Postulat zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 9. Oktober 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Postulat zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften. Postulat der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 9. Oktober 2017.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren. Die Fraktion der Freie Liste präsentiert Ihnen heute vier Postulate zum Thema Steuern. Vier Postulate, deren Themen bereits seit vielen Jahren, zum Teil heiss, diskutiert werden. So schlug bereits die VU-geführte Regierung unter Klaus Tschütscher in der vorletzten Legislatur vor, den Sollertrag vom Eigenkapitalzinsabzug zu trennen. Die FBP-geführte Regierung Hasler griff dies in der letzten Legislatur wieder auf, sah dann aber auf Druck der Wirtschaftsverbände davon ab und entschloss sich, das Eigenkapital lediglich mit einem zusätzlichen Abzug zu modifizieren. Mit dem zweifelhaften Resultat, dass es immer noch nicht möglich ist, die Einnahmen zu steuern. Wir verfügen im Bereich Sollertrag und EK-Zinsabzug mit der Koppelung über ein Steuergesetz, das sich eben nicht steuern lässt. So führt zum Beispiel jede Erhöhung des Sollertrags, also der indirekten Vermögenssteuer, zwar zu mehr Einnahmen bei den natürlichen Personen, diese werden aber durch die Koppelung durch einen höheren Eigenkapitalzinssatz, der höhere Abzüge für Unternehmen erlaubt, zunichtegemacht. Auch im Bereich Liegenschaften sind die systeminhärenten Probleme seit Jahren bekannt. Das jetzige Steuergesetz funktioniert eben nur, das heisst, ist einigermassen angemessen und fair, wenn Altliegenschaften mit einem Steuerschätzwert als Vermögen zu versteuern sind, der irgendwo in der Nähe des Versicherungswertes liegt. Ansonsten werden Neuliegenschaften stärker besteuert als Altliegenschaften. Zudem sind, sollten ältere Liegenschaften vermietet sein, die Mieteinnahmen nicht abgegolten, wenn eben die Bewertung der Liegenschaft viel zu tief ist. Auch dieses Problem ist längst bekannt, jedoch hat die Regierung den Mut verloren, diese offensichtliche Ungleichheit zu adressieren, ja überhaupt Lösungen zu diskutieren. Im Bereich der Besteuerung von Ausschüttungen wurde eine sehr ergiebige Steuerart ohne Not und offensichtlichen Grund abgeschafft und bei der Abschaffung noch grosszügige Rabatte gewährt. Ähnlich verhält es sich bei der Erbschaftssteuer, die nie ein Problem darstellte, auch diese wurde ohne ersichtlichen Grund abgeschafft. So verzichtet der Staat auf, wie wir meinen, dringend benötigte Einnahmen von jährlich gegen CHF 60 Mio., die zudem weitestgehend schmerzfrei hereingeholt werden könnten. Damit nicht genug: Mit der Abschaffung der Besteuerung von Ausschüttungen haben sich für Unternehmen, im Besonderen zum Beispiel Rechtsanwalts-AGs, Ärzte-AGs und für weitere Unternehmen, legale Wege geöffnet, Erwerbssteuern und Sozialabgaben zu sparen, und das in ganz beträchtlichem Umfang, wie unsere Ausführungen zeigen werden. Die Situation in der Finanzplanung präsentiert sich vermeintlich gut. Es ist also nicht auf den ersten Blick ersichtlich, warum die Fraktion der Freien Liste zu diesem Zeitpunkt an den Landtag herantritt und vier Sachverhalte prüfen lassen will, die mehr Einnahmen versprechen. Bei näherer Betrachtung ist die Situation in der Finanzplanung jedoch bei Weitem nicht so komfortabel, wie man auf den ersten Blick glauben mag. Der Staat schreibt in der betrieblichen Rechnung, laut Finanzplanung, bis zum Ende der Planungsperiode im Jahr 2021 Defizite. Würde sich die Wirtschaft in einer Rezession befinden, kurzum, würde es in der Wirtschaft schlecht laufen, dann würde ich sagen, Schwamm drüber, das kann nun wirklich verkraftet werden. Aber das Gegenteil ist der Fall. Die Wirtschaftsindikatoren zeigen, dass es seit Jahren nicht so gut gelaufen ist, wie es jetzt läuft, auch in Liechtenstein. Der Eurokurs entwickelt sich für unsere exportorientierte Wirtschaft zum Glück auch wieder vorteilhafter. Die Arbeitslosigkeit ist seit der Umstellung auf die neue Messmethode nie so tief gewesen wie heute. Es werden Arbeitsplätze geschaffen. Die Unternehmen schreiben satte Gewinne, ja zum Teil gar Rekordgewinne. Trotzdem schaffen wir es in einer Phase der Hochkonjunktur nicht, ein betrieblich ausgeglichenes Ergebnis zu präsentieren. Das ist bedenklich. Zum Glück verfügt Liechtenstein über einen gesunden Kapitalstock, der eine Rendite abwirft. Sollte jedoch die nächste Krise kommen - und sie wird kommen -, werden nicht nur die regulären Einnahmen der Unternehmen markant sinken und somit die Steuereinnahmen massiv zurückgehen, denn wir wissen auch, dass sich leider mit dem neuen Steuergesetz die Volatilität der Einnahmen einzig und allein für den Staat erhöht hat, nein, auch die Börse, wo eine Korrektur überfällig ist, wird keine Gelder mehr abwerfen. Es ist dann gar mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Kurzum: Wir werden an der Börse draufzahlen.Ausserdem ist uns allen schmerzlich bewusst, dass nicht nur Liechtenstein, aber Liechtenstein ganz besonders, wie es die Studie von Zukunft.li hervorhebt, vom demografischen Wandel betroffen sein wird. Allein das wird in den kommenden Jahren immense Summen verschlingen und der Staat wird einen grossen Brocken davon zu tragen haben. Weiter sehen wir auch im Budget, dass keine Luft drin ist, mehr zu sparen, im Gegenteil: Es tritt immer deutlicher zutage, dass an gewissen Stellen zu viel gespart wurde und nun dringend investiert werden muss. Wir haben in den letzten Jahren Investitionen in die Infrastruktur vernachlässigt, wie es der Verkehrsdienstebericht zeigt. Aus dem Budget wird deutlich, dass im Bereich soziale Sicherheit die Kosten überproportional ansteigen. So sind die Kosten für die Prämienverbilligung für die Krankenkassenprämien um 16%, die Kosten für die Wirtschaftliche Hilfe um 23% und für die Ergänzungsleistungen zur AHV-IV um 11% angestiegen - innert Jahresfrist. Wir brauchen mehr Geld für Kitas und Tagesmütter, wir brauchen mehr Geld für das HPZ und wir müssen endlich wieder ins Personal im öffentlichen Dienst, insbesondere in Junglehrerinnen und Junglehrer, investieren. Beim Thema Sicherheit durch Schutzwald und Investitionen am Alpenrhein ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Ohne die Kürzung des Staatsbeitrags an die AHV würde die Situation zudem auch auf den ersten Blick ganz anders wahrgenommen werden. Dann wäre für 2019 unter dem Strich im Jahresergebnis eine rote Zahl zu erwarten. Die Fraktion der Freien Liste will keine Panik machen. Der Staatshaushalt steht auf solideren Füssen als noch vor wenigen Jahren, aber die Hände dürfen jetzt nicht in den Schoss gelegt werden. Sonst besteht das Risiko, dass in wenigen Jahren, wenn es nicht mehr so gut läuft, wieder ein Massnahmenpaket fällig wird, dass dann wieder bei den Subventionen für die Krankenkassenprämien gekürzt werden muss, dass dann wieder bei den sozialen Systemen Einschnitte gemacht werden müssen, dass dann wieder der Mittelstand am stärksten zur Kasse gebeten werden muss. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt, gemäss der Einschätzung der Fraktion der Freien Liste, günstig, mit nüchterner Gelassenheit Massnahmen zu prüfen, deren Auswirkungen zu analysieren, im Dialog mit den Betroffenen Lösungen zu finden und offensichtliche Problemfelder im Bereich Steuern anzugehen und zu lösen. Wenn der Kessel nämlich wieder in der Nähe der Explosion sein sollte, wird es wohl viel schwieriger sein, unter Druck und Zeitnot austarierte Lösungen zu finden, wenn es denn überhaupt möglich sein sollte. Jetzt haben wir Zeit, jetzt haben wir eine Verschnaufpause und zudem stehen wir jetzt noch am Anfang einer herausfordernden Legislatur, die die Chance bietet, nachhaltige Verbesserungen in die Wege zu leiten. Mit den vier nun zu diskutierenden Postulaten will die Fraktion der Freien Liste versuchen, diesen Prozess in Gang zu bringen. Wir sind der Überzeugung, dass im Lichte der auf uns zurasenden Herausforderungen jetzt der Zeitpunkt günstig ist, verschiedene Massnahmen zu prüfen. Es geht im Endeffekt darum, dem Staat und somit der Allgemeinheit auch in Zukunft zu ermöglichen, die ihm respektive ihr zufallenden Aufgaben erfüllen zu können, die Aufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen sowie Spielraum für zukünftige Investitionen zu ermöglichen. Wir hoffen auf eine intensive und kontroverse Diskussion und bitten Sie, sich mit Offenheit und Weitsicht an der Debatte zu beteiligen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ja, besten Dank. Nach diesen allgemeinen einführenden Worten kommen wir nun zum eigentlichen Traktandenpunkt, nämlich dem Postulat zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften. Mit dem vorliegenden Postulat zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften wird die Regierung eingeladen, dem Landtag eine Lösung des Problems unterschiedlicher steuerrelevanter Bewertungen von Altliegenschaften und Neubauten zu präsentieren oder verschiedene Lösungsvarianten vorzustellen, die dem Landtag die Meinungsbildung beziehungsweise eine politische Bewertung der verschiedenen Varianten erlauben. Die Diskrepanz zwischen der Bewertung von älteren Liegenschaften und Neubauten ist seit längerer Zeit bekannt. Spätestens seit der Diskussion der Beantwortung der Interpellation «Liegenschaften fair besteuern» der Freien Liste im September-Landtag 2012 ist dies auch der Öffentlichkeit bewusst. Diese steuerliche Bevorzugung von Eigentümern älterer Bauten, die nicht in jüngerer Zeit neu bewertet wurden, gegenüber Eigentümern neuerer Bauten ist unbegründet und damit nach Möglichkeit zu beheben. Dessen ist sich auch die Regierung bewusst. Entsprechend hat sie ihren Willen bekundet, das Problem anzugehen. Den ins Auge gefassten Zeitplan konnte die Regierung jedoch nicht einhalten. Chronologisch sei hier noch einmal an die wichtigsten Aussagen der Regierung erinnert: Interpellationsbeantwortung im September 2012: «Die tiefen Steuerschätzwerte bei Altbauten gegenüber den Steuerschätzwerten bei Neubauten führen zu einer Ungleichbehandlung von Besitzern von Neubauten und Altbauten, was ein Problem darstellt. Dieses Problem soll jedoch in der nächsten Zeit durch systematische Nachschätzungen von Altbauten beseitigt werden. ... Die Steuerverwaltung wird bis Anfang 2013 einen Bericht dazu verfassen.» Dann eine Kleine Anfrage im Mai 2013: «Die Steuerverwaltung hat verschiedene Varianten geprüft, aufgrund welcher Methode eine Nachschätzung der Altbauten vorgenommen werden könnte. Dabei wurden nebst der Qualität der ermittelten Werte auch Überlegungen zum zeitlichen Ablauf und zum personellen und finanziellen Aufwand der Nachschätzungen angestellt. Die verschiedenen Varianten sollen in einem nächsten Schritt mit der Regierung diskutiert werden, bevor vertiefte Abklärungen getroffen werden und der Bericht fertig gestellt wird.» Dann eine Kleine Anfrage vom März 2015: «In Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung wurden verschiedene Szenarien und Varianten bearbeitet und diskutiert. Auch wurden verschiedene Besteuerungskonzepte analysiert, vor allem das sogenannte Züricher Modell. Die Meinungsbildung ist noch nicht ganz abgeschlossen. Wir suchen nach einer Lösung, welche hauptsächlich auf die Ertragskraft der vermieteten Immobilien abzielt, jedoch die Selbstnutzung von Liegenschaften im Sinne der Eigentumsbildung möglichst nicht belastet. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, dass sich die Regierung im Sommer dieses Jahres mit einem entsprechenden Vorschlag beschäftigen wird. Eine Vorlage an den Landtag ist jedenfalls noch in dieser Legislaturperiode geplant.»Und eine Kleine Anfrage vom November 2015: «Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen hat in der Zwischenzeit mit der Steuerverwaltung sowie anderen Experten eine vertiefte Analyse der Situation und verschiedener Lösungsansätze vorgenommen. In einem noch andauernden Diskussionsprozess werden dabei die verschiedenen Varianten hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Auswirkung und administrativer Umsetzung geprüft. Die Aufgabenstellung ist anspruchsvoll, da unterschiedlichste und divergierende Interessen zu berücksichtigen sind ...» In Aussicht gestellte Schritte wurden also mehrfach verschoben - es wurde dem Landtag bis dato kein Bericht und Antrag vorgelegt. Den Antworten aus den verschiedenen Kleinen Anfragen ist jedoch zu entnehmen, dass die technische Seite einer Problemlösung weit fortgeschritten sein sollte. Die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten sollten bekannt sein. Es fehlt eine politische Entscheidung. Bereits im Vorfeld dieser Debatte haben sich Vertreter aller Parteien über die Medien zur Thematik geäussert. Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass der aktuelle Zustand ein Problem darstellt und diese Ungleichbehandlung von Hausbesitzern nicht gewünscht ist. Es kommt dann aber jeweils immer das gleiche Argument: Ältere Hausbesitzer, welche ihr ganzes Leben auf vieles verzichtet hätten, um sich den Traum eines Häuschens zu verwirklichen, würde diese zusätzliche Belastung hart treffen. Die Steuerschuld würde drastisch ansteigen und die Menschen müssten eine neue Hypothek aufnehmen oder ihr Haus gar verkaufen. - Das ist nicht der Fall. Anhand zweier fiktiver Personen, welche wir über die elektronische Steuerrechnung durchgerechnet haben, zeige ich Ihnen dies gerne auf. Die beiden Personen, nennen wir sie Agathe und Goldi, haben einiges gemeinsam: Beide wohnen in Vaduz, sind am 1. Januar 1946 geboren, beide sind verwitwet und sie haben beide keine Kinder. Beide besitzen auch eine 40-jährige Liegenschaft. Und hier enden die Gemeinsamkeiten. Agathe besitzt ein Häuschen mit etwas Umschwung und Goldi lebt in einer herrschaftlichen Villa. Doch dazu kommen wir später. Zurück zu Agathe und ihren Steuerdaten: Auf der Bank hat sie ein Sparkonto mit CHF 1'000. Aktien besitzt sie keine und sie besitzt auch kein Auto, dafür ein Busabo. Ihr Hausrat ist auf dem Minimum von CHF 5'000 geschätzt. Agathe bezieht eine AHV von monatlich CHF 2'320, was der maximalen AHV-Rente entspricht, zuzüglich 20% Witwenzuschlag. Das ergibt jährlich CHF 36'192. Pensionskasse hat sie keine. Da sie nie krank war, kann sie keine Krankheitskosten abziehen. Somit kommt Agathe auf einen steuerbaren Gesamterwerb ohne Haus von CHF 7'390. Ihre Landes- und Gemeindesteuer ohne Haus beträgt somit CHF 0. Agathe ist das sprichwörtliche arme Mütterchen, wobei die getroffenen Annahmen steuertechnisch so ungünstig wie nur möglich ausgelegt wurden. Agathe wohnt aber in einem kleinen Häuschen, das ihr Mann und sie sich vom Munde abgespart haben. Es ist 40 Jahre alt und wirklich nichts Besonderes, da Agathe nie Geld hatte, um es zu renovieren. Wir nehmen nun verschiedene Schätzwerte an, um den fälligen Steuerbetrag zu untersuchen. Fangen wir mit einem Steuerschätzwert für ihre Liegenschaft von CHF 200'000 an, was bereits unrealistisch hoch ist. Bei einem Steuerschätzwert von CHF 200'000 für ihr Häuschen beträgt Agathes Steuerschuld, immer gerechnet mit dem offiziellen Steuertool, nun nicht mehr CHF 0, sondern CHF 9,75 an Landes- und Gemeindesteuern. Bei einem Steuerschätzwert von CHF 300'000 steigt die Steuer auf CHF 109,75; bei einem Steuerschätzwert von CHF 500'000 beträgt die Steuer CHF 607,25 und bei einem exorbitanten Steuerschätzwert von CHF 1 Mio. für das Häuschen müsste Agathe CHF 2'364 bezahlen. Sie sehen, selbst diese wirklich arme Frau Agathe muss sich überhaupt keine Sorgen machen um ihr Häuschen. Sie wird es ganz sicher behalten können. Es ist de facto nicht möglich, dass Agathe ihr Haus verliert. Und wie gesagt, es handelt sich hier um den schlechtesten aller Fälle, den wir konstruieren konnten. Dabei ist noch nicht einmal ein Modell herangezogen, wo der Steuerschätzwert bei selbstbe-wohnten Liegenschaften reduziert wurde - das würde die Steuerbelastung für Agathe zusätzlich reduzieren. Es ist gar nicht möglich, dass Agathe nur annähernd in Bedrängnis gebracht wird. Im Vergleich rechnen wir nun noch einen Fall für Frau Goldi durch. Dort sind die Annahmen etwas anders. Goldi ist eine gut situierte ältere Dame. Sie hat auf der Bank ein Sparkonto mit CHF 1 Mio. und besitzt gleichzeitig noch Aktien, ebenfalls im Wert von CHF 1 Mio. Sie hat sich in diesem Jahr einen neuen Ferrari im Wert von CHF 250'000 gekauft. Ihr Hausrat ist auf dem Maximum von CHF 10'000 geschätzt. Auch sie bezieht die volle AHV plus Witwenzuschlag in der Höhe von CHF 36'192, dazu bekommt sie noch eine Pensionskasse in der Höhe von jährlich CHF 50'000. Wegen diverser Krankheiten kann sie den vollen Betrag von CHF 6'000 abziehen. Somit kommt Goldi auf einen steuerbaren Gesamterwerb ohne Haus von CHF 137'250. Ihre Landes- und Gemeindesteuer ohne Haus beträgt somit CHF 14'053,15. Goldi wohnt nun aber in einer Villa, einem stattlichen Herrenhaus, das ebenfalls vor 40 Jahren gebaut wurde. Sie hat es auch immer wieder renoviert, es ist in gutem Zustand. Goldis Villa hat gemäss der Nachschätzung einen tatsächlichen Steuerschätzwert von CHF 1 Mio. Damit würde sich Goldis Landes- und Gemeindesteuer von CHF 14'053,15 auf CHF 20'768,75 erhöhen. Goldi müsste zwar mehr für ihre Liegenschaft bezahlen, was selbstverständlich auch das erklärte Ziel dieses Vorstosses ist, aber auch Goldi wäre in keiner Weise gezwungen, einen Kredit zur Versteuerung ihrer Liegenschaft aufzunehmen. Auch sie würde wohl nicht merklich schlechter leben können als vor der Nachschätzung. Sie sehen also, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Auswirkungen bei steigendem Steuerschätzwert bewegen sich in einem moderaten Rahmen und sind nicht nur von Frau Goldi, sondern auch von Frau Agathe zu tragen. Wir meinen: Eine Anpassung des Steuerschätzwertes von Altbauten ist verkraftbar und überfällig, denn sie beseitigt eine allgemein anerkannte und festgestellte Ungleichbehandlung und damit eine offensichtliche Ungerechtigkeit. Nun kommen wir zum Thema Altliegenschaften, die vermietet sind. Hier verweise ich auf eine Kleine Anfrage der VU-Abgeordneten Judith Oehri vom April 2014 zum Thema «Besteuerung von Mieteinnahmen» und zitiere ebenfalls aus der Antwort der Regierung: «Mieteinnahmen werden im aktuellen Steuergesetz über den Sollertrag indirekt besteuert. Dies soll an einem kleinen Beispiel gezeigt werden: Eine neue Eigentumswohnung in Eschen mit einem Wert von CHF 1 Mio. wird vom Eigentümer vermietet. Der Steuerschätzwert beträgt in diesem Beispiel CHF 800'000. Dies führt gemäss dem aktuellen Steuergesetz zu einem Sollertrag von CHF 32'000, welcher in der Steuererklärung dem steuerbaren Erwerb hinzugerechnet wird. Wenn nun diese Liegenschaft zu CHF 2'500 pro Monat vermietet wird, entspricht dies jährlichen Mieteinnahmen von CHF 30'000 Franken. Im vorliegenden Beispiel entsprechen diese Mieteinnahmen praktisch dem Sollertrag von CHF 32'000. Eine gewisse Problematik zeigt sich, wenn der Steuerschätzwert sehr tief ist. Das ist teilweise bei älteren, jedoch noch gut vermietbaren Liegenschaften der Fall. Dann kann der Sollertrag im Verhältnis zu den effektiven Mieteinnahmen deutlich tiefer ausfallen. Mit dem Projekt ‹Liegenschaften fair besteuern› soll dieser Ungleichheit begegnet werden. Das Thema steht auf der Prioritätenliste der Regierung weit oben. Deshalb wurde mit der Steuererklärung 2013 auch ein zusätzliches Erhebungsblatt mit der Bitte um Angabe der Versicherungswerte beigefügt.» Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die Problematik liegt also weniger bei jenen Altbauten, die durch ihre Besitzer selbst bewohnt werden, sondern bei den Altbauten, die vermietet werden. Hier entgehen dem Staat Steuern, was unseres Erachtens nicht einfach so hingenommen werden kann. Für uns Postulanten besteht Handlungsbedarf. Für die Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, kann unseres Erachtens nach der Neueinschätzung des Steuerschätzwertes sogar ein Faktor von zum Beispiel 0,5 eingeführt werden, was zur Entlastung beiträgt. Vermietete Altbauten gehören aber einem realen Steuerschätzwert unterstellt, dies in Gleichbehandlung mit Neubauten. Deshalb soll die Regierung mittels dieses Postulats eingeladen werden, die bisherigen Ergebnisse ihrer Analysen und Abklärungen dem Landtag vorzulegen. Es ist uns klar, dass Regelungen rund um das Wohneigentum in Liechtenstein politisch sensibel sind. Eine Rechtfertigung, untätig zu bleiben, ist dies aber nicht. Es wäre doch im Sinne der Bevölkerung, einmal die Fakten auf dem Tisch zu haben und zu sehen, wo hier offensichtliche Ungereimtheiten bestehen, wie diese behoben werden könnten und ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Gerade bei vermieteten Objekten besteht ganz sicher Handlungsbedarf, denn die indirekte Besteuerung von Mieteinnahmen ist bei Altliegenschaften, deren Steuerschätzwert weit entfernt ist von jeder Realität, schlicht nicht gegeben. Dies ist nach Meinung der Postulanten stossend und sollte mindestens vertieft angeschaut werden. Eine Überweisung des Postulats beziehungsweise dessen Beantwortung würde es dem Landtag erlauben, die Thematik umfassend zu verstehen und gegebenenfalls weitere Schritte zu initiieren. Von daher hoffe ich auf eine Überweisung des Postulats an die Regierung und danke Ihnen für Ihre Unterstützung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir jetzt auf die allgemeine Diskussion einsteigen, möchte ich darauf hinweisen, dass auch die folgenden Traktanden 8, 9 und 10 sich mit Steuern beziehungsweise Steuererhöhungen befassen. Ich werde jetzt also allgemeine Betrachtungen zulassen, die sich mit Steuern oder Steuererhöhungen befassen. Dies auch in der Hoffnung, dass wir dann bei den Traktanden 8, 9 und 10 auf Grundsätzliches verzichten können.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, mit Steuern und Steuersystemen ist das so eine Sache. Das von allen als gut oder richtig empfundene oder auch gerecht empfundene Steuersystem ist natürlich eine Illusion. Das richtige, gerechte oder perfekte Steuersystem existiert natürlich nicht, ist aber dennoch in der politischen Diskussion ein Dauerthema. Und kaum wird irgendwo ein Steuergesetz angepasst, werden auch sofort wieder Rufe laut, dass das eben auch wieder nicht gerecht sei. Ich denke, es ist ein Dauerthema und da wird auch jede weitere Steuerreform nichts daran ändern. Dann weiters ist es so eine Sache mit den Steuern, dass in diesem Bereich meinem Eindruck nach wie kaum in einem anderen Bereich das Sankt-Florians-Prinzip vorherrscht: Gute Steuern sind nämlich die Steuern, die andere bezahlen. Und Steuergerechtigkeit heisst für viele, die anderen sollen endlich mehr bezahlen. Steuergerechtigkeit wird interessanterweise auch meist von denen am vehementesten eingefordert, die selbst verhältnismässig geringe oder gar keine Steuern bezahlen. Wir Liechtensteiner leben, was die Steuerbelastung anbelangt, tatsächlich auf einer Insel, vielleicht auch in einer Oase mit einer Wüste um uns herum. Das gilt für Unternehmen, die hier immer noch attraktive steuerliche Bedingungen vorfinden. Das gilt - zumindest weitestgehend - noch für Vermögende, aber es gilt insbesondere auch für den Normalbürger, den Mittelstand. Gerade der Mittelstand profitiert ganz erheblich von diesen tiefen Steuern. Nur sind sich wenige offensichtlich tatsächlich ihres Glückes bewusst, denn tiefe Steuern gelten in Liechtenstein als der Normalfall, an den man sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten ganz einfach gewöhnt hat. Und nur wenige haben einen tatsächlichen Vergleich, wie es um uns herum in der Welt aussieht, und wenige haben bisher im Ausland Steuern bezahlt. Diejenigen, die das schon einmal haben, nur schon in der Schweiz, haben sehr schnell dann steuerliches Heimweh. In diesem Zusammenhang haben wir heute auch eine Interpellation behandelt oder zumindest überwiesen.Ja, Liechtenstein ist ein Tiefsteuerland. Rund jeder Vierte bezahlt keine Einkommens- und Vermögenssteuern. Über 80% zahlen weniger als CHF 5'000 Steuern. Wenn Sie sich die Situation nur schon über dem Rhein, beispielsweise in Buchs, anschauen: Über CHF 5'000 Steuern, das bezahlen Sie dort, wenn Sie eine Verkäuferin bei Lidl oder Aldi sind. Bei uns hingegen bezahlen 80% weniger als CHF 5'000 Steuern, und das ist doch schon bemerkenswert. Die Steuerbelastung ist für alle in diesem Land tiefer als in praktisch allen Ländern weltweit. Und interessanterweise erhalten wir Liechtensteiner dennoch, obwohl wir derart tiefe Steuern bezahlen, vergleichsweise grosszügige staatliche Leistungen, die eben jenen eines Hochsteuerlandes entsprechen. Wie kann das jetzt aufgehen? Ein Tiefsteuerland wie Liechtenstein mit staatlichen Leistungen eines Hochsteuerlandes. Jemand muss doch diese im internationalen Vergleich sehr hohen staatlichen Leistungen bezahlen. Des Rätsels Lösung liegt in erster Linie bei den Unternehmenssteuern. Liechtenstein hat bekanntlich eine einmalig starke Wirtschaft. Die Anzahl der Beschäftigten entspricht der Einwohneranzahl. Liechtenstein verfügt über ein starkes Gewerbe und eine starke Industrie. Und Liechtenstein verfügt insbesondere auch über einen - steuerlich sehr bedeutend - nach wie vor starken Finanzdienstleistungssektor, der immer noch 54% der Unternehmenssteuern trägt. Der Beitrag der Unternehmenssteuern an den gesamten Steuereinnahmen ist in Liechtenstein ausserordentlich, ja einmalig hoch. Das Verhältnis zwischen den Einkommenssteuereinnahmen des Staates zu den Unternehmenssteuern ist rekordverdächtig oder ist schlicht und einfach weltweiter Rekord. 