn ich jetzt dagegen bin und sage, es ist nicht verfassungskonform aufgrund verschiedener Aussagen und der Gutachten, dann ist für mich das kein Abwürgen des Prozesses - ganz im Gegenteil, dann geht dieser Prozess weiter, aber von einem anderen Punkt aus, nicht von heute, von jetzt, sondern von einer BLK, die wir dann vielleicht einsetzen werden. Aber das wird dann, wie das der Herr Landtagspräsident gesagt hat, später entschieden werden. Aber dieser Prozess wird weitergehen. Und das scheint mir das Wichtigste. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich denke, ich kann nahtlos an das Votum von Eugen Nägele anschliessen. Die Frage wurde gestellt, ob es sich nun um eine verfassungskonforme Vorlage handelt oder nicht. Ich denke, man sollte sehr vorsichtig sein, das ist eine sehr wichtige Angelegenheit. Die liechtensteinische Verfassung ist das Fundament unserer Gesetzgebung und wir sind die Gesetzgeber. Also wir sollten nicht leichtfertig mit einer solchen Entscheidung umgehen. Das hat mich auch dazu veranlasst, jetzt auch noch meine Meinung kundzutun. Denn eigentlich könnte man ja wirklich in einer Zwickmühle sein, wie das der Abg. Thomas Vogt auch gesagt hat. Zwickmühle in dem Sinn, dass ich voll und ganz anerkenne, dass Handlungsbedarf besteht. Und das ist auch wohl unbestritten. Das hat auch die Regierung erkannt und die Regierung hat auch Hand geboten. Zwickmühle auch, weil ich denke, die Initianten hatten in bester Absicht gehandelt und haben auch sehr viel Energie und Herzblut investiert. Jetzt wäre es natürlich ein Einfaches für mich als Oppositionspolitiker. Den Ball so aufzunehmen und gegen die Regierung zu schiessen, ist aber nicht meine Absicht, weil ich denke, es sollte jetzt auch zum Ausdruck kommen, dass wir wirklich gemeinsam einen Weg gehen und dass es nicht darum geht, dass es zwei verschiedene Parteien gibt, die sich bekämpfen. Und das ist, glaube ich, der Kern des ganzen Dilemmas. Es wird natürlich auch in der Presse leidlich ausgeführt und es ist für jeden Journalisten natürlich etwas Tolles, wenn man so einen Streit in die Breite ziehen kann. Es ist aber für die Reputation des Landtags und der Regierung alles andere als zuträglich. Ich habe jetzt den Voten, allen, zugehört. Und ich bin nicht der Meinung, dass ich jetzt zugunsten einer weiter gehenden Diskussion die wichtige Frage der Verfassungsmässigkeit einfach auf die leichte Schulter nehmen sollte. Also für mich als Gesetzgeber, gewählter Abgeordneter, gewählter Volksvertreter, ist es sehr wichtig, dass ich selbst entscheiden kann, was ich davon halte. Ich bekomme Gutachten, da kann ich mir meine Meinung bilden. Aber schlussendlich muss ich als Gesetzgeber bei jedem Gesetz entscheiden, ist es nun ein richtiges Gesetz, entspricht es der Verfassung und entspricht es der Meinung meiner Wähler? Das ist meine Voraussetzung. Und jetzt sage ich einfach: Die Bereitschaft ist da, weiter zu diskutieren, aber ich kann beim besten Willen hier keine Verfassungsmässigkeit feststellen. Ich würde meiner eigenen Überzeugung widersprechen. Auch wenn es nicht so angenehm ist, weil zwei der Initianten aus meiner Fraktion kommen, und dennoch: Das würde meiner Überzeugung komplett konträr entgegenlaufen. Meine Meinung ist: Diese Initiative ist so nicht verfassungskonform und ich kann sie aus diesem Grund so nicht akzeptieren. Ich erwarte aber aufgrund der Gespräche, die wir jetzt über mehrere Stunden geführt haben, dass wirklich das Problem angegangen wird, aktiv angegangen wird. Und der Vorschlag einer Kommission - sie muss gemischt sein. Ich denke, dann kommen wir auf den richtigen Weg. Und dann können wir auch der Bevölkerung draussen zeigen, dass wir wirklich etwas tun und uns nicht, es wurde schon manchmal jetzt erwähnt, mit uns selbst beschäftigen. Das ist zwar toll und schön, aber eigentlich haben wir andere Aufgaben zu erfüllen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte noch drei Repliken vornehmen. Die ersten zwei ergehen an den Herrn Regierungschef. Ich glaube nicht, dass man den Initianten einen Vorwurf machen kann betreffend das Verfahren, das sie gewählt haben. Wir haben uns gemäss dem Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz gerichtet. Wir haben eine Initiative in vielen Stunden und in vieler intensiver Arbeit erarbeitet, haben diese korrekt eingegeben beim Präsidium. Das Präsidium musste das dann gemäss dem GVVKG der Regierung zur Prüfung weiterleiten, zur legistischen Prüfung, zur Verfassungsmässigkeitsprüfung sowie mit der Vereinbarkeit der Staatsverträge. Und diesen Weg sind wir ganz korrekt gegangen. Dann frage ich die Regierung, wie kann sie uns, dem Landtag, schlüssig erklären, weshalb sich der Rechtsdienst und der Regierungsgutachter es sich leisten können, dass man bestehende Verfassungsexpertenstellungnahmen, bestehende verfassungsrechtliche Bewertungen von massgeblichen Verfassungsrechtlern, die sich schon mehrfach mit der Verfassung befasst haben, in Liechtenstein und vor allem auch mit dieser Materie, völlig ausblenden kann in diesem Vorprüfungsbericht. Es ist doch die Aufgabe des Rechtsdienstes und auch eines Gutachters Sägesser, wenn er beauftragt wird, dass auch diese vorhandenen Stellungnahmen, Expertenwissen, auch in der Vorprüfung zur Information des Landestages eingearbeitet werden. Diese Information wurde dem Landtag vorenthalten. Der Landtag muss zuerst - oder wir Initianten mussten zuerst darauf kommen, dass es solche Expertenschriften gibt, dass es solche Expertenmeinungen und Bewertungen zu ganz konkreten Fällen gibt. Also das ist Informationsrückhaltung, und diese Informationsrückhaltung, diese Nichtinformation im Bericht und Antrag zur Vorprüfung, ist sehr problematisch. Es ist Aufgabe einer Vorprüfung des Rechtsdienstes, dass alle Argumente, sofern sie vorhanden sind, aufgezeigt werden. Und da gibt es wirklich sehr viele, wir mussten immer stückweise darauf kommen, welche Expertenstellungnahmen, welche Verfassungsrechtler sich mit diesen Fragen schon beschäftigt haben und dieser Initiative letztlich die Verfassungsmässigkeit zugestehen. Dass diese im Bericht und Antrag ausgeblendet werden, das kann es doch nicht sein. Das ist eben eine Nichtinformation, auch eine gelebte Nichtinformation. Dann noch eine Replik zum Abg. Thomas Vogt: Ich habe Ihren Beitrag sehr wertvoll gefunden, sehr gut gefunden, und Sie stossen dabei auch etwas an, was wir schon erwähnt haben, was ich auch schon erwähnt habe, was ich noch einmal explizit erwähnen möchte. Wenn über die Verfassungsmässigkeit befunden worden ist im Landtag, dann geht der parlamentarische Prozess ja weiter. Insbesondere wenn die Verfassungsmässigkeit bestätigt würde, geht der parlamentarische Prozess weiter. Und dieser parlamentarische Prozess muss ja nachher anschliessen. Und wir sehen ja dies in der Vergangenheit bei anderen Initiativen, bei anderen Gesetzgebungen, wie sich diese weiterentwickelt haben. Da gibt es nicht nur einen Weg, da gibt es verschiedene Wege. Es zeigt sich, dass es schon verschiedene Wege gegeben hat, wie dieser parlamentarische Prozess in Zusammenarbeit mit der Regierung fortgesetzt werden kann. Das ist eine Auslegeordnung, die dann bei dieser weiteren Prozessgebung spielen wird. Das ist ja genau Sinn und Zweck der ganzen Geschichte, diese komplexe Geschichte muss nicht von heute auf morgen und die 2. Lesung muss dann in zwei Monaten sein. Dies soll ja den parlamentarischen Prozess in dieser wichtigen Angelegenheit in Gang setzen, deshalb ist dies alles andere als eine unwichtige Thematik. Auch für die Öffentlichkeit draussen, die zuhört: Es ist auch wichtig, dass sich der Landtag mit sich in dem Sinne beschäftigt, dass er sich Strukturen und Informationsmöglichkeiten beschafft, die für ihn wichtig sind. Denn schliesslich vertreten wir die Menschen da draussen, wir sind die Volksvertretung, also müssen wir auch dafür einstehen, dass wir die notwendigen Instrumente haben. Das finde ich sehr wichtig, das finde ich auch eine Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Liechtenstein. Das ist mir sehr wichtig. Und nochmals zum Abg. Thomas Vogt: Dieser parlamentarische Prozess ist gewachsen in diesen Fragen, insbesondere von der Schweiz wissen wir das, auch ein sehr intensiver gewesen mit dem Bundesrat zusammen. Der Nationalrat, der Bundesrat und der Ständerat sogar, der musste nicht von heute auf morgen dann erledigt werden, sondern dazu kann man sich die Auslegeordnung geben, dazu kann man sich die Instrumente geben, kann auch eine Kommissionsarbeit sein, da gibt es verschiedene Wege. Da gibt es nicht nur einen Weg, das möchte ich mitgeben, da gibt es verschiedene Wege. Und es ist wichtig und sehr sinnvoll, wenn sich dann der Landtag mit dieser Materie weiter auseinandersetzt, und zwar sich dazu auch die nötige Zeit gibt - im Konsens Parlament und Regierung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zunächst möchte ich nochmals den Initianten meinen ausdrücklichen Respekt entgegenbringen und ihnen herzlich danken für die grosse geleistete Arbeit. Das war keine Trivialität, das ist Knochenarbeit, und das ist gute Arbeit gewesen. Ich stehe im Grundsatz, das habe ich schon gesagt, hinter dieser Initiative. Ganz allein deswegen, weil Handlungsbedarf gegeben ist. Die Initianten haben das sehr gut aufgeführt. Dass der Herr Regierungschef meint, es sei vielleicht im Einzelfall nicht optimal gelaufen, halte ich schon für eine kleine Untertreibung. Aber da wir noch bei der Verfassungsmässigkeit sind, verzichte ich darauf, wohlbegründet auszuführen, weswegen das für mich eine Untertreibung ist. Für mich ist wirklich die Frage: Müssen wir abstimmen über die Verfassungsmässigkeit? Wir haben Gutachten, die das eine oder das andere sagen. Wir werden mitunter mit einem knappen Ergebnis Ja oder Nein sagen, aber mit dem hohen Risiko, dass wir halt falsch liegen. Letztendlich ist es halt schon so: Es legt nicht der Landtag fest, ob etwas verfassungsmässig ist - das macht der Staatsgerichtshof. Wir haben eine Gewaltentrennung, die funktioniert. Wir können es nach meinen bescheidenen Verständnis nur für verfassungsgemäss erachten oder halt eben nicht. Aber was es dann eben ist, das sagt der Staatsgerichtshof. Es gibt ein Gutachten, aus dem ich zitieren möchte. Und das ist vielleicht das ganze Dilemma, in dem wir im Moment stehen, das ist das Gutachten Mastronardi. Der Name ist schon das eine oder andere Mal gefallen. Er hat im Jahr 2000 ein Gutachten geschrieben über die parlamentarische Oberaufsicht im Fürstentum Liechtenstein. Ein Zitat das für mich sehr zutreffend ist, lautet wie folgt: «Die parlamentarische Kontrolle findet ihre Schranken daher nicht im Prinzip der Gewaltenteilung, wie das von verschiedenen Regierungen gelegentlich geltend gemacht wird, sondern im Konflikt zwischen demokratischer Legitimation einerseits», das wäre dann der Landtag, «und politischer und praktischer Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Regierung andererseits. Die Institutionen der parlamentarischen Kontrolle müssen in diesem Konflikt einen verhältnismässigen Ausgleich schaffen.» Und das ist wahrscheinlich im Moment der Konflikt, an dem wir herumdiskutieren. Und mein Kollege Thomas Vogt hat es richtig gesagt: In diesem Konflikt müssen wir einen gemeinsamen Weg finden. Thomas Vogt hat von Spielregeln geredet. Ja, wir müssen diese Spielregeln definieren. Und wenn es einen Weg gibt, der ist verschiedentlich aufgezeigt worden, dass man im Rahmen einer Besonderen Landtagskommission oder allenfalls in einer gemischten Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Regierung diese Spielregeln vielleicht neu aufsetzt, dann wäre ich auch dafür zu gewinnen, auch ohne Abstimmung über die Verfassungsmässigkeit dieser Initiative. Und letztlich, wenn es uns gelingen würde, die Dinge auf diesen Weg zu bringen, dann wäre auch das bereits aus meiner Sicht ein grosser Erfolg für die Initianten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das würde effektiv bedingen, dass die Initianten die Initiative zurückziehen und einem Kompromissvorschlag zustimmen. Ansonsten sind wir als Landtag gezwungen die Verfassungsmässigkeit zu beurteilen.