Interpellationsbeantwortung betreffend den Finanzausgleich - Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden (Nr. 61/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 7: Interpellationsbeantwortung betreffend den Finanzausgleich - Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden.Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 61/2017. Wird seitens der Interpellanten das Wort gewünscht?Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zunächst danke ich der Regierung für die Interpellationsbeantwortung. Die Interpellanten erhofften sich anlässlich der Einreichung im vergangenen September, dass die neue Regierung diesen Vorstoss zum Anlass nimmt, sich in den kommenden vier Jahren mit den anspruchsvollen Fragen der Teilung von Einnahmen, von Aufgaben und der Finanzierung sowie der Umverteilung all dessen zwischen Land und Gemeinden umfassend auseinanderzusetzen. Leider nährt die Interpellationsbeantwortung diese Hoffnung in keiner Weise. Gerne hätte ich zu Beginn der proklamierten Legislatur des Gestaltens die Handlungsoptionen etwas offensiver und konkreter und weniger im Konjunktiv formuliert gesehen. Eine erste Abwehrreaktion der Regierung meine ich bereits in der Zusammenfassung der Interpellationsbeantwortung zu erkennen. Es wird dort bereits darauf hingewiesen, dass eine komplette Neuausrichtung mit erheblichem Aufwand und Planungsunsicherheit für die Gemeinden verbunden wäre und dass daher vorerst Massnahmen zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede im Rahmen des bestehenden Systems geprüft werden sollten. Ich vermute, dass der Aufwand vor allem im politischen Prozess gesehen wird, wobei auch der Aufwand für Änderungen am bestehenden System nicht unterschätzt werden darf. Das Abhandenkommen der Planungssicherheit sehe ich nicht als gegeben. Auch in einem neuen Finanzausgleichssystem kann die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden für einen jeweils mehrjährigen Zeitraum definiert werden. Im heutigen System entscheidet der Landtag auch alle vier Jahre mittels Festlegung des k-Faktors über den Mindestfinanzbedarf der Gemeinden. In Beantwortung der Frage 1 schreibt die Regierung, dass die Funktion des Finanzzuweisungssystems vom Land an die Gemeinden darin liege, die Gemeinden in die finanzielle Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Es war eben gerade die Intention der Interpellanten, genauer darüber nachzudenken. Die aktuelle Form des Finanzausgleichs legt die Verantwortung für die Ausstattung der Gemeinden mit genügenden Mitteln zur Aufgabenerfüllung in die Hand des Landes. Anders ist es beispielsweise in der Schweiz. Dort stellen die Gemeinden ihre Finanzierung grundsätzlich aus eigener Kraft sicher. Die kantonalen Finanzausgleichssysteme zielen darauf ab, grosse Unterschiede in der Steuerkraft zwischen den Gemeinden zu verringern und gleichzeitig die Anreize für einen sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln zu bewahren. Wenn Gemeinden aufgrund schwacher Steuerkraft für die Finanzierung ihrer Aufgaben derart hohe Steuerzuschläge erheben müssten, dass sich keine Steuerpflichtigen mehr dort niederlassen oder beste-hende wegziehen, dann ist eine zumutbare Schwelle überschritten. In diesen Fällen greift der Finanzausgleich eben ausgleichend ein, damit solche Gemeinden ihre Aufgaben mit einem angemessenen Steuerzuschlag finanzieren können. Die Ziele des Finanzausgleichs nach schweizerischer Prägung liegen folglich darin, eine unharmonische Entwicklung der Bevölkerungsstruktur zu verhindern. Der Ausgleich versetzt die Gemeinden in eine vergleichbare finanzielle Ausgangslage. Darüber hinaus erhalten politische Entscheidungen zum Beispiel zu Infrastrukturprojekten so auch einen direkten Bezug zu den finanziellen Konsequenzen für die Steuerzahlenden. Auf diese Punkte weist die unserer Interpellation zugrunde liegende Studie der Stiftung Zukunft.li deutlich hin. Vertieftere Überlegungen hierzu hätten in der Interpellationsbeantwortung ohne Weiteres Platz gehabt. Sehr richtig hat die Regierung in Beantwortung von Frage 2 erkannt, dass ein horizontaler Finanzausgleich die Solidarität zwischen den Gemeinden erhöhen könnte, dieser solidarische Ausgleich aber nicht dazu führen dürfe, dass sowohl finanzstarke als auch finanzschwache Gemeinden den Anreiz zur Erzielung eigener Steuereinnahmen verlieren. Im Gegensatz zur Regierung, welche es mit dem Hinweis darauf belässt, dass dies schwierig sei, erachte ich es als lösbare Aufgabe, an die man sich zumindest heranwagen dürfte. Dass die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs nur der Reduktion der Steuerkraft der wenigen sehr finanzstarken Gemeinden dient, ist aus meiner Sicht eine zu eng gefasste Betrachtungsweise. In der Gesamtheit seiner Wirkung führt ein horizontaler Finanzausgleich zu einer Annäherung der Steuerkraft der Gemeinden, unvermeidlicherweise natürlich durch eine Reduktion bei den steuerkraftstarken und einer Anhebung bei den steuerkraftschwachen Gemeinden. Hier täte eben der Ressourcenausgleich seine Wirkung. Dieser kann nicht gänzlich selbst erarbeitete Standortvorteile einzelner Gemeinden, wie beispielsweise die historische Entwicklung, Standort, günstige Topografie für wirtschaftliche Aktivitäten, Verkehrslage, infrastrukturelle Anbindung, oder den Hauptorteffekt zumindest teilweise ausgleichen. Auch hierzu hätte ich mir von der Regierung weiter gehende Überlegungen gewünscht, die in der Beantwortung von Frage 2 zur Bekräftigung ihrer Abwehrhaltung schreibt: «Eine vollständige Neuausrichtung des Finanzzuweisungssystems, inklusive der Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs, müsste in ein umfassendes Projekt eingebettet werden, welches eine Gesamtbetrachtung über die Gemeindeaufgaben und deren Finanzierung vornimmt. Ein solches Projekt ist mit grossem Aufwand verbunden und bringt für die Gemeinden erneut eine grössere Planungsunsicherheit mit sich.» Wie schon eingangs erwähnt, halte ich die Bezifferung des Aufwands als überzeichnet. Weitere Entflechtungsschritte zwischen Staat und Gemeinden sind zwar zur Schaffung von Klarheit anzustreben, aber allein für die Neuregelung des Finanzausgleichs keineswegs zwingend. Auch die Planungssicherheit kann gewährleistet werden, wenn die vom Staat vertikal zu finanzierende Mindestausstattung zum Beispiel für jeweils vier Jahre festgelegt wird. Dasselbe geschieht im heutigen System, wie bereits erwähnt, mit dem k-Faktor. Nach Ansicht der Regierung ist eine komplette Neuausrichtung des Finanzausgleichssystems nicht notwendig und zielführend. Vielmehr solle geprüft werden, inwiefern das Ziel einer weiteren Reduktion der hohen Steuerkraftunterschiede durch Anpassungen im Rahmen des bestehenden Systems erreicht werden könnten. Eine Variante stellt für die Regierung dar, einen Anteil der Ertragssteuern juristischer Personen einwohnerproportional zwischen den Gemeinden zu verteilen. Dies, so die Regierung, würde die geografischen Standortvorteile aufgrund der Erschliessungsqualität sowie die Hauptstadteigenschaft ausgleichen, die Solidarität zwischen den Gemeinden stärken sowie Anreize schaffen, die Raumplanung verstärkt koordiniert anzugehen. Nur eine Steuerart herzunehmen und einwohnerproportional zu verteilen, ist unter Umständen ein prüfenswerter Ansatz. Allerdings gibt es meines Wissens keinen einzigen Schweizer Kanton, bei dem nicht die gesamte Steuerkraft für diesen sogenannten Ressourcenausgleich berücksichtigt wird. Vom Grundsatz her sollte wohl auch eher das gesamte Steuerpotenzial der Gemeinden herangezogen werden. Zudem dürfte es einen gewissen Zusammenhang zwischen den Ertragssteuern juristischer Personen und den Vermögens- und Erwerbssteuern natürlicher Personen in den einzelnen Gemeinden geben. Die Zahlen aus dem Jahr 2016 lassen diesen Schluss zu. Vaduz und Schaan vereinnahmten 52% aller Vermögens- und Erwerbssteuern und 58% aller Ertragssteuern sämtlicher Gemeinden. Eine Auswirkung des von der Regierung ins Auge gefassten Ansatzes, lediglich die Ertragssteuereinnahmen unter den Gemeinden zu verteilen, könnte sein, dass kleinere Gemeinden mit sehr geringem Ertragssteueranteil aber überproportional hohen Vermögens- und Erwerbssteuern - 2016 zum Beispiel Planken - überdurchschnittlich profitieren könnten. Ob das dann eine gewollte Entwicklung wäre, bleibt dahingestellt. Wie durch diesen Ansatz eine Anreizwirkung für verstärkte koordinierte Raumplanung entstehen sollte, ist schwer zu erkennen. Was wäre die Folge dessen, dass in einem Extrembeispiel 100% der Ertragssteuern der Gemeinden nach dem Einwohnerschlüssel auf alle Gemeinden verteilt würden? Ich meine, dass ertragssteuerstarke Gemeinden dadurch den Anreiz verlieren würden, zusätzliches Steuersubstrat anzuziehen. Keine Mehreinnahmen, aber zusätzliche Belastungen für die gesamte Infrastruktur und noch mehr Verkehr. Das würde kein Vorsteher seinen Schäfchen in der Gemeinde plausibel machen können. Um beim Ansatz der Regierung zu bleiben, müsste der Anteil der abgeschöpften und auf alle verteilten Ertragssteuereinnahmen genau auszutarieren sein, um einerseits die Anreizwirkung zur Generierung von zusätzlichem Steuersubstrat nicht zu verlieren und andererseits doch noch über genügend Mittel zur Erzielung der gewünschten Ausgleichswirkung zu verfügen. Ebenfalls in Beantwortung von Frage 2 gibt die Regierung zu überlegen, ob eine Reduktion des Gemeindeanteils der Ertragssteuer oder die Reduktion des maximalen Anteils einer Gemeinde an den Ertragssteuern die Steuerkraftunterschiede im gewünschten Umfang vermindern könnte. Das wäre gewiss eine Möglichkeit, die Steuerkraftunterschiede zu reduzieren. Allerdings sehe ich persönlich dies nicht, da eine nochmalige Senkung des Ertragssteueranteils unter die jetzigen 35% die Anreize zu wirtschaftlich sinnvollen Aktivitäten in den Gemeinden, insbesondere in jenen mit hohem Ertragssteuerpotenzial, reduzieren oder gänzlich verschwinden lassen würden. Ein anderer Ansatzpunkt wäre für die Regierung, Aufgaben und deren Finanzierung vom Land an die Gemeinden zu delegieren. Über den Finanzausgleich könnten die Mehrausgaben der Finanzausgleichsgemeinden wieder angeglichen werden. Zusätzlich könnte geprüft werden, inwieweit Gemeinden die Finanzierung von Aufgaben übernehmen könnten, auch wenn diese Aufgaben wie bis anhin beispielsweise vom Land in geteilter Verantwortung erbracht werden. Auch hier hätte ich mir gewünscht, dass die Regierung präziser ausführt, was sie damit genau meint oder welche Stossrichtung ihre Überlegungen einschlagen. In dieser unverbindlichen, pauschalen Form der Aussage müsste dies sogar als grundsätzlich falsches Vorgehen bezeichnet werden. In einer Aufgabenentflechtung muss vorrangig definiert werden, welche Staatsebene eine Aufgabe sinnvollerweise übernimmt. Es kann nicht der Ansatz sein, Aufwand bei den Gemeinden zu generieren, der dann über den Finanzausgleich ganz oder zumindest teilweise wieder neutralisiert wird. In der Beantwortung von Frage 3 scheint sich die Regierung zu widersprechen. Zum einen meint sie, dass im Rahmen einer umfangreichen Studie näher untersucht werden müsste, ob und in welchem Rahmen die den Lastenausgleich bei einem horizontalen Finanzausgleich bestimmenden Sonderfaktoren für unsere Gemeinden bestehen. Einige Zeilen weiter ist zu lesen, dass den Sonderlasten im bestehenden System genügend Rechnung getragen wird, weshalb in der Ermittlung und Festlegung von allfälligen weiteren Sonderlasten kein Mehrwert gesehen wird. Die Aussagen der Regierung in Beantwortung von Frage 5 unterstütze ich weitestgehend. Sie beinhalten eine klare Absage an eine Vereinheitlichung der Gemeindesteuerzuschläge. Eine solche Vereinheitlichung könnte im Rahmen des bestehenden Systems unter Berücksichtigung der steuerschwächeren Gemeinden ohnehin nur nach oben erfolgen. Die Sinnhaftigkeit dessen wäre wahrlich infrage gestellt, solange steuerstarke Gemeinden trotz tiefstmöglichem Gemeindesteuerzuschlag jährlich erkleckliche Überschüsse erzielen. Ob das heutige Bandbreitenmodell tatsächlich auf lange Zeit ein guter Kompromiss ist, wird sich noch weisen müssen. Mit der Interpellationsbeantwortung ist die Diskussion über Nutzen, Chancen und Risiken eines horizontalen Finanzausgleichs nicht abgeschlossen. Auf jeden Fall sähe ich die Regierung zum weiteren Handeln aufgefordert, auch wenn sie sich im Regierungsprogramm lediglich zur wenig verpflichtenden Aussage entschliessen konnte, dass eine Modifizierung des Finanzausgleichssystems zwischen Land und Gemeinden geprüft werde. Ich für meinen Teil erhoffe mir von der Regierung, dass sie sich dieser Thematik annimmt und zeitnah entsprechende erste Schritte einleitet. Entgegen der Regierung bin ich dezidiert der Auffassung, dass zumindest eine umfassende Prüfung des derzeitigen Finanzausgleichssystems angezeigt ist, und möchte die Argumente hierfür nochmals zusammenfassend erwähnen: - Der heutige Finanzausgleich schiesst über das im Finanzausgleichsgesetz formulierte Ziel hinaus, indem in den meisten Empfängergemeinden nicht nur Ressourcen für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt werden, sondern in einer Mittelfristbetrachtung teilweise erhebliche Reserven aufgebaut werden können. Ein effizientes System bietet den Gemeinden Anreize, ihre finanzielle Situation durch eigene Anstrengungen und durch die Pflege der eigenen Steuerbasis im Rahmen der Möglichkeiten zu verbessern.
- Die Unterschiede in der Steuerkraft der Gemeinden in Liechtenstein sind beträchtlich. Es ist vertieft zu überlegen, ob die Hauptzielsetzung des Finanzausgleichssystems nicht in der Reduktion hoher Steuerkraftunterschiede liegen sollte.
- Ein horizontaler Ressourcenausgleich könnte ein einfaches, transparentes und adäquates Instrument sein, um diese Zielsetzungen zu erreichen. Die Unterschiede werden damit verringert, ohne die Reihenfolge in der Ressourcenstärke zu verändern. Mit diesem Ansatz wird - anders als heute - Solidarität unter den Gemeinden eingefordert und so den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen Rechnung getragen. Durch die Implementierung einer Mindestausstattung könnte die von der Regierung bei einem Systemwechsel als gefährdet betrachtete mehrjährige Planungssicherheit für die Gemeinden erhalten werden, wie sie im heutigen System durch die Festlegung des Mindestfinanzierungsbedarfs besteht.
