Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit Traktandum 1 beginnen: Kleine Anfragen: Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zur : In Art. 73 des Geldspielgesetzes normiert der Gesetzgeber in Abs. 2 Bst. a die Abgaben für Spielbanken wie folgt: «a) bei Spielbanken: mindestens 17,5% und höchstens 40% der Bruttospielerträge, wobei der Abgabesatz progressiv gestaltet wird.» Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Welchen Prozentsatz sowie welchen absoluten Betrag müssen Spielbanken bei Bruttospielerträgen von CHF 500'000, CHF 1 Mio., CHF 2 Mio. und CHF 5 Mio. leisten?
- Bei welchem Betrag wird der maximale Abgabesatz von 40% erreicht?
- Kann die Regierung die progressive Abgabekurve für Spielbanken auf den Bruttospielertrag grafisch darstellen?
- Wie viele Spielbanken in der Schweiz sind jünger als fünf Jahre?
Dann eine zweite Kleine Anfrage zum Thema : Beim Amt für Umweltschutz kann unter llv.li der Strassenlärmkataster eingesehen werden. Hieraus geht hervor, dass der definierte Grenzwert von tagsüber 60 Dezibel gerade im Bereich der Hauptstrassen konstant überschritten wird. Lärm wirkt sich stark gesundheitsschädigend aus. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Welche Massnahmen gedenkt die Regierung zu ergreifen, um lärmgeplagte Anwohner zu entlasten?
- Wie hoch ist der maximal zulässige Grenzwert für Lärm bei Autos und Motorrädern?
- Welche Kontrollen nehmen die Landespolizei, die Motorfahrzeugkontrolle oder allenfalls andere vor, um die Lärmbelastung durch Strassenverkehr auf ein Minimum zu beschränken?
- Welche Sanktionsmöglichkeiten stehen zur Verfügung? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine erste Kleine Anfrage zur :Mit Verordnung vom 9. Mai 2017 hat die Regierung den Abschussplan für das Jagdjahr 2017/2018 festgelegt. Demgemäss haben die Berg-, Hang- und Talreviere insgesamt 508 Stück Reh- und Rotwild zu schiessen, die Berg- und Hangreviere zusätzlich noch 160 Stück Gamswild. Bis zum 22. August wurden insgesamt 276 Abschüsse gemeldet. Auf die Erfüllung des Abschussplanes fehlten zu jenem Zeitpunkt noch 392 Stück Wild. Der Abschussplan über alle Jagdreviere war zu 41,3% erfüllt. Der Abschussplan allein für die Berg- und Hangreviere war zum gleichen Zeitpunkt zu 35,5% erfüllt. Die Jagdzeit begann je nach Wild- und Revierart am 13.5. beziehungsweise 15.6. und dauert bis zum 14. beziehungsweise 31. Dezember. Meine Fragen hierzu: - Wie verhalten sich die Abschusszahlen per Ende August 2017 im Vergleich zum relevanten Zeitpunkt der vorangegangenen drei Jagdjahre?
- Wie haben sich die Abschusszahlen seit der mit Datum 23. August 2017 veröffentlichten Statistik zur Abschusserfüllung für das Jagdjahr 2017/2018 entwickelt?
- Welche Zahlen ergab die Abschusserfüllung im Vergleich zum Abschussplan in den drei vorangegangenen Jagdjahren und welches sind nach Auffassung des Amtes für Umwelt die Hauptgründe im Falle der Nichterreichung der vorgegebenen Abschusszahlen?
- Welche Massnahmen fasst die Regierung kurz-, mittel- und langfristig ins Auge, falls sie die Erfüllung des Abschussplanes für das Jagdjahr 2017/2018 als nicht mehr wahrscheinlich erachtet?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft :Auf Initiative unserer Landtagsfraktion wurde im Zuge einer Steuergesetznovelle mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2014 das schweizerische Modell der für jeden Steuerpflichtigen einmal im Leben möglichen, strafbefreiten Nachdeklaration von zuvor unversteuertem Vermögen eingeführt. Meine Frage hierzu: - Wie viele steuerpflichtige Personen haben in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
- Wie hoch waren beziehungsweise sind die dadurch entstandenen Steuereinnahmen in diesen Jahren?
Danke vielmals. Und die dritte Kleine Anfrage betrifft :Nach Ablauf der Übergangsbestimmungen im Rahmen des revidierten Steuergesetzes hat ab dem Steuerjahr 2014 die Zahl der Steuererklärungen juristischer Personen signifikant zugenommen, nicht jedoch das für die Revision zuständige Fachpersonal bei der Steuerverwaltung. Meine Fragen hierzu:- Welcher durchschnittliche Personalbestand pro Jahr in Vollzeitäquivalenten standen der Steuerverwaltung für die Revision von Steuererklärungen juristischer Personen für die Steuerjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 zur Verfügung und wie hoch ist der aktuelle Personalbestand ebenfalls in Vollzeitäquivalenten?
- Für die Steuerjahre 2014, 2015 und 2016 lautet die Frage, wie viele Steuererklärungen juristischer Personen jeweils einzureichen waren, wie viele davon tatsächlich eingereicht wurden und wie viele davon inzwischen revidiert sind? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage und sie bezieht sich auf einen :Gemäss Zeitungsartikel vom 29. September wurde die Fussgängerinsel bei der Maschlinastrasse in Triesen rückgebaut und um eine Fahrspur versetzt. Damit wird die Insel wie normalerweise üblich die beiden Fahrtrichtungen trennen. Nun, was die Versetzung kostet und warum das Amt für Bau und Infrastruktur die erste Lösung überhaupt realisiert hat, ist unklar und würde mich brennend interessieren. Ich bedanke mich beim zuständigen Regierungsmitglied jetzt schon. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Ado Vogt
Sehr geehrter Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen auch von mir. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den :Wie wir Abgeordneten selbst feststellen dürfen, müssen das Dach und mittelfristig eventuell auch der Vorplatz sowie die Mauerkronen umfangreich saniert werden. Bereits im Jahr 2015, also knapp sieben Jahre nach der Einweihung dieses Gebäudes, wurden erste Abplatzungen festgestellt. Hierzu meine Fragen an die Regierung? - Wie hoch sind die total geschätzten Sanierungsarbeiten über die nächsten drei Jahre?
- Waren die Frost- sowie Tausalzbeständigkeit der Ziegel ein Kriterium bei der Wahl des Materials?
- Gab es zur Zeit der Auswahl des Baumaterials Erfahrungen mit diesem Baustoff unter ähnlichen Bedingungen in unseren Breitengraden?