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank an meinen Vorredner Christoph Wenaweser, welcher sehr viele Punkte genau trifft. Ich möchte auch Thomas Vogt danken, welcher anerkennt, dass es Regelungen bedarf. Ob wir jetzt gesetzliche Regelungen brauchen oder vielleicht auch, wie von Thomas Lageder vorgeschlagen, andere vertragliche Regelungen brauchen, ich glaube, diese Frage ist irgendwo klar. Wir sind hier der Gesetzgeber, wir reden über Gesetze und nicht über Verträge, die wir mit der Regierung machen. Ich glaube, das wäre despektierlich. Ich möchte kurz noch einmal zurückkommen. Wir haben gestern schon über diese Doktorarbeit von Roger Beck gesprochen. Er hat auf Seite 318 geschrieben: «Gepaart mit der zeitlichen Intensität der Landtagsarbeit und der hohen Komplexität der Vorlagen wird der Landtag in eine passive Rolle gedrängt, aus der er sich kaum selbst befreien kann.» Und genau das stelle ich heute hier fest. Wir können uns kaum aus dieser Rolle befreien, weil wir nicht selbstbewusst sagen, das wollen wir. Ich meine, wir haben in der letzten Legislatur oft darüber gesprochen, dass wir den Landtag stärken wollen. Diese Chance hätten wir heute. Wir könnten etwas tun, damit genau dieser Landtag an Stärke gewinnt. Um das wirklich umzusetzen, müssen wir die Initiative als verfassungskonform erklären. Die Regierung hat die Möglichkeit, gemäss Art. 18 vom StGH-Gesetz diesen Vorstoss dann auf Verfassungsmässigkeit prüfen zu lassen. Dann wissen wir definitiv, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Alle Fragen erübrigen sich dann. Und wir können uns dann diese Themen, welche tatsächlich Prof. Saxer herauskristalisiert hat, welche noch nachzuholen sind, es wurde vieles genannt heute, Amtsgeheimnis und so weiter, überlegen und nachbessern. Und dann haben wir am Schluss in der 2. Lesung irgendwann, in ein paar Monaten oder in einem Jahr, eine Vorlage auf dem Tisch. Und dann können wir Nein sagen. Wenn man denkt, nein, die geht mir jetzt zu weit, das will ich nicht, dann kann man sie immer noch ablehnen. Aber hier sind wir am Anfang, und deshalb ist es ein Abwürgen. Also ich weiss nicht, wer dann nachher noch Lust hat, in diese BLK zu gehen, wenn wir hier jetzt schon Nein sagen. Ich kann Ihnen eines sagen, ich werde dieser BLK sicher nicht beitreten, wenn wir das jetzt ablehnen. Dann müssen das andere machen. Aber viel Vergnügen dann, wenn Sie viel Zeit investieren in diese neuen Regelungen. Man wird Ihnen das wieder um den Kopf schmeissen. Denken Sie an gestern, wie dieser BLK hier drin der Kopf gewaschen wurde. Das ist eine Katastrophe. Wir sind ein Milizparlament, wir arbeiten, die allermeisten hier haben noch Jobs neben dieser Arbeit. Wir müssen diese Vorlagen in unserer Freizeit erarbeiten. Wir können nicht, Herr Regierungschef, die gleichen Qualitätsmerkmale liefern, die Sie von sich selber erwarten dürfen, die Sie von Ihrem Stab erwarten. Wir sind ein Milizparlament. Und wir sind hier, um Fehler zu machen. Und diese Fehler - da gibt es Institutionen, mit welchen wir diese eben ausbügeln. Und wenn wir eine andere Ansicht haben, dann sind wir hier am falschen Ort. Das ist meine Meinung. Aber ein Milizparlament kann aus meiner Sicht kaum mehr leisten.Dann noch eine Replik zum Regierungschef: Ich kann Ihnen sagen, weshalb ich kein Interesse hatte an einem Gesprächstermin. Sie haben einen Tag, nachdem wir die Initiative publiziert haben, genau einen Tag später, am 5. Dezember, im «Volksblatt» geschrieben, dass diese Initiative für Sie keinen Sinn macht. Und Sie haben klar und eindeutig gesagt, dass es für Sie nicht opportun wäre, die Informationsrechte zu stärken für den Landtag. Und deshalb habe ich gedacht, es macht auch keinen Sinn, wenn man hier mit der Regierung spricht, weil die Meinungen ja gemacht sind. Dann vielleicht noch etwas zu Wendelin Lampert: Er hat noch gefragt, ja, Staatsverwaltung, wenn das jetzt hier fehlen würde, dann könnte er zustimmen, dann wäre das für ihn verfassungskonform; kann der Landtag von der Staatsverwaltung Informationen verlangen? Ja, er kann. Laut Verfassungsartikel 63 Abs. 1 kontrolliert der Landtag die gesamte Staatsverwaltung. Und hier steht auch «Staatsverwaltung», da ist genau das gleiche Wort verwendet. Und deshalb ist das sicherlich verfassungskonform. Saxer sagt, die Abgeordneten können den Amtsstellen und der Staatsverwaltung keine Weisungen erteilen. Also das heisst, sie können nicht sagen: Ja, du musst mir jetzt diese Information geben, und meine Weisung ist höher zu gewichten als die Weisung der Regierung. Wenn die Regierung dem Amtsleiter sagt, von welchem ich Informationen haben wollte - was passiert ist -, diese Informationen werden nicht an Abgeordnete herausgegeben, dann wird dieser Amtsleiter mir diese Informationen immer noch nicht geben. Aber ich als einzelner Abgeordneter habe dann die Möglichkeit im Durchsetzungsverfahren, wie in Art. 20a Abs. 3 bis 6, mich ans Präsidium zu wenden und zu sagen: Liebes Präsidium, ich hätte gerne diese und diese Information; die Amtsstelle und die Regierung wollen mir diese Information nicht geben. Und das Präsidium entscheidet am Schluss definitiv. Es braucht so ein Durchsetzungsverfahren. Wenn wir das nicht haben, dann ist auch der Gesetzesartikel wertlos. Und dann vielleicht noch zur Verfassungskonformität im Grundsatz: Die Verfassungskonformität, das ist keine einfache Frage, das gebe ich ja zu. Es ist komplex, hier die richtige Antwort zu finden. Wie auch immer wir hier abstimmen, die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass wir halt trotzdem falsch abstimmen. Aber das ist ja genau das, was ausgeführt wurde. Wenn die Regierung nach unserer Abstimmung dann der Ansicht ist, es ist nicht verfassungskonform, dann hat sie ja die Möglichkeit, das beim Staatsgerichtshof zu prüfen. Das ist ja vorgesehen. Deshalb vergeben wir uns überhaupt nichts. Nein, wir hätten in Kürze, sehr schnell Gewissheit, ob wir hier verfassungskonform unterwegs sind oder eben auch nicht. Wenn das eine BLK tun muss, ist die in einem Jahr keinen Schritt weiter. Sie wird sich mit Gutachten auseinandersetzen, sie wird seitenweise Bücher lesen müssen und da wird es extrem viele Argumente dafür geben, man wird Argumente dagegen finden. Das ist mir völlig klar. Aber Gewissheit hat man nur dann, wenn der Staatsgerichtshof sagt: Jawohl, es ist verfassungskonform. Oder wenn die Regierung sagt: Jawohl, ich werde das nicht weiterverfolgen, wir können das umsetzen. Und wenn irgendwann einmal in fünf Jahren jemand das Gefühl hat, er muss das durchjudizieren bis zum Staatsgerichtshof, dann kann er immer noch sagen, ja, diese Informationsrechte der Abgeordneten sind nicht richtig. Aber das ist der normale Prozess, meine Damen und Herren. Wir können es nicht anders machen. Wir können hier jetzt nur Zeit vergeuden. Das ist das einzige. Und deshalb möchte ich diese drei Redner noch reden lassen. Und dann denke ich, die Meinungen sind gemacht, wir können abstimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, ich bin jetzt etwas enttäuscht von den Aussagen des Regierungschefs. Er hat jetzt auch wiederholt angesprochen, dass er ein Gesprächsangebot gemacht hätte. Ich glaube, er hat zugehört. Ich habe erklärt, dass die Stabsstellenleiterin des Rechtsdienstes mir explizit erklärt hatte, dass sie nicht in Ihrem Auftrag handelt und dass es sich um ein privates Gespräch handelt. Und es wäre ein Einfaches für Sie gewesen, Ihre Stabsstellenleiterin anzufragen, ob dem so ist oder auch nicht. Dann steht dann halt Aussage gegen Aussage. Aber das lassen wir jetzt. Ich denke, Sie weichen keinen Millimeter von Ihrer Position ab. Manchmal wäre ein Schritt zurück vielleicht einer nach vorne. Informationen oder der Informationsfluss unter uns Abgeordneten ist eben wirklich nicht optimal, obwohl Sie das zu implizieren versuchen. Und ich werde in Traktandum 18 zur Schulbautenstrategie ein weiteres Beispiel dazu ausführen. Ich denke nicht, dass eine BLK sinnvoll ist, wo mehrheitlich Regierungsmitglieder dann Einsitz hätten. Und ich kenne Ihre Position. Sie wollen die Information auf dem Weisungsweg implizieren in die Staatsverwaltung oder in die Amtsstellen. Und ich denke nicht, dass das dann der richtig Weg wäre. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich vorab auch beim Herrn Regierungschef für seine Ausführungen bedanken und möchte auch beim Votum des Abg. Günter Vogt anschliessen. Die Ausführungen des Herrn Regierungschefs haben mich ebenfalls doch sehr überrascht. Ich habe herausgefühlt, dass bei Ihnen zumindest in der Vergangenheit Gesprächsbereitschaft bestanden hat. Ich habe jedoch mit keinem Wort gehört, ob nach wie vor bei Ihnen jetzt noch Gesprächsbereitschaft besteht oder nicht. Dies hätte ich einfach gerne von Ihnen gehört. Dann habe ich es ebenfalls mit dem Abg. Günter Vogt: Sie haben ausgeführt, dass Ihres Erachtens, ich weiss nicht, interne Weisungen in diesem Bereich ausreichen würden. Dieser Ansicht bin ich wirklich auch nicht. Meines Erachtens haben die Initianten den richtigen Platz für diese Bestimmungen gefunden, nämlich das GVVKG. Das ist sicherlich der richtige Platz, um diese Bestimmungen anzusiedeln. Einfach nur interne Weisungen seitens der Regierung an die Ämter zu geben, wird dem Problem nicht gerecht. Das Problem ist in dem Sinn zu gross und die Unsicherheit in dem Bereich einfach wirklich zu gross. Von dem her plädiere ich wirklich, dass die Informationsbeschaffung der Landtagsabgeordneten gegenüber den Ämtern und der Regierung auf Gesetzesstufe geregelt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ganz kurz zuerst zum Abg. Thomas Rehak: Sie haben mich zitiert aus dem «Volksblatt» vom 5. Dezember. Ich habe diesen Artikel kurz aufgerufen. Und dabei geht es um den Zwischentitel «Kleine Anfrage vorausgegangen». Und diese Aussage, die Sie zitiert haben, ist eine Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Günter Vogt und hat nichts mit einer Aussage zu tun bezüglich dieser Informationsinitiative der Initianten. Das möchte ich doch klar auseinanderhalten. Hier hat man einfach die Antwort zu einer Kleinen Anfrage herausgepickt und das quasi als Auslöser hergenommen. Diese Antwort hat aber nichts mit der Initiative und meiner Aussage zur Initiative zu tun. Einfach damit das auch unmissverständlich klar festgehalten ist. Dann zum Abg. Günter Vogt: Ich möchte hier nicht die Diskussion weiterführen. Ich war beim Gespräch nicht dabei. Ich habe klare Aussagen von der Leiterin des Rechtsdienstes. Und ich empfehle, dass Sie sich vielleicht persönlich mit ihr einmal austauschen oder umgekehrt, sie auf Sie zugeht, um das zu klären. Ich kann Ihnen bestätigen, dass sie mit mir davor gesprochen hat, ob es okay sei, dass sie Kontakt aufnimmt. Ich habe gesagt, ja, es ist okay. Und wenn sie als Leiterin des Rechtsdienstes ein Gespräch sucht, ist das im Namen der Regierung. Die Amtsstellen arbeiten für die Regierung. Und dann noch betreffend die Frage: nur auf dem Weisungsweg? Ich habe in meinem Votum ausgeführt, dass wir derzeit prüfen, ob diese Vorgaben über einen Grundsatzbeschluss oder durch Anpassung der Geschäftsordnung der Regierung erfolgen kann. Ich habe aber auch ausgeführt, und ich zitiere nochmals, was ich gesagt habe: «Ich stehe auch dem Vorschlag des Abg. Thomas Lageder sehr positiv gegenüber, das Thema Information an eine Kommission zu überweisen. Allerdings müsste dies eine gemischte Kommission von Landtag und Regierung sein. Das wäre ein Zeichen der Zusammenarbeit und würde sicher zu einer guten und gemeinsam getragenen Lösung führen.» Ich bin ganz klar bereit und die Regierung ist bereit, mit dem Landtag zusammen eine gute Lösung zu suchen und auch zu finden. Und wenn diese in einer gesetzlichen Lösung mündet, ist auch das für mich okay. Ich möchte einfach eine Lösung haben, die verfassungskonform ist. Und mit der Initiative, die auf dem Tisch liegt, bin ich der festen Überzeugung, dass sie eben nicht verfassungskonform ist. Und der Landtag kann nun entscheiden, dass die Initiative verfassungskonform ist, und dann haben wir einen holprigen Weg vor uns. Oder der Landtag kann sich entscheiden , dass das weitere Vorgehen zum Beispiel über das Präsidium geht, das Präsidium eine gemischte Kommission beauftragt und dass man dann überlegt, wie man diesen Text optimal ausgestalten kann, damit dieser dann auch verfassungskonform ist. Und genau das war auch die Intention der Anfrage der Leiterin des Rechtsdienstes, damit man hier frühzeitig eine einvernehmliche Lösung findet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die zusätzlichen Erläuterungen vonseiten der Initianten. Ein wenig erstaunt hat mich jetzt die Aussage des Initianten Günter Vogt. Er sagt ja, die Regierung versuche hier, mittels ihres Weisungsrechts den Informationsfluss zwischen Landtag und Verwaltung zu hemmen. Da sagt der Gutachter der Initianten - Randnummer 62, ich habe es jetzt schon zweimal vorgelesen, das ist genau der zentrale Punkt -, ihr eigener Gutachter sagt Ihnen deutsch und deutlich, es wäre nicht verfassungskonform, wenn man in diese Weisungskompetenz auch bei Informationsbeschaffung, nicht nur bei anderen, weiter gehenden Rechten, eingreifen würde. Also das sagt Gutachter Dr. Saxer. Und deshalb, ich habe es jetzt auch schon mehrmals gesagt, nach meinem Dafürhalten sind in Abs. 1 diese vier Worte nicht verfassungskonform - befürchte ich persönlich. Mit dem weiteren Prozess in den Abs. 3, 4, 5 habe ich keine Mühe. Wenn sich hier Regierung mit Landtag austauscht, habe ich gar keine Mühe. Aber mir kommt einfach vor, nur weil man sich nicht einig ist, Landtag und Regierung, versucht man nun, auf den Mitarbeiter einzugehen. Und das ist doch der falsche Ansatz, es hat klare Hierarchiestufen und die sind einzuhalten. Und grundsätzlich ist die Regierung verantwortlich. Und die Regierung erwartet zu Recht von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie loyal sind. Die Initianten haben ja selbst auch Geschäfte. Ich gehe davon aus, dass Sie auch von der Loyalität ihrer Mitarbeiter ausgehen, ansonsten ist ein Zusammenarbeiten sehr schwierig. Aber wie gesagt, in diese Weisungskompetenz werden Sie nicht eingreifen können, das sagt Gutachter Dr. Saxer selbst. Also da gibt es nichts mehr zu diskutieren, da sagt er explizit, das wäre tatsächlich nicht verfassungskonform. Da merkt man schon, da ist er sehr überzeugt, dass das nicht gehen wird. Aber wie gesagt, wir werden jetzt sehen, wie wir diesen Weg weitergehen werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke schon, dass wir uns einig sind, dass wir diese wichtige Abstimmung noch vor der Mittagspause durchführen wollen. