Motion zur Kostenbefreiung bei Mutterschaft der Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler und Harry Quaderer vom 6. September 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Motion zur Kostenbefreiung bei Mutterschaft der Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler und Harry Quaderer vom 6. September 2017.Wir seitens der Motionäre das Wort gewünscht? Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Mit dieser Motion zur Kostenbefreiung bei Mutterschaft wird die Regierung beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis zehn Wochen nach der Niederkunft, ähnlich zur Schweiz, für allgemeine medizinische Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von einer Kostenbeteiligung befreit. Aktuell ist bei einer Schwangerschaft in der obligatorischen Grundversicherung die Mutter für festgelegte Mutterschaftsleistungen von der Kostenbeteiligung befreit. Hingegen gelten sämtliche Komplikationen und Krankheiten vor oder nach der Geburt sowohl bei der Mutter als auch beim Kind als Krankheit, und die Mutter muss sich an den Kosten beteiligen.
Mit der Überweisung dieser Motion soll erreicht werden, dass werdende Mütter zukünftig auch bei Krankheiten und Komplikationen, die bei der Mutter oder beim Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur zehnten Woche nach der Niederkunft auftreten, von jeglichen Kostenbeteiligungen in der Grundversicherung befreit sind. Auch wenn in der Grundversicherung eine höhere Franchise vereinbart wurde, sind alle Behandlungskosten, unabhängig davon, ob durch Schwangerschaft verursacht oder nicht, in die Kostenbefreiung einzuschliessen. Die Kosten für Franchise und Selbstbehalt sollen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Geburt von der Krankenversicherung übernommen werden. Junge Menschen sollen unterstützt werden, wenn sie eine Familie gründen. Familien sind das Fundament unseres Staates und haben einen unbezahlbaren Wert. Gerade Eltern leisten mit der Übernahme von Erziehungs- und Betreuungspflichten einen grossen Beitrag für die Aufrechterhaltung unserer Sozial- und Umlagesysteme sowie für den Fortbestand unserer Wirtschaft. Mit einer Besserstellung der Mutter für die Zeit der Mutterschaft soll die Leistung, welche die Familie an die nächste Generation erbringt, gewürdigt und höher geschätzt werden. Kinder zu haben, ist für die Zukunft unseres Landes von enormer Wichtigkeit, bedeutet für die Eltern jedoch auch eine hohe finanzielle Belastung. Die Umsetzung der Motion schützt in erster Linie junge Familien bei unerwarteten Krankheiten und Komplikationen, die in der Zeit zwischen der 13. Schwangerschaftswoche und der zehnten Woche nach der Niederkunft auftreten, vor nicht geplanten Kostenbeteiligungen. Für die Gesamtheit der Prämienzahler ist diese solidarische Mutterschaftsunterstützung eine verschwindend kleine Belastung. Für die betroffene Familie bedeutet dies jedoch eine finanzielle Absicherung und kann im Krankheitsfall während oder kurz nach der Schwangerschaft eine grosse Unterstützung sein. In der Schweiz darf der Versicherer auf allgemeine Leistungen bei Krankheit ab der 13. Woche bis acht Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligungen erheben. Dabei handelt es sich um ein Zugeständnis des Gesetzgebers an die Frauen. Im Gegensatz zur Schweiz müssen sich die Mütter in Liechtenstein bei Krankheiten während der Schwangerschaft bislang an den Kosten beteiligen. Auf Nachfrage hin hat Gesundheitsminister Pedrazzini am 20. Juli 2015 bestätigt, dass zurzeit «nur die definierten Mutterschaftsleistungen (das sind die Geburtshilfe im eigentlichen Sinn, Kontrolluntersuchungen vor der Geburt sowie die Nachbetreuung durch Arzt oder Hebamme, gemäss Anhang 2 Ziff. 2.3 der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz) von der Kostenbeteiligung befreit sind. Sämtliche Komplikationen, ob vor oder nach der Geburt, gelten als Krankheit und unterliegen daher der Kostenbeteiligung. Innerhalb von zehn