Aktuelle Stunde: Finanzierung der Alterspflege
Landtagspräsident Albert Frick
Damit können wir einsteigen. Traktandum 2: Aktuelle Stunde. Für die heutige Ausgabe hat die Fraktion der Freien Liste das Thema «Finanzierung der Alterspflege» benannt und ich bitte um ein Einführungsreferat.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank für das Wort. Ich beginne mit einem Zitat des Herrn Gesellschaftsministers anlässlich der Aktuellen Stunde im April 2014 zum Thema Pflegeversicherung. Er sagte damals: «Das heutige System», er sprach von der Finanzierung der Pflegekosten, «ist schon vom Prinzip her ein reformbedürftiges Flickwerk mit einem hohen Koordinationsaufwand.» Zweitens hat die Regierung die Prüfung alternativer Methoden zur Finanzierung der Pflege ins Regierungsprogramm 2017 - 2021 aufgenommen. Und drittens und am wichtigsten liegen mit der Studie «Finanzierung der Alterspflege» der Stiftung Zukunft neue, aktuelle Grundlagen zum Thema vor mit dem Ansatz zu einem «verpflichtenden Sparen» ab einem bestimmten Lebensjahr. Dies alles war für uns, die Freie-Liste-Fraktion, Anlass genug, dass sich gerade auch der neue Landtag mit dieser Thematik vertieft auseinandersetzt, einerseits eine Betrachtung zur erwähnten Studie inklusive der Empfehlung abgibt, andererseits aber auch zwei Kerngrundsätze diskutiert, nämlich einerseits, ob eine Pflegekostensicherung im bestehenden System - das heisst mit dem erwähnten Flickwerk AHV, Pensionskasse, Krankenkasse, Ersatzleistungen, allgemeine Steuermittel und eigene Mittel - oder einem zusätzlichen System mit nochmals zusätzlichem Koordinationsaufwand bewerkstelligt werden soll. Und zweiter Grundsatzpunkt nach unserer Ansicht: Wie hoch soll, darf, muss die Solidaritätskomponente bei der Finanzierung der Pflegekosten sein, individuell oder auch zwischen den Generationen? Zu Letzterem kann man sicher Dänemark als Beispiel nehmen, das die Pflegekosten gänzlich über die allgemeinen Steuermittel abdeckt. Und erwähnen möchte ich auch einen Auszug aus der jüngsten Steuerstatistik 2016. Dort wird das Medianvermögen der liechtensteinischen Bevölkerung gerade einmal mit CHF 38'000 ausgewiesen, sprich, für die Hälfte der Bevölkerung besteht wenig oder kein Spielraum für ein verpflichtendes Sparen beziehungsweise den Aufbau eines persönlichen Pflegekontos. Letzteres war eine persönliche Bemerkung zu diesem auch finanzpolitisch weitreichenden Thema. Auch die heutige Aktuelle Stunde wird wieder nicht reichen, das Thema in seiner ganzen Komplexität abschliessend zu behandeln. Wenn aber die Eckpfeiler für die erwähnte Prüfung alternativer Methoden zur Finanzierung der Pflege diskutiert werden, gibt es einerseits bereits Input für die Regierung und andererseits - und dies als ein mögliches Ergebnis aus der heutigen Aktuellen Stunde - kristallisiert sich der Rahmen für einen überparteilichen Vorstoss von uns als Volksvertretung heraus. Ich denke, die Fragen, nein, die Lösung zu diesem Thema ist eine der Kernfragen für die Zukunft jeder alternden Gesellschaft, also auch für unsere. Und jede Lösung braucht eine Einführungszeit, gerade wenn man an den Aufbau individueller Pflegekonti denkt. Bis Ergebnisse vorliegen, kann Jahre dauern und selbst dann ist die Einführung unsicher - siehe das Ergebnis zur Altvorsorge 2020 in der Schweiz. Gleichwohl muss allen klar sein: Verflossene Jahre sind verlorene Jahre. Verlieren wir also keine Zeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. In Absprache mit meinen Kolleginnen und Kollegen und damit auch in deren Namen bestreite ich für unsere Fraktion gerne diese Aktuelle Stunde. Es kommt wieder etwas auf uns zu und niemand wird sich daran wirklich erfreuen können. Aber es kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Das Prinzip Hoffnung wird nicht funktionieren. Die Alterspflege wird eine enorme Herausforderung werden - wirtschaftlich und gesellschaftlich. Die Zahlen der hierzu veröffentlichten Studie der Stiftung Zukunft.li sind zu klar und zu eindeutig, als dass daran irgendwelche Zweifel aufkommen könnten. Es wird uns nicht nur die künftige Finanzierung der Alterspflege zu beschäftigen haben, sondern auch die Frage, wer die Alterspflege und -betreuung erbringen wird. Die Zahl der Erwerbsfähigen pro potenziell pflege- und betreuungsbedürftigen Hochaltrigen wird bis ins Jahr 2050 drastisch sinken. Auch der Bestand an Jungsenioren, die in der heutigen Alterspflege und -betreuung wertvolle, meist ehrenamtliche Dienste leisten, wird sich im Verhältnis zu den Hochaltrigen stark ausdünnen. Es ist absehbar, dass die Alterspflege und -betreuung damit ein immer knapperes und immer teureres Gut werden dürfte. Zukunft.li hat aufgezeigt, welchen Einfluss nur schon eine jährliche Steigerung der Kosten um 1% auf die Entwicklung und damit auf die bevorstehende Herausforderung ausübt. Ich wage beinahe zu behaupten, die von Zukunft.li errechneten Kosten von CHF 211 Mio. im Jahr 2050 sind das Minimum. Zukunft.li zeigt in der Studie verschiedene Handlungsoptionen auf. Weiter-wie-bisher dürfte wohl keine sein - schon sehr bald nicht mehr. Spätere Generationen, bereits unsere Kinder und Enkel, aber selbst auch die Jüngeren unter uns hier würden einen nahezu unbezahlbaren Preis zu zahlen haben. Nicht ganz unbedeutend, was in diesem Zusammenhang unser Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch sagt: In Paragraf 143 ist unter anderem in aller Deutlichkeit festgehalten, dass Kinder ihren Eltern und Grosseltern den Unterhalt schulden, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht imstande ist, sich selbst zu erhalten. Im Klartext sagt Paragraf 143 des ABGB heute schon: Familie und Familienvermögen vor Staat - sofern nicht spezialgesetzlich übersteuert. Zurück zu den weiteren Optionen: Deprimierende Berichte über die Zustände in Alters- und Betreuungseinrichtungen anderer, wohlgemerkt auch westeuropäischer Länder lassen eine Reduktion der Pflege- und Betreuungsqualität nicht als eine unserer Gesellschaft würdige Option erscheinen. Der Staat wird sich selbst nicht aus seiner Verantwortung, auch nicht aus seiner finanziellen Verantwortung, entlassen können und dürfen. Der Staat muss gerade gegenüber seinen schwächeren Bewohnern, und dazu gehören unsere betagten Pflege- und Betreuungsbedürftigen, solidarisch sein und bleiben. Gleichwohl darf und muss im Gegenzug auch erwartet