Finanzplanung 2018 - 2021 (Nr. 71/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 15: Finanzplanung 2018 - 2021.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 71/2017 und steht zur Diskussion. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, guten Morgen. Im Namen der FBP-Fraktion nehme ich zum Bericht und Antrag der Regierung Nr. 71/2017 betreffend die mehrjährige Finanzplanung wie folgt Stellung: Die Finanzplanung 2018 - 2021 ist ein sehr wichtiges Instrument für die Regierung, die mittelfristige Entwicklung des Staatshaushaltes darzustellen. Es handelt sich bei der mehrjährigen Finanzplanung um eine Prognose, welche auf Einschätzungen der Marktteilnehmer zum wirtschaftlichen Umfeld sowie Prämissen der Regierung beruht. Aus der Mehrjahresplanung ergibt sich die zentrale Aussage über die Einhaltung der finanzpolitischen Eckwerte und damit die Stabilität des Staatshaushaltes respektive die Notwendigkeit der Korrekturmassnahmen. Die vierjährige Finanzplanung umfasst die voraussichtlichen Aufwände, Erträge und Nettoinvestitionen, die erwartete Mittelveränderung, Angaben zur Finanzierung der Investitionen sowie die prognostizierte Entwicklung der Aktiven und Passiven. Vorweg kann festgehalten werden, dass unser Land nach drei Massnahmenpaketen, die zum Teil doch entscheidende Wirkung hatten, in Sachen gesundem Staatshaushalt wieder in der Spur liegt. Oberstes Ziel der Regierung und des Landtages ist es, mittel- und langfristig einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu festigen, die Staatsreserven zu wahren sowie im investiven Bereich auch der Wirtschaft einen guten Nährboden zu verleihen. Wenn die in der vorliegenden Finanzplanung zugrunde liegenden Prämissen eintreten, wovon mit einer begründeten Zuversicht ausgegangen werden kann, werden die fünf finanzpolitischen Eckwerte in der Finanzplanungsperiode 2018 bis 2021 allesamt erfüllt und es können in diesem Falle kumulierte Mittelzuflüsse von CHF 208 Mio. erwartet werden. Die Ausführungen der Regierung im Bericht und Antrag zur konjunkturellen Ausgangslage verdeutlichen, dass sich die liechtensteinische Volkswirtschaft aufgrund eines erfreulichen Beschäftigungswachstums, moderater Warenexportentwicklung, befriedigender bis guter Auftragslage in den Industrieunternehmen sowie eines Anstiegs des betreuten Kundenvolumens mit einer Zunahme der Eigenkapitalrendite der Banken weiter auf einem Wachstumspfad befindet. Diese Einschätzung ist insofern relevant, da die Regierung in der Finanzplanung die Einschätzung der Branchenverbände zur wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt. Diese Einschätzungen sind von Bedeutung, da sie von den Marktteilnehmern eingebracht werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass die konjunkturellen und wirtschaftlichen Bewertungen sowie Rahmenbedingungen branchenspezifisch unterschiedlich ausfallen, dennoch ist eine klare Richtungsweisung erkenntlich. Zusammengefasst trifft branchenübergreifend das Prädikat «leicht steigend» zu, obwohl das politische und wirtschaftliche internationale Umfeld nach wir vor als schwierig zu bezeichnen ist. Wenn wir zuerst einen kurzen Vergleich mit der letzten Finanzplanung vornehmen, so sehen wir, dass die durchschnittlichen Erträge von CHF 748 Mio. in der letzten Periode auf CHF 775 Mio. für die Periode 2018 bis 2021 ansteigen und wesentlich für die verbesserte Gewinnprognose für die neue Periode von kumuliert CHF 169 Mio. statt CHF 98 Mio. verantwortlich sind. Die Aufwendungen hingegen liegen im Durchschnitt mit CHF 808 Mio. um CHF 13 Mio. höher als in der letzten Planperiode, was sich bereits im neuen Budget 2018 abzeichnet. Das sehen wir dann beim nächsten Traktandum. Nehmen wir die einzelnen Positionen der neuen Finanzplanung näher unter die Lupe: Die Ertragspositionen: Die Gesamteinnahmen der betrieblichen Tätigkeit nehmen ausgehend vom Voranschlag 2018 mit CHF 760 Mio. bis 2021 mit CHF 788 Mio. eine leichte Steigerung von im Schnitt 1,2% ein. Der betriebliche Aufwand zeigt in seiner Kurve marginal nach unten: von CHF 813 Mio. im 2018 bis CHF 807 Mio. im 2021. - Ein Blick auf die Unterpositionen zeigt, dass sich der Personalaufwand stabil hält: im 2018 CHF 218 Mio.; im 2021 CHF 221 Mio., somit eine Steigerung von 1,7% für alle vier Jahre zusammen.