Wochen nach der Geburt sind die Kosten für das Kind von der Krankenkasse der Mutter zu tragen. Danach gilt das Kind als ‹eigenständiger Fall›.» Das ist auch der Unterschied zur Schweiz, dort ist das nach acht Wochen und bei uns ist das nach zehn Wochen nach der Geburt. Die Unterstützung und Absicherung der Mütter bei Mutterschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Niederkunft durch eine Befreiung von der Kostenbeteiligung und Franchise ist eine gesellschafts- und familienpolitische Massnahme, mit der junge Familien vor nicht vorhersehbaren krankheitsbedingten Kosten verschont werden, was letztlich einer Förderung der Familien entspricht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Gleich zu Beginn: Ich kann diese Motion in diesem Wortlaut nicht unterstützen, da sie weit über die Leistungen ähnlich der Schweiz, wie sie im Antrag bezeichnet wird, hinausgeht. Zudem hat einer der Motionäre bereits in der 2. Lesung des KVG im Oktober 2015 einen Zusatzantrag mit genau diesem Inhalt auch schon eingebracht. Dies ist also der zweite Versuch nun innerhalb von zwei Jahren. Das Abstimmungsergebnis war damals mit nur vier Stimmen eindeutig. Dieser Auftrag für eine Gesetzesvorlage, Mütter bis zu zehn Wochen nach der Niederkunft von einer Kostenbeteiligung zu befreien, geht mir einfach ein bisschen zu weit. Im Text wird moniert, wie ich das schon erwähnt habe, dass dieser Antrag ähnlich zur bestehenden Situation der Schweiz sei. Diese Ähnlichkeit betrifft insbesondere auch die geforderte Frist nicht. Denn die Frist in der Schweiz ist acht Wochen und nicht zehn Wochen nach der Geburt. Des Weiteren sind mir auch die finanziellen Konsequenzen zu diesem Zeitpunkt mit Blick auf eine weitere mögliche Krankenkassenprämienerhöhung zu ungewiss. Wie gedenken die Motionäre, einen weiteren Kostenschub, welcher die Krankenkassenprämien weiter erhöht, die für viele Liechtensteiner bereits an einer Schmerzgrenze angelangt sind, zu begründen? Weiter wird ausgeführt, dass junge Menschen mit der Familiengründung unterstützt werden sollen. Das ist so weit löblich. Es wird aber auch hier von den Motionären vergessen, dass Liechtenstein im Vergleich zur Schweiz die Prämien für Kinder schon bezahlt. Wir entlasten unsere Familien also bereits deutlich nachhaltiger als die Schweiz. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Die Kostenbefreiung bei Mutterschaft ist ein älteres und wichtiges Anliegen. Es wurden schon verschiedene Anläufe genommen, um diese Kostenbefreiung gesetzlich zu verankern. Der letzte, um das hier in Erinnerung zu rufen, war die Initia-tive der Wirtschaftskammer «Familie und Beruf». Diese ging allerdings wesentlich weiter als die hier vorliegende Motion. Paradoxerweise lehnte die Mehrheit der Stimmbürger die Initiative ab, weil sie darin eine Diskriminierung der traditionellen Familie sahen. In den Zeiten davor hatte bereits die Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte die Problematik immer wieder adressiert und bei der Regierung zur Bearbeitung deponiert. Den Anlauf der DU werte ich als Versuch, dieses Paket aufzuschnüren und wenigstens ein Anliegen aus dem drängenden Themenkreis zu verwirklichen. Das Anliegen ist aus Sicht der FL-Fraktion grundsätzlich nicht abzulehnen. Es gibt aber allerdings noch einige Fragen und Unsicherheiten, die die Motionäre klären müssen. Gerne möchte ich von den Motionären Details zu den Kosten der beabsichtigten Massnahme erfahren. Liegen den Motionären Zahlen zu den Kosten vor, welche eine Befreiung von der Kostenbeteiligung und Franchise ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Niederkunft jährlich für die in Liechtenstein wohnhaften Versicherten mit sich bringt? Gemäss Motionstext soll unabhängig von der Form der Erkrankung während dieser Zeit, also unabhängig davon, ob die Erkrankung im Zusammenhang mit der Mutterschaft steht oder nicht, eine Kostenbefreiung greifen. Wäre es grundsätzlich nicht auch möglich, innerhalb dieser genannten