werden, dass Eigenverantwortung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wahrgenommen wird. Schliesslich ist jeder ein potenzieller Konsument von Betreuungs- und Pflegeleistungen und sollte deshalb selbst das höchste Interesse daran haben, dass diese in guter Qualität erbracht werden und finanzierbar bleiben. Das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung ist auszutarieren. Diese Formel ist nicht zuletzt aufgrund ihrer Einflussgrössen aus allen politischen Richtungen zu komplex, als dass sie in der heutigen Aktuellen Stunde gefunden werden könnte. Das von Zukunft.li vorgeschlagene vererbbare Pflegekapital ist ein wohl gangbarer Weg. Zu berücksichtigen ist allerdings die Tatsache, dass nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes in der Lage sein werden, das anzusparende Kapital aus eigener Wirtschaftskraft zu äufnen. Zumindest überlegenswert wäre es gerade auch in diesem Zusammenhang, das Pflegekapital nicht nur ansparen, sondern es sich wahlweise auch mit Gemeinwesenarbeit erschaffen zu können. Die Bedeutung der Gemeinwesenarbeit generell wurde von S.D. dem Erbprinzen in seiner Rede am heurigen Staatsfeiertag prominent erwähnt. Durch Gemeinwesenarbeit, speziell im Rahmen der Alterspflege und -betreuung, wie beispielsweise durch Fahr-, Einkaufs-, Mahlzeiten- und Botendienste für Ältere und Kranke, durch Heim- und Spitalbesuche, durch Gesellschaft leisten oder im Haushalt helfen, sollte man sich ebenfalls ein Pflegeguthaben in Franken oder Stunden erarbeiten können. Staat und Organisationen könnten ihr bisheriges Angebot vielleicht etwas erweitern, mit den zu schaffenden Angeboten etlichen Menschen den Verbleib in den eigenen vier Wänden länger ermöglichen und sich gleichzeitig etwas entlasten. Gemeinwesenarbeit dieser Art wäre eine ganz besondere Ausprägung von Solidarität, die dem schwindsüchtigen Gemeinschaftssinn in unserer Gesellschaft durchaus etwas Wirkungsvolles entgegensetzen dürfte. Allerdings darf ein solcher Ansatz die bis anhin unentgeltlich geleistete Betreuungsarbeit nicht zum Verschwinden bringen und diese gänzlich monetarisieren. Nachdem es bei uns keine Rekrutenschule und keine militärischen Wiederholungskurse zu absolvieren gibt, wäre es vielleicht zumindest die kühne Überlegung wert, unsere Jungen anstelle dessen zu einer bestimmten Anzahl Wochen Gemeinwesenarbeit zu verpflichten. Damit könnte vielleicht auch dem absehbaren Kapazitätsnotstand in der Alterspflege und -betreuung etwas entgegengesetzt werden. Die Bildung von Pflegekapital kann als eigenständige, zusätzliche Vorsorgesäule konzipiert werden. Die Integration in die bestehende zweite Säule wäre zumindest im Kapitaldeckungsverfahren grundsätzlich ebenfalls ein gangbarer Weg. An einer Erhöhung der Beiträge würde allerdings wohl kaum etwas vorbei führen. Das verlockende daran: Es wäre der wohl unauffälligste Weg, die bittere Medizin zu verabreichen. Aber auch bei dieser Variante ist über Risiken und Nebenwirkungen vertiefter nachzudenken, als es der Rahmen dieser Aktuellen Stunde ermöglicht.Prima vista sehe ich die Angliederung der Pflegevorsorge bei der ersten Säule aufgrund deren per se zweckmässigen Konzeption im Umlageverfahren am wenigsten. Rein organisatorisch und administrativ könnte die AHV-IV-FAK-Anstalt im Zusammenhang mit der Pflegevorsorge aber durchaus tätig werden, wie sie das heute beispielsweise bereits mit dem Betreuungs- und Pflegegeld, den Ergänzungsleistungen oder der Hilflosenentschädigung ist. Aber auch hierzu bedürfte es vertiefter Abklärungen. Insofern war das Ziel der Aktuellen Stunde mitunter etwas gar hoch gesteckt. Von der Gewissheit, gangbare Lösungen oder gar die beste Lösung gefunden zu haben, werden wir am Ende dieser Aktuellen Stunde noch weit entfernt sein. Wichtig ist, dass das Thema auf das politische Parkett gehievt wird. Dies erfüllt die heutige Aktuelle Stunde auf jeden Fall. Herzlichen Dank an die themenbestimmende Fraktion der Freien Liste. Noch mehr notwendige Diskussionsgrundlagen wird die Beantwortung eines Postulats zu diesem Thema bieten, welches die Koalitionsfraktionen von VU und FBP gemeinsam erarbeitet haben und das kurz vor der Einreichung steht. Nachdem die Freie Liste in ihrer Begründung zur Aktuellen Stunde einen überparteilichen Vorstoss als denkbar erachtet, sind die beiden anderen Landtagsfraktionen herzlich eingeladen, das Postulat mitzuunterzeichnen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, liebe Abgeordnete. Der Landtagsabgeordnete Christoph Wenaweser ist bereits auf viele Elemente der Studie eingegangen, darum verzichte ich darauf, weil ich seine Einschätzung teile. Am Freitag, 15. September, wurden die Ergebnisse der Studie der Stiftung Zukunft.li Vertretern des Landtags erstmals vorgestellt. Die Teilnehmer der VU- und FBP- Fraktionen waren sich einig, dass die Frage der Finanzierbarkeit der Pflege und der Betreuung im Alter aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht auf die lange Bank zu schieben ist. Der Anteil der Menschen ab 65 wird stark zunehmen, während die Szenarien für die jüngeren Altersgruppen von sinkenden Anteilen ausgehen. Die Anzahl der Menschen über 80 Jahre wird sich bis 2030 verdoppeln und bis 2050 sogar verdreifachen. Die finanziellen Folgen werden gemäss Studie dazu führen, dass die Kosten der öffentlichen Hand von heute rund CHF 27 Mio. auf gegen CHF 100 Mio. ansteigen.Aus diesem Grund haben die Koalitionspartner am Ende der Veranstaltung vereinbart, gemeinsam ein Postulat zu erarbeiten. Das gemeinsam erarbeitete Postulat wurde am Montag, 25. September, in beiden Fraktionen vorgestellt und sollte bis Ende Woche auch eingereicht werden. Wir wurden erst später darüber informiert, dass die Freie Liste die Frage der Finanzierbarkeit der Alterspflege zum Thema der Aktuellen Stunde erkoren hat. Dies unterstreicht aber die Wichtigkeit des Themas und gibt dem Postulat die Chance, parteiübergreifend getragen zu werden.Das Postulat soll unter anderem klären, welche Vor- und Nachteile unterschiedliche Modelle haben und durch welche Formen dies finanzierbar wäre. In diesem Sinne laden wir die restlichen Fraktionen ein, unser Postulat heute oder morgen mitzuunterzeichnen. Herzlichen Dank an die Fraktion der Freien Liste für das eingebrachte Thema. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Heutiger Gegenstand der Diskussion zur Aktuellen Stunde: die Haltung des Landtags zu den Ergebnissen der Studie der Zukunft.li zum Thema «Finanzierung der Alterspflege». Persönlich würde mich eigentlich viel mehr die Haltung der Regierung und auch Gemeinden zu diesem Thema interessieren. Aber gerne gebe ich Ihnen hierzu eine kurze Rückmeldung meinerseits zu dieser Studie. Zuerst einmal gehört der Dank an die Verantwortlichen der Zukunft.li, welche mit dieser Studie ein längst fälliges Thema langsam, aber sicher zum Rollen bringen. Die Struktur der Studie zeigt die wesentlichen Punkte auf, nämlich Fokussierung auf die Finanzierung der Pflege im Alter, spezifische Herausforderungen FL im Vergleich mit den Nachbarstaaten, das System heute, Entwicklung der Kosten der Alterspflege bis 2050, das vererbbare Pflegekapital als Lösungsansatz sowie Empfehlungen zuhanden der Politik. Dass Handlungsbedarf gegeben ist, müssen wir nicht mehr länger debattieren, die demografische Uhr steht bei fünf vor zwölf. Nun, bei den Lösungsansätzen wird es wohl noch einige Stolpersteine geben und da wird Regierung, Landtag, Gemeinden, aber vor allem auch die Bevölkerung sehr gefordert sein. Persönlich stehe ich einer Pflegeversicherung, sozusagen einer vierten Säule, sehr skeptisch gegenüber. Man kann diese Thematik natürlich sehr logisch und mit eindrücklichen Szenarien, Skalen und Charts aufarbeiten, so wie es die Zukunft.li eindrücklich gemacht hat. Schlussendlich müssen wir aber nicht lange um den heissen Brei herumreden, es muss auch bezahlt werden und bezahlbar sein. Wie soll diese vierte Säule solidarisch finanziert werden? Wie viele Personen in unserem Land werden imstande sein, nochmals CHF 200, CHF 300 oder CHF 400 ihres monatlichen Lohnes einer Versicherung zuzuführen? Natürlich nicht à fonds perdu, nein, diese angehäuften Gelder sind entweder vererbbar oder sie werden für die persönliche Alterspflege aufgebraucht. Lange Rede, kurzer Sinn: Eine solche Variante muss ein Volk wollen und es muss bezahlbar sein. Persönlich bezweifle ich, dass eine solche Lösung machbar ist. Nun noch kurz zum Verhältnis von Eigenverantwortung und Solidarität. Mein Fraktionskollege Peter Wachter hat diesbezüglich in einem Interview in der «lie:zeit» eigentlich genau das Richtige gesagt. Ohne ihn zu zitieren, meinte er sinngemäss, dass Eigeninitiative zu fördern ist. Personen, welche es schaffen, Geld zu sparen oder sogar auch Vermögen auf die Seite zu legen, sollten dieses dann eben auch für ihre Alterspflege benützen und nicht vererben oder verschenken, damit dann der Staat zum Handkuss kommt. Sollte Vermögen trotzdem vererbt und verschenkt werden, müsste man dieses Geld für die Alterspflege, falls nötig, doch noch antastbar machen. Wer Häuser und Böden besitzt, dito. Staat und Gemeinden schreiten dann ein, wenn keine Alternativen vorhanden sind. Zu guter Letzt: Im Regierungsprogramm 2017 - 2021 steht auf Seite 14 unter der Rubrik «demografische Herausforderungen»: «Alternative Methoden zur Finanzierung der Pflege werden geprüft.» Ich denke, unsere Regierung, aber auch unsere Gemeinden sind hier im Zugzwang. Sie sollen ihre Experten alternative Methoden ausarbeiten lassen. Wenn das gemacht ist, dann sind wir, der Landtag, gefordert, diese Ideen und Vorschläge zu analysieren und vielleicht auch umzusetzen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem wir bereits alle Fraktionen einmal gehört haben, möchte ich auch der Regierung Gelegenheit für eine erste Einschätzung geben.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Alterspflege fällt in den Verantwortungsbereich des Ministeriums für Gesellschaft. Daher werde ich in dieser Aktuellen Stunde den Teil der Regierung übernehmen. Das Themengebiet erfordert es allerdings, dass ich auch über die Pensionskasse spreche. Diese ist beim Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport zugeordnet. Daher zuerst ein Disclaimer: Was ich im Folgenden zum Thema Finanzierung der Pflege ausführe, ist nicht notwendigerweise die Meinung der Regierung, sondern meine Ansicht als Sozialminister. Wir sprechen heute über die Finanzierung der Alterspflege und nicht über das System an sich. Lassen Sie mich aber dennoch einige Worte zu unserem heutigen System sagen: Die Finanzierung der stationären Pflege geschieht durch Land und Gemeinden, die Krankenkassen sowie die Pensionsbeiträge der Bewohner. Sofern die finanziellen Mittel der Bewohner nicht ausreichen, wird diese Lücke durch die AHV-Ergänzungsleistungen gefüllt. Für die Finanzierung der ambulanten Pflege wurde erst vor einigen Jahren das Betreuungs- und Pflegegeld eingeführt. Sofern eine Privatperson Pflegeleistungen erbringt, muss ein Arbeitsvertrag vorhanden sein und es müssen auch Sozialleistungen entrichtet werden, inklusive der Pensionskassenbeiträge. Dadurch konnte auch das Thema der zuvor unentgeltlich geleisteten Care-Arbeit, welche meist von den Frauen verrichtet wurde, einer Lösung zugeführt werden. Ein grosser Teil der ambulanten Pflege wird von zwei Institutionen geleistet, welche dank der Unterstützung der öffentlichen Hand recht günstige Tarife anbieten können: der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe Balzers.Wenn man unser heutiges System betrachtet, dann ist es sehr grosszügig. Wenn eine Person Pflege benötigt - egal wie aufwendig sie sein möge -, dann wird diese finanziert. Es ist sogar nicht einmal selten, dass pflegebedürftige Personen aus ihren laufenden Renteneinnahmen Ersparnisse bilden können und das privat für das Alter angesparte Kapital gar nicht antasten müssen. Wir wissen alle, dass die demografischen Veränderungen dieses System auf eine harte Probe stellen werden. Man muss sich die Frage stellen, wie lange wir uns das noch leisten können beziehungsweise ob nachfolgende Generationen bereit sein werden, weiterhin diese Grosszügigkeit zu finanzieren. Ausgaben im Sozialbereich können grundsätzlich nach dem Umlageverfahren oder nach dem Ansparverfahren oder aus einer Kombination der beiden Verfahren finanziert werden. Eine Versicherungslösung ist grundsätzlich ein Umlageverfahren, denn mit den Prämien eines Jahres sollen grundsätzlich die Leistungen dieses Jahres finanziert werden können.Unsere heutige Finanzierung der Alterspflege beruht alleine auf dem Umlageverfahren. Meines Erachtens ist es aber nötig, dieses Verfahren durch ein Ansparverfahren zu ergänzen. Die Studie der Stiftung