2016 betrugen die Unternehmenssteuern, also die Ertragssteuern, CHF 252 Mio. und die Einkommens- und Vermögenssteuern etwas darunter CHF 226 Mio. Also Liechtenstein, der liechtensteinische Staat, vereinnahmt höhere Steuern von den Unternehmen in Gesamtsumme als von den Privaten über die Einkommens- und Vermögenssteuern. Und das ist weltweit ganz ausserordentlich, das werden Sie wahrscheinlich in keinem anderen Land sonst finden. Es gibt hierzu auch Daten der OECD, die die Situation in ihren 35 Mitgliedstaaten untersucht, und dort ist es so, dass die Einkommens- und Vermögenssteuern durchschnittlich dreimal so hoch sind wie die Summe der gesamten Unternehmenssteuern - dreimal so hoch. In Liechtenstein, wie gesagt, sind die Unternehmenssteuern sogar höher als die Einkommens- und Vermögenssteuern. Und dieser Faktor ist auch in der Schweiz deutlich anders als in Liechtenstein. In der Schweiz beträgt die Einkommens- und Vermögenssteuer das Dreifache der Unternehmenssteuer; in Österreich das Fünffache und in Deutschland das Sechsfache. Also Sie sehen, wir leben hier in einer ganz ausserordentlichen Situation, dass der Steuerbeitrag der Wirtschaft im Vergleich zum Steuerbeitrag der Privaten aus der Einkommens- und Vermögenssteuer enorm hoch ist.Ein zweiter Punkt für des Rätsels Lösung, wieso Liechtenstein als Tiefsteuerland staatliche Leistungen eines Hochsteuerlandes leisten kann, liegt auch in der Einkommens- und Vermögenssteuer. Auch wenn jeder Vierte keine Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlt und über 80% weniger als CHF 5'000 bezahlen, bezahlt doch eine kleine Gruppe von rund 1% oder 300 Steuerpflichtigen rund die Hälfte aller Einkommens- und Vermögenssteuern. Auch das ist ein sehr unübliches Verhältnis. Um 50% der Einkommens- und Vermögenssteuer zu erreichen, braucht es in Deutschland nicht 1% der Vermögendsten, sondern gerade 10%. Und Deutschland ist doch ein Hochsteuerland. Also die 10% grössten privaten Steuerpflichtigen zahlen in Liechtenstein gegen 70% der gesamten Einkommens- und Vermögenssteuer, das ist auch ein Wert, der weit über den Werten in sehr vielen ausländischen Ländern liegt. Also das Fazit ist: Liechtenstein ist ein Tiefsteuerland und die grosszügigen staatlichen Leistungen eines Hochsteuerlandes können nur dank einem international einmalig hohen Beitrag der Wirtschaft an die Steuereinnahmen des Staates gewährleistet werden und durch eine kleine Gruppe von Vermögenden, die mit Abstand den grössten Teil der Einkommens- und Vermögenssteuern trägt. Dennoch, obwohl diese Situation eigentlich glasklar ist, wird immer wieder Stimmung gemacht eben gegen Unternehmen oder gegen Vermögende. Es wird argumentiert, dass eben der kleine Mann und die Mittelschicht die ganze Steuerlast tragen. Das ist nachweislicher Unsinn. Weltweit einzigartige Situation in Liechtenstein, dass die vereinnahmten Unternehmenssteuern höher sind als die gesamten vereinnahmten Einkommens- und Vermögenssteuern und die weltweit einmalige Situation, dass 1% der Steuerpflichtigen rund 50% der gesamten Einkommens- und Vermögenssteuern bezahlen. Ich denke, diese Zahlen belegen doch klar, dass es eben nicht der kleine Mann oder die Mittelschicht ist, die in Liechtenstein für das Steueraufkommen verantwortlich ist in erster Linie, sondern es sind eben Unternehmen und Vermögende. Und ich glaube, das ist eine sehr erfreuliche Situation für den Durchschnittsbürger aus dem Mittelstand, weil das ihm eben erlaubt, dass er sehr tiefe Steuern bezahlen kann. Liechtenstein geht es also nicht trotz, sondern wegen der tiefen Steuersätze so gut, und das soll hoffentlich auch so bleiben.Natürlich ist ein Steuersystem nie starr, und es gibt immer wieder gewisse Anpassungen. Und das haben wir in den letzten Jahren auch gesehen. Es wurde eine ganze Reihe Anpassungen vorgenommen. Dennoch ist gerade in einem Bereich wie den Steuern auch eine gewisse Verlässlichkeit und Rechtssicherheit und Planbarkeit sehr zentral - gerade für ein Land wie Liechtenstein, bei dem die Steuereinnahmen doch einen recht hohen Bezug zum Ausland aufweisen. Systemwechsel und grundsätzliche Systemwechsel in kurzen Zeitabständen sind daher wirklich strikte abzulehnen. Dann nach diesen grundsätzlichen Ausführungen noch ein paar Worte zur Steuerreform 2011 und vor allem auch, was seither geschehen ist. Damals war es ja das Ziel, ein EWR-konformes Steuerrecht zu gestalten. Wir standen damals unter Druck, unter anderem auch aufgrund eines ESA Verfahrens, das gewisse Steuerpraktiken als staatliche Beihilfen betrachtete. Daher musste damals das Steuersystem angepasst werden. Es wurden verschiedene Anforderungen formuliert. Es wurde auch die Anforderung formuliert, dass das neue Steuergesetz mittel- bis längerfristig aufkommensneutral sein soll. Es wurden aber auf kurze Frist auch bewusst Steuerausfälle eingeplant. Es gab dann eine ganze Reihe von Kriterien: Natürlich sollte das neue Steuersystem verfassungskonform, es sollte aber auch einfacher und transparenter sein, also mit einer geringeren Anzahl verschiedener Steuerarten. Es sollte EWR- und international kompatibel sein, es sollte so weit wie möglich entscheidungsneutral sein. Also Private und Unternehmen sollten in ihren Entscheiden nicht allzu stark durch rein steuerliche Überlegungen beeinflusst werden. Es sollte Doppelbesteuerung des gleichen Frankens vermeiden und es sollte international, aber auch national attraktiv sein. So ein Steuersystem ist eine hochkomplexe Geschichte. Wenn Sie irgendwo an einem kleinen Rädchen drehen, dann hat das Auswirkungen an Stellen, die Sie sich vorher kaum vorstellen konnten. Die hohe Komplexität der Thematik zeigt sich auch darin, dass der damalige Bericht und Antrag der Regierung 450 Seiten umfasste und das wahrscheinlich noch eine sehr knappe Zusammenfassung des neuen Steuersystems war. Es wurden seither aber auch eben verschiedene Massnahmen getroffen, eine ganze Reihe von Massnahmen. Der Hintergrund war die Sanierung des Staatshaushaltes. In den Folgejahren kam es infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise und auch strukturell bedingt, eben durch die Neuausrichtung des Finanzplatzes, zu Defiziten im Staatshaushalt. Und das war insgesamt - glaube ich, kann man wirklich sagen - eine äusserst bedrohliche Situation für einen Staat wie Liechtenstein. In der Folge - wir wissen es alle - wurden die drei Massnahmenpakete geschnürt und unter anderem wurde mit diesen Massnahmenpaketen eine lange Liste, wirklich eine lange Liste, von Anpassungen im Steuersystem vorgenommen.Zur gleichen Zeit respektive in dieser Diskussion um die Sanierung des Staatshaushaltes kamen dann auch gewisse Zweifel an der Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern, sprich der Ertragssteuer, auf, da diese rückläufig war zu dieser Zeit. Und natürlich stellte sich hier die Frage: Sind die Unternehmenssteuern rückläufig, weil eben dieses neue Steuergesetz nicht funktioniert, oder sind sie rückläufig aufgrund einer konjunkturellen Entwicklung? Es wurde in diesem Zusammenhang dann oft auch ein extremes Einzelbeispiel der LKW erwähnt, die lediglich die Mindestertragssteuer bezahlten. Es wurde auch von einem Industriebetrieb, zumindest hinter vorgehaltener Hand, gesprochen, einem sehr grossem Betrieb, der angeblich keine Steuern bezahle. Und das hat dann die Regierung und den Landtag dann auch bewogen, sich die Sache einmal etwas genauer anzuschauen: Wie gross war denn wirklich die Umstellung durch das neue Steuergesetz, die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Unternehmen? Und hier wurde dann eine umfassende Analyse der Regierung ja auch gemacht bei den grössten, ich glaube, zwölf Steuerzahlern im Unternehmensbereich, die für den weitaus grössten Teil der gesamten Unternehmenssteuern aufkommen. Hier wurde einmal gerechnet, was haben diese Unternehmen unter dem alten Steuergesetz an Steuern bezahlt und was haben diese unter dem neuen Steuergesetz zu bezahlen? Und da kam es doch zu recht eindrücklichen Zahlen. Obwohl wir uns damals in einer rezessiven Phase befanden, die eigentlich durch das neue Steuersystem zu deutlich tieferen Steuern hätte führen müssen, war es so, dass nach altem wie nach neuem Steuersystem die Steuereinnahmen je nach Phase zu 93 bis 98% identisch waren. Also die Erkenntnis: Altes oder neues Steuersystem, diese Umstellung, hatte keine grossen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Aber was auch interessant war, war die Aussage, dass das neue Steuersystem zu volatileren Einnahmen für den Staat führt. Das heisst: Wenn es wirtschaftlich schlecht läuft, sinken die Steuereinnahmen stärker als beim alten System, hingegen steigen die Einnahmen stärker als im alten System, wenn es wirtschaftlich besser läuft.Heute kann sicher davon ausgegangen werden, dass unter dem alten Steuersystem die Unternehmenssteuern nicht tiefer waren als heute. Denn zwischenzeitlich, nach dieser Steuerreform, wurde eine ganze lange Liste an Steueranpassungen vorgenommen, die zulasten der Unternehmen ging. Und heute, glaube ich, kann man mit grosser Sicherheit sagen, dass mit dem heutigen Steuersystem die Steuerbelastung der Unternehmen höher ist als mit dem alten Steuersystem.Jetzt wird immer wieder, ich habe das schon erwähnt, auch kolportiert, dass eben alle Umstellungen, alle Anpassungen im Steuersystem ja angeblich immer nur den Mittelstand träfen und Reiche und Unternehmen geschont werden. Also wenn man sich jetzt alle diese Anpassungen im Steuersystem der letzten Jahre anschaut, dann sieht man sehr schnell, dass das natürlich Unsinn ist. Wenn man sich einmal die Anpassungen anschaut, die in den letzten Jahren stattgefunden haben, die den Normalverdiener betroffen haben, dann ist das in erster Linie die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer, die insgesamt CHF 1,7 Mio. Mehreinnahmen brachte. Es ist zweitens auch noch die Aufhebung des Freibetrages auf Pensionskassenrenten, die insgesamt CHF 0,9 Mio. brachten. Also diese zwei Anpassungen haben sicher zu einem sehr grossen Teil den Normalverdiener oder den Normalbürger getroffen. Dann wurde auch noch der Steuertarif angepasst - dort ist die Sache nicht so klar. Dort ist die Sache so, dass Familien beispielsweise bis zu einem steuerlichen Einkommen von CHF 100'000 weiterhin entlastet wurden gegenüber dem alten Steuersystem und bei Alleinstehenden eine wirklich geringfügige Erhöhung vorgenommen wurde. Wenn man sich jetzt diese Auswirkungen dieser steuerlichen Anpassungen der letzten Jahre anschaut, dann ist das in Summe so, dass etwa geschätzt CHF 2,5 Mio. an Zusatzbelastungen auf den Normalverdiener, auf den Normalbürger, zukamen. Wenn man sich jetzt die Situation anschaut, wie sich das eben bei Unternehmen und Vermögenden, die angeblich eben laufend vom Landtag geschont würden, darstellt: Natürlich sind auch Vermögende durch Motorfahrzeugsteuern oder Freibeträge bei Pensionskassenrenten betroffen, aber das wird nicht gross ins Gewicht fallen. Aber, ich denke, es ist eine ganze Reihe von Massnahmen oder Anpassungen im Steuergesetz getroffen worden, die eben Vermögende und Unternehmen zur Kasse bitten: Es wurde einmal ein neuer Einkommens- und Vermögenssteuertarif für hohe Einkommen eingeführt. Das allein hat den Staatshaushalt um etwa CHF 10 Mio. jährlich begünstigt. Dann wurde eine Bewertungsänderung vorgenommen für nicht kotierte Aktien von nicht kotierten Unternehmen. Das hat etwa CHF 2 Mio. jährliche Steuereinnahmen zusätzlich gebracht. Es wurde statt einer Entkoppelung von Eigenkapitalzinsabzug und Sollertrag eine geänderte Bemessungsgrundlage für den Eigenkapitalzinsabzug für Unternehmen beschlossen, was etwa CHF 14 Mio. zusätzlich jährlich in die Steuerkasse spült. Es wurde ein Verzicht auf die Pro-rata-Besteuerung bei der Mindestertragssteuer beschlossen, was etwa CHF 2 Mio. zusätzlich jährlich in die Kasse spült. Es wurde eine Erhöhung der Mindestertragssteuer für Unternehmen beschlossen, was jährlich etwa CHF 15 Mio. zusätzlich in die Kasse spült. Und es wurde eine ganze Reihe, die ich jetzt nicht mehr im Detail erwähne, weiterer Massnahmen getroffen, wie eben die Einschränkung der Verlustvorträge, reduzierte Abzugsmöglichkeit bei hohen Einzahlungen in die Pensionskassen, die Erhöhung der Widmungssteuer, erhöhte Aufwandbesteuerungen, verpflichtende Abbesteuerung von Altreserven und so weiter und so weiter - es ist eine sehr lange Liste. Also die Aussage, dass in den letzten Jahren der Normalverdiener über das Steuersystem geschröpft worden wäre und Vermögende und Unternehmen hier geschont wurden, ist nachweislich völlig falsch. Total führten diese Anpassungen dazu, dass etwa wiederkehrende regelmässige Einkommen von Vermögenden und Unternehmen von etwa CHF 50 Mio. jährlich in die Staatskasse kommen. Und mehrere Hundert Millionen wurden bereits realisiert über einmalige Massnahmen.Vor diesem Hintergrund kann man sich jetzt natürlich fragen: Sind jetzt weitere Steuererhöhungen, wie sie die Postulanten hier eigentlich fordern oder mindestens darauf abzielen, wirklich notwendig? Einmal, glaube ich, wurde wie ausgeführt schon sehr, sehr viel gemacht und zweitens besteht meiner Ansicht nach keinerlei Veranlassung, den Bürger nach diesen Massnahmen ein weiteres Mal zur Kasse zu bitten. Wir alle behandeln heute den Landesvoranschlag und die Finanzplanung und wir kennen diese Zahlen daher sehr genau. Liechtenstein hat heute wieder Rekordreserven, absolute Rekordreserven. Allein in den letzten vier Jahren konnten CHF 200 Mio. zusätzliche Reserven aufgebaut werden. Und trifft dann die Finanzplanung so ein wie geplant, dann würden noch einmal weitere CHF 200 Mio. dazu kommen. Wir haben gleichzeitig eine Situation, bei der wir hohe Überschüsse bei den Gemeinden haben. Und jede weitere Belastung des Steuerzahlers, egal ob Private oder Unternehmen, ist meines Erachtens vor diesem Hintergrund absolut abzulehnen. Und von Steuererhöhungen auf Vorrat halte ich absolut nichts. Sie sind einmal nicht notwendig, sie würden nur weitere Begehrlichkeiten wecken. Und wenn diese Massnahmen denn tatsächlich einmal notwendig würden, dann wären die ja immer noch treffbar, aber von dem gehe ich nicht aus.Und jetzt zum Schluss, nach diesen grundsätzlichen Ausführungen, einfach noch ein paar Gedanken zum vorliegenden Postulat betreffend steuerliche Bewertung von Liegenschaften. Ich denke, diese unterschiedliche steuerliche Bewertung von Altbauten, also Bauten, die vor den 90er-Jahren gebaut wurden, gegenüber Neubauten ist bekannt, ist aber auch - und das muss auch gesagt werden - zu einem gewissen Grad zu relativieren, diese unterschiedliche Behandlung. Erstens wenn in den letzten knapp 30 Jahren bei diesen Liegenschaften Um- oder Anbauten getätigt wurden, dann wurden diese neu eingeschätzt; und diese fallen somit schon einmal heraus aus diesem Kreis der vielleicht nicht richtig bewerteten Immobilien. Dann ein zweiter Punkt, der diese unterschiedliche Behandlung auch stark relativiert, ist natürlich, wenn bei diesen Altliegenschaften in den letzten 30 Jahren irgendwelche Verkäufe, Handänderungen