Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Kleine Anfragen.Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Eine Kleine Anfrage zum Thema : Am 25. November 2016 haben sich sechs Lehrpersonen, die die Lehrervereine der Primar-, Ober-, Real- und Sekundar- sowie Gymnasiallehrer vertreten, mit einem Brief an den Hohen Landtag und die Regierung gewandt, um ihre Besorgnis mit Blick auf das Bildungswesen auszudrücken. Besonders wurde darauf hingewiesen, dass vor allem junge Lehrpersonen seit der Lohnumstellung 2009 kaum eine Möglichkeit mehr haben, sich finanziell zu verbessern, und im Vergleich mit ihren Ostschweizer Kollegen deutliche Lohneinbussen hinnehmen müssen. Auch wurde Besorgnis darüber geäussert, dass die Attraktivität des Lehrerberufs durch verschiedene Massnahmen in der jüngeren Vergangenheit gelitten habe. Der Landtag und die Regierung wurden im Sinne der Zukunft aller in Liechtenstein wohnhaften Kinder aufgefordert, dafür zu sorgen, dass engagierten und gut ausgebildeten Lehrpersonen attraktive Anstellungsbedingungen und Perspektiven geboten werden. Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Hat die Regierung die Problemlage in Bezug auf konkurrenzfähige Bezahlung von Lehrpersonen, vor allem von jüngeren Lehrpersonen, mit Perspektiven analysiert?
- Falls ja, welche Schlüsse hat die Regierung gezogen?
- Welche Massnahmen wird die Regierung bis zu welchen Zeitpunkten ergreifen?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Der Betriebsertrag des Liechtenstein-Instituts betrug 2016 rund CHF 1,65 Mio., wobei das Land Liechtenstein CHF 1 Mio. beigetragen hat. Das Liechtenstein-Institut wird also ganz wesentlich von der öffentlichen Hand finanziert. In der Schweiz wohnhafte Angestellte des Liechtenstein-Instituts müssen unverständlicherweise, obwohl die öffentliche Hand den nach PGR gemeinnützigen Verein massgeblich finanziert, ihren Lohn in der Schweiz versteuern. Die in Liechtenstein wohnhaften Angestellten des Forschungszentrums RhySearch, zu welchem Liechtenstein bekanntlich ein Drittel der Kosten beiträgt, können ihren Lohn in Liechtenstein versteuern. Hingegen sind Angestellte der Spitäler Grabs, Walenstadt, Altstätten und des Kantonsspitals St. Gallen neu verpflichtet, ihren Lohn in der Schweiz zu versteuern, obwohl sie in Liechtenstein wohnhaft sind, weil Liechtenstein sich nicht mehr an der Trägerschaft beteiligt, sprich finanzielle Beiträge leistet. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Ist es korrekt, dass in der Schweiz wohnhafte Angestellte des Liechtenstein-Instituts ihren Lohn in der Schweiz versteuern müssen?
- Ist seit dem Inkrafttreten des DBAs mit der Schweiz am 22. Dezember 2016 eine Praxisänderung eingetreten? Konkret: Müssen in der Schweiz wohnhafte Angestellte des Liechtenstein-Instituts neu ihren Lohn in der Schweiz versteuern?
- Ist eine Versteuerung des Lohns im Wohnsitzland der Angestellten des Liechtenstein-Instituts mit der angewandten Praxis bei RhySerach und den Spitälern Grabs, Walenstadt, Altstätten und des Kantonsspitals St. Gallen nach Meinung der Regierung konsistent?
- Wie hoch ist der Verlust an Steuersubstrat für das Land Liechtenstein und die Gemeinden durch die allenfalls neue Praxis der Schweiz in Bezug auf das Liechtenstein-Institut?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :Während des Sommers hat sich gezeigt, dass der Skandal rund um Manipulationen von Dieselmotoren deutlich grösser ist, als vorerst klar war. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wie geht die Regierung bei der Analyse und Bewertung der Situation vor?
- Insbesondere ist dabei von Interesse, welche Institutionen mit der Analyse betraut sind, auf welche Informationsquellen zurückgegriffen wird, welche Rechtsquellen herangezogen werden und welcher ungefähre Zeitrahmen gesteckt wurde?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema : Liechtenstein verfügt über verschiedene Quotenregelungen. Hierbei sind vor allem der Parteienproporz, die beiden Wahlkreise Ober- und Unterland sowie der Fakt, dass darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass mindestens zwei Mitglieder der Regierung in jedem Wahlkreis wohnhaft sind, zu nennen. Entgegen diesen bereits bestehenden offensichtlichen Verhältnisregelungen oder Quotenregelungen wird immer wieder öffentlich behauptet, dass eine Geschlechterquote für den Einsitz in Landtag, Gemeinderäte und öffentliche Gremien verfassungswidrig sei. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Sind der Parteienproporz, die Wahlkreise Ober- und Unterland sowie die Mindestquote von zwei Regierungsmitgliedern aus jedem Wahlkreis verfassungswidrig?
