Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2017) (Nr. 92/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit der öffentlichen Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 5: Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2017).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 92/2017. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. We have to take care of our Care Management. Ich erlaube mir einen Teil einer Aussage von Fürstin Gina, der Mitgründerin des Vereins für Heilpädagogische Hilfe zu zitieren: «Wer von uns kann behaupten, ganz unbehindert zu sein. Wer von uns braucht keine Hilfe, um mit den eigenen Schwierigkeiten und denen, die von aussen auf uns eindringen, fertigzuwerden?» Die Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein sorgt für die Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Stiftung ermöglicht es Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ihre individuellen Potenziale zu entwickeln sowie ihre sozialen und beruflichen Kompetenzen zu entfalten. In einigen Fällen stellt diese Unterstützung eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Wenn man die Menschen ermutigt, produktiv und möglichst selbständig zu sein, so fördert das ihr Selbstvertrauen. Damit leistet die Stiftung einen sehr wertvollen Beitrag in unserem Land.Gemäss der Leistungsvereinbarung zwischen Land und der Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein (HPZ) gewährt das Land Liechtenstein grundsätzlich einen leistungsabhängigen Landesbeitrag. Dieser errechnet sich aus den effektiv erbrachten Leistungen und dem Preis pro definierter Leistungseinheit pro Leistungsjahr. Wird während des Jahres auf Basis der Ist- und Vorschauzahlen erkennbar, dass die budgetierte Menge nicht ausreicht, kann das HPZ einen Nachtragskredit auf Mengen-, Budgeterhöhung beantragen. Die Tatsache, dass immer mehr manuelle Tätigkeiten ins Ausland verlagert werden, erschwert es den Werkstätten, geeignete Aufträge für die betreuten Mitarbeitenden zu finden. Nur ungenügend konnten die Ausfälle durch andere Arbeiten aufgefangen werden, was zu einem massiven Rückgang des Ertrages geführt hat. Gleichzeitig gibt es eine deutliche Steigerung der Nachfrage von Arbeitsplätzen im geschützten Rahmen, welche zu einem erhöhtem Betreuungsaufwand führt. Das HPZ beantragt deshalb im Bereich Werkstätten einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 265'000, der sich aus CHF 199'000 aus der Mengensteigerung sowie CHF 66'000 aus der Kostensteigerung zusammensetzt. Die Budgetabweichung von CHF 199'000 resultiert somit zur Gänze aus den zusätzlich erbrachten Leistungseinheiten in Form von Arbeitsstunden der betreuten Klienten. Die vom HPZ beantragten Kostensteigerungen von CHF 66'000 wurden nicht in den Nachtragskredit aufgenommen. Damit bleibt der Tarif von CHF 23,85 pro Arbeitsstunde unverändert gültig für die Finanzierung der Mehrmengen. Ich stimme dem von der Regierung beantragten Nachtragkredit im Bereich Werkstätten für das Jahr 2017 von CHF 199'000 zu. Hiermit starte ich einen kleinen Aufruf: Liebe Unternehmen, überlegen Sie, ob es eventuell Aufträge gibt, welche auch im HPZ im Bereich Werkstätten erledigt werden können.Im Bereich Wohnen nehmen komplexe Fälle zu und benötigen einen höheren Betreuungsaufwand. Das HPZ beantragt im Bereich Wohnen einen Nachtragskredit in Höhe von CHF 255'000, der sich aus einer Kostensteigerung ableiten lässt. Die Leistungsmenge hat um 10,3% abgenommen. Dafür hat nach Aussage des HPZ aber die Betreuungsintensität pro Klient zugenommen, was zu höheren Personalkosten führt. Gesamthaft gesehen resultiert daraus eine annähernd unveränderte Kostenstruktur, bei weniger, dafür aber betreuungsintensiveren Klienten. Der Tarif pro geleisteter Betreuungseinheit steigt von CHF 145 auf CHF 161,80 an. Es wird im Bereich Wohnen kein Nachtragskredit durch die Regierung gesprochen. Die Mindermenge, welche gemäss Leistungsvereinbarung einen weniger auszubezahlenden Betrag von CHF 232'000 zur Folge