Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können übergehen zu Traktandum 4: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Elfried Hasler
Guten Morgen. Danke für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Vor wenigen Wochen war aus den Medien zu entnehmen, dass in einem schweizweiten Studien-Ranking die «Kleinen» an der Spitze liegen: Die NTB belegte den Platz 1 bei den Fachhochschulen und die Uni Liechtenstein bei den Universitäten. In die entgegengesetzte Richtung zielt die Initiative des Kantons St. Gallen, die Fachhochschulen im Kanton St. Gallen künftig als eine einzige grosse Institution mit drei Standorten (St. Gallen, Rapperswil und Buchs) zu organisieren. Dies birgt die Gefahr, dass die bewährte regionale Verankerung der Fachhochschulen Schaden nehmen könnte und sich zum Beispiel die strategische Führung der heute weitgehend eigenständigen Fachhochschulen von lokalen Unternehmensvertretern zu politischen Vertretern im entfernten St. Gallen verschiebt. Unser Land betrifft die Interstaatliche Hochschule für Technik in Buchs im Besonderen. Ist Liechtenstein doch seit der Gründung der NTB im Jahre 1970 Träger dieser Schule und entsendet eigene Vertreter in den Hochschulrat, die insbesondere die Bedürfnisse der hiesigen Wirtschaft in dieses strategische Gremium hineintragen. In diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung:
-
Wie ist die Haltung unseres Landes zur Initiative des Kantons St. Gallen zum Zusammenschluss der Fachhochschulen im Kanton St. Gallen?
- Wie weit ist das Projekt des Zusammenschlusses fortgeschritten? Bleibt im künftigen Organisationsmodell der NTB als interstaatliche Fachhochschule eine Teilautonomie erhalten?
- Wie viele Mitglieder kann Liechtenstein im Vergleich zu heute in den neuen Hochschulrat entsenden?
-
Heute sind die Träger der NTB (Kanton St. Gallen, Graubünden und Liechtenstein) die Eigentümer der Immobilie in Buchs. Wie werden die künftigen Eigentumsverhältnisse dieser Immobilie sein?
- Wie gedenkt die Regierung sicherzustellen, dass Liechtenstein auch in Zukunft angemessenen Einfluss auf das für die liechtensteinische Wirtschaft sehr bedeutende NTB behält? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage betrifft das Thema :
Die Bevölkerung diskutiert derzeit über das Vorhaben der zuständigen Behörden sowie der liechtensteinischen Wasserversorger, Kontrollen der Trinkwasserqualität und daraus resultierende Massnahmen beiBetreibern von Hausinstallationen allenfalls kostenpflichtig anzuordnen. Zumindest für den Laien erschliessen sich die gesetzlichen und verordnungsmässigen Grundlagen nicht ausreichend. Daher die folgenden Fragen:- Sind die rechtlichen Grundlagen überhaupt ausreichend, um ein flächendeckendes Vorgehen gemäss Plänen der Verantwortlichen durchzusetzen?
- Auf welchen konkreten rechtlichen Grundlagen basieren die geplanten Vorhaben im Hinblick auf die Anordnung von Kontrollen und daraus allenfalls resultierenden Massnahmen?
- Welche Kosten für Kontrollen und allenfalls nachfolgende Massnahmen sind auf welchen rechtlichen Grundlagen basierend und in welchen Fällen an die Betreiber von Hausinstallationen abzuwälzen?
- Wie und basierend auf welchen konkreten Bestimmungen ist der Rechtsweg ab Anordnung einer Kontrolle geregelt und wird die Anordnung bereits in Form einer rechtsmittelfähigen Verfügung erfolgen?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft die :
Unter anderem mittels Inserat in den Landeszeitungen vom 16. Januar 2018 hat ein liechtensteinischer Unternehmer auf mehrere Vorteile hingewiesen, welche ein von ihm erarbeitetes Sanierungsprojekt für den Tunnel Gnalp-Steg ergäbe. Er hat diese Vorteile in besagtem Inserat aufgeführt. Dazu folgende Fragen:
- Kann mehr Sicherheit für die Fussgänger durch einen 20 Zentimeter breiteren Gehsteig sowie für Velofahrer durch integrierte Wasserabläufe realisiert werden und zulasten von was würden diese 20 Zentimeter gehen?
- Kann mehr Sicherheit für den Personen-Autoverkehr durch eine 15 Zentimeter breitere Fahrbahn sowie durch deren Absenkung um 80 Zentimeter für Reisebusse und Lastwagen realisiert werden?
- Sind zwei Flucht- und Rettungsstollen zum einen notwendig und zum anderen realisierbar?
- Welche Auswirkungen hätte das Sanierungsprojekt des liechtensteinischen Unternehmers auf Tunnelsperrungen, Bauzeit und Baukosten?
- Ist die Regierung der wie begründeten Meinung, durch das von ihr beschlossene Sanierungsprojekt die Sicherheit im Tunnel auf ein angemessenes Niveau zu erhöhen?
Dann die dritte Kleine Anfrage betrifft die :
Die Postauto Schweiz AG steht derzeit im öffentlichen und im politischen Fokus der Schweiz. Die Vorgänge, die dazu geführt haben und untersucht werden, sind hinlänglich bekannt und daher an dieser Stelle nicht weiter auszuführen. Nun stehen auch noch Auslandsgeschäfte der Postauto Schweiz AG im Kreuzfeuer. Ein Verwaltungsstrafverfahren ist angekündigt. Die Liechtenstein Bus Anstalt ist geschäftlich mit der Postauto Schweiz AG ebenfalls verbunden. Daher die folgenden Fragen:- Die Regierung wird gebeten, in aller Kürze und zur besseren Verständlichkeit die geschäftliche Vernetzung zwischen der LBA und Postauto Schweiz aufzuzeigen.
- Wer hat untersucht, ob die Liechtenstein Bus Anstalt in irgendeiner Art und Weise in die Vorgänge rund um Postauto Schweiz AG involviert ist?
- Kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Involvierung der LBA in die bekannten Vorgänge bei der Postauto Schweiz AG ausgeschlossen werden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen zusammen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste zur :
Mit Datum vom 1.1.2017 trat ein revidiertes Asylgesetz in Kraft. Ein wesentlicher Punkt dieser Revision war die Einführung von neuen Unzulässigkeitsgründen. Im entsprechenden Bericht und Antrag der Regierung stand hierzu, dass «neu Asylgesuche von Personen aus sicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten unzulässig» seien, sofern keine konkreten Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen.Gemäss einem Artikel im «Volksblatt» vom 10.01.2018 verzeichnete das Ausländer- und Passamt im 2017 einen Anstieg der Gesuche um 83%. Des Weiteren würden rund 55% der Gesuche Personen aus dem Westbalkan und somit sicheren Herkunftsländern betreffen, wobei sich diese Personen vielfach aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen oder gemeinsamen Aufenthalten in anderen Dublin-Staaten kennen würden. Der gewünschte Effekt scheint, wie auch das Ausländer- und Passamt gegenüber der Zeitung angab, noch nicht eingetreten zu sein. Hierzu meine Fragen:- Ist es richtig, dass die Mehrzahl der Gesuche 2017 von einer oft verwandten ethnischen Minderheit aus dem Westbalkan stammen?
- Wie beurteilt die Regierung generell die Wirkung der letzten Asylgesetzreform?
- Warum ist der gewünschte Effekt in Bezug auf die neuen Unzulässigkeitsgründe noch nicht eingetreten?
- Ist aus Sicht der Regierung anzunehmen, dass sich der genannte gewünschte Effekt von selbst einstellt?
- Welche Gesetzesgrundlagen müssen wie geändert werden, damit auf Gesuche von Personen aus sicheren Herkunftsländern gar nicht erst eingetreten werden muss und diese Personen umgehend das Land verlassen müssen?
Dann meine zweite Anfrage zur :
Der Verein Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein reichte 2016 beim Bund den Synthesebericht der dritten Generation ein. Darin ist in Bezug auf die Situation in Bendern die Massnahme «Optimierung Rheinquerung Haag/Bendern-Eschen» aufgeführt, wobei die Federführung gemäss Massnahmenblatt beim Tiefbauamt St. Gallen und dem Amt für Bau und Infrastruktur liegt. Zwischenzeitlich hat der Bund die eingegangenen Projekte und Massnahmen im Synthesebericht nach Mitfinanzierbarkeit und Priorisierung geprüft.
In der Vernehmlassungsvorlage des Bundes wird nunmehr die zuvor genannte Massnahme nicht mehr erwähnt. Die für das Unterland wichtige Massnahme wurde somit zur Priorität C zurückgestuft. In Bezug auf die C-Massnahmen heisst es im Vernehmlassungsbericht, dass entweder ein «ungenügendes
Kosten-Nutzen-Verhältnis» oder «zu geringer Reifegrad, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis überhaupt zu beurteilen», vorliegt. Hierzu meine Fragen:- Liegt in Bezug auf die Massnahme Rheinquerung Haag/Bendern-Eschen ein ungenügendes Kosten-Nutzen-Verhältnis vor?
- War der Reifegrad der Massnahme zu gering, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis beurteilen zu können?
-
Gedenkt das zuständige Ministerium, die Vernehmlassungsfrist bis zum 30. April 2018 zu nutzen?
- Wie geht es in Bezug auf die Rheinquerung Haag/Bendern-Eschen konkret weiter?
