Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : In der Dezember-Sitzung 2016 diskutierte der Landtag die Postulatsbeantwortung «Wohneigentum für den Mittelstand» (Bericht und Antrag Nr. 153/2016). Fast alle Äusserungen der Abgeordneten gingen in die Richtung, dass ein Vorbezug von Pensionskassengeldern für die Errichtung oder den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum weiterverfolgt werden sollte. Dabei wurde vor allem die Inkonsequenz bemängelt, dass jemand, der sich selbstständig macht, seine Pensionskassengelder vollständig für sein Unternehmen verwenden kann, eine in Lohn und Arbeit stehende Person aber nicht einmal die Möglichkeit hat, einen Teil der Gelder in Wohneigentum zu investieren. Auch in der Bevölkerung werde ich immer wieder auf diese Möglichkeit des Vorbezugs angesprochen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Ist die Regierung gegenwärtig an der Arbeit, dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, den Vorbezug von Pensionskassengeldern für selbstbewohntes Wohneigentum zu ermöglichen?
- Beabsichtigt die Regierung dieses Projekt weiterzuverfolgen?
- Erachtet es die Regierung als Widerspruch, dass zwar beim Aufnehmen einer selbstständigen Tätigkeit die Pensionskasse aufgelöst werden kann, ein Vorbezug zur Bildung von Wohneigentum aber nicht möglich ist?
- Beabsichtigt die Regierung allenfalls, selbstständig Erwerbende zu verpflichten, eine Pensionskasse für sich zu äufnen?
- Erachtet die Regierung den Mangel einer Vorbezugsmöglichkeit in Liechtenstein als Standortnachteil gegenüber der Schweiz, wo diese für die Bildung von Wohneigentum möglich ist?
Dann eine zweite Kleine Anfrage zum Thema : Mit dem Finanzgesetz legt der Landtag jedes Jahr den Betrag vom erzielten Jagdpachtschilling fest, der für die Deckung des Aufwandes der Jagdverwaltung und der Wildschadenverhütung einbehalten wird. Die Regierung schlägt dem Landtag für 2018 vor, für die Deckung dieser Kosten CHF 110'000 einzubehalten. In Art. 20 des Jagdgesetzes heisst es dazu in Abs. 1: «Die Regierung erhebt von jeder Jagdgemeinschaft eine Jagdabgabe, die die Verwaltungs- und Aufsichtskosten sowie den Landesanteil an den Kosten der Wildschaden-Verhütungsmassnahmen decken soll.» Und in Abs. 2: «Die Jagdabgabe wird jährlich erhoben. Sie bemisst sich am Jagdwert des Jagdreviers.» Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wie hoch sind die effektiven jährlichen Kosten der durch das Wild verursachten Schäden in den letzten fünf Jahren?
- Wie hoch sind die effektiven jährlichen Kosten für die Jagdverwaltung in den letzten fünf Jahren?
- Wie hoch waren die jährlichen Abgaben für den Jagdpachtschilling der einzelnen Jagdreviere in den letzten fünf Jahren?
- Gibt es vertragliche Abmachungen mit den Pächtern, die den Landtag in seiner Finanzhoheit einschränken, diesen Einbehalt festzulegen?
- Falls ja, beabsichtigt die Regierung, die Vertragsbedingungen in Bezug auf den Einbehalt des Jagdpachtschillings zur verbesserten Wildschadenverhütung zeitnah anzupassen?
Dann eine letzte Kleine Anfrage zum Thema :Im Rechnungsjahr 2017 mussten unter dem Konto 030.307.02 - Pensionen Magistraten - Rückstellungen für zwei ausscheidende Regierungsmitglieder vorgenommen werden. Die Finanzkommission nahm am 19. April 2017 eine Kreditüberschreitung von CHF 2,13 Mio. zur Kenntnis. Ausscheidende Regierungsmitglieder haben laut Art. 39g des Besoldungsgesetzes nach vier Amtsjahren Anspruch auf sechs Jahre Überbrückungsgelder in der Höhe der Hälfte der massgebenden Jahresbesoldung. Ausserdem hat ein ausscheidendes Regierungsmitglied laut Art. 39f die Wahl, in der Pensionsversicherung zu verbleiben, wobei der Staat dann die Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge in die Pensionsversicherung bis zur Pensionierung zu leisten hat. Schliesslich bestehen Ansprüche auf Überbrückungsgelder laut Art. 39h auch bei gleichzeitigem Bezug einer Alterspension. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wie hoch ist die vorgenommene Rückstellung für Überbrückungsgelder pro ausgeschiedenes Regierungsmitglied im Jahr 2017?
- Hat ein Regierungsmitglied für den Verbleib in der Pensionskasse optiert?
- Falls ja, wie viele Jahre werden die Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile für diese ausgeschiedenen Regierungsmitglieder in die Pensionskasse bezahlt?
- Falls ja, welche Beträge werden bis zur Pensionierung für die ausgeschiedenen Regierungsmitglieder in die Pensionskasse einbezahlt?
- Welche Funktion haben Überbrückungsgelder bei gleichzeitigem Pensionsantritt oder, anders gefragt, was wird bei gleichzeitigem Pensionsantritt gemäss der Regierung überbrückt? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste zum :Immer wieder beklagen sich Detailhandelsgeschäfte oder Gewerbetreibende über Umsatzverluste, verursacht durch Baustellen des Landes, welche Kunden die Zugänglichkeit zu Ladenlokalen massgeblich erschweren oder zeitweise gar ganz behindern. Ein Überleben im Detailhandel wird für kleine Unternehmen von Jahr zu Jahr schwieriger. Selbst kleinste Störungen des Tagesgeschäfts können das Aus bedeuten. Hierzu meine Fragen an die Regierung: - Kennen die Regierung und das Amt für Bau und Infrastruktur diese Problematik und was unternehmen sie, um diesem Problem zu begegnen?
- Ab welcher Art der Behinderung und ab welchem zeitlichen Umfang ist aus Sicht der Regierung eine Kompensation zu leisten?
- Wohin kann sich ein betroffener Unternehmer wenden beziehungsweise wie und wo kann ein betroffener Unternehmer Schaden geltend machen?
- Wie informiert das ABI potenziell betroffene Unternehmen bei geplanten Bauvorhaben?
