Postulat «Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile» der Abgeordneten Manfred Kaufmann, Frank Konrad, Violanda Lanter-Koller, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt, Christoph Wenaweser und Mario Wohlwend vom 8. November 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Postulat «Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile», Postulat der Abgeordneten Manfred Kaufmann, Frank Konrad, Violanda Lanter-Koller, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt, Christoph Wenaweser und Mario Wohlwend vom 8. November 2017. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. «Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Familienmodellen» - dieser Leitsatz hat sich wie die oberste Maxime in der Familienpolitik in den Köpfen der politisch Verantwortlichen festgesetzt. Im Idealfall soll die Familienförderung so ausgestaltet sein, dass jede Familie das von ihr favorisierte Familienmodell leben kann, ohne deshalb gesellschaftlich oder finanziell übergrossen Druck gewärtigen zu müssen. Über allem steht zudem das Kindeswohl, das in jedem gelebten Familienmodell gewährleistet sein soll. Eine gesunde nächste Generation trägt wesentlich zur gesellschaftlichen Entwicklung des Landes bei, sodass die Wichtigkeit einer ausgewogenen und umfassenden Familienpolitik unbestritten sein dürfte. Trotzdem ist es uns in den letzten Jahren nicht gelungen, in der Familienpolitik einen Schritt weiterzukommen. Das lag zum einen am Sparkurs der Regierung zur Sanierung des Staatshaushalts, dem zum Opfer etwa der Ausbau und die gerechte Finanzierung der Kitas gefallen sind. Und zum anderen lag es auch am einseitigen Ruf nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Allerweltsmittel für eine moderne Familienpolitik. Dank der Finanzplanung 2018 bis 2021 dürfen wir uns aber wieder ernsthaft mit Projekten, die der Sicherung der sozialen Wohlfahrt dienen, befassen. Etliche parlamentarische Vorstösse sind mittlerweile denn auch an die Regierung überwiesen worden, und wir warten gespannt auf deren Beantwortung. Spätestens die Abstimmung über die Volksinitiative «Familie und Beruf» hat aber gezeigt, dass es beim Thema Familienförderung um weit mehr geht als um den Ausbau und die Finanzierung von Kitas. Es geht um die Diskussion darüber, welche Arbeit durch wen erbracht wird und welche Arbeit bezahlt und gefördert werden soll. Welche Arbeit hat welchen gesellschaftlichen Wert und wie wird sie honoriert? Die vermeintliche Neiddiskussion im Abstimmungskampf und das Ausspielen der verschiedenen Familienmodelle gegeneinander förderte Unzufriedenheiten zutage, die andere Dimensionen haben und die ernst zu nehmen sind. Einen solchen Herd der Unzufriedenheit oder Missstand in der Familienpolitik erkennen wir Postulanten darin, dass der erwerbslosen Familienarbeit weder gesellschaftlich noch ökonomisch ein Wert verliehen wird, der ihr gerecht wird und die Dienstleistungserbringende, in der Regel die Frau, auch sozial absichert. Gerade in einer Zeit, wo der demografische Wandel in aller Munde ist und Einigkeit darüber besteht, dass die Finanzierung der Alterspflege und -betreuung eine der ganz grossen Herausforderungen der Zukunft ist, muten wir jenen Elternteilen, die sich ganz oder zum grössten Teil der Familienarbeit widmen, eine völlig ungenügende individuelle Alters- und Risikovorsorge zu. Das Postulat möchte die Regierung deshalb einladen zu prüfen, welche Möglichkeiten es für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile gibt, um im Sinne einer der Pensionskasse ähnlichen Lösung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters versichert zu sein. Sie soll insbesondere die Finanzierung und Umsetzung des Modells prüfen, wonach Ansprüche auf eine solche Absicherung begründet werden könnten für den Zeitraum, wenn - erstens Ansprüche auf AHV-Erziehungsgutschriften entstehen, also Kinder betreut werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind, und
- zweitens kein versicherungspflichtiges jährliches Erwerbseinkommen erzielt wird oder alternativ hierzu
oder alternativ hierzu- das versicherungspflichtige jährliche Erwerbseinkommen die maximale Höhe einer zweifachen vollen AHV-Jahresrente (das sind derzeit CHF 55'690) nicht überschreitet.
Zur Vermeidung einer Giesskanne zugunsten wohlhabender Ehepaare soll die Regierung eine Obergrenze des gemeinsam steuerpflichtigen Haushaltseinkommens prüfen. Ziel ist es sodann, keine exportpflichtigen Sozialleistungen zu begründen. Sehr geehrte Abgeordnete, es ist an der Zeit, das Familienmodell «Familie als Beruf» tatsächlich - und nicht nur mit Worten - zu würdigen. Wir erwarten nicht, dass der Staat einen Erwerbsersatz leistet, aber wir erwarten, dass jene Personen sozial gegen den sogenannten «pension gap» abgesichert werden. Wir sind uns zudem bewusst, dass die Thematik rund um das Sozialversicherungsrecht komplex ist und es sich bei diesem Thema um eine Problemstellung in der Familienpolitik handelt. Dem ist entgegenzuhalten, dass in jüngster Zeit politische Vorstösse an die Regierung überwiesen worden sind, die die Optimierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung, Blockzeiten an den Schulen oder die generelle Erhöhung des Kindergeldes zum Thema haben. Unser Vorstoss möchte deshalb ganz bewusst einen Aspekt, einen Missstand, ins Zentrum rücken, der beim traditionellen Familienmodell anzutreffen ist, nämlich die völlig unzureichende eigenständige Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters und im Falle von Invalidität und Tod. Ein Ausfall desjenigen Elternteils, der sich überwiegend der Familienarbeit widmet, trifft zudem die ganze Familie in ihrem wirtschaftlichen Fortkommen. Liebe Abgeordnete, helfen Sie mit, dass die Wertschätzung für Familienarbeit und Kinderbetreuung nicht ein blosses Lippenbekenntnis bleibt, und unterstützen Sie unser Postulat. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wenn sich jemand ganz oder zumindest hauptsächlich für Familienarbeit entscheidet, bedeutet das zugleich einen Verzicht auf Erwerbseinkommen sowie den Verzicht auf eine Alters- und Risikovorsorge auf dem entgangenen Erwerbseinkommen. Das entgangene Erwerbseinkommen kann der Staat nicht bezahlen. Sogenannte Herdprämien sind schlicht und ergreifend nicht finanzierbar. Hingegen soll nach den Vorstellungen der Postulanten geprüft werden, ob der Staat diese Personen und letztendlich auch deren Familien nicht wenigstens gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters besserstellen könnte. Dies basierend auf einem für Familienarbeit zu definierenden, theoretischen Jahreslohn. Dieser theoretische Jahreslohn könnte gleichgesetzt werden mit jenen CHF 55'680, welche bei der AHV die Berechnungsbasis bilden für die Gewährung von Erziehungsgutschriften im Rahmen der ersten Säule. Auf einem versicherten theoretischen Jahreseinkommen in der Höhe dieses Betrages könnten Alters- und Risikovorsorgeleistungen in der Grössenordnung des BPVG-Minimum entrichtet werden. Wer aufgrund von Familienarbeit gänzlich auf Lohn verzichtet, bekäme genau diesen Betrag versichert. Bei Familienarbeit plus entgeltlicher Teilzeitarbeit mit einem Jahreslohn von weniger als CHF 55'680 würde diese Alters- und Risikovorsorge die Differenz zwischen effektiv versichertem Jahreslohn und den CHF 55'680 abdecken. Ein Kumulieren über diesen Betrag hinaus soll nicht möglich sein. Im Fokus des Postulats stehen nicht oder nur geringfügig erwerbstätige Elternteile. Es ist für uns Postulanten jedoch völlig klar, dass das Giesskannenprinzip nicht angewendet werden darf. Diese zusätzliche Alters- und Risikovorsorge soll nur Haushalten mit einem gegen oben beschränkten steuerpflichtigen Gesamteinkommen zugutekommen. Die Regierung wird eingeladen, Berechnungsbeispiele mit unterschiedlichen maximalen steuerpflichtigen Haushalteinkommen anzustellen. Zudem darf es für uns auch zu keinem Sozialleistungsexport kommen. Diese Sozialleistung muss Familien in Liechtenstein vorbehalten bleiben. Die Postulanten sind der Überzeugung, dass Klarheit geschaffen werden kann über die Kosten einer solchen Alters- und Risikoversicherung- aufgrund eines festzulegenden, maximalen steuerpflichtigen Haushalteinkommens für die Anspruchsberechtigung;
- aufgrund der Anzahl der im Rahmen der ersten Säule AHV-Erziehungsgutschriftenberechtigten, das heisst mit Kindern im Alter bis zu 16 Jahren;
- unter der Annahme, dass ein gewisser Teil der Anspruchsberechtigten nicht ausschliesslich der Familienarbeit nachkommt, sondern sich zusätzlich auch ein gewisses Einkommen aus entgeltlicher Teilzeitarbeit anrechnen lassen muss;
- und unter Verwendung der minimalen Beitragssätze gemäss BPVG für die Alters- und Risikovorsorge.