- Wird seitens Regierung ein Architekturwettbewerb für die Neugestaltung des Dachs und allenfalls weiterer Baukörper in Betracht gezogen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :In der Ausgabe vom 30. September 2017 des «Liechtensteiner Volksblatts» war einem Artikel Folgendes zu entnehmen: Der schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) hat die Norm 640291 für das Parkieren überarbeitet. Dabei soll ein normaler Parkplatz rund fünf Zentimeter breiter und 20 Zentimeter länger werden. Diese Norm wird gemäss Amt für Bau und Infrastruktur mit der Anpassung in der Schweiz auch in Liechtenstein Gültigkeit haben. Hierzu hätte ich folgende Fragen: - Ab welchem Zeitpunkt wird die Norm 640291 in Liechtenstein gültig sein?
- Sind dabei auch private Mehrfamilienhäuser oder nur öffentliche Parkplätze und Tiefgaragen betroffen?
- Gemäss der Baubranche wird dies zu deutlichen Mehrkosten führen, während dies das zuständige Ministerium in Abrede stellt. Wird die Regierung beziehungsweise das zuständige Ministerium zur Klärung dieser verschiedenen Ansichten das Gespräch mit den Verbänden der Baubranche suchen?
- Können die Mehrkosten bereits in Zahlen pro Parkplatz berechnet werden, wenn man auch die Parkplätze auf den höheren Etagen sowie die Anpassung der Statik berücksichtigt?
- Wie erklärt die Regierung die im Artikel gemachte Aussage, dass die Parkplatzvergrösserung nicht mehr Platz in Anspruch nehmen würde? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Bisher wurden in der Liechtensteinischen Landesverwaltung das APO, die MFK und das ASD betreffend Führungsverhalten überprüft. Meine Fragen hierzu: - Gibt es zwischenzeitlich weitere Amtsstellen, die überprüft wurden?
- Wenn ja: Um welche Ämter handelt es sich? Gibt es schon konkrete Ergebnisse beziehungsweise bis wann liegen diese vor? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Eine betrifft den . Und ich entschuldige mich jetzt schon dafür, wenn es etwas technisch wird. Nach meinen Informationen ist zum Ausbau des Glasfasernetzes augenblicklich angedacht, dass bei Erschliessung der Gebäude mit dieser glasfaserbasierten FTTx-Technologie, die Kupfertelefonleitung und der bestehende Koax-Anschluss innert zwölf Monaten deaktiviert wird. Somit muss der Kunde auf das erwähnte FTTx-IP-Produkt umsteigen. Hier kann er an der Box aber nur noch IP-TV-Setup-Boxen ver-wenden und braucht zu deren Erschliessung für mehrere TV-Geräte eine sternförmige Netzwerkverbindung. Zurzeit sind aber viele der bestehenden Installationen noch ringförmig ausgeführt. Somit muss der Kunde nicht nur die Kabelinstallation bezahlen und investieren, sondern teilweise auch bauliche Massnahmen ergreifen. Dies, um die benötigten Netzwerkleitungen sternförmig ab dem Router zu den TV-Geräten zu verlegen. Für Kunden sollte eigentlich ein Investitions- und ein Installationsschutz für diese RFoG oder ähnliche Technologien ins Auge gefasst werden und als Überbrückungstechnologie eingesetzt werden, damit dieser Investitionsschutz auch gewährleistet wäre. Dies scheint jedoch nicht die Telecom-Liechtenstein-Strategie zu sein und es entstehen aus diesem Grunde hohe Folgekosten für diese Anschlussanpassungen bei den Endkunden. Auch wird hier nicht technologisch der kostengünstige Weg unserer Nachbarn aus der Schweiz verfolgt. Dazu meine Fragen: - Wieso wird ein Investitionsschutz für bestehende und im Bau befindliche Koax-Installationen in Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Hotels und anderen öffentlichen Einrichtungen durch Einspeisung des CATV-Broadcast-Signals über Glas von LKW und die Telecom Liechtenstein nicht verfolgt?
- Wieso wird nicht der für Kunden kostengünstigere Weg ähnlich der Lösungen aus der Schweiz mit der Übergangstechnologie in den vorhandenen FTTH-Installationen eingesetzt?
- Wieso wird der Vorteil, die bestehenden Koax-Installationen zu verwenden, nicht beachtet, damit bei einer Umstellung die bestehende FTTx-Installation weitergenutzt werden könnte, damit die Kunden mehr Zeit und einen Investitionsschutz für diese Umstellungen hätten?
- Ist es politisch nicht notwendig, die Kosten der Bürger und Eigner von Liegenschaften zu schützen und mit der gewollten und sinnvollen Umstellung auf Glasfaser eine Übergangslösung zu schaffen?
- Dass diese Lösungen Kosten im Netz verursachen, ist klar. Doch ohne Übergangslösung werden diese Kosten auf die einzelnen Bürger und Eigner abgewälzt und verteilt und nicht verhindert. Wieso könnte nicht ein Broadcast-Signal mittels RFoG über die erwähnte glasfaserbasierte FTTx-Installation erfolgen, welches für die Kunden auch nicht kostenlos sein müsste, damit die bestehenden Installationen weiterverwendet werden könnten?
Dann meine nächste Kleine Anfrage betrifft die :In Art. 5 Abs. 1 des RVOG, Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation vom 19.9.2012, heisst es zum Thema Unvereinbarkeit: «Die Regierungsmitglieder dürfen weder ein anderes Amt noch einen anderen Beruf oder ein Gewerbe ausüben. Sie dürfen auch nicht in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen mitwirken, die einen Erwerb bezwecken.» Abs. 2: «Den Regierungsmitgliedern ist es erlaubt, Mandate in öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen anzunehmen, die der Wahrnehmung besonderer öffentlicher Interessen von Land und Gemeinden dienen.» Dazu meine Fragen: - Welcher Instanz müssen Regierungsmitglieder allfällige Mandate oder Ämter bei oben beschriebenen Institutionen melden und zu welchem Zeitpunkt müssen diese Meldungen erfolgen?
- Im Falle eines Mandates mit gewerblichem Hintergrund, wie lange ist die Übergangsfrist für ein Regierungsmitglied, von diesem Amt zurückzutreten?
- Wie lange nach Rücktritt dauert eine Löschung durch das Amt?
- Welche Instanz überprüft die Einhaltung dieses Artikels?
- Ich bitte die Regierung, Ausführungen dahingehend zu machen, welche Mandate in den letzten Monaten seitens der amtierenden Regierungsmitglieder zurückgelegt wurden, die im Zusammenhang mit der oben genannten Regelung stehen. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes und im Kontext mit der Thematik der Finanzzuweisung an die Gemeinden wurde von der Vorgängerregierung ein Projekt mit dem Titel «Perspektive 11eins» mit viel Vorschusslorbeeren ins Leben gerufen. Dieses Projekt der Regierung zusammen mit den elf Gemeinden fokussierte eine Strategie für Standortmarketing und Wirtschaftsentwicklung. Begleitet wurde dieses Projekt von der HSP Consulting AG. Es wurde eine grosse Erwartungshaltung in dieses Projekt «11eins» - elf Gemeinden und Land - gesetzt. Was ist aus diesem verheissungsvollen Projekt «Perspektive 11eins» geworden? Meine Fragen an die Regierung sind:- Welche Ziele und Massnahmen sind mit dem Regierungsprojekt «11eins» als zentrale gemeinsame Handlungs- und Entwicklungsfelder zwischen Land und Gemeinden definiert worden?
