Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten (Nr. 21/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 12: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten.Der Bericht Nr. 21/2017 steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der Geschäftsbericht 2016 der AHV-IV-FAK-Anstalt ist der zweitletzte, welcher unter dem Regime der heute gültigen AHV-Gesetzgebung entstanden ist. Ab 2018 werden sich mit der vom Landtag im Mai 2016 verabschiedeten AHV-Revision verschiedene Parameter nach und nach verändern und sich auf die Jahresrechnung auswirken. Signifikantestes Merkmal der AHV-Rechnung 2016 ist die sich weiter öffnende Schere zwischen Einnahmen aus arbeitgeber- sowie arbeitnehmerseitigen Beiträgen und den Ausgaben in Form von Renten. Das sogenannte Umlagedefizit macht inzwischen bereits CHF 46 Mio. aus. Aufgefangen, und sogar in eine positive Gesamtrechnung umgewandelt, wurde das Umlagedefizit durch den Staatsbeitrag sowie die Vermögenserträge. Dadurch können weitere CHF 88 Mio. auf die hohe Kante gelegt werden. Das reicht aus, um die per Ende 2016 bestehenden Rentenverpflichtungen während 10,73 Jahren weiter zu bezahlen. Diese wichtigste Kennzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr trotz CHF 8,5 Mio. höheren Rentenverpflichtungen praktisch nicht verändert. Das heisst allerdings nichts anderes, als dass es CHF 88 Mio. mehr Fondsvermögen braucht, damit um CHF 8,5 Mio. höhere Rentenverpflichtungen gleich lang bezahlt werden können. Beachtliche Zahlen, aber dennoch: ein gewonnenes Jahr auf dem Weg in eine unaufhaltsam eingeschlagene Richtung, sprich eines Abbaus des Fonds. Mit der vom Landtag im Mai 2016 beschlossenen AHV-Reform kann ab 2018 durch die von 7,8% auf 8,1% erhöhten Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die versicherten Löhne ein wenig Gegensteuer gegeben werden. Weiteres Gegensteuer in der Entwicklung des Umlagedefizits wird im Jahr 2023 erfolgen. Die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre ab Jahrgang 1958 wird sich auf beiden Seiten der Umlagerechnung bemerkbar machen. Ab dann wird ein Jahr länger Beiträge entrichtet und ein Jahr später Leistungen bezogen. Das alles wird nicht reichen, um das Anwachsen des Umlagedefizits über die Jahre zu verhindern, zu gross sind die absehbaren, unausweichlichen demografischen Auswirkungen. Umso mehr Bedeutung käme dem Staatsbeitrag bei, der jedoch mit Beschluss des Landtags und Wirkung ab 2018 auf fixe CHF 30 Mio. pro Jahr festgelegt worden ist. Auch wegen des sinkenden Staatsbeitrags wird die AHV mehr denn je auf Vermögenserträge als dritter Beitragszahler angewiesen sein, um den Abbau des Fondsvermögens möglichst hinauszuziehen. Als ausgesprochen positiv darf die Verwaltungskostenrechnung der AHV-IV-FAK taxiert werden. Diese schliesst mit einem, gegenüber Vorjahr, nochmals gestiegenen Überschuss von CHF 4,2 Mio. ab, welche dem Verwaltungskostenfonds zufliessen. Dadurch wächst dieser auf CHF 12,4 Mio. an. Damit sind die heutigen Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalt für ein volles Jahr gedeckt. Dies ist als ganz besonders erfreulich zu bewerten, nachdem der Fonds per 31. Dezember 2012 durch die damals erforderliche Rückstellung von über CHF 9 Mio. zur Ausfinanzierung des Anteils der AHV an der Deckungslücke in der Pensionskasse für das Staatspersonal noch defizitär war. Innert lediglich vier Geschäftsjahren konnte ein negatives Fondsvermögen von CHF 5,6 Mio. in ein positives von über CHF 12 Mio. umgewandelt werden. Die