Dann meine dritte Kleine Anfrage zur :
Anlässlich von Anmeldungen beim AMS werden Stellensuchende aufgefordert, ein Anmeldeformular zu unterzeichnen, womit sie gleichzeitig auch einwilligen, dass die sie betreffenden Daten unter anderem an Dritte bekannt gegeben werden. Eine echte Wahlmöglichkeit, sprich einer Datenbekanntgabe an Dritte zuzustimmen, bietet sich den Stellensuchenden nicht. Das AMS leitet - gemäss der gegenüber mir geschilderten Praxis und auf Grundlage des genannten Anmeldeformulars - Daten von Stellensuchenden ohne Information an diese an Arbeitgeber weiter. Hierdurch kommt es zwangsläufig zu Doppelbewerbungen bei Arbeitgebern, was grundsätzlich den Eindruck der Professionalität unnötig schmälert und zu einem vermeidbaren Aufwand führt. Ferner scheint es problematisch, wenn Arbeitgeber aufgrund der direkten Weiterleitung von Unterlagen bei Stellensuchenden anrufen, aber diese von der erfolgten Bewerbung keine Kenntnis haben. Hierzu meine Fragen:- Wie beurteilt das zuständige Ministerium die Gültigkeit der angegebenen Einwilligung auf dem Anmeldeformular in Bezug auf die Datenschutzgesetzgebung?
- Warum erhält der Stellensuchende nicht über jede einzelne Datenbekanntgabe gesondert Mitteilung?
- Wäre aus Sicht des zuständigen Ministeriums eine automatisierte elektronische Mitteilung an den Stellensuchenden über die Datenbekanntgabe an einen Arbeitgeber nicht zielführend und gerade im Hinblick auf die angestrebte Digitalisierung der Prozesse eine qualitative Verbesserung?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ein Kleine Anfrage zum Thema :
Seit der Steuergesetznovelle vom Jahr 2010 sind Erbschaften und Schenkungen von jeglicher Steuer befreit. Gleichwohl sind Erbschaften beziehungsweise Schenkungen nach wie vor in der Steuererklärung aufzuführen - unter anderem auch, um Vermögensveränderungen zu begründen. Folgende Fragen auf Basis dieser Angaben: - Werden die Steuererklärungen eines Jahres bezüglich erfolgter Erbschafts- und Schenkungstransaktionen ausgewertet und, falls ja, wie?
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Falls ja, lässt sich jährlich eine Verteilung der Nachlässe (Erbschaft und Schenkung) nach Betragsklassen erstellen, welche Auskunft gibt über
- das Gesamtvolumen von Erbschaften und Schenkungen;
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Betragsklasse CHF 0 bis CHF 25'000;
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Betragsklasse CHF 25'000 bis CHF 100'000;
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Betragsklasse CHF 100'000 bis CHF 250'000;
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Betragsklasse CHF 250'000 bis CHF 500'000;
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Betragsklasse CHF 500'000 bis CHF 1'000'000;
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Betragsklasse höher CHF 1'000'000.
- Wie stellt sich die Verteilung der Nachlässe nach den in Frage 2 aufgeführten Kategorien für die Jahre 2015 und 2016 dar?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :
Im Jahr 2018 tauscht Liechtenstein erstmals Bank- und damit Vermögensdaten mit etlichen Ländern aus, das heisst, auch Daten liechtensteinischer Kontoinhaber im Ausland werden nach Liechtenstein fliessen. Hierzu meine Frage:Wie wird die Steuerverwaltung diese Meldungen aus dem Ausland handhaben, beziehungsweise sind die Prozesse und organisatorischen Massnahmen aufgegleist, dass diese Meldungen in den Veranlagungsprozess im Inland einfliessen?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :
An der Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 2.10.2015 in Strassburg wurde die Resolution 2079 mit 46 Stimmen, 0 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen verabschiedet. Sie verfolgt die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells der Doppelresidenz, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell in den Gesetzen der Mitgliedstaaten. Die liechtensteinische Landtagsdelegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat der Resolution ebenfalls zugestimmt. Unter Ziffer 5.5 heisst es in der Zielformulierung der Resolution: «in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen und Ausnahmen ausschliesslich auf Fälle von Kindesmisshandlungen, Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind». Unter Ziffer 5.12 heisst es in der Resolution als Zielformulierung weiters: «bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist». Hierzu meine Fragen:-
Beabsichtigt die Regierung, zum Beispiel Art. 177a des ABGB mit einem Abs. 5, der wie folgt lauten könnte, zu ergänzen: «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge prüft das Gericht im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.»
- Sieht die Regierung generell Handlungsbedarf beim Thema Doppelresidenz als Wechselmodell oder bei alternierender Obhut?
- Fall ja, bis wann gedenkt die Regierung, in dieser Angelegenheit tätig zu werden?
- Sieht die Regierung Handlungsbedarf bei der Einführung eines bezahlten Elternurlaubs zum einen und zum andern mit einer Berücksichtigung von nicht übertragbaren Karenzzeiten zwischen den Elternteilen?
- Falls ja, bis wann gedenkt die Regierung, hinsichtlich bezahlter Elternzeit tätig zu werden?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :
Es ist nunmehr seit Längerem bekannt, dass Junglehrpersonen aufgrund des Besoldungsgesetzes, um eine Lohnentwicklung zu haben, darauf angewiesen sind, dass der Landtag regelmässig Mittel für Lohnerhöhungen spricht. Automatische Lohnerhöhungen mit dem Dienstalter gibt es im Gegensatz zum früheren System nur noch im Rahmen des Erfahrungsanteils, der mit dem Erreichen des 25., 30., 35. und 45. Altersjahres um jeweils 3% erhöht wird. Dies hat dazu geführt, dass vor allem junge Lehrpersonen, die nicht mehr vom früheren System profitieren konnten, häufig nach jahrelanger beruflicher Tätigkeit immer noch quasi ihren Anfangslohn erhalten und im Vergleich zu Lehrpersonen in der angrenzenden Schweiz deutlich weniger verdienen. Hierzu meine Fragen: - Sieht die Regierung Handlungsbedarf?
- Welche Massnahmen wird die Regierung bis wann ergreifen, um Abwanderung von qualifizierten und engagierten Lehrpersonen in die Schweiz vorzubeugen?
- Beabsichtigt die Regierung, Änderungen am Besoldungsgesetz vorzunehmen?
- Beabsichtigt die Regierung, ausserordentliche finanzielle Mittel beim Landtag zu beantragen?
Dann noch eine Kleine Anfrage zum Thema :
In der November-Landtagssitzung beschloss der Landtag, den fixen Leistungsanteil bei Löhnen von Angestellten im öffentlichen Dienst um 1,5% zu erhöhen, wobei 0,75% generell und 0,75% leistungsabhängig ausbezahlt werden sollten. Diese Lohnerhöhungen bleiben aber, wie es absehbar war, für Personen, die am Lohnband anstehen, sofern ihre Einordnung im Rahmen des Besoldungsgesetzes bereits ausgeschöpft ist, ohne Folgen. Hingegen hätte, wie von der Freien Liste beantragt, ein einmaliger variabler Leistungsanteil auch an Personen ausbezahlt werden können, die am Lohnband anstehen, also bei welchen die maximale fixe Besoldung bereits erreicht ist, vorausgesetzt, ihre Leistung wäre für eine Honorierung infrage gekommen. Hierzu meine Fragen: - Ist es richtig, dass Angestellte im öffentlichen Dienst, die am Lohnband anstehen, weder in den Genuss der generellen Lohnerhöhung von 0,75% noch der leistungsbezogenen Lohnerhöhung von 0,75% kommen können?
- Falls das richtig ist, wie viele Personen können systembedingt nicht von einer Lohnerhöhung profitieren und wie viele Personen der Belegschaft sind das?
- Ist es richtig, dass das System, wie im Vorschlag der Freien Liste vorgesehen, es zugelassen hätte, dass einmalige variable Leistungsanteile, sogenannte Boni, auch an Personen hätten ausbezahlt werden können, die am Lohnband anstehen?
- Wie schätzt die Regierung die Auswirkungen der systembedingten Nichtberücksichtigung für Lohnerhöhungen auf die Motivation der betroffenen Personen ein?
- Beabsichtigt die Regierung, Massnahmen zu ergreifen, diese Problematik zu adressieren oder zu korrigieren? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geehrter Landtagspräsident, herzlichen Dank für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Bei meiner ersten Kleine Anfrage geht es um das Thema :
Bis Ende 2019 soll es in der Schweiz ein Register aller Schwarzfahrer über alle Transportunternehmen hinweg geben. Geplant ist der Start im April 2019. Wird man in der Schweiz beim ersten Mal erwischt, bezahlt der Schwarzfahrer CHF 100, dann CHF 140 und ab dem dritten Mal CHF 170. Wenn jemand im Register erfasst wird, werden seine Daten zwei Jahre gespeichert. So weit der Plan für die Schweiz. Auch LIEmobil ist Mitglied im Verein ch-direct und somit gemäss Berichterstattung in den Medien auch verpflichtet, Schwarzfahrer aus Liechtenstein in dieses Schweizer Register zu melden. Unabhängig von der Tatsache, ob LIEmobil dies tun will oder sogar verpflichtet ist, ergeben sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit aus der Datenschutzüberlegung eine Weitergabe dieser Personendaten erlaubt ist?
- In der Schweiz wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Personenbeförderungsgesetz bereits 2016 geschaffen. Ist dies in Liechtenstein auch vorgesehen?
- Wie ist es möglich, dass eine Teilnahme an einem Schweizer Schwarzfahrerregister gemäss Aussagen des Vereins ch-direct zwingend ist, wenn hingegen Daten von Personen, die in einem Schweizer Spielcasino gesperrt sind, und dies waren Ende 2016 über 50'000 Personen, nicht automatisch übermittelt werden und hier der Spielsüchtige selbst dies beantragen muss?