- Welche Ziele und Massnahmen wurden im Rahmen dieser gemeinsamen Handlungs- und Entwicklungsfelder zwischen Land und Gemeinden konkret umgesetzt?
- In welchem Stadium befindet sich derzeit dieses Regierungsprojekt? Ist es eingeschläfert worden oder existiert es überhaupt noch?
- Sollte dieses Projekt «11eins» tatsächlich nicht mehr aktuell sein, besteht die Frage, weshalb wurde dieses Projekt «Land/Gemeinden» - eine aus meiner Sicht sehr lobenswerte Projektidee- und -zielsetzung - eingestellt?
- Wie viele weitere Projekte wurden von der Regierung in den letzten vier bis acht Jahren mit grossen Paukenschlägen sowie mit der Unterstützung von ausländischen Consulting-Firmen «aufgesetzt» sowie gestartet und haben sich dann wieder in Luft aufgelöst?
Meine zweite Kleine Anfrage betreffend :Am Montag, 2. Oktober, gaben die Regierung, das Amt für Gesundheit und der Liechtensteinische Krankenkassenverband die Prämien für 2018 bekannt. Laut ihren Ausführungen sollen die Prämien ohne Unfall durchschnittlich um 0,6% steigen. Wie bereits die Liechtensteiner Patientenorganisation in einem Forumsbeitrag ausgeführt hat, ist die Kostenentwicklung im laufenden Jahr rückläufig - in der rollenden Entwicklung des LKV im Halbjahresvergleich um 2,1%, beziehungsweise mit Berücksichtigung des Monats Juli sogar um 3%. Das Kostenmonitoring des Bundesamtes für Gesundheit weist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 sogar einen Kostenrückgang um 4,5% pro Versicherten aus, sodass mit gleichbleibenden Kosten im 2017 gerechnet werden kann. Darüber hinaus sind im Jahr 2016 die Reserven der OKP um 20,5% oder CHF 11,2 Mio. auf CHF 66 Mio. - mehr als das Doppelte der gesetzlich vorgeschriebenen Reserven - angestiegen. Auch wenn diese zusätzlichen CHF 11 Mio. Reserven aufgrund der Prämienreduktion für 2017 abgebaut werden, dürften die verbleibenden Reserven nach wie vor bei CHF 54 Mio. liegen, immer noch rund CHF 20 Mio. über dem gesetzlichen Betrag. Meine Fragen an die Regierung sind: - Ist der Prämienanstieg von 0,6% angesichts der Reservensituation gerechtfertigt?
- Nach welchen Kriterien werden die Prämien jährlich festgelegt und wer legt diese Kriterien fest?
- Wie werden in der Praxis die nach Gesetz, Art. 22 Abs. 1 a und b, getrennt festzulegenden Beiträge der OKP in der Grundversicherung und der Hochkostenversicherung ermittelt?
- In der Krankenkassenstatistik 2016 wird neben versicherungstechnischen Rückstellungen von CHF 51,2 Mio. auch ein Fonds von CHF 11,1 Mio. ausgewiesen. Wozu dient dieser Fonds und bleibt dieser Fonds im Falle eines Rückzugs eines Krankenversicherers den Liechtensteiner Versicherten in voller Höhe erhalten?
- Sind die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven nach Ansicht der Regierung hoch genug bemessen? Immerhin werden die Reserven seit 2014 nicht mehr auf Grundlage der Prämien, sondern aufgrund der Bruttoleistungen festgesetzt.
Meine weitere Kleine Anfrage ist ebenfalls zu den :Nachdem die OKP-Prämien für 2017 zwar gesenkt wurden, stiegen die Prämien der Zusatz- beziehungsweise Privatversicherungen im Jahr 2017 durchs Band stark an. Meine Fragen an die Regierung sind: - Welche Prämiensteigerungen für 2018 sind im Zusatz- beziehungsweise Privatbereich zu erwarten?
- Wie der Liechtensteinische Krankenkassenverband in seiner Pressemitteilung vom 2. Oktober 2017 schreibt, seien Gesetzesänderungen bei Zusatzversicherungen notwendig. Um die Zusatzversicherungen in Zukunft finanzierbar zu halten, habe der LKV bereits Vorschläge für eine Gesetzesanpassung bei der Regierung eingebracht. Welche Vorschläge sind das?
Und meine letzte Kleine Anfrage zur :Aktuell habe ich in einem Interview zum Thema Familienmodelle, Familienförderung und bezüglich der Wertediskussion der Familie für die Gesellschaft und den Staat gelesen, dass in der Schweiz jede Kuh mehr Subventionen bekommt als ein Kind. Eine absurde Realität. Das bringt mich zu meiner Frage an die Regierung, wie sich diese Situation in Liechtenstein beziffert: Mit welcher Summe wird in Liechtenstein durchschnittlich eine Kuh und mit welcher Summe durchschnittlich ein Kind subventioniert?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Airbnb ist eine Art Marktplatz im Internet für Buchung und Vermietung von Unterkünften und wird der sogenannten Sharing Economy zugeordnet. Airbnb kann mit einem Computerreservierungssystem verglichen werden, über welches private Anbieter ihr Zuhause oder einen Teil davon unter Vermittlung des Unternehmens zur Miete anbieten. Diese private Vermietung von Zimmern ist bei den Hotelverbänden und Tourismusorganisationen weltweit ein Thema. Warum? Weil die privaten, meist anonymen Anbieter, im Gegensatz zu den Hotels, oftmals weder Taxen noch Steuern bezahlen. Deshalb spricht man auch von der sogenannten Shadow Economy. Zudem müssen sie vielfach keinerlei Auflagen in den Bereichen Bewilligung, Sicherheit oder Hygiene erfüllen. Das alles wirkt sich positiv auf den Preis aus. Airbnb ist auch in unserer Region tätig, in Liechtenstein gibt es geschätzt ungefähr 50 Unterkünfte auf dieser Plattform. In Vorarlberg ist Airbnb ein Thema geworden und die Hoteliers und Tourismusverbände fordern gesetzliche Anpassungen. Ein neues Tourismusgesetz soll Abhilfe schaffen. Auch im Kanton St. Gallen werden gesetzliche Anpassungen diskutiert. So wurde beispielsweise gefordert, dass die Kurtaxe direkt bei der Buchung abgezogen wird. Die Umsetzung ist aber noch nicht in Sicht. Nun meine Fragen:- Sind die Anbieter von Airbnb in Liechtenstein namentlich bekannt?
