Petition des Vereins Hoi Quote
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 3: Petition zum Regierungsbeschluss vom 16. Juli 1997 zur «Bestellung von Gremien (Delegationen, Kommissionen, Arbeitsgruppen etc.) - Ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern». Diese Petition wurde am 29. September 2017 vom Verein «Hoi Quote» überreicht. Und ich möchte an dieser Stelle unsere zahlreichen Besucherinnen und Besucher begrüssen. Gibt es Wortmeldungen zur Petition? Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Ich danke den Frauen und Männern des Vereins «Hoi Quote» für die vorliegende Petition zur verbindlichen Umsetzung eines Regierungsbeschlusses aus dem Jahre 1997, in welchem bei der Bestellung von Gremien ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen angestrebt werden soll. Nach dem ersten Schock und der Bestürzung über das so schlechte Abschneiden der Frauen bei den letzten Landtagswahlen waren es diese Frauen und Männer, die initiativ wurden und den Verein «Hoi Quote» aus der Taufe hoben. Dank Ihnen ist dieses wichtige Thema weiterhin auf der politischen Agenda. Die Veranstaltungen der letzten Wochen zu diesem Thema haben deutlich gezeigt, dass drei Parteien dieses Hohen Hauses verbindliche oder sogenannte harte Quoten für politische Ämter zum jetzigen Zeitpunkt deutlich ablehnen. Einzig die Freie Liste steht seit Langem für eine verbindliche Quote ein, ist jedoch überzeugt, dass nur eine zeitlich befristete Quotenregelung in absehbarer Zeit zu einer ausgeglichenen Geschlechterverteilung in politischen Ämtern führt. Demgegenüber bekennen sich jedoch alle Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien deutlich zum politischen Engagement der Frauen. Dies scheint der kleinste gemeinsame Nenner zu sein, zu dem alle Ja gesagt haben und hinter dem auch alle stehen können. Nein, niemand möchte die Frauen an der politischen Arbeit hindern. Im Ziel sind sich also alle einig, über den Weg dorthin noch nicht.
Die vorliegende Petition ist demzufolge nichts anderes als ein derartiger kleinster gemeinsamer Nenner, fordert sie doch das politische Engagement der Frauen per Regierungsbeschluss ein. Ich bin optimistisch, dass genau aus diesem Grund die vorliegende Petition in unserer Runde auf hohe Zustimmung stossen wird und ab heute der 20 Jahre alte Regierungsbeschluss endlich verbindlich respektiert wird. In diesem Sinne unterstütze ich die Petition und bitte Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sie an die Regierung zu überweisen. Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit ergreifen und uns alle ermuntern, dieses Thema prioritär weiterzuverfolgen, sei es bei Gesprächen im persönlichen oder politischen Umfeld und auch im Austausch mit Personen, die diesbezüglich eine andere Meinung haben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Seit 1997 besteht nun schon der Grundsatzbeschluss der damaligen Regierung, eine paritätische Besetzung in öffentlichen Gremien zu erreichen. Der Frauenanteil hat sich in der Zwischenzeit jedoch nicht gross verbessert. Lag es nur an den Personen, die für die Bestellung von öffentlichen Gremien zuständig sind, dass der Frauenanteil nicht gestiegen ist? Oder haben sich auf bestimmte Gremien keine Frauen gemeldet beziehungsweise wurden keine Frauen gefunden? Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es sehr schwierig ist, Frauen für Kommissionen oder öffentliche Ämter zu gewinnen. Die Entscheidungen der Frauen, sich für öffentliche Gremien nicht zur Verfügung zu stellen, ist zu akzeptieren. Es gibt Abschnitte im Leben einer Frau, wo neben Kindern, Familie, eventuell Teilzeitjob kein Raum bleibt für die Mitarbeit in einer Kommission oder Delegation. Ich finde es wichtig und richtig, dass mehr Frauen Einsitz nehmen in öffentlichen Gremien, habe aber Mühe mit der Aussage, dass die Regierung verbindlich dafür sorgen muss, dass die Parteien oder Behörden so lange Kandidatinnen bevorzugt vorschlagen müssen, bis das Ziel eines paritätischen Verhältnisses von weiblichen und männlichen Mitgliedern erreicht ist.Was passiert, wenn keine geeignete Kandidatin gefunden wird? Wird in diesem Fall einem geeigneten männlichen Kandidaten abgesagt? Was ja auch nicht zum Wohle des entsprechenden Gremiums wäre. Trotz meiner kritischen Anmerkungen bin ich für eine gleichwertige Besetzung in öffentlichen Gremien. Die verschiedenen Sichtweisen von Frauen und Männern führen zu einer positiven, effektiven und nützlichen Zusammenarbeit. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In den Jahren 1997 bis 2007 hatte ich Einsitz in diversen Kommissionen und Arbeitsgruppen, sowohl im Ober- wie auch im Unterland, vorwiegend in den Bereichen der offenen und stationären Jugendarbeit. Das Bestreben damals in diesen Kommissionen und Arbeitsgruppen, gestützt auf der Entscheidung der Regierung vom 15. Juli 1997, so lange Kandidatinnen bevorzugt vorzuschlagen, bis das Ziel erreicht ist. Diesem Anliegen wurde damals eifrig nachgegangen. Die Besetzung meiner Person in diesen Kommissionen und Arbeitsgruppen war vor allem auf Gemeindeebene angesiedelt. Das Bestreben, wie eingangs schon erwähnt, dies auch auf Gemeindeebene umzusetzen, war sehr hoch und der Enthusiasmus war damals sehr spürbar.Nun, dieses Vorhaben umzusetzen und aktiver auf Frauen zuzugehen, um die Kommissionen und Arbeitsgruppen zu besetzen, das war neu. Leider, leider fand während nur kurzer Zeit ein Umdenken statt. Denn nach der ersten Mandatsperiode und einem zum Teil geglückten Start stellten sich schnell wieder die ersten Schwierigkeiten ein. Eine ausgewogene Geschlechtervertretung zu finden, wurde wieder schwieriger. Schnell wurden andere Besetzungen in den Nachbargemeinden beobachtet, die auch Mühe hatten mit der Besetzung aufgrund der damaligen Regierungsentscheidung. Und die Besetzung der Kommissionen und Arbeitsgruppen verfiel wieder in alte Muster und Gewohnheiten. Der damalige Regierungsentscheid war nicht mehr spürbar und ging somit auch in Vergessenheit. Nun, heute, 20 Jahre später, ist es nun höchste Zeit, dass dieses Vorhaben wieder neuen Aufwind bekommt. Ich bedanke mich beim Verein «Hoi Quote» für diese Petition, die eigentlich nichts anderes verlangt, als was schon seit langer Zeit als umgesetzt gelten sollte. Ich befürworte heute wie damals das ausgewogene Verhältnis zwischen Frauen und Männern bei der Bestellung von Gremien, wie Kommissionen, Arbeitsgruppen und Delegationen, verlange aber auch von der Regierung, Strategien zu entwickeln, wie in Zukunft darauf geachtet wird, dass dem auch so sei. Das heisst, raus aus alten Denk- und Umsetzungsmustern, rein in eine schon seit langer Zeit fällige Strategie, und dies nicht nur auf Papier, sondern auch in Gedanken und dem Tun. Es ist die Pflicht von uns allen im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter, dies zu fordern und auch zu fördern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dieser Petition soll, wie gesagt, ein 20 Jahre alter Regierungsentscheid umgesetzt werden, welcher in einer gemässigten Form an die Regierung selbst sowie die Parteien und Gemeinden den Anspruch stellt, bei der Bestellung von Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen nach Möglichkeit auf eine ausgewogene Frauenvertretung zu achten. Die Petition aber, welche sich auf diesen Beschluss stützt, spricht von einem verbindlichen, somit einem garantierten Nachkommen einer paritätischen Besetzung. Dies birgt für mich einen Widerspruch in sich. Ich gehe nun einfach davon aus, dass die Petition verlangt, dass dem Regierungsbeschluss verbindlich nachgekommen wird, was für mich heisst, dass auf ein paritätisches Verhältnis geachtet werden soll, dies aber nicht verpflichtend sein muss. Es ist meiner Ansicht nach nämlich nicht zielführend, eine solche paritätische Besetzung zwingend einzuführen. Ich bin der Überzeugung, dass jede Person, ob Mann oder Frau, welche sich für ein Amt aufstellen lässt, aufgrund seiner oder ihrer Fähigkeit, Engagement oder vielleicht auch Sympathie gewählt werden will und nicht aufgrund Einhaltens einer Verpflichtung, sprich Quote. Ich teile die Meinung der Petitionäre, dass es gut ist, wenn sich Frauen durch Mitarbeit in Gremien oder Kommissionen sichtbar machen können, und auch ihren Vorschlag, einen sogenannten Frauenpool zu erstellen, in dem sich engagierte Frauen für Ämter registrieren lassen könnten, erachte ich als zielführend. Ich sehe nämlich in erster Linie schlicht und einfach das Problem, dass sich nicht genügend Frauen als Kandidatinnen für solche Ämter zur Verfügung stellen. Da kann man dann auch nicht von den Parteien, Verbänden und Behörden verpflichtend verlangen, die Positionen vermehrt mit Frauen zu füllen, wenn die Bereitschaft für