Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Somit beginnen wir mit Traktandum 1: Kleine Anfragen.Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen unter Beachtung der vereinbarten Richtlinien an die Regierung zu richten.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Am 17. Mai 2017 wurde mittels Leserbrief in einer liechtensteinischen Landeszeitung berichtet, dass sich ein angetrunkener Asylsuchender in einem Linienbus von Schaan nach Vaduz mehrfach frech und provozierend äusserte und sich weigerte, auszusteigen. Kurz darauf konnte man in einer Polizeimeldung lesen, dass am 27. Mai 2017 in Schaan ein stark angetrunkener Asylsuchender sich aggressiv verhielt und sein Hab und Gut auf dem Platz umherwarf. Der Mann ging schreiend und wild fuchtelnd auf mehrere Passanten zu und musste aufgrund seines Verhaltens in Polizeigewahrsam genommen werden. Hierzu meine Fragen:- Ist bekannt, ob es sich beim Asylsuchenden im Linienbus sowie in Schaan um dieselbe Person handelt?
- Was sind die materiellen und formellen Voraussetzungen, damit ein straffälliger Asylsuchender das Land verlassen muss?
- Wie viele Verstösse von Asylsuchenden, welche polizeilich protokolliert wurden, gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
- Welche Massnahmen werden ergriffen, wenn sich ein Asylsuchender nicht ordnungsgemäss verhält oder sich beispielweise nicht an die Hausordnung des Flüchtlingsheims hält?
- Falls Geldkürzungen vorgenommen werden, auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren diese Kürzungen und wie wird entschieden, wie hoch die Kürzung ist? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Am 23. Mai plädierte der Präsident der Liechtensteiner Patientenorganisation (LIPO) in einem Forumsbeitrag in den liechtensteinischen Landeszeitungen für die Abschaffung der Bedarfsplanung und die Einführung der freien Arztwahl, dies durch die Abschaffung der OKP-plus-Versicherung. Hierzu folgende Fragen: - Wie hoch ist der Anteil der Versicherten, die heute auf freie Arztwahl verzichten und damit jährlich um CHF 480 tiefere Krankenkassenprämien bezahlen, als dies mit einer OKP-plus-Versicherung der Fall wäre?
- Im Nachgang zum EWR-Beitritt gab es einige Jahre keine Beschränkungen zur Eröffnung einer Arztpraxis und damit zum Zugang zu den Krankenkassen. Wie waren die damaligen Erfahrungen?
- Welche Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien wären vom Vorschlag der Liechtensteiner Patientenorganisation zu erwarten? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Der Öffentlichkeit ist aus einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abg. Violanda Lanter-Koller vom 2. Oktober 2014 bekannt, dass in einer Moschee in Triesen ein Mann als Übersetzer tätig war, der extreme Auffassungen vertrat. Gemäss Beantwortung der Regierung sei es damals im Zuge einer Klassenexkursion zu einem privaten Gespräch zwischen dem Mann und einer Lehrperson gekommen, wobei sich der Mann unter anderem für «die Einführung der Scharia in Liechtenstein» ausgesprochen habe. Durch das Schulamt sei der Vorfall der Landespolizei gemeldet worden. Mit dem Anschlag von London ist der globale Terror zurück in den Medien. Gemäss Antwort des damaligen Innenministers auf eine andere Kleine Anfrage vom 3. September 2014 sei sich die Regierung durchaus der Gefahr bewusst. Auch wenn in Liechtenstein noch kein Fall bekannt geworden sei, gelte es weiterhin, die Entwicklung sehr genau zu beobachten. Als mögliche Massnahme verweist er unter anderem auf eine Ausweisung nach Art. 53 AUG. Nach Art. 53 AUG werden Ausländer mit Verfügung ausgewiesen, wenn sie in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im In- oder Ausland