hätte, kann jedoch mit der sich durch die höhere Betreuungsintensität ergebenen Kostensteigerung verrechnet werden. Deshalb kann beim Wohnen der bereits gesprochene Kredit für das Jahr 2017 trotz weniger erbrachter verrechenbarer Leistung ausgeschöpft werden. Ich stimme dem von der Regierung beantragten Vorschlag, die Kostensteigerung durch Betreuungsintensität mit dem nicht gebrauchten Betrag aus der Leistungsvereinbarung zu kompensieren, zu. Erlaubt mir folgende Anmerkung zur Budgetierung: Mit der jetzigen Praxis vermitteln wir dem Volk ein Bild der verschiedenen Institutionen, Kita, Familienhilfe, HPZ, als unfähige Bittsteller, welche ihre Zahlen nicht im Griff haben und deshalb jeweils Ende Jahr um einen Nachtragskredit flehen müssen. Dieser Umstand wird uns nicht unterstützen, die guten Mitarbeiter zu halten und gute Mitarbeiter zu rekrutieren. Zu strenge Hierarchien und zu tiefe Tarife fördern das eigenverantwortliche Handeln in der Regel nicht. Es gilt ein Fingerspitzengefühl zu haben, wie viel Luft jeweils in einem System steckt und welchen Spielraum es braucht, um ein System zweckmässig weiterzuentwickeln. Wenn eine Vertrauensbasis vorhanden ist, wird ein gewisser Spielraum nicht ausgenützt. Wenn die Vertrauensbasis nicht vorhanden ist, zieht in der Budgetierung jeder Bittsteller einen Pelzmantel an, weil er weiss, dass das Budget gekürzt wird. Es ist somit ein Teufelskreis. Ausserdem sollten wir uns nicht selbst belügen, indem wir verschobene Kosten, zum Beispiel einen Autoservice, als Einsparungspotenzial deklarieren. Unter Umständen kommt uns diese Einsparung später um einiges teurer. Es geht nicht darum, ein Schlaraffenland einzuführen, es ist vielmehr gefragt, dass Unternehmertum gefördert und die Zunahme an Komplexität in der Kostenentwicklung berücksichtigt wird. Beim Blick auf die kommenden Jahre stellen sich gewisse Frage immer wieder. Welche Aufgaben soll der Staat noch selbst wahrnehmen und zu welchem Preis? Auch die kontinuierliche Verbesserung der Prozesseffizienz, die Digitalisierung, eine gesteigerte Budgetdisziplin und die Reduktion der Regulierungsdichte bergen einige noch nicht ausgeschöpfte Chancen. Zudem sind verschiedene aktuelle Einflussfaktoren rechtzeitig zu berücksichtigen.Gewisse Fragen sollten zukünftig frühzeitig und interdisziplinär im Care Management respektive im gesamten Gesundheitswesen angegangen werden. An dieser Stelle möchte ich ein Musterbeispiel, das Seminar der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein zur Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens, loben, welches sich mit einigen Fragen im Gesundheitswesen beschäftigt. Folgende Fragen drängen sich auf: Was müssen wir tun, dass jeder Mensch in Liechtenstein auch zukünftig individuell angepasste Angebote zur Erreichung seiner persönlichen Lebensqualität in Anspruch nehmen kann, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen? Was müssen wir tun, dass die Bevölkerung kompetent und umfassend über die Möglichkeiten informiert und sensibilisiert werden kann? Was müssen wir tun, dass Qualitätskriterien verankert und gelebt werden? Was müssen wir tun, dass die vielfältigen Angebote unter den verschiedenen Leistungserbringern optimal koordiniert werden können und dadurch die Synergien besser genutzt werden? Am Schluss richte ich noch folgenden weihnachtlichen Wunsch an euch: Liebe Landtagskolleginnen und -kollegen, denkt daran, Weihnachten steht bald vor der Türe, nutzt die Gelegenheit und besorgt das eine oder andere Geschenk im HPZ-Laden. Ihr habt dort die Möglichkeit, die mit viel Liebe und Kreativität hergestellten Handarbeiten zu erwerben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der vierte Nachtragskredit 2017 wird von der Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein, HPZ, beantragt. Im Rahmen der Ausarbeitung der Hochrechnung hat das HPZ erkannt, dass die budgetierten Mittel nicht ausreichen, und beantragt deshalb einen Nachtragskredit. Wie der Abg. Wohlwend schon erwähnt hat, beantragt