stattgefunden haben, dann wurden diese Steuervorteile über die Grundstückgewinnsteuer bereits abgeschöpft - vielleicht sogar unter Umständen mehrfach abgeschöpft. Und drittens relativiert sich diese angebliche Ungleichbehandlung auch darin, dass, wenn eine Immobilie über eine juristische Person gehalten wird, auch eine Altliegenschaft, dann ist sie soweit korrekt besteuert. Man kann sich darum fragen: Sind jetzt Massnahmen notwendig in diesem Bereich? Da ist für mich schon ein Punkt ganz wesentlich: Wir sprechen hier von einem Problem, das sich mit der Zeit von selbst löst, nämlich mit jedem Abbruch einer Altliegenschaft wird das Problem gelöst; mit jedem Umbau oder Anbau einer Altliegenschaft wird das Problem gelöst oder auch mit Handänderungen wird das über die Grundstückgewinnsteuer abgefangen. Man kann sich auch fragen: Wie gross ist die Ergiebigkeit einer solchen Massnahme?Einmal stehen natürlich höhere Einkommens- und Vermögenssteuern im Raum, auf der anderen Seite werden sich natürlich die Grundstückgewinnsteuern auch stark senken. Und das ist auch eine sehr ergiebige Steuerart mit gegen CHF 20 Mio. jedes Jahr. Und wie gesagt: Es ist nur ein sehr beschränkter Anteil der Altbauten betroffen, wie gesagt, Altbauten in den Händen von juristischen Personen sind nicht betroffen; Altbauten, bei denen eben Um- und Anbauten stattgefunden haben in den letzten 30 Jahren. Und da komme ich vielleicht auch zum Beispiel, das eingangs erwähnt wurde, das Beispiel Goldi, einer sehr vermögenden Person, die in einer Villa wohnt: Ich weiss nicht, wie realistisch das jetzt ist, dass eine sehr vermögende Person in einer Villa wohnt, in der die letzten 30, 50 oder was auch immer Jahre nie ein Anbau oder ein Umbau stattgefunden hat. Ich glaube nicht, dass vermögende Leute in einer Bruchbude leben wollen. Also ich denke, es ist auch nicht sehr realistisch, dieses Beispiel ist auch sehr gesucht.Dann: Wer wären die Betroffenen dieser Massnahme? Ja, in Altbauten ohne erfolgte Umbauten wohnen wohl überwiegend ältere Personen, Rentner und eine Generation, die zum grossen Teil auch noch ohne Pensionskasse dasteht und vielleicht auch mit einer beschränkten AHV. Dann in Altbauten ohne erfolgte Umbauten wohnen wohl eher weniger vermögende Personen, denn bei vermögenden Personen glaube ich nicht, dass diese über Jahrzehnte keine Umbauten oder Anbauten an ihrer Immobilie vorgenommen haben und dadurch eben eine Neuschätzung ausgelöst hatten. Und auch in Altmietbauten ohne erfolgte Um- oder Anbauten wohnen wohl auch heute noch vorwiegend weniger betuchte Personen. Wenn man sich die Zahlen zu den Mietkosten in Liechtenstein in der Volkszählung anschaut, dann ist doch noch ein überraschend hoher Anteil der Mieten relativ gering in diesem Land. Und hier handelt es sich natürlich in erster Linie um Altliegenschaften. Und natürlich, wenn wir hier an dieser Steuerschraube drehen, wird das natürlich an den Mieter weitergegeben, auch in diesem Bereich, wo eben noch Potenzial ist, das weiterzugeben, weil die Mieten dort ausserordentlich tief sind. Und ich glaube, das trifft dann vielleicht nicht die, die wir wirklich treffen wollten mit einer derartigen Massnahme. Man kann sich auch fragen: Wie hoch wären die Kosten für eine Neuschätzung? Hier gab es auch schon Aussagen von der Regierung, dass dann, wenn man dann wirklich alle Altliegenschaften nachschätzen wollte und das mit externen Schätzungen machen würde, hier Kosten in Millionenhöhe anfallen würden und die Dauer mehrere Jahre betragen würde. Mein persönliches Fazit: Es ist vielleicht unschön, aber auch kein gravierendes Problem - für mich haben daher Massnahmen in diesem Bereich keine Priorität. In erster Linie darum, weil sich das Problem mit jedem Tag von selbst löst. Zweitens weil ich denke, dass die Ergiebigkeit wahrscheinlich fraglich ist unter dem Strich, wenn man sich dann auch den Aufwand anschaut. Und drittens weil die primär Betroffenen wahrscheinlich eine ältere oder höchstwahrscheinlich oder mit grosser Sicherheit eigentlich eine ältere und/oder ärmere Bevölkerungsschicht sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich an dieser Stelle bewusst kurz allgemein zu sämtlichen Postulaten der Freien Liste äussern. Die Freie Liste hat gleich vier Postulate im Steuerbereich eingebracht. Mit zwei Postulaten, nämlich der Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungssteuer und der Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen, möchte die Freie Liste gleich drei Steuerarten wieder einführen. Bei den weiteren Postulaten, nämlich dem Postulat zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften und zur Entkoppelung der Höhe des Sollertrages von der Höhe des Eigenkapitalzinsabzugs, möchte die Freie Liste Steuern erhöhen. Aufgrund dieser vier Postulate drängt sich meines Erachtens ein Blick auf die Finanzplanung für die nächsten vier Jahre auf. Kurz zusammengefasst: Die Regierung geht in der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2021 von einer Zunahme des Vermögens des Landes Liechtenstein von CHF 169 Mio. aus. Es stellt sich nunmehr weiters die Frage, welche Auswirkung die Wiedereinführung der genannten Steuern und die angedachten Steuererhöhungen hätten. Ich gehe davon aus, dass diese neuen Steuern und die Steuererhöhungen jährliche Mehreinnahmen von - konservativ geschätzt - mehr als CHF 80 Mio. brächten. Dies würde somit im Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2021 Mehreinnahmen von rund CHF 320 Mio. bringen. Zusammen mit dem prognostizierten Vermögenszuwachs in Höhe von rund CHF 169 Mio. würde dies einen Vermögenszuwachs beim Land Liechtenstein bis zum Jahre 2021 in Höhe von rund CHF 0,5 Mrd. ausmachen. Zukunftsträchtige Investitionen in grössere Projekte, die bei der Bevölkerung noch mehrheitsfähig sind, sind derzeit keine erkennbar. Aufgrund der derzeit guten Finanzlage des Landes Liechtenstein ist es für mich derzeit in keinster Weise nachvollziehbar, wieso nun die Wiedereinführung von Steuern und Steuererhöhungen angedacht werden sollen. Das Land Liechtenstein braucht einen bestimmten Kapitalstock, dies ist unbestritten. Dies erstens, um eine Reserve in schlechten Zeiten zu haben, und zweitens erwirtschaftet das Land Liechtenstein aus diesem Kapitalstock eine nicht unerhebliche Kapitalrendite. Es kann jedoch nicht sein, dass beim Land Liechtenstein unnötig Kapital angehäuft wird und so die Kaufkraft der Steuerzahler geschwächt wird oder, wie von den Postulanten wohl angedacht, in eine grosse Umverteilungsmaschine gesteckt werden soll. Meine Damen und Herren, dies kann es nicht sein. Ich bin jedenfalls nicht bereit, zum jetzigen Zeitpunkt neue Steuern einzuführen und die Steuern zu erhöhen und so dem Bürger noch mehr in die Tasche zu greifen und die Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu verschlechtern. Ich werde folglich diesen Postulaten nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Postulat strebt die Freie Liste an, den Steuerschätzwert von Altliegenschaften zu erhöhen. Ich sehe es anders als die Freie Liste, welche hierzu ein Beispiel mit einer Frau namens Agathe vorgetragen hat und die Auswirkungen abgeschwächt hat. Für mich besteht das Problem, dass diese älteren Liegenschaften auch von älteren Bürgerinnen und Bürgern gehalten werden. Diese haben viele Jahre dafür gearbeitet, die Hypothek abzubezahlen, da sie in ihrem Ruhestand lediglich von der AHV leben und dabei keine hohen Zins- und Tilgungszahlungen der Hypothek tätigen müssen. Viele Personen davon besitzen auch keine Pensionskasse, da sie selbstständige Handwerker waren und deshalb eine Pensionskasse nicht Pflicht war. Solche Fälle kenne ich persönlich. Durch einen höheren Steuerschätzwert der Liegenschaft würde sich die Steuerrechnung dieser Personen stark erhöhen. Im schlimmsten Fall wären sie gezwungen, ihre Liegenschaft zu veräussern, was es einfach nicht sein kann. Wir werden in anderen Traktanden den Landesvoranschlag 2018 sowie die Finanzplanung 2019 bis 2021 behandeln. Man spricht davon, dass der Staatshaushalt saniert sei, und in allen dieser genannten Jahre resultiert unter dem Strich ein Gewinn. Somit kann ich den Zeitpunkt dieses Vorstosses der Freien Liste nicht nachvollziehen, um jetzt mehr Geld von den Bürgern einzufordern. Die Freie Liste argumentiert bestimmt auch damit, dass es viele ältere und reiche Besitzer von Mehrfamilienhäusern im Lande gibt, welche von den tiefen Steuerschätzwerten profitieren. Hierbei bin ich überzeugt, dass die daraus resultierenden höheren Steuern direkt auf die Mieter dieser Mehrfamilienhäuser überwälzt werden und die Mieter die Leidtragenden sind. Die Steuerreform von 1990 sah einen Übergang zur allgemeinen Einkommenssteuer vor. Dies hätte zur Folge gehabt, dass sämtliche Mieterträge der Besteuerung unterstellt worden wären. 76% der Stimmbürger lehnten diese Reform deutlich ab, grösstenteils wahrscheinlich, weil sie folglich auch höhere Mieten befürchteten. Obschon die Revision des Steuergesetzes 2010 am bisher bewährten System der Vermögens- und Erwerbssteuer bei natürlichen Personen festgehalten hat, wurde neu die Vermögenssteuer in die Erwerbssteuer integriert, was einer faktischen Erwerbsbesteuerung gleichkommt. Die Preise für liechtensteinische Mietobjekte sind verglichen mit der benachbarten Schweiz jetzt schon sehr hoch. Jede zusätzliche Verteuerung, wie es zum Beispiel durch eine indirekte steuerliche Mehrbelastung seitens des Vermieters geschehen könnte, erachte ich als problematisch. Auch gilt es, zu erwähnen, dass das Land Liechtenstein bei der Veräusserung einer Liegenschaft die Grundstückgewinnsteuer erhält. Diese versteuert den Gewinn, welcher sich aus dem Verkaufspreis abzüglich dem Steuerschätzwert berechnet. Ein tieferer Steuerschätzwert führt dabei im Normalfall zu einem höheren Gewinn und folglich zu einer höheren Steuer. Eine Erhöhung des Steuerschätzwertes bei älteren Liegenschaften würde einen Flächenbrand auslösen. Viele ältere Menschen würden über Nacht zu Millionären und würden folglich wie Millionäre besteuert. Dabei würden wir sehen, dass wir in Liechtenstein mit 4% Sollertrag eine hohe Steuer bei den natürlichen Personen haben. Dieser Vier-Prozent-Sollertrag würde dann infrage gestellt, was wiederum eine Anpassung des Steuergesetzes erfordern würde. Ich bin jedoch klar gegen Anpassungen des Steuergesetzes. Wir brauchen in Liechtenstein Planungs- und Rechtssicherheit und keine ständigen Anpassungen des Steuergesetzes. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich möchte mich zuerst bei den Abgeordneten Kaufmann, Vogt und Hasler bedanken, sie haben eigentlich alles gesagt, was es zu diesen Thema zu sagen gibt. Persönlich möchte ich jetzt für das Land Liechtenstein ein paar Franken Steuern sparen und gebe Ihnen ein einziges sehr kurzes Votum für die nächsten oder für diese vier Steuererhöhungspostulate ab: Nein, nein, nein und nochmals nein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich kann dem vorliegenden Postulat der Freien Liste einiges abgewinnen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass es Ungleichbehandlungen nicht nur zwischen Liegenschaftsbesitzern und Nicht-Liegenschaftsbesitzern, sondern auch unter Liegenschaftsbesitzern gibt. In Liechtenstein kann sich glücklich schätzen, wer ein Grundstück sein Eigen nennen darf, denn der Markt ist mehr oder weniger illiquide und die Preise für diejenigen Liegenschaften, die auf den Markt kommen, sind meist sehr hoch, sodass sich eine normal verdienende Person oder auch eine besser verdienende Person in der Regel keine Liegenschaft leisten kann. Es besteht aber eben nicht nur eine Ungleichbehandlung zwischen Personen, die eine Liegenschaft besitzen, mit Personen, die andere Vermögenskategorien besitzen, sondern es bestehen auch Ungleichbehandlungen zwischen Liegenschaftsbesitzern mit älteren Bauten und solchen mit neuen Bauten. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Steuergerechtigkeit sind diese Ungleichbehandlungen meines Erachtens nicht zu rechtfertigen. Dass diese Problematik schon seit Jahren bekannt ist und bisher nichts oder nur wenig dagegen unternommen wurde, finde ich schade. Irgendwann muss damit begonnen werden, weshalb ich mich für dieses Postulat aussprechen werde, wohlwissentlich, dass dies wohl auch für mich eine höhere Steuerbelastung bedeuten wird. Und vor dem Hintergrund der Steuergerechtigkeit und Steuergleichheit nehme ich diese zusätzliche Belastung jedoch in Kauf und stelle meine persönlichen Interessen hinter diejenigen der Allgemeinheit. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Im Gegensatz zum Kollegen Vogt werde ich mich nicht bewusst kurz, sondern bewusst ausführlich halten und die Einladung des Kollegen Lageder dankend annehmen, offen und kontrovers mich an dieser Diskussion zu beteiligen. Vorweg das Drängendste - zu den beiden konstruierten Personen Agathe und Goldi. Das Luxusgeschöpf Goldi tut mir heute schon nicht leid und es muss mir auch in Zukunft nicht leidtun. Anders verhält es sich mit der guten Agathe, die mit den Einnahmen, die Sie ihr zugestehen, heute schon am Existenzminimum knabbert. Ihr würden Sie, falls die Liegenschaft dann auf CHF 500'000 geschätzt würde, steuerliche Belastungen von zusätzlichen CHF 600 zumuten, obwohl sie sonst schon zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben hat. Als Agathe würde ich mich von Ihnen nicht vertreten fühlen, geschätzte Postulanten. Mit ihren Postulaten zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften, zur Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, zur Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen sowie für die Entkoppelung des Sollertrags vom EK-Zinsabzug bläst die Freie Liste zu einem Generalangriff auf das seit dem 1. Januar 2011 in Kraft befindliche, neue Steuergesetz. Grundsätzlich könnte man das Ansinnen auf einen Punkt bringen. Die Freie Liste ist der Meinung, dass wir für künftige Herausforderungen mehr Steuereinnahmen brauchen. Das könnte durchaus stimmen, käme aber auf vorhandene Projekte, künftige Entwicklungen und Lösungsansätze an. Die noch zu behandelnde Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2021 schweigt sich jedoch über all dieses aus. Ich erlaube mir, an dieser Stelle einige Bemerkungen zu allen vier Postulaten anzubringen und auf weitere geplante Wortmeldungen bei den nächsten Traktanden zu verzichten. Generell hätte ich es konsequenter gefunden, wenn die Freie Liste statt vier nur ein Postulat eingereicht und mit diesem die Prüfung einer vollständigen Abkehr von der heutigen gemischten Besteuerung von Einkommen und Vermögen hin zu einer reinen Einkommensbesteuerung gefordert hätte, alle Gelder an ihrer Quelle einmalig zu besteuern und danach als Vermögen in Ruhe zu lassen. Das wäre eine sehr ausführliche Diskussion wert gewesen. Für das Postulat zur Besteuerung von Liegenschaften hege ich gewisse Sympathien. Die Korrektur der Steuerschätzwerte scheint im heutigen System die einzige Möglichkeit zu sein, Ungleichbehandlungen zu eliminieren, nachdem eine Besteuerung von Mieteinnahmen hinlänglich als derzeit systemwidrig anerkannt ist. Die Ungleichbehandlung von Liegenschaftsbesitzern aufzuheben, hat vordergründig einen gewissen Charme, doch die Gefahr ist gross, dass es eben halt auch die Falschen trifft, nämlich jene, die zeitlebens dafür gearbeitet, gespart und ihre Hypotheken Franken für Franken zurückbezahlt haben, um durch Wohneigentumsbildung für das Alter vorzusorgen. Agathe lässt grüssen. Sollen diese Menschen nun für ihr Verhalten, für den Aufbau der dritten Säule im Wege von Wohneigentum, bestraft werden? Mit einheitlichen Vermögensfreibeträgen für das selbstbewohnte Eigentum könnte für eine Abfederung gesorgt werden. Zudem sollte eine Neufestsetzung des Steuerwertes bei Liegenschaften meines Erachtens allenfalls erst im Zuge von Handänderungen ins Auge gefasst werden. Dann zum Postulat Erbschaftssteuer: Wenn in der Postulatsbegründung zur Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer geschrieben steht, dass es zum Ausgleich unterschiedlicher sozialer Mobilität gerechtfertigt scheint, einen Teil des allgemeinen Staatshaushalts durch Abschöpfung eines Teils des Vermögens zu finanzieren, dann liest sich das für mich wie eine Legitimation des Diebstahls durch den Staat. Vermögen wird vor und nach dem Vererben oder Verschenken über den Sollertrag besteuert. Es ist für mich völlig unnachvollziehbar, dass der Staat ganz einfach aus Anlass einer Erbschaft oder Schenkung nochmals ordentlich zulangen und sich als Umverteiler gebärden soll. Dass die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gegen das Leistungsprinzip verstossen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Ist es nicht eher so, dass das Verteilen eines Kuchens durch den Staat, der beim Backen nicht dabei war, dem Leistungsprinzip auf längere Sicht viel abträglicher ist? Die Logik der Postulanten lautet, Erben oder Schenkungsbegünstigten Vermögen wegzunehmen, nur weil sie nichts dafür leisten mussten, und verdrehen diese Logik dann gleich ins Umgekehrte, indem dieses Vermögen dann via Staat an andere umverteilt wird, die dafür auch nichts zu tun brauchen. Aus meiner Sicht ein Widerspruch in sich. Oder noch krasser formuliert, wenn man die Logik weiterdenkt: Weil Vermögen eine relevante Komponente für Chancen in einer Gesellschaft bilden kann, müssen wir die Erbenden durch Abschöpfung etwas dümmer machen, damit die Ausgangslagen sich für alle annähern. Das Steuergesetz ist jedoch der falsche Ort für den Versuch, ein solches gesellschaftspolitisches Ziel zu verfolgen. Zudem orte ich gerade im Zugang zur Bildung in unserem Schulsystem sowie durch unser Stipendiengesetz keine akute Diskriminierung. Zu guter Letzt stellt die Behandlung von Firmenvermögen erbschaftssteuerlich eine nicht zu unterschätzende Problematik dar. Eine Besteuerung von grossen Firmenvermögen kann im Erbfall die Existenz der Firmen gefährden. Eine Erbschaftsbesteuerung von Firmenvermögen kann darüber hinaus auch dazu angetan sein, wirtschaftliche Aktivitäten zu lähmen oder sehr unattraktiv zu machen. Zudem wird vergessen, dass die übertragenen Vermögenswerte weiterhin jährlich laufend mit 4% Sollertrag in die Besteuerung einfliessen, also wiederkehrend für Steuereinnahmen gesorgt ist. Das wäre für den über Erbschaftssteuer abgeschöpften Teil von Firmenvermögen nicht mehr der Fall, und es ist davon auszugehen, dass mit einer Erbschaftsbesteuerung von Firmenvermögen auf längere Sicht sogar Steuersubstrat vernichtet wird. Noch etwas nicht ganz Unwesentliches: Der Sollertrag ist Bestandteil der Steuerkraft der Gemeinden. Wird diese im Wege einer Vermögen vernichtenden Erbschaftsbesteuerung geschmälert, erhöhen sich mit dem heutigen System bei den Finanzausgleichsgemeinden die vertikalen Zahlungen des Landes. Ob die Rechnung am Schluss wirklich aufgehen würde, wage ich daher sehr zu bezweifeln. Dann zum Postulat der Besteuerung von Ausschüttungen: Mit dem Postulat zur Besteuerung von Ausschüttungen tut die Freie Liste gerade so, als ob es sich hierbei um Geld handle, das überhaupt nie besteuert wird. Fakt ist, dass nach Rechnungsabschluss ausgeschüttete Kapitalerträge zuvor Bestandteil des mit einem Ertragssteuersatz von 12,5% besteuerten Unternehmensgewinnes waren. Es wird lediglich zum Zeitpunkt der Ausschüttung nicht nochmals vom Staat zugelangt, denn sind Kapitalerträge ins Vermögen der Anteilseigner überführt, wird deren Besteuerung über den Sollertrag Jahr für Jahr fortgesetzt. Einziger Nutzen einer Überweisung des Postulats wäre für die Regierung die Möglichkeit, fundiert aufzuzeigen, welche Nachteile die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für die Volkswirtschaft haben könnte. Dann müsste aber die Fragestellung angepasst werden. Dass - wie im Postulat ausgeführt - mit dem Steuergesetz die angestrebte Steigerung der Standortattraktivität nicht eingetreten sein soll, ist schlicht eine Behauptung. Zumindest hat das Land ein anhaltendes Wachstum an Arbeitsplätzen zu verzeichnen und die Analyse, welcher Effekt worauf zurückzuführen ist, dürfte schlichtweg nicht möglich sein. Vielmehr besteht nachweislich ein Problem hinsichtlich einer eher stagnierenden Produktivität. Ob Steuererhöhungen oder neue Steuern ein probates Mittel zur Produktivitätssteigerung sind, wage ich zu bezweifeln. Der steuerbefreite Moment der Ausschüttung von Kapitalerträgen verleitet allerdings - und da gebe ich den Postulanten völlig recht -, wie bereits auch in einem einschlägig bekannten Gerichtsurteil zum Ausdruck gekommen, Lohn von im eigenen Unternehmen tätigen Personen unverhältnismässig in Kapitalerträge umzuwandeln und damit der Sozialversicherungspflicht sowie dem insgesamt funktionierenden Solidaritätsprinzip in diesem Bereich, insbesondere in der AHV, zu entziehen. Hier kann auch ohne dieses Postulat korrigierend eingegriffen werden. Die Steuerverwaltung hat alle Möglichkeiten dazu. Zu guter Letzt wollen die Abgeordneten der Freien Liste auch noch den Sollertrag vom EK-Zinsabzug entkoppeln, zum wenig verwunderlichen Behufe, den Sollertrag zu erhöhen und den EK-Zinsabzug zu senken. Für die natürlichen Personen wird dabei konsequent ausgeblendet, dass die reichsten 20% der Steuerpflichtigen in unserem Land bereits 80% der gesamten Einkommens- und Vermögenssteuer entrichten. Es wird auch übersehen, dass unsere Unternehmen gerade auch in Zeiten von BEPS einem internationalen «level playing field» und Steuerwettbewerb ausgesetzt sind, bei dem man sich noch das letzte kleine Bisschen verbleibenden eigenstaatlichen Handlungsspielraum erschwert oder gar verbaut. Es wird übersehen, dass unser Land sowohl für reiche natürliche Personen als auch für ertragsstarke juristische Personen schon lange kein Steuerparadies mehr ist. Andere Jurisdiktionen haben schon lange zu Lockgesängen angehoben. Es wird übersehen, dass Kapital und Unternehmen mobil sind. Die aktuellen Paradise Papers zeigen, dass die lockenden Schalmeienklänge nicht nur aus der Karibik kommen. Solange es die EU nicht einmal schafft, Mitgliedstaaten - wie Irland, die Niederlande, Belgien, Luxemburg - oder mit EU-Staaten assoziierte Jurisdiktionen wie die Isle of Man an die Kandare zu nehmen, muss ein Narr sein, wer gleichzeitig noch das seine dafür tut, der heimischen Wirtschaft neue Steuerknüppel in die Beine zu werfen. Hätten die Postulanten ihr Anliegen zur Entkoppelung von Sollertrag und EK-Zinsabzug damit begründet, dass ein vierprozentiger Sollertrag gerade für den einfachen Sparer und Anleger eine fortwährende Enteignung darstellt, wäre ich mit ihnen einverstanden gewesen. Nicht einmal der Staat selbst rechnet mit 4% Ertrag auf seinen Finanzanlagen. Und hätten die Postulanten ihren Vorstoss im Weiteren damit begründet, dass sich der Landtag mit der Koppelung des EK-Zinsabzuges an den Sollertrag im Zuge der Steuergesetznovelle 2011 selbst ein Stück seiner Finanzhoheit und seines finanzpolitischen Spielraums genommen hat, wäre ich ebenfalls einverstanden gewesen. Mit der Koppelung der entgegensetzten Wirkung von Sollertrag und EK-Zinsabzug besteht dieser Spielraum eben nicht, was aber aus einem anderen Betrachtungswinkel sogar positiv als steuerlicher Stabilitätsgarant für den Standort angesehen werden könnte. Diese Diskussion aber hätte sich gelohnt. Eingriffe in unser Steuersystem sind nur sehr wohlüberlegt und nur dann durchzuführen, wenn es aufgrund der finanziellen Situation des Staates nicht anders geht oder neue Aufgaben auf den Staat zukommen, die nicht mehr anders zu finanzieren sind. Steuererhöhungen haben das letzte Mittel zu sein. Im Grunde hat der Staat nur so viel einzunehmen, wie er für die Besorgung seiner Aufgaben benötigt. Er hat sich vom Äquivalenzprinzip leiten zu lassen. Steuererhöhungen zulasten natürlicher und juristischer Personen sind widersinnige Vermögensumschichtungen von Privat zu Staat, wenn diese dann umgehend auf die hohe Kante des Staates wandern. Die noch in dieser Landtagssitzung zu behandelnde Finanzplanung zeigt unter anderem, dass das Nettofinanzvermögen des Staates von CHF 1,61 Mia. per Ende 2017 auf CHF 1,82 Mia. per Ende 2021 anwachsen wird. Potenzial zur Optimierung von Steuereinnahmen im Rahmen der bestehenden Systematik zu nutzen, ist, mit Mass und Ziel eingesetzt, hingegen durchaus zulässig. Dem verwehre ich mich selbst nicht. Den Tatbeweis habe ich oft genug angetreten, so beispielsweise bei der Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'800, welche seit 2014 auf der Agenda unserer Fraktion stand, sowie mit der Einführung des schweizerischen Modells der einmal im Leben strafbefreiten Nachversteuerung von vormals undeklarierten Vermögenswerten. Die Freie Liste hat sich im März 2014 gegen jene Einnahmequelle ausgesprochen, die bislang von rund 1'150 Steuerpflichtigen gespeist worden ist und dem Staat beträchtliche CHF 22 Mio. eingebracht hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, es ist vieles gesagt, ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen, besonders natürlich meinem Fraktionskollegen Quaderer. Herr Lageder hat gesagt, die Wirtschaft boome. Ich denke, das stimmt sicher für die Wirtschaft, welche von der Globalisierung profitieren kann. Für die KMUs, welche aber von der Globalisierung nicht profitieren, denke ich, gilt diese Aussage nicht. Ich kenne viele Gewerbebetriebe, die heute Schwierigkeiten haben, ihr Geschäft aufrechtzuerhalten. Also so einfach, wie Sie es darstellen, Herr Lageder, ist das Wirtschaftsleben in Liechtenstein nicht. Bezüglich der Liegenschaften möchte ich noch ausführen, ich denke, das fehlt: Vor 60 bis 70 Jahren hat ein Einfamilienhaus, ein Eigenheim, rund CHF 60'000 bis CHF 70'000 gekostet. Das wurde auch so in die Steuerschätzwerte eingetragen. Wenn Sie heute schauen und man dort wirklich keine Renovation gemacht hat, dann sind das noch CHF 60'000 bis CHF 70'000. Aber jetzt versetzen Sie sich doch einmal zurück, schauen Sie das nicht nur im Zeitpunkt an, schauen Sie sich das im Zeitraum an und dann werden Sie vielleicht Ihre Meinung auch revidieren. Vor 60, 70 Jahren waren diese CHF 80'000 sehr, sehr viel Geld. Heute mag das als wenig erscheinen, das stimmt schon so. Aber die Leute, die damals ein Eigenheim gebaut haben, die haben zu dieser Zeit gelitten. Wissen Sie, was die Hypothekarzinsen zu dieser Zeit waren? Das war überhaupt nicht lustig. Und es muss doch in unserem Sinn sein, dass diese Rentner, welche in solchen Eigenheimen heute noch wohnen, ihre Hypotheken abbezahlt haben, heute profitieren, das muss doch in unserem Sinn sein. Die haben früher gelitten. Die darf man jetzt nicht abstrafen, also mit mir können Sie das nicht machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich ebenso den Voten von Elfried Hasler und Christoph Wenaweser, die sehr ausführlich waren, anschliessen und halte mich auch aus diesem Grund relativ kurz. Wenn es ums Geld geht, wird es meistens entweder ganz einfach oder allenfalls auch ganz kompliziert. Falls es im Normalfall nicht ausreicht, werden Steuern erhöht. Ist dies zum heutigen Zeitpunkt überhaupt opportun? Steuern müssen klaren Regeln und Grundsätzen unterliegen und sie sollen dem Land und seinen Bewohnern auch eine Zukunftssicherheit bieten. Viel zielführender wäre dann vielleicht ein grosser disruptiver Wurf und nicht diese ständigen Detailanpassungen. Die nun in den verschiedenen Postulaten geforderten Steuerwiedereinführungen oder Erhöhungen waren auch mit Blick auf das Wahlprogramm der Freien Liste wohl auch zu erwarten. Eine langfristige und eine berechenbare Steuerpolitik ist jedoch das oberste Ziel für Liechtenstein. Und der Staat soll nur so viel Steuern erheben, damit er auch langfristig seine Aufgaben erfüllen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Ebenso müssen die Steuern im Kontext mit dem Wirtschaftsstandort gesehen werden. Andere Länder haben andere Voraussetzungen. Sie haben Rohstoffe, sie haben grosse Binnenmärkte oder andere Standortvorteile. Die haben wir nicht. Eine stabile und eine verlässliche Steuerpolitik hat darum für mich die höchste Prämisse. Und die in regelmässigen Abständen geforderten Steuerjustierungsversuche der Freien Liste sind vor allem auch zum jetzigen Zeitpunkt für mich unnötig. Sofern es Ungleichbehandlungen von Liegenschaften gibt, dann kann ich diesem Anliegen zustimmen. Aber es darf dann mit Sicherheit auch nicht die liebe Agathe treffen. Ich werde darum auch nur diesem Postulat zustimmen und den folgenden daher nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es ist jetzt schwierig abzuschätzen, wie lange sich die Diskussion hinziehen wird. Ich werde jetzt einfach einmal bekannt geben, dass ich um 12:45 Uhr für die Mittagpause unterbrechen werde.