Postulat «Verpflichtendes betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Angestellten» der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 12. Juni 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Postulat «Verpflichtendes betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Angestellten», Postulat der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 12. Juni 2017. Wird seitens der Postulanten das Wort gewünscht?Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Werte Abgeordnete. Die Fraktion der Freien Liste schlägt mit diesem Postulat vor, die Einführung eines verpflichtenden betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) ab 50 Arbeitnehmern für Unternehmen zu prüfen. Und ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es um eine Prüfung dieses Sachgegenstandes geht, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Liechtenstein leidet zunehmend an Verkehrsüberlastungen zu den Spitzenzeiten. Jeweils am Morgen, am Mittag und am Abend gelangt unser Verkehrssystem, das zum allergrössten Teil auf den Verkehrsträger Strasse angewiesen ist, an seine Kapazitätsgrenzen. Wir alle kennen die Situation. Wir alle wissen auch, wenn es mit dem Wachstum in Liechtenstein nur in ähnlicher Weise weitergeht, dass sich die Verkehrssituation in naher Zukunft weiter verschärfen wird. Ich meine, es ist uns allen auch bewusst, dass bereits heute Kleinigkeiten, zum Beispiel ein Unfall oder eine Baustelle an einer neuralgischen Stelle, zum Kollaps im ganzen Land Liechtenstein führen. Kurzum, die Strassen sind voll. Betriebliche Mobilitätsmanagemente, in welcher genauen Ausprägung auch immer, bewirken erwiesenermassen einen Umsteigeeffekt vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum öffentlichen Verkehr und zum Langsamverkehr von circa 20%. Das zeigt zum Beispiel das eher sanfte BMM der Landesverwaltung oder die eher stärkere Anreize setzenden BMMs der Liechtensteiner Banken LLB, VPB und LGT. Eine Ausdehnung von betrieblichen Mobilitätsmanagementen auf alle Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten bringt also ein Reduktionspotenzial von 10 bis 20% Verkehr auf unseren Strassen. Ich meine, das ist beeindruckend und zugleich vielversprechend. Betriebliche Mobilitätsmanagemente setzten Anreize und Abreize, sie schreiben den Verkehrsteilnehmern jedoch in keiner Weise vor, welches Verkehrsmittel sie benutzen sollen, wie dies die Wirtschaftskammer fälschlicherweise in ihrem Schreiben vom 25. August zum Ausdruck bringt. Jede und jeder ist frei, sein Verkehrsmittel nach bestem Wissen und Gewissen zu wählen. Aber gewisse Verhaltensweisen sollen gefördert und andere weniger attraktiv gemacht werden. Warum? Es geht eben genau darum, die Erreichbarkeit für die Wirtschaft, gerade für das Gewerbe, für die Arbeitnehmer generell zu verbessern, indem eben Anreize geschaffen werden, zum Auto alternative Beförderungsmöglichkeiten zu nutzen. Das schafft Platz für den wirklich notwendigen Verkehr. Es geht im Kern darum, die freie Entscheidung der Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen, nicht vorzuschreiben - das funktioniert, das ist dutzendfach bewiesen. Meine Frauen und Herren Abgeordneten, ich weiss, Sie stören sich höchstwahrscheinlich am Wort «verpflichtend» in diesem Postulat. Es ist aber zentral. Denn es geht genau darum, abzuklären, zu unter-suchen, welche Auswirkungen es auf Liechtenstein, die Wirtschaft, die Erreichbarkeit hätte, wenn alle Unternehmen ab 50 Arbeitsplätzen ein BMM einführen würden. Es geht darum, abzuklären, welche Freiheiten diese Verpflichtung offenbaren würde. Denn den Postulanten geht es darum, Massnahmen zu prüfen, die ein Vorwärtskommen, die freie Fahrt ermöglichen. Es geht auch darum, abzuklären, welche sekundären Effekte es nach sich ziehen würde, wenn plötzlich alle Unternehmen ab 50 Angestellten ihr Verkehrsaufkommen mit dem Auto um 20% reduzieren würden. Denn nicht nur würde das Platz auf den Strassen schaffen, sondern zum Beispiel auch für die LIEmobil ein höheres Passagieraufkommen bedeuten. Das hat positive Effekte, mehr Einnahmen - Stichwort Eigenfinanzierungsgrad -, braucht aber vielleicht auch einen Ausbau der Taktfrequenzen oder grössere Busse. In diesem Zusammenhang freut es mich ausserordentlich, dass die Wirtschaftskammer erkannt hat, dass im Zusammenhang mit einem BMM in den öffentlichen Verkehr investiert werden sollte. Denn das Angebot muss mit der Nachfrage schritthalten. Vielen Dank für diese konstruktive Forderung der Wirtschaftskammer. Weitere positive sekundäre Effekte eines flächendeckenden BMMs sind absehbar und sollen durch die Regierung aufgezeigt werden. Lärm und Abgasemissionen würden beeinflusst, weniger fossile Energie würde verbraucht, was uns bei der Einhaltung unserer Klimaverpflichtungen helfen würde. Wir müssten wahrscheinlich weniger CO2-Zertifikate einkaufen. Wir wissen, dass der Verkehr ein Hauptverursacher von Klimagasen in Liechtenstein ist. Auch wissen wir, dass sämtliche fossilen Treibstoffe aus dem Ausland, meist Krisenregionen, importiert werden und dabei praktisch keine Wertschöpfung im Inland stattfindet. So exportieren wir jährlich fast CHF 30 Mio. ins Ausland, ohne dass wir davon etwas haben. Jeder Franken, der nicht für Treibstoffe ausgegeben wird, kann potenziell im Land ausgegeben werden, was unserer heimischen Wirtschaft, speziell dem Gewerbe, zu mehr Wertschöpfung verhelfen kann. Weiter verursacht der Verkehr, auch wenn er nicht rollt, wenn er parkiert ist, Kosten. Rund um die Essanestrasse sollen in den nächsten Jahren 40% zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Es muss doch im ureigensten Interesse der Unternehmen sein, möglichst wenige Parkplätze zur Verfügung stellen zu müssen. Abgesehen vom Platz, der nicht vorhanden ist, stellt jeder zusätzliche Parkplatz, der zu Verfügung gestellt werden muss, unproduktive und teure Fläche dar. 20% weniger Verkehr, was innert einem kurzen Zeitraum mittels BMM zu erzielen ist, bedeutet eben auch 20% weniger Parkplätze, die die Unternehmen bezahlen müssen. Ich als Ökonom würde mir es nicht erlauben, auf ein Einsparungspotenzial von 20% zu verzichten, das zudem ohne wesentliche Kosten und Aufwände erzielt werden kann. Das bringt mich elegant zu den Kosten: Grundsätzlich ist es so, das zeigt die Landesrechnung jedes Jahr eindrücklich, dass keine Kosten durch ein BMM