Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2018 (Nr. 31/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 7: Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2018.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 31/2017 und er steht zur Diskussion. Gibt es Wortmeldungen? Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Die gewichtete Durchschnittsprämie ist im Vergleich zum Jahr 2016 von CHF 347 auf CHF 317, also um CHF 30 oder 8,8%, gesunken. Die Versicherten beginnen nun so langsam zu verstehen, wie teuer diese Prämienreduktion mit der KVG-Revision erkauft werden musste. Denn im Gegenzug sind Franchise und Selbstbehalt für alle gestiegen. Es handelt sich bei dieser Reduktion keineswegs um eine Kosteneinsparung, sondern lediglich um eine Verlagerung der Kosten hin zu den Kranken, zu denjenigen, die Leistungen beziehen. Dass diese Kranken dabei eine echte Wahl haben, ob sie diese Leistungen beziehen wollen oder nicht, muss stark infrage gestellt werden. Die Fraktion der Freien Liste bezweifelt das jedenfalls. Die Fraktion der Freien Liste erachtet den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten weiterhin als zu tief. Der Staatsbeitrag wurde seit 2010 von CHF 57 Mio. auf CHF 33 Mio. gesenkt. Da es sich bei den Krankenkassenprämien um Kopfbeiträge handelt, ist vor allem der Mittelstand betroffen, der von keiner Prämienverbilligung profitieren kann. Die Prämien der Krankenkassen sind kaum sozial verträglich ausgestaltet. Über kurz oder lang wird kein Weg in irgendeiner Form an erwerbsabhängigen oder einkommensabhängigen Prämien vorbeiführen, da sich ansonsten eine grosse Mehrheit die Gesundheitskosten nicht mehr leisten können wird. Bei einem Staatsbeitrag von CHF 33 Mio. übernimmt der Staat rechnerisch 37% der Kosten von knapp CHF 90 Mio. der über CHF 5'000 liegenden Kosten der Hochkostenversicherung der erwachsenen Versicherten. Unter Abzug der CHF 4 Mio., die neu kostenneutral an das Landesspital verlagert werden, bleiben also CHF 86 Mio. an Kosten. Die Fraktion der Freien Liste schlägt daher vor, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2018 auf CHF 43 Mio. festzulegen. Das entspräche 50% der über CHF 5'000 liegenden Kosten der Hochkostenversicherung der erwachsenen Versicherten. Ausserdem widerspiegelt dies die Anträge der Fraktion der Freien Liste der vergangenen Jahre, in denen wir ebenfalls einen Staatsbeitrag in vergleichbarer Höhe gefordert haben. Dies hätte eine monatliche Prämienreduktion von CHF 36,40 zur Folge und würde die Prämienzahler sowie die Arbeitgeber, die die Hälfe der Prämien bezahlen, entlasten. Der höhere Staatsbeitrag verursacht keine negativen Anreize, da er auf das sogenannte Konsumverhalten sicher keinen Einfluss hat, denn die Prämie ist für die Versicherten nicht durch ihr individuelles Verhalten steuerbar. Die Regierung postuliert zwar, dass eine höhere Kostenbeteiligung in der Regel die Eigenverantwortung der Patienten stärken würde und angeblich zu einer bewussteren Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen würde - was wir bezweifeln. Für die Höhe der Prämien ist dieser Effekt aber mit Sicherheit auszuschliessen. In Bezug auf zukünftige Kostensteigerungen im Bereich Krankenversicherung wird es interessant und ernüchternd zu sehen sein: - Wie hoch der Kostenschub durch die Einführung des Tarmed sein wird. Dieser zeichnet sich ab, denn ein Tarif ist kein Instrument, um die Kosten zu steuern. Der Tarmed bringt für Liechtenstein nur zwei Vorteile, nämlich die Vergleichbarkeit der Kosten mit der Schweiz sowie den Fakt, dass Streitereien im Zusammenhang mit dem Tarif an die Schweiz ausgelagert wurden.
- Wie hoch der Kostenschub durch die Einführung von Wahlfranchisen bis CHF 4'000 sein wird, denn diejenigen, die bis anhin keine Leistungen bezogen haben, können sich mit diesem System einen Rabatt ausbedingen. Dieser Betrag wird als Prämienbeitrag fehlen. Da die Kosten aber dadurch keineswegs sinken, wird Geld fehlen, das über die allgemeinen Prämien finanziert werden muss. Und schliesslich:
- Wie hoch die Kostensteigerung wegen der Veränderungen in der Spitallandschaft in und um Liechtenstein sein wird. Dies auch im Zusammenhang mit dem Landesspital, das sich von irgendwoher Patienten besorgen muss, wenn keine strategische Neuausrichtung vorgenommen wird.
Noch einmal zum Mitschreiben: Die Fraktion der Freien Liste beantragt, «der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zu Kenntnis nehmen und den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG für das Bemessungsjahr 2018 auf CHF 43 Mio. festlegen.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Regierung. Wie schon erwähnt, darf der Landtag alljährlich den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, genannt OKP-Beitrag, festlegen. Der Landtag soll nun für das kommende Jahr 2018 den Staatsbeitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG für das Bemessungsjahr 2018 in der Höhe von CHF 29 Mio., welche anstelle der ursprünglich vorgeschlagenen CHF 33 Mio. um CHF 4 Mio. reduziert werden soll, festlegen. Dies bedeutet eine Verschiebung von CHF 4 Mio. zwischen Krankenversicherer und Staat. Die gesamthaft vom Staat an die OKP geleisteten Beiträge bleiben in der Summe gleich. Es erfolgt also lediglich eine Umverteilung. Für das Landesbudget sei die Umstellung neutral. Zu dieser Umstellung kommt es auch aufgrund der Forderung des LKV, das Finanzierungsverhältnis aller Spitäler zu harmonisieren. Diese Umstellung geschieht nun unter der Annahme von gleichbleibenden Fallzahlen. Ich will hier vom zuständigen Regierungsrat schon ganz klar hören, dass diese Umstellung für den Prämienzahler ebenso kostenneutral ist. Sofern dies nicht kostenneutral wäre, würde ich gerne erfahren, mit welchem Mechanismus die Regierung diese Kostenneutralität sonst gerne beibehalten würde. Ansonsten plädiere ich hier für eine Beibehaltung des bestehenden Aufteilungsschlüssels, welcher auch in den letzten Jahren bereits angewendet wurde. Zum Schluss bin ich der Meinung, dass das KVG dringend abgeändert werden muss, und appelliere an die Regierung, dies mit hoher Priorität anzugehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich interpretiere das jetzt noch nicht als definitiven Antrag. Abg. Günter Vogt
Nein.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Regierung. Ich beziehe mich auf das Schreiben des Liechtensteinischen Krankenkassenverbands (LKV) vom 2. Juni 2017: «Die Regierung schlägt vor, den Staatsbeitrag 2018 an die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP um CHF 4 Mio. zu kürzen. Nicht berücksichtigt im Vorschlag der Regierung wird die Möglichkeit eines Rückgangs der Fallzahlen. In Annahme von rückläufigen Fallzahlen im Liechtensteinischen Landesspital würde der Beitrag des Staates zur Finanzierung, berechnet mit CHF 4 Mio., auch entsprechend geringer ausfallen, somit aus der geplanten Massnahme nicht eine reine Verschiebung der Gelder, sondern bezogen auf das Liechtensteinische Landesspital ein geringerer Beitrag des Staates resultieren.» Mittlerweile wurde diese Annahme gemäss Regierungsrat Pedrazzini bereits Realität. «Dem Krankenkassenversicherer beziehungsweise dem Prämienzahler sind in den letzten Jahren bereits namhafte Staatsbeiträge entzogen worden; von vormals CHF 57 Mio. Staatsbeitrag verblieben nach einer nochmaligen Korrektur nur noch CHF 29 Mio. im System. Diese Reduktion der Staatsbeiträge hat in den vergangenen Jahren zu massiven Prämienaufschlägen geführt. Auch in den nächsten Jahren rechnen die Krankenversicherer nicht mit höheren Staatsbeiträgen. Die OKP-Bruttokosten wachsen durchschnittlich 4 bis 5% im Jahr und betragen heute rund CHF 170 Mio., was ein Wachstum der OKP-Kosten von nominal rund CHF 7 Mio. bis CHF 8 Mio. im nächsten Jahr bedeutet. Aufgrund der KVG-Revision wird zwar mit einem deutlich gedämpften Wachstum gerechnet, dennoch werden sich die OKP-Bruttokosten auch in Zukunft erhöhen.» Meiner Ansicht nach ist es sinnvoll, nachdem nächstes Jahr repräsentative Zahlen nach der Einführung der KVG-Reform vorliegen, folgende Punkte zu prüfen und allenfalls zu justieren: Erwerbsgrenzen und Reduktionsgrenzen zu erhöhen. Ich stelle deshalb den Antrag, auf Basis der Ausführung vom LKV beantrage ich, die Staatsbeiträge für die