Postulat «Familienförderung - Erhöhung der Kinderzulagen und Ausdehnung der Blockzeiten» der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Eugen Nägele und Daniel Seger vom 2. Mai 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 3: Postulat «Familienförderung - Erhöhung der Kinderzulagen und Ausdehnung der Blockzeiten», Postulat der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Eugen Nägele und Daniel Seger vom 2. Mai 2017. Wird seitens der Postulanten das Wort gewünscht?Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es freut mich, dass ich Ihnen das Postulat «Familienförderung - Erhöhung der Kinderzulagen und Ausdehnung der Blockzeiten» näherbringen darf. Gestützt auf Art. 44 der Geschäftsordnung des Landtags vom 19. Dezember 2012, Landesgesetzblatt 2013 Nr. 9, reichten Abgeordnete der FBP-Fraktion das gegenständliche Postulat ein und stellen den Antrag, der Landtag wolle wie folgt beschliessen: «Die Regierung wird eingeladen, die Finanzierbarkeit einer Erhöhung der Kinderzulagen aus der Familienausgleichskasse (FAK) für alle Familien zu prüfen. Hierbei möge dargelegt werden, wie sich eine Erhöhung prospektiv auf den Fonds auswirken würde beziehungsweise welche Erhöhung für den Fonds tragbar wäre. Explizit möge auch die Möglichkeit geprüft werden, diesen zusätzlichen Anteil - an Stelle eines monatlichen Bezugs über den gesamten Bezugszeitraum - wahlweise in den ersten Lebensjahren des Kindes in Form eines höheren Betrags zur Verfügung zu stellen, so dass alle Kinder im Total über die gesamte Anspruchsdauer gleich behandelt werden. Zudem wird die Regierung eingeladen, in gleichem Zusammenhang eine Indexierung der Kinder- und Geburtszulage für im Ausland lebende Kinder auf Konformität mit staatsvertraglichen Regelungen hin zu prüfen. Des Weiteren wird die Regierung eingeladen, eine landesweite Verlängerung der Blockzeiten an unseren Kindergärten und Primarschulen auf finanzielle sowie organisatorische Aspekte hin zu überprüfen. Die Blockzeiten sollen so gestaltet werden, dass eine Teilzeittätigkeit am Vormittag in einem Pensum von 50% ohne zusätzliche Kinderbetreuung möglich ist. Konkret wolle hierbei als Ansatzpunkt eine Blockzeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr für sämtliche Schultage als Berechnungs- beziehungsweise Prüfungsgrundlage dienen.» Dies zum exakten Wortlaut des Beschlussantrages. Zur Erhöhung der Kinderzulagen: Bei der Familienausgleichskasse FAK handelt es sich um eine durch die Arbeitgeber mittels Lohnprozenten finanzierte Einrichtung, welche dem wirtschaftlichen Schutz der Familie dient. Die Gelder aus der FAK gehören unbestritten somit unseren Familien. In den letzten zehn Jahresabschlüssen verzeichnete der von der AHF-IV-FAK-Anstalt geführte Fonds Einnahmenüberhänge. Es darf hierbei auch auf den in Traktandum 12 zu behandelnden Geschäftsbericht der AHV-IV-FAK-Anstalt verwiesen werden. Der Fonds verzeichnete gemäss der Betriebsrechnung 2016 einen Einnahmenüberhang von circa CHF 5,1 Mio., sprich CHF 5,1 Mio. mehr Beiträge als Zahlungen an unsere Familien. Hinzu kommt dann noch das Anlageergebnis von etwas CHF 4 Mio. im Jahr 2016. Das Fondsvolumen betrug per Ende 2016 über CHF 164 Mio. Gesetzlich wird eine Fondshöhe von einer Jahresausgabe verlangt, sodass sich ein Überschuss von deutlich über CHF 100 Mio. angehäuft hat. Die Regierung wird bei Überweisung des Postulates eingeladen zu prüfen, wie dieser Einnahmenüberhang verwendet und dieser Überschuss in einer Art abgebaut werden kann, dass er den Familien direkt zugutekommt. Grundsätzlich würde es die finanzielle Situation der FAK erlauben, die Beiträge zu senken. Die Unterzeichnenden möchten diese Option jedoch nicht verfolgen, zumal bereits im Jahr 2012 eine Senkung um 0,2 Beitragsprozente vorgenommen wurde. Stattdessen sollen die überschüssigen Gelder direkt den Familien zugutekommen, indem die Kinderzulage erhöht wird. Eine Erhöhung der Kinderzulage, verbunden mit einer Wahlmöglichkeit des Auszahlungsmodus, stärkt die Wahlmöglichkeit zwischen den einzelnen Familienmodellen, da kein bestimmtes Modell bevorzugt oder propagiert wird. Familien mit klassischer Rollenaufteilung werden genauso unterstützt und entlastet wie Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind. Notwendig ist nach Meinung der Unterzeichnenden eine Familienpolitik, die Eltern und Kinder in jeder Lebenslage nachhaltig unterstützt. Im Zuge einer Erhöhung der Kinderzulage soll speziell die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, diesen zusätzlichen Anteil - und das ist wichtig, es geht um einen zusätzlichen Anteil, dies wurde teilweise missverstanden - wahlweise in den ersten Lebensjahren des Kindes zur Verfügung zu stellen. Durch diese Massnahme liesse sich ein Elternurlaub oder eine Erwerbstätigkeit in einem kleinen Teilzeitpensum speziell im ersten und wichtigen Lebensjahr des Kindes besser ermöglichen. Damit kann dem Wunsch vieler Mütter, aber auch der Väter entgegengekommen werden, gerade im ersten Lebensjahr besonders viel Zeit mit dem Kind zu verbringen und trotzdem im Erwerbsleben zu bleiben. Im Bezug auf die Indexierung: Aktuell machen sich die EU-Mitgliedstaaten Deutschland und speziell Österreich für eine Indexierung der Kinderzulagen nach dem Wohnort der Kinder stark. Wir sind der Ansicht, dass eine Indexierung des Betrages anhand der Lebenshaltungskosten des Wohnortes der Kinder geprüft werden sollte. Aufgrund der geltenden EU-Sozialgesetzgebung bestehen unterschiedliche Ansichten über eine Realisierbarkeit eines derartigen Vorhabens. Es ist uns wichtig, dass diese Frage zeitgleich mit der Frage in Bezug auf eine Erhöhung der Kinderzulagen diskutiert werden kann. Die Regierung wird daher eingeladen, grundsätzlich zu prüfen, ob einer Indexierung staatsvertragliche Regelungen entgegenstehen.Zur Verlängerung der Eingangs- und Ausgangszeiten: Wie wir wissen, verfügen unsere Kindergärten und Primarschulen über eine beachtliche Infrastruktur. Diese gilt es zu nutzen. Eine Verlängerung der Eingangs- und Ausgangszeiten, wodurch eine Betreuung von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr garantiert ist, gibt Familien mehr Flexibilität in der Wochenplanung und entlastet Eltern, welche auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Die heutige Situation, in der mit den normalen Betriebszeiten der Schulen es nur mit dem Beizug zusätzlicher Kinderbetreuung möglich wird, ein 50-Prozent-Arbeitspensum am Vormittag wahrzunehmen, ist für viele Familien äusserst unbefriedigend und mit unnötigen Umtrieben verbunden. Durch die Verlängerung der Eingangs- und Ausgangszeiten könnten unter Umständen zusätzliche Kosten entstehen. Diese sollen ermittelt und dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Es sei betont, dass für die Zeit zwischen dem Unterrichtsende von heute normalerweise 11:30 Uhr und der Ausgangszeit die Anwesenheit der Kinder freiwillig sein soll. Die Betreuung in dieser Zeit soll gewährleistet sein, sofern die Eltern dies wünschen. Die Eltern können also weiterhin selbst entscheiden, ob sich ihr Kind nach dem Unterrichtsende auf den Heimweg macht oder das Angebot der Betreuung in der Schule wahrnimmt. Ziel der Politik muss es sein, durch die Verbesserung der genannten Rahmenbedingungen allen Eltern und Familien mehr Wahlfreiheit zu geben und ihr Familienleben in jeder Lebensphase der Kinder so zu gestalten, wie es für sie optimal ist. Eine Erhöhung der Kinderzulagen und die angedachte Verlängerung der Eingangs- und Ausgangzeiten sind im Sinne der Familienförderung nicht isoliert zu sehen, sondern sie sind Teil der gesamten familienpolitischen Massnahmen. Dazu gehören die bereits bestehenden Familienförderungen, wie zum Beispiel die Geburtszulagen, steuerliche Erleichterungen oder die bestehenden Subventionen für ausserhäusliche Kinderbetreuung, Tagesstrukturen und Tagesschulen. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen geht es um die konkrete Prüfung ergänzender Massnahmen, welche eine echte Wahlfreiheit für Familien in der heutigen Lebenswirklichkeit schaffen. Wir gehen davon aus, dass allen Abgeordneten eine Stärkung unserer Familien wichtig ist. Mit dem gegenständlichen Postulat möchten wir sicherstellen, dass wir an diesem wichtigen Thema im Sinne unserer Familien dranbleiben. Ich bin persönlich überzeugt, dass ohne rasch in Angriff genommene Massnahmen auch diese Legislatur ohne eine Verbesserung im Sinne unserer Familien verstreichen dürfte. Um möglichst sicherzustellen, dass in dieser Legislatur Verbesserungen erfolgen, schlagen wir wie ausgeführt erste konkrete Massnahmen zur Prüfung vor. Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Das Postulat zur Familienförderung ist inhaltlich aus meiner Sicht unbestritten, da alle drei Anliegen insbesondere im Abstimmungskampf über die Initiative «Familie und Beruf» der Wirtschaftskammer thematisiert und diskutiert worden sind. Bis auf den Punkt, dass die Finanzierbarkeit einer Erhöhung der Kinderzulagen für alle Familien zu überprüfen ist, sind deshalb auch alle Überprüfungsaufträge an die Regierung im Koalitionsvertrag enthalten. Konkretisierungen dieser familienpolitischen Agenden sind schliesslich in Bälde im Regierungsprogramm zu erwarten. Doch damit nicht genug: Zwei Arbeitsgruppen arbeiten bereits an der Weiterentwicklung von familienfördernden Massnahmen. Zudem hat Familienminister Pedrazzini im «Volksblatt» vom 12. Mai dieses Jahres verlautbart, dass er die im Postulat enthaltenen Fragestellungen in die Arbeitsgruppen einfliessen lasse. Die Postulanten müssen sich deshalb die Frage nach dem Mehrwert ihres Postulats gefallen lassen. Befürchten sie, dass diese Anliegen nicht oder nicht rasch genug bearbeitet werden? Oder sollen die laufenden Bestrebungen einfach noch parlamentarischen Sukkurs erhalten? Immerhin könnte die Regierung die Diskussion, die der Landtag nach einer Überweisung im Rahmen der Postulatsbeantwortung führen würde, als Wegweiser für eine konkrete Gesetzesvorlage nutzen. Deshalb seien die Fragen an den Familienminister Pedrazzini erlaubt: Kommt Ihnen das Postulat im Sinne eines Mehrwerts gelegen? Gibt es dadurch einen erheblichen Zusatzaufwand? Oder würden Sie das Postulat sozusagen in einem Wisch mit den sowieso schon laufenden Arbeiten erledigen? Das Postulat könnte in diesem Fall zeitgleich mit einem Bericht und Antrag an den Landtag behandelt und abgeschrieben werden. Nun aber zu den einzelnen Punkten des Postulats, zu denen sich kürzlich auch der Vorstand des Frauennetzes mit Schreiben vom 30. Mai 2017 an die Landtagsabgeordneten detailliert geäussert hat. Herzlichen Dank für die Überlegungen. Zu Punkt 1 - Erhöhung und Flexibilisierung des Kindergelds: Eine Überprüfung der Erhöhung der Kinderzulagen und des flexiblen Bezugs macht sicher Sinn. Die FAK ist gut gefüllt und soll den Familien als wirtschaftlicher Schutz direkt zugutekommen. Das Mehr an Kindergeld bekommen alle Familien, ungeachtet ihres gewählten Familienmodells. Dies kann in bestimmten Konstellationen die Wahlmöglichkeit stärken. Allerdings bekommen auch Familien dieses Geld, die bereits heute nicht auf diesen wirtschaftlichen Schutz angewiesen sind. Andere Familien wiederum, die wirtschaftlich in sehr engen Verhältnissen leben, sind nach wie vor auf einen Zweitverdienst und damit auf bezahlbare ausserhäusliche Kinderbetreuung angewiesen. Diese Giesskanne, die auch wirtschaftlich starke Familien tränkt, obwohl sie es sicherlich nie fordern würden, ist zu bedenken. Auch wenn die Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Zusatzaufwand bedeutet, insbesondere im Hinblick auf die Bezugsberechtigten im Ausland, so sind die potenziellen Einsparungen gegenzurechnen. Dies ist vor allem auch im Zusammenhang mit der Überprüfung der Indexierung des Kindergeldes und der Geburtszulage für im Ausland lebende Kinder zu sehen. Eine Überprüfung der Abkehr vom Giesskannenprinzip müsste meines Erachtens ins Postulat eingeschlossen werden. Was die Flexibilisierung der Auszahlung des Kindergeldes betrifft, so stehe ich diesem Anliegen positiv gegenüber. Gerade junge Familien, die in der Phase der Familiengründung und gleichzeitig in der Lohnspirale noch nicht oben angelangt sind, können von einem Vorbezug profitieren. Allerdings stellen sich hier konkrete Umsetzungsfragen. Was passiert, wenn eine Familie in den ersten Lebensjahren des Kindes den grösstmöglichen monatlichen Auszahlungsbetrag wählt, danach aber weiterhin auf eben diesen wirtschaftlichen Schutz angewiesen wäre, aber nur noch einen Mindestbetrag an Kindergeld bekommt? Mit zunehmendem Alter der Kinder nehmen insbesondere die Ausbildungs- und Unterhaltskosten zu. Ich gehe davon aus, dass es dann zu einer Verlagerung zur Sozialhilfe kommen würde. Oder was passiert, wenn ein Kind stirbt, nachdem die maximalen Kindergeldbezüge erfolgt sind und in Zukunft weniger Geld fliessen würde? Gäbe es dann Rückforderungsansprüche des Staates gegenüber dieser Familie? Ich bin mir bewusst, das ist keine populäre Frage, dennoch wäre sie bei der Umsetzung zu regeln. Die Postulanten gehen davon aus, dass die Wahlmöglichkeit zwischen den Familienmodellen mit der Erhöhung des Kindergelds und durch den flexiblen Auszahlungsmodus gestärkt würde. Das sehe ich im Grundsatz genauso. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass längere Elternurlaube für teilzeitarbeitende Eltern dadurch kaum finanzierbar sind. Auch müsste im gleichen Zug das Angebot an ausserfamiliärer Betreuung verbessert werden.Bei Familien, in denen ein Elternteil in traditioneller Weise die Kinderbetreuung übernimmt, muss eine bessere Risiko- und Altersvorsorge das Ziel sein. Eine echte Wahl zugunsten dieses Familienmodells gibt es für eine breite Schicht nur, wenn für diese Personen - und das sind meistens die Frauen - eine angemessene individuelle Altersvorsorge sowie Risikoabdeckung besteht. In der zweiten Säule kennen wir das Ehegattensplitting ausserhalb des Scheidungsfalles nicht. Beim Kapitalvorbezug durch den versicherten Ehegatten verzichtet so zum Beispiel eine Familienfrau auf den allfälligen Anspruch auf eine Ehegattenrente im Todesfall des Versicherten. Tragisch kann insbesondere der Todesfall oder eine eintretende Invalidität bei der Familienfrau selber sein. Es wird keine Ehegatten- und Waisenrente geben. Dies ist wiederum für den hinterbliebenen Ehemann, der zwar zu 100% arbeiten mag, aber nun auch die Pflege und Betreuung von beispielsweise zwei bis drei Kindern zu bewerkstelligen hat, eine finanziell kaum zu stemmende Herausforderung. Am Ende bezahlt der Steuerzahler über wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen. Ich bin der Auffassung, dass es gerade im Bereich der zweiten Säule einer Besserstellung von Elternteilen, die zu Hause bleiben, bedarf. Bei Überweisung des Postulats erwarte ich von der Regierung auch Ausführungen hierzu. Zum zweiten Punkt des Postulats, der Indexierung Kinder- und Geburtszulage für im Ausland lebende Kinder: Diese Indexierung halte ich aus EWR-rechtlicher Sicht für problematisch. Zweifellos wäre dies eine Diskriminierung von Grenzgängern. Allerdings gibt es in Deutschland und Österreich dieselben Bestrebungen, sodass ich einer Überprüfung dieses Postulats offen gegenüberstehe. Nun zu Punkt 3 des Postulats, der landesweiten Verlängerung der Blockzeiten: Die Erhöhung der Blockzeiten in Kindergarten und Primarschule auf 7:30 bis 12:30 Uhr soll gemäss den Postulanten eine Teilzeitarbeit am Vormittag in einem Pensum von 50% ermöglichen. Dies, ohne zusätzliche Betreuungskapazität organisieren zu müssen. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass dies ein hehres Ziel ist. Auch wenn ich eine Verlängerung und Gleichschaltung der Blockzeiten begrüsse, ist es je nach Alter der Kinder doch eine Herausforderung, ohne zusätzliche Hilfe zu 50% zu arbeiten. Ich gehe davon aus, dass sich dennoch viele Familien organisieren müssen. Sei es dadurch, dass sich beide Elternteile die Elternarbeit teilen, sie sich Hilfe, zum Beispiel bei den Grosseltern, suchen oder sie zusätzlich Tagesstrukturen nutzen möchten. Familienförderung ist ein breites Thema und die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Letztlich geht es darum, dass der Staat versucht, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, welche den Familien ermöglichen sollen, ihr Familienmodell zu wählen und zu leben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem sich eine längere Debatte abzeichnet, möchte ich Sie informieren, dass ich ungefähr um 10:30 Uhr eine Pause einschalten werden. Ich möchte auch unsere Gäste begrüssen, darunter die Klasse CC2 des Freiwilligen 10. Schuljahres, herzlich willkommen im Landtag.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke den Postulanten für das Postulat und danke auch für die guten Absichten, welche ich aus dem Votum von Johannes Hasler herausgehört habe. Erstaunt hat mich allerdings, dass Elfried Halser unter den Postulanten zu finden ist. Vermutlich hat er sein Votum anlässlich der Motion der Unabhängigen zur Mutterschaftsversicherung vom Dezember 2016 vergessen oder verdrängt. Elfried Halser meinte damals, dass er mit den Motionären in fast allen Punkten einig sei. Abgehalten, die Motion zu überweisen, hat ihn allerdings das Faktum, dass bereits eine Arbeitsgruppe der Regierung zusammengesetzt wäre, aus Vertretern des Amtes für Gesundheit, der Krankenkassen sowie der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit diesbezüglichen und auch breiter gefassten Problemlösungen der Familienpolitik wären diese beschäftigt und die Motion daher offene Türen einrenne beziehungsweise nicht mehr notwendig sei. Zusätzlich argumentierte er, dass ihm die Motion zu wenig weit gehe und nur einseitig wäre. Nur sechs Monate später interessiert man sich bei der FBP offensichtlich nicht mehr um die Resultate dieser Arbeitsgruppe. Nein, man prescht selber mit einem Vorstoss vor und bringt, was Regierungsrat Pedrazzini am Abstimmungssonntag der Initiative «Familie und Beruf» als Lösung zur Plünderung der Familienausgleichskasse in den Sinn gekommen ist, nämlich die Erhöhung der Kinderzulagen. Ich kann dieses Postulat nicht stützen, da für mich eine Erhöhung der Kinderzulagen nur mit einer einhergehenden Kaufpreisbereinigung für alle im Ausland lebenden Kinder möglich ist und ich keine weiteren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in den Schulen unterstützen werde. Dies auch, weil die Schulen und Lehrer schon heute mehr als ausgelastet sind und eine Verlängerung der Blockzeiten erhebliche Mehrkosten für Personal und Infrastruktur bedeuten würde. Neben alldem werden auch noch bestehende Tagesstrukturen konkurrenziert oder - klarer ausgedrückt - staatlich vernichtet. Auch deshalb werde ich einer Überweisung nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Es ist nicht alles schlecht in diesem Postulat. Das Thema Verlängerung der Blockzeiten ist wichtig und richtig. In der Tat stellt es für berufstätige Eltern ein Problem dar, wenn für schulpflichtige Kinder der Unterricht erst relativ spät beginnt und schon relativ früh wieder endet und die Kinder jeweils vor und nach der Schule in jedem Fall auf Betreuung durch die Eltern oder andere Betreuungspersonen angewiesen sind. Die Zeit, wenn die Kinder in der Schule beaufsichtigt sind, wird dadurch so kurz, dass es sich mit verhältnismässigem Aufwand kaum mehr lohnt, einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Dabei handelt es sich nicht um ein Luxusproblem, denn viele Familien und immer mehr Familien sind auf zwei Einkommen angewiesen und dadurch gezwungen, sich zu organisieren. Wenn dann keine vertrauten Personen, wie Grosseltern, Gotta und Götti oder Nachbarn und Freunde, vorhanden sind, die einspringen, kann es schwierig oder zu teuer sein, sich zu organisieren. Es ist wichtig und richtig, dass hier Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden. Klar ist aber auch, und das haben die Postulanten erkannt, dass die Ausdehnung der Blockzeiten Kosten verursachen wird. Jedoch ist es für die Fraktion der Freien Liste klar, dass die Vorteile - sprich der Nutzen - die Kosten in jedem Fall übertreffen werden. Nichtsdestotrotz ist es richtig, die Konsequenzen einer Ausdehnung der Blockzeiten zu prüfen und darzulegen. Zur Erhöhung der Kinderzulagen ist zuerst einmal zu sagen, dass jede Erhöhung um CHF 10 pro Monat Kosten von rund CHF 1 Mio. pro Jahr für die FAK nach sich ziehen würde. Die Auszahlungen der FAK sind - der Einfachheit halber geschuldet - im Giesskannensystem ausgestaltet. Alle Eltern erhalten diese Zulage - egal, ob arm oder vermögend. Die Schlüsselfrage hier ist: Was können Sie mit CHF 10 mehr pro Monat wirklich verbessern? Nun, nicht viel. Sie können sicher keinen Elternurlaub finanzieren oder Betreuungspersonen oder -institutionen bezahlen. Hier hält das Postulat eine vermeintliche Lösung bereit. Das Kindergeld oder ein Teil davon oder nur der angedachte Erhöhungsbetrag soll sozusagen vorbezogen werden können. Auf den ersten Blick eine verlockende Idee, denn dann könnten alle Eltern selbst entscheiden, was sie mit dem Geld machen, das sie zusätzlich bekommen, und sich sozusagen einen «Elternurlaub light» finanzieren. Wie es im Postulat heisst: «Damit kann dem Wunsch vieler Mütter entgegengekommen werden, gerade im ersten Lebensjahr besonders viel Zeit mit dem Kind zu verbringen und trotzdem im Erwerbsleben zu bleiben.» Von mir aus gesehen drückt dies eine antiquierte und rückwärtsgewandte Weltanschauung der Postulanten aus; es geht nämlich bei einem bezahlten Elternurlaub eben genau nicht nur um die Mütter oder Mutter, sondern genauso um den Vater. Denn Väter wünschen sich nämlich je länger, je mehr, Zeit für die Kinder zu haben und sich in die Erziehungs- und Hausarbeit einzubringen. Der Staat muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass beide Eltern im Erwerbsleben bleiben können respektive ihren Arbeitsplatz behalten können. Genau deswegen stellt ein bezahlter Elternurlaub einen Standortvorteil für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber dar, über den Liechtenstein im Gegensatz zu vielen unserer Nachbarländer eben nicht verfügt. Liechtenstein ist in Sachen bezahlter Elternurlaub ein Entwicklungsland. Leider kann die angedachte Idee eines Vorbezugs von Kindergeld diese Situation in keiner Weise heilen. Es wäre nämlich vielmehr so, dass alle anspruchsberechtigten Eltern sofort so viel wie möglich aus der FAK beziehen würden, denn wenn sie weder wissen, wie lange sie in Liechtenstein arbeiten werden, noch wissen, wie lange der Gesetzgeber die Spielregeln belassen wird, noch wissen, wie lange überhaupt noch Geld in der Kasse sein wird, dann ist es für Anspruchsberechtigte nur logisch, so früh wie möglich so viel wie möglich aus der Kasse zu beziehen. Ob es dann am Ende des Tages für alle reicht, die Kasse in ein finanzielles Ungleichgewicht kommt oder die Regeln wieder geändert werden, ist a priori nicht das Problem der Anspruchsberechtigten. Es wird wohl schwierig sein, bezugsberechtigten Eltern vorzuschreiben, die ganzen 18 Jahre der Bezugsdauer in Liechtenstein zu arbeiten. Es ist absehbar, dass alle anspruchsberechtigten Eltern sofort den Maximalbeitrag abrufen würden. Dabei ist dann noch bei Weitem nicht klar, was mit diesem Geld passiert. Oder wollen Sie dann diesen Eltern, die einen Vorbezug machen, vorschreiben, dass sie nicht arbeiten dürfen und sich zu Hause um die Kinder zu kümmern haben?Zusätzlich stellen sich in der Praxis Fragen, wie das administriert werden sollte. Muss die FAK dann für jeden anspruchsberechtigten Elternteil ein Konto führen, das über die Länge von 18 Jahren überwacht, welche Beträge bereits bezogen wurden. Denn Sie wollen wohl, so denke ich, dass alle gleichbehandelt werden, und Sie wollen mit allen Mitteln verhindern, dass jemand einen Franken mehr als andere bekommt. Müsste jemand, der, sagen wir, für drei Jahre in Liechtenstein gearbeitet hat und einen Vorbezug gemacht hatte, also in drei Jahren mehr bezogen hat, als ihm im Durchschnitt der theoretischen Bezugsdauer von 18 Jahren zustehen würde, wenn er das Land verlässt, eine Rückzahlung an die FAK machen? Wer soll das administrieren? Was würde das kosten? Mit dem Vorbezug von Kindergeld werden neue Probleme geschaffen. Sie schaffen damit Ungleichheit, Sie erzeugen damit ein unnötiges finanzielles Risiko für die FAK, Sie schaffen damit Anreize, so viel wie möglich aus der Kasse herauszulupfen, und sie schaffen damit ein Bürokratiemonster. Der Vorbezug schafft mehr Probleme, als er lösen kann, wenn er