entstehen. Es finanziert sich selbst. Zugegebenermassen sind aber sicher Initialkosten mit der Einführung eines BMMs verbunden. Diese könnten meiner Meinung nach mindestens durch Zuwendungen aus dem LSVA-Fonds gemindert werden. Es handelt sich dabei um einen Topf, in den Gelder aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zweckgebunden eingespeist werden müssen. Jeweils ein Drittel der Einnahmen fliesst in diesen Topf. 2016 waren dies rund CHF 3,6 Mio. Der Topf ist nun schon seit 2012 von knapp CHF 11 Mio. auf CHF 18,5 Mio. Ende 2016 angewachsen. Dieses Geld muss gemäss Art. 28 SVAG für umwelt- oder gesundheitspolitische Massnahmen verwendet werden. Ich meine, dass BMMs sogar beide Bereiche abdecken würden und sich somit vorzüglich dazu eignen, die Unternehmen beim Aufbau eines BMMs zu unterstützen. Auch könnte der Staat mit Know-how zur Seite stehen, das in der Landesverwaltung in diesem Bereich zweifelsohne vorhanden ist. Ich möchte aber hier nochmals betonen, dass ein BMM grundsätzlich keine Kosten verursacht - ganz im Gegenteil: In einer Vollkostenrechnung, da bin ich überzeugt, spart ein Arbeitgeber ab einer kritischen Grösse Kosten, da er weniger Parkplätze zur Verfügung stellen muss, seine Mitarbeiter gesünder sind und er bei der Abwicklung seiner Geschäfte weniger Zeit im Stau verliert. Abschliessend möchte ich noch ausführen, dass man sich durchaus auf den Standpunkt stellen kann, dass wir heute noch kein akutes Verkehrsproblem haben. Aber wie wird das morgen sein? Man kann auch sagen, dass der Verkehrsträger Strasse einfach weiter ausgebaut werden soll, was zweifelsohne zu Mehrverkehr und zur Verschärfung des Verkehrsproblems führen wird. Aber wo sollen diese Strassen gebaut werden und wer bezahlt diese? Ein flächendeckendes betriebliches Mobilitätsmanagement hat das Potenzial, ohne Kosten für den Staat, ja sogar mit Einsparungspotenzial für den Staat, zu geringeren Kosten für die Unternehmen das Verkehrsaufkommen nachhaltig zu reduzieren, die Erreichbarkeit für die Wirtschaft zu verbessern und Platz für den wirklich notwendigen motorisierten Individualverkehr zu schaffen. Das zu prüfen, das Potenzial aufzuzeigen und darzulegen sowie eine mögliche Umsetzung zu evaluieren, darum geht es den Postulanten. Wir möchten Sie daher bitten, der Regierung den Auftrag zu erteilen, diese Prüfung vorzunehmen, die eventuellen Probleme und Herausforderungen darzulegen, aber eben auch die zweifelsohne vorhandenen Vorteile für unser Land, die Wirtschaft und jede und jeden von uns aufzuzeigen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Mit dem vorliegenden Postulat wird die Regierung eingeladen zu prüfen, ein gesetzlich verpflichtendes betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern einzuführen. Als Unternehmer birgt das Wort «verpflichtend» eher eine ablehnende Haltung, und ich denke, dass ein wirksames und wirtschaftsfreundliches Mobilitätsmanagement augenblicklich eher auf freiwilliger Basis mehrheitsfähig wäre. Betriebliches Mobilitätsmanagement hat zum Ziel, eine effiziente, umweltfreundliche und sozialverträgliche Abwicklung aller von Unternehmen ausgehenden Verkehrsströme zu erreichen. Auch Unternehmen haben durchaus Gründe, sich hier stärker zu engagieren. Mobilitätskonzepte sollten einen Beitrag zu Unternehmenszielen liefern und betriebswirtschaftlich auch sinnvoll sein. Wichtig bei solchen Innovationen ist Freiwilligkeit und nicht Zwang. Unternehmen sollen eine Mindestverantwortung und eine Mitverantwortung für den verursachten Verkehr tragen und erzielen durch die Verminderung von Belastungen eine effizientere Nutzung ihrer Infrastruktur sowie einen volkswirtschaftlichen Nutzen. Nicht vernachlässigt kann auch ein möglicher Imagegewinn sehr positiv für das Unternehmen sein. Für die Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements gibt es nicht immer Patentlösungen. Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die geografische Lage, spielen dabei auch eine grosse Rolle. Ich könnte mir ein freiwilliges integriertes Vorgehen vorstellen, in welchem Unternehmen gefördert werden. Diese Förderung könnte auch mit staatlicher Unterstützung erfolgen, zum Beispiel mit der schon vom Abg. Lageder erwähnten Förderung durch die LSVA oder aus dem LSVA-Fonds. Ich begrüsse dieses Postulat grundsätzlich, welches bei konkreten weiteren Schritten durchaus eine Verbesserung im Rahmen einer Verkehrsstrategie und der Mobilitätskonzepte sowie auch im Sinne der Energiestrategie 2020 erzielen könnte. Wenn die Vorteile für die Unternehmer so gross sind, wie die Postulanten monieren, dann wäre es das ureigene Interesse solcher Unternehmen und deren Mitarbeiter, solche Massnahmen freiwillig und selbstständig zu unterstützen. Kommt aber wieder unsere Gesetzeskeule von oben, ist eine eher ablehnende Haltung schon vorprogrammiert. Freiwilligkeit wäre hier für mich nachhaltiger als staatliche Zwangsmassnahmen. Ich freue mich in diesem Sinne aber auf die Beantwortung dieses Postulates. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Also wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Während der Kolonialzeit wollten die Franzosen in Hanoi der Rattenplage mit einer Kopfprämie Herr werden. Die Vietnamesen bekamen für jeden Rattenpelz eine Belohnung. Dieser künstliche Wettbewerb mündete aber nicht darin, dass die Stadt bald rattenfrei war, sondern hatte zur Folge, dass die Bewohner darangingen, Ratten zu züchten, um die Prämie einzukassieren.Deshalb bin ich überzeugt, Nachhaltigkeit kann nicht zielführend von oben herab diktiert und befohlen werden. Vielmehr müssen wir weiterhin Überzeugungsarbeit leisten und die Vorzüge sowie den Nutzen eines Mobilitätsmanagements immer wieder aufzeigen. Heute stehen sich die Arbeitspendlerinnen und -pendler selbst im Wege und verursachen Staus. Diese Staus behindern auch den nötigen gewerblichen Verkehr. Ein attraktiver Langsamverkehr und ein funktionierender öffentlicher Verkehr sind die Pfeiler eines betrieblichen Mobilitätsmanagements. Sie setzen Anreize für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs sowie für den Langsamverkehr mit dem Rad oder zu Fuss. Ausserdem müssen wir an die Eigen- und Mitverantwortung appellieren. Denn nur ein gelebtes betriebliches Mobilitätsmanagement unterstützt den Strassenverkehr. Wichtig für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein ist die gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln. Daraus entstehen Vorteile für die Gemeinden, das Land und somit für uns alle, weil eine nachhaltige Verkehrspolitik ein wichtiger Faktor für das Wirtschaftswachstum und somit auch ein Standortvorteil für unsere Unternehmen ist. Dies wiederum hält unsere Unternehmen und unser Land wettbewerbsfähig. Dadurch sind wir in der Lage, den Einwohnerinnen und Einwohnern auch künftig Arbeit und eine soziale Sicherheit zu geben. Je mehr Verantwortung der Staat übernimmt, desto stärker werden die Freiheiten des Einzelnen eingeschränkt. Es ist daher wichtig, eine Kultur zu fördern, in welcher sich die Bürger mit Initiative und Eigenverantwortung einbringen. Mit der Förderung von unternehmerischem Denken und Handeln wird eine solide Grundlage für die Übernahme von Verantwortung durch das Individuum geschaffen. Durch zu viele Verordnungen behindern wir uns selbst und es geht uns wie dem Deutschen in folgender Situation: Ein amerikanischer und ein deutscher Brückenbauer wetten, wer schneller bauen könne. Nach einem Jahr meldet der Amerikaner: Noch zehn Tage und wir sind fertig. Der Deutsche antwortet: Noch zehn Formulare und wir fangen an. Aus diesen Gründen lehne ich es strikte ab, dass das betriebliche Mobilitätsmanagement den Arbeitsweg für den motorisierten Individualverkehr unattraktiv machen soll und eine Parkplatzbewirtschaftung von Betrieben einführt. Ein solcher Eingriff in die freie Marktwirtschaft ist somit nicht zielführend. Der Staat sollte nur eingreifen, wo unbedingt nötig, und dabei in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Ich stimme einer Überweisung dieses Postulats zu, weil es dazu dient, die Vorteile des Mobilitätsmanagements transparent zu machen. Einer verpflichtenden Umsetzung werde ich allerdings meine Zustimmung nicht geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das vorliegende Postulat beinhaltet sicher sinnvolle Anstösse in Sachen Gesundheits- und auch Umweltförderung. Dies aber mittels einer gesetzlichen Regulierung zu erzwingen, ist für mich nicht der richtige Ansatz und daher werde ich dieses Postulat auch nicht unterstützen. Nach meinem Empfinden wirkt diese Verpflichtung einer liberalen Wirtschaftsordnung und einem liberalen Wirtschaftsstandort Liechtenstein entgegen. Der unternehmerische Handlungsspielraum wird beschnitten und die Rahmenbedingungen für die Unternehmen werden wiederum ein Stück weit beeinträchtigt werden. Dem Mitarbeiter soll es freistehen, wie er seinen Arbeitsplatz erreichen will. Es gibt heute schon Unternehmen in Liechtenstein, welche Anstrengungen für ein betriebliches Mobilitätsmanagement unternommen haben und in den vergangenen Jahren viel in die Infrastruktur, wie zum Beispiel Veloparkplätze, Duschen etc., investiert haben. Sie haben dies aber auf ihre eigenen Bedürfnisse abgestimmt. Für Betriebe in der Agglomeration ist es schon heute unumgänglich, sich rein aus (Park-)Platzmangel Gedanken diesbezüglich zu machen. Es gibt aber auch Betriebe, die ausserhalb dieser Agglomeration liegen und für deren Mitarbeiter es aufgrund der doch recht langen Fahrzeiten im Bus durch die doch teilweise umständlichen Linienverläufe nicht einfach ist, den Betrieb mittels ÖV in angemessener Zeit zu erreichen. Berücksichtigen wir nur schon die in Teilzeit arbeitende Hausfrau und Mutter, welcher es kaum möglich ist, ihrem Arbeitszeitmodell mittels Velo oder öffentlichen Verkehrsmitteln gerecht zu werden. Obwohl ich durchaus Sympathien für das hier vorliegende Postulat hege, erachte ich den Weg, dies über eine gesetzliche Regelung zu suchen, als nicht zielführend. Wie ich bereits im Vorfeld erwähnte: Mobilitätsmanagement ja - aber ohne gesetzliche Zwangsjacke. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Beim Studium dieser Unterlagen habe ich für mich zwei unterschiedliche, konträre Positionen erkannt. Aus Sicht Mobilitätsmanagement ist es sicher spannend, zu erfahren, welches tatsächliche Potenzial in einem flächendeckenden BMM liegt. Betriebe, die sich mit BMM auseinandersetzen, stellen sehr schnell fest, dass ein Veränderungsprozess beim Verhalten der Mitarbeitenden sehr langsam abläuft. Mitarbeitende nutzen aus Gewohnheit ihr Transportmittel, und sie dazu zu bringen, sich immer wieder die Frage zu stellen, ob sie heute mit dem Bus, dem Fahrrad oder mit dem Auto zur Arbeit gelangen, ist nicht einfach. Dieses Umdenken kann durch An- und/oder Abreize beeinfluss werden. Ich habe mir bezüglich Potenzial die Frage gestellt, ob ein Zwang ab 50 Mitarbeiter Sinn macht. Gemäss Amt für Statistik (Stand 2015) belief sich die Anzahl der Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten auf 107. Das bedeutet 20'645 Personen oder 54,3% der Beschäftigten in Liechtenstein würde dies betreffen. Nicht davon betroffen wären 4'375 Unternehmen oder 17'394 Beschäftigte dieser Unternehmen. Im Jahr 2015 pendelten 19'652 aus dem Ausland nach Liechtenstein. Damit das realistische Potenzial sichtbar wird, müsste man wissen, wie gut die ÖV- oder die Fahrradverbindungen bei jedem Beschäftigten tatsächlich sind. Erst dann lässt sich eine Zumutbarkeit oder - besser gesagt - das tatsächliche Umsteigepotenzial ermitteln. Diese und andere Fragestellungen aus dem Postulat werden durch die Fachstelle BMM, welche auch beim Interreg-Projekt «PEMO», sprich Pendlermobilität, mit im Boot ist, bearbeitet und lassen sich somit auch durch die Regierung beantworten. Nun zur anderen Sichtweise: Aus Unternehmenssicht ist eine Verpflichtung ein weiterer Eingriff in die Unternehmensfreiheit und dies steht nicht im Einklang mit dem Ziel Bürokratieabbau. Für Unternehmen in Liechtenstein ist es von grösster Bedeutung, dass ihre Arbeitsstätten erreichbar sind. Dies bedeutet, ein Stau im Waren- oder Personenverkehr ist für alle ein Problem. Dazu kommt, dass Bewerber sich bei der Wahl ihres Unternehmens immer öfter auch Nachhaltigkeitsthemen als Kriterium heranziehen. Studien belegen, dass Mitarbeitende, die regelmässig mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, gesünder sind, und dies führt schlussendlich zu weniger Krankheitstagen. Darum rechnen sich Investitionen in Duschen, Fahrradunterstände und Umkleidekabinen langfristig.Dies führt dazu, dass viele grosse und kleine Unternehmen schon heute viele BMM-Elemente umgesetzt haben und freiwillig immer weitere dazu kommen. Die LIHK-Arbeitsgruppe Mobilitätsmanagement, in welcher 13 Betriebe ihre BMM-Konzepte austauschen und gemeinsame Initiativen wie «Autofrei - Spass dabei» oder «Mit dem Rad zur Arbeit» durchführen, leistet schon heute freiwillig einen wichtigen Beitrag zum Umdenken im Mobilitätsverhalten. Betriebliches Mobilitätsmanagement ist ein wichtiger Beitrag der Unternehmen, damit deren Mitarbeitende ihr Mobilitätsverhalten hinterfragen und zugunsten von ÖV- und Fahrradnutzung verändern.Ich bin aber der Ansicht, dass dies die Unternehmen aus eigenem Interesse tun müssen und hier eine Verpflichtung der falsche Weg ist. Wir müssen unsere Hausaufgaben selbst machen, indem wir den ÖV kontinuierlich erweitern, denn nur damit lassen sich die zunehmenden Pendlerströme bewältigen. Alles andere führt unausweichlich jeden Morgen und Abend zum noch grösseren Verkehrskollaps. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Das Wort «verpflichtend» stört mich eigentlich nicht, aber die zwei Wörter «gesetzlich verpflichtend», da habe ich schon etwas dagegen. Die Postulanten schreiben, sie sind der Überzeugung, dass die Zeit der Freiwilligkeit zur Einführung von betrieblichen Mobilitätsmanagementsystemen abgelaufen ist. Ich weiss nicht, woher diese Einsicht kommt, und kann sie ganz und gar nicht nachvollziehen. Ich werde diesem Postulat meine Stimme nicht geben. Und die Gründe sind jetzt nicht, dass ich gegen Mobilitätsmanagement bin. Ich bin gegen ein gesetzlich verpflichtendes Mobilitätsmanagement, welches von der Freien Liste gefordert wird. Mir widerstrebt es ganz einfach, dass man hier versucht, gesetzgeberisch Hürden aufzubauen, welche wieder einmal in die Grundrechte des Menschen einschneiden. Die Folgen eines wie von der Freien Liste geforderten verpflichtenden Mobilitätsmanagements sind absehbar: Es wird wohl ein zusätzliches Amt in der Landesverwaltung entstehen; es wird wohl ein Verein zum Mobilitätsmanagement gegründet und dieser wird dann mit Sicherheit unter einem Dachverband enden, in welchem der Verkehrsclub Liechtenstein seine Fäden zieht. Es werden nicht fünf Jahre ins Land ziehen und dann wird der nächste Schritt zur Verhinderung des mobilisierten Individualverkehrs vollzogen. Am Ende wird es dann ein gesetzlich verpflichtendes Mobilitätsmanagement für Familien mit zwei Autos geben. Gesetz, Vorschriften, Kontrolle, Strafen - der Staat soll wieder einmal eine Kontrollfunktion für seine Bürger ausführen. Von Mündigkeit, Selbstbestimmung keine Spur. Mir widerstrebt dies im höchsten Masse. Ein Mobilitätsmanagement soll auf Freiwilligkeit basieren, vom Mitarbeiter und der Mitarbeiterin angefangen, wenn sie es so wollen. Der Betrieb kann dafür seine Anreize setzen oder auch nicht. Nur aber, dazu brauchen wir nicht ein Gesetz und die damit gebrauchten Kontrolleure und Schreibtischtäter. Zu guter Letzt: Dass die Freie Liste dann immer wieder darauf pocht, dass der Landtag mit gutem Beispiel vorangeht und sich dem BMM der Landesverwaltung anschliesst, gibt mir dann wirklich noch den Rest, um zu sagen: Wenn Sie das wollen, liebe Freie Liste, bitte macht es, geht mit gutem Beispiel voran, schliesst euch freiwillig dem BMM der Landesverwaltung an. Ich habe nichts dafür und noch weniger dagegen. Nur aber eines: Ich werde dies nicht tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Mit dem betrieblichen Mobilitätsmanagement hat ein Betrieb oder ein Unternehmen die Möglichkeit, Verbesserungen anzustossen, die mehr bewirken, als wenn jeder Mitarbeiter allein nach Lösungen suchen muss. Ziel soll es sein, unnötigen Verkehr zu vermeiden, Mobilität effizienter zu gestalten und dabei die Umwelt zu schonen. Die Freie Liste versucht, in diese Richtung etwas zu bewegen, dafür gebührt ihr auch Dank. Ein Störfaktor im Postulat ist das Wort «verpflichtend». Das Postulat beschränkt sich auf Kernfragen, so ist beispielweise das Handlungsfeld Wohnen nicht im Postulat erwähnt, obwohl für ein betriebliches Mobilitätsmanagement von Bedeutung. Die Nähe der Wohnungen zu den Betrieben ist ein Faktor. Die Vermittlung von Wohnungen in der Nähe des Arbeitsplatzes ist Teil eines guten Mobilitätsmanagements. Langfristig gesehen hat auch die Raumplanung einen Einfluss. Ebenfalls nicht angesprochen sind Fuhrpark, Logistik, Dienstreisen, Zustelldienste, Dienstleistungen in privaten und öffentlichen Unternehmen und die Digitalisierung. Betriebe können mit ihrer Organisationsstruktur Verkehr auslösen oder eindämmen. Auch das ist ein wichtiger Bestandteil eines betrieblichen Mobilitätsmanagements. Beispielsweise die Landesbank hat die Filiale in Schaan geschlossen. Innerhalb Schaans wäre ein Gang zur Bank zu Fuss oder mit dem Fahrrad machbar. Jetzt - nach Eschen oder Vaduz fahren Hunderte mit dem Auto. Die Post stellt auf eine grüne Wiese in Balzers eine Briefkastenanlage mit 15 Briefkästen. Anstatt die Post mit einem Auto den Rundkurs der Kunden fahren würde, werden jetzt möglicherweise bis zu 15 Autos in Bewegung gesetzt, um die Briefe abzuholen. Die Digitalisierung ist zweischneidig: Einerseits können von Zuhause aus Dinge erledigt werden, andererseits wird der Zugang zu Informationen aus erweitertem Umfeld, der Reaktionsraum, dadurch vergrössert. Das Ergebnis sind viele Kleinsendungen über grosse Distanzen und Fahrten zu Einkäufen und Events in grösserem Umkreis. Nicht angesprochen im Postulat ist eine Entlastung der Verkehrsspitzen durch gestaffelte Arbeitszeiten oder andere Ansätze, um die Stosszeit sowohl auf der Strasse als auch im öffentlichen Verkehr besser zu bewältigen. Die Fahrgemeinschaft wird angesprochen, aber nicht beispielsweise eine Mitfahrbörse oder ähnliches, um die Leute zusammenzubringen. Auch grössere Fahrgemeinschaften mit Klein- und Grossbussen für weiter entfernte Orte werden nicht erwähnt, das Stichwort wäre Werkbusse. Die Ansicht der Postulanten - jede Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs zur Bewältigung des Arbeitsweges ist für den Staat mit zusätzlichen Kosten verbunden - muss ergänzt werden: Mehrere Tausend Arbeitnehmer in Liechtenstein verdienen ihr Brot mit dem motorisierten Verkehr, mit der Herstellung hochwertiger Teile und Werkzeuge für die Automobilindustrie, Verkauf, Unterhalt und Reparatur von Fahrzeugen und weitere Unternehmensfelder wie Versicherungen etc. Nicht zu unterschätzen sind in diesem Zusammenhang die Exporteinnahmen