- Der Sachaufwand im 2018 mit CHF 90 Mio.; im 2021 absinkend auf CHF 83 Mio.
- Die Beitragsleistungen mit tendenzieller Steigerung von 2018 mit CHF 347 Mio. bis 2021 mit CHF 353 Mio.
- Die Finanzzuweisungen weisen eine marginale Zunahme von CHF 112 Mio. im 2018 auf CHF 116 Mio. im 2021 auf.
Ohne grössere Ausschläge ist auch die Entwicklung der Investitionen: Die Bruttoinvestitionen bewegen sich in der Höhe von CHF 47 Mio. im 2018 bis CHF 44 Mio. im 2021; sowie die Nettoinvestitionen von CHF 30 Mio. bis CHF 27 Mio. in der Periode 2018 bis 2021. Sehr interessant und als erfreuliche Entwicklung sind die Zahlen auf den Seiten 46 bis 49 im Rahmen der Entwicklung der Gesamtrechnung sowie der Bilanz zu werten.- Über die gesamte Periode 2018 bis 2021 resultiert ein kumulierter Mittelzufluss von CHF 208 Mio.
- Zur Entwicklung der Bilanz: Während der Finanzplanungsperiode wächst der Deckungsüberschuss stetig an - von CHF 1,649 Mia. im 2018 auf CHF 1,821 Mia. im 2021. Das ist ein Rekordwert und würde bei Eintreffen den bisherigen Höchststand von CHF 1'611 Mio. im Jahre 2007 übertreffen. Gleichzeitig wäre dies ein Reservenstand, das heisst Finanzvermögen abzüglich Fremdmittel, der dem 2,4-Fachen der jährlichen betrieblichen Aufwendungen entspricht.
Zu einer Analyse der Finanzplanung gehört auch eine Risikobetrachtung. Die Prämissen sind klar dargelegt und nachvollziehbar, das von Regierung und Verwaltung verwendete Instrumentarium hat sich seit Jahren bewährt und wird konstant angewendet. Die Risiken liegen hauptsächlich in der Volatilität der Erträge. Eine Korrektur an den Finanzmärkten kann das Finanzergebnis in kurzer Zeit um Dutzende Millionen Franken betreffen. Gut, dass in den letzten vier Jahren aus den Poolanlagen Nettoerträge von CHF 230 Mio. zugeflossen sind, somit ist hier eine Korrekturreserve vorhanden. Die andere sensible Ertragsposition ist der Bereich Steuern. Eine Konjunktur- oder Finanzkrise kann hier mittelfristig zu Einbussen führen und davor sind wir nicht gefeit. Was wir tun können, ist Sorge zu den Steuerzahlern zu tragen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu belasten, wie zum Beispiel durch unnötige Steuerreformen. Auf der Aufwandseite ist der Bereich Gesundheit und Soziale Wohlfahrt kostenanfällig mit Potenzial zu Steigerungen. Das gilt es im Auge zu behalten und verantwortlich zu handeln, sowohl aus sozialer wie auch aus gesamtstaatlicher Sicht. Gesamtfazit: Unter Zugrundelegung der im Bericht und Antrag aufgeführten Prämissen kann das Ergebnis der vorliegenden Finanzplanung als erfreulich betrachtet werden. Unter Einbezug der prognostizierten Finanzergebnisse wird mit jährlichen Gewinnen zwischen CHF 22 Mio. und CHF 58 Mio. in der Erfolgsrechnung gerechnet. Dieses positive Bild wird auch in der Gesamtrechnung bestätigt, werden in der Finanzplanungsperiode doch kumulierte Mittelzuflüsse von CHF 208 Mio. erwartet. Alle fünf finanzpolitischen Eckwerte werden erfüllt und auch der schwierige Eckwert 2. An dieser Stelle danke ich abschliessend im Namen der FBP-Fraktion dem finanzverantwortlichen Regierungschef Adrian Hasler, der gesamten Regierung, der Stabsstelle Finanzen sowie allen weiteren Mitwirkenden sowie beteiligten Sachverständigen für die Aufarbeitung und fundierte Darlegung der Finanzplanung 2018 - 2021. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die vorliegende Finanzplanung stellt die mittelfristige Entwicklung des Staatshaushaltes in den kommenden vier Jahren dar. Ich danke der Regierung und ihren Mitarbeitenden für die Erarbeitung des informativen Berichts und Antrags und nehme für die Fraktion der Freien Liste dazu Stellung. Auf den ersten Blick sind es erfreuliche Zahlen. Ich erwähne einige Eckdaten: Die Gesamtausgaben aus betrieblicher Tätigkeit bewegen sich jährlich zwischen CHF 810 Mio. und CHF 820 Mio., wobei für Investitionen jährlich circa CHF 29 Mio. aufgewendet werden. Dem gegenüber