Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung vom 5./6. Dezember 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Ich begrüsse Sie zur Landtagssitzung vom Dezember 2017. Ich habe folgende Absenzen für die ganze Sitzungsdauer bekannt zu geben: Der Abg. Eugen Nägele wird durch den stv. Abg. Michael Ospelt vertreten. Der Abg. Georg Kaufmann wird durch die stv. Abg. Helen Konzett vertreten. Der Abg. Thomas Rehak wird durch den stv. Abg. Ado Vogt vertreten und der Abg. Erich Hasler wird durch den stv. Abg. Peter Wachter vertreten. Morgen, Mittwoch, wird der Abg. Frank Konrad durch den stv. Abg. Rainer Beck vertreten werden.Die Traktandenliste der Landtagssitzung liegt Ihnen vor. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Abg. Violanda Lanter-Koller
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wie bereits angekündigt, stellt die Fraktion der Vaterländischen Union den Antrag, den Traktandenpunkt 13, Abkommen vom 21. August 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die gegenseitige Übernahme der Kosten für ambulante Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, von der Traktandenliste abzusetzen. Wir sind dezidiert der Auffassung, dass die bisherige Gesundheitspolitik mit der Aufrechterhaltung und sogar kürzlich erfolgten Stärkung der ärztlichen Bedarfsplanung nicht vereinbar ist mit dem Ziel des Abkommens. Dieses soll die Öffnung des ambulanten Gesundheitsmarktes und einen funktionierenden Grenzverkehr mit der Schweiz sicherstellen. Die unbestrittenen Vorteile des Abkommens sind die Vergrösserung des medizinischen Versorgungsangebots für die Patienten und die Wiederherstellung des Zugangs zum Schweizer Markt für nichtärztliche Leistungserbringer wie Apotheken oder Chiropraktoren. Diese haben seit der Teilsuspendierung des Notenwechsels im Jahre 2014 mit grösseren Umsatzeinbussen zu kämpfen, da ihnen Schweizer Patienten weggebrochen sind.
Wir sind aber der Auffassung, dass die Nachteile, die das Abkommen nach sich ziehen könnte, überwiegen und dessen mögliche Auswirkungen auf Liechtenstein genauerer Abklärungen bedürfen. Dazu gehören insbesondere die Mengenausweitung in die Schweiz und die faktische Aushebelung der liechtensteinischen Bedarfsplanung sowie die unabsehbaren Folgen auf die liechtensteinische ärztliche Grund- und Spezialversorgung. Unter diesen Bedingungen erachten wir es als sinnvoller, das Abkommen heute nicht zu behandeln, sondern unter Einbindung der liechtensteinischen Leistungserbringer die Strategie in der ambulanten Gesundheitsversorgung zu überdenken. Der liechtensteinische Handlungsspielraum muss aufrechterhalten werden, ohne dass die Chance, das Abkommen zu einem späteren Zeitpunkt in dieser oder einer adaptierten Form doch noch zu genehmigen, vertan wird. Sehr geehrte Abgeordnete, ich danke Ihnen, wenn Sie den Antrag unterstützen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, guten Morgen. Welche Vor- und Nachteile haben wir, wenn wir den Entscheid bezüglich Staatsvertrag verschieben? Wir stehen nicht kurz vor Ostern, aber trotzdem führen wir eine Henne-Ei-Diskussion, weil einige sich vor der Zustimmung zum Staatsvertrag eine Nachverhandlung und wieder andere vorab Verbesserungen im Gesundheitssystem wünschen. Aus meiner Sicht können wir gerne fordern. Aber aus welchem Grund sollte die Schweiz unseren Forderungen nachkommen? Regierungsrat Pedrazzini hat gemäss meinen Informationen das Maximum bereits herausgeholt. Darum werden diese Forderungen einer Bitte gleichkommen und mehr nicht. Somit wird sich der vorliegende Staatvertrag auch nicht in den nächsten Monaten ändern. Darum stellt sich primär die Frage, ob dieser Vertrag zu einer Verbesserung der Situation der Leistungserbringer führt. Der Liechtensteinische Dachverband von Gesundheitsberufen (LDG) hat 2016 die aktuelle Situation als existenziell bezeichnet. Wenn nun von einzelnen Gruppierungen von Leistungserbringern darauf hingewiesen wird, dass der Vertrag sehr wichtig ist und zu gleich langen Spiessen führt, und andere die Situation im Land als nicht optimal bezeichnen, dann müssen wir uns im Klaren sein, dass dies zwei Paar Schuhe sind. Hausaufgaben muss man selbst machen und darum ist für mich entscheidend, dass der Landtag dieses Traktandum bespricht. Bezüglich Hausaufgaben reicht es aber auch nicht, nur zu sagen, dass die aktuellen Regeln des liechtensteinischen Gesundheitssystems nicht passen, dass diese zu ändern sind. Aber die Zielrichtung muss vom Landtag kommen. Sicher können wir auch auf Zeit spielen, aber die Bevölkerung hat es verdient, zu wissen, welche Punkte der Landtag verändern will. Denn sonst werden wir diesen Staatsvertrag in ferner Zukunft wieder in identischer Form behandeln und hoffen, dass diese Hausaufgaben im Gesundheitssystem zu unserer Zufriedenheit gelöst werden. Aus diesem Grund bitte ich Sie, sehr geehrte Abgeordnete, dieses Traktandum nicht zu verschieben und damit eine inhaltliche Diskussion zu ermöglichen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung, guten Morgen. Wir haben uns im Vorfeld der heutigen Sitzung und Entscheidung auch überlegt, ob eine Vertagung des Abkommens nicht zielführender wäre. Ich bin zum Schluss gekommen, dass der Landtag das Traktandum behandeln und ablehnen sollte. Zum einen ist damit die Haltung des Landtags klar kommuniziert und die Verhandlungspartner wissen genau, was für den Liechtensteiner Landtag inakzeptabel ist und was der Landtag als Gesetzgeber möchte. Die Regierung hat das dann dementsprechend auszuführen. Neu verhandelt werden muss unserer Meinung nach in jedem Fall. Abstimmen ist für mich in dieser Sache besser als Vertagen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Es liegt Ihnen ein Antrag zur Absetzung des Traktandums 13 vor. Als zuständiger Regierungsrat möchte ich Sie über den Sachverhalt informieren und insbesondere die Entwicklungen der letzten Wochen in einen Kontext stellen. Zuerst möchte ich in aller Kürze zusammenfassen, wieso wir heute an diesem Punkt stehen. Die Diskussion über die Kostenübernahme von nichtärztlichen Leistungserbringern im Rahmen des Grenzärzteabkommens von 1938/1939 