Postulat «Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer» der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 9. Oktober 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 8: Postulat «Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer» der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 9. Oktober 2017.
Wünschen die Postulanten das Wort? Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Zu den Fakten: In den Jahren von 2000 bis 2010 wurden mit der Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuer erhebliche Einkünfte erzielt. Es waren im Schnitt bei sehr niedrigen Steuersätzen rund CHF 9 Mio. pro Jahr. 2011 wurden diese Steuern ersatzlos abgeschafft. Die lapidare Begründung war, dass die Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuern gegen den Grundsatz der einmaligen Besteuerung des Markteinkommens verstossen würden. Allerdings liegt eben zum einen genau kein Markteinkommen vor und zum anderen findet auch keine Mehrfachbesteuerung im eigentlichen Sinne statt. Eine Erbschaft stellt ein Geschenk dar. Nicht umsonst wird eine Erbschaft in einem Atemzug mit der Schenkungssteuer genannt. Eben weil es ein Geschenk darstellt. Für ein Geschenk wird keinerlei Gegenleistung erbracht, denn sonst ist es kein Geschenk. Für die Vermögenswerte, die bei einer Vererbung den Besitzer wechseln, hat diejenige Person, die diese Vermögenswerte erhält, keinerlei Arbeitsleistung erbracht. Diese Person hat für dieses Einkommen, denn es handelt sich unzweifelhaft um nichts anderes als ein Einkommen, nicht nur keinerlei Arbeitsleistung erbracht, sondern hat diesen Wert auch früher zu keinem Zeitpunkt steuerlich geltend machen müssen. Wie unterscheidet sich nun ein Einkommen aus einer Erbschaft durch ein Einkommen, das durch der Hände Arbeit erzielt wird? Es unterscheidet sich in zwei Punkten: Zum einen ist ein Einkommen aus einer Erbschaft interessanterweise keiner Steuer unterstellt und zum anderen wurde für ein Einkommen aus einer Erbschaft keine Arbeitsleistung durch die erbende Person erbracht. Ganz im Gegensatz zu Einkommen aus Arbeit. Arbeit ist die in Liechtenstein und der gesamten Welt die am stärksten besteuerte Einkommensklasse. Es ist eben gerade so, dass der Mittelstand in der Regel seinen Lebensunterhalt mit Arbeit bestreitet. Dass nun grössere Erbschaften - und uns geht es vor allem um grosse Beträge - nun von einer Steuer befreit sind, verletzt das Leistungsprinzip, welches in unserer Gesellschaft sehr hoch gehalten wird, in seinen Grundsätzen. Der Fraktion der Freien Liste geht es also nicht darum, den Mittelstand mit einer Erbschaftssteuer zu belasten - mitnichten. Jedoch erachten wir es als angebracht, dass die Wiedereinführung einer Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuer mit grosszügigen Freibeträgen und/oder Freigrenzen geprüft wird, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Damit kann ein sicheres zusätzliches Steuersubstrat generiert werden. Der Mittelstand soll davon befreit sein, dementsprechend sind Freibeträge zu setzen. Wo diese zu liegen kommen sollen, muss aber selbstverständlich im politischen Prozess festgelegt werden. Es ist unverständlich, dass, wenn grosse Millionenbeträge vererbt werden, die Allgemeinheit nicht in einem geringen Mass davon profitieren soll. Der Zeitpunkt der Vererbung oder Schenkung eignet sich wie kein anderer dazu, der weltweit und ganz speziell in Liechtenstein zunehmenden Konzentration von Vermögen gegenzusteuern. Es ist unserer Meinung nach der ideale Zeitpunkt, etwas an die Allgemeinheit zurückfliessen zu lassen. Am IWF-Jahrestreffen in Washington vor wenigen Wochen drückte sogar Christine Lagarde, eine ohne Zweifel dem konservativen Lager zuzuordnende Person, ihre grossen Bedenken und Sorgen bezüglich der zunehmenden Konzentration von Vermögen in den Händen von immer weniger Personen aus. Diese Konzentration von Vermögen wirke sich