erwachsenen Versicherten bei CHF 33 Mio. zu belassen. So würde sich der Staat mittelfristig am Kostenwachstum moderat beteiligen und nicht das gesamte Kostenwachstum müsste mittels Prämienaufschlägen auf die Versicherten umgewälzt werden. Die Angleichung des Finanzierungsverhältnisses des Liechtensteinischen Landesspitals an die Vertragsspitäler der benachbarten Schweiz soll gemäss Antrag der Fürstlichen Regierung angepasst werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. In der heutigen Landtagssitzung wird mit der Festlegung des Staatsbeitrages gleichzeitig auch indirekt beim Landesspital die Änderung des Finanzierungsschlüssels von 45% Kasse auf 55% Staat behandelt. Damit wäre eine Gleichbehandlung mit den anderen Vertragsspitälern in der Grundversorgung hergestellt. Der momentane Finanzierungsschlüssel beim Landesspital ist 23% Staat und 77% Kasse. Mit der Umstellung von 55% Staat und 45% die Kasse müsste aktuell die Krankenkasse an das Landesspital CHF 4 Mio. weniger bezahlen, dafür muss der Staat CHF 4 Mio. mehr an das Landesspital bezahlen. Der Gesamtstaatsbeitrag von CHF 33 Mio. würde unverändert bleiben, aber es wird eine Umverteilung von CHF 4 Mio. zugunsten der Budgetposition «Beitragsleistungen an Spitäler» des Liechtensteinischen Landesspitals geben. Genau der Betrag, den die Krankenkasse nicht mehr bezahlen muss. Was passiert, wenn die Fallzahlen im Landesspital steigen oder fallen? In der Annahme, dass die Fallzahlen sich einem anderen Spital widerspiegeln, dürfte dies mit einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel für alle Vertragsspitäler in der Grundversorgung auf die Prämien keine oder allerhöchstens sehr geringfügige Wirkung zeigen. Mit dem gleichen Finanzierungsschlüssel macht es keinen Unterschied, ob an dieses oder jenes Spital bezahlt wird. Diese Änderung ist neben mehr Transparenz auch eine vorbeugende Massnahme gegen eine finanziell motivierte Zuweisung zu anderen Spitälern als das Landesspital seitens der Kassen. Vor Kurzem bezog der Liechtensteinische Krankenkassenverband Stellung zum vorliegenden Bericht und Antrag. Mein Vorredner, Herr Wohlwend, hat diesen Absatz schon zitiert, daher lasse ich das. Aber ich bitte die Regierung, diese Problematik, die der Liechtensteinische Krankenkassenverband feststellte, zu erläutern. Ich begrüsse die Anregung der Regierung, die Spitalfinanzierung einheitlich über alle Spitäler einzuführen, allerdings nur, wenn die Wirkung einer Prämienvergünstigung gleich bleibt wie letztes Jahr mit einem Staatsbeitrag von CHF 33 Mio. Dieses muss mit Sicherheit gewährleistet sein, sonst bin ich gegen diese Änderung der Spitalfinanzierung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Gerne möchte ich mich beim Ministerium für Gesellschaft für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags bedanken. Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung leistet der Staat neben dem Staatsbeitrag an die Krankenkasse auch direkte Beiträge an Spitäler. Die im vorliegenden Bericht und Antrag vorgeschlagene prozentuale Gleichziehung mit anderen Spitälern mit Staatsbeitrag befürworte ich. Demnach erfolgt eine Anpassung des Beitrags zulasten des Staats an das Liechtensteinische Landesspital von derzeit 23% auf neu 55%. Unter der Annahme von gleichbleibenden Fallzahlen beim Landesspital würde diese Massnahme eine Verschiebung von rund CHF 4 Mio. zwischen Krankenversicherer und Staat bedeuten. Die Regierung schlägt deshalb nun vor, den Staatsbeitrag 2018 an die obligatorische Krankenpflegeversicherung um CHF 4 Mio. zu kürzen. Nicht berücksichtigt im Vorschlag der Regierung wird die Möglichkeit eines Rückgangs der Fallzahlen. Im Falle von rückläufigen Fallzahlen im Landesspital würde folglich ein geringerer Staatsbeitrag resultieren. Den Krankenversicherern beziehungsweise den Prämienzahlern sind in den letzten Jahren bereits namhafte Staatsbeiträge entzogen worden. Von vormals CHF 57 Mio. Staatsbeitrag verblieben nach einer nochmaligen Korrektur nur noch CHF 29 Mio. im System. Diese Reduktion von Staatsbeiträgen führte in den vergangenen Jahren zu massiven Prämienaufschlägen. Aufgrund der KVG-Revision wird zwar mit einem deutlich gedämpften Wachstum gerechnet, dennoch werden sich die OKP-Bruttokosten auch in Zukunft erhöhen. Eine Prämienerhöhung für die Versicherten möchte ich keinesfalls aufs Spiel setzen und werde der Reduktion des Staatsbeitrages auf CHF 29 Mio. nicht zustimmen. Ich befürworte eine Beibehaltung des Staatsbeitrages bei CHF 33 Mio. Wie bereits ausgeführt unterstütze ich jedoch die Angleichung des Finanzierungsverhältnisses des Landesspitals an die Vertragsspitäler der benachbarten Schweiz. Eine allzu hohe Erhöhung des Staatsbeitrags, wie sie beispielsweise die Freie Liste auf CHF 43 Mio. bereits beantragt hat, werde ich nicht unterstützen. Dies klingt in der Theorie gut, ist aber meines Erachtens nicht zielführend. Voraussichtlich würde der Druck auf das System als Ganzes wieder nachlassen und alle Beteiligten würden sich weniger anstrengen, die angestrebten Ziele umzusetzen. Schlussendlich würde das zu höheren Kosten führen. Auch möchte ich eine Konstante im Staatsbeitrag haben, damit auch Planungssicherheit für die Beteiligten besteht und nicht im Sinne einer Achterbahn der Staatsbeitrag einmal rauf- und dann wieder runtergeht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Gestern hatten wir ja drei Traktanden zu besprechen mit einem gesamten Investitionsvolumen von circa CHF 6,3 Mio. Heute geht es um einen wesentlich höheren Betrag. Und es gibt eben noch einen weiteren zentralen Unterschied: Diese CHF 29 Mio. bis 33 bis 43 dürfen wir eben jedes Jahr ausgeben. Das nur als Vergleich zu der gestrigen, doch mehrstündigen und auch wichtigen Debatte.
Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Es gab nämlich auch schon Zeiten, da hatten wir nicht das Vergnügen diesen Staatsbeitrag jährlich zu diskutieren. Es wurde einmal entschieden, dass man den nur noch alle drei Jahre diskutiert. Das war natürlich ein Fehler, deshalb hat man das ja dann auch wieder korrigiert. Es ist ja der Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten, und das zeigt eben auf, dass der Staat noch wesentlich mehr investiert. Und ich denke mir, die Seite 10 bringt es treffend auf den Punkt. Heute sprechen wir «nur» über die CHF 29 Mio. Aber wenn Sie die Seite 10 betrachten, sehen Sie, es gibt da noch die Prämienverbilligung, die der Staat bezahlen darf, für CHF 5,7 Mio., es gibt die Spitalbeiträge von CHF 24,8 Mio. und dann gibt es eben noch zusätzliche Staatsbeiträge; und die sehen Sie dann auf der Seite 11. Heute sprechen wir ja nur über diesen Beitrag an die übrigen Versicherten. Es gibt eben auch noch Beiträge für die Kinder. Und wenn man die Seite 11 betrachtet, sieht man, das sind dann nochmals CHF 7,9 Mio., die der Staat bezahlt. Und wenn Sie das dann alles zusammen so betrachten, merken Sie schon, das ist eine massive Ausgabenposition im staatlichen Budget. Was würde passieren, wenn wir heute nicht zustimmen würden? Das sehen Sie auf Seite 13. Diesen Staatsbeitrag gibt es eben in der Schweiz nicht und deshalb sind unsere Prämien auch verhältnismässig tief im Vergleich zu den Kosten, die wir hier in diesem Land haben. Konkret wären die Grundprämien 44% höher. Wie gesagt, diesen Beitrag gibt es in der Schweiz nicht und das würde dann in letzter Konsequenz bedeuten, dass man pro Monat CHF 151 mehr bezahlen müsste beziehungsweise im Jahr CHF 1'812. Auf der Seite 13 sehen wir auch sehr gut, was die letzten Jahre so abgegangen ist. Und da ist es halt schon schön, wenn wir das Jahr 2017 betrachten: Prämienreduktion minus 8,8%. Und das erkennen wir ja dann auch im Schreiben des LKV, der auch sagt: Ja, dank der KVG-Revision wurde das Wachstum immerhin gedämpft. Wir haben es bereits gehört, selbstverständlich war das nicht gratis zu haben. Entsprechend sind die Franchisen und der Selbstbehalt gestiegen. Aber wie gesagt, diese Prämienreduktion auf Seite 13 ist doch sehr erfreulich.Auch die Arbeitgeber haben profitiert von dieser Revision. Das sehen wir auf Seite 15: Der Arbeitgeberbeitrag ist von CHF 173,50 auf CHF 158,50 gesunken, sprich CHF 15 weniger pro Monat. Ich denke mir, das ist im Sinne des Wirtschaftsstandortes sicherlich zu begrüssen.