Invalidenversicherung kam das zweite Jahr in Folge ohne jeglichen Staatsbeitrag aus. Die Beiträge der Prämienzahler überstiegen die Ausgaben in Form von IV-Renten um CHF 6,2 Mio. Das Fondsvermögen konnte dadurch verdoppelt werden. Dasselbe Bild bei der Familienausgleichskasse: Mit einem Einnahmenüberschuss aus der Differenz zwischen Beiträgen und Leistungen von gut CHF 5 Mio. und Vermögenserträgen von weiteren CHF 4 Mio. konnte das Fondsvermögen von CHF 155 Mio. auf CHF 164 Mio. erhöht werden. Die verständlichen und nachvollziehbaren Erwartungen an diese Fondsreserven sind uns allen bekannt und werden bei anderen Gelegenheiten zu diskutieren sein, ich hoffe jedoch mit Augenmass. Die gesellschaftliche, wirtschaftliche und insbesondere die demografische Entwicklung werden uns weiterhin und sogar zunehmend vor Herausforderungen stellen, die sich zwangsläufig auch in der Entwicklung der Sozialwerke widerspiegeln werden. Wir müssen Sorge zu diesen tragen. Dem Dank des Verwaltungsrats an alle Mitarbeitenden der Anstalten sowie den Mitgliedern der Direktion für ihre ausgezeichnete Arbeitsleistung im Berichtsjahr, schliesse ich mich gerne an. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte auf drei Punkte zu sprechen kommen: Einmal grundsätzlich zur Situation unserer AHV, die sich gerade auch in einem Vergleich recht eindrücklich zeigt, und ich denke, hier ist sicher ein Vergleich mit der Schweizer AHV auch zielführend, die ja sehr ähnlich konzipiert ist. Der Reservestand in Liechtenstein liegt bei fast elf Jahresausgaben, in der Schweiz ist das gerade einmal eine Jahresausgabe. Die Renten in Liechtenstein sind deutlich höher als in der Schweiz, speziell die Ehepaarrenten. Der Rentenvorbezug in Liechtenstein ist früher möglich als in der Schweiz und das alles bei tieferen Lohnbeiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Also höhere Reserven, höhere Renten, früherer Rentenbezug und tiefere Beiträge, ich denke, das zeigt eindrücklich, dass die Situation unserer AHV vergleichsweise gut aussieht. Hier ist es auch erfreulich, dass Liechtenstein, die Regierung und Landtag, Reformfähigkeit bewiesen haben und die AHV-Revision unter Dach und Fach ist. Das ist in der Schweiz bekannterweise noch nicht der Fall. Die Volksabstimmung am 24. September steht dort noch aus und es ist noch keinesfalls sicher, ob die jüngst vom Parlament verabschiedete Reform dann tatsächlich auch umgesetzt werden kann.
Dann zum zweiten Punkt, zu den Ergänzungsleistungen. Auch hier möchte ich einen Bogen zur Schweiz spannen. Ich denke in diesem Zusammenhang ist es auch interessant, dass gerade in den letzten Tagen, im Ständerat die Reform der Ergänzungsleistungen ein Thema war. Hier geht es um die Problematik, dass eben der Pensionskassenvorbezug nach Einschätzung in der Schweiz dazu führt, dass eben Altersguthaben aus der Pensionskasse, salopp gesagt, verjubelt werden und dann später Ergänzungsleistungen bezogen werden müssen. Der Ständerat in der Schweiz sieht hier offensichtlich einen Zusammenhang und ein Problem und hat darum den Kapitalbezug in der zweiten Säule, also in der Pensionskasse, vor einigen Tagen nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, respektive sich dafür ausgesprochen. Hier ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen. Aber in diesem Zusammenhang ist es zumindest einigermassen entwarnend, wenn auf Seite 38 dann zwar gezeigt wird, dass die Ergänzungsleistungen auch bei uns in den letzten Jahren deutlich ansteigen. Aber zumindest wenn man