besteht schon sehr lange. Schon vor über zehn Jahren stellten Schweizer Behörden in der Korrespondenz mit unseren Behörden klar fest, dass die nichtärztlichen Leistungserbringer, also beispielsweise Physiotherapeuten, Chiropraktoren oder Apotheker, nicht unter dieses Abkommen von 1938/1939 fallen. Alle in der Folge unternommenen Versuche, die nichtärztlichen Leistungserbringer in das Abkommen von 1938/1939 einzuschliessen, fanden auf der Schweizer Seite kein Gehör. Zudem sah die Schweizer Seite in der Einführung der Bedarfsplanung für die Ärzte in Liechtenstein eine Vertragsverletzung des Grenzärzteabkommens. Parallel zur Teilsuspendierung des Notenwechsels zum Grenzärzteabkommen durch die Schweiz begann diese damit, das im Schweizer Krankenversicherungsgesetz verankerte Territorialitätsprinzip strikt durchzusetzen. Das hiess, dass alle nichtärztlichen Leistungserbringer nicht mehr mit Schweizer Kassen abrechnen konnten - mit Ausnahme derjenigen, die unter die Vaduzer Konvention fallen. In aller Dringlichkeit hat der Dachverband der Leistungserbringer im Gesundheitswesen die Regierung im Frühjahr 2016 darum ersucht, ein Abkommen zur Marktöffnung zu verhandeln, da viele seiner Mitglieder in ihrer Existenz gefährdet seien. Schon etwas weniger als ein Jahr danach konnte nach intensiven Verhandlungen auf Ministerebene ein Abkommen unterzeichnet werden. Das vorliegende Abkommen ist ein Verhandlungsergebnis zwischen zwei Staaten, welche ihre jeweiligen Interessen abgebildet sehen. Es mussten Zugeständnisse auf beiden Seiten gemacht werden, was gemeinhin der Logik von Verhandlungen entspricht. Nun ist der Landtag gefordert, das Verhandlungsergebnis und dessen Implikationen zu bewerten und darüber zu entscheiden. Zunächst möchte ich betonen, dass eine der wesentlichen Grundlagen des Abkommens darin besteht, dass jeder Vertragspartner die Zulassung der Leistungserbringer und damit insbesondere die Ärztedichte auf seinem Staatsgebiet selbst steuert. Es ist im Abkommen stets von Leistungserbringern die Rede, die nach dem nationalen Recht des anderen Staates zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen sind. Das impliziert, dass es auch solche gibt, die nicht zur Abrechnung mit der OKP zugelassen sind. Wenn kein Vertrauen besteht, dass der jeweils andere Vertragspartner eine wirksame Steuerung des Angebots auf seinem Staatsgebiet vornehme, ist dem Abkommen faktisch die Grundlage entzogen. Dieses Vertrauen scheint nach meiner Beobachtung bei vielen Abgeordneten nicht vorhanden zu sein, sei es, weil sie für die Einschätzung der rechtlichen Lage in der Schweiz nicht über genügend Informationen verfügen oder die rechtlichen Vorschriften als zu leicht zu umgehen taxieren. Solange das Vertrauen in die Steuerungskraft des anderen Staates nicht in überwiegendem Masse besteht, kann das Abkommen im Landtag keine Mehrheiten finden. Dieselben Befürchtungen gelten übrigens auch für den parlamentarischen Prozess in der Schweiz, der ja auch noch bevorsteht. Schweizer Parlamentarier könnten genauso argumentieren, dass Liechtenstein eine zu hohe Ärztedichte zulasse und daher eine Gefahr für Kostenerhöhungen in der benachbarten Schweiz bestünde. Sie müssen ebenfalls ein Vertrauen darin besitzen, dass bei uns eine wirksame Steuerung des Zugangs zur Krankenkasse besteht. In diesem Sinne wäre eine vereinzelt geforderte ersatzlose Abschaffung der liechtensteinischen Bedarfsplanung alles andere als vertrauensfördernd. Nun stellt sich die Frage: Welche Optionen bestehen? Im Vorfeld der Behandlung dieses Abkommens durch den Landtag war öfters von «Nachverhandeln des Abkommens» zu lesen. Man solle in Nachver-handlungen mehr herausholen. Die Frage, die sich dabei aber stellt, ist, für wen man mehr herausholen soll. Für die liechtensteinischen Patienten kann man nicht mehr herausholen als im vorliegenden Abkommen. Für die nichtärztlichen Leistungserbringer könnte höchstens der Geltungsbereich von St. Gallen und Graubünden auf die ganze Schweiz ausgedehnt werden, aber das würde in der Praxis wohl kaum etwas ausmachen. Die liechtensteinischen Ärzte mit OKP-Vertrag sind heute gegenüber allen anderen Leistungserbringern in unserem Land in einer vergleichsweise komfortablen und privilegierten Situation, denn für sie gelten schon offene Grenzen. Ob diese komfortable Situation allerdings langfristig gesichert ist, insbesondere bei einer Ablehnung Liechtensteins zu einem umfassenden Abkommen über offene Märkte, ist für mich fraglich. Ein weiterer Punkt, der des Öfteren genannt wurde, ist die Bedarfsplanung und deren Verhältnis zum Abkommen. So wurde unter anderem ausgeführt, dass die liechtensteinische Bedarfsplanung angepasst werden soll, bevor dem Abkommen zugestimmt werden könne. Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals in aller Deutlichkeit betonen, dass die ersatzlose Abschaffung der Bedarfsplanung für mich keine Option ist. Ich bin der Ansicht, dass es eine wirksame Form der Steuerung der Zulassung von Ärzten zur Krankenversicherung geben muss. Es ist vielen nicht bekannt, dass Ärzte aus ganz Europa, sofern sie unserer Sprache mächtig und sonst unbescholten sind, in Liechtenstein eine Praxis eröffnen können. Auch wenn sie beispielsweise in Österreich wohnen, wird ihr Einkommen in Liechtenstein besteuert. Der Grund liegt darin, dass es in Doppelbesteuerungsabkommen üblich ist, bei der Ausübung von sogenannten freien Berufen, wie Ärzten oder Rechtsanwälten, die Einkünfte in dem Land zu besteuern, in dem sie generiert werden. Liechtenstein ist also ein extrem attraktiver Standort für Arztpraxen und das Wachstum kann enorm sein, wie wir in der Zeit nach dem EWR-Beitritt gesehen haben. Deshalb braucht es eine wirksame Form der Zulassungssteuerung zur Krankenversicherung. Liechtenstein hat sich im Jahr 2004 für eine Zulassungssteuerung in Form einer Bedarfsplanung entschieden. Allerdings hatte das System einige Schwächen, welche mit der KVG-Revision 2015 hoffentlich beseitigt wurden. Es waren sehr lange und intensive Diskussionen über die Dauer von Vertragsverhältnissen, die Kündbarkeit und die Kriterien und Methoden zur Überprüfung der