Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Eine Kleine Anfrage zum Thema : Die Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzwirkstoffs Glyphosat wird in der EU für fünf Jahre erneuert. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wie viel Glyphosat wurde von 2010 bis 2016 jeweils pro Jahr in Liechtenstein verwendet?
- Hat Liechtenstein - trotz seiner Mitgliedschaft im EWR und trotz seines Zollvertrages mit der Schweiz - die rechtliche Möglichkeit, die Anwendung des Pflanzenschutzmittels auf seinem Territorium zu verbieten?
- Falls ja, zieht die Regierung einen solchen Schritt in Betracht?
- Falls nein, wird die Regierung die Anwender von Glyphosat dazu auffordern freiwillig auf dessen Gebrauch zu verzichten?
- Welche Alternativprodukte zu Glyphosat gibt es?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema : In der Dezember-Sitzung 2013 diskutierte der Landtag die Teilnahme am Achten Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration «Horizon 2020» für die Periode 2014 bis 2020. Eine Landtagsmehrheit, bestehend aus FBP und DU, verweigerte diesem Programm mit 13 zu 12 Stimmen die Zustimmung. Im Nachgang wurde das Thema Forschungsförderung in Liechtenstein immer wieder andiskutiert. Die Regierung beabsichtigte 2014 gemäss eigenem Bekunden, ein Forschungsförderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Das ist bis heute jedoch nicht geschehen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Arbeitete die Regierung an einem Forschungsförderungsgesetz oder beabsichtigt sie, dies noch zu tun?
- Falls ja, bis wann ist mit der Behandlung einer Vorlage im Landtag zu rechnen?
- Falls nein, warum blieb es bei der Absichtserklärung im Jahr 2014 und warum wurde die Absichtserklärung nicht zurückgenommen?
- Welche Ressourcen finanzieller, organisatorischer und anderer Art beabsichtigt die Regierung auf welche Weise bereitzustellen, um die Nicht-Assoziierung zu «Horizon 2020» mindestens teilweise zu kompensieren?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema : Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, weilte vom 22. bis 24. November in Liechtenstein. Er traf Vertreter aus Regierung und Landtag sowie von Nichtregierungsorganisationen, um sich ein Bild der Menschenrechtslage im Land zu machen. An der öffentlichen Veranstaltung im Rathaussaal in Vaduz wies er in aller Deutlichkeit darauf hin, dass Liechtenstein die sogenannte Istanbul-Konvention weiterhin nicht ratifiziert hat. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Das Übereinkommen schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage soll häusliche Gewalt insgesamt verhütet und bekämpft werden. Dazu meine Fragen:- Wann gedenkt die Regierung die sogenannte Istanbul-Konvention zu unterzeichnen?
- Bis wann gedenkt die Regierung dem Landtag die sogenannte Istanbul-Konvention zur Ratifikation vorzulegen?
- Welche Begleitmassnahmen wird die Regierung bei einer Umsetzung ins Auge fassen?
Dann eine abschliessende Kleine Anfrage zum Thema : Seit 2008 besitzt der Landtag ein eigenes Gebäude. Beim Gebäude und dem angrenzenden Peter-Kaiser-Platz sind seither bereits einige Mängel aufgetreten und es besteht nach nicht einmal zehnjährigem Gebrauch Sanierungsbedarf. Um die Entstehungsgeschichte besser nachzuvollziehen und Transparenz in die Erstellungsgeschichte herzuleiten, sollen folgende Informationen angefragt werden: - Welche Berichte und Anträge befassen sich mit der Erstellung, Zwischenberichterstattung und Kreditgenehmigung des Landtagsgebäudes, des Peter-Kaiser-Platzes und des Langen Hauses?
- Welche Personen, insbesondere vonseiten des Landtags, hatten Einsitz in die Baukommission Landtagsgebäude?
- Sind die Protokolle im Zusammenhang mit der Erstellung des Gebäudekomplexes Landtagsgebäude öffentlich zugänglich?
- Falls ja, welche sind dies und wo können diese abgerufen beziehungsweise eingesehen werden? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe vier Kleine Anfragen. Die erste zum Thema : Wie die Regierung in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 10. November 2017 ausführt, erfährt der Rechtsuchende von Entscheiden des Staatsgerichtshofes nur, wenn diese veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung erfolgt demnach grundsätzlich auf www.gerichtsentscheide.li, wobei Aufhebungen auch im Landesgesetzblatt publiziert werden. Des Weiteren würde sich eine Verpflichtung des Staatsgerichtshofes zur Veröffentlichung bestimmter Entscheide aus dem Gesetz über den Staatsgerichtshof in Verbindung mit Art. 21 ff. Informationsgesetz ergeben. Die Entscheidungen darüber, welche Urteile zu veröffentlichen seien, liege in der Verantwortung des Staatsgerichtshofes beziehungsweise dessen Präsidenten. Gemäss den jeweiligen Rechenschaftsberichten erledigte der Staatsgerichtshof in den Jahren 2015 und 2016 gesamthaft 328 Fälle. Gemäss www.gerichtsentscheide.li wurde seit Ende 2014 kein Entscheid mehr publiziert. Hierzu meine Fragen:- Wie ist es erklärbar, dass seit Ende 2014 keine Entscheide des Staatsgerichtshofes mehr auf www.gerichtsentscheide.li publiziert wurden?
- Scheint es plausibel, dass gemäss den erwähnten Bestimmungen keiner der erwähnten 328 Fälle zu publizieren war?
- Wer kontrolliert den Staatsgerichtshof in Bezug auf dessen Verpflichtung zur Publikation?
- Welchen möglichen Sanktionsmassnahmen unterliegt der Staatsgerichtshof bei Nichtbeachtung der erwähnten gesetzlichen Verpflichtung?
- Wer nimmt eine allfällige Sanktionierung des Staatsgerichtshofes vor?
Meine zweite Kleine Anfrage zum Thema : Gemäss Art. 10 Staatspersonalgesetz gilt als Anstellungsvoraussetzung grundsätzlich das liechtensteinische Staatsbürgerrecht, soweit hoheitliche Funktionen ausgeübt werden. Von diesem Grundsatz kann lediglich ausnahmsweise abgesehen werden, wenn eine Stelle ansonsten nicht besetzt werden kann. Bis ins Jahr 2008 war eine Abweichung vom Grundsatz nur - gemäss Art. 106 Verfassung (alt) - mit Zustimmung des Landtags möglich. Gemäss Staatspersonalverordnung, Art. 6, gelten als Stellen mit hoheitlichen Funktionen solche, welche «die unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben und die Wahrnehmung allgemeiner Belange des Staates» betreffen. Wie die damalige Regierung im Bericht und Antrag Nr. 30/2008 auf Seite 20 ausführte, umfasst der Begriff der hoheitlichen Funktionen weite Teile der in der Landesverwaltung ausgeübten Funktionen. Hierzu meine Fragen: - Wie wird eine Stellenausschreibung mit hoheitlicher Funktion gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. b Staatspersonalgesetz kenntlich gemacht?