Frist lediglich für Komplikationen, die im Zusammenhang mit der Mutterschaft stehen, eine Kostenbefreiung vorzusehen anstatt für möglicherweise weitere allgemeine Behandlungskosten der Mutter? Weiter gilt es, ganz klar zu bemerken, dass es sich hier um eine Giesskanne handelt. Es wird keine Rücksicht auf die finanzielle Lage der Frauen genommen. Millionärinnen werden gleich gefördert wie der Mittelstand oder diejenigen, die wirklich auf jeden Rappen schauen müssen. Auch möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Interpellationsbeantwortung betreffend Familienpolitik der VU aus dem Jahr 2015 hinweisen. Das ist der Bericht und Antrag Nr. 27/2015. Auf den Seiten 20 und 21 wird dort die Verteilung von Kindern auf die verschiedenen Einkommensklassen grafisch dargestellt. Es lässt sich dort schon erkennen, dass Kinder haben sich langsam zu einem Privileg für Reiche entwickelt. Dann stellt sich mir noch die Frage nach der Form des hier eingebrachten Vorstosses. Sie haben eine Motion gewählt. Da würde ich mir schon erwarten, dass sie die Kosten klar umreissen können. Denn die anderen Versicherten werden diese tragen müssen, und es ist nur fair, wenn diese wissen würden, was auf sie zukommt. Ansonsten wäre es vielleicht besser gewesen, zuerst ein Postulat oder eine Interpellation einzureichen, also einen Zwischenschritt zu machen. Ich würde mir wünschen, dass die DU-Fraktion auch in Fragen des notwendigen Ausbaus der ausserhäuslichen Kinderbetreuungsangebote ähnlich engagiert die Verbesserung der bestehenden knappen Angebote verbessern hilft, sowohl bei einer verbesserten Entschädigung für Tagesmütter als auch beim Kita-Angebot. Das wäre der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf enorm dienlich. Dieser Vorschlag hier stellt im Vergleich dazu nur gerade einen Tropfen auf den heissen Stein dar und ist zudem wenig zielgenau. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich wiederhole hiermit meinen Standpunkt aus der «Liewo» vom 17. September 2017. Dieser hat sich in den letzten eineinhalb Wochen nicht geändert. Die Gründung einer Familie, das Zusammenziehen unter einem Dach, die Geburten unserer Kinder sind Höhepunkte im Leben. So war es auch für uns ein bedeutender Zeitpunkt, als unser Sohn im Spital Vaduz auf die Welt kam. Als junge Eltern standen wir vor eigenen Herausforderungen. Sehr geehrte Landtagsabgeordnete. Was soll ich euch da noch lange erklären? Viele von euch haben selbst Kinder. Gerade in dieser Zeit mit zahlreichen Erneuerungen sehnen wir uns nach Sicherheit, welche für uns in dieser stürmischen und spannenden Zeit als Anker dient. Als Familien erleben wir immer wieder Momente, die den Alltag auf den Kopf stellen, seien es Krankheiten, finanzielle Schwierigkeiten oder andere Ereignisse. So wäre es auch sehr wertvoll, wenn in dieser Situation ein Teil der Zukunft durch eine Alters- und Risikovorsorge gesichert wäre. Deshalb unterstütze ich eine Gesetzesvorlage als einen Teil dieser Strategie, welche die Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis zehn Wochen nach der Niederkunft, ähnlich zur Schweiz, für allgemeine medizinische Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von einer Kostenbeteiligung befreit. Wir sollten uns generell dafür einsetzen, dass unsere Kinder in einer sicheren, umsorgten und individuell fördernden Umgebung aufwachsen können. Die Kosten müssten sich mit rund 300 Geburten pro Jahr im Verhältnis zu 40'000 Versicherten moderat verhalten. Ich möchte mich hier nicht als Robin Hood aufspielen. Es ist vielmehr eine Herzensangelegenheit. Es sei an dieser Stelle erlaubt zu sagen, unsere Familienplanung ist abgeschlossen, nicht dass noch Gerüchte entstehen. Ausserdem bin ich mir bewusst, dass wir abgesehen von diesem Punkt im Vergleich mit der Schweiz viel besser unterstützt werden, weil bei uns Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr von der Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung befreit sind.Ich würde es aber auch begrüssen, wenn wir diese Motion in ein Postulat wandeln. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Grundlegend ist der Gedanke einer Kostenbefreiung bei Mutterschaft sicher ein berechtigtes Anliegen. Mit Blick auf alle Prämienzahler hätte auch ich es aber begrüsst, wenn die Motionäre die genauen Kostenfolgen dieser Kostenbefreiung für die übrigen Prämienzahler dargelegt hätten. Dies erstaunt mich umso mehr, da die Motionäre ansonsten bekannt für ihre Kostengenauigkeit sind. Gemäss dieser Motion sollen, wie bereits erwähnt, neben festgelegten Mutterschaftsleistungen auch sämtliche Komplikationen und Krankheiten für Mutter und Kind ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach Geburt von jeglicher Kostenbeteiligung in der Grundversicherung befreit sein. Wie der Abg. Thomas Lageder bereits ansprach: Wenn also die Mutter Grippe, Rückenschmerzen oder gar einen Unfall hat, haben die übrigen Prämienzahler diese Kosten zu tragen. Auch wenn die Motionäre von einer «verschwindend kleinen Belastung» für die Gesamtheit der Prämienzahler sprechen; für gewisse Prämienzahler kann bereits eine kleine Belastung eine grosse sein. Der Sinn, dass Familien, welche ein Kind erwarten, durch Kostenbefreiung entlastet werden sollen, ist sicher löblich. Was aber ist dann mit solchen, die sehr schwer erkrankt sind, wieso werden diese nicht kostenbefreit? Oder betagte Menschen, für die es auch nicht immer einfach ist, die Prämien zu leisten? Ausserdem frage ich mich, weshalb die Motionäre über die in der Schweiz festgelegten acht Wochen der Kostenbeteiligungsbefreiung nach Geburt auf zehn Wochen in Liechtenstein hinausgehen wollen. Sollte die Motion überwiesen werden, bitte ich die Regierung, vor Erarbeitung der Gesetzesvorlage die Finanzierungsfrage beziehungsweise die Kostenfolgen für die übrigen Prämienzahler zu klären und ausserdem zu prüfen, ob eine Verkürzung von zehn auf acht Wochen nicht sinniger wäre. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Motionäre möchten nun, dass auch in Liechtenstein ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Geburt allgemeine medizinische Leistungen von einer Kostenbeteiligung, also Franchise und Selbstbehalt, befreit sind. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Kostenbeteiligung im KVG keinen Unterschied zwischen Krankheit und Unfall macht. Das heisst, wenn eine nicht erwerbstätige Frau in der definierten Zeit während der Schwangerschaft einen Unfall hat, wird sie auch von der Kostenbeteiligung befreit. Durch diesen Umstand werden die Kosten für die anderen Prämienzahler, die diese Kostenbefreiung übernehmen, höher. Folgende Fragen hätte ich gerne beantwortet: - Können die Mehrkosten, die auf uns zukommen, eruiert werden?
- 2015 sind 325 Kinder in Liechtenstein auf die Welt gekommen. Wird sich die Befreiung der Kostenbeteiligung von etwa 300 bis 350 Frauen pro Jahr bei Krankheit und Unfall auf die Prämien der Krankenkasse auswirken, sprich, werden sich die Krankenkassenprämien dadurch erhöhen?
- Und genau wie meine Vorrednerin Frau Landtagsvizepräsidentin: Warum wird auf zehn Wochen nach der Geburt jetzt gegangen und nicht auf acht?
Diese Fragen gehören für mich abgeklärt, damit wir keine unliebsamen Überraschungen erleben. Und wie meine Vorredner schon gesagt haben, würde ich es sehr begrüssen, wenn die Motion in ein Postulat umgewandelt werden würde, um diese Fragen zuerst zu beantworten, bevor wir weitere Schritte einleiten. Für junge Familien, das verstehe ich und finde ich auch gut, wäre diese Neuregelung sicher positiv. Zusätzliche Kosten bei einer Krankheit oder bei einem Unfall bei nicht erwerbstätigen schwangeren Frauen müssten nicht selbst getragen werden. Bei einem Postulat bin ich sofort bereit, es an die Regierung zu überweisen. Bei einer Motion bin ich noch nicht sicher. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Herr Günter Vogt sieht da erheblich höhere Leistungen gegenüber der Schweiz. Wenn man das über das Gesamte betrachtet, also die Befreiung von der Prämie bis 16 Jahre, dann ist das klar. Hingegen der Vorstoss selbst, der ist gleich wie in der Schweiz, also bis auf wenige Details, die aber die Regierung dann vielleicht festlegt. Aber gesamthaft betrachtet haben Sie recht, aber nicht in Bezug auf diese Motion.Dann Herr Lageder: «Familie und Beruf», diese Initiative, da ging es um Taggelder, da ging es nicht um eine Kostenbefreiung. Das ist also wirklich ganz etwas anderes.Dann zu den Kosten: Es ist ja nicht so, dass die ganzen Kosten neu übernommen würden, weil die 80%, die die Krankenkasse sowieso bezahlen muss, ja nicht angetastet werden. Das ist ja schon. Es geht nur um die Kostenbeteiligung, den Selbstbehalt von 20% und allenfalls Franchisekosten. Wenn eine Familie noch jung ist und keine finanziellen Rücklagen hat, dann kann das dieser Familie schon helfen. Oder zumindest ist es eine finanzielle Absicherung, die einfach da ist. Aber es ist ja nicht so, dass alle Mütter, die schwanger werden gleich auch krank werden. Das ist ja überhaupt nicht der Fall. Das kann passieren, aber das ist nicht die Normalität.Dann sind noch die Fragen zu diesen acht und zehn Wochen von Frau Gunilla Marxer und Frau Strub: In der Schweiz ist das Kind nach acht Wochen ein eigenständiger Fall und bei uns ist das nach zehn Wochen. Also in der Schweiz ist die Krankenkasse von der Mutter acht Wochen bis nach der Geburt zuständig und bei uns ist die Krankenkasse bis zehn Wochen nach der Geburt zuständig. Und daraus ergibt sich einfach, dass acht Wochen keinen Sinn machen würden, dann wäre diese Lücke von zwei Wochen drin, und das wäre nicht sinnvoll.Dann die Mehrkosten, die entstehen können für die Prämienzahler - das haben wir nicht. Aber die halten sich sicher im Rahmen. Wenn diese Mehrkosten ermittelt werden müssten, dann müsste das zuerst einmal vom Krankenkassenverband aus gemacht werden, und das ist doch mit einem gewissen Aufwand verbunden. Wenn die Motion überwiesen wird, dann kann ja diese Kostenberechnung gemacht werden. Wir stimmen ja hier noch nicht einem Gesetzesartikel zu, sondern wir lassen nur den Gesetzesartikel ausarbeiten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Mir geht es ähnlich wie einigen Votanten vor mir auch. Mir geht diese Motion persönlich auch einen Schritt zu weit. Und irgendwie kommt es mir einfach vor, dass hier das Abstimmungsergebnis von Oktober 2015 im Rahmen der KVG-Revision, wo ein ähnlicher oder derselbe Antrag mit vier Stimmen abgelehnt wurde, neu aufgelegt werden soll. Herr Abg. Elkuch, ich bin hier schon ein wenig anderer Meinung als Sie und auch ein wenig anderer Meinung als die Landtagsvizepräsidentin. Ich erwarte nicht von der Regierung, dass sie, sollte die Motion überwiesen werden, uns konkret Auskunft gibt über die finanziellen Auswirkungen. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass Sie heute hier als Motionäre uns weiterführende Informationen geben, weil für mich das schon ein zentraler Punkt ist, ob ich dieser Motion zustimme oder nicht. Wir haben zwar für nächstes Jahr, wie die Regierung vor wenigen Tagen bekannt gab, nur eine geringfügige Steigerung der Prämien. Aber ob das über lange Sicht so bleiben wird, bezweifle ich doch erheblich. Und jede Massnahme, die dementsprechend auch eine Prämienerhöhung unter Umständen fördern kann, finde ich, ist sehr, sehr restriktiv anzusehen. Und hier wird vielleicht auch die Regierung anschliessend noch gewisse Ausführungen machen. Aber eigentlich hätte ich erwartet, dass hier von den Motionären genauere Angaben kundgetan werden.Und der zweite Punkt, auch in Fortführung der Aussagen der Abg. Susanne Eberle: Dass hier auch Unfallleistungen unter Umständen von der Kostenbeteiligung befreit werden, das ist für mich sicher ein Punkt, der für mich zu weit geht. Ich weiss, dass man das unter Umständen nicht voneinander trennen kann. Aber das heisst auch, wir befreien einen Fussbruch oder eine Verstauchung