Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2017) (Nr. 50/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2017).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 50/2017. Wird hierzu das Wort gewünscht? Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Vorliegend haben wir über zwei Nachtragskredite im Umfang von CHF 545'000 zu entscheiden. Der erste Nachtragskredit, den Winterdienst betreffend, ist für mich unbestritten, da die jeweiligen Witterungsverhältnisse unzweifelhaft nicht vorhergesehen werden können und offensichtlich auch die Erfahrungswerte hier nicht ausreichend waren. Vor dem zweiten Nachtragskredit wurden wir sicherheitshalber bereits im Mai-Landtag vorgewarnt - dieser überrascht daher nicht. Es geht hier um den Nachtragskredit für den Liechtensteinischen Rundfunk in Höhe von CHF 345'000. Dieser gründet auf zusätzliche Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft SUISA, welche bekanntlich Urheberrechtsentschädigungen einzieht, wenn jemand in Liechtenstein oder auch der Schweiz Musik öffentlich nutzt. Sicher ist es nicht befriedigend, wenn Positionen, wie eine Urheberrechtsentschädigung, welche ja tariflich festgehalten ist, aufgrund unterschiedlicher Ansichten der Berechnungsgrundlage nicht ausreichen und Nachzahlungen gemacht werden müssen. Aufgrund dieser Diskrepanzen ist es zu dieser Fehlberechnung gekommen, welche nun beglichen werden muss, da die entsprechenden Leistungen bereits in Anspruch genommen wurden. Schuldige zu suchen, verringert die Kosten nicht. Künftig hier Einsparungen zu erhoffen, indem man zum Beispiel weniger Musik laufen lässt, wird auch keine Lösung darstellen, da die Vergütung an die SUISA in der Regel in Prozenten der Einnahmen des Senders berechnet wird. Ausserdem bezweifle ich, dass mit mehr Eigenproduktion und weniger Musik die Kosten reduziert werden könnten, wenn man bedenkt, dass für einen Sendebeitrag von drei Minuten bis zu drei Stunden Aufwand erforderlich ist. Es muss nun vorausgesetzt werden können, dass solche Fehler künftig nicht mehr geschehen, und es ist zu hoffen, dass bei allfälligen Neuverhandlungen mit der SUISA der sogenannte Liechtenstein-Tarif besser, heisst günstiger, für den Liechtensteinischen Rundfunk ausgehandelt werden kann. Ich werde auch diesem Nachtragskredit zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nachtragskredite sind ja eigentlich grundsätzlich skeptisch zu betrachten. Diese zwei Nachtragskredite waren ja zu erwarten und ich werde diesen auch zustimmen. Bei den CHF 345'000 für den Liechtensteinischen Rundfunk wurde uns dies ja bekanntlich schon in der Mai-Session angekündigt. Ich hätte hier aber vom zuständigen Regierungsrat noch gerne die abschliessenden Ausführungen in Bezug auf die erwähnten Gespräche zwischen Radio L und der SUISA gewusst, in denen geprüft werden sollte, inwieweit für Staatssender andere Berechnungsgrundlagen zur Anwendung kommen können, wie das ähnlich in der Schweiz der Fall sei. Damals hiess es: «... hier laufen noch weitere Abklärungen.» Ich möchte hier auch nochmals darauf hinweisen, dass die Revisionsgesellschaft die Eventualverbindlichkeiten im Geschäftsbericht eigentlich hätte ausweisen müssen und dass Radio L dann aus diesem Grund wahrscheinlich ein Sanierungsfall gewesen wäre. Die Revisionsgesellschaft steht hier für mich in der Verantwortung. Trotz der immer wieder angespannten finanziellen Situation leistet das Team von Radio L eine hervorragende, hochprofessionelle Arbeit. Ich bin überzeugt, dass es zumindest mehrheitlich im Interesse des Landes liegt, dass Radio L auf einer gesicherten finanziellen Basis arbeiten kann. Dafür sollten wir auch insbesondere das Thema der Medienförderung gezielt andiskutieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Es geht in dieser Vorlage, wie wir schon gehört haben, um zwei Positionen - einerseits um den Nachtragskredit über CHF 200'000 für den Winterdienst und über eine Erhöhung des Landesbeitrages für Radio L von CHF 1,6 Mio. auf knapp CHF 2 Mio., also um CHF 345'000. Beide waren schon in der Finanzkommission unbestritten und dem kann ich mich heute auch anschliessen. Allerdings teile ich auch die Ansicht der Finanzkommission. Dort ist im Protokoll festgehalten, - dass das Vorgehen des Liechtensteiner Rundfunks, dass die erhöhten Tarifzahlungen für die SUISA weder im Budget 2016 noch im 2017 aufgeschienen sind, fahrlässig und die Arbeit der Revisionsgesellschaft in diesem Falle ungenügend war.