- Wäre zum Beispiel eine Regelung, dass aus mindestens jeder Gemeinde eine wohnhafte Person im Landtag vertreten sein muss, verfassungswidrig?
- Wäre eine Geschlechterquote auf Zeit für den Einsitz in den Landtag, den Gemeinderäten und öffentlichen Gremien verfassungswidrig?
- Wäre eine permanente Geschlechterquote verfassungswidrig?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema : Die Schutzwälder in Liechtenstein sind in einem schlechten Zustand. Es besteht dringender Handlungsbedarf, und zwar nicht erst seit heute, sondern schon seit Jahrzehnten. Der Handlungsbedarf wird zusätzlich dadurch erhöht, dass Massnahmen zur Verjüngung des Schutzwaldes langer Zeiträume bedürfen, bis sie ihre Wirkung entfalten. Die Schutzwälder in Liechtenstein sind zum einen durch den Nutzungsdruck des Menschen auf das Wild und zum anderen die Wildbestände selbst gefährdet. Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Welche Massnahmen wird die Regierung in dieser Legislatur ergreifen, um die Funktion des Waldes als Schutzwald zu verbessern?
- Plant die Regierung in dieser Legislatur dazu gesetzliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Jagdgesetz?
- Wie beabsichtigt die Regierung, die Interessen der Bevölkerung und Waldbesitzer einerseits und der Jägerschaft andererseits im Sinne des übergeordneten Interesses des Schutzes der Bevölkerung durch den Schutzwald zu vereinen?
Und meine letzte Kleine Anfrage ergeht zur : Die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten besteht aus fünf ordentlichen Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, wobei die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident rechtskundig sein müssen. In Art. 4 des Beschwerdekommissionsgesetzes wird die Zuständigkeit der Kommission normiert. Diese reicht von Bauwesen, Strassenverkehr, elektronischer Kommunikation und elektronischen Signaturen, Wohnungswesen, Bildungswesen, Grundbuch, Handelsregister und Stiftungsaufsicht, Strafvollzug, Landwirtschaft, Umweltschutz, ordentliche Gesundheit, Energie, Forstwesen, Eisenbahnwesen, Grundverkehr, Bau- und Dienstleistungsgewerbe bis zum amtlichen Schätzungswesen. Seit der Konzeption des Gesetzes im Jahre 2000 wurde Art. 4 betreffend die Zuständigkeit der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten 32 Mal geändert und vor allem ergänzt, das heisst die Kommission mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Wie hat sich der Zeitaufwand der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten seit dem Jahr 2000 entwickelt?
- Wie plant die Regierung, die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten weiterzuentwickeln?
- Was sind gemäss der Regierung die grössten Herausforderungen für die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Zurzeit sind in Balzers und in Vaduz zwei Referenden gegen Entscheide des Gemeinderates zustande gekommen. Die Unterschriftenbogen werden nach Einreichung an die Gemeindeverwaltung von der Gemeindekanzlei geprüft und vom Bürgermeister oder Vorsteher beglaubigt. Der Bürgermeister oder Vorsteher ist dabei immer Partei und nicht neutral, da er selber an den Abstimmungen im Gemeinderat teilnimmt und es keine Enthaltungen gibt. Eine gewisse Befangenheit in der Sache ist daher kaum auszuschliessen. Dem einzelnen Gemeindebürger kann die Referendumsunterschrift so unter Umständen bei zukünftigen Entscheiden durch den Bürgermeister oder Vorsteher zum Vorteil oder zum Nachteil werden. Da eine Gemeinde ein bedeutender Auftraggeber für das einheimische Gewerbe ist, sei hier als Beispiel nur ein Unternehmer aufgeführt, welcher bei Arbeitsvergaben durch die Gemeinde entsprechende Konsequenzen erwarten kann. Dies kann so weit führen, dass ein Bürger wegen Befürchtungen bei einem Referendumsbegehren auf sein demokratisches Recht zur Unterschrift verzichtet. Um solchen Bedenken und der Gefahr einer Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, sollte besser eine unabhängige Stelle die Unterschriftenbogen in Empfang nehmen, prüfen und beglaubigen. Meine Fragen an die Regierung: - Wie sieht die Regierung dieses Problem?
- Welche unabhängige Stelle könnte die Unterschriftenbogen in Empfang nehmen, prüfen und beglaubigen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den :
Zur Obsorge zählen insbesondere die Pflege, die Erziehung, die Vermögensverwaltung sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes. Auch die Schul- und Berufsbildung ist Teil der Erziehung. Bei einer Scheidung oder einer Trennung haben grundsätzlich beide obsorgeberechtigten Elternteile das Recht, über die schulischen Belange ihres Kindes informiert zu werden. Beide obsorgeberechtigten Elternteile haben gleichermassen Anspruch, die im Schulrecht vorgesehenen Elternrechte vorzunehmen. Ebenso sind beide Elternteile gleichermassen verpflichtet, ihre schulrechtlichen Elternpflichten zu erfüllen. Dem entgegengesetzt werden gemäss meinen Informationen jedoch nicht beide Elternteile von den Schulen über die schulischen Belange ihres Kindes informiert. Informiert wird angeblich nur der Elternteil, bei welchem das Kind wohnt. Dies unter anderem mit der Begründung, dass die Informatik der Schulen die Erfassung einer zweiten Zustelladresse nicht zulasse. Meine Fragen hierzu: - Ist es richtig, dass derzeit bei getrennten und geschiedenen Eltern mit gemeinsamer Obsorge von den Schulen nur ein Elternteil über die schulischen Belange ihres Kindes informiert wird?