in Millionenhöhe aus Warenlieferungen für Fahrzeuge. Strassenbau und Unterhalt sind weitere Arbeitsplätze. Teilweise ist das Auto aus abgelegenen Wohnorten das Billigste, weil zu abgelegenen Wohnorten, Arbeitsstätten der öffentliche Verkehr unwirtschaftlich ist. Einerseits kostet der Weg zur Arbeit, andererseits können dadurch die richtigen Leute am richtigen Ort arbeiten, was dem Staat wiederum Steuern einbringt und bessere Finanzierung der Sozialversicherungen. Die öffentlichen Verkehrsmittel arbeiten bei Weitem nicht kostendeckend - auch das muss berücksichtigt werden.Im Postulat werden mehrmals die Kosten für CO2-Zertifikate erwähnt, die entstehen sollen, wenn man mit einem motorisierten Fahrzeug zur Arbeit gefahren wird. Die hohen finanziellen Belastungen für Liechtenstein durch CO2-Zertifikate, die in Steuergeldexporten in Millionenhöhe ausmünden, die auch der einfache Bürger mit kleinem Einkommen mitfinanzieren muss, entstanden nicht durch die Fahrten zur Arbeit, sondern wegen einer freiwilligen Übernahme eines Übereinkommens durch die Mehrheit hier im Landtag - zu dieser Mehrheit gehöre ich allerdings nicht. Um Steuergeldexporte für CO2-Zertifikate zu vermeiden, können wir wie die USA aussteigen oder die ambitionierten Ziele nicht einhalten. Beides ist ohne betriebliches Mobilitätsmanagement problemlos machbar. Würde das Postulat das einzige Ziel verfolgen, bessere Lösungen zu finden, die zugleich der Umwelt nützen und die helfen, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, wäre ich für eine Überweisung. Die Postulanten verfolgen jedoch das Ziel, mit Zwangsmassnahmen und gesetzlichen Vorschriften die Unternehmer dazu zu verpflichten, ihre Mitarbeiter zu erziehen und belehren, welche Verkehrsmittel sie ausserhalb der Arbeitszeit auf dem Weg zur Arbeit benutzen sollen. Es geht sogar so weit, dass der Unternehmer nicht frei über selbstfinanzierte Parkplätze auf seinem privaten Grund verfügen kann. Das weitere Ziel ist von den Bürgern, die in ausserhalb zusammenhängend überbauten Gebieten wohnen, finanzielle Mittel zu Bürgern in Agglomerationen umzulagern. Mit anderen Worten: Wer keine verbilligten öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann, dadurch schon höhere Arbeitswegkosten hat, soll denen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, zum subventionierten Verkehrsmittel noch zusätzlich etwas von ihrem Lohn abgeben. Dem kann ich nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Im Juni-Landtag konnten wir über das Traktandum 4, Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Subventionierung einer Langsamverkehrsbrücke, beraten und entscheiden. Bei diesem Traktandum wurden die Pendlerströme von den Wohnorten zu den Arbeitsplätzen aufgezeigt. Durch die zunehmende Mobilität der Gesellschaft, das Bevölkerungswachstum und das Wirtschaftswachstum in unserem Land werden die Strassen in spätestens zehn bis 15 Jahren ihre Leistungsgrenzen erreichen. Es wird dann auch nicht viel nützen, wenn ohne weitere Begleitmassnahmen die Rheinbrücken von Vaduz, Schaan oder Bendern auf vier Spuren ausgebaut werden. Die Freie-Liste-Fraktion hat somit das Problem geortet und möchte die Regierung einladen zu prüfen, wie sich ein gesetzlich verpflichtendes betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter auf das Verkehrsaufkommen auswirkt. Dieser Ansatz der Freie-Liste-Abgeordneten ist zwar gut gemeint, zielt aber meiner Ansicht nach in die falsche Richtung. Die Politik sollte vielmehr die Firmen bei der freiwilligen Umsetzung eines BMM unterstützen, als auf gesetzlicher Basis die Firmen mit mehr als 50 Arbeitsplätzen zu verpflichten, ein BMM einzuführen. Mit einem verpflichtenden BMM wird ein weiterer Bürokratieaufbau für nicht einmal 100 Unternehmen im Land betrieben. Unsere hochgelobten guten Rahmenbedingungen werden damit um ein weiteres Gesetz unattraktiver. Da ich nichts von einem verpflichtenden BMM halte, macht es meines Erachtens keinen Sinn, die Regierung noch irgendetwas in diese Richtung prüfen zu lassen. Ich werde somit einer Überweisung dieses Postulates an die Regierung nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es zeichnet sich ab, dass sich die Diskussion in die Länge ziehen wird. Ich unterbreche daher an dieser Stelle für 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:35 bis 11 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 7 fort. Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Wir Postulanten sind überzeugt, dass im Bereich Arbeitsverkehr die Zeit reif ist für eine neue Phase: weg von absoluter Individualität hin zu einem gut geplanten und organisierten Mobilitätsmanagement. Firmen, welche das BMM bereits umgesetzt haben, ziehen erste positive Schlüsse. Andere Arbeitgeber sowie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen einem BMM bereits heute grundsätzlich positiv gegenüber. Diese Zeichen gilt es zu nutzen. Mit unserem Postulat möchten wir die Regierung, aber auch die Unternehmen sowie deren Mitarbeitende einladen, die Realisierung eines verpflichtenden betrieblichen Mobilitätsmanagements für Betriebe ab 50 Mitarbeitende zum Wohle Liechtensteins und seiner Bewohnerinnen und Bewohner ernsthaft zu prüfen. Ja, das Wort «verpflichtend» mag vielen von Ihnen sauer aufstossen. Ich möchte Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass wir in der Juni-Arbeitssitzung das Pariser Klimaabkommen mit grosser Mehrheit ratifiziert haben. Damit haben wir uns auch zu etwas verpflichtet, nämlich zu einer Reduktion von 40% CO2 bis 2030 gegenüber den Kohlendioxidausstössen Liechtensteins im Jahr 1990. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es grosser Anstrengungen. Ein umfassendes betriebliches Mobilitätsmanagement könnte meines Erachtens eine wichtige Massnahme darstellen zur Erreichung dieses Zieles. Lassen Sie mich noch ein paar Argumente nennen, welche nur in ein Ja zu diesem Postulat münden können:- Wie schon erwähnt, betriebliches Mobilitätsmanagement ist nichts Neues - auch nicht in Liechtenstein. Privatwirtschaft, Gemeinden, die Landesverwaltung, Arbeitsgruppen in Verbänden, zum Beispiel LIHK, so viele Stellen setzen sich damit auseinander, so viel Know-how wurde und wird generiert. Wir denken, es wäre an der Zeit, dieses Know-how im Sinne des Postulatsgedankens einmal prüfen zu lassen, ob und was für Fortschritte damit erzielt werden könnten.