- Wie viele aktuell besetzte Stellen in der Landesverwaltung gelten als Stellen mit hoheitlicher Funktion gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. b Staatspersonalgesetz in Verbindung mit Art. 6 Staatspersonalverordnung?
- Wie viele Stellen hiervon sind aktuell an ausländische Staatsbürger vergeben?
- Wer ist im Entscheidungsprozess involviert und entscheidet, ob eine Stelle hoheitliche Aufgaben umfasst?
- Wer genehmigt den Ausnahmefall gemäss Art. 10 Abs. 2 Staatspersonalgesetz beziehungsweise entscheidet in der Praxis darüber, dass eine Stelle mit hoheitlicher Funktion durch einen ausländischen Staatsbürger besetzt wird?
Dann meine dritte Kleine Anfrage zum Thema : Wie mir berichtet, kündigten angeblich im Verlauf der letzten zwölf Monate neun Personen beim Amt für Bau und Infrastruktur ihre Anstellung. Dazu ergeben sich für mich die nachfolgenden Fragen: - Wie viele Angestellte kündigten ihre Anstellung beim Amt für Bau und Infrastruktur vom 1.10.2016 bis aktuell oder liessen sich in eine andere Amtsstelle versetzen?
- Was waren die Gründe, welche gemäss den Austrittsgesprächen zu den Kündigungen führten?
- Wie beurteilt die Regierung die erhöhte Anzahl Kündigungen im Zusammenhang mit einem möglichen schlechten Betriebsklima oder fehlender interner Kommunikation?
- Was unternimmt das Amt für Personal und Organisation im konkreten Fall aufgrund der Kündigungen?
- Werden oder wurden Massnahmen aufgrund der Kündigungen umgesetzt?
Dann meine letzte Kleine Anfrage zum Thema : Wie aus der Landeszeitung von letzter Woche zu entnehmen, gibt die Privatklinik Medicnova in Bendern die 24-Stunden-Versorgung im Bereich des kardiologischen Notfalldienstes auf. Allgemein sollte bei einem akuten Herzinfarkt der Patient schnellstmögliche Versorgung erhalten. Ein möglichst kurzer Anfahrtsweg scheint in diesem Zusammenhang von lebensrettender Bedeutung.- Was bedeutet die Einstellung der 24-Stunden-Versorgung für den diesbezüglichen Versorgungsgrad in Liechtenstein?
- Ist es aus Sicht der Regierung für den Patienten nicht zielführend, einen akuten Herzinfarkt rasch im Inland behandeln zu können?
- Könnte eine Zusammenarbeit der Medicnova und des Landesspitals hier im Sinne der Patienten von Nutzen sein?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe drei Kleine Anfragen, die erste dreht sich um die : Der LIEmobil-Stiftungsrat wurde im November 2017 bei allen Fraktionen vorstellig, um auf einige neuralgische Punkte hinzuweisen. Damit der Anteil am öffentlichen Verkehr in Liechtenstein steigen kann, sind ausreichend Kurse und eine hohe Netzqualität, sprich ein stabiler Fahrplan und keine Verbindungsbrüche, essenziell. Wenn Busse im Stau stehen oder Umwege fahren, dann führt dies zu Mehrkosten. Ein Projekt, welches zur weiteren Attraktivitätssteigerung führen wird, ist kurz vor dem Abschluss und das andere bereits viele Jahre in Planung. Beim ersten Punkt handelt es sich um die Busbevorzugung an der Rheinbrücke Buchs bis Schaan Rheindenkmal. Das zweite Projekt würde dazu führen, dass der Bus nicht einen Umweg über den Grosskreisel in Schaan fahren müsste. Gemäss LIEmobil-Stiftungsrat entstehen Mehrkosten in der Höhe von CHF 130'000 pro Jahr, weil die gewünschte Nordausfahrt in Richtung Bendern nicht umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: - Wird am Ende der Busspur in Richtung Schaan analog der Busspur in Vaduz eine Ampel gesetzt, damit der Bus bei Bedarf bevorzugt werden kann?
- Falls dies nicht geplant ist, warum wird auf diese Steuerung per Ampel verzichtet?
- Ist im Laufe des nächsten Jahres beim Projekt Nordausfahrt mit einer Einigung der beteiligten Parteien zu rechnen?
- Falls dies nicht der Fall ist, welche Schritte wird die Regierung unternehmen, damit dieses Projekt wieder Fahrt aufnehmen kann?
Zu meiner zweiten Kleinen Anfrage - : Im «Liechtensteiner Vaterland» vom 2. Dezember wird auf der Parteiseite der VU die Frage gestellt, ob es wahr sei, dass der Streit um die Lohnerhöhung im Landtag nun auch zu Diskussionen innerhalb der Landesverwaltung führte. Offenbar könne diese nicht im Sinne der Debatte umgesetzt werden, weil der Antrag auf Lohnerhöhung falsch formuliert wurde. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: - Ist es wahr, dass die vom Landtag beschlossene Lohnanpassung nicht im Sinne der Debatte umgesetzt werden kann?
- Ist es wahr, dass der Antrag auf Lohnerhöhung vom Regierungschef falsch formuliert wurde?
Nun zu meiner letzten Anfrage - : Der Landtag hat am 12. Mai 2016 das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge genehmigt. Das überarbeitete Gesetz zur betrieblichen Personalvorsorge tritt am 1.1.2018 in Kraft. Gemäss meinen Informationen wird die gültige Verordnung zum BPVG durch die FMA überarbeitet. In diesem Zusammenhang ergeben sich dazu folgende Fragen: - Bis wann kann mit der neuen Verordnung gerechnet werden?
- Gibt es Inhalte der neuen Verordnung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Pensionskassenreglemente haben?
- Wenn ja, welche sind dies? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen, einmal mit dem Thema : Im Newsletter des Amtes für Justiz vom 4. November wird darauf hingewiesen, dass Anmeldungen für Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Handelsregister, die zwingend noch im laufenden Jahr durchgeführt werden sollen, schon bis spätestens am 12. Dezember 2017 eingereicht werden müssen. Zudem wird erwähnt, dass versucht werde, auch später eingehende Anmeldungen noch in diesem Jahr zu erledigen, was jedoch je nach Arbeitsanfall nicht garantiert werden könne. Hierzu stellen sich folgende Fragen: - Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren jeweils im Dezember die Anmeldungen für Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Handelsregister?
- Wie viele Anmeldungen gemäss Frage 1 wurden jeweils vor und wie viele nach der vom Amt für Justiz gesetzten Frist eingereicht?
- Wie viele Anmeldungen, die nach der Einreichefrist eingereicht wurden, konnten jeweils doch noch im gleichen Jahr erledigt werden?
- Wie werden die entsprechenden Einreichefristen in der benachbarten Schweiz gesetzt?
- Erachtet die Regierung die Setzung einer derart frühen Einreichefrist in Liechtenstein angesichts der Antworten auf die Fragen 1 bis 4 auch künftig für nötig?