eines Fusses oder ein Beckenbruch von einer Kostenbeteiligung wie auch einen eingewachsenen Zehennagel, der ja als Krankheit definiert werden kann. Und da bin ich schon der Ansicht, dass es für mich persönlich grundsätzlich zu weit geht, um nur auf Basis Ihrer Argumentation junge Familien, die Eltern werden, dementsprechend zu entlasten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Nun, wenn sich der Landtag leichter tut mit einem Postulat, dann bitte geben Sie uns Motionären vielleicht nach Ende der Debatte zwei, drei Minuten Bedenkzeit. Ich möchte hier ganz einfach zu bedenken geben, dass mit diesem Schritt, mit dieser Motion, ja nicht der ganz grosse familienpolitische Wurf gemacht wird. Die Geburtenzahl wird sich hiermit mit Sicherheit nicht drastisch erhöhen. Angesichts der demografischen Entwicklung wäre es ja nur allzu schön und allzu einfach. Und ja, Kinderkriegen soll nicht ein Privileg für reiche Leute sein. Mit diesem Vorstoss wird das Giesskannenprinzip angewendet, ja. Doch für Eltern mit wenig Mitteln wäre dies sicherlich willkommen. Kurzum: Für mich ist dieser Vorstoss ein kleiner Schritt, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Nun genauere Angaben zu den Kosten, diese Kritik höre ich. Aber nur über den Daumen gepeilt, sprechen wir im gröbsten Fall von 300 Geburten. Und ich nehme jetzt nicht an, dass es bei allen 300 Geburten Komplikationen und Krankheiten gibt. Und diese Fälle werden dann von zirka 40'000 Versicherten getragen. Also grosso modo traue ich zu sagen, es ist verkraftbar. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Was ich nun verstanden habe, es geht einzig und allein um eine Kostenbefreiung einer werdenden Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis zehn Wochen nach der Niederkunft. Das heisst, sie für allgemeine medizinische Leistung der OKP, der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, von der Kostenbeteiligung zu befreien. So edel dies auf den ersten Blick scheint. Es ist doch richtig und Sie haben das auch ausgeführt: Aktuell ist bei einer Schwangerschaft in der obligatorischen Grundversicherung die Mutter für festgelegte Mutterschaftsleistungen bereits jetzt von einer Kostenbeteiligung befreit? Das heisst doch, Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft selbst sind von der Kostenbeteiligung heute schon befreit. Diese Motion will nun einen Ausbau, eine generelle Befreiung von einer Kostenbeteiligung für die OKP, während einer bestimmten Zeitperiode, also auch für Leistungen, welche nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben. Und begründet wird dies: Junge Menschen sollen unterstützt werden, Familien sind das Fundament des Staates, Eltern leisten in der Erziehungs- und Betreuungstätigkeit einen grossen Beitrag für die Aufrechterhaltung unserer Sozialsysteme und so weiter. Okay, all das kann man so sehen. Genauso gut könnte man aber vertreten, dass zum Beispiel alleinerziehende Mütter - sie leisten einen ebenso grossen oder noch grösseren Beitrag für die Gesellschaft - oftmals oder viel mehr Unterstützung bedürfen. Doch für sie beziehungsweise ihre Kinder wurde noch nie eine Kostenbefreiung diskutiert. Oder Arbeits-lose befinden sich oftmals in einer sehr schwierigen Situation, auch finanziell, welche sie selbst, aber zum Beispiel auch deren Familien und Kinder belasten. Und auch sie leisten einen grossen Beitrag in der Erziehungs- und Betreuungsarbeit. Wurde für sie schon einmal eine Kostenbefreiung angedacht? Aber ich denke nicht, dass werdende Mütter per se von drohender Armut betroffen sind, sondern der Start ins Familienleben ja bereits gefördert wird, wie ausgeführt wurde, mit Geburtszulage, Kindergeld, der Krankenkassenbefreiung in den Kinder- und Jugendjahren und so weiter. Es wird mir als Familienunfreundlichkeit ausgelegt werden, aber ich denke, mit dieser Motion würde ein Präjudiz geschaffen, das in meinen Augen nicht nötig, ja unfair gegenüber anderen Personengruppen ist. Und