diese Ergänzungsleistungsbezüger ins Verhältnis zur gesamten Zahl der AHV-Rentner - also Ergänzungsleistungsbezüger zur AHV natürlich - setzt, so zeigt sich hier zumindest im Zeitablauf über die letzten Jahre ein relativ stabiles Verhältnis, und nicht, dass hier etwas wirklich, mindestens in diesem Verhältnis, aus dem Ruder läuft. Nichtsdestotrotz wird auch das eine Entwicklung sein, die sehr eng zu beobachten ist.Dann zum dritten Punkt noch ganz generell: Dieser Geschäftsbericht vermittelt, meiner Meinung nach, den Eindruck einer effizienten und leistungsfähigen Verwaltung. Der Vorredner Christoph Wenaweser hat auch die Verwaltungskosten erwähnt. Die sind gegenüber dem Vorjahr absolut und relativ gesunken und liegen bei etwa 3% der Leistungen. Jetzt ist dieser Vergleich vielleicht nicht ganz zulässig, aber zumindest auch nicht völlig daneben, denke ich, wenn man sieht, dass die Verwaltungskosten im Bereich der Krankenkassen bei 5% liegen. Ich denke schon, dass ein gewisser Vergleich möglich ist und dass das doch ein Hinweis ist, dass diese Verwaltungskosten doch vergleichsweise tief liegen dürften. Das zeigt sich nicht nur im Vergleich der Verwaltungskosten von einem Jahr auf das andere: Ich habe mir auch einmal die Zahlen über die letzten zehn Jahre angeschaut, und wenn man hier schaut, dann sind die Verwaltungskosten der AHV in den letzten zehn Jahren um gut 10% angestiegen. In der gleichen Zeit sind aber die Altersrenten um 60% angestiegen. Und da ist zusätzlich noch zu berücksichtigen, dass der AHV-Verwaltung in dieser Zeit zusätzliche übertragene Aufgaben delegiert wurden, wie zum Beispiel das Pflegegeld oder die Rückvergütung der CO2 Abgabe. Also ich denke, alles in allem ein Hinweis darauf, dass hier deutliche Effizienzgewinne erzielt werden konnten und dass die Verwaltung offensichtlich gut geführt ist.Von diesen tieferen Verwaltungskosten profitieren auch die Arbeitgeber. Wenn man die Gesamtbelastung der Arbeitgeber anschaut, durch AHV-IV-FAK-Beiträge und Verwaltungskosten, dann betrugen diese im 2016 7,1204% und im 2018, wann dann die AHV-Revision zum Tragen kommt, mit höheren AHV-Beiträgen, wird dieser Gesamtbetrag dank tieferer Verwaltungskosten sogar sinken, das heisst von rund 7,12% auf 7,08%, also die Arbeitgeber profitieren hier von einer effizienten Verwaltung. Es zeigt sich auch, dass das Unternehmen offensichtlich stabil und gut geführt ist, auch in einer tiefen Fluktuationsrate und das über Jahre hinweg, die ist fast schon verdächtig tief im letzten Jahr mit 0%. Hier könnte man sich fragen ob das dann wirklich noch gut ist. Aber insgesamt, das zeigt sich über die Jahre hinweg, ein Personalbestand der sehr stabil ist und, ich denke, das ist auch ein Beitrag der dann eben dazu führt, dass die Verwaltungskosten durch erfahrene Mitarbeiter letztendlich dann eben auch tiefgehalten werden können. Also insgesamt der Eindruck eines gutgeführten effizienten Betriebes und in diesem Sinne danke ich den Verantwortlichen und Mitarbeitern der AHV für ihre wertvolle Arbeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Ich kann mich weitestgehend den Ausführungen meiner Vorredner anschliessen. Die AHV-IV-FAK-Anstalten können in fast allen Belangen ein erfreuliches Ergebnis abliefern. Einige Anmerkungen möchte ich doch noch anbringen: Wir hatten im letzten Jahr gebeten, dass die AHV den Anlageteil komprimiert, in einer für den Leser einfach verständlichen Übersicht aufbereitet. Dies wurde versucht und wird auf den Seiten 52 bis 59 erläutert, ist aber