Einhaltung von Verträgen. Diese Diskussionen begannen 2014 und setzten sich 2015 bei der Behandlung der Revision im Landtag fort, gefolgt von einer Volksabstimmung nach einem Referendum im Jahr 2015. Und erst jetzt, auf den 1.1.2018, werden nach dem gesetzlich festgelegten Auslaufen der alten Verträge die neuen Verträge wirksam. Es sind alternative Modelle zur heutigen Bedarfsplanung wohl denkbar. Man muss sich aber die Frage stellen, ob diese besser sind als das heutige System. Man muss sich fragen, ob diese Alternativen die gleiche Wirksamkeit besitzen und ob sie bezüglich des vorliegenden Abkommens und dessen Funktionsprinzip, nämlich die Steuerung der Dichte von Leistungserbringern in beiden Staaten, einen Unterschied machen. Beispielsweise würde die Vertragsfreiheit zwischen Kassen und Leistungserbringern, der ich übrigens einiges abgewinnen kann, in Bezug auf das Abkommen überhaupt keinen Unterschied machen. Es gäbe auch dann zugelassene und nicht zugelassene Leistungserbringer, bloss wäre der Mechanismus zur Festlegung ein anderer als heute. Die Neukonzeption der Bedarfsplanung ist also nicht eine Aufgabe, welche in wenigen Monaten erledigt ist. Die Erfahrung lehrt, dass dafür eher eine Legislaturperiode anzusetzen ist. Wir müssen uns also der Tatsache bewusst sein, dass eine Verschiebung der Umsetzung des Abkommens mit der Schweiz auf einen Zeitpunkt nach der Neuordnung der Bedarfsplanung eine Verschiebung um mehrere Jahre bedeuten würde. In dieser Zeit wird für die nichtärztlichen Leistungserbringer kein Marktzugang zur Schweiz bestehen. Diejenigen, welche am Ende dieser Zeitperiode noch im Markt sind, sind logischerweise nicht auf diesen Marktzugang angewiesen, sonst hätten sie ihre Tätigkeit schon lange einstellen müssen. Eine mögliche Alternative zum vorliegenden Abkommen wäre die Schaffung von Möglichkeiten zur Kostenübernahme bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung. In der Schweiz wurden neue gesetzliche Grundlagen für derartige Programme geschaffen. Sie müssen vom Bundesamt für Gesundheit bewilligt werden und das Gesuch muss von einem oder mehreren Grenzkantonen und von einem oder mehreren Versicherern gemeinsam eingereicht werden. Das heisst, die Initiative müsste vom Kanton oder von einer Krankenkasse ausgehen. Wir könnten zwar unsere Wünsche deponieren, es bliebe allerdings abzuwarten, ob ein derartiges Gesuch von den Kantonen und von einer oder mehrerer Krankenkassen eingereicht würde. Bei der Bearbeitung eines derartigen Gesuchs bezüglich nichtärztlicher Leistungserbringer würde sicher kritisch geprüft werden, wie der Marktzugang bei den Ärzten ausgestaltet ist. Das heisst, der teilsuspendierte Notenwechsel würde auf Schweizer Seite sicher in die Überlegungen miteinbezogen. Ebenso ist fraglich, ob ein solches Programm, das auch widerrufen werden kann, einem soliden Staatsvertrag vorgezogen werden soll. Mit diesen Informationen hoffe ich, dass ich Ihnen einige Anhaltspunkte geben konnte, welche Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, zum Teil reicht nicht eine Legislaturperiode, zum Teil braucht es vier Legislaturperioden, bis man für gewisse Projekte, gerade im Bereich des Gesundheitswesens, hier drin Mehrheiten hat. Das sagt einiges über die Effizienz gewisser Hohen Häuser aus, um es gerade auf den Punkt zu bringen. Zum Antrag der VU: Was soll man damit machen? Ich denke mir, wir sind gewählte Volksvertreter, wir sollten Diskussionen führen. Man kann über dieses Abkommen durchaus geteilter Meinung sein, was hier effektiv der Weisheit letzter Schluss ist. Aber hier jetzt das Traktandum abzusetzen und die Diskussion eben nicht zu führen, das scheint mir doch der falsche Ansatz zu sein.Der Herr Gesellschaftsminister hat jetzt zwar einige Ausführungen gemacht, aber ich denke mir, mitunter könnte auch die Regierung von dieser Debatte profitieren. Es werden mitunter neue Aspekte eingebracht, neue Ideen kreiert. Dementsprechend muss man einfach über diese Sachen diskutieren. Wenn man sich in letzter Zeit die Zeitungen so durchgelesen hat, gibt es hier natürlich eine Fülle von Meinungen. Wir werden es nicht allen recht machen können - das können Sie gerade vergessen. Im Gesundheitswesen hat man es viel zu lange den Leistungserbringern recht gemacht. Und wer hat die Zeche bezahlt? Das waren die Prämienzahler. So ging es hier drinnen mindestens ein Jahrzehnt seit dem Jahr 2001, um es einmal auf den Punkt zu bringen. Dementsprechend müssen diese Diskussionen geführt werden, wir müssen der Regierung schon sagen, was nicht gut an diesem Abkommen ist. Gehen wir einmal davon aus, das Abkommen findet eine Mehrheit, dann muss ja der Herr Pedrazzini nicht nach Bern reisen, um das Abkommen nachzuverhandeln. Sollte es aber keine Mehrheit geben, dann wird man dieses Abkommen mitunter nachverhandeln müssen und dann werden eben diese Argumente, die hier drinnen ins Feld geführt werden, sehr zentral sein. Aber diese Argumente muss man darlegen. Nur zu sagen, die Bedarfsplanung ist schlecht - ja, meine Damen und Herren, dann sagen Sie doch der Regierung, was Alternativen sind zur Bedarfsplanung. Wollen Sie diese abschaffen? Dann haben wir alle aus Europa hier in Liechtenstein, die gerne eine Praxis eröffnen würden, was übrigens mehr als nachvollziehbar ist aus Sicht des Unternehmers beziehungsweise Leistungserbringers. Aber wie gesagt, hier jetzt diese Debatte nicht führen zu wollen, das wäre doch sehr schade und ich kann diesen Antrag nicht unterstützen. Wir müssen der Regierung schon sagen, was mitunter nicht gut ist an diesem Abkommen, damit sie ein besseres Abkommen aushandeln kann. Und ohne Diskussionen werden wir unserem Auftrag als Volksvertreter definitiv nicht gerecht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur an zwei Sachen festmachen, weshalb ich ebenfalls den Antrag von der VU-Fraktion unterstütze. Ich möchte anschliessen oder den Ball aufnehmen, den der Abg. Wendelin Lampert soeben gespielt hat. Wir müssen der Regierung schon sagen, um was es bei diesem Abkommen geht und was die Regierung anders machen soll bei diesem Abkommen. Leider hat es die Regierung