überhaupt Probleme löst. Richtig ist, dass ein bezahlter Elternurlaub endlich realisiert werden muss, denn Liechtenstein hinkt anderen Ländern hinterher. Das können wir uns auf Dauer im Standortwettbewerb gar nicht leisten. Die Idee, die Kinderzulagen zum einen zu erhöhen und Teile davon vorzubeziehen, ist hingegen eine wirklich schlechte und zum Scheitern verurteilte Idee. Das wird die Postulatsbeantwortung sicher auch darlegen. Mir respektive der Fraktion der Freien Liste werden Sie es wohl nicht glauben, dass die Nachteile klar überwiegen. Schliesslich zur Indexierung des Kindergeldes: Dieser Vorschlag ist populistischer Natur. Es sollte eigentlich wenig verwundern, denn die Idee stammt von der - vorsichtig ausgedrückt - rechtsnationalistischen FPÖ in Österreich und wurde vom neuen Heilsbringer der ÖVP, Sebastian Kurz, übernommen, um im rechten Milieu zu grasen. Sie ist in jeder Form abzulehnen. Die Idee kommt charmant daher. Geben wir doch den Kindern, die im Ausland wohnen, einfach einen indexierten Betrag. Denn dann haben ja vermeintlich alle gleich viel. CHF 100 in Izmir seien ja mehr wert als CHF 100 in Vaduz. Es wurde sogar von einer Diskriminierung der Liechtensteiner gesprochen, was schon ein starkes Stück ist und etwa so weit von der Realität entfernt ist wie Neuseeland von Liechtenstein, nämlich sehr weit. Aber fangen wir doch bei den faktischen Problemen an: Liechtenstein ist EWR-Mitglied und somit dem Nichtdiskriminierungsgebot unterstellt - mit dem wichtigsten Grundsatz des EWR-Abkommens und im Übrigen auch in unserer Verfassung verankert. Das Postulat führt aus, dass die EU auf Geheiss von Österreich und Deutschland eine Indexierung, also eine Abkehr von diesem Gleichheitsgrundsatz, prüfen solle und eine Indexierung von Sozialleistungen erlauben solle. Nun, erstens mahlen die Mühlen von supranationalen Institutionen sehr langsam, wenn also eine solche Änderung umgesetzt würde, dann nicht in absehbarer Zeit. Zweitens wäre in der EU für eine solche Änderung eine qualifizierte Mehrheit nötig, also 55% der Länder, die 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssten zustimmen. Wahrscheinlich ist das nicht - oder anders formuliert: Das ist sehr unwahrscheinlich. Dass die EU-Staaten einer solchen weitreichenden Änderung mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmen würden, ist sehr unwahrscheinlich. Denn sie wäre zum Nachteil der grossen Mehrheit der Länder. Nun, man könnte immer noch das Kindergeld für Eltern, deren Kinder in Nicht-EU-/EWR-Ländern leben, indexieren. Wie viele sind das? Der Hausverstand sagt, dass das nicht Tausende sind. Eine manuelle Erhebung der AHV-IV-FAK-Anstalten hat ergeben, dass es 126 Kinder im Drittausland (ausserhalb EWR und Schweiz) sind. Das ist so circa 1,1% aller Kinder. Wenn man gerade einmal sagen würde, im Drittausland gibt es keinen Rappen, eine Indexierung auf null, dann spart sich die FAK circa CHF 0,5 Mio. pro Jahr; und wenn wir den Index auf 50% ansetzen, dann sind es noch circa CHF 0,25 Mio. pro Jahr. Das ist natürlich kein Klacks, aber zum Beispiel einen anständigen Elternurlaub für alle neuen Eltern werden wir auch damit nicht hinkriegen. Zudem heisst das jetzt aber noch nicht, dass eine Indexierung in jedem Fall auch bedeuten würde, dass weniger ausbezahlt werden würde. Die Lebenshaltungskosten sind nämlich nicht überall geringer als in Liechtenstein. Würden Kinder, die zum Beispiel in New York leben oder in Moskau dann mehr Kindergeld bekommen? Das Leben ist dort nämlich erheblich teurer als hier. Eine Indexierung würde wohl auch nach oben vorgenommen werden müssen. Weiter: Würde die Indexierung auch auf Kinder angewendet werden, die über eine liechtensteinische Staatsbürgerschaft verfügen? Konkret würde nicht nur anhand des Wohnortes diskriminiert, sondern auch anhand der Nationalität? Wenn wir dies für einen Augenblick weiterdenken und uns vorstellen, dass die EU eine Indexierung zulassen würde und wir indexieren würden, würden dann alle in der Schweiz wohnhaften Kinder von in Liechtenstein Beschäftigten mehr Geld bekommen? Denn die von der Regierung in Auftrag gegebene Studie «Mehr Netto vom Brutto» hat ja eindrücklich aufgezeigt, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz in jedem Fall höher sind als in Liechtenstein. Weiter gedacht: Würde auch innerhalb von Liechtenstein indexiert? Denn die Lebenshaltungskosten sind wohl in Downtown Vaduz höher als in Triesen Süd. Diese Ausführungen machen schon wieder klar, dass mit einer Indexierung, in welcher Form auch immer, ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen würde, die vermeintlichen Einsparungen bei den Ausländern, wenn es sie unter dem Strich überhaupt gäbe, denn bei einer ehrlichen Umsetzung und einer Indexierung ist wohl mit höheren Kosten und mehr Frankenexporten zu rechnen, würden schliesslich von der Administrierung aufgefressen. Ausserdem, welchen Index würde man überhaupt zu Rate ziehen? Zudem müssten die Indices wohl permanent angepasst werden, denn die Lebenshaltungskosten sind nicht stabil. Sie ändern sich konstant, nur schon wegen der Inflation. Zudem bin ich mir sicher, dass eine Indexierung nicht im Sinne unserer Wirtschaftstreibenden ist. Die Arbeitgeber bezahlen den Beitrag von 1,9% der Lohnsumme in die FAK ein, und zwar für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. Es ist daher nur billig und recht, wenn die Arbeitgeber alle ihre Angestellten mit den Zuwendungen über das Kindergeld belohnen können. Die Auszahlungen der FAK sind ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil für Liechtenstein. Es ist nämlich durchaus attraktiv für einen Liechtensteiner Arbeitgeber, wenn er seinem Mitarbeiter sagen kann, dass wir gute Sozialleistungen haben. Ganz grundsätzlich ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn wir als Volkswirtschaft, deren Wohlstand wahrscheinlich wie kaum einer anderen Nation von den Grenzgängern abhängig ist, dann mit allen Mitteln versuchen, diese zu diskriminieren und kleinzuhalten. Das widerstrebt jedem Verstand, denn bei den Grenzgängern haben wir volkswirtschaftlich gesehen schon bei den Ausbildungskosten, die in der Regel von einem anderen Land getragen werden, massiv Geld gespart. Auch würden dann jene Arbeitgeber, welche überdurchschnittlich viele und hochqualifizierte, also gut bezahlte Grenzgänger beschäftigen, wohl kaum bereit sein, weiterhin 1,9% der Lohnsumme in die FAK zu bezahlen. Da zahlen sie nämlich drauf und subventionieren andere Arbeitgeber, deren Angestelltenstruktur vorteilhafter ist. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Indexierung von Kindergeld und anderen Sozialleistungen ein Trugschluss. Denn ich gehe schwer davon aus, wenn eine Indexierung des Kindergeldes vorgenommen würde, wir dann sehr schnell auch über die AHV- oder die Pensionskassenbeiträge sprechen würden. Mit Verlaub, das wäre eine Untergrabung des Systems und im höchsten Masse schädigend für unsere Volkswirtschaft, die auf Grenzgänger wie fast keine andere Nation angewiesen ist. Zudem widerspricht es jeder Wertschätzung gegenüber den Grenzgängern, die schon heute mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Liechtenstein ausmachen. Wir brauchen diese Leute.Kurzum: Nur schon die Idee der Indexierung ist schlecht, sie schürt Neid und schadet. Sie ist entschieden abzulehnen. Wenn wir nicht fähig sind, die Überschüsse der zugegebenermassen überfinanzierten Kasse der FAK sinnvoll zu verwenden, zum Beispiel einen bezahlten Elternurlaub zu finanzieren, dann komme ich zum Schluss, dass einfach der Satz wie schon im Jahr 2012 gesenkt werden sollte. Dabei spreche ich mich aber nicht dafür aus, den Satz einfach zu senken und die Arbeitgeber zu entlasten, sondern, wie dies auch schon im Jahr 2012 gemacht wurde, die frei werdenden Prozentpunkte als zusätzlichen Arbeitgeberanteil in die AHV umzuleiten. Denn daher stammt nämlich das Verhältnis der Einzahlungen in die AHV von gegenwärtig 3,8% Arbeitnehmeranteil zu 4% Arbeitgeberanteil. Die AHV könnte dieses Geld gut gebrau-chen, und zudem ist die AHV zum Glück sehr sozial ausgestaltet. Für die Arbeitgeber wäre dies kostenneutral. Ich verweise hier auf den Geschäftsbericht 2016 der AHV, auf Seite 23. Zum Schluss: Die Ausdehnung der Blockzeit befürworten wir explizit, den Vorbezug des Kindergeldes lehnen wir ab, da er falsch ist, Probleme schafft und einen massiven Bürokratieaufbau nach sich ziehen würde. Die Indexierung des Kindergeldes ist falsch, schlecht und schädlich. Wir lehnen die Indexierung des Kindergeldes in jeder Ausgestaltung entschieden ab. Sie schadet unserer Wirtschaft, dem Standort, schürt Neid und ist im Übrigen rechtlich zum Glück nicht durchführbar. Gerade deswegen bin ich aber für die Überweisung des Postulates an die Regierung, denn die Postulatsbeantwortung wird das Thema Indexierung und Vorbezug des Kindergeldes ein für alle Mal von der politischen Agenda wischen. Und das ist gut so. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt für eine Pause bis 10:55 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:35 bis 10:55 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 3, Postulat Familienförderung, fort. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Jede Verbesserung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben, muss uns willkommen sein. Jede Optimierung der Rahmenbedingungen und Unterstützungen für Familien ist wünschenswert. Das uns hier vorliegende Postulat greift diese Themen auf, hat meiner Ansicht nach aber doch einige Pferdefüsse, welche wir nicht einfach übersehen dürfen, da dies letztlich nicht zielführend wäre. Eine Erhöhung der Kinderzulagen an sich klingt sehr positiv. Nur stellt sich mir auch gleich die Frage, wie auch schon meinen Vorrednern, um wie viel muss eine Kinderzulage erhöht werden, damit es sich eine Familie zum Beispiel leisten könnte, auf ein Einkommen zu verzichten? Wir alle wissen, eine Familie zu finanzieren, ist kein Kinderspiel und es gibt Familien, welche zwei Einkommen benötigen, um über die Runde kommen zu können. Somit müsste die Erhöhung der Kinderzulagen doch recht gewichtig sein, um mit dieser eine Änderung herbeiführen zu können. Würde man aber jeder anspruchsberechtigten Familie nur schon CHF 100 mehr im Monat zugestehen, würde dies die Kasse über kurz oder lang wohl sprengen. Dass bei zwei benötigten Einkommen, ein Elternteil sein Pensum reduzieren oder ganz aufgeben könnte, dafür bräuchte es aber definitiv mehr als diese CHF 100. Daher befürchte ich, dass eine allgemeine Kindergelderhöhung nicht zu den erhofften Effekten führen wird. Auch ein gestaffelter Bezug drängt Fragen auf. Das Postulat will geprüft haben, ob anstelle eines monatlichen Bezugs über den gesamten Bezugszeitraum wahlweise in den ersten Lebensjahren des Kindes ein Bezug in Form eines höheren Beitrags zur Verfügung gestellt werden kann. Die Anspruchsberechtigten erhalten so die Möglichkeit, gleich in den ersten Lebensjahren des Kindes den Grossteil des Kindergeldes beziehen zu können. Viele, so nehme ich nun einfach einmal an, würden dies nur schon aus der Unsicherheit heraus sogleich beziehen, da man nie wisse, wann der Gesetzgeber diese Möglichkeit wieder rückgängig machen könnte. Sodann bestünde auch die Gefahr, wie dies bereits schon angesprochen wurde, dass diese Familien gerade dann, wenn die Kinder älter werden und für Ausbildung, Hobbys etc. höherer Aufwendungen bedürfen, kein oder nur noch ein geringes Kindergeld zur Verfügung hätten. Weitere Fragen stellen sich mir, wie bereits schon angesprochen, auch noch in Bezug auf unsere Grenzgänger. Bezüglich der Indexierung der Kinderzulagen sehe ich das Problem, diese in rechtlicher Hinsicht durchzusetzen, da wir nun einmal in Relation zum Ausland stehen, an gewisse Vereinbarungen gebunden sind und auch einzuhalten haben. Was mich beschäftigt, ist Folgendes: Nehmen wir an, ein Grenzgänger arbeitet vier, fünf Jahre hier in Liechtenstein. Sein Arbeitgeber bezahlt in dieser Zeit schön die FAK-Beiträge für ihn ein und der Arbeitnehmer wird in dieser Zeit Vater oder auch Mutter. Wenn er nun den höchstmöglichen Betrag an Kindergeld bereits in den ersten Lebensjahren des Kindes bezieht, dann aber Liechtenstein gleich wieder verlässt, also seine Arbeitsstelle hier kündigt, geht