Dann zu den Kostenzielen in diesem Bereich: Die Regierung hatte sich ein Kostenziel von 2% gesetzt. Und wenn wir uns die Antworten zu den Fragen in der Finanzkommission betrachten, so stellen wir erfreulich fest: Im Jahr 2016 wurde das Kostenziel von 2% mehr als nur erreicht. Gemäss den Ausführungen, die uns die Regierung zugeschickt hat, haben sich die Kosten um 1,3% reduziert. Also die Kosten sind nicht um 2% gestiegen, wie es das Ziel war, sondern die Kosten sind um 1,3% gesunken. Und da frage ich mich schon und da möchte ich auch die Regierung fragen: Dann müssten ja in letzter Konsequenz auch effektiv die Kosten gesunken sein; wenn das Kostenziel minus 1,3% stimmt, dann müssten die Kosten auch gesunken sein. Ich weiss schon, Sie schreiben dann in den Antworten an die Finanzkommission: Es ist ohne Spital. Da würde mich natürlich interessieren: Wie sehen diese Kosten 2016 im Bereich der Kostenziele inklusive Spital aus? Auf Seite 17 im vorliegenden Bericht und Antrag sehen wir den Vergleich mit der Schweiz. Und da stellen wir wie jedes Jahr fest, dass wir hier im Spitzenfeld sind, leider natürlich im negativen Spitzenfeld. Und gerade der Vergleich gemäss Seite 17 mit unseren Nachbarn, Kanton St. Gallen oder Kanton Graubünden, zeigt doch auf, wir haben einfach höhere Kosten im Umfang von etwa 25%. Das ist natürlich wenig erfreulich. Dann das berühmt-berüchtigte Kuchendiagramm auf Seite 19. Das stört mich auch jedes Jahr. Ich wiederhole mich hier mitunter: Steter Tropfen höhlt den Stein. Mich stört einfach, dass man hier die Spitalkosten inklusive Medikamente präsentiert und dann aber bei anderen Leistungserbringern, konkret bei den Ärzten, sagt: Da machen wir ein Kuchendiagramm mit einem separaten Bereich für die Medikamente. Es dürfte hier drinnen jedem klar sein, dass in Spitälern regelmässig auch Medikamente verabreicht werden. Entsprechend müsste man im Sinne der Transparenz entweder bei allen die Medikamente dazurechnen oder bei allen die Medikamente separat ausweisen. Aber da wiederhole ich mich jedes Jahr. Der nächste Punkt, den ich kurz erwähnen möchte, ist die Seite 25. Es wird ja dann auch immer wieder die Solidarität angeprangert. Und wenn wir uns diese beiden Diagramme auf Seite 25 betrachten, denke ich mir, die Solidarität spielt sehr gut in unserem System. Ganz konkret sehen wir: 48,3% der versicherten Personen haben Kosten bis CHF 1'000 im Jahr. Und da sehen wir, ein grosser Teil hat sehr wenige Kosten, ein kleiner Teil hat sehr hohe Kosten - das kann es geben. Wie gesagt, das ist für mich der beste Beweis für die Solidarität in unserem System. Dann gibt es eine kleine Änderung. Die wurde bereits von mehreren Vorrednern erwähnt. Konkret geht es hier um die Spitalfinanzierung. Diese möchte die Regierung aufteilen. In der Summe bleibt der Betrag aus staatlicher Sicht im Prinzip bei CHF 33 Mio. Es gibt einfach eine Umverteilung. Die Krankenkassen erhalten nur noch CHF 29 Mio. und der Staat wird zusätzlich CHF 4 Mio. in die Spitalfinanzierung investieren. Ich denke mir, die Fragen, die gestellt wurden, sind sehr wichtig. Aber nach meinem Wissensstand ist es eben so: Sollte es eine Mengenkorrektur geben beim Landesspital, dann werden ja entsprechende Mehrfälle bei anderen Spitälern entstehen, und entsprechend wird der Staat dann eben diesen Betrag von CHF 4 Mio. nicht nur dem Landesspital geben dürfen, sondern eben in andere Spitäler transferieren müssen, in denen dann die entsprechenden Fälle resultieren werden. Das ist ja der Staatsbeitrag für das Jahr 2018, und uns ist ja allen bekannt, dass das Landesspital bereits im Jahr 2017 weniger Fälle hat. Dementsprechend müsste hier im Prinzip auch bereits ein positiver Effekt resultieren aus Sicht der Krankenkassen nach meinem Dafürhalten. Denn wie gesagt, der Staatsbeitrag an das Landesspital ist ja 23% und diese Fälle beim Landesspital werden zurückgehen. Dann noch zu den Äusserungen betreffend Tarmed. Da können Sie sich einmal die Homepage des Bundesamtes für Gesundheit betrachten - erstes Quartal 2017 -, dann werden Sie feststellen: Die Schweiz hat in dem relevanten Tarmed-Bereich eine Kostensteigerung von 4,8%, konkret bei den Ärzten; und bei uns ist das erste Quartal 2017 minus 4,7%. Ich weiss schon, diese quartalsweise Betrachtung ist sicherlich noch mit diversen Ungewissheiten behaftet, aber zumindest ein erster Eindruck wird hier vermittelt. Dann noch zum Schreiben des LKV: Er hätte ja gerne nach wie vor diese CHF 33 Mio. im System. Das kann ich leider nicht unterstützen. Im Prinzip würden wir uns ja alle freuen, wenn wir hier auch den Antrag der Freien Liste unterstützen könnten. Aber wir müssen einfach zusehen, wie wir das finanzieren. Wir haben in der laufenden Rechnung 2016 CHF 5 Mio. Plus gemacht, wenn wir hier CHF 4 Mio. zusätzlich investieren, dann sind wir noch bei plus CHF 1 Mio. Wenn wir CHF 10 Mio. zusätzlich investieren, dann sind wir bereits im Minus. Wir haben eine gute Wirtschaftslage und trotzdem in der laufenden Rechnung nur CHF 5 Mio. Gewinn. Ich frage mich halt, wie man das finanzieren will, wenn man nicht sofort wieder irgendwelche Sparpakete schnüren muss, und das wollen wir ja alle zusammen im Grundsatz nicht. Aber wie gesagt, ich wäre auch glücklich, wenn der Staatsbeitrag höher wäre. Aber wir müssen uns einfach vergegenwärtigen, wie wir das finanzieren möchten. Wie gesagt, der LKV führt ja dann aus, man könnte auch auf das monistische Spitalfinanzierungsmodell wechseln, und dann schreibt er aber selbst auch, ja, das würde dann natürlich eine Erhöhung des Staatsbeitrages bedeuten. Also konkret: Die Krankenkassen würden dann alles bezahlen an die Spitäler, dann bräuchten sie mehr Staatsbeitrag. Jetzt passiert genau das Gegenteil: Der Staat muss eben mehr bei dieser Spitalfinanzierung berappen. Entsprechend braucht er eben auch mehr Geld. Für mich ist eigentlich das Schreiben insofern nicht ganz verständlich. Wie gesagt, wenn wir das monistische System hätten, dann - sagt ja der LKV selbst auch - bräuchten eben die Krankenversicherer einen höheren Staatsbeitrag. Jetzt stellen wir das System genau umgekehrt um, sprich: Der Staat muss mehr finanzieren, also braucht halt der Staat diese CHF 4 Mio. mehr.Und wie gesagt, auch zu diesem Antrag des LKV: Das sehe ich einfach nicht. Wir müssen uns einfach vergegenwärtigen, wie wir das finanzieren wollen, diese CHF 4 Mio. Ich habe es bereits gesagt: Im Jahr 2016 hätten wir dann gerade noch CHF 1 Mio. Plus gehabt im Staatshaushalt. Wie gesagt, die Wirtschaftslage ist gut, die Steuereinnahmen florieren. Was wird passieren, wenn dem nicht mehr so ist? Wenn mir jemand sagen kann, wie wir das finanzieren, dann bin ich der Erste, der das gerne hier drinnen unterstützt. Sie sollten dann einfach auch Vorschläge bringen, die hier drinnen mehrheitsfähig sind. Persönlich könnte ich mir schon auch vorstellen, dass wir zumindest einmal zum Beispiel die Finanzzuweisungen in diesem Land begutachten, und dann würden wir mitunter auch entsprechende Finanzierungsquellen finden. Aber wie gesagt, für solche «Spässe» braucht es dann eben hier drinnen mindestens 13 Stimmen, ansonsten schafft man das dann halt leider nicht, wie es die Vergangenheit eindrücklich bewiesen hat. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Den Worten meines Vorredners Wendelin Lampert kann ich mich praktisch in allen Teilen nahtlos anschliessen. Der Bericht und Antrag der Regierung zum Staatsbeitrag an die OKP ist wie jedes Jahr ein Füllhorn an Informationen über die Geldflüsse im Gesundheitswesen, über die Mengen, über die Preise und - daraus letztlich resultierend - auch zu den Kosten. Herzlichen Dank an den Herrn Gesellschaftsminister. Ich habe zuletzt die Kosten erwähnt und wir haben halt weiterhin ein Kostenproblem. Das müssen wir ganz klar sehen. Wir haben das ganze Thema auch in der Finanzkommission diskutiert. Im Nachgang zu der Finanzkommissi-onssitzung hat der Gesellschaftsminister weitere Unterlagen geliefert. Und wenn man halt sieht, dass die Bruttoleistungen der OKP pro versicherte Person in der Schweiz im Durchschnitt letztes Jahr bei CHF 3'700 lag und es bei uns CHF 4'400 waren, dann sehen wir halt schon, dass wir weiterhin dieses Kostenproblem haben. Das Kostenproblem werden wir über die Mengen und über die Preise - da übernehme ich die Diktion des Herrn Gesellschaftsministers, nur über die Mengen und über die Preise können wir das regeln. Wir haben mit dem neuen KVG einen Anfang gemacht. Ich denke, dem neuen KVG muss man diesbezüglich eine Chance geben. Auch der Tarmed muss wirken können. Es geht dann auch noch um Themen wie den Taxpunktwert und so weiter. Ich bin der Meinung, das KVG, so wie es jetzt verabschiedet ist, wenngleich auch von einer knappen Bevölkerungsmehrheit, müssen wir wirken lassen. Wir haben ein Kostenproblem und dem Kostenproblem kommen wir nicht bei, indem wir einfach jetzt wieder den Staatsbeitrag an die OKP erhöhen. In diesem Sinne muss ich schon vorweg dem bevorstehenden Antrag der Freien Liste von meiner Seite aus eine Absage erteilen.
Der Bericht und Antrag der Regierung hat im Prinzip zwei Stossrichtungen: Das eine ist die Harmonisierung des Finanzierungsverhältnisses oder die Angleichung des Finanzierungsverhältnisses für das Spital Vaduz an übrige Vertragsspitäler. Das finde ich absolut in Ordnung, dem ist nichts Kritisches hinzuzufügen.Der zweite Teil ist die Reduktion des Staatsbeitrages an die OKP um CHF 4 Mio. auf CHF 29 Mio. und gleichzeitig die Erhöhung der Budgetposition in der laufenden Rechnung «Beiträge an Spitäler» um diese CHF 4 Mio. Für den Staat ist das im Moment kostenneutral. Es soll bei gleichbleibenden Mengen auch für den Prämienzahler prämienneutral sein. Das hat der Herr Regierungsrat Pedrazzini auch gegenüber der Finanzkommission bestätigt, obwohl es eine Tatsache ist, dass man hier aus Sicht des Versicherten von einem prämienwirksamen Topf in einen prämienunwirksamen Topf umverteilt. Als wir das Thema in der Finanzkommission diskutiert hatten, war die Stellungnahme des Krankenkassenverbandes noch ausstehend, der üblicherweise stramm auf Regierungslinie operiert. Nun ist diese Stellungnahme des Krankenkassenverbandes eingegangen. Der Krankenkassenverband befürchtet tatsächlich eine Auswirkung dieser Reduktion des Staatsbeitrages auf die künftige Prämienentwicklung. Ich kann dem Antrag der Regierung, den Staatsbeitrag von CHF 33 Mio. auf CHF 29 Mio. für das Jahr 2018 zu senken, nur dann zustimmen, wenn uns der Herr Gesellschaftsminister garantieren kann, dass auf 2018 keine Prämienerhöhungen stattfinden werden, die mit einem Staatsbeitrag von CHF 33 Mio. hätten vermieden werden können. Sollte uns der Herr Gesellschaftsminister das nicht zusagen, werde ich den Antrag meines Fraktionskollegen Mario Wohlwend unterstützen.Zuletzt noch etwas zum Thema Finanzierung: Ich glaube, mit diesen CHF 33 Mio. können wir auch über weitere Jahre gut leben. Da brauchen wir keine neuen Vorschläge, wie denn das bezahlt werden könnte. Neue Vorschläge bräuchten wir nur dann, wenn der Landtag dem Antrag der Freien Liste Folge leisten würde. Wir wissen, der Kollege Lampert hat es gesagt, wir haben CHF 5 Mio. vorwärts gemacht in der laufenden Rechnung. Das ist kein sattes Plus. Und wenn man sich anschaut, wo kommen diese Ertragsüberschüsse her, oder sogar hochgerechnet auf die Erfolgsrechnung, dann kommt sehr vieles aus den Ertragssteuern, sehr vieles kommt aus der Mehrwertsteuer. Das sind Steuereinnahmen, die von der Wirtschaftssituation, von der Kaufkraft und von der Investitionsfreude abhängen. Dafür braucht es einen brummenden Wirtschaftsmotor. Diesen haben wir im Moment. Aber der ist nicht garantiert. Zusätzlich haben wir Einnahmen aus den Finanzerträgen. Auch diese Einnahmen aus den Finanzerträgen, die garantiert uns niemand. Kein Jahr können wir mit dem rechnen. Insofern haben wir nach wie vor eine volatile Staatsrechnung, die wir nicht zum heutigen Zeitpunkt, nach den vielen Sparanstrengungen der letzten Jahre, schon wieder neu belasten sollten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich unterstütze den Vorschlag der Regierung, den Staatsbeitrag auf CHF 29 Mio. zu reduzieren. Ich bin zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bereit, diesen zu erhöhen, und werde deshalb auch dem Antrag der Freien Liste wie auch jenem des Abg. Kaufmann nicht zustimmen. Dies auch aus dem Grund, den der Abg. Wendelin Lampert schon ausgeführt hat. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Mir stellt sich nur eine Frage in Bezug auf Ausführungen im Bericht und Antrag auf der Seite 32. Herr Minister, Sie schreiben hier: «Für das Landesbudget ist die Umstellung neutral. Den Mehrausgaben unter dem Konto ‹Staatsbeitrag an Liechtensteinisches Landesspital› stehen Minderausgaben beim Konto ‹Staatsbeitrag Krankenkassen› gegenüber.» Und jetzt der Folgesatz: «Dies unter der Annahme, dass sich die Kosten für stationäre Aufenthalte am Landesspital in den nächsten Jahren ungefähr auf dem Niveau der vergangenen Jahre halten.» Es ist nun allseits bekannt, dass beim Landesspital in Zukunft nichts so sein wird wie in den vergangenen Jahren. Lässt sich Ihre Aussage, dass die Umstellung budgetneutral erfolgen soll, unter dieser Annahme trotzdem aufrechterhalten oder könnte sich aufgrund der Situation am Landesspital an dieser Aussage auf Seite 32 etwas ändern? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte nur noch eine Aussage des Abg. Lageder nicht unkommentiert lassen. Sie befürchten einen Kostenschub, bedingt durch die Einführung des Tarmed und die Einführung der Wahlfranchisen. Ich teile Ihre Befürchtungen nicht. Das ist zum heutigen Zeitpunkt auch absolut reine Spekulation, was Sie hier machen. Selbst wenn es so kommen würde, heisst das noch lange nicht zwingend, dass die Staatsbeiträge zu erhöhen wären. Es gibt auch noch andere Massnahmen, die dann in so einem Fall zu ergreifen wären. Und ich denke, wir sollten jetzt nicht wieder in das alte Muster zurückverfallen, Kostensteigerungen einfach durch erhöhte Staatsbeiträge vor dem Prämienzahler zu verstecken und reine Symptombekämpfung zu betreiben. Ich denke, wir sollten den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen und die Kostensteigerungen an ihrer Wurzel angehen. Und da bin ich auch einig mit dem Abg. Christoph Wenaweser, wenn er sagt, es ist jetzt auch einmal wichtig, die Wirkung der KVG-Revision abzuwarten, nämlich eben Tarmed, erhöhte Selbstbeteiligung, weitere Massnahmen. Ich denke, wir sollten uns zuerst anschauen, wie diese KVG-Revision jetzt wirklich wirkt, und dann über Massnahmen nachdenken, wenn sie denn notwendig sein sollten. Ich werde daher keinen der Erhöhungsanträge heute unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe grundsätzlich einige Sympathie für den Vorschlag, dass man den Aufteilungsschlüssel zwischen staatlicher Finanzierung und Finanzierung durch die Krankenkassen angleicht respektive gleich hat wie in der Schweiz. Das heisst, 55% bezahlt der Staat bei stationären Aufenthalten im Spital und 45% jeweils die Krankenkasse. Hier habe ich allerdings noch eine Frage, und zwar: Wir reden immer von den Vertragsspitälern, aber es gibt auch noch eine Reihe von Spitälern, mit denen Verträge bestehen, wo die Krankenkassen allerdings 100% der stationären Kosten bezahlen. Darunter fallen Spitäler, wie zum Beispiel die Schulthess Klinik oder die Klinik Hirslanden. Und wenn man schon eine Vergleichbarkeit und Transparenz herstellen will mit der Schweiz, und ich würde das stark befürworten, dann meine ich, dass man wirklich alle Spitäler miteinbeziehen sollte, also auch eine Klinik Hirslanden und eine Schulthess Klinik etc. Es gibt da einige Spitäler. Ich denke, das sind wahrscheinlich etwa gegen 20 Spitäler, mit denen Verträge bestehen. Von daher gesehen bin ich ein bisschen skeptisch, wenn man jetzt diese Änderung nur auf das Landesspital anwenden möchte. Ich bin auch nicht überzeugt, dass das kostenneutral ist für den Prämienzahler, denn es wurde ja schon verschiedentlich gesagt, dass die Fallzahlen sich geändert haben. Und wenn man das wirklich kostenneutral machen wollte, dann müssten wir eben auch den Blick in die Zukunft richten und dann dürften wir nicht von CHF 4 Mio. sprechen, sondern dann dürften wir maximal von CHF 3 Mio. sprechen. Sonst wird das nicht vollkommen neutral sein nach meiner Auffassung. Dann habe ich noch eine Anmerkung zum Votum des Kollegen Lampert: Ich befürworte auch seinen Vorschlag, dass man die Transparenz erhöht und eben auch bei den Spitälern die Medikamente separat ausweist. Das wäre im Moment alles. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe einige Fragen zu beantworten. Vorab möchte ich zusammenfassend für alle Fragen, die in die Richtung zielen, ist es prämienneutral oder nicht, Ausführungen machen zu den Mechanismen, die wir hier unterstellt haben. Wir haben offenbar leider in diesem Bericht und Antrag, obwohl er doch relativ detailliert ist, versäumt, noch detaillierter auf die Finanzierungsmechanismen und die Verschiebungen einzugehen. Ich versuche jetzt, da ich das mündlich machen muss, mit einfachen Mitteln das zu machen, weil man das normalerweise mit Grafiken und Kurven machen würde, und da wäre es dann einsichtiger. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Ich versuche es jetzt mit 500 Worten. Also stellen Sie sich vor, es gibt zwei Töpfe und die Welt bestehe nur aus den regionalen Anbietern. Es gibt einen Topf mit 55% Staatsbeitrag und den Topf mit 23% Staatsbeitrag. Im Topf mit 23% Staatsbeitrag befinden sich alle Patienten, die am Landesspital behandelt wurden - und mit «wurden» meine ich die Jahre 2014, 2015 und 2016, so wie wir das hier dargestellt haben. Also in den Jahren 2014, 2015 und 2016 wurde eine bestimmte Anzahl Personen am Liechtensteinischen Landesspital behandelt oder bestimmte Leistungen wurden eben erbracht im Frankenumfang. Jetzt bleiben wir aber bei der Anzahl Personen. Und jetzt unterstellen wir, dass diese Personen alle in den 55-Prozent-Topf wandern, und das macht dann eben diese CHF 4 Mio. Differenz aus zugunsten der Krankenkassen. Das sind Minderkosten für die Krankenkassen. Und jetzt kommt der Krankenkassenverband und zweifelt das an und sagt, nein, nein, das ist nicht so, oder einige hier haben es gesagt, dieses Jahr haben wir schon weniger Leute im Landesspital als letztes Jahr. Aber was passiert jetzt? Das heisst, ein Teil dieser CHF 4 Mio. Minderkosten fallen dieses Jahr schon an. Mit dem haben die Krankenkassen nicht gerechnet. Wohin geht das Geld? Das geht einfach in die Reserven. Also was der Abg. Erich Hasler in seinem Votum gerade vorhin bemerkt hat, dass er statt diesen CHF 4 Mio. nur CHF 3 Mio. nehmen würde, um auszukompensieren, ich kann die Zahlen im Detail jetzt nicht bestätigen, aber nehmen wir einmal an, die Grössenordnung stimme, dann wäre diese eine Million schon im Jahr 2017 zugunsten der Krankenkassen gefallen. Unter diesen Umständen würde es sich dennoch rechtfertigen, für das Jahr 2018 die vollen CHF 4 Mio. auszukompensieren. Das Problem liegt nämlich darin, dass das Jahr 2017 noch nicht abgeschlossen ist und wir gar nicht sagen können, was im Jahr 2017 passiert. Also nehmen wir die Jahre 2014, 2015 und 2016 her und übertragen ins Jahr 2018. Dass jetzt im Jahr 2017 schon einige Patienten vom Landesspital in Kliniken abgewandert sind, in denen der Staat 55% bezahlen muss statt 33%, das sehen wir schon, weil wir bei der Erstellung der mutmasslichen Rechnung beziehungsweise beim Nachrechnen unserer Budgets schon sehen, dass dieses Jahr mehr Geld nach Grabs fliessen wird als budgetiert. Wir sehen auch bei der Budgetierung 2018, dass wir mehr Geld für Grabs einsetzen müssen, als wir das früher gemacht haben. Also dieser Effekt dieser Verschiebung von Patienten vom Landesspital nach Grabs beispielsweise oder in andere Spitäler, bei denen 55% vom Staat bezahlt werden müssen, dieser Effekt geschieht nicht am 1.1.2018, wie man vielleicht missverständlicherweise aus diesem Bericht und Antrag schliessen könnte, sondern dieser Effekt hat schon im Jahr 2017 eingesetzt. Deshalb gibt es hier einen «windfall profit» für die Krankenkassen. Was werden die machen? Die werden es auf die Reserven schlagen und dann verbraucht sich das dann im Jahr darauf. Ich hoffe, diese Erklärungen waren einigermassen einleuchtend, sonst bitte ich Sie, nochmals nachzufragen, und ich versuche andere 500 Worte, um ein Bild, das eigentlich relativ einfach wäre, zu erklären.