unseres Erachtens noch nicht in allen Teilen gelungen. Die einschränkende Bemerkung auf Seite 56 begründet dies oder versucht dies zu begründen: «Allerdings sollten nach Ansicht der AHV diese Ausführungen eben auch nicht zu sehr ins Detail gehen und vom eigentlichen Kerngeschäft und dem Zweck der Anstalten ablenken. Das Kerngeschäft ist nicht die Vermögensverwaltung, sondern die Ausrichtung von Renten.» Wir teilen diese Ansicht nicht. Die Anlagetätigkeit ist sehr wohl eine wesentliche Tätigkeit der Anstalten - wenn nicht der Zweck, so doch, um den Zweck erfüllen zu können - was unter anderem auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass neben einem Anlageausschuss eine befristete «Arbeitsgruppe Immobilien» eingesetzt wurde - einem anderen wichtigen Pfeiler der Vermögensanlage. Die Anstalten sind sich ihrer Verantwortung in dieser Frage also sehr wohl bewusst. Auffallend auch die Flut an gesetzlichen und verordnungsmässigen Neuregelungen im Jahre 2016, welche über drei Seiten, Seiten 14 bis 17, dargelegt sind und alle Einfluss auf Systeme, auf Prozesse und so weiter innerhalb der AHV hatten. Man kann nur ahnen, was all dies für die Organisation bedeutet und ihre Menschen, welche dies umzusetzen haben. Froh bin ich für die Ausführungen auf Seite 20 zum Thema Beiträge von Wohnsitzern und Nichtwohnsitzern, beziehungsweise dem sogenannten «Export von Steuergeldern» via AHV. Und ich möchte dies nur im Kernsatz zusammenfassen: «Die Nichtwohnsitzer profitieren somit im Verhältnis zu den Wohnsitzern ganz sicher nicht über Gebühr von der AHV als solche.» Ich hoffe, dass damit nicht nur in diesem Punkt dieses latente Grenzgänger-Bashing, wie auch in der FAK-Kindergeld-Diskussion, keine weitere Nahrung findet. Bemerkenswert finde ich die Ausführungen auf der Seite 23 zum Thema IV. In diesem Bereich sei für die nächsten Jahre mit einem weiteren Anwachsen der finanziellen Reserven zu rechnen. Sollte sich die IV langfristig als überfinanziert erweisen, wären Gesetzesanpassungen denkbar. Als Beispiel wird dann eine Beitragsreduktion genannt. Hier könnte meiner Ansicht nach durchaus auch auf die andere Seite gedacht werden, nämlich eine Überprüfung und allfällige Anpassung der aktuellen Gesetzgebung im Bereich der Leistungen. Interessant auch die Ausführung zum Thema FAK auf Seite 23: Auch 2016 übertrafen die Beiträge die Leistungen, und zusammen mit dem Wertschriftenerfolg stieg das FAK-Vermögen auf CHF 164 Mio. - somit also auf fast dreieinhalb Jahresausgaben. Im Geschäftsbericht der AHV-IV-FAK-Anstalten wird nun daran «erinnert», dass - anstatt willkürliche Leistungen auszudenken - der logische erste Schritt eigentlich eine Beitragssenkung wäre, welche den Arbeitgebern, also der Wirtschaft, zugutekäme - denn sie sind die einzigen Einzahler in diese Kasse. Man darf vorerst nun aber auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe gespannt sein, welche sich mit den Fragen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auseinandersetzen. Zu guter Letzt ein Blick auf die Ergänzungsleistungen - Seite 37: - Der Anstieg an Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV um 12,7% auf 478 Personen war überproportional zu den Vorjahren
- und die Summe der ausgerichteten Beträge stieg um 7,7% an.