Dann meine zweite Kleine Anfrage betrifft : Das Bedrohungspotenzial durch Cyberrisiken ist hoch und steigt weiterhin. Die weltweit jährlich anfallenden Kosten im Cyber-Risk-Bereich werden auf USD 450 Mrd. geschätzt. Das ist ein Vielfaches der Kosten, welche jährlich infolge von Naturkatastrophen entstehen. In der Schweiz belaufen sich die jährlichen Kosten im Bereich Cyber Risk auf bis zu CHF 9,5 Mrd. Hierzu meine Fragen: - Der Schweizer Bund beklagt sich über tägliche Cyberattacken, wie ist die Situation in Liechtenstein?
- Wie gross schätzt die Regierung das Gefahrenpotenzial dieser Risiken für Liechtenstein ein?
- Welches Amt oder welche Institution beschäftigt sich mit Fragen rund um die Cyberrisiken?
- Wie wird auf Landesebene diesen Risiken begegnet?
- Ist Liechtenstein international vernetzt, um diesen Bedrohungen zu begegnen, falls ja, wie?
Dann meine letzte Kleine Anfrage - : Die Liechtensteinische Ärztekammer hat in einem vor Kurzem ausgestrahlten 1FLTV-Interview auf Probleme im Zusammenhang mit sich häufenden Leistungsaufschüben bei säumigen Prämienzahlern hingewiesen. Mit diesem Leistungsaufschub können bei den entsprechenden Versicherten nur noch Notfälle behandelt werden. Hierzu meine Fragen: - Wie viele Personen in Liechtenstein sind derzeit von einem Leistungsaufschub betroffen?
- Nach welchen Kriterien kann eine Krankenkasse einen Leistungsaufschub vornehmen?
- Wie entwickelten sich die Leistungsaufschübe über die vergangenen zwei Jahre? Falls möglich, soll die Anzahl für jeden Monat ausgewiesen werden.
- Teilt die Regierung die Ansicht der Ärztekammer, dass die Versicherten ihre Prämien kaum noch zahlen können und sich dadurch die Leistungsaufschübe geradezu häufen?
- Was weiss die Regierung vom Hilfsfonds, welchen die Ärzte unterhalten? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste zum Thema : Seit einigen Jahren findet sich im Bericht und Antrag der Regierung zur Finanzplanung jeweils die identische Aussage, dass «in den kommenden Jahren mit einer verstärkten Investitionstätigkeit im Zusammenhang mit Massnahmen am Rheinwuhr gerechnet» wird. Gemäss früheren Aussagen der Regierung sollen sich die Gesamtkosten der Rheinwuhrsanierung auf insgesamt rund CHF 50 Mio. belaufen. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage erwartete die Regierung im 2014, dass die eigentlichen Sanierungsarbeiten frühestens im Jahre 2018 in Angriff genommen werden können. Im Bericht und Antrag zum Voranschlag 2018 wird nun ausgeführt, dass sich die Vorabklärungen aber zeitintensiver als angenommen gestalten und dass im 2018 nun erst ein Pilotprojekt zur technischen Machbarkeit von Sanierungsvarianten geplant ist. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an die Regierung:- Wie hoch wird die Wahrscheinlichkeit und das Schadenspotenzial eines Rheindammbruchs eingeschätzt?
- Bis wann ist nach heutigem Kenntnisstand frühestens mit dem Start der eigentlichen Sanierungsarbeiten am Rheinwuhr zu rechnen?
- Stehen die Verzögerungen im Projekt der Rheinwuhrsanierung auch in einem Zusammenhang mit der Thematik Rheinaufweitungen?
- Welche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Thematik Rheinaufweitungen fanden 2016 und 2017 in der Verwaltung statt?
- Wie ist die gegenwärtige Haltung des zuständigen Ministeriums zum Thema Rheinaufweitungen?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zum Thema : Die Regierung hat gemäss Pressemitteilung vom 7. November beschlossen, den Landesforstbetrieb in seiner heutigen Organisationsstruktur unverändert zu belassen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an die Regierung:- Wie hoch war das kumulierte Defizit des Landesforstbetriebes in den letzten fünf Jahren?
- In welchem Umfang wird die Forstpflanzennachzucht für Kunden im Ausland erbracht, beziehungsweise welcher Anteil des entsprechenden Umsatzes wird mit ausländischen Abnehmern erzielt?
- In welchem Umfang ist dieser defizitäre Staatsbetrieb für die Gemeinden tätig, beziehungsweise welcher Anteil des Umsatzes wird über die Gemeinden erzielt?
- In welchem Ausmass ist dieser defizitäre Staatsbetrieb in Bereichen der Forstpflanzennachzucht und dem Unterhalt der Windschutzgehölze für den Staat selbst und in welchem Ausmass für Dritte, wie ausländische Abnehmer oder Gemeinden, tätig?
- Welche alternativen Organisations- und Finanzierungsformen standen der Regierung für den Landesforstbetrieb zur Wahl? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe auch zwei Kleine Anfragen, die erste Kleine Anfrage betrifft die : Am 26. Oktober ging eine Informationsmeldung der Regierung sowohl an die Medien als auch an den Hohen Landtag, mit dem Titel «Bekämpfung moderner Sklaverei: Liechtenstein bringt Know-how ein». Know-how im Sinne von Wissen. Und jetzt meine Fragen:
- In welchen Bereichen ist Sklaverei in Liechtenstein festzustellen?
- Und woher hat Liechtenstein Know-how, also Wissen, zur Bekämpfung moderner Sklaverei?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft die :Das Gesellschafts- und Innenministerium der Vorgängerregierung haben das Liechtenstein-Institut beauftragt, eine Studie zum muslimischen Leben in Liechtenstein gemäss von ihnen erarbeitetem Konzept auszuarbeiten. Der wichtigste Aspekt der nun vorliegenden Studie ist, dass es keine radikalisierten Muslime in Liechtenstein zu geben scheint. Für Kenner der Materie erscheint diese Studie und deren Qualität eher ein bisschen dürftig, da die Studie auf Zahlen und Angaben zurückgriff, die schon mehrere Jahre alt sind. Damit dürften dann wohl auch einige Aussagen eine kleine Bedeutung gehabt haben. Angaben zur aktuellen Situation im Sozial- und Bildungsbereich schienen gänzlich ausgeblendet. Meine Fragen:- Wie beurteilt die jetzige Regierung, das heisst Gesellschafts- und Innenministerium, den Inhalt dieser Studie?