immer stärker wachstumshemmend aus, bedrohe den Wohlstand vieler und sei Benzin auf die Feuer von Populisten, die sich wachsende Unzufriedenheit zu Nutzen machten.Noch einmal zurück zum angeblichen Prinzip der Einmalbesteuerung: Wenn der normale Lohnempfänger nach neun Stunden Arbeit, bevor er mit seinem Auto nach Hause fährt, noch bei der Tankstelle einen Stopp macht, um Benzin nachzufüllen, dann interessiert es niemanden, dass er seinen Lohn bereits versteuert hat. Er muss trotzdem Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer bezahlen, wenn er Benzin einfüllt. Wenn der Millionenerbe, der von seiner Erbschaft lebt und nicht arbeitet, sein Auto mit Benzin auffüllt, dann soll gegen das Prinzip der Einmalbesteuerung verstossen werden. Ich verstehe das nicht. Beide müssen ihre Vermögen über den Sollertrag jährlich versteuern, das ist klar. Nur ist das Konto des normalen Angestellten leider nicht sehr voll, denn wir wissen aus der Steuerstatistik, Seite 57, aus dem Jahre 2016, dass die Hälfte der Bevölkerung über ein Vermögen von weniger als CHF 35'200 verfügt. Für diese grosse Mehrheit wird es also nie etwas zu vererben geben, also keine Steuer anfallen, schon gar nicht, wenn mit grosszügigen Freibeträgen oder Freigrenzen gearbeitet wird. Hingegen erachtet es die Fraktion der Freien Liste als gerechtfertigt, dass bei grossen Erbschaften ein geringer Anteil davon an die Allgemeinheit abgegeben werden muss. Das sogenannte Prinzip der Einmalbesteuerung ist von mir aus gesehen nichts weiter als ein Scheinargument. Es gibt dieses Prinzip schlichtweg nicht, dies zeigen die vorher genannten Beispiele doch auf. Es wird nur dann ins Feld geführt, wenn es um grosse Summen geht; es wird nur dann ins Feld geführt, wenn es um ganz bestimmte Personen geht. Diese kleine Minderheit wird dann mit diesem fadenscheinigen Argument von der politischen Mehrheit geschützt. Aus den dargelegten Gründen sprechen wir uns dafür aus, dass die Regierung die Wiedereinführung der Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuer prüft und dem Landtag Varianten in Vorschlag bringt, ohne dass der Mittelstand belastet wird. Die Regierung soll Vorschläge mit grosszügigen Freibeträgen und/oder Freigrenzen prüfen lassen, welche Effekte diese für die Einnahmen des Staates haben, darlegen und eine Betroffenenlandkarte aufzeichnen. Die Regierung soll auch ganz besonders die Situation von KMUs beleuchten, denn es ist die Intention dieses Postulats, Arbeitsplätze zu schützen. Diese Gefahr von Arbeitsplatzverlusten ist aber schon vor 2011 bei moderaten Steuersätzen in der Praxis, so wie ich meine, nicht aufgetreten. Mir ist zumindest kein einziger konkreter Fall bekannt. Die Abschaffung der Erbschaftssteuer war eine der grossen Sünden des neuen Steuergesetzes. Sie war aus unserer Sicht falsch und unnötig. Heute können Sie mithelfen, diesen Kardinalfehler zu beseitigen, indem Sie als ersten Schritt der Informationsbeschaffung und Modelldiskussion dieses Postulat an die Regierung überweisen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit der Totalrevision des Steuergesetzes, welches im 2011 in Kraft trat, wurde die Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer insbesondere mit der Begründung der Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung abgeschafft, da dieser Steuer Transfer- und keine Markteinkünfte unterlagen. Auch im internationalen Vergleich zeichnen sich derartige Steuern meist dadurch aus, dass ihr Aufkommen verhältnismässig gering, ihre Erhebung jedoch meist komplex ist. Zudem sind diese Steuerarten regelmässig mit erheblichen Bewertungs- und infolgedessen mit verfassungsrechtlichen Legitimationsproblemen behaftet, wie Verfassungsrechtssprechungen vor ein paar Jahren in Österreich und Deutschland zeigten. Ungerechtigkeiten bestanden insbesondere, wenn beispielsweise ein Grundstück zum tieferen Steuerschätzwert anstatt zum Verkehrswert