stehen jährliche Einnahmen aus betrieblicher Tätigkeit zwischen CHF 760 Mio. und CHF 790 Mio. Das betriebliche Defizit soll über die Planungsperiode reduziert werden: von CHF 53 Mio. im 2018 auf CHF 19 Mio. im Jahre 2021. Zusammengefasst wird also gemäss der Tabelle auf der Seite 46 von einer schrittweisen Erhöhung der Einnahmen aus betrieblicher Tätigkeit auf gegen CHF 800 Mio. in der Planungsperiode ausgegangen, während sich die betrieblichen Ausgaben etwas höher - bei circa CHF 815 Mio. - einpendeln sollen. Dazu kommen die Erträge aus dem extern verwalteten Vermögen und den Erträgen aus den Beteiligungen des Landes. Diese betragen jährlich zwischen CHF 75 Mio. und CHF 77 Mio. Kumuliert wird über diese Jahre ein Finanzüberschuss von CHF 169 Mio. erwartet. Doch werfen wir noch einen zweiten Blick auf die Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2021. Die Wirtschaft floriert, die Arbeitslosenzahlen sind auf rekordtiefem Niveau, die Prognosen der Wirtschaftsverbände sind optimistisch und dennoch: Die Zahlen aus der betrieblichen Tätigkeit sind über die gesamte Planungsperiode negativ, das heisst, die betrieblichen Ausgaben überwiegen auch die nächsten vier Jahre die Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit. Und das bei positiven Wirtschaftsprognosen. Wir finden dies doch bemerkenswert oder bedenklich, dass wir es auch in sogenannten guten Zeiten mit entsprechend hohen Steuereinnahmen nicht schaffen, in der betrieblichen Tätigkeit zumindest eine schwarze Null zu schreiben. Auf die Erträge des Finanzvermögens sollte unseres Erachtens in konjunkturell schwierigen Zeiten oder bei der Realisierung von zukunftsträchtigen und ausserordentlichen Projekten zurückgegriffen werden. Solche ausserordentliche Projekte stechen in der vorliegenden Finanzplanung aber keine ins Auge. Ich sehe auf der Ausgabenseite weder bei den Finanzzuweisungen noch bei den Investitionen Beträge, die im Vergleich zu den Vorjahren besonders aus dem Rahmen fallen. Es wird eher knapp budgetiert. Ein Beispiel: Bei den Investitionen fällt das doch eher knapp bemessene Budget im Bereich Strassenverbesserungen auf. Es wurde ja bereits gestern diskutiert. Gemäss dem gestern behandelten Verkehrsinfrastrukturbericht werden derzeit jährlich CHF 10 Mio. bis CHF 12 Mio. investiert. Für eine nachhaltige Werterhaltung müssten es gemäss dieses Berichtes aber eher CHF 20 Mio. sein als CHF 10 Mio. bis CHF 12 Mio. Ähnliches kann bei den Finanzzuweisungen festgestellt werden. Knapp bemessene Budgets führen dann halt zu Nachtragskrediten. Auch dazu ein paar Beispiele: Der Staatsbeitrag an die Stiftung Heilpädagogische Hilfe muss in diesem Jahr nachgebessert werden, ebenso beim Kita-Verein. Ob die budgetierten Beitragsleistungen im Sozialbereich, also bei den Ergänzungsleistungen zur AHV-IV, bei der wirtschaftlichen und persönlichen Hilfe sowie bei den Prämienverbilligungen für Einkommensschwache in den nächsten Jahren genügen, stelle ich zumindest infrage. Beim Personalaufwand wird analog der letzten neun Jahre auch für die kommenden vier Jahre keine Anpassung der Gehälter berücksichtigt mit Ausnahme des von der Regierung beantragten fixen Leistungsanteils von 1% der Gesamtlohnsumme für Leistungsträger im kommenden Jahr. Soll dieser Lohnstopp also auch die nächsten vier Jahre bestehen bleiben? Wir fragen uns schon, wie es sein kann, dass man die Angestellten im öffentlichen Dienst nicht an der konjunkturellen Erholung teilhaben lässt. Wohl nur, um das betriebliche Budgetdefizit klein zu halten. Dass Experten und Konsumenten mit steigenden Preisen rechnen, wird in diesem Zusammenhang nicht einmal erwähnt. Sogar trotz Lohnerhöhungen könnten nämlich Arbeitnehmende am Ende weniger Geld zur Verfügung haben. Dass wir es also in diesem konjunkturell günstigen Zeitraum und unter den aktuell gegebenen Umständen nicht schaffen, ein zumindest ausgeglichenes oder besser noch positives Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit zu budgetieren, gibt mir schon zu denken und bestätigt mir, dass wir nicht nur wie bisher bei der Ausgabenseite, sondern auch bei der Einnahmenseite ansetzen müssten. Unsere vier eingebrachten Steuer-Postulate hätten dazu einen Beitrag leisten sollen. Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Sie haben diese Postulate grossmehrheitlich abgelehnt, ja abgeschmettert. Ich bin gespannt, wie Sie in der nächsten Wirtschaftskrise argumentieren und welche Massnahmen Sie dann vorschlagen werden. In den kommenden Jahren werden grosse Herausforderungen auf uns zukommen, die in der vorliegenden Finanzplanung höchstens mal leise angetönt sind. Ich erwähne hier nur Themen wie Sanierung des Schutzwaldes, Rheindammsanierung, Massnahmen im Zuge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungsmassnahmen im Zuge der Digitalisierung, zunehmende Kosten der Alterspflege, Investitionen bei der Infrastruktur und so weiter und so weiter. Für diese und andere zukunftsorientierte Projekte werden wir sinnvollerweise auf die Erträge des Finanzvermögens zurückgreifen, denn sie werden mit den Erträgen aus der betrieblichen Tätigkeit sicher nicht zu stemmen sein. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das Kernelement der jährlichen Finanzplanung ist die Prüfung der fünf Eckwerte des Finanzhaushaltsgesetzes auf deren Einhaltung. Diese fünf Eckwerte werden mit der Finanzplanung 2018 - 2021 eingehalten. Sie werden eingehalten, obwohl das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit über die gesamte vierjährige Planungsperiode hinweg mit kumulierten CHF 132 Mio. und wohl auch darüber hinaus strukturell negativ bleiben wird. Dem auf die kommenden vier Jahre kumulierten Minus von CHF 132 Mio. in der betrieblichen Rechnung stehen von der Regierung erwartete kumulierte Finanzerträge von CHF 300 Mio. gegenüber. Daraus ergeben sich auf Stufe Erfolgsrechnung für alle vier Jahre der neuen Finanzplanungsperiode deutlich positive Rechnungsabschlüsse. Natürlich gibt es Unsicherheiten. Können die mit 2,5% Performance kalkulierten Erträge aus den extern verwalteten Vermögen im Durchschnitt der vor uns liegenden vier Jahre eingehalten werden? Treffen die kalkulierten Einnahmensteigerungen aus Steuern und Abgaben über die kommenden vier Jahre im erwarteten Masse ein? Was passiert ertragssteuerseitig, wenn wir die Auswirkungen von BEPS kennen, von denen die Regierung selbst einen Verlust an Steuersubstrat erwartet? Was haben der AIA im Generellen und der auch noch an der jetzigen Landtagssitzung zu beschliessende AIA mit der Schweiz im Speziellen für Auswirkungen auf die Ertragssteuersituation, insbesondere der Banken? Es ist mir bewusst, dass sich eine Finanzplanung nicht zwingend nur in negative Richtung nicht bewahrheiten muss. Annahmen können auch in positiver Hinsicht übertroffen werden. Der Herr Regierungschef wird sicher bestätigen können, dass die einnahmenseitigen Erwartungen auf der Basis der Brancheneinschätzungen wohl eher defensiv voranschlagt und auch die weiteren der Finanzplanung zugrunde liegenden Prämissen nach dem Vorsichtsprinzip festgelegt worden sind. Die Eckwerte des Finanzhaushaltsgesetzes sind eingehalten, es sind keine Massnahmenpakete erforderlich, der Staatshaushalt kann auf Stufe Erfolgsrechnung als deutlich ausgeglichen bezeichnet werden. Ich freue mich, dass in der Gesamtrechnung auf der Basis der getroffenen Annahmen eine in jedem Planungsjahr bis 2021 positive Mittelveränderung möglich ist. Und trotzdem ist die Feststellung wichtig, dass die Finanzplanung ein rollendes Instrument ist, das es jedes Jahr neu unter den jeweiligen neuen Umständen zu beurteilen gilt. Die Zeiten sind unsicherer und volatiler geworden. Es ist weiterhin Augenmass geboten, allerdings hat sich der Spielraum eindeutig verbessert. Eines hektischen Aktivismus auf Stufe Steuergesetz