- Dem Protokoll kann auch entnommen werden, dass ein Nicht-Gutheissen dieses Kredits das Radio L in eine existenzgefährdende Situation bringen würde.
- Und interessant ist auch die Passage im Protokoll der Finanzkommission zur Grundsatzdiskussion, ob wir in Liechtenstein ein Radio wünschen oder nicht: Die Regierung führt hier aus, dass sich aus Sicht der Regierung die Frage nicht stelle, da sie ja diesen Bericht und Antrag eingebracht habe und auch im Voranschlag 2018 der Staatsbeitrag um diesen Mehraufwand erhöht worden sei. Die Regierung stehe grundsätzlich zu Radio L.
Nun, nichts gegen diese Haltung der Regierung, welche sicherlich auch die Meinung der Mehrheit hier im Landtag wiedergibt. Aber: In der letzten Legislaturperiode hatten wir schon eine Diskussion um eine mögliche Finanzierung des Radios. Damals wurde seitens der Regierung ein Pro-Kopf-Beitrag an das Radio L vorgeschlagen. Letztlich konnte sich niemand für die von der Regierung vorgeschlagene Radiogebühr erwärmen. Stattdessen wurde der nach wie vor untaugliche Kompromiss mit der Alkoholwerbung getroffen. Zumindest bin ich der Auffassung, dass dies noch nicht das Ende der Diskussion sein sollte. Für mich wäre eine offene Diskussion im Landtag angebracht - zwingendermassen nicht heute und hier, aber in naher Zukunft -, in welcher der Landtag folgenden Fragen nachgeht: - Wieviel darf das Radio L kosten? Denn niemand ging in der letzten Legislatur von solchen Zusatzkosten aus.
- Welche finanziellen Mittel sollen für die Finanzierung herangezogen werden? Müssen wir über eine Reorganisation der Medienförderung nachdenken?
Die Freie Liste ist für beide Nachtragskredite. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, für mich ist der erste Nachtragskredit für den Winterdienst ebenfalls unkritisch. Auch dem liechtensteinischen Radio werden wir dieses Geld sprechen müssen - zumindest mehrheitlich. Was mich vielmehr interessiert: Wie es effektiv dazu kommen konnte. Und ich habe ja heute auch noch einmal eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt und ich bin überzeugt, dass der zuständige Minister Risch uns eine Erklärung geben wird, warum eben keine Rückstellung verbucht werden konnte oder wurde. Ich denke, es gibt viele Stellen, auch im letzten Geschäftsbericht, die eben schon sonderbar anmuten: Wenn man von Annahmen ausgeht, wie man einen SUISA-Tarif zu interpretieren hat, wobei der SUISA-Tarif nach meiner Auffassung sehr klar formuliert ist. Aber es kann natürlich nicht sein, dass jeder seine eigene Interpretation eines Gesetzes oder einer Verordnung vornimmt. Dazu gibt es natürlich auch Kontaktstellen, auch der SUISA, zum Beispiel in Zürich, die man anfragen kann, wenn etwas unklar sein sollte. Bezüglich des SUISA-Tarifes ist aber eben sehr klar formuliert, dass auch alle Zuwendungen - also zum Beispiel auch Subventionen, beanspruchte Defizitgarantien und andere Zuwendungen, die zur Finanzierung der Sendetätigkeit dienen -, zu den Einnahmen zählen - gemäss 8.1 des für Liechtenstein geltenden SUISA-Tarifs. Und es heisst dann auch unter «D. Vergütung» - «a) Berechnungsbasis»: «Die Vergütung wird in der Regel in Prozenten der Einnahmen des Senders berechnet.» Ich meine, dass diese Formulierung in diesem Tarif sehr klar ist und keinen Interpretationsspielraum ermöglicht. Umso mehr bin ich dann erstaunt, wenn man in einem Geschäftsbericht