Erst wenn diese Klarheit herrscht, sollen weiterführende Diskussionen darüber stattfinden, ob die Finanzierung einer solchen Lösung wünschbar und machbar ist und auch wie die Administration einer solchen Alters- und Risikoversicherung ablaufen soll. Wir werden mit der Überweisung respektive mit der Beantwortung des Postulats daher erst am Anfang einer weiterführenden komplexen Diskussion stehen, die nach Ansicht der Postulanten jedoch geführt werden muss. Wir sind es dem immer noch von vielen gelebten Modell «Familie als Beruf» schuldig. Wir sind es jenen schuldig, welche sich für das Modell «Familie als Beruf» entschieden haben, obwohl diese Entscheidung unter Verzicht auf Erwerbseinkommen zumindest eine bewusste Entscheidung zugunsten anderer Werte als Geld war. Aber diese anderen Werte müssen in unserem Land dringend hochgehalten werden. Zudem trägt jener Teil einer Familie, der sich eben für diese Familienarbeit unter Lohnverzicht zur Verfügung stellt, in hohem Masse zur wirtschaftlichen Existenzsicherung einer Familie bei. Familienarbeit hat daher nebst einem bedeutenden gesellschaftlichen auch einen materiellen Wert. Was spricht im Grundsatz dagegen, diesen Wert wenigstens gegen die Folgen von Alter, Invalidität und Tod abzusichern? Die Vielfalt der gelebten Familienmodelle bringt es mit sich, dass einzelne familienpolitische Massnahmen, wie die Subventionierung von Kindertagesstätten, einer Familie etwas nützen, anderen aber überhaupt nichts. Uns Postulanten ist es sehr wichtig, dass nicht einzelne Vorstösse und Förderungsmodelle gegeneinander ausgespielt werden. Konsequenterweise hat unsere Fraktion daher andere familienpolitische Anliegen mehr oder weniger geschlossen unterstützt und zu deren Überweisung an die Regierung beigetragen. Die Regierung soll sich, vom Landtag angestossen, in der ganzen Breite der eingebrachten Vorschläge mit einer möglichst optimalen und gleichwertigen Förderung aller Familienmodelle auseinandersetzen. Aus diesem Grunde ersuche ich die geschätzten Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses um Zustimmung für eine Überweisung dieses Postulats. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, ich bin mir sicher, dass wir alle im Kern unsere Familien in Liechtenstein unterstützen wollen und die bisherigen Diskussionen zum Thema Familie verdeutlichen dies eindrücklich. Um es vorwegzunehmen, ich werde eine Überweisung an die Regierung mittragen, denn mögliche Verbesserungen für unsere Familien genau prüfen zu lassen, begrüsse ich. Trotzdem werde ich einige Punkte anmerken, die nicht klar sind oder auch meiner Meinung nach fragwürdig erscheinen. Im Kern geht es im vorliegenden Postulat zum einen um die Prüfung einer pensionskassenähnlichen Lösung zur teilweisen Kompensation von Unterbrüchen in der Altersvorsorge und zum anderen geht es darum, die Folgen der Invalidität und des Todes zusätzlich zu versichern. Es geht somit um mögliche Massnahmen im Bereich der zweiten Säule. Dieser Bereich fällt in den Zuständigkeitsbereich eines VU-Ministeriums, wie dies auch schon in der letzten Legislatur der Fall war. Wie die Postulanten schreiben, sei das gegenständliche Anliegen bereits in diversen Wahlprogrammen ihrer Partei formuliert worden. Fragen könnte man sich nun, warum anscheinend in den Wahlprogrammen formulierte Anliegen nicht bereits vor Jahren durch das VU-geführte Ministerium angegangen wurden. Die zweite Säule wird auch als betriebliche Vorsorge bezeichnet. In dieser leisten die Arbeitnehmenden und deren Arbeitgeber - im Sinne einer Sozialpartnerschaft - Sparbeiträge an die vom Arbeitgeber bestimmte oder errichtete Pensionskasse. Die Sparbeiträge oder auch Altersgutschriften stammen somit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im vorliegenden Postulat beziehungsweise der zu prüfenden Idee erfolgen keine Altersgutschriften vom Arbeitgeber und ich gehe davon aus, dass es nicht das Ziel ist, dass zukünftig der Elternteil zu Hause Sparbeiträge entrichten muss. Die Sparbeiträge müssen somit von anderswo kommen, was den Charakter der betrieblichen Vorsorge - sprich den der Pensionskasse - stark strapazieren dürfte. Durch die Regierung wird deshalb unter anderem zu prüfen sein, auf welche Pensionskasse oder Institution die Altersgutschriften für diese Elternteile gutgeschrieben werden und mittels Zinseszinseffekt über die Jahre anwachsen können, wie es auch auf Seite 3 des Postulats heisst. Bislang ist die Pensionskasse jedenfalls an den Arbeitgeber geknüpft und es besteht keine freie Wahlmöglichkeit. Als Schwellenwert schlagen die Postulanten unter anderem Elternteile vor, die ohne versicherungspflichtiges jährliches Erwerbseinkommen - dies sind nicht ganz CHF 14'000 - sind. Nehmen wir an, dass wie vorgeschlagen Personen zukünftig unterhalb dieses Schwellenwerts von 8% Altersgutschrift vom Staat profitieren. Wenn nun ein Elternteil einer geringen Beschäftigung nachgeht und beispielsweise CHF 15'000 pro Jahr verdient, bezahlt es auf den gesamten Betrag Sozialabgaben und zumindest 4% Altersgutschrift selbst. Ich bin mir nicht sicher, ob durch die vorgeschlagene Massnahme ein geringes Teilzeitpensum nicht unattraktiv würde. Auch stellt sich mir die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, Personen schon heute mit staatlichen Geldern eine fixe Altersgutschrift zu geben, obschon wir nicht wissen, ob diese Personen beispielweise durch Karriereschritte im folgenden Erwerbsleben die entstandene Lücke selbst kompensieren oder das Altersguthaben sogar erhöhen können. Es würde mich freuen, wenn die Postulanten ihre diesbezüglichen Überlegungen mitteilen könnten. Zum Schluss noch eine Feststellung: Ob die Familien es sich leisten können, dass entweder der Mann oder die Frau zu Hause bleibt und sich voll und ganz den Kindern widmet, hängt meiner Meinung nicht davon ab, ob die zukünftige mögliche Lücke in der Altersvorsorge mittels staatlichen Geldern geschlossen wird, sondern schlicht und einfach von der Tatsache, ob ein Einkommen zum Zeitpunkt der Kinderjahre ausreicht oder nicht. Das ist doch die Realität. Ein zukünftiges mögliches Alterskapital in 30 Jahren nützt den Familien in der Gegenwart vermutlich wenig. Genau aus diesem Grund hat meine Fraktion bereits im letzten Jahr vorgeschlagen, das Kindergeld zu erhöhen und mittels der Möglichkeit eines gestaffelten Bezugs während der ersten Lebensjahre der Kinder eine stärkere Wahlfreiheit zu schaffen. Trotzdem teile ich, wie zu Beginn erwähnt, den Grundgedanken zur Stärkung unserer Familien und stimme einer Überweisung zur Prüfung an die Regierung zu. Besten Dank Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Vorweg: Auch ich unterstütze die Überweisung des Postulates, auch wenn ich in ein paar Punkten nicht ganz einig gehe mit den Postulanten und zudem ein meines Erachtens doch sehr gewichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang im Postulat noch fehlt. Auf Seite 2, in der Begründung des Postulates, wird ausgeführt: «Familienarbeit hat einen ökonomischen und gesellschaftlichen Wert, der sich aber weder auf die Einkommenssituation, noch auf die Alters- und Risikovorsorge dieser Elternteile niederschlägt. Das Postulat bezweckt, diesen Missstand zumindest im Bereich der Alters- und Risikovorsorge zu verbessern.» In dieser Absolutheit stimmt das natürlich nicht. Ich denke, gerade in der Alters- und Risikovorsorge gibt es heute sehr wohl Regelungen. Die absolute Aussage, dass es sich nicht auswirkt heute, denke ich, ist so nicht richtig. Familienarbeit wird über Erziehungsgutschriften und die Tatsache, dass nicht erwerbstätige Partner von Erwerbstätigen nur einen minimalen AHV-Beitrag von CHF 353,65 jährlich zu bezahlen haben, in der ersten Säule, der AHV, sehr wohl berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten nicht erwerbstätige Partner durch das Splitting rentenbildende Einkommensgutschriften, was im Endeffekt dazu führt, dass nicht erwerbstätige Elternteile grundsätzlich in der AHV, der ersten Säule, gleichgestellt sind wie ihre erwerbstätigen Partner. Also denke ich, in der ersten Säule stimmt das ganz sicher nicht, hier ist grundsätzlich eine Gleichberechtigung da. Zudem