bedarf es nicht. Im Gegenteil sogar sollte die Finanzplanung 2018 - 2021 für die Regierung ausreichend Grundlage sein, nun wieder mit einer gewissen Entschlossenheit in die Sicherung und Optimierung der sozialen Wohlfahrt im demografischen Wandel, in unsere Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts, in die Bewältigung der Digitalisierung und Industrie 4.0, in unseren Bildungsstandort und in vieles mehr zu investieren. Die jetzt vorliegende Finanzplanung sieht diese Investitionen noch nicht vor, in einem Jahr sollte die Regierung allerdings ein gutes Stück weiter sein. Wir werden Ende 2017 ein Nettofinanzvermögen von CHF 1,61 Mia. haben. Das sind zwei Jahresausgaben der laufenden Rechnung, das Doppelte dessen, was wir gemäss dem entsprechenden Eckwert im Finanzhaushaltgesetz im Minimum haben müssen. Sehr geehrte Mitglieder der neuen Regierung, der Herr Regierungschef hat die noch junge neue Legislatur als Legislatur des Gestaltens bezeichnet. Übernehmen Sie Führung, zeigen Sie echtes Leadership, setzen Sie mit mutigen Projekten Zeichen, Zeichen, die unsere Bevölkerung benötigt und versteht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Zuerst einmal möchte ich allen Beteiligten für die Erstellung dieser Planung und für diesen Bericht auch meinerseits danken. Ich werde jetzt weniger als vielleicht meine Vorredner mit Zahlen jonglieren, sondern vielleicht ein paar mahnende Worte einbringen. Zuerst einmal muss man sagen: Die Finanzplanung basiert auf Annahmen und der Festlegung von Prämissen, und mit Prämissen sind natürlich auch Unsicherheiten verbunden. Nichtsdestotrotz ist es für die Regierung sehr wichtig, dass man aus diesen Prämissen und Annahmen auch eine möglichst realistische Einschätzung der Ertrags- und Aufwandseite vornehmen kann. Und dazu ist es natürlich auch sehr wichtig, dass man die Brancheneinschätzungen bekommt. Ich finde das sehr wichtig. Und ich denke, es ist auch für die Regierung sehr wichtig, diese Einschätzungen zu bekommen. Die Vorredner Christoph Wenaweser und Daniel Oehry haben es auch gesagt: Unnötige Steuerreformen, ja linkspopulistische Vorstösse, wie wir sie gestern gesehen haben seitens der Freien Liste, sind entschieden abzulehnen. Das ist absolutes Gift für unseren Standort.
Ich gebe Ihnen gern eine Einschätzung der Treuhandbranche und diese Einschätzung gilt nicht nur für die Treuhandbranche, sondern wahrscheinlich auch für andere Branchen. Die Kunden der Treuhandbranche schätzen Stabilität, Kontinuität und Rechtssicherheit und reagieren deshalb sehr sensibel auf Änderungen der Rahmenbedingungen. Dies gilt auch in Anbetracht der massiven Regulierungsdichte, die immer auf uns zukommt und zukommen wird. Und ich möchte da jetzt schon unseren Kollegen der Freien Liste ans Herz legen, diese paar Sätze ein bisschen zu überlegen und zu schauen, dass wir unnötige Vorstösse, unnötige Postulate einfach sein lassen. Das möchte ich ganz klar gesagt haben. Ja, man kann jetzt über Zahlen hin und her reden, ob wir noch ein betriebliches Defizit haben oder nicht. Tatsache ist ja schon, dass die ganzen Rahmenbedingungen sich eher verbessert haben und die Einschätzungen und Prämissen eher positiv sind. Trotzdem warne ich aber, dass wir nicht wieder - wie immer, immer, immer wieder - mit staatsnahen Betrieben Überraschungen erleben, die wir nicht brauchen. Wir sehen es jetzt im nächsten Traktandum. Wir werden da wieder Gelder sprechen, auch wenn es nur, ich sage jetzt «vielleicht nur kleinere» Beträge sind, aber das zeigt doch schon auch, dass man aufpassen muss, auch bei den Kitas, dass auch diese vernünftig mit Geld zu hantieren haben - oder auch ein Radio Liechtenstein. Wir brauchen nicht zwei-, dreistellige Millionenlöcher, wie wir sie gesehen haben, um wieder zu erwachen. Das wäre eigentlich alles, das ich zu diesem Bericht zu sagen habe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Vorab möchte