erfasst wurde, was gegenüber vererbten Barmitteln im Widerspruch stand. Auf die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuern wird daher auch in zahlreichen anderen Staaten verzichtet. Österreich erhebt seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuern mehr, sondern nur noch eine spezielle Stiftungseingangssteuer auf Vermögensübertragungen an Stiftungen und verselbstständigte Vermögensmassen. In der Schweiz existiert zwar in gewissen Kantonen eine Erbschaftssteuer, ihre praktische Bedeutung wird jedoch dadurch reduziert, dass die wesentlichen Übertragungsfälle - zwischen Ehegatten und auf Kinder - von der Besteuerung ausgenommen sind. Hierzu möchte ich insbesondere an die Zeit erinnern, als der Kanton St. Gallen die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffte und in der Schweiz darauf einen Dominoeffekt auslöste. Grund für die Abschaffung war der Umstand, dass der Kanton Schwyz zum damaligen Zeitpunkt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhob. Dies führte dazu, dass einige Einwohner rund um Rapperswil, also vom Gebiet des Kantons St. Gallen, ihren Wohnsitz in den Kanton Schwyz verlegten, um von dort aus die Erbschaftsaufteilung vorzunehmen. Dadurch ging dem Kanton St. Gallen so einiges an Vermögens- und Einkommenssteuersubstrat - nicht nur für den Moment, sondern auch für zukünftige Steuerperioden - verloren. Aufgrund dessen zogen die meisten Kantone dem St. Galler Beispiel nach, da sie befürchteten, neu Steuersubstrat wiederum an den Kanton St. Gallen zu verlieren. Im schlimmsten Fall könnte dies auch Liechtenstein passieren, wenn Personen ihren Wohnsitz zur Erbteilung in die steuerbefreiten Kantone der benachbarten Schweiz verlegen und folglich auch Liechtenstein dieses Steuersubstrat verloren ginge. Im vorliegenden Postulat ist mir ein Satz besonders aufgefallen. Dieser lautet wie folgt: «Und welcher Zeitpunkt, in die Vermögensbildung einzugreifen, wäre geeigneter als jener, wenn Vermögen an die nächste Generation weitergegeben wird, an die Generation, die selbst nichts zur Bildung dieses Vermögens beigetragen hat? Damit wird dem Grundsatz, dass Einkommen von der Leistung abhängt, viel eher entsprochen. Geerbtes Vermögen hat nichts mit persönlicher Leistung zu tun.» Diesbezüglich sehe ich einen gewissen Widerspruch. Was wollen die Einbringer dieses Postulats hiermit aussagen? Besteht hier die Meinung, dass persönliche Leistung nicht besteuert werden soll, wie es die Erwerbssteuer vorsieht? Es ist doch vielmehr so, dass das vererbte Vermögen zuerst bereits mit der Erwerbssteuer veranlagt und in der Folge bis zum Ableben des Erblassers fortwährend auch die Vermögenssteuer erhoben wurde. Auch die Erben müssen in der Folge das geerbte Vermögen fortlaufend versteuern. Es geht dem Staat durch den Vermögensübergang keinerlei Steuersubstrat verloren.Abschliessend möchte ich erwähnen, dass eine Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer meines Erachtens zu Recht bei der Bevölkerung auf Unverständnis stossen würde. Ich werde der Überweisung des Postulats nicht zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann meinem Vorredner grundsätzlich zustimmen. Hier geht es beim vorliegenden Postulat um die Wiedereinführung der Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer, diese zu prüfen. Von Interesse sind für mich oder waren zu Beginn die damaligen Gründe der Abschaffungen. Diese ergeben sich aus dem Bericht und Antrag Nr. 48/2010 zur Abschaffung der Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuern. Als Gründe gehen aus diesem Bericht und Antrag unter anderem hervor, dass ein Verstoss gegen den Grundsatz der einmaligen Besteuerung des Markteinkommens einer Person vorliegt, da ihnen Transfer und keine Markteinkünfte zugrunde liegen. Dann, dass liechtensteinische Vermögensstrukturen für Personen im Ausland weiterhin attraktiv bleiben sollen, denn FL-Strukturen