gibt es auch in der zweiten Säule, der Pensionskasse, eine gewisse Alters- und Risikovorsorge für den nicht erwerbstätigen Partner, der sich der Familienarbeit widmet. In der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge, werden nämlich die nicht erwerbstätigen Partner heute allerdings, das ist hier sicher einzuräumen, nur indirekt und damit unzureichend abgedeckt. Die zweite Säule kennt im Falle von Tod oder Scheidung eine Regelung, die einigermassen den überlebenden Partner, auch wenn er eben nicht erwerbstätig ist, absichert - sei das über eine Witwen- oder Witwerrente oder bei Scheidung dadurch, dass die Hälfte des angesparten Pensionskassenguthabens eben aufgeteilt werden muss. Und zudem gibt es im BPVG eine Bestimmung, die auch besagt, dass, wenn sich einer der beiden Partner das Pensionskassenguthaben auszahlen lassen will, nur geht, wenn der andere Partner, also auch der nicht erwerbstätige Partner, zustimmt. Und ich denke, diese drei Punkte in der zweiten Säule, nämlich die Tatsache, dass es Witwen- oder Witwerrenten gibt, dass zweitens bei Scheidung das angesparte Guthaben aufgeteilt werden muss und dass es drittens einer Zustimmung bedarf, wenn eben Kapital bezogen wird, das sind doch meines Erachtens ganz klare Hinweise des Gesetzgebers, dass er der Meinung ist, dass das Pensionskassenguthaben des Partners eigentlich beiden gehört und nicht nur einem. Und hier, glaube ich, ist auch der springende Punkt meiner Ansicht nach in diesem Zusammenhang, in dieser Thematik: Dennoch wird die Rente oder das Kapital im Falle der Pensionierung dann nur dem ehemals Berufstätigen ausgerichtet. Und ich denke, das ist für mich ein wesentlicher Mangel in der zweiten Säule. Meines Erachtens sollte auch in der zweiten Säule so wie in der ersten Säule ein Splitting analog der AHV gelten, was letztendlich dazu führen würde, dass eben beide Partner auch aus der zweiten Säule, grob gesagt, wenn beide gleich lang versichert waren, dann auch gleich viel erhalten, dass die Pensionskassenrente also auch auf das Konto des nicht erwerbstätigen Partners anteilig abgeführt wird. Wenn wir nämlich diesen Missstand in der zweiten Säule beheben würden, dann hätten wir neu eine Lösung, dass wie in der ersten Säule auch in der zweiten Säule beide Partner, ob nun einer von beiden erwerbstätig war oder nicht, gleiche Renten erhalten würden. Die im Postulat skizzierte Zusatzlösung wäre dann in vielen Fällen auch nicht mehr nötig und müsste in jedem Fall auch so konstruiert werden, dass nämlich auch diese neue Sozialleistung gesplittet wird. Wenn wir dieses Splitting in der ersten und auch in der zweiten Säule hätten, dann müsste auch diese Leistung mit einem Splitting ausgearbeitet werden, weil sonst die schräge Situation entstehen würde, dass der nicht erwerbstätige Partner dann eine höhere Altersvorsorge hätte als der erwerbstätige.Darum möchte ich die Regierung im Falle einer Überweisung dieses Postulats auch dringend bitten, sich auch der Frage des konsequenten Splittings in der zweiten Säule anzunehmen, weil hier eben doch ein ganz enger Zusammenhang mit einer hier skizzierten Lösung besteht. Meiner Ansicht nach wäre eine Beantwortung dieses Postulats, ohne auch diesen Aspekt zu beleuchten, unvollständig. Dann zum Thema zielgerichteter Einsatz staatlicher Gelder: Die Postulanten erwähnen zu Recht, dass zur Festlegung der Anspruchsberechtigung eine Obergrenze des gemeinsamen steuerpflichtigen Haushalteinkommens geprüft werden soll. Da bin ich voll bei Ihnen. Jetzt sehe ich hier, mein Vorredner hat das auch angeschnitten, etwas die Schwierigkeit: Das Familieneinkommen ist in jungen Jahren, also dann, wenn man dann eben Kinder hat, in der Regel noch relativ tief. Das heisst, je nachdem, wo man diese Grenze setzen würden, werden vielleicht viele oder zu viele anspruchsberechtigt. Aber es ist natürlich eine Frage, wo man diese Grenze setzt. Aber es ist eben typisch, dass später in der Lohnkarriere sehr oft ein deutlich höheres Einkommen entsteht, dass eben auch Splitting entsteht oder - beispielsweise wenn wir das Splitting auch in der zweiten Säule hätten - die Notwendigkeit respektive die Vorsorgelücke deutlich kleiner wird. Wenn ich an meine persönliche Situation zurückdenke: Ich habe in relativ jungen Jahren eine Familie gegründet und damals mit einem verhältnismässig bescheidenen Einkommen. Also da hätte ich jetzt wahrscheinlich von dieser Lösung profitiert. Aber heute wäre es mir peinlich, wenn ich von dieser Sozialleistung heute profitieren würde. Also von dem her wäre für mich hier schon ein Ansatz, der in eine richtige Richtung gehen könnte, wie mein Vorredner auch schon erwähnt hat, dass vielleicht die Anspruchsberechtigung für diese neue Sozialleistung erst dann definitiv wird, wenn beim Eintritt in die Pension auch tatsächlich eine Vorsorgelücke besteht. Und ich möchte die Regierung daher einladen, auch diesen Aspekt in diesem Zusammenhang zu prüfen. Und dann noch zum letzten Punkt, zur Finanzierung: Die Postulanten stellen hier in den Raum, dass hier allenfalls eben Gelder der Familienausgleichskasse verwendet werden könnten, sehen aber natürlich einen Export kritisch, das sehe ich auch. Da habe ich natürlich nach all diesen vielen Diskussionen, die wir hier im Zusammenhang mit der Familienausgleichskasse schon hatten, meine grossen Bedenken, dass es wirklich möglich sein wird, so etwas nicht zu exportieren. Das ist dann wahrscheinlich eher Wunschdenken. In jedem Fall müsste es aber so sein, dass die Kernaufgabe der Familienausgleichskasse, nämlich die Auszahlung von anständigen Kindergeldern, durch die Auszahlung von dieser neuen Sozialleistung in jedem Fall nicht gefährdet werden darf. Auch der Punkt, dass die Familienausgleichskasse arbeitgeberfinanziert ist, wäre natürlich zu berücksichtigen. Es dürfte bei einer derartigen Lösung meines Erachtens auch in keinem Fall zu einer Erhöhung von Lohnnebenkosten kommen. Aber insgesamt, wie gesagt, ein sicher sehr prüfenswertes Anliegen. Vielleicht noch ein letzter Punkt: Ich habe das so gelesen, dass es den Postulanten hier vor allem um Paarhaushalte geht, aber das kann ich vielleicht auch falsch interpretiert haben. Wichtig ist mir einfach noch zu betonen: Also wenn wir ein Splitting in der ersten und eben auch in der zweiten Säule hätten, führt das wahrscheinlich dazu, dass das Problem gar nicht mehr so gross ist bei den Paarhaushalten, bei den traditionellen Paarhaushalten. Wo das Problem aber meines Erachtens sehr akut ist und eben auch nicht zu heilen ist durch ein Splitting in der zweiten Säule, das ist dann bei alleinerziehenden und ledigen Elternteilen. Die würden eben auch bei einer skizzierten Lösung eines Splittings in der zweiten Säule nicht profitieren und wären dann in jedem Fall im Alter mit grosser Wahrscheinlichkeit von einer Vorsorgelücke betroffen. Und hier könnte eine derartige neue Sozialleistung durchaus Sinn machen. Dadurch, dass es dann wahrscheinlich, je nach Ausgestaltung, eben weniger betrifft, nämlich nur die, die tatsächlich eine Vorsorgelücke haben, denke ich auch, wird das betreffend Finanzierbarkeit auch besser ausschauen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Vorweg: Auch wir, die Fraktion der Freien Liste, befürworten das Postulat und werden einer Überweisung zustimmen. Denn das Postulat legt den Finger auf eine unerledigte politische Aufgabe bezüglich der Familienförderung.Wenn wir die Familienförderung - und damit meine ich vor allem die Erziehungsarbeit der Kinder - ernst nehmen, dann ist es nicht mit Worthülsen getan, welche niemanden zu nichts verpflichten, welche für niemanden Konsequenzen haben, sondern am Ende des Tages geht es um Geld und es geht dabei um die Frage, wie finanzielle Benachteiligungen beseitigt werden können. Im engeren Sinne geht es in diesem Postulat um Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters - im Sinne einer Pensionskasse - für jenen Elternteil, der die Erziehungsarbeit leistet - und dies explizit in Ergänzung und analog zur heutigen Regelung der AHV-Erziehungsgutschriften. Das Postulat will also keine Bezahlung der Erziehungsarbeit einführen, aber wenigstens eine finanzielle Absicherung