ein Engagement von den Frauen fehlt beziehungsweise einfach keine Kandidatinnen vorhanden sind.Mit Blick darauf appelliere ich zum Beispiel an die Leserbriefschreiberinnen und auch an die entsprechenden Vereine, wie eben gerade den Verein «Hoi Quote»: Stellt euch zur Verfügung und zur Wahl. Wenn eine geballte Anzahl an Frauen zur Auswahl steht - und ich gehe nicht davon aus, dass irgendeine der Parteien oder die Regierung sich verweigern wird, diese engagierten Frauen auf die Auswahllisten zu setzen -, dann werden auch mehr Frauen gewählt werden können. Ich persönlich sehe aber leider auch die mögliche Gefahr, dass die allgegenwärtigen Diskussionen um eine, ich betone, gesetzlich verpflichtende Quote allenfalls auch kontraproduktiv für uns Frauen sein könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Als überzeugter Demokrat kann ich diese Petition nie und nimmer überweisen. Sie kommt so zuckersüss daher, birgt aber latente Massnahmen oder auch geforderte Punkte, welche für mich zumindest nichts und auch gar nichts mit Demokratie am Hut haben. Sie dient einzig und alleine dazu, eine Frauenquote einzuführen, und dies womöglich noch am Volk vorbei. Eine unscheinbare Aufforderung, die Regierung und Landtag zu betrauen, eine Quote einzuführen. Mit den drei geforderten Punkten kann ich nichts anfangen. Es wird der Einstieg ganz einfach in eine gesetzliche Frauenquote gefordert, ob Sie es wollen oder nicht. Die Regierung wird aufgefordert, in der Besetzung von Delegationen, Kommissionen, Arbeitsgruppen, etc. etc. privilegierend einzugreifen. Nicht Eignung und Leistung bestimmen die Auswahl für ein Amt oder Gremium. Nein, die Zugehörigkeit zum Geschlecht, also eine rein biologische Tatsache, wird entscheiden, ob man für das Pöstchen geeignet ist oder auch nicht. Kandidatinnen sollen bevorzugt vorgeschlagen werden, bis das Ziel eines paritätischen Verhältnisses von weiblichen und männlichen Mitgliedern in solchen Gremien erreicht ist. Also, es lebe die Quote: Ein Mann, eine Frau, ein Mann, eine Frau. Eignung und Qualifikation werden dabei eine untergeordnete Rolle spielen.Bei gleicher oder besserer Eignung und bei Unterrepräsentierung der Frauen bin ich sehr, sehr gerne dafür, dass die Frau ausnahmslos bevorzugt wird. Nur aber, wenn der Mann besser geeignet ist, dann soll hier keine Quote spielen, dass man dann trotzdem eine Frau bevorzugt. Das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Die fachliche Qualifizierung rückt in den Hintergrund und da muss man sich fragen: Wollen wir das wirklich? Ist das demokratisch? Leben wir nicht nach einer demokratischen Rechtskultur, bei welcher wir vor dem Gesetze alle gleich sind? Ganz offensichtlich versucht man hier, diesen Gedanken mit dieser Petition auf subtile Art und Weise auszuhebeln. Für ein solches Experiment bin ich nicht zu haben. Frauen: Ja. Quote: Nein. Natürlich wollen wir alle mehr Frauen in der Politik. Dies aber mit Zwangsmassnahmen oder auch Quoten zu erreichen, ist entschieden abzulehnen. Wer dies will, soll bitte eine Volksabstimmung erlangen und dann füge ich mich ohne Wenn und Aber der Mehrheit. Das wäre gelebte Demokratie. Demokratie durch die Hintertüre, das geht nicht. Das will niemand. Ich möchte diesen wenigen Frauen und Herren, welche sich so vehement für die Quote einsetzen, ganz einfach mit auf den Weg geben: Mit diesem andauernden Gerede, Kommentaren etc. etc. von Quoten, Geschlechterquoten wird sich die Situation für Frauen in der Politik, zumindest von den Rückmeldungen, welche ich von Frauen habe, verschlimmern und nicht verbessern. Schon jetzt hört man von Frauen, dass, wenn die Quote kommt, man sie schon besser gar nicht fragt, denn als Quotenfrau abgestempelt zu sein, und das schleckt nun ganz einfach keine Geiss weg, als Quotenfrau hat man unweigerlich die Nummer 2 auf dem Rücken. Selbstbewusste Frauen wollen das nicht. Ich werde und auch meine Fraktionskollegen werden sich mit Sicherheit dafür einsetzen, dass wir Frauen auf unsere Listen bekommen. Mit diesem andauernden Geschwätz von Quote und wie es so schön in der Petition steht, nämlich «ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern», wird dieses Unterfangen erschwert und nicht erleichtert.Ich kann kurz zusammenfassen: Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass es nicht nur die Freie Liste ist, nein, es ist auch die FBP, es ist auch die VU und es ist auch DU - wir sind alle bemüht, Frauen für die Politik zu engagieren und Frauen auf unsere Listen zu bringen. Ich bin auch der felsenfesten Überzeugung, dass unsere Regierung nach dem Qualifikationsprinzip handelt und nicht nach biologischen Merkmalen. Darum kann ich diese Petition nie und nimmer überweisen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Petitionäre ersuchen den Landtag, die Regierung mit der Prüfung dreier Punkte zu betrauen. Die Petitionäre wünschen eine Prüfung durch die Regierung, wobei in Punkt 2 ein konkreter Auftrag eingearbeitet ist. Zum Punkt 1: Eine Prüfung mit der Erwartung, dass dem Regierungsbeschluss RA 97/1833 vom 16. Juli 1997 zur Bestellung von Gremien mit ausgewogenem Verhältnis zwischen Frauen und Männern nachgekommen wird.Der Punkt 1 betrifft einen Regierungsbeschluss. Die Regierung kann, ohne den Landtag zu involvieren, neue Beschlüsse fassen. Die angestrebten Ziele im damaligen Regierungsbeschluss von 1997 sind offensichtlich zu hoch angesetzt worden. Nach 20 Jahren ist der Beschluss immer noch nicht umsetzbar - deshalb diese Petition. Anstatt eine Klammerung an diesen alten Regierungsbeschluss kann die Regierung auch einen neuen Regierungsbeschluss beschliessen, in den die Erfahrungswerte der letzten Jahre einfliessen, sodass er passt. Meine Ansicht ist, wenn eine Vorgabe selbst nach 20 Jahren intensiven Bemühens nicht erreichbar ist, dann ist die Vorgabe falsch und muss korrigiert werden. Eine Frage an die Regierung: Ist ein den wirklichen Gegebenheiten angepasster Regierungsbeschluss geplant, sodass eine konkrete Umsetzung möglich ist, oder wird am alten Beschluss festgehalten?Punkt 2, in der Petition steht: «Mit dem Auftrag, dass die Regierung verbindlich dafür sorgt, dass ihr die Parteien, Verbände und Behörden dann, wenn sie zur Nomination von Kandidaten/Kandidatinnen für Delegationen, Kommissionen, Arbeitsgruppe auf Landesebene etc. aufgefordert werden, solange Kandidatinnen vorschlagen, bis das Ziel eines paritätischen Verhältnisses von weiblichen und männlichen Mitgliedern in solchen Gremien erreicht ist.» Dieser zweite Punkt ist schon konkreter. Hier wird die Prüfung mit einem verbindlichen Auftrag verbunden, nämlich dass die Regierung verbindlich für paritätische Verhältnisse zwischen Frau und Mann in Gremien auf Landesebene sorgt. Im Auftrag ist enthalten, solange die Regierung auffordert, müssen die Parteien, Verbände und Behörden Frauen für Gremien vorschlagen. Die Rekrutierung wird von der Regierung an die Parteien, Verbände und Behörden delegiert.Wenn diese Petition in dieser Form zur geeigneten Verfügung an die Regierung überwiesen wird, geben wir der Regierung einen Freipass für Forderungen, die mitunter nur sehr schwer oder gar nicht erfüllbar sind. Für die Regierung ist es ein Leichtes, Kandidatinnen bei den Parteien so lange anzufordern, bis die paritätische Gleichheit erreichbar ist. Wenn in bestimmten Fachgebieten jedoch zu wenige Frauen verfügbar sind, kann dies zu ungünstig besetzten Kommissionen führen. Eine unabdingbare paritätische Besetzung könnte in letzter Konsequenz dazu führen, dass, um das paritätische Gleichgewicht mit Sachverständigen zu erhalten, im Ausland eine entsprechend qualifizierte Person gesucht werden muss, was unerträglich wäre. Möglich wäre auch, dass eine Kommission mangels Sachverständigen für eine paritätische Besetzung nicht bestellt werden kann. Prioritär muss in Gremien die Qualität der Mitglieder berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob Frau oder Mann - das ist meine Ansicht. Sind genügend bestqualifizierte Fachpersonen beiderlei Geschlechts vorhanden, dann ist ganz klar eine paritätische Verteilung vorzunehmen.Eine Frage an die Regierung: Legt die Regierung für Gremien prioritär Wert auf hohe fachliche Qualität oder auf paritätische Verteilung zwischen Frau und Mann? Würde die Regierung bei Überweisung dieser Petition ihre Haltung bezüglich der Besetzung von Gremien verändern respektive diesen Punkt 2 in der Petition konsequent umsetzen?Diese Petition wurde vom Verein «Hoi Quote» dem Landtag übergeben. Ein anderes Ziel dieses Vereins ist, mehr Frauen in den Landtag zu bringen. Anstatt selbst das Zepter in die Hand zu nehmen, verschwenden einzelne Exponenten dieses Vereins die Zeit mit der Erfindung von Parolen, um eine Diskriminierung der Frau hier