Zur zweiten Anfrage - :
Gemäss Gesetz vom 21. April 1922 über die allgemeine Landesverwaltungspflege besteht eine Hemmung von Rechtsmittelfristen während Gerichtsferien. Aus Art. 46a ist zu entnehmen, dass Rechtsmittelfristen durch Gerichtsferien beeinflusst werden und sich verlängern, falls eine Frist in die Gerichtsferien fällt, oder diese erst nach den Gerichtsferien beginnen kann, sollte der Start der Frist in den Gerichtsferien zu liegen kommen. In diesem Zusammenhang ergeben sich darum folgende Fragen:
- Ein Gemeinderat fertigt einen rechtsmittelfähigen Entscheid aus oder ein Gemeinderat beschliesst einen Kauf einer Liegenschaft, und dieser Entscheid unterliegt dem Referendum. Ist in diesen Fällen, wenn dies zum Beispiel vor den Weihnachtsferien geschieht, eine Fristenhemmung gegeben?
- Gilt eine Fristenhemmung auch für Initiativen auf Landtagsebene, wenn zum Beispiel die Regierung verpflichtet ist, innerhalb einer Frist von vier Wochen zu antworten, wenn diese Frist in die Weihnachtsferien fällt?
Zu meiner dritten Anfrage - :
Gemäss Schulgesetz vom 15. Dezember 1971 trägt der Staat die Kosten für den Transport zur Schule, ausser ein Schüler wohnt im Umkreis von zwei Kilometern zur Schule. Aufgrund der Reduktion der finanziellen Unterstützung der LIEmobil war diese gezwungen, ihr Angebot zu reduzieren. Dies führte dazu, dass Schülerabos nur noch an Schultagen benutzt werden können und am Wochenende oder an schulfreien Tagen nicht mehr gültig sind. Den Eltern wird seitdem jeweils vor Semesterwechsel die Option eingeräumt, durch Bezahlung von CHF 80 dieses Schülerabo in ein Jahresabonnement zu erweitern. In diesem Zusammenhang ergeben sich darum folgende Fragen:
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Wie viele Personen haben 2017 die Möglichkeit genutzt und für zusätzliche CHF 80 für ihr Kind ein Schülerabo zu einem Jahresabo erweitert?
- Wie viele Klassenabos inklusive der Schüler wurden für Kindergärten und Primarschulen im 2017 ausgestellt?
- Wie hoch würden sich die Kosten belaufen, wenn alle Schülerinnen und Schüler des Landes, das heisst ab Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, Gymnasium, das LIEmobil Jahresabonnement kostenfrei erhalten würden? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, Danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste Anfrage geht um das Thema :
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 9. November 2017 eine Lohnerhöhung beschlossen. Die Gesamtlohnsumme wurde um 1,5% erhöht und 0,75% sind als generelle und 0,75% als leistungsbezogene Erhöhung zu verstehen. Ich möchte hier kurz die Situation einer Lehrerin schildern, die seit zehn Jahren in Liechtenstein unterrichtet. Ihre Leistungsbewertungen, sprich Meilensteingespräche, sind hervorragend verlaufen, die Rückmeldungen der Klassen und der Eltern sind sehr gut. Wir reden hier von einer vorbildlichen Lehrperson. Diese Lehrerin hat seit zehn Jahren ohne Unterbruch unterrichtet und wie alle anderen Lehrpersonen seit 2012 keine Lohnerhöhung erhalten. Sie hatte aber das Pech, dass sie im Jahr der Lohnerhöhung schwanger war und dann den Mutterschaftsurlaub bezog. Damit sie das Kind im ersten Lebensjahr noch länger betreuen konnte, nahm sie zusätzlich noch einige Wochen unbezahlten Urlaub. Bei der Kontrolle der Lohnabrechnung im Januar 2018 stellte sie fest, dass der fixe Leistungsanteil nicht erhöht worden war. Ihre Nachfrage hat ergeben, dass beim Vorliegen einer Abwesenheit von mehr als 20 Unterrichtswochen eine Erhöhung nicht möglich ist. So steht es in der Besoldungsverordnung, Art. 17d Bst. c. Dazu meine Fragen:
- Die Besoldungsverordnung stammt aus dem Jahr 2004, als noch der sogenannte automatische Stufenanstieg gültig war. Stimmt diese Feststellung?
- Die Lehrerin hatte das Pech, dass sie im falschen Moment schwanger war und im falschen Moment den Mutterschaftsurlaub bezog. Ist die oben erwähnte Bestimmung in der Besoldungsverordnung auf dem Hintergrund der aktuellen Lohnpraxis noch zu vertreten?
- Wie sieht die Regierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor dem Hintergrund der oben erwähnten Bestimmung in der Besoldungsverordnung?
- Und die letzte Frage: Sieht die Regierung Anpassungsbedarf im oben erwähnten Artikel der Besoldungsverordnung?
Dann die zweite Anfrage zur :
Am Sonntag, 4. März 2018, stimmt die Schweiz über die No-Billag-Initiative ab. Diese Initiative will die Erhebung von Empfangsgebühren für Radio- und TV-Sender mit einem Artikel in der Bundesverfassung verbieten. Zudem fordert sie unter anderem, dass die Konzessionen für Radio- und Fernsehangebote an den Meistbietenden versteigert werden. Falls diese Initiative angenommen würde, dann würden die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz keine Gebühren mehr für Radio und Fernsehen bezahlen, vereinfacht gesagt. Dazu habe ich fünf Fragen:
- Die Sender des Schweizer Fernsehens sind auch in Liechtenstein sehr beliebt und werden oft gesehen. Bezahlen die Einwohnerinnen und Einwohner von Liechtenstein über ihre Gebühren indirekt einen Anteil an das Schweizer Fernsehen?
- Bezahlt das Land Liechtenstein einen Betrag an das Schweizer Fernsehen, damit die Sender in Liechtenstein gesehen werden können?
- Falls ja, welche Auswirkungen hätte eine Annahme der Initiative auf diese Beitragszahlung?
- Falls die ersten beiden Fragen negativ beantwortet werden, wer bezahlt für die Ausstrahlung der Schweizer Sender in Liechtenstein?
- Und schliesslich: Falls die Initiative abgelehnt wird, sollen die Gebühren in der Schweiz angepasst und reduziert werden. Hätten diese Anpassungen auch einen Einfluss auf mögliche Beitragszahlungen in Liechtenstein? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich habe fünf Kleine Anfragen. Bei der ersten geht es um das :
Laut Art. 9 des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft erstellt die Regierung ein Inventar der Naturvorrangflächen - ein Inventar der geschützten und schützenswerten Landschaftsteile Liechtensteins. Es bildet die wissenschaftliche Grundlage für die künftige Ausweisung schützenswerter Gebiete und Objekte. Laut Abs. 2 des besagten Artikels enthält das Inventar eine genaue Umschreibung der schützenswerten Gebiete und Objekte und ist periodisch auf allfällige Änderungen und Ergänzungen zu überprüfen.
1977 wurde erstmals das Inventar für alle Gemeinden des Landes erstellt. Derzeit kann die Publikation «Inventar der Naturvorrangflächen» aus dem Jahre 1996 von der Webseite der Landesverwaltung heruntergeladen werden. Es ist nach 20 Jahren sicher überarbeitungsbedürftig, auch dem Gesetze nach. Auf der Webseite der Landesverwaltung können über die Geodatenanwendung die Standorte von oben erwähnten Objekten eingesehen werden, jedoch ohne detaillierte Angaben. Ausserdem ist auf Anfrage beim Amt für Umwelt die Publikation «Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften innerhalb der Siedlung», die um das Jahr 2006 publiziert wurde, als PDF erhältlich. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer hat im November 2016 auf eine Kleine Anfrage, wann mit einem aktualisierten Inventar gerechnet werden kann, geantwortet, dass derzeit eine Aktualisierung des Inventars in Bearbeitung ist und die fachliche Bearbeitung weitestgehend abgeschlossen ist und abschliessend einer grossen Vernehmlassung unterzogen werden soll. Die abschliessende Genehmigung durch die Regierung wurde auf 2017 in Aussicht gestellt. Meine Fragen:- Wie weit sind die Arbeiten am Inventar fortgeschritten?
- Wann wird die Vernehmlassung gestartet?
- Wann wird die Regierung das Inventar voraussichtlich genehmigen?
- Wann wird voraussichtlich das Inventar auf der Geodatenanwendung für alle verfügbar sein?
Bei der zweiten Kleinen Anfrage geht es um das :
2016 haben die LKW zusammen mit der Life Klimastiftung ein Impulsprogramm für Elektrofahrzeuge aufgelegt. Das Land Liechtenstein ist Eigentümerin der LKW und die Regierung eine von mehreren Trägerinnen und Trägern der Life Klimastiftung. Fahrzeuge mit einem reinen Elektroantrieb sollen der Idee nach einmalig bis zu CHF 3'000 gefördert werden.
Ziel war es, 50 Fahrzeuge zu fördern. Schon im Frühjahr 2017 waren die ersten 50 Fahrzeuge gefördert. Daher entschieden die LKW und die Life Klimastiftung, die Förderung auf 100 Fahrzeuge auszudehnen.
Das Impulsprogramm sieht vor, dass Fahrzeuge mit einem Kaufpreis ab CHF 20'000 mit einem Beitrag von CHF 3'000 gefördert wurden. Die Förderung wird bei günstigeren Fahrzeugen reduziert.