die Rechnung für mich nicht mehr auf. Eine Verlängerung der Blockzeiten an den Kindergärten und in den Primarschulen erachte ich als wirklich prüfens- und auch wünschenswert, möchte hier aber anmerken, dass ich vor allem Probleme hinsichtlich des organisatorischen Aspektes sehe. Je nachdem, wie diese Vor- und Nachbetreuung gestaltet wird - sei dies die Betreuung aller Kinder durch einige wenige Lehrpersonen in abwechselndem Rhythmus oder durch jeweils die zuständige Lehrperson für ihre eigene Klasse -, darf dabei nicht ausser Acht gelassen werden, dass auch viele Lehrpersonen gerade den Lehrberuf gewählt haben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für sich selber besser handhaben zu können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich hier im Wesentlichen eigentlich vielen Voten anschliessen, aber, ich muss zugeben, auch nicht allen. Darum fasse ich mich auch kurz. Die FBP hat am 2. Mai ein Postulat zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingereicht. Alle wesentlichen Punkte sind zudem eins zu eins aus dem Koalitionsvertrag übernommen worden, und ich stelle mir hier schon die Frage, ob dieses Postulat dem zuständigen Gesellschaftsminister mit etwas mehr Rückenwind helfen sollte, seine Segel etwas schneller zu setzen, oder ob es nur darum geht, sich mit diesem Thema nachdrücklich in Szene zu setzen. Ich unterstütze hier die Kernaussage der Bürgerrunde zum Thema Familie und Beruf und bin ebenso überzeugt, dass jeder selber entscheiden soll und kann, welches Familienmodell für ihn das Richtige ist und wie individuell und flexibel er es auch gestalten möchte. Diese Stossrichtung verlangt von allen Beteiligten, also Familie, Umfeld und Arbeitergeber, sehr viel Flexibilität. Zu den wichtigsten Instrumenten, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen, gehören die Schaffung von Teilzeitstellen und eine zukunftsorientierte Lösung für die Kinderbetreuung. Dabei soll es nicht nur die ausserhäusliche Kinderbetreuung sein, sondern auch das Modell «Familie als Beruf» gleichberechtigt gefördert werden.Das Postulat sieht eine Verteilung der Kinderzulagen nach dem Giesskannenprinzip vor. Ebenso wird verlangt, Blockzeiten an Kindergärten und Primarschulen zu überprüfen, ohne dabei auch ein Modell wie die Tagesstrukturen, welche schon in verschiedenen Gemeinden institutionalisiert sind, zu betrachten. Die Vaterländische Union steht für eine ganzheitliche Familienpolitik, die FBP zielt anscheinend mit diesem Votum nur auf die Erhöhung des Kindergeldes, welches jetzt schon zu den höchsten in Europa gehört. In Vorarlberg beträgt diese Zulage je nach Alter des Kindes zwischen EUR 112 und EUR 162. In der benachbarten Schweiz - zum Beispiel im Kanton St. Gallen bei CHF 200. Bei uns beträgt diese Zulage zwischen CHF 280 und CHF 330. Geht es hier um Wirtschaftsförderung? Geht es hier um die Unterstützung ausländischer Arbeitnehmer oder geht es hier wirklich um unsere liechtensteinischen Familien? Gemäss Geschäftsbericht der FAK werden circa 40% der Kindergelder ins Ausland exportiert. Dieses wären dann in Zahlen CHF 20 Mio. Ich begrüsse ausdrücklich, dass die Regierung, wie im Koalitionsvertrag von VU und FBP vereinbart, Massnahmen zur Besserstellung der heutigen Situation ins Auge fasst und überprüfen soll, auch ob eine Indexierung der Kinder- und Geburtszulagen für im Ausland lebende Kinder rechtlich konform ist. Gemäss meiner Information hat die deutsche Bundesregierung die EU Kommission bereits aufgefordert, rechtliche Hürden dafür aus dem Weg zu räumen. Der Wortlaut dieses Postulates ist für mich nicht stimmig, und dieses kann aufgrund der Abwesenheit von mindestens einem der Postulanten auch nicht mehr diskutiert und abgeändert werden. Ich habe vollstes Vertrauen in unsere Regierung und bin überzeugt, dass die im Koalitionsvertrag definierten Themen mit hoher Priorität auch behandelt werden, und kann deshalb dieses Postulat aus den aufgeführten Gründen nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Postulat «Familienförderung - Erhöhung der Kinderzulagen und Ausdehnung der Blockzeiten»: Der Titel dieses Postulats liess mich zuerst aufhorchen und ich freute mich schon, dass die FBP ein richtiges Zeichen in Sachen Familienförderung setzen und ihren vollmundigen Versprechen der letzten Jahre nachkommen will, nämlich die Familie zu fördern. Die erste Forderung der Postulanten, eine Erhöhung der Kinderzulagen zu prüfen, geht in die richtige Richtung wie auch der Wunsch einer Verlängerung der Blockzeiten an den Kindergärten und Primarschulen. Eine generelle Erhöhung der Kinderzulagen bedeutet für mich einfach grössere Löcher im Sprühkopf der Giesskannenpolitik. Die bessere Forderung wäre eindeutig gewesen, eine Erhöhung der Kinderzulagen gekoppelt an das Einkommen der Empfänger zu prüfen. Im Postulat hat sich aber mit der Forderung der Indexierung der Kinderzulagen ein grober Schönheitsfehler eingeschlichen: Die Höhe der Kinderzulagen soll, wenn es nach den Postulanten geht, sich nach den Lebenshaltungskosten des Wohnlandes richten. Sprich: Lebt die Familie in Österreich, soll weniger Geld an die Arbeitnehmer aus dem Ausland bezahlt werden. Und für Grenzgänger aus der Schweiz - haben wir schon von meinem Fraktionskollegen Thomas Lageder gehört - müssten wir da mehr bezahlen? Laut der Studie vom letzten Jahr «Mehr Netto vom Brutto» sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz ja höher als in Liechtenstein. Konsequenterweise müssten wir die Indexierung nach dem Wohnort und nicht Wohnland auslegen. So sind die Mieten im westlichen Teil des Unterlandes sicher tiefer als an den sonnigen Hanglagen von Vaduz und Schaan. Nur um klarzustellen: Diese Forderung ist von mir zynisch gemeint, denn sie ist so abstrus, wie die Indexierung der Kinderzulagen an das Wohnland zu binden. Wenn wir es richtig machen wollen, wäre eine Indexierung aufgrund des steuerbaren Erwerbs das richtige Vorgehen. Und wenn es einfach gehen soll: aufgrund des Einkommens. Hierzu kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen. Da können Sie gleich noch ein weiteres Postulat nachschieben: Indexierung der Gehälter nach Wohnsitzland.Die Verlängerung der Blockzeiten ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung und würde vor allem alleinerziehende Elternteile wie auch Familien, bei denen beide Elternteile einer Arbeit nachgehen müssen, entlasten. Eine Verlängerung der Blockzeiten respektive Schaffung einer Betreuung der Schulkinder vor und nach der Schule macht es einfacher, einer halbtägigen Arbeit nachzugehen. Ich werde diesem Postulat wegen der Indexierung nicht zustimmen, auch wenn die anderen Ansätze vielleicht einer Prüfung wert wären. Die Regierung lade ich aber dennoch ein, Lösungen für Eltern, welche einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, zu finden. Ob es nun eine Verlängerung der Blockzeiten ist oder die Betreuung von Tagesmüttern und Tagesvätern vor und nach der Schule oder ein anderes Modell, ist dahingestellt. Die Regierung hat hierzu bereits die Kompetenz und kann dieses Problem auf Verordnungsstufe regeln. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorneweg möchte ich den FBP-Postulanten danken für den medialen Anstoss von diesem wichtigen Thema. Bezüglich der zu prüfenden Punkte hatte auch ich ein Déjà-vu, weil der Koalitionsvertrag inhaltlich beinahe deckungsgleich ist. Ja, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Ziel. Einerseits geht es um die Fähigkeit, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um ein Einkommen zu generieren, andererseits darum, sich um die bestmögliche Betreuung und Erziehung zu kümmern. Durch die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen kann die Politik aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag leisten. Ich pflichte den Landtagsabgeordneten Lageder und Marxer-Kranz bei, dass auch die Konsequenzen aufgezeichnet werden müssen, was es heisst, wenn die Blockzeiten eingeführt werden - pädagogisch oder was es bedeutet, jüngere Kinder schon früher für den Schulweg zu rüsten.Ja, es sollte auch eine finanzielle Familienförderung zur Stärkung der Wohnbevölkerung in Liechtenstein sein. Es sollte aber auch eine einkommensabhängige Förderung sein, das heisst: nicht im Giesskannenprinzip. Ausserdem fehlt mir die Förderung von Teilzeitstellen beim Staat sowie den staatsnahen Betrieben - dies auch im Sinne der Vorbildwirkung. Es gibt aber auch jetzt schon eine reiche Palette an einkommensabhängigen Leistungen an Familien, welche parallel dazu auch zu prüfen sind und allenfalls auch anpassungswürdig sind. Bei den Beratungs-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten bei Wiedereinstieg ins Berufsleben sehe ich ebenfalls grosses Potenzial. Das gilt auch für allenfalls entstandene Lücken in der Alters- und Risikovorsorge, wie es bereits von der Landtagsabgeordneten Violanda Lanter-Koller ausgeführt wurde, weil Eltern zu Hause ihre Kinder betreut haben. Somit sollten auch diese zwei Punkte einer Prüfung unterzogen werden. Ferner wäre für mich eine Übersicht, welche die öffentlichen Ausgaben für die Familienförderung auflistet, für weitere Entscheidungen nötig. Somit wäre es wünschenswert, wenn auch diese Inputs im Postulat an die Fürstliche Regierung ergänzt werden. Generell sollte auch auf Bestehendem aufgebaut und die Familienförderung im Rahmen eines Gesamtkonzepts weiterentwickelt werden, auch ist ein frühzeitiger Einbezug der Wirtschaft und der Sozialpartner unerlässlich, welche Teilzeitstellen zur Verfügung stellen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem vorliegenden Postulat auf einen fahrenden Zug aufgesprungen wird. Auch wenn dieses Postulat keine neuen Inputs liefert, wird es sicherlich nicht schaden, dieses Ziel ganz oben auf die Agenda zu setzen. Das ist mein Beweggrund, warum ich dieses Postulat unterstützen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich kann bestätigen, dass eine Abänderung beziehungsweise Ergänzung des Postulates nicht möglich sein wird, weil nicht alle Postulanten anwesend sind. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ebenfalls besten Dank an die Postulanten für das vorliegende Postulat im Sinne einer Familienförderung. Bei der im letzten Jahr von der DU-Fraktion eingereichten Motion mit dem Ziel, die Prämien für die Mutterschaftstaggeldversicherung auf ein grösseres Kollektiv zu verteilen, lehnte die FBP ausser Herr Johannes Kaiser die Motion geschlossen ab. Es wurde vorgebracht, eine Arbeitsgruppe sei für die Belange der Familien eingesetzt worden und arbeite daran. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe war lediglich ein Tag vor Beginn der Landtagssitzung durch die Regierung beschlossen worden, ganz offensichtlich um die Motion Mutterschaftstaggeldversicherung der Unabhängigen zu Fall zu bringen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren anlässlich der Landtagssitzung noch nicht bekannt, konnten also noch nicht am Thema arbeiten oder gearbeitet haben. Jetzt, ein halbes Jahr später - ausser Johannes Kaiser, er hat das Postulat nicht unterzeichnet -, erinnert sich die FBP-Fraktion offensichtlich nicht mehr an diese Arbeitsgruppe, obwohl die Arbeitsgruppe vom Minister der FBP moderiert wird und jetzt mitten in der Arbeit möglicherweise durch die Überweisung dieses Postulates aus dem Konzept geworfen wird.Zum Postulat: Das Postulat beinhaltet, die Finanzierbarkeit einer Erhöhung des Kindergeldes aus der FAK zu prüfen, nicht etwa, Möglichkeiten zu prüfen, wie die hohen Reserven den Familien zugutekommen könnten. Bei einer Erhöhung des Kindergeldes haben die Regeln der Differenzzahlung keine Wirkung mehr. Eine Erhöhung der Kindergeldzulagen ohne Indexierung leert die FAK-Kasse, ohne dass für die Familien in Liechtenstein das Kindergeld in gewünschtem Masse erhöht würde. Dieser Teil des Postulates erübrigt sich. Die Prüfung eines Kindergeldvorbezuges, das in den ersten Jahren vorbezogen werden kann, ist meiner Ansicht nach überhaupt nicht sinnvoll. Ausländische Arbeitnehmer würden mit grosser Wahrscheinlichkeit die höchstmöglichen Kindergeldzulagen sofort beziehen. Wenn nach ein paar Jahren nicht mehr in Liechtenstein gearbeitet wird, ist es schwer oder gar unmöglich, das vorbezogene Kindergeld wieder zurückzuholen. Dasselbe Problem entsteht auch, wenn eine liechtensteinische Familie den Wohnort und Arbeitsort ins Ausland verlegt. Ich mache an dieser Stelle eine kurze Einfügung, die nicht direkter Bestandteil dieses Postulates ist. Finanzielle Engpässe können auch entstehen, wenn die Kinder studieren möchten, im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren. In der Schweiz gibt es eine Ausbildungszulage, die sogar höher als das Kindergeld ist: je nach Kanton zwischen CHF 250 bis CHF 500. Gegen eine solche Familienzulage aus der FAK spricht der hohe Anteil an ausländischen Beschäftigten. Bei der Geburtenzulage gehen geschätzte zwei Drittel der Auszahlungen ausser Landes, bei Ausbildungszulagen könnte der ausländische Anteil ebenfalls sehr hoch ausfallen. In diesem Zusammenhang wäre interessant zu erfahren: Wie hoch sind jeweils die Beiträge der Arbeitgeber entsprechend der Lohnsumme der inländischen gegenüber den ausländischen Beschäftigten und wie viel der Auszahlungen bleibt im Inland und wie viel geht ins Ausland, detailliert bei den einzelnen Familienzulagen? Im Weiteren: Die hohen Lebenshaltungskosten in Liechtenstein müssten schon längst im Gesetz für die Familienzulagen berücksichtigt werden. Ich hoffe, dass die Arbeitsgruppe in diesem Belang nach einer Lösung sucht. Zurück zum Postulat: Lediglich eine Prüfung, ob für das Kindergeld eine Indexierung machbar ist, macht keinen Sinn. Die Antwort ist eigentlich bereits vorhanden: Eine Indexierung ist mit den derzeitigen Be-stimmungen nicht zulässig. Vielmehr müssten Verhandlungen mit dem Ziel angebahnt werden, die bestehende Rechtslage zu ändern, rechtliche Hürden, die eine Indexierung verhindern, zu eleminieren oder abzubauen. Das ist aber nicht Ziel des Postulates. In dieser Sache müsste nicht eine Prüfung, sondern der Regierung der konkrete Auftrag gegeben werden, Verhandlungen mit dem EWR zu beginnen, vielleicht in Zusammenarbeit mit der Schweiz und Österreich. Im Postulat sind für eine Indexierung die Lebenshaltungskosten als Anhaltspunkt erwähnt. Ich kann das nicht beurteilen, aber möglich wäre vielleicht auch, das Bruttoeinkommen oder die ortsüblichen Kindergeldzahlungen für eine Indexierung zu verwenden. Die Überprüfung einer Blockzeit von 7:30 bis 12:30 Uhr kann erspart werden, weil für Kindergartenkinder beispielsweise 7:30 Uhr sehr früh oder zu früh ist. In Übereinstimmung mit den Postulanten: Die Familie ist die Kernzelle jeder Gesellschaft. Es lohnt sich immer, nach Lösungen zu suchen und umfangreich zu diskutieren, um ein familienfreundliches Umfeld zu erzielen. Es soll möglichst vieles in Betracht gezogen werden, um die bei uns zu tiefe Geburtenrate anzuheben. Allerdings bringen die im Postulat anvisierten Ziele den Familien in Liechtenstein nicht die erwünschte Erleichterung. Ich werde einer Überweisung nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das gegenständliche Postulat ist inhaltlich zumindest in einigen Punkten völlig unbestritten. In gleichem Masse ist es zumindest aus einer rein sachlichen Perspektive in gewisser Weise unnotwendig. Arbeitsgruppen sind installiert, und gemäss Aussagen des Herrn Gesellschaftsministers befassen sich diese mit den Anliegen der Postulanten. Zudem haben sich VU und FBP anlässlich der Koalitionsverhandlungen mit diesen Fragestellungen befasst.Was die Postulanten einfordern, ist zwischen den beiden Regierungsparteien - mit Ausnahme der Prüfung einer Kindergelderhöhung - bereits auf Punkt und Komma vereinbart, daher bindend und hat Inhalt des Regierungsprogramms für die begonnene Legislaturperiode zu werden. Mit diesem Postulat würde in gewisser Weise Bier nach München getragen. Einen Mehrwert hätte es allenfalls doch noch stiften können und ich habe auf das diesbezügliche Einverständnis der Postulanten gehofft - leider sind nicht alle heute anwesend. Gerne hätte ich die Regierung im Falle einer Überweisung nämlich zusätzlich beauftragt wissen wollen, auch die Koppelung der Kinderzulagen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bezugsberechtigten einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Wenn schon die Indexbindung an die Lebenshaltungskosten für Bezugsberechtigte mit Wohnsitz im Ausland eine von mir persönlich abzulehnende Denk- oder Machbarkeitsvariante der Postulanten darstellt, sollte auch die Abschaffung des Giesskannenprinzips zulasten wirtschaftskräftiger Familien und im Umkehrschluss zugunsten wirtschaftlich schwächerer Familien im gleichen Zuge zumindest umfassend geprüft werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, man redet sehr viel in diesem Hause und es beschleicht einen einfach manchmal auch das Gefühl, dass man in ein schwarzes Loch redet und das, was man sagt, ohne Echo bleibt; und da freut es einen natürlich, wenn mein Votum vor einem halben Jahr offensichtlich noch in bester oder zumindest guter selektiver Erinnerung ist und offensichtlich noch nachwirkt. Der Abg. Rehak hat mich angesprochen, ob das nicht inkonsequent sei, die damalige Motion betreffend Mutterschaft nicht zu unterstützen und hier aber dieses Postulat zu unterstützen. Da kann ich Sie beruhigen: Ich habe mir hier sicher Gedanken gemacht. Die erwähnte Motion der Unabhängigen vor rund einem halben Jahr war nicht nur unnötig, weil eben eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, sondern auch, das hat der Abg. Rehak zumindest richtig wiedergegeben, meiner Ansicht nach inhaltlich einseitig, nämlich reduziert auf die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft, und eben auch lückenhaft, weshalb eben eine isolierte Behandlung dieser Motion schlicht und einfach keinen Sinn gemacht hat. Ich möchte einfach in Erinnerung rufen, das war eine Motion - die verpflichtet die Regierung, genau das, was in der Motion gefordert wird, eins zu eins umzusetzen, und das wäre eben, weil es lückenhaft war, kontraproduktiv gewesen.Im Gegensatz dazu machen für mich die in diesem Postulat - wichtig: Postulat - geforderten Abklärungen durchaus Sinn und eben auch isoliert Sinn, weil sie für sich genommen im Paket für mich Sinn machen, und zwar losgelöst von allfälligen anderen familienpolitischen Massnahmen. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Unterschied. Es ist eben keine verbindliche Motion. Als Motion würde ich diesen heutigen Vorstoss sicher nicht unterstützen zur heutigen Zeit. Das ist ein riesiger Unterschied. Das verpflichtet die Regierung, genau das umzusetzen. Das ist der springende Punkt. Und es kommt eben noch dazu, dass eine isolierte Betrachtung dieser vorgeschlagenen Massnahmen hier für mich sehr wohl Sinn macht. Ich kann Sie von dem her beruhigen, Herr Rehak, ich habe mir schon Gedanken gemacht - für ein Mal. Dann möchte ich noch zu einem anderen Punkt kommen, der verschiedentlich schon erwähnt wurde, nämlich eben diese Giesskannenproblematik beim Kindergeld oder eben, wie es gerade mein Vorredner auch gesagt hat, dass vielleicht auch eine Koppelung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu prüfen wäre, das heisst eben dann Einkommen und Vermögen. Da ist es sicher, das geht auch mir so, auf den ersten Blick zumindest fragwürdig, dass Personen mit sehr hohen Einkommen, beispielsweise CHF 20'000 und mehr, Kindergeld bekommen. Wenn man sich dieses «Problem» dann aber etwas genauer anschaut, dann wird es doch auch etwas relativiert, wenn man eben sieht, dass doch eine sehr geringe Anzahl von Bezügern derart hohe Einkommen überhaupt haben. Wenn Sie sich die Statistik anschauen, dann hat beispielsweise gut 1% der Bevölkerung ein Einkommen von über CHF 20'000. Wenn Sie sich jetzt aber auch noch vergegenwärtigen, dass derart hohe Einkommen in der Regel erst mit höherem Alter erzielt werden, also in einem Alter, in dem die Kinder oft schon eben relativ erwachsen sind, relativ keine Kindergelder mehr beziehen und wahrscheinlich im Pool der Empfänger der Familienzulage derart hohe Einkommen deutlich unterrepräsentiert sein werden, vielleicht die Hälfte, dann sparen Sie sich jetzt in diesem Beispiel gerade einmal knapp CHF 300'000 Kindergelder im Jahr, wenn Sie Personen über CHF 20'000 ausschliessen würden. Und das bei Kindergelder von insgesamt CHF 52 Mio., also Sie «sparen» CHF 300'000 im Vergleich zu CHF 52 Mio. «Sparen» daher, dass eben das Ganze dann auch administriert werden muss. Es ist nämlich gar nicht trivial, die Kindergelder an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sprich Einkommen und Vermögen, zu koppeln. Einmal kennt die Familienausgleichskasse das Gesamteinkommen oder mein Einkommen nicht, das heisst - aber das wäre natürlich auch zu bewerkstelligen -, gegenüber der Familienausgleichskasse müssen die Steuerdaten publik gemacht werden. Das wäre zumindest theoretisch machbar. Aber es müsste sicher auch das Vermögen berücksichtigt werden. Und spätestens da bekommen wir dann ein Problem, auch bei den Ausländern. Ein Österreicher beispielsweise hat natürlich eine ganz andere Steuererklärung, ein ganz anderes steuer-bares Vermögen. Also das müssen sie dann übersetzen in ein liechtensteinisches steuerbares Vermögen, und zwar in jedem einzelnen Fall. Das ist dann überhaupt nicht trivial. Zweitens kennen verschiedene Länder im Ausland keine Vermögenssteuer. Sie finden keinerlei Angaben über das Vermögen dieser Personen in der Steuererklärung. Also es müssten andere Beweise beigebracht werden, was alles andere als trivial ist, und ich denke, das zeigt auch, dass es eben, was auf den ersten Blick einfach erscheint, in der Praxis dann einen enormen Aufwand bedeuten würde. Um zurück zu meinem Beispiel zu kommen: Wenn Sie dann vielleicht CHF 300'000 einsparen, aber CHF 400'000 Verwaltungskosten damit generieren, dann ist das eben ein Geschäft, das nicht aufgeht. Darum, denke ich, einmal die Aussage: Ich glaube, das Problem ist gar nicht so gross, wie man immer meint, weil es eben relativ wenige Personen betrifft, die hier «zu Unrecht» vielleicht zu viel Geld bekommen in den Augen von verschiedenen Personen. Und zweitens ist die praktische Umsetzung, einfach die Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, alles andere als trivial und wird sehr hohen Aufwand bedingen und darum gewisse Einsparungen oder diese Einsparungen zu einem grossen Teil gerade auch wieder auffressen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Vielleicht kann ich auf einzelne Voten kurz eingehen. Ganz allgemein habe ich jetzt festgestellt: Wir hatten jetzt eine angeregte Diskussion meiner Meinung nach. Wir sehen, dass das Thema sehr aktuell ist. Und ich glaube, hier sind sich auch alle Abgeordneten bewusst, dass hier Massnahmen in Zukunft, in Kürze, gesetzt werden müssen und dass wir an diesem wichtigen Thema dranbleiben müssen. Frau Lanter-Koller hat dann noch erwähnt beziehungsweise hat eine Frage in die Richtung gestellt, ja, es gibt ja schon Abklärungen. Ja, das ist richtig. Es beschäftigen sich seit vielen Jahren diverse Personen, Organisationen und auch die Parteien mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Familien und jetzt auch eine Arbeitsgruppe. Leider führte dies meiner Meinung nach lediglich zu wenigen konkreten Massnahmen - und es liegt auch jetzt eigentlich nichts wirklich Konkretes und Handfestes auf dem Tisch. Auch habe ich gehört, dass die Flughöhe dieser Arbeitsgruppe sehr tief ist. Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass in Kürze hier wesentliche Massnahmen daraus zu hören sein werden und uns vorgetragen werden.Dann hat der Abg. Rehak noch erwähnt, dass wir die Kasse plündern wollen. Also von einer Plünderung kann meiner Ansicht nach keine Rede sein. Es geht, wie gesagt, um eine Prüfung, um eine Prüfung in prospektiver Hinsicht. Ich glaube, nur das sagt schon aus, dass es hier nicht um eine Plünderung geht, die ich natürlich selbstverständlich auch nicht möchte. Dann hat der Kollege Lageder noch die Schwierigkeiten in Bezug auf das Ausland erwähnt. Er hat beispielsweise New York erwähnt, wie es auch schon im «Weiss Magazin» erwähnt wurde. Ich sehe diesen Punkt. Ja, mit Städten können wir das natürlich nicht vergleichen. Aber es geht hier um die Lebenskostenindexe der einzelnen Staaten, und davon gibt es Zahlenmaterial. Beispielsweise Eurostat hat hier fundierte Zahlen, die auch regelmässig und über alle Staaten gleich erhoben werden. Und noch im Übrigen: Eurostat hat hier bei einem Indexstand von 100 für die 28 Mitgliedstaaten ausgewiesen, dass die Schweiz einen Indexstand von 163,4 hat, Österreich als Beispiel davon 104,2. Sie haben auch angesprochen, verglichen oder suggeriert zumindest, dass die Schweiz ja höhere Lebenskosten haben könnte. Sie haben hier auch die Untersuchung «Mehr Netto vom Brutto» herangenommen. Ich glaube, die kann man hier nicht nehmen. Da geht es nämlich vor allem um soziale Leistungen und Steuern, die ausschlaggebend sind für die Differenz, und nicht die Lebenskosten. Frau Marxer-Kranz hat noch gesagt, dass wir Pferdefüsse drinnen haben. Es geht ja jetzt konkret einmal darum, dass wir das prüfen, und vor allem, wie ich schon vorher erwähnt habe, die Kasse in prospektiver Hinsicht. Dann zum Abg. Vogt: Ich finde es schade, dass Sie nicht zustimmen. Sie haben Rückenwind erwähnt. Ja, genau das möchten wir der Regierung, den Ministern, hier geben: Rückenwind. Sie haben auch den Koalitionsvertrag erwähnt, der auch verschiedenfach erwähnt wurde. Vielleicht dazu noch: Im Koalitionsvertrag kommt eine Erhöhung des Kindergeldes nicht vor. Es kommt auch nicht vor, dass das Kindergeld aus der FAK kommen soll. Also hier haben wir das näher spezifiziert. Im Bereich der Bildung sind auch nicht explizit die Kindergärten erwähnt; und auch der Umfang von diesen 50%, die Möglichkeit, dass man 50% arbeiten kann, das Raster, ist nicht erwähnt. Wir gehen hier weiter als der Koalitionsvertrag, der nach wie vor natürlich eine gute Basis, Grundlage, ist. Aber eben, wir haben ihn hier näher ergänzt. Mit dem Postulat jetzt fordern wir auch die Regierung auf, dies in naher Zukunft anzugehen, auch die Indexierung, die verschiedenfach angesprochen wurde. Ich denke, wir müssen die wirklich auch mit einer Beantwortung über eine Erhöhung der Kinderzulagen beantwortet haben. Dem bin ich mir bewusst. Darum ist es wichtig, das auch schon jetzt zu prüfen und nicht irgendwann in der Legislatur.Vielleicht zum Schluss noch: Der Vorstand des Frauennetzes hat eine Stellungnahme abgegeben. Er hat im Grundsatz die Stossrichtungen für gut befunden, auch wenn er einzelne oder viele Massnahmen noch genannt hat, die ergänzt werden können. Das ist mir natürlich auch bewusst. Es kann nicht einfach Schluss sein mit diesen Massnahmen. Es gibt noch diverse weitere Möglichkeiten, mit denen man die Familien im Land Liechtenstein stärken kann und auch soll. Aber es geht wirklich jetzt darum, dass man erste konkrete Massnahmen angeht und die auch dann, ich hoffe zumindest, noch in dieser Legislatur, umsetzen kann. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin schon überrascht, auf welche Gegenwehr der Bereich der Indexierung hier in diesem Plenum stösst. Man könnte meinen, die Postulanten verlangen die Einführung der Indexierung. Das ist aber bei Weitem nicht so. Es geht nur darum, die Konformität mit staatsvertraglichen Regelungen zu prüfen. Es geht nur darum: Dürfte man eine solche Indexierung auch in Bezug auf den EWR-Vertrag überhaupt einführen oder nicht? Und sollte die Regierung zur Ansicht kommen, dass dies möglich ist, erwarte ich auch in der Postulatsbeantwortung, dass dementsprechend Aussagen getätigt werden, ob dies überhaupt Sinn macht oder nicht. Ich bin aber auch überrascht über die absoluten Ausführungen des Abg. Lageder zur rechtlichen Durchführbarkeit der Indexierung. Herr Lageder, dem ist bei Weitem nicht so. Das Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich hat im Februar dieses Jahres ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klar zum Ergebnis kommt, dass eine Indexierung der Familienzulage auch gemäss EU-Vertrag zulässig ist. Das Gutachten stützt sich hierbei auf die EU-Verordnung Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und beruft sich auf Art. 67 dieser Verordnung. In Art. 67 kann nachgelesen werden: «Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden.» Und genau diese Bezeichnung in diesem Artikel das «als ob» ist die entscheidende Formulierung in dieser Frage, auf die sich Österreich stützt, um die Indexierung einzuführen. Aus dem Rechtsgutachten kann ich Ihnen das Fazit noch zitieren: «Wird die Familienbeihilfe nicht entsprechend der Kaufkraft indexiert, erfolgt die Unterhaltsentlastung entgegen dem Wortlaut, Sinn und Zweck von Artikel 67 der VO 883/2004 in Form der Beteiligung an den Kosten des Regelbedarfs nicht nach einer Weise ‹als ob› das Kind seinen Wohnort in Österreich hat. Erfolgt der Export der Leistung jedoch nach der Kaufkraft indexiert, wird eine gleichmässige Beteiligung an den Kosten der Bedarfsdeckung erreicht, so ‹als ob› das Kind in Österreich wohnen würde.» Ich möchte Ihnen damit nur aufzeigen, dass die rechtliche Ausgangslage in dieser Frage alles andere als eindeutig ist und es gerade auch deshalb notwendig ist, dass die Regierung diese Prüfung macht, ob es EWR-rechtlich machbar ist oder nicht.Und Sie haben von Neid gesprochen und das würde schaden. Meinen Sie, es generiert keinen Neid, wenn eine Familie in Griechenland EUR 5 pro Monat bekommt, wenn der Vater in Griechenland arbeitet, und der Nachbar, wo der Vater bei uns als Gastarbeiter tätig ist, bekommt CHF 280 im Monat? Das ist vielleicht das Extrembeispiel Griechenland mit EUR 5 pro Monat. Aber alle Staaten der EU, die östlich von uns liegen, haben massiv kleinere Familienzulagenbeiträge. Hier ist Ungarn mit EUR 39 pro Kind und Monat noch am grosszügigsten. Und ich sehe es auch so, wie Sie sagen, wenn es Länder gibt, die eine höhere Kaufkraft haben, dann müssen wir auch mehr zahlen. Das hat für mich mit Solidarität zu tun. Da stehe ich auch dazu. Und diese Fälle wird es auch geben. Für mich ist in zweiter Linie der finanzielle Aspekt bei dieser Frage entscheidend, sondern es geht um das Wohl des Kindes, es geht um das Wohl einer Familie. Und wenn die Kaufkraft in einem Land höher ist als bei uns, dann müssten sie auch mehr bekommen. Das impliziert für mich die Indexierung. Da stehe ich dazu.Ich möchte wirklich beliebt machen, auch diese rechtliche Abklärung im Postulat gutzuheissen, um auch zu wissen: Ist die Indexierung wirklich rechtlich möglich gemäss EWR-Vertrag? Stimmt das Rechtsgutachten des Bundesministeriums für Finanzen von Österreich oder ist es mehr ein Fälligkeitsgutachten? Aber Herr Strache ist noch nicht Finanzminister in Österreich, vielleicht ab dem 15. Oktober, und Herr Kurz hat auch nicht das Finanzministerium inne. Also mit Populismus, glaube ich, hat das nicht viel zu tun. Und sollte es rechtlich möglich sein, dann erwarte ich in der Postulatsbeantwortung auch, dass die Regierung Ausführungen macht: Ist sie dafür? Was sind die Vorteile? Was sind die Nachteile? Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Indexierung? Aber diesen Auftrag können wir der Regierung nur erteilen, wenn wir auch das Postulat überweisen. Ansonsten hat die Regierung - zumindest als Auftrag vom Landtag - keine Handhabe, das zu machen, und wir sind darauf angewiesen, dass sie dies auf freiwilliger Basis anstellt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Auch vielen Dank an den Vorredner, den Abg. Alexander Batliner. Er hat sehr interessante Ausführungen gemacht zum Thema Indexierung. Ich bin grundsätzlich ebenfalls für eine Indexierung. Ich möchte aber trotzdem zu bedenken geben, dass ein Rechtsgutachten, auch wenn es von der Regierung bei renommierten Juristen in Auftrag gegeben würde, nicht viel aussagen wird. Schlussendlich ist das eine politische Entscheidung. Die wird in Brüssel und durch die EU entschieden. Wir werden uns wohl darin fügen müssen. Das Grundanliegen der Postulanten ist wohl in diesem Haus unbestritten. Auch ich persönlich bin für eine bessere Unterstützung der einheimischen Familien, jedoch klar gegen eine generelle Anhebung der Kinderzulagen, weil damit ein grösserer Teil des Geldes ins Ausland wandern wird. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den zuständigen Regierungsrat bitten, klare Angaben zu machen, wie viel Geld momentan an Kinderzulagen und auch Geburtszulagen in die Schweiz und Österreich und ins übrige EWR-Ausland gezahlt werden.Was den Export von Geld ins Ausland angeht, so denke ich, dass auch andere Abgeordnete mit mir darin einig gehen, dass ein weiterer Export und ein erhöhter Export von Geldern ins Ausland zu vermeiden ist. Ich darf kurz daran erinnern, dass das monatliche Kindergeld in der Schweiz in sehr vielen Kantonen gerade einmal CHF 200 beträgt. Erst vor wenigen Wochen hat eine Mehrheit des St. Galler Kantonsrats zwei Anträge für eine Erhöhung der Kinderzulagen zurückgewiesen. Die eine Fraktion von CVP und GLP wollte die Kinder- und Ausbildungszulagen um je CHF 30 erhöhen, die SP-Grüne-Fraktion verlangte zusätzliche CHF 40. Beide Anträge wurden abgewiesen. Damit bleibt das Kindergeld und auch die Ausbildungszulage bei den bisherigen Beträgen. Die Kinderzulage beträgt nach meinem Wissen CHF 200 pro Monat und die Ausbildungszulage CHF 250 pro Monat. Wenn wir die Kinderzulagen einseitig erhöhen, dann werden wir diese Erhöhung zu 100 Prozent auch ins Ausland zahlen müssen. Anstatt über eine Erhöhung der Kinderzulagen nachzudenken, wäre die Regierung besser beraten, sich zu überlegen, wie ein Teil des Geldes, das die hiesigen Firmen zurzeit in den FAK-Fonds zahlen, in einen anderen Fonds, zum Beispiel einen Strukturfonds, umgeleitet werden könnte, dessen Geld dann zu 100 Prozent für einheimische Familien eingesetzt werden könnte. Dazu könnten die FAK-Beiträge, die bei uns doch deutlich höher sind als zum Beispiel im benachbarten Kanton St. Gallen um 0,4% gesenkt und dafür eine neue Abgabe in gleicher Höhe zugunsten des Strukturfonds eingeführt werden. Dieses Geld wäre dann spezifisch für inländische Anliegen, zum Beispiel zugunsten der einheimischen Familien oder für Investitionen in die Infrastruktur, zu verwenden. Über die Indexierung habe ich schon kurz gesprochen. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei diesem Anliegen wohl mehr um eine Spiegelfechterei als um eine ernsthaft zu prüfende Frage. Schliesslich kennen wir die Antwort ja bereits jetzt: EU-Recht verunmöglicht eine Indexierung des Kindesgeldes, wobei anzufügen ist, dass es natürlich darauf ankommt, wer einen solchen Wunsch vorbringt. Bringt Frau Bundeskanzlerin Merkel so ein Thema auf den Tisch, dann bestehen wohl gute Chancen, dass Brüssel etwas ändert. Bringt ein kleines Land wie Liechtenstein so ein Anliegen vor, dann können wir sicher sein, dass dies auf kein Gehör stossen wird. So funktioniert Brüssel und die EU. Im Übrigen hat man vor dem EWR Kindergeld nach Kaufkraft ins Ausland gezahlt. Wir hatten also bereits einmal eine Indexierung. Und diese könnte zumindest für alle Länder ausserhalb des EWR jederzeit und sofort wieder eingeführt werden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Nur noch eine Ergänzung zu meinem Votum. Johannes Hasler hat auch in seinem Eingangsreferat gesagt, dass die Regierung eingeladen ist, zu prüfen, wie dann der Überschuss in der FAK zur Förderung der Familien eingesetzt werden kann. Ich sage einmal, das steht so leider nicht im Postulatstext - denn so einem Postulatstext könnte ich zustimmen. Aber das, was man jetzt plant, habe ich schon ausführt, dass ich dem so nicht zustimmen werde. Ich möchte mich nicht wiederholen. Trotzdem - unabhängig davon, ob das Postulat überwiesen wird oder nicht - möchte ich doch die Arbeitsgruppe einladen, die Voten zu hören. Da sind jetzt verschiedene Möglichkeiten diskutiert worden und verschiedene Varianten diskutiert worden, welche sehr guten Input liefern können für diese Arbeitsgrup-pe. Ich möchte die Arbeitsgruppe auffordern, das nachzuhören und diese Möglichkeiten und Varianten auch in ihre Überlegungen miteinzubeziehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich werde mich auch kurz halten. Zuerst ganz kurz zum Abg. Johannes Hasler: Sie müssen sich jetzt schon entscheiden. Sollen hier Massnahmen gesetzt werden? Wenn das so ist, dann haben Sie das falsche Mittel gewählt, weil mit einem Postulat nur geprüft wird, wie Ihr Kollege, der Abg. Elfried Hasler, ausgeführt hat. Und genau um das geht es. Dann komme ich zum stv. Abg. Alexander Batliner: Ich will, dass die Situation geprüft wird. Ich werde der Überweisung des Postulates zustimmen. Also mit der Prüfung bin ich mit Ihnen einig. Ich bin einfach der Meinung, dass es kompletter Blödsinn ist. Aber die Postulatsbeantwortung wird das ja dann wohl aufzeigen. Dann noch zurück zum Abg. Johannes Hasler: Sie haben gesagt, die Studie «Mehr Netto vom Brutto» soll in diesem Zusammenhang eben nicht relevant sein. Ja, das ist interessant, weil da der Herr Gesellschaftsminister dann in einen gewissen Argumentationsnotstand kommen wird, weil, wenn er den Taxpunktwert setzen will und als Vergleichswert eben diese Studie heranzieht und sagt, weil die Lebenshaltungskosten in der Schweiz eben höher sind, können wir den Taxpunktwert in Liechtenstein senken, dann aber umgekehrt die Studie irrelevant ist, wenn es darum geht, an die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu indexieren. Und nochmals ganz kurz zurück zum stv. Abg. Alexander Batliner: Ich schätze sehr, dass Sie wenigstens so ehrlich sind und sagen, dass man nach oben auch indexieren muss, weil das nämlich nur konsequent ist. Ihre Gedanken bezüglich Gleichberechtigung des Familienvaters in Griechenland - bei aller Liebe: herzzerreissend. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Erich Hasler, ich habe nicht gesagt, dass ich für eine Indexierung bin. Ich habe gesagt, ich will es prüfen. Und ich glaube auch, ich spreche im Namen der Postulanten oder meiner Fraktion, dass hier nicht von vornherein gesagt werden soll, wir möchten eine Indexierung einführen und möchten nur noch klären, ob es die staatsvertraglichen Regelungen auch zulassen. Wir möchten die rechtlichen Grundlagen und auch die gesellschaftspolitischen Grundlagen für die Indexierung im Rahmen einer Postulatsbeantwortung aufgeführt bekommen und nicht jetzt schon unterstellt bekommen, wir würden unbedingt eine Indexierung einführen wollen.