liest: «In der Annahme, dass man dann auch den gleichen Tarif wie in den letzten Jahren erhalten würde.» Ich hätte das eher umgekehrt gesehen. Ich meine die ganzen Beträge, die nicht abgerechnet wurden, hätte die SUISA auf jeden Fall das Recht gehabt einzuziehen. Das steht für mich ausser Frage. Gemäss Tarif gibt es lediglich die Möglichkeit einer Ermässigung für finanzschwache Sender oder eben solche, die nur eine lokale Verbreitung haben oder eventuell in Randgebieten sind.Auf der anderen Seite muss auch klar gesagt werden, dass, wenn nicht ordnungsgemäss abgerechnet wird, die SUISA auch die Möglichkeit gehabt hätte, einen Zuschlag zu verlangen. Da heisst es: «Zuschlag im Falle von Rechtsverletzungen»: «Alle in diesem Tarif genannten Vergütungen werden verdoppelt, wenn Musik ohne Bewilligung der SUISA verwendet wird, wenn ein Sender absichtlich oder grobfahrlässig keine, unrichtige oder lückenhafte Angaben oder Abrechnungen liefert; die Verdoppelung wird auf die falschen, lückenhaften oder fehlenden Angaben angewendet.» Also ich denke, Radio L ist nochmals mit einem blauen Auge davongekommen. Wenn man jetzt Hoffnungen schürt, dass man in Zukunft einen anderen Tarif, einen günstigeren Tarif für Liechtenstein, wird aushandeln können, dann denke ich, dass diese Hoffnungen sich sehr schnell in Luft auflösen werden, weil es ja bei den SUISA-Gebühren nicht um die Subventionierung eines öffentlich-rechtlichen Radios geht, sondern es geht um die Abgeltung für die Urheber, und zwar für das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken. Und die Urheber, von denen die Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Werke abgespielt werden, die haben ein Recht auf Vergütung, auch wenn es ein öffentlich-rechtlicher Sender abspielt. Gemäss meinen Informationen, die ich aus kompetenter und zuverlässiger Quelle erhalten habe, ist es ja nicht so, dass der öffentlich-rechtliche Sender der Schweiz, Radio DRS, keine oder sehr viel weniger Gebühren zahlt. Ich meine, der Unterschied rührt meines Erachtens - wenn es einen Unterschied gibt - daher, dass diese Sender - also wenn ich einen Sender, ein Radio DRS Info anhöre oder Kultur, DRS 2 - einen sehr viel höheren Anteil an Eigenproduktionen haben. Und an Eigenproduktionen muss ich in Gottes Namen keine Urheberrechtsgebühren abführen, aber sehr wohl von Musikstücken, die urheberrechtlich geschützt sind. Von daher gesehen glaube ich nicht, dass sich jetzt dieser Betrag wesentlich verringern lässt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, vorweg: Ich werde beiden Nachtragskrediten meine Zustimmung erteilen. Aber hier vielleicht noch zwei Fragen und eine Anmerkung zum Thema Radio Liechtenstein. Einmal werden auf Seite 9 die Nachverhandlungen für den neuen Tarif ab 2018 erwähnt. Gibt es hier schon Ergebnisse, eine Tendenz etc.? Ich denke, 2018 ist nicht mehr weit her. Wie ist hier der Stand? Dann zweitens - Stand auch betreffend Investitionskredit: Wird hier noch etwas kommen dieses Jahr? Wie ist hier der Stand? Und dann als Drittes noch eine Anmerkung: Ich denke, es ist sicher auch für Mitarbeiter des Radios eine schwierige Situation, wenn die Existenz des Senders regelmässig, jährlich, infrage gestellt wird. Ich denke, diese Frage darf man sich stellen, muss man sich stellen. Aber es wird vielleicht mühsam, wenn das in kürzeren Zeitabständen immer