im Landtag als Alltägliches zu kreieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Liechtenstein ist eines der wenigen Länder auf dieser Welt, wo eine Privatperson, unabhängig ob Mann oder Frau, ohne Hürde, ohne Diskriminierung, ohne Partei und mit geringstem finanziellem Aufwand für den Landtag sich nominieren kann. Unser Land ist diesbezüglich absolut vorbildlich. Jeder Stimmberechtigte kann sich zur Nomination anmelden, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit, unabhängig seiner Ausbildung, unabhängig seines Geschlechts, seiner Religion und so weiter. Die Presse, das Radio, das Liechtensteiner Fernsehen, die Regierung, der Parlamentsdienst, sie alle unterstützen die angemeldeten Kandidaten völlig kostenlos. Auch wenn noch etwas zusätzliche Wahlwerbung gemacht wird, ist dies mit geringstem finanziellem Aufwand verbunden. Im Wahlkreis Unterland haben die Unabhängigen im Wahljahr 2013 einen Flyer drucken lassen und diesen selber in die Briefkästen, an alle Haushalte, verteilt. Kosten: CHF 400 für den Flyer pro Kandidat. Aus den vier portierten Kandidaten wurden zwei Abgeordnete und ein Stellvertreter gewählt und zogen ins Parlament. Keiner von uns war politisch erfahren. Wir nahmen und nehmen immer noch die Anliegen der Bürger ernst. Alle drei sind im Jahr 2017 erneut gewählt worden. Werte Vereinsmitglieder der «Hoi Quote», nennen Sie einen Staat auf dieser Erde, in dem man einfacher und kostengünstiger in das Parlament einziehen kann. Was wollt ihr eigentlich? Ihr versucht Liechtenstein bei länderübergreifenden, internationalen Organisationen anzuschwärzen. Ich zitiere: «Der Verein Hoi Quote hat in Zusammenarbeit mit dem Verein Frauen in guter Verfassung dieses Mittel gewählt, um den UNO-Menschenrechtsausschuss auf die Missstände in Liechtenstein hinzuweisen.» Dies aus eurer Medienmitteilung vom 28. Juni 2017. In eurem Bericht zuhanden des UNO-Menschenrechtsauschusses stehen Passagen wie: «Strukturelle Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Wahlen». Oder: «... um die Diskriminierung weiblicher Kandidatinnen zu verringern.» Oder: «Die Unterzeichneten sehen hier auch einen Zusammenhang mit einem politischen Rechtsrutsch ...» Oder: «Das Wahlverhalten gegenüber Frauen hat stark diskriminierende Züge.» Letzteres ist eine Herabwürdigung des gesamten liechtensteinischen Stimmvolkes. Sie, damit meine ich die Entscheidungsträger des Vereins «Hoi Quote», unterstellen den Wählern diskriminierende Züge gegenüber Frauen bei Wahlen. Euer Tun schadet dem Ruf Liechtensteins. Ist das euch bewusst oder ist es eure Absicht?Geht doch vor der nächsten Landtagswahl nach Vaduz, schreibt auf das vorgedruckte Formular euren Namen und ihr seid nominiert. Werte Frauen im Hoi-Quote-Verein, das ist alles, was Sie machen müssen, wenn Sie ins Parlament einziehen möchten. Anstatt den Wählern diskriminierende Züge im Wahlverhalten gegenüber Frauen vorzuwerfen, anstatt Parteien und Parteivorständen unberechtigte Vorwürfe zu machen, anstatt dem Stimmvolk die Wahlfreiheit wegzunehmen, anstatt ein System einzuführen, welches die demokratische Entscheidung eines ganzen Volkes unterbindet, anstatt die bestehende Gleichbehandlung in Bezug auf gewählte Parlamentarier aufzuheben, sollten Sie den Mut haben, selbst zu kandidieren, und mit gutem Beispiel vorangehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass das Petitionsrecht ein verfassungsmässiges Recht ist, und ich möchte auch klarstellen, dass die Überweisung einer Petition an die Regierung keinen Auftrag an die Regierung darstellt. Ich zitiere kurz aus dem Geschäftsverkehrsgesetz, Art. 12: «Eine an den Landtag gerichtete Petition kann dieser zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen. Die Regierung entscheidet selbständig über die Behandlung einer an sie überwiesenen Petition.» Es ist für die Regierung völlig offen, was sie mit dieser Petition anstellen will. Ich wiederhole nochmals, das beinhaltet keinen konkreten Auftrag an die Regierung - im Gegensatz zu einer Motion oder einem Postulat. Dies so weit zur Klarstellung. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Regierungsbeschluss vom 16. Juli 1997, auf welchen sich die Petitionäre beziehen, stammt aus einer vollständig anderen Zeit. Die Bezeichnung Corporate Governance war im Sprachgebrauch unseres Landes noch nicht angekommen. Die Bestellung von Kommissionen, Ver-waltungs- und Stiftungsräten oder Arbeitsgruppen durch die Regierung erfolgte in einem gänzlich anderen Verfahren als heute. Früher war es so, dass der Regierungschef oder das zuständige Regierungsmitglied den Parteipräsidenten der im Landtag vertretenen Parteien ein Schreiben zukommen liess, in welchem die Parteien aufgefordert wurden, für ein zu bestellendes Gremium Personen zu nominieren. Meistens sprachen sich die Parteipräsidenten über die Sitzverteilung ab, damit exakt die benötigte Anzahl an Personen vorgeschlagen wurde. In der Folge wählte die Regierung diese vorgeschlagenen Personen in dieses betreffende Gremium. Die Bestellung von Gremien war also praktisch ausschliesslich Sache der Parteien. Und heute? Heute haben die Parteien bis auf jene sieben Kommissionen, die vom Landtag gewählt werden, kein Mitspracherecht mehr. Bei diesen sieben Kommissionen liegt es noch in der Verantwortung der Parteien und in der Folge in jener des Landtags, dass keinem Geschlecht mehr als zwei Drittel der Sitze zugeteilt werden, wie es die Petitionäre wünschen. Da der Regierung diesbezüglich keine entscheidungsbefugte Position zuerkannt wird, ist die Petition zumindest auf diese Kommissionen irrelevant. Zudem gibt es heute die Internetseite www.staatskalender.li, über welche sich jede Person, die das Anforderungsprofil erfüllt, ihr Interesse an einem frei gewordenen Sitz zumindest für die strategischen Führungsgremien der öffentlich-rechtlichen Unternehmen oder für die Stiftungsräte der Stiftungen des öffentlichen Rechts bekunden kann. Diesbezüglich liegt die Verantwortung bei jenen Frauen, die das Anforderungsprofil erfüllen. Indem sie sich um einen freiwerdenden Sitz bewerben, steigen auch die Chancen, dass diese Gremien gemäss dem Wunsch der Petitionäre von maximal zwei Drittel pro Geschlecht bestückt werden. Ich bin überzeugt, dass die Regierung nicht abgeneigt ist, dies zu berücksichtigen, wenn sie genügend Interessentinnen hat, welche das Anforderungsprofil erfüllen und somit dem Qualifikationsprinzip entsprechen. Ein Manko - und hier stimme ich mit den Petitionären überein - herrscht bei den zahlreichen Landeskommissionen, bei welchen Frauen teilweise stark unterrepräsentiert sind. Bei den Kommissionen ist es jedoch oft so, dass sie sehr berufsspezifisch zusammengesetzt werden. Es ist kein Zufall, dass beispielsweise bei der Rheinkommission, bei der Energiemarktaufsicht oder bei der Landesrüfekommission momentan keine Frauen Einsitz haben, da diese Berufsfelder betreffen, welche weniger von Frauen ausgeübt werden, und es deshalb schwierig ist, überhaupt Frauen zu finden, die dem Anforderungsprofil entsprechen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass die aktuelle Zusammensetzung der Landeskommissionen in Bezug auf die Sitzverteilung zwischen den Geschlechtern zu wünschen übrig lässt. Ich unterstütze jedoch nicht, dieses Problem mit einer fixen Quote oder mit Zwang lösen zu wollen. Vielmehr fordere ich die Regierung auf, frei werdende Sitze bei der Bestellung von Landeskommissionen ebenfalls über die Internetseite www.staatskalender.li öffentlich zu machen, damit sich Interessentinnen und Interessenten bewerben können. Dies hätte einerseits den Vorteil, dass sich die eine oder andere Frau finden liesse, welche auch in solchen berufsspezifischen Kommissionen das Anforderungsprofil erfüllt. Andererseits würde sich der Personenkreis, der sich für die Mitarbeit in solchen Kommissionen interessiert, generell erweitern, womit sich der Fundus an Personen vergrössert. Dies wäre dann auch für die Regierung mit einem positiven Effekt verbunden.Zudem ist es meines Erachtens angezeigt, dass zum einen ausgeschriebene Mandate über eine längere Zeit angeboten werden und zum anderen die Internetseite www.staatskalender.li verstärkt beworben wird. Viele Einwohnerinnen und Einwohner wissen gar nicht, dass es diese Seite gibt und dass man über sie sich für gewisse Führungspositionen bewerben kann. Die Regierung hat in der Vergangenheit immer wieder kundgetan, dass ihre oberste Prämisse bei der Besetzung von Gremien das Qualifikationsprinzip sei. Danach handelt sie. Um die Glaubwürdigkeit der Regierung bei der Bestellung von Gremien nicht infrage zu stellen, darf sie von diesem Qualifikationsprinzip nicht abrücken. Die Regierung hat nämlich in der Vergangenheit Personalentscheide