Zukunft.li. schlägt einen konkreten Mechanismus der Pflegefinanzierung vor. Besonders ansprechend am Vorschlag der Stiftung finde ich, dass man nicht eine 100-Prozent-Lösung vorschlägt, sondern eine Ergänzung zum Umlageverfahren. Zuerst wird bei Pflegebedürftigkeit das angesparte Alterskapital verwendet, wenn es nicht ganz aufgebraucht wird, fliesst es in die Erbmasse. Wenn die Pflege mehr kostet, als Kapital vorhanden ist, springen die bisherigen Finanzierungsquellen ein. Dieser Mechanismus ist meines Erachtens geeignet, um die Finanzierungsquellen des heutigen Umlageverfahrens zu ergänzen. Meines Erachtens ist es aber politisch nicht mehrheitsfähig, eine neue Form des Zwangssparens einzuführen, sei es als zusätzlicher Abzug auf der Lohnabrechnung oder als Verpflichtung zur monatlichen Einzahlung eines bestimmten Betrags. Ebenso können meines Erachtens keine Mehrheiten gefunden werden für den Aufbau einer neuen staatlichen Institution, welche diese vierte Säule verwaltet. Daher habe ich in meinen öffentlichen Äusserungen zur erwähnten Studie gesagt, dass man nach Lösungen innerhalb des bestehenden Pensionskassensystems suchen sollte. Hier haben wir schon ein Ansparverfahren mit erprobten Regeln. Im Folgenden möchte ich dazu ein paar Gedanken formulieren. Sie mögen nicht bis ins letzte Detail ausgereift und in die letzte Verästelung durchdacht sein, aber es ist immerhin ein konkreter Vorschlag als Diskussionsgrundlage.Bei Rentenantritt wird das in der Pensionskasse vorhandene Altersguthaben heute entweder als Kapital bezogen oder in eine Rente umgerechnet, welche dann lebenslang ausbezahlt wird. Ein Teil des Altersguthabens könnte beim Rentenantritt ausgeschieden und im Sinne der erwähnten Studie verwendet werden. Es müssten geeignete Regeln gefunden werden, wie gross dieser Teil sein darf, beispielsweise indem ein bestimmter Bruchteil des Pensionskapitals und ein Maximalbetrag festgelegt wird. Die Definition eines Bruchteils und eines Maximalbetrags führen zu einer solidarischen Komponente. Das Altersguthaben für die Pflegefinanzierung von Personen mit geringen Einkommen ist kleiner und sie profitieren daher stärker von der Solidarität als Personen mit hohen Einkommen. Bei Ehepaaren würde in meinem Vorschlag bei Rentenantritt ein Splitting der Altersguthaben vorgenommen. Es werden also die seit der Eheschliessung angesparten Altersguthaben der Pensionskassen beider Ehepartner addiert und hälftig geteilt. Danach wird wie beschrieben verfahren: Ein Teil kann vom jeweiligen Ehepartner als Kapital oder als Rente bezogen werden, der andere Teil wird als Guthaben zur Pflegefinanzierung verwendet.Die entsprechenden Regeln sind natürlich so auszugestalten, dass weder eine Ehestrafe noch eine Bevorzugung von Ehepaaren gegenüber nicht verheirateten Paaren resultiert. Ganz nebenbei würde bei diesem vollständigen Ehegattensplitting auch die Problematik adressiert werden, dass Ehefrauen, welche nicht erwerbstätig sind und sich stattdessen der Kindererziehung oder dem Haushalt gewidmet haben, angeblich keine zweite Säule hätten. In der AHV kennen wir das vollständige Splitting schon lange und es ist meines Erachtens Zeit, dass wir das auch in der zweiten Säule einführen. Die Umsetzung ist allerdings nicht einfach, das ist mir bewusst. Aber wenn die Wahl der Pensionskasse unabhängig vom Arbeitgeber gemacht würde, könnte dies zu bewerkstelligen sein. Heute sind die Arbeitnehmer an die Pensionskasse gebunden, die der Arbeitgeber vorgibt. Ich denke, dass jeder Arbeitgeber selbst seine Pensionskasse aussuchen soll und dass der Arbeitgeber dann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge dorthin überweist. Ehepaare würden sich dann vorteilhafterweise bei derselben Pensionskasse versichern. Bezüglich der Verwendung dieses Altersguthabens für Pflegeleistungen ist zu entscheiden, für welche konkreten Leistungen es verwendet werden soll. Primär bieten sich das Betreuungs- und Pflegegeld sowie ein Teil der Kosten für den Aufenthalt im Pflegeheim an. Meines Erachtens ist das in der Praxis mit vernünftigem Aufwand umsetzbar. Sofern die Höhe der Pensionskassenrente auf dem heute bestehenden Niveau gehalten werden möchte, müsste gemäss diesem Finanzierungsvorschlag der Lohnabzug für die zweite Säule erhöht werden. Das ist sicher ein Nachteil dieser Lösung. Aber Ansparverfahren bedingen nun einmal, dass angespart wird. Das ist nicht zu umgehen. Das Geld fällt nicht vom Himmel. In der Praxis müsste mit Übergangsbestimmungen ein Weg gefunden werden, der für die Beteiligten zu verkraften ist. Keineswegs aber wünsche ich mir mit dem Alter ansteigende Beitragssätze für die Pensionskasse. Das ist ein klarer Nachteil für ältere Arbeitnehmer und macht die Arbeitssuche in der zweiten Hälfte der Erwerbskarriere noch schwieriger. Ein weiterer Nachteil dieser Lösung ist, dass der vollständige Bezug des Pensionskassenguthabens eingeschränkt wird. Seit der Umstellung praktisch aller Pensionskassen auf das Beitragsprimat in den letzten Jahren haben sich die Versicherten daran gewöhnt, dass sie das Pensionskapital vollständig beziehen und auf eine Rente verzichten können. Die entsprechenden Einschränkungen durch die Pensionskassenreglemente sind bei praktisch allen Kassen in den letzten Jahren entfallen. So weit in aller Kürze mein Finanzierungsvorschlag.Noch ein paar generelle Bemerkungen zu den Finanzierungsmodellen im Bereich der Sozialversicherungen: Wenn wir in Liechtenstein über Sozialversicherungen nachdenken, dann sind systemische Überlegungen viel komplexer als in anderen Ländern. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der Beschäftigten in unserem Land Grenzgänger, und deren Arbeitszeit in Liechtenstein beträgt oft nur einen Bruchteil ihrer gesamten Arbeitskarriere. Bei der Finanzierung der Pflege durch ein Ansparverfahren ist daher immer zu berücksichtigen, wie mit Grenzgänger zu verfahren ist. Das Altersguthaben im Sinne der erwähnten Studie für Personen, welche als Grenzgänger in Liechtenstein gearbeitet haben, ist meines Erachtens kaum zu bewerkstelligen. Die Finanzierung der Pflege in anderen Ländern ist zudem nicht darauf ausgerichtet, dass ein anderer Staat zuzahlt. Auch aus diesen Überlegungen kann der Mechanismus, ein angespartes Kapital individuell für Pflegeleistungen zu verwenden, meines Erachtens nur für Einwohner unseres Landes und Leistungen im Inland in Betracht gezogen werden. Alles andere dürfte sehr schwierig werden. Zusammenfassend möchte ich betonen, dass ich es für geboten halte, das heutige Umlageverfahren der Pflegefinanzierung durch ein Ansparverfahren zu ergänzen, um künftige Generationen zu entlasten. Die Einführung eines solchen Ansparverfahrens ist politisch aber kein Spaziergang, denn der Leidensdruck ist noch kaum spürbar, die Kosten eines Ansparverfahrens hingegen sofort und deutlich. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Auch von meiner Seite einen guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Zuerst bedanke ich mich einmal bei meinen Vorrednern von VU und FBP für das Lob, dass wir zu diesem Thema eine Aktuelle Stunde eingebracht haben. Wir finden dieses Format der Aktuellen Stunde eben genau ideal, um solche Themen anzudiskutieren, auch kontrovers zu diskutieren. Und es würde uns freuen, wenn wir dieses Format der Aktuellen Stunde häufiger in diesem Hohen Hause nutzen könnten. Nun zu meinen Gedanken: Wir haben im Bereich der sozialen Absicherung im Alter ein bewährtes Drei-Säulen-Modell. Bisher hat es auch recht gut funktioniert. Mit dem vor uns liegenden demografischen Wandel kommt es jedoch an seine Grenzen. Dieser Realität müssen wir uns stellen. Wir stehen in der Pflicht, politische Entscheidungen zeitnah voranzubringen.Ich meine auch: Bevor wir uns neue Säulen beziehungsweise Kässeli überlegen, lohnt es sich, Optimierungen im aktuellen System zu überdenken. Und da bin ich jetzt mit dem Gesellschaftsminister nicht einer Meinung. Aber deshalb sind wir auch hier.Zur staatlichen Vorsorge: Die AHV ist in Liechtenstein gut aufgestellt und auch ausgestattet. Es wird darum gehen, dass auch in Zukunft genügend Finanzen zur Verfügung stehen. Ich sehe viel eher Optimierungspotenzial bei der beruflichen Vorsorge. Ziel sollte es meiner Meinung nach sein, dass möglichst alle Menschen über eine zweite Säule verfügen. Durch vermehrte Förderung von Teilzeitarbeit in allen Bereichen und auf allen Stufen kann es gelingen, Personen in die Arbeit und damit in die berufliche Vorsorge zu bringen, die heute nicht arbeiten und demzufolge auch über keine berufliche Vorsorge verfügen. Ich meine, durch eine Erhöhung der Minimalbeiträge vonseiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie durch eine schrittweise Erhöhung dieser Beiträge mit zunehmendem Alter, wie es die Schweiz macht, kann die zweite Säule gestärkt werden.Wie die AHV sollte die berufliche Vorsorge in Form von monatlichen Rentenzahlungen bezogen werden. Auch die zweite Säule ist als Vorsorge fürs Alter konzipiert, weshalb ein Kapitalvorbezug meines Erachtens möglichst unterbunden werden sollte. Vor allem Frauen, aber auch Männer arbeiten in ehrenamtlicher Tätigkeit in der Pflege oder Betreuung von Familienangehörigen. Es wäre einmal zu überlegen, wie diese Care-Arbeit durch Pensionsbeiträge honoriert werden könnte. Die private Vorsorge: Diese liegt in der Eigenverantwortung jedes und jeder einzelnen Person. Wer es sich leisten kann, macht es bereits. Wenn privates Vermögen zu Lebzeiten verschenkt oder vererbt wird, sollten die Erben beziehungsweise Begünstigten für diesen Teil der Vorsorge aufkommen oder aufkommen müssen. Viele können sich eine derartige Vorsorge aber schlichtweg nicht leisten. Von daher wird dieser Personenkreis immer auf Ergänzungsleistungen durch den Staat angewiesen sein, ich spreche hier den Solidaritätsgedanken an. Zusammengefasst: Optimierungspotenzial liegt meiner Meinung nach in der beruflichen Vorsorge, der Pensionskasse. Nun zur Idee eines individuellen Pflegekapitals: Ich stelle hier Vor- und Nachteile von möglichen Argumenten einander gegenüber:Erstes Argument: Verpflichtendes monatliches Sparen ab einem gewissen Alter führt zu einer Bewusstseinsänderung. Das ist sicher richtig. Andererseits muss man sich mit 40 oder 45 Jahren schon mit dem Thema seiner Alterspflege beschäftigen. Wer macht das schon, wer will das schon? Mit 40 oder 45 hat man doch ganz andere Lebensthemen.Zweites Argument: Ein verpflichtendes individuelles Pflegekapital stärkt die Eigenverantwortung des Einzelnen. Auch das ist richtig. Andererseits können sich ganz viele Menschen ein derartiges zusätzliches Kässeli schlichtweg nicht leisten. Und wer es sich leisten kann, sorgt wahrscheinlich heute schon vor. Drittes Argument: Das angesparte Pflegekapital, das nach dem Tod vorhanden ist, wird weitervererbt. Das kann Anreiz sein für Angehörige, die Betreuung zu übernehmen. Auch das ist richtig. Andererseits muss dieses Pflegekapital auch verwaltet werden. Wer übernimmt diese Kosten? Der Herr Gesellschaftsminister hat vorher eine Idee gebracht. Ich möchte ebenfalls eine Idee einbringen, die ebenfalls schon mein Kollege Christoph Wenaweser eingebracht hat. Es wäre meiner Ansicht nach mit dem individuellen Pflegekapital einfach umzusetzen, dass Personen, denen es nicht möglich ist, die monatlichen Beträge zu leisten, dies durch Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten leisten könnten. Dies würde die ehrenamtliche Tätigkeit aufwerten. Ich meine, es würde sich lohnen, auch diese Idee weiterzuverfolgen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bedanke mich auch für die wohlwollende Aufnahme dieses Themas und möchte noch meine Ausführungen kurz darlegen. Die Studie der Stiftung Zunkunft.li arbeitet die Grundlagen des demografischen Wandels auf: Die zu erwartenden Konsequenzen für die Gesellschaft und nicht zuletzt die Finanzierungslücke sind sehr eindrücklich. Das ist für mich auch die wichtigste Leistung dieser Studie.Die Studie schränkt richtigerweise ein, dass es sich beim sogenannten Zwangssparen um keinen umfassenden Lösungsansatz handelt. Im Wesentlichen können nur Personen verpflichtet werden, ein Kässeli anzulegen, die sich das auch leisten können. Diese Personengruppe ist nun aber eben genau nicht jene, bei der die grössten Finanzierungslücken aufklaffen werden. Ausserdem darf ein solches Kässeli in keiner Weise Hand zur Steueroptimierung bieten. Ich denke, dass vor allem vordergründig wichtig ist, die bestehenden Systeme zu stärken. Hier möchte ich ganz speziell auf das System der Pensionskasse, also die zweite Säule, eingehen. Bekanntermassen haben wir zum Beispiel im Vergleich mit der Schweiz im Minimum - und nur das ist am Ende des Tages entscheidend - eine sehr schwache Absicherung, die sich liberal nennt. Die Minimumbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer belaufen sich auf gerade einmal 4% und 4%, total also 8%. Im Vergleich zur der Schweiz, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch 12,5% leisten, ist das Niveau massiv geringer. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Heute ist es so, dass der Gesetzgeber es den Unternehmen erlaubt, Gewinne zu privatisieren, und die Kosten für die Altersvorsorge verallgemeinert werden. Es ist absehbar, dass die Ergänzungsleistungen, die von Staat und Gemeinden bezahlt werden, überproportional ansteigen werden. Eine schrittweise Anhebung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile ist vonnöten. Wird dann ein ähnliches Niveau wie das der Schweiz erreicht, dann darf sicher auch darüber nachgedacht werden, den einmaligen Vorbezug einzuschränken, womit schon ein ganz wesentlicher Teil der Finanzierung für die Alterspflege monatlich zur Verfügung stehen würde. Leider hat der Gesetzgeber bei der Revision des BPVG im letzten Jahr eine Chance verpasst, hier schon vorzubahnen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, die Fraktion der Freien Liste wählte mit dem Thema «Finanzierung der Alterspflege» ein wichtiges Thema, welches durch die bekannte gleichnamige Studie der Stiftung Zukunft Liechtenstein auch aktuell ist.Ich denke, wir alle sind uns der Herausforderung bewusst. Wir alle wollen die Alterspflege auf hohem Niveau sichern. Für mich ist jedenfalls keine Option, dass wir die Betreuungs- und Pflegequalität deutlich reduzieren. Ich spreche als jüngster Abgeordneter dieses Hohen Hauses zu Ihnen. Eines meiner Hauptanliegen in Bezug auf die Finanzierung der Alterspflege ist die Generationengerechtigkeit. Wir müssen, wenn wir die unglaublich hohen Zahlen der Studie betrachten - ich denke, diese, wenn wir die Diskussion verfolgt haben, werden nicht bestritten -, unbedingt dafür sorgen, dass die zukünftige Generation nicht über Gebühr belastet wird. Ein vererbbares, individuelles Pflegekapital ist eine der Möglichkeiten, die es zeitnah zu prüfen gilt. Selbstverständlich unterstütze ich in diesem Zusammenhang das erwähnte Postulat. Wie die Diskussion gezeigt hat, gibt es in allen Lösungsansätzen Problemstellungen und Nachteile. Für mich wäre ist es somit noch zu früh, wenn wir uns für die Einführung einer neuen Säule, die Integration in eine bestehende Säule oder sonstige Massnahmen entscheiden würden. Wir benötigen schlicht und einfach mehr Informationen. Fakt ist, dass es Geld kosten wird und die bestehenden Vorsorgewerke, das wurde auch schon erwähnt, mit den aktuellen Beiträgen die zukünftigen Mehrkosten der Pflege nicht werden tragen können. Zum Verhältnis von Eigenverantwortung und Solidarität: Ein individuelles Kapital hat den Vorteil, dass es zu einem verantwortungsvollen Bezug von Leistungen anregt, was sich nicht unerheblich auf die zukünftigen Kosten auswirken dürfte. Auch mit einem individuellen Kapital, welches zu keiner Umverteilung führt, steckt für mich noch genügend Solidarität im System, wenn wir die Finanzierungsstruktur nach dem Verbrauch des individuellen Kapitals beibehalten. Zudem ist mir wichtig, dass wir zukünftig nicht Personen bestrafen, die durch ihr kostenbewusstes Verhalten persönlich vorsorgen konnten. In Bezug auf die zeitliche Dringlichkeit möchte ich festhalten, dass praktisch jedes System eine längere Vorlaufzeit benötigt, bis es seine volle Wirkung entfaltet. In 16 Jahren wird der geburtenstärkste Jahrgang das AHV-Alter von 65 Jahren erreichen. Für den Ansparprozess und einen hoffentlich grossen Zinseszinseffekt bleibt somit nicht mehr viel Zeit. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Der erste zur Diskussion gestellte Vorschlag der Freien Liste ist im Prinzip eine Variante für ein gesetzliches Zwangssparen durch Einzahlung von Bargeld auf ein persönliches Konto in Form von Prämien. Daraus würde bei Bedarf die Alterspflege finanziert. Was nach dem Ableben übrig bleibt, geht an die Erben. Es gibt Leute, die haben Vermögen, Böden und Häuser, aber wenig Bargeld für Prämien. Es müsste auch die Möglichkeit bestehen, physische Vermögenswerte in der Höhe der verlangten Absicherung einzubringen, die bei Bedarf belehnt oder verkauft werden könnten. Also wenn diese Variante in Betracht gezogen wird, müsste meiner Ansicht nach diese flexibler gestaltet werden. Ich bin grundsätzlich gegen gesetzliche Zwangsmassnahmen, die nicht unbedingt notwendig sind.Den zweiten Vorschlag der Freien Liste, eine weitere Säule, ähnlich der AHV, über Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge, lehne ich komplett ab. Bei über 70% ausländischen Arbeitnehmern sind der Verwaltungsaufwand und der Geldabfluss zu gross, eine Kontrolle im Ausland schwer umsetzbar. Im Weiteren würde die EU eine Indexierung unterbinden. Eine allfällig notwendige solidarische Unterstützung mit Staatsbeiträgen führt zu direktem Steuergeldexport. Um die Problematik des hohen Ausländeranteils zu eliminieren, nur bei den in Liechtenstein wohnhaften Arbeitnehmern paritätische Beitragszahlungen einzuheben, öffnet die Lohnschere zuungunsten der einheimischen Arbeitnehmer gegenüber den Grenzgängern. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in eine Pflegeversicherung einzubeziehen, ist keine gute Lösung. Die heutigen Sozialwerke, wie AHV oder Pensionskasse, sind keine 80 Jahre alt. Bis dahin und auch noch eine Zeit danach fand die Alterspflege meist in den damals üblichen Generationenhäusern statt - mit all seinen Vor- und auch Nachteilen. Eine hohe Eigenverantwortung war damals unabdingbar, da eine finanzielle Hilfe von der Gemeinde auf das Allernotwenigste beschränkt war. Ältere Leute wurden meist entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, solange es ging, in den Alltagsprozess eingebunden. Man kann das Rad nicht zurückdrehen, aber man darf zurückblicken. Auch heute verstärkt sich dieses Problem wieder, die Menschen werden älter, die Pflege dauert länger und dazu kumulieren sich noch höhere Kosten für medizinische Leistungen. Der Einstieg ins Erwerbsleben erfolgt später, Eltern müssen ihre Kinder länger unterstützen gegenüber früher. Die demografische Entwicklung ist ungünstig. Dies alles zusammen kann, je nach wirtschaftlicher Lage, dazu führen, dass die vorhandenen Lösungen nicht ausreichen. Der Horizont in Überlegungen