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Der Regierungschef ist mir noch eine Antwort schuldig. Ich habe gefragt, weshalb die Regierung es sich leisten kann, weshalb sie in ihren Berichten und Anträgen, die vonseiten des Rechtsdienstes und des Regierungsgutachters Sägesser unterstützt werden, andere Expertenstellungnahmen, verfassungsrechtliche Bewertungen von hoch dotierten Verfassungsexperten in Liechtenstein ausgeblendet und diese dem Landtag nicht zur Verfügung gestellt hat in ihrer Berichterstattung, zum Beispiel über Mastronardi, Allgäuer, Marzell Beck. Wir haben heute viele Zitate gehört, die verfassungsrechtlich genau in dieses Thema passen. Diese sind in den Berichten und Anträgen für den Landtag, damit er sich ein Gesamtbild kann, nicht erwähnt. Das sind Nichtinformationen, das ist Ausblendung von Informationen für den Landtag, damit er sich ein Urteil bilden kann. Insbesondere dann, wenn Verfassungsexperten, liechtensteinische hoch dotierte Verfassungsexperten, auch andere Verfassungsexperten sich genau zu diesen Thematiken geäussert haben, hat mindestens der Rechtsdienst - wenn das der Gutachter Sägesser nicht macht, ist es seine Sache -, die Pflicht und die Aufgabe, den Landtag mit den Berichten und Anträgen objektiv, tiefgründig und mit allen Informationen zu bestücken. Das haben wir ebenfalls gestern schon gesehen bei der Besonderen Landtagskommission. Dort nimmt man Zitate von Dr. Peter Wolff, von Regierungsräten, ehemaligen Landtagsabgeordneten. Auch dort sind ganz einschlägige Aussagen, Expertenstellungnahmen zum Gegenstand, zu dem, was wir gestern behandelt haben, ausgeblendet worden, negiert worden, nicht erwähnt worden. Das sind klassische Nichtinformationen. Und das geht nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe auch noch eine Frage an den Regierungschef. Herbert Elkuch hat Sie gefragt und ich frage Sie auch noch einmal: Falls jetzt der Landtag entscheidet, dass diese Vorlage als verfassungskonform zu betrachten wäre, werden Sie dann diese Vorlage dem Staatsgerichtshof überweisen gemäss Art. 18, damit dieser dann prüft, ob diese Vorlage tatsächlich verfassungskonform ist? Diese Frage ist wichtig. Ich bitte Sie um eine Antwort. Sie können auch sagen, dass Sie es noch nicht wissen, das ist auch okay. Aber ich möchte einfach von Ihnen hierzu eine Aussage, ob Sie gedenken, wenn wir das überweisen, das prüfen zu lassen, oder ob Sie eher daran denken, das nicht zu tun. Dann noch einmal kurz zu Herrn Lampert: Mit dem neuen Begründungstext - einfach, dass es sonnenklar ist - ist ein einzelner Landtagsabgeordneter nicht befugt, Weisungen an die Staatsverwaltung und an Amtsstellen bezüglich Informationen zu geben, welche über der Regierung stehen, das geht nicht. Das kann einzig und allein das Präsidium machen. Das Präsidium ist die Instanz, welche schlussendlich entscheidet, ob der einzelne Abgeordnete an diese Information gelangt oder nicht. Und das ist ganz klar verfassungskonform. Das sagt der Gutachter Saxer schon. Er sagt, man muss die Begründung dahingehend abändern, dass der einzelne Abgeordnete diese Weisung nicht machen kann. Und das haben wir gemacht mit der Abänderung des Begründungstexts. Es gibt weitere Probleme, das ist uns auch bewusst. Das sage ich jetzt zum vierten Mal, dass wir im Gesetzgebungsprozess Anpassungen vornehmen müssen, das ist so. Und das ist uns auch bewusst. Aber wir als Milizparlamentarier haben diesen Vorstoss so weit gebracht. Und ich denke jetzt, es gibt noch Arbeit, das ist uns durchaus bewusst, und die muss erledigt werden, das ist uns auch bewusst. Aber das könnte eine Besondere Landtagskommission machen, darüber können wir befinden, wenn wir sagen: Okay, im Grundsatz verfassungskonform, wir arbeiten weiter. Und wenn wir sagen, im Grundsatz nicht verfassungskonform, dann ist das heute nachher sofort vom Tisch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zum Abg. Johannes Kaiser: Sie unterstellen der Regierung, dass wir hier bewusst Informationen vorenthalten. Die Regierung hat den Auftrag, diese Initiative auf Verfassungskonformität zu prüfen. Das haben wir sorgfältig gemacht, und im Bericht und Antrag auf Seite 20 wurde auch lic. iur. Marzell Beck erwähnt. Und genau dort wird auch ausgeführt, wie man damals vorgegangen ist, als Art. 16a GVVKG im 2012 diskutiert wurde. Und dort kommt auch Marzell Beck zum Schluss, dass die Regierung gehört werden muss. Zudem möchte ich darauf verweisen, dass die Zeitspanne für die Prüfung sehr kurz war. Wir sind hier in einem Dilemma: Was können wir alles noch beibringen? Wir haben den Auftrag, primär die Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Und das, wie gesagt, wurde seriös gemacht. Dann zur Frage des Abg. Thomas Rehak: Die Frage, ob ein Gesetz dem Staatsgerichtshof zur Prüfung übergeben wird, kommt erst viel später, wenn das Gesetz bereits verabschiedet ist. Jetzt sind wir nicht bei einem Gesetz. Wir haben eine Vorlage. Und Art. 18 StGH-Gesetz interpretiere ich ganz klar so, dass Gesetze im Rahmen eines Normenkontrollantrages dem StGH vorgelegt werden können. Also erst dann, wenn ein Gesetz beschlossen ist vom Landtag, kann die Regierung oder eine andere Person einen entsprechenden Normenkontrollantrag stellen. Und dann wird sich die Frage stellen, ob diese beschlossene Formulierung eben auch verfassungskonform ist oder nicht. Jetzt den StGH damit zu befassen, wäre für mich der völlig falsche Schritt und ist auch nicht gedeckt von Art. 18 StGH-Gesetz. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich auch noch kurz melden, weil doch einige Sachen gesagt wurden, von denen ich denke, die sind wichtig, bevor Sie abstimmen, damit Sie wissen, über was Sie abstimmen, und dass Sie auch wissen, was die Regierung denn jetzt eigentlich gemacht hat. Ich meine, wir haben die Initiative mit dem Begründungstext, mit dem alten Begründungstext, bekommen, geprüft, wie wir das prüfen konnten, und haben den Bericht vorgelegt. Alle Gutachten basieren auf dem alten Begründungstext, ausser das Gutachten Saxer, das quasi den alten hernimmt und in die Zukunft schaut, was man dann anders machen müsste. Jetzt liegt seit fünf Tagen dieser neue Begründungstext vor, und dazu gibt es keine verabschiedete Meinung des Rechtsdienstes, auch nicht der Regierung und von gar niemanden. Sie können jetzt über den neuen entscheiden. Ich nehme einmal an, den alten gibt es quasi gar nicht mehr, der wird auch nie mehr herangezogen und der war eigentlich inexistent, weil er jetzt ja nicht mehr zu den Begleitmaterialien des Gesetzes gehört. Also nehmen wir jetzt den neuen, und Sie können jetzt beurteilen, ob Sie den neuen jetzt verfassungsmässig finden oder nicht. Aber das ist wahrscheinlich dann eher eine Gefühlssache als irgendetwas, was auf einem Gutachten begründet werden könnte, weder auf einem, das wir jetzt konsultiert haben, noch auf einem, das vielleicht noch früher dagewesen ist. Und das ist mir schon wichtig, dass man jetzt weiss, was man jetzt in den nächsten Minuten dann tut. Und der Vorwurf, dass nicht alles berücksichtigt wurde, der läuft aus meiner Sicht insofern ins Leere, weil aus meiner Sicht alle Gutachten, die wir vorliegen haben, inhaltlich genau die gleichen Punkte aufbringen. Einfach, wie es der Abg. Elfried Hasler gesagt hat, dass das Gutachten Saxer eben in die Zukunft gerichtet ist und auftraggeberfreundlich formuliert hat, dass das Ansinnen im Grundsatz verfassungsmässig ist. Und von dem her glaube ich, inhaltlich sind sich die Gutachter durchaus einig, was den alten Text betrifft. Was den neuen Text betrifft, da liegt es nun an Ihnen, zu entscheiden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Vielen Dank auch dem Regierungschef und dem Regierungschef-Stellvertreter für ihre Ausführungen. Insbesondere Regierungsrat Risch hat die Sache sehr gut charakterisiert, indem er darauf hingeweisen hat, dass zu diesem neuen Begründungstext eigentlich keine Gutachten vorliegen. Und diese Änderungen, die wir am Begründungstext gemacht haben, haben wir auf Basis der Empfehlungen des Gutachters Saxer gemacht. Und wir gehen daher davon aus, dass diese Gesetzesinitiative in dieser Form dann eben auch verfassungskonform ist. Schlussendlich geht es hier trotzdem, und ich bleibe hier bei meiner Meinung, darum, ob wir jetzt diesen gestarteten Prozess abwürgen wollen oder nicht, indem man sich rein auf diese Verfassungskonformität beruft, wobei ich jetzt einmal davon ausgehe, dass keiner von uns hier effektiv in der Lage ist, dies abschliessend zu beurteilen - ausser vielleicht der Abg. Jürgen Beck, der ja eine sehr klare Meinung dazu hat. Ich persönlich würde begrüssen, wenn man sich im Zweifelsfall eben für die Verfassungskonformität ausspricht; und dann im zweiten Schritt kann dann eben auch eine Besondere Landtagskommission eingesetzt werden, die sich dann mit dieser Materie weiter befassen würde.In diesem Zusammenhang hätte ich natürlich auch noch eine Frage an den Landtagspräsidenten, wie die Zusammensetzung einer solchen Besonderen Landtagskommission wäre. Wäre die Regierungsseite mit einer Mehrheit darin vertreten? Oder ist das effektiv eine Landtagskommission, wo der Landtag normalerweise eine Mehrheit hat und die Regierung natürlich auch mit einem Vertreter oder vielleicht zwei Vertretern drin vertreten ist? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Also ich denke, es liegt jetzt nicht an mir, die Zusammensetzung dieser Kommission vorzuschlagen, weil das dann Ihr Vorschlag wäre. Aber was ich sicher versprechen kann, dass sich das Präsidium damit auseinandersetzen würde, wie das sinnvoll wäre, und dann dem Landtag auf die nächste Sitzung eine Lösung vorschlagen würde, die dann der Landtag begutachten kann, abändern kann. Sicher werde ich jetzt nicht so aus dem Bauch heraus einen Vorschlag machen. Das wäre nicht seriös. Ja, ich glaube, dann sind wir jetzt tatsächlich so weit, dass wir zur Abstimmung schreiten können. Sicher eine der wichtigeren Abstimmungen, die wir vorzunehmen haben. Aber es gibt noch einmal eine Wortmeldung. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage eine Abstimmung per Namensaufruf.Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde Abstimmung per Namensaufruf verlangt. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich unterstütze diesen Antrag von Johannes Kaiser. Landtagspräsident Albert Frick
Damit ist der Antrag genehmigt und wir werden Abstimmung durch Namensaufruf vornehmen. Wie schon gesagt, es ist eine der wichtigeren Abstimmungen. Ich möchte nicht, dass Missverständnisse aufkommen. Ich werde Ihnen daher zuerst jetzt die Abstimmungsfrage einmal vortragen. Wenn es dazu Fragen gibt, dann bitte ich, diese zu stellen. Ich möchte wirklich, dass jede und jeder sich bewusst ist, wie er abstimmen möchte, wie sie abstimmen möchte. Die Frage wird lauten: Wer der Überzeugung ist, dass die Gesetzesinitiative mit der Verfassung übereinstimmt, möge bitte die Stimme abgeben. Sie antworten einfach mit Ja oder Nein. Nochmals: Wer der Überzeugung ist, dass die Gesetzesinitiative mit der Verfassung übereinstimmt, möge bitte die Stimme abgeben, das heisst in diesem Fall: Ja. Wer der Überzeugung ist, dass sie nicht übereinstimmt, ist ein Nein. Ich glaube, das dürfte jetzt wirklich klar sein. Also in dieser Frage möchte ich keine Missverständnisse haben. Wie immer werde ich die Namen in alphabetischer Reihenfolge aufrufen, und ich bitte Sie, mit einem einfachen Ja oder Nein zu antworten. Abg. Jürgen Beck
Nein. Abg. Susanne Eberle-Strub
Nein. Abg. Herbert Elkuch
Ja.Landtagspräsident Albert Frick
Nein.Abg. Elfried Hasler
Nein.Abg. Erich Hasler
Ja. Abg. Johannes Hasler
Nein. Abg. Johannes Kaiser
Ja. Abg. Georg Kaufmann
Nein. Abg. Manfred Kaufmann
Ja. Abg. Frank Konrad
Ja. Abg. Thomas Lageder
Nein. Abg. Wendelin Lampert
Nein. Abg. Violanda Lanter-Koller
Ja. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Ja. Abg. Eugen Nägele
Nein. Abg. Daniel Oehry
Nein. Abg. Harry Quaderer
Nein. Abg. Thomas Rehak
Ja. Abg. Patrick Risch
Ja. Abg. Daniel Seger
Ja. Abg. Günter Vogt
Ja. Abg. Thomas Vogt
Nein. Abg. Christoph Wenaweser
Ja. Abg. Mario Wohlwend
Ja. Landtagspräsident Albert Frick