- Wie viele Personen, in welcher Position, wurden zu dieser Studie befragt?
- Wurden Lehrer und Lehrerinnen unserer Schulen zum Thema Islam und ihren Erfahrungen mit muslimischen Schülern und Schülerinnen auch befragt?
- Was ist das übergeordnete Fazit dieser Studie?
- Was hat diese Studie gekostet?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, guten Morgen, danke für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste geht um das Thema :Der Begriff ZPV - zentrale Personenverwaltung in der Landesverwaltung - taucht erstmals 2008 in Landtagsprotokollen auf und wurde im Bericht und Antrag Nr. 47/2008 immer wieder verwendet. Mit dem Bericht und Antrag Nr. 67/2011 wurde die Schaffung eines Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG) behandelt. Wenn wir nun in das Jahr 2017 wechseln, dann frage ich mich, wo wir bezüglich dieser Ansätze stehen und was uns darin hindert, im Lichte der voranschreitenden Digitalisierung nicht nur unsere Bandbreiten der Datenübertragung auszubauen, sondern auch die Prozesse in diesem Sinne zu modernisieren. Nebst der Beglaubigung von Unterschriften musste in dem mir vorliegenden Fall eine Kopie des Familienregisters abgegeben werden. Die darin enthaltenen Daten liegen jedoch bei den Ämtern in digitaler Form vor. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: - Welche gesetzlichen Grundlagen verunmöglichen eine Auskunft innerhalb der Landesverwaltung von Amt zu Amt?
- Wenn aus Datenschutzgründen diese Kommunikation über Ämtergrenzen hinweg nicht möglich ist, könnte eine Einwilligung des Antragstellers zur Datenfreigabe dieses Problem lösen?
- Falls eine Einwilligung nicht möglich ist, welche Schritte sind notwendig, damit eine ämterübergreifende Kommunikation möglich und zulässig ist?
Nun zu meiner zweiten Kleinen Anfrage, das Thema ist :Die letzte Nachwahlbefragung hat die Gründe zur Streichung von Männern und Frauen auf Wählerlisten nur zum Teil beantwortet. Es konnte nur teilweise geklärt werden, wer nun welches Verhalten an den Tag gelegt hat. Die nächsten Gemeinderatswahlen werden im Jahr 2019 durchgeführt und würden grundsätzlich eine Chance bieten, diesem Thema auf den Grund zu gehen. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: - Welche Gesetze oder Verordnungen sind zu beachten, damit für Frauen und Männer separate Urnen zwecks Analyse des Wahlverhaltens während den GR-Wahlen 2019 aufgestellt werden können?
- Gibt es Datenschutzregeln, die genau dieses Ansinnen der Analyse des Wahlverhaltens von Frauen und Männern verunmöglichen?
- Falls dies durch Gesetzesanpassungen möglich wäre, welche Gesetze betrifft dies? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Guten Morgen, danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :In einer Postulatsbeantwortung im Jahr 2015 zur Überprüfung der Reviewpflicht waren nach Angaben der Steuerverwaltung 39'800 Gesellschaften als steuerpflichtig registriert. Davon waren 30'500 als nicht kommerziell eingestuft. Die restlichen 9'300 Gesellschaften waren revisionspflichtig. Davon waren 4'500 Gesellschaften gewerblich tätig. Dazu meine Fragen:- Welche zahlenmässige Entwicklung haben diese Gesellschaften zum heutigen Zeitpunkt erfahren? Dies in Bezug auf Anzahl Gesellschaften steuerpflichtig, Anzahl Gesellschaften revisionspflichtig und Anzahl Gesellschaften gewerblich Tätige.
- Wie viele Gesellschaften hätten eine Bilanzsumme kleiner als CHF 421'000?
- Wie viele Gesellschaften haben einen Nettoumsatzerlös kleiner als CHF 842'000?
- Wie viele Gesellschaften haben im Durchschnitt weniger als zehn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Am 3. Mai 2017 habe ich im Landtag eine Kleine Anfrage betreffend den Rückbau beziehungsweise die Verlegung der Hochspannungsleitungen in Balzers gestellt. Mittlerweile ist ein halbes Jahr vergangen, weshalb ich zum aktuellen Stand folgende Fragen habe: - Wie viele Sitzungen haben bisher stattgefunden und an welchen Daten?
- Welche Parteien haben an diesen Sitzungen teilgenommen und inwiefern ist die Gemeinde Balzers in diesen Prozess eingebunden?
- Wie ist der aktuelle Stand betreffend den Rückbau der Hochspannungsleitungen?
- Wie sieht der Zeitplan betreffend den Rückbau aus beziehungsweise wann sind welche Schritte geplant?
- Welche Option für die zukünftige Führung der Stromleitung wird favorisiert, oberirdisch, unterirdisch, auf Schweizer Seite etc.? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, ich habe eine Kleine Anfrage zur :In seinem Urteil vom 22.11.2016 zu StGH 2016/5 hat der Staatsgerichtshof das Folgende ausgeführt: «Ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers kann der Staatsgerichtshof, anders als die ordentlichen Gerichte, erforderlichenfalls durch verfassungskonforme Lückenfüllung durchbrechen.» Die geäusserte Rechtsauffassung hat der Staatsgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 14.5.2013 zu StGH 2013/2 vertreten: Demnach ist der Staatsgerichtshof - zumindest nach seiner eigenen Rechtsauffassung - an ein von ihm selbst als verfassungswidrig eingestuftes qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers nicht gebunden, zumal er gemäss Art. 19 StGHG dazu befugt ist, ein Gesetz oder einzelne seiner Bestimmungen aufzuheben, wenn er erkennt, dass diese mit der Verfassung unvereinbar sind. Da er eine positive Gesetzesnorm wegen Verfassungswidrigkeit aufheben kann, könne er sich umso mehr über ein von ihm als verfassungswidrig erkanntes qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers hinwegsetzen und eine verfassungskonforme Lückenfüllung vornehmen. Von dieser selbst geschaffenen Kompetenz hat der Staatsgerichtshof Gebrauch gemacht, indem er beispielsweise mit den Entscheiden StGH 2015/20 und StGH 2014/127 für das Prozedere der Versiegelung den Paragrafen 112 österreichische StPO für «analog» anwendbar erklärte. Im Gegensatz zur Normenkontrolle, wo der Staatsgerichtshof verfassungswidrige Bestimmungen aufhebt, schafft er hier selbst Recht.- Liegt nach Ansicht der Regierung ein Verstoss gegen die Gewaltenteilung vor, wenn der Staatsgerichtshof ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers durch verfassungskonforme Lückenfüllung missachtet und hierdurch die exklusive Kompetenz zur Gesetzgebung von Volk und Landtag, das Referendumsrecht des Volkes und insbesondere das Recht S.D. des Landesfürsten, vom Landtag beziehungsweise Volk beschlossene Gesetze zu sanktionieren, missachtet?