versäumt, entsprechende Stellungnahmen bei den Verbänden einzuholen. Es wurde eine Stellungnahme eingeholt beim LKV. Diese Stellungnahme haben wir nur in beschwichtigender Form im Abkommen wiedergefunden. Ich habe dann angefordert, dass diese Stellungnahme allen Abgeordneten zugestellt wird, was auch gemacht wurde. Dort tönt es natürlich ganz anders. Wenn man mehrere Stellungnahmen bei den Verbänden und bei allen Playern eingeholt hätte, dann hätte man schon die Argumente, weshalb ein Abkommen gut ist und was dort hätte anders gemacht werden müssen. Aber diese Stellungnahmen wurden entweder wissentlich oder einfach sonst nicht eingeholt, weil es verpasst wurde. Zudem hatte der LKV - er hatte es auch im Schreiben gesagt - fast keine Zeit um eine Stellungnahme abzugeben. Ich gehe jetzt auf zwei Punkte ein, mit denen ich begründe, weshalb ich für eine Absetzung bin: Liechtenstein leitet mit diesem Abkommen die Standortverlagerung des Gesundheitsmarktes und der Kompetenz wirklich nach St. Gallen und Graubünden und die Schweiz im Allgemeinen. Dieses Abkommen ist für Liechtenstein deshalb nicht nur ein unzureichendes und unbefriedigendes, es liegt auch völlig schräg in der derzeitigen Gesundheitspolitik der Gesundheitsversorgungsregion Liechtenstein-Schweiz. Von der Regierung müssen grundsätzlich zwei Fragen dringend einer Klärung beziehungsweise Lösung zugeführt werden. Die Themenbereiche sind die Marktöffnung und die Bedarfsplanung. Die Marktöffnung: Das Abkommen sieht eine völlig einseitige Öffnung des ambulanten Marktes, und zwar nicht nur der ambulanten niedergelassenen Leistungserbringer, sondern auch im ambulanten Spitalbereich gemäss dem Schreiben des Gesundheitsministers in die ganze Schweiz vor; wobei umgekehrt die Schweiz bei massiven Restriktionen bleibt und nur die Versicherten der Kantone Graubünden und St. Gallen für den Liechtensteiner Markt zulässt und da nur denen mit OKP-Vertrag. Das ist prinzipiell eine Ungleichheit - grössen- und mengenmässig. Der Markt kann durchaus weiter geöffnet werden, allerdings nur mit Gegenrecht. Wenn Liechtenstein seinen Versicherten die ganze Schweiz öffnet, dann müssten auch allen Schweizer Versicherten alle Leistungserbringer in Liechtenstein zugänglich sein. Wenn es beim sogenannten kleinen Grenzverkehr bleibt, also nur St. Gallen wie bisher beziehungsweise die beiden Nachbarkantone St. Gallen und Graubünden - was wegen des Kooperationsvertrages des Liechtensteinischen Landesspitals mit dem Kantonsspital Graubünden durchaus erstrebenswert ist -, können Liechtensteiner Versicherten grundsätzlich auch nur diese beiden Kantone zugänglich sein.Wie gesagt, wenn wir es für nötig erachten, dies für unsere Versicherten wohin auch immer zu erweitern, können wir das autonom und ohne Schweiz und ohne einen Staatsvertrag sowieso machen. Und natürlich muss auch hier gelten, dass Bündner und St. Galler Versicherte alle Liechtensteiner Leistungserbringer konsultieren können. Grundsätzlich müsste auch die Ausnahmeregelung für Laboranalysen fallen. In der Praxis hat das Labor Risch dieses Problem für sich bereits gelöst, aber Liechtenstein hat das Nachsehen in puncto Abfluss Steuersubstrat und Arbeitsplätze.Für ein Abkommen, das für gleich lange Spiesse sorgen soll, ist es zwingend nötig, dass auch der stationäre Spitalsektor in die Betrachtung miteinbezogen wird. Dazu müssen die Finanzströme aus allen Bereichen, ambulant und stationär, in beide Richtungen - Schweiz und Liechtenstein - bekannt sein, vorzugsweise nicht nur im OKP-, sondern auch im Zusatzversicherungsbereich. Die Regierung ist diesbezüglich aufgefordert, diese Daten zu erheben und dem Landtag zugänglich zu machen. Dann zur Bedarfsplanung: Die Bedarfsplanung ist bei einer derart weitreichenden Marktöffnung als obsolet anzusehen. Das bisher angeführte Argument der Mengenausweitung und des damit verbundenen Kostenschubs damals für die Einführung und im Weiteren für deren Aufrechterhaltung ist jedenfalls nicht mit der angestrebten Marktöffnung zu vereinbaren. Die Bedarfsplanung dient dazu, den Zustrom vornehmlich von Ärzten einzuschränken. Es haben sich mit dieser Regelung zwei Klassen von Ärzten gebildet. Alle sind zwar zugelassene Leistungserbringer, aber nicht alle haben einen OKP-Vertrag. In der Schweiz haben alle zugelassen Ärzte auch automatisch einen OKP-Vertrag. Es stimmt zwar, dass auch die Schweiz Zulassungsregelungen kennt. Die werden dort laut der von der Regierung im Bericht und Antrag angeführten Studie aber wesentlich pragmatischer, teils ohne Erhebung von Höchstzahlen oder Abstellen von Ärztedichten, umgesetzt. Und wenn eine Zulassung einmal erteilt ist, ist damit auch ein OKP-Vertrag verbunden. Es entstehen so nicht zwei Klassen von Ärzten, vor allem muss der Versicherte keine Extraprämie entrichten. Die Bedarfsplanung betrifft ja nicht nur Ärzte, auch die Versicherten sind daran gekoppelt und haben ihrer Wahlfreiheit dadurch verloren oder zahlen eben CHF 40 monatlich, was im Jahr CHF 480 Versichertenprämie ausmacht. Das sind alles Gründe, die Bedarfsplanung abzuschaffen.Die Zeiten haben sich geändert: Vielerorts besteht bereits ein Ärztemangel, auch im Kanton St. Gallen. Und es ist Zeit, dass sich Liechtenstein darauf einstellt. Es ist grundlegend wichtig, die Gesamtthematik «ambulant und stationär» zu betrachten, weil insbesondere im stationären Bereich dermassen viel Geld Richtung Schweiz fliesst. Fazit: wenn Marktöffnung, dann Gegenrecht und Abschaffung der Bedarfsplanung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Geschätzte Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass wir uns jetzt darüber unterhalten, ob wir dieses Abkommen von der Tagesordnung absetzen möchten, und nicht unbedingt darüber, ob wir diesem Abkommen zustimmen möchten oder nicht. Und ich möchte Sie bitten, Ihre Voten vermehrt darauf auszurichten oder zu begründen, warum das Abkommen oder das Traktandum abzusetzen ist oder eben nicht abzusetzen ist. Wenn wir der Überzeugung sind, dass das Traktandum abzusetzen ist, dann müssen wir uns auch nicht über die Inhalte unterhalten. Ich persönlich bin der Ansicht, wir sollten uns über die Inhalte unterhalten, aber dann müssen wir auch nicht absetzen.