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Sprecher
Wahl eines Landrichters
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur Beratung des einzigen Traktandums der heutigen Sondersitzung: Wahl eines Landrichters.
Nach der Nichtwahl der vom Richterauswahlgremium als Landrichterin vorgeschlagenen Kandidatin in der Juni-Landtagssitzung kommt das in Art. 14 des Richterbestellungsgesetzes festgelegte Verfahren zum Tragen.
Das Richterauswahlgremium und der Landtag haben innerhalb von vier Wochen eine Einigung über einen neuen Kandidaten zu erzielen, ansonsten der Landtag einen Gegenkandidaten vorzuschlagen und eine Volksabstimmung anzuberaumen hätte. Eine Delegation des Richterauswahlgremiums und das Landtagspräsidium haben sich am 21. Juni auf Vorschlag des Gremiums auf einen neuen Kandidaten geeinigt. Das Richterauswahlgremium hat bereits über den Kandidaten abgestimmt. Mit der heutigen Wahl kann auch der Landtag die Einigung innerhalb der Vierwochenfrist gesetzeskonform bestätigen.
Zur Wahl als Landrichter vorgeschlagen wird: Herr Dr. Johannes Witwer, Hauptstrasse 31b, aus Bürs.
Gibt es hierzu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Ich bitte den Parlamentsdienst, die Wahlzettel auszuteilen.
Die Stimmzettel werden verteilt.
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich gebe Ihnen das Wahlresultat bekannt. Herr Dr. Johannes Witwer wurde mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zum Landrichter gewählt. Wir werden den Gewählten S.D. dem Erbprinzen zur Ernennung vorschlagen.
Damit haben wir das Traktandum Wahl eines Landrichters erledigt. Gleichzeitig sind wir am Ende der ausserordentlichen Landtagssitzung angelangt. Ich bedanke mich für Ihre Bereitschaft, kurzfristig eine Sondersitzung - eine nichtöffentliche und eine öffentliche Sondersitzung - abzuhalten, und wünsche Ihnen allen eine erholsame Sommerpause. Vielen Dank.
Ende der Juli-Sitzung (um 9:25 Uhr)
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6. Juli 2017