Derzeit können die LKW keine weiteren Fahrzeuge im Rahmen des Impulsprogrammes fördern, da bereits 100 Fahrzeuge gefördert wurden. Antragsteller können sich auf eine Warteliste setzen lassen und hoffen, dass eine Förderung frei wird, weil jemand anderer mit Anspruch die Förderung nicht innert gesetzter Frist bezieht. Zu den Fragen:- Planen die LKW, die Regierung und oder die Life Klimastiftung, ein erneutes Impulsprogramm aufzulegen und, falls ja, bis wann?
- Die LKW bieten unter anderem Strom aus einem Mix konventioneller Erzeugung an, welcher oftmals aus fossilen Energiequellen oder Kernkraftwerken stammt. Denkt die Regierung darüber nach, dass Haltern von geförderten Fahrzeugen die Pflicht auferlegt wird, die Elektrofahrzeuge mit erneuerbarer Energie zu betreiben, zum Beispiel mit LiStrom Natur oder LiStrom Natur Plus oder eigener Photovoltaikanlage?
Meine dritte Kleine Anfrage bezieht sich auf die :
Fahrzeuge und Geräte werden oftmals nur nach dem Kaufpreis bewertet und miteinander verglichen. Dabei haben umweltfreundliche, energieeffiziente Fahrzeuge oder Geräte oftmals den Nachteil, dass sie teurer in der Anschaffung sind. Hinsichtlich Kosten über die Lebensdauer sind sie aber oftmals günstiger, da sie energieeffizienter sind.- Werden Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit, erwartete Lebensdauer und Langzeitkosten bei Neuanschaffungen bei der Landesverwaltung von Fahrzeugen und Geräten (elektrisch oder treibstoffbetrieben) berücksichtigt?
- Wenn ja, welche Referenzlisten und Labels dienen der Regierung und den Amtsstellen als Entscheidungshilfe?
- Gibt es ein Reglement, welches die Anschaffungen aus den in Frage 1 aufgeführten Punkten klar regelt und für die Entscheidungsträger verbindlich ist?
- Falls es kein Reglement gibt: Warum gibt es keines? Und ist die Einführung eines solchen Reglements bei der Landesverwaltung in Vorbereitung oder geplant und, wenn ja, bis wann?
Bei der vierten Kleinen Anfrage geht es um den :
Zurzeit prüft das Bundesverwaltungsgericht in Wien, ob das Projekt Stadttunnel Feldkirch genehmigungsfähig ist, also ob die Tunnelspinne gebaut werden darf. Die Verhandlungen wurden schon am ersten Tag unterbrochen, damit die Projektverantwortlichen neue Berichte zu den Bereichen Verkehr, Lärm und Luft erstellen können. Das darf als Etappensieg der Beschwerdeführer - darunter LGU und VCL - gewertet werden. Es erklärt sich aus dem Hausverstand heraus, dass neue Berichte nur dann notwendig sind, wenn mit den bisherigen nicht gebaut werden darf. Bisher haben die ehrenamtlich arbeitenden Vertreter und Vertreterinnen der Bürgerinitiativen selbst die Fehler im Verkehrsmodell recherchiert und erfolgreich eingewendet. Doch das österreichische Gerichtswesen sieht vor, dass sie dafür ein Gutachten eines Verkehrssachverständigen vorlegen müssen. Dies ist seit Beginn des Verfahrens bekannt. Deshalb wurde bereits 2014 die Petition «Auswirkungen Stadttunnel Feldkirch auf Liechtenstein» lanciert und von 1'850 Personen unterzeichnet. Um die Menschen im Unterland und in Schaan vor grossen Verkehrszunahmen und Staus zu schützen, hat der Landtag die Petition an die Regierung überwiesen. Sie wurde dazu aufgefordert, das Verkehrsmodell durch unabhängige Experten prüfen zu lassen. Eine derartige Untersuchung ist bis heute nicht in Auftrag gegeben worden. Zur Frage:Beabsichtigt die Regierung nun, den neuen Verkehrsbericht und das dazugehörende Sachverständigengutachten durch eigene unabhängige Gutachter überprüfen zu lassen?
Zur fünften Frage - :
Der Mobilfunkempfang in Liechtenstein ist nicht überall gut. Neue Mobilfunkantennen sind umstritten. Um einen besseren Mobilfunkempfang in Gebäuden zu gewährleisten, gibt es die Technologie WiFi Calling. Dabei können neuere Handys so eingestellt werden, dass diese das WLAN-Netz verwenden, um einen Anruf zu tätigen, wenn der Mobilfunkempfang nicht optimal ist. Seit August 2015 bieten einige Schweizer Mobilfunkanbieter das sogenannte WiFi Calling an. Unter anderem auch die Swisscom und auch in Liechtenstein. Diese bietet das WiFi Calling auch für Kundenin Liechtenstein an. Ebenso bietet A1, der Minderheitsaktionär von Telecom FL, in Österreich ebenso WiFi Calling an.Mit der Möglichkeit, über das WLAN Netz Anrufe zu tätigen, wird die Notwendigkeit, neue, zusätzliche Mobilfunkantennen aufzustellen, reduziert.- Bis wann wird die Telecom FL/FL1 WiFi Calling seinen Kunden anbieten?
- Wenn WiFi Calling in Liechtenstein seitens der Telecom FL nicht geplant ist: Warum wird es nicht eingeführt? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage, und zwar zum Thema :
Der Bildungsstandort Liechtenstein ist gekennzeichnet durch seine Durchlässigkeit, heisst: kein Abschluss ohne Anschluss und die damit einhergehenden, vielfältigen Möglichkeiten, sich aus- und weiterzubilden. Es ist zur Selbstverständlichkeit geworden, dass unter den verschiedenen Schulstufen diese Durchlässigkeit gewährleistet ist. So kann ein Oberschüler durch entsprechende Förderung in die Realschule wechseln beziehungsweise ein Realschüler ins Gymnasium. Für alle aber endet nach neun Schuljahren die Pflichtschule. In der Oberschule sowie an der Realschule findet daher ab der achten Klasse Berufswahlunterricht statt. In der neunten Schulstufe der Ober- und Realschule sind die Rekrutierungsprozesse der Unternehmen im vollen Gange. Das Untergymnasium bereitet sich auf das Obergymnasium vor. Der Möglichkeit vom Gymnasium in eine Berufslehre wechseln zu können, wird aber keinerlei Aufmerksamkeit beziehungsweise Unterstützung geschenkt. Dies kann in verschiedenen Situationen zu schlechten Voraussetzungen für die Schüler führen. Es kann durchwegs sein, dass ein Gymnasiast nach dem neunten Schuljahr in eine Berufslehre wechseln will beziehungsweise aufgrund seiner Leistungen von der Schule abgehen muss. Hierzu meine Fragen:- Dem Hauptauftrag des Gymnasiums sei Sorge zu tragen. Müsste aber nicht aufgrund Durchlässigkeit der Berufswahlunterricht als Wahlfach auch in der neunten Stufe des Gymnasiums angeboten werden?
- Wäre ein solcher Berufswahlunterricht am Gymnasium nicht allenfalls auch für eine Profilwahl beziehungsweise spätere Studienwahlrichtung hilfreich?
- Wie wird die Way-up-Lehre beziehungsweise wie werden Praktika bei unseren Banken als möglicher Weg nach dem Gymnasium bekannt gemacht?
- Sind Veranstaltungen wie «next-step» beziehungsweise «BerufsCHECK» für die Gymnasiasten während der Schulzeit zugänglich beziehungsweise Pflicht?
- Wo im Gymnasiallehrplan kann die Verantwortung und der Inhalt einer Übertrittsplanung in die Berufswelt beziehungsweise Studium verankert werden und in welcher Schulstufe wäre diese sinnvoll? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Im Dezember 2017 wurde bekannt, dass Telecom Liechtenstein eine Studie durchgeführt hat, um das Einkaufsverhalten von Liechtensteinern in Vorarlberg auszuwerten. Aufgrund der Handybewegungen erstellte Telecom Liechtenstein eine Statistik. Laut dem Telecom-Marketingchef sei dieses Vorgehen absolut unbedenklich und rechtlich in Ordnung. Viele Handybenutzer hat dieses Vorgehen jedoch gestört. Es ist kein gutes Gefühl, wenn eine Netzbetreiberin die Bewegungen ihrer Kunden im alltäglichen Leben kontrolliert. Die Datenschutzstelle hat nach Bekanntwerden dieser Studie eine Sachverhaltsabklärung angestossen und wird nach Abschluss der Abklärungen einen Schlussbericht verfassen. Dazu meine Fragen:- Wie steht die Regierung zu dieser Studie der Telecom Liechtenstein und wusste sie davon?
- Ist das zuständige Ministerium derselben Meinung wie Telecom Liechtenstein, dass diese Studie als Innovation angesehen wird und es deshalb gerechtfertigt ist, das Einkaufsverhalten der Liechtensteiner per Mobilfunknetz auszuwerten?
- Müssen wir Abonnenten mit weiteren solchen auf Mobilfunkdaten basierenden Studien rechnen?
- Wann kann mit dem Abschlussbericht der Datenschutzstelle gerechnet werden und wird er veröffentlicht? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste betrifft das :
Liechtenstein gehört - zusammen mit den beiden Appenzell, Thurgau und St. Gallen - zu den Trägern des Ostschweizer Kinderspitals. Jüngst war in einem Presseartikel davon die Rede, dass die Kosten für die St. Galler Spitäler aus dem Ruder zu laufen drohen und dass die St. Galler Regierung dem Ostschweizer Kinderspital mit einem Darlehen von CHF 12,5 Mio. unter die Arme griff. Hier meine Fragen:
- Welche Bedeutung hat das Ostschweizer Kinderspital in der Gesundheitsversorgung Liechtensteins?