ich mich bei der Regierung für die Ausarbeitung dieser Finanzplanung 2018 - 2021 recht herzlich bedanken. Es ist wirklich ein sehr erfreulicher Bericht. Dieser Bericht ist das Ergebnis eines langen anstrengenden und vor allem auch eines mit Entbehrungen verbundenen Prozesses. Meines Erachtens ist es ganz klar so, dass die drei Massnahmenpakete, die es gegeben hat, gegriffen haben, dass es uns nunmehr auch wieder möglich ist, Reserven aufzubauen. Dies ist sehr erfreulich.Meines Erachtens ist jetzt auch einmal die Zeit, um hier einen Dank auszusprechen für dieses Ergebnis. Erstens möchte ich hier an dieser Stelle der ehemaligen Regierung Tschütscher danken, die dazumal mit Weitsicht die ersten Massnahmenpakete angestossen hat und mit der Umsetzung begonnen hat. Dann der Regierung Hasler, die hier wirklich auch konsequent diese Massnahmenpakete weitergeführt hat und die mit der Umsetzung konsequent fortgefahren ist. Und schliesslich natürlich auch der liechtensteinischen Bevölkerung, die diese Massnahmenpakete, die mit vielen, vielen Entbehrungen verbunden waren, auch mitgetragen haben. Dies ist wirklich nicht selbverständlich und führt jetzt dazu, dass wir eine so gute Finanzplanung jetzt vorliegen haben. Wir können jetzt wirklich mit Selbstvertrauen die Zukunft gestalten. Und ich möchte mich hier auch dem Votum des Abg. Wenaweser anschliessen. Liebe Regierung, seien Sie mutig, legen Sie uns Projekte vor, die zukunftsträchtig sind. Lassen Sie uns jetzt unsere Zukunft nachhaltig gestalten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Guten Morgen. Besten Dank an die Regierung für den Bericht. Die Betrachtung der voraussichtlichen finanziellen Entwicklung bis 2021, aufbauend auf dem Budgetentwurf für das kommende Jahr und der Berücksichtigung der konjunkturellen Ausgangslage, soll die Entwicklung des Finanzhaushaltes aufzeigen. Der betriebliche Ertrag ergab im Jahr 2007 CHF 832 Mio. und im Jahr 2008 CHF 879 Mio. Der aktuelle Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 veranschlagt im Durchschnitt circa einen betrieblichen Ertrag von CHF 767 Mio., also erheblich weniger als vor rund zehn Jahren. Trotzdem erwartet die Regierung für die kommenden Jahre steigende Ertragsüberschüsse. Teilweise sind diese zu erwartenden Ertragsüberschüsse auf die in der letzten Legislatur umgesetzten Spar- und Umverteilungsprogramme zurückzuführen, die teilweise auch von den Bürgern direkt getragen werden. Eine relevante Prämisse ab 2019 in der Finanzplanung ist: keine Lohnanpassung beim Personalaufwand. In Klammer ist angefügt: «Teuerung/Leistungsanteile». In der Finanzplanung 2018 - 2021 steht unter Kernaussagen: Aufwand auf stabilem tiefem Niveau. Das stimmt für einiges, wie beispielsweise für Investitionen oder anderes. Andererseits ist der Aufwand für viele Dinge auf stabilem - ich meine einmal - hohem Niveau. Wenn man ein paar Jahre zurückgeht: Es gab keine FMA, keine CO2-Zertifikate, keine EEG-Kosten. Liechtenstein unterhielt keine Küstenwache, kein Schengen, weniger Verpflichtungen gegenüber verschiedenen Institutionen. Im Laufe der Jahre häuften sich viele kleine Ausgaben, die in Summe einen beachtlichen Ausgabeposten darstellen. Es wäre meiner Ansicht nach sinnvoll, die eingegangenen Verpflichtungen der letzten zwei Jahrzehnte zu überprüfen.Im Zusammenhang mit Zahlungen an den EWR oder an andere Stellen fordere ich erneut, das Bruttonationaleinkommen und nicht das Bruttoinlandsprodukt als Bemessungsgrösse zu verwenden. Aufgrund des grossen Anteils an Zupendlern ist das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Bruttonationaleinkommen um vieles höher. Im Jahr 2013 war das Bruttoinlandsprodukt CHF 172'300 pro Kopf, während das BNE, also das Bruttonationaleinkommen, CHF 108'830 war, also rund ein Drittel tiefer. In vielen Ländern ist das Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationaleinkommen auf ähnlicher Höhe. Ich