- Falls ja: Handelt es ich hierbei tatsächlich um ein Informatikproblem und welche Anpassungen müssten an der Informatik mit welchen finanziellen Aufwänden vorgenommen werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Im Jahr 2007 wurde die 100-prozentige Stelle des Amtsleiters der Landeskasse aufgeteilt, nachdem der damalige Amtsleiter eine weitere Aufgabe in der öffentlichen Verwaltung übernahm und deshalb eine Stellenreduktion auf 50% beantragte. Neben einzelnen Amtsleiteraufgaben war er weiterhin für die Vermögensverwaltung des Finanzvermögens des Landes zuständig. Für die restlichen 50% Amtsleiter-aufgaben wurde 2007 ein neuer Amtsleiter mit einem 100-prozentigen Pensum und einer 100-prozentigen Entschädigung angestellt. Nun hat der ehemalige Amtsleiter seine 50-Prozent-Stelle bei der Landeskasse aufgegeben. Darüber hinaus haben innerhalb von nur wenigen Monaten vier weitere Mitarbeitende (von insgesamt sieben Mitarbeitenden) die Landeskasse verlassen. Daraus ergeben sich folgenden Fragen:
- Welche zusätzlichen Aufgaben werden durch den neuen Amtsleiter der Landeskasse seit 2007 wahrgenommen, die 50 Stellenprozente erreichen und somit eine 100-prozentige Entschädigung rechtfertigen? (Die Anlagenbuchhaltung wird von der Amtsleiter-Stellvertreterin betreut.)
- Weshalb wurden nach dem Ausscheiden des ehemaligen Amtsleiters Ende August 2017 die Aufgaben der Vermögensverwaltung nicht wie vor 2007 dem neuen Amtsleiter zugeteilt, sondern die Stelle neu ausgeschrieben und besetzt?
- Weshalb wurden nach dem Ausscheiden des ehemaligen Amtsleiters Ende August 2017 die weiteren Amtsleiteraufgaben nicht wie vor 2007 dem neuen Amtsleiter zugeteilt, sondern an das Sekretariat der Landeskasse übertragen?
- Wird die hohe Fluktuationsrate der Landeskasse einfach zur Kenntnis genommen oder wird seitens der Regierung beziehungsweise seitens des APO der Ursache der vielen Abgänge auf den Grund gegangen?
Dann habe ich noch eine zweite Kleine Anfrage bezüglich der : Mit einem persönlichen Mail an alle Verwaltungsangestellten mit Ausnahme der FMA hat der Regierungschef am 24. August 2017 mitgeteilt, dass die Regierung den Landesvoranschlag 2018 fixiert habe und darin beim Landtag eine Lohnsummenerhöhung von einem Prozent ab 1. Januar 2018 beantrage. Die vorgesehene Erhöhung soll zur individuellen Anpassung der Löhne für Leistungsträger dienen. Eine teuerungsbedingte Anpassung aller Löhne sei nicht vorgesehen. Dazu meine Fragen: - Was hat den Regierungschef veranlasst, auf diese eher ungewöhnliche Weise über eine einzelne Position eines noch nicht bewilligten Budgets zu kommunizieren?
- Gemäss Protokoll der Finanzkommissionssitzung vom 30. August 2017 machte die Regierung beziehungsweise der Regierungschef anlässlich jener Sitzung einige Ausführungen zum Landesvoranschlag 2018 und deklarierte diese als vertraulich. Hat der Regierungschef gegenüber der Finanzkommission diese Lohnsummenerhöhung kommuniziert?
- Wenn das der Fall ist, leitet sich daraus die Frage ab, weswegen die Finanzkommission zu Vertraulichkeit hinsichtlich bestimmter Informationen angehalten wird, während dies für die Regierung selbst nicht zu gelten scheint?
- Die Lohnerhöhungen sollen gemäss Mail des Regierungschefs zur individuellen Anpassung der Löhne für Leistungsträger dienen. Bedeutet das im Umkehrschluss aber nicht auch, dass einige der angeschriebenen Angestellten der Landesverwaltung - im Falle einer Zustimmung durch den Landtag - ab 1. Januar 2018 keine oder nur eine sehr geringe Lohnerhöhung erhalten und damit nicht zu den Leistungsträgern zählen?