Die Regierung erachtet, gemäss Protokoll der Finanzkommission, die Entwicklung nicht als beunruhigend. Dennoch die Frage: Sieht die Regierung wirklich keinen Handlungsbedarf? Welche Konsequenzen hätte es, wenn sich diese Entwicklung fortsetzt? Abschliessend gilt mein Dank dem Verwaltungsrat, der Direktion und allen Mitarbeitenden für ihre ausgezeichnete Arbeit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank auch für den Geschäftsbericht der AHV. Der Geschäftsbericht der AHV zeigt erneut einen weiteren Abbau der Anzahl Jahresausgaben in Reserve. Seit 2003 reichen die Beiträge nicht mehr um die Renten zu bezahlen. Mit der Grafik auf Seite 30 im AHV-Geschäftsbericht ist die Beitragsunterdeckung vor allem ab 2009 eindrücklich dargestellt. Der Trend wird sich fortsetzen, sofern nicht Einhalt geboten wird. Von 1954 bis 2003 waren die Beiträge stets höher als die Ausgaben, seit 2003 sind sie stets tiefer. Dieser robuste Trend in die falsche Richtung sollte nicht einfach hingenommen werden. Die beschlossenen Massnahmen in der letzten AHV-Revision werden nicht ausreichen, diesen Trend zu stoppen. Im Jahr 2000 waren für 14,97 Jahre Reserven vorhanden, jetzt sind wir bei 10,73. Der Abbau beträgt 4,2 Jahresausgaben. Im Jahr 2016 betrug die Jahresausgabe CHF 279,5 Mio. Diese Jahresausgabe von 2016 multipliziert mit den 4,2 abgebauten Jahresreserven ergibt einen Abbau von rund CHF 1,1 Mia. seit dem Jahr 2000. Die im Geschäftsbericht angegebene Anzahl vorrätiger Jahresausgaben bezieht sich auf die Ausgaben im aktuellen Geschäftsjahr. Dazu eine Frage an die Regierung: Wie hoch ist die ökonomischen Reserve, für wie viel Jahre würde das Vermögen reichen, wenn die jährliche Steigerung der Rentenzahlungen und die sinkenden Beitragszahlungen verrechnet werden? Mit dem Abbau des Vermögens stirbt der dritte Beitragszahler, der mit seinen Vermögenserträgen seit 1954 bis heute im Schnitt 21,2% der AHV-Einnahmen finanzierte. Ohne AHV-Vermögen wären die Beiträge für die AHV um vieles höher oder die Renten um vieles kleiner. Die Stabilität der AHV unterliegt dem Risiko der Zu- und Abwanderung. In der AHV sind sehr viele ausländische Versicherte. Die Lohnsumme der Versicherten, die im Ausland wohnen, habe ich im AHV-Geschäftsbericht nicht gefunden, könnte aber im Bereich zwischen 40% bis 50% liegen. Ich bitte die Regierung um einen genaueren Anhaltspunkt. Dazu kommen noch Ausländer, die bei uns wohnen und arbeiten, von denen einige ihren dritten Lebensabschnitt in ihrer Heimat verbringen werden. Aus dem einfachen Grund: Mit der AHV-Rente aus Liechtenstein leben diese in ihrem Heimatland besser als in Liechtenstein. Aus diesen Rentenzahlungen kann keine Wertschöpfung wie aus inländischen Renten gezogen werden, es gibt keinen Rücklauf in die AHV. Die AHV ist ein Umlageverfahren. Die ausbezahlten Renten werden zeitnah aus den Beiträgen finanziert. Die AHV muss die heute in Kauf genommenen Verpflichtungen gegenüber ausländischen Versicherten in Zukunft mit den Beiträgen in jener zukünftigen Zeit erfüllen können. In den letzten Jahren war eine kräftige Zunahme bei ausländischen Beschäftigten zu verzeichnen. Das hat zu einem kräftigen Zuwachs der Beitragszahlungen geführt. Trotzdem vergrössert sich die Differenz zwischen Beiträgen und Ausgaben zuungunsten der AHV. Die AHV muss aber auch nach einer Abwanderung von Arbeitskräften noch weitere Jahrzehnte zahlungsfähig bleiben. Noch ist ein relativ grosses Vermögen vorhanden, das zu 85% aus liechtensteinischen Mitteln aufgebaut wurde. Bei einem Rückgang der Beschäftigung könnte zumindest theoretisch dieses auch für die Rentenzahlungen ins Ausland herangezogen werden. Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an die Regierung: Was hält die Regierung von einem Kapitaldeckungsverfahren für die Verpflichtungen gegen die Renten im Ausland? Also nur die Renten die ins Ausland gehen, nicht für die inländischen Renten, die kann man immer mit dem Umlageverfahren finanzieren. Die Frage steht im Kontext, dass die AHV heute schon - in Zukunft noch wesentlich mehr - Auslandverpflichtungen aus eigener Kraft stemmen muss, weil, sollte die Beschäftigung einbrechen, werden auch die Einnahmen des Staates einbrechen und auf die Nachkommen der im Ausland lebenden Rentner kann nicht zugegriffen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an die Regierung zum Bereich der IV, auch in Weiterführung zu den Ausführungen des Abg. Georg Kaufmann. Die finanziellen Reserven der IV sind momentan am Steigen. Wie auf Seite 23 nachgelesen werden kann, sieht die AHV-IV-FAK-Anstalt momentan noch keine Notwendigkeit zu handeln, beziehungsweise sie sieht keinen Handlungsbedarf. Sollte sich diese Entwicklung aber weiter verstärken, wären Beitragsreduktionen - allenfalls verbunden mit identischer Beitragserhöhung an die AHV - ein mögliches Szenario. Meine Frage an die Regierung geht dahin: Wann sieht die Regierung Handlungsbedarf? Und wäre eine Beitragsreduktion für die Regierung ein mögliches Szenario um die Lohnnebenkosten zu senken, wenn es auch nur minim sein sollte?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich den meist sehr wohlwollenden Voten meiner Vorredner anschliessen. Die AHV ist wirklich ein sehr, sehr gut geführtes Unternehmen. Es ist der AHV gelungen in einem wirklich schwierigen Umfeld ein gutes Ergebnis zu erzielen und Kosten einzusparen. Ich habe nunmehr eine Frage zur Seite 35, hier ist die Entwicklung des FAK-Fonds aufgezeichnet. Man sieht hier auf dieser Grafik, dass sich das Vermögen des FAK-Fonds in den letzten sieben, acht Jahren fast verdoppelt hat. Meine Frage wäre jetzt, wie geht es hier weiter? Gibt es hier Prognosen, wie sich dieser FAK-Fonds in den nächsten, ich sage jetzt einmal rund fünf bis zehn Jahren voraussichtlich weiterentwickeln wird. Am Schluss möchte auch ich mich bei sämtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der AHV sowie der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat recht herzlich bedanken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst möchte auch ich mich sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AHV für die hervorragende Arbeit im letzten Jahr bedanken. Ganz besonders möchte ich mich für die gemeinsame Arbeit, die wir an der AHV-Revision zu leisten hatten, bedanken. Diejenigen unter Ihnen, die im letzten und vorletzten Jahr der AHV-Revision dabei waren, wissen, dass diese Gesetzestexte extrem kompliziert sind. Und wir waren sehr froh um die Hilfe der AHV beim Erstellen und Kontrollieren dieser Gesetzestexte oder beim Abändern in die richtige Art. Ich danke auch dem Landtag, dass er sich als sehr reformfähig erwiesen hat, um eben diesen wichtigen Schritt zu machen, den wir schon seit vielen Jahren hätten machen müssen. Der Abg. Elfried Hasler hat das Verhältnis von Ergänzungsleistungsbezügern zu Rentnern im Inland angesprochen. Ja, ich habe mich dort in der Finanzkommission schon geäussert. Die Ergänzungsleistungen betragen seit Jahren betragsmässig ungefähr 3% der im Inland ausgezahlten Renten. Man darf ja hier nur die inländischen Renten herannehmen, weil auch nur im Inland Ergänzungsleistungen im Wesentlichen gezahlt werden. Und die Quote, also die Anzahl Personen, liegt seit Jahren irgendwo so bei Grössenordnung 6%, sie ist im letzten Jahr leicht angestiegen, aber