- Von welcher Entwicklung des Kinderspitals in den nächsten Jahren geht die Regierung aus?
- Mit welchen finanziellen Konsequenzen für Liechtenstein ist in den nächsten Jahren aufgrund der aktuellen Situation zu rechnen?
Meine zweite Anfrage betrifft die :
Anlässlich eines Informationsabends an der Privaten Universität in Liechtenstein stellte der Verband Liechtensteinischer Psychologen unter anderem auch die Situation psychischer Erkrankungen dar. Obwohl vieles dafür spreche, könne eine Zunahme von psychischen Erkrankungen in Liechtenstein statistisch nicht nachgewiesen werden. Ich bitte die Regierung, zu diesem Thema meine folgenden Fragen zu beantworten. - Wie ist die Datenlage in Bezug auf psychische Erkrankungen in Liechtenstein?
- Kann anhand dieser Daten eruiert werden, welche psychischen Krankheitsbilder stabil bleiben, welche zunehmen oder welche allenfalls auch abnehmen?
- Falls es wegen zu kleiner Mengen kein brauchbares Datenmaterial für psychische Erkrankungen gibt: Welches Referenzkollektiv würde Sinn machen, um es in Liechtenstein anzuwenden?
- Sind neben den bestehenden medizinischen und psychotherapeutischen Angeboten weitere neue Angebote angedacht oder geplant? Falls ja, welche?
Die dritte Anfrage betrifft das Thema :
Die neuesten Zahlen des Bundes zeigen, dass in der Schweiz über 50-jährige Arbeitslose immer häufiger in der Sozialhilfe landen. 29'200 Personen dieser Altersgruppe waren 2005 Sozialhilfebezüger. 52'000 waren es Ende 2016. Rechnet man den Effekt des Bevölkerungswachstums heraus, ergibt sich laut Bundesamt eine Zunahme von 40%. Aus der Arbeitslosenstatistik sind die Probleme der älteren Arbeitssuchenden allerdings nicht ersichtlich: Die Quote lag 2016 mit 2,8% bei der Generation 50 plus unter dem Gesamtdurchschnitt von 3,3%. Als Ausgesteuerte erscheinen sie in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr. Zu dieser Thematik meine Fragen in Bezug auf die Situation in Liechtenstein: - Wie viele über 50-Jährige waren 2005 Sozialhilfebezüger und wie viele waren es 2016?
- Wie gross ist die prozentuale Veränderung in diesen elf Jahren, wenn das Bevölkerungswachstum herausgerechnet wird?
- Wie hoch war die Arbeitslosenquote der über 50-Jährigen im Jahre 2016, wie hoch der Gesamtdurchschnitt an Arbeitslosigkeit im gleichen Jahr?
- Wie viele Personen der Generation 50 plus wurden in den Jahren 2012 bis 2017 jährlich ausgesteuert?
- Von verschiedenen Seiten wird eine Erhöhung des Rentenalters auf 67, 70 oder gar 75 vorgeschlagen. Wie beurteilt die Regierung diese Vorschläge in Bezug auf die aktuelle Situation der über 50-jährigen Arbeitnehmer?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste zum Thema :
Gemäss Medienberichten vom 9. Februar löste der Bau einer geplanten Mobilfunkantenne in Schellenberg eine von 80 Personen unterzeichnete Petition aus, welche bei der Gemeinde eingereicht wurde. Der unzureichende Mobilfunkempfang in verschiedenen Regionen in Liechtenstein sorgt bereits seit Längeremfür Gesprächsstoff. Zahlreiche Reklamationen seien über Jahre hinweg kontinuierlich bei der Gemeinde, beim Amt für Kommunikation sowie bei den Mobilfunkanbietern eingegangen. Ein verbesserter Empfang ist aber nur mit einer optimierten und breiten Antennenabdeckung möglich. Dies betrifft ebenso die geplante Einführung des neuen 5G-Mobilfunkstandards, wo allenfalls Grenzwerte angehoben werden müssen und eine grössere Antennendichte notwendig sein wird. Der 5G-Standard steht ausserdem für 100-fach höhere Datenraten, für eine 1'000-fach höhere Kapazität und für einen 1'000-fach kleineren Energieverbrauch oder auch für 90% weniger Strombedarf. Kommerzielle Dienste sind bis 2019 geplant, wie wir gehört haben, von der Swisscom bereits auf Ende dieses Jahres. Hierzu ist aber ein Ausbau unseres Glasfasernetzes notwendig. Dazu meine Anfragen: - Die kommende Mobilfunkgeneration 5G mit den hohen Bandbreiten und den schnellen Reaktionszeiten wird dabei zum Schlüsselfaktor für den nächsten Leistungssprung der Digitalisierung. Der Grad der Digitalisierung wird zunehmend zum kritischen Wettbewerbsfaktor für eine Nation. Wie plant die Regierung, die Bevölkerung auf den geplanten Ausbau dieser Technologie, eine höhere Antennendichte und die höheren Grenzwerte zu sensibilisieren?
- Wie sieht der Fahrplan für die nächste Generation im Mobilfunk-5G-Standard für Liechtenstein aus, welche Schritte beinhaltet er und ab wann kann der Landtag und die Bevölkerung mit konkreten Informationen rechnen?
- Viele Personen sehen nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren in der zunehmenden Abhängigkeit der Gesellschaft von der Informationstechnik und von den Informationsnetzen. Mit dem Ausbau werden auch zeitkritische Funktionen, zum Beispiel für Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation oder für Telefonie und Datenverkehr ohne Kernnetzelemente, die etwa Rettungskräfte im Katastrophenfall benötigen, implementiert. Ist hierfür eine flächendeckende Antennendichte für Liechtenstein vorgesehen?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zum Thema :
In einer Postulatsbeantwortung im Mai-Landtag 2015 betreffend die Überprüfung von Subventionen und Transferleistungen an Private kam die Regierung zum Schluss, dass eine umfassende Reform des Systems von Transferleistungen notwendig sei, und sie sei sich der Tatsache bewusst, dass dies eine sehr umfangreiche Aufgabe sei. Die Regierung wurde eingeladen, eine Übersicht über sämtliche Transferleistungen zu erstellen und in Abhängigkeit von der Einkommens- und Lebenssituation transparent zu machen. So wurde zum Beispiel bei den Hilflosenentschädigungen AHV-IV erläutert, dass die Koordination von solchen Entschädigungen überdacht werden sollte. So werden zum Beispiel an Personen, welche in der LAK wohnen, Hilflosenentschädigungen ausgerichtet und diese dann wieder von der LAK in Rechnung gestellt. Dies mag zwar wirtschaftlich richtig sein, damit wird aber ein unnützer Kreislauf zwischen Staat und Privatpersonen durchgeführt, welcher in vielen Fällen auch zu einem falschen Anspruchsverhalten von diesen Personen führt. Zusätzlich wird dieser Anspruch ungeachtet der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausgerichtet. Dazu meine fünf Fragen: - In der Beantwortung zum Postulat wurden etliche Missbrauchspotenziale und Verbesserungsmöglichkeiten ausgeführt. Wurden zwischenzeitlich solche Verbesserungen in Angriff genommen?
- Sieht die Regierung Handlungsbedarf, diese Ergänzungsleistungen in Abhängigkeit der Einkommens- und Vermögenssituation allenfalls anzupassen?
- Das Prozedere, dass Personen Hilflosenentschädigungen ansuchen und diese dann an die LAK überweisen müssen, ist grundsätzlich nicht sinnvoll. Könnte der verwaltungstechnische Weg einfacher
- abgebildet und durch gesetzliche Anpassungen von Unabtretbarkeit und Unverpfändbarkeit und in Bezug auf Zwangsvollstreckungen vereinfacht werden?
- In einem Regierungsbeschluss von 1983 wurde entschieden, dass Hilflosenentschädigungen den Pflegeheimen zustehen. Sieht die Regierung dies weiterhin zielführend, diese Entschädigungen im Pflegefall im Heim weiterhin aufrechtzuerhalten?
- In einem AHV-Merkblatt wird eine Entschädigungsleistung für die Körperpflege geleistet. Trotzdem müssen Leistungen, wie zum Beispiel Pediküre, wenn diese nicht selber geleistet werden können, zusätzlich bezahlt werden. Wäre hier eine Präzisierung im AHV-Merkblatt nicht sinnvoll?
Dann meine letzte Kleine Anfrage: In jüngster Zeit wird in Europa ein markanter Anstieg von durchgeführten Initial Coin Offerings festgestellt. ICOs sind eine digitale Form öffentlicher Kapitalbeschaffung zu unternehmerischen Zwecken. ICOs erfolgen ausschliesslich über die Blockchain-Technologie. Das innovative Potenzial dieser Technologie wird unbestritten anerkannt. Die konkrete Ausgestaltung von ICOs unterscheidet sich im Einzelfall in technischer, funktionaler und ökonomischer Hinsicht aber sehr stark. Zurzeit bestehen weder international noch in Liechtenstein spezifische Vorschriften zu ICOs. Liechtenstein und auch die benachbarte Schweiz folgen im Finanzmarktrecht, welches grundsätzlich prinzipienbasiert gehalten ist, dem Prinzip der Technologieneutralität. Das Aufnehmen von Geld für eigene Zwecke ohne die Zwischenschaltung einer Plattform oder eines Emissionshauses ist grundsätzlich aufsichtsrechtlich unreguliert, wenn keine Rückzahlungspflicht besteht, kein Zahlungsmittel ausgegeben wird und kein Sekundärhandel stattfindet. Abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung eines ICOs können verschiedene Anknüpfungspunkte zum geltenden Aufsichtsrecht bestehen, zum Beispiel Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und auch der Terrorismusfinanzierung. Dazu meine Fragen: - Unternimmt die FMA Anstrengungen bei der Entwicklung und Implementierung von sogenannten Blockchain-Lösungen auf dem Liechtensteiner Finanzplatz?