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich kann mich dem Votum des Abg. Lampert voll und ganz anschliessen. Dieses Abkommen hat Vor- und Nachteile. Jeder Liechtensteiner ist oder wäre von diesem Abkommen betroffen. Es gibt Personen, die profitieren, es gibt solche, die nicht gross betroffen sind oder nur wenig betroffen sind, und es gibt solche, die sicher auch negativ betroffen sind, potenziell. Aber allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann - auch nicht wir Landtagsabgeordneten. Auch wenn es unangenehm ist, zu entscheiden, wir sind gewählt, zu entscheiden und Haltung zu beziehen und uns nicht aus der Verantwortung zu ziehen. Es liegt jetzt dieses Abkommen auf dem Tisch und ich denke, dieses soll auch behandelt werden, auch wenn es vielleicht für einige angenehm wäre, dieses nicht zu behandeln. Darum bin ich gegen diesen Absetzungsantrag und werde ihm nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich ganz kurz fassen, ich bin ganz klar gegen diesen Absetzungsantrag. Ich möchte diese Debatte führen und inhaltlich führen, wenn wir zum Traktandenpunkt kommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ob der Morgen so gut ist, bin ich mir im Moment jetzt gar nicht mehr so sicher. Ich bin schon sehr erstaunt, was sich hier abspielt, schon im Vorfeld abgespielt hat. Ich denke, ich werde einmal mein Image des «laid-back dad», des entspannten Vaters, ein wenig ablegen und doch weniger diplomatische Zurückhaltung wie in den letzten Landtagssitzungen zuvor an den Tag legen. Denn ich bin der Ansicht, dass das Verhalten der Vaterländischen Union hier gröbst fahrlässig ist. Also ich war mehr als erstaunt, als ich die Zeitungsberichte gelesen habe, wo mitgeteilt wurde, dass die VU-Fraktion den Absetzungsantrag stellt, und im gleichen Zug die Drohung ausspricht, eine Drohung, gegebenenfalls dem Abkommen nicht zuzustimmen. Ich finde das eine Ungeheuerlichkeit. Ich werde Ihnen einmal sagen, ich bereite meine Voten in der Regel nicht vor, aber ich mache mir Stichworte. Ich habe mir vorhin ein paar Stichworte gemacht. Nur damit Sie mir in meinem Ausführungen auch folgen können, möchte ich Ihnen kurz meine Stichworte vorlesen. Keine Angst, ich werde keine inhaltlichen Sachen machen, es geht nur zum Prozedere und zur Vorgehensweise der Koalitionspartner. Ich habe Stichworte zur VU-Fraktion aufgeschrieben: Drückeberger, Zuckerguss, staatstragend, Leserbrief, Ärztepartei, Koalition. Dann habe ich noch etwas zur FBP-Fraktion, zum Abg. Johannes Kaiser und zur FL-Fraktion. Aber wie ich das dann ausgestalte, werden Sie sehen. Ich werde mich nicht zu lange fassen. Zuerst zu Fraktion der Freien Liste: Hut ab vor dieser Einstellung; ganz eine klare Meinung, man kann sich entscheiden: Ja oder Nein? Sie sagen Nein. Ich sage Ja. Aber das ist so in Ordnung, das ist eine ganz klare Geschichte. Ich habe gesagt, ich darf das hier ja auch sagen, ich empfinde die VU-Fraktion als Drückeberger, weil Sie sich eben dieser politischen Entscheidung entziehen. Sie sagen zuckersüss, wir wollen mehr Gelegenheit geben, um dieses Abkommen auch ausführlich zu besprechen. Ich denke mir, da gibt es nicht mehr viel zu besprechen. Wenn Sie den Ausführungen des Gesundheitsministers zugehört haben, dann wissen Sie auch, wo es steht. Es ist ein Staatsvertrag. Und ich denke auch, die Aussenwirkung ist katastrophal, wenn wir ein solches Werk, das ausgehandelt wurde zwischen zwei Regierungsorganisationen, einfach fahrlässig hier zurückweisen. Die Vaterländische Union hat auch darauf hingewiesen, dass sehr viele Kommentare und Leserbriefschreiber sich zu diesem Thema geäussert hätten. Aber ich habe mir dann, wenn ich so gesehen habe, wer diese Leserbriefe dann unterschrieben hat, schon auch meine Gedanken gemacht, weil diese Namen ja immer wieder im gleichen Zusammenhang auftauchen.Zur Koalition ist zu sagen: Ich muss schon sagen, eigentlich müsste ich mich schrecklich freuen als Opposition, dass die Koalition nach nur nicht einem ganzen Jahr schon in so wichtigen Dingen sich nicht mehr einig ist. Was hat man uns denn da versprochen? Was hat man der Bevölkerung versprochen? Der Bevölkerung hat man versprochen, dass die Koalition das Land vorwärtsbringen wird. Und jetzt ist man in einer so wichtigen Materie wie einem Staatvertrag nicht einmal einig, um das gemeinsam zu tragen. Ein Armutszeugnis in meinen Augen. Aber ich darf das ja auch sagen, ich bin ja Opposition und ich fühle mich sehr wohl dabei. Zum Abg. Johannes Kaiser muss ich sagen, ich habe mich schon auch sehr gewundert, dass Sie sich so gegen den eigenen Minister stellen. Ich denke einmal, es darf jeder seine eigene Meinung haben, aber dass man so vorprescht in der Presse, das ist auch für mich ein wenig ein interessantes Gebaren. Und ich denke, dass zeigt für mich etwas, was ich früher schon einmal erlebt habe. Ich denke, Sie sollten vielleicht aufpassen - aber ich möchte Ihnen keine Ratschläge geben -, ob Sie Ihre Fraktion eigentlich noch zusammenhalten können. Aber auch das steht mir als Opposition frei, um dies zu sagen. Ich komme nun zum Schluss: Sie wissen es ja, Sie haben es gehört, ich stehe voll und ganz hinter dem Abkommen. Ein Absetzen von der Traktandenliste wäre für mich gleichbedeutend mit dem Nichtgenehmigen und ich hoffe, dass wir hier eine Mehrheit finden, dass wir zumindest darüber diskutieren können. Natürlich würde es mich noch mehr freuen, wenn wir dieses Abkommen positiv ratifizieren könnten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ja, ich fange gerade am besten beim Kollegen Jürgen Beck an und bei Ihrer Sorge ob dem Wohlergehen der Koalition. Ich glaube, das ist kein Thema, das die Koalition in deren Grundfesten erschüttern wird. Und auch eine Koalition darf in Sachfragen unterschiedlicher Meinung sein. Wären wir das nämlich nicht, hätten wir genau wiederum von Ihnen einen anders lautenden Vorwurf. Ich möchte aber ein paar andere Voten aufnehmen. Herr Kollege Daniel Oehry, Sie haben gemeint, eine Ablehnung oder eine Absetzung des Traktandums sei gleichbedeutend mit der Forderung