wieder passiert. Das ist eine Situation, die sicher belastend ist für Mitarbeiter, das ist eine Situation, die auch die Planbarkeit für das Unternehmen nicht gerade erhöht. Und von dieser Seite her würde hier beliebt machen, zumindest auch einmal sich die Überlegung zu machen, ob denn eine Finanzierung des Radios nicht auch so erfolgen soll, wie es bei anderen staatsnahen Betrieben gemacht wird, nämlich in einem Dreijahreskredit, dass eine gewisse Planbarkeit auch gegeben ist. Das heisst nicht, dass es mehr oder weniger Geld gibt. Und ich würde persönlich auch auf die Möglichkeit für Ad-hoc-Investitionskredite im Gegenzug dann auch verzichten, dass eben dann ein Dreijahreskredit gesprochen würde inklusive eines gewissen Investitionsanteils, der dann eben auch reichen muss, ohne dass dann ad hoc irgendwelche zusätzliche Kredite zustande kommen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich denke auch, der erste Kreditanteil ist sicher unbestritten. Ich möchte deshalb gleich zum Radio L kommen. Ich war ja ein Kritiker bezüglich dieser nicht getätigten SUISA-Abgaben. Deshalb haben wir uns auch erlaubt, vielleicht einmal direkt mit dem Radio L Kontakt aufzunehmen. Das war noch sehr informativ, diese Gespräche, und zwar auch deshalb, weil man vielleicht eben trotzdem noch einen bestimmten Spielraum haben könnte. Ich sage das ganz bewusst: könnte. Auch ich zweifle wie Erich Hasler daran, dass es dann vielleicht auch gelingen kann oder gelingen wird, hier bei den SUISA-Gebühren besser zu verhandeln. Denn das Radio L hat sich hier die Mühe gemacht und die Zahlen zusammengestellt. Da haben sie zum Beispiel beim Radio L einen Musikanteil selbst deklariert. Zwar sagen sie, sie haben zwischen 72 und 73%. Somit fallen sie in den Prozentbereich zwischen 70 und 80%, was heisst, dass sie 7% der Einnahmen SUISA-Gebühren zahlen müssen und rund 2,1% an die Swissperform. Das macht rund CHF 262'000 pro Jahr. Dann haben sie sich auch die Mühe gemacht, den SRF zu vergleichen. Da kommen sie auf Zahlen beim Musikanteil von 66 bis 68% über alle SRF-Programme, und das würde 6% für SUISA heissen und 1,8% für Swissperform - das heisst 7,8%. Tatsächlich zahlt dann aber SRF 5% und der LRF zahlt natürlich die 9%. Da kann man sich schon fragen: Ist das schlecht verhandelt? Aber vielleicht ist das auch nicht anders möglich. Jedenfalls ist es nicht sehr glücklich - auch so, wie das Ganze zustande gekommen ist. Ich denke, da sind wir uns einig. Ich tue mich schwer, hier jetzt einfach Ja zu sagen, auch im Hinblick dessen, das habe ich auch letztes Mal schon gesagt, dass 1 FLTV jetzt zurzeit, so wie ich informiert bin, schlappe CHF 20'000 im Jahr bekommen und die machen ja auch etwas. Klar, man kann sagen, die machen das freiwillig, die haben keinen Auftrag, keinen Staatsauftrag, für das. Aber es ist ja trotzdem in der Zwischenzeit auch etwas Etabliertes, wo die Politik auch profitiert, wo verschiedene Akteure - nicht nur Politiker - Möglichkeiten bekommen, sich zu präsentieren, und gewisse Themen kritisch aufgearbeitet werden. Dass man das mit CHF 20'000 würdigt und hier jetzt ja fast schon schamlos dann in die Kasse greift, das ist irgendwo für mich nicht gut nachvollziehbar. Deshalb würde ich auch begrüssen, wenn man sich die ganze Medienförderung noch einmal überlegt, ob man hier noch immer auf dem richtigen Weg ist. Ich denke, wir