bitte die Regierung, bei Verhandlungen das realistischere BNE als Bemessungsgrösse einzubringen, und vielleicht kann dazu die Regierung noch einen Kommentar abgeben oder eine Einschätzung, wieweit das möglich ist.Der Personalaufwand in der Staatsverwaltung betrug 2002 CHF 135 Mio. Im Jahr 2017 sind CHF 214 Mio. zu erwarten. Der Aufwand in der Staatsverwaltung wuchs schneller als die Anzahl Einwohner. Dieses Problem, stagnierende Erträge verbunden mit höheren Personalkosten, ist auch in der Privatwirtschaft vielerorts vorhanden, wobei nicht Lohnerhöhungen die Hauptursache sind. Drückend ist der Perfektionismus der Umsetzung von immer mehr Richtlinien, Vorgaben, Vorschriften und Erfassen von Daten und weitere Dinge, die keine Produktivitätssteigerung bewirken. Bei Gelegenheit sollte der über Jahre angesammelte Ballast einmal vielleicht überdacht werden und gegebenenfalls auch ausgeräumt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ebenfalls einen Dank an die Regierung für den vorliegenden Bericht beziehungsweise die Finanzplanung 2018 - 2021. Ich denke mir auch, die Zahlen sind sehr schön. Sollten diese Prämissen eintreten, dann haben wir nichts zu befürchten, sollten sie nicht eintreten, dann werden wir uns hier drinnen wieder einmal unterhalten müssen, was wir tun werden. Ein konkreter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Seite 37, die Finanzzuweisungen. Es hat diese Interpellationsbeantwortung gegeben betreffend die Finanzzuweisungen und die Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden. Und nach meinem Dafürhalten hat hier die Regierung doch durchblicken lassen, dass sie zumindest bei den Finanzzuweisungen - ich sage explizit: Finanzzuweisungen, nicht Finanzausgleich - etwas unternehmen möchte. Wenn ich mir jetzt aber die Seite 37 so anschaue, und das geht ja über mehrere Jahre, 2018 bis 2021, stelle ich tendenziell das Gegenteil fest. Die Finanzzuweisungen werden um 1,3% wachsen beziehungsweise 4% wachsen. Ich dachte eigentlich nach dieser Beantwortung der entsprechenden Interpellation, dass die Regierung hier eher eine Reduktion vornehmen möchte. Und ich möchte die Regierung einfach fragen: Wieso ist das nicht eingeflossen? Sind hier weitere Gespräche vonnöten? Oder was ist der Grund? Meine persönliche Meinung ist klar: Bei der jetzigen Aufgabenteilung sind die Finanzen falsch verteilt und sollten dringend zugunsten des Landes verteilt werden. Wenn wir schon im Bereich der Steuern keinen Handlungsbedarf sehen, dann sollten wir zumindest diejenigen Erträge, die wir haben, richtiger verteilen. Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie Ausführungen machen könnte, wieso das in diese Finanzplanung noch nicht eingeflossen ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Nur vielleicht eine kurze Anmerkung noch zum immer wieder gehörten Thema «jetzt eben gestalten, jetzt investieren in die Zukunft»: Das kommt mir manchmal irgendwie etwas so vor, dass es hier um Investieren um des Investierens willen geht. Und das kann es sicher nicht sein. Projekte müssen schlicht und einfach Sinn machen. Und ich glaube, der Landtag sollte auch in Zukunft jedes Projekt sehr kritisch hinterfragen und prüfen. Es wurde dann auch die Regierung aufgefordert, solche Projekte vorzulegen, aus dem Hut zu zaubern. Ich denke, da ist auch der Landtag ebenso gefordert. Wenn es in unseren Reihen oder in der Bevölkerung wirklich gute Projekte gibt, die Sinn machen, dann wird man das anschauen können. Aber ja nicht jetzt einfach investieren um des Investierens willen. Und ich hoffe, dass der Landtag auch in Zukunft jedes Projekt sehr genau prüft und auf seine Sinnhaftigkeit untersucht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich bedanke mich für diese sehr positiven Rückmeldungen zur Finanzplanung und möchte die Gelegenheit nutzen, auf ein, zwei Punkte noch kurz einzugehen. Der erste Punkt, der mir ganz wichtig ist: Die Regierung unterlegt hier realistische Prämissen. Es sind keine vorsichtigen Prämissen, keine optimistischen Prämissen, sondern realistische Einschätzungen, basierend auf den Rückmeldungen der Branchen. Und ich denke, gerade die Gespräche mit den Branchen sind uns wirklich sehr wichtig. Das wurde auch von Ihnen entsprechend angesprochen. Hier erhalten wir eins zu eins Rückmeldungen, wie die Unternehmen die Zukunft sehen, wie sie die Chancen und auch die Risiken beurteilen. Und unsere Aufgabe ist es, genau diese Informationen in die Finanzplanung auch einzubauen.Der zweite Punkt betrifft die Thematik Betriebsergebnis. Das wurde ja vom Abg. Georg Kaufmann vorgebracht. Natürlich ist es so, dass wir auch in diesen guten oder besseren Zeiten ein negatives Betriebsergebnis ausweisen. Ich möchte aber nochmals ganz klar und unmissverständlich auf die Diskussion hinweisen, die wir im Rahmen der Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes geführt haben. Genau dort war ja die Frage, ob die Eckwerte, die wir gehabt haben, die richtigen Eckwerte sind. Und der Landtag hat sich klar dafür ausgesprochen, dass diese Eckwerte richtig sind, und hat sie jetzt im Gesetz mit diesen konkreten Werten festgeschrieben. Und da steht nichts von einem Betriebsergebnis, das ausgeglichen sein soll. Es geht um das Jahresergebnis, um die «bottom line». Dieser Wert ist massgebend. Und für mich ist es absolut nicht notwendig, dass wir jetzt weitere Massnahmen setzen, um ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erzielen, und damit entweder Unternehmen oder Bürger stärker belasten. Denn ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erhalten wir nur, wenn wir entweder die Einnahmen mittels Steuererhöhungen erhöhen oder die Ausgaben weiter reduzieren. Und beides ist für mich derzeit kein Thema. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass wir in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass sich der Deckungsüberschuss auf CHF 1,8 Mia. erhöhen wird. Und das zeigt für mich auch, dass wir hier doch ein sehr gutes Polster haben, um auch grosse Investitionen finanzieren zu können, sofern gute Projekte vorliegen, wie es auch der Abg. Elfried Hasler erwähnt hat.Ein weiterer Punkt, der mir auch wichtig ist, ist die Thematik Personalaufwand. Sie haben ausgeführt, dass keine Lohnerhöhungen vorgesehen sind. Wir haben bewusst in der Finanzplanung keine Lohnerhöhungen vorgesehen und haben das auch entsprechend ausgeführt. Mir ist es wichtig, diese Diskussion jeweils im Rahmen des Voranschlages in der Regierung zu führen und dann aufgrund der aktuellen Situation auch zu entscheiden, ob wir dem Landtag einen Antrag vorlegen oder nicht. Wenn Sie in der Finanzplanung bereits Lohnerhöhungen vorsehen als Prämisse, dann wissen Sie auch, dass Sie damit eine entsprechende Erwartungshaltung schaffen; und dann wird es extrem schwierig, wenn Sie dann im konkreten Voranschlag keine Lohnerhöhung beim Landtag beantragen. Ich denke, dieser Weg ist sicher der richtige Weg. Der Abg. Thomas Vogt hat sich bei der Regierung und bei den Bürgern bedankt. Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung zu diesem Thema. Ich möchte es aber nicht unterlassen, auch dem Landtag zu danken. Denn diese grosse Aufgabe, diesen langen und schwierigen Prozess, wie Sie ausgeführt haben, konnten wir nur erfolgreich beenden, weil Regierung und Landtag gemeinsam diese Entscheide auch gefällt haben. Die Regierung kann entsprechende Vorlagen ausarbeiten und dem Landtag vorlegen, aber es braucht schlussendlich auch die Entscheidung des Landtages. Der Landtag hat hier ebenfalls konsequent mitgezogen und an diesem grossen Ziel gearbeitet. In diesem Sinne möchte ich auch den Dank an den Landtag zurückspielen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir den Bericht der Regierung zur Finanzplanung 2018 - 2021 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-