- Eine zweite wichtige Komponente in einem - an die kantonalen Finanzausgleichssysteme angelehnten - adaptierten System stellt der Lastenausgleich dar. Mit ihm werden nicht oder nur wenig beeinflussbare Lasten der Gemeinde teilweise ausgeglichen.
- Eine Trennung von Ressourcen- und Lastenausgleich führt zu einer hohen Systemtransparenz. Es wird klar unterschieden zwischen Mitteln, die dem Ausgleich von Steuerkraftunterschieden dienen, und solchen, die für individuelle Lasten einzelner Gemeinden eingesetzt werden. Auch steuerkraftstarke Gemeinden können Lastenausgleichsempfänger sein, indem beispielsweise berücksichtigt wird, dass einzelne Gemeinden nicht direkt bezifferbare Belastungen im übergeordneten Interesse übernehmen, wie zum Beispiel die Beeinträchtigung durch Durchgangs- oder Arbeitspendlerverkehr - wie wir es gestern intensiv diskutiert haben -, die Zurverfügungstellung von Sportinfrastruktur für internationale Wettkämpfe oder die Erhaltung von Naherholungsgebieten in landesweitem Interesse. Dies mit Blick in unsere Berggemeinde Triesenberg oder Planken oder auch Schellenberg.
Meiner Meinung nach ist gerade aufgrund der Komplexität der Materie weiterhin Diskussionsbedarf gegeben, der wohl auch den Rahmen der Debatte zur Beantwortung unserer Interpellation sprengt. Ebenso wenig ist die Diskussion zur Weiterführung der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden als abgeschlossen zu betrachten. Gerade auch, weil sich die Regierung in Beantwortung der diesbezüglichen Fragen unserer Interpellation in keiner Weise festlegen möchte, sich auch im Regierungsprogramm unverbindlich gibt und die weitere Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden in der laufenden Legislatur der Gestaltung lediglich zu prüfen beabsichtigt. Sowohl bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs als auch bei der Entflechtung von Aufgaben und deren Finanzierung zwischen Land und Gemeinden gibt es kein absolut Richtig oder Falsch, aber es gibt Optimierungspotenzial. Und ich hoffe auf eine Fortsetzung der Diskussionen, allerdings unter einem ergebnisorientierten Fokus. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es haben sich verschiedene Abgeordnete zu Wort gemeldet, die nicht zu den Interpellanten zählen. Ich beantrage daher Diskussion. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 25 Stimmen einhellig stattgegeben. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. «Die Machtbefugnisse und Ressourcen der Gemeinden werden als zu gross wahrgenommen, hier besteht auch Einsparpotenzial.» «In diesem Zusammenhang wird auch die Diskrepanz zwischen den Sparbemühungen des Landes und den als hoch wahrgenommenen finanziellen Mitteln und Ausgaben der Gemeinden hervorgehoben.» «Der Wohlstand und die Machtbefugnisse der Gemeinden stellen für die Landespolitik in einigen Bereichen ein Problem dar (beispielsweise der Sparkurs oder für die Raumplanung) und bergen auch für die Zukunft hohes Konfliktpotenzial.» Dies sind Zitate - nicht aus der Interpellationsbeantwortung, aber aus dem Zukunftsradar der Stiftung Zukunft Liechtenstein. Sie sind besonders interessant, stehen sie doch in direktem Zusammenhang mit den Machtbefugnissen zwischen Land und Gemeinden - und in dieses Kapitel gehört diese Interpellationsbeantwortung doch auch. An sich wäre diese Interpellation eine Steilvorlage für die Regierung gewesen, die Aufteilung der Steuereinnahmen des Staates und der einzelnen Gemeinden zu analysieren, zu hinterfragen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Überschüsse in den meisten Gemeinden laufend ansteigen, während das Land gezwungen war, Sparmassnahmen zu treffen, welche jede einzelne Bewohnerin und jeden einzelnen Bewohner mehr oder weniger hart getroffen haben. Dafür gibt es zum Teil kein Verständnis. Und diese Interpellation wäre eine Gelegenheit für die Regierung gewesen, ihre Sicht der Dinge darzulegen, ja allenfalls Verschiebungen anzusprechen. Doch - grosso modo - zeigt sich die Regierung mit den heutigen Modalitäten des Finanzausgleichs zufrieden und sieht keinen Änderungsbedarf. Sie zeigt sich mutlos und durch die Zeilen schwingt auch eine gewisse Lustlosigkeit mit, den Aufwand dafür zu betreiben. Dies geht insbesondere hervor, wenn die Regierung schreibt: «Aufgrund der Rückmeldungen der Gemeinden wurde das Projekt zur Aufgabenentflechtung vorerst nicht weiter verfolgt.» Sie sage Ja zu einer Fortsetzung, wenn «die Bereitschaft der Gemeinden zur Mitarbeit vorausgesetzt wird». Natürlich müssen sich zwei Partner an den Tisch setzen. Aber ist es so, dass sich hier die Gemeinden verweigern können? Den einzigen Grund für diese Argumentation der Regierung sehe ich darin, dass sich die Regierung nicht dem Vorwurf aussetzen wollte, sich für die Sanierung beziehungsweise nun für die Stärkung des Staatshaushalts der Gemeindereserven zu bedienen. Dabei würde man meinen, dass genau zehn Jahre nach der Neufassung des Finanzzuweisungssystems im Jahre 2007 Überlegungen angebracht wären, ob das Finanzzuweisungssystem seine gesteckten Ziele erreicht hat - oder nicht - oder vielleicht sogar überschiesst. Beispiel 1 auf Seite 16 in der Interpellationsbeantwortung: Das Ertragsausfallrisiko wurde von den Gemeinden an das Land übertragen. Wieso wird das gesamte - gerade durch das neue Steuerregime volatilere - Steuerertragsschwankungsrisiko in seinen Auswirkungen vom Land allein getragen und nicht anteilsmässig auch von den Gemeinden? Mit den bekannten Konsequenzen nun allein im Staatshaushalt. Oder der zweite Punkt: Das gesetzliche Ziel des Finanzausgleichs lautet, den Gemeinden die Finanzierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Diese Zielsetzung wird jedoch übertroffen, das heisst, der gesetzliche Auftrag wird übertroffen, was bei einer Mehrzahl der Gemeinden selbst bei deren Festlegung des gesetzlich tiefstmöglichen Steuerzuschlags zum Aufbau von teilweise erheblichen Reserven führt. Schafft dies nun nicht wiederum Fehlanreize? Dies nur zwei Punkte, die hätten hinterfragt werden können, aber leider nicht wurden. Weitere sind: Die Reserven von Vaduz und Schaan nehmen astronomische Dimensionen an. Das ist schön für diese Gemeinden. Fairerweise muss aber auch gesagt werden, dass dies wohl mehr historisch gewachsen beziehungsweise den Umständen geschuldet ist und weniger einer in dieser Dimension besseren Wirtschafts- und Finanzpolitik. Und fairerweise muss auch gesagt werden, dass die beiden Gemeinden durch gesetzliche Vorgaben gar nicht die Möglichkeit haben, weniger Steuereinnahmen einzunehmen und damit die Steuerbelastung der Bürger zu senken, anstatt hohe Überschüsse zu erzielen. Es würde aus heutiger Sicht nicht darum gehen, diesen Gemeinden etwas wegzunehmen. Aber wird die Entwicklung der letzten Jahre fortgeschrieben, beinhaltet dieser Umstand der hohen Steuerkraftunterschiede der Gemeinden einiges Konfliktpotenzial. Der von der Regierung auf Seite 22 erwähnte Ansatz, einen Anteil der Ertragssteuer einwohnerproportional zwischen den Gemeinden zu verteilen, ist ein Gedanke. Er liest sich aber nicht so, dass dieser Punkt nun weiterverfolgt werden soll. Und dass dies dazu führen soll, dass die Gemeinden die Raumplanung verstärkt koordinieren, dies wäre zwar schön, wenn sich tatsächlich etwas in diese Richtung bewegen sollte, allein mir fehlt der Glaube.Ja, ich weiss, die Gemeindeautonomie wird von vielen als Zeichen liechtensteinischer Identität gesehen. Ich teile dies nicht, sondern sehe diese Autonomie eher als Hindernis, gemeinsam Probleme konzertiert und koordiniert anzugehen. In Beantwortung der Frage 8 gibt die Regierung auch ein paar «Müsterchen», wie Versuche «mit dem Ziel einer Stärkung der Zusammenarbeit unter den Gemeinden und der Koordination mit dem Land lanciert wurden», aber scheiterten. Übrigens, alles Projekte, die vor rund zehn Jahren aktuell waren. Und seither scheint die Dynamik der Zusammenarbeit nachgelassen zu haben. Mit ein Grund ist wohl auch der mangelnde Leidensdruck bei den Finanzen in den Gemeinden. Ich wage hier noch eine Prognose - keine sehr mutige: Das gleiche Schicksal wird dem im Regierungsprogramm und schon an anderer Stelle erwähnten gemeinsamen Verkehrsentwicklungsprojekt der Gemeinden des Liechtensteiner Unterlands und der angrenzenden Gemeinden im Oberland beschieden sein. Nun, die genannten vier Punkte - das Alleine-Tragen des Schwankungsrisikos der Steuereinnahmen, das Überschiessen beim Ziel des Finanzausgleichs, das Konfliktpotenzial in der Reservenbildung, der nur angedachte Ansatz der Ertragssteuerzuteilung nach Einwohnern - hätten für mich genügt, einen anderen Ansatz für die Beantwortung der Interpellation zu wählen. Und in dem Sinne ist diese Interpellationsbeantwortung eine verpasste Chance der Regierung.Wenn sich die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden nicht ins Unermessliche ausweiten sollen, wenn der Finanzausgleich sich nur an die gesetzlichen Vorgaben halten soll, wenn die Solidarität zwischen den Gemeinden - und nicht nur jene zwischen Land und Gemeinden - eingefordert werden soll, wenn die Risiken der Volatilität der Steuererträge nicht einseitig beim Land zu liegen kommen sollen, hätte ein anderer Ansatz in dieser Interpellationsbeantwortung gewählt werden müssen. Und da habe ich bisher von einer Neuaufteilung der Aufgaben zwischen Land und Gemeinden noch gar nicht gesprochen. Die Regierung weiss, dass Veränderungen in diesen Bereichen eine lange Vorlaufzeit haben. Und was haben wir aus der Interpellationsbeantwortung gelernt? Diese Regierung will und wird diesen Prozess nicht starten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Herren der Regierung und Damen und Herren Abgeordnete. Mit der Interpellation vom 8. September 2016 haben die Abgeordneten der Vaterländischen Union die Regierung gebeten, zu diversen Fragen zum Finanzausgleich und zu einer weiteren Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinde Stellung zu nehmen. Die Beantwortung dieser Fragen ist eher ernüchternd. Die Regierung habe mit der Neufassung im Jahr 2007 ihre gesetzten Ziele realisiert. Mit der erwähnten langfristigen Planungssicherheit und möglichen positiven Aspekten im sparsamen Umgang mit Gemeindeerträgen scheint die Regierung mit dem bestehenden System zufrieden zu sein. Wenigstens wurde erkannt, dass dieses bestehende System insbesondere mit Blick auf die Steuerkraft der Gemeinden an seine Grenzen stösst und nur wesentliche Fehlanreize im Rahmen der Neuordnung im Jahre 2008 behoben wurden. Die Studie der Stiftung Zukunft.li schlägt zur Beseitigung dieser gravierenden Unterschiede einen horizontalen Finanzausgleich vor. Hier wurden meiner Ansicht in der Studie interessante Reformideen aufgezeigt. Die Ansicht der Regierung, dass eine komplette Neuausrichtung mit einer erheblichen Planungsunsicherheit für die Gemeinden verbunden wäre, kann ich nicht teilen. Löblich, dass die Regierung einer weiteren Aufgabenentflechtung offen gegenübersteht. Konkrete strategische Positionen fehlen aber. Hier wird anstatt Aktion das Ziel Reaktion verfolgt. Meiner Ansicht nach wurde der Fragestellung in der Interpellation zu wenig Beachtung geschenkt und nur oberflächlich beantwortet. Hier sind weitere Schritte notwendig. Mich befriedigt diese Beantwortung nicht.Nach Ansicht der Regierung sei eine komplette Neuausrichtung des Finanzausgleichssystems nicht notwendig und nicht zielführend. Doch, geschätzter Herr Regierungschef, diese ist notwendig, da das System auch die bekannten Systemfehler aufweist. Solche strukturellen Finanzkraftunterschiede in einem Land mit 38'000 Einwohnern auf 160 Quadratkilometern sind erheblich und nicht notwendig. Ich spreche hier insbesondere auch die Themen der Mischfinanzierung und das Mitbestimmungsrecht beispielsweise beim Personalaufwand für Lehrer, den Ergänzungsleistungen, der Alterspflege oder auch der Subventionierung von Infrastrukturen von landesweitem Interesse an. Am Beispiel von Traktandum 9 dieser Oktober-Session zur Finanzierung einer Kletterhalle mit den damit verbundenen Subventionsanträgen wird deutlich, dass solche Bauten, welche im erwähnten Landesinteresse liegen, auch von Land- und Antragsteller realisiert werden sollten und der Lastenausgleich in den Gemeinden im Austausch von Steuererträgen geregelt sein könnte. Die Einführung eines neuen Finanzausgleichssystems ist notwendig. Die Schaffung von Ressourcen- und Lastenausgleichen wäre sinnvoll. Diese Instrumente würden die Gemeinden in ähnliche finanzielle Ausgangslagen bringen und dem wichtigen Thema der Raumentwicklung würde ebenso mehr Beachtung geschenkt. Das Thema der Solidarität wäre weniger strapaziert und der Finanzausgleich könnte einen anderen Charakter erhalten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der heutige Finanzausgleich an die Gemeinden wurde vor zehn Jahren eingeführt und beinhaltete im Wesentlichen die Umstellung eines einnahmenorientierten auf einen ausgabenorientierten Ausgleich mit der Einführung eines Mindestfinanzbedarfs. Vorgängig wurden verschiedene Aufgaben und Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Gemeinden entflechtet und neu geordnet. Der heute gültige Finanzausgleich hat sich grundsätzlich bewährt. Im Zuge der Umsetzung der Massnahmenpakete zur Sanierung des Staatshaushaltes wurden die Finanzzuweisungen um jährlich rund CHF 50 Mio. mittels verschiedener Massnahmen gekürzt. Somit haben auch die Gemeinden einen wesentlichen Anteil zur Gesundung des Staatshaushalts beigetragen. Die Beantwortung der acht Fragen der Interpellanten ist meiner Meinung nach ungenügend. Es ist seitens der Regierung kein Wille erkennbar, den bestehenden Finanzausgleich kritisch zu würdigen sowie eine weitere Aufgabenentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden voranzutreiben. Ich betrachte dies, wie bereits vom Abg. Marxer gesagt, als verpasste Chance. Die