hätten durchaus ein bestimmtes Potenzial, bestimmte Veränderungen vorzunehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Veränderungen können wir sicher vornehmen, aber wenn wir den Kuchen nicht grösser machen, dann wird dann einfach das einzelne Kuchenstück für die einzelne Institution noch kleiner werden. Und Radio L hat heute schon Sorgen. Da sind wir gerade beim vorhergehenden Traktandum: Ohne mehr Geld wird es dann mitunter schwierig werden. Da komme ich gerade zu meiner ersten Frage, das Budget 2018. Jetzt haben wir ja ein Budget von CHF 1,6 Mio. als Beitrag an das Radio L. Kann die Regierung bereits Ausführungen machen, was sich hier abzeichnet für das nächste Jahr? Denn irgendjemand wird ja diese SUISA-Gebühren bezahlen müssen. Betreffend die Verhandlungen, die aktuell laufen, bin ich nicht so pessimistisch, gerade nach dem Votum von Thomas Rehak, da bin ich eher optimistisch. Und ich denke mir, es ist auch verhandlungsstrategisch nicht sehr zielführend, wenn wir hier drinnen dem Radio L mehr oder weniger in den Rücken fallen. Ich bin überzeugt von der Qualität des Radio L, die werden hier gute Verhandlungsergebnisse erzielen.Dann zur Seite 8: Bei diesem Nachtragskredit geht es ja um die Jahre 2016 und 2017 und auf Seite 8 ist eine Tabelle aufgeführt und da steht, dass für die Jahre 2014 und 2015 noch nicht final abgerechnet wurde. Was heisst das? Kommt da noch etwas auf Radio L zu? Und wenn etwas kommt, sprich, wenn Mehrausgaben absehbar sind, dann würde mich schon interessieren, wie hoch diese zusätzlichen Ausgaben nach diesem finalen Abschluss der Jahre 2014 und 2015 dann auch effektiv sind.
Dann die Frage betreffend die Verantwortlichkeiten - die würden mich schon auch interessieren. Ich bin effektiv auch gespannt auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Hasler, was hier die Revisionsstelle für Argumentationen ins Feld führt, wieso hier keine Rückstellungen gemacht wurden. Und kann es sein, dass es sich hierbei um die gleiche Revisionsstelle handelt wie ehemals bei der Post AG? Ist das mitunter auch noch ein Faktum? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne auf Ihre Fragen ein. Der Abg. Günter Vogt hat mich gefragt, ob ich Ausführungen zu den abschliessenden Gesprächen zwischen SUISA und Radio L machen kann. Es hat dann im Juli noch einmal ein Gespräch gegeben, wo es um die Tarife ging. Die Konzession und auch der Tarif S wurden mittlerweile um ein weiteres Jahr bis Ende 2018 verlängert. Insofern ist der Tarif S auch bis dann gültig. Die Gespräche, die das Radio mit der SUISA führt, gehen ja darum, ob es einen zusätzlichen, anderen Tarif geben soll als diesen Tarif S, der eben für alle gilt. Das ist eigentlich die Frage, um die es sich dreht. Diese Gespräche sind noch nicht ganz abschliessend gelaufen. Da gibt es auch noch eine Gesprächsrunde mit dem Ministerium. Aber, um auch den anderen Fragen hier oder den Annahmen vorzugreifen, ich glaube auch nicht, dass es massgebliche Einsparungen in Zukunft geben wird. Die Berechnungsgrundlage, da hat man sich jetzt geeinigt, wo die ungefähr sein soll; und dann geht es um den Musikanteil und somit wird man das dann besprechen können und auch Vergleiche ziehen können. Aber ich möchte jetzt nicht die Hoffnung nähren, dass wir hier im heutigen Bereich werden bleiben können. Dann haben Sie die Aussage gemacht, man hätte