Dann habe ich eine zweite Kleine Anfrage auch - wie schon ein Vorredner - zum Thema : An der Dezember-Landtagssitzung vor einem Jahr hat der Landtag einem neuen Verpflichtungskredit über CHF 1,2 Mio. für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen zugestimmt. Die Schweizer Kommission für Technologie und Innovation (KTI) soll gemäss diesem Abkommen dabei die gesamte Gesuchsabwicklung von der Evaluation der Projekte bis zum Abschlusscontrolling übernehmen, wobei der Entscheid über die Finanzierung von Projekten bei der liechtensteinischen Regierung verbleibt. Hierzu stellen sich folgende Fragen:
- Wie viele entsprechende Fördergesuche sind bis heute eingereicht worden?
- Von wem und zu welchen Forschungsthemen wurden diese Gesuche eingereicht?
- Wie viele Gesuche wurden bis anhin genehmigt?
- Wie viele Fördermittel wurden aus diesem Verpflichtungskredit bis anhin vergeben? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich haben zwei Kleine Anfragen, bei der ersten Kleinen Anfrage geht es um die : Das Historische Lexikon, welches vom Liechtenstein-Institut erstellt wurde, ist ein umfangreiches Werk zu Ereignissen, Personen und Orten in Liechtenstein. Die Erarbeitung der Druckausgabe dauerte knapp 20 Jahre und wurde durch das Land Liechtenstein über die Zeit mit CHF 5 Mio. finanziert. Da ein Lexikon schnell veraltet, soll nun eine Online-Version erstellt werden. Das Land Liechtenstein hat Ende 2016 eine Anschubfinanzierung für die Online-Version von CHF 30'000 gesprochen. Für den Betrieb und die Weiterpflege scheinen jedoch keine Gelder vorhanden zu sein, obwohl sich die Regierung im Bericht und Antrag Nr. 44/2017 anlässlich der 300-Jahr-Feier auf diese Online-Version des Lexikons beruft. Die Gemeinden sollen nun in die Finanzierungslücke springen und die Weiterpflege der Online-Version mit einem jährlichen Beitrag ermöglichen, obwohl die Gemeinden bereits einen einwohnerbezogenen Beitrag an das Liechtenstein-Institut leisten. Die Entscheidung der Finanzierung ist noch nicht in allen Gemeinden gefällt. Zu meinen Fragen: - Warum wurde bei der Konzeptionierung der Finanzierung der Online-Version kein Beitrag für den Betrieb und die Weiterpflege eingeplant?
- Plant die Regierung einen zweckgebundenen finanziellen Beitrag an die laufenden Kosten der Online-Version des Lexikons und, wenn ja, welcher Betrag wird pro Jahr voraussichtlich geleistet?
- Wie plant die Regierung weiter vorzugehen, falls die Gemeinden dem Finanzierungsgesuch des Liechtenstein-Instituts nicht zustimmen werden?
Dann meine zweite Kleine Anfrage, hierbei geht es um den :
In den vergangenen Jahren hat die Regierung mehrfach bekräftigt, wie wichtig die S-Bahn für Liechtenstein ist und dass die S-Bahn das zentrale Rückgrat für einen effektiven öffentlichen Verkehr in Liechtenstein darstellt. Dies wird auch im Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein aufgeführt. In absehbarer Zeit muss die Rheinbrücke Haag-Bendern erneuert werden. Dies wird voraussichtlich zu einer massiven Behinderung des Verkehrs im Unterland und zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die Rheinübergänge bei Ruggell und Schaan führen. Zusammen mit der S-Bahn könnte die LIEmobil - sofern die S-Bahn bis dahin voll funktionstüchtig ist - einen Teil des zu erwartenden anfallenden Mehrverkehrs von Schaan übernehmen. Meine Fragen:- Fanden seit Amtsantritt unserer Regierung Gespräche mit Österreich betreffend die S-Bahn statt?
- Wann finden die nächsten Gespräche mit Österreich betreffend die S-Bahn statt?
- Wie steht die Regierung zum Projekt S-Bahn und welche Priorität misst sie dieser bei?
- Gibt es einen Zeitplan, bis wann die Finanzierungsfragen mit Österreich zur S-Bahn ausgehandelt sein werden oder sein sollten?
- Wird angestrebt, die S-Bahn vor der Sanierung des Rheinüberganges bei Bendern-Haag in Betrieb zu nehmen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage betrifft : Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), zu welcher die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein zählen, ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den Freihandel und die wirtschaftliche Integration ihrer Mitglieder fördert. Sie verfolgt keine politischen Ziele und ist auch keine Zollunion. Die EFTA fungiert auch als Plattform, um Freihandel mit Drittstaaten zu fördern. Den Vorsitz dieser Organisation, welcher im Sechs-Monate-Rhythmus rotiert, hat derzeit Liechtenstein. Eines der Ziele unter dem Vorsitz Liechtensteins ist die Prüfung der Durchführbarkeit der Aufnahme von Geschlechter-, Gleichstellungsaspekten im EFTA-Freihandelsabkommen. Dieses Ziel hat nicht nur bei der Schweizer EFTA-Parlamentarierdelegation für Unverständnis gesorgt. Meine Fragen: - Wurde ein solches Ziel mit der Regierung in Liechtenstein besprochen?
- Ist dies ein ganz plumper Versuch der Aussenministerin, sich für die Geschlechterquote auf internationalem Parkett durchzusetzen?
- Wurden die einheimischen Gross-, Mittel- und Kleinbetriebe gefragt, was sie von einem solchen Ziel halten?
Und dann habe ich eine Kleine Anfrage zum Thema : Mit Grenzwerten lässt sich in der Bevölkerung durch Nachplapperjournalismus und Fake News grosse Angst verbreiten. Gerne möchte ich ein Fallbeispiel aus Deutschland, welches sich ja als europäisches Klimaschutzland an vorderster Front sieht, schildern. Wieso gibt es eine akute Gefährdung der Bevölkerung durch einen Grenzwert von über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickoxid im Freien, wenn am Arbeitsplatz für Beschäftigte in manchen geschlossenen Räumen viel höhere Werte anscheinend völlig unbedenklich sind. Höchst offiziell sind am deutschen Arbeitsplatz für Beschäftigte laut Bundesgesundheitsblatt in Büros bis zu 60 Mikrogramm pro Kubikmeter Innenraumluft als maximale Arbeitsplatzkonzentration erlaubt, an Produktionsstätten sogar 950 Mikrogramm. Dieser Wert für Werkshallen und ähnliches ist also gut 20-mal so hoch wie für Stickoxid auf Strassen, und zwar acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche. Meine Fragen an die Umweltministerin: - Wie hoch ist die gesetzlich maximale Konzentration an Stickoxiden pro Kubikmeter in der Luft im Fürstentum Liechtenstein?