das ist noch nicht dramatisch für mich. Der Abg. Georg Kaufmann hat gefragt, wann wir denn Handlungsbedarf bei den Ergänzungsleistungen sehen. Eben wie gesagt, es sind keine dramatischen Steigerungen für mich, wenn ich den langfristigen Trend ansehe. Allerdings haben wir schon eine Handlung gesetzt: Nämlich dass wir die Wirkungsdauer von Vermögen von fünf auf zehn Jahre hinaufgesetzt haben, sodass Geld, das, sagen wir, schlau rechtzeitig vererbt wurde, oder eben auch vorbezogenes Pensionskassenkapital, das bösartigerweise absichtlich verbraucht wurde - wenn man so etwas überhaupt unterstellen darf -, also dass dieses Vermögen eben zehn Jahre wirkt und eben die Schlauheit unterbunden wird, dass jemand sich absichtlich arm macht, um dann Ergänzungsleistungen beziehen zu können. Und das ist, glaube ich, schon ein wesentlicher Schritt gewesen in dieser AHV-Revision, was die Ergänzungsleistungen anbelangt. Dann zu den Fragen des Abg. Herbert Elkuch - zuerst noch eine Bemerkung: Ja, ich bin vollkommen mit ihm einig, dass diese Grafik auf Seite 30, welche die Ausgaben und die Beitragseinnahmen darstellt, eben sehr wesentlich ist. Und man sieht an dieser Grafik - ich habe es schon mehrmals gesagt: Die Ausgaben steigen unbeeinflusst von allen Dingen, von der Wetterlage oder von der politischen Grosswetterlage oder Rezessionen hin oder her, die Ausgaben steigen munter weiter. Die Beitragseinnahmen hingegen, die stagnieren oder fallen immer leicht, insbesondere wenn Rezessionen anstehen, wie es zum Beispiel vor 2010 der Fall war. Und man sieht auch diese Schere, die sich öffnet, die holt man nie mehr auf. Und deshalb ist es sehr wichtig, dass wir grundsätzlich eine Lohnsumme haben, die ansteigend ist über die Jahre, auch wenn dieser Anstieg durch Rezessionen unterbrochen wird. Allerdings, wenn wir dermassen strenge Massstäbe ansetzten wollten, wie sie der Abg. Herbert Elkuch fordert, also zum Beispiel den Fonds immer auf elf Jahresausgaben halten wollten, dann müssten wir den Fonds mit diesem enormen Ausgabenwachstum mitwachsen lassen, das wir erwarten. Und das ist einfach, von mir aus gesehen, ein zu strenger Massstab. Das würde bedingen, dass wir viel zu viel Geld in die AHV einschiessen müssten, nur um dieses Verhältnis von elf Jahresausgaben immer halten zu können. Das würde heissen, dass wir den Staatsbeitrag extrem erhöhen müssten, wir müssten die Beitragsätze extrem erhöhen, und so weiter. Also das, glaube ich, wäre eine übertriebene Forderung, dieses Verhältnis von elf halten zu wollen - also nicht die Forderung ist übertrieben, sondern die Massnahmen, die wir dazu ergreifen müssten, um das tatsächlich umzusetzen. Das Ziel, das wir bei der AHV-Revision verfolgt haben, ist die reale Erhaltung des Vermögens. Das heisst, das Vermögen, das wir heute haben, sollte im Prinzip die Inflation verdienen, die zukünftige Inflation, und so erhalten bleiben. Und die Erträge, die über die Inflationserhaltung hinausgehen, dürfen verwendet werden für die Finanzierung dieser Lücke, die da auf Seite 30 angedeutet ist. Und wir werden in ein paar Jahren vielleicht auch einen Teil des Fonds konsumieren müssen, haben uns aber in der AHV-Revision darauf geeinigt, dass der Massstab, den wir anwenden müssen, ein Horizont von 20 Jahren ist. Und in 20 Jahren, vom jeweiligen Messdatum entfernt, muss der Fonds immer noch fünf Jahresausgaben betragen. Eben nochmals gesagt, diese elf Jahresausgaben zu erzwingen, auf Teufel komm raus, das wird sehr, sehr belastend. Sie haben dann