Rückstellungen bilden müssen und dann wäre es ein Sanierungsfall gewesen. Zum ersten Teil, dass man Rückstellungen hätte bilden müssen, dazu sage ich danach noch etwas. Das sehe ich natürlich auch so. Zum zweiten Teil habe ich bereits im Juni-Landtag auf die Kleine Anfrage des Abg. Erich Hasler ausgeführt, der auch die Frage nach dem Sanierungsfall gestellt hat. Da ist Art. 182e des PGR relevant, und auch wenn man die Rückstellung gebildet hätte, wären wir noch nicht im Sanierungsmodus gewesen. Aber selbstverständlich: Ohne den Nachtragskredit, der heute zur Debatte steht, und ohne eine Erhöhung des Staatsbeitrags für die höheren Kosten der SUISA wäre es dann irgendwann so weit gekommen, nur nicht quasi per heute. Das ist mir noch wichtig entsprechend richtigzustellen, weil es dazu auch öffentliche Interviews gab, die in diese Richtung gelaufen waren. Und das ist mir wichtig: Es ist heute kein Sanierungsfall, aber nichtsdestotrotz muss man es natürlich im Sinne der Zukunft auch betrachten. Dann möchte ich zum Abg. Patrick Risch kommen: Sie haben einige Inputs gegeben zum Thema der Grundsatzdiskussion. Dass wir diese Grundsatzdiskussion führen werden oder führen müssen, ich glaube, das ist unbestritten. Wir nehmen gerne Ihre Punkte auch mit auf. Ich denke, wahrscheinlich der Platz, um diese zu führen, wird das Budget 2018 sein. Denn da geht es eigentlich um den Staatsbeitrag, und das ist der Ort, wo wir entscheiden müssen, in welchem Umfang das Radio dann den Staatsbeitrag erhält. Dann zum Abg. Erich Hasler: Sie haben mich nochmals gebeten auszuführen, warum keine Rückstellungen gemacht wurden. Sie haben auch nochmals eine Kleine Anfrage nachgeschoben, die ich dann auch gerne beantworten werde. Sie haben heute nochmals gesagt, dass ich meiner Pflicht oder dem Wunsch quasi nicht nachgekommen wäre, zu beantworten, wann dann die Revisionsstelle Kenntnis hatte. Sie haben auch aus meiner Kleinen Anfrage zitiert. Ich zitiere auch aus meiner Kleinen Anfrage beziehungsweise aus Ihrer und meiner Antwort. Ich habe bereits im Juni gesagt, dass am 20. Februar 2017 über den Sachverhalt informiert wurde. Den Teil haben Sie heute nicht zitiert. Und mir ist es deshalb einfach nochmals wichtig, zu sagen - ich habe es damals gesagt, ich sage es Ihnen heute und ich werde es Ihnen übermorgen bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen sagen: Es war der 20. Februar 2017. Wir sind aktuell in der juristischen Abklärung, was denn hätte wirklich geschehen müssen. Und ich bin heute der Überzeugung, ja, es hätte nicht nur erwähnt werden müssen, dass da etwas kommen könnte, sondern man hätte das buchhalterisch abbilden müssen. Und ja, ich bin auch der Meinung, die Revisionsstelle hätte das auch im Rahmen eines Reviews bemerken müssen. Aber wir sind hier noch in den Arbeiten und werden dann zu gegebener Zeit informieren. Sie haben ausgeführt, die Formulierungen im Tarif seien sehr klar und Sie können nicht verstehen, warum man das anders sehen kann. Ich sehe das auch so. Wenn man den Tarif liest, dann ist er klar - und nicht erst seit 2011, sondern eigentlich schon seit 2004, seitdem dieser Tarif gilt. Dass man das trotzdem anders gesehen hat und weit über zehn Jahre anders gehandhabt hat, war dann wohl auch der Grund, warum man der Meinung war, aufgrund dieser gelebten Praxis würde das weiter so gehen. Aber wenn ich den