von den wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters einführen. Und zwar nicht «flächendeckend», nach dem Giesskannenprinzip, sondern mit einer Obergrenze je Haushalt - genannt «Obergrenze des gemeinsam steuerpflichtigen Haushaltseinkommens». Ich muss es hier einfach anfügen: Das ist doch eine erwerbsabhängige Sozialleistung - und die Idee kommt nicht von uns, der FL, sondern in diesem Fall von der VU-Fraktion. Was bei der erwerbsabhängigen Krankenkassenprämie völlig undenkbar war, soll nun tatsächlich geprüft werden? Nun, der Effekt für einen Haushalt wäre mit der erwerbsabhängigen Krankenkassenprämie wesentlich grösser, und richtig: Die beiden Vorstösse verfolgen nicht ganz die gleiche Stossrichtung. Es heisst weiters im Postulat: «63% der Paarhaushalte mit Kindern verfügen über zwei Einkommen und in 46% der Paarhaushalte arbeitet der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit.» Dies sind zwei Prozentzahlen und sie lassen sich auch so interpretieren: In fast zwei Drittel aller Familien arbeitet die Frau mit; der Mann in der Regel Vollzeit, die Frau in der Regel Teilzeit. Und damit ist auch klar: In der Regel verzichtet die Frau auf ein höheres Pensum und damit auf eine höhere, bessere, umfassendere Alters- und Risikovorsorge. Hier setzt das Postulat nun an, die Postulanten wollen sich dabei am heutigen System der AHV-Erziehungsgutschriften orientieren. Dieser Vorstoss versucht, mittels der vorgeschlagenen pensionskassenanalogen Lösung mit den erwähnten Begrenzungen zielgerichtet und bedürfnisgerecht zu unterstützen.So weit, so gut. Allerdings möchte ich auf einen Aspekt hinweisen: Es geht um die finanzielle Obergrenze, die ich ja, um von der Giesskanne Abstand zu nehmen, grundsätzlich begrüsse. Dieser Aspekt betrifft die Situation bei einer Scheidung. Obgleich die Scheidungsrate etwas gesunken ist, liegt sie bei rund 50%. Und dazu nun ein Fallbeispiel, das leider nicht so abseits jeder Realität ist: Ein Ehepaar mit vier Kindern. Der Mann arbeitet zu 100% und verdient mehr als die vorgesehene Obergrenze, die Frau geht keiner Erwerbstätigkeit nach, sie erzieht aber vier Kinder. Aufgrund dieser Obergrenze würde gemäss Vorschlag in diesem Postulat diese pensionskassenähnliche Lösung nicht zur Anwendung kommen. Nun lässt sich das Ehepaar scheiden. Die Frau, mittlerweile 50 oder 55 Jahrr alt, ist seit 20 Jahren nicht mehr im bezahlten Arbeitsmarkt tätig - hat also dort kaum Chancen. Wie immer eine finanzielle Regelung im Falle einer Scheidung aussieht, die Frau würde ab diesem Zeitpunkt natürlich keine AHV-Erziehungsgutschriften mehr erhalten (die Kinder sind älter als 16); sie würde auch nicht mehr die bisherige hälftige AHV-Beitragsleistung aufgrund des Einkommens ihres Mannes, das sogenannte Splitting, erhalten und sie hätte auch keine eigene zweite Säule, wie es dieses Postulat vorsieht, aufbauen können. All dies hätte gravierende Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge. So begrüssenswert die angedachte Regelung mit diesem Postulat ist, so begrüssenswert die Einführung einer Obergrenze, sie regelt nicht die Situation bei einer Scheidung. Und ich erachte dieses Risiko als nicht geringer als all die anderen Risiken, welche mit diesem Vorstoss abgemildert werden sollen. Froh bin ich um den letzten Absatz in der Begründung, Seite 2 Mitte: Hier betonen die Postulanten, dass dieser Vorstoss die Bemühungen um Verbesserungen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht unterlaufen soll. Dies ist für mich als Voraussetzung zur Unterstützung dieses Postulats essenziell. Die Postulanten betonen die volkswirtschaftliche Bedeutung der Erwerbstätigkeit von Frauen und sehen ihren Vorstoss als Aufforderung, einen vernachlässigten Aspekt in diesem Zusammenhang zu prüfen. Interessant wird sein, welchen Finanzierungsmodus die Regierung vorschlagen wird, denn: AHV-Erziehungsgutschriften, an denen sich dieses Postulat orientiert, sind rechnerische Ansprüche an die Zukunft, also ohne aktuellen Geldfluss - währenddem Pensionskassen nach dem Prinzip des individuellen Alterssparkontos funktionieren, auf das Beiträge von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einbezahlt werden. Nimmt man einmal an, dass eine Person, welche so eine pensionskassenähnliche Lösung in Anspruch nehmen kann, zum Beispiel nach einigen Jahren der Erziehungsarbeit wieder eine Berufstätigkeit aufnimmt, muss das angesparte Pensionskassenguthaben ja in die dortige Pensionskassenregelung überführt werden können. Sprich: Ich gehe davon aus, dass die Lösung, welche hier zu Recht angestrebt wird, tatsächliche Geldflüsse (im Sinne von Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträgen) auslöst. Und davon ausgehend, dass beim Kreis von Anspruchsberechtigten mit Kindern, der für diese Lösung vorgesehen ist, bei einem Haushaltseinkommen von maximal CHF 55'680 wohl kaum Geld oder Erspartes für Pensionskassenbeiträge vorhanden ist, ersucht das Postulat, einerseits die Kosten zu berechnen und andererseits einen Finanzierungsmodus anzudenken. Wie gesagt, ich bin auf die Grössenordnung gespannt. Das Postulat hat - näher und für die praktische Umsetzung betrachtet - einige Stolpersteine, auf deren Umschiffung ich gespannt bin. Es verfolgt aber ein berechtigtes Anliegen, und ich befürworte Überweisen dieses Postulats, um die Prüfungen zu machen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir unterbrechen jetzt unsere Beratungen und machen Pause bis 16:20 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:55 bis 16:20 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 9 fort.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Vielleicht zuerst noch meine Replik zu Elfried Hasler. Ich meine, mit diesem Postulat werden nur Lücken abgedeckt, die anderweitig nicht irgendwie einbezahlt werden, also es gibt keine doppelte Versicherung oder so etwas Ähnliches. Dann, wenn in der frühen Zeit der Erwerbstätigkeit Alterssparkapitalien oder etwas für Renten generiert wird, dann, wenn später durch eine Karriere diese Renten auf ein hohes Mass kommen, diese wieder zu kürzen, das, meine ich, kann nicht sein, wenn ich das so richtig verstanden habe. Dann zu diesem Postulat: Die Familienarbeit ist für die Zukunft des Staates als auch die der Wirtschaft von grösster Bedeutung. Die Unterstützung der Familien ist gut investiertes Geld. Die Überweisung dieses Postulates ist ein Bekenntnis zur traditionellen Familie, ohne andere Modelle zu benachteiligen. Ziel dieses Postulates ist, den Elternteil, der die Familienpflichten wahrnimmt, mit einer der Pensionskasse ähnlichen Lösung gegen wirtschaftliche Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters abzusichern. Die Fragen im Postulat sind klar formuliert. Ich gehöre nicht zu den Postulanten, werde dieses aber unterstützen. Folgend eine kurze Darstellung aus meiner Sicht, die sich vielleicht in einigen Details vom Postulat unterscheidet: Es wird für den Elternteil, der nicht oder teilweise erwerbstätig ist die Versicherungsprämie für Invalidität und Todesfall aus einer noch nicht genau bestimmten Quelle bezahlt. Mit Umsetzung erhält die Familie also keine finanzielle Sofortunterstützung analog dem Kindergeld, sondern eine Risikoabdeckung. Die Dauer des Versicherungsschutzes bleibt bis zum Kindesalter von 16 Jahren aufrecht. Die Versicherungsleistungen betragen die Differenz zu den Leistungen, die nicht durch eine betriebliche Pensionskasse auf einen virtuellen Lohn abgestimmt abgedeckt sind. Für die Annahme des virtuellen Lohns als Berechnungsgrundlage für die Versicherungsleistungen könnte wie vorgeschlagen die zweifache volle AHV-Altersrente dienen. Auf dieser Basis ist ein Versicherungsschutz sowohl bei vollzeitlicher Familienarbeit, beispielweise bei Familien mit mehreren Kindern, als auch zusammen mit entlohnter Teilzeitarbeit gewährleistet. Unter den erwähnten Bedingungen, also die zweifache volle Alters-/AHV-Rente, wäre zurzeit die Differenz zu maximal circa CHF 55'000 Lohn versichert. Das bedeutet, nur dort, wo das Einkommen ganz oder teilweise fehlt, wird entsprechend unterstützt. Und somit kann nicht von einem Giesskannenprinzip gesprochen werden.