- Wo liegt die Grenze der maximalen Arbeitsplatzkonzentration an Stickoxiden bei produzierenden Arbeitsplätzen im Fürstentum Liechtenstein?
- Wann und wo wurden Messungen der Stickoxide in der Luft als auch in produzierenden Arbeitsplätzen durchgeführt?
Und dann kann ich Ihnen jetzt noch einen sehr guten Tipp geben. Wenn Sie im «Volksblatt» lesen, auf Seite 18 können wir lesen, dass es im Moment keine Stickoxidbelastung in der Luft gibt in Liechtenstein. Jedoch wenn man im «Vaterland» liest, sieht man, gibt es erhebliche Belastungen in der Luft. Also vielleicht können Sie mir das auch noch erklären? Danke. Meine dritte Kleine Anfrage ist sehr klein. Wann ist damit zu rechnen, dass das an der Schaaner Zollstrasse fertig wird? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke Herr Präsident. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste ist zum Thema : Die Regierung hat dem Landtag im November 2016 eine umfangreiche Leistungsanalyse vorgelegt und in diesem Zusammenhang hohe Erwartungen geweckt. Sie versprach, die Leistungsanalyse und die entwickelte Systematik dauerhaft als Instrument zum Monitoring der staatlichen Leistungen und zum Bürokratieabbau zu etablieren. Vier Ebenen seien zu unterscheiden: Erstens sollen die staatlichen Leistungen regelmässig überprüft werden, zweitens werde der Folgeaufwand von Gesetzesänderungen evaluiert, drittens soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der Verwaltung eingeführt werden und viertens sei ein Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Ich habe die Regierung damals darin bestärkt, das Datenmodell und die Systematik der Leistungsanalyse auch tatsächlich weiter zu pflegen, weiterzuentwickeln und Massnahmen daraus umzusetzen. Dies vor allem mit der Hoffnung, dass auf diesem systematischen Weg allmählich auch ein Bürokratieabbau stattfinden wird. Die Regierung stellte in Aussicht, die Projektliste für die laufenden Optimierungsprojekte halbjährlich zu aktualisieren. Hierzu meine Fragen:- Wurde die Leistungsanalyse seither weiterentwickelt und stellt sie nach Ansicht der Regierung ein probates Instrument zum Monitoring der staatlichen Leistungen und zum Bürokratieabbau dar?
- In welchen Bereichen der Verwaltung ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess erfolgreich verlaufen und wo gab es Probleme oder Widerstände?
- Wurde die in Aussicht gestellte Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger eingeführt und wo in der Verwaltung ist diese angesiedelt?
- Ist die Projektliste mit den laufenden Optimierungsprojekten durch das zuständige Amt für Personal und Organisation halbjährlich aktualisiert worden?
- Wie und wann wird der Landtag über den Stand der Optimierungsprojekte, andere Massnahmen, die sich aus der Leistungsanalyse ergeben, und den Fortschritt der Leistungsanalyse im Allgemeinen informiert?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zum Thema : Anlässlich seines Besuches in Liechtenstein monierte der Menschenrechtskommissar des Europarats, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung von Liechtenstein noch nicht ratifiziert worden ist. Bereits im März 2015 stellte die ehemalige Abgeordnete Judith Oehri eine diesbezügliche Kleine Anfrage. Sie stellte fest, dass Liechtenstein sogar aktiv an der Ausarbeitung der Behindertenkonvention und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll beteiligt gewesen sei. Die Antwort der Regierung war, dass sie angesichts der Lage des Staatshaushalts neuen Aufgaben skeptisch entgegenstehe. Jedoch würde die liechtensteinische Rechtslage dem Abkommen weitgehend entsprechen und sie verwies auf das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2006. Hierzu meine Fragen: - Wie stellt sich die Regierung heute zur Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention respektive wie ist der Stand der Arbeiten?
- Was ist der zentrale Inhalt des Abkommens?
- Welche Massnahmen zur Behindertengleichstellung müssen erfüllt werden, damit dem Abkommen entsprochen wird?
- Mit welchen Aufwänden rechnet die Regierung bei der Umsetzung der Konvention, nachdem die Finanzen offenbar die Begründung für die bisherige Zurückhaltung der Regierung bildeten?
- Wie ist die Position des liechtensteinischen Behindertenverbandes zur Verzögerung der Ratifikation? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zur : Schnee hat gegenüber Wasser oder Luft andere chemisch-physikalische Eigenschaften, Schadstoffe aus der Luft zu absorbieren und beim Schmelzen wieder abzugeben. Gemäss Publikationen des Amtes für Umwelt liegt in Liechtenstein im Tal während durchschnittlich 35 Tagen pro Jahr Schnee, die bei 15 Tagen mit Schneefall entstehen. Im Malbun sind es durchschnittlich 50 bis 70 Tage mit Neuschnee pro Jahr. Aus den Industriegebieten im Tal kennen wir zusätzlich noch den sogenannten Industrieschnee, der aus einer viel geringeren Höhe, nämlich aus circa 200 Metern, auch ohne Wolken entstehen kann. Wegen der besonderen Eigenschaften von Schnee interessiert mich die Schadstoffbelastung des Schnees in Liechtenstein an den verschiedenen Lagen und ich möchte erfahren, ob das Amt für Umwelt über aktuelle Probenresultate verfügt und solche Proben periodisch genommen werden. Ich verspreche mir davon einen Nutzen für die Umwelt und die Gesundheit. Meine Fragen:- Mit welchen Schadstoffen in welcher Menge ist der Schnee in Liechtenstein an den verschiedenen Standorten wie Malbun, Tallage an Hauptverkehrsstrassen oder Industriegebieten mit Industrieschnee belastet?
- Woher stammen die Schadstoffe - welche können klar inländischen Quellen zugeordnet werden, welche anderen Quellen wie zum Beispiel Flugzeugen oder der Schwerindustrie?
- Wenn die Regierung über keine Probenresultate verfügt, warum nicht, und was sind die Gründe?
- Wenn die Regierung über keine Probenresultate verfügt, wann plant das Amt für Umwelt, solche Proben zu nehmen?