muss wohl über soziale Lösungen hinaus erweitert werden, um alle Ressourcen miteinzubeziehen. Die Eigenverantwortung wird wohl wieder stärker in den Vordergrund treten müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich sehe hier auch nicht explizit den Ansatz von Regierungsrat Pedrazzini und kann eigentlich die ausgeführten Nachteile von Herrn Georg Kaufmann, welche in der zweiten Säule auch schon angesprochen wurden, nachvollziehen. Ich stelle mir hier schon die Frage, wie das Prinzip einer gelebten Solidarität in der Alterspflege erfolgen soll, wenn sie nicht in einer gesetzlichen ersten Säule ausgelöst oder ausgeführt wird. Personen, welche zurzeit ein Leben lang gespart haben, werden bestraft gegenüber anderen Personen, welche beim Eintritt in die Alterspflege keine Guthaben mehr besitzen oder diese schon geschickt verteilt haben. Hier ist meiner Ansicht nach schon ein anderer Ansatz in der Solidarität oder eben eine gesetzliche Verpflichtung in der ersten Säule gefragt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Wir haben nun schon einiges erfahren und ich möchte auf einzelne Punkte eingehen, insbesondere auf das Votum des Abg. Elkuch. Ich sage es so: Zu viel der Ehre - die Vorschläge, die Sie erwähnt haben, kommen nicht von der Freien Liste, sondern sind Punkte, die in der Studie erwähnt wurden. Aber mit der Lohnschere haben Sie einen guten, wichtigen Punkt angesprochen. Dank der Studie liegen die Daten vor, sie wurden schon mehrfach erwähnt, wie gross die Dimension sein wird. Der heutige Finanzierungsschlüssel ist auch bekannt, diese 70%, 80% von Staat und Gemeinden und rund oder nur 20% von den Betreuten. Und es ist, glaube ich, allen klar, dass dieser Finanzierungsmechanismus in Zukunft nicht haltbar sein wird. Fakt ist auch, dass der benötigte Zeitraum für das Ansparen, das Bilden von Kapital, für das erwartete Gros an geburtenstarken Jahrgängen praktisch zu spät ist, das heisst, kaum mehr ein substanzielles Kapital gebildet werden kann, und folglich Übergangslösungen gefunden werden müssen. Was ich für schwierig durchsetzbar halte - und das wurde verschiedentlich geteilt und ich bin auch dieser Ansicht -, dass ein neues, zusätzliches System, eine vierte Säule, nochmals ein Kässeli im Sozialsystem, nicht haltbar ist, keine Mehrheiten finden wird. Mir graut davor, zum PK-System nochmals etwas Ähnliches zu gründen. Und der Herr Gesellschaftsminister sprach in einem Interview davon, dass es prüfenswert sein könnte, die Integration, das Zusammenführen - er nannte es: das Verheiraten - von individuellen Pflegekonti, wie es die Studie vorschlägt, in das PK-Regime näher anzuschauen. Denn für ihn ist auch die PK eine Art von verpflichtendem Zwangssparen, und hier stimme ich ihm zu. Ob ich ihn in allen Punkten richtig verstanden habe, ist im Moment nicht so wichtig, aber was er ausgeführt hat als prüfenswerte Variante, das teile ich grösstenteils. Sprich, es braucht die Voraussetzung, dass jedermann beziehungsweise «jedefrau», ob erwerbstätig oder nicht, über ein Pensionskassenkonto beziehungsweise - allgemeiner gesprochen - über ein Altersvorsorgekapitalkonto verfügt. Und vielleicht braucht es dazu eine Pensionskasse für Nichterwerbstätige. Der Finanzierungsbetrag in die Pensionskasse muss erhöht werden. Wie, wie hoch, wie viel, ab wann? - wäre Gegenstand von versicherungsmathematischen Berechnungen. Dabei ist noch völlig offen, wer wie viel dazu beiträgt, sprich einbezahlt, wie viel der Arbeitgeber, wie viel der Arbeitnehmer. Das kann noch weiter auseinanderklaffen, als es vielleicht heute üblich ist. Und es braucht in meinen Augen eine Erwerbs- und explizit nicht eine Einkommensgrenze, die festlegt, bis zu welchem Niveau kein höherer Abgabebetrag eingefordert werden kann. Und in meinen Augen ebenfalls wichtig: Bei Nichterwerbstätigen, bei denen ohnehin eine Einzahlung nicht automatisch erfolgt, aber der angesparte Betrag sichtbar werden soll, soll der private Anteil, aber auch ein staatlicher Zuschuss effektiv fliessen müssen - eben auf dieses erwähnte Altersvorsorgekapitalkonto. Entscheidend wäre wohl, dass in Zukunft auf dem obligatorischen Teil keine Kapitalbezugsmöglichkeit mehr gegeben wäre - auch das wurde schon verschiedentlich angesprochen -, was für mich im Sinne der gesellschaftlichen Solidarität eben kein Eingriff in die privatrechtlichen Vermögensverhältnisse wäre. Vielleicht der entscheidende Unterschied zur Empfehlung in der Studie: Das nicht benötigte Kapital würde in der Pensionskasse verbleiben und wäre somit ein Solidaritätsbeitrag für andere und sei das nur der Staatshaushalt, der damit entlastet würde. So viel für den Moment, ich werde nachher nochmals kurz zu Wort kommen zum Schluss.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Freien Liste für dieses Thema zur Aktuellen Stunde. Zu den Aussagen von der Regierungsbank, aber auch zu Aussagen in diesem Plenum, dass man mitunter in der zweiten Säule den Kapitalbezug einschränken könnte: Solche Ideen hatte ich auch schon in der Vergangenheit, war dann aber in einer absoluten Minderheit, zumindest in vorangegangenen Landtagen. Von dieser Idee bin ich zwischenzeitlich abgekommen, denn ich denke, wir haben in der zweiten Säule die Hausaufgaben nicht gemacht. Ich mache ihnen jetzt kurz ein Beispiel: Sie wissen alle, ein Pflegetag kostet CHF 111, das gibt dann CHF 3300 im Monat, im Jahr circa CHF 40'000. Dann gehen wir von einer AHV aus, summa summarum müssen Sie dann irgendwo noch gut CHF 10'000 im Jahr finanzieren. Und da sind wir dann eben bei der Pensionskasse angelangt, wenn Sie eben einen Umwandlungssatz von 6,5% haben, brauchen Sie ein Kapital von CHF 150'000. Wenn Sie einen Umwandelungssatz von 5% haben, brauchen Sie ein Kapital von CHF 200'000. Sprich, je nach Umwandlungssatz sind die nötigen Kapitalien recht unterschiedlich, und in meinem Beispiel wären es circa CHF 50'000. Von den Minderverzinsungen in gewissen Kassen spreche ich jetzt lieber nicht an dieser Stelle. Das muss man dann mitunter einmal im Rahmen einer Kleinen Anfrage im Detail klären. Aber wie gesagt, nach meinem Dafürhalten ist es kein gangbarer Weg mehr, solange wir die Hausaufgaben in der zweiten Säule nicht gemacht haben. Und ich bin dann schon gespannt, was das Volk zu solchen Ideen sagt. Sie müssen ja dann mitunter auch mit einem Referendum rechnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. «Mit