- Gibt es neben der Homepage von Airbnb eine Übersicht über das Angebot in Liechtenstein?
- Bezahlen die Anbieter von Airbnb in Liechtenstein Steuern (Erwerbssteuer, Ertragssteuer, Mehrwertsteuer) und Kurtaxen?
- Benötigen Anbieter von Airbnb in Liechtenstein eine Gewerbebewilligung (Wirtepatent)?
- Unterliegen Anbieter von Airbnb in Liechtenstein den gleichen Vorschriften wie Hotels und Ferienwohnungen (fremdenpolizeiliche Bewilligung, Hygiene oder auch bauliche Massnahmen)? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe eine Kleine Anfrage zur : Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Aurelia Frick, Sie haben am 4. Mai 2017 auf eine Kleine Anfrage im Mai-Landtag, wie folgt geantwortet: «Aufgrund der Bedeutung der DSGVO für den gesamten Werkplatz Liechtenstein werden derzeit Schritte für eine Vorabumsetzung geprüft. Ein entsprechender Bericht und Antrag könnte dem Landtag voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres zur Beratung vorgelegt werden.» Besonders hervorzuheben ist im Tätigkeitsbericht «Datenschutz 2016» auf Seite 15 unter 4.2: «Die Wirtschaft in Liechtenstein ist bekanntermassen sehr exportorientiert. Somit wird die Grundverordnung für zahlreiche Unternehmen, unabhängig von der Übernahme in den EWR, ab Mai 2018 gelten. Sie bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Eine drastische Änderung besteht im neuen Sanktionsmechanismus. Während Verstösse gegen den Datenschutz heute praktisch keine merkbaren Folgen nach sich ziehen, sind in bestimmten Fällen in Zukunft Maximalbussen bis zu EUR 20 Mio. oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher der Beträge höher ist) möglich.» Erschwerend kommt hinzu, dass Philipp Mittelberger, Leiter der Datenschutzstelle Liechtenstein, im Juni mitgeteilt hat, dass er nicht mehr zur Verfügung steht. Dazu meine Fragen: - Bis wann liegt nun der versprochene Bericht und Antrag in dieser wichtigen Sache definitiv vor?
- Bis wann wird dem Landtag, gestützt auf Art. 28a Abs. 1 des Datenschutzgesetzes, eine Kandidatin beziehungsweise ein Kandidat als Nachfolger für die Leitung der Datenschutzstelle zur Entscheidung unterbreitet?
- Um ihren Aufgaben gemäss DSGVO nachkommen zu können und möglicherweise als nationale Datenschutzbehörde federführende Behörde für Unternehmen mit Hauptsitz in Liechtenstein sein zu können, hat die Datenschutzstelle bereits im April zusätzlich Ressourcen und Mittel angefordert. Bis wann liegt hier ein definitiver Entscheid vor?
- Wieso wird ein dringlicher Brief vom Mai-Landtag 2017 des Landtagspräsidenten erst im September 2017 von der zuständigen Regierungsrätin beantwortet?
- Gehe ich recht in der Annahme, dass sich hier die Katze in den Schwanz beisst, weil sich ausstehende Entscheide gegenseitig blockieren? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe vier Kleine Anfragen. Die erste zum Thema : Am 16. August dieses Jahres beschloss der Schweizer Bundesrat verschiedene Anpassungen beim Arzttarif Tarmed, welche ab dem 1. Januar 2018 wirksam werden und auch auf die Spitäler Auswirkungen haben. Er entschied unter anderem, Leistungen, welche aufgrund des medizinischen und technischen Fortschritts weniger Zeit in Anspruch nehmen, tiefer zu bewerten. Dies führt dazu, dass verschiedene Operationen geringer vergütet werden. Ärzte, die Operationen durchführen, sollen zudem generell weniger Geld erhalten. Ihre Vergütungen wurden linear 10% gesenkt, wodurch die Produktivität erhöht und die Anzahl an Eingriffen gesenkt werden soll, da sie wirtschaftlich uninteressanter gemacht werden. Auch die Vergütungen für Anlagen, Geräte und Apparate werden um 10% gesenkt. Diese Tarifreduktionen haben zweifellos auch Auswirkungen auf das Landesspital. Hierzu folgende Fragen:- Kann festgestellt werden, in welcher Grössenordnung sich die Einnahmen des Liechtensteinischen Landesspitals im Jahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017 reduziert hätten, wenn alle Rechnungsstellungen nach dem ab dem 1. Januar 2018 gültigen Tarmed-Tarif erfolgt wären? Falls Ja: Wie hoch in Franken und Prozent wären die Mindereinnahmen ausgefallen?
- Welche Auswirkungen haben diese Tarifreduktionen auf die im Bericht und Antrag zur Genehmigung eines Nachtragskredits zur Sicherstellung der Grundversorgung im Liechtensteinischen Landesspital (Nr. 54/2017) dargelegte Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2020?
- Müssen die im Bericht und Antrag Nr. 54/2017 ausgeführten finanziellen Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung aufgrund der tariflichen Veränderungen angepasst werden?
Die zweite Anfrage handelt von : Mir ist in den letzten Wochen mehrmals zu Ohren gekommen, dass bei den AHV-IV-FAK-Anstalten rund 450 Matrosen versichert seien, die weder die liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen noch in Liechtenstein wohnhaft sind, geschweige denn in irgendeiner Beziehung zu unserem Land stehen beziehungsweise unser Land überhaupt kennen. Hierzu folgende Fragen:- Kann die Regierung bestätigen, dass bei den AHV-IV-FAK-Anstalten und anderen Sozialversicherungen rund 450 Matrosen versichert sind und - falls dem so sein sollte - aus welchen Ländern oder zumindest Kontinenten stammen diese Matrosen?
- Wurden diese Matrosen über in Liechtenstein ansässige Unternehmen bei den AHV-IV-FAK-Anstalten und anderen Sozialversicherungen versichert? Handelt es sich hierbei um in Liechtenstein tätige Unternehmen oder um Sitzgesellschaften und übersteigt das jeweilige Steuersubstrat dieser Unternehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag der Mindestertragssteuer?
- Beziehen jene Matrosen, welche minderjährige Kinder haben, Kindergeld für die im Heimatstaat des Vaters lebenden Kinder und - falls dem so sein sollte - welcher Betrag wird hierfür monatlich gesamthaft ausbezahlt?