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ja, besten Dank, geschätzte Kollegen für die engagierte Diskussion. Gerne gebe ich Ihnen kurz eine Antwort. Ich werde mich aber wirklich auf das Thema Liegenschaften beschränken, wenn das okay ist. Herr Kollege Elfried Hasler, ich habe Ihre Ausführungen sehr interessant empfunden, Sie haben auch Argumente gebracht, Annahmen gebracht. Ja, genau diese Argumente und diese Annahmen hätte ich gerne mit diesem Postulat von der Regierung einmal mit Fakten unterlegt, dass wir nicht immer nur in den Hypothesen und Annahmen sind. Dann zum Kollegen Thomas Vogt: Sie sprechen davon, es würde anstatt CHF 169 Mio. wahrscheinlich CHF 0,5 Mia. Gewinn in den nächsten vier Jahren gemacht. Das kann richtig sein. Sie haben auch gesagt, es sind keine Grossprojekte geplant, weil auch nicht mehrheitsfähig. Hier denke ich schon, dass die nächsten 20 Jahre einige Grossprojekte auf uns zukommen werden. Da bin ich überzeugt. Auch wenn sie vielleicht heute nach einer Phase von Sparmassnahmen vom Volk nicht goutiert werden, aber ich glaube, es kommt einiges auf uns zu.Dann mein Namenskollege Manfred Kaufmann: Sie haben noch einmal auf die Agathe verwiesen und kommen wiederum zum Schluss, die arme Agathe wird bestraft. Ich habe wirklich versucht, Ihnen aufzuzeigen, dass das keine Bestrafung ist. Also ich glaube wirklich, wir müssen keine Angst um die Agathe haben. Ich bin auch absolut bereit, dass wir Besitzer von Altliegenschaften, die ihr Haus selbst bewohnen, steuerlich entlasten. Das habe ich auch ganz klar betont.Herr Kollege Daniel Seger, Sie verstehen die Problematik, das freut mich. Auch mich wird das wahrscheinlich treffen, ich habe 1985 ein Haus gebaut. Aber ich denke, hier gehen wir nicht von uns selbst aus, sondern es geht wirklich auch um Gerechtigkeit. Ich denke, das wurde von Ihnen allen auch gesagt, es ist ein Problem und es wäre wünschenswert, dass man es angeht. Dann zum Kollegen Christoph Wenaweser: Nein, wir blasen keinen Generalangriff auf das Steuersystem. Aber wir haben aus unserer Sicht gewisse Lücken entdeckt, die man vielleicht einmal anschauen sollte. Und dass man diese Lücken anschaut, wenn es uns gutgeht, das ist wohl legitim und das finde ich gut. Nicht erst dann, wenn uns das Wasser wieder bis zum Hals steht. Sie sagen auch, es trifft die Falsche, es trifft Agathe. Auch hier noch einmal: Wir sind jederzeit bereit, Nutzer von Liegenschaften, die in ihrem Haus selbst wohnen, zu entlasten. Das ist überhaupt kein Problem, wurde auch schon von der Regierung früher so geplant. Thomas Rehak, auch Sie haben die alten Leute betont. Dass sie darunter leiden, dass sie bestraft werden, dass man sie nicht abstrafen kann. Nein, das darf man nicht. Aber heute haben junge Leute, wenn sie bauen, eine ganz andere Steuerbelastung. Und ich finde, das ist nicht in Ordnung. Das wollte ich Ihnen noch sagen. Danke auch, Herr Kollege Günter Vogt, Sie scheinen bei diesem Thema mit uns zu sein, das freut mich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich danke Ihnen wirklich aufrichtig für die gute Diskussion, obwohl ich natürlich verschiedene Standpunkte überhaupt nicht teile. Gerade die Standpunkte, die der Abg. Elfried Halser zum Beispiel dargelegt hat. Er hat als allererstes das Sankt-Florians-Prinzip erwähnt. Ja, ich denke, genau da ist der Hund begraben. Es wird nämlich hier eine Klientel ganz mächtig geschützt, die eben sagt, die anderen sollen die Steuern bezahlen. Und ich denke, es sind genau diese, die mit diesen vier Postulaten unter anderem betroffen sind, die sich auf dieses Prinzip berufen. Sie sehen das eher anders rum, aber meinetwegen. Sie haben auch ausgeführt, dass das neue Steuergesetz aufkommens- und entscheidungsneutral sei. Ich bezweifle das in Bezug auf die Aufkommensneutralität selbstverständlich. Dann haben Sie aufgeführt, welche Korrekturen schon notwendig gewesen seien. Also vor den Korrekturen war es dann ganz sicher nicht aufkommensneutral - also diesen Standpunkt haben Sie ja selbst schon widerlegt. Und ich denke, dass es auch jetzt nicht der Fall ist, weil die Korrekturen, die Sie aufgeführt haben, nie und nimmer den Steuersenkungen enstprechen, die 2010 respektive mit Inkrafttreten 2011 eingeführt wurden. Wenn wir nur die Erbschaftsteuer, die Couponsteuer und die Senkung der Vermögensteuer um 20% betrachten, dann sind das gegen CHF 100 Mio. Ihre Summe macht nicht CHF 100 Mio. aus. Dann bin ich natürlich erfreut, dass Sie die staatliche Finanzlage ausgezeichnet einschätzen, wie auch alle anderen oder sehr viele Personen hier drinnen. Wir haben also dann wirklich Spielraum, auch beim Budget, das finde ich gut.Bei den Liegenschaften, sagen Sie, gibt es keine Probleme, das würde sich quasi aussterben, wenn ich es ganz kurz so zusammenfassen möchte. Ich sehe das, wie gesagt, anders und ich möchte hier gleich zu Ihrem Fraktionskollegen Daniel Seger überspringen, der es ganz genau auf den Punkt gebracht hat. Genau um diese Ungleichberechtigungen geht es meiner Meinung nach, und deshalb sollte das auch angeschaut werden. Was mich grundsätzlich erstaunt, ist eigentlich, dass es politisch gesehen bis vorgestern noch Regierungsdoktrin war, dieses Problemfeld der fairen Liegenschaftsbesteuerung respektive deren Einschätzung zu behandeln und dass auch, so wie ich meine, zumindest die Fraktionen, ich habe noch ein bisschen in den Protokollen der Massnahmenpakete II und III - in diesem Fall betrifft es nur das Massnahmenpaket III - zu den Liegenschaften nachgelesen, sich eigentlich einig waren, dass hier Handlungsbedarf besteht. Das scheint sich verändert zu haben. Gut, sei es, wie es sei. Dann nochmals kurz zurück zu Agathe und dem sprichwörtlichen armen Mütterchen. Wir haben diese Steuererklärungen auf verschiedenste Art und Weise gerechnet. Sie schaffen es nicht, Agathe aus dem Haus herauszudrücken, es geht nicht. Wir haben jetzt schon in diesem Beispiel die schlechtestmöglichen Annahmen für Agathe getroffen. Und Herr Abg. Christoph Wenaweser, bei aller Liebe, wenn die arme Agathe, das arme Mütterchen, ein armes Mütterchen ist, dann wird sie wohl nie in einem Haus wohnen mit einem Steuerschätzwert - wenn es 40 Jahre alt ist - von CHF 500'000. Das Beispiel haben wir gemacht, um die Absurdität der Situation aufzuzeigen. Schon in einem Haus mit einem Wert von CHF 200'000, in dem Agathe sehr wahrscheinlich nicht wohnen wird, wenn es nachgeschätzt ist, hat es keine Auswirkungen für Agathe. Also Sie werden es nicht schaffen, und sonst muss die Agathe das Haus, das dann eben CHF 1 Mio. wert sein soll für die Steuerklärung, weil es der böse Herr Regierungschef nicht gut mit ihr meint, irgendwo gestohlen haben, weil von ihrem Munde abgespart kann sie es nicht haben. Also ich denke, das Beispiel ist schon konsistent und es ist schlichtweg nicht möglich, der Agathe etwas zuleide zu tun. Sie werden es nicht schaffen. Wir haben es wirklich versucht, die Parameter konnten wir nicht so setzen. Aber ich empfehle Ihnen natürlich, mit dem Steuertool herumzuspielen, das bringt einen doch einiges weiter und es zeigt, wie die Zusammenhänge sind. Ja, ich denke, bei dem belasse ich es dann grundsätzlich und ich bedanke mich abschliessend noch für die Unterstützung des Abg. Günter Vogt, dass das auch noch erwähnt ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich schliesse mich auch den Voten der Landtagsabgeordneten Elfried Hasler und Christoph Wenaweser an, möchte aber noch ein paar Punkte in meiner persönlichen Sprache hinzufügen. Stabilität führt zu Sicherheit, Vertrauen; und Sicherheit, Vertrauen sowie kalkulierbares Risiko führen zu Kundengeldern/Unternehmern. Die Kundengelder/Unternehmer führen ihrerseits wiederum zum Erfolg unseres Landes. Davon bin ich überzeugt. Die Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit gehören zu den höchsten Gütern, die ein Staat bereitstellen kann. Mit einer transparenten Rechtsordnung legt der liechtensteinische Staat für alle gültige Regeln des Zusammenlebens fest und setzt diese auch durch. Damit wird ein positives Image nach innen und aussen gefördert. Zusätzlich werden die Voraussetzungen für Vertrauen, eine hohe Lebensqualität und Wohlstand geschaffen. Hohe Staatsabgaben schränken die finanziellen Möglichkeiten und folglich die Leistungsbereitschaft des Einzelnen ein. Die Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit wird durch eine permanente Diskussion über mögliche veränderte Steuerbedingungen in der nahen Zukunft nicht gefördert. Ausserdem sollte das Steuerrecht weiterhin international kompatibel und europarechtskonform sein. Wir verfügen über eine sehr grosse politische und wirtschaftliche Stabilität, was gerade heute besonders gefragt ist. Dadurch halten wir unseren Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig und sind in der Lage, den Einwohnerinnen und Einwohnern auch künftig Arbeit und soziale Sicherheit zu geben. Ob für die steuerliche Behandlung von älteren und neuen Liegenschaften eine faire und administrativ mögliche Lösung gefunden werden kann, wird sich noch zeigen. Allerdings ist eine sukzessive Anpassung des Steuerschätzwertes bei Liegenschaften zu prüfen, sodass langfristig sämtliche Liegenschaften in Liechtenstein auf derselben Basis besteuert werden. Allerdings sollte bei diesen Massnahmen nicht der Mittelstand zur Kasse gebeten werden. Auch einen Freibetrag für selbstbewohnte Immobilien könnte ich mir vorstellen. Dadurch bleibt der Erwerb von Eigentum attraktiv und macht das Wohnen im Alter bezahlbar. Nicht zuletzt bringt die sukzessive Anpassung eventuell Bewegung in die Raumplanung, indem leer stehende hässliche Bauten in Zentren der Gemeinden verschwinden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Postulanten für die vorliegenden vier Postulate. Der Präsident hat ja gesagt, man kann hier sich zuerst einmal allgemein äussern. Was bezwecken Postulate? Mit Postulaten erhält die Regierung einen Auftrag, etwas abzuklären. Ich muss Ihnen sagen, wenn ich mit der gleichen Argumentation das Traktandum 6 behandelt hätte, sprich dieses Postulat über künftige Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter, da sieht man ja auch, wohin die Reise geht, dann hätte ich auch sagen müssen, ich kann dieses Postulat nicht unterstützen. Denn die Antwort der Regierung ist für mich relativ offensichtlich. Und hier wird nun auch bereits die Antwort der Regierung vorweggenommen. Wie gesagt, es ist keine Motion, es ist keine Initiative, es sind lediglich vier Postulate, die Sachverhalte der Regierung zur Abklärung übergeben. Und das scheint mir doch ein zentraler Unterschied zu sein zu anderen parlamentarischen Instrumenten.
Sie hatten ja im Rahmen der Landtagswahlen alle die Chance, auf Wahlhilfe.li eine Frage zu beantworten. Die Frage lautete: Sind sie für eine Erhöhung der Steuern für Personen mit hohen Einkommen? Und ich habe mir jetzt einmal die Antworten angesehen. Ich bin dann doch ein wenig erstaunt hier drinnen über die Ausführungen, die heute hier getätigt wurden, und die Antworten, die von gewählten Abgeordneten gegeben wurden. Ich habe die Frage mit «Eher nein» beantwortet. Aber hier drinnen gibt es etliche Leute, die «Ja» oder «Eher ja» geantwortet haben und heute eine ganz andere Sichtweise vertreten. Ich beziehe mich jetzt weniger auf dieses Postulat betreffend die Liegenschaftsbesteuerung, aber gerade bei den Ausschüttungen im Bereich der AGs geht es für mich genau um diesen Punkt.