wiederum wird mit der Giesskanne angerichtet und nicht nur eben die Wenigbemittelten gefördert. Und ich kann daher einer Überweisung der Motion nicht zustimmen. Ja, selbst eine Änderung in ein Postulat werde ich nicht unterstützen, weil ich dieses Anliegen grundsätzlich für einen falschen Ansatz halte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, da wurde jetzt von einem Kostenschub gesprochen und von höheren Krankenkassenprämien - und das erstaunt mich schon. Das finde ich ja schon ein bisschen lächerlich und zeugt einfach davon, dass man im Kopfrechnen offenbar nicht allzu grosse Kenntnisse hat. Wenn ich vorrechnen darf: Wir haben 300 Geburten, eine Kostenbeteiligung von CHF 600, für alles, was darüber ist, wie gesagt, gibt es dann bis CHF 5'000 eine Kostenbeteiligung von 20%. Also angenommen, es werden alle 300 Frauen, die ein Kind erwarten, krank, wovon ich ja nicht ausgehe, dann wäre das 300 mal CHF 600, das gäbe CHF 180'000. Und dann wären alles noch Hochkostenfälle mit mehr als CHF 5'000 Kosten: Da ist ja 20% Selbstbeteiligung bis zum Betrag von CHF 5'000, alles, was darüber ist, bezahlt ja sowieso die Allgemeinheit über die Prämien. Das heisst dann also: 300 Frauen, alles Hochkostenfälle, das heisst 20% von CHF 5'000, das gibt dann CHF 1'000 pro Frau, die ein Baby erwartet, das sind dann CHF 300'000. Also absolutes Worst-Case-Szenario. Sie werden ja merken, das ist ja absolut lächerlich. Das passiert ja sowieso nicht. Ich meine, im höchsten Fall sind es vielleicht noch 20%, bestenfalls, die jetzt noch irgendeine Krankheit hätten, und dann reden wir von - die beiden Worst-Case-Szenarien zusammen geben CHF 480'000, und 20% davon gibt CHF 100'000 bei einem Prämienaufkommen von zig Millionen. Also das wird keinen Prämienschub geben - so gern Sie das herbeiwünschen würden. Aber wie gesagt, Sie müssen einfach ein bisschen Kopfrechnen und dann werden Sie feststellen, das gibt etwas im 0,01-Prozent-Bereich. Aber wir haben ja einen Physiker und einen guten Mathematiker auch als zuständigen Minister, er wird da vielleicht noch ein bisschen genauer rechnen als ich. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Motionären für diese Motion. Ja, ich denke mir schon auch, es wird nicht den riesigen Kostenschub auslösen. Da gebe ich dem Abg. Erich Hasler recht. Aber Sie wissen, wir kämpfen hier halt fast um jeden Franken in diesem Bereich. Wir haben es ja heute bei den Kleinen Anfragen gesehen: 0,6% Prämiensteigerung - das löst doch etliche Kleine Anfragen aus. Denn wie gesagt, diverse Damen und Herren, sprich Prämienzahler, haben keine Freude auch mit einer minimen Kostensteigerung. Konkret ist mir ein Satz in dieser Motion aufgefallen, Sie sagen: Grundsätzlich von der Franchise befreien, aber auch, wenn eine höhere Franchise gewählt ist. Da frage ich mich: Finden Sie das gut, wenn jemand sagt, ich nehme CHF 4'000 Franchise und dann bin ich da auch befreit? Das hätte ich gerne von den Motionären beantwortet. Müsste man nicht wenigstens sagen: CHF 500 und wer halt eine höhere Franchise wählt, der soll dann den Rest selbst bezahlen, denn er hat ja auch eine tiefere Prämie, weil er eben eine höhere Franchise wählt. Das wäre für mich eine Frage, die mir doch aufgefallen ist, wenn ich diesen Motionstext lese. Ich denke mir zu den Unterschieden betreffend die Schweiz, diese acht und zehn Wochen, das hat der Abg. Herbert Elkuch erklärt, diese Frage ist mir auch aufgefallen. Aber diese höhere Franchise, da wäre ich den Motionären doch noch dankbar, wenn Sie da Ausführungen machen könnten. Ich denke mir, man müsste schon klar sagen, es sind diese CHF 500 und wer halt ein höheres Modell fährt, der soll den Rest selbst bezahlen, er bezahlt ja auch weniger Prämien. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Erich Hasler hat eine Frage in meine Richtung gestellt. Ich möchte ihn dahingehend berichtigen, dass die maximale Kostenbeteiligung CHF 1'400 ist, eben die CHF 500 und 20% von dem, was darüber liegt, bis zu einer Grenze von CHF 5'000. Das heisst, CHF 500 plus 20% von CHF 4'500, das gibt CHF 1'400. Wir hatten letztes Jahr 378 Geburten, das gäbe dann einen Worst Case von CHF 529'000. Wie er richtigerweise erwähnt hat, dieser Worst Case wird ja wohl nie eintreffen, sondern es wird wesentlich darunter sein. Der Abg. Wendelin Lampert hat erwähnt, wenn jemand auch eine höhere Franchise wählt, dass auch diese übernommen würde. Wir wissen, dass wir ungefähr 11%, 12% der Versicherten haben mit einer höheren Franchise. Wir haben im Ministerium Abschätzungen gemacht, auch zusammen mit dem Krankenkassenverband, und kommen mit ein paar Schätzungen auf etwa ähnliche Zahlen, wie Sie es genannt haben, aber über einen ganz anderen Weg. Also wir schätzen da irgenwie CHF 200'000 bis CHF 300'000 im schlimmsten Fall. Bezogen auf die Prämien wäre das eine Prämienerhöhung von eben auch sehr geschätzten 0,2% - eben wie gesagt, im Worst Case nach unserer Abschätzung, im Worst Case. Eine Bemerkung noch zum Abg. Alexander Batliner: Bitte unterscheiden Sie immer ganz genau zwischen Unfall und Krankheit. Verstauchter Fuss, Fuss gebrochen, irgendwie Bänder gerissen, so Zeug, das ist Unfall. Und in der Regel hat Unfall keine Kostenbeteiligung. Wenn jemand beschäftigt ist, dann gibt es bei Unfall eben keine Kostenbeteiligung. Also die Frauen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind mit der Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung des Arbeitgebers versichert, und da fallen dann überhaupt keine Kosten an, was diese 0,2 Prämienprozent im Worst Case eben als Worst Case darstellen lässt. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Herr Regierungsrat Pedrazzini, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Eben, wenn Sie von Worst Case reden, dann reden wir von diesen CHF 500'000. Aber das ist ja völlig unrealistisch und das heisst, wir haben vielleicht 10 bis 20%, die eventuell eine Krankheit hätten während dieser Schwangerschaftszeit. Dann reden wir realistischerweise halt eben von CHF 50'000 oder CHF 100'000, gehe ich jetzt einmal davon aus. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Die Frage ist, ob sich die Motionäre noch etwas Zeit wünschen, um die Frage der Umwandlung in ein Postulat zu beraten. Sie müssten dann ja auch den Text noch umarbeiten - entsprechend in eine Frage. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, wir sind bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Aber bitte geben Sie uns dann ein bisschen Zeit für die Formulierung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Dann würde ich vorschlagen, dass wir vielleicht - ich glaube, zwölf Minuten sollten reichen, denke ich mir. - Sagen wir 15 Minuten. Machen wir 15 Minuten Pause, das sollte reichen, vermute ich. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:40 bis 18:55 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 6 fort und ich bitte, den Postulatstext vorzutragen. Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Der Text würde dann folgendermassen lauten: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, welche Auswirkungen eine Kostenbefreiung der werdenden Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis zehn Wochen nach der Niederkunft für allgemeine medizinische Leistungen auf die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung hat.» Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, das haben wir alle verstanden und wir können zur Abstimmung schreiten, es sei denn, es gäbe noch eine Wortmeldung. Das ist nicht der Fall. Somit stimmen wir ab. Wer der Überweisung des Postulates an die Regierung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
22 Stimmen. Damit wurde das Postulat an die Regierung überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 abgeschlossen und ich schliesse die Landtagssitzung bis morgen um 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 19 Uhr).
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