getroffen, welche nicht nur auf positive Resonanz stiessen. Hierbei denke ich beispielsweise an die Neubesetzung einer Amtsleiterstelle, bei welcher Ende letzten Jahres ein langjähriger, verdienter Liechtensteiner Mitarbeiter des betreffenden Amtes zugunsten einer externen, ausländischen und nicht in Liechtenstein oder der Region wohnhaften Frau unberücksichtigt blieb. Dieser Entscheid, der sicherlich auch der Regierung nicht einfach fiel, wurde mit dem Qualifikationsprinzip begründet. Kaum vorzustellen, welche Reaktionen diese Entscheidung hervorgerufen hätte, wenn die Regierung nicht nach dem Qualifikationsprinzip entscheiden würde. Jedes Abrücken vom Qualifikationsprinzip fördert Vetternwirtschaft und raubt der Regierung ein zentrales Argument bei ihren Personalentscheiden für Angestellte der Landesverwaltung, aber auch bei der Bestellung von Kommissionen, Stiftungs- und Verwaltungsräten oder Arbeitsgruppen. Diese Petition verlangt vom Landtag, dass er die Regierung auffordern soll, vom Qualifikationsprinzip abzurücken. Diesem Ansinnen kann ich nichts abgewinnen. Ich glaube auch, dass das von den Petitionären angesprochene Problem nicht mit den aufgelisteten drei Punkten gelöst werden kann. Das Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in Gremien des Landes hat nicht damit zu tun, dass die Regierung zu wenig nach Frauen sucht und sich zu wenig Mühe gibt, Frauen zu finden. Ich glaube sehr wohl, dass sich auch die Regierung dieser Unterrepräsentanz bewusst ist und es gerne sähe, wenn sich mehr Frauen, welche dem Qualifikationsprinzip entsprechen, zur Verfügung stellen. Doch man kann keine Frau dazu zwingen, sich zu bewerben. Ein Beispiel hierfür ist der Verein für Menschenrechte. Sein Vorstand besteht aus sieben Personen - drei Frauen, vier Männer. Gemäss Statuten musste sich dieser Vorstand selbst konstituieren. Und was geschah? Zum Präsidenten wurde ein männliches Mitglied gewählt. Weshalb wohl? Ich weiss es nicht, aber vermutlich deshalb, weil kein weibliches Vorstandsmitglied bereit war, das Amt der Präsidentin zu übernehmen. Die Tatsache, dass Frauen nicht in dieser Vielzahl wie Männer bereit sind, öffentliche Aufgaben zu übernehmen, ändert man nicht mit quantitativen Vorschriften. Das Problem ist grundlegender und tangiert die gesellschafts- wie familienpolitischen Gegebenheiten in unserem Land. Gerade heutzutage, wo Frauen mindestens gleich gut ausgebildet sind wie Männer, müssten fähige, top ausgebildete Frauen gefunden werden. Gerade diese Frauen, die ja viel Zeit und Energie in die Ausbildung gesteckt haben, müssten sich meines Erachtens einen Ruck geben und sich auch auf solche Positionen bewerben. Dort gilt es den Hebel anzusetzen und nicht bei der Forderung nach der Umsetzung von Beschlüssen, die 20 Jahre alt sind und unter gänzlich anderen Systemvoraussetzungen gefällt wurden, als sie heute vorherrschen. Wie gesagt: Corporate Governance kannte man damals noch nicht.Ich glaube auch, dass sich der Verein «Hoi Quote» mit dieser Petition in der öffentlichen Bewertung dieses Problems keinen Gefallen getan hat. Das Ziel des Vereins, in Liechtenstein eine Geschlechterquote einzuführen, wird er nicht mit solchen Petitionen erreichen. Ich bin sogar überzeugt, dass es dem eigentlichen Ziel des Vereins sogar nachteilig ist. Denn die Vereinsmitglieder müssen nicht den Landtag von ihrem Vorhaben überzeugen. Sie müssen die Bevölkerung von ihrem Vorhaben überzeugen. Und ob sie mit ihrer Taktik, dieses Problem mit ständigen Nadelstichen wie dieser Petition am Köcheln halten zu wollen, die Bevölkerung für ihr Ansinnen gewinnen, bezweifle ich. Ich glaube sogar, dass es eher kontraproduktiv ist. Ich kann nämlich diesem Verein sehr viel abgewinnen und kann das Missfallen über das Wahlresultat der diesjährigen Landtagswahlen sehr gut verstehen. Und wenn wir 22 männliche Abgeordnete ehrlich zu uns sind, würde es auch uns massiv stören, wenn 22 Frauen und drei Männer in diesem Liechtensteiner Parlament sitzen würden. Mir ginge es jedenfalls so und gerade deshalb verstehe ich auch den Unmut vieler Frauen. Ich teile jedoch nicht die Ansicht des Vorstands des Vereins «Hoi Quote», dieses Missverhältnis mit Zwang und Quoten bereinigen zu wollen. Für mich wiegt bei Landtags- wie Gemeindewahlen der Wählerwille und bei der Besetzung von Gremien das Qualifikationsprinzip höher. Beides würde mit einer gesetzlichen Frauenquote erheblich eingeschränkt. Es wäre bei Wahlen ein Abbau an Demokratie damit verbunden, dem ich nicht zustimmen könnte. Zudem stellt sich mir dann die Frage, mit welchen Argu-menten man sich dann gegen andere Quoten, wie beispielsweise jene für Senioren oder Jugendliche, ausspricht. Auch diese beiden Gesellschaftsgruppen - wie viele andere auch - sind in diesem Parlament noch mehr unterrepräsentiert als die Frauen. Für mich ist dies die falsche Entwicklung. Wahlen sind Ausdruck des Volkswillens und nicht ein bewusstes Herbeiführen eines gewünschten Resultates. Vielmehr muss man dieses Problem anderweitig zu lösen versuchen. In erster Linie gilt es, den prozentualen Anteil an Frauen auf den Wahllisten zu erhöhen. Je mehr Frauen kandidieren, desto höher ist die Chance, dass auch mehr Frauen gewählt werden. Doch jede und jeder, der schon für eine Partei mit der Suche nach Kandidatinnen für Landtag oder Gemeinderat betraut war, weiss, wie schwierig es ist, eine Frau von einer Kandidatur zu überzeugen. Eine mögliche Nichtwahl war - so zumindest meine Erfahrung - nie ein Thema. Die Frauen wären bereit gewesen, sich dem demokratischen Wettbewerb zu stellen. Vielmehr war es der Respekt vor dem zur Diskussion stehenden Amt und dem damit einhergehenden Gang in die Öffentlichkeit, der oft zu einer Absage führte. Dieser Respekt ist bei Frauen sicherlich ausgeprägter vorhanden als bei Männern. Zum einen muss man den Frauen diesen Respekt nehmen, was auf verschiedene Art und Weise möglich ist. Zum anderen müssen familienpolitische Massnahmen getroffen werden, um das Spannungsverhältnis von Familie, Beruf und Politik, das sich für viele Frauen mit den heutigen Strukturen nicht vereinbaren lässt, zu minimieren. Diesbezüglich spielen die Kinder, der Zeitaufwand, aber auch die Finanzen und die soziale Absicherung eine erhebliche Rolle. Wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern, um den Frauen den Gang in die Politik zu erleichtern. Wir werden keine Frau von einer Kandidatur überzeugen, welche Respekt vor dem angestrebten Amt und dem Gang in die Öffentlichkeit hat oder diesen Zeitaufwand nicht mit ihren familiären und beruflichen Verpflichtungen vereinbaren kann, nur weil es eine gesetzliche Quote gibt. Nichtsdestotrotz bin ich der Ansicht, dass es eine intensive Diskussion der Bevölkerung um die gesetzliche Quote braucht. Wie erwähnt erachte ich es als nachteilig, dieses Thema stetig am Köcheln zu halten, aber keine grundsätzliche Entscheidung herbeiführen zu wollen. Aus diesem Grunde rufe ich den Vorstand des Vereins «Hoi Quote» dazu auf, dem Vereinsziel konkret nachzuleben und eine Volksinitiative zu lancieren, damit die Liechtensteiner Bevölkerung anlässlich einer Volksabstimmung darüber befinden kann, ob eine gesetzlich vorgeschriebene Quote eingeführt werden soll oder nicht. Wenn man einen solchen Vereinszweck wie der Verein «Hoi Quote» hat, reicht es nicht, mittels Briefen an internationale Organisationen, mittels Stellen von Forderungen an die Politik andere aufzurufen, tätig zu werden. Der Verein selbst muss tätig werden. Er sollte Massnahmen einleiten, um eine direktdemokratische Entscheidung der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner in dieser Frage herbeizuführen. Mit einer jahrelangen Diskussion ohne konkrete Schritte, ohne konkretes Ergebnis wird niemand gewinnen, am wenigsten die Frauen. Ich werde einer Überweisung der Petition an die Regierung nicht zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Unterzeichnenden ersuchen den Landtag, die Regierung mit einer Prüfung von drei Anliegen zu betrauen, so steht es ganz am Anfang dieser Petition. Der Landtagspräsident hat schon darauf hingewiesen, dass im Geschäftsverkehrsgesetz des Landtags mit der Regierung in Art. 12 steht, dass die Regierung selbstständig über die Behandlung einer überwiesenen Petition entscheidet. Mit der Überweisung kann somit kein Auftrag verbunden werden, weil die Regierung selber darüber entscheidet. Ich bin aber sicher, dass die Regierung bei der Behandlung dieser Petition diese Diskussion, die wir heute führen, in Betracht ziehen wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns melden. Das Anliegen der Unterzeichnenden kann ich gut nachvollziehen. Die Umsetzung, wir haben es schon gehört, wird wohl aber nicht so einfach sein. Die Kommissionen, Beiräte, Stiftungen, die