- Welche langfristigen finanziellen Auswirkungen haben solche Versicherungsbeziehungen für die Sozialversicherungen im Allgemeinen? Ergeben sich dadurch auch Ansprüche, Ergänzungsleistungen oder im Extremfall Sozialhilfe in Liechtenstein zu beziehen, auch wenn die betreffenden Personen nach ihrer beruflichen Tätigkeit als Matrose in ihren Heimatstaat zurückkehren?
- Auf welche nationalen gesetzlichen Bestimmungen und welche internationalen Verträge beziehungsweise Vereinbarung stützen sich die Versicherungsbeziehungen mit diesen Matrosen?
Eine dritte Anfrage betrifft : Die Regierung hat angekündigt, in Bälde einen Bericht und Antrag bezüglich eines Finanzbeschlusses hinsichtlich des Investitionsbedarfs zur Modernisierung der Sendeanlagen beziehungsweise der Studioinfrastruktur von Radio Liechtenstein dem Landtag zu unterbreiten. In Art. 38 Abs. 2 des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRF) kann nachgelesen werden: «Investitionen für Betriebseinrichtungen wie Studiogeräte, Sendeanlagen oder Informatikanlagen, die der LRF nicht mit eigenem Kapital zu finanzieren in der Lage ist, werden vom Verwaltungsrat bei der Regierung beantragt und gegebenenfalls in den Landesvoranschlag aufgenommen.» Somit gibt das Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk der Regierung explizit vor, dass Investitionen in die Infrastruktur, welche der Liechtensteinische Rundfunk nicht mit eigenem Kapital finanzieren kann, in den Landesvoranschlag aufgenommen werden sollen. Hierzu folgende Fragen:- Weshalb hat die Regierung das benötigte Finanzvolumen für die Modernisierung der Sende- beziehungsweise Studioinfrastruktur von Radio Liechtenstein nicht - wie das Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk es vorgibt - in den Landesvoranschlag 2018 aufgenommen, sondern bevorzugt, mit einem eigenen Bericht und Antrag in den Landtag zu gelangen?
- Ist es richtig, dass die Regierung eine externe, privatwirtschaftliche Unternehmung in Bezug auf den Investitionsbedarf bei Radio Liechtenstein beigezogen hat oder beiziehen will?
- Falls Ja: Welche Unternehmung wurde beigezogen beziehungsweise soll beigezogen werden und mit welchem konkreten Auftrag?
- Wie hoch sind die Aufwendungen, welche für den Beizug dieser privatwirtschaftlichen Unternehmung budgetiert werden beziehungsweise anfallen?
- Über welches Konto im Landesvoranschlag 2018 werden diese Aufwendungen beglichen oder sind diese Aufwendungen vom Liechtensteinischen Rundfunk selbst zu tragen?
Und die letzte Kleine Anfrage zum Thema :
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden verschiedene Kaderpositionen von öffentlich-rechtlichen Unternehmen ausgeschrieben und neu bestellt. Hierbei wurde - bis auf eine Ausnahme - die zu vergebende Kaderposition einem Mann zuerkannt. Hierzu folgende Fragen:- Stellenausschreibung Intendant Radio Liechtenstein: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
- Stellenausschreibung Verwaltungsratspräsident Liechtensteinische Post AG: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
- Stellenausschreibung Geschäftsführer Liechtensteinische Post AG: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
- Stellenausschreibung Geschäftsführer Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam ein Mann gegenüber den sich bewerbenden Frauen den Vorzug?
- Stellenausschreibung Geschäftsführer Liechtenstein Marketing: Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele davon waren von Frauen? Weshalb bekam eine Frau gegenüber den sich bewerbenden Männern den Vorzug? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bei Ihrer letzten Anfrage und auch bei der Matrosenfrage gab es sehr viele Doppelfragen unter Frage 1, sehr viele Doppelfragen unter Frage 2. Ich möchte darauf hinweisen, dass dies tunlichst zu unterlassen ist, damit sich die Zahl nicht über fünf Fragen erhöht. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :
Die Rückkehrhilfe hat zum Ziel, die selbstständige oder pflichtgemässe Rückkehr von asylsuchenden Personen zu fördern und die Wiedereingliederung im Herkunftsland zu erleichtern. Im Gesetz vom 2. April 1998 über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen (Flüchtlingsgesetz), Art. 76, und im Asylgesetz vom 14. Dezember 2011, Art. 63, wird die Rückkehrhilfe und die Wiedereingliederung erläutert. Ich zitiere: «1) Das Land kann Rückkehrhilfe gewähren, indem es: a) Projekte zur Rückkehrberatung sowie Projekte zur Erhaltung der Rückkehrfähigkeit in Liechtenstein ganz oder teilweise finanziert; b) Projekte zur Erleichterung der Rückkehr und der Reintegration im Heimat-, Herkunfts- oder Drittstaat ganz oder teilweise finanziert; c) im Einzelfall zur Erleichterung der Eingliederung oder zur Gewährleistung von Grundbedürfnissen im Heimat-, Herkunfts- oder Drittstaat finanzielle Hilfe gewährt. 2) Zur Koordination der Projekte gemäss Abs. 1 Bst. a und b kann das Land mit internationalen Organisationen zusam-menarbeiten und eine Koordinationsstelle einrichten. Die Regierung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Ausrichtung und Abrechnung der Beiträge.» Meine Fragen dazu:
- Wurde 2015, 2016 und 2017 Antrag auf Rückkehrhilfe gestellt?
- Wenn Rückkehrhilfe gewährt wurde, wie vielen Personen wurde die Wiedereingliederung in ihrem Heimatland erleichtert und wie hoch waren die Kosten?
- Hat Liechtenstein zur Koordination von solchen Projekten mit internationalen Organisationen zusammengearbeitet?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft den :1961 wurde die Liechtensteinische Landesbibliothek gegründet und 1968 bezog sie den jetzigen Standort am Gerberweg 5 in Vaduz, der als «Zwischenlösung» gedacht war. Heute, fast 50 Jahre später, ist die Landesbibliothek immer noch in der Zwischenlösung beheimatet. Die Defizite sind akuter Platzmangel, dezentrale Lage mit fehlender Sichtbarkeit, schlechte Anbindung an den öffentlichen Verkehr und nur eingeschränkt behinderten- und familiengerecht. 2016 verzeichnete die Landesbibliothek erneut ein Rekordjahr: 193'000 Ausleihen, inklusive elektronische Medien und Verlängerungen, was ein Zuwachs von 8% gegenüber 2015 ist. Den stärksten Zuwachs verzeichnete der klassische Buchbereich, also gedruckte Sachmedien und Belletristik für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Die Ausleihen könnten noch höher sein, wenn mehr Raum vorhanden wäre. 73% des Gesamtbestandes der Landesbibliothek von 203'000 Exemplaren befinden sich in den beiden Magazinen, zu welchen die Benutzer keinen Zutritt haben. Das Thema Neubau wurde 2016 erneut thematisiert. Zwei Standorte wurden vertieft geprüft und der Stiftungsrat hat der Regierung einen der beiden Standorte zur weiteren Projektbearbeitung empfohlen. Meine Fragen:- Wie stellt sich die Regierung zu dem Projekt Neubau für die Landesbibliothek?