Versichert würden ausschliesslich Familien mit Wohnsitz in Liechtenstein. Die Versicherung wäre als innerstaatliche soziale Unterstützung konzipiert. Bei Wegzug entfällt der Versicherungsschutz genauso wie bei einer Krankenkasse, wenn sie gekündigt wird. Laufende IV-Zahlungen könnten bei Wegzug beispielsweise auf sechs Monate begrenzt werden und unter Verrechnung der allfälligen Steuerschulden in bar oder so ausbezahlt werden. Dies ungeachtet, ob am neuen Wohnort eine Versicherung oder eine staatliche Institution einspringt oder nicht. Damit würde ein Sozialgeldexport weitgehend unterbunden. Im Weiteren würde eine Altersrente bei Erreichen des Pensionsalters ausbezahlt. Die Rente richtet sich nach dem Verdienstausfall für die Kindererziehung, der bis zu einem Kindesalter von 16 Jahren angefallen ist. Das heisst, bei Teilzeit ist die Differenz bis zu einem virtuellen Lohn gegen Alter versichert. Als Basis schlagen die Postulanten eine Einzahlung von 8% einer zweifachen vollen AHV-Rente vor. Das sich ergebende Alterskapital würde verzinst werden. Die angesparten Altersvermögen könnten beispielsweise zusammen mit dem Staatsvermögen gewinnbringend angelegt werden. Abzuklären ist, wie mit einer möglichen Inflation und damit einhergehenden Geldentwertung respektive Teuerung umgegangen wird. Das angesammelte Alterskapital würde im Pensionierungsalter mit dem jeweils aktuellen Umwandlungssatz der Pensionskassen in eine Rente umgewandelt. Kapitalauszahlungen dürfte es nicht geben. Das System wäre ein Kapitaldeckungsverfahren, sodass die zukünftige Generation im Gegensatz zu einem Umlageverfahren nicht belastet wird. Da die Einzahlungen nicht durch die Familien selbst gemacht werden, vielmehr handelt es sich um eine staatliche Sozialhilfe, werden die Renten oder könnten die Renten nur an in Liechtenstein wohnhafte Bezüger ausbezahlt werden. Wie schon bei der Risikoversicherung erwähnt, ist auch diese Altersvorsorge kein Giesskannenprinzip, da lediglich die Ergänzung zu Pensionskassenleistungen, welche aus Verdienstausfall bis zu einem virtuellen Lohn durch Familienpflichten entstanden sind, ausbezahlt werden. Für den Vollzug dieser familienunterstützenden Massnahme kann ich mir eine Angliederung an die AHV, ähnlich wie die FAK, vorstellen. Die AHV ist im Besitz der Unterlagen bezüglich der Erwerbstätigkeit. Teilzeitarbeit ist dort schon erfasst, sofern im Land gearbeitet wird und es ist ein Leichtes, entsprechend die Prämienhöhe für die Risikoversicherung und die Beitragszahlung für das Alterskapital durch eine digitale Vernetzung mit entsprechenden EDV-Programmen festzustellen. Die Auszahlung der Familienrente könnte mit der AHV-Rente kombiniert werden. Ich hoffe auf eine Überweisung dieses Postulates, damit das Ministerium die Sache im Detail durcharbeiten kann. Ich bin überzeugt, das könnte eine gute Sache für die Familien in Liechtenstein ergeben. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Gerne möchte ich noch auf zwei Teilaspekte des Postulats eingehen, dabei knüpfe ich locker an das Votum von meinem Vorredner Georg Kaufmann an. Das Postulat orientiert sich, was die Anspruchsberechtigung betrifft, zu einem wesentlichen Teil am heutigen System der AHV-Erziehungsgutschriften. Die Erziehungsgutschriften wurden 1997 eingeführt und sind Erziehungsgutschriften und keine Geldleistung. Sie sind Zuschläge, quasi Anrechte zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, sprich, sie geben das Recht auf eine AHV-Rente beziehungsweise eine höhere AHV-Rente und sichern so die Altersvorsorge im Sinne der ersten Säule. Weil die erste Säule allein kaum die Altersvorsorge deckt, will das Postulat, analog zum beruflichen Pensionskassenobligatorium, dass für die Erziehungsarbeit beziehungsweise Erziehungszeit auch eine Pensionskassenlösung angeboten wird, allerdings mit den folgenden Begrenzungen:- für Elternteile, welche ohne versicherungspflichtiges Erwerbseinkommen sind,
oder alternativ- für Familien, deren versicherungspflichtiges Haushaltseinkommen eine maximale Höhe nicht überschreitet - als Obergrenze.