Dann versuche ich, auf die Fragen der einzelnen Abgeordneten einzugehen. Der Abg. Thomas Lageder hat einen Kostenschub durch die Einführung von Tarmed postuliert. Ich weiss nicht, woher er die Informationen hat. Ich habe bisher noch keine. Das kann so sein, muss aber nicht. Aber ich möchte einfach sagen, falls dem so wäre, dann wäre es schon seltsam. Das hiesse dann, dass unsere Pro-Kopf-Kosten für Arztbesuche, die sowieso schon viel höher sind als in der Schweiz, noch viel höher würden. Dann müsste man dann aber schon arge Zweifel haben, was denn bei uns anders ist als über dem Rhein. Und dann hätten wir eben auch die Möglichkeit, dank dem Tarmed, zu untersuchen, woran es denn genau liegt, welche Tarifpositionen denn pro Kopf bei uns signifikant mehr abgerechnet werden als über dem Rhein.
Dann diese CHF 43 Mio., welche die Freie Liste fordert: Nun, das ist ein schönes Geschenk an die Prämienzahler. Es wäre schön, die Prämien sinken für alle, sehr erfreulich, wunderbar. Aber bitte bedenken Sie auch, wenn wir das machen, dann verfallen wir in dieselben Muster wie früher: Unangenehme Dinge wie Kostensteigerungen im Gesundheitswesen decken wir einfach zu durch höhere Staatsbeiträge und nehmen damit den Druck aus dem System, zu handeln. Das Wachstum in den Gesundheitskosten ist exponentiell, das heisst, was wir jetzt nicht an Wachstum verhindern, das wird uns doppelt und dreifach strafen - später. Deshalb ist es für mich ganz wichtig, dass wir den Druck hoch halten im System, dass man auf diese Gesundheitskosten eben achtet und sich nicht einfach ergibt. Indem man nämlich genügend Staatsgelder reinpumpt, geht der Druck weg; und dann denkt keiner mehr darüber nach, was man verbessern kann in Kostenhinsicht, sondern dann geht es nur noch darum, gut munter Geld auszugeben.
Der Abg. Günter Vogt hat die Frage gestellt, ob die Umstellung prämienneutral ist. Ich habe gesagt, ja, sie ist es. Den Mechanismus habe ich schon erklärt, nämlich dass dieses Jahr schon einiges geschehen ist oder geschehen wird. Ich bitte ihn noch zu erläutern, er hat gesagt, das KVG müsse dringend abgeändert werden. Allerdings bin ich nicht nachgekommen, wie er das gemeint hat, was denn genau abgeändert werden müsste. Der Abg. Mario Wohlwend hat den Rückgang der Fallzahlen am LLS angesprochen. Ja, das bestätige ich. Und eben, ich bestätige nochmals, dass dieses Jahr schon Verschiebungen stattfinden, die wir eben spüren werden. Wir werden dieses Jahr mehr Geld nach Grabs schicken, als wir geplant haben. Er hat die Reduktion des Staatsbeitrags über die letzten Jahre angesprochen. Ich möchte nochmals ganz kurz in Erinnerung rufen, wie das Setting vor vier Jahren war. Vor vier Jahren haben wir die Aufgabe bekommen, den Staatshaushalt zu sanieren. Eine der Sanierungsmassnahmen war eben die Reduktion der Subventionen an die Krankenkassen. Eben genau aus dem Gedanken heraus, dass die in den Jahren davor einfach viel zu hoch gelaufen sind, weil man damit immer diese Kostensteigerungen abgedeckt oder zugedeckt hat. Gleichzeitig hat der Landtag damals verlangt von mir oder von der Regierung allgemein, dass es eine Opfersymmetrie gäbe, nämlich nicht, dass diese ganze Reduktion des Staatsbeitrags einfach auf dem Buckel der Prämienzahler ausgefochten werden soll, sondern dass auch die Leistungserbringer ihren Beitrag zu leisten hätten. Wer aufmerksam Zeitung gelesen hat in den letzten vier Jahren, sieht, dass dort einiges gelaufen ist und mit entsprechendem Getöse begleitet wurde. Wir haben uns vorgenommen, die Preise in unserem System auf Schweizer Niveau zu bringen, das hiess konkret, die Tarife zu senken, das hiess eben auch, ziemliche Konflikte durchzufechten bis hin auch zur Einführung des Tarmed mit dem gleich hohen Taxpunktwert wie über dem Rhein. Ihnen sind die Auseinandersetzungen über das Jahresende oder kurz davor sicher noch in lebhafter Erinnerung.
Der Abg. Herbert Elkuch hat auch die LKV-Problematik angesprochen. Ich hoffe, ich konnte das erklären, wie das gemeint ist. Der Abg. Wendelin Lampert hat die Kostenziele angesprochen und auch gefragt: Was wäre denn gewesen mit den Spitälern? Sie sehen das auf der Seite 16, das sind die Totalkosten inklusive der Spitäler. Wir hatten 2016 im Vergleich zu 2015 eine Steigerung von 1,97%. Wir hatten seit 2013 insgesamt eine Steigerung der Bruttokosten von 3,96%, das sind durchgerechnet 1,3% pro Jahr. Wenn man auch noch berücksichtigt, dass unsere Versichertenzahl jährlich um rund 1% ansteigt, dann kann man daraus errechnen, dass die Pro-Kopf-Kosten nur in einem sehr sehr geringen Ausmass gewachsen sind. Das heisst, wir haben in diesen Jahren diese üblichen 4 bis 5% pro Jahr auf ein Niveau senken können, das sehr erfreulich ist. Aber jetzt wird es streng. Wie haben wir das gemacht? Wir haben das vor allem mit Tarifsenkungen gemacht. An den Mengen kann ich bis heute keine Besserung erkennen. Das waren nur Tarifsenkungen, das sind Einmaleffekte; und wenn wir an den Mengen nichts ändern können, dann wird die Wachstumskurve genau wieder die gleiche Steilheit einschlagen wie davor. Das heisst, Preise - an denen wir gearbeitet haben; für die Mengen haben wir Massnahmen in der KVG-Revision ergriffen. Aber diese Massnahmen müssen jetzt erst ihre Wirkung zeigen. Wenn diese Massnahmen ihre Wirkung nicht zeigen - wie der Abg. Lageder prophezeit, wovon ich nicht ausgehe, aber nehmen wir an, es wäre so -, dann müssen wir uns wieder neue Massnahmen einfallen lassen, weil sich einfach dem zu ergeben, wie es gewisse Leute in unserem Land propagieren und sagen, ja, ja, und den Rest soll halt der Staat dann zuschiessen, das ist für mich keine Lösung. Das können wir wahrscheinlich nie bezahlen.Der Abg. Christoph Wenaweser sieht den LKV stramm auf Regierungslinie. Ich möchte hier betonen, dass wir mit dem LKV ein sehr gutes Verhältnis pflegen. Aber das heisst nicht, dass wir uns seinen Argumenten kritiklos hingeben und er sich unseren Argumenten kritiklos hingibt. Es gibt Dinge, da sind wir einfach nicht einig. Aber das soll es geben unter erwachsenen Menschen und deshalb kann man trotzdem gut miteinander leben. Und eine Sache, in der wir uns eben nicht einig sind, ist die Interpretation dessen, was dieser Bericht und Antrag eben möchte. Der LKV möchte auf Vorrat CHF 4 Mio. haben, die Kostensteigerungen in den letzten Jahren, ich habe es gesagt, waren so circa eins-Komma-irgendwas Prozent pro Jahr insgesamt und nicht pro Kopf. Der LKV möchte jetzt eine Steigerung um 12% des Staatsbeitrags. Aber was passiert dann? Das ist ein Einmaleffekt, der wird die Prämien für das Jahr 2018 günstig beeinflussen, das ist schön. Aber was passiert auf das Jahr 2019? Für das hilft das nichts. Dieses Auf-Vorrat-Geld-Holen ist kein guter und vernünftiger Effekt, weil man das nicht auf Vorrat kann. Und deshalb bin ich nicht einverstanden mit der Ansicht des LKV und bin vehement der Ansicht, dass wir bei CHF 29 Mio. bleiben sollen, und ich hoffe, dass meine Ausführungen, die Jahre 2014, 2015, 2016 mit dem Jahr 2018 zu vergleichen, verständlich waren, und das unter der Annahme, dass keine Mengenausweitung stattfindet (die findet leider statt). Aber unter der Ausklammerung der Mengenausweitung ist das prämienneutral, weil wir genau wissen, wie viel Geld 2014, 2015, 2016 ins Landesspital geflossen ist, mit 23% damals, und wie viel Geld wir für dieselben Patienten - das sind nicht dieselben Personen, aber dieselbe Anzahl Patienten - aufwenden müssen, wenn sie in den 55-Prozent-Topf fallen - egal, ob sie beim Landesspital bleiben oder in ein anderes Spital eben gehen, wo die 55% bezahlt werden. Der Abg. Alexander Batliner hat mich gefragt nach einer Formulierung auf der Seite 32. Diese Formulierung ist leider missverständlich. Die müsste richtigerweise heissen, also dieser Satz aus dem Bericht und Antrag: «Dies unter der Annahme, dass die Kosten für stationäre Aufenthalte im Landesspital in den nächsten Jahren ungefähr auf dem Niveau der vergangenen Jahre bleiben.» So wie die Sätze hier stehen, ist das korrekt. Aber wenn man eben sagt, dass die Annahme, dass die Kosten im Landesspital auf der gleichen Höhe bleiben, nicht stimmt, dann muss der Satz davor folgendermassen lauten: «Den Mehrausgaben unter den Konti ‹Staatsbeiträge an das Liechtensteinische Landesspital› und ‹Beiträge an ausländische Spitäler› stehen Minderausgaben beim Konto ‹Staatsbeitrag Krankenkassen› gegenüber.» Also man muss dann