- Nachdem die FMA im Verteilerkreis explizit ausgeschlossen wurde, frage ich mich, weshalb die FMA im Adressatenkreis überhaupt erscheint und welche Lohnerhöhung die FMA demnach, abweichend von der Regelung für die Staatsangestellten, erhalten wird. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Meine erste Kleine Anfrage bezieht sich auf die : Gegenwärtig übernimmt der Staat bei den meisten Vertragsspitälern 55% der Kosten stationärer Behandlungen, die Krankenkassen übernehmen 45%. Bei ambulanten Behandlungen bezahlt der Staat keinen Beitrag und die Kosten werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen. Meine Fragen dazu an die Regierung:- Es macht ökonomischen Sinn und die Zielrichtung beziehungsweise Forderung der Regierung müsste lauten: ambulant vor stationär. Welche Auswirkungen hat «ambulant vor stationär» für den Staatshaushalt?
- Welche Auswirkungen hat eine Verschiebung von Eingriffen vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich für den Patienten und den Prämienzahler?
- Wann ist in diesem Zusammenhang mit einer Neuordnung der Spitalkostenfinanzierung in Richtung monistische Finanzierung, also Finanzierung aus einer Hand, vorgesehen?
Meine zweite Kleine Anfrage ist zu : Mit der seit Januar 2017 gültigen Fassung des Krankenversicherungsgesetzes besteht für Versicherte die Möglichkeit, durch eine freiwillige Erhöhung der Kostenbeteiligung eine Prämienreduktion zu erhalten. Meine Fragen dazu an die Regierung:- Wie viele Versicherte haben dieses Angebot wahrgenommen?
- Wie ist die zahlenmässige Verteilung der Versicherten auf die verschiedenen Stufen der Kostenbeteiligung?
- Wie hoch ist das Ausmass des Verlustes an Prämieneinnahmen durch die gewährten Beitragsreduktionen gemäss Art. 23a des Krankenversicherungsgesetzes?
- Gibt es schon Hinweise, in welchem Ausmass sich diese erhöhte freiwillige Kostenbeteiligung auf die Anzahl der Arztbesuche ausgewirkt hat?
Meine dritte Kleine Anfrage ist zu : Beim Liechtensteiner Krankenkassenverband, der vom Land mitfinanziert wird, besteht eine Kostenposition, die aufgrund von Prozessführungen generiert werden. Meine Frage an die Regierung:Wie hoch ist die Summe der Prozessgelder, die der Krankenkassenverband in den letzten fünf Jahren aufgewendet hat, und welche Summe konnte er aufgrund dieser Prozesse zurückfordern?
Und meine letzte Kleine Anfrage betrifft das :Die Gemeinde Mauren hat im Zentrum von Schaanwald das Zuschg-Gebäude erstellt und im Jahre 2010 eröffnet. Hierzu folgende Fragen:- Werden beim Zuschg-Gebäude die Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) in Bezug auf die Sichtweiten eingehalten?
- Falls nein: Welche Sichtweiten herrschen beim Zuschg-Gebäude vor und welche wären an dieser Stelle gemäss VSS-Norm vorgeschrieben und wie beurteilt die Regierung eine etwaige Unterschreitung der Sichtweiten gemäss dieser Norm in Bezug auf die Verkehrssicherheit an besagter Stelle?
- Falls wiederum nein: Wie beurteilt die Regierung in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit das Faktum, dass bei Tiefbauprojekten von Privaten die Einhaltung der VSS-Normen zwingend vorgeschrieben ist (Art. 39 des Baugesetzes) und beim Zuschg-Gebäude diese nicht eingehalten werden?
- Welche Ausnahmen und Auflagen wurden der Gemeinde Mauren in der Baubewilligung zur Erstellung des Zuschg-Gebäudes in Bezug auf die Grenzabstände zugebilligt und wie wurde die Billigung dieser Ausnahmen und Auflagen begründet?
- Hätte das Zuschg-Gebäude - so wie es gebaut wurde - erstellt werden dürfen beziehungsweise überhaupt eine Baubewilligung erhalten, wenn die Verlegung der Vorarlberger-Strasse nicht zum gesamten Projekt «Zentrumsgestaltung Schaanwald» gehört hätte? Falls nein: Weshalb nicht?
Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste zum Thema : Ich habe im Juli dieses Jahres als Delegationsleiter für die OSZE an einem Workshop zum Informationsaustausch zu psychoaktiven Drogen in Minsk, Belarus, teilgenommen. Eine psychotrope Substanz ist ein die menschliche Psyche beeinflussender Wirkstoff beziehungsweise eine Wirkstoffmischung. Und dazu gehören zum Beispiel auch sogenannte Badesalzdrogen. Die Zahl neu entdeckter Substanzen auf dem europäischen Drogenmarkt wächst seit Jahren, und die OSZE versucht, die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Anlaufstellen in diesem Bereich zu fördern. Gemäss den Ausführungen der Polizei von Belarus blockiert diese circa elf Internetseiten mit über 43 Webshops, in welchen psychoaktive Drogen verkauft werden. Gemäss deren Aussagen gibt es mittlerweile über 500 verschiedene Substanzen, welche auch nicht alle unter die gesetzlichen Richtlinien fallen.Da mir die Situation in Liechtenstein nicht bekannt war, habe ich versucht, diese Informationen auf dem bilateralen Weg mit einer einfachen Anfrage per Mail aus Belarus an die Landespolizei zu erhalten. Ich habe vom Polizeichef eine ablehnende Rückmeldung mit Verweis auf LGBl. 2003/108, GVVKG, erhalten. Ich darf auf diesem Weg festhalten, dass die angefragten Inhalte mit Sicherheit in meinem Ermessen keinen speziellen Datenschutz oder Informationen, welche nicht für das öffentliche Interesse gedacht waren, beinhalteten. Die identischen Fragen stelle ich deshalb im Rahmen meiner Kleinen Anfrage nun auf offiziellem Weg in der Landtagssession im Rahmen dieser Kleinen Anfragen an das zuständige Ministerium. Zu den Fragen:- Gibt es in Liechtenstein ein Problem mit sogenannten NPS-Substanzen?
- Was wird seitens der Landespolizei dagegen unternommen?
- Gibt es spezielle gesetzliche Grundlagen oder Regeln für gerade diese in enormem Tempo wechselnden und neuen Substanzen oder wie sieht die Gesetzeslage in Liechtenstein dafür aus?
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Ärzten und Spitälern in diesem Bereich? Erfolgt ein informativer Austausch oder besteht eine Meldepflicht?
- Werden durch Liechtenstein Internetseiten, welche in Verbindung mit Drogen bekannt sind, blockiert?
Dann meine zweite Kleine Anfrage zum ähnlichen Thema, und dies betrifft die : Wie in meiner vorgehenden Kleinen Anfrage schon erwähnt, habe ich im Rahmen der OSZE-Delegation an einem Workshop über Probleme mit psychoaktiven Drogen und mögliche Verbesserungsmassnahmen in einer länderübergreifenden Zusammenarbeit teilgenommen. Da mir die Situation in Liechtenstein nicht bekannt war, habe ich versucht, diese Informationen auf dem bilateralen Weg, mit einer einfachen Anfrage per Mail, zu erhalten und somit im Rahmen des Informationsaustausches die teilnehmenden Mitglieder des Workshops ad hoc zu informieren.Ich habe vom angefragten Amtsleiter folgende Rückmeldung erhalten, ich zitiere: «Leider muss ich dir mitteilen, dass Amtsstellen keine Anfragen von Landtagsabgeordneten beantworten. Als Teil der Exekutive berichten wir an die Regierung, die ihrerseits im Rahmen der dem Landtag zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mittel Auskunft erteilt.» Ich habe meine Fragen an Amtsstellen der Landesverwaltung bisher als sehr unbürokratisch empfunden und immer eine Antwort erhalten. Mittlerweile habe ich die verschiedenen Gesetztestexte und das Informationsgesetz sowie die Geschäftsordnung des Landtages konsultiert und habe dazu folgende Fragen.- Wie sieht die Regierung diese Informationspflicht gegenüber Landtagsabgeordneten im Rahmen solcher Anfragen zur Informationsbeschaffung generell?
- Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Abgeordnete, primär in Bezug auf die Geschäftsordnung oder das Informationsgesetz?
- Kann sich die Regierung eine Lockerung der bestehenden Regeln vorstellen oder geht die Regierung davon aus, dass diese restriktive Informationspolitik zielführend ist?
- Falls keine Lockerung dieser Regelung in Betracht gezogen wird: Ist es zielführend, solche Anfragen in der Regel im Rahmen von Kleinen Anfragen zu stellen und somit das System zu strapazieren?
- Wie können Information über Anfragen von Abgeordneten, welche allenfalls auch eine zeitliche Relevanz beinhalten, in einem sinnvollen und speditiven Rahmen sonst beantwortet werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe ein Kleine Anfrage zu den :Wie den heutigen Tageszeitungen entnommen werden kann, sind die Verantwortlichen der Medicnova Privatklinik AG der Meinung, dass sie die Eigentumsverhältnisse gegenüber den politisch Verantwortlichen offengelegt haben. In der Mitteilung der Medicnova Privatklink AG wird ausgeführt, dass die Medicnova von Ärzten initiiert wurde und die Klinik mehrheitlich von liechtensteinischen Stiftungen gehalten werde. Wirtschaftlich berechtigt seien auch Familienmitglieder von Ärzten. Details und Namen wurden den politisch Verantwortlichen heute zur Kenntnis gebracht. Hierzu ergeben sich die folgenden fünf Fragen:- Sind der Regierung die Namen der Stiftungen und die Namen der wirtschaftlich Berechtigten dieser Stiftungen bekannt?
- Stimmt es, dass eine oder mehrere Stiftungen den lateinischen Namen für «Kranz» hat beziehungsweise haben?
- Handelt es sich bei den wirtschaftlich berechtigten Familienmitgliedern von Ärzten um Familienmitglieder jener Ärzte, welche die Klinik initiiert haben?