13 Stimmen. Der Landtag hat damit festgestellt, dass die Initiative mit der Verfassung übereinstimmt. Bevor wir nun die Eintretensdebatte führen, machen wir eine Mittagspause bis 14:30 Uhr.Mittagspause (von 13 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 11: Gesetzesinitiative zur Stärkung des Informationsrechts des Landtags im Rahmen des gesetzlichen Kontrollrechts.Ich eröffne hiermit die Eintretensdebatte.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Im Namen der Initianten möchte ich hier den schon erwähnten Kompromissvorschlag einbringen. Dieser Vorschlag würde die Bildung einer Besonderen Landtagskommission betreffen, welche sich zu diesem Thema und zum Anspruch im Informationsverhalten, zu möglichen Lösungen in Zusammenarbeit mit der Regierung und mit den entsprechenden verfassungsrechtlichen Abklärungen befassen würde. Diese Kommission könnte übergreifend über alle Parteien in diesem Hohen Haus und mit Regierungsbeteiligung besetzt werden und somit dann auch die Anliegen der Initianten entsprechend berücksichtigen. Ich stelle den Antrag zur Gründung einer BLK zur Behandlung des Anliegens der Initiative zur Stärkung des Informationsrechtes mit dem Ziel, eine einvernehmlich Lösung im Sinne der Informationsrechte zu erzielen. Die Zusammensetzung soll ausgewogen sein und sämtliche Parteien sowie die Regierung miteinbeziehen. Diese Formulierung kann selbstverständlich angepasst werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe den Antrag zur Kenntnis genommen.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Nach der gestrigen und heutigen Debatte ist es auch von meiner Seite her genug der blumigen Worte. Ich werde aus meiner Sicht einige Dinge aufführen. Mir stellen sich zwei zentrale Fragen: Was ist die Ursache, die zu diesen Symptomen geführt hat? Und wie können wir die Bereitschaft für gemeinsam getragene Ziele fördern? Wenn wir die Ursache nicht erkennen, finden wir auch das heilende Medikament nicht. Eine Ursache hat auch der Fraktionssprecher der FBP, Daniel Oehry, geortet und hat sich im «Volksblatt» folgendermassen geäussert: «Aktuell fehlt uns das gemeinsame Ziel, damit alle an einem Strick ziehen.» Nach der gestrigen Landtagssitzung können sich die Liechtensteiner selbst ein Bild über die momentane Kultur im Landtag innerhalb der Parteien machen. Jetzt die Probleme bei der Vaterländischen Union zu ahnden, wie es zum Beispiel der Landtagsabgeordnete Jürgen Beck suggeriert hat, ist zu einfach und vor allem auch realitätsfremd. Zur Erinnerung: Eine Mehrheit im Landtag wünscht sich einen besseren Informationszugang. Vor allem sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir es mit einer FBP-dominierten Gesamtregierung zu tun haben.Der Landtagsabgeordnete Wendelin Lampert hat es aus meiner Sicht auf den Punkt gebracht. Die Probleme zwischen Landtag und Regierung dürfen nicht auf dem Buckel der Landesverwaltung ausgetragen werden. Ich habe bei der Verfassungskonformität mit Ja abgestimmt. Grundsätzlich geht mir die Initiative allerdings zu weit. Deshalb bin ich im Moment dagegen. Ich wünsche mir eine verantwortungsvolle und eine gemeinsam mit der Regierung getragene Lösung für die Liechtensteiner Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Blick für das Machbare und der Leidenschaft für das Mögliche. Als ein Zeichen des Miteinanders bin ich bei der gestrigen Abstimmung «Geschäftsordnung des Landtags» dem Antrag der Regierung gefolgt und habe mich eingesetzt, bei der Aktuellen Stunde, beim Art. 49 in Abs. 3, die Teilnahme der Regierung nicht zu streichen. Ich sehe es als zentrale Aufgabe des Regierungschefs Adrian Hasler, dass die Landtagsabgeordneten sowie die Einwohnerinnen und Einwohner von Liechtenstein mit Engagement ins Boot geholt werden und dadurch ein Wirgefühl erzeugt wird. Mir stellt sich an dieser Stelle ausserdem die Frage: Was wollen die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner? Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass die meisten sich Erfolg, Respekt und Vertrauen wünschen. Genau hier liegt der Hund begraben. Hinter uns liegen Jahre des Sparens, die Sparmassnahmen durch die Einnahmequelle Bürger mit KVG-Revision, Gebührenerhö-hungen, AHV-Revisionen, Stipendienkürzungen und so weiter haben gewisse Gräben aufgerissen. Wir konnten allerdings dadurch wie erhofft den Finanzhaushalt stabilisieren und die Früchte der vergangenen Jahre, welche unsere Vorfahren gepflanzt haben, ernten. Die wichtigste Leistung lässt sich nicht in Zahlen niederschreiben. Das unermüdliche Engagement der Einwohnerinnen und der Einwohner. Sie machen den Erfolg unseres Landes aus. Hinzu kommen die hohe Motivation und Identifikation mit unserem Land. Nun sind wir an einem Punkt angelangt, bei welchem zuerst eine Nachjustierung bei gewissen Sparmassnahmen nötig ist. Die Bauanleitung - mitwissen, mitgestalten, mitentscheiden, mitverantworten - stellt das Fundament dar, welches durch die richtige Koordination mehr Sicherheit und dadurch mehr Vertrauen schafft. Die Bauanleitung unserer Zukunft startet mit einer offenen und transparenten Informationspolitik. In den kommenden Jahren ist die Politik gefordert, die vorhandenen Stärken im Land zusammenzuführen und parteiübergreifend verantwortungsvolle Lösungen für die anstehenden Herausforderungen zu finden. Dazu benötigen wir den Beitrag jedes einzelnen, um tragbare Lösungen zu entwickeln und sie Wirklichkeit werden zu lassen.Ich meinerseits nehme die Kleine Anfrage vom 5. Dezember 2017 von Christoph Wenaweser zum Anlass, meine Enttäuschung über das mangelnde Vertrauen des Regierungschefs zum Landtag zum Ausdruck zu bringen. Es wäre durchaus angezeigt gewesen, in einer nichtöffentlichen Landtagssitzung über den aktuellen Stand informiert zu werden, ob Liechtenstein von der Europäischen Union nicht auf ihre neuerliche schwarze Liste oder graue Liste jener Staaten gesetzt wird oder ob es steuerliche Bedenken gibt. Wir sind motiviert, gute Arbeit im Landtag zum Wohle der Bevölkerung zu leisten. Deshalb ist es uns wichtig, für eine gewissenhafte Vorbereitung alle relevanten Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt zu haben. Dies ist für eine seriöse Vorbereitung oder für frühzeitige Weichenstellungen unabdingbar. Ansonsten wird uns in regelmässigen Abständen das Messer an die Brust gesetzt, weil zu diesem Zeitpunkt meist nur noch eine Alternative vorhanden ist. Die Informationen, die wir erhalten, werden teilweise definitiv zu spät zugestellt, wie zum Beispiel bei der zusätzlichen Richterstelle und beim drohenden Liquiditätsproblem des Landesspitals. Dadurch werden wir praktisch gezwungen, fehlende Informationen einzufordern. Unser Anliegen wurde bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von Günter Vogt mit folgenden Worten des Regierungschefs abgetan: «Die Regierung vertritt die Ansicht, dass die bestehenden Regelungen ausreichend sind und einen effizienten und effektiven Verwaltungsbetrieb gewährleisten. Ein erweitertes Informationsrecht von Abgeordneten gegenüber Amtsstellen erscheint der Regierung deshalb weder notwendig noch zielführend.» Mein Verständnis für Vertrauen lautet jedoch, dass in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten klar ist, dass eine offene Kommunikation einen hohen Stellenwert hat. Das Vertrauen muss immer wieder vorgelebt sowie von oben gewollt oder ermöglicht werden. Leider konnten die Initianten auch nach mündlichen Interventionen kein Einlenken feststellen und haben deshalb zu dieser überzogenen Initiative gegriffen. Ich persönlich bin mit dieser Initiative nicht glücklich, weil ich einige Risiken für die Landesverwaltung sehe, welche zwischen Tür und Angel steht. Ausserdem wird mit dieser Initiative mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Deshalb sehe ich den nächsten Zug, wie heute vom Regierungschef bestätigt, beim Regierungschef, welcher das Vertrauen vorleben muss und dafür zu sorgen hat, dass hinsichtlich einfacher Informationsanfragen der Abgeordneten eine einheitliche Praxis in der Verwaltung gefordert wird. Auch ich sehe es als zielführend, eine Bestellung einer Besonderen Kommission nach Art. 69 der Geschäftsordnung für dieses Thema einzusetzen. Nur wenn wir am gleichen Strang ziehen, können wir langfristig den hohen Lebensstandard durch einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort halten. Dadurch sind wir wiederum in der Lage, den Einwohnern und Einwohnerinnen auch künftig Arbeit und soziale Sicherheit zu geben. Dazu brauchen wir aber auch überparteiliche Prozesse, die zukunftsweisende Ziele ermöglichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe eine Verständnisfrage zum Antrag des Abg. Vogt. Was ist hier die Idee? Ist die Idee, dass diese Besondere Landtagskommission den Auftrag bekommt, die bestehende Gesetzesinitiative weiterzutreiben und weiterzuentwickeln? Oder ist es die Idee, dass sich diese BLK des Themas Informationsrechte von der grünen Wiese her annimmt? Es ist für mich in dem Sinn ein wesentlicher Unterschied, dass ich mir persönlich jetzt im zweiten Fall eher eine BLK vorstellen kann als im ersten, weil ich beim ersten Fall schon grundsätzliche Bedenken habe betreffend die Initiative. Sollte es das letztere sein, nämlich ein offener Start auf der grünen Wiese, dann müssten die Initianten meines Erachtens ja die Initiative zurückziehen. Und da ist die Frage: Wäre das dann der Fall?Dann einfach noch eine Verständnisfrage: Ich glaube, verstanden zu haben, dass es eine gemischte Kommission sein soll. Da bin ich im Moment effektiv überfragt - einfach rein von den Möglichkeiten: Eine Besondere Landtagkommission ist ja eine Landtagskommission. Gibt es überhaupt dieses Instrument, eine gemischte Kommission? Aber da bin ich jetzt effektiv einfach überfragt im Moment, ob es das einfach gibt.Der dritte Punkt noch zur Zusammensetzung: Gibt es hier Vorstellungen, neue Köpfe an das Thema ranzulassen, oder gemischt oder was auch immer? Einfach dass Sie vielleicht noch etwas ausführen könnten, dass man sich eher ein bisschen vorstellen kann, wozu wir da zustimmen würden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Abgeordnete. Danke für das Wort. Da wir uns eigentlich nun beim Eintretensvotum befinden, erlaube ich mir, mich zum Inhalt der Vorlage zu äussern, weil die Verfassungskonformität ja mit 13 Stimmen bereits geklärt worden ist. Ich bin kein Jurist und kann darum auch nicht entscheiden, welche Gutachten in welchen Details nun korrekt sind oder nicht und welche Punkte als falsch taxiert werden müssen. Mit einem Schmunzeln kann ich aber feststellen, dass beide Seiten der jeweilig anderen Seite unterstellen, dass ihre Gutachten befangen sind oder ihre Gutachter zumindest befangen sind und nicht genug kompetent oder der Gegenseite zu nahe stehen. Alle Gutachten kommen zum Schluss, dass es problematisch ist, aus der Schweizer Systematik in unser Liechtensteiner System abzuschreiben oder dies direkt zu übertragen.Die vorliegende Initiative schiesst aus meiner Sicht total über das Ziel hinaus. Denn es geht hier nicht mehr um die Beschaffung der nötigen Informationen, sondern um ein umfassendes Kontrollrecht. Dieses Kontrollrecht haben wir gemäss Verfassung der Geschäftsprüfungskommission zugewiesen. Und wenn ich als Landtagabgeordneter umfassende Auskünfte will, dann steht es mir jederzeit zu oder frei, eine Interpellation oder andere parlamentarische Elemente zu nutzen oder ein Mitglied der GPK zu bitten, mein Anliegen vorzubringen. Jedem Bürger steht gemäss Informationsgesetz heute schon zu, an die Verwaltung Fragen zu richten, und somit gilt dies auch für die Landtagsabgeordneten. Das in der ursprünglichen Begründung geforderte Informations-/Kontrollrecht erachten die Gutachter als problematisch oder sogar nicht verfassungskonform. Nun wurde der Begründungstext am 23. Februar angepasst - und dies ist meine neue Basis jetzt - und weitreichende Rechte gestrichen. Was übrig bleibt, und darum wehre ich mich auch zu diesem Zeitpunkt, ist aus meiner Sicht deckungsgleich mit dem bereits bestehenden Informationsgesetz. Die in der Begründung auf Seite 1 und 2 getätigten Vorwürfe, dass ich als Landtagsabgeordneter weniger Informationen bekomme oder dass die Regierungsmitglieder sich zwischen transparent und intransparent verhalten, sollten konkretisiert werden. Dies nur pauschal zu äussern, kann ich nicht gutheissen. Der vorliegende Art. 20a und hier der Zusatz «und von der Staatsverwaltung» ist aus meiner Sicht nach wie vor nicht verfassungskonform, und dies wird auch durch Gutachten bestätigt. Darum werde ich in anschliessender Bearbeitung der Artikel hier den Antrag zu einer Streichung stellen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Zuvor müssen wir dann aber über Eintreten überhaupt befinden oder eben die andere Möglichkeit: Es besteht ja immer bei einer Gesetzesvorlage die Möglichkeit, eine Kommission zu gründen oder was immer - noch vor Eintreten.