Dann habe ich noch eine Kleine Anfrage zur : Die Regierung verabschiedete im Juli 2016 einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Fortpflanzungsmedizin in Liechtenstein. Die Frist für Stellungnahmen lief bis Ende September 2016. Mich interessiert, wie weit die Arbeiten des Ministeriums für Gesellschaft für einen Bericht und Antrag an den Landtag vorangekommen sind. Meine Frage: Bis wann kann der Landtag mit der Vorlage einer Gesetzesgrundlage für Fortpflanzungsmedizin rechnen? Dann habe ich noch eine dritte und letzte Kleine Anfrage zum Thema : Die Konzeptidee eines Bahn-Vollknotens St. Gallen wurde von den beiden St. Galler Ständeräten Karin Keller-Sutter und Paul Rechsteiner erfolgreich neu lanciert. Das Schweizer Bundesamt für Verkehr und die SBB investieren in der Ostschweiz CHF 200 Mio. - also erhebliche Mittel für die Entwicklung schneller nationaler und internationaler Bahnverbindungen von und nach St. Gallen. Lanciertes Ziel ist die Aufwertung der Linie Zürich-St. Gallen und St. Gallen-Chur zu einer schnellen Verkehrsverbindung mit halbstündigem Takt. Dies ermöglicht einen Quantensprung in der Erreichbarkeit von München und Berlin: Berlin in sechs Stunden 35 Minuten, schneller als über Basel und Hannover, und St. Gallen-München sogar in knapp zweieinhalb Stunden. Die Chance für Liechtenstein, sich an diese Pläne anzukoppeln und dabei von einer verkehrstechnischen Randregion mehr ins Zentrum zu rücken, verbunden mit Vorteilen für Wirtschaft, Tourismus und die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, liegt auf der Hand. Meine Fragen: - Wie reagiert die Liechtensteiner Regierung auf die Ankündigung aus dem Kanton St. Gallen zum Ausbau der Bahn Ostschweiz?
- Welche neuen Chancen ergeben sich aus Sicht der Regierung für Liechtenstein, zum Beispiel für die Wirtschaft oder den Tourismus und wie - zeitlich und inhaltlich - können diese Chancen ergriffen werden?
- Wie will die Regierung in dieser Legislatur das Dossier Bahn voranbringen und mit dem Kanton St. Gallen und dem Bund koordinieren? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Zwei Kleine Anfragen meinerseits, die erste wird den Herrn Regierungschef nicht wundern, sie betrifft die : Am 4. Oktober 2017 wurde dem Landtag mitgeteilt, dass bislang in den Amtsstellen Amt für Soziale Dienste, Amt für Personal und Organisation, Motorfahrzeugkontrolle, Schichtdienste der Landespolizei, Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Amt für Statistik, Ausländer- und Passamt, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Umwelt, Schulamt inklusive Schulleitungen und Aussenstellen sowie Zivilstandesamt Arbeitszufriedenheitsbefragungen durchgeführt wurden. Ich habe dann am 8. November 2017 zwei Fragen zur Führungskompetenz von Amtsstellenleitern gestellt. Die Antwort war meiner Meinung nach sehr allgemein ausgefallen, vielleicht habe ich mich auch missverständlich ausgedrückt. Am 18. November 2017 habe ich im «Wirtschaft regional» ein Stelleninserat der Landesverwaltung entdeckt «Mitarbeiterin/Mitarbeiter Gesundheitsmanagement - Arbeitszufriedenheit (50%)», auf drei Jahre befristet, gefunden. Dieses Inserat lässt vermuten, dass die Befragung der Arbeitszufriedenheit in der Verwaltung einen grösseren Aufwand generiert als geplant. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wie sieht die Führungsakzeptanz in den oben erwähnten Amtsstellen konkret aus?
- Bei welchen Amtsstellen wurden negative Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Führungsakzeptanz festgestellt?
- In welchen Amtsstellen besteht konkret der grösste Handlungsbedarf im Zusammenhang der Führungsakzeptanz?
- Welche konkreten Massnahmen gedenkt die Regierung bei diesen Amtsstellen anzuwenden? Bezüglich der Beantwortung meiner Anfragen bitte ich die Regierung, sich kurz und prägnant zu halten.
Meine nächste Kleine Anfrage betrifft die : Im Anhang zum Bericht über die UN-Klimakonferenz in Paris 2015 wurde eine Liste der Länder nach Treibhausgasemissionen veröffentlicht. Diese kann von jedermann auf dem Internet abgerufen werden. Gemäss dieser Liste verursacht Liechtenstein 0,00% der weltweiten Treibhausgasemissionen. Ich habe auf Grundlage der Mengen die Prozente selber ermittelt. Liechtenstein verursacht 0,0006% der Treibhausgasemissionen - im Vergleich dazu die Schweiz 0,14%. Im Emissionsvergleich der Länder nimmt Liechtenstein mit 0,0006%, das heisst sechs Millionstel, der weltweiten Treibhausgasemissionen eigentlich eine unbedeutende Grösse ein. Es stellt sich somit die berechtigte Frage, ob der Aufwand Liechtensteins im Bereich Klima und die aktive Teilnahme an Weltklimakonferenzen im bisherigen Umfang gerechtfertigt sind. Der administrative Aufwand und der Aufwand für solche Konferenzen müssen meines Erachtens grössenverträglich gestaltet werden. Ebenso stellt sich die Frage, ob diese Steuergelder nicht besser gezielt in klimawirksame Umweltprojekte in Liechtenstein investiert werden sollten, zum Beispiel Förderung Solarenergie. Vom 6. bis 17. November 2017 fand in Bonn die Weltklimakonferenz statt. Folgende Fragen dazu: - Mit wie vielen Personen war Liechtenstein, ich rufe in Erinnerung, mit 0,0006% Treibhausgasemission in Bonn vertreten? Wie viele Personen von welchen Amtsstellen und wie viele Personen von welchem Ministerium?
- Mit wie vielen Personen war die Schweiz vertreten seitens Bund und Bundesstellen?
- Wie gross war der finanzielle Aufwand, personell, sämtliche Reisekosten inklusive Konferenzen, Studien, Berichte, Liechtensteins unter dem Begriff Klimaschutz in den letzten fünf Jahren, und wie gross war die Wirkung der eingesetzten Steuergelder auf die Reduktion Liechtensteiner Treibhausgasemissionen? Auch hier bitte ich die Regierung, bei der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage sich kurz und prägnant zu halten. Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage betreffend die : In einem Medienbericht stellte der liechtensteinische Seniorenbund im November die geltende Rechtslage für Altersrentner dar, die aufgrund körperlicher Gebrechen oder Krankheit Bedarf an Hilfsmitteln haben. Als Beispiele seien genannt: orthopädisches Schuhwerk, eine Gehhilfe oder ein Rollstuhl zur Fortbewegung, ein Hörgerät oder eine Lupenbrille zur Kontaktpflege mit der Umwelt. So ist der Wortlaut in der Verordnung. Für Menschen, die vor Vollendung des 64. Lebensjahres bereits Anspruch auf Hilfsmittel durch die Invalidenversicherung hatten, bleibt dieser Anspruch bestehen. Hingegen müssen Menschen, die nach Erreichen des AHV-Alters Einschränkungen erleben, unterschiedlich hohe Anteile der Anschaffungskosten für die von ihnen benötigten Hilfsmittel selbst tragen. Von jeglicher Unterstützung seitens der AHV ausgenommen sind zum Beispiel die Anschaffung eines Behindertenlifts, eines Badewannenlifts, eines Pflegebettes oder eines motorisierten Rollstuhls. Die Aufzählung der Hilfsmittel ist nur beispielhaft, zeigt jedoch, dass diese für einen älteren Menschen notwendig sind, um seinen Alltag besser zu bewältigen und auch am Gesellschaftsleben teilnehmen zu können. Meine Fragen an die Regierung sind: Dieser die Altersrentner im Vergleich zu Menschen im aktiven Erwerbsleben einschränkenden Bestimmung liegt die Verordnung vom April 2001 zugrunde. Meines Erachtens ergibt sich daraus eine offensichtliche Ungleichbehandlung, ja sogar Schlechterstellung der Generation 64 plus. - Wie rechtfertigt die Regierung diese an das Alter geknüpfte Ungleichbehandlung?