- Ist nach Ansicht der Regierung vom Verfassungsgeber beabsichtigt, dass der Staatsgerichtshof selbst Recht schafft?
- Warum hat der Staatsgerichtshof in genannten Fällen nicht von seinem Normenkontrollrecht Gebrauch gemacht und in Anwendung von Art. 19 Abs. 1 StGHG die entsprechenden Bestimmungen der StPO aufgehoben und so dem Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, hier eine auch nach Ansicht des Staatsgerichtshofs verfassungskonforme gesetzliche Regelung zu schaffen?
- Wie ist sichergestellt, dass der Rechtsuchende von dieser «Lückenfüllung» durch den Staatsgerichtshof bei qualifiziertem gesetzgeberischem Schweigen Kenntnis erlangt?
- Warum wurden beispielsweise die beiden Entscheide zu StGH 2015/20 und StGH 2014/127 nicht publiziert? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Anwesende. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft : Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 4. Oktober 2017 zum Thema Airbnb sowie den nachfolgend in der Presse erschienenen Statements kann gefolgert werden, dass Liechtenstein von Airbnb-Anbietern ab dem ersten Tag Steuern und Kurtaxen verlangt. Das ist für europäische Verhältnisse (und wohl auch weltweit) eine Vorreiterrolle. Anders sieht die Situation hingegen bei den Kriterien zur Gewerblichkeit aus. Diese sind aktuell bei einer Kapazität von acht Gästen inklusive Frühstück pro Anbieter festgelegt, was eine Schwelle von über 2'800 Nächtigungen pro Jahr ergibt, bis eine Gewerbebewilligung beziehungsweise das Wirtepatent benötigt wird. Im Sinne der Gleichbehandlung kann somit die Frage gestellt werden, ob nicht analog zu den Steuern und Kurtaxen das Wirtepatent ab dem ersten Tag vorgeschrieben werden soll. Ich möchte zum Schluss meiner Einleitung anfügen, dass es mir nicht darum geht, Airbnb zu verhindern, das ist sowieso nicht möglich, sondern es geht mir um den Schutz der bestehenden Hotellerie und Gastronomie in unserem Land. Wir brauchen gleich lange Spiesse im Land und nicht nur über den Rhein. Damit komme ich zu den Fragen: - Ist nach Meinung der Regierung die aktuelle Schwelle von über 2'800 Nächtigungen bis zur Gewerblichkeit noch zu rechtfertigen?
- Wie stellt sich die Regierung zu den ungleichen Mindestansätzen? Über 2'800 Nächtigungen für Gewerblichkeit und im Gegengensatz dazu Steuern und Kurtaxen ab dem ersten Tag.
- Airbnb führt auch zu Wohnraumknappheit, weil Kurzzeitmieten attraktiver sind. Im Oktober hat beispielsweise Konstanz die Maximalmiete von sechs Monaten auf sieben Wochen reduziert. Gibt es hierzu auch in Liechtenstein schon Überlegungen?
Dann die zweite Anfrage mit dem Titel :
Jeden Herbst wird die Innenseite des Rheindamms, die wasserseitige Seite, maschinell gemäht. Bei dieser Aktion nimmt die Maschine keine Rücksicht auf die Grasnarbe und die Kleintiere. Das Resultat sind kahle und teilweise tief aufgeschürfte Stellen. Nicht sichtbar sind die vielen Kleintiere, die dabei ihr Leben lassen müssen. Die Rheindamminnenseiten werden als wichtige Standorte für Magerwiesen, von denen es bei uns immer weniger gibt, ausgewiesen. Magerwiesen sind wichtige Standorte für eine grosse Vielzahl von Insekten, Kleintieren und auch Vögeln. Ich frage mich, ob die beobachtete Methode des Mähens oder die Methode der Bewirtschaftung dem Gedeihen der Magerwiesen wirklich gerecht wird. Dazu meine Fragen: - Den zuständigen Ämtern dürften die Probleme bekannt sein, denn schon vor Jahren sind dazu Kleine Anfragen gestellt worden. Weshalb haben die Amtsstellen keine Änderung der Methoden vorgenommen?
- Auf der schweizerischen Seite wird der Rheindamm ebenfalls gemäht, aber viel schonender für die Pflanzen- und Tierwelt. Warum ist das auf der liechtensteinischen Seite nicht möglich?
- Können wir davon ausgehen, dass bis zum nächsten Herbst eine schonendere Methode beim Mähen angewendet wird?
- Gibt es ein Bewirtschaftungskonzept für die Rheindamminnenseite, das grundsätzlich dazu geeignet ist, die Magerstandorte längerfristig zu erhalten? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Meine erste Kleine Anfrage hat zum Thema die :Gemäss meiner Kleinen Anfrage vom Oktober-Landtag geht aus deren Beantwortung hervor, dass seit Frühjahr 2015 amtsstellenweise Befragungen zur Arbeitszufriedenheit durchgeführt werden. Unter anderem wird auch die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Führung abgefragt. Meine Fragen hierzu:- Wie sieht die Führungskompetenz in den einzelnen Amtsstellen konkret aus?
- Können Auffälligkeiten festgestellt werden beziehungsweise in welchen Amtsstellen besteht der grösste Handlungsbedarf? Wenn ja, welche Massnahmen gedenkt die Regierung anzuwenden?