Regierung geht nicht einmal ansatzweise an das Thema horizontaler Finanzausgleich zwischen den Gemeinden heran und sträubt sich gegen den vermeintlich grossen Projektaufwand. Sie zieht stattdessen verschiedene Anpassungen im Rahmen des bestehenden Finanzausgleichssystems in Betracht, wobei richtigerweise ein Ansatzpunkt wäre, Aufgaben und deren Finanzierung vom Land an die Gemeinden zu delegieren und über den Finanzausgleich die damit verbundenen Mehrausgaben der Finanzausgleichsgemeinden wieder auszugleichen. Dies auch im Hinblick auf eine weitere Aufgabenentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden und einer klaren Zuordnung der Verantwortung. Die Regierung schreibt in der Beantwortung zur Frage 4, dass sie eine möglichst klare Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen begrüsse, würde dies doch das Verantwortungs- und Kostenbewusstsein stärken. Leider unterlässt es die Regierung jedoch, den Ball aufzunehmen und konkrete Vorschläge zur Aufhebung von gemischten Finanzierungen zu unterbreiten. Im Gegenteil, die Regierung spielt den Gemeinden den Schwarzen Peter zu, indem sie suggeriert, dass für die Gemeinden weitere Entflechtungsschritte nicht im Vordergrund stehen würden. Es ist auch im Sinne der Gemeinden, die Aufgabenentflechtung zwischen Land und den Gemeinden weiter voranzutreiben, klare Verantwortlichkeiten festzulegen und von den Mischfinanzierungen wegzukommen. Nachdem die Gemeinden praktisch keinen Einfluss auf beispielsweise die Festlegung der Lehrerlöhne und die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe haben, jedoch die Hälfte mitbezahlen dürfen, könnte diese Finanzierung zur Gänze durch das Land wahrgenommen werden. Andererseits könnten die Gemeinden verstärkt den Bereich der stationären Alterspflege und der Familienhilfe übernehmen. Die verschie-denen Mischfinanzierungen liessen sich bei gutem Willen von beiden Seiten eindeutig aufteilen und bei wesentlichen Finanzierungsverschiebungen mittels des Finanzausgleichs und/oder den Steueranteilen der Gemeinden wieder ausgleichen oder zumindest regulieren. Die Regierung schreibt dazu selbst in der Beantwortung der Frage 7: «Im Idealfall kann eine Aufgabenentflechtung ausgabenneutral vorgenommen werden.» Es ist bedauerlich, dass die Regierung kein Engagement zeigt und keine klare Aussage zu diesem wichtigen Thema für Land und Gemeinden trifft. Demgegenüber begrüsse ich die klare Haltung der Regierung, eine Vereinheitlichung der Gemeindesteuerzuschläge nicht zu unterstützen. Auch wenn die Festlegung des Zuschlags zur Vermögens- und Erwerbssteuer durch die Gemeinden bereits eingeschränkt ist, wäre eine Vereinheitlichung dieser Steuerzuschläge ein Angriff auf das letzte bisschen Gemeindeautonomie. Abschliessend möchte ich nochmals festhalten, dass mit den Antworten zu dieser Interpellation die Regierung den Status quo betreffend Ausgaben, Finanzausgleich und Aufgabenentflechtung zwischen dem Land und den Gemeinden offensichtlich beibehalten möchte, was ich sehr schade finde und, wie bereits erwähnt, als verpasste Chance betrachte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. «Über eine Milliarde Franken: Gemeindekassen bleiben prall gefüllt» - diese Schlagzeile war am 25. Juli dieses Jahres im «Volksblatt» zu lesen. Aus dieser Berichterstattung wurde deutlich, dass die Gemeinden im Schnitt etwas mehr als CHF 27'000 pro Person an Nettofinanzvermögen ausweisen. Spitzenreiter ist mit Abstand die Gemeinde Vaduz, welche per Ende 2016 knapp CHF 470 Mio. an Nettofinanzvermögen verfügte, was bedeutet, dass Vaduz über 14 Jahre lang ohne Steuereinnahmen von den Reserven zehren könnte. Mit grossem Abstand folgt die Gemeinde Schaan mit rund CHF 182 Mio. an Nettofinanzvermögen und immer noch über fünf Jahren an Jahresreserven. Am anderen Ende der Skala liegen Schellenberg, Triesenberg und Planken mit Nettofinanzvermögen zwischen rund CHF 26 Mio. und CHF 13 Mio.; also alles Gemeinden, welche mehr als Wohngemeinde denn als Arbeitsgemeinde gelten und bei welchen aus topografischer Sicht die Ansiedlung von Unternehmen schwierig bis unmöglich ist. Am wenigsten kann hierbei Triesenberg von den Reserven ohne Steuereinnahmen zehren - gerade einmal eineinhalb Jahre. Ein erheblicher Unterschied zu den über 14 Jahren der Gemeinde Vaduz. Auch diese Zahlen führen die Ungleichheit deutlich vor Augen. Die Stiftung Zukunft.li hat eine Studie veröffentlicht, mit welcher sie dieses Ungleichgewicht näher untersuchte. Sie kam zum Ergebnis, dass das Finanzausgleichssystem in Liechtenstein über das gesetzliche Ziel, den Gemeinden die Finanzierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, hinausgeht. Die meisten Gemeinden konnten in der Vergangenheit mit Mitteln des Landes hohe Reserven erzielen. Aus diesem Grunde hinterfragen die Verfasser der Studie, ob die heutige gesetzliche Zielsetzung - den Gemeinden ihre Aufgabenerfüllung zu ermöglichen - für ein effizientes Ausgleichssystem noch ausreichend sei oder ob nicht vielmehr eine Reduktion dieser grossen Unterschiede ebenfalls als Ziel formuliert werden müsste. Die Frage, wie stark der Abbau dieser Unterschiede erfolgen soll, wollten die Verfasser der Studie nicht konkret beantworten. Sie spielen diesbezüglich den Ball der Politik zu, indem sie ausführen, dass es kein Richtig oder Falsch gäbe, sondern diese Frage politisch zu beantworten sei. Meines Erachtens ist es dringend notwendig, dass diese Unterschiede minimiert werden. Für mich spielt nicht nur das Wie oder die Grössenordnung eine Rolle, sondern noch ein anderer Faktor, der in der Studie der Stiftung Zukunft.li vollständig unberücksichtigt blieb - nämlich jener der Raumplanung. Ich bin der Ansicht, dass wir mit dem Finanzausgleich auch die Entwicklung der Industriezonen steuern sollten. Den Standortwettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen sollten wir in Bahnen lenken, um jene Gemeinden entlang des Rheins beziehungsweise der Autobahn zu stützen, ohne dass die diesbezüglich topografisch benachteiligten Gemeinden einen Nachteil daraus ziehen. Wir sollten einen Finanzausgleich installieren, mit welchem es unerheblich ist, in welcher Gemeinde sich ein Unternehmen ansiedelt, sondern für alle Gemeinden von Bedeutung ist, dass sich ein Unternehmen in Liechtenstein ansiedelt. Nur dann können wir das Industriewachstum auf jene Gemeinden fokussieren, welche entlang des Rheins angesiedelt sind, was zur Folge hätte, dass es den Berggemeinden Planken, Triesenberg und Schellenberg egal sein kann, ob sich Unternehmen auf ihrem Gemeindegebiet ansiedeln oder nicht. Und die Gemeinden Mauren und Eschen könnten ihre Ansiedlungspolitik betreffend Unternehmen inklusive der Erweiterung der Industrie- beziehungsweise Wirtschaftszone neu ausrichten, da sie nicht mehr gezwungen sind, darauf zu achten, dass sich neue Unternehmen auf ihrem Gemeindegebiet ansiedeln. Auch ihnen kann es dann egal sein, ob ein Unternehmen beispielsweise in Balzers oder auf ihrem Gemeindegebiet heimisch wird.Die Regierung geht auf Seite 22 der Interpellationsbeantwortung auf verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich einer Reduktion der Steuerkraftunterschiede ein. Sie bevorzugt keine komplette Systemumstellung, wie es die Stiftung Zukunft.li vorschlägt, sondern Anpassungen im bestehenden System. Ich teile diese Ansicht, zumal eine Systemumstellung ein langfristiges Projekt wäre, welches zum einen in eine zeitraubende Gesamtbetrachtung für die Gemeindeaufgaben und deren Finanzierung eingebettet werden müsste und zum anderen für die Gemeinden eine hohe Planungsunsicherheit mit sich brächte. Die Regierung erwähnt diesbezüglich in ihrer Interpellationsbeantwortung, dass eine Variante innerhalb des bestehenden Finanzausgleichssystems beispielsweise wäre, einen Anteil der Ertragssteuern juristischer Personen einwohnerproportional zwischen den Gemeinden zu verteilen. Als Vorteil dieser Variante erwähnt sie, dass die geografischen Standortvorteile aufgrund der Erschliessungsqualität sowie die Hauptstadteigenschaft ausgeglichen werden könnten, die Solidarität zwischen den Gemeinden gestärkt würde sowie Anreize geschaffen würden, die Raumplanung verstärkt koordiniert anzugehen. Gerade in Bezug auf die Möglichkeit, die Raumplanung koordinieren zu können, favorisiere ich diesen Ansatz. Ebenfalls prüfenswert erachtet die Regierung eine Reduktion des Gemeindeanteils an der Ertragssteuer oder die Reduktion des maximalen Anteils einer Gemeinde an den Ertragssteuern. Ich bin überzeugt, dass diese beiden Vorschläge ebenfalls den Steuerkraftunterschied reduzieren würden. Diese Vorschläge haben jedoch keine Auswirkung auf die Raumplanung und stärken auch nicht die Solidarität zwischen den Gemeinden, weshalb ich davon absehen würde. Auch die weiteren von der Regierung erwähnten Lösungsvorschläge, wie Aufgaben und deren Finanzierung vom Land an die Gemeinden zu delegieren und über den Finanzausgleich die Mehrausgaben der Finanzausgleichsgemeinden wieder auszugleichen oder Gemeinden die Finanzierung von Aufgaben zu übertragen, auch wenn diese wie bis anhin vom Land in geteilter Verantwortung erbracht werden, halte ich nicht viel. Sie sind reine Symptombekämpfung über Umwege und keine eigentliche Lösung des Problems, zumal die Raumordnung davon ebenfalls gänzlich unberührt bleibt. Von Bedeutung erscheint mir jedoch, dass die Regierung gewillt ist, dieses Problem des Steuerkraftunterschieds anzugehen. Ich hoffe, dass es nicht bei dieser Interpellationsbeantwortung bleibt, sondern die Regierung umgehend die ersten Schritte einleitet und sie die auf Seite 22 vorgeschlagenen Massnahmen auch wirklich prüft, Vor- und Nachteile sowie Auswirkungen abwägt und dann dem Landtag einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Wir müssen den Finanzausgleich wieder in geordnete Bahnen lenken, die Steuerkraftunterschiede erheblich reduzieren und auf das Ziel, den Gemeinden die Finanzierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, ausrichten. Denn in einer Aussage bin ich mit den Verfassern der Studie der Stiftung Zukunft.li einig: Die langfristige Zielsetzung kann nicht darin liegen, über den Finanzausgleich Reservemittel vom Land zu den Gemeinden zu verschieben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Die Interpellanten haben diese Beantwortung der Regierung auf ihre Fragen eigentlich schon sehr ausgiebig, wenn auch ein bisschen tadelnd und mit vielleicht einseitiger Kritik, gewürdigt. Ich bedanke mich auf diesem Weg bei den Interpellanten für ihre Fragen und natürlich auch bei der Regierung für deren Antworten. «Finanzausgleich - Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden» ist ein Thema, das uns mit Sicherheit noch in späteren Jahren beschäftigen wird und beschäftigen muss, eher mehr als weniger. Ich appelliere ganz klar an die Bereitschaft, nicht nur an die Bereitschaft der Regierung, aber auch an die Bereitschaft der Gemeinden, weitere Aufgabenteilungen zwischen Land und Gemeinde positiv anzugehen und dabei das Gesamtwohl der Bevölkerung im Auge zu behalten. Es gibt noch einige Aufgabenzuordnungen mit entsprechenden Zuständigkeiten und natürlich um deren Finanzierung, welche gemeinsam eruiert und angepackt werden müssen. Ich möchte mich bei dieser Interpellationsbeantwortung eigentlich nur auf einen Punkt beschränken, nämlich auf die sechste Frage. «Bestehen bei der Regierung Pläne für eine Weiterführung des vor einigen Jahren begonnenen Projekts zur Aufgabenentflechtung zwischen dem Land und Gemeinden? In welchem zeitlichen Horizont und in welcher inhaltlichen Abfolge wäre die Umsetzung weiterer Entflechtungsschritte aus Sicht der Regierung realistischerweise machbar?»Wie wir alle wissen, wurde im Jahre 2005 eine erste umfassende Aufgabenentflechtung vorgenommen. Auf Anregung der Gemeinden wurde dann im Jahr 2011 ein weiteres Projekt zur Aufgabenentflechtung in Gang gesetzt. Ziel war es vor allem, die Aufgabenbereiche mit einer Mischfinanzierung zu analysieren und Vorschläge für eine Neuordnung zu entwickeln. Im Vordergrund standen folgende Bereiche: Personalaufwand, wirtschaftliche Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen/Betreuungs- und Pflegegeld, stationäre Alterspflege, ausserhäusliche Kinderbetreuung sowie Familienhilfen. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt und hat sich mit diesen Problemfeldern beschäftigt. Es wurde wohl sehr viel gearbeitet, aber leider kam es zu keiner zielführenden Lösung. Besonders schade finde ich, dass aufgrund der Grundlagen dieser Arbeiten die Regierung vorschlug, die Finanzierung für die Ergänzungsleistungen sowie des Betreuungs- und Pflegegelds zu übernehmen, wenn hingegen die Gemeinden diejenige der stationären Alterspflege und der Familienhilfen übernehmen würden. Dieses Vorhaben hat dann im Jahre 2015 die Vorsteherkonferenz mit einem wohl klaren Nein beantwortet. Und damit ist wohl auch dieses ganze Projekt einer weiteren Aufgabenentflechtung in den Triebsand geraten. Ich sehe aber genau in diesem Bereich Handlungsbedarf und ich erhoffe mir, dass die Gemeindehäuptlinge und die Regierung sich nochmals zusammenraufen, um weitere Gespräche zu suchen. Wir haben in der gestrigen Aktuellen Stunde gesehen, wohin die Reise geht in der Alterspflege. Ich habe es ausdrücklich gesagt: Da wird die Regierung, aber auch die Gemeinden sehr gefordert sein. Ja, Regierung und Gemeinden müssen am gleichen Strick ziehen, da sind wir uns wohl einig. Und vor allem das Geld in der Alterspflege wird wohl sehr viel besser investiert sein als auf einem Festgeldkonto bei der Landesbank. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich auf drei Bereiche beschränken. Erstens einmal betreffend die Aufgaben, die die Gemeinden erfüllen müssen, also generell zum Finanzausgleich, dann ebenfalls zur Aufgabenentflechtung oder Aufgabenaufteilung, dann auch noch zu dem Teil oder horizontalen System, das die Stiftung Zukunft.li in Vorschlag gebracht hat. Grundsätzlich möchte ich vorausschicken, dass die Gemeinden ihre Aufgaben müssen erfüllen können. Und da sind die Herausforderungen sehr unterschiedlich. Zum Teil sind sie geografisch bedingt, topografisch, von den Infrastrukturen her sind diese Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Wir haben in Voten gehört, dass die Gemeinden zusammen rund CHF 1 Mia. Finanzreserven haben, wobei man schon sehen muss, dass der grösste Teil davon, über CHF 700 Mio., sich auf zwei Gemeinden aufteilt. Und da ist schon die Frage des Aspektes des horizontalen Systems, wie man mit dem umgeht. Es kann nicht sein oder es soll nicht sein oder mir macht es keinen Sinn, wenn eine Gemeinde fast eine halbe Milliarde Franken oder darüber horten kann und dann das Problem hat, wie das beim neuen Anlageregelement der Gemeinde Vaduz zum Ausdruck kommt, welches an der Sitzung vom 13. Juni 2017 behandelt wurde. Da beschäftigt man sich mit dem Thema Negativzinsen. Das finde ich auch sehr verantwortungsvoll von der Gemeinde Vaduz. Und man überlegt sich dort im Reglement, wie man das Geld aus dem System herausnehmen kann und physisch anlegen kann. In diesem Fall soll es künftig mit der beantragten Änderung des Anlagereglements, um einen Satz daraus zu zitieren, «möglich sein, Barguthaben auch physisch zu deponieren.» Also die Problematik ist bei gewissen Gemeinden eine ganz andere, als die Aufgaben erfüllen zu können. Aber durchwegs möchte ich auch die Lanze brechen für die Gemeinden. Es wird hier immer so getan, als ob die Gemeinden mit ihren Ersparnissen ein bisschen salopp umgehen, dass sie nicht sparsam umgehen. Im Gegenteil: Ich möchte sagen, dass viele oder die meisten Gemeinden, weil sie eher auch wirklich knapp durch müssen, möchte ich einmal sagen, mit ihren Aufgabenerfüllungen oder auf ihre Ersparnisse schauen müssen, wenn sie Investitionen tätigen, sparsam umgehen, auch im Personalbereich. Man muss nicht nur an die Infrastrukturen denken, sondern auch an die Personalsituation in ihren Gemeindeverwaltungen.Die abhängigsten Gemeinden haben wir gehört. Sehr abhängig sind auch die mittelgrossen Gemeinden vom Finanzausgleich, ich denke da an Eschen, Mauren, Ruggell, Triesen, Balzers, weil sie verhältnismässig grosse Beiträge leisten müssen bei den Sozialeinrichtungen, Sozialleistungen, die immer mehr steigen. Die Gemeinde Mauren muss zum Beispiel für das Jahr 2016 im Sozialbereich CHF 470'000 mehr leisten, dies aufgrund des grösseren Verteilschlüssels. Diesen mittleren Gemeinden tut es natürlich mehr weh als Gemeinden, die sehr viel auf der Seite haben. Und natürlich die Berggemeinden wie Triesenberg, Schellenberg, die sind völlig auf den Finanzausgleich angewiesen. Also es schwimmen nicht alle so völlig frei in diesem Geldbecken. Dann zum Thema Aufgabenentflechtung, Aufgabenverschiebung, Aufgabenteilung: Da hätte ich mir schon viel mehr erwartet von der Regierung in dieser Interpellationsbeantwortung, dass hier innovativere Lösungen präsentiert werden beziehungsweise der Wille kundgetan wird, dass in diesem Bereich wirklich Änderungen vorgenommen werden. Ich sehe das auch so, wie das zum Beispiel der Vorsteher aus Triesenberg, Christoph Beck, in einem Pressebericht kundgetan hat oder jetzt der stv. Abg. Rainer Beck, Vorsteher von Planken, dass wirklich Aufgabenverschiebungen vorgenommen werden, dass hundertprozentige Zuständigkeiten eingerichtet werden, wie zum Beispiel Bildung, Schule, dass das dem Land übertragen wird, weil die Gemeinden da wirklich nichts mehr zu sagen haben, weder bei einer Anstellung noch bei einer Frage der Schule. Das geht alles vom Land aus und deshalb sollte ein solcher Bereich wirklich dem Land auch zugeteilt werden. Dafür sind schon Vorschläge gebracht worden, kann ich mir auch vorstellen, dass der Kita-Bereich, dieser Familienbereich, der Gemeinde wiederum als ganze Verantwortungsbereiche zugeteilt werden. In diesem Bereich gibt es ganz sicher eine sinnvolle Zielsetzung und sinnvolle Aufgabenverschiebungen, die auch angegangen werden müssen. Oder wie es ganz konkret auch von diesen zwei Vorstehern, die ich genannt habe, in Vorschlag gebracht wurde, dass im Bereich, wie der Bereich Kletterhalle, die Regierung mehr Einflussmöglichkeiten hat. Der Liechtensteiner Fussballlverband hat ein Konzept gehabt mit einer Halle. Wir haben nicht einmal ein Schwimmbad, das die internationalen Masse aufweist. Bei solchen landesweiten, landesübergreifenden Projekte auf diesen 160 Quadratkilometern - wir sind kleiner als der kleinste Kanton in der Schweiz - muss es möglich sein, dass solche Sachen landesweit gelöst werden. Und auch hier sehe ich eine Aufgabenverschiebung, Aufgabenverteilung im finanziellen Bereich. Das muss klar geregelt werden. Dafür können den Gemeinden wieder andere Bereiche zugeordnet werden oder bei anderen steuerlichen Faktoren ausgeglichen werden.Im Sozialbereich sehe ich beide in der Verantwortung, muss ich ganz ehrlich sagen aus meiner Sicht. Im Sozialbereich, was LAK und weitere Sozialleistungen, Sozialbereiche betrifft, finde ich Land und Gemeinde in dieser Mischfinanzierung korrekt; und auch beide sind für diese Sachen verantwortlich. Aber es ist nicht meine Aufgabe hier, abschliessend solche Vorschläge zu nennen, sondern hier habe ich mir viel mehr erwartet oder erwarte mir in Zukunft wirklich, dass das angegangen wird. Eine Frage an die Regierung ist, ob sie überhaupt einmal mit den Gemeindevorstehern zusammen die Ergebnisse der Stiftung Zukunft.li angeschaut hat, diskutiert hat. Auch im Vorfeld der Interpellationsbeantwortung, ob hier auch Gedankenaustausche vorgenommen wurden. Das wäre meiner Ansicht nach auch sehr zielführend und sehr wichtig gewesen - vielleicht wurde es auch gemacht -, dass hier einmal über diese Sachen diskutiert wird. Und ich frage die Regierung zudem noch, wie sie überhaupt mit den Gemeinden in dieser Angelegenheit, in diesem Thema, kommuniziert und sich austauscht und wie hier die Zielsetzungen formuliert sind und wie die Zeitschiene aufgestellt ist. Dann habe ich eine Frage noch zu den Ausführungen des Abg. Wolfgang Marxer. Er hat dabei die Stiftung Zukunft.li zitiert mit «Machtbefugnisse der Gemeinden». Wo horten Sie oder welche Stellen zitieren Sie, wo sehen Sie diese übermässigen Machtbefugnisse der Gemeinde? Das würde mich noch interessieren, wie Sie diese belegen und wie Sie diese begründen, weil ich jetzt da nicht so horrende Machtbefugnisse sehe. Eine Gemeindeautonomie ist vorhanden in verschiedenen Bereichen, sie wird auch in unseren Gemeinden genutzt. Aber Sie können mir das sicher noch ein bisschen weiter ausführen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Verwalten oder Gestalten ist die Frage. Ich persönlich sehe hier eine grosse Chance, die Weichen für eine positive Zukunft zu stellen. Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet. Der Mut zur Veränderung oder im wahrsten Sinne des Wortes ein kalkuliertes Risiko einzugehen, ist in dieser Interpellationsbeantwortung nicht spürbar. Das Handtuch zu werfen, bevor der Kampf begonnen hat, finde ich hingegen verwerflich. Die wesentlichen Schwachstellen, wie auch von meinen Vorrednern erkannt, im heutigen System:Erstens sind die Unterschiede in der Steuerkraft der Gemeinden beträchtlich, wie auch schon erwähnt: Ertragsüberschuss von CHF 20,9 Mio. in Vaduz oder das Eigenkapital in derselben Gemeinde mit CHF 517 Mio. Um diese aus meiner Sicht in der Vergangenheit zu wenig sinnvoll umverteilten Steuerkraftunterschiede abzubauen, ist es wichtig, dass nicht ausschliesslich Mittel vom Land zu den Gemeinden transferiert werden, sodass die Steuerkraft in den Gemeinden mit geringeren Ressourcen angehoben wird. Gemeinden mit hoher Steuerkraft sind im Finanzausgleich gar nicht involviert. Daraus resultiert zweitens: Der Landeshaushalt musste in den vergangenen Jahren mit diversen Sparmassnahmen saniert werden, zum Beispiel durch die Einnahmequelle «Bürger» mit KVG-Revision, Gebührenerhöhungen, AHV-Revision, Stipendienkürzungen und so weiter. Drittens ist die Verflechtung bei der Aufteilung von Aufgaben zwischen Land und Gemeinden. Dadurch sind die Verantwortlichkeit und der Anreiz, die Kosten aus eigenem Interesse positiv zu beeinflussen, nicht dringlich. Zum Beispiel die Kosten für Alters- und Pflegeheime werden pro Kopf über alle Gemeinden verteilt und somit wird das Bestreben, die Kosten durch Massnahmen tief zu halten, nicht gefördert, wie ich gestern erläutert habe. Mit dem Projekt RUGAS wäre das eine Möglichkeit, wo man aktiv dagegenhalten könnte. Die Gemeinden und der Staat müssen den Spagat zwischen Gewinnstreben und Gemeinwohl gemeinsam meistern. Finanzausgleich sollte mehr als ein Mechanismus sein, mit dem Geld verteilt wird. Es geht um die Aufteilung von Aufgaben zwischen Land und Gemeinden oder auch um den wichtigen Aspekt, wie sich Gemeinden ganz grundsätzlich finanzieren.Ein Schlüssel dazu ist, unseren Wirtschaftsstandort und unser Land wettbewerbsfähig zu halten. Dadurch sind wir in der Lage, den Einwohnerinnen und Einwohnern auch künftig Arbeit und soziale Sicherheit zu geben. Diese Systeme sollten so konzipiert sein, dass ein Gemeinwesen möglichst hohe Anreize hat, seine Aufgaben effizient zu erfüllen. Der zweite Schlüssel ist die Wiedereinführung der «Perspektive 11eins». Sie widmet sich der Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen Gemeinden und Land bei der Erarbeitung von Strategien für den Wirtschaftsstandort. Dabei sollen die unterschiedlichen Standortvoraussetzungen der einzelnen Gemeinden berücksichtigt und auf deren spezifischen Stärken aufgebaut werden. Die Strategien sind aufeinander abzustimmen, damit sich die einzelnen Gemeinden nicht gegenseitig konkurrenzieren. Strategisches Management ist ein Prozess, mit dem die Gemeinden ihre langfristige Entwicklung erfolgreich gestalten. Der Prozess sollte in mehreren Stufen erfolgen und beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme. Dabei hilft eine SWOT-Analyse, die die Stärken und Schwächen sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zeigt, stets mit dem Blick nicht nur auf die eigene Gemeinde, sondern auch auf das engere und weitere Umfeld.Die Regierung führt in der Beantwortung von Frage 8 aus, dass seit der Lancierung des Projekts «Perspektive 11eins» in der Zwischenzeit mehr als acht Jahre vergangen sind. Eine Weiterführung des Projekts ist nach so langer Zeit nicht zu empfehlen. Vielmehr müssten die Strategieprozesse wieder neu aufgenommen werden. Aus meiner Sicht sollten wir dies dringlich tun, weil das Potenzial enorm ist. Die Stiftung Zukunft.li regt an, dass durch einen sogenannten Ressourcenausgleich die Unterschiede in der Steuerkraft von beiden Seiten, also von oben und von unten, abgebaut werden, indem unter anderem ein horizontaler Ausgleich unter den Gemeinden stattfindet. Gleichzeitig sollten spezielle Lasten, wie zum Beispiel ungünstige geografisch-topografische oder soziodemografische Gegebenheiten im Vergleich zu den übrigen Gemeinden in Bezug auf wirtschaftliche Aktivitäten, Verkehrslage, infrastrukturelle Anbindung oder der fehlende Hauptstadteffekt, welche die Ausgaben einer Gemeinde stark beeinflussen und die nicht oder nur wenig durch die Gemeindepolitik veränderbar sind, im Finanzausgleich entsprechend berücksichtigt werden. Dafür ist die Steuerkraft einer Gemeinde allerdings nicht relevant. Dies würde für die Gemeinden eine fairere Ausgangslage schaffen und das System flexibler machen. Auch die Planungssicherheit kann gewährleistet werden, wenn die vom Staat vertikal zu finanzierende Mindestausstattung zum Beispiel für jeweils vier Jahre festgelegt wird. Dasselbe geschieht im heutigen System, wie bereits erwähnt, mit dem k-Faktor und dem Mindestfinanzbedarf. Die Regierung führt in der Beantwortung von Frage 2 aus, dass ein horizontaler Finanzausgleich die Solidarität zwischen den Gemeinden erhöhen könnte, dieser solidarische Ausgleich aber nicht dazu führen dürfe, dass sowohl finanzstarke als auch finanzschwache Gemeinden den Anreiz zur Erzielung eigener Steuereinnahmen verlieren. Ich hingegen glaube, dass dieser Spagat zu schaffen ist. Das Bestreben der Gemeinden, Synergien zu nutzen, muss noch weiter gefördert werden und mit Massnahmen vorangetrieben werden, wie zum Beispiel: - Mit anderen Gemeinden weitere Kooperationen eingehen. Die Verwaltungsstrukturen weiterhin schlank halten und die Verwaltung kontinuierlich verbessern, zum Beispiel IT-Beschaffung.
- Der Staat und die Gemeinden arbeiten Hand in Hand bei der Bearbeitung von Aufgaben. Die Aufgaben sollten gemeinsam noch weiter entflechtet werden und die Schnittstellen noch weiter minimiert oder zumindest verbessert werden.
Deshalb sollte aus Sicht von Christoph Beck, wie er heute auch schon zitiert wurde, der zehnjährige Finanzausgleich kritischer hinterfragt werden als in der Interpellationsbeantwortung der Regierung. «Bei einer fairen Betrachtung», so der Triesenberger Gemeindevorsteher, dürfe es dabei auch zu Umschichtungen in Richtung Gemeinden oder in Richtung Land kommen. So schlägt er unter anderem vor, dass der Ablauf und die Finanzierung von Projekten mit Bedeutung für das ganze Land vereinfacht werden und stärker beim Staat anstatt bei der Standortgemeinde liegen. «Damit würde es nicht mehr notwendig, dass man bei solchen Projekten durch das ganze Land tingeln muss und elf Gemeinderäte sich damit befassen müssen», schreibt Christoph Beck weiter. Damit schlägt er auch einen Bogen zu anstehenden Infrastrukturprojekten, wie etwa der Kletterhalle. Das weitere Bestreben muss eine ausgewogene Finanzierung sicherstellen, wie zum Beispiel: - Sich bei der Erfüllung der Gemeindeaufgaben auf die Kernaufgaben konzentrieren und somit restliche Aufgaben an die Privatwirtschaft auslagern.