dem demografischen Wandel wird die Anzahl älterer Menschen stark ansteigen, die Familienstrukturen verändern sich und die Finanzierbarkeit von Betreuung und Pflege im Alter wird ein zentrales Thema werden. Daraus wird sich ein veränderter Bedarf an Wohn- und Lebensformen ergeben. Diese Veränderungen bringen Chancen und Herausforderungen für Gemeinde und Gesellschaft mit sich.» So ist es auf der Projektwebseite www.rugas.li nachzulesen. Genau dies war die Grundlage für die drei Gemeinden Ruggell, Gamprin-Bendern und Schellenberg, ein gemeinsames auf vier Jahre ausgelegtes Projekt zu starten. Dieses gemeindeübergreifende Projekt sollte auch für andere Gemeinden eine Vorbildwirkung haben. Ganzheitliche Betrachtung der Konsequenzen des demografischen Wandels für die Gemeinden und die Gesellschaft sind nötig, um die Weichen richtig zu stellen. Wohnen im Alter muss funktionell, bedürfnisgerecht und zukunftsorientiert sein. Veränderungen in sozialen Strukturen und Lebensformen sind zu berücksichtigen, Ressourcen zu schaffen, Bürgerservice ebenfalls zu schaffen, wie bereits mehrfach erwähnt. Nur die Umsetzung einer Grundversorgungsstrategie kann im Bereich Gesundheit und Pflege erfolgreich sein. Der Trend der teuren LAK-Kosten ist zu brechen, indem neue bedürfnisgerechte Varianten ermöglicht werden. Um die Finanzierung und die Ressourcen der Alterspflege im Zaum zu halten, muss dieses Thema ganzheitlich betrachtet werden.Landtagspräsident Albert Frick
Damit erschöpft sich die Redezeit der VU. Das war Präzisionsarbeit. Gibt es weitere Wortmeldungen?Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Ich versuche vielleicht ein kleines Resümee. Ich habe begonnen mit einem Zitat, dass die heutige Form, die heutige Finanzierung der Pflegekosten, ein reformbedürftiges Flickwerk sei. Leider ist der Herr Gesellschaftsminister darauf nicht näher eingegangen. Ein Beispiel dafür ist und das ist ein Zitat aus der Studie: «Schliesslich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Anspruch auf Ergänzungsleistungen von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht wird, während Betreuungs- und Pflegegeld wie auch Hilflosenentschädigung gänzlich unabhängig von der wirtschaftlichen Situation ausgerichtet werden.» Das als Beispiel für eine Diskrepanz, die ich so noch nicht nachvollziehen kann. Die Frage ist auch, ob wir an etwas Neues denken sollen, bevor das Bestehende, ich sage jetzt, korrigiert wird, das Flickwerk eben zum Teil ausgeräumt wird, oder ob wir jetzt einfach diskutieren, was als Neues kommen sollte. Wir haben viel über Geld geredet, über die Finanzierungsmechanismen und ich bin froh, dass auch die Punkte, wo dies stattfinden soll - gerade mit dem letzten Votum von Mario Wohlwend zur LAK-Finan-zierung, zu den LAK-Kosten kam ein wichtiger Punkt zur Sprache. Aber auch schon vorher: Wer diese Pflegearbeit überhaupt leisten soll, das sprachen der Abg. Wenaweser und verschiedene andere an. Denn an der Qualität sollen keine Abstriche gemacht werden. Wenn ich kurz auf die gesamte Diskussion zurückblicke, einfach ein paar Punkte: Es wurde verschiedentlich die Gemeinwesenarbeit, die Freiwilligenarbeit oder die Einführung der Sozialarbeit zur Pflicht, um sich Verdienste für eine zukünftige Pflegelösung zu erwerben, genannt. Es wurde auch gesagt, dass wir heute keine Lösung finden - das war nicht die Absicht, heute eine Lösung zu finden oder Vorentscheide oder etwas in der Form zu treffen. Es war gedacht als Input für die Regierung, für das erwähnte Postulat, auf das ich nachher noch kurz zurückkomme, damit eben die Abklärungen in die Richtung laufen und die Elemente aufgreifen, die hier zur Diskussion gestellt wurden, damit wir da Antworten erhalten. Mir ist völlig klar, dass es bessere Grundlagen benötigt, um irgendwelche Entscheide zu treffen. Und da bin ich auch froh um das Votum des Abg. Harry Quaderer, der als Erster erwähnt hat: Und am Schluss muss es auch vor dem Volk bestehen können. Das wird ein ganz zentraler Punkt sein; und in diesem Zusammenhang eben auch das Votum des Abg. Johannes Hasler, der die Generationengerechtigkeit angesprochen hat, die ich auch als älteres Semester als ganz zentral ansehe - eben auch, damit die Lösung in einer Volksabstimmung bestehen kann. Der Herr Gesellschaftsminister hat die Grosszügigkeit des heutigen Systems sehr anschaulich dargelegt. Beim Abg. Wendelin Lampert ist noch interessant, er hat gesagt: Dafür war ich, aber der Landtag ging nicht mit mir; jetzt würde der Landtag mit mir gehen, aber jetzt habe ich meine Meinung geändert. Das ist Ihr Dilemma, sage ich jetzt. Aber im Prinzip haben Sie nur ausgeführt, was an Hausaufgaben in Sachen Pensionskasse nachgebessert werden muss, wenn an dieses «Verheiraten» einer zukünftigen Lösung innerhalb des Pensionskassenregimes tatsächlich gedacht werden soll. Insgesamt glaube ich, eine Aktuelle Stunde, die ihren Zweck erfüllt hat. Und ich bedanke mich auch bei der grossen Koalition, die uns Kleinen noch das Postulat vorlegen will, damit wir mitunterzeichnen können. Wir hätten gerne mitgeredet, aber ich bin gespannt, wie das ist. Ich bin aber überzeugt, dass die wesentlichen Punkte, die auch heute besprochen wurden, hier ebenfalls angeschnitten sind. Und es ist auch zentral: Ein Postulat muss innerhalb von vier oder sechs Landtagssitzungen, ich glaube, vier Sitzungen, erfüllt werden. Deshalb schaffen wir den nötigen Zeitplan für die Regierung, dies in dieser Legislaturperiode tatsächlich zu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich werde jetzt unsere Redezeit auch noch benützen. Der Kollege Wolfgang Marxer hat sinngemäss gesagt, dass in Dänemark die Alterspflege gänzlich über das Steuereinkommen finanziert wird. Ja, da haben Sie wirklich recht. Nur aber möchte ich Ihnen ans Herz legen: In Dänemark bezahlt man eigentlich schon bei einem Einkommen von circa EUR 50'000 60% Steuern. Also dann kann man verstehen, warum das finanzierbar ist. Dieses Problem der Alterspflege einfach mit höheren Steuern zu lösen, wird für mich nicht möglich sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir Traktandum 2, die Aktuelle Stunde, erledigt. Bevor wir im Traktandum 3, Petition, einsteigen, machen wir Pause bis 11:15 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11 bis 11:15 Uhr).
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