- Gibt es bei der FMA Hinweise, dass sogenannte ICO-Modelle das Aufsichtsrecht verletzen oder eine Umgehung der Aufsichtsgesetze dargestellt haben?
- Wurden im Zusammenhang mit Scheinkryptowährungen erhöhte betrügerische Aktivitäten von Anbietern festgestellt und kann die FMA ausschliessen, dass ICO-Aktivitäten mit Bezug auf Liechtenstein insbesondere aufgrund der aktuellen Marktentwicklung in betrügerischer Absicht erfolgen?
- Gibt es bei der FMA ein Enforcement-Verfahren und, falls ja, wie ist das generelle Vorgehen im Bereich von Scheinkryptowährungen?
- Denkt die FMA, dass eine eigenständische liechtensteinische gesetzliche Regulierung für finanzmarktrechtliche, gesellschaftliche und steuerrechtliche Fragen notwendig wäre, oder ist ihr bekannt, bis wann eine EU-Regulierung zu dieser Frage (abseits von Geldwäschereiprävention), zum Beispiel bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für Wallet-Anbieter, Plattformbetreiber, auf denen Tokens gehandelt werden, Einführung von Informationspflichten für Unternehmen, die ICOs durchführen etc., also in der Regulierung sogenannter digitaler Assets, kommen könnte? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich habe eine Kleine Anfrage zu :
Schon öfters wurde ich von Liechtensteinern darauf angesprochen, ob das eine oder andere Gebäude bei uns im Land beziehungsweise die eine oder andere Baute tatsächlich bewilligt worden sei. In den vergangenen Jahren ist es beispielsweise die Malbuner Brücke gewesen, die immer wieder in Leserbriefen und auch in Zeitungsberichten erwähnt worden ist. Ich habe zu widerrechtlichen Bauten und der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes folgende Fragen:- Bei wie vielen Bauten hat das Amt für Bau und Infrastruktur in den letzten 20 Jahren eine Verfügung erlassen, mit welcher die Widerrechtlichkeit rechtskräftig festgestellt worden ist?
- Bei wie vielen dieser rechtskräftigen Verfügungen wurde innerhalb welcher Frist durch die Bauherren beziehungsweise Eigentümer beziehungsweise von Amtes wegen im Sinne einer Ersatzvornahme (dies bitte jeweils getrennt aufzeigen) der rechtmässige Zustand wieder hergestellt?
- Bei wie vielen dieser rechtskräftigen Verfügungen besteht der widerrechtliche Zustand noch immer? (Hier würde mich auch interessieren, wie lange schon.)
- Gibt es Fälle, in denen aufgrund einer nicht vorgenommenen Ersatzvornahme die Verjährung eingetreten ist? Wenn ja, wie viele solche Fälle gibt es?
- Wie viele Fälle drohen dieses Jahr zu verjähren? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zu :
Gemäss Zeitungsbericht haben die Gemeinde Schaan und die LKW an der Steckergass in Schaan zehn Stück Ladestationen für Tesla und nur ein Stück für Elektroautos der übrigen Marken eingerichtet. Warum denn so viele Ladestationen für Elektroautos eines US-amerikanischen Unternehmens, wo doch Tausende Arbeitskräfte in Liechtenstein und der Region mit der europäischen Autoindustrie ihr Geld verdienen und daraus auch Steuern abliefern? Gemäss Zeitungsbericht wurde die Schnellladestation aufgrund der Energiestrategie 2020 gebaut. Keine kleine Installation, mit 10 mal 50 Kilowatt Ladeleistung dürfte bis 500 Kilowatt Einspeisekapazität nötig sein. Im Jahr 2010 wurden 16 Electranten aufgestellt, dann im 2016 wieder an die Firma Von Roll zurückgegeben. «200'000 Franken versenkt», titelte die «VN» im August 2015 unter Berufung auf eine Anfrage beim Amt für Volkswirtschaft. Bei diesen neuen Ladestationen sollen indes weder bei den LKW noch bei der Gemeinde Schaan Kosten anfallen. Da stellt sich die Frage: Wer bezahlt denn diese Tankstellen, jetzt und in Zukunft? Wer trägt das finanzielle Risiko bei schlechter Auslastung? Meine Fragen:- Wie viele Kosten fielen und fallen für diese Grosstankstelle in der Steckergass - wenn nicht bei den LKW, möglicherweise bei anderen staatlichen Institutionen - pro Jahr an für Installation, Unterhalt, Betrieb, Energieverbrauch, Haftpflichtversicherung, Reinigung, Schneeräumung, Bodenpacht und so weiter?
- Wem gehört die Infrastruktur respektive sind Verträge abgeschlossen worden, die im entferntesten in finanzieller Hinsicht Konsequenzen für die Allgemeinheit in welcher Höhe nach sich ziehen könnten?
- Ich bitte um eine Auflistung, aus der die Preise für Schnell- und Normalladung, Benutzungsgebühr, Strombezug, Strommix und so weiter sowie das Entgelt, welches die LKW pro Kilowattstunde gelieferter Energie erhalten, hervorgeht.
- Zum erwähnten Verhältnis zehn zu eins der Ladestationen von Tesla zu anderen Marken: Wie viel Tesla und wie viel andere Elektroautos sind in Liechtenstein zugelassen?
- Wie viel kostet nur als ganz grober Richtwert eine Ladestation mit 22 Kilowatt Ladeleistung samt Apparate und Installation bei einem Durchschnittseinfamilienhaus für den Privatgebrauch? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Meine erste Kleine Anfrage befasst sich mit der :
In der Grundversorgung im Bereich der medizinischen Gebiete der Psychiatrie, insbesondere in der Alters- und Gerontopsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Forensische Psychiatrie, Suchtmedizin und so weiter, ist für die nächsten Jahre grösster Handlungsbedarf gegeben, wie Dr. Marc Risch auf Anfrage einer Tageszeitung im Januar 2018 ausführte. Bedenklich stimmt dabei das Zukunftsszenario, dass bei der Rekrutierung von jüngeren liechtensteinischen Fachkräften für die Patientenversorgung im Land die Aussichten eher düster aussehen. Für die Zukunft sei es immens wichtig, dass strukturelle Verbesserungen in der psychiatrischen Grundversorgung zielgerichtet und zeitnah angegangen werden. Ein zusehend zunehmendes Thema ist zudem aufgrund der demografischen Entwicklung die Grundversorgung der älteren Menschen in Liechtenstein, insbesondere im Bereich von Demenzerkrankungen, welche dem Fachgebiet Psychiatrie zuzurechnen sind. Ende letzten Jahres erhielten vier Psychiater im Land die OKP-Zulassung. Doch damit sind die sichtbaren Zukunftsprobleme nicht gelöst. Meine Fragen an die Regierung sind: - Die Grundsatzfrage ist: Wie implementiert die Regierung ein patientenzentriertes und weniger institutionszentriertes und -getriebenes Gesundheitssystem?
- Wie entgegnet die Regierung dem bereits vorhandenen und sich in Zukunft massiv zuspitzenden Fachkräftemangel in den diversen Bereichen der Psychiatrie: Alters- und Demenzpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Forensische Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Suchtmedizin?
- Dass liechtensteinische Medizinstudenten, die in Österreich, Deutschland oder in der Schweiz ausgebildet werden, nach Liechtenstein zurückkehren, ist immer weniger der Fall. Was sind die Ursachen, weshalb Liechtenstein als Gesundheitsstandort für liechtensteinische Fachkräfte nicht mehr attraktiv ist?
- Was völlig fehlt, ist betreffend sozialpsychiatrisch komplexe Fragestellungen ein Ambulatorium für Sozialpsychiatrie. Ist die Regierung willens, ein solches zeitnah als Zielsetzung aufzunehmen und zu implementieren?
Meine zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf den :
Die Regierung unterhält personell eine sehr grosse Rechtsdienstabteilung und dennoch werden von der Regierung darüber hinaus für die Stützung der Regierungsrechtsmeinungen zusätzlich laufend Gutachter- und Expertisenaufträge vergeben, wobei einige bei demselben Rechtsgutachter in der Schweiz eingehen. Meine Fragen an den Regierungschef sind: - Wie gross ist die Rechtsdienststabsstelle beziehungsweise Rechtsdienstabteilung der Regierung in der Anzahl des juristischen Fachpersonals?
- Wie viele Gutachten gab die Regierung neben den Eigenleistungen des Rechtsdienstes der Fürstlichen Regierung seit dem Jahr 2013 zusätzlich in Auftrag?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten dieser Gutachter- und Expertisenaufträge der Regierung seit dem Jahr 2013?
- Wie viele Gutachten wurden insgesamt an Dr. jur. Thomas Sägesser in Auftrag gegeben?
- Wie hoch sind die Kosten betreffend den jüngsten Gutachterauftrag, welcher betreffend die Unterstützung der Verfassungsmässigkeitsauffassung der Regierung in Sachen Gesetzesinitiative «Informationsrechte» und Landtagsvorlage GOLT dient?