Verwaltungsräte der Anstalten und Privatunternehmen mit Landesbeteiligung sind mit ungeraden Zahlen besetzt. Ein paritätisches Verhältnis oder ein gleichwertiges Verhältnis von Frauen und Männern in diesen Gremien ist nicht zu erreichen. Es muss rein mathematisch eine Mehrheit oder ein Übergewicht geben. Wenn eine Kommission aus sieben Mitgliedern besteht, ist eine gleichwertige Verteilung nicht möglich - es gibt entweder vier Frauen und drei Männer oder drei Männer und vier Frauen. Das ist ein mathematisches Problem, das nicht gelöst werden kann. Für mich stellt sich somit folgende Frage: Ist eine Annäherung an eine gleichwertige Besetzung vielleicht ein Ziel, das wir erreichen könnten? Aber nicht eine verbindliche paritätische Besetzung? Falls ja, würde das bedeuten, dass in einer Gesamtbetrachtung aller Kommissionen, der Beiräte oder der Stiftungen, der Verwaltungsräte ein möglichst gleichwertiges, ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis zwischen Mann und Frau erreicht werden könnte. Mit diesem Ziel könnte ich mich gut anfreunden. Philomena Colatrella, die im Februar 2016 zur Vorsitzenden der Konzernleitung der CSS Versicherung weltweit gewählt wurde - also zur Vorsitzenden der Konzernleitung sagt man heute: CEO -, hat in einem Interview mit der «NZZ» folgende Aussage gemacht: «Frauenförderung muss auf den unteren Kaderstufen beginnen und sich konsequent nach oben fortsetzen, idealerweise, indem ein Unternehmen dieses Vorhaben als wichtigen Pfeiler der Personalpolitik definiert.» Frau Colatrella sieht in diesem Interview in der «NZZ» von einer Quote ab und hofft vor allem, dass sich die Betriebe vielmehr in den sogenannten Begleitmassnahmen engagieren. Sie hofft, dass vor allem Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass Frauen, die Teilzeitarbeit wollen, oder Männer, die Teilzeitarbeit wollen, sich nicht mit dem Ellbogen nach oben boxen müssen, sondern sich über das Qualifikationsprinzip nach oben arbeiten können. Wenn Frauen in den Führungsetagen besser vertreten sind, dann führt das zu einer besseren Sichtbarkeit und grösseren Wahrnehmung von Frauen in unterschiedlichen Führungsrollen. Dies wird zu einer grösseren Profilierungsmöglichkeit führen und dann schliesslich zu grösseren Wahlchancen. Das ist eine Hypothese, die sie aufstellt, aber diese Hypothese ist für mich durchaus nachvollziehbar. Ich glaube, auch in diesem Zusammenhang gilt folgender Satz: Wahr ist was wahrgenommen wird. Wenn man nicht wahrgenommen wird, hat man auch keine Wahlchance. Ich denke, hier sind also auch die LIHK und die Wirtschaftskammer aufgefordert, dieses Thema der Frauenförderung auf ihre Traktandenlisten zu setzen. Dieses Thema können wir nicht der Politik alleine überlassen, sondern hier sind wir alle gefragt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Meine Damen und Herren. Den Bittstellerinnen und Bittstellern geht es um faktische Gleichstellung und um Verbindlichkeit. Die Petitionäre äussern die berechtigte Erwartung, dass gerade bei der Bestellung von Gremien durch die Regierung, aber sicher auch durch den Landtag beide Geschlechter im selben Ausmass beteiligt werden. Eigentlich das Normalste der Welt. Die Petitionäre möchten, dass sich die Regierung mit mehr Verbindlichkeit darum kümmert, dass Männer und Frauen, dass Frauen und Männer, in Delegationen, Kommissionen und Arbeitsgruppen paritätisch vertreten sind, und indirekt auch, dass ansonsten ein Platz frei gelassen wird. Eigentlich das Normalste der Welt. Auch bitten die Petitionäre darum, dass die Regierung endlich aktiv wird, indem sie konkrete Begleitmassnahmen ergreift, damit eine paritätische Vertretung beider Geschlechter sichergestellt werden kann. Hier könnte ich mir auch die Errichtung eines Pools vorstellen, für den sich interessierte Personen melden können und ihr Interesse für Kommissionsarbeit und dergleichen auf Vorrat kundtun. Auf solch einen Pool könnte die Regierung dann bei Bedarf zurückgreifen. Hier wundert es mich, warum das nicht schon längst initiiert wurde. Die Unterrepräsentanz vor allem von Frauen, aber in gewissen Bereichen auch von Männern, wie es der von den Petitionären mitgelieferten Übersicht entnommen werden kann, ist nachteilig für unsere Gesellschaft. Es ist ein Missstand, der endlich angegangen werden muss. Die Regierung hat in ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1997 festgehalten, dass nach Möglichkeit keinem Geschlecht mehr als zwei Drittel der Sitze zugeteilt werden sollten. Es ist an der Zeit, endlich diese Möglichkeiten auszuschöpfen und Lippenbekenntnisse in die Tat umzusetzen. Als überzeugter Demokrat unterstütze ich diese Petition in allen Punkten und werde selbstredend für die Überweisung an die Regierung stimmen. Gleichwohl möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, dass die Regierung diese Petition, sollte sie überwiesen werden, nicht in einer Schublade, die sich unter einem dicken Teppich befindet, verstauben lässt, sondern dass auch aktiv Massnahmen ergriffen werden. Es darf nämlich nicht sein, dass es von der Einführung des Frauenstimmrechts im Jahre 1984 noch bis zum Jahre 2084 oder noch länger dauert, bis wir eine annähernd paritätische Vertretung von Frauen in den Machtpositionen unserer Gesellschaft vorfinden. Es ist Zeit, zu handeln. Ich bedanke mich bei den Frauen und Männern, die sich die Zeit nehmen und die Mühe machen, dieses gesellschaftlich äusserst wichtige Thema auf allen Ebenen weiterzubringen: Arbeiten Sie hartnäckig weiter, verlieren Sie nicht den Mut und suchen Sie sich Verbündete, um das Anliegen einer paritätischen Vertretung von Frauen und Männern zu erreichen. In anderen Ländern ist es möglich - auch in Liechtenstein geht es. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich danke den Unterzeichnenden, welche ersuchen, eine politische ausgeglichene Besetzung in Gremien durch Frauen in der Politik zu erreichen. Zuerst möchte ich aber doch den sehr kurzfristigen Eingabetermin kritisieren. Einen solchen politischen Vorstoss zwei Arbeitstage vor einer Session einzubringen, empfinde ich als unfair und lässt wenig Spielraum zu, sich mit einem Thema und mit dem sicher wichtigen Inhalt auch angemessen zu beschäftigen. Ich fordere hier auch auf, dass die gleichen Fristen einzuhalten sind und zu wahren sind, die auch für andere parlamentarische Eingänge gelten. Der Überweisung in den Punkten 1 bis 3 der schriftlichen Ausführung kann ich in dieser Form nicht zustimmen. Mit dem Wort «verbindlich» wird nur das Wort «Quote» umgangen. Eine Differenzierung ist nicht gegeben. Wieso haben die Petitionäre nicht gleich den entsprechenden Wortlaut einer verbindlichen Quote gewählt? Diese hätte dieser Petition den «Hintertüren-Effekt» etwas genommen. Verbindlichkeiten und Quoten schaden. Sie schaden anderen Minderheiten und sie schaden auch den Frauen. Wer eine solche Quote schafft, fördert damit wohl insbesondere Frauen. Priorität gilt jedoch dem Qualifikationsprinzip, ungeachtet einer Geschlechterauslegung. Welche Frau will schon eine Quotenfrau sein? Frauen haben exakt den gleichen Anspruch wie Männer. Sie wollen in Gremien gewählt werden, weil sie qualifiziert dafür waren, und nicht, weil die Möglichkeiten der Quote oder die Verbindlichkeit nur diese Wahl zuliessen. Ich respektiere und unterstütze jede Frau, die bereit ist, den aktuellen Umstand der in der Petition aufgeführten Massnahmen zur verbesserten Geschlechterverteilung in vielen Gremien zu erreichen, und fordere die Petitionäre auf, aktiv dafür zu sorgen, dass Frauen sich für politische Ämter auch zur Verfügung stellen. Aber bitte nicht mit einer Verbindlichkeit und bitte nicht mit einer Quote. Für mich ist der Regierungsbeschluss von 1997 ausreichend und ich ersuche die Regierung, diesen auch umzusetzen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte auch hier klarstellen, dass die aktuelle Formulierung in der Geschäftsordnung eben vorsieht, dass die Petition auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung zu setzen ist, unabhängig vom Einreichungsdatum. Aber es liegt ja am Landtag, dies allenfalls zu ändern. Stv. Abg. Ado Vogt