Nun zu den Erziehungsgutschriften, und ich lade die Regierung ein, in der Postulatsbeantwortung hierzu auch ein paar Ausführungen zu machen. Denn als Laie würde man meinen: Erziehungsgutschriften erhält, wer die Erziehungsarbeit leistet, beziehungsweise eben, wer einen Teil seiner Arbeitskraft bewusst nicht in einem bezahlten Arbeitspensum leistet, sondern der Erziehungsarbeit widmet. Damit nimmt er/sie in der sozialen Alters- und Risikoabsicherung Nachteile in Kauf und diese sollen - zumindest für das Alter - durch sogenannte Erziehungsgutschriften kompensiert werden. Doch: Das AHV-Gesetz besagt bezüglich Erziehungsgutschriften unter anderem, dass bei verheirateten Personen eine Gutschrift während der Ehejahre zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt wird. Pro Erziehungsjahr wird eine Erziehungsgutschrift angerechnet, wie erwähnt, je zur Hälfte. Egal, welches Arbeitspensum nun ein Elternteil leistet, während der ersten 16 Jahre eines oder mehrerer Kinder wird den Eltern - zusätzlich und nicht nur als Ersatz zu deren Erwerbseinkommen - eine Erziehungsgutschrift zugeschlagen. Und dies ohne Obergrenze, egal, wie viel ein Haushalt als Einkommen erzielt. Dies nun ganz im Gegensatz dazu, was mit diesem Postulat beabsichtigt wird; und vor allem auch ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades des Paares. Müssten diese Erziehungsgutschriften nicht genau die Differenz des Beschäftigungsgrades zu 100% ausgleichen? Sprich: Wer 100% arbeitet, kann in meinen Augen keine Erziehungsgutschrift erhalten, und wer zum Beispiel nur 30% arbeitet (Frau in Teilzeitstellung), erhält eine Erziehungsgutschrift zu 70%?Ein solches System, gekoppelt mit einer Obergrenze des gemeinsamen steuerpflichtigen Haushaltseinkommens, wäre doch ein bedarfsgerechtes System. So wie Erziehungsgutschriften heute angerechnet werden, ist dies Giesskanne pur und ich ersuche die Regierung, aufzuzeigen, welche finanziellen Auswirkungen auf den Auszahlungsbetrag an AHV-Leistungen die heutige Regelung hat beziehungsweise haben wird und ob dies im Auge des Erfinders so gedacht war - gegeben die neuen Realitäten bei der AHV-Altersvorsorge. Die Postulanten betonen auch, dass dieser Vorstoss die Bemühungen um Verbesserungen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht unterlaufen soll. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder die Bedeutung beziehungsweise das Angebot von Teilzeitarbeit, von Teilzeitstellen hervorgehoben. Bei diesem Postulat - es geht um eine pensionskassenähnliche Lösung für eine finanzielle Absicherung von den wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Todes und des Alters für jene Elternteile, welche Erziehungsarbeit leisten - soll der Bedarf beziehungsweise der Anspruch an folgenden Kriterien definiert werden: - Für jene Elternteile und jenen Zeitraum analog dem Anspruch auf AHV-Erziehungsgutschriften;
- für Elternteile ohne versicherungspflichtiges jährliches Erwerbseinkommen, sprich keine Tätigkeit in der bezahlten Berufswelt,
oder alternativ hierzu- deren Haushaltseinkommen bei maximal CHF 55'680, das entspricht zwei vollen AHV-Renten, liegt.
Wir haben schon einen Grund genannt, weshalb eine Haushaltsobergrenze nicht unproblematisch ist: Dass, wenn eben diese Obergrenze überschritten ist, die Lösung nicht zur Anwendung gelangt und damit zum Beispiel im Falle einer Scheidung - trotz jahrelanger Erziehungsarbeit - keine der angestrebten Vorsorge vorhanden ist. Und ein weiterer Grund, weshalb diese Haushaltseinkommensobergrenze nicht unproblematisch ist: Wollen die Postulanten wirklich, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird? So wie ich das Postulat verstehe, ist es ja so, dass, wenn eine Person, welche Erziehungsarbeit leistet und wieder in den Berufsalltag, zum Beispiel mit einer Teilzeitanstellung, zurückkehren will, der daraus erzielte Zusatzerwerb verhindert, dass die von den Postulanten angestrebte Lösung zur Anwendung kommt, weil damit in den meisten Fällen die genannte Haushaltsobergrenze überschritten wird. Damit besteht die Gefahr - ganz plakativ gesprochen -, dass die Frau eine bessere Alters- und Risikovorsorge hat, wenn sie zu Hause bleibt, als eine Anstellung - auch oder nur gerade in Teilzeit - anzunehmen. Deshalb denke ich, dass das angestrebte Ziel sowohl dieses Postulats wie auch bei den AHV-Erziehungsgutschriften differenzierter zu suchen ist. - AHV-Erziehungsgutschriften - gesplittet zwischen Mann und Frau und gestaffelt nach Beschäftigungsgrad, sprich, wer 100% arbeitet, kann keine Erziehungsgutschrift erhalten.
- Und die Alters- und Risikovorsorge, wie in diesem Postulat angestrebt, ist zum Beispiel zu unterlegen mit einem fiktiven Lohn von zweimal der vollen AHV-Rente, gesplittet zwischen Mann und Frau und gestaffelt nach Beschäftigungsgrad.
Und zu guter Letzt: In einem nicht unwichtigen Nebensatz heisst es im Postulat: «Zudem ist darauf zu achten, dass eine solche Lösung keinen Sozialleistungsexport zur Folge hat.»Zumindest bei den AHV-Erziehungsgutschriften gilt: Erziehungsgutschriften werden auch Personen angerechnet, die ihren Wohnsitz nicht in Liechtenstein haben beziehungsweise Grenzgänger sind. Das ist Staatsvertragsmaterie, und ich stelle es mir nicht leicht vor, dass die Anspruchsdefinition, angewandt bei AHV-Erziehungsgutschriften, nun bei einer Alters- und Risikovorsorge ausgeschlossen werden kann. Aber auch darüber wird die Postulatsbeantwortung Auskunft geben können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Besten Dank den Postulanten für das Einbringen dieses Postulates. Ich werde der Überweisung, wie das mein Fraktionskollege respektive Fraktionssprecher Georg Kaufmann schon erwähnt hat, auch zustimmen - nur schon, weil mich die Antworten oder die Beantwortung dieses Postulates wirklich interessiert. Die Fragen haben sehr wohl eine Berechtigung. Ich möchte einfach noch ein paar Fragen und Probleme formulieren, ich erwarte aber von den Postulanten nicht, dass sie die beantworten, sondern dass die dann im Zuge der Postulatsbeantwortung einfach berücksichtigt werden. Eine zentrale Frage ist selbstverständlich die Frage der Finanzierung: Woher kommt das Geld? Sie tönen hier an, dass als eine Lösung eventuell die FAK angezapft werden könnte. Da stellt sich einfach mir die Frage bezüglich der Einheit der Einzahler, was alle Arbeitgeber sind, und der Destinatäre - Stichwort: kein Sozialexport -, ob das vereinbar ist. Ich meine, das wird eher schwierig sein, aber das kann ja dann die Postulatsbeantwortung ausführen.Ganz generell, wenn diese Lösung wirksam sein wird, dann wird es einiges an Geld kosten und dann muss einfach festgestellt werden, woher das Geld kommen soll. Ich möchte einfach darauf verweisen, dass wir vier Postulate eingereicht haben, die eben neue Quellen respektive alte neue Quellen zur Prüfung vorgeschlagen haben. Das könnte dann wieder aktuell werden. Dann zur Schwelle: Das ist natürlich die Gretchenfrage, ab welcher Schwelle ein Familienerwerb eben berechtigt sein soll, diese Äufnung einer pensionskassenähnlichen Lösung eben zu bekommen. Ich denke, das wird ein grosser Streitpunkt sein und das wird eben auch daran hängen, wie viel Geld eben investiert werden kann, soll oder man investieren will. Ich denke auch, dass es einiges an Verwaltungsaufwand erzeugen wird, und ich möchte die Regierung auch bitten, abzuklären, inwiefern überhaupt die Daten vorliegen, weil verheiratete Ehepaare gemeinsam veranlagt werden. Ich denke schon, dass die Daten zum Beispiel bei der AHV trotzdem vorhanden sind. Ich möchte einfach, dass darauf eingegangen wird, welcher Aufwand, welcher zusätzliche Verwaltungsaufwand, mit dieser Lösung geschaffen wird.