nach Nachverhandlungen mit der Schweiz. Dem ist nicht so und das hat auch die Kollegin Lanter-Koller ausdrücklich gesagt. Unsere Fraktion hat nicht per se etwas gegen dieses Abkommen, gegen diesen Staatsvertrag. Das Problem ist einfach, dass er einfach nicht mit der derzeitigen inländischen Situation kompatibel ist. Das zweite Problem - und da nehme ich gerne den Kollegen Kaiser auf - ist, dass dieser Staatsvertrag offensichtlich im Wege der Vernehmlassung nicht breit abgestützt worden ist. Wir haben die Ärztekammer, die Bedenken anmeldet, wir haben den Liechtensteinischen Krankenkassenverband, der Bedenken anmeldet. Jetzt müsste man sich fragen, wer hat denn die Vorteile aus diesem Abkommen? Da müsste man sagen, wenn es sicher wäre, dass die Patienten, um die geht es ja am Schluss, langfristig Vorteile aus diesem Abkommen ziehen, oder dass dieses Abkommen, wenn es nur so einseitig ist, eine Erosion der Grundversorgung befürchten lässt, dann hätte sich zumindest die LIPO, die Patientenorganisation, in die Bresche schlagen müssen für dieses Abkommen zum jetzigen Zeitpunkt. Das Votum der Kollegin Konzett ist ja schon wieder, wie schon des Öfteren bei der Freien Liste, man kraftmeiert, man sagt: Jetzt lehnen wir einmal ab, und dann tun wir neu verhandeln. Die Eidgenossenschaft wird schon nicht auf Neuverhandlungen mit uns warten. Die haben nämlich einen Bundesverfassungsartikel, der die Hausarztmedizin schützt, und in diesem Sinne hat Bundesrat Berset auch sehr, sehr gut verhandelt. Unsere Sorge - und das hat nichts, Herr Kollege Beck, mit Fahrlässigkeit zu tun - ist, dass wir, wenn wir dieses Traktandum heute behandeln, eine Entscheidung treffen müssen. Eine Entscheidung, die knapp ausfallen kann. Ich habe keine Probleme, zu entscheiden, aber eine Entscheidung kann knapp ausfallen, in der Dynamik der Debatte kann es unter Umständen sogar ein Zufalls-Ja oder Zufalls-Nein geben. Mit dieser Debatte, die wir mit einer Abstimmung beenden müssen, werden wir Gewinner und Verlierer erzeugen. Und ob das eine gute Sache ist, mitunter mit einem Zufallsmehr oder einem Zufalls-Ja oder Zufalls-Nein in dieser wichtigen Sache Gewinner und Verlierer zu erzeugen, das wage ich zu bezweifeln. Mir persönlich geht es einfach letztendlich darum, dieses Abkommen, das wohl nicht nachverhandelbar ist, im Lande breiter abzustützen, allenfalls Anpassungen im nationalen Recht vorzunehmen, damit dieses Abkommen breite Zustimmung finden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf Sie nochmals daran erinnern, dass möglichst jetzt eine inhaltliche Debatte zu vermeiden ist. Es geht jetzt wirklich nur darum, ob wir dieses Traktandum von der Tagesordnung absetzen oder eben nicht. Ich wünsche mir nach wie vor die inhaltliche Debatte, aber im Rahmen des Traktandums 13.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder. Ich frage mich, was wollen die Abgeordneten, die dieses Traktandum absetzen wollen? Das Innerstaatliche können wir selbst machen, dafür muss dieses Abkommen oder dieses Traktandum nicht abgesetzt und auch nicht abgelehnt werden. Und für Nachverhandlungen müssen wir auf die Schweiz zugehen.Aus eigener Berufserfahrung kann ich Ihnen allerdings sagen, Nachverhandlungen sind immer relativ schwierig, denn die Gegenpartei wird nicht Zugeständnisse machen, ohne dass wir ihr irgendetwas anbieten können. Und da frage ich mich schon, was kann das sein? Mir fehlen da die Antworten, ich habe keine. Vielleicht können mir dies die Personen oder die Abgeordneten hier drin sagen, die dieses Traktandum absetzen wollen. Ich denke, diese Information wäre nicht nur für mich hilfreich, sondern auch für den Regierungsrat Pedrazzini, damit er weiss, wenn er dann nachverhandeln soll, was er überhaupt nachverhandeln soll. Ein bisschen eine Wegweisung müsste man ihm schon geben. Denn einfach nur zu sagen, ja, die Hausaufgaben sind nicht gemacht, wir setzen ab, das finde ich nicht unbedingt eine konstruktive Art und Weise. Da erwarte und hoffe ich auch, dass diesbezüglich noch Informationen nachgereicht werden von den Personen oder Abgeordneten, die das Traktandum absetzen wollen. Ich jedenfalls werde dem Absetzungs- beziehungsweise Verschiebungsantrag nicht zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte zuerst auf Ihre Ausführungen, Herr Gesundheitsminister, zurückkommen. Diese sind für mich zugegebenermassen nur schwer nachvollziehbar. Sie haben ausgeführt, dass Sie nach wie vor an der Bedarfsplanung festhalten. Für uns, vor allem für die gesamte Vaterländische Union, ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn man auf der einen Seite den Markt in der Schweiz öffnet und somit mit diesem Abkommen den Patienten und Patientinnen das Recht gibt, über die OKP bei sämtlichen Ärzten in der Schweiz abzurechnen - das ist auf der einen Seite sehr, sehr gut und grundsätzlich zu befürworten -, aber im Inland an der Bedarfsplanung festhält. Dies ist einfach in dem Sinne nicht logisch und nicht nachvollziehbar. Sie gehen ja davon aus, dass mehr Ärzte oder das grössere Angebot dazu führt, dass dann auch die Kosten im Inland wesentlich steigen. Wieso das jetzt im Ausland nicht so sein soll, ist für mich in dem Sinne nicht nachvollziehbar. Dann müssen wir einfach auch sehen, dass wir hier mit diesem Abkommen sehr, sehr grosse Hebel im Gesundheitsbereich bewegen. Hier geht es um sehr, sehr viel Geld. Und ich denke, wir können uns einfach auch die Zeit nehmen, dass wir uns hier im Inland nochmals Gedanken machen, was für Konsequenzen dieses Abkommen denn wirklich hat. Denn wir, die Abgeordneten hier, haben uns, ich sage jetzt, höchstens in den letzten ein, zwei Monaten über dieses Abkommen inhaltlich Gedanken gemacht. Mehr Zeit war nicht da, und ich denke einfach, dass wir uns diese Zeit einfach geben müssen.Dann hat der Abg. Seger ausgeführt, was denn der Herr Gesundheitsminister überhaupt nachverhandeln soll, was er mitnehmen soll. Für mich ist es weniger eine Frage des Nachverhandelns, für mich ist es mehr eine Frage der Kompatibilität zwischen dem Abkommen und der Bedarfsplanung. Man muss sich intern wirklich nochmals Gedanken machen: Passen