- Hauptpfeiler der Finanzen der Gemeinden bildet der gesetzliche Anteil an der Ertragssteuer und der Vermögens- und Erwerbssteuer, allenfalls die Zahlungen im Rahmen eines Ressourcenausgleichs sowie eines Lastenausgleichs. Das Ziel ist es hier, die Handlungsfreiheit der Gemeinde langfristig zu bewahren. Mehr- oder Mindereinnahmen der Vermögens- und Erwerbssteuer müssten weiterhin durch einen planbaren Ressourcenausgleich/Mindestausstattung gewährleistet sein.
- Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit sind bei zukünftigen Projekten und Investitionen weiterhin zu prüfen. Besonderes Augenmerk sind dabei auch auf der Aufwand der laufenden Rechnung und die Folgekosten bei Investitionen.
Im Gegensatz zur Studie der Stiftung Zukunft.li ist die Regierung jedoch der Ansicht, dass das bestehende Bandbreitenmodell des Steuersatzes einen guten Kompromiss zwischen Gemeindeautonomie und einem zu starken Steuerungleichgewicht darstellt. Die Regierung ist sich dabei bewusst, dass sich der Anreiz bei Erreichung der Untergrenze auf das Halten des tiefsten Steuerzuschlags beschränkt. Bei diesem Punkt gehe ich zu 100% mit der Regierung überein. Die Regierung führt bei der Beantwortung von Frage 2 aus: «Eine vollständige Neuausrichtung des Finanzzuweisungssystems, inklusive der Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs, müsste in ein umfassendes Projekt eingebettet werden, welches eine Gesamtbetrachtung über die Gemeindeaufgaben und deren Finanzierung vornimmt.» Unserer Zukunft werden wir durch verdrängte Probleme und durch Schwarzmalerei nicht weiterhelfen. Worauf es ankommt, sind breit abgestützte, gemeinsam getragene Lösungen für Liechtenstein - mit Blick auf das Machbare und mit Leidenschaft für das Mögliche. Ich persönlich sehe hier eine grosse Chance, die Weichen für eine positive Zukunft zu stellen. Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet. Das Handtuch zu werfen, bevor der Kampf begonnen hat, finde ich hingegen verwerflich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich habe eine Frage zu beantworten. Ich habe mich aber schon vorher gemeldet, weil ich ausdrücklich das Votum des Abg. Alexander Batliner unterstützen will. Er hat die Fehlentwicklungen in der individuellen Wirtschaftspolitik der einzelnen Gemeinden genannt, die Wirtschaftsstandorte, die jede Gemeinde quasi in ihrem eigenen Territorium forcieren muss, weil über den Finanzausgleich keine Korrektur erfolgt. Er hat diese Fehlentwicklung angesprochen in einem auch in meinen Augen falschen Wettbewerb, der letztlich eben auch dazu führt, dass die Raum- und Verkehrsentwicklung beeinflusst wird, behindert wird und eben zu Fehlentwicklungen führt. Der Abg. Rainer Beck hat darauf hingewiesen, dass bezüglich der Festlegung der Gemeindesteuersätze, ich sage es jetzt so pointiert, das letzte Stückchen Gemeindeautonomie noch erhalten wird. Ich kann es nicht nachvollziehen, ich weiss, dass ich hier nicht auf grosse Gegenliebe stossen werde, das ist für mich ein völlig künstlicher Steuerwettbewerb, der überhaupt nichts bringt. Der Abg. Vogt hatte erwähnt: 38'000 Einwohner, 160 Kilometer, elf Steuersysteme. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, was das bringen soll. Aber ich weiss, ich bin da wahrscheinlich etwas ein einsamer Rufer in der Wüste. Ich glaube, der Finanzausgleich muss in die Richtung gehen, dass nicht die einzelnen Gemeinden ins Auge gefasst werden, wie der Finanzausgleich funktioniert, sondern dass über die Gemeindegrenzen hinaus gedacht wird, in Regionen beziehungsweise - wenn ich wieder an die 160 Quadratkilometer denke - in einer Region. In meinen Augen werden Lösungen mehr und mehr - auch das Wort wird nicht gerne gehört werden - zentral gelöst werden und damit für das ganze Land Gültigkeit haben. Und ich tendiere weniger dazu hin, dass elf Lösungen im Land existieren, die alle sich in Nuancen unterscheiden, und sich elf Gremien damit auseinandersetzen müssen.Dann zur Bemerkung des Abg. Johannes Kaiser, was ich da mit Machtbefugnissen der Gemeinden gemeint habe und so weiter. Ich habe zitiert aus einer Studie der Stiftung Zukunft.li aus dem Jahr 2015, das war das Ergebnis einer Befragung, die durchgeführt wurde. Und es war offensichtlich das Empfinden in der Bevölkerung, dass die Gemeinden relativ viel Macht haben. Vielleicht war das auch im Zuge der Staatshaushaltssanierung, dass in der Bevölkerung zum Teil nicht verstanden wurde, wie sie über Massnahmen des Landes laufend zur Kasse gebeten werden, während die Gemeinden in ihren Ausweisen permanent höhere Reserven ausweisen. Und ich muss sagen, dieses Empfinden teile ich absolut. Aber ich will mit keinem Wort sagen, dass ein Machtmissbrauch in den Gemeinden stattgefunden hat, ja, selbst kein Missmanagement. Aber im bestehenden Korsett, insbesondere auch im Finanzausgleich, sind Gemeinden gezwungen, Dinge zu tun, die für die Gemeinde das Beste sein mögen, für die Entwicklung des Landes als Gesamtprojekt aber nicht immer die beste Lösung sind. Und deshalb habe ich diesen Punkt aufgenommen, weil eben in der Interpellationsbeantwortung genau darauf hätte geachtet werden müssen und Korrekturmechanismen hätten überlegt werden müssen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Wir sind ja die 25 Landtagsabgeordneten. Und ich muss hier drinnen schon feststellen, wenn ich so die De-batte mitverfolge, zum Teil wird dieses Mandat eher als Gemeindeabgeordnete interpretiert. Mir kommt hier die Sichtweise des Landes viel zu kurz, das muss ich Ihnen offen und ehrlich zugestehen. Mir kommt fast vor, wenn ich so die letzte Legislaturperiode betrachte, diese hätte gar nicht stattgefunden. Kommen wir zu dieser Interpellationsbeantwortung: In der Zusammenfassung sagt die Regierung selbst, ja, die Gemeinden hätten eine langfristige Planungssicherheit erhalten. Wer trägt denn dieses Risiko für diese langfristige Planungssicherheit? Gretchenfrage. Das ist das Land. Und wenn man dieses System schon so gut findet, dann muss man diesem Land eben auch die entsprechenden Finanzen geben oder man wird wieder sparen müssen. Die nächste Wirtschaftsflaute wird kommen, die Steuererträge werden einbrechen, das Land wird diesen Finanzbedarf via Finanzausgleich sicherstellen müssen. Da können Sie dann zum Bürger gehen und bei ihm wieder den OKP-Staatsbeitrag senken. Ich bin da schon enttäuscht, wenn man hier zu sehr die Position der Gemeinden einbringt und viel zu wenig die Sicht des Landes. Auch in der Zusammenfassung, weitere Aufgabenentflechtung: Ich sage es Ihnen deutsch und deutlich: Es braucht keine weiteren Aufgabenentflechtungen. Bei den jetzigen Aufgabenverteilungen sind die Finanzen schlicht und einfach falsch verteilt. So trivial ist es. Soll nicht heissen, dass man nicht weitere Aufgaben entflechten kann, aber bei der jetzigen Aufgabenverteilung sind die Finanzen falsch verteilt. Wer auf diesem Niveau Staat spielt, der lebt relativ gefährlich, das sage ich Ihnen. Die elf Töchter leben relativ gut, die Gemeinden, und das Land befindet sich in einem Dauersparmodus. Mir kommt fast vor, es ist wie eine Fussballmannschaft, die zwar ein schönes Stadion hat, aber ihr fehlt die Mannschaft. Sie wissen ja, was mit solchen Fussballmannschaften passiert, die steigen ab und zu ab. Das können wir uns als Land nicht erlauben nach meinem Dafürhalten. Dann zu diesem horizontalen Finanzausgleich der Stiftung Zukunft.li. Den sehe ich weniger, denn ich möchte nicht, dass die Finanzausgleichsgemeinden zu Bittstellern der finanzstarken Gemeinden werden. Von diesem horizontalen Finanzausgleich halte ich nicht viel. Wie gesagt, primär sind die Finanzzuweisungen anzupassen und erst in einer nächsten Phase der Finanzausgleich. Entsprechende Sachen führt dann nämlich auch die Regierung aus, Seite 10, 11: Die Regierung sagt, ja, die Gemeinden müssten in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben ausreichend wahrnehmen zu können. Ja, muss das das Land nicht? Müssen nur die Gemeinden ihre Aufgaben wahrnehmen? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Und jetzt hat man noch die Ideen, nachdem man eben merkt, dass in einer direkten Demokratie es nicht sehr angenehm ist, wenn man dauernd Referenden hat, dann soll doch zukünftig das Land auch die Brücken, die Kletterhalle und alle anderen Sachen auch noch finanzieren. Wie gesagt, kein Problem, da werden Sie dem Land auch das Geld geben müssen. Diese Fünfer-und-Weggli-Politik geht nicht auf.Nochmals zu diesem Risiko, welches das Land trägt. Das führt die Regierung auf Seite 11 eben auch aus: Mit dem neuen Finanzausgleich wurde das Risiko von den Gemeinden zum Land verschoben. Und ich sage es jetzt wieder: Die nächste Wirtschaftsflaute wird kommen, die Steuererträge werden einbrechen und das Land wird diesen Mindestfinanzbedarf gewährleisten müssen. Sie können sich dann vorstellen, wie die Landesrechnung aussieht in diesem Jahr - wenig schwarz, sehr rot wird sie dann aussehen. Dann zu den Diagrammen in dieser Interpellationsbeantwortung, Seite 13, 14: Da geht es um die Einnahmensituation. Da sehen wir schon einmal, die Diagramme sehen ja alle genau gleich aus. Nur, wenn man sich dann die Beschriftung der Skalen betrachtet, stellt man gleich einmal fest, ja, was bei den meisten Gemeinden mit CHF 40 Mio. abgeht, braucht bei gewissen Gemeinden eben eine Skala von CHF 70 Mio. Diese Diagramme sind vielleicht ein wenig unglücklich. Man hätte mitunter die Skalen eben gleich darstellen sollen, dann wäre es sofort aufgefallen, was hier abgeht.Dann zu den Diagrammen auf Seite 16 ff.: Da spielt sich natürlich genau das Gleiche ab. Gerade wenn wir uns den Deckungsüberschuss ansehen. Die einen brauchen CHF 500 Mio. maximal, die andern kommen mit CHF 80 Mio. aus. Und wenn wir uns dann das Diagramm bei der Gemeinde Vaduz ansehen: Entwicklung cirka für die Jahre 2011 bis 2016: plus CHF 100 Mio. Was hat das Land in dieser Zeit gemacht? Gespart und nochmals gespart und noch minus gemacht in dieser Zeit. Es ist zwar noch ein Sondereffekt darin, das weiss ich schon. Aber wie gesagt, wie wollen Sie das dem Bürger nochmals erklären. Ich werde es dem Bürger nicht erklären müssen, das kann ich Ihnen heute schon sagen.Übrigens ein Vorschlag: Wie könnte man diese CHF 500 Mio. investieren? Die Gemeinde Vaduz könnte für ihre 5'421 Bürger für 24 Jahre die OKP-Prämie übernehmen. 24 Jahre für die 5'421 Bürger, dann wären die CHF 500 Mio. weg. Ich weiss nur nicht, was dann die Balzner und die Ruggeller und Triesenberger zu solchen Ideen sagen. Man kann natürlich als Landtag auch hier zusehen und zuwarten. Wie gesagt: Wir sind Landtagsabgeordnete, nicht Gemeindeabgeordnete. Das sollten wir uns hier schon hinter die Ohren schreiben, das wäre kein Luxus. Dann noch zur Seite 20, ich zitiere kurz: «So führte die Übernahme des Risikos durch das Land dazu, dass die Gemeinden auch in Zeiten geringerer Steuererträge positive Resultate verzeichnen konnten.» Da sind wir genau wieder bei diesem Punkt: Im Endeffekt liegt das Risiko beim Land und die Gemeinden, zumindest die Finanzausgleichsgemeinden, werden hier grundsätzlich schadlos gehalten. Das ist natürlich sehr schön für die Gemeinden, aber für das Land ist das ein Zustand, der nicht sehr gut ist, ausser man gibt eben dem Land die notwendigen Reserven, damit das Land auch diese Aufgaben erfüllen kann. Wie gesagt, ich vermisse hier drinnen primär den Blick für die Anliegen des Landes. Und im gleichen Kontext geht es im Prinzip auch auf Seite 29 weiter bei der Beantwortung zur Frage 7, ich zitiere ebenfalls kurz: «Wie bereits ausgeführt wurde, kann die Festlegung eines Finanzzuweisungssystems an die Gemeinden nicht unabhängig von den von ihnen zu erbringenden Aufgaben betrachtet werden.» Das sehe ich anders, wie gesagt: Bei den jetzigen Aufgabenverteilungen sind die Finanzen falsch verteilt. Im Prinzip muss man einfach jetzt einmal die Finanzen neu verteilen und nicht hier auf Zeit spielen und sagen, ja, wir werden dann irgendwann in Zukunft diese Aufgaben neu verteilen. Dann werden wir noch lange keine Lösung haben. Da habe ich grösste Bedenken. Und wie gesagt, die nächste Wirtschaftsflaute wird kommen, die Steuererträge werden einbrechen und dann werden wir zusehen müssen, wie wir den Landeshaushalt im Lot halten, Betonung auf «Land». Das ist unsere Aufgabe als Landtagsabgeordnete. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte eigentlich nur zwei ganz grundsätzliche Bemerkungen machen. Und zwar erst einmal zum Thema Interpellation. Was ist eine Interpellation? Eine Interpellation ist ein Instrument, das die Regierung auffordert, und so steht es in unserer Geschäftsordnung, über einen Gegenstand der Landesverwaltung Auskunft zu erteilen. Da kann ich mich jetzt an eine Interpellation zum späteren Schulbeginn erinnern. Die wurde gemacht und da hat die Regierung Auskunft gegeben. Die Interpellanten waren sehr unzufrieden mit den Antworten, weil sie sich eigentlich erhofft hatten, dass mit dieser Interpellationsbeantwortung auch ein späterer Schulbeginn eingeführt wird. Und mich erinnert jetzt diese Diskussion ein bisschen an diese damalige Interpellationsbeantwortung. Wenn man weiss, was man möchte, wenn man genau weiss, in welche Richtung es gehen soll, dann würde ich keine Interpellation stellen, sondern eine Motion machen und dann auch der Regierung einen klaren Auftrag geben. Ich habe jetzt einfach so das Gefühl bekommen beim Zuhören, dass eigentlich die meisten genau wissen, in welche Richtung es gehen sollte. Und dann scheint mir eine Interpellation das falsche Instrument. Denn hier möchte man einfach allgemein Auskunft erhalten. Man kann natürlich feststellen, dass man mit dieser Auskunft nicht zufrieden ist - völlig klar, das ist ja logisch. Aber ich denke, da muss man sich überlegen: Eine Interpellation möchte einfach einmal Auskünfte einholen.