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich sage es gleich vorweg: Ich bin grundsätzlich gegen eine gesetzlich verpflichtende Frauenquote, egal auf welcher Stufe, sei dies Landtag, Regierung, Kommissionen oder Verwaltungsräte. Frauen sind keine schützenswerte Minderheit. Sie stellen die Mehrheit der Wahlberechtigten mit 51,5%. Dies vorweg. Ich werde aber auch dieser Petition nicht zustimmen. Für mich ist sie ganz im Sinne einer Salamitaktik, so der erste Schritt zu einer verpflichtenden Frauenquote. Und ich denke, das wird auch damit bezweckt. Für mich ist es unbestritten, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen haben müssen, sei dies in Bildung, Politik oder generell beim Mitwirken in dieser Gesellschaft. Das ist aber in Liechtenstein sicherlich gegeben. Für mich der wichtigste Satz, den ich einmal in einer Diskussion gelesen habe: Gleiche Chancen bedeuten eben nicht gleiches Ergebnis. Es gibt kein Anrecht auf eine Funktion oder einen Posten, sei es für Mann oder für Frau.Wieso haben bei den Landtagswahlen Frauen so schlecht abgeschnitten, wie es hier ja auch schon bereits mehrfach erwähnt wurde? Zuallererst einmal ist es eine Frage der Quantität. Es haben sich viel weniger Frauen für ein Mandat zur Verfügung gestellt. Die Gründe dafür können ganz vielfältig sein. Dass von diesen Frauen nur drei gewählt wurden, muss vielleicht auch, und das wurde hier eigentlich noch nicht gesagt, im politischen Profil der Kandidatinnen gesucht werden. Man kann nicht von einer systematischen Diskriminierung der Wähler ausgehen. Deshalb gibt es für mich auch kein allgemein wirksames Vorgehen. Die Wahlfreiheit der Wählerinnen und Wähler, einer der Pfeiler unserer Demokratie, durch eine unnötige Quote aushebeln zu wollen, ist für mich zutiefst undemokratisch und deshalb strikte abzulehnen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern haben die Verfechterinnen und Verfechter einer Quote die ganz einfache Möglichkeit, Stimmen für eine Volksinitiative zu sammeln und diese Initiative einer Volksabstimmung zuzuführen. Dann hätten wir einen demokratischen Entscheid. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich muss zwei, drei Punkte loswerden. Wir hatten heute nicht nur die Aktuelle Stunde, sondern wir sind im Moment in einer der peinlichsten Stunden für den Landtag, wenn ich diese Argumentation hier ver-folge. Ich habe keine Ahnung, wie wir mitten in einer Quotendiskussion enden mit einer, ich sage jetzt einmal, einfachen Petition, die ein einfaches Anliegen ist, das nicht die Petitionäre erfunden haben, sondern sie erinnern die Regierung an ihren eigenen Entscheid. Das ist es. Und was alles darüber hinaus mit interpretiert wird, der Beginn einer Quote etc. kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich war zu Beginn schon überrascht als unsere Damen, die Abgeordneten Eberle-Strub und Marxer-Kranz, einschränkend argumentiert haben, das sei schon gut so, aber selbstverständlich müssen die Frauen sich auch zur Verfügung stellen. Und insofern, das kann ich voll akzeptieren und das ist auch in diesem Regierungsbeschluss mit enthalten und damit auch in dieser Petition mit enthalten. Was alles nachher noch ergänzend gesagt wurde, zum Beispiel dass damit subtil eine Quote durch die Hintertür eingeführt werde und so weiter. Was hier denn abgeht, den Petitionären unterstellt wird, ist für mich nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich hat niemand davon gesprochen, dass das Qualifikationsprinzip abgeschafft werden soll. Und es ist auch kein Widerspruch, dass das Qualifikationsprinzip beibehalten wird und dass trotzdem die Zielsetzung einer ausgewogenen Besetzung besteht. Übrigens haben Sie erwähnt, Herr Abg. Batliner, das Qualifikationsprinzip hat Priorität und die Regierung muss unbedingt daran festhalten, dass teile ich. In einem Nachsatz sagten Sie: Und heute sind ja die Frauen mindestens gleich qualifiziert wie die Männer. Und deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb vom Qualifikationsprinzip überhaupt abgewichen werden muss, was Sie so in den Raum gestellt haben, wenn diese Petition strikt verfolgt würde. Was dann nachher noch lehrmeisterhaft dem Verein gesagt wird, was er tun soll, das ist Ihre Sache. Woran ich mich noch ganz enorm gestört habe, ist, wenn gesagt wird, dann müssten wir ja unsere Kommissionen mit Ausländerinnen besetzen, damit eine Ausgewogenheit erreicht wird. Und das wäre völlig unerträglich. Ich nehme das Wort jetzt in den Mund: So eine Fremdenfeindlichkeit ist mir noch nie im öffentlichen Landtag quergekommen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Vieles wurde bereits gesagt. Darum kürze ich meine Gedanken zu dieser vorliegenden Petition zusammen: Dem Ansinnen, Delegationen, Kommissionen und Arbeitsgruppen auf Landesebene, welche durch die Regierung besetzt werden, einem Zwei-Drittel-Ziel gegenüberzustellen, kann ich einiges abgewinnen, wenn einige Punkte dabei beachtet werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, gilt es, wann immer möglich, nachzubesetzende Positionen durch weibliche Nachfolgerinnen zu ersetzen. Vorausgesetzt - und dies ist für mich der zentralste Punkt -, die Qualifikation entspricht auch den Anfordernissen an diese Funktion. Aus meiner Sicht stellt sich bei nicht gleichwertiger Qualifikation die Frage, wie dann zu verfahren ist. Wird dann die beste Frau angestellt oder wird nochmals ein Suchprozess gestartet, bis eine Frau mit der nötigen Qualifikation gefunden wird? Wie wird entschieden, wenn die zweite Runde nicht zum erhofften Effekt führt? Die Annäherung zu diesem Zwei-Drittel-Ziel bedingt aus meiner Sicht zwei Elemente:- Den Willen der suchenden Organisation oder Person, so lange zu suchen, bis auch gute Bewerberinnen in der Auswahl sind, oder sonst eine weitere Selektionsrunde zu starten.
- Den Mut, sich auch zu melden oder sich zu bewerben, denn ohne zur Verfügung stehende Frauen wird sich diese Quote nur sehr langsam verändern.
Wir müssen aber auch den Mut haben, einen Mann anzustellen, wenn die Qualifikation der Bewerberinnen nicht passt. Wir können uns in diesem kleinen Land nicht leisten, nur ein Geschlecht bei einer Rekrutierung zu berücksichtigen. Dazu ist der Pool an Bewerberinnen oder Bewerbern zu klein. Trotzdem sollten wir durch einen Fokus auf dieses Thema dafür sorgen, dass sich der Abstand zu diesem Zwei-Drittel-Ziel verringert. Dazu braucht es Zeit, gegenseitiges Vertrauen, denn nicht alle Nachbesetzungen werden diesem Ziel auf Anhieb entsprechen. Ich persönlich sehe aber in der Tat Möglichkeiten, dieses Verhältnis der durch die Regierung zu besetzenden Stellen zu verbessern. Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Ziel arbeiten. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Im Moment sehe ich das übergeordnete Ziel einer Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Individuen im Vordergrund, auch wenn es teilweise Geduld braucht. Ausserdem bin ich überzeugt, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Herangehensweisen an Aufgaben haben und entsprechend unterschiedliche Ideen und Problemlösungsstrategien entwickeln können. Die Vielfalt ist daher ein Garant, dass sich kontraproduktive oder sogar schädliche Strukturen, die sich in einem allzu homogenen Team auf die Dauer bilden, ausbleiben. Vielfalt leistet Kreativität, gesundem Wettbewerb und offenem Dialog Vorschub. Die Frage, was einen guten Politiker auszeichnet, hat der deutsche Jurist und Nationalökonom Max Weber, 1864 bis 1920, schon vor 90 Jahren beantwortet. Weber benennt in seinem Aufsatz jene Charaktereigenschaften, die auch als Massstab für heutige Spitzenpolitiker dienen sollten. Man kann sagen, dass die drei Qualitäten vornehmlich entscheidend sind für den Politiker: Leidenschaft, Verantwortungsgefühl, Augenmass. Diese Eigenschaften sind geschlechtsneutral. Leidenschaft zur Sache setzt Kompetenz voraus. Es bedeutet, die Fähigkeit und den Willen sich mit den komplexen Wirkungsmechanismen unserer Wirtschaft und Gesellschaft auseinanderzusetzen.Unser Land braucht Politiker, die den Problemen auf den Grund gehen und Standpunkte entwickeln ohne bornierte Rechthaberei. Ich wünsche mir für Politiker oder Arbeitnehmer Leidenschaft, Freude und Erfolg in ihrem Tun. Die Anforderungen von politischen Entscheidungen werden immer vielfältiger und komplexer. Um diesen Herausforderungen gut gewappnet zu begegnen, ist die Vielfalt von unterschiedlichen Individuen unverzichtbar, somit auch ein gutes Verhältnis von Frauen und Männern, jedoch auch von jung und alt, verschiedenen Ausbildungen und so weiter. Die verschiedenen Sichtweisen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Talente der Teammitglieder machen uns stark, flexibel und innovativ. Durch Chancengleichheit und mehr Vielfalt wird Liechtenstein zu einem noch attraktiveren Staat. Wir möchten hochqualifizierte Teammitglieder für uns gewinnen und ein inspirierendes Umfeld bieten, in dem alle Teammitglieder ihr Potenzial ausschöpfen und weiterentwickeln können. Vielfalt und Integration sind für unseren Erfolg essenziell - heute und in Zukunft. Das Augenmass in diesem Thema besteht darin, diejenigen, welche nicht zu 100% der gleichen Meinung sind wie die «Hoi Quote» zu Verbündeten zu machen, wie es der Landtagsabgeordnete Herr Lageder auch schon erwähnt hat.