die beiden Konti nehmen: die Staatsbeiträge an die ausländischen Spitäler und an das Landesspital. Wie ich schon gesagt habe, weil schon dieses Jahr ein gewisser Teil nach beispielsweise Grabs fliesst. Der Abg. Erich Hasler hat dann nachher noch angeregt, ob man nicht alle Vertragsspitäler mit 100% umstellen soll auf 55%, 45%. Ja, das könnte man machen, das wären, über den Daumen gepeilt, nochmals etwa CHF 9 Mio., die wir in ähnlicher Art und Weise verschieben müssten. Das nur einfach, damit Sie den Eindruck bekommen. Wollen wir das machen? Ja, gerne würde ich das machen, aber ich fange jetzt einmal mit dem häufigen Spital an, nämlich mit dem Landesspital, das uns, sagen wir, am nächsten liegt. Bei den anderen müssen wir auch schauen, wohin die Schweiz geht. In der Schweiz wird ja, wie Ihnen bekannt ist, die sogenannte monistische Spitalfinanzierung auch heftig diskutiert. Es geht dort auch darum, dass die Kantone nicht mehr einfach 55% der Rechnungen bezahlen, sondern das in eine Art Fonds einbezahlt wird und in irgendeiner vernünftigen Art und Weise auf die Krankenkassen umgelegt wird. Diese Arbeiten stehen nach meiner Beobachtung noch sehr am Anfang und ich erwarte jetzt nicht, dass die Schweizer jetzt schon in den nächsten ein, zwei Jahren die Finanzierung umstellen. Ich hoffe, damit die Fragen beantwortet zu haben, und wenn ich irgendetwas vergessen habe, dann bitte ich Sie, mich darauf aufmerksam zu machen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungsrat, für Ihre Beantwortung meiner Fragen. Sie haben mir die Antwort gegeben, dass die Umstellung für die Prämienzahler kostenneutral sein wird. Sie haben dann die Folgefrage gestellt, wieso ich denn der Meinung bin, dass das KVG dringend abgeändert werden sollte. Ich werde das ein bisschen ausführlicher beantworten wie Ihre Antwort an die Kleine Anfrage von Wendelin Lampert am 4. Mai - die lautete: Ja. Und die Frage war: Ist die Regierung nicht auch der Ansicht oder der Meinung, dass das KVG dringend abgeändert werden muss, damit Ende dieses Jahres nicht der gleiche Zustand wie Anfang dieses Jahres eintreten wird? Ihre Antwort war: Ja. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Danke Ihnen, Herr Gesellschaftsminister. Ihre Ausführungen waren sehr, sehr wertvoll. Sie sprachen, es werden die Jahre 2014, 2015, 2016 auf das Jahr 2018 übertragen und das Jahr 2017 steht dann irgendwo dazwischen, und Sie sprachen von einem «windfall profit», der da anfallen könnte für die Krankenkassen. Ich gehe davon aus, wenn die Krankenkassen und wir alle nicht noch von irgendwelchen ausserordentlichen Ereignissen getroffen werden - Epidemien oder Pandemien oder was auch immer -, werden die heutigen Reserven der Krankenkassen wahrscheinlich nicht stark schrumpfen. Wir wissen, die Krankenkassen haben über CHF 60 Mio. auf der hohen Kante. Je nach Optik des Betrachters ist das viel oder wenig. Die Krankenkassen sagen eher, es ist wenig. Andernorts würde man meinen, es ist doch einiges. Mit dem «windfall profit» aus dem Jahr 2017 würden ja diese Reserven voraussichtlich noch weiter geäufnet. Besteht für die Regierung eigentlich irgendwo im Prozess der Prämienfestlegung ein Interventionsmechanismus? Können Sie von der Regierung aus Prämienerhöhungen genehmigen oder ablehnen? Das wäre für mich noch wichtig zu wissen.Und dann noch einmal zum Thema «die Mengen und Preise beeinflussen die Kosten»: Ein Teil der Preise ist auch der Taxpunktwert, der noch mit der Ärztekammer ausgehandelt werden sollte. Meines Wissens ist das noch nicht endgültig erfolgt. Wie ist da der Stand der Dinge?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Zuerst gerade zum weiteren Handlungsbedarf im Bereich des KVG. Kurz nachdem die Kleine Anfrage beantwortet wurde, hatte dann die Regierung den entsprechenden Vernehmlassungsbericht lanciert. Ich denke mir, die Vernehmlassungsfrist läuft bis circa Mitte Juni. Leider beinhaltet der Vernehmlassungsbericht nur zwei zentrale Punkte, der dritte fehlt, konkret diese Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer. Aber mit diesem Thema werden wir uns dann sicherlich im Herbst ausführlichst befassen dürfen. Denn der Handlungsbedarf ist nach meinem Dafürhalten nach wie vor akut und wir werden umgehend handeln müssen, damit wir verhindern, dass wir Ende Jahr das gleiche Debakel haben wie Ende letzten Jahres.
Dann zu diesem Spezialjahr 2017: Ich denke mir, der Herr Gesellschaftsminister hat das treffend ausgeführt. Dieser Bericht und Antrag gilt ja für die Kosten für das Jahr 2018. Und im Jahr 2017 wird es eben anders sein. Der LKV, die Krankenkassen, werden diese CHF 33 Mio. erhalten und zusätzlich werden die Krankenkassen eben von den geringeren Fällen im Landesspital profitieren. Denn im Landesspital müssen Sie ja 77% bezahlen, und wenn es weniger Fälle gibt, müssen Sie für weniger Fälle auch entsprechend weniger bezahlen. Entsprechend werden diese Fälle aber zum Beispiel in Grabs resultieren, und da bezahlt dann eben der Staat mehr. Also im Jahr 2017 haben die Krankenkassen diese CHF 33 Mio. und der Staat wird zusätzlich, wie es der Herr Gesellschaftsminister bereits ausgeführt hat, diese zusätzlichen Fälle finanzieren müssen. Das müsste zumindest einen Einmaleffekt geben, der positiv sein wird auf die Rechnungen der Krankenkassen. Mitunter hat es auch einen Einfluss auf die Prämien, das wäre ja schön. Für das Jahr 2018, denke ich mir, sind die Argumente ausgetauscht. Der Herr Gesellschaftsminister hat ausgeführt, ja, es geht eben nicht nur um diese CHF 4 Mio. an das Landesspital, es geht eben um CHF 4 Mio. auch an ausländische Spitäler. Wir wissen heute nicht, wo diese Fälle entstehen werden. Aber bei der Annahme, dass es kein Mengenwachstum gibt, wird diese Verschiebung für den Prämienzahler kostenneutral sein. Und das ist für mich auch entscheidend, denn es ist keine Reduktion, es ist nur eine Verschiebung. Im Endeffekt bleiben in diesem Topf CHF 33 Mio., CHF 29 Mio. gehen an die Krankenkassen, CHF 4 Mio. wird der Staat zusätzlich an diese Spitäler bezahlen. Das ist sehr wichtig. Das ist mir persönlich auch ein Anliegen und deshalb unterstütze ich auch den Antrag der Regierung. Wie gesagt, für mich ist die Prämisse klar gegeben, es wird kostenneutral sein für den Prämienzahler, sofern es keine Mengenausweitungen gibt - und das wissen wir alle nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe noch einmal eine Bemerkung zur Kostenneutralität. So wie ich Sie verstanden habe, Herr Gesellschaftsminister, ist auf jeden Fall Kostenneutralität gegeben: Wenn wir die Jahre 2017 und 2018 zusammenrechnen, dann ist sie vorhanden. Wenn wir dann weiter in die Zukunft schauen und die Fallzahlen dann möglicherweise beim Landesspital deutlich niedriger sind, als sie im Jahr 2015 waren, dann ist wahrscheinlich die Kostenneutralität eben doch nicht mehr gegeben. Es wird immer wieder betont, dass wir ja im Unterschied zur Schweiz eben auch noch staatliche Subventionierungen der Krankenkassen haben, das stimmt. Auf der anderen Seite haben Sie jetzt auch sehr schön gesagt, dass die Krankenkassen bei diversen Spitälern 100% der Kosten tragen müssen. Sie haben CHF 10 Mio. erwähnt. Von daher gesehen, wenn man das gegenrechnet, dann haben wir doch wieder eine gewisse Relativierung, dann haben wir da noch eine Nettosubventionierung. Wenn wir rein die Vergleichbarkeit der Prämien anschauen, dann verinngert sich diese auf jeden Fall etwas. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Christoph Wenaweser hat mir ein weitreichendes Stichwort gegeben, nämlich die Reservensituation. Ich möchte es nicht versäumen, hierzu auch noch ein paar Ausführungen zu machen. Die Reserven per Ende letzten Jahres belaufen sich auf über CHF 60 Mio. - CHF 66 Mio., wenn ich es richtig im Kopf habe. Jetzt kann man sagen: Das ist ja exorbitant. Auf der anderen Seite muss ich sagen, als Gesundheitsminister freut es mich, wenn wir stabile Krankenkassen haben, weil das in Wirklichkeit etwa viereinhalb Monate Vorrat sind. Bei der AHV haben wir elf Jahre und freuen uns, dass wir eine gute AHV haben, und hier ist es auch erfreulich. Es sind viereinhalb Monate Reserven, die die Krankenkassen haben. Unter dieser Betrachtung findet man das nicht exorbitant. Es sind 39% der Jahresausgaben, wenn wir die CHF 66 Mio. teilen durch die CHF 170,6 Mio., die wir auf Seite 16 im Bericht und Antrag sehen. Nun, so weit zum Erfreulichen.