- Gedenkt die Regierung, diese bald 17 Jahre alte Verordnung unter Zugrundelegung der zwischenzeitlich geänderten Altersstrukturen und des damit einhergehenden gesellschaftlichen Wandels zu überarbeiten?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft die : Im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag mit der Schweiz stellen sich mir Fragen zu den Geldflüssen im Gesundheitswesen zwischen den beiden Ländern. Auf meine Anfrage beim Amt für Gesundheit, wie viel Geld insgesamt - ambulant und stationär - vom Fürstentum Liechtenstein Richtung Schweiz abfliesse beziehungsweise umgekehrt, von der Schweiz Richtung Fürstentum Liechtenstein, bekam ich lediglich die Link-Hinweise auf die Homepage des LKV beziehungsweise der Krankenkassenstatistik. Der LKV publiziert auf seiner Homepage seit Kurzem die Kostenentwicklung, allerdings werden nur die Kosten der OKP dargestellt, nicht die der Zusatzversicherungen. Die Krankenkassenstatistik sagt mit Ausnahme der Staatsbeiträge an stationäre Einrichtungen überhaupt nichts über Geldflüsse ins Ausland aus. Für das Jahr 2016 sind inklusive der Staatsbeiträge an die stationären Einrichtungen rund CHF 80 Mio. in die Schweiz geflossen, wohlgemerkt nur in der OKP. Das sind immerhin 36%, knapp 40%, der gesamten OKP-Kosten. 2016 sind das CHF 170,6 Mio. Wie viel zusätzlich über Leistungen der Privat- und Zusatzversicherungen in die Schweiz gezahlt wurde, lässt sich aus diesen Datenquellen nicht erheben. Mindestens bei Einrichtungen wie dem Landesspital müssten sich die Geldflüsse von Schweizer Patienten in die hiesigen Institutionen erheben lassen, und ich gehe davon aus, dass im Zuge der Verhandlungen zum Staatsvertrag solche Daten auch erhoben wurden, nachdem allein in den letzten zehn Jahren mehr als CHF 144 Mio. nur an Staatsbeiträgen an stationäre Einrichtungen in die Schweiz geflossen sind. Meine Fragen an die Regierung sind: - Wie viel Geld ist in den letzten fünf Jahren im ambulanten Bereich, also OKP, jährlich von Liechtenstein in die Schweiz geflossen und umgekehrt von der Schweiz nach Liechtenstein?
- Wie viel Geld ist in den letzten fünf Jahren im stationären Bereich, OKP, jährlich von Liechtenstein in die Schweiz geflossen und umgekehrt von der Schweiz nach Liechtenstein?
- Wie viel Geld ist im Zusatz- beziehungsweise Privatversicherungsbereich in den letzten fünf Jahren jährlich im stationären beziehungsweise ambulanten Bereich von Liechtenstein in die Schweiz geflossen und umgekehrt von der Schweiz nach Liechtenstein?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den : Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. November die Verordnung über die Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2018 genehmigt. Die Kostenziele werden jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Das Kostenziel für die Gesamtheit der Leistungserbringer liegt bei plus 2%. Das sektorale Kostenziel für Ärzte beträgt plus 0,7%. In diesem Bereich wurden die erwarteten Auswirkungen der Anpassung des Ärztetarifs Tarmed per 1. Januar 2018 eingerechnet. Weiters hat Bundesrat Berset im Ärztetarif Tarmed Kürzungen per 1.1.2018 vorgenommen, welche circa 1,5 Prämienprozenten beziehungsweise einer Prämienreduktion entsprechen. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen: - Wie hoch wäre das sektorale Kostenziel für Ärzte ausgefallen, wenn der Ärztetarif Tarmed, wie ursprünglich geplant, nicht eingeführt worden wäre?
- Welche absolute Einsparung resultiert im Jahr 2018 aus den erwarteten Auswirkungen der Anpassung des Ärztetarifs Tarmed?
- Der Bundesrat geht von einer Prämienreduktion dank der Kürzungen im Ärztetarif Tarmed per 1.1.2018 von 1,5 Prämienprozenten aus. Die Regierung geht von einer Zunahme der Kosten im Umfang von plus 0,7% aus. Wie erklärt die Regierung die Differenz von circa 2,2%?
- Wann wird die Schweiz Tarmed 2.0 gemäss den aktuellen Prognosen einführen?
- Wird die Schweiz Tarmed 2.0 am 1.1.2018 einführen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe drei Kleine Anfragen. Meine erste betrifft das : Aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer Behinderung fallen jedes Jahr Tausende aus dem Arbeitsleben, weil sie zu lange am Arbeitsplatz gefehlt haben. Zumeist wird eine Arbeitsunfähigkeit von den Ärzten von 100% bescheinigt. Eine Teilarbeitsunfähigkeit wird oft nicht in Erwägung gezogen, da den Ärzten die dafür notwendigen Kenntnisse über die Anforderungen und Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz der Patienten fehlen. Dies hat schwerwiegende Folgen für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. In der Schweiz wurde nun ein neues Instrument entwickelt, das sogenannte REP, ein webbasiertes, ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil, das eine gezielte Abklärung der Arbeitsfähigkeit von Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ermöglicht, um damit die Eingliederungsrate weiter zu erhöhen. Das Instrument soll den Austausch zwischen Ärzten, Arbeitgebern und betroffenen Mitarbeitenden verbessern und damit nach einem Unfall oder einer längeren Krankheit die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Meine Fragen hierzu:- Ist in Liechtenstein ein ähnliches Modell wie das REP, also ein ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil, angedacht und realisierbar?
- Wer müsste oder könnte ein solches Online-Tool erarbeiten und in der Folge auch betreuen?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft die : Eingangs Nendeln befindet sich ein Parkplatz, welcher sehr rege, vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden, als Übernachtungsmöglichkeit von durchreisenden LKW-Fahrern genutzt wird. Oftmals stehen dort Kolonnen von LKWs. Diese LKWs sind für die dortigen Anwohner ein ständiges Ärgernis. Regelmässig werden in den Abendstunden die Kühlaggregate oder Motoren dieser LKWs in Betrieb genommen und die Anwohner sind somit Lärm und Abgasen ausgesetzt. Zudem verschmutzen die Fahrer dieser LKWs und die täglichen Besucher des Rastplatzes aufgrund fehlenden Sanitäranlagen die dortige Umgebung und das dort angrenzende Naturschutzgebiet mit Unrat und Müll. Meine Fragen hierzu:- Ist eine Aufhebung dieses Rast- und LKW-Abstellplatzes angedacht und, wenn nicht, weshalb nicht?