- Wenn die Antwort positiv ist, wie weit ist das Projekt fortgeschritten und wo und bis wann soll der Neubau erstellt werden?
- Wenn nein, was ist der Grund und gibt es Alternativen, die die Regierung weiterverfolgt? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Guten Morgen. Besten Dank für das Wort. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste ist eine Kleine Anfrage zur :Seit Bestehen der Post sind die Postfächer gratis. Jetzt ist Schluss damit. Die Reinigung und die Befüllung der Postfächer sollen zu hohe Kosten verursachen. Die Postfachbenutzer wurden angeschrieben, im Voraus jährlich CHF 120 einzuzahlen, ansonsten das Postfach ab 1. Januar 2018 nicht mehr bedient wird. Als Alternative kann eine im Schreiben beigelegte Verzichterklärung unterschrieben werden, dann wird die Post kostenlos an die Domiziladresse gebracht.- Die Regierung hat die Oberaufsicht über die Post. Wurde die Regierung über diese Aktivitäten der Postoberen informiert, gab sie grünes Licht oder veranlasste die Regierung selbst die Gebührenerhebung und, wenn, handelte die Post in der Folge korrekt im Auftrag der Regierung?
- In Deutschland kostet ein Postfach der deutschen Bundespost eine Jahresmiete von EUR 19,90, inklusive Umsatzsteuer und zwei Schlüssel. Eine Kaution wird nicht eingehoben. Wie rechtfertigt die Regierung als Oberaufsicht diesen sechsfach oder rund sechsfach höheren Preis der Liechtensteinischen Post und dazu noch eine Kaution von CHF 40 für die Schlüssel?
- Mit dieser Massnahme gibt es einerseits Einnahmen aus der Postfachgebühr, andererseits leere Postfächer und die Pöstler müssen anstatt der einfachen Befüllung der Postfächer im Trockenen unter weit schwierigeren Bedingungen die Post bei Schnee und Regen, auch in eisiger Kälte an die Haushalte zustellen. Mit welchen Mehrerträgen oder Verlusten für die Post rechnet die Regierung, respektive was wurde der Regierung vonseiten der Post vorgerechnet?
- Mit Schreiben vom Mai bat die Post die Haushalte ausserhalb zusammenhängend überbauter Gebiete, als Variante ein Postfach zu nehmen, da die Zustellkosten zu teuer seien. Wenn jetzt diese Postkunden eine Verzichtserklärung für das Postfach einreichen, wird dann die Post wieder nach Hause zugestellt oder werden diese Haushalte vom Grundversorgungsauftrag der Post, nämlich alle Bürger gleichzubehandeln, ausgeschlossen? Danke.
Dann die zweite Kleine Anfrage zum :Der Landesrichtplan ist auf der offiziellen Internetseite der Amtsstelle für Bau und Infrastruktur aufgeschaltet. In der dazugehörigen Beschreibung steht: «Der Landesrichtplan ist das zentrale, behördenverbindliche Planungsinstrument das alle bedeutenden raumwirksamen Tätigkeiten aufzeigt und miteinander koordiniert.» Die Annahme, dass dieser als Dokument zum Download bereitgestellte Landesrichtplan auch stimmt, trifft nicht zu. Im Tüfloch, im Bereich der Hängebrücke, ist ein Waldreservat eigezeichnet, das im Jahr 2007 per Verordnung Nr. 122 herausgenommen wurde. An anderer Stelle ist ein Kernlebensraum eingezeichnet, der bewohntes Gebiet in Nendeln einschliesst. Der Kernlebensraum erstreckt sich praktisch über das gesamte rheintalseitige Berggebiet nördlich von der Nendlerrüfe, ohne Übergangszonen mit den Empfindlichkeitsstufen «gering», «mässig», «hoch» und «sehr hoch». Einerseits ist in einem Teil von Nendeln ein Kernlebensraum für Wildtiere, andererseits ist westlich unterhalb von Planken die Wildruhezone mit Betretungsverbot kein Lebensraum.- Warum wird auf der Webseite des Amtes seit rund zehn Jahren der Landesrichtplan nicht mehr aktualisiert, selbst dann nicht, wenn dem Amt ein Fehler genau beschrieben wird? Man könnte auch Vermerke versehen zum Beispiel. Wer hat den Auftrag, den Landesrichtplan zu aktualisieren, und wann wir er das nächste Mal aktualisiert?
- Welche Bedeutung hat ein Kernlebensraum für Wildtiere zwischen Häusern in der Gemeinde Nendeln?
- Wie findet man in Kernlebensräumen auf dem Landesrichtplan die Räume mit der Empfindlichkeitsstufe «hoch», also Orte, wo zum Beispiel Bodenbrüter ihre Jungtiere aufziehen?
- Wer hat den Landesrichtplan erstellt, speziell wer legt die Kernlebensräume fest und nach welchen Kriterien wird das gemacht?
- Mindestens eine Wildtierruhezone im Betretungsverbot ist im Landesrichtplan kein Kernlebensraum. Wie wird das begründet oder kann das begründet werden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich stelle auch bei dieser letzten Kleinen Anfrage diverse Doppelfragen fest. Ich möchte einfach die Regierung dann bitten, inwieweit sie auch alle Doppelfragen beantworten will. Ich glaube, wir haben klare Abmachungen, wie eine Kleine Anfrage aussehen soll. Ein Einleitungstext mit höchstens 1'200 Zeichen, der auch nicht umgangen werden sollte, indem man bei den Fragen weitere Einleitungstexte einbaut, und fünf konkrete Fragen. Und ich glaube, daran könnten wir uns alle halten. Das war ein Agreement, das wir im Präsidium getroffen haben, und daran sollten wir uns wirklich halten.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage an die Regierung zum Thema :In der Ausgabe vom Samstag, 30. September 2017, habe ich im «Wirtschaft regional» den Kommentar von Redaktor Agnolazza zum Thema Innovationsinitiativen gelesen. Darin schreibt er über die «gespenstische» Ruhe von «Impuls Liechtenstein» und die verflogene Begeisterung im Vergleich zu den vergangenen Jahren. Meine diesbezügliche Frage an die Regierung:Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf die gesetzlichen Impulse und was haben diese bis dato bewirkt? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf die :Gemäss einem Leserbrief eines Vorstandsmitgliedes des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes im «Volksblatt» vom 15.9.2017 sind die Verfahrenskosten für die Durchführung von WZW-Verfahren in Liechtenstein im Vergleich zur Schweiz übermässig teuer. Der Rechtsanwalt führt im Leserbrief aus, dass er seit mehr als 20 Jahren auftrags der Krankenversicherer solche Verfahren gegen Ärzte in der ganzen Schweiz durchführe. Die Verfahrenskosten des Schiedsgerichtes in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern betrugen in einem WZW-Verfahren umfassend zwei Abrechnungsjahre CHF 5'000. Der unterliegende Arzt hatte die Krankenversicherer mit einer Parteientschädigung von CHF 12'960 zu entschädigen. Im Resümee stellt der Rechtsanwalt fest, dass den Krankenversicherern selbst im Falle des Unterliegens Kosten in Höhe von rund CHF 30'000 pro Fall entstünden. Die Ansätze in anderen Kantonen würden nur unwesentlich variieren. Mit CHF 700'000 könnten in der Schweiz weit über 20 Verfahren bis zur letzten Instanz abgewickelt werden. Vergleichsweise seien also die Verfahrenskosten (inklusive Parteientschädigungen) in Liechtenstein exorbitant hoch. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:- Kann die Regierung grundsätzlich die aufgezeigten Unterschiede bei den Verfahrenskosten für WZW-Verfahren in Liechtenstein im Vergleich zur Schweiz bestätigen?