Dann sogenannte Killerargumente, ja, das kommt halt immer wieder, die lieben LKW mit den CHF 1'800. Das lässt sich nicht aus der Welt diskutieren. Wir haben zwar dann ein modifiziertes Eigenkapital definiert die letzten vier Jahre, aber die Besteuerung der LKW werden wir auch mit dieser Änderung nicht lösen. Und die LKW alleine sind ja auch nicht effektiv das Problem. Auch die Dividendenausschüttung, das ist ein effektives Problem. Es gibt eine schöne Kleine Anfrage vom 11. Mai dazu - also die Frage habe ich zwar im April, im März und im Mai gestellt, drei Mal im Jahr 2016. Und es macht eben schon einen Unterschied, ob man diese Gewinnausschüttung besteuert oder nicht, das führt die Regierung selbst aus. Es ist nicht der entscheidende Unterschied. Der grosse Unterschied liegt bei den Sozialbeiträgen, da gebe ich dem Abg. Christoph Wenaweser schon recht. Aber was ich den Abgeordneten doch gerade konkret fragen möchte: Wenn Sie sagen, ja, die AHV soll hier halt durchgreifen, da wäre die AHV sicherlich dankbar, wenn Sie ihr sagen könnten, wie. Ich denke mir, hier wäre schon der Gesetzgeber gefordert. Nach meinen Informationen kann die AHV eben nicht durchgreifen. Ich habe auch eine Kleine Anfrage dazu gemacht, der Herr Sozialminister hat es beantwortet. Es geht eben nicht, wie es in der Schweiz geht.Dann scheinen Sie mir ein wenig geblendet von der Finanzplanung für die nächsten Jahre. Die Finanzplanung geht von Prämissen aus. Sollten diese Prämissen nicht eintreten, dann ist dieser Staatshaushalt wieder so rot wie die VU, das kann ich Ihnen sagen. Und das ist dann gar nicht mehr lustig hier drinnen. Mir kommt schon ein wenig vor, die letzten vier Jahre sind an gewissen Damen und Herren spurlos vorübergezogen. Ich möchte nicht wieder in diesen Dauersparmodus eintreten. Und ich habe einfach Angst, dass wir wieder zu diesem Punkt kommen. Ich hoffe es nicht. Ich hoffe, die Euphorie, die hier drinnen heute erkennbar ist, wird Einzug halten. Aber ich befürchte halt, wenn man sich so die Wirtschaftsentwicklung ansieht, es wird wieder zu Wirtschaftsabschwüngen, es wird zu Steuereinbrüchen kommen. Die Börsen werden auch wieder nachlassen und dann haben wir ein riesiges Problem. Für mich ist klar, bevor diese vier Postulate umgesetzt würden, sprich beantwortet würden, wären zuerst die Finanzzuweisungen zwischen Land und Gemeinden zu klären. Ich sehe leider in der Finanzplanung für die nächsten Jahre hier nichts, aber das werden wir dann beim Traktandum 15 noch im Detail diskutieren können. Wo ich den kritischen Votanten schon recht gebe: Der Zeitpunkt ist ungeschickt gewählt, das muss ich der Freien Liste schon auch sagen. Denn der Spardruck ist eben zurzeit nicht da. Und deshalb kann man jetzt frisch und frei von der Leber sagen: Ja, wir haben ja genügend Geld, das geht ja wunderbar. Das ist ein wenig unglücklich an dieser ganzen Debatte. Wäre nämlich der Spardruck da, dann würde es hier drinnen anders aussehen.Man kann sich schon auf die Position beziehen, dass man sagt, ja, es wird ja schon sehr viel von den Unternehmern und von den Reichen bezahlt, was im Endeffekt auch stimmt. Aber am Ende des Tages werden Sie, wenn Sie zu wenig Geld haben, entweder wieder sparen müssen oder Sie werden mehr Einnahmen generieren müssen. Sie können dann auswählen, was Sie tun wollen. Aber ich denke mir, sparen will man ja nicht mehr, also wird man irgendwie diesen Staatshaushalt ins Lot bringen müssen. Dazu wird es gewisse Gelder brauchen. Und die Beantwortung dieser Postulate würde eben die Grundlage für das weitere Vorgehen im Prinzip abbilden. Deshalb finde ich diese kritische Haltung doch sehr schade. Wie gesagt, es sind keine Motionen, es sind keine Initiativen, es geht lediglich darum, diese Fragestellungen abzuklären. Wenn ich dann von über CHF 300 Mio. Mehreinnahmen höre - das sind dann doch irgendwelche Zahlen, also wie man zu diesen Zahlen kommt, das kann ich mir nicht erklären, das müsste die Regierung ja dann im Rahmen der Beantwortung ausführen, was mitunter gewisse Gesetzesänderungen bedeuten würde.Wir haben es ja bereits gehört, es gibt hier drinnen Leute, die sprechen vom Demografieprozent, also wieder einmal Geld ausgeben. Ich frage mich dann einfach: Woher soll denn dieses Demografieprozent kommen? Und wenn man schon so überzeugt ist, dass man so viel zu viel Geld hat, dann würde ich zuerst einmal empfehlen, dass man seine Versprechungen der Vergangenheit bezahlt. Und ich spreche hier nicht nur vom Schutzwald, das kann ich ihnen gerade auch sagen.Wir haben hier auch gehört, das neue Steuergesetz hat eine hohe Volatilität. Ja, das stimmt und im Endeffekt ist hier eben der Staat gefordert. Denn der Staat ist in diesem Risiko dieser Volatilität, und Sie wissen alle auch, die Gemeinden haben diese Volatilität nicht, denn das Risiko trägt nur das Land. Deshalb sollte hier das Land auch auf eine gesunde Basis gestellt werden nach meinem Dafürhalten. Ja, die liebe Agathe, da kommen wir dann eben wieder zur Finanzplanung. Sollten diesen Prämissen nicht eintreffen und es wird schlecht herauskommen, dann werden Sie wieder sparen müssen - und dann wird es eben die Agathe auch treffen. Das muss man einfach wissen. Aber ich hoffe es nicht, ich sage es Ihnen, ich hoffe, ich täusche mich. Ich befürchte einfach, es wird so kommen. Denn wenn Sie sich in der Finanzplanung nur die Betriebsrechnung ansehen, haben wir die nächsten vier Jahre kein Plus. Da haben wir ein Minus von CHF 132 Mio. Nur dank guten Finanzanlagen können wir das ausgleichen. Und wie gesagt, das ist ja alles super und toll, aber sollten die Finanzmärkte einbrechen, dann haben wir mitunter auch keine Dividende der Landesbank mehr in diesem Umfang, wo man heute sagt, diese Dividende kommt ja sowieso. Die wird dann doch auch reduziert, wenn die Ergebnisse der Landesbank schlechter sind. Wie gesagt, ich gebe diesen Postulaten eine Chance. Es werden hiermit keine Gesetze abgeändert, es werden lediglich Vorstellungen präsentiert und die Regierung wird Antworten liefern, sofern die Postulate überwiesen werden. Und ich gebe dementsprechend den Postulaten eine Chance. Was ich dann effektiv mache mit diesen Antworten, das werde ich mir gut überlegen. Wie beim Traktandum 6 ja auch, da werde ich es mir auch sehr gut überlegen, was ich dann mit diesen Antworten machen werde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit wäre meine Zeitvorgabe von 12:45 Uhr erreicht, wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14:15 Uhr. Mittagspause (von 12:45 bis 14:15 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 7, Postulat zur steuerlichen Bewertung von Liegenschaften, fort.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Nur ganz kurz, weil ich zweimal angesprochen wurde. Einmal vom Abg. Kaufmann, der unter anderem eben gesagt hat, dass für ihn natürlich klar wäre, dass eigengenutzte Immobilien hier von einer Neuregelung zu entlasten wären. Nur frage ich mich dann in diesem Zusammenhang: Was bleibt dann am Schluss wirklich irgendwann noch übrig? Die Altliegenschaften, bei denen Umbauten oder Ausbauten stattgefunden haben, fallen schon einmal weg. Alle, die bei juristischen Personen gehalten werden, fallen weg. Alle, bei denen Handänderungen realisiert wurden, wurden schon besteuert. Jetzt auch noch die Eigennutzung weg. Irgendwann bleibt halt wirklich nur noch die Altmietliegenschaft, das ist das einzige, was dann noch übrig bleibt. Und da möchte ich einfach noch einmal bekräftigen, Altmietliegenschaften, bei denen keinerlei Um- und Ausbauten stattgefunden haben seit Jahrzehnten, die sind eben in Händen einer Klientel, die heute hier sehr von tiefen Mieten profitiert. Und ob man dann auch hier ansetzen will, würde ich schlussendlich, wenn es dann ernst wird, auch bezweifeln. Am Schluss bleibt dann halt vielleicht nichts übrig. Aber ja, sei es, wie es will. Dann hat der Abg. Lageder noch gesagt, dass wir hier sehr unterschiedliche Standpunkte hätten. Ja, das ist in der Tat so, das kann ich nur unterstreichen. Wir haben ein sehr unterschiedliches Weltbild, auch ideologisch, was die Rolle des Staates ist, was die Steuerbelastung sein soll und so weiter. Aber ich denke, so ist es nun einmal, da werden wir wahrscheinlich auch nie zusammenkommen. Dann haben Sie noch etwas gesagt, dass ja die Ausführungen eben bestätigen, dass das neue Steuergesetz nicht aufkommensneutral sei. Ja, da gebe ich Ihnen recht, das war ja auch nicht das Ziel. Es wurden eben auf kurze Frist bewusst Steuerausfälle in Kauf genommen. Aber meine Ausführungen betrafen vor allem die Ertragssteuer. Bei der Ertragssteuer konnte ja die Regierung aufgrund von Kalkulationen gut zeigen, dass gemäss altem und neuem Steuergesetz die Steuerbelastung bei den Unternehmen zu 93 bis 98% identisch war. Jetzt hat aber noch zusätzlich seit dieser Analyse eine lange, lange Liste von weiteren Steuererhöhungen für juristische Personen stattgefunden, sodass jetzt mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Ertragssteuer nicht nur aufkommensneutral ist, sondern sogar mehr Erträge hier gemacht werden können. Und dann haben Sie noch etwas erwähnt, diesen Punkt habe ich nicht ganz verstanden, aber im Sinne von, dass Sie dieses Aussterben dieses Problems bezweifelt haben, oder ich weiss nicht, wie Sie das gemeint haben. Das ist für mich ganz klar so: Dieses Problem löst sich mit der Zeit von selbst, jeden Tag. Jeden Tag, an dem ein Abbruch einer Altliegenschaft stattfindet, wird das Problem gelöst. Jeden Tag, an dem ein Umbau oder Anbau stattfindet, löst sich dieses Problem. Jeden Tag, an dem eine Handänderung stattfindet, bei der die Grundstückgewinnsteuer greift, relativiert sich dieses Problem massiv. Dieses Problem wird also tatsächlich jeden Tag kleiner und sicher nicht grösser. Das war mein Punkt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte auch noch Wendelin Lampert eine kurze Replik geben. Herr Lampert, Sie müssen schon auch berücksichtigen, die Steuererträge von Vermögenden sind sehr mobil. Wenn wir hier einfach zu stark in die Tasche von diesen Vermögenden greifen, dann werden sie diese Mobilität auch nutzen. Es wäre ja schon auch noch einmal interessant, zu erfahren, wie viele Leute diese Mobilität bereits schon genutzt haben. Ich denke nur, wenn so einer, wenn eine natürliche Person unser Land verlässt, eine von diesen 248 oder 249, welche rund die Hälfte von diesen natürlichen Steuererträgen zahlen, dann braucht es aus meiner Sicht viele Lamperts und Rehaks, bis diese Steuern bezahlt sind. Also wer zahlt am Schluss die Steuern? Ich möchte nur sagen, wer ist es am Schluss? Wenn wir diesen Umfang an Steuerertrag verlieren, dann werden wir oder wird der Mittelstand es am Schluss zahlen. Das ist ein grosses Risiko, das sollten wir berücksichtigen. Dann möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir nicht den Zeitpunkt, sondern eben den Zeitraum betrachten sollten, wenn wir über die Besteuerung von Altliegenschaften reden. Ich möchte auch in Erinnerung rufen: Im Jahr 1974 zum Beispiel hat man für eine Festsatzhypothek von zehn Jahren knapp 12% bezahlt. Wo sind wir heute in diesem Bereich? Das ist vielleicht noch bei 2%. Von diesem Sinn, denke ich, haben unsere Rentner hier ihre Finanzleistungen bereits getätigt, und denen möchte ich eben nicht mehr in die Tasche greifen. Dann noch etwas zu Mario Wohlwend: Er hat gemeint, ja, leer stehende hässliche Gebäude würden dann verschwinden. Nicht jedes leer stehende Gebäude ist hässlich, das ist auch Ansichtssache. Es gibt bei uns alte Gebäude, die eben auch noch einen historischen Wert haben und die man zu erhalten hat. Das ist meine Ansicht. Sonst verlieren wir hier die Identität komplett, wenn wir nur noch neue, neueste Häuser in unserem Land haben sollen. Das ist überhaupt nicht meine Ansicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Auch nochmals eine kurze Ausführung von mir. Ja, Herr Abg. Thomas Rehak, wo wollen sie denn hin, die Reichen? Wie der Abg. Elfried Hasler treffend ausgeführt hat, Liechtenstein ist ein Paradies von tiefen Steuern - das hat er so sinngemäss gesagt. Wo wollen sie denn hin, in die Wüste? Also bitte. Und ausserdem, ich weiss jetzt nicht, bei welchem dieser Postulate natürliche Personen spezifisch angesprochen sein sollen. Klar, bei Liegenschaften ist das im gewissen Bereich der Fall. Nur die Auswirkungen, wie wir sie ja mit dem Steuertool aufgezeigt haben - ich glaube nicht, dass eine durchaus gut situierte Person wegen CHF 5'000 mehr im Jahr das Land verlassen wird. Und sonst gibt es vielleicht auch noch andere Probleme. Gut, dann noch einmal ganz kurz zum Abg. Elfried Hasler: Ja, bei Umbauten und Ausbauten, gerade bei Anbauten, wird eben nicht das ganze Gebäude nachgeschätzt - das ist das Problem. Und ich habe gesagt, dass Sie sinngemäss gesagt hätten, dass sich das Problem auswachsen würde. Die jetzt neuen Liegenschaften werden irgendwann auch wieder alt, und Sie wissen, dass das Problem grundsätzlich von der Inflation verursacht wurde. Der dazumal festgelegte Steuerwert von einem Gebäude, das vor 30 Jahren errichtet wurde, hat sich ja nicht verändert und das ist ja genau das Problem. Also werden die jetzt neuen Liegenschaften dann zu den zukünftigen alten Liegenschaften. Also ich bin schon nicht der Meinung, dass sich das Problem einfach so lösen wird. Und vor allem, wenn eben nichts gemacht wird, da wird das Problem bestehen bleiben, so wie es heute ist.Und dann noch zurück zu vor dem Mittag, zum Abg. Wendelin Lampert: Ja, er hat den Zeitpunkt bemängelt. Ja, das ist eben so wie bei Wahlhilfe.li: Vor der Wahl ist eben nicht nach der Wahl, das ist schon einmal ein unterschiedlicher Zeitpunkt. Und ich weiss schon auch, wer da wie geantwortet hat. Aber das müssen die Personen eben selbst mit sich ausmachen. Dann zum Zeitpunkt: Sie sagen ja, jetzt ist eben der Spardruck nicht da. Das ist genau der Punkt, warum wir sagen, dass man es jetzt anschauen soll: Weil wir eben nicht wollen, dass wir unter Druck kommen. Und ich, wie Sie das ja auch sehen, befürchte einfach, dass