- Wenn dies nicht angedacht sein sollte, werden dafür entsprechende Sanitäranlagen gebaut und was wären die Kosten?
- Seit Längerem werden verschiedene Parkflächen in Liechtenstein bewirtschaftet. Weshalb nicht auch dieser Parkplatz in Nendeln?
- Wird der dort täglich in grossen Mengen entstehende Unrat und Müll von den Tiefbaumitarbeitern des Landes entsorgt und, wenn ja, wie hoch sind schätzungsweise die hieraus entstehenden Kosten?
- Aufgrund der sehr grossen Zahl an über Nacht parkierten LKWs nutzen diese auch die privaten Parkplätze der dortigen Anwohner. Kann hier den Anwohnern eine Lösung unterbreitet werden, welche dies dauernd zu verhindern weiss?
Meine letzte Kleine Anfrage betrifft das : Vielen von uns ist der Selbstmord einer 13-Jährigen im August dieses Jahres im schweizerischen Spreitenbach infolge Cybermobbing sicher noch in Erinnerung. Internationale Studien zeigen, dass die Zahl der Selbstmordversuche bei im Netz gemobbten Jugendlichen doppelt so hoch ist wie bei Jugendlichen, die noch nie auf sozialen Plattformen oder Ähnlichem fertiggemacht wurden. Laut der neusten PISA-Umfrage wird im Schnitt jeder sechste Schüler einer Klasse Opfer von Mobbing. Auch das Cybermobbing bei Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Aktuelle Studien zeigen zweistellige Zuwachsraten im Mobbing und Cybermobbing. Zudem zeigt sich auch, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen Mobbing einerseits und schulischem Leistungsabfall, Schulabsentismus und Schulabbruch andererseits besteht. In Liechtenstein gibt es seit 2015 den Verein Kinderschutz.li. Zweck des Vereins ist die Prävention von Gewalt, Mobbing und sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein. Im Schuljahr 2017/2018 widmet sich der Verein mit dem Präventionsprogramm «Kinder stark machen» besonders dem Thema Mobbing in der Schule. Meine Fragen hierzu: - Was wird derzeit in den Schulen im Bereich Mobbing-Prävention gemacht?
- Wieso kann das Programm «Kinder stark machen» nur in einigen Gemeinden und nicht flächendeckend in allen Gemeinden angeboten werden?
- Wie wird dieses sehr wichtige Präventionsprogramm finanziert?
- Vor dem Hintergrund der Art. 1 sowie 62 ff. des Kinder- und Jugendschutzgesetzes muss das Land Präventionsmassnahmen anbieten, um die Kinder und Jugendlichen zu stärken. Warum liegt der Entscheid für das Programm und die Finanzierung bisher ausschliesslich bei einzelnen Schulleitern oder Gemeinden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, entschuldigen Sie meine Stimme, ich bin etwas erkältet. Danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage betreffend die : Im Infrastrukturbericht 2017 informierte die Regierung den Landtag, dass die aus dem Jahr 1966 stammende Fürstin-Elsa-Brücke an der Landstrasse Schaan-Planken erhebliche Mängel und Schäden aufweist. Mit einer Sanierung werde die Gebrauchstauglichkeit der Brücke mit verhältnismässig wenig Aufwand wiederhergestellt. Vor mehreren Wochen wurde mit den Sanierungsarbeiten begonnen. Dieses Projekt ist grundsätzlich unumstritten und notwendig. Die Strasse musste aber durch die Bauabschrankungen verengt werden. Mit einer Ampelanlage kann die Fürstin-Elsa-Brücke einspurig passiert werden. Meine Fragen dazu: - Warum wird die Sanierung gerade in der Winterzeit durchgeführt?
- Wie lange dauert die Einschränkung für den Verkehr auf der Landstrasse Schaan-Planken?
- Wie kann der Winterdienst sichergestellt werden? Es scheint, dass der grosse Schneepflug die enge Stelle bei der Fürstin-Elsa-Brücke nicht passieren kann.
- Könnte allenfalls in den Winterwochen, in denen die Arbeiten nur reduziert durchgeführt oder sogar unterbrochen werden, die ganze Fahrbahn wieder für den Verkehr freigegeben werden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Ado Vogt
Besten Dank für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste behandelt die : In der November-Session wurde von der FBP-Fraktion der Antrag gestellt, die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung des Budgets für die Subventionierung der Kitaplätze um zusätzliche CHF 300'000 zu erhöhen. Wörtlich hiess es: «Dabei sollen für alle Anbieter dieselben Beiträge pro Platz zur Anwendung kommen, damit die vom Landtag geforderte Gleichbehandlung aller Anbieter sichergestellt ist.» Dies wurde damals in der Diskussion auch vom zuständigen Gesellschaftsminister Pedrazzini bejaht. Gemäss meinen Informationen wird aber weiterhin eine Ungleichbehandlung in Kauf genommen. Hierzu meine Fragen: - Können Sie mir bitte auflisten, welche Kita über wie viele bewilligte Plätze verfügt und wie viele Plätze davon mit welchem Betrag gefördert werden. Verfügt eine Kita über mehrere Standorte, soll die Auflistung für jeden Standort separat gemacht werden.
- Nach welchen Kriterien wird ein Platz in einer Kita überhaupt gefördert oder eben nicht gefördert.
- Falls dann doch nicht alle Kitas einheitlich gefördert werden, wie das gefordert wurde, was sind die Gründe dafür?
- Falls dann als Konklusion weiterhin eine Ungleichbehandlung in Kauf genommen wird, wieso wurde das damals im Rahmen der Budgetverhandlung nicht thematisiert?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft die : Über das Mediengesetz erhalten diverse Medien in Liechtenstein staatliche Zuschüsse, Aufträge und Förderungen. Meines Wissens fliesst der grösste Teil davon an die parteinahen Zeitungen «Liechtensteiner Vaterland» und «Liechtensteiner Volksblatt». Hierzu meine Fragen: - Welche Medien wurden mit welchen Beiträgen, hier meine ich Zuschüsse und Förderungen, vom Staat gefördert. und das im Zeitraum 2015 bis 2017?
- Nach welchen Kriterien wird die Höhe der staatlichen Förderung überhaupt berechnet? Hier hätte ich gerne die Berechnungsgrundlage.
- Welche zusätzlichen staatlichen Aufträge, zum Beispiel Inserate, Werbung, amtliche Kundmachungen, hat jedes geförderte Medium in den Jahren 2015 bis 2017 erhalten?
- Wie hoch waren die Auflagen der beiden Zeitungen im gleichen Zeitraum?