Text lese, kann ich auch nicht verstehen, wie man da zu einer anderen Auffassung gelangen kann. Nur eben, es war die gelebte Praxis. Auch die SUISA hat das dann ja auch im Kompromissvorschlag so ak-zeptiert, und insofern, ja, macht es wahrscheinlich wenig Sinn, da jetzt Gründe zu suchen, warum es anders war. Ich glaube, jetzt ist es so und das haben wir zu akzeptieren. Dann zum Abg. Elfried Hasler: Da haben Sie gefragt, ob es zu diesen Verhandlungen wegen der Konzession Tendenzen gibt, die eben dann Ende 2018 ausläuft. Ja, die Tendenzen gibt es. Es wird allem Anschein und aller Vermutung nach so sein, dass wir eine Verwertungsgesellschaft brauchen, denn das Urheberrecht sieht das so vor. Es werden sich wahrscheinlich nicht viele darum reissen. Also wird es ziemlich sicher die SUISA bleiben - das nehme ich jetzt einfach einmal an - und man wird mit den Tarifen arbeiten, die so Bestand haben, mit dem Liechtensteiner Tarif, wie er eben existiert. Nichtsdestotrotz gibt es die Möglichkeit von einzelnen Firmen, auch einzelne Tarife auszuhandeln, und diese Möglichkeit besteht heute und auch morgen. Dann haben Sie gefragt nach der Tendenz zum Investitionsantrag Technik. Da kann ich Ihnen sagen, dass der nicht im Budget 2018 Eingang finden wird und zu gegebener Zeit hier vorgelegt wird, wenn das Ministerium und das Radio quasi dann damit fertig sind. Dann haben Sie den Vorschlag eines Dreijahreskredites eingebracht, um eben auch Sicherheit zu geben. Dem kann ich persönlich sehr viel abgewinnen - nur, das wird wahrscheinlich nach der Grundsatzdiskussion sein müssen oder während der Grundsatzdiskussion. Dann zum Abg. Thomas Rehak: Sie haben den Vergleich vom Liechtensteiner Rundfunk und vom SRF teilweise zitiert. Da ist vielleicht einfach noch zu ergänzen, Sie haben Prozentzahlen genannt: In Summe ist es so, dass es eben beim liechtensteinischen Radio um CHF 250'000 SUISA-Gebühren geht, beim Schweizer Fernsehen um CHF 25 Mio. und vielleicht auch vor diesem Hintergrund andere Massstäbe angesetzt werden. Das kann ich aber nur vermuten. Das war noch die Zeile, die noch gefehlt hat.Und dann hat der Abg. Wendelin Lampert mich gefragt zum Budget 2018, ob das schon absehbar wäre. Da kann ich gerne ausführen: Wir hatten im Budget 2017 CHF 1,6 Mio. Staatsbeitrag, wenn der Kredit heute gesprochen wird, dann landen wir bei CHF 1,945 Mio., und für das Jahr 2018 ist vorgesehen CHF 1,75 Mio., also eine Erhöhung um CHF 150'000. Das ist eben diese Erhöhung, die mit den erhöhten SUISA-Zahlungen einhergeht. Und wie es auch im Bericht und Antrag ausgeführt ist, ist die erhöhte SUISA-Zahlung aufgrund des erhöhten Staatsbeitrages dann natürlich schon entsprechend berücksichtigt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe noch eine Frage: Mit diesen CHF 345'000, mit diesem Nachtragskredit - wissen Sie, ob der dann auch SUISA-pflichtig wird? Das sind ja auch wieder irgendwelche Einnahmen, welche SUISA dann verbuchen könnte und sagen könnte, okay, die 9%, darauf sind wiederum SUISA-Gebühren fällig. Somit würden schon wieder CHF 50'000 - oder knapp - fehlen. Dann noch eine andere Frage bezüglich SUISA und Radio L bezüglich dieser Vertragsbeziehung. Soweit ich informiert bin, war ja das Amt für Volkswirtschaft Verhandlungspartner und nicht Radio L. Radio L, sind die überhaupt berechtigt, direkt mit SUISA in solche Verhandlungen zu treten, oder müsste das nicht das Amt für Volkswirtschaft tun? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Eine Frage ist noch offen: Seite 8, diese Tabelle mit den Jahren 2014 und 2015. Hier sind anscheinend diese Gebühren noch nicht final abgerechnet. Was erwartet hier noch Radio L beziehungsweise mitunter dann auch den Staat? Dann haben Sie ausgeführt, es seien rechtliche Abklärungen im Gange betreffend die Verantwortlichkeiten. Wie sieht das konkret aus? Wer müsste hier einschreiten? Ist das Radio L, wenn man hier der Meinung ist, dass die Revision etwas falsch gemacht hat? Oder wäre hier die Regierung gefordert? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Auch einen grossen Dank an den zuständigen Minister Risch für seine Ausführungen und seine klaren Worte. Ich denke, ich sehe das genauso. Man hätte das eben auch zugeben sollen. Ich persönlich erwarte eigentlich, dass jetzt auch die Verantwortlichen von Radio L endlich einmal hinstehen und sagen, dass sie Fehler begangen haben. Es kann nicht sein, dass man am Schluss dann den Fehler bei einem Amt für Volkswirtschaft sucht, sondern es ist jetzt endlich einmal Zeit, dass jemand hinsteht und sagt: Okay, es wurden Fehler begangen. Und ich könnte mit dieser Situation viel besser umgehen, wenn das endlich einmal gemacht würde, anstatt dass man die Fehler anderen Parteien zuschiebt. Das sollte endlich einmal aufhören. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zum Abg. Thomas Rehak: Grundsätzlich ist es so: Das AVW war nicht Verhandlungspartner in dem Sinne, sondern sie wurden über den Tarif informiert und der wurde dann genehmigt. Also da wurden keine Verhandlungen in dem Sinne geführt, wenn man sich das so vorstellt. Und grundsätzlich natürlich: Jedes SUISA-pflichtige Radio, jeder Sender, jedes Fernsehen und jeder Veranstalter kann grundsätzlich mit der SUISA direkt verhandeln, wenn die SUISA dann auf diese Verhandlungen eintritt. Die SUISA kann aber auch sagen, der Tarif gilt und das ist die Rechnung. Das AVW war nicht Verhandlungspartner und das Radio ist natürlich frei, da Verhandlungen anzustreben. Dann haben Sie gefragt, ob dieser Nachtragskredit SUISA-pflichtig wäre. Nein, ist er nicht. Es wurde so verhandelt, dass das dann quasi nicht nochmals zu Mehrkosten führen würde.
Dann zum Abg. Lampert: Ja, die Antwort ist mir durchgerutscht. Sie haben gefragt, ob denn da nochmals mit Überraschungen zu rechnen wäre. Wenn Sie auf Seite 8 schauen, dann sehen Sie die Grössenordnungen. Es gab einen kleinen Sprung von 2010 bis 2011. Da gab es quasi auch neue Grundlagen. Aber grundsätzlich ist die Flughöhe ungefähr gleich. Sie SUISA rechnet aber halt immer erst relativ spät dann im Detail auch ab; und von dem her kann es da gewisse Schwankungen geben. Wir gehen aber davon aus, dass das mit dem Nachtragskredit dann in Ordnung gehen würde. Und dann haben Sie noch gefragt wegen der rechtlichen Abklärungen. Auch da ist es so, wir sind die Oberaufsicht und von dem her werden wir da ein Auge darauf haben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, somit bitte ich den Parlamentsdienst, den Finanzbeschluss zu lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Ebenfalls keine Wortmeldung. Wir können abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2017) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 9 abgeschlossen. -ooOoo-