Dann eine Frage bezüglich der Beiträge: Sie haben jetzt hier ausgeführt, dass eben 8%, wie im BPVG-Minimum einbezahlt werden, auch hier auf die doppelte AHV-Rente bezahlt werden sollen. Da stelle ich mir einfach die Frage bezüglich des Arbeitnehmer- respektive des Arbeitgeberbeitrages: Dass jetzt der Staat hier einen Arbeitgeberbeitrag sozusagen von 4% zahlen würde, okay, das kann ich mir noch vorstellen. Wenn es dann aber auch ein Arbeitnehmerbeitrag ist, auch von 4%, dann stelle ich mir das einfach schwierig vor im Vergleich mit der arbeitenden Bevölkerung, dass das nicht miteinander vereinbar ist respektive als unfair empfunden wird. Das ist jetzt vielleicht nicht meine Meinung, aber ich denke, dass man das sauber abklären muss.Dann wäre ich der Regierung auch dankbar, bei einer Überweisung einfach die Anreize zu überprüfen, die mit dieser zusätzlichen sozialen Absicherung geschaffen werden. Es ist klar, wenn natürlich auch Personen, die sich um Erziehungsarbeit kümmern, dann plötzlich oder mit Effekt dieses Postulats oder dieser Gesetzesumsetzung eine Pensionskassenlösung haben, dann wird es unattraktiver, zu arbeiten. Da stelle ich mir einfach die Frage, welche Auswirkungen das auf den Wirtschaftsstandort haben wird - Stichwort Fachkräftemangel - und auch welche Langzeitwirkungen zu erwarten sind. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir in die Ausbildungen dieser Personen investiert haben. Und es ist dann einfach schade, wenn es zusätzlich attraktiver wird, über zehn, fünfzehn Jahre aus dem Arbeitsprozess abstinent zu sein. Wir wissen alle, es ist dann sehr schwierig, wieder in den Arbeitsprozess zurückzufinden, wenn man eben zehn, fünfzehn Jahre weggewesen ist vom Job. Dann eine Anstellung zu finden, die der Ausbildung entspricht, ist sehr schwierig. Eben hier für mich einfach wichtig, dass die Anreizstruktur analysiert wird.Dann nochmals kurz zurück zum Arbeitnehmerbeitrag, der ja, wie es hier jetzt vorgeschlagen ist, so habe ich es zumindest verstanden, auch vom Staat oder aus einer Quelle finanziert würde. Da möchte ich einfach auch nochmals auf die erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien verweisen - diese würden natürlich Geringverdiener sehr gezielt entlasten und es würden dabei dem Staat keine Kosten entstehen. Hier stellt sich mir die Frage, ob das nicht in Verbindung mit diesem Modell eben sehr gut funktionieren könnte. Denn wer bei der Krankenkasse als Geringverdiener eben Geld sparen würde, hätte dann Geld zur Verfügung, um eben vielleicht einen Arbeitnehmerbetrag von 4% zu leisten. Also ich denke, da wäre durchaus eine Schnittmenge vorhanden. Dann stellt sich mir noch die Frage, wohin denn diese Gelder fliessen würden. Vorstellbar ist, dass einfach bestehende Pensionskassen verpflichtet würden, diese Personen aufzunehmen - vielleicht beim selben Arbeitgeber wie jener des anderen Elternteiles, das kann ich mir vorstellen. Ob die Pensionskassen darüber sehr glücklich wären, weiss ich nicht. Anderenfalls müsste vielleicht eine selbstständige Stiftung oder ein ähnliches Konstrukt als Lösung dienen. Aber das gilt es natürlich abzuklären. Klar ist eine selbstständige Lösung würde dann wieder Verwaltungsaufwand generieren. Dann nochmals ganz kurz zurück zum Thema Sozialexport. Wenn es diesen dann überhaupt gäbe, stellt sich mir eben die Frage, ob das EWR-konform wäre, wenn nur eine Liechtensteiner Lösung angedacht wäre. Und anders herum wäre es vielleicht auch überlegenswert, wie es dann mit Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft im Ausland steht. Die haben ja jederzeit selbstverständlich die Möglichkeit, im Alter nach Liechtenstein zurückzukehren, und könnten allenfalls ebenfalls in diese Vorsorgelücke fallen. Es wäre vielleicht auch noch interessant, diese Frage zu adressieren. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Die Gründung einer Familie, das Zusammenziehen unter einem Dach, die Geburten unserer Kinder sind Höhepunkte im Leben. Gerade in dieser Zeit mit den zahlreichen Erneuerungen sehnen wir uns nach Sicherheit, welche für uns in dieser stürmischen und spannenden Zeit als Anker dient. Als Familien erleben wir immer wieder Momente, die den Alltag auf den Kopf stellen, seien es Krankheiten, finanzielle Schwierigkeiten oder andere Ereignisse. So wäre es auch sehr wertvoll, wenn in dieser Situation ein Teil der Zukunft durch eine Alters- und Risikovorsorge gesichert wäre. Es wird zwar behauptet, dass es den Senioren so gut gehe wie nie zuvor und alle in einem abbezahlten Haus wohnen. Das mag wohl für einen Teil der Senioren gelten, aber längst nicht für alle. Der Grund sind fehlende Beitragsjahre aufgrund der Erziehung der Kinder. Ich möchte die Landtagsabgeordneten Elfried Hasler, Thomas Lageder und Patrick Risch darauf hinweisen, dass die Postulanten bewusst auf Seite 3 in Absatz 3 die Finanzierung offengelassen haben, indem sie auf eine pensionskassenähnliche Lösung hingewiesen haben. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Thema. Einerseits geht es um die Fähigkeit, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um ein Einkommen zu generieren, anderseits darum, sich um die bestmögliche Betreuung und Erziehung zu kümmern. Durch die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen kann die Politik aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag leisten, und die erwähnten Stolpersteine oder Anreizstrukturen können sicherlich noch ausgemerzt werden, sodass eine wirkliche Wahlfreiheit entsteht. Aus denselben Beweggründen hatte ich im Oktober das Postulat «Kostenbefreiung Mutterschaft» unterstützt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich aufrichtig bedanken für die bisher sehr, sehr positiven Voten und die wohlwollende Aufnahme unserer Idee. Es ist eine Idee und wir haben an diesem Postulat sehr lange gearbeitet. Wir sind eigentlich von der Idee überzeugt gewesen und dachten zuerst an eine Motion, haben dann mit Versicherungsmathematikern, mit Sozialversicherungsexperten, mit Juristen gesprochen, haben dabei festgestellt, eine Motion in der gebotenen Konkretheit zu formulieren, das würde die Möglichkeiten der Postulanten oder von Motionären einfach übersteigen. Wir reden hier von einer denkbaren, neuen Art von Sozialversicherung und wir werden auch mit einer Postulatsbeantwortung, so es denn mit der Überweisung klappt, erst am Anfang einer weiteren Diskussion stehen - aber dann mit gesichertem Zahlenmaterial.Die Argumente, die, sagen wir jetzt einmal, mahnend eingebracht worden sind, wie zum Beispiel, ob es dann noch attraktiv sei, überhaupt noch einer Teilzeittätigkeit nachzugehen, oder das Problem der Haushaltsobergrenze, wo diese festgelegt wird. Können wir wirklich sicherstellen, dass es zu keinem Sozialleistungsexport kommt? Ist die Finanzierung mit Staat und Familienausgleichskasse der Königsweg oder gibt es eine andere Finanzierungsmöglichkeit? Wir wissen auch von der Wirtschaft, dass die Idee grundsätzlich gut gefunden, aber der Finanzierungsanteil über die Familienausgleichskasse etwas skeptisch beurteilt wird. Es ist klar, es wird Geld kosten, es ist eine Sozialleistung. Es wäre waghalsig, sich zu konkret aus dem Fenster hängen zu wollen, aber ich würde einmal meinen, dass die jährlichen Kosten unter den im Postulat umschriebenen Prämissen jenen Betrag, den wir als Staatsbeitrag bei der AHV eingespart haben, nicht übersteigen dürften. Ob ich wirklich recht habe, das wird die Postulatsbeantwortung dann weisen.Auch die Frage, wie die Verwaltung abläuft. Es wird sicherlich einen Verwaltungsaufwand geben, der mit den Versicherungsprämien zusammen bezahlt werden sollte. Aber ich gehe sogar davon aus, dass es durchaus für die eine oder andere Pensionskasse oder die eine oder andere Sammelstiftung attraktiv sein dürfte, diese Gelder unter Verwaltung zu bekommen. Da mache ich mir wenig Sorgen. Es liegt mir nur noch eine kleine Präzisierung am Herzen, und zwar: Der Kollege Elfried Hasler hat zu Recht gesagt, die Pensionskassen sorgen heute schon vor in Situationen, wo der Versorger ausfällt. Das ist richtig, aber Pensionskassen treten dann in Erscheinung, wenn der Versorger ausfällt, wenn Versorgerschäden entstehen. Wenn der teuerste Kostgänger wegfällt, dann sollen die verbliebenen Familienmitglieder anständig weiterleben können, und das machen die