- Sofern die Frage 1 mit Nein beantwortet wird, wie hoch sind die Unterschiede in etwa bei den Verfahrenskosten für WZW-Verfahren in Liechtenstein im Vergleich zur Schweiz nach Ansicht der Regierung?
- Müsste nach Ansicht der Regierung nicht auch der Grundsatz gelten, dass für Sozialversicherungsstreitigkeiten andere, reduzierte Tarife - unabhängig des Streitwertes beziehungsweise Interessenswertes - für Schiedsgerichte wie für die ordentlichen Gerichte und für Parteientschädigung zur Anwendung kommen?
- In WZW-Verfahren geht es um die Durchführung von Sozialversicherungsrecht. Ist die Regierung auch der Meinung, dass dieses anderen Wertungen als herkömmliche zivil-prozessuale Verfahren untersteht?
- Was wird die Regierung gegen die übermässig teuren Verfahrenskosten für WZW-Verfahren in Liechtenstein unternehmen?
Die zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf die und schliesst an die Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser an: Gemäss einer Pressmitteilung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes werden die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2018 im Durchschnitt nur um 0,6% steigen. Ein Teil der Versicherten dürfe sich sogar über gleichbleibende Prämien freuen. Weiters wird ausgeführt, dass die Kostenentwicklung per 30.6. die Grundlage für die Prämienkalkulation der Krankenversicherer für das Folgejahr bilde. Die Kosten seien in der Zwölfmonatsbetrachtung (Juli 2016 bis Juni 2017 im Vergleich zu Juli 2015 bis Juni 2016) mit minus 2,1% rückläufig. Allerdings werden diese Daten noch gewisse Unsicherheiten beinhalten. So können aufseiten der ambulanten Leistungserbringer Rechnungsrückstände bestehen. Weiters hat der Gesellschaftsminister am 2. Oktober 2017 in einem Radio-L-Interview ausgeführt, dass sich die Krankenkassen im Vorjahr zuungunsten der Prämienzahler verschätzt hätten beziehungsweise die Prämien im Vorjahr zu hoch waren und dass die Prämienerhöhung 2018 unter anderem auch auf einen Reservenabbau bei den Krankenkassen zurückzuführen sei. Weiters hat Bundesrat Berset im Ärztetarif Tarmed Kürzungen per 1.1.2018 vorgenommen, welche circa 1,5 Prämienprozente beziehungsweise einer Prämienreduktion entsprechen. Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden fünf Fragen: - Wieso steigen die OKP-Prämien im Durchschnitt um 0,6%, wenn die Kostenentwicklung per 30.6. die Grundlage für die Prämienkalkulation der Krankenversicherung für das Folgejahr bildet und die Kosten in der Zwölfmonatsbetrachtung (Juli 2016 bis Juni 2017 im Vergleich zu Juli 2015 zu Juni 2016) mit 2,1% rückläufig sind?
- Wieso steigen die OKP-Prämien um 0,6%, wenn zusätzlich zu den rückläufigen Kosten der Zwölfmonatsbetrachtung gemäss Frage 1 sich die Krankenkassen für die Prämien 2017 zuungunsten der Prämienzahler verrechnet haben beziehungsweise die Prämien für das Jahr 2017 zu hoch waren, der Bundesrat zusätzlich eine Ärztetarifreduktion (Tarmed) beschlossen hat und dies grundsätzlich zu einer Prämienreduktion führen müsste?
- Um welchen Prozentsatz beziehungsweise um welchen Betrag pro Jahr waren die Prämien im Durchschnitt im Jahr 2017 zu hoch berechnet?
- Bei welcher Krankenkasse bleiben die Prämien gleich beziehungsweise gibt es keine Prämienerhöhung für die Versicherten?
- Welche Krankenkasse hat die tiefste Prämie mit Unfalldeckung für eine erwachsene Person unterhalb des gesetzlichen Rentenalters bei einer Franchise von CHF 500?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage bezieht sich auf das : Das Sinfonieorchester Liechtenstein (SOL), organisiert in einer gemeinnützigen Stiftung mit professioneller Administration und Führung, ist unser erfolgreichstes Orchester und anerkanntermassen ein fester Bestandteil des Kulturlebens im Fürstentum Liechtenstein. Das etwa 80 Musiker umfassende Ensemble ist jenseits der Grenzen als kultureller Botschafter Liechtensteins aktiv. 2012 wurde es von einem reinen Ad-hoc-Orchester zu einem professionellen Klangkörper mit Chefdirigent, einer drei Konzerte umfassenden sinfonischen Abonnementreihe «SOL im SAL» und einer vier Konzerte umfassenden Kammermusik-Abonnementreihe «Erlebe SOL» ausgebaut. Es stellt das Orchester für die Operetten Vaduz und Balzers, das Chorseminar Liechtenstein, gibt ein Konzert im Auftrag des TAK in seinem Jahresprogramm «Weltklassik» und ein Konzert für den Freundeskreis des SOL in Schaan. Erst kürzlich glänzte das SOL als Festivalorchester des «Vaduz Classic»-Open-Air. Meine Fragen dazu: - Wird das SOL von der Regierung beziehungsweise vom Land Liechtenstein finanziell unterstützt?
- Wenn ja, wie hoch in Schweizer Franken fällt diese Unterstützung aus?
- Besteht mit dem SOL eine Leistungsvereinbarung?
- Wenn nein, warum nicht?