das HPZ im Bereich der Werkstätten einen Nachtragskredit von CHF 265'000, der sich aus CHF 199'000 aus der Mengensteigerung sowie CHF 66'000 aus der Kostensteigerung zusammensetzt. Aufgrund der zusätzlichen Leistungseinheiten in Form von Arbeitsstunden der betreuten Klienten ergibt sich die Budgetabweichung von CHF 199'000. Die beantragte Kostensteigerung von CHF 66'000 wurde nicht in den Nachtragskredit aufgenommen. Im Bereich Wohnen hat die Betreuungseinheit in Kalendertagen abgenommen. Dies entspricht CHF 232'000, die weniger ausbezahlt werden müssten. Demgegenüber hat aber nach Aussage vom HPZ die Betreuungsintensität pro Klient zugenommen, was zu höheren Personalkosten führt. In diesem Bereich beantragt das HPZ einen Nachtragskredit von CHF 255'000. Die Minderkosten können mit der Kostensteigerung, hervorgerufen durch die höhere Betreuungsintensität, verrechnet werden. Deshalb wird im Bereich Wohnen kein Nachtragskredit gesprochen. Der von der Regierung beantragte Nachtragskredit für das HPZ beläuft sich also auf CHF 199'000 im Bereich für die Werkstätten, dem ich meine Zustimmung geben werde. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich kann mich den letzten Worten anschliessen, ich werde diesem Verpflichtungskredit zustimmen, möchte aber noch einen anderen Aspekt einbringen. Der Abg. Wohlwend hat eben auch erwähnt, dass hier ein gewisses Fingerspitzengefühl vorhanden sein solle, um auch zu sehen, wie viel Luft in einem System ist. Ich würde mich eigentlich gerne nicht auf das Fingerspitzengefühl verlassen in diesem Punkt und habe darum eine Anmerkung, die aber - das möchte ich jetzt auch betonen - jetzt nicht isoliert im Zusammenhang mit dem HPZ zu sehen ist, sondern genereller Natur ist. Die Regierung spricht jährlich gegenüber Dritten hohe Mittel im zwei-, wahrscheinlich dreistelligen Millionenbereich, ohne aber in der Folge Einfluss auf eine zielgerichtete und eine effiziente Mittelverwendung nehmen zu können - respektive nur sehr beschränkt hat sie diese Mittel hierzu. Wenn innerhalb der Landesverwaltung hohe Mittel eingesetzt werden, dann gibt es die Finanzkontrolle, die auch eine zielgerichtete Mittelverwendung kontrolliert, und auch die GPK, die das dann auch noch tut. Hingegen dort, wo eben dann hohe Millionenbeträge an Drittinstitutionen gehen, ist meines Erachtens die Kontrollmöglichkeit der Regierung eingeschränkt oder heute problematisch geregelt. Ich möchte hier eigentlich anregen, dass sich die Regierung hier einmal überlegt, dass in eine Leistungsvereinbarung generell ein Passus gehört, wonach in regelmässigen Abständen die Regierung entweder die Finanzkontrolle oder Dritte damit beauftragen kann, auch die zielgerichtete Mittelverwendung von Steuergeldern zu prüfen. Das soll nicht ein Misstrauen gegenüber Drittinstitutionen sein. Aber ich denke, das sollte einfach selbstverständlich sein; so wie es innerhalb der Landesverwaltung selbstverständlich ist, sollte das ja auch gegenüber Dritten selbstverständlich sein, wenn hier doch sehr hohe Millionenbe-träge eingesetzt werden. Und ich glaube auch nicht, dass es eine Lösung ist, sollte man einmal Zweifel haben, dass bei einer Institution das Geld wirklich zielgerichtet eingesetzt wird, dass erst dann gehandelt wird. Das führt dann in der Regel zu sehr unschönen Auseinandersetzungen, das wird dann eben als Misstrauensunterstellung wahrgenommen. Hingegen wenn es zum normalen Prozess gehört, dass in gewissen Abständen das im Rahmen einer Leistungsvereinbarung auch zu prüfen ist, dann, denke ich, ist das Courant normal und führt dann nicht zu unnötigen Irritationen und vielleicht dann unnötigen Auseinandersetzungen. Das einfach einmal generell - wie gesagt jetzt nicht spezifisch im Zusammenhang mit dem HPZ, sondern generell mit Leistungsvereinbarungen - als Anregung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, damit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (IV/2017) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 5 abgeschlossen. -ooOoo-