- Sofern die Frage 3 mit Ja beantwortet werden muss, in welchem Verwandtschaftsgrad stehen die wirtschaftlich berechtigten Familienmitglieder der Ärzte zu jenen Ärzten, welche die Klinik initiiert haben?
- Sind die Bestimmungen gemäss Art. 16 Abs. 2 des Ärztegesetzes nach Ansicht der Regierung eingehalten, nachdem der Regierung nun mitunter die Namen der wirtschaftlich Berechtigten bekannt sind?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den : Ab dem 1. August 2017 wird in der Schweiz der Status der Leistungen der ärztlichen Komplementärmedizin den übrigen ärztlichen Leistungen angeglichen. Damit werden ärztliche Leistungen der Akupunktur, anthroposophischen Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin, klassischen Homöopathie und Phytotherapie mit dem Vermerk «Leistungspflicht: Ja» in der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV - dies entspricht unserer Krankenversicherungsverordnung, KVV - aufgeführt. Alle ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen können weiterhin nur von Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, die über einen Facharzttitel und eine komplementärmedizinische Weiterbildung verfügen. Damit regelt die Schweiz nach einer positiven Volksabstimmung 2009, in welcher Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin deutlich angenommen haben, die Vergütung komplementärmedizinischer ärztlicher Leistung. Die Leistungskataloge der OKP der beiden Nachbarstaaten Liechtenstein und Schweiz sind heute sehr stark harmonisiert, sie unterscheiden sich aber in bestimmten Punkten. Hierunter fällt die fehlende Vergütung der komplementärmedizinischen Leistungen von Ärztinnen und Ärzten. Dazu meine Frage:Beabsichtigt die Regierung, analog der ab dem 1. August 2017 geltenden Regelung in der Schweiz, die Vergütung für ärztliche komplementärmedizinische Leistungen in die KVV aufzunehmen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Im Februar 2017 veröffentlichte die Stiftung Zukunft Liechtenstein eine Studie zum Thema «Knacknuss Wachstum und Zuwanderung». Eine der Schlussfolgerungen lautet, dass sich die Wachstumspolitik von Liechtenstein in Zukunft verstärkt auf die Steigerung der Produktivität und der Einkommen der Bevölkerung - dem Bruttonationaleinkommen pro Kopf - ausrichten soll. Für den Lebensstandard der Bevölkerung unseres Landes sei das Einkommen pro Kopf entscheidend. Dazu meine Fragen:- Wird dem Bruttonationaleinkommen bei Anstellungsentscheidungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung Beachtung geschenkt?
- Wie viele nicht in Liechtenstein wohnhafte Personen, ausgenommen Botschaftsangestellte, wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 sowie 2017 bis und mit September fest bei der Landesverwaltung angestellt?
- Wie hoch ist aktuell die monatliche ins Ausland exportierte Bruttolohnsumme der in Antwort zu Frage 2 erwähnten Personen gesamt?
- Was sind Gründe, warum Stellen in der Verwaltung nicht an in Liechtenstein wohnhafte Personen vergeben werden können?
- Gemäss Art. 11 Polizeigesetz dürfen im Grundsatz nur liechtensteinische Staatsbürger in die Landespolizei aufgenommen werden. Wäre eine zukünftige Ausdehnung dieser Bestimmung auf die gesamte Verwaltung für Personen mit hoheitlichen Aufgaben beziehungsweise Funktionen rechtlich möglich?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zu : Am Freitag, 1. September, informierte die Telecom über den Netzausfall vom 28. Juni 2017. Neun Wochen brauchte die Telecom für die Erarbeitung der Analyse. Ich war nicht an der Pressekonferenz vom 1. September anwesend und verlasse mich deshalb auf die Berichterstattungen im «Volksblatt» und im «Vaterland» - beide Zeitungen berichteten am 2. September. In beiden Zeitungen habe ich kein Wort der Entschuldigung gelesen. Man werde sich aber bessern, hiess es in der Berichterstattung. Damit komme ich zu meinen fünf kleinen Fragen: - Wie viele Netzausfälle gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017?
- Wie wurden die Kunden über diese Netzausfälle informiert?
- Wurde das verantwortliche Ministerium über diese Netzausfälle informiert?
- Welche Massnahmen wurden und werden getroffen, damit Netzausfälle vermieden werden können?
- Wie viele Kunden in Liechtenstein besitzen heute einen Swisscom-Anschluss (mobile und Festnetz)? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Sehr geehrter Herr Regierungschef Adrian Hasler, zusammen mit Investor und Berater Frank Thelen haben Sie im 2016 einen Inkubator namens Seed X ins Leben gerufen. Dieser soll den Nährboden für Innovationen im Land schaffen und Start-ups dabei helfen, durchstarten zu können. Laut Ihrer Aussage stellt Seed X das entscheidende Puzzleteil der Massnahmen zur Stärkung von Innovation in Liechtenstein dar, welches sich nahtlos mit weiteren Impulsen und Initiativen zusammenfügt. Nun meine Fragen:- Wie oft wurde die Rechtsform LVC zur Gründung verwendet?