Das Zweite ist und das hat jetzt der Abg. Wendelin Lampert auch schon gesagt. Alle haben eigentlich festgestellt, dass man momentan über das Ziel hinausschiesst oder dass die Ziele übertroffen werden. Das hat auch die Stiftung Zukunft.li in ihrer Zusammenfassung auf der Seite 76 festgestellt, dass die Zielsetzungen jedoch übertroffen werden und dass bei der Mehrzahl der Gemeinden, selbst bei Festlegung der gesetzlich tiefstmöglichen Steuerzuschläge, die Reserven aufgebaut werden. Diese Aussage der Stiftung Zukunft.li wird eigentlich auch durch die Grafiken auf den Seiten 16, 17 und 18 bestätigt. Wendelin Lampert hat das auch gesagt. Es ist feststellbar, dass die Gemeinden im betrachteten Zeitraum von 2008 bis 2016 positive Ergebnisse erzielen konnten - mit einzelnen Ausnahmen. Und auch auf der Seite 19 steht im Bericht und Antrag, dass im Total sämtlicher Gemeinden seit der Einführung des neuen Finanzzuweisungssystems in jedem Jahr positive Ergebnisse und eine stetige Zunahme der Reserven festgestellt werden kann. Und das scheint mir schon sehr erstaunlich, auch wenn das erfreulich ist, dass die Gemeinden ihre Reserven erhöhen können, obwohl in dieser Zeit der k-Faktor angepasst wurde und deutlich weniger Geld zugesprochen wurde. Der Abg. Rainer Beck hat das gesagt, minus CHF 50 Mio - und trotzdem sind in diesem Zeitraum die Reserven erhöht worden und gleichzeitig hat der Staat in dieser Zeit tiefrote Zahlen geschrieben, tiefrote Zahlen. Ich kann mich an drei Massnahmenpakete erinnern, an Diskussionen hier. Wir haben über - ich sage es, bitte nicht falsch verstehen - lächerliche 10'000-Franken-Beiträge an Organisationen gestritten. Und wenn man jetzt diese Grafiken sieht und das Gesamte betrachtet, dann scheint mir schon ein Handlungsbedarf zu bestehen. Wie dieser jetzt genau aussieht, kann ich nicht sagen. Aber ich denke, es ist dringend notwendig, dass wir hier mit der Staatsbrille, mit der Landtagsbrille, dieses Thema angehen und auch für den Staat schauen, damit diese Ungleichgewichtung irgendwie aufgehoben wird. Und das scheint mir ein wichtiges Anliegen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen zusammen. Ich möchte ergänzend kurz auf Punkte eingehen, welche mir wichtig erscheinen. Die Diagramme in der Interpellationsbeantwortung zeigen, dass beim derzeitigen System Ungleichheiten bestehen. In Balzers fragt man sich beispielsweise, ob man sich eine Kita oder Tagesstrukturen leisten kann, während in Vaduz jährlich zusätzliche Finanzreserven im zweistelligen Millionenbereich gebildet werden können. Meines Erachtens sollte auch eine Aufgabenentflechtung zwischen den Gemeinden und dem Land weiter geprüft werden. Die Zuordnung der Aufgaben muss nach dem erfolgen, wer die Aufgaben besser steuern beziehungsweise bewältigen kann. Es wäre nicht förderlich, Aufgaben völlig unterschiedlicher Art neu beispielsweise den Staatsebenen zuzuordnen, weil damit die finanzielle Belastung jeweils gleich bliebe. Es muss genau überprüft werden, welche Aufgabenentflechtungen sinnvoll sind. Generell sollten auch die Gemeinden keine Mitzahlungspflichten haben für Aufgaben, die sie überhaupt nicht beeinflussen können, wie zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder bei Lehrerlöhnen. Eine Aufteilung Hälfte-Hälfte ist meines Erachtens unnötiger administrativer Aufwand. Dabei gilt für mich auch hier: Wer die Aufgaben hat, muss auch die Finanzmittel dazu erhalten. Der k-Faktor für die Berechnung des Mindestbedarfs wurde von 0,87 auf 0,71 reduziert. Bis 2019 soll er nun dort bleiben. Was kommt nachher? Jede Reduktion des Faktors führt zu tieferen Einnahmen für die finanzschwächeren Gemeinden, also den Finanzausgleichsgemeinden. Das System führt also dazu, dass die Schere zwischen den Gemeinden grösser statt kleiner wird, was meines Erachtens nicht gewünscht sein kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte nur ein kurzes Zwischenfazit abgeben. Ich halte das für eine ausgesprochen interessante, gute und wertvolle Diskussion. Ich glaube, es besteht Einigkeit, es muss etwas getan werden. Ich habe von niemandem gehört, dass es so bleiben soll, wie es ist. Ob es nun ein horizontaler Finanzausgleich ist, ob es Modifikationen am bestehenden System sind, ich glaube, es ist wie gestern bei der Aktuellen Stunde: Wir werden am Schluss nicht die Sicherheit haben, die richtige Lösung zu finden. Ich möchte am Schluss dieser Debatte einfach die Sicherheit haben, dass die Regierung und wir als Landtag - und nicht als Gemeindepolitiker, sondern als Landtag - an dieser Sache dran bleiben. Der Kollege Kaiser hat es für mich eigentlich treffend auf den Punkt gebracht. Es schwankt zwischen Anlagenotstand in Vaduz und Finanzierungsnotstand für laufende Ausgaben in anderen Gemeinden. Und das auf den wenigen Quadratkilometern, die unser Land zu bieten hat, das darf es einfach nicht sein.Ein Punkt: Fehlentwicklungen in der Wirtschaftsansiedlung. Ich gebe auch jenen recht, die sagen, es sollte nicht sein, dass man sich gegenseitig konkurrenziert. Es sollte letztendlich egal sein, in welcher Gemeinde des Landes sich ein Wirtschaftsunternehmen ansiedelt. Das umso mehr, als dass wir Gemeinden haben, die an diesem Wettbewerb gar nicht teilnehmen können. Die Gemeinde Triesenberg wird nie eine Chance haben, einen Industriebetrieb anzusiedeln. Es wird sich keine Bank und kein grosser Finanzintermediär im Hinterschellenberg ansiedeln. Und das muss einfach ausgeglichen werden. Da sind gewisse Gemeinden aufgrund von Topografie, aufgrund von Geschichte, aufgrund des Hauptortvorteils einfach begünstigt. Und das muss irgendwo ausgeglichen werden. Ich denke, ob das dann im Wege einer Aufteilung der Ertragssteuern möglich ist, das muss auch diskutiert werden - es kann sein, ich habe es auch nicht ausgeschlossen. Aber ich sage nochmals: Es muss ausgesprochen gut austariert sein. Wenn die ganzen Ertragssteuern, zum Beispiel nach Einwohnern aufgeteilt werden, dann werden einige Gemeinden die Lust verlieren, Ansiedlung zu betreiben, und andere, die es gar nicht können, werden auch keinen Vorteil daraus ziehen. Also, wie gesagt, man muss dort sehr sehr gut aufpassen, wie man es macht. Es geht einfach darum, dass wir diese Diskussionen fortführen. Zur Vereinheitlichung des Gemeindesteuerzuschlages: Da geht es nicht nur oder eigentlich nur untergeordnet um Steuerwettbewerb, sondern es geht darum, wie viel Steuern muss eine Gemeinde einheben, um ihre Aufgaben gegenüber der Einwohnerschaft wahrnehmen zu können. Und ist es dann in Ordnung, wenn ich in Schaan mit einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% eine besser ausgestattete Infrastruktur zur Verfügung kriege als mein Kollege, der in Triesenberg wohnt und 200% zahlt. Ist das dann in Ordnung? Ich glaube halt eben nicht. Aber ich glaube auch nicht, dass es mit einer Vereinheitlichung des Gemeindesteuerzuschlages zu machen ist. Was wäre? Wir müssten den Gemeindesteuerzuschlag nach oben anpassen. Es kann doch nicht sein, dass wir dann sagen, okay, es wird überall 150% bezahlt. Es gibt gewisse Gemeinden, die es sich dann gar nichts mehr leisten können. Und in Schaan wird 200% bezahlt, um noch mehr Gelder auf die Halde zu legen. Das kann dann einfach auch nicht der Weg sein.Ob es ein horizontaler oder ein vertikaler Finanzausgleich sein soll - wir müssen es einfach weiterdiskutieren. Was sicher nicht der Fall ist: Dass Gemeinden bei einem horizontalen Finanzausgleich zum Bittsteller werden. Wesentliches Merkmal des horizontalen Finanzausgleichs ist, dass man Ressourcen definiert. Ressourcen, die zu einem Standortvorteil führen, Ressourcen, die man sich nicht selbst erarbeitet hat, die führen zu einem gewissen Malus; Lasten, die man hat, die man nicht selbst verursacht hat, die führen zu einem gewissen Bonus. Diese Ressourcen und diese Lasten müssen definiert werden. Und die Stiftung Zukunft.li sagt richtig, das ist eine Aufgabe der Politik, welches diese Ressourcen, welches diese Lasten sind und wie sie zu gewichten sind. Letztendlich geht es unter Umständen auch ein Stück weit darum, das Land ein bisschen aus seiner Verantwortung zu entlassen. Wenn man die Zweckartikel der kantonalen schweizerischen Finanzausgleichsgesetze anschaut, da schreibt zum Beispiel Zürich, und das wäre ein Ansatz, dort steht im Finanzausgleichsgesetz zum Finanzausgleich: «Er beschränkt sich auf die Verminderung jener Unterschiede in den finanziellen Verhältnissen der Gemeinden, die diese nicht beeinflussen können.» Das ist für mich ein Stück weit der Weg. Aber wie sagt, diese Diskussionen werden nicht heute beendet sein. Ich freue mich auch auf die Aussagen des Herrn Regierungschefs, der jetzt schon zwei Stunden bald fleissig notieren musste. Wie gesagt, bleiben wir doch in der Diskussion.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle für eine kurze Pause bis 10:45 Uhr unterbrechen. Vielen Dank. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:30 bis 10:45 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir fahren mit unseren Beratungen zu Traktandum 7, Interpellationsbeantwortung Finanzausgleich, fort.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Nachdem ich direkt angesprochen wurde, möchte ich doch noch etwas dazu sagen. Zuerst zum Abg. Wolfgang Marxer betreffend die Gemeindeautonomie, auch in Sachen Steuerzuschlag. Die ist jetzt schon eingeschränkt, zwischen 150 und 250% darf der Gemeindesteuerzuschlag betragen. Was man auch feststellen kann in den Gemeinden, ist, dass es keinen Steuerwettbewerb gibt. Mir ist kein Umzug bekannt, bei dem wegen des Steuerzuschlags ein Wohnsitzwechsel vorgenommen worden wäre.Dann noch zum Abg. Wendelin Lampert: Eine Aufgabenentflechtung kann nur gemeinsam mit der Anpassung des Finanzausgleichs vorgenommen werden, damit die Verschiebungen auch einigermassen ausgeglichen werden können. Das Gefälle zwischen den Gemeinden, was die Steuerkraft angeht, ist einfach zu gross. Die Belastungen wären wahrscheinlich für kleinere Gemeinden nicht tragbar. Das kann man also nur gemeinsam machen, eine Aufgabenentflechtung muss mit dem Finanzausgleich zusammen umgesetzt werden.Und noch zum Abg. Eugen Nägele: Ich denke, man darf den Gemeinden keinen Vorwurf machen, wenn sie ihren Haushalt ausgeglichen führen. Das neue Finanzausgleichssystem seit zehn Jahren ist eine grosse Hilfe für die Gemeinden. Die Erträge kann man sehr genau und sehr gut planen, was die Gemeinden daraufhin natürlich auch machen, das heisst, die Ausgaben werden dann entsprechend den Einnahmen geplant. Die laufenden Ausgaben sind grösstenteils festgeschrieben, auch gesetzlich festgelegt. Deshalb sind die Gemeinden gut imstande, ihre Investitionen so zu verteilen, dass halt ihre Jahresrechnungen ausgeglichen sind. Und in den meisten Fällen wird ein kleiner Überschuss erzielt. Dass man das jetzt den Gemeinden vorwirft, ja, finde ich ein bisschen daneben. Es wäre gut, wenn das vielleicht auch einmal gewürdigt werden würde. Was die Gemeinden auch gemacht haben im gleichen Zug wie der Staat: Es wurden verschiedene Sparanstrengungen umgesetzt und die Kosten wurden damit auch gesenkt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte auch eine ganz kurze Replik zu den Ausführungen der Abgeordneten Wendelin Lampert und Eugen Nägele sagen. Ich möchte dezidiert festhalten, dass wir dieses Finanzausgleichssystem nur gemeinsam mit den Gemeinden diskutieren, regeln und vornehmen können. Auch wenn wir Landtagsabgeordnete sind, heisst das nicht, dass wir nur auf das Land schauen müssen. Wir sind alle auch Gemeindebürger von irgendeiner Gemeinde, und ich schätze die kleine Kommune. Die Gemeinde ist näher bei den Bürgerinnen und Bürgern. Wie ich das beobachte, ist es nicht so, dass die Gemeinden sinnlos Geld ausgeben, sonst müssen Sie mir diese Beispiele einmal nennen. Ich bin dezidiert auch für die klare Aufgabenteilung. Der Abg. Manfred Kaufmann hat es auf den Punkt gebracht, wenn er sagt: Wer die Aufgaben hat, soll dazu auch die Finanzen haben. Und dieser Aufteilung muss sich die Regierung und müssen sich die Gemeinden, muss sich vielleicht auch der Landtag genauer widmen und diese zuteilen und auch dann die Finanzen dementsprechend regeln. Wenn Sie sagen, Abg. Wendelin Lampert, die Finanzen sind falsch verteilt, dann kann man das diskutieren und das ist dann ein Aushandeln von Regierung und Gemeinden, wie die Aufgaben und wie die Finanzverteilung dann ist. Es ist auch nicht so, dass das Land am Hungertuch nagt. Ich meine, es geht auch um das Gestalten. Die Gemeinden sind da vielleicht näher bei den Bürgerinnen und Bürgern. Sie können auch näher gestalten. Sie kennen die Bedürfnisse besser. Das Land hat gemäss Finanzplan auch bald CHF 1,8 Mia. CHF 1,8 Mia. auf der hohen Kante haben ist gut und recht, ist schön, gibt eine Sicherheit, aber das hat auch nichts mit dem zu tun. Also es hat auch Gestaltungsmöglichkeiten. Und wenn jetzt noch eine Gemeinde, und da komme ich zum Abg. Eugen Nägele, noch CHF 20 Mio. bis CHF 40 Mio. auf der hohen Kante hat, das ist nicht so viel. Das heisst nicht, dass sie, auch wenn sie positive Ergebnisse schreiben, mit dem Geld verantwortungslos umgehen. Das werfe ich übrigens auch nicht der Gemeinde Vaduz vor. Sie geht mit den Finanzen mit Sicherheit sehr verantwortungsvoll um, ansonsten schreiten auch die Bürgerinnen und Bürger ein, die schon etliche