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich danke den Initianten für den Antrag auf Erstellung einer BLK, einer Besonderen Landtagskommission. Ich denke, das ist ein guter Weg, wie ich das bereits am Morgen schon ausgeführt habe. Ich denke, diese Besondere Landtagskommission muss dann im engen Dialog mit der Regierung zusammenarbeiten, um hier eine vernünftige gesetzliche Basis zu schaffen. Meines Erachtens muss die Zielsetzung dieser Besonderen Landtagskommission sein, dass sie klare gesetzliche Bestimmungen ausarbeitet, die die Informationsbeschaffung eines Abgeordneten bei der Regierung und bei den Ämtern regelt. Das ist meines Erachtens das Ziel. Ob dies nun der Vorschlag ist, den die Initianten jetzt in ihre Initiative gebracht haben, ob dieser in dem Sinne nochmals irgendwie verfeinert wird, ob das dieser Weg ist oder ob sich dann am Schluss die Besondere Landtagskommission entscheidet, möglicherweise andere Regelungen zu finden, das würde ich persönlich der Besonderen Landtagskommission überlassen. Meines Erachtens ist einfach wichtig, dass das Verhältnis in Bezug auf die Informationsbeschaffung eines Landtagsabgeordneten auf der einen Seite und der Regierung und den Ämtern auf der anderen Seite klar geregelt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zum Abg. Elfried Hasler und seinen Fragen: Ich bin zumindest bereit, diese Diskussion offen zu führen. Ganz von der grünen Wiese werden wir nicht starten, aber ich will eigentlich da auch meine anderen Initiantenkollegen zu Wort kommen lassen. Ich stelle mir eine gesetzliche Regulierung vor und nicht nur eine Lösung auf Verordnungsbasis. Aber ja, darüber kann man sicher auch diskutieren. Unter «gemischt» stelle ich mir vor, dass jede Fraktion zumindest einen Einsitz haben würde. Die erwähnte Regierungsbeteiligung ist auch schon angesprochen worden. Daniel Oehry hat dann noch ausgeführt und Bedenken in Bezug auf die Kontrollrechte angebracht. Nein, es geht hier wirklich nicht um die Kontrollrechte. Ich glaube, das haben wir mehrfach schon versucht zu erklären. Es geht um Informationsrechte und allein um diese Informationsrechte. Dass das grundlegende Informationsgesetz nicht genügt, das haben wir ja schon erfahren. Und dazu wünsche ich mir diese gesetzliche Regulierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bezüglich des Einbezuges der Regierung gibt es vielleicht Unsicherheiten, wieweit es jetzt möglich ist, dass wir hier eine gemischte Kommission bestellen. Das scheint mir nicht möglich zu sein. Der Landtag kann eine Landtagskommission einsetzen, aber wir können nicht die Regierung von uns aus einbinden. Was hingegen möglich ist oder sogar gesichert ist, Art. 43 des Geschäftsverkehrsgesetzes, «Vertretung in den Landtagskommissionen»: «Mitglieder der Regierung nehmen auf Einladung des Vorsitzenden einer Landtagskommission an den jeweiligen Beratungen dieser Kommission teil.» Also wenn wir jetzt eine Besondere Landtagkommission gründen, dann kann diese sehr wohl die Regierung miteinbeziehen. Aber wir können jetzt nicht die Regierung in eine Kommission wählen.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Präsident, für Ihre Ausführungen. Ich möchte auch das Votum von Günter Vogt unterstreichen und kann mich dem komplett anschliessen. Auch den Vorschlag von Thomas Vogt kann ich begrüssen. Ich würde jetzt auch nicht die ganze Arbeit, welche die Initianten hier geleistet haben, quasi vernichten wollen und einen Komplett-grüne-Wiese-Ansatz sehen. Ich denke, diese Initiative kann man weiterbearbeiten. In diesem Zuge kann man natürlich auch jetzt, wenn wir sie das erste Mal nicht lesen, auch noch einmal über diesen Art. 20a befinden. Somit ist es ja eigentlich schon ein Grüne-Wiese-Ansatz in dem Sinne für diese BLK. Aber nichtsdestotrotz gibt es natürlich viel Vorarbeit, die hier geleistet wurde. Auch die Initianten, das kann ich Ihnen versichern, die haben sich etwas dabei überlegt, warum man genau diesen Art. 7 vom Parlamentsgesetz aus der Schweiz übernommen hat. Es kommt ja auch nicht einfach so von nichts. Und wenn dann die Besondere Landtagskommission einen besseren Vorschlag hat, wie man zu Informationen kommt und wie man es möglich macht, die bestehenden Kontrollrechte besser, effizienter und wirksamer anzuwenden, dann kann man nichts dagegen haben. Aber grundsätzlich denke ich auch, dass vor allem die erfahrenen Abgeordneten, vielleicht auch andere schon in der Zwischenzeit, wir haben alle jetzt ein Jahr Erfahrung und Wissen, wo die Problematik steckt. Und ich denke, wir sollten mit diesem Gesetz auch diese Probleme lösen wollen und nicht ein Scheingesetz machen, das nichts nützt. Dann wäre das auch schade um die Arbeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, wir müssen schon noch klären, wenn wir eine Kommission einsetzen wollen, dann bräuchte es natürlich einen ganz konkreten Vorschlag der Initianten, einen ganz konkreten Auftrag für die Kommission. Wir befinden uns jetzt in einem Austausch, in einem Findungsprozess, wenn man so will. Aber schlussendlich muss das in einen konkreten Vorschlag münden. Selbst wenn ein Time-out gefordert wäre, würde ich das sehr gerne auch zugestehen. Aber wir können natürlich nicht ins Blaue hinaus eine Kommission bestimmen. Die Abgeordneten müssen wissen, für was sie die Zustimmung geben oder für was nicht. Also es braucht einen konkret formulierten Auftrag und natürlich auch, wenn es um die personelle Besetzung geht, konkrete Vorschläge, ansonsten können wir heute diesbezüglich keinen Beschluss fassen.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte einfach noch zur Klarstellung bezüglich der BLK beitragen. Man kann auch auf Art. 17 des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes verweisen. Dort heisst es in Art. 17 - «Beizug von Regierungsmitgliedern und Staatsangestellten» - in Abs. 1: «Kommissionen des Landtags sind berechtigt, Regierungsmitglieder zu ihren Beratungen beizuziehen und zu befragen. Dem Regierungsmitglied wird das Recht eingeräumt, in parlamentarischen Kommissionen sich von Fachleuten begleiten zu lassen.» Abs. 2: «Der Beizug und die Befragung von Staatsangestellten bedürfen der Zustimmung der Regierung», womit wir dann gleich schon wieder beim Problem wären, «die diese nötigenfalls von der Pflicht zur Amtsverschweigenheit entbindet und zur Herausgabe von Akten ermächtigt.» Und Abs. 3: «Die Regierung ist Ansprechpartner der Kommissionen. Sie ist für die Erledigung der ihr von den Kommissionen erteilten Aufträge und Abklärungen in der Pflicht.» Also wenn diese Kommission die Regierung beiziehen will, was sie offensichtlich dann wird, dann darf sie das jederzeit. Also jede Landtagskommission ist per Definition eine gemischte Kommission, wenn es diese Kommission so wünscht. Also ich denke nicht, dass sich das Problem stellt. Das einfach dazu. Dann noch ganz kurz zur eigentlichen Eintretensdebatte: Also es ist nun, denke ich, klar geworden, dass die Initiative für mich nicht verfassungskonform ist. Nun aber zum eigentlichen Inhalt: Ich sehe auch keinen Gewinn. Ich habe es mit dem Abg. Daniel Oehry. Es wird einfach kein Fortschritt attestiert im Vergleich zum Informationsgesetz, weil eben ja gerade das Gutachten Saxer sagt, dass eine Überstimmung der Regierung nicht zulässig ist. Und wir haben weiterhin das Problem im Schlichtungsverfahren mit der Verschwiegenheitsklausel. Und das Problem mit der Protokollierung der Informationen, die rausgehen, das besteht einfach auch immer noch. Nach wie vor bin ich der Meinung, wenn es irgendwelche sensiblen Informationen sind, die eben nicht unter das Informationsgesetz fallen würden, die eben nicht für jede Bürgerin, für jeden Bürger zugänglich sind, dann will ich als Abgeordneter davon wissen; und dafür ist nicht vorgesorgt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte auch das Votum des Landtagspräsidenten bekräftigen. Ich denke, es wäre sicher jetzt wichtig, einen konkreten Auftrag zu formulieren. Ansonsten wird es diese Kommission sehr schwer haben, ist es ein Himmelfahrtskommando. Für mich ist, wie gesagt, schon sehr wesentlich, ob diese Kommission die Freiheit hat, grundsätzlich auf dem grünen Tisch zu beginnen und eine Auslegeordnung zu machen, die da etwa so vorgehen könnte: Man schaut sich zuerst einmal an, was wir heute für Möglichkeiten im Informationsgesetz, in der GOLT, im GVVKG etc. haben. Dann kann man sich fragen, wo gab es denn ganz konkret in der Vergangenheit Probleme? Und da müsste dann jeder hier drin dieser BLK auch melden, wo er ganz konkret Probleme hatte. Dann sollten meines Erachtens diese Probleme gespiegelt werden an den bestehenden Informationsrechten. Und dann, wenn diese Spiegelung ergibt, dass gewisse Bedürfnisse oder Anfragen, die in der Vergangenheit bestanden, mit den bestehenden Instrumenten nicht abzudecken sind, ist die nächste logische Frage: Wie sind diese abzudecken respektive sind diese im Rahmen der Verfassung abzudecken? Und ich denke, meines Erachtens wäre es schon sehr wichtig, dass es eben nicht darum geht, jetzt auf der bestehenden Schiene zwingend weiterzufahren, sondern dass so eine BLK diese offene Wiese vorfindet. Mit dem «Risiko», dass theoretisch ja auch herauskommen könnte, dass eigentlich alle Bedürfnisse, die in der Vergangenheit bestanden haben und wo etwas nicht funktioniert hat, gar nicht eine Sache der gesetzlichen Grundlagen waren, sondern vielleicht nur der Praxis. Und dann müsste sich diese BLK damit auseinandersetzen, wie sichergestellt werden kann, dass die Praxis funktioniert. Also das wäre jetzt für mich noch ein nachvollziehbarer Weg. Wenn es hingegen darum geht, jetzt auf dieser aufgegleisten Schiene weiterzufahren, dann sehe ich den Nutzen nicht. Ich denke, dann ist es die Aufgabe der Initianten, wie es normalerweise auch bei der Regierung ist, heute würde dann die 1. Lesung stattfinden, dann auf die 2. Lesung hin einen konkreten Vorschlag zu machen. Also dann, wie gesagt, wenn diese BLK eingeengt ist in irgendwelcher Weise durch das, was jetzt hier konkret an einem Vorschlag auf dem Tisch liegt, dann sehe ich den Nutzen nicht. Ich denke, dann sollen die Initianten das weiterbearbeiten. Jetzt sind sie tiefer drin im Thema und kompetenter vielleicht. Ansonsten bin ich eher offen, je nach Formulierung des Auftrags. Ich habe aber, ganz ehrlich gesagt, gewisse Bedenken. Ich denke eben schon, dass das Informationsgesetz wahrscheinlich heute schon alles abdeckt, was vielleicht in der Vergangenheit ein Problem war, nur dass die Praxis eben nicht funktioniert hat, dass gewisse Personen an Amtsstellen schlicht und einfach nicht gewusst haben, wozu sie beispielsweise aufgrund des Informationsgesetzes verpflichtet sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Zu Ihren Ausführungen in Bezug auf Art. 69 für besondere Kommissionen, da steht meiner Ansicht nach drin: «Zur Vorberatung der Verhandlungsgegenstände oder aktuellen politischen Fragen kann der Landtag besondere Kommissionen bestellen.» Wo steht da, dass die Regierung nicht Einsitz nehmen dürfte? Es steht in Art. 76, dass die Regierung angehört werden soll oder muss. Und wenn sie ja drin sitzt, dann wir sie ja sowieso angehört und kann auch mitentscheiden. Ich bin jetzt nicht Jurist, aber ich sehe jetzt hier nirgends eine Einschränkung, dass keine Regierungsmitglieder in die Kommission Einsitz nehmen dürften. Aber ja, vielleicht können Sie mir das noch einmal erörtern. Und ich hatte ja schon einen allgemein gehaltenen Text, was die Kommission zum Ziel haben sollte, erläutert. Ich denke nicht, dass wir hier einen konkret formulierten erweiterten Text aus dem Hut zaubern können, vor allem nicht in fünf oder zehn Minuten. Ich denke, das könnte allenfalls vielleicht die erste Aufgabe für die BLK sein, hier die konkrete Zielsetzung zu formulieren. Aber ja, auch hier offen für Ihre Anmerkungen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Einfach grundsätzlich: Die Initiative wurde von der Mehrheit der Landtagsabgeordneten mit Überzeugung als verfassungskonform bezeichnet. Damit ist sie verhandlungsreif und wir können jetzt wirklich auch dann darüber entscheiden, ob wir darauf eintreten wollen, und dann diese konkrete Initiative behandeln. Wenn aber die Initianten selbst der Ansicht sind, sie sei eigentlich nicht behandlungsreif, dann müssen sie schon einen konkreten Vorschlag bringen, welchen Auftrag eine Überarbeitungskommission haben soll. Das ist durchaus möglich. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, jetzt haben wir den ganzen Morgen über die Verfassungskonformität debattiert. Nach vierstündiger Debatte haben wir dann mit 13 Stimmen beschlossen, das ist verfassungskonform. Jetzt diskutieren wir, ob wir einen Grüne-Wiese-Ansatz fahren möchten. Also sehr ineffizient, und das ist noch diplomatisch formuliert. Das muss doch jetzt die Basis sein. Die Mehrheit hat entschieden, diese Initiative ist verfassungskonform. Ich bin dann zwar schon gespannt, wie die Abstimmung über Eintreten ausfallen wird. Denn es ist ja klar, wer die Verfassungskonformität nicht gesehen hat, der wird dann wohl auch nicht für Eintreten sein. Und gerade der Abg. Mario Wohlwend hat gesagt: Verfassungskonformität, ja. Die Gesetzesinitiative sieht er nicht. Ich bin dann gespannt, was er macht beim Eintreten. Aber das muss jeder selbst wissen. Aber wie gesagt, nach vierstündiger Debatte jetzt einen Grüne-Wiese-Ansatz zu fahren, das kann es nach meinem Dafürhalten nicht sein. Jetzt müssen wir doch nach meinem Dafürhalten die 1. Lesung führen. Die BLK müsste dann doch wissen, was die Forderungen des Landtages sind, wo man hier in den einzelnen Artikeln und Absätzen Probleme sieht. Das wäre genau die relevante Diskussion im Rahmen der 1. Lesung, damit man eben weiss, was könnten mitunter die Probleme sein, die der Landtag sieht? Und nach meinem Dafürhalten müsste dann eine Stellungnahme auf die 2. Lesung erstellt werden, und dann können wir auf Grundlage dieser Stellungnahme darüber entscheiden, ob wir noch eine Besondere Landtagskommission brauchen oder nicht. Aber wie gesagt, einen Grüne-Wiese-Ansatz sehe ich dann nicht. Wir haben vier Stunden diskutiert - Verfassungskonformität: ja oder nein? Die Mehrheit hat gesagt: Ja, das ist verfassungskonform. Also dann müssen wir jetzt bei diesem Produkt weiterarbeiten und dieses Produkt zu Ende führen. Und wie gesagt, die 1. Lesung ist ganz wichtig. Das wäre ja genau die Grundlage für die Kommission, die Fragen zu hören, die die 25 Abgeordneten haben. Aber wie gesagt, dann müsste eine Stellungnahme auf die 2. Lesung erfolgen, wie es die Regierung normalerweise macht im Gesetzgebungsprozess. Und dann wäre für mich der Zeitpunkt gekommen, wenn man sich nicht einig ist, um diese BLK einzusetzen, aber erst dann. Aber wie gesagt, grüne Wiese nach vierstündiger Debatte, da staune ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich sehe auch nicht unbedingt einen Grüne-Wiese-Ansatz. Und wir haben lange genug gearbeitet, ich habe das vorhin ausgeführt. Natürlich könnten wir jetzt die 1. Lesung machen, wir könnten einen Antrag auf eine Eintretensabstimmung machen, eine 1. Lesung machen, das können wir. Wir können aber auch jetzt diese Initiative der BLK übergeben. Das ist noch lange kein Grüne-Wiese-Ansatz. Ich denke, Günter Vogt hat den Antrag formuliert und er kann das sicher noch einmal wiederholen. Er hat gesagt, okay, man könnte darüber noch nachdenken. Ich sehe auch das Problem, was Elfried Hasler ausgeführt hat, er hat gesagt, ja, er sehe das eher als Himmelfahrtskommando an. Das mag so sein. Ich denke, wir im Landtag hier müssen schon wissen, was wir wollen. Von dem Sinn her kann ich dem Votum von Wendelin Lampert durchaus etwas abgewinnen. Es ist für die BLK wichtig, wie der Landtag das sieht, es ist auch wichtig, wie er die Artikel sieht. Von dem Sinn her könnte man wissen: Will man so eine Formulierung, will man überhaupt von der Staatsverwaltung Informationen erhalten können oder will man das eben nicht, unabhängig davon, ob es verfassungskonform ist oder nicht? Das haben wir jetzt erledigt. Jetzt geht es wirklich darum, was will der Landtag. Was die Initianten wollen, das steht im Art. 20a, denke ich, das ist ganz klar. Und die Frage ist: Was wollen Sie? Und das ist mir nicht so ganz klar. Und deshalb ist es auch nicht so ganz einfach, jetzt hier aus dem hohlen Bauch diesen Antrag zu formulieren. Aber ich denke, der Vorschlag zur Güte ist von Günter Vogt gekommen, er hat einen Vorschlag definiert. Wir könnten jetzt der BLK diese Initiative überlassen. Diese BLK kann sich mit dieser Initiative auseinandersetzen und sie kann dann beschliessen, dass genau dieser Gesetzesartikel, welchen ich vorher ausgeführt habe und welchen wir vom Schweizer Gesetz übernommen haben, eben für unser Land wenig hilfreich ist, und andere Vorschläge machen. Ich habe das vorhin ausgeführt. Natürlich ist das nicht in meinem Sinn. Aber das entscheidet dann sowieso die Besondere Landtagskommission, wenn wir diese denn einsetzen. Sonst setzen wir sie nicht ein, wir befinden über Eintreten und lesen die Initiative. Das ist auch eine Möglichkeit. Und wir Initianten machen eine 2. Lesung mit dieser Initiative, bringen zwei, drei Vorschläge noch vor und vielleicht einen weiteren Artikel, wenn es das braucht. Aber man muss sich natürlich fragen, wir sind Milizparlamentarier, ich habe das vorhin ausgeführt, ich glaube, dass sie uns dann schon ein bisschen überfordern mit dem Auftrag. Und deshalb wäre aus meiner Sicht eine Besondere Landtagskommission ein gutes Vorgehen, ein zielgerichtetes Vorgehen. Und wenn man dieser Besonderen Landtagskommission auch einen guten Willen mitgeben will, dann ist es kein Himmelfahrtskommando. Aber wenn diese natürlich spürt, dass es ein Himmelfahrtskommando ist, dann bin ich dann überhaupt gespannt, ob wir fünf Abgeordnete finden, die sich in dieses Himmelfahrtskommando begeben. Dann wird das dann das nächste Problem sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Einfach um möglichst sofort immer alle Unsicherheiten auszuräumen: Der Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert wäre dann machbar. Der Landtag kann eine Gesetzesvorlage bis zur Schlussabstimmung an eine Kommission überweisen. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich unterstütze auch die Ansicht, die Wendelin Lampert und Thomas Rehak soeben dargestellt haben. Wir haben heute Vormittag vier Stunden über ein Thema gesprochen. Und ich hoffe schon, dass man noch weiss, dass alle wissen, über was man gesprochen hat. Darin ist ja der Auftrag schon gegeben. Der Grundsatzauftrag geht jetzt nicht darum, was wir in der Lounge draussen für Getränke bekommen, sondern die Intention der Kommissionsarbeit, der BLK-Arbeit, ist das, was wir heute Morgen besprochen haben. Wir haben ja von den Informationsrechten gesprochen, und aus diesem Grunde mussten wir dies ja zur Kenntnis nehmen, weil wir über die Verfassungsmässigkeit befinden mussten. Also wir wissen haargenau, wie der Auftrag ist. Wir können diesen Auftrag noch, das ist ganz klar, in fünf, sechs, sieben Sätzen zusammenfassen. Aber dass das eine offene Wiese sein soll, ist deplatziert. Wir wissen genau, um was es geht, deshalb kann diese Aussage so nicht stehen gelassen werden. Und dann ist der Wunsch aufgekommen heute Vormittag, x-mal von verschiedenen Abgeordneten dargelegt worden, auch aus den Reihen jener, die dieser Verfassungsmässigkeit jetzt nicht Folge leisten konnten, dass man einen parlamentarischen Prozess in Bewegung setzt, dass man das weiterentwickelt im Landtag mit Einbezug der Regierung. Und wie man die Regierung einbezieht, hat der Landtagspräsident vorher ganz klar dargelegt. Also sinnvoll ist, wenn eine BLK eingesetzt wird. Der Auftrag ist ja gegeben. Wir haben eine vierstündige Diskussion gehabt. Jetzt muss man diese vierstündige Diskussion heute Vormittag in vier, fünf Sätze fassen. Die Grundlage ist die Initiative und das kann jetzt noch in einem Time-out niedergeschrieben werden, und dann haben wir den Auftrag. Und wenn der Landtag das so will, dann kommt man den Wünschen nach, die heute Vormittag diskutiert wurden. Wir können natürlich wieder von vorne anfangen, das ist auch ein Weg, der ineffizientere. Aber wenn der Landtag das wünscht, ist auch das ein Weg. Aber der Sinn und Zweck einer BLK ist, dass diese dann mit diesem Auftrag eingesetzt wird. Und diese Anpassungen und diese verschiedenen Anliegen, die heute Vormittag auch im Rahmen der Verfassungsmässigkeitsdiskussion dargelegt wurden, können da eingearbeitet werden. Und der Wunsch war ja, einen parlamentarischen Prozess mit Einbindung und im Konsens mit der Regierung in Bewegung zu setzen. Und ich hoffe, wir bleiben dabei, weil wir das am Vormittag sehr stark in den Vordergrund gerückt haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich bin froh um diese klärenden Aussagen der Initianten Rehak und Kaiser, dass es eben kein Grüne-Wiese-Ansatz ist. Damit sehe ich aber auch keine Veranlassung vom normalen Prozedere abzuweichen, denn das normale Prozedere ist jetzt nun mal Eintreten, 1. Lesung, 2. Lesung. Und es kann jetzt nicht sein, dass man sich da irgendwie aus der Verantwortung stiehlt als Initianten. Ich denke jetzt, wer A sagt, muss auch B sagen. Und da muss man jetzt auch liefern und nicht wieder eben von vorne anfangen. Also, wie gesagt, nachdem es jetzt offensichtlich und klar gesagt wurde, es geht darum jetzt, hier auf dem Bestehenden weiterzuarbeiten. Ja, dann, denke ich, ist das der Normalfall, dass es jetzt die Aufgabe der Initianten ist. Und da ist für mich klar: Jetzt geht es um Eintreten, 1. Lesung 2. Lesung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich sehe das eigentlich genau gleich wie der Abg. Elfried Hasler. Ich glaube, wir haben heute Morgen eine vierstündige Debatte geführt, welche zum Teil sicherlich auch als Eintretensdebatte hätte tituliert werden können. Nun, jetzt diskutieren wir um eine Besondere Landtagskommission. Für mich steht das überhaupt noch nicht zur Debatte. Eintreten oder Nichteintreten ist der nächste Schritt für mich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also von der Reihenfolge her, stimmt das Vorgehen schon. Wenn der Landtag zur Überzeugung kommt, man solle das an eine Besondere Landtagskommission zur Weiterbearbeitung übergeben, dann müsste das vor Eintreten beschlossen werden. Von der Reihenfolge her stimmt das schon. Aber nochmals: Es muss ein ganz konkreter Vorschlag vorliegen für eine Kommission. Wenn es nach mir geht, ist das Vorgehen völlig klar: Man wird jetzt über Eintreten dann befinden und die 1. Lesung vornehmen. Aber die Möglichkeit besteht natürlich, den Antrag auf Überweisung an eine Kommission zu stellen.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Aus meiner Sicht noch eine Präzisierung. Die Frage des Abg. Elfried Hasler ist eben schon berechtigt. Auch ich habe heute Morgen gesagt, sie sollen dieses Thema weiterbearbeiten, weil das Anliegen besteht. Aber gleichzeitig habe ich auch gesagt, für mich heisst das, dass es einen Neustart gibt. Also dass wir nicht ganz neu anfangen, auf den Grundlagen der bestehenden Dokumente kann man sicher weiterarbeiten. Aber jetzt mit dieser Initiative eins zu eins weiterarbeiten zu müssen und gleichzeitig gesagt zu haben, sie ist nicht verfassungskonform, das finde ich absurd. Also das geht natürlich für mich nicht, muss ich ganz ehrlich sagen. Also wenn hier ganz klar die Auffassung vertreten wird, diese Initiative wird so in diese BLK übernommen und das ist die Grundlage für die Arbeit, ja, dann sehe ich absolut keine Möglichkeit der Mitarbeit und dann macht es für mich auch keinen Sinn. Und deshalb ist diese Frage wichtig und zentral, bevor wir hier entscheiden: Ist das jetzt die Grundlage oder grüne Wiese oder gibt es hier einen Kompromiss zwischen der Initiative und der grünen Wiese? Das weiss ich aber allerdings nicht, das müssen die Initianten sagen. Für mich ist das jetzt momentan nicht klar, aber diese Frage ist entscheidend. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also von meiner Seite aus ist die Situation sehr klar. Wir werden über Eintreten befinden, wenn nicht ein konkret formulierter Antrag für eine Besondere Landtagskommission gestellt wird. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort und auch für die Klarstellung. Ich denke auch, dass, wie gesagt, den Antrag, dass die Sache an eine Besondere Landtagskommission überwiesen wird, der Abg. Günter Vogt bereits gestellt hat. Und was jetzt noch mangelt, ist der konkrete Auftrag. Gut, ich denke, einen konkreten Auftrag schnell aus dem Ärmel zu zaubern, ist natürlich nicht ganz einfach. Meine Frage wäre: Könnte man eventuell diese Beratung morgen fortsetzen, damit wir Zeit haben, diesen konkreten Auftrag auch zu formulieren, oder müssen wir diesen jetzt innerhalb von einer Viertelstunde auf den Tisch zaubern? Ich denke, ich möchte dann nicht irgendwelche Vorwürfe hören, dass man dann wieder sagt, okay, es ist alles dilettantisch. Und grundsätzlich wäre es auch erforderlich, dass man dann unter Umständen auch die Unterstützung eines Juristen hätte, wenn es um einen konkreten Auftrag geht. Also einfach so schnell, schnell irgendetwas auf den Tisch legen, finde ich, ist auch nicht gut. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Vorschlag, den ich durchaus überlegenswert finde. Ich sehe noch drei Wortmeldungen, die hier mitnehme. Nachher machen wir ein kurzes Time-out, um darüber zu beraten. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Mein Vorredner hat jetzt gerade alles gesagt. Dem gibt es nichts beizupflichten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich werde mich kurz halten. Es ist mir wirklich ein Bedürfnis, noch etwas dazu zu sagen. Der Abg. Johannes Kaiser hat es eigentlich treffend ausgedrückt. Wir haben diskutiert, vier Stunden lang diskutiert, und der Wunsch war wirklich greifbar, dass man eine Besondere Kommission oder irgendeine Kommission, ich möchte da nicht spitzfindig werden, einsetzt. Ich finde es äusserst gut, dass die Initianten diese Idee zur Einsetzung dieser Kommission jetzt vorgebracht haben. Ich denke, wir waren uns ja einig, dass Handlungsbedarf besteht. Da gibt es keine Diskussion. Und ich denke, die Initianten haben sehr viel Arbeit geleistet. Und wenn man jetzt darüber redet, dass es irgendwie nur auf der grünen Wiese geht oder mit Grundlagen der Initianten oder halt nicht, dann ist das ein wenig die Suche nach dem Haar in der Suppe, wenn ich so denke. Ich denke, man kann ja die Arbeit, die die Initianten geleistet haben, ruhig als Grundlage nehmen. Es hat ja auch zur Diskussion geführt, dass wir überhaupt so weit kommen, dass wir gemeinsam mit der Regierung irgendeine Lösung finden. Das finde ich äusserst positiv. Und ich bin überzeugt, dass die Initianten einen entsprechenden Auftragstext erarbeiten werden und uns zur Abstimmung vorlegen werden. Also ich bin da sehr zuversichtlich. Was ich gar nicht verstehe, dass man jetzt den Initianten vorhält, sie würden sich aus der Verantwortung stehlen. Ich denke, genau das Gegenteil ist der Fall. Sie hätten jetzt stur an ihren Anliegen festhalten können - nein, sie bringen den Vorschlag, sie würden einen Antrag stellen zu einer Kommission, der wirklich in der Diskussion ein allgemeiner Wunsch war. Also ich denke, wenn der Text einigermassen in Ordnung ist, dann werde ich dem ganz sicher zustimmen können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Heute Morgen, als wir diese Debatte gestartet haben, hat der Landtagspräsident ganz klar die Forderung in den Raum gestellt: Äussern Sie sich zu der Verfassungskonformität, sprich, wirklich, diverse Detaildebatten waren noch gar nicht relevant. Es ging um grundsätzliche Fragen der Verfassungskonformität. Dieser BLK würde genau der Input des Landtages fehlen in der Sache. Deshalb müssen wir zwingend eine 1. Lesung durchführen, damit die BLK auch weiss, was die 25 Abgeordneten zu dieser Initiative sagen. Nach meinem Dafürhalten müsste man sogar erst nach der 2. Lesung diese BLK einsetzen, sofern sie dann noch vonnöten ist. Ich habe zum Beispiel heute Morgen nichts gesagt zum Saxer-Gutachten, den Randziffern 81 und 82 betreffend Art. 17 Abs. 2 GVVKG. Nur so zu sagen: Das würde ich dann mitunter im Rahmen der 1. Lesung sagen. Aber diesen dubiosen Prozess kann ich jetzt gar nicht verstehen. Jetzt sind Sie händeringend nach dem Auftrag für diese BLK am Suchen. Der Auftrag muss die 1. Lesung sein, das Resümee der 1. Lesung. Das wäre mitunter ein Ansatz. Der noch bessere Ansatz ist das Resümee der 2. Lesung. Das muss doch der Auftrag sein, was sagen die 25 Abgeordneten zu diesen einzelnen Absätzen und mitunter auch zu diesen Gutachten, zum Beispiel von Herrn Dr. Saxer. Wie gesagt, die Randziffern 81 und 82 wären dann sicherlich noch diskutabel, die sind nämlich heute Morgen komplett untergegangen. Wenn man jetzt händeringend nach einem Auftrag suchen kann - der logische Auftrag ist das Resümee der 1. und 2. Lesung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich bin dem Kollegen Jürgen Beck dankbar für sein Votum. Ich denke, es ist genügend in diesen bald viereinhalb Stunden darüber geredet worden, dass man etwas tun muss. Der Landtag hat heute, wenngleich knapp, aber immerhin, mit 13 zu 12 Stimmen den Weg geebnet, eben genau diese Initiative, so wie sie formuliert ist, umzusetzen. Die Initianten sind aber jetzt bereit, auch davon abzurücken, wenn es mildere Mittel gibt, die Ziele zu erreichen. Es wird eine Frage der Begründung dieses Antrags sein. Aber ich würde einmal meinen, die Initiative, das ist das Maximum. Dafür hat man ja den Weg geebnet, weiter wird auch eine Landtagskommission nicht gehen können. Wenn die Landtagskommission in ihrer Arbeit aber gelindere Mittel findet, um dem Anliegen eines grossen Teils dieses Hohen Hauses gerecht zu werden, dann soll es auch billig sein, gelindere Mittel einzusetzen. Also ich kann mir vorstellen, nach einem Time-out auf einen wohlbegründeten Vorschlag oder Antrag einzugehen, und würde dem dann auch zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Ich komme dann zurück auf mein vorhergehendes Votum mit der Frage, ob das Time-out auch quasi so lange sein könnte, dass wir über Nacht an diesem begründeten Auftrag arbeiten könnten, damit wir eben auch alle Punkte, die relevant sind, in diesen Auftrag aufnehmen könnten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte ganz einfach zu bedenken geben, dass aufgrund der heutigen Debatte über diese Verfassungskonformität, die wir vier Stunden lang geführt haben, doch jetzt eine BLK zu nominieren, im guten Wissen, dass zwölf Abgeordnete die heutige Debatte, das Resultat als nicht verfassungskonform gefunden haben, also es bleiben noch 13 übrig. Dann hat sich der Kollege Wohlwend auch schon geäussert. Er kann ja gar nicht Eintreten, es geht ihm zu weit. Ich weiss gar nicht, ob wir da überhaupt eine Mehrheit finden. Also ich finde das absolut absurd, was hier abgeht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. In meiner ersten Legislaturperiode als Landtagsabgeordneter war es sehr oft üblich, dass die Beratungen unterbrochen wurden und sich ein paar Weise gefunden haben. Ich habe es in den letzten vier Jahren nicht so praktiziert. Aber jetzt scheint mir doch einmal der Moment gegeben, wo wir kurz ein Time-out machen und ich vielleicht die Fraktionssprecher und eine Vertretung der Initianten zu mir bitten würde. Ich denke, 20 Minuten sollten reichen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:25 bis 16:10 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Die Initianten haben sich zurückgezogen, um den Auftrag an eine Besondere Landtagskommission konkret zu formulieren. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Der Text dieses Antrags befindet sich momentan auf meinem Computer, entsprechend werde ich ihn vorlesen. Ich muss allerdings noch hinzufügen, dass die Version, die Ihnen jetzt ausgeteilt worden ist, nicht auf den Buchstaben genau das wiedergibt, was ich jetzt vorlesen werde, weil, wie gesagt, es noch ein paar grammatikalische Ungereimtheiten gab. Ich lese also den Text vor. Landtagspräsident Albert Frick
Dann bitte ich jetzt sehr genau zuzuhören, weil es eine kleine Abweichung gibt, offenbar. Abg. Erich Hasler
Ja, minimale Abweichung, also nicht in der Substanz. Gemäss Art. 69 GOLT stellen die Initianten den Antrag zur Einsetzung einer Besonderen Landtagskommission (BLK), basierend auf der Gesetzesinitiative vom 1. Dezember 2017 mit dem geänderten Begründungstext vom 23. Februar 2018. Auftrag der BLK ist es, das Anliegen der Initiative zur Stärkung der Informationsrechte weiterzuverfolgen mit dem Ziel, eine Lösung im Sinne der Informationsrechte des Landtags zu erarbeiten. Die in der Landtagsdiskussion angesprochenen Materialien (Gutachten) sind zu berücksichtigen und in die BLK-Arbeit einzubeziehen. Konkret soll die BLK unter anderem folgende Punkte bearbeiten: - Das Informationsrecht des Landtags und der Landtagsabgeordneten definieren und gegenüber den Rechten der Landtagskommissionen wie GPK und Finanzkommission abgrenzen und Vorschläge einbringen, wie die in den Materialien angesprochenen Lücken bezüglich der Informationsrechte geschlossen werden können.
- Definieren, was unter Befragung und unter formloser Auskunft zu verstehen ist und wie diese beiden Arten der Auskunftsbeschaffung ablaufen können.
- Ein Durchsetzungsverfahren definieren, wenn die Regierung oder die übrige Staatsverwaltung die gewünschten Informationen nicht liefern wollen.
- Definieren, unter welchem Kapitel die Informationsrechte im GVVKG einzuordnen sind.
- Abklärungen zur Berücksichtigung des Amtsgeheimnisses treffen.
Die Regierung wird zur Mitarbeit in der BLK einbezogen beziehungsweise eingeladen. Die Zusammensetzung der BLK soll ausgewogen sein und sämtliche Parteien miteinbeziehen. Die Initianten stellen den Antrag, folgende Mitglieder zu nominieren:- Günter Vogt, VU
- Thomas Rehak, DU
- Johannes Kaiser, FBP
- Patrick Risch, FL
- Erich Hasler, DU
Die BLK konstituiert sich selber. Die Initianten stellen den Antrag, dass der BLK für die juristische Begleitung das notwendige Budget zur Verfügung gestellt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für den Antrag. Ich denke, wir machen das in zwei Abschnitten, zuerst den Grundsatzentscheid, ob dem Antrag auf Einsetzung oder Überweisung an eine Besondere Landtagskommission stattgegeben wird, und danach die personelle Besetzung, wobei ich es natürlich schon als richtig erachte oder notwendig erachte, dass die Fraktionen dann je ein Mitglied vorschlagen. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Initianten für den vorliegenden Auftrag für die Einsetzung einer Besonderen Landtagskommission. Ich habe es bereits vor circa einer Stunde gesagt: Wenn ich mir den Text betrachte, sie verweisen auf die Landtagsdiskussion, das soll die Grundlage sein. Ihnen fehlt die zentrale Landtagsdiskussion der 1. Lesung, wie es bei jedem Gesetz üblich ist, Ihnen fehlt auch die Landtagsdiskussion zur 2. Lesung, wie es bei jedem Gesetzesprojekt üblich ist. Diese Vorgehensweise kann ich nicht unterstützen. Ich sehe auch die zeitliche Dringlichkeit nicht. Wieso sollen wir jetzt unbedingt auf die 1. Lesung verzichten? Also das ist ja ein Gesetzgebungsprozess, der nicht akzeptabel ist. Wir können doch jetzt in aller Ruhe diese Eintretensdebatte abschliessen, dann die 1. Lesung durchführen und im Anschluss an die 1. Lesung immer noch darüber entscheiden, ob wir diese BLK einsetzen sollen oder nicht. Wie gesagt, hier heisst es Landtagsdiskussion. Es fehlt die 1. Lesung. Das sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein nach meinem Dafürhalten. Es ist doch ganz simpel, wie es bei jedem Gesetzesprojekt abläuft: Eintretensdebatte, 1. Lesung und dann folgt die Stellungnahme und dann gibt es eine 2. Lesung. Wieso wir jetzt unbedingt diese zeitliche Dringlichkeit haben, frage ich mich. Wieso sollen wir diese zwei Stunden jetzt nicht noch investieren, um diese 1. Lesung durchzuführen. Ich verstehe diese zeitliche Dringlichkeit nicht. Und wie gesagt: Was sollte dann die Grundlage sein in dieser Landtagskommission? Das sind die vier Stunden von heute Morgen, wo wir grundsätzlich im Auftrag des Herrn Landtagspräsidenten über die Verfassungskonformität diskutiert haben. Und deshalb brauchen wir jetzt eben diese 1. Lesung, diese Landtagsdiskussion, damit wir wissen, was die 25 Abgeordneten zu dieser Gesetzesinitiative im Detail zu sagen haben. Und wie gesagt, mir soll jemand erklären, was die zeitliche Dringlichkeit ist. Wieso nehmen wir uns nach vier Stunden Diskussion jetzt nicht diese zwei Stunden Zeit? Also diese Dringlichkeit sehe ich gar nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich gegen diese Besondere Landtagskommission. Nach der 1. Lesung werde ich es mir dann noch überlegen. Persönlich würde ich es befürworten, dass man nach der 2. Lesung, wenn dann wirklich noch Not herrscht, mitunter diese BLK einsetzt. Aber jetzt, in diesem Zeitpunkt, ist es ganz sicher falsch. Und das beweist auch der Einleitungstext - für diese Landtagskommission: Diese Landtagsdiskussion wurde nicht geführt, uns fehlt die 1. Lesung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Das zeitliche Ausmass dieser Diskussion wird auch durch Sie strapaziert, Herr Lampert. Sie haben mir jetzt zum dritten Mal erklärt, was Ihr Anliegen ist. Ich habe es das erste Mal schon verstanden. Ich denke, die Mitglieder in diesem Hohen Haus werden nun entscheiden, ob sie eine BLK wollen oder halt eben nicht, und dann kann man die 1. Lesung durchführen oder halt auch eben nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mit diesem Auftrag bezweifle ich schon auch den Mehrwert dieser Besonderen Landtagskommission. Es scheint mir effektiv auch, dass sich dann der Inhalt dieser Arbeit der Besonderen Landtagskommission einfach auf das Erstellen eines Berichts und Antrags für die 2. Lesung beschränken würde. Und ich sehe jetzt auch nicht, wie das geöffnet werden würde. Für mich geht es immer noch darum, einfach diese Initiative stricto sensu zu verfolgen. Ja, wie gesagt, ich habe halt eben abgestimmt, dass ich die Initiative nicht für verfassungswürdig halte, und ich sehe den Mehrwert in diesem Zusammenhang nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wie gesagt, es gibt einfach unterschiedliche Auffassungen hier in diesem Plenum. Das kann ich verstehen. Aber hier steht ein klarer Antrag. Und ich denke, diese Diskussion hat sich auch schon lange erschöpft meiner Ansicht nach. Wir können über diesen Antrag abstimmen. Ich meine, die Abgeordneten, die dafür sind, werden eben dafür sein und die anderen halt dagegen. Aber dass wir jetzt noch lange diese prinzipiellen Fragen besprechen, das sehe ich überhaupt nicht ein. Und was auch noch wichtig ist, es sind ja jetzt keine Anregungen gekommen, wie dieser Auftrag jetzt noch zu ändern oder zu ergänzen wäre. Offenbar sind die Damen und Herren Abgeordneten mit diesem Auftrag ja grundsätzlich zufrieden, so wie er jetzt formuliert ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nein, Herr Abg. Erich Hasler, der Abg. Lampert ist nicht zufrieden mit diesem Auftrag. Ihnen fehlt die 1. Lesung, Ihnen fehlen die Voten der 1. Lesung. Das wäre die Grundlage mitunter für die Auftragsdefinition dieser BLK. So simpel und einfach ist es. Und wie gesagt, wir haben keine zeitliche Dringlichkeit. Ich gehe davon aus, diese 1. Lesung wird höchstens eine Stunde dauern. Und dann hätten wir eine Grundlage, die auch sachlich begründet wäre. Und das wissen Sie alle genau hier drinnen. Dem Auftrag mangelt es an den Voten der 1. Lesung. Wie gesagt, Sie verweisen auf die Landtagsdiskussion. Die Landtagsdiskussion zur 1. Lesung wurde bis jetzt nicht geführt. Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, darüber wird das Plenum entscheiden. Es ist absolut legitim, im Rahmen der Eintretensdebatte den Antrag auf Überweisung an eine Kommission zu stellen. Ob man das dann als sinnvoll oder nicht sinnvoll erachtet, ist die Entscheidung jeder und jedes einzelnen. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wir haben jetzt hier diesen Antrag gestellt. Und ich denke, gemäss Prozedere kann jetzt über diesen Antrag grundsätzlich befunden werden, und wir müssen jetzt nicht irgendwie den Antrag auf eine 1. Lesung stellen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Das ist überhaupt kein Problem. Das steht zweifelsohne fest, dass über den Antrag befunden werden kann. Dass man sich natürlich über die Sinnhaftigkeit noch Gedanken macht oder sich dazu äussert, das ist ebenso legitim. Aber jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung der Gesetzesvorlage an eine Besondere Landtagskommission die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