wären für Ausländer ansonsten nicht attraktiv, da Strukturen bei Einbringung des Vermögens eine Schenkungssteuer zu entrichten hätten, und dass sich das dann negativ auf unseren Finanzplatz auswirken würde. Zum Schluss wird auch noch genannt oder ins Feld geführt, dass in anderen Staaten die Erbschaftssteuer auch abgeschafft wurde, also beispielsweise wird Österreich genannt. Die Postulanten führen aus, dass bei der Erbschafts-/Schenkungssteuer kein Markteinkommen vorliege und somit eine Steuer auf diese Transferleistungen nicht gegen die einmalige Besteuerung des Markteinkommens verstossen könne. Das haben Sie zuvor auch erneut ausgeführt. Dazu kann man ausführen, dass gemäss dem Prinzip - und ich nehme das Prinzip hier nochmals zur Hand - der Einmalbesteuerung des Markteinkommens die Erwerbseinkünfte besteuert werden sollen, die eine natürliche Person durch Marktbeteiligung erwirtschaftet hat, also beispielsweise durch Erwerbstätigkeit. Nicht besteuert werden sollen hingegen Transfereinkünfte. Denn die den Transfereinkünften zugrunde liegenden Einkünfte wurden besteuert, als sie erwirtschaftet wurden, und sollen deshalb nicht ein zweites Mal bei ihrem Transfer, sprich der Schenkung, Erbschaft, besteuert werden. Sie stehen somit im Widerspruch zur Einmalbesteuerung des Markteinkommens. Zur Ausführung der Postulanten, dass es gerechtfertigt sei, einen Teil des allgemeinen Staatshaushaltes durch Abschöpfung eines Teils des Vermögens zu finanzieren, möchte ich Folgendes ausführen: Liechtenstein besitzt aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes derzeit eine hohe Vermögensertragsbesteuerung. Mit dieser Steuer wird Vermögen sehr wohl zur Finanzierung des Staatshaushaltes herangezogen, insbesondere höhere Vermögenswerte und Vermögen aufgrund des Stufentarifes. Und dieser Sollertrag greift auch, wenn keine oder nur geringe Vermögenserträge erwirtschaftet werden.Des Weiteren kann auch darauf hingewiesen werden, dass Länder, die eine Erbschafts- und Schenkungssteuer haben, in der Regel keine Vermögenssteuer kennen. Die Postulanten zielen darauf ab, dass durch Freibeträge beziehungsweise Freigrenzen oder progressive Ausgestaltung des Steuertarifs insbesondere höhere Vermögensüberträge belastet werden sollen. Wie bereits erwähnt, werden im heutigen Umfeld höhere Vermögen bereits relativ stark durch die laufende Vermögensertrags-/Vermögenssteuer belastet. Für Personen mit hohem Vermögen ist Liechtenstein aufgrund dessen nicht mehr so attraktiv. Durch Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer würde Liechtenstein für diese Personen abermals an Attraktivität verlieren. Es darf nicht vergessen werden, dass gerade diese Personen einen grossen Teil der Vermögens- und Erwerbssteuer entrichten. Das haben wir heute auch schon behandelt. In Bezug auf die allgemeinen Überlegungen zu den vier Steuererhöhungspostulaten der Freien Liste kann ich mich zudem dem Votum des Abg. Elfried Hasler anschliessen. Ich werde dem vorliegenden Postulat nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Meine Damen und Herren. Beim vorliegenden Postulat möchte ich mich kurz halten. Grundsätzlich sehe und lobe ich die Absicht, dass beim aktuellen Traktandum unter anderem auch ein Versuch initiiert wird, der sozialen Gerechtigkeit Antrieb zu geben. Es wird die Chancengleichheit im Bereich der Bildung angesprochen. Zweifelsohne ist Bildung und die Möglichkeit, solche Zugänge zu ermöglichen, eines der grössten Anliegen, die ich und vermutlich die meisten hier haben. Bildung bedeutet schlussendlich für mich soziale Teilhabe und dadurch Zugang zur Gesellschaft. Eigentlich geht es im vorliegenden Postulat darum, dass wir das Geld der bessergestellten Menschen in Liechtenstein nehmen und es den weniger bessergestellten verteilen, um eben mit dieser Umverteilung soziale Gerechtigkeit herzustellen. Wie geerbtes Vermögen nichts mit persönlicher Leistung