Meine zweite Kleine Anfrage hat zum Thema die :
Vor einigen Jahren wurden die Beiträge der Arbeitslosenversicherung um satte 100% erhöht, das heisst von 0,5% auf 1% der Bruttolohnsumme. In der Folge hat sich das Eigenkapital der Kasse auf happige CHF 55 Mio. angefüllt. Darum verwundert es auch nicht, dass der Schaden aus dem Betrugsfall bei der Kasse locker gedeckt sei, so zumindest war es in den liechtensteinischen Zeitungen zu lesen. Meine Fragen hierzu:- Wozu braucht die ALV ein Eigenkapital von CHF 55 Mio.?
- Wie werden diese Gelder bewirtschaftet?
- Müssen Negativzinsen gezahlt werden?
- Denkt die Regierung an eine Prämienreduktion, sollten die Reserven in dieser Höhe bleiben?
- Wenn ja, bis wann könnten wir mit einer solchen Prämienreduktion rechnen?
Und meine letzte Kleine Anfrage hat zum Thema : In der letzten Zeit war das Thema Schutzwald immer wieder Anlass für Kleine Anfragen und Voten von verschiedenen Abgeordneten, meist mit der Absicht, ursächlich auf das Nichterreichen von Abschusszahlen hinzuweisen. Dass angenommene Ursachen nicht immer der wahre Ursprung einer Problematik sein müssen, möchte ich mit meiner Kleinen Anfrage verdeutlichen. Es ist wohl unbestritten, dass der Schlosswald oberhalb von Vaduz eine nicht unbedeutende Schutzfunktion darstellt. Der Schlosswald wird seit vielen Jahren nicht bewirtschaftet und auch nicht bejagt. Mein persönlicher Eindruck ist, dass es in diesem Wald wächst und spriesst, und zumindest ich habe bisher noch keine Klagen oder Befürchtungen über eine fehlende Schutzfunktion gehört. Es handelt sich notabene um einen Wald, der der Natur überlassen, ohne wirtschaftliche Absichten im Hintergrund besteht. Meine Fragen hierzu:- Könnte sich die Regierung vorstellen, analog dem Schlosswald, Gebiete als unberührte Naturreservate auszuscheiden?
- Wenn ja, wie hoch wäre ein mögliches Einsparungspotenzial?
- Müssen Wälder zwingend bewirtschaftet werden? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Meine Anfrage handelt vom :Glyphosat ist weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautvernichtungsmitteln. Es blockiert ein Enzym, das für die Proteinsynthese in Pflanzen zuständig ist. Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Einsatz des Herbizids überlebt. Lange Zeit galt Glyphosat als unbedenklich. Bis ein Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Gremium unter dem Dach der Weltgesundheitsorganisation (WHO), diesen Sommer das Gegenteil behauptete. Glyphosat sei «wahrscheinlich krebserzeugend» für den Menschen. Die Zulassung für Glyphosat läuft in Europa Ende 2017 aus. Bislang wollte die EU-Kommission das umstrittene Herbizid weitere zehn Jahre zulassen. Aufgrund des Verdachts, dass das Herbizid wahrscheinlich krebserregend sei, strebt die Behörde nun in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten eine Verlängerung zwischen fünf und sieben Jahren an. Aber einige Regierungen, allen voran die französische, wollen einen Totalausstieg. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage diesen Mai zeigte auf, dass Rückstände von Glyphosat 2015 bei uns in Gewässern gefunden wurden. Glyphosat wird also auch in Liechtenstein als Unkrautvernichter in der Landwirtschaft genutzt. Meine Fragen dazu: - Werden auch bei uns regelmässig Kontrollen von Lebensmitteln auf Herbizide durchgeführt?
- Falls ja, wurden in Lebensmitteln Rückstände von Glyphosat gefunden?
- Wenn ja, lagen die Werte innerhalb der erlaubten Grenzwerte?
- Werden in Liechtenstein die Zulassungsfristen für Glyphosat eins zu eins von der EU übernommen oder sind eventuell andere Schritte angedacht? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :
Ich habe dazu bereits im letzten Landtag eine Kleine Anfrage an die Regierung gerichtet betreffend die Lärmemissionen entlang der Bahnstrecke zwischen Schaanwald und Buchs. Gemäss Auskunft der Regierung werden die Lärmschutzgrenzwerte entlang der Bahnstrecke am Tag maximal um zwei Dezibel überschritten. In der Nacht liegen die Lärmimmissionen rund acht Dezibel über dem zulässigen Grenzwert von 50 Dezibel. Gemäss Art. 18 Abs. 3 der Lärmschutzverordnung müssen die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, das heisst bis spätestens 20. Oktober 2023, durchgeführt sein. Für die lärmgeplagte Bevölkerung entlang der Bahnlinie wäre es sicherlich schön, wenn die Lärmschutzmassnahmen nicht erst im allerletzten Moment durchgeführt würden, sondern möglichst bald an die Hand genommen würden. Schliesslich sind zwei Drittel der in der Lärmschutzverordnung vorgesehenen Frist bereits abgelaufen. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass ein Eisenbahnbetrieb wie die ÖBB eine recht lange Vorlaufzeit benötigen wird, um Lärmschutzmassnahmen umzusetzen. Zwischen Budgetantrag, Budgetgenehmigung und Realisierung der Lärmschutzmassnahmen, inklusive der dafür nötigen Baubewilligungen, dürften mindestens drei Jahre liegen. Ich habe deshalb folgende Fragen an die Regierung: - Wann wurde die ÖBB von der Regierung oder dem Amt für Umweltschutz, das für den Vollzug der Lärmschutzverordnung zuständig ist, für die von der ÖBB bis allerspätestens 2023 durchzuführenden und zu bezahlenden Lärmschutzmassnahmen informiert?
- Wie lautete die Antwort der ÖBB respektive bis wann gedenkt die ÖBB die Lärmschutzmassnahmen durchzuführen?
- Falls noch keine verbindliche Stellungnahme der ÖBB vorliegt, bis wann gedenkt die Regierung diese einzufordern?
- Angenommen, die ÖBB führt die gesetzlich geforderten Schallschutzmassnahmen nicht fristgerecht durch, wird das Amt für Umwelt wie bei ortsfesten Anlagen des Gewerbes und der Industrie auf Kosten der ÖBB die Ersatzvornahme der Lärmschutzmassnahmen durchführen oder zumindest die Stilllegung der besonders störenden Güterzüge während der Nacht verfügen?