- Ist mittlerweile bereits klar, wer die Geschäftsleitungsstelle übernehmen wird?
- Gibt es bereits förderungswürdige Start-ups, welche in der Schlange stehen?
- Warum werden nach der pompösen Kick-off-Veranstaltung keine weiteren Schritte kommuniziert?
- Sind Sie mit den bisherigen Fortschritten in Relation mit dem Aufwand zufrieden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf :Ich habe im Juni-Landtag an den zuständigen Regierungsrat Risch ein paar Fragen zu Radio L gestellt. Unter anderem wollte ich wissen, zu welchem Zeitpunkt die Kontrollstelle von den Nachforderungen der SUISA, der Stelle, die die Urheberrechtsgebühren einverlangt, Kenntnis erlangt hatte. Aus welchen Gründen auch immer ist es dem Regierungsrat nicht gelungen, diese Frage innerhalb von drei Tagen abzuklären. Zu dieser Frage äusserte sich Regierungsrat Risch wie folgt: «Die Revisionsstelle (ReviTrust, Schaan) wurde von Seiten des zuständigen Ministeriums mit Schreiben vom 24. Mai 2017 aufgefordert, zur Behandlung der SUISA-Nachforderung in der Jahresrechnung 2016 Stellung zu nehmen. Es wurde an den leitenden Revisor unter anderem die Frage gestellt, wann die Revisionsstelle im Rahmen der von ihr durchgeführten Revisionstätigkeiten über diesen Sachverhalt informiert wurde. Die Stellungnahme wird per Mitte Juni 2017 erwartet. Erst nach Vorliegen der Stellungnahme der Revisionsstelle kann die Frage abschliessend beantwortet werden.» Da die Antwort der Revisionsstelle nicht an die Landtagsabgeordneten weitergereicht wurde, erlaube ich mir, mit dieser Kleinen Anfrage nachzuhaken. Also noch einmal meine Frage: - Zu welchem Zeitpunkt hatte die zuständige Revisionsgesellschaft ReviTrust Kenntnis von den Nachforderungen und den Gesprächen zwischen der Geschäftsleitung von Radio L und der SUISA erhalten?
- Gemäss Punkt 4.6 der Eignerstrategie, denke ich, hat der Verwaltungsrat von Radio L das zuständige Regierungsmitglied periodisch über wesentliche Entwicklungen und Vorkommnisse zu unterrichten. Wann ist dies bezüglich der im Raum stehenden Forderungen der SUISA-Gebühren geschehen?
- An welchem Datum haben die Verantwortlichen von Radio L die Vollständigkeitserklärung unterschrieben, und sind die Nachforderungen der SUISA in der Vollständigkeitserklärung erwähnt worden?
- Hat sich die Geschäftsleitung von Radio L in der Vollständigkeitserklärung verpflichtet, die Revisionsstelle von allfälligen Änderungen, die einen Einfluss auf die Jahresrechnung haben könnten, laufend zu unterrichten?
Dann noch eine weitere Kleine Anfrage zu :«Der Staat ist Dienstleister am Volk.» Das ist ein Satz aus der Rede des Landtagspräsidenten anlässlich des Staatsfeiertags. Wenn man allerdings nicht oben auf der Schlosswiese steht, sondern im Tal auf dem Boden der Realität, dann sieht das Leben anders aus und die wohlklingenden Worte, die am sonnigen Staatsfeiertag auf der Schlosswiese versprüht wurden, entpuppen sich schnell als leere Worthülsen, die man am besten gleich wieder vergisst. Kürzlich wurde ich von einer polnischen Firma aufgefordert, ein «tax residence certificate», also ein Zertifikat über den steuerlichen Sitz meiner Firma, beizubringen. Offenbar verlangen die polnischen Steuerbehörden ein solches Zertifikat, ansonsten die polnischen Firmen gezwungen sind, eine 20-prozentige Quellensteuer auf den Rechnungsbetrag zurückzubehalten. Dies, obwohl Liechtenstein ein EWR-Land ist und die EWR-Mitgliedschaft angeblich Vorteile bringen soll. Gut, ich habe mich dann an die hiesige Steuerverwaltung gewandt und mein Problem geschildert. Mir konnte dann auch rasch geholfen werden - allerdings nur gegen Zahlung von CHF 50. Da habe ich mich gefragt, ob denn unser Staat wirklich noch Dienstleister am Volk und der Wirtschaft ist. Weil ich einen Vergleich haben wollte, habe ich dann noch die gleiche Anfrage an die Steuerverwaltung St. Gallen gerichtet. Und siehe da: Bei der Steuerverwaltung St.Gallen ist die Ausstellung eines «tax residence certificate» kostenlos. Auch die vorgängige Zusendung des Schreibens per E-Mail war möglich, was jedoch von der liechtensteinischen Steuerverwaltung abgelehnt wurde. Und nun meine Fragen: - Auf welcher Basis erhebt die Steuerverwaltung eine Gebühr von CHF 50 für die Ausstellung eines «tax residence certificates»?