zu tun hat, hat die Einführung einer ehemals abgeschafften Steuer für mich nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind mir wichtige Anliegen, gerade die beiden Themen erfahren eine Vernachlässigung hier in Liechtenstein. Diesbezüglich wünsche ich mir Ideen, die sich in der Ausgestaltung so präsentieren, dass darin nicht eine Ungerechtigkeit, egal für welche Bevölkerungsschicht, erkennbar ist. Ich bedanke mich aber gerne bei den Postulanten für den Anstoss, der uns ermutigen auch soll, hoffe ich zumindest, weiter an diesem Thema zu bleiben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich werde mich auch kurzfassen. Es wird auch hier wieder mit Steuergerechtigkeit argumentiert, um dann aber im gleichen Atemzug auch schon wieder Freibeträge ins Spiel zu bringen. Auch hier wieder nach dem Motto des St. Florian - die anderen sollen bezahlen -, um damit natürlich auch die Akzeptanz einer solchen Massnahme zu steigern. Nur glaube ich, das ist vielleicht etwas kurzfristig gedacht, denn letztendlich: Was wird passieren? Das ist ein Beispiel, das man auch im Ausland des Öfteren gesehen hat. Man fängt einmal mit einer neuen Steuer an, und zwar mit grossen Freibeträgen, damit man eine Mehrheit bekommt. Und was passiert beim ersten Finanzbedarf des Staates? Diese Freibeträge werden natürlich nach unten geschraubt. Das ist völlig klar, und früher oder später ist auch hier dann eben der normale Häuslebauer und der Mittelstand dran. Das ist eine ganz natürliche Reaktion, wenn der Staat dann eben Geld braucht. Darum sollte man sich auch durch Freibeträge nicht hier verlocken lassen. Und ich bin auch hier gegen eine Überweisung des Postulats, aus den genannten Gründen, dass die Finanzlage des Staates mit Rekordreserven schlicht und einfach keine weitere Belastung der Bevölkerung notwendig macht und eben auch, wie es schon erwähnt wurde, die negativen Effekte einer Wiedereinführung wirklich schwer wiegen. Ich glaube, das unterschätzen die Postulanten massiv. Wir haben Steuerpauschalierte hier im Land. Die tragen jährlich etwa CHF 10 Mio. zum Steueraufkommen bei. Und da pflichte ich dem Abg. Rehak bei, da braucht es dann viele Rehaks und Haslers und Lageders, dass dann so etwas wieder hereinkommt. Diese Gefahr ist eben schon sehr, sehr, sehr reell. Denken Sie zurück an die Diskussion in der Schweiz vor noch nicht allzu langer Zeit. Damals wurde eben auch diese Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene in der Schweiz diskutiert, und ich kann Ihnen sagen, im Finanzdienstleistungssektor wurde man damals überschwemmt mit Anfragen von Steuerpauschalierten in der Schweiz - die wollten nach Liechtenstein kommen. Und so wird es auch hier sein. Wenn wir hier eben an dieser Schraube drehen, werden auch diese CHF 10 Mio. schneller weg sein, als sie denken können. Ich glaube, bis wir dann CHF 10 Mio. wieder hereinholen, müssen wir dann viele andere belasten.Und der zweite Punkt: Wir haben einen wichtigen Finanzdienstleistungssektor als sehr wichtigen Steuerzahler mit nach wie vor 54% der Ertragssteuereinnahmen und davon ist der Treuhandsektor ein ganz wesentlicher Teil. Mit einer Einführung einer Erbanfalls- und Schenkungssteuer werden Sie hier diesem Sektor, diesem wichtigen Steuerzahler, den Todesstoss verleihen. Letztendlich auch hier wieder ein Schuss, der kräftig nach hinten rausgehen wird. Und eben diese Salamitaktik auch, Freibeträge am Anfang, um zu locken, und früher oder später werden die gesenkt, ich denke, das ist relativ offensichtlich. Darum werde ich hier dieser Überweisung nicht zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
3 Stimmen. Somit hat der Landtag das Postulat nicht überwiesen und gleichzeitig haben wir Traktandum 8 abgeschlossen. Wir machen jetzt eine kurze Pause bis 16:15 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:55 bis 16:15 Uhr).
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