- Ein Beispiel für soeben Gesagtes ist das Projekt «Nachhaltige Pendlermobilität» - kurz «PEMO». CIPRA International ist in diesem Projekt Auftragnehmerin des Landes Liechtenstein und des Kantons St. Gallen. Es lohnt sich, auf dieses Projekt in Zusammenhang mit diesem Postulat näher hinzuweisen. Die Ausgangslage: Mehr als 50'000 Berufspendelnde bewegen sich täglich in unserer Region Rheintal über die Staatsgrenzen hinweg. Dazu kommt noch der nationale Pendelverkehr im Alpenrheintal. Die Folgen sind hohe CO2-Emissionen, Feinstaub- und Lärmbelastung. Im dreijährigen Interreg-Projekt «PEMO» wird aufgezeigt, was es braucht, damit der Umstieg hin zu nachhaltiger Mobilität gelingt. Zielsetzungen dieses Projekts sind:
- die Reduzierung des individuellen PKW-Verkehrs und dessen Folgen wie Luft- und Lärmverschmutzung;
- Veränderung des Transportaufkommens hin zu nachhaltigen Mobilitätsformen wie Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften oder Rad;
- Steigerung der Lebensqualität für Mensch und Natur in der Region und darüber hinaus. Partner dieses Projekts sind unter anderem das Amt für Bau und Infrastruktur. Weitere assoziierte Partner aus Liechtenstein sind die Gemeinden Gamprin-Bendern und Ruggell, die Hilti AG sowie LIEmobil.
- Auch im Mobilitätskonzept 2017 ist die Förderung des BMM bereits als eine Massnahme definiert. Nur, was in der Umsetzung genau geschehen soll, ist noch offen.
- Unser Postulat verlangt keine spezifischen Massnahmen, es verpflichtet niemanden zu einer spezifischen Massnahme. Das einzige, was dieses Postulat will, ist eine Prüfung, ein Vergleich der Pros und Kontras, was BMM mit einer Verpflichtung bringen könnte.
- Es braucht kein Moralisieren in diesem Thema, aber auch hier gilt, mehr wohl als in vielem anderen: Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es. Werfen Sie bei Gelegenheit einen Blick in das Positionspapier der CIPRA zum Thema «Auf dem Weg zu einer neuen nachhaltigen Mobilitätskultur». Es lohnt sich.
Abschliessend: Ja, es würde mich freuen, wenn der Landtag dieses Postulat überweisen würde. Dem Thema betriebliches Mobilitätsmanagement würde dadurch zweifellos viel Aufmerksamkeit geschenkt und mächtig Auftrieb gegeben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wir leben ländlich, besitzen jedoch zu Stosszeiten städtische Verkehrsverhältnisse. Es staut und stockt an bekannten Stellen zu den bekannten Zeiten. An gewissen Stellen - und ich möchte hier speziell den Knotenpunkt Bendern nennen - ist der Strassenverkehr nicht erst seit gestern zu einer Belastung für die Anwohner geworden. Das hohe Strassenverkehrsaufkommen ist eine direkte Folge unseres - zum grossen Glück - so erfolgreichen Wirtschaftsstandortes. Mittels des gegenständlichen Postulates soll die Regierung eingeladen werden zu prüfen, welche Auswirkungen ein gesetzlich verpflichtendes betriebliches Mobilmanagements für Unternehmen ab 50 Arbeitskräften auf das Verkehrsaufkommen hat und wie dieses umgesetzt werden könnte. Zwang soll es somit richten, Bürokratieaufbau anstatt -abbau. Diesem Zwang und einer starren Grösse kann ich wenig abgewinnen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie Unternehmen die Arbeitsplatzattraktivität für die Mitarbeitenden steigern und zeitgleich freiwillig Massnahmen hinsichtlich eines betrieblichen Mobilmanagements setzen können. Nach meinem Wissen haben bereits viele grössere Unternehmen ihre Arbeitsplatzattraktivität steigern können, indem sie mit viel Geld zum Beispiel Duschmöglichkeiten, Garderoben und sichere und trockene Radabstellplätze errichtet haben. Einem gesetzlichen verpflichtenden Parkplatzbewirtschaftungssystem beziehungsweise einem betrieblichen Mobilitätsmanagement würde ich nicht zustimmen. Die Unternehmen haben bereits mit vielen Regularien zu kämpfen, neue Auflagen zu schaffen, sehe ich nicht. Trotzdem werde ich einer Überweisung zustimmen. Mittels der Beantwortung kann nämlich aufgezeigt werden, was unsere Unternehmen bereits alles auf freiwilliger Basis tun. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Ausgangslage, die die Freie Liste in ihrem Postulat schildert, ist sicher nicht von der Hand zu weisen und die Probleme, die die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs im Arbeitsverkehr verursacht, sind mehr oder weniger klar dokumentiert. «Betriebliches Mobilitätsmanagement soll dazu beitragen, das Gesamtaufkommen und insbesondere den motorisierten, arbeitsbedingten Individualverkehr zu reduzieren und damit schädliche Einwirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden.» So steht es auch im «Statusbericht mit Ausblick 2020» betreffend das Mobilitätskonzept vom 29. August 2016. Die Fachstelle für Langsamverkehr und BMM der Landesverwaltung berät und sensibilisiert denn auch Unternehmen und Gemeinden. Dies wird genutzt und leistete bei vielen Unternehmen einen Beitrag zur Einführung des BMM. Gemäss diesem Statusbericht hat eine Erhebung des VCL von 2014 zutage gebracht, dass bei acht Arbeitgebern das BMM integrierter Teil ihrer Firmenkultur sei, sieben Firmen ein umfassendes betriebliches Mobilitätsmanagement eingeführt und 17 Firmen zumindest Ansätze davon umgesetzt hätten. Schon allein aufgrund des Parkplatzbedarfs gehe ich davon aus, dass es sich dabei um die grössten beziehungsweise grösseren Arbeitgeber im Land handelt. Das Angebot an Parkplätzen in den Betriebsstätten beeinflusst das Mobilitätsverhalten der Arbeitspendler und bestärkt die Arbeitgeber, Mobilitätskonzepte zu erstellen und ihren Arbeitnehmenden alternative Lösungen für den Arbeitsweg anzubieten. Wertvoller Boden kann so für