- Könnte die Steuerverwaltung solche Dienstleistungen, die durch ausländische Gesetze provoziert werden und wo der Einzelne nichts dafür kann, kostenlos vornehmen, genau so wie die st. gallische Steuerverwaltung?
- Wo ist die ganze Gebührenliste für Dienstleistungen der Steuerverwaltung abrufbar?
- Ist das Vorgehen der polnischen Behörden EWR- und EU-konform? Wenn nicht, was gedenkt die Regierung dagegen zu unternehmen? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich habe drei Kleine Anfragen. Bei der ersten Anfrage geht es um :Im Dezember 2013 hat der liechtensteinische Landtag bekanntlich knapp die Teilnahme am EU-Förderprogramm «Horizon 2020» zur Förderung von Forschung und technologische Entwicklung abgelehnt. Die Regierung hat darauf angekündigt, trotzdem im Inland verstärkt Forschung und Entwicklung fördern zu wollen. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Liechtenstein betrugen in den letzten Jahren durchschnittlich CHF 350 Mio. bis CHF 400 Mio., allerdings kamen diese Gelder beinahe zu 100% von der Industrie. Mit 0,1% staatlichen Geldern für die Forschung und Entwicklung anteilig am BIP steht Liechtenstein im internationalen Vergleich, auch mit den Nachbarländern, sehr bescheiden da. Ich möchte von der Regierung erfahren, was sie seit 2013 in diesem Bereich unternommen hat. Zu den Fragen: - Welche Massnahmen wurden seit Dezember 2013 im Bereich staatlich gesetzter Entwicklungs- und Forschungsförderung im Inland konkret gesetzt?
- Welche Massnahmen sind geplant?
- Gemessen am BIP, wie hoch ist der Anteil staatlicher Förderungsgelder für inländische Forschungs- und Entwicklungsprojekte heute?
Bei meiner zweiten Kleinen Anfrage geht es um die :Die Motion zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft wurde gemäss der jüngsten Liste über den Stand der Bearbeitung von parlamentarischen Eingängen am 6. Mai 2015 an die Regierung überwiesen. Es hiess da auch, dass «mit einer Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2017 gerechnet werden kann». Dies wurde in der Liste der Regierungsvorlagen 2017 vom 22. Februar 2017 bestätigt. Bereits auf meine frühere Kleinen Anfrage antwortete die Regierung am 1. September 2016: «Die Frist für die Erfüllung der Motion ist somit noch offen und endet im Mai 2017.» Mittlerweile haben wir September 2017. - Wie ist der Stand bei dieser Vorlage beziehungsweise bis wann kann nun die Vorlage im Landtag behandelt werden?
- Wie kann es sein, dass bei einer Vorlage, bei der im Dezember die Aussage «schon weit fortgeschritten» gemacht wird, der Landtag nachher bis September des darauffolgenden Jahres, also neun Monate später, nichts mehr darüber hört?
Meine dritte Kleine Anfrage geht um die : Im Juli 2017 wurde in der Schweiz der neueste Umweltbericht veröffentlicht. In diesem wurde wiederum ein massiver Verlust der Biodiversität in der benachbarten Schweiz festgestellt. In Liechtenstein erscheint jährlich die Umweltstatistik, in dieser wird auch auf die Biodiversität eingegangen. Die Indikatoren zeigen praktisch bei allen relevanten Kriterien «kritisch» oder tiefrot. So zum Bespiel ist bei den Brutvögeln bekannt, dass mehr als 33% der einheimischen Arten als gefährdet gelten. Leider stammen die sogenannten «aktuellen» Zahlen aus dem Jahr 2006, sind also mehr als zehn Jahre alt. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Gefässpflanzen. Auch hier stammen die Daten aus dem Jahr 2006 und hier sind knapp 18% der Arten vom Aussterben bedroht. In der Schweiz wird zur Überwachung der Entwicklung der Biodiversität ein Biodiversitätsmonitoring durchgeführt. Der Schutz von Natur- und Landschaft ist eine verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft. So steht es im Art. 2 unseres Naturschutzgesetzes. Im Nationalen Biodiversitätsaktionsplan 2020 wurde die Erstellung eines umfassenden Monitoringkonzeptes zur Überprüfung der langfristigen Entwicklung der Biodiversität auf das Jahr 2012 versprochen. Zu meinen Fragen:- Werden für die Umweltstatistik 2017 aktuellere Daten bei der Biodiversität vorliegen?
- Bis wann ist mit dem im Einleitungstext erwähnten Monitoringkonzept zu rechnen?
- Mit welchen Massnahmen überwacht die Regierung den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität in Liechtenstein?
- Welche Massnahmen trifft die Regierung, um die Biodiversität in Liechtenstein zu erhalten und aktiv zu fördern? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen somit haben wir Traktandum 4 abgeschlossen. -ooOoo-