Dann meine dritte Kleine Anfrage. Da geht es um die :
Im Zusammenhang mit dem Gesundheitsabkommen mit der Schweiz stellte ich in der letzten Landtagssitzung - im Dezember 2017 - bezüglich der Geldflüsse im Gesundheitswesen von Liechtenstein in die Schweiz und vor allem auch umgekehrt, von der Schweiz nach Liechtenstein, eine Kleine Anfrage an die Regierung. Bei meinen Unterfragen 1 und 3 meiner Kleinen Anfrage waren die Auskünfte des Gesundheitsministers zum Teil mangelhaft, und in Teilbereichen gab es gar keine Informationen. Es ist schwer vorstellbar, dass im Rahmen der Verhandlung des Gesundheitsabkommens, unter welches die Regierung im Sommer 2017 in Bern die Unterschrift setzte, diese gegenseitigen Geldflüsse nicht minuziös genau eruiert wurden. Erfolgreiche Verhandlungen können nur erreicht werden, wenn die Zahlen, Daten und Fakten ungeschminkt auf dem Tisch liegen. Deshalb stelle ich heute nochmals auf identische Weise die Teilfrage 1 sowie die Teilfrage 3 meiner Kleinen Anfrage vom Dezember-Landtag 2017, um die notwendigen korrekten Informationen zu erhalten. Meine Fragen an den Gesundheitsminister Pedrazzini sind aus diesem Grunde nochmals:
- Teilfrage 1: Wie viel Geld ist in den letzten fünf Jahren im ambulanten Bereich (OKP) jährlich von Liechtenstein in die Schweiz geflossen und vor allem umgekehrt von der Schweiz nach Liechtenstein?
- Teilfrage 3: Wie viel Geld ist im Zusatz- beziehungsweise Privatversicherungsbereich in den letzten fünf Jahren jährlich im stationären Bereich beziehungsweise ambulanten Bereich von Liechtenstein in die Schweiz geflossen und vor allem umgekehrt von der Schweiz nach Liechtenstein?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe eine Kleine Anfrage:
Derzeit läuft eine Vernehmlassung zur Abänderung des . In dieser Vorlage sollen die von der EU geforderten Anpassungen bis Ende 2018 umgesetzt werden. Meine Frage an den Herrn Finanzminister:
Sind im Hintergrund nebst den in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen im Steuergesetz auch Bemühungen einer Wiedereinführung der Couponsteuer im Gange? Falls dies nicht der Fall ist, genügt mir als Antwort ein einfaches Nein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste zum Thema :
Gemäss einem Artikel auf der Titelseite des «Liechtensteiner Vaterlands» vom 7. Februar 2018 soll das Strafgesetzbuch den Ansprüchen der Gegenwart gerecht und teilweise verschärft werden. Der über 300 Seiten starke Vernehmlassungsbericht ist erschienen. Das derzeitige Strafmass zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen wurde vielfach in sozialen Medien sowie in öffentlichen Diskussionen kritisiert und zu tief erachtet. Gemäss dem Zeitungsbericht ist jedoch eine Anhebung des Strafmasses im Paragraf 208 zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen nicht vorgesehen. Es beläuft sich weiterhin auf drei Jahre. Hierzu meine Fragen:- Ist es korrekt, dass das Strafmass unverändert bei drei Jahren bleiben soll?
- Was sind die Gründe, weshalb keine Erhöhung des Strafmasses vorgesehen ist?
- Ist vorgesehen, dass bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen keine Verjährung der Straftat erfolgt und, falls nein, weshalb nicht?
- Ist vorgesehen, dass bei der Bemessung des Strafmasses ein Unterschied besteht, ob ein Missbrauch des Autoritätsverhältnisses vorliegt oder nicht?
- Wann ist mit der Vorlage in 1. Lesung im Landtag zu rechnen?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zum Thema :
Laut Medienberichten hat die Privatklinik Medicnova am 18. Januar 2018 von der Regierung die definitive Betriebsbewilligung erhalten. Mit diesem wichtigen Meilenstein erhoffen sich die Medicnova-Verantwortlichen einen OKP-Tarifvertrag für die vom Landesspital nicht angebotenen medizinischen Leistungen in den Bereichen Gefässchirurgie und Kardiologie. Nach Auskunft der Medicnova blieb der entsprechende im November 2015 eingereichte OKP-Antrag, der im August 2016 durch weitere Unterlagen ergänzt wurde, bis heute von der Regierung unbeantwortet.
Wie der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) Ende November 2017 über die Medien informierte, sind die OKP-Kosten für stationäre Spitalbehandlungen im dritten Quartal 2017 gegenüber dem Vorjahr um 3,3% gesunken. Grund hierfür sind Kostenverschiebungen weg vom Landesspital, bei demdie Krankenkassen bis Ende 2017 noch 77% übernommen haben, hin zu anderen Spitälern in der Region, bei denen die Versicherer nur 45% der Behandlung aus der OKP zahlen. Ab 2018 gilt auch für das Landesspital der Schlüssel 55% Staatsbeitrag und 45% Krankenkassen. Da der Medicnova ein OKP-Vertrag fehlt, gibt es hier keinen direkten Staatsbeitrag und die Kosten für die stationären Behandlungen werden ausschliesslich aus dem OKP-Topf und der Zusatzversicherung bezahlt. Hierzu meine Fragen: - Am 11. September 2017 wurde die Interpellation von Abgeordneten der Vaterländischen Union zur künftigen Ausrichtung des Landesspitals im Rahmen einer gesundheitspolitischen Gesamtstrategie an die Regierung überwiesen. Bis wann gedenkt das Ministerium für Gesellschaft, dem Landtag die Interpellationsbeantwortung vorzulegen, nachdem die Frist zur Beantwortung schon längst verstrichen ist?
- Gibt es bei der Regierung eine Frist für die Behandlung eines Gesuchs, die eingehalten werden muss, beziehungsweise bis wann kann die Privatklinik Medicnova mit einer Rückmeldung auf ihren Antrag um Aufnahme von Verhandlungen über einen OKP-Tarifvertrag in den Bereichen Gefässchirurgie und Kardiologie rechnen?
- Wie hoch sind im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr die Staatsbeiträge, welche neben dem Beitrag des Staates an die OKP-Kosten für die übrigen Versicherten als direkte Beiträge an die Spitäler in der Region geflossen sind?
- Inwieweit kann allenfalls ein Einfluss auf die Entwicklung der direkten Staatsbeiträge an Spitäler durch eine Fallverschiebung in die Privatklinik Medicnova festgestellt werden, die ja nicht in den Genuss von direkten Staatsbeiträgen kommt?
- Was spricht aus Sicht der Regierung gegen einen allgemeinen OKP-Vertrag für alle medizinischen Leistungen, die in der Medicnova erbracht werden?
Dann zu meiner dritten und letzten Kleinen Anfrage, zum :
Den liechtensteinischen Landeszeitungen war zu entnehmen, dass die Landesverwaltung auch nach der Kritik im Vorjahr ihren Skitag nicht im heimischen Malbun, sondern in Damüls (Vorarlberg) austrägt. Dies trotz der Bemühungen von Liechtenstein Marketing sowie der Gemeinde Triesenberg, welche alles daran setzten, dass sich die Landesverwaltung vom Angebot in Malbun angesprochen fühle, und Rundum-Wohlfühlpakete zusammenstellten. Hierzu meine Fragen:- Was sind die Gründe, weshalb sich die Landesverwaltung gegen das heimische Malbun entschieden hat?
- Wie schaut das Auswahlverfahren aus und wer trifft die finale Entscheidung?
- Was für Alternativen bestanden zusätzlich zum gewählten Damüls?
- Wie sicher ist es, dass die Landesverwaltung den Skitag im kommenden Jahr in Malbun austrägt?
- Ist beabsichtigt, dass die Landesverwaltung ihren Skitag periodisch, beispielsweise jedes zweite Jahr, in Malbun austrägt? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Meine erste Kleine Anfrage betrifft die :
Hinweistafeln sind bekanntlich eine wichtige Voraussetzung, dass Örtlichkeiten einfacher beziehungsweise schneller gefunden werden können. Um auf den Campingplatz in Triesen hinzuweisen, stand an der Abzweigung Säga über 40 Jahre lang eine entsprechende Tafel. Diese Hinweistafel wurde in der Zwischenzeit vom Amt für Bau und Infrastruktur entfernt. Vorausgegangen ist eine lange Auseinandersetzung zwischen dem Amt für Bau und Infrastruktur und dem Eigentümer. Hierzu meine Fragen an die Regierung:- Wie stellt sich die Regierung grundsätzlich zu Hinweis- und Werbetafeln bezüglich touristischen Angeboten, Unternehmenswerbung oder auch zum Zweck politischer Werbung?
- Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen musste die Tafel entfernt werden und was genau bestimmen diese?
- Weshalb konnte diese Hinweistafel, welche dort über 40 Jahre lang stand, nicht aufgrund des Besitzstandes stehen bleiben?
- Jeweils vor Landtagswahlen finden sich landauf und landab viele Werbetafeln mit politischer Werbung. Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für diese Werbetafeln und werden diese auch eingehalten?
Dann meine zweite Kleine Anfrage ist eine Anschlussfrage oder Anschlussanfrage, welche schon gestellt wurde. Sie betrifft die :
In der November-Session hat der Landtag nach einer langen Debatte den Vorschlag von Christoph Wenaweser aufgenommen und mit 18 Ja-Stimmen eine Besoldungsanpassung von insgesamt 1,5% für die Staatsangestellten beschlossen. Der Landtag beabsichtigte damit, allen Staatsangestellten eine generelle Lohnerhöhung von 0,75% zu gewähren. Zusätzlich hat der Landtag noch weitere 0,75% für die individuelle leistungsabhängige Lohnanpassung zur Verfügung gestellt. Hierzu meine Fragen an die Regierung:- Welche Position vom Lohn (Grundlohn oder fixer Leistungsanteil) wurde bezüglich der 0,75%, welche für alle vorgesehen ist, angepasst?