- Welchen Ratschlag kann die Regierung der lärmgeplagten Bevölkerung entlang der Bahnstrecke geben, damit diese endlich zu mehr Nachtruhe kommt, respektive was gedenkt die Regierung für Massnahmen bis wann zu ergreifen?
Dann habe ich noch eine weitere Kleine Anfrage zu : Nach meiner Auffassung ist bis anhin immer noch nicht geklärt, welche Gründe dafür ausschlaggebend waren, dass für das Geschäftsjahr 2016 für die SUISA-Nachforderungen keine Rückstellung verbucht wurde. - Ich hätte daher gerne von der Regierung erfahren, warum die Revisionsstelle nicht darauf bestanden hat, für das Geschäftsjahr 2016 eine Rückstellung für die noch ausstehenden und zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses bereits bekannten Nachforderungen der SUISA zu verbuchen?
- Wer ist nach den zwischenzeitlich hoffentlich abgeschlossenen Abklärungen der Regierung dafür verantwortlich, dass keine Rückstellung verbucht wurde?
- Welche Konsequenzen zieht die Regierung aus dem Fehlverhalten der Organe des Radio L?
- Welche Sanktionen gedenkt sie zu ergreifen?
Dann die letzte Kleine Anfrage betrifft das : Anfangs September 2017 hat das Amt für Umwelt verschiedene Bodenbesitzer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die eine Veranstaltung fand am 25. September im Mehrzwecksaal in Triesenberg, die andere im Zuschg in Schaanwald statt. Thema und Einladungsgrund war das Kataster der angeblich belasteten Standorte. Im Einladungsschreiben wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund von früheren Tätigkeiten in Betrieben, auf Deponien oder aufgrund von Unfällen schädliche Stoffe in den Untergrund gelangt seien, die eine Gefahr für die Umwelt und das Grundwasser und die Fliessgewässer darstellen können. Angeblich wurden durch das Amt für Umwelt insgesamt 220 Verdachtsflächen geprüft. Gemäss aktuellem Stand seien 88 Standorte in das Kataster einzutragen. Vorgängig sei den Inhabern der Standorte die zur Eintragung vorgesehenen Angaben mitzuteilen. Wörtlich heisst es: «Die Inhaber der Standorte haben die Gelegenheit, Stellung zu nehmen und gegebenenfalls zusätzliche Informationen zu liefern.» Die an der Informationsveranstaltung von den Vertretern des Amts für Umwelt gelieferten Informationen waren gemäss Aussagen von Grundstücksbesitzern mehr als vage. So wurde von den Vortragenden ein Vergleich zur Deponie Kölliken hergestellt. Kölliken, das wissen die einen oder anderen unter uns, war eine zwischen 1978 und 1985 betriebene Deponie für Sonderabfälle in der Schweizer Gemeinde Kölliken. Diese musste in den letzten Jahren für mehrere Hundert Millionen Franken saniert werden. Den Grundbesitzern wurde an der Veranstaltung eröffnet, dass diese die Kosten für Probenentnahmen und -analysen tragen müssten. Selbst scheint das Amt für Umwelt bis jetzt jedoch nicht über gesicherte Erkenntnisse zu verfügen. Ich habe deshalb folgende Fragen an die Regierung:- Worauf beruhen die bisherigen Erkenntnisse des Amts für Umwelt: Hat das Amt für Umwelt an den 88 Standorten Probebohrungen gemacht und Analysen durchgeführt?
- Wurde an einem der 88 angeblich belasteten Standorte oder in deren Nähe eine eindeutig und zweifelsfrei von abgelagerten Stoffen herrührende Verschmutzung des Grundwassers oder von Fliessgewässern festgestellt?
- Seit wann arbeitet das Amt für Umwelt an der Erstellung des Katasters mit belasteten Standorten?
- Sind möglicherweise an belasteten Standorten in den letzten Jahren noch Bauprojekte bewilligt worden, obwohl dem Amt bekannt war, dass diese Standorte möglicherweise mit Schadstoffen belastet sind?
- Wurden vorgängig der Informationsveranstaltung vom Amt für Umwelt rechtliche Abklärungen durchgeführt, wer für die möglicherweise schädlichen Ablagerungen verantwortlich ist und für die Kosten einer möglichen Sanierung aufzukommen hat? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen und die erste bezieht sich auf das Thema, es geht hierbei um :Es gibt in Liechtenstein Schülerinnen und Schüler, die ihre Oberstufenzeit an den weiterführenden Schulen absolvieren. Verschiedene Schultypen stehen unseren jungen Menschen zur Verfügung. Je nach Möglichkeit kann es die Oberschule, die Realschule oder das Gymnasium sein, dies zumindest die klassischen Schultypen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie eine Schule im Ausland oder auch Privatschulen. Dann gibt es junge Menschen, die brechen ihre Schulausbildung ab, und solche, die in ihrer Schulkarriere aufgrund mangelnder Leistungen zurückgestuft werden. Alle finden, gehe ich einmal davon aus, Anschlusslösungen. Hierzu meine Fragen: - In welchen Anschlusslösungen, sprich Berufen, Studien oder Auslandsaufenthalten, finden wir Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium in der vierten oder fünften Klasse abbrechen?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler brechen das Gymnasium grundsätzlich ab?
- Wie viele junge Liechtensteiner befinden sich an ausländischen Mittelschulen und was für Anschlusslösungen, Beruf oder Studien, finden diese, nachdem diese im Ausland die Mittelschule absolviert haben?
- Wie sehen die Handhabungen und der Umgang mit Prüfungen sowie der Umgang des Auf- und Abrundens von Prüfungen für eine Schülerin oder einen Schüler des Gymnasiums aus, bei einer Rückstufung in die Realschule und wie bei einer Rückstufung von der Realschule in die Oberschule?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler, auf die Stufen zugeteilt, sind dies pro Jahr?