Und jetzt zum Unerfreulichen: Wenn man dieses Niveau halten möchte - nehmen wir 40% an oder runden wir einmal -, dann müssten wir für jeden Franken Kostensteigerung CHF 1,40 Prämiensteigerung haben, um das Niveau zu halten. Und das ist eben die Krux der Reserven. Deshalb muss man die Reserven irgendwo in einem Korridor einstellen, wo man sagt, es muss eine Untergrenze geben, wo man sagt, die Kassen sind sicher und sie fallen nicht um, wenn der Wind etwas stärker weht. Auf der anderen Seite haben die Reserven eben auch eine prämientreibende Wirkung: Wenn man 30% eines Jahresumsatzes immer in Reserve halten will und der Umsatz steigt um einen Franken, dann muss man CHF 1,30 investieren, um das auszugleichen. Das ist eben die Krux.
Sie haben nach den Interventionsmechanismen gefragt. Die Prämien müssen grundsätzlich genehmigt werden. Dazu gibt es einige Kriterien. Das heisst, sie müssen kostendeckend sein, sie müssen eine finanzielle Sicherheit haben, das heisst, die Mindestreserven müssen erhalten bleiben, und sie müssen zum Beispiel weitere Bestimmungen - wie zum Beispiel den Maximalrabatt bei Wahlfranchisen und so weiter - einhalten. «Kostendeckend», das impliziert, dass es irgendwann nicht zu viel sein darf, das heisst, wir werden dort schon genauer hinschauen, jetzt, wo die Reserven doch stärken angewachsen sind. Jetzt kann man sagen: Wieso sind die Reserven angewachsen in den letzten Jahren? Ich habe vorhin erklärt, dass wir ein durchschnittliches jährliches Wachstum seit 2013 von 1,3% in den Bruttoleistungen hatten, das ist sehr wenig. Die Krankenkassen haben stets, auf dem Vorsichtsprinzip agierend, mit mehr gerechnet. Also in den letzten Jahren, sagen wir, ist es uns gelungen, das Wachstum tiefer zu halten, als es die Krankenkassen vermutet haben, und deshalb sind die Reserven weiter angestiegen. Beim Reservenabbau muss man aber vorsichtig sein. Man kann sie nur einmal verjubeln. Das heisst, wenn man die Reserven für eine Prämiendämpfung - nehmen wir an, für das nächste Jahr - verbrauchen würde, sagen wir eine Hausnummer, nehmen wir an, wir nehmen CHF 10 Mio. aus den Reserven, um die Prämien nächstes Jahr geringer zu halten, dann müssten wir das übernächste Jahr wieder CHF 10 Mio. herausnehmen, um auf dem gleichen Niveau zu bleiben. Das heisst, das ist die Krux, wenn man einmal anfängt abzubauen, muss man eine konstante Abbaurate über längere Zeit einschlagen und dann kann es ziemlich bald einmal gefährlich werden. Die Untergrenze der Reserven ist 15%. Schlauerweise setzt sich eine Krankenkasse deutlich darüber, weil wenn es unerwartete Steigerungen gibt von deutlich über 10% der Kosten, was auch schon vorgekommen ist, dann fährt man sofort auf dem Zahnfleisch und dann kommt das Amt und interveniert. Also bemüht sich eine Krankenkasse, genügend «Fleisch» zu haben, damit es nicht gleich problematisch wird. Aber dennoch: Wir werden diese Sache dieses Jahr anschauen, weil sich die Krankenkassen jetzt mehrmals hintereinander verschätzt haben - auf die vorsichtige Seite, muss man positiverweise sagen -, was die Kostensteigerungen anbelangt. Allerdings gibt es keine Garantie, überhaupt keine, dass die Kostensteigerungen der kommenden Jahre sich ebenfalls auf diesem niedrigen Niveau der letzten Jahre bewegen werden, eben genau, weil wir wissen, dass wir diese Kostensteigerungen durch Einmaleffekte bei den Tarifen erkauft haben. Und beim Mengenwachstum spüre ich noch nichts. Das ist das Problem. In diesem Sinne bin ich zusammenfassend froh als Gesundheitsminister, dass wir über stabile Krankenkassen verfügen in diesem Land und dass da nicht eine sehr grosse Gefahr besteht, dass wir, wie es früher auch schon einmal vorgekommen ist, als Staat eingreifen müssen, um eine Krankenkasse, die ins Trudeln geraten ist, zu stützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns den Anträgen zuwenden. Wir haben bezüglich des Staatsbeitrages an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2018 drei Anträge vorliegen. Ich darf Sie daran erinnern, dass es durchaus möglich ist, falls ein favorisierter Antrag keine Mehrheit findet, in der Folge einem anderen Antrag zuzustimmen. Schlussendlich brauchen wir eine Lösung und wollen nicht mit CHF 0 bewilligtem Staatsbeitrag dastehen.
Der Regierungsantrag lautet auf einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 29 Mio. Der Antrag der Freien Liste lautet auf einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 43 Mio. und der Antrag des Abg. Mario Wohlwend lautet auf einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 33 Mio. Wir werden zuerst über den Antrag der Freien Liste abstimmen, der sich am weitesten vom Regierungsvorschlag entfernt, nämlich den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Bemessungsjahr 2018 auf CHF 43 Mio. festzulegen. Gibt es hierzu noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag der Freien Liste zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag erhielt drei 3 Stimmen und wir haben somit nicht zugestimmt. Wir werden nun über den Antrag des Abg. Mario Wohlwend abstimmen, nämlich den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2018 auf CHF 33 Mio. festzulegen. Gibt es hierzu noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Mario Wohlwend zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag erhielt 8 Stimmen und wir haben somit nicht zugestimmt. Wir kommen somit zum Antrag der Regierung. Sie beantragt, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Bemessungsjahr 2018 auf CHF 29 Mio. festzulegen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag erhielt 25 Stimmen. Damit ist dem Antrag der Regierung einhellig entsprochen worden und wir haben Traktandum 7 abgeschlossen. Wir machen jetzt eine Pause von 20 Minuten, bevor wir uns zu einem sehr umfangreichen Traktandum begeben. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:15 bis 10:45 Uhr).
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