gefragt, wie lange das Vermögen reicht, wenn der Trend fortgeschrieben wird. Ja, das war ja genau diese Rechnerei in der AHV-Revision und da landen wir im mittleren Szenario bei 6,8 Jahresausgaben im Jahr 2032, das war genau der Output der Rechnereien bei der AHV-Revision. Sie haben dann nach der Lohnsumme gefragt, aufgeteilt nach Inland und Ausland. Sie haben da 40 bis 60% geschätzt. Ja, das würde ich auch ungefähr so sehen. Wir sehen in der Lohnstatistik, dass der Medianlohn in der Gesamtwirtschaft der erwerbstätigen Einwohner bei CHF 6'500 liegt, das ist die Lohnstatistik 2014, und derjenige der Zupendler bei CHF 6'558 - also praktisch gleich hoch. Und wenn wir sagen, 50% aller Arbeitsplätze werden von Grenzgängern eingenommen, dann müsste man diesen Anteil irgendwo bei 50% ansetzen können. Sie haben ein Kapitaldeckungsverfahren für Renten ins Ausland vorgeschlagen. Das wäre im Prinzip nichts anderes als die Pensionskasse auszudehnen auf die AHV. Aber was wir dort machen müssten, für die Leute, die jetzt schon im Erwerbsleben drin sind, ist eben, das Anfangskapital zu bilden. Und dieses Anfangskapital, das müssten wir ja wahrscheinlich aus dem Anstaltsfonds der AHV nehmen. Und dann wären wir wieder ungefähr gleich weit. Sie haben gesagt, dass der Rückgriff auf die Nachkommen der im Ausland lebenden Rentner nicht möglich ist. Auch der Rückgriff auf die Nachkommen der im Inland lebenden Rentner, was die AHV oder die Ergänzungsleistungen anbelangt, ist kaum möglich. Es ist sogar bei der Sozialhilfe nur unter ganz gewissen Umständen möglich, auf die Erben zuzugreifen. Der Abg. Alexander Batliner hat gefragt, wann es für die Regierung weit genug sei, um bei der IV Beitragsreduktionen zu machen. Also, ich denke schon, es muss ein sehr stabiles Szenario über längere Zeit da sein. Weil genau bei der IV haben wir gerüchteweise immer wieder diesen erwarteten Anstieg. Die IV verlagert sich von Leuten weg, die körperliche Beschwerden haben, viel mehr zu Leuten, die unter psychischen Beschwerden leiden. Und von solchen sagt man oder gibt es Vermutungen, dass es in der Zukunft mehr gäbe. Und da müssen wir uns schon ganz sicher sein, dass die Entwicklung so ist, dass sie uns eine Reduktion der Beitragsätze erlaubt. Der Abg. Thomas Vogt hat nach den Prognosen für den FAK-Fonds in den nächsten zehn Jahren gefragt. Ein Grund dafür, dass der FAK-Fonds so stark angewachsen ist, ist trivialerweise, dass man weniger braucht, als eingezahlt wird. Also wir hatten ein starkes Wachstum der Lohnsumme und gleichzeitig ein wesentlich geringeres Wachstum der Anzahl Kinder. Das hängt jetzt im Prinzip einfach von der Reproduktionsrate ab - um das einmal sehr technisch zu sagen. Wenn die weiterhin auf so niedrigem Niveau bleibt, dann wird der Fonds jedes Jahr etwas grösser werden. Aber eben, wir haben ja vor - oder ich bin dabei, einen Vorschlag zu erarbeiten -, einen Teil dieses Fonds abzubauen, eben durch diese Erhöhung des Kindergeldes. Und dazu eben mehr, wenn dann die entsprechenden Vorschläge vorliegen. Ja, ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zur Zufriedenheit beantworten, und sonst bitte ich Sie, nochmals nachzuhaken. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir den Geschäftsbericht der AHV-IV-FAK-Anstalten zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 12 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause bis 18:40 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:15 bis 18:40 Uhr).
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