Dann komme ich noch zu meiner zweiten Anfrage, natürlich das Thema . Das ist ja nichts Neues.Nicht nur Liechtenstein leidet unter der Verkehrsmehrbelastung und den daraus resultierenden Problemen, dies findet auch in unserem Nachbarland Österreich statt. Vorarlberg, genauer gesagt Feldkirch, verfolgt das Projekt Letzetunnel und es ist davon auszugehen, dass dieser Tunnel kommen wird, ob wir wollen oder nicht. Dass sich die Unterländer Verkehrsproblematik dadurch noch mehr verschärft, ist nicht von der Hand zu weisen. Gefragt sind Visionen, gefragt ist Pioniergeist und es braucht innovative und zukunftsorientierte Lösungsansätze für das ganze Unterland. Es geht darum, dass die betroffenen Gemeinden weg von der dauernd anhaltenden Schiebetaktik, wie schon im letzten Landtag erwähnt, kommen und ihnen nicht noch mehr Belastung aufgebürdet wird. Es braucht Verantwortliche, die den Mut haben, sich nicht von «immergrünen» und «immer-gerne» Weltverbesserern beeinflussen zu lassen, es braucht klare Lippenbekenntnisse, die das Problem benennen, die die Kosten benennen und auch priorisieren, und es braucht Visionäre, die sich aktiv für eine nachhaltige Lösung einsetzen. Hierzu meine Fragen:- Was für Ideen/Visionen gibt es, die der Unterländer Verkehrsproblematik in Zukunft entgegenwirken?
- Was ist angedacht, damit die Unterländer Bevölkerung in die Mitarbeit und die Diskussionen eingebunden werden kann?
- In welchem Zeitraum kann die Unterländer Bevölkerung mit ersten Ideen, sprich Visionen, rechnen?
Dann komme ich noch zu meiner letzten Anfrage. Das Thema ist die :Heute in der aktuellen Landtagssitzung werden wir uns hier im Hohen Landtag unter dem Traktandum 16 mit dem Landesvoranschlag für das Jahr 2018 befassen. Unter dem Konto 581.365.01 - Förderung nach Art. 24 des Sozialhilfegesetzes - sind für die beiden parteilichen Frauenorganisationen Frauenhaus und Infra rund CHF 517'000 budgetiert. Das Engagement für Menschen in unserem Lande, welche einer persönlichen Hilfe bedürfen, ist ein wichtiges. Ebenso wichtig ist, dass diese persönliche Hilfe den Menschen unabhängig ihres Geschlechtes zugutekommt. Seit dem Jahre 2009 engagiert sich der Verein für Männerfragen für Väter und deren Familien. Er setzt sich somit ein, dass der Chancengleichheit im Engagement für Menschen in Krisen entsprochen wird und auch Männer diese persönliche Hilfe erhalten. Der Verein für Männerfragen hat sich seit seiner Gründung verschiedentlich um eine Finanzierung seitens des Staates - analog der Frauenorganisationen - bemüht. Letztmals vor einem Jahr im November 2016. Im Landesvoranschlag 2018, den die Fürstliche Regierung dem Hohen Landtag unterbreitet, ist für den Verein für Männerfragen unter dem Konto 581.365.01, die Förderung nach Art. 24 SHG, kein entsprechender Betrag vorgesehen. Hierzu meine Fragen: - Weshalb sieht die Regierung für das Jahr 2018 keine Förderung für den Verein für Männerfragen vor?
- Hat die Regierung die Absicht, den Verein für Männerfragen im Jahre 2018 auf eine andere geeignete Weise finanziell zu fördern?
- Falls ja, auf welche Weise?
- Falls nein, mit welcher Begründung zieht die Regierung eine Finanzierung des Vereins für Männerfragen nicht in Betracht? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch von meiner Seite, guten Morgen allerseits. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste zum Thema :
Wie die Regierung in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 4. Oktober 2017 zu Versicherungsbeziehungen von Matrosen bei den Sozialversicherungen ausgeführt hat, sind diese Matrosen in Liechtenstein nach Liechtensteiner Recht auch krankenversichert. Daraus ergeben sich Anschlussfragen. Kaum einer dieser Matrosen wird im Anlassfall einen Arzt in Liechtenstein aufsuchen oder einen Spitalaufenthalt in Liechtenstein oder einem der Vertragsspitäler verbringen, sondern die nötigen medizinischen Leistungen in seinem Heimatland oder aber an seinem aktuellen Aufenthaltsort in Anspruch nehmen. Hierzu folgende Fragen: - Zwischen den Krankenversicherungsgesetzen der verschiedenen EU-Staaten und unserem KVG gibt es - zumindest in der Grundversorgung - zu verschiedenen Krankheiten unterschiedliche Bestimmungen in Bezug auf die Anerkennung von Leistungen, den Leistungsumfang und die erlaubten Medikamente. Können diese Matrosen Leistungen und Medikamente, die in ihrem Heimatland beziehungsweise ihrem Wohnsitzland von Krankenkassen abgedeckt sind, in Anspruch nehmen, auch wenn diese in Liechtenstein nicht anerkannt und somit nicht von den Krankenkassen abgedeckt sind?
- Ist es richtig, dass die Tarife des jeweiligen Wohnsitzlandes zur Anwendung kommen, auch wenn diese höher als die Liechtensteiner Tarife sein sollten?
- Fallen die stationären Spitalkosten dieser Versicherten zur Gänze bei unseren Krankenkassen an?
- Die Vergütung von Leistungen erfolgt über eine Koordinationsstelle. In Staaten der EU gibt es in der Grundversicherung keine Kostenbeteiligung wie Franchise und Selbstbehalt. Bedeutet dies, dass diese Matrosen - im Gegensatz zu liechtensteinischen Versicherten - auch keine Kostenbeteiligung zu entrichten haben?
- Erfolgt die Leistungsvergütung für diese Versicherten auch dann, wenn ihr Arbeitgeber, der sich in der Regel in Liechtenstein krankenversichert, mit seinen Prämienzahlungen im Rückstand sein sollte oder sind sie von einem Leistungsaufschub befreit?