diese beiden Systeme zusammen? Unseres Erachtens eben nicht. Ich bitte einfach den Herrn Gesundheitsminister, das möchten wir ihm mitgeben, dass das nochmals überprüft wird. Dann hat es eben geheissen, wir seien Drückeberger. Nein, sind wir nicht, wir befürworten ja grundsätzlich ein Abkommen. Es ist ja nicht so, dass wir das nicht wollen, aber es soll einfach in sich stimmig, mit den innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen kompatibel sein. Und dies wird unsererseits im Moment einfach bezweifelt.Dann zum Abg. Beck, wir kennen uns ja schon länger, wir hatten auch schon miteinander das Vergnügen in der Legislatur 2009 bis 2013: Sie müssen sich keine Sorgen über die Koalition machen. Ich denke, die Regierung arbeitet sehr, sehr gut und hat unser vollstes Vertrauen. Also von dem her müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wie gesagt: Ich bin für die Absetzung dieses Traktandums, einfach um innerstaatlich hier nachzubessern und sich innerstaatlich nachmals Gedanken zu machen, ob dieses Abkommen mit den innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen kompatibel ist. Dies ist mein Anliegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Wie es die Abg. Violanda Lanter-Koller anfangs ausgeführt hat, bin ich auch klar für die Absetzung des Traktandums. Auch haben wir von verschiedenen Abgeordneten gehört, dass wir Volksvertreter sind und eine Meinung bilden müssen. Dem stimme ich schon zu, aber eine Absetzung des Traktandums ist für mich auch eine Meinung, und zwar eine strategische. Die Regierung kann sich dann sehr wohl eine Meinung bilden, was der Landtag davon hält. Auch kann es gut sein, dass dies die Meinung des Volkes auch sein könnte, wenn wir es absetzen und wir uns im Inland nochmals Gedanken für ein gewinnbringenderes Abkommen für alle involvierten Parteien machen. Auch finde ich es ein besseres Zeichen gegenüber dem Nachbar Schweiz, das Traktandum abzusetzen und zu verschieben, als wenn wir es zersägen und ihm eine Absage erteilen. Negativ ist für mich auch, dass keine Vernehmlassung stattfand. Ich denke, dass trotz der geltenden Praxis, wie es im Bericht und Antrag ausgeführt ist, die Verbände, wie Ärztekammer, Krankenkassenverband, Apothekerverein etc., bei einem solch wichtigen Vertrag, welcher sie unmittelbar betrifft, auch ein Mitspracherecht gehabt hätten. Zu wie vielen Stellungnahmen es ja im Nachhinein geführt hat, haben wir alle gesehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Erlauben Sie mir kurz eine Replik, bevor ich das wieder vergesse bei Traktandum 13. Aber ich möchte nur ganz klar festhalten, negativ für mich ist, dass die Ärztekammer gewissen Leistungserbringern einen Maulkorb übergezogen hat. Das finde ich ungeheuerlich. Und dann möchte ich ganz klar sagen, dass der Apothekerverein sowie auch die Chiropraktoren eine Stellungnahme abgegeben haben. Ich habe hier genügend Papier, das eigentlich das Gegenteil von dem sagt, was ich jetzt gehört habe, dass nur der Krankenkassenverband und die Ärztekammer eine negative Stellungnahme abgegeben haben. Und dann noch etwas an den Kollegen Christoph Wenaweser: Dass sich die LIPO nicht geäussert hat, stimmt gerade auch nicht. Ich zitiere hier aus einem Interview des «Volksblatts» Josef Marxer, Präsident der LIPO: «Aus dieser Sicht ist das Abkommen zwar eine Verbesserung, denn wir möchten ein möglichst gutes Angebot für die Bevölkerung - mit Abschottung schaffen wir das nicht.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, damit können wir zur Abstimmung kommen. Die Abg. Violanda Lanter-Koller stellt im Namen der VU-Fraktion den Antrag, Traktandum 13 von der Tagesordnung abzusetzen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen nicht stattgegeben.Stv. Abg. Ado Vogt
Guten Morgen allerseits. Besten Dank für das Wort. Ich stelle den Antrag, das Traktandum 11, die Wahl einer/eines Datenschutzbeauftragten, von der Traktandenliste zu streichen. Lassen Sie mich kurz erklären, weshalb. Durch die Änderung der europäischen Datenschutzgesetzgebung mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung, diese tritt am 25. Mai 2018 in Kraft, wird auch in Liechtenstein ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für den Datenschutz geschaffen werden. Durch die Datenschutz-Grundverordnung kommt es zu einer Verschärfung der Haftung von Unternehmen bei Verstössen, wobei auch ausländische Datenschutzbehörden für liechtensteinische Unternehmen Bussgelder in der Höhe von bis zu 4% des Jahresumsatzes sprechen können. Diese Datenschutzstelle muss in Zukunft wesentliche und wichtige Aufgaben bewältigen können. Um die notwendig gewordene Ersatzanstellung vorzunehmen, hat die Regierung diese für das Land gemäss ihren eigenen Aussagen wesentliche Stelle zweimal ausgeschrieben und einhergehend das Anforderungsprofil für diese Aufgaben öffentlich publiziert.Diese Anforderung möchte ich kurz vorlesen. Die in diesem Text verwendete männliche Form gilt natürlich für Personen beiderlei Geschlechts: Abgeschlossenes Studium, vorzugsweise der Rechtswissenschaften, Führungs- und idealerweise Verwaltungserfahrung, fundierte Informatikkenntnisse und ausgeprägte Kenntnisse des Datenschutzes, Kenntnisse des Europarechts, mehrjährige Berufserfahrung, Englischkenntnisse und die Bereitschaft zur Dienstreisen und Liechtensteiner Staatsangehörigkeit erwünscht. Bei der von der Regierung vorgeschlagenen Person handelt es sich nicht um eine Staatsangehörige Liechtensteins, obwohl das Thema meiner persönlichen Meinung nach sehr sensibel ist. Da es sich um eine Ersatzanstellung einer 100-Prozent-Stelle - notabene einer Führungskraft - handelt und explizit kein Teilzeitpensum ausgeschrieben war, erstaunt mich die Tatsache, dass die vorgeschlagene Person anfangs mit einem Pensum von 20% und ab August 2018 eine Teilzeitstelle mit 80% antreten soll.