es dann nicht so ganz glatt laufen wird, wie man allgemein hier drin unterstellt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich stimme Ihnen absolut zu, Herr Abg. Thomas Rehak: Hässlichkeit liegt immer im Auge des Betrachters. Und es gibt zahlreiche Gebäude, welche identitätsstiftend sind und die zu erhalten sind. Da gebe ich Ihnen absolut recht, also das war nicht meine Aussage. Ich meinte vielmehr - wie soll ich sagen? - die Ruinen oder solche Gebäude, die schon gefährlich sind, wenn sie am Strassenrand stehen. Also das war mein Punkt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Weil ich hier nochmals angesprochen wurde: Der Punkt des Abg. Lageder, dass die heute neuen zu den alten Liegenschaften werden und das Problem sich dahingehend fortsetzt, das ist natürlich ganz massiv zu relativieren: Einmal findet natürlich eine Altersentwertung statt, das heisst, ein gewisser Rückgang ist auch gerechtfertigt, das ist der erste Punkt. Aber der zweite und ganz wesentliche Punkt ist, es hat in den 90er-Jahren eine grundsätzliche Neubewertung der Liegenschaften stattgefunden, die eben nicht mehr vergleichbar ist mit der Situation, wie sie vor den 90er-Jahren war. Und daher ändert sich die Situation mit der Zeit massiv oder laufend und auch gerechtfertigt. Dann noch der dritte Punkt: Sie haben gesagt, dass ich erwähnt habe, dass Liechtenstein tatsächlich ein Paradies ist, wenn es um Steuern geht. Aber wenn Sie genau hingehört haben, habe ich auch gesagt, dass es für Vermögende weitestgehend noch so ist. Hier habe die einzige Einschränkung gemacht, und das ist eben genau der Punkt, der hier auch angesprochen wurde. Ich kenne auch schon Fälle, die das Land verlassen haben und wieder nach Deutschland zurück sind: Nämlich Personen, die eben in Deutschland davon profitieren, dass es dort keine Vermögenssteuer gibt. Die Vermögenssteuer ist etwas, was für Vermögende in diesem Land im Vergleich zumindest mit dem Ausland ein sehr seltener Fall ist. Es gibt kaum mehr Länder weltweit, die eine Vermögenssteuer kennen. Das ist nur noch Liechtenstein. Das ist natürlich schlagend bei grossen Vermögen. Und gerade in Zeiten, in denen die Erträge sehr tief sind, profitieren sie in Österreich oder in Deutschland als vermögende Personen davon, dass sie keine Vermögensteuer bezahlen und gleichzeitig eine relativ tiefe Abgeltungssteuer auf die Zinserträge bezahlen. Beim heutigen Zinsniveau ist es natürlich dann ein sehr starkes Argument. Darum ist es eben doch sensibel in diesem Bereich, dass eben eine Abwanderung stattfindet und auch beim weiteren Drehen an der Steuerschraube auch zu erwarten ist. Ich will jetzt aber nicht das nächste Traktandum schon vorwegnehmen. Aber Sie werden auch sehen, dass gerade bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer, die Sie eben auch hier vorschlagen, mit Sicherheit ganz massive Abwanderungen stattfinden würden. Aber da würde ich noch dazu kommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur noch zwei, drei Punkte - zuerst zum Zeitpunkt: Ja, ich befürchte einfach, aber ich nehme jetzt mitunter das Abstimmungsergebnis vorweg, ich kenne es ja auch nicht, aber sollten die Postulate nicht überwiesen werden, dann denke ich mir einfach, aktuell ist der Druck nicht gross genug. Denn wenn hier drin konkret heute beim Budget massive Sparmassnahmen wieder erkennbar wären, dann bin ich überzeugt, dann wäre der Druck massiv grösser, um diese Postulate zu unterstützen. Aber es ist halt so, es braucht ab und zu eine gewisse Zeit, bis dann der Druck wieder da ist, und dann ist man auch bereit, gewisse Massnahmen umzusetzen. Das kenne ich zur Genüge. Dann betreffend die natürlichen Personen: Ich meine, der Hauptpunkt, dass ich tendenziell diese vier Postulate unterstützen möchte, sind nicht die natürlichen Personen. Mir geht es vor allem um diesen Eigenkapitalzinsabzug bei den LKW und mir geht es um die Dividendenbesteuerung der Aktiengesellschaften. Das VGH-Urteil 2013/067 ist einfach das konkrete Beispiel, da kann jede Bürgerin und jeder Bürger das nachlesen und das ist nur eines von vielen. Mir geht es um diese zwei Punkte. Diese AGs werden nicht gehen, denn die machen ihre Kohle hier im Land. Sonst müssten Sie sich diesen VGH-Entscheid halt auch einmal ansehen, wenn man hier sagt, die würden dann gehen. Wie gesagt, die können gar nicht gehen, denn die verdienen das Geld hier im Land. VGH 2013/67 lässt grüssen. Und wir können uns auch die andere Frage stellen: Wer wird dann von diesen Sparmassnahmen wieder einmal primär betroffen sein? Es wird im Endeffekt eben genau der Mittelstand sein, wenn wir zum Beispiel wieder einen OKP-Staatsbeitrag senken müssen, weil uns sonst die Ideen ausgegangen sind. Dafür bin ich dann einfach nicht zu haben, das kann ich heute schon sagen. Wer hier keine Hand bietet, der kann dann von mir auch nicht erwarten, dass ich die Hand biete, um weitere Sparmassnahmen zu beschliessen. Wenn die LKW CHF 1'800 neu bezahlen werden, dank der Erhöhung der Mindestertragssteuer, dann ist das einfach zu wenig bei diesem Gewinn. Und Sie werden mir jetzt sagen, ja, da schöpfen wir jetzt sonst noch ab. Es gibt noch weitere solche Institutionen im Land.Betreffend diesen Punkt, dass die AHV hier im Zusammenhang mit dieser Verwaltungsgerichtshofentscheidung eben nicht die nötigen Massnahmen einleiten würde, dazu gibt es auch eine schöne Kleine Anfrage vom 8. Juni 2016. Und die Schlussfolgerung der Regierung ist explizit, dass die AHV hier eben nicht durchgreifen kann. Die AHV kann eben nicht einen anderen Ansatz nehmen als die Steuerverwaltung, um diese Sozialbeiträge zu bemessen. Der Schlusssatz lautet dann konkret, das wäre dann nicht mit der Verfassung vereinbar. Also da sehe ich den Fehler nicht bei der AHV, da sehe ich den Fehler einfach hier drinnen bei uns 25. Wir werden hier schon etwas unternehmen müssen oder, wie gesagt, wir müssen halt damit leben. Das ist ja auch kein Problem. Wie gesagt, der Spardruck ist zurzeit halt zu klein. Deshalb ist diese Debatte im Prinzip auch müssig. Aber ich befürchte halt, der Zeitpunkt, die Zeiten werden leider wieder ändern und dann wird die Debatte mehr als vonnöten sein. Nicht nur die Debatte, auch Massnahmen werden wir dann leider umsetzen müssen. Ich reisse mich nicht um die Umsetzung dieser Massnahmen, da können sie sicher sein. Aber ich befürchte halt, es kommt so weit. Aber wie gesagt, ich hoffe, ich täusche mich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Erlauben Sie mir, auch einige Feststellungen zu diesen Postulaten zu machen, und zwar Feststellungen genereller Natur. Das Ziel und die Notwendigkeit der Steuerreform waren, ein EWR-kompatibles und international akzeptiertes sowie attraktives Steuersystem zu entwickeln. Und dieses Ziel wurde erreicht. Das Steuersystem ist ja in sich stimmig mit einer Vermögenssteuer für natürliche Personen, statt Vermögenserträge, Erbschaften und Schenkungen zu besteuern. Bei den juristischen Personen wurde eine einfache Ertragssteuer ohne Zusatzbesteuerung bei der Ausschüttung eingeführt. An dieser Stelle möchte ich auch explizit festhalten, dass die Steuerreform weder zur Entlastung der Reichen noch zu einer Begünstigung der Unternehmen umgesetzt wurde. Seit der Steuerreform wurden verschiedene Anpassungen im Steuergesetz vorgenommen - mit dem Ziel, höhere Einnahmen für den Staat zu generieren. Diese Änderungen sind im Kontext der Sanierung des Staatshaushaltes zu sehen. Es handelt sich um Optimierungen im bestehenden System. Das System an sich wurde nicht verändert.Liechtenstein steht in einem starken internationalen Standort- und Steuerwettbewerb. Die internationale Mobilität von Firmen und vermögenden Privatpersonen ist eine Tatsache. Und jede politisch motivierte Verschlechterung dieser Rahmenbedingungen ist negativ für die Wirtschaft. Die Standortattraktivität ist ein ganz wichtiger Faktor und damit die Rechtssicherheit und Planbarkeit. Fortlaufende Änderungen im Steuersystem sind abträglich und deshalb zu vermeiden. Liechtenstein hat sich bisher durch Verlässlichkeit und Rechtssicherheit ausgezeichnet. Das sind elementare Standortvorteile, die ich im Ausland regelmässig entsprechend vertrete. Die Postulate der Freien Liste nehmen keine Rücksicht auf den Markt und lassen jegliche Bezugnahme auf den Standort- oder Steuerwettbewerb vermissen. Die Tatsache der Mobilität von Firmen und vermögenden Privatpersonen wird komplett ausgeblendet, ebenso wie die Tatsache, dass die anvisierten Personen bereits jetzt schon durch die Vermögenssteuer in der Form des Sollertrags steuerlich am stärksten betroffen sind. Auch die Einführung einer Quellensteuer auf Ausschüttungen in Verbindung mit dem limitierten Netz an Doppelbesteuerungsabkommen würde nicht nur die meisten mobilen internationalen Strukturen aus Liechtenstein vertreiben, sondern auch diverse internationale Gesellschaftsstrukturen verhindern.Die Postulate beabsichtigen zwar zwecks angedachter Umverteilung noch mehr Steuern zu generieren, würden aber, wenn man die Marktreaktionen berücksichtigt, genau das Gegenteil bewirken. Abgesehen davon, dass die Wiedereinführung abgeschaffter Steuern unsere Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen würde, würden wir damit einen Standortvorteil leichtfertig abgeben und im Endergebnis zwangsläufig Steuersubstrat verlieren. Unsere günstige Ausgangsposition ist nicht zuletzt unserem Steuergesetz zu verdanken, welches den äusserst schwierigen Spagat schafft, trotz EU-Kompatibilität attraktiv genug zu sein, um Geschäft nach Liechtenstein zu bringen. Ich bin deshalb sehr kritisch eingestellt gegenüber diesen Postulaten. Wenn man die Fakten anschaut, die der Abg. Elfried Hasler einleitend sehr detailliert aufgezeigt hat, dann sieht man, wer in Liechtenstein Steuern bezahlt, sei es bei den natürlichen Personen oder auch bei den Unternehmen. Und ich bin klar der Auffassung, dass wir sehr sorgsam mit diesen grossen Steuerzahlern umgehen müssen. Denn wenn hier Firmen den Standort wechseln oder wenn natürliche Personen sich aus Liechtenstein verabschieden, werden wir das sehr stark zu spüren bekommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Nur noch eine kurze Replik zu zwei Stichworten, AHV und LKW. In meinem Votum habe ich nicht die AHV erwähnt. Mit keinem Wort habe ich erwähnt, dass die AHV tätig werden soll, sondern die Steuerverwaltung soll tätig werden. Und sie ist es ja auch gewesen mit dem berühmten Fall, der vor dem VGH gelandet ist. Und da haben wir schon ein Muster bekommen, in welchem Verhältnis Lohn und Kapitalerträge, die man sich auszahlt, stehen sollten. Die Steuerverwaltung hat alle Möglichkeiten dazu und ich habe das auch explizit für nicht gut geheissen, dass man sich in diesem Wege aus der Solidargemeinschaft wegschleichen kann. Im Gegenteil sogar, ich fordere die Steuerverwaltung auf nach diesem VGH-Urteil, das ich ein Stück weit als Leiturteil ansehe, auch in anderen Fällen zu handeln. LKW, das zweite Stichwort: Ich habe es hier drin schon oft gesagt, die Liechtensteinischen Kraftwerke sind für mich eben genau das Beispiel, warum man das Steuergesetz nicht ändern sollte. Die Liechtensteinischen Kraftwerke sind ein staatsnahes Unternehmen, und wenn der Staat als Eigentümer den Eindruck hat, die LKW bezahlen zu wenig Steuern, so kann man dem bequem beikommen, indem man die Gewinnabschöpfung entsprechend erhöht über die Leistungsvereinbarung. Die LKW sind ein investitionsintensives Unternehmen, deswegen ist die Gewinnabschöpfungsquote dort bei 30% des Reingewinnes. Wenn man meint, das sei zu wenig, dann steht es der Regierung als Vertreterin des Eigentümers frei, mehr Gewinn abzuschöpfen. Aber anhand des Beispiels LKW, das man eben anders sanieren kann, zu sagen, genau deswegen müssen wir das Steuergesetzt ändern, da wäre ich sehr vorsichtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich bin schon sehr erstaunt bei manchen Voten. Da wird argumentiert, dass man sich grosse Sorgen um den Staatshaushalt macht. Man macht sich Sorgen um den Mittelstand. Auf der anderen Seite werden wir sehr bald Anträge hören, bei welchen eine Lohnerhöhung für die Staatsangestellten gefordert wird. Diese Logik geht bei mir nicht auf. Nun, es ist nicht ganz Champagner-, aber es ist zumindest Prosecco-Sozialismus. Und mich nähme wunder, wie diese Personen, die sich solch grosse Sorgen um den Staatshaushalt machen, ob sie da eine Ja-Stimme abgeben, wenn es darum geht, ihren eigenen Lohn zu erhöhen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, um jetzt auch noch einmal kurz zurückzukommen zu den LKW. Die LKW sind tatsächlich absolut ungeeignet, um hier einen Vergleich anzustellen. Sie wissen genau, die LKW haben ein Eigenkapital von CHF 300 Mio., das sie in ihren Büchern haben. Und mit CHF 300 Mio., da können Sie jetzt den Eigenkapitalzinsabzug komplett in den Keller legen, da wird immer noch ein ordentlicher Abzug vorhanden sein. Bei den LKW, das habe ich hier drinnen schon oft - und ich sage es immer wieder - gesagt, ist das Problem nicht das vorhandene Eigenkapital an und für sich, sondern die Bewertung der Netze. Die Netze sind komplett überbewertet und genau deshalb haben wir hier CHF 300 Mio. drinstehen und das muss man korrigieren und dann ist auch das Problem mit den LKW vom Tisch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir zur Abstimmung schreiten. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
11 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat nicht überwiesen und gleichzeitig haben wir Traktandum 7 abgeschlossen. -ooOoo-