Das Recht auf Gleichberechtigung und Gleichbehandlung wird von praktisch niemandem infrage gestellt. Durch eine innovative Anpassung der Rahmenbedingungen müssen wir dafür sorgen, dass sich bietende Chancen und das Entwicklungspotenzial der Frauen genutzt werden. Ein attraktives Arbeitsumfeld sowie faire und fortschrittliche Anstellungsbedingungen, Fairness und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sollte durch entsprechende Rahmenbedingungen gestützt werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Marxer, Sie haben mich namentlich angesprochen und ich bitte Sie, mir unverzüglich mitzuteilen, wo ich fremdenfeindliche Ausdrücke in meinem Votum hatte. Dann will ich die spezifiziert haben, denn mir kann man viel vorwerfen, aber Fremdenfeindlichkeit, das lasse ich mir nicht unterstellen. Und das Zweite, was ich sagen wollte in Bezug auf das Qualifikationsprinzip. Herr Marxer, im Auftrag 1 der Petition heisst es, dass einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Frauen und Männern «in Zukunft verbindlich nachgekommen wird». Das heisst, es wird - unabhängig des Qualifikationsprinzips - von der Regierung gefordert, diesem ausgewogenen Verhältnis zwischen Männern und Frauen verbindlich nachzukommen, und in der Begründung wird die Zwei-Drittel-Grenze erwähnt. Und dann hat das wohl auch etwas mit dem Abrücken vom Qualifikationsprinzip zu tun, wenn von der Regierung gefordert wird, verbindlich eine im Minimum Zwei-Drittel-Quote, das ist übrigens auch eine Quote, einzuführen, die nicht auf die Qualifikationsmerkmale gestützt ist. Und da möchte ich grundsätzlich noch etwas sagen zu dieser Petition: In den letzten zwei Wochen fanden in unserem Land eine Veranstaltung der Vaterländischen Union mit dem Namen «Zeit für Liechtenstein» und eine Veranstaltung des Vereins «Hoi Quote» statt. Beide zum Inhalt dieser Petition und darüber hinausgehend zum Thema Quote. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Herr Abg. Marxer, ich bin davon ausgegangen, uns werden zu dieser Petition 300 bis 500 Unterschriften vorgelegt, dass sich der Vereinsvorstand sich wenigstens die Mühe macht, im Rahmen dieser Veranstaltungen Unterschriften zu sammeln. Das Ganze fusst auf sieben Unterschriften, soweit ich es beurteilen kann, von Vorstandsmitgliedern des Vereins «Hoi Quote». Wenn ich so ein Anliegen habe und eine Plattform habe, Unterschriften in dreistelliger Zahl sammeln zu können durch zwei Veranstaltungen, die zeitlich unmittelbar davor stattfinden, und diese Chance nicht nutze, diese Petition zur Unterschrift vorzulegen, dann frage ich zumindest, wie ernst es den Petitionären überhaupt ist, hier in diesem Hohen Haus eine Mehrheit für ihr Anliegen zu bekommen. Eine Petition mit 400, 500, 600 Unterschriften hat doch eine andere Ausstrahlungskraft und ein anderes Gewicht als nur sieben Unterschriften, mehrheitlich aus dem Vereinsvorstand. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie wir gehört haben, gehört es zu einem demokratischen Recht eine Petition einzureichen. Das ist unbestritten, ist ja auch zu begrüssen, wenn sich weitere Damen und Herren in diesem Lande um aktuelle Problemstellungen bemühen. Nur einige Punkte, die bereits ausgeführt wurden, beziehungsweise meine Ansicht dazu. Es wurde nun von mehreren Vorrednerinnen aber auch Vorrednern diesem Verein vorgeworfen, dann sollen sich diese Damen doch auch einmal zur Wahl stellen. Da möchte ich Sie doch erinnern, Sie kennen diese Vorstandsmitglieder, zumindest ich weiss von mehreren Vorstandsmitgliedern, die kandidiert haben, sogar für Landtagswahlen in der Vergangenheit. Aber da kann man jetzt schon nicht sagen, dass hier keine Bereitschaft dagewesen wäre, auch mitzukandidieren. Da möchte ich Sie doch bitten, sich mitunter einmal die Namen genau anzusehen und ein wenig in die Vergangenheit zu schweifen.Dann zu Corporate Governance: Da denke ich eben, mit Corporate Governance hat nach meinem Dafürhalten die Regierung noch mehr Macht erhalten, was ich grunsätzlich eher als kritisch ansehe. Aber das ist nun so, das ist ja auch ein demokratischer Entscheid. Die Regierung kann gerade wesentlich mehr Verwaltungsräte und so weiter besetzen. Und wenn wir uns eben diese Beilage ansehen. Die sind nicht gerade sehr ermunternd. Da sehen wir doch ein Problem nach meinem Dafürhalten, dass hier Frauen doch zu wenig unterstützt werden. Jetzt kann man schon ins Feld führen, ja, es waren Qualifikationen. Aber ich denke mir, hier sollte man doch zukünftig versuchen, hier mehr Frauen in diese Positionen zu bringen, wenn es Frauen gibt, die sich um diese Ämter bemühen. Und wie gesagt, nach Corporate Governance hat nach meinem Dafürhalten die Regierung noch mehr Macht, diesen Regierungsbeschluss auch in die Tat umzusetzen.
Dann betreffend die Wahlchancen: Es stimmt schon, dass 2017 weniger Frauen kandidiert haben. Aber Sie wissen natürlich ganz genau, dass die Wahlchancen dieser wenigen Kandidaturen eben tiefer waren als die Wahlchancen der Männer. Sonst müssten Sie sich einmal mit dem Liechtenstein-Institut in Verbindung setzen. Klar, da kann man sagen, das ist Demokratie, das hat das Volk so entschieden. Aber die Faktenlage ist auch klar: Von den wenigen Frauen, die kandidiert haben, wurden noch weniger gewählt als von den Männern.Dann mitunter ein Blick in die Zukunft: Wir sollten ja hier nicht nur Probleme diskutieren, sondern vielleicht auch einmal versuchen, gewisse Lösungen aufzuzeigen. Ich könnte mir einfach vorstellen, dass wir bei den Gemeinderatswahlen 2019 zwei Urnen haben, eine Urne Frau, eine Urne Mann. Dann könnten wir zumindest nach diesen Gemeinderatswahlen dann endlich einmal eruieren, wer die Frauen gestrichen hat und wer die Männer gestrichen hat. Das wäre mitunter einmal ein Ansatz, damit wir dieser Problemstellung ein wenig eher auf den Grund gehen können. Das frage ich mich schon, ob wir hier drinnen nicht sagen müssen, wenn das rechtlich nicht gehen sollte, dass wir das Gesetz ändern, denn wir sind ja der Landtag und können Gesetze anpassen. Nach meinem Dafürhalten wäre weiterhin eine geheime Wahl gegeben - selbstverständlich. Es wäre einfach eine Urne Frau, eine Urne Mann, und die könnte man dann anschliessend selbstverständlich unter dem Aspekt der Anonymität auch auswerten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, wir sind alle einig, dass wir dieses Traktandum noch vor der Mittagspause zu Ende bringen wollen. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank, für das Wort. Ja, ich bin natürlich auch, wie es der Abg. Wendelin Lampert ist, immer interessiert an statistischen Daten. Ich würde seine Ideen in dem Sinn unterstützen. Man darf einfach die Briefwahl nicht vergessen. Man müsste dann vielleicht, so stereotyp und blöd das klingt, blaue und rosarote Kuverts haben, um das trennen zu können. Sie verstehen, was ich meine. Gut, dann möchte ich noch ein kleines Wort zu den Unterschriften verlieren. Also wie gesagt, jeder darf eine Petition einbringen. Sie können sich egal was überlegen und eine Petition an den Landtag einbringen und das als Einzelperson unterschreiben, wie es auch schon in der Vergangenheit passiert ist. Das ist das Recht jeder Person. Wir müssen dann nicht darüber diskutieren, was hier anscheinend schon passiert. Dann zum Qualifikationsprinzip: Also es steht ausser Frage, dass das Qualifikationsprinzip hier nicht Beachtung finden sollte. Es ist einfach erstaunlich, wenn diejenigen, die im ersten Satz sagen, dass das Qualifikationsprinzip das Nonplusultra ist, im zweiten Satz ausführen, dass ja die Frauen im Durchschnitt besser qualifiziert sind als die Männer, dann fragt man sich, warum die Frauen dann nicht in diesen Gremien sitzen. Dann wird das Qualifikationsprinzip ja ganz offensichtlich missachtet. Und wenn wir einen kleinen Blick in die Vergangenheit wagen und uns an Dinge wie die Post, die Telekom oder die Pensionskasse erinnern, kann man sich einfach die Frage stellen: Wer waren jetzt die, die das verbrochen haben? Waren es die Frauen oder die Männer? Und dann relativiert sich das mit dem Qualifikationsprinzip vielleicht auch wieder ein bisschen. Dann noch ein Wort zu dem, was Mario Wohlwend gesagt hat zu den Rahmenbedingungen, mit dem ich selbstverständlich sehr einverstanden bin. Wir müssen für Frauen Rahmenbedingungen schaffen. Und im November werden wir wieder das Budget diskutieren und dann können wir wieder Rahmenbedingungen schaffen, gerade auch für Frauen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Peter Frick
Besten Dank, werter Landtagspräsident. Ich bin etwas erstaunt, ähnlich wie der Abg. Marxer, wahrscheinlich nicht ganz so ähnlich, aber dennoch sehr erstaunt, erstaunt eigentlich, was hier für ein kalter Wind herrscht bezüglich dieser Petition. Das Thema wird extrem ausgedehnt. Es werden Runden gezogen, unglaublich. Anstatt dass gemeinsame Lösungen angestrebt werden, werden hier Ohrfeigen verteilt, und dies auf beiden Seiten. Dieser Hickhack, der nun sicher weitergehen wird, davon bin ich überzeugt, bringt uns alle in dieser Thematik nicht weiter. Nun meine Erkenntnis: Dieses Zeitfenster hat uns alle bis anhin konstruktiv nicht weitergebracht. Es braucht Bereitschaft von allen und dies muss besser signalisiert werden. Diese Bereitschaft ist für mich aktuell nicht spürbar. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Eine Replik an Herrn Marxer: Bedenken, eine unabdingbare paritätische Besetzung könnte in letzter Konsequenz dazu führen, dass, um das paritätische Gleichgewicht zwischen Mann und Frau mit Sachverständigen zu erhalten, eventuell im Ausland eine entsprechende qualifizierte Person gesucht werden muss, das hat nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun. Es darf nicht so weit kommen, wenn qualitativ geeignete Liechtensteiner vorhanden sind, dass aufgrund einer paritätischen Besetzung einer Kommission möglicherweise auf Ausländer zurückgegriffen werden muss. Das sind einfach Möglichkeiten, die eintreten könnten, aber nicht in allen Kommissionen, sondern in speziellen Kommissionen, wo aufgrund vom Beruf her sehr wenig Frauen in unserem relativ kleinen Land vorhanden sind. Aber mit Fremdenfeindlichkeit hat das nichts zu tun. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Ado Vogt