Projekte, obwohl sie es hätten finanzieren können, nicht bewilligt haben. Aber sie haben einen anderen Standortvorteil. Und da komme ich zu diesen Standortvorteilen ganz kurz zu sprechen, was die Dienstleistungs- und Wirtschaftszentren anbelangt. Auch da gehe ich mit dem Abg. Christoph Wenaweser völlig einig. Das hat mit Topografie, auch mit Geografie zu tun zum Teil. Es ist sehr erstrebenswert, wenn hier viel mehr zusammengearbeitet wird. Aber ich möchte auch sagen, dass nicht eine Gemeinde bestraft werden soll, die in dieser Hinsicht sehr vorbildlich seit Jahrzehnten agiert, die Gemeinde Gamprin-Bendern, die auch die Raumplanung völlig ganz bewusst miteinbezogen hat, Räume für Wohnen geschaffen hat, Räume für Dienstleistungen und dadurch auch optimale Bedingungen geschaffen hat für die Ansiedlung von interessanten Dienstleistungszentren und Industrien. Natürlich hat Gamprin-Bendern auch eine optimale Verkehrsanbindung. Aber man sollte dann nicht Gemeinden, die da sehr kreativ, innovativ sind und eine sehr gute Gemeindeführung vorlegen, beim Finanzausgleich, ich meine, Gamprin-Bendern fällt sonst schon heraus, bestrafen.Ausführungen beziehungsweise Aussagen, wie die Gemeinden hätten sehr hohe oder zu hohe Machtbefugnisse, erscheinen mir nicht begründet und auch deplatziert. Das haben nicht Sie gesagt, Abg. Wolfgang Marxer, sondern das habe ich auch so gelesen bei der Stiftung Zukunft.li. Wenn man diese jetzt im Raum stehen lässt und einfach von Machtbefugnissen redet, dann hat man im Hintergrund das Gefühl, da würde mit der Macht, ja, schlecht umgegangen oder es würde fast diese in Bahnen gelenkt, die dem Gemeinwohl nicht gut wären. Einfach in den Raum zu stellen, die Gemeinden hätten zu viel Geld, hätten zu viel Machtbefugnisse, damit impliziert man auch oder fügt dazu, dass die Gemeinden mit dem Geld nicht sparsam, nicht sinnvoll und auch nicht nachhaltig umgehen würden. Und diesem Vorwurf möchte ich mich grundsätzlich erwehren. Und wenn ich auch hier, da und dort den Part der Gemeinde zu verstehen versuche oder einbringe, dann heisst das nicht, dass ich als Landtagsabgeordneter nicht für die Finanzen des Landes auch schaue. Hier geht es um Land und Gemeinden, und da müssen wir beide immer berücksichtigen und schauen, was die beste Aufgabenaufteilung ist. Und da bin ich ganz klar der Überzeugung, dass klare Aufgaben geteilt sein sollen und dann auch die klaren Finanzzuweisungen, und dann gibt es da und dort klare Schnittstellen, die nicht dauernd zu Diskussionen führen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Wenaweser, ich unterstütze Ihre Aussagen zur Gänze. Was Sie kurz vor der Pause ausgeführt haben, ist genau das, was auch meine Meinung ist. Nur haben Sie in Ihren Ausführungen von der gesamten Ertragssteuer gesprochen. Und das, glaube ich, schiesst über das Ziel hinaus. Und auch die Regierung spricht in ihrem Bericht und Antrag von einem Anteil an den Ertragssteuern. Wie hoch dieser Anteil ist, welche Grössenordnung der haben soll, das muss sicher genauer abgeklärt werden. Und das erwarte ich auch von der Regierung, dass dies als nächster Schritt eingeleitet wird. Hier spielt sicher auch eine Rolle, welche primären Ziele verfolgt werden sollen. Das eine ist sicher, den Steuerkraftunterschied zu reduzieren. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass dies auch notwendig ist. Aber wenn man schon diese Diskussion hat und wenn man schon Möglichkeiten auch sieht, auf die Raumplanung dementsprechend einzuwirken, dann ist das ein sekundäres Ziel, das man damit ebenfalls verfolgen kann. Und deshalb, weil es die Regierung ja auch explizit auf Seite 22 ausführt, bin ich der Ansicht, dass dieser Ansatzpunkt in erster Linie abgeklärt werden sollte, weil hier wirklich sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe erledigt werden könnten. Und deshalb hoffe ich, dass hier sofort auch Arbeiten in diese Richtung eingeleitet werden. Dann auch noch kurz eine Replik zu den Aussagen des Abg. Wendelin Lampert: Auch seine Ansicht in Bezug auf die Aufgabenentflechtung teile ich ausdrücklich. Ich bin auch der Ansicht, dass das primäre Problem momentan nicht die Aufgabenverteilung oder die Aufgabenentflechtung ist, sondern der Steuerkraftunterschied. Und ich sehe bei der Aufgabenentflechtung wirklich weniger eine Dringlichkeit, aktiv zu werden, zumal ich auch der Ansicht bin, dass hier einiges bei uns im Land auch gut funktioniert. Und wenn es gewisse Bereiche gibt, die Verbesserungspotenzial haben, dann bin ich sicher nicht abgeneigt, dass auch diese genauer evaluiert werden. Jedoch finde ich das im Moment nicht das primäre Ziel und die primäre Handlungsoption, sondern bei mir ist es wirklich der Steuerkraftunterschied und die Möglichkeiten, welche sich dort auch auf eine Anpassung der Raumordnung ergeben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte vielleicht einmal generell anmerken, dass wir nach der Phase, in der wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung kommentieren, nun in eine Phase kommen, in der wir uns gegenseitig unsere Kommentare kommentieren. Ich meine, das schiesst ein bisschen über das Ziel der Behandlung einer Interpellationsbeantwortung hinaus. Ich würde dann sehr gerne auch einmal die Regierung hören. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich denke schon, dass wir hier eine interessante Diskussion führen und dass die auch notwendig ist. Und ich denke auch, dass die Debatte und die Anliegen von der Regierung auch erkannt werden, so hoffe ich zumindest. Zum Abg. Eugen Nägele vielleicht noch: Die Unterschiede von Postulaten, Interpellationen und Motionen wurden uns gestern aufgezeigt. Und ich denke hier, dass das Instrument der Interpellation richtig war, dies etwas breiter abklären zu können.Und zum Abg. Wendelin Lampert: Sie sollten hier vielleicht einen oder zwei Hüte mehr tragen als vielleicht nur die erwähnte Staatsbrille, denn Sie wurden ja auch mit einem Glanzresultat der Bürger in der Gemeinde Triesenberg gewählt. Und wenn Sie hier den Hut des Vorstehers anhätten, der im Besucherraum sitzt, dann wären Ihre Aussagen etwas differenzierter ausgefallen, denke ich. Ich denke, wir müssen die finanzpolitischen Aufgaben ganzheitlich betrachten und da genügt es nicht, wenn nur eine Brille vom Staat oder nur eine Brille mit der Sichtweise der Gemeinde getragen wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte keineswegs gesagt haben, dass diese Diskussion nicht interessant ist. Ich meine nur, wir sollten uns mit der Interpellationsbeantwortung der Regierung befassen und vielleicht ein bisschen weniger mit den Kommentaren dazu. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, ich höre Ihr Votum, aber, ich halte mich nicht daran.Landtagspräsident Albert Frick
Das bin ich mir gewohnt. Abg. Eugen Nägele
Ich möchte trotzdem noch einen Kommentar zum Abg. Rainer Beck abgeben. Ich bin froh um Ihr Votum. Ich bin wirklich froh, dass Sie das gesagt haben. Es war nicht meine Absicht, die Gemeinden zu kritisieren, ganz im Gegenteil: Ich denke, die Gemeinden machen wirklich sehr gute Arbeit. Ich habe nicht Einblick in alle Gemeinden, wäre auch anmassend, aber ich kenne ein, zwei, drei Gemeinden gut. Dort wird sehr, sehr gut gearbeitet. In meinem Votum, wenn das jetzt so hinübergekommen ist, dann nehme ich das in dem Sinne zurück. Das war nicht meine Absicht. Ich möchte sogar löblich erwähnen, dass die Zusammenarbeit der Gemeinden Schaan und Planken in gewissen Bereichen als Vorbild für andere Gemeinden dienen sollte. Ich denke, wenn alle Gemeinden versuchen würden, Synergien zu finden und die dann auch umzusetzen, könnte man auch in vielen Bereichen noch Einsparungen, sinnvolle Einsparungen, erzielen. Also das wird gut gemacht. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich versuche, mich kurz zu halten. Herr Abg. Batliner, ich möchte nur etwas noch klarstellen, danke auch für Ihr Votum: Ich habe vor dem Extrembeispiel, 100% der Ertragssteuern zu verteilen, sogar gewarnt. Das wäre das Allergefährlichste, was wir tun könnten. Und ich wiederhole noch einmal: Die Folge dessen wäre: Ertragssteuerstarke Gemeinden würden keine wirtschaftspolitischen Massnahmen mehr setzen, Ertragssteuern gehen zurück; Ertragssteuerschwache Gemeinden, die strukturell schon benachteiligt sind oder topografisch, die können in diesen Wettbewerb gar nicht einsteigen, können das Steuersubstrat nicht substituieren. Also das ist für mich die gefährlichste Variante. Es ist nicht meine bevorzugte, sondern diejenige, vor der ich am aller ausdrücklichsten warne. Und ich sage einfach: Wenn es eine Lösung sein sollte, Ertragssteuer anders zu verteilen, dann muss es sehr, sehr sorgfältig austariert werden, um nicht in diese Gefahr zu geraten, die ich schildere. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur einige Anmerkungen: Ich habe die Gemeinden nicht kritisiert, wenn das so rübergekommen ist. Ich habe eher den Landtag kritisiert, dass er zu sehr die Brille der Gemeinden anhat. Das mag sein. Ich kann Ihnen sogar sagen, dass die Gemeinden einen sehr guten Job machen. Nehmen wir als Paradebeispiel die staatliche Pensionskasse. Die Gemeinden haben ihre Pensionskasse mit Steuergeldern ausfinanziert und sind aus der Kasse ausgetreten. Da kann ich die Gemeinden nur beglückwünschen und da muss ich sie auch loben. Aber es braucht natürlich Gelder, es braucht Finanzzuweisungen, es braucht Finanzausgleich, es braucht Steuergelder. Also wie gesagt, keine Kritik an den Gemeinden, die machen einen guten Job. Eher war das schon die Kritik am Landtag, der halt doch eher den Blick des Landes haben muss. Und wenn man den Blick eben nicht hat, dann wird man bei der nächsten Wirtschaftsflaute, bei den nächsten Einbrüchen der Steuererträge hier drinnen wieder sparen müssen. Und das wird dann eben auch die Triesenberger Bürger treffen. Wenn wir hier wieder den OKP-Staatsbeitrag senken, dann bezahlt auch jeder Triesenberger mehr Krankenkassenprämie, auch jeder Balzner übrigens, auch jeder Ruggeller. Und das müssen Sie einfach wissen. Und zu dem Punkt wird es kommen. Und ich spreche ganz bewusst nicht vom Finanzausgleich, ich spreche von Finanzzuweisungen. Und bei den Finanzzuweisungen sehe ich halt primär die Gemeinden in der Pflicht, die zurzeit, wenn man sich diese Diagramme so betrachtet, anscheinend im Geld schwimmen. Wir haben es ja gehört, der Abg. Johannes Kaiser hat es ja sogar gesagt: Es gibt Gemeinden, die sich überlegen müssen, ein Depot anzulegen, damit sie das Geld da hineinbuxieren können, da sie sonst noch Negativzinsen zahlen auf ihrem Konto, weil es einfach zu viel ist. Und ich habe ja in meinem Beispiel auch gesagt: 24 Jahre könnte die Gemeinde Vaduz für ihre 5'421 Bürger die OKP-Prämien bezahlen - 24 Jahre für alle 5'421 Bürger. Wir können jetzt hier drinnen zusehen und hier debattieren, wichtiger wäre zu handeln. Und zu handeln, heisst, es geht mir nicht um den Finanzausgleich, es geht mir um die Finanzzuweisungen. Da wäre der erste Ansatzpunkt. Ich habe einfach Angst, wenn wir jetzt über die Aufgabenentflechtungen diskutieren, dann geht es zu lange. Diese Zeit haben wir nicht. Glauben Sie mir das. Wir werden zusehen müssen als Landtag, dass das Land zu gewissen Mehreinnahmen kommt, ansonsten geht dann die Sache schief raus. Aber ich biete dann auch keine Hand hier, irgendwelche Sparanstrengungen zu unterstützen. Das kann ich heute schon sagen. Sollte ich noch hier drinnen sitzen, bin ich dann nicht bereit. Denn wer heute eben diesen Weg nicht mitgeht, der trägt im Endeffekt die Schuld, und zwar von Balzers bis Ruggell: OKP-Prämie lässt grüssen. Und da sollten Sie tunlichst den Blick für das Land an den Tag legen. Das wäre kein Luxus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort an die Regierung. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vorab bedanke ich mich für diese sehr interessante und wertvolle Diskussion. Die zum Teil geäusserte Kritik nehme ich natürlich zur Kenntnis. Aber Sie können sich vorstellen, dass ich dies doch grundsätzlich anders sehe. Aus meiner Sicht haben wir die Fragen ausführlich beantwortet. Und wenn die Antwort nicht gefällt oder eine andere Ansicht vertreten wird, dann ist das nicht der Qualität der Beantwortung zuzuschreiben. Ich möchte zuerst einige grundlegende Aussagen im Hinblick auf die Diskussion machen. Zielsetzung des Finanzausgleichs: Hier geht es ganz klar darum, dass die Gemeinden mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dies ist sicherzustellen, damit sie ihre Aufgaben auch finanzieren können. Und dieses Ziel wurde erreicht. Ebenfalls wurde vom Gesetzgeber bewusst festgehalten, dass die Gemeinden eine Planungssicherheit haben sollen und das finanzielle Risiko beim Land liegt. Ein weiteres Anliegen ist mir, nochmals darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Massnahmenpakete I bis III die Gemeinden ihren Beitrag geleistet haben. Also wenn ich die Diskussion so mithöre und mitverfolge, dann bekommt man als Aussenstehender den Eindruck, dass nur der Staat gespart hätte und die Gemeinden nicht zur Kasse gebeten worden sind. Die Gemeinden haben CHF 50 Mio. an diesen Sanierungsmassnahmen beigetragen. Und in diesem Zusammenhang wurden ja diverse Anpassungen an den gesetzlichen Grundlagen vorgenommen. Die Thematik Aufgabenentflechtung wurde mehrfach angesprochen. Und hier möchte ich auch auf die Seite 10 verweisen: «Entgegen dem Vorschlag der Regierung beschloss der Landtag im Rahmen dieser Aufgabenentflechtung ausserdem an der gemeinsamen Verantwortung und Finanzierung für die stationäre Alterspflege festzuhalten. Damit wurde die ursprünglich ausbalancierte Finanzierungsaufteilung zwischen Land und Gemeinden zu Lasten des Landes verschoben, was damals», das war vor rund zehn Jahren, «mit einer Mehrbelastung von CHF 2,2 Mio. beziffert wurde und heute deutlich höher liegt.» Die Regierung hat damals schon einen anderen Vorschlag gemacht. Dem ist der Landtag nicht gefolgt. Weiters möchte ich nochmals auf die kürzlich stattgefundene Diskussion - kürzlich heisst vor zwei Jahren - hinweisen. Anfang Januar 2015 hat sich die Regierung mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Aufgabenentflechtung mit den Gemeinden befasst, und dabei wurde festgehalten, dass eine Entflechtung dort nicht zielführend ist, wo in den Gemeinden operative Strukturen aufgebaut werden müssten. So zum Beispiel im Bereich der Sozialhilfe, in welchem das ASD, das Amt für Soziale Dienste, nebst der reinen finanziellen Unterstützung von Klienten auch weiter gehende Betreuungsaufgaben übernimmt. In anderen Bereichen sollte die Entflechtungsdiskussion jedoch weitergeführt werden, um, wo sinnvoll und möglich, klare Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortlichkeiten zu schaffen. Im Speziellen sollte den Gemeinden vorgeschlagen werden, dass das Land die Aufwendungen bei den Ergänzungsleis-tungen inklusive Pflegegeld zur Gänze übernehmen könnte, den Gemeinden im Gegenzug die Aufgabenbereiche der stationären Alterspflege und der Familienhilfe zufielen.Und dann zu den Rückmeldungen der Gemeinden: Der beschriebene Vorschlag der Regierung wurde seitens der Gemeinden an der Vorsteherkonferenz von Ende Januar 2015 besprochen. Die Gemeindevertreter fassten die Rückmeldungen der Arbeitsgruppensitzung vom Februar 2015 wie folgt zusammen: Weitere Entflechtungsschritte stehen für die Gemeinden nicht im Vordergrund. An dieser Stelle sei auch daran erinnert, dass die Initiative für eine zweite Entflechtungsrunde von den Gemeinden kam. Als Argument wurde unter anderem angeführt, dass das Land als Gesetzgeber auch in den diskutierten Bereichen Regelungen treffen kann, welche direkt oder indirekt eine Auswirkung auf den Verantwortungsbereich der Gemeinden haben können. Das zeigt, dass die Regierung sehr wohl gewillt ist und auch gewillt war, hier weitere Schritte betreffend Aufgabenentflechtung anzustossen. Die Gemeinden respektive die Vorsteherkonferenz hat der Regierung jedoch eine klare Absage erteilt.Für mich stellt sich auch die Frage, wo denn schlussendlich der Mehrwert bleibt bei einem neuen Finanzausgleich, denn auch heute wird bereits ein Ausgleich geschaffen. Das darf man einfach nicht vergessen. Der Reservenausbau erfolgt ja primär bei den Nichtfinanzausgleichsgemeinden. Und hier muss man sich auch bewusst sein, dass obwohl Vaduz bereits jetzt schon einen erheblichen Abstrich in Kauf nehmen muss bei den Ertragssteuern, dennoch massive Reserven aufbauen kann. Also dies muss immer wieder berücksichtigt werden. Wir haben das Thema, wie es der Abg. Wendelin Lampert schon ausgeführt hat: Finanzzuweisung und Finanzausgleich.Hier diskutieren wir primär über die Thematik in Vaduz und Schaan, und dabei geht es um die Finanzzuweisung. Vaduz wurde bereits schon entsprechend bestraft, indem eben der Anteil der Ertragssteuer deutlich eingeschränkt ist. Das heisst aber nicht, dass hier nicht weitere Möglichkeiten vorhanden sind. Und hier komme ich dann auf die Ausführungen der Regierung auf Seite 22 im Bericht und Antrag zu sprechen. Hier werden mögliche Varianten im Rahmen des bisherigen Systems aufgezeigt. Und ich kann Ihnen versichern, dass die Regierung gewillt ist, dieses Thema auch voranzutreiben, insbesondere auch aufgrund der heutigen Diskussion.Zum Thema horizontaler Finanzausgleich ganz kurz: Es ist auch ersichtlich, wenn man die Studie der Stiftung Zukunft.li anschaut, dass dieser horizontale Finanzausgleich doch komplexe Fragen aufwirft. Und im Endeffekt wird das Problem der unterschiedlichen Finanzkraft eben nicht gelöst, es wird zum Teil abgemildert, aber es wird nicht in dem Sinne gelöst.Zum Lastenausgleich, der auch angesprochen wird: Hier kann man festhalten, dass die Lasten doch sehr stark korrelieren mit der Anzahl Einwohner. Und auch dieses Kriterium ist ja bereits heute im Finanzausgleich auf Stufe 2 bereits berücksichtigt.Ich habe es schon kurz angesprochen. Die zentrale Frage, die sich auch aufgrund der Diskussion stellt, ist ja, wo denn eigentlich das Problem liegt. Liegt es bei der Finanzierung der Gemeinden? Ich denke nicht. Liegt es bei der Aufgabenzuteilung? Nur zum Teil. Primär geht es um die hohe Reservenbildung von Vaduz und Schaan. Und wie gesagt, haben wir hier entsprechende Ansätze aufgezeigt. Und wenn der Landtag der Ansicht ist, dass diese Ansätze weiter verfolgt werden sollen, das habe ich heute so vernommen, dann werden wir sicher an diesem Thema weiterarbeiten. Aber dazu braucht es keinen neuen Finanzausgleich.Auch beim Modell von Zukunft.li bestehen vor allem zwischen Finanzausgleichsgemeinden und den Nichtfinanzausgleichsgemeinden weiterhin deutliche Unterschiede. Und die Stiftung Zukunft.li attestiert, dass das bestehende System in vielen Punkten gut abschneidet. Natürlich gibt es Optimierungspotenzial. Aber muss deshalb das ganze System über den Haufen geworfen werden? Ich denke, nein. Ich möchte noch ganz kurz auf einzelne Voten der Abgeordneten eingehen. Ich habe bei diesen Ausführungen sicher viel schon beantwortet respektive ausgeführt. Dennoch ganz kurz zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben das Wort «Abwehrhaltung der Regierung» vorgebracht. Für mich ist es keine Abwehrhaltung der Regierung. Wir haben die Studie eingehend geprüft, wir haben das heutige System eingehend geprüft und haben uns auch Gedanken gemacht, wie wir das ganze System weiterentwickeln können. Und das haben wir in der Interpellationsbeantwortung entsprechend ausgeführt, bewusst nicht sehr tief mit weiterem Zahlenmaterial. Es ging ja primär um die Beantwortung der Fragen. Und aufgrund der Diskussion, wie ich schon erwähnt habe, werden wir uns sicher vertieft mit dieser Thematik auseinandersetzen.
Sie haben dann auch die Ansätze auf Seite 22 angesprochen und haben dann auch ausgeführt, dass es eben im Extremfall 100% der Ertragssteuern sein könnten, die verteilt werden. Auch der Abg. Alexander Batliner hat darauf hingewiesen. Es ist niemals das Interesse der Regierung, 100% der Ertragssteuern zu verteilen. Wir sprechen hier von einem vernünftigen Ansatz, ohne dass die Gemeinden dann das Interesse oder den Anreiz verlieren, selbst für gewisse Wirtschaftsentwicklungen zu sorgen.Zum Abg. Günter Vogt: Sie haben im Zusammenhang mit der Aufgabenentflechtung auch gewisse Projekte auf Landesebene angesprochen, wie zum Beispiel die Kletterhalle. Hier möchte ich nochmals klarstellen, dass das mit dem Finanzausgleich nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Hier geht es um einen Investitionsbeitrag für ein privates Projekt, bei dem die Regierung ein Subventionsgesuch erhalten, geprüft und dann entschieden hat, dieses Projekt zu subventionieren. Mit dem bestehenden Finanzausgleich und auch mit einem neuen Finanzausgleich hat das nichts zu tun.Dann zum Abg. Rainer Beck: Ich war schon erstaunt über Ihr Votum, dass die Gemeinden interessiert seien an weiteren Entflechtungsschritten. Ich habe ausgeführt, was die Rückmeldung vor zwei Jahren war. Ja, vielleicht hat sich die Haltung inzwischen geändert. Auf jeden Fall bin ich froh darüber. Wenn dem so ist, nehmen wir den Ball natürlich sehr gerne auf und sind auch bereit, dass wir mit den Gemeinden dieses Thema wieder aufnehmen.Der Abg. Alexander Batliner hat verschiedene Ausführungen gemacht, auch im Hinblick auf die vorgeschlagenen Massnahmen auf Seite 22. Wie bereits gesagt, wird die Regierung diese Themen weiter bearbeiten, auch aufgrund der Rückmeldungen des Landtags. Es wurde noch kurz Triesenberg erwähnt. Triesenberg hat ja heute einen Gemeindesteuerzuschlag von 150%, ist also auf dem tiefstmöglichen Niveau. Und die Gemeinde ist natürlich frei, den Gemeindesteuersatz wieder anzuheben, wenn hier Gefahr besteht, dass man die Kosten nicht decken kann.Ihre Ausführung zur Raumplanung teile ich vollumfänglich. Ich denke, es ist ein ganz wichtiges Thema. Und hier wäre eben schon wichtig, dass man sich über die Gemeindegrenzen hinaus Gedanken macht, wie sich unser Land in Zukunft weiterentwickeln soll. Der Abg. Harry Quaderer hat dann noch Fragen gestellt betreffend Aufgabenentflechtung: wie weiter? Wie ich schon ausgeführt habe, ist die Regierung bereit. Die Regierung hat vor zwei Jahren diesen Punkt nochmals aufgenommen. Sie hat von den Vorstehern eine entsprechende Antwort erhalten. Falls jetzt dann von Rainer Beck eine andere Antwort kommt, nehme ich diese natürlich sehr gerne entgegen. Zum Abg. Johannes Kaiser: Sie haben auch ausgeführt, dass die Aufgaben entflechtet werden sollen. Sie haben dann auch den Bezug gemacht zu landesweiten Projekten. Hier habe ich schon ausgeführt, dass man hier eine Unterscheidung machen muss zwischen Finanzausgleich, Finanzzuweisung und eben dem Subventionsgesetz. Dann zum zweiten Punkt: Die Regierung hat die Studie nicht mit den Gemeinden besprochen. Die Interpellationsbeantwortung wurde also auf Behördenebene gemeinsam mit dem Ministerium erstellt. Aber wir tauschen uns natürlich regelmässig mit den Gemeinden aus, insbesondere dann, wenn entsprechende Anpassungen vorgesehen sind. Sobald zum Beispiel der k-Faktor angepasst wird oder wenn es um irgendwelche Verschiebungen geht, dann ist die Regierung im Austausch mit der Vorsteherkonferenz und ist bestrebt, eine Einigung herbeizuführen. Was aber klar ist in diesem Zusammenhang: Jegliche Aufgabenverschiebung zum Land verstärkt diese Steuerkraftunterschiede. Und wenn die Steuerkraftunterschiede reduziert werden sollen, dann muss die Finanzierung vom Land hin zu den Gemeinden verschoben werden, ohne Ausgleich. Bei den Finanzausgleichsgemeinden wird dies ja entsprechend wieder ausgeglichen, bei den Nichtfinanzausgleichsgemeinden dann eben nicht.Dann komme ich noch zu den Ausführungen von Mario Wohlwend: Sie haben zweifach gesagt, das Handtuch zu werfen, bevor der Kampf begonnen hat, sei verwerflich. Ich weiss nicht, was diese Aussage soll. Diesen Vorwurf, dass die Regierung hier das Handtuch geworfen hätte, möchte ich doch mit aller Deutlichkeit zurückweisen. Sie haben dann auch die Sanierung angesprochen auf Landesebene und ausgeführt, dass die Bürger belastet werden. Wie gesagt, haben die Gemeinden CHF 50 Mio. an den Sanierungsmassnahmen beigetragen. Auch Sie haben hingewiesen auf die Projekte, wie zum Beispiel Kletterhalle und so weiter, und gesagt, dass das durch das Land finanziert werden sollte. Das führt dann natürlich genau zum Gegenteil: Das Land wird belastet und die Gemeinden werden entlastet.Und zum Schluss noch zum Abg. Wendelin Lampert: Sie haben betreffend Aufgabenentflechtung richtig gesagt, dass die Kosten falsch verteilt sind. Das ist sicher ein grosses Thema. Und ich denke, auch hier muss man bei diesen Positionen, die in Zukunft grosses Wachstumspotenzial haben, genau darauf achten, was denn die Gemeinden tragen sollen und was das Land tragen soll. Ich bin auch der Meinung, dass primär die Finanzzuweisungen anzupassen sind. Da geht es nämlich genau darum, dass man diese grossen Zuwächse in Vaduz und Schaan entsprechend in den Griff bekommt, dort abschöpfen kann und in einem zweiten Schritt dann schaut, was das für Auswirkungen hat auf den Finanzausgleich. So weit zu meinen Ausführungen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Der Herr Regierungschef hat aus einem Schreiben der Stabsstelle Finanzen an die Gemeinden zitiert. Ich möchte das gerne ergänzen, die Bereitschaft der Gemeinden betreffend eine Weiterführung der möglichen Entflechtung von Aufgaben. Da schreibt Thomas Lorenz als damaliger Stabsstellenleiter: «Ich bitte euch, die Thematik in diesem Sinne wie besprochen an der kommenden Vorsteherkonferenz zu thematisieren. Wichtig scheint mir, dass dies nicht bereits auf der Detailebene geschieht, denn im Konkreten wären noch diverse Fragen zu klären. Vielmehr erachte ich es als zielführend, die grundsätzliche Bereitschaft der Vorsteherkonferenz zu erfragen, ob die Diskussion in diesem Sinne weitergeführt werden sollen.» Und das haben die Gemeinden nicht verneint. Also die Gemeinden sind sehr daran interessiert, diese Aufgabenentflechtung weiterzuführen und bestenfalls abzuschliessen, damit man am Schluss sagen kann: Wer zahlt, befiehlt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, Herr Regierungschef, Sie haben mich hier etwas falsch verstanden. Ich habe nur versucht zu erklären, dass die Subventionierung mit dem Solidaritätsprinzip von Infrastrukturbauten mit landesweitem Interesse hier halt an seine Grenze gelangt. Ich denke, wir müssen hier einfach Ressourcenausgleich und Lastenausgleich diskutieren. Und ein möglicher Lastenausgleich könnte eine Lösung dieses Problems sein. Dies habe ich versucht zu formulieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 7 abgeschlossen. -ooOoo-