15 Stimmen. Damit wurde die Überweisung der Gesetzesvorlage an eine Besondere Landtagskommission beschlossen und wir werden jetzt die personellen Nominationen vornehmen. Und ich bitte die jeweiligen Fraktionssprecher um Vorschläge, nachdem alle Parteien zur Mitarbeit eingeladen sind. Grundsätzlich wäre noch festzuhalten, dass drei oder fünf Mitglieder zu bestimmen sind. Ich denke, nachdem wir schon vier Fraktionen sind, werden es fünf sein müssen. Abg. Georg Kaufmann
Wie bereits erwähnt, schlage ich von der Fraktion der Freien Liste Patrick Risch als Mitglied dieser Besonderen Landtagskommission vor.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Ich schlage vonseiten der VU als Mitglied für die BLK Informationsrechte den Abg. Günter Vogt vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Seitens der Fraktion der Unabhängigen schlage ich die Abgeordneten Thomas Rehak und Erich Hasler vor. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Seitens der Fraktion der FBP schlage ich Alexander Batliner als Mitglied der BLK vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir kommen zur Wahl. Es wurden folgende Kommissionsmitglieder vorgeschlagen ...Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nachdem ich als FBP-Fraktionsmitglied vom Fraktionssprecher der FBP nicht um meine Stellungnahme gefragt wurde, da ich als Initiant bereits schon tätig war, beantrage ich meine Person selbst, meine Wenigkeit selbst, in diese Landtagskommission. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das ist selbstverständlich Ihr gutes Recht. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Für mich stellt sich noch die Frage, welche Rolle die Regierung spielt. Wir haben heute Morgen davon gesprochen, dass es ein Zusammenwirken zwischen Landtag und Regierung geben sollte. Wir haben oft von einer gemischten Kommission gesprochen. So wie es jetzt aussieht, ist eine Landtagskommission vorgesehen und die Regierung wird vielleicht eingeladen, vielleicht gehört. Um dieses Thema richtig zu bearbeiten, müsste man eigentlich eine paritätisch besetzte Kommission bestellen und der Regierung auch entsprechendes Gewicht geben. Landtagspräsident Albert Frick
Das haben wir schon ausgeschlossen. Der Landtag kann nicht die Regierung in eine Kommission wählen. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Die Regierung ist bereit, sich vom Landtag wählen zu lassen. Und gestern haben wir ja gehört, dass der Landtag alles kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Dann mache ich halt jetzt wieder diesen Kompromissvorschlag. Dann schlage ich den Regierungschef Adrian Hasler und den Vizeregierungschef Daniel Risch zum Einsitz in diese Kommission vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich finde es sehr bedauernswert, dass die Regierung jetzt mit diesem Vorschlag kommt, nachdem wir so lange darüber diskutiert haben und sich die Regierung nicht dazu geäussert hat. Jetzt stehen wir wieder vor einer Pattsituation. Die Regierung kann jederzeit eingeladen werden. Und ich denke, es ist im grösstem Interesse der Kommission, dies auch zu tun. Aber jetzt stehen wir wieder vor einer Pattsituation. Dann frage ich jetzt die beiden Regierungsmitglieder an, ob sie bereit sind, in dieser Kommission Einsitz zu nehmen: Herr Regierungschef Adrian Hasler, sind Sie bereit in dieser Kommission Einsitz zu nehmen? Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich bin bereit und ich kann ja auch entsprechend Mitarbeiter der Verwaltung beiziehen, gemäss den gesetzlichen Grundlagen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Regierungschef-Stellvertreter, sind Sie bereit in dieser Kommission Einsitz zu nehmen? Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Herr Präsident, ja, ich bin bereit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ja, und dann geht es noch um das Vorschlagsrecht der Fraktionen. Ob Sie das berücksichtigen wollen oder nicht, ist auch ihre Entscheidung. Abg. Thomas Rehak
Ja, also, ich bin jetzt erstaunt. Ich bitte die Regierung sich das noch einmal zu überlegen. Ich meine, wir setzen eine Besondere Landtagskommission ein. Und diese Landtagskommission hat sich auch selbst auferlegt, dass sie die Regierung zu ihren Sitzungen einladen wird. Ich denke, diese Kommission wird sich auch darum bemühen, dass die Regierung eingeladen wird. Ich glaube, diese Bedenken sind damit, auch mit dem Auftrag, ausgeräumt. Wenn beide dann eingeladen werden wollen, dann kann man dem auch nachkommen. Aber dass wir hier jetzt ein Präjudiz schaffen, das finde ich dann schon noch ganz verrückt. Ich kann dem überhaupt nichts abgewinnen. Ich würde da eher darauf plädieren, dass man wirklich dieser Kommission den Auftrag mitgibt, dass sie die Regierung auch einlädt. Und zumindest von meiner Seite kann ich garantieren, dass die Regierung eingeladen wird, wenn der Landtag das so will, und das habe ich so verstanden. Und darum, denke ich, ist es überflüssig, wenn wir jetzt eine Regierung in eine Kommission wählen, in eine Landtagskommission wählen, was überhaupt nirgends vorgesehen ist. Das ist ein Präjudiz. Und für mich geht das überhaupt nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe diesen Text, der vorhin ausgeteilt wurde, mit dem die BLK geschaffen wurde, so verstanden: Die Regierung wird zur Mitarbeit in der BLK einbezogen beziehungsweise eingeladen. Also so ganz freiwillig ist es für die BLK nicht mehr, dass sie da entscheiden kann - wollen wir die Regierung einladen oder nicht? -, sondern das ist ein Auftrag des Landtages, der vorhin, ich glaube, mit 15 Stimmen angenommen wurde. Bitte korrigieren Sie mich, sehr verehrte andere Abgeordnete, wenn ich mich hier irre. Aber so ganz freiwillig ist das meines Erachtens überhaupt nicht gemäss dem Wortlaut. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Ja, vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz rekapitulieren und dem Abg. Rehak antworten, dass wir uns das noch einmal überlegen sollen. Es ist so, dass wir das Angebot gemacht haben, jedenfalls der Regierungschef, dass die Regierung hier mitarbeiten will. Der Vorschlag uns einzusetzen kam aus der Reihe der Initianten, vom Fraktionssprecher Günter Vogt, und der Landtagspräsident hat das quasi so zur Debatte gestellt. Also es geht nicht um uns, uns das zu überlegen, es betrifft den Landtag, zu überlegen, wie er diese Kommission besetzen will. Und insofern haben wir, glaube ich, gezeigt, dass wir interessiert sind, mitzuarbeiten. In welcher Form das zu geschehen hat, das entscheidet der Landtag. Der Landtag kann alles. Landtagspräsident Albert Frick
Das haben wir gehört. Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Vielleicht könnten wir den letzten Satz von Herrn Dr. Risch gerade in unseren Auftrag mitaufnehmen: «Der Landtag kann alles.» Das glaube ich nicht. Da haben wir heute vier Stunden darüber debattiert, dass der Landtag nicht alles könne. Aber nichtsdestotrotz, wie gesagt, Herr Seger hat es gut ausgeführt. Die BLK hat den Auftrag, die Regierung hier einzuladen. Ich habe bestätigt und ich glaube, auch Günter Vogt wird mir dem beipflichten: Wir werden die Regierung einladen, wir werden sie an jede Sitzung einladen. Ich habe mit dem überhaupt kein Problem. Und von dem Sinn her ist es absolut unnötig, dass wir sie in die Kommission wählen. Es wäre ein Präjudiz und es ist mit dem Gesetz nicht vereinbar. Das ist meine Ansicht. Ich glaube, das ist auch die Ansicht des Landtagspräsidenten, so wie ich zumindest seine erste Reaktion interpretiert habe. Ich glaube nicht, dass das überhaupt möglich ist. Das ist das erste und deshalb ist es auch ein Risiko. Ich würde es nicht tun. Wir laden die Regierung ein und damit ist es auch erledigt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Voten der Abgeordneten Rehak und Seger unterstützen. Ich bin dagegen, dass hier ein Präjudiz geschaffen wird. Zudem haben wir ja bereits einen Beschluss gefasst, was den Auftrag betrifft. Und dort steht auch ganz klar: Die Regierung wird zur Mitarbeit in der BLK einbezogen beziehungsweise eingeladen. Diese BLK-Bildung bildet sich auch im Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz ab und ist korrekt. Dass wir hier ein Präjudiz schaffen, ist absolut nicht notwendig. Und vor allem steht ja drin, der Abg. Seger hat es richtigerweise auch richtig interpretiert, und hat sogar hervorgehoben, dass die BLK das klare Bekenntnis gibt, die Regierung zur Mitarbeit einzuladen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte die Diskussion nicht mehr lange hinziehen. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte wissen: Werden wir nach der Ernennung dieser BLK eine 1. Lesung durchführen? Ja oder Nein? Landtagspräsident Albert Frick
Nein, definitiv nicht. Der Landtag hat entschieden, die Gesetzesvorlage an eine Kommission zu überweisen.Abg. Thomas Rehak
Ich wollte nur noch die Regierung fragen, ob sie unsere Einladung dann auch annehmen wird - ich gehe aber schon davon aus -, wenn wir sie dann einladen, an dieser Sitzung teilzunehmen. Danke. Das war es dann auch. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte ganz einfach fürs Protokoll zu Wort geben, dass wir hier eine Kommission einsetzen für eine Initiative im guten Wissen, dass diese wahrscheinlich im Landtag nicht einmal überwiesen worden wäre. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es ist einfach die Handhabung von Art. 34 der Geschäftsordnung: «Jede Gesetzesvorlage unterliegt zuerst der allgemeinen Diskussion über die Frage des Eintretens; in dieser können Anträge auf Eintreten, Nichteintreten, Überweisung an eine Kommission oder an die Regierung, Verschiebung oder Rückweisung an die Regierung ...», das würde dann Anträge der Regierung betreffen, Gesetzesvorlagen der Regierung. Aber Überweisung an eine Kommission ist eben möglich im Rahmen der Eintretensdebatte. Genau das haben wir jetzt vorgenommen. Damit erübrigt sich natürlich dann auch die Frage des Eintretens, weil eben schon zuvor entschieden wurde: Überweisung an eine Kommission. Ich möchte jetzt Sicherheit haben in dieser Frage. Der Landtag hat entschieden: Die Regierung wird zur Mitarbeit in der Besonderen Landtagskommission einbezogen beziehungsweise eingeladen. Es scheint, dass die Formulierung «einbezogen» verschieden interpretiert wird. Die Regierung interpretiert sie so, dass sie eben Einsitz in der Kommission hat. Ich frage jetzt den Landtag ganz konkret: Wer damit einverstanden ist, dass die Regierung Einsitz in der Kommission hat, festen Einsitz, möge jetzt bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
9 Stimmen. Damit wäre die Frage geklärt. Die Regierung wird eingeladen und einbezogen, sie sind aber nicht fixe Kommissionsmitglieder. Und wir kommen jetzt zur Bestellung der Kommission. Nachdem wir für fünf Plätze sechs Vorschläge haben, nehmen wir Einzelabstimmung vor. Wer damit einverstanden ist, dass der Abg. Patrick Risch in die Besondere Landtagskommission gewählt wird, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Patrick Risch ist mit 18 Stimmen in die Besondere Landtagskommission gewählt. Wer damit einverstanden ist, dass der Abg. Günter Vogt in die Besondere Landtagskommission gewählt wird, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Günter Vogt ist mit 18 Stimmen gewählt. Wer damit einverstanden ist, den Abg. Thomas Rehak in die Besondere Landtagskommission zu wählen, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Thomas Rehak ist mit 18 Stimmen gewählt. Wer damit einverstanden ist, den Abg. Erich Hasler in die Besondere Landtagskommission zu wählen, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Erich Hasler ist mit 18 Stimmen gewählt. Wer damit einverstanden ist, den stv. Abg. Alexander Batliner in die Besondere Landtagskommission zu wählen, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der stv. Abg. Alexander Batliner ist mit 7 Stimmen nicht gewählt. Ich bin schon sehr erstaunt, dass das Vorschlagsrecht der Fraktion nicht berücksichtigt wird. Wir kommen zur Abstimmung über den Abg. Johannes Kaiser. Wer damit einverstanden ist, den Abg. Johannes Kaiser in die Besondere Landtagskommission zu wählen, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Johannes Kaiser ist mit 17 Stimmen gewählt. Somit setzt sich die Besondere Landtagskommission aus den Abgeordneten Patrick Risch, Günter Vogt, Thomas Rehak, Erich Hasler und Johannes Kaiser zusammen. Damit haben wir Traktandum 11 erledigt. -ooOoo-