Und das gilt auch zu Ihrer Aussage, Herr Abg. Lageder. Auch wenn ich gesagt habe, dass es bei Ländern mit höherer Kaufkraft höhere Beiträge braucht, also auch nach oben anzupassen ist, das ist ja genau diese Als-ob-Bestimmung im Art. 67 dieser EU-Verordnung. Man kann nicht das eine tun und das andere lassen. Das hat dann auch etwas mit Fairness und Gleichheit zu tun und mit Solidarität auch innerhalb der EU. Aber auch an Sie: Ich wollte nicht mit meinen Ausführungen dazu interpretiert haben, dass wir unbedingt für die Indexierung sind. Wir möchten die rechtlichen Grundlagen und die gesellschaftspolitischen Grundlagen mit diesem Postulat abgeklärt haben. Und wenn wir diese Grundlagen haben und schwarz auf weiss vor uns haben, dann können wir auch entscheiden, ob wir für oder gegen eine Indexierung sind. Sie scheinen mit Ihrer absoluten Aussage weitere Informationen nicht zu benötigen, um gegen eine Indexierung zu sein. Aber fachlich scheint es uns angebracht, hier alle Grundlagen auf dem Tisch zu haben. Dies scheinen Sie ja nicht nötig zu haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Insbesondere die Diskussionsbeiträge der Kollegen Lageder und Alexander Batliner haben aufgezeigt, wie komplex allein die Frage dieser Indexierung aussieht. Das Votum des Kollegen Batliner hat mir gezeigt, warum es die Postulanten eben gerade wegen der Komplexität geprüft haben wollen. Wenn man nun im gleichen Zug aber auch noch sagt, die Prüfung der Abschaffung des Giesskannenprinzips ist abzulehnen, weil es eben nicht trivial, im Umkehrschluss also ebenfalls komplex, ist, erschliesst sich mir dann wiederum nicht. Zudem, wenn man von einem Beispiel ausgeht und annimmt, Eltern hätten ab einem Einkommen von CHF 20'000 kein Kindergeld mehr notwendig, dann bin ich vielleicht ein Stück weit in einem falschen Film. Ich glaube, es gibt viele Leute mit weniger Einkommen, die sich nach der Decke strecken müssen. Und die Einsparung, wenn man von einem Einkommen von CHF 20'000 ausgeht, sind dann tatsächlich nicht so gross, wie der Kollege Elfried Hasler ausgerechnet hat. Aber man könnte vielleicht auch von tieferen Einkommen ausgehen, ab denen keine Kinderzulage mehr notwendig ist. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass auch bei bereits deutlich niedrigeren Gehältern die Kinderzulagen eins zu eins auf die Jugendsparkonten fliessen. Und auch das könnte einfach einmal im Sinne der Komplexität überprüft werden. Dann hätten wir auch hier einmal eine endgültige Antwort auf eine politisch immerwährende Diskussion. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich bin ganz ehrlich. Anfangs der Debatte wusste ich noch nicht, ob ich mich für eine Überweisung oder gegen eine Überweisung entscheiden sollte. Ich habe jetzt sehr viele Notizen gemacht - erstaunlich eigentlich. Aber ich muss auch sagen, ich habe mir zuerst die Frage gestellt: Wozu dieses Postulat? Lustig, interessant war für mich das Verhältnis der Koalitionspartner, wie die das Problem anschauen. Das soll aber nicht mein Problem sein, ich gehöre ja zur Opposition. Ich denke mir, was bringt dieses Postulat? Meiner Meinung nach bringt es jetzt sehr viel, denn es wurde wirklich diskutiert über das Thema Familienförderung. Mein Vorredner hat es vorhin gesagt, man sieht doch, wie komplex die Thematik ist. Es wäre zu einfach, wenn wir nur Einzelbereiche einfach so über den Kamm scheren würden und sagen, eine Indexierung ist kein Problem. Es ist eben schon ein Problem. Es gibt durchaus gute Argumente dagegen, es gibt auch Argumente dafür - allerdings sind die im Moment für mich eher populistischer Natur, muss ich auch zugeben, auch wenn vielleicht meine «weissen» Kollegen das jetzt von mir kaum glauben können. Aber das ist so. Ich habe mir die Frage gestellt: Ist es nun ein Misstrauensvotum gegen den Gesellschaftsminister oder soll das wirklich beitragen, die Diskussion anzuheizen? Es wird spannend sein, wie der Gesellschaftsminister bei seinem Votum diese Sache erklären wird. Ich habe es Ihnen gesagt, ich konnte mich am Anfang nicht richtig entscheiden. Aber ich denke mir, man sagt ja: Nützt es nichts, so schadet es nichts. Und wenn es zumindest die Diskussion gebracht hat und die Diskussion noch vertiefen wird, dann wird es was bringen. Aus diesem Grund, sage ich jetzt auch, werde ich dem Postulat zustimmen, obwohl ich auch der Meinung bin, dass es eigentlich - wie hat es der Abg. Christoph Wenaweser genannt? - Bier nach München getragen ist. Aber zumindest die Diskussion konnte angeregt werden und mitunter wird die Beantwortung des Postulats ganz neue Dimensionen eröffnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ja, auch ich bin der Diskussion mit Interesse gefolgt und habe Ihre Ausführungen pro und kontra aufmerksam verfolgt. Den Argumenten kann man nichts mehr hinzufügen. Auch ich stehe persönlich dem Postulat kritisch gegenüber. Auf der anderen Seite kenne ich aus der Kreativitätstheorie eine wichtige Erkenntnis, die da heisst: Der beste Weg zu einer guten Lösung führt über das Prüfen von ganz vielen Ideen. Und deshalb werde ich dieser Überweisung auch zustimmen und hoffe, dass in Zukunft noch viele weitere und bessere Ideen dazukommen werden. Familienförderung ist ein äusserst wichtiges Thema. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur nochmals ganz kurz: Ich möchte einfach noch einmal an die Adresse des stv. Abg. Alexander Batliner sagen, dass ich für die Prüfung bin. Ich bin einfach relativ zuversichtlich, dass ich weiss, wie es herauskommt. Aber trotzdem, ich habe es auch in meinem Votum gesagt, das Problem ist ja, mir werden Sie es nicht glauben. Darum muss es die Regierung prüfen. Das finde ich richtig.Und dann noch ganz kurz zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben das Giesskannenprinzip angesprochen. Ja, da erinnere ich mich an zwei Postulate der Freien Liste der letzten Legislatur. Da ging es genau um das. Ich bin nicht mehr ganz so zuversichtlich, wie ich damals war, dass eine stringente, bürokratisch saubere Lösung erarbeitet werden kann. Aber trotzdem, einer Prüfung wäre ich nach wie vor nicht abgeneigt. Dann wüssten wir wenigstens, dass es eine schlechte Idee ist. Und darum will ich dieses Postulat auch mit überweisen. Dann wissen wir nämlich, dass es eine schlechte Idee ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Nur ganz kurz: Ich möchte auch beim Abg. Wenaweser einhaken. Er hat gesagt, dass hier jetzt die Prüfung dieser Giesskanne abgelehnt würde. Also wenn er damit jetzt mein Votum gemeint hat, dann hat er mich missverstanden. Das war einfach schlicht und einfach nicht das Thema. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass diese Sache erstens ganz und gar nicht trivial ist und zweitens auch wahrscheinlich deutlich weniger bringen würde als vielleicht von vielen erwartet. Und da können Sie auch den von mir bekannten, zugegebenermassen natürlich hohen Betrag an Einkommen halbieren und Sie werden im tiefen einstelligen Bereich landen. Ich denke, wir können das Postulat jetzt nicht ergänzen. Das wurde ausgeführt. Aber ich denke, es wäre ratsam, wenn die Regierung im Zuge der Beantwortung dieses Postulats auch noch einmal auf diese Frage eingehen würde und auch diese Frage dort einfach noch einmal adressieren würde. Das wurde auch schon in anderem Zusammenhang gemacht. Aber ich denke, es würde sicher nicht schaden, auch im Rahmen der Beantwortung dieses Postulats noch einmal auf dieses Thema einzugehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das Votum des Abg. Georg Kaufmann hat mich jetzt ein wenig geweckt: Diese Kreativitätsserie - das ist wunderbar, das finde ich super. Nur erzählen Sie das einmal den Familien im Lande Liechtenstein. Die Politik prüft und prüft seit x Legislaturen. Und was kommt heraus? Wir haben die Initiative der Wirtschaftskammer erlebt. Ich glaube, so hoch wurde selten eine Initiative vom Volk abgelehnt. Mir ist zumindest keine bekannt. Wie gesagt, viele Ideen prüfen ist wunderbar, nur erwarten die Familien in Liechtenstein Handlungen. Und auch, wenn man uns als Postulanten jetzt vorwirft, wir würden diese Familienausgleichskasse plündern, löst das halt das Dilemma für die Familien im Lande Liechtenstein auch nicht. Die Familien wollen konkrete Massnahmen sehen, was wir mit diesen CHF 164,45 Mio. machen. Jetzt kann man natürlich geteilter Meinung sein, wie dieses Geld klug investiert ist. Aber irgendwie müssen wir ja dieses Geld investieren. Und nach meinem Dafürhalten müssen wir dieses Geld in die Familien investieren. Es wurde jetzt auch mehrmals erwähnt, man wisse nicht, wohin das Geld gehe. Ich möchte dem Traktandum 12 nicht vorgreifen, aber zumindest auf Seite 33 des AHV-Berichtes ist eine Circa-Zahl genannt: 60% gehen an Bezüger im Inland und 40% an Bezüger im Ausland. Selbstverständlich wird sich eben dieses Verhältnis ändern. Je mehr Pendler wir haben, je mehr wird ins Ausland gehen. Und da kann man schon mit dieser Neiddebatte kommen, dann machen wir gar nichts: Okay, dann geben wir den 40% Ausländern auch nichts, aber den 60% Inländern geben wir auch nichts und machen einfach nichts. Wunderbar. So geht das natürlich nicht. Damit helfen Sie den inländischen Familien eben nicht, diesen 60%. Und wie gesagt mit einer Neiddebatte helfen Sie den Familien im Inland auch nicht. Auch die Strukturfondsdebatte des Abg. Erich Hasler: Das würde in Zukunft wirken, aber was machen wir aktuell mit diesen CHF 164 Mio., die hier in diesem Fonds sind. Nach meinem Dafürhalten: Die sollten wir den liechtensteinischen Familien zugutekommen lassen und deshalb habe ich das Postulat auch mit unterzeichnet. Wir hatten durchaus die Debatten betreffend die Einkommensabhängigkeit. Sprich: Einkommen, wie sieht das aus, könnte man das auch einfliessen lassen? Da hat es verschiedene Varianten gegeben. Am Schluss ist dieser Text nicht in das Postulat eingeflossen. Aber ich denke mir, die Regierung beziehungsweise die Arbeitsgruppe hat diese Debatte gehört und die Regierung kann ja das auch mit nach Hause nehmen beziehungsweise ins Büro und auch noch abklären im Hinblick auf die Beantwortung dieses Postulates. Denn dieser Punkt wird sowieso kommen. Aber Sie haben es ja auch gehört. Gerade die Vermögensverhältnisse bei ausländischen Bezügen dürften nicht ganz trivial zu eruieren sein. Und das war auch einer der Hauptpunkte, wieso es nicht in dieses Postulat eingeflossen ist. Aber wie gesagt, es ist ein Postulat. Die Regierung soll bitte prüfen. Wie gesagt, im Sinne der liechtensteinischen Familien ist es sicherlich zielführend, dieses Postulat zu unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Danke den Kollegen Elfried Hasler und Wendelin Lampert für ihre Voten. So baut man eine Brücke. Wir werden das im nächsten Traktandum dann nochmals haben. Wir können das Postulat ja nicht mehr abändern. Das ist jetzt klar. Aber auch die Kollegen Hasler und Lampert sagen es, wenn es die Regierung sozusagen als Fleissaufgabe mitnehmen würde, auch die Thematik des Giesskannenprinzips bei den Kinderzulagen mit abzuklären, dann werde ich einer Überweisung zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe noch eine Bemerkung zum Votum des Abg. Wendelin Lampert: Sie haben dankenswerterweise meinen Vorschlag für die Aufnahme eines Strukturfonds aufgenommen, aufgegriffen und haben auch erwähnt, dass das nur in der Zukunft eine Lösung bedeuten könnte. Das würde ich nicht so sehen. Wir können also durchaus die FAK-Beiträge auf 0,8 herabsetzen und auch die Einzahlungen in den Strukturfonds auf 0,8% festsetzen. Damit werden die Reserven des FAK-Fonds über die Zeit abgebaut. Es wird mehr in den Strukturfonds eingezahlt und irgendwann, wenn das wieder ausgeglichen ist, könnte man die relativen Beträge auch wieder anpassen und wir hätten das Problem von diesen hohen Reserven dann eben auch gelöst. Aber so gelöst, dass eben nur die inländischen Familien damit auch tatkräftig unterstützt werden. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen oder bald Mittag, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten. Es wurden einige wenige Fragen an mich gestellt. Ich versuche, zu beantworten und einige Bemerkungen zu einigen Voten noch zu machen. Die Abg. Violanda Lanter-Koller hat gesagt: Was bringt mir das Postulat, nützt es der Sache oder was bringt das für mich oder für die Regierung? Ich möchte sagen, diese Diskussion war wertvoll. Ich sehe jetzt, wie die Meinungen ungefähr im Plenum sind, denn Sie müssen sich immer vorstellen, wir sollten Fortschritte machen in diesem Thema, aber die Fortschritte sind eben deshalb so schwierig, weil es mehrheitsfähige Lösungen braucht. Und ich möchte meinen rechten Nachbarn bitten, mir das zu verzeihen, aber ich möchte nicht, dass wir es so machen, dass wir ein Verkehrsproblem lösen sollen und dann am Schluss eine Fahrradbrücke bauen. Das kann es nicht sein. Nicht dass ich etwas gegen diese Brücke sagen möchte, aber wir sollten einige konkrete Dinge anpacken, die klemmen. Und ein konkretes Ding, das klemmt, ist, dass sich eben Frauen - und da muss ich mich halt in die Nesseln setzen nach Ansicht des Abg. Thomas Lageder, der mir vielleicht eine antiquierte Haltung vorwirft - und gerade Frauen wünschen, trotzdem im Beruf zu bleiben und dennoch im ersten Jahr oder wenn das Kind ganz klein ist, sich zu grossen Teilen den Kindern oder dem Kind widmen zu können. Da klemmt es heute und genau für dieses Problem suchen wir Lösungen. Eine der Lösungen ist eben dieser andere Auszahlungsmodus des Kindergelds oder der Kindergelderhöhung. Was mich erstaunt in der Diskussion - und da muss ich sagen, da muss ich mich oder müssen sich meine Kollegen in der Partei irgendwie missverständlich ausgedrückt haben: Es war nie die Absicht, dass das ganze Kindergeld im ersten Jahr bezogen werden kann. Ich weiss nicht, wie das in die Diskussion hineingerutscht ist. Das ist im Vorfeld der Landtagssitzung plötzlich aufgetaucht und war nicht mehr totzukriegen, dass die Leute geglaubt haben, man könne das ganze Kindergeld im ersten Jahr beziehen und dann bliebe nichts mehr übrig. Und dann eben diese ganzen Geschichten, ja, was ist mit denen, die nach dem ersten Jahr dann irgendwie ihre Arbeitsstelle aufgeben, ins Ausland gehen, gibt es da Rückforderungen und so? Also nichts dergleichen. Es war immer die Rede von einer Erhöhung des Kindergelds, und diese Erhöhung kann dann in einem bestimmten Modus bezogen werden. Bestenfalls noch, dass man vom Rest einen kleinen Teil auch noch so zusammenbündeln kann, dass eben dann im ersten Jahr eine grössere Flexibilität nötig ist. Die Freie Liste wünscht sich den bezahlten Elternurlaub. Nach meinem Gefühl oder nach meiner Erfahrung jetzt kann ich Ihnen sagen, der ist einfach absolut nicht mehrheitsfähig. Also müssen wir Lösungen finden, die die Flexibilität herstellen und eben dieses erste Jahr ermöglichen oder meinetwegen auch die Unterstützung in den ersten vier Jahren ermöglichen, wenn die Kinder noch nicht im Kindergarten sind, und wenn sie dann einmal im Kindergarten sind, dass dann eben die Blockzeiten derart sind, dass eben - und da haben wir uns ein konkretes Ziel vorgenommen - eine 50-Prozent-Teilzeittätigkeit möglich ist, ohne dass man sich separat noch um eine Kinderbetreuung bemühen muss. Was heisst das? Es sind zwei ganz, ganz konkrete Dinge. Es sind zwei meines Erachtens einfache Dinge. Das ist nicht der riesige Wurf der Familienpolitik, weil eben diese Mehrheitsfähigkeit einer Riesenlösung von Anfang an schon infrage steht. Da gibt es immer etwas zu mäkeln. Deshalb zwei konkrete Dinge, zu denen Sie jetzt heute Ihre Meinung geäussert haben, und ich danke Ihnen dafür, dass ich jetzt diesen Eindruck bekommen habe. Neben diesen zwei ganz konkreten Problemen, die wir aus dem Weg schaffen, steht im Postulat auch noch die Frage der Indexierung des Kindergelds drin. Da möchte ich bemerken, dass die Idee nicht ganz vom Himmel fällt. Wir hatten das schon einmal in früherer Zeit, dass das Kindergeld im Inland und Ausland nicht gleich hoch war. Das haben wir dann eben im Zug des EWR-Beitritts dann aufgegeben. Aber wie gesagt, wenn das Postulat überwiesen wird, werden wir das prüfen.Dann wurde auch mehrmals gesagt, dass die Kinder im Studium sehr viel kosten. Dafür gibt es eben Stipendien. Dieses Instrument gibt es in Liechtenstein und es ist sehr gut ausgestaltet.Dann wurde mehrmals erwähnt: Kindergeld nicht nach der Giesskanne. Ja, wir werden das aufnehmen, auch in die Arbeitsgruppe, das zu prüfen. Das brächte genauso wie eine Indexierung des Kindergelds etwas mehr freie Mittel zur Verfügung, die man anders einsetzen könnte. Aber nach der Volksabstimmung im letzten Jahr ist für mich klar, diese Mittel werden nicht direkt in Kitas oder sonst irgendwohin fliessen müssen, sondern bleiben innerhalb des Systems und können meines Erachtens, nach meiner Interpretation des Volkswillens, eben nur über Kindergelder oder ähnliche Gelder ausgeschüttet werden. Der Abg. Erich Hasler hat nach den Summen aller Familienleistungen ins Ausland gefragt. Diese Summen habe ich leider nicht im Kopf. Ich kenne nur das, was der Abg. Wendelin Lampert bemerkt hat, diese Prozentzahl. Es wurde auch auf die Studie «Mehr Netto vom Brutto» verwiesen. Und es wurde mir unterstellt, dass ich den Taxpunktwert senken möchte. Das ist ein ganz anderes Thema. Das habe ich nie gesagt. Ich habe immer gesagt, dass es bei uns keinen Grund gibt, höhere zu haben, aber nicht, dass es bei uns einen Grund gibt, tiefere zu haben. Das ist ein mathematisch grosser Unterschied. Wir versuchen ja die MINT-Kompetenz in diesem Land zu fördern. Ich möchte zum Schluss nochmals erwähnen, dass es darum geht, mehrheitsfähige Lösungen in diesem Problembereich zu finden; und die, wie die Diskussion heute gezeigt hat, wie die Diskussionen der letzten Jahre gezeigt haben, sind extrem schwer zu finden. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns einige wenige ganz, ganz konkrete Dinge vornehmen, von denen wir denken, dass sie für die meisten Familien eben einen Fortschritt bedeuten. Natürlich kann es immer Ausnahmen geben, wo das nichts bringt. Aber wir müssen uns nach dem richten, dass halt Häufiges häufig ist und Seltenes selten und dass wir das Häufige zuerst anpacken. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bin eigentlich überzeugt, dass die Meinungen gemacht sind und dass wir jetzt sehr schnell zur Abstimmung schreiten können. Trotzdem gibt es noch Wortmeldungen. Abg. Thomas Rehak
Ich entschuldige mich für diese Wortmeldung. Eine Frage ist mir Regierungsrat Pedrazzini trotzdem noch schuldig geblieben. Die Arbeitsgruppe ist ja noch tätig. Bis wann kann man denn da mit Resultaten rechnen? Eine Frage oder ein Problem war ja auch die Flughöhe, die Flughöhe dieser Arbeitsgruppe wurde angesprochen. Es wurde gesagt, dass diese zu tief fliege und deshalb hier die übergeordneten Probleme nicht erfasse. Vielleicht können Sie dazu eine Antwort geben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe soll schon sein, dass sie sich sehr stark um konkrete Dinge kümmert. Ein nächster Schritt ist eine Umfrage, und zwar bei den Betroffenen. Ein Mangel an den generellen Umfragen, zum Beispiel im Nachgang der Abstimmung im letzten Herbst, war, dass dort sehr viele Leute befragt wurden, die gar keine kleinen Kinder haben. Wir müssen ja die Probleme derjenigen lösen, die jetzt kleine Kinder haben, und vielleicht weniger derjenigen, die vor 30 Jahren kleine Kinder hatten. Damals war die Welt in unserem Land eine andere: Besonders die Erwerbsquote der Frauen war wesentlich geringer. Das heisst, wir müssen uns mit der Welt befassen, wie sie eben heute aussieht, und dazu müssen wir genau diejenigen erwischen, die heute jetzt kleine Kinder haben, und da möchten wir deren Meinung kennen. Die Flughöhe, die soll eben nicht sein, dass sich da ein philosophisches Gremium zusammensetzt in höchster Flughöhe und über die Möglichkeiten, Grundsätze der Familienpolitik schwadroniert, sondern es soll darum gehen, konkrete Probleme zu lösen und endlich Fortschritte zu erreichen. Über die Theorien haben wir uns jahrelang unterhalten und es entspricht auch nicht meiner Persönlichkeit, dass ich da philosophische Traktate in diesem Sinne produzieren lasse, sondern ich möchte jetzt konkrete und auch mehrheitsfähige Lösungen. Es kann keine Lösung geben, die 25 Stimmen in diesem Haus hat. Aber eine Mehrheit, eine mehrheitsfähige Lösung, das ist unser Ziel. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vor allem ausserhalb dieses Hohen Hauses sollte es dann eine Mehrheit finden, konkret beim Volk. Das wäre dann kein Luxus nach der letzten Volksabstimmung. Eine Frage an den Abg. Erich Hasler zu diesem Strukturfonds. Sie sagen berechtigt, ja, man könnte die Beiträge reduzieren, dann könnte man die Reserven über Jahre abbauen und parallel eben diesen Strukturfonds äufnen. Nur, dieser würde dann ja auch wieder über Arbeitgeberbeiträge geäufnet. Können Sie noch erklären, wieso man dann diesen Strukturfonds nicht exportieren müsste, wenn er auch wieder aus der gleichen Quelle finanziert wird - gerade auch für diese Arbeitsgruppe? Ich finde den Ansatz interessant. Aber funktioniert der Ansatz dann in letzter Konsequenz auch? Wenn dieser Strukturfonds konkret eben auch über die Arbeitgeber finanziert wird, dann werden wir dieses Geld aus diesem Strukturfonds auch exportieren müssen. Haben Sie hierzu einen Lösungsansatz? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Also einen konkreten Lösungsansatz dafür habe ich nicht. Ich meine, es wird sicher die Frage sein, welcher Art man diese Beträge einhebt. Diese Beträge, die Unternehmen bezahlen, das müsste wahrscheinlich den Charakter einer Steuer haben. Ich denke nicht, dass man dieses Steueraufkommen dann auch ins Ausland ausschütten müsste. Zweck wäre ja, und ich glaube, es gibt auch andere Länder in Europa, die zum Beispiel eine Arbeitsplatzsteuer oder ähnliches eingeführt haben, und dieses Geld wäre durchaus auch im Inland dann zu verwenden. Es wäre sicher eine Frage, die auch im Rahmen dieses Postulats behandelt werden könnte. Aber dieses Postulat kann nicht geändert werden. Ein Punkt, den man aufgreifen könnte und der es wert wäre nach meiner Auffassung, dass man diesen etwas näher beleuchten würde. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir zur Abstimmung schreiten. Der exakte Wortlaut des Beschlussantrags liegt Ihnen vor. Wer der Überweisung des Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
20 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 3 abgeschlossen. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 13:45 Uhr. Mittagspause (von 12:10 bis 13:45 Uhr)
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