- Wie hoch ist der jeweilige Eigenfinanzierungsgrad aller geförderten Medien? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Auf Wunsch ausländischer Investoren hat die Regierung englische Übersetzungen diverser liechtensteinischer Gesetze veröffentlicht. Wichtige Gesetze, wie das Personen- und Gesellschaftsrecht oder das Versicherungsaufsichtsgesetz, stehen noch nicht zur Verfügung. Zudem veröffentlicht die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht ihre Mitteilungen und Richtlinien nur in deutscher Sprache. Auch verlangt die FMA in ihrer Revisionsprüfungsrichtlinie, dass die Revisionsberichte grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen sind. Die schweizerische FINMA zeigt sich hier beispielsweise flexibler und stellt einen Grossteil der Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung. Durch mehr Dokumente in englischer Sprache beziehungsweise mehr Flexibilität könnte die Attraktivität des Finanzplatzes Liechtenstein sicherlich gesteigert werden. Ausländische Unternehmen würden allenfalls Arbeitsplätze bringen und Steuersubstrat in Liechtenstein generieren. Folgende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang:- Welche Gesetze und Verordnungen sollen zu den bereits bestehenden noch ins Englische übersetzt werden?
- Bestehen Bestrebungen, auch die von der Finanzmarktaufsicht veröffentlichten Mitteilungen und Richtlinien ins Englische zu übersetzen?
- Weshalb ist es nicht möglich Berichte in englischer Sprache bei der Finanzmarktaufsicht einzureichen?
- Welche übrigen Massnahmen werden eingeleitet, um fremdsprachige Investoren besser mit liechtensteinischen Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste zur : In der Verordnung zum Postgesetz - im Art. 6, Zustellung der Briefe - ist Folgendes geregelt: Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismässigen Schwierigkeiten zu erreichen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden. Und dann zum zweiten Thema: Aufgrund der anfallenden Mehrkosten für die Bereitstellung der Postfächer sowie aufgrund des damit verbundenen Zusatznutzens für den Kunden hat der Verwaltungsrat entschieden, ab 1.1.2018 eine Gebühr von CHF 120 pro Jahr zu erheben. Am 4. Oktober lag die Kündigungsrate bei 12%. Zwischenzeitlich ist die Kündigungszeit abgelaufen. Es werden sicherlich noch ein paar Kündigungen eingehen, wenn die Rechnung kommt. Aber das Gros an Kündigung dürfte bekannt sein. Dazu die Fragen: - Welche Kriterien betreffend die Erreichbarkeit führen bei der Post zum Ausschluss der Zustellung?
- Kann die Briefzustellung durch eine Zustellgebühr erkauft werden und was würde das kosten?
- Welche Kriterien bezüglich Zugänglichkeit führen vergleichsweise bei den Grundversorgern Elektrizität, Gas und Telecom zum Ausschluss der Versorgung oder zu zusätzlicher Anschlussgebühr oder anderen vom Kunden zu übernehmenden Mehrkosten?
- Wie viel Postfachkunden haben fristgerecht gekündigt, von wie viel Postfachkunden im Jahr 2018?
Dann die zweite Kleine Anfrage: : Unter dem Rheinparkstadion Vaduz verläuft eine Gasleitung. Gemäss einem Bericht des liechtensteinischen Fernsehens wird im nächsten Jahr diese Gasleitung in einer Tiefe von 30 bis 50 Metern unter dem Stadion neu gebaut. Es würden Rohre mit stärkerer Wandstärke verwendet. In Liechtenstein habe man einen sehr hohen Level. Die Neuverlegung dieses Teilstückes kostet etwa CHF 1 Mio. Fakt ist: Die Gasleitung wurde lange vor dem Stadion gebaut. Man hat wissentlich auf die Gasleitung das Stadion gebaut. Interessant war auch zu hören, in Österreich gäbe es keine Störfallvorsorge, dort könne eine Leitung direkt neben einem Hochhaus sein. Da stellt sich natürlich die Frage: Müssen wir unbedingt einen höheren Sicherheitslevel wie Österreich anwenden? Und ist diese Leitung wirklich so gefährlich oder herrscht übertriebenes Sicherheitsdenken? Dazu die Fragen: - Sind, nachdem das Stadion fertig gebaut war, die Vorschriften verschärft worden?
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Störfalles exakt in dem Zeitpunkt, in dem das Stadion mässig bis voll besetzt ist?
- Warum gibt es im EWR-Land Liechtenstein eine Störfallvorsorge im Gegensatz zum EU-Land Österreich?
- Wurden beim Bau des Stadions Auflagen gemacht bezüglich der Haftung und Übernahme anderer Folgekosten im Zusammenhang mit der Gasleitung?
- Wer muss die Kosten für diese nachträgliche Leitungsumlegung bezahlen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Kleine Anfrage zu der : Seit gestern besteht gemäss Medienberichten Klarheit, dass Liechtenstein von der Europäischen Union nicht auf ihre neuerliche schwarze Liste jener Staaten gesetzt wird, gegen die es steuerrechtliche Bedenken gibt oder die sich beim Datenaustausch unkooperativ verhalten. Respekt und Dank für alle, die dazu beigetragen haben, ein solches erneutes Blacklisting wie vor den Sommerferien 2015 zu vermeiden. Bei einer Informationsveranstaltung der Treuhandkammer vom 30.11.17 haben Behördenvertreter informiert, dass die Regierung der EU zwecks Verhinderung dieses erneuten Blacklistings hinsichtlich des Listing-Kriteriums «Fair Taxation» Zusagen hinsichtlich diverser Aspekte des liechtensteinischen Steuergesetzes gemacht habe. Dazu meine Fragen:- Welche konkreten Zusagen hat die Regierung der Europäischen Union hinsichtlich des Eigenkapitalzinsabzugs und der Dividendenbesteuerung gemacht?
- Welche weiteren Zusagen hat die Regierung der Europäischen Union gegeben?
- Wer hat die gegebenen Zusagen unter Einbezug welcher Wirtschaftsvertreter oder -verbände erarbeitet?
- Welche Auswirkungen haben die Umsetzung dieser Zusagen nach Einschätzung der Regierung auf die einzelnen Sektoren der liechtensteinischen Wirtschaft?
- Ist mit den erteilten Zusagen damit zu rechnen, dass Liechtenstein nun auch von der einen oder anderen ländereigenen schwarzen Liste genommen wird, wie zum Beispiel in Spanien, wo dem Vernehmen nach das Delisting davon abhängig gemacht worden ist, ob Liechtenstein auf der schwarzen Liste der EU figuriere oder eben nicht? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurden sehr viele Kleine Anfragen gestellt. Und auf der anderen Seite haben wir eine nicht sehr reich befrachtete Traktandenliste. Die Regierung macht darauf aufmerksam, dass es voraussichtlich notwendig sein wird, nachdem nur etwas mehr als ein Tag zur Verfügung steht für die Beantwortung der Kleinen Anfragen, dass diese Beantwortung im Anschluss an die Landtagssitzung per E-Mail schriftlich erfolgen wird. Die Regierung wird sich bemühen. Aber ich denke, es wird sehr schwierig werden, sämtliche Anfragen in dieser kurzen Zeit beantworten zu können. Damit haben wir Traktandum 2 erledigt. -ooOoo-