Liste über den Stand der Bearbeitung von Motionen, Postulaten und Interpellationen für das Jahr 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Stand der Bearbeitung der parlamentarischen Eingänge. Die von der Regierung beigebrachte Liste über den Stand der Bearbeitung steht zur Diskussion.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke für das Wort, Herr Präsident. Die Zusammenfassung gibt einen umfassenden Überblick über die pendenten und erledigten parlamentarischen Vorstösse in dieser Legislaturperiode: Auf den Seiten 2 bis 4 handelt es sich bei den Punkten 1 bis 6 um alte Fälle, womit gemeint ist, dass die Regierung bei diesen sechs Vorstössen die gesetzliche Frist zur Erledigung nicht eingehalten hat - zum Teil ordentlich in einem Schreiben begründet, zum Teil nachträglich in einem Schreiben begründet, zum Teil bis heute nicht begründet. Dies bringt mich zur Kleinen Anfrage des stv. Abg. Wolfgang Marxer vom Oktober-Landtag zur Termineinhaltung bei parlamentarischen Vorstössen in der letzten Legislaturperiode 2013-2017, welche die Regierung so beantwortete: Von 33 Interpellationen wurden zwei Drittel fristgerecht und ein Drittel leicht verspätet beantwortet oder ist noch pendent. Von 17 Postulaten wurden neun fristgerecht und acht leicht verspätet beantwortet. Sprich: Fast 50% der Postulate wurden zu spät beantwortet. Von sieben Motionen wurde eine Minderzahl - nämlich drei - fristgerecht beantwortet, vier - oder die Mehrheit - sind pendent. Ich überlasse Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, eine Wertung. Ein krasser Fall oder ein krasses Beispiel - neben dem Punkt 1 der uns vorliegenden Liste, Motion SZU II, auf die ich nicht mehr weiter eingehen will - ist der zweite Punkt: das Postulat zur verbesserten Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess. In den Ausführungen, weshalb dieses Freie-Liste-Postulat bisher noch keine Behandlung erfuhr, führt die Regierung seit Jahren des Langen und Breiten aus, dass sich der Verein für Menschenrechte dessen annehmen wird. Und was schreibt die Regierung in diesem Jahr? Dieses Mal schreibt die Regierung: Die Gründung des Vereins für Menschenrechte erfolgte im Dezember 2016. Dieses Jahr, also 2017, erfolgte nun «die praktische und organisatorische Umsetzung in der Verwaltung, in deren Zusammenhang nun auch die Umsetzung der Forderungen des ‹Postulat zur verbesserten Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess› geprüft» werden soll. Mit Verlaub: Das Postulat war ein Auftrag an die Regierung: «Die Regierung wird eingeladen, umfassend zu prüfen, wie die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in Liechtenstein verbessert werden kann.» Eine Umwidmung an einen Verein war und ist dementsprechend nicht vorgesehen. Was zur Behandlung dieses Postulats nun der neu gegründete Verein für Menschenrechte beitragen können soll, bei dem die Regierung sicher keine Weisungsbefugnis hat, ist mir schleierhaft. Es gibt ein Behindertengleichstellungsgesetz, es gibt heute schon Massnahmen zur Verbesserung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess, und das Thema wäre eigentlich nur gewesen, ob all dies nach Meinung der Regierung seine Wirkung entfaltet oder nicht. Die Nicht-Bearbeitung des im Dezember 2012 einhellig vom Landtag überwiesenen Postulats kommt einer Desavouierung des Landtags gleich. Dieses Postulat auf die lange Bank zu schieben und für dessen Behandlung auf einen unabhängigen Verein für Menschenrechte zu verweisen, zeigt für mich - nach fünf Jahren - nur eines: das Desinteresse der Regierung an diesem Thema oder, wie mit einem verbindlichen Auftrag des Landtags auch umge-sprungen werden kann. Sie haben es nun geschafft, ein Postulat über mehr als eine gesamte Legislatur hinaus nicht anzurühren. Zum Schluss wiederhole ich noch unser Anliegen an das Landtagspräsidium: Es geht um das Dokument der Geschäftsplanung der Regierung, also ein anderes Dokument, als das hier heute vorliegende. Die Regierung veröffentlicht es jeweils im Januar. Es ist sozusagen das Pendant zum heute vorliegenden Dokument, nämlich der Ausblick der Jahresplanung der Regierung für ihre Zusammenarbeit in einem anstehenden Jahr mit dem Landtag auf Grundlage des Geschäftsverkehrsgesetzes, Art. 13. Unsere