- Haben alle, wie vom Landtag beschlossen, eine generelle Lohnanpassung von 0,75% erhalten?
- Falls nicht: Nach welchen Kriterien wurde diese generelle Lohnanpassung nicht gewährt?
- Falls es solche sich negativ auswirkende Kriterien gibt: Weshalb wurden diese anlässlich der Debatte zur Lohnanpassung nicht transparent gemacht? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf die :
Auf den 1. Januar 2017 wurde Tarmed dank eines entsprechenden Landtagsbeschlusses und einer positiven Volksabstimmung eingeführt. Diese um circa zwölf Jahre verspätete Einführung von Tarmed wurde kontrovers diskutiert, und die Gegner behaupteten damals unter anderem, dass die Einführung von Tarmed zu einem Kostenschub führen würde. Nachdem nun die Kosten für das ganze Jahr 2017 vorliegen, ersuche ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:- Wie haben sich die Kosten für die ärztlichen Behandlungen im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr pro Versicherten verändert?
-
Wenn man diese Kosten mit dem schweizerischen Durchschnitt sowie mit den Nachbarkantonen St. Gallen und Graubünden vergleicht, wie hoch ist der prozentuale Unterschied?
- Wie beurteilt die Regierung diese Kosten im Vergleich zu den Nachbarkantonen?
- Wie haben sich die gesamten Kosten pro Versicherten in Liechtenstein im Jahr 2017 entwickelt?
- Ist eine Prämienerhöhung auf das Jahr 2018 auf der Grundlage der Antwort auf Frage 4 gerechtfertigt?
Die zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf die :
In einem Schreiben der Gemeinde Triesenberg an die Regierung vom 26. Oktober 2017 stellt die Gemeinde Triesenberg unter anderem fest, dass sich die Kosten für die zu erfüllenden Infrastrukturaufgaben und Unterhaltsarbeiten im Alpengebiet auf jährlich CHF 3,8 Mio. belaufen. Der Sonderbeitrag des Landes liege jedoch jährlich bei CHF 2,5 Mio. deutlich darunter, was zu einer für Triesenberg nicht aus eigener Kraft zu stemmenden Finanzlücke von jährlich CHF 1,3 Mio. führe. Durch die Gemeinde sei unter anderem rechtlich abgeklärt worden, ob die nicht durch den Finanzausgleich gedeckten Kosten von rund CHF 1,3 Mio. mit einer Umlage ganz oder teilweise auf die Besitzer von Ferienliegenschaften überwälzt werden könnten, zumal diese bekanntlich in Triesenberg keine Steuern entrichten. Der von der Gemeinde Triesenberg mit der juristischen Abklärung der Einführung einer solchen Umlage beauftragte Rechtsanwalt kommt zum Schluss, dass die gesetzlichen Grundlagen dazu fehlen. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:
-
Aus welchen Gemeinden beziehungsweise Ausland stammen aktuell die Eigentümer beziehungsweise Dauermieter der Häuser und Wohnungen in Malbun, wie dies im Bericht und Antrag Nr. 112/2003, Finanzbeschluss betreffend das Bergbahnenprojekt zur Erhaltung des Naherholungsgebietes in Malbun, Seite 17, dargestellt wurde?
- Bezahlen die Eigentümer beziehungsweise Dauermieter der Häuser und Wohnungen in Malbun, welche gemäss Antwort auf Frage 1 ihren Hauptwohnsitz nicht in Triesenberg haben, in Triesenberg steuern?
- Sollte die Regierung die Schlussfolgerungen des Memorandums betreffend die Einführung/Erhebung einer Kostenumlage im Alpengebiet der Gemeinde Triesenberg teilen, welche Massnahmen sind einzuleiten, um die Schlussfolgerungen des Memorandums zu beheben?
- Sollte die Regierung die rechtlichen Schlussfolgerungen des Memorandums betreffend die Einführung/Erhebung einer Kostenumlage im Alpengebiet der Gemeinde Triesenberg nicht teilen, was sind die Gründe der Regierung für diese Rechtsauffassung?
- Sollte die Regierung die rechtlichen Schlussfolgerungen des Memorandums betreffend die Einführung/Erhebung einer Kostenumlage im Alpengebiet der Gemeinde Triesenberg nicht teilen, wäre es nach Ansicht der Regierung für die Gemeinde Triesenberg möglich, eine Kostenumlage im Alpengebiet einzuführen beziehungsweise zu erheben?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe lediglich eine Kleine Anfrage, die Sie schon mehrfach gehört haben. Und zwar stelle ich zum vierten Mal eine Anfrage zu , weil bislang meine Fragen von der Regierung nicht beantwortet werden konnten.
Bei der Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage hat die Regierung ausgeführt, dass die entsprechenden juristischen Abklärungen immer noch im Gange seien. Ich nehme an, dass diese Abklärungen nun endlich abgeschlossen sind, und stelle daher nochmals die gleichen Fragen:- Wer ist nach den von der Regierung durchgeführten juristischen Abklärungen dafür verantwortlich, dass Radio L für das Geschäftsjahr 2016 für die damals ausstehenden SUISA-Nachforderungen, das heisst also ausstehende Urheberrechtsgebühren, keine Rückstellung verbucht hat?
- Welche Konsequenzen zieht die Regierung aus dem Fehlverhalten der Organe des Radio L?
- Welche Sanktionen werden oder wurden schon ergriffen? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Meine erste Kleine Anfrage ist zu den :
Gemäss den Berichten in den Landeszeitungen und zahlreicher Bilder in den sozialen Medien reisten der Regierungschef Adrian Hasler und der Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch, jeweils mit ihrer Begleitung, für einige Tage nach Südkorea. Allerdings zu unterschiedlichen Terminen.- Hätte man mit einem gemeinsamen Reisetermin nicht Kosten gespart?
- Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Reisen?
- Welche offiziellen Treffen haben sich für das Land Liechtenstein als nützlich erwiesen?
- Gab es in Pyeongchang ein Liechtensteiner Event oder war es ein Zufall, dass so viele Liechtensteiner auf den Fotos zu sehen waren?
Meine zweite Kleine Anfrage ist zur :
Sehr geehrter Herr Regierungschef Hasler, bezüglich der Ausführung der Mitarbeiterumfrage wurden die Punkte Aufstiegsmöglichkeiten und Lohnanpassung negativ bewertet. Jährlich finden in der Landesverwaltung Leistungsvereinbarungen und Leistungsgespräche statt. Diese Gespräche sind sehr wertvoll. Die Beurteilung der Leistung dient nicht zuletzt der längerfristig geplanten Personalförderung und Entwicklung. Der Landtag hat einer Erhöhung der Gesamtlohnsumme von 1,5 für Anpassungen des fixen Leistungsanteils zugestimmt, davon 0,75 generell und 0,75 leistungsbezogen, um einen Handlungsspiel-raum für die Führungskräfte sicherzustellen. Allerdings profitieren entgegen der Debatte im Landtag nicht alle davon. Ein Beispiel wurde vom Landtagsabgeordneten Eugen Nägele heute bereits ausgeführt.- Wieso kann es sein, dass einige Betroffene ihren Lohn für 2018 erst mit der ersten Lohnüberweisung erfahren und nicht von ihren Vorgesetzten?
- Sollte die Information nicht besser mit einem Leistungsgespräch im alten Jahr erfolgen?
- Wenn ja, gibt es einen Kontrollmechanismus?
- Wie problematisch wird die Motivation der leer ausgehenden Personen eingeschätzt? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Noch eine Kleine Anfrage meinerseits zum Thema :
Vor zehn Jahren hat der Landtag der Lehrerbesoldungsreform zugestimmt und hat mit Inkrafttreten per 1.1.2009 markante Höhereinstufungen für Lehrpersonen aller Schulstufen beschlossen. Die Regierung hatte in ihrem Antrag argumentiert, dass es wichtig sei, dass auch in Zukunft begabte junge Menschen diesen Beruf ergreifen. Dazu brauche es entsprechende Rahmenbedingungen. Nur so bleibe der Lehrerberuf attraktiv. Neun Jahre nach Inkrafttreten der Lehrerbesoldungsreform gilt es, zu überprüfen, ob das Ziel der Attraktivitätssteigerung erreicht wurde. Lehrpersonen, die nach der Reform im Jahre 2009 eingetreten sind, befinden sich aktuell im neunten Dienstjahr. Vor Inkrafttreten der Reform, im Jahre 2008, hatten Lehrpersonen im neunten Dienstjahr folgende Monatslöhne: -
Primarlehrer: CHF 6'976
-
Reallehrer: CHF 8'538
-
Gymnasiallehrer: CHF 10'020
Dazu folgende Fragen, zu deren Beantwortung nackte Zahlen genügen: - Wie hoch sind die durchschnittlichen Monatslöhne der nach der Reform eingetretenen Primarlehrer, Reallehrer und Gymnasiallehrer, die sich heute, das heisst im Schuljahr 2017/2018, im neunten Dienstjahr befinden?
- Wie hoch ist der prozentuale Lohnzugewinn oder schlimmstenfalls Lohnverlust dieser sich heute im neunten Dienstjahr befindenden Primarlehrer, Reallehrer und Gymnasiallehrer gegenüber den erwähnten Vergleichslöhnen des Jahres 2008.
Damit wären wir am Ende von Traktandum 4 angelangt. -ooOoo-