Werksbauten oder Büroräumlichkeiten genutzt, anstatt mit Parkplätzen verbaut werden. Es bestehen darüber hinaus bereits Bestimmungen in der Bauverordnung, dass das Parkplatzangebot begrenzt werden kann. Ich stehe der Einführung eines gesetzlich verpflichtenden betrieblichen Mobilitätsmanagements ablehnend gegenüber, sondern setze weiterhin auf Freiwilligkeit, unterstützt durch Beratung, Sensibilisierung und allenfalls staatliche Anreizsysteme. Ich bin gegen den Bürokratieaufbau, der durch eine gesetzliche Vorschrift unweigerlich die Folge wäre. Eine staatliche Stelle müsste das Gesetz vollziehen, die Umsetzung kontrollieren und Fehlverhalten sanktionieren. Zusätzliche Reglementierungen würden Unternehmen in ihren freien unternehmerischen Entscheidungen unnötig einschränken. Trotzdem interessieren mich die Antworten auf die im Postulat der Freien Liste aufgeworfenen Fragen. Letztlich sind es vielleicht gerade diese aktualisierten Informationen und Erkenntnisse, die Unternehmen weiter bestärken, auf freiwilliger Basis Mobilitätskonzepte einzuführen, oder Möglichkeiten für staatlich geförderte Anreize aufzeigen. Auf der anderen Seite müssen aber auch die Gründe erörtert werden, die gegen ein verpflichtendes BMM sprechen. Unter diesen Aspekten werde ich der Überweisung des Postulats zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte mich sehr kurzfassen. Wenn wir die Diskussion verfolgen, habe ich herausgehört, dass eigentlich niemand wirklich gegen ein betriebliches Mobilitätsmanagement ist. Der Abg. Lageder hat es ja gleich zu Beginn seines Votums gesagt, dass wahrscheinlich das Wort «verpflichtend» die kritische Position in diesem Postulat darstellt. Das hat er jetzt auch von allen Abgeordneten gehört, und so geht es mir auch. Ich denke, es wäre doch sinnvoll, wenn wir diese zwei Worte, «gesetzlich verpflichtend», aus diesem Postulat streichen, weil der Prüfung würde das nichts abtun. Ich glaube, die Prüfung würde genau gleich laufen, die genau gleichen Inhalte würden geprüft werden. Und das würde eine gute Grundlage bilden, um danach entscheiden zu können, ob man das möchte oder nicht. Ich denke, was ich auch herausgehört habe, dass man den Betrieben auch die positiven Seiten des BMM aufzeigen kann. Wenn die Betriebe dann sehen, dass es viele Vorteile hat, dann sind sie auch bereit, das freiwillig umzusetzen. Hier sehe ich die positive Seite dieses Postulates. Wenn man aufzeigen könnte, welche Vorteile damit verbunden sind, wenn man es einführt, aber nicht auf einer gesetzlichen, verpflichtenden Ebene. Deshalb würde ich gerne die Freie Liste einladen, das Postulat abzuändern und die Worte «gesetzlich» und «verpflichtend» zu streichen, und den Rest so belassen, wie er ist. Ich glaube, dann wäre eigentlich allen oder vielen gedient. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Da es an meinem Bildschirm eine Panne gibt, muss ich den Parlamentsdienst bitten, die nächste Worterteilung vorzunehmen.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Nun, es wurden bislang viele Argumente für und wider schon ausgetauscht, ich kann daher mein Votum relativ kurz halten. Ich kann mich den Voten einiger Vorrednerinnen und Vorredner anschliessen, wie zum Beispiel Gunilla Marxer-Kranz, Frank Konrad und insbesondere dem Votum meines Fraktionskollegen Herbert Elkuch. Die Einführung eines gesetzlich verpflichtenden Mobilitätsmanagements für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern lehne ich grundsätzlich ab. Erstens weil ich dies als einen Eingriff einerseits in die unternehmerische Freiheit und andererseits auch als einen Eingriff in die persönliche Freiheit erachte. Das betriebliche Mobilitätsmanagement wäre sicherlich ein möglicher Weg, um den Verkehr auf unseren Strassen etwas zu reduzieren. Aber es gibt auch Alternativen, die ohne gesetzlichen Zwang funktionieren. So ermöglicht die Digitalisierung viel leichter die Organisation von Fahrgemeinschaften. Ich denke, man sollte viel stärker solche Initiativen unterstützen und fördern, als Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern ein betriebliches Mobilitätsmanagement gesetzlich aufzuzwingen. Ich werde daher einer Überweisung dieses Postulates in der vorgeschlagen Fassung nicht zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Stv. Abg. Ado Vogt
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Vielen Ausführungen in diesem Postulat kann ich durchaus einige Sympathien abgewinnen. So kann es wirklich durchaus Sinn machen, abzuklären, wie die über die Jahre aufgelaufenen Gelder aus dem LSVA-Topf für ein freiwilliges - und ich betone: für ein freiwilliges - BMM ohne direkte Kostenfolge für die Unternehmen zu verwenden wären. Wenn dieses BMM anscheinend, wie jetzt hier oft gesagt wird, so erfolgreich ist bei den Firmen, die es bereits eingeführt haben, dann kann man ja auf eine gesetzliche Verpflichtung verzichten. Denn dann müssten sich alle darum reissen. Also nebst diesen Worten «verpflichtend» und «gesetzlich» stört mich diese angedachte Opt-out-Klausel, die besagt, dass Unternehmen anstatt der Einführung des BMM auch quasi eine Strafsteuer bezahlen dürfen. Das erinnert mich dann wieder stark an die CO2-Zertifikate. Und meine Haltung dazu habe ich auch im Juni-Landtag klar geäussert. Es gibt aber auch eine private Seite, von den Autofahrerinnen und Autofahrern, nicht nur eine Seite Unternehmer. Viele benutzen das Auto, um auf dem Nachhauseweg noch Besorgungen zu erledigen, die Kinder von der Kita abzuholen, Einkäufe zu tätigen, zum Sport zu gehen. Das darf man nicht ganz unter den Tisch kehren, denn oft wird das auch noch