Anregung ist und war, dass das Präsidium die Liste nach Behandlung im Präsidium selbst auch in der darauffolgenden Landtagssitzung traktandieren könnte. Grund: Wir halten sie für wesentlich wichtiger für die Landtagsarbeit als diese Liste hier, weil damit nicht nur ein Blick in die Vergangenheit, sondern auch ein Blick in die unmittelbare Zukunft gemacht wird - respektive dahin, womit sich der Landtag in den darauffolgenden Monaten beschäftigen wird. Vor allem könnte der Landtag seine Meinung kundtun, ob er die Priorisierung der Traktandenbehandlung mit der Regierung teilt. Dass diese Liste im Kompetenzbereich des Präsidiums liegt, wurde nie infrage gestellt. Der Artikel sagt aber nicht, dass das Präsidium diese Liste nicht auch in einer Landtagssitzung traktandieren darf. Die Freie-Liste-Fraktion will das Anliegen im Landtagspräsidium nochmals einbringen. Zu guter Letzt noch eine Frage zu Punkt 3 der Liste, zur Motion zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung: Ich weiss, dass sehr viele Menschen in Liechtenstein darauf warten, dass der Landtag diese Vorlage verabschieden kann. Ich werde sehr oft auch persönlich darauf angesprochen. Im Mai 2015 bereits wurde diese Motion ja an die Regierung überwiesen. Und das Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt ist aktuell an der Ausarbeitung. Ich möchte gerne von der Regierung erfahren, bis wann wir damit rechnen können, weil: In der Liste führt die Regierung aus, dass es in der ersten Jahreshälfte 2018 sein wird. Vielleicht können Sie das noch ein bisschen spezifizieren. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe zwei Fragen: Die erste ist zum Punkt 1, betreffend die Motion eines neuen reduzierten Finanzbeschlusses für ein SZU II. Dort wird geschrieben, im «Stand der Bearbeitung»: «Nach Genehmigung der Schulbautenstrategie durch die Regierung werden dem Landtag die für die Umsetzung notwendigen Bericht und Anträge vorgelegt und die Motion dadurch abgeschrieben», was ich an und für sich sinnvoll finde in diesem Zusammenhang. Und der letzte Satz heisst: «Dies wird nach Behandlung der Schulbautenstrategie durch den Landtag und somit voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 der Fall sein.» Heisst das, dass dann im zweiten Halbjahr 2018 der Schulbautenbericht dem Landtag vorgelegt wird? Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage betrifft den Punkt 5, die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen: Hier wurde die Motion am 30. September 2015 eingereicht. Und weiter unten heisst es: «Die Analyse und Bewertung des ÖUSG ist weitgehend abgeschlossen und die Erstellung einer Vernehmlassungsvorlage befindet sich in Ausarbeitung.» Mich würde interessieren: Wer - welche Institutionen, Verbände und so weiter einfach - wird zu dieser Vernehmlassungsvorlage, zur Vernehmlassung eingeladen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich beantworte gerne die Frage des Abg. Johannes Kaiser zum Punkt 1, Motion betreffend das SZU II: Sie haben gefragt, ob die Schulbautenstrategie dann erst im zweiten Halbjahr 2018 behandelt werden würde. Das ist nicht geplant aktuell. Wir gehen davon aus, dass wir im März diese Schulbautenstrategie hier behandeln werden können - vorausgesetzt, der Landtag kann sich auf eine Richtung einigen oder der Regierung in der Richtung folgen. Es würden dann infolge Finanzbeschlüsse durch mein Ministerium vorbereitet werden, die auch eine Abschreibung dieser Motion beinhalten würden. Und da wir für die Vorbereitung dieser Finanzbeschlüsse dann eine gewisse Zeit brauchen werden, steht hier dann das Halbjahr 2018 drin. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch kurz Antwort geben auf die Frage, welche Personen an der Vernehmlassung teilnehmen können respektive welche Personen angeschrieben werden: Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definiert, aber ich gehe davon aus, dass wir diesen Kreis relativ grosszügig anschreiben werden und alle Gruppierungen, die davon betroffen sind, auch die Gelegenheit erhalten werden, an diesem Prozess teilzunehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir die Liste über den Stand der Bearbeitung der parlamentarischen Eingänge zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-