Besten Dank. Ich habe eine kurze Rückfrage oder Replik an den Abg. Lampert: Ich habe doch genau das gesagt, es haben sich viel weniger Frauen auf eine Wahlliste setzen lassen und es wurden nur drei gewählt. Etwas anderes habe ich nicht gesagt. Wieso ich da jetzt irgendwie in der Statistik nachschauen muss, verstehe ich nicht. Vielleicht kann er mir da noch die genaue Frage stellen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, die Wirkung dieser Petition wird ein Stück weit auch überschätzt. Ich teile etliche Bedenken, die an die Adresse des Vereins «Hoi Quote» gerichtet worden sind. Die Regierung ist ja laut dem Geschäftsverkehrsgesetz frei im Umgang mit dieser Petition. Wir wissen nicht, ob in der Abarbeitung dieser Petition der Landtag irgendwann noch einmal begrüsst wird. Zudem sagen die Petitionäre, es soll geprüft werden. Und ich gehe davon aus, dass die unter dieser Präambel stehenden Punkte 1 bis 3 auch tatsächlich einfach geprüft werden, so wie es die Petitionäre selbst wollen. Persönlich hätte ich Sympathie, wenn eine Beantwortung der Petition zum Beispiel im Sinne des ausführlichen Votums des Kollegen Alexander Batliner ausfallen würde. Ich denke, der einzige Vorteil oder Nutzen dieser Petition wird am Schluss sein, dass die Diskussion einfach aufrechterhalten wird. Und das Aufrechterhalten dieser Diskussion kann doch in Gottes Namen nicht schädlich sein. Und vielleicht führt das Aufrechterhalten der Diskussion irgendwann zu dem auch hier verschiedentlich geforderten letztendlich demokratischen Entscheid über Einführung von Quote oder nicht an der Urne.Aber vielleicht auch an uns: Wir werden am Nachmittag, nachdem die Diskussionen heute Vormittag sehr hehr gewesen sind, zum Alltag zurückkehren. Wir haben sieben Wahlgeschäfte und es stehen sieben Männer zur Wahl. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich schulde noch eine Antwort - und kann praktisch nahtlos an das Votum des Abg. Wenaweser anschliessen - bezüglich der Wirkung dieser Petition. Zum ersten Punkt: Man stört sich an den Worten «in Zukunft verbindlich nachgekommen wird». Ich sehe «verbindlich nachkommen» als nichts anderes als «verbindlich anzustreben ist». Diesbezüglich sagt der Wortlaut «verbindlich nachgekommen» gar nicht, dass das Qualifikationsprinzip aufgegeben werden muss. Und selbstverständlich muss die Verfügbarkeit, die Bewerbung, da vorhanden sein. Das zu dem Punkt. Sie haben sich an den Worten «Fremdenfeindlichkeit» gestört. Das habe ich nicht Ihnen, Herr Abg. Batliner, unterstellt, wie Sie bereits aus der Korrektur wahrscheinlich schon gemerkt haben, sondern das war an den Abg. Elkuch gerichtet. Herr Elkuch, es kann heute schon Kommissionen geben, wo aufgrund von Fachkenntnissen eine Person aus dem Ausland nominiert wird und auch in die Kommission bestellt wird. Was mich gestört hat an Ihrem Votum, waren die Worte «das wäre unerträglich». Das ist das Wort, das mich sehr hellhörig gemacht hat. Und eben, ich sehe überhaupt nicht, dass das Qualifikationsprinzip, und so wird geredet, von vornherein aufgegeben wird. Das ist überhaupt nicht der Fall und mit keinem Wort in dieser Petition angedeutet - nochmals, die Petition, die sich auf einen Regierungsbeschluss bezieht. Aber damit belasse ich es.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ja, ich möchte noch einmal ganz kurz auf mein Eintrittsvotum zurückkommen. Ich habe da gesagt: Im Ziel sind sich alle einig, über den Weg dorthin noch nicht. Doch nach dieser Diskussion frage ich mich schon, ob wir uns über das Ziel einig sind. Ich habe im Vorfeld mit dem Vorstand von «Hoi Quote» gesprochen und gemerkt, wie vorsichtig sie sind, wie sie sich dieses heissen Themas bewusst sind. Und sie haben gesagt: Wir möchten wirklich nur einen kleinen Schritt machen hin zu mehr Chancengleichheit. Ich habe da gemeint, ich fände den Schritt fast zu klein. Aber nach dieser Diskussion heute muss ich sagen, huch, es bleibt noch viel zu tun.Ich möchte einfach wirklich bitten: Es ist eine Petition, die Regierung kann damit machen, was sie will. Wir sind der Landtag, wir sind das Parlament dieses Landes. Und wenn wir jetzt 2017 einfach einer solchen Petition eine derartig abschmetternde, sage ich einmal, Antwort geben würden, das gäbe mir schon viel zu denken. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur eine ganz kurze Replik an den stv. Abg. Wolfgang Marxer machen, und zwar wegen des Worts «verbindlich». Gemäss Wörterbuch heisst es, dass man zu etwas verpflichtet wird. Und ich habe lange überlegt, ich habe mir wirklich den Regierungsbeschluss angeschaut und ich habe mir die Petition angeschaut und man sieht es ja auch an meinem Votum, das ich gehalten habe, dass ich hier ein Problem habe, dies zu differenzieren. Und letztlich ist für mich das Wort «verbindlich» eine gesetzliche Verpflichtung, dies umzusetzen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich würde es sehr begrüssen, wenn wir dann langsam zu einem Ende kommen könnten. Es darf meiner Ansicht auch nicht jetzt darum gehen, jede Meinung nochmals zu kommentieren. Ich werde spätestens um 12:45 Uhr Antrag auf Ende der Debatte stellen. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank. Nur kurz: Herr Marxer, vielen Dank für die Klarstellung, was den Bereich Fremdenfeindlichkeit betrifft. Aber Ihre Biegung der deutschen Sprache geht schon sehr weit. Und ich teile hier auch die Ansicht der Landtagsvizepräsidentin. Verbindlich ist verbindlich und nicht irgendetwas dazwischen. Und Herr Lageder, zum Qualifikationsprinzip: Das habe ich auch in meiner Ausführung klar und deutlich kundgetan, dass es genügend Frauen gibt, die gleich ausgebildet sind wie Männer und sicher auch dem Qualifikationsprinzip nachkommen würden bei gewissen Stellen, für welche Personen gesucht werden. Das stelle ich überhaupt nicht infrage. Aber das Problem ist, dass sich diese Frauen nicht zur Verfügung stellen. Dort sehe ich das Problem. Und dann habe in meinem Votum die Verbindung zu familien- und gesellschaftspolitischen Gründen und Gegebenheiten herzustellen versucht. Und dort müssten wir den Hebel ansetzen. Es geht nicht darum, und ich wollte auch nicht so verstanden werden, dass ich das Gefühl habe, die Frauen sind weniger qualifiziert. Die haben heute dieselben Ausbildungen wie die Männer, teilweise sogar noch bessere Ausbildungen. Es gibt genügend Frauen, die dem Qualifikationsprinzip entsprechen würden. Aber sie stellen sich nicht zur Verfügung aus Gründen: Familienüberlegungen, sei es das Kind, sei es, weil der Mann arbeitet und sie vielleicht nur prozentual und die zusätzliche Aufgabe für ein Landtagsmandat und der Zeitaufwand sich nicht in Verbindung bringen lässt und so weiter. Dort muss der Hebel angesetzt werden. Und deshalb ist es auch schwierig, dem Qualifikationsprinzip nachzuleben, weil vielleicht gewisse Frauen sich bewerben, die dem Qualifikationsprinzip nicht zu 100% entsprechen, und deshalb auch das Ungleichgewicht vorhanden ist. Aber die Frauen würde es geben, das ist für mich gar keine Frage, und zwar genügend.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich muss doch noch eine kurze Replik machen an die Frau Landtagsvizepräsidentin. Danke für die Dudenzitierung des Begriffs «verbindlich». Es bleibt eine Petition, es bleibt, Entschuldigung, nur ein Regierungsbeschluss und es bleibt damit auch, dass die Regierung an kein Gesetz gebunden ist, auch wenn da «verbindlich» steht. Es wird für die Regierung keine Verbindlichkeit in dem Sinne haben, dass sie einem gesetzlichen Auftrag nachkommen muss, und deshalb ist es das, was es ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der stv. Abg. Ado Vogt hat mich noch gebeten, konkreter zu werden. Er hat mein erstes Votum richtig interpretiert. Ich habe ihn angesprochen, obwohl ich ihn nicht namentlich erwähnt habe. Ich denke mir, in Ihrem Votum ist zu wenig herausgekommen, wie die Faktenlage ist. Sie sagen, es sollen sich doch einfach mehr Frauen aufstellen lassen. Das wäre sicherlich zu begrüssen. Nur wenn wir konkret die letzten Landtagswahlen nehmen, ich habe es für mich jetzt nur kurz aufgeschrieben: In etwa 52 männliche Kandidaten, 22 wurden gewählt, Wahlchance 40%; 19 weibliche Kandidaten, drei wurden gewählt, Wahlchance 15%. Da können Sie eben noch so viele Frauen aufstellen, wenn es bei diesen Prozentsätzen bleibt, dann werden tendenziell halt immer weniger Frauen im Verhältnis zu denen, die aufgestellt sind, gewählt. Aber klar, das ist im Endeffekt Demokratie. Das hat man heute auch gehört: Die Frauen hätten oder haben eine Mehrheit in diesem Lande. Aber die Faktenlage ist einfach auch so bei Frauen, wenn sie sich auch aufstellen lassen, sind ihre Wahlchancen, zumindest bei den Landtagswahlen 2017, einfach geringer. Und das habe ich zu wenig herausgehört in Ihrem ersten Votum. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung der vorliegenden Petition an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
15 Stimmen. Damit wurde die Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 3 erledigt und machen jetzt eine Mittagspause bis 14:15 Uhr. Mittagspause (von 12:40 bis 14:15 Uhr)
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