Meine zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf die und schliesst an die Kleine Anfrage vom Abg. Herbert Elkuch an: Am 12. September 2017 war Folgendes im «Liechtensteiner Volksblatt» zu lesen: «Post dreht an Gebührenschraube»: «CHF 120 pro Jahr sollen Kunden, die bei der Post über ein Postfach verfügen, ab 1. Januar 2018 künftig bezahlen. Über diesen Schritt informierte das Unternehmen in den vergangenen Tagen seine betroffenen Kunden schriftlich. Wie die Post argumentiert, sei die Nutzung der Postfächer bislang kostenlos gewesen, obwohl für die Bereitstellung der Postfachanlage Infrastruktur und Platz benötigt werde. ‹Die Reinigung und Befüllung der Postfächer am frühen Morgen verursacht hohe Zusatzkosten›, heisst es in dem Brief. Zudem seien bereits vor mehreren Jahren in den Nachbarländern Gebühren für die Postfachnutzung eingeführt worden.» Meine Fragen dazu: - Welche tatsächlichen Kosten fallen bei der Zustellung in ein Postfach an?
- Welche tatsächlichen Kosten fallen bei der Zustellung in einen Hausbriefkasten (Hauszustellung) an?
- Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Hauszustellung mehr Kosten verursacht als die Postfachzustellung. Wie rechtfertigt die Post die zusätzliche Gebühr für die Postfachzustellung in Höhe von CHF 120?
- Plant die Post eine entsprechende zusätzliche Gebühr für die Hauszustellung?
- Mit welchen weiteren Gebühren hat der Postempfänger in den nächsten Jahren zu rechnen?
Meine dritte Kleine Anfrage bezieht sich ebenfalls auf die Post, und zwar um das : Mit Schreiben beziehungsweise Paket vom 18. September 2017 hat die Liechtensteinische Post AG, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsleitung, Roland Seger, und den Leiter Kommunikation/Digitalisierung/Services, Wolfgang Strunk, mir und anderen Landtagsabgeordneten ein Geschenk zur Jubiläumsfeier «200 Jahre Postwesen in Liechtenstein» zukommen lassen. Dabei handelt es sich um einen Sonderblock Briefmarken als Erinnerung an die Gründung der Briefsammelstelle Balzers vor 200 Jahren, wobei dieser Sonderblock drei Motive aus der Postgeschichte «Postbote», «Posthorn» und «Postkutsche», die als Stahlstiche gefertigt wurden, besteht. Aufgrund der Absage des Jubiläumsanlasses am 31. August 2017 sei es nicht möglich gewesen, das Geschenk persönlich zu übergeben, weshalb entschieden worden sei, dieses Geschenk per Post zukommen zu lassen. Meine Fragen dazu:- Wer neben mir waren die anderen Adressaten eines solchen Geschenkes?
- Wie viele Personen haben ein solches Geschenk erhalten?
- Wie teuer war ein solches Geschenk, wenn man die Briefmarken, das Passepartout, den Rahmen und Porto etc. miteinbezieht?
- Was waren die Gesamtkosten, die für dieses Geschenk für die Erstellung, Produktion und Versand angefallen sind?
- Wie steht die Regierung generell zu Geschenken an Landtagsabgeordnete und allenfalls andere politische Exponenten, die von Unternehmen, deren Haupt- beziehungsweise Teilaktionäre das Land Liechtenstein ist, die gemacht werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die : Nachdem neuerlich eine Motion des Landtags - jene zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen (überwiesen am 30. September 2015) - nicht termingerecht erledigt wurde (nämlich spätestens bis heute), folgende Frage:
Bei wie vielen der in der letzten Legislaturperiode 2013 bis 2017 eingereichten parlamentarischen Vorstösse wurde die Beantwortung beziehungsweise Erledigung termingerecht erfüllt? Und ich bitte die Antwort unterteilt nach Vorstossart (Interpellation, Postulat und Motion).
Und die zweite Kleine Anfrage betrifft die : Kürzlich bestätigte der Herr Regierungschef in einem Interview, dass S-Bahn und Eisenbahnkonzession aus Sicht der Regierung zwei völlig voneinander unabhängige Projekte sind. Fragen hierzu: - Wie ist der Status des Projekts bei der Vergabe beziehungsweise Verlängerung der Eisenbahnkonzession?
- Man hat zwei Projekte, bei denen man mit demselben Partner am Tisch sitzt. Bei beiden geht es um die Eisenbahninfrastruktur, um die vielgepriesene Anbindung Liechtensteins an den internationalen Schienenverkehr, aber es geht auch um Geld, Investitionen und Verkehrsaufkommen: Wie erklärt die Regierung ihre Haltung, dass diese beiden Projekte völlig unabhängig voneinander betrachtet beziehungsweise verhandelt werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe nur eine Kleine Anfrage und die betrifft die : Im laufenden Jahr haben die Österreichischen Bundesbahnen diverse Sanierungsarbeiten an der Bahnstrecke zwischen Schaanwald und Buchs vorgenommen. Wie wir wissen, stellen die Lärmemissionen der Eisenbahn für die Anwohner in Schaanwald, Nendeln und Schaan ein Problem dar. Bei der Vorstellung des S-Bahn-Projekts FL.A.CH hat die FBP-VU-Regierung noch davon gesprochen, dass in Lärmschutzmassnahmen insgesamt CHF 6 Mio. investiert werden sollen. Nachdem nun auch die Verhandlungen um eine Verlängerung der Eisenbahnkonzession von der Regierung auf die lange Bank geschoben wurden, besteht für die leidtragenden Anwohner entlang der Eisenbahnlinie die Gefahr, dass auch bezüglich Lärmschutz auf Jahre hinaus Stillstand besteht. Eine solche Situation ist nach meiner Auffassung nicht tolerierbar. Ich habe deshalb folgende Fragen an die Regierung:- Wurden seit der Sanierung der Bahnstrecke neue Schallpegelmessungen vom Amt für Volkswirtschaft entlang der Bahnstrecke durchgeführt?
- Wie hoch waren die zuletzt gemessenen Schallpegel entlang der Bahnstrecke zwischen Schaanwald und Buchs? Und wie hoch sind die einzuhaltenden Werte?
- Wird bei den einzuhaltenden Schallpegeln zwischen Tag- und Nachtruhezeit unterschieden?
- Wann gedenkt die Regierung das Thema Lärmschutzmassnahmen entlang der Bahnstrecke wieder aufs Tapet zu bringen?
- Wer muss die Kosten für eventuelle Lärmschutzverbauungen, gemäss welcher gesetzlichen Grundlage, entlang der Bahnstrecke übernehmen? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir Traktandum 1 erledigt. Bevor wir Traktandum 2, Aktuelle Stunde, beginnen, bitte ich, die technische Einrichtung vorzunehmen. Das ist schon geschehen.-ooOoo-