Pensionskassen. Unser Ansatz ist aber gerade auch in der Risikovorsorge ein anderer: Dieser Ansatz greift dort, was passiert, wenn der oder die ausfällt, die zu Hause zur Familie schaut, also nicht der Versorger, sondern, sagen wir, jener Teil eines Paares, der die Familienarbeit leistet. Das ist für uns noch ein gewichtiger Unterschied oder in der sozialversicherungsmässigen Abdeckung ein wichtiger Aspekt. Das ist sicher so, wenn, sagen wir, eine Frau oder ein Mann zu Hause bleibt, sich dort entscheidend für das wirtschaftliche Fortkommen der Familie einsetzt und ausfällt infolge Invalidität und Tod und das Einkommen des sogenannten Versorgers, sagen wir einfach, bescheiden ist, dann kommen auf diese Familie Kosten zu, die über diese Idee mit einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Abdeckung eigentlich dann sichergestellt werden könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich auch wie mein Kollege Christoph Wenaweser herzlich bedanken für die wohlwollende Aufnahme des Postulats. Ich denke, die Fragen, die durch die Reihen gestellt worden sind, sind auch berechtigt. Wir haben uns bei der Ausarbeitung des Postulates auch verschiedene Gedanken gemacht und sind teilweise auch auf dieselben Fragen gestossen. Ich denke aber, wichtig ist, dass wir im Hinterkopf haben, es geht hier um eine individuelle Absicherung. Eine individuelle Absicherung gegen die Folgen des Alters, aber auch gegen die Risiken von Tod und Invalidität. Hier ist es einfach so, dass zwar in der AHV diese Absicherung besteht, aber die AHV bekanntlich ein Solidarverbund ist und keine individuellen Ansprüche wie bei der Pensionskasse erarbeitet werden. Ich glaube, das ist ein Hauptproblem, auch beim angetönten fehlenden Splitting in der zweiten Säule, da gebe ich dem Abg. Elfried Hasler recht, das wäre natürlich ein Weg. Der wurde auch in diesem Hohen Haus in vergangenen Legislaturen auch schon angesprochen und diskutiert. Das wäre natürlich ein Weg. Im Moment ist es aber so, wie Sie auch geschildert haben, dass auch beim Kapitalbezug nur die Unterschrift - ich sage bewusst: nur die Unterschrift - des nicht erwerbstätigen Ehegatten nötig ist. Es ist auch so, wie ich mich erinnere, wir haben das bei der Überarbeitung des BPVG noch ergänzt, dass auch eine Informationspflicht der Kasse dann gegenüber diesem nicht erwerbstätigen Ehegatten besteht.Was aber der Fall ist bei so einem Kapitalbezug: Das wird dann irgendwie aufgebraucht, und wenn der damals erwerbstätige Ehegatte verstirbt, dann fällt ja dann das Restvermögen natürlich in die Erbmasse. Das kommt dann nicht dem überlebenden, nicht erwerbstätigen Ehegatten zu. Also da besteht überhaupt keine Absicherung. Nur mit der AHV, ich glaube, das müssen wir nicht noch speziell betonen, da reicht es einfach nicht im Alter. Ein wichtiger Punkt, den der Abg. Christoph Wenaweser noch angesprochen hat, ist der Fall des IV-Falles oder des Todesfalles dieser Person, die nichts angespart hat. Wenn ich mir einen Ehemann vorstelle, der 100% arbeitet, die Frau ist zu Hause, sie stirbt, es hat Kinder von zwei, drei, vier Jahren, da kommen erhebliche Kosten auf diesen Ehemann, auf die ganze Familie zu. Das beeinträchtigt auch wieder das wirtschaftliche Fortkommen des hinterbliebenen Ehegatten. Dann noch zum verschiedentlich angetönten Argument: Wird dann die Teilzeitarbeit nicht unattraktiv gemacht? Auch das haben wir diskutiert. Wir haben dann aber genau im Gegenteil gesagt, nein, wir müssen gerade Teilzeiterwerbstätige auch einschliessen ins Postulat. Wir haben zuerst nur die nicht erwerbstätigen erziehenden Ehegatten drin gehabt und haben nachher gesagt, nein, wir müssen das, weil wir wollen ja gerade, dass Teilzeitarbeit attraktiv bleibt. Hier geht es ja nur um eine Lückenfüllung für diese Zeit, weil wir wissen, über 60% der Paarhaushalte haben ja dieses gemischte Modell: Meistens 100% arbeitet der Mann und Teilzeit arbeitet die Frau. Das soll nicht verhindert werden, sondern im Gegenteil: Nur für diese Zeit, da eben diese Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, werden sozusagen diese ergänzenden oder lückenfüllenden Beiträge bezahlt - von wem auch immer, das soll die Regierung dann überprüfen. Es soll im Gegenteil dafür geschaut werden, dass diese Frauen - ich sage jetzt bewusst Frauen - Teilzeitarbeiten nachgehen. Dann, wenn eben diese Anspruchsvoraussetzungen wegfallen, hat sie den Fuss wieder drin und kann dank dieser Anstellung wieder eigene Pensionskassenleistungen erarbeiten. Also ich denke, für mich ist eher kein Argument, ich sehe da eigentlich die Bedenken nicht so gross. So hoch ist ja diese Lohnobergrenze von diesen CHF 55'680 auch wieder nicht. Also diese Guthaben, die da erarbeitet werden für das Pensionsalter, sind auch nicht so hoch, dass jemand sagen würde, ich gehe deshalb nicht mehr arbeiten. Nochmals, es geht nicht um eine Zahlung, es fliesst kein Geld, sondern das sind wirklich Ansprüche, die erst später in die Rentenberechnung einfliessen. Deshalb zählt das Argument des Abg. Elfried Hasler nicht, der gesagt hat, ja, dann, wenn ich es brauche, habe ich es nicht, und später brauche ich es nicht mehr. Ich muss schauen, ob ich da noch etwas sagen möchte oder ob ich alles habe. Also eben das mit dem Splitting in der Pensionskasse, das ist ein Weg. Das möchte ich auch anregen, dass das die Regierung nochmals anschaut. Dann noch der Fall mit der Grössenordnung der Obergrenze: Wenn natürlich ein Ehepartner - ich sage einmal: auch wieder der Ehemann - zwischen CHF 300'000 und CHF 500'000 Einkommen hat und es trifft dann der Scheidungsfall ein - die Ehefrau ist 55 und sie hat nie gearbeitet -, dann gehe ich halt doch davon aus, dass in dem Fall aufgrund des Splittings in der zweiten Säule die Ehefrau doch nicht so schlecht gestellt sein wird, weil ihr ja dann die Hälfte zukommt. Und wenn die Ehe einige Jahre gedauert hat und, ich gehe einmal davon aus, auch einige Jahre funktioniert hat, dann ist es bei diesen Einkommensverhältnissen üblich, dass man den Ehepartner zu Hause über eine private Versicherung auch versichert hat. Das ist zumindest meine Erfahrung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur ganz kurz, ich denke mir, die Überweisung ist unbestritten. Ich habe zumindest bis jetzt keine anderen Voten gehört. Persönlich werde ich der Überweisung auch zustimmen. Wie gesagt, ich bin auch gespannt auf die Antworten der Regierung. Speziell bei den finanziellen Konsequenzen frage ich mich schon am Ende des Tages, wie wir das bezahlen. Aber ich sehe das eigentlich positiv, denn Politiker, die hier Geld haben werden, um das zu bezahlen, werden sicherlich auch andere Verpflichtungen aus ihrer Vergangenheit aus der Pensionskasse dann bezahlen. Da wären wir dann wieder beim Blick in den Spiegel beziehungsweise beim Traktandum 8. Dann zum Splitting: Da möchte ich einfach erwähnen, das Paareinkommen wird nicht grösser mit dem Splitting. Sie können eine kleine Rente schon splitten, da gibt es einfach zweimal die Hälfte einer kleinen Rente. Der Paarhaushalt wird genau gleich viel Geld haben. Sollte dieser Haushalt heute finanzielle Probleme haben, wird er sie auch mit dem Splitting haben. Aber ich denke mir, da wollen Sie ja genau ansetzen. Wir sprechen ja auch nicht von Einkommen von CHF 500'000, ich denke mir, da sind wir eher beim Faktor 10 kleiner an der richtigen Adresse, wo es eben relevant ist. Und wie gesagt, man kann das Splitting sicher ansehen, aber das Problem von zu wenig Einkommen eines Haushaltes lösen Sie mit dieser Methode nicht. Denn, wie gesagt, wo einfach viel zu wenig Geld vorhanden ist, da wird auch das Splitting dieses wenige Geld nicht vermehren. Da müssten Sie eben zusätzliche Gelder in dieses System hineinbringen. Ich denke mir, das ist doch auch eine Stossrichtung des Postulates. Aber am Ende des Tages bin ich dann einfach gespannt, wie wir das bezahlen. Aber wie gesagt, ich bin auch für die Überweisung dieses Postulates.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte die Regierung Stellung nehmen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit können wir die Abstimmung vornehmen. Wer der Überweisung des Postulates «Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile» an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat überwiesen und gleichzeitig haben wir Traktandum 9 erledigt.-ooOoo-