auf dem Nachhauseweg gemacht. Grundsätzlich spreche ich mich gegen eine weitere Regulierung aus - vor allem, wenn es einmal nicht von der EU kommt und somit für uns absolut vermeidbar ist. Das möchte ich ganz klar betonen: Bei einer gesetzlichen Verankerung werden bürokratische Überwachungsmassnahmen, sprich Aufbau von Stellenprozenten, so sicher kommen wie das Amen in der Kirche. Ich werde deshalb in dieser Fassung des Postulates mit Nein stimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Das Ziel unseres Postulates zum verbindlichen betrieblichen Mobilitätsmanagement ist klar: Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, wie sich ein betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern in Bezug auf das Verkehrsaufkommen und somit die Erreichbarkeit des Landes Liechtenstein auswirken würde und wie ein BMM umgesetzt werden kann. Das Amt für Infrastruktur listet auf dessen Webseite selbst die Vorzüge eines BMM auf. Ich zitiere: - Optimierung der Verkehrsabläufe:
- Senkung des Ressourcenverbrauchs und der Betriebskosten;
- Weniger Autofahrten im Berufsverkehr mindern den CO2- und Feinstaub-Ausstoss;
- Leistung eines aktiven Beitrags zum Klimaschutz;
- Vorhandener Parkraum wird besser genutzt. Kunden, Beschäftigte und Lieferanten können das Unternehmen besser erreichen;
- Förderung der Motivation und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- BMM ist gut für das Image - in Innen- und Aussenwirkung.
Auch die Regierung weist im Mobilitätskonzept 2017 das BMM als eine effektive Massnahme aus. So schreibt sie: «Das Potential für ein betriebliches Mobilitätsmanagement ist weiter auszuschöpfen.» Verschiedentlich wurde hier kritisiert, dass die Auflage eines gesetzlich verpflichtenden BMM ein zu grosser Einschnitt in die freie Wirtschaftspolitik sei. Es wurde aber auch ausgeführt, dass die Erreichbarkeit durch Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten ein wichtiger Standortfaktor sei. Es wird offensichtlich keine gesetzliche Auflage gewünscht, welche die Wirtschaft mit mehr Bürokratie belastet. Aber gleichzeitig wurde ein Ausbau des öffentlichen Verkehrs gefordert. Mit so einer Forderung wird wiederum primär der Staat in die Pflicht genommen. Es wird sehr wahrscheinlich so sein, bei einem landesweiten BMM werden mehr Leute den ÖV benutzen, was dann zur Folge hat, dass der Fahrplan den neuen Bedürfnissen angepasst werden muss. Es wurde aber auch kritisiert, dass Leute, die nicht mit dem Rad, zu Fuss oder mit dem Bus zur Arbeit fahren können, dann bestraft werden, weil sie sich ja nicht am BMM beteiligen können. Ich bin sicher: Die Regierung wird auf solche Fälle bei einer Überweisung des Postulats gebührend eingehen. Nochmals: Mit unserem Postulat fordern wir nicht die Einführung eines gesetzlichen betrieblichen Mobilitätsmanagements, sondern die Regierung soll den Auftrag erhalten, verschiedenen Fragen nachzugehen und die Auswirkung eines möglichen gesetzlichen verpflichtenden Mobilitätsmanagements zu prüfen. Ein Nein zum Postulat kann daher nur dahingehend interpretiert werden, dass über ein BMM und dessen Auswirkungen im Generellen nicht einmal Abklärungen getroffen werden sollen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich bedanke mich herzlich für die vielen positiven Voten zum BMM generell. Und wie ich bereits in meinem Eintretensvotum oder in meinem ersten Votum gesagt habe, waren wir uns schon bewusst, dass die Regelung «gesetzlich verpflichtend» hier der Stein des Anstosses sein wird. Nichtsdestotrotz bin ich froh um den Vorschlag des Abg. Eugen Nägele. Ich denke, es ist möglich, den verpflichtenden Postulatstext etwas abzuändern - in diesem Sinne, dass trotzdem eine sinnvolle Prüfung stattfinden kann. Ich möchte Ihnen, ich habe es kurz mit meinen Kollegen besprochen, den Vorschlag kurz ausführen. Der Vorschlag würde also lauten: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, wie sich ein betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern auf das Verkehrsaufkommen und somit die Erreichbarkeit in Liechtenstein auswirken würde, wenn sich alle Unternehmen ab 50 Angestellten freiwillig beteiligen würden, und wie dies umgesetzt werden könnte.» Dann haben wir sozusagen die Hypothese, dass alle mitmachen würden, und dann wäre der Prüfbereich genau derselbe, wie wenn er jetzt bei einer Verpflichtung ist. Also als Vorschlag zur Güte und ich danke nochmals dem Abg. Eugen Nägele. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass dieses Postulat an die Regierung überwiesen wird, weil ich glaube, bei den meisten hier steht schon fest, dass Potenzial vorhanden ist. Und ich glaube, es ist wichtig, auch im Sinne der Aufklärung der Unternehmen, dass dies abgeklärt werden kann und wir hoffentlich Fortschritte im Sinne einer verträglichen Mobilität und einer besseren Erreichbarkeit für unsere Wirtschaft machen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Möchte sich allenfalls die Regierung noch dazu äussern? Wenn nicht, können wir zur Abstimmung schreiten. Ich möchte einfach Sie, Herr Lageder, noch einmal bitten, der guten Ordnung halber den neuen Text noch einmal vorzulesen.Abg. Thomas Lageder
Danke, Herr Präsident. Das mache ich sehr gerne. «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, wie sich ein betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern auf das Verkehrsaufkommen und somit die Erreichbarkeit in Liechtenstein auswirken würde, wenn sich alle Unternehmen ab 50 Angestellten freiwillig beteiligen würden, und wie dies umgesetzt werden könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 7 abgeschlossen. -ooOoo-