Die zweite Kleine Anfrage handelt von der :Mittels der Internetseite www.staatskalender.li werden Bestellungen von strategischen Führungsebenen der öffentlich-rechtlichen Unternehmen oder für Stiftungsratssitze der Stiftungen des öffentlichen Rechts bekannt gemacht. Jede Person, welche das vorgegebene Anforderungsprofil erfüllt, kann sich um einen frei gewordenen Sitz bewerben. Nicht bekannt gemacht werden hingegen frei werdende Sitze von Landeskommissionen, die von der Regierung bestellt werden. Hierzu folgende Fragen: - Weshalb wurden in der Vergangenheit frei werdende Sitze für die von der Regierung zu bestellenden Landeskommissionen nicht über die Internetseite www.staatskalender.li bekannt gemacht, damit sich jede und jeder, die beziehungsweise der das Anforderungsprofil erfüllt, dafür bewerben kann?
- Plant die Regierung, in Zukunft den Kreis an Bekanntmachungen mittels der Internetseite www.staatskalender.li zu erweitern und Landeskommissionen aufzunehmen, sofern frei werdende Sitze nicht von Gesetzes wegen an gewisse Vorgaben in Bezug auf die personelle Zusammensetzung, wie beispielsweise Amtsleiter, gebunden sind?
- Weshalb sind Bekanntmachungen, welche über die Internetseite www.staatskalender.li veröffentlicht wurden, nicht stärker beworben worden?
- Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, die Internetseite www.staatskalender.li bekannter zu machen, damit der Rücklauf auf Bekanntmachungen beziehungsweise Ausschreibungen erhöht werden kann? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :Das als dringlich bezeichnete Provisorium der Berufsmittelschule ist in der Juni-Landtagssitzung abgelehnt worden. Nach Beginn des Schuljahres 2017/2018 stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen dieser Entscheid auf den Schulbetrieb hat. Dazu stellen sich folgende Fragen:- Wie haben sich die Studierendenzahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Ich bitte um konkrete Zahlen für den Vollzeit- und den berufsbegleitenden Studiengang.
- Wie stellt sich die derzeitige räumliche Situation der BMS dar?
- Was sind die aktuellen Studierendenzahlen in den einzelnen Schwerpunktbereichen der Vollzeit- und berufsbegleitenden Studiengänge?
- Welche Tendenzen lassen sich aus diesen Zahlen für die Entwicklung der BMS ableiten?
- Wie wirkt sich der Landtagsentscheid vom Juni kurz-, mittel- und langfristig auf die Entwicklung der BMS aus?
Und meine zweite Kleine Anfrage betrifft die :Gemäss eines Artikels in der «NZZ am Sonntag» vom 15. Oktober sind in der Schweiz derzeit zehn Impfstoffe und 17 Antibiotika nicht mehr erhältlich. Das führe zu Unsicherheiten und grossem Mehraufwand für Ärzte und Spitäler. Ein Mangel bestehe an mehreren Impfstoffen für Kinder, unter anderem gegen Kinderlähmung und Keuchhusten. Aber auch Impfungen gegen Hepatitis oder Starrkrampf seien ausgegangen. Der Bund müsse bei vier Antibiotika Notreserven anzapfen, um die Bevölkerung zu versorgen. Dazu meine Fragen:- Wie sind die Bestellung und Lagerung von derartigen Impfstoffen und Antibiotika in Liechtenstein organisiert?
- Wie stellt sich die Situation in Bezug auf die Verfügbarkeit von Impfstoffen und Antibiotika bei uns dar?
- Gibt es für gewisse Medikamente ein Pflicht- oder Vorratslager in Liechtenstein? Falls ja, welche?
- Ist Liechtenstein bei der Beschaffung von Medikamenten ganz auf die Schweiz ausgerichtet oder gibt es die Möglichkeit, in den EU-Raum auszuweichen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Keine Angst, ich stelle nicht die 33. Kleine Anfrage zu Tarmed, sondern zum :Im September-Landtag hat der Landtag mehrheitlich einen Verpflichtungskredit von CHF 2 Mio. für die Jubiläumsfeierlichkeiten «300 Jahre Fürstentum Liechtenstein» beschlossen. Im entsprechenden Bericht und Antrag Nr. 44/2017 hat die Regierung unter anderem ausgeführt, dass im Vergleich dazu die Gesamtkosten für die Jubiläumsfeierlichkeiten «200 Jahre Souveränität Fürstentum Liechtenstein 1806 - 2006» CHF 3,25 Mio. betrugen. Die Gesamtkosten für die Durchführung der Jubiläumsfeierlichkeiten «300 Jahre Liechtensteiner Unterland» (1999) betrugen CHF 2,7 Mio. und für «300 Jahre Liechtensteiner Oberland» (2012) CHF 1,6 Mio. Für die vergangenen Feierlichkeiten wurde für die aufgeteilte Finanzierung von Land und Gemeinden ein 50-zu-50-Modell gewählt. Im Weiteren war geplant, dass die Gemeinden einen Jubiläumsweg mit einer Hängebrücke im Wert von CHF 1,2 Mio. realisieren. Gegen die Gemeinderatsbeschlüsse in Vaduz und Balzers wurde das Referendum ergriffen, und die Kredite wurden in beiden Gemeinden abgelehnt. Anschliessend war von offizieller Seite zu vernehmen, dass somit weder die Hängebrücke noch der Jubiläumsweg realisiert würden. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:- Mit welchem Betrag beteiligen sich die Gemeinden am Jubiläum «300 Jahre Fürstentum Liechtenstein», nachdem der Jubiläumsweg und die Hängebrücke entfallen?
- Ist der Regierung ein alternatives Projekt der Gemeinden bekannt, welches dem 50-zu-50-Modell entspricht, welches bei den vergangenen Feierlichkeiten in den Jahren 1999, 2006 und 2012 angewendet wurde, und somit circa CHF 2 Mio. betragen sollte?
- Kann sich die Regierung vorstellen, dass sich die Gemeinden mit CHF 1 Mio. beziehungsweise mit 50% am Verpflichtungskredit des Landes von CHF 2 Mio. für die Jubiläumsfeierlichkeiten «300 Jahre Fürstentum Liechtenstein» beteiligen?
- Wann wird die Brücke des Lehrlingsprojektes «Brücken bauen» des Vereins Holzkreislauf, welche im Bereich der geplanten Hängebrücke gebaut wird, fertiggestellt sein?
- Kann der Jubiläumsweg aus Sicht der Regierung nicht auch mit der Brücke des Lehrlingsprojektes «Brücken bauen» des Vereins Holzkreislauf realisiert werden?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 2 erledigt. -ooOoo-