Meiner Meinung nach müsste fairerweise aus der Stellenbeschreibung klar hervorgehen, wenn die Stelle in einem Teilzeitpensum besetzt werden kann oder soll. Unter diesen Umständen hätte sich mit Sicherheit ein liechtensteinischer Staatsbürger mit der notwendigen Qualifikation finden lassen. Ich plädiere für eine Gleichbehandlung der einheimischen Bewerber - eine Gleichbehandlung, die ansonsten überall gefordert wird. Hier scheint sie in meinen Augen auf einmal nicht mehr relevant zu sein. Ich bitte die Regierung, dies zur Kenntnis zu nehmen und die Stelle erneut auszuschreiben und dabei sämtliche relevanten Anforderungen transparent zu kommunizieren. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde Antrag gestellt, Traktandum 11, Wahl des Datenschutzbeauftragten, von der Tagesordnung abzusetzen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur kurz Stellung nehmen. Der Datenschützer wird ja vom Landtag gewählt, aber als Justizministerin bin ich mit der Ausarbeitung des Vorschlages zuhanden des Landtags beauftragt. Ich möchte nur kurz zu diesen 20% und 80% Stellung nehmen, die jetzt auch im Votum von Ihnen, Herr Abg. Ado Vogt, erwähnt wurden. Die Tatsache, dass die Dame, die heute vorgeschlagen ist, 20% bis zum ordentlichen Antritt ihrer Stelle leisten würde, ist ein Angebot. Für das Angebot haben wir sie gefragt, weil die Datenschutz-Grundverordnung eine grosse Herausforderung ist für das Land. Und wir sind der Ansicht, dass wir so rasch wie möglich Leute haben sollen, die sich in diesen Themabereich vertieft einarbeiten können. Das ist ein Angebot von ihr, das ist nicht etwas, was sie uns aufgedrängt hat. Wir sind gefordert, so rasch wie möglich - und das fordert vor allem auch unser Wirtschaftsplatz, unser Industrieplatz - diese Datenschutz-Grundverordnung für uns auszuarbeiten. Wir werden voraussichtlich noch vor der Weihnachtspause in die Vernehmlassung gehen. Und hier in diesem Prozess möchten wir die neue Datenschutzbeauftragte so früh wie möglich einbeziehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte eigentlich auch noch kurz etwas dazu sagen. Das ganze Prozedere ist eigentlich für mich im Nachhinein sehr falsch. Natürlich auch: Es wurde etwas ausgeschrieben für eine Person, die man jetzt glaubt anstellen zu müssen. Hätte man das so ausgeschrieben, wie die Person jetzt angestellt würde, hätten sich vielleicht auch andere Bewerber gemeldet. Und vor allem einen Punkt haben Sie vergessen zu sagen: Es handelt sich nicht um eine liechtensteinische Bewerberin oder Bewerber. Für mich ist das ein zentraler Punkt; bei einer solch sensiblen Stelle gilt ein gewisser Schutz, dass man auch auf unser Land schaut. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, ich weiss, dass Sie nicht gerne so lange über die Traktandenliste diskutieren. Aber mir ist es ein Anliegen, noch etwas zum Prozedere zu sagen. Ich möchte nicht, dass im Raum hängen bleibt, das Prozedere sei falsch. Wir haben genau dasselbe Prozedere gewählt, wie wir in der Landesverwaltung seit Jahrzehnten haben - ja, ich glaube, seit Jahrzehnten, zumindest so lange wie ich dabei bin, und das sind praktisch bald einmal zehn Jahre. Wir haben ausgeschrieben, wir haben evaluiert. Wir haben ein zweites Mal ausgeschrieben, wir haben wieder evaluiert. Ich möchte auch betonen, dass die Evaluationen von unseren Profis gemacht wurden. Der Amtsleiter des Amtes für Personal und Organisation hat an diesen Gesprächen teilgenommen. Ich möchte nicht, dass im Raum steht, das Prozedere sei nicht ordentlich erfolgt. Es ist so erfolgt, wie wir das für sämtliche Landesangestellten machen. Einziger Unterschied ist, dass der Vorschlag zuhanden des Landtages hier entschieden wird und nicht einfach zuhanden der Regierung, die dann darüber entscheidet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Vielleicht zur allgemeinen Erklärung: Das Prozedere ist etwas speziell, weil gemäss Datenschutzgesetz, Art. 28a, der Landtag den Datenschutzbeauftragten auf Vorschlag der Regierung und nach Anhörung des Landtagspräsidiums wählt. Die Regierung hat ihren Vorschlag unterbreitet. Das Landtagspräsidium hat sich in der Sitzung vom 21. November mit 5 zu 1 Stimmen entschieden, dem Landtag zu empfehlen, dem Vorschlag der Regierung zuzustimmen. Dies, damit wir alle auf dem gleichen Informationsstand sind.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich verstehe schon teilweise, dass man sagt, es ist unglücklich oder störend, wenn man zweimal eine Kaderposition ausschreibt und dann keine valablen inländischen Kandidaten findet. Da würde ich mich schon einmal fragen: Was ist der wahre Grund dieser nicht vorhandenen Kandidaturen dieser Personen aus dem Inland. Mitunter liegt der Grund näher, als man denkt. Ich denke mir, man kann hier schon jahrelang eine gewisse Politik betreiben, das Ende dieser Geschichte sehen wir ja als Paradebeispiel bei dieser Kaderposition.
Es mag durchaus sein, wie man nun ausführt, wenn andere potenzielle Bewerber gewusst hätten, was man jetzt mitunter dann anstellen wird, dann hätte man sich auch beworben. Tatsache ist jedoch: Nach zweimaliger Ausschreibung haben wir anscheinend keine valablen inländischen Kandidaten gefunden. Das muss doch zu denken geben. Und wie gesagt, wenn das Problem schon bekannt ist, dann würde ich es lösen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich weiss jetzt nicht genau, was der Abg. Wendelin Lampert am Schluss gemeint hat - wenn das Problem bekannt ist, muss man es lösen. Hat das eventuell damit zu tun, dass wir zu wenig hohe Löhne zahlen, dass die Pensionskasse sehr schlecht ist in unserem Land? Da können Sie mir vielleicht auf die Sprünge helfen, aber ich komme jetzt nochmals zurück. Wenn eine Stelle ausgeschrieben ist zu 100% und für einen liechtensteinischen Staatsbürger, dann werden die Leute annehmen, ja, es ist zu 100%. Es hat vielleicht liechtensteinische Staatsbürger, die diese Stelle zu 80% angenommen hätten, aber nicht eingegeben haben, weil sie zu 100% ausgeschrieben ist. Das ist für mich falsch. Darum bin ich dezidiert der Meinung, dass man diese Stelle nochmals ausschreiben sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir zur Abstimmung schreiten. Der stv. Abg. Ado Vogt stellt Antrag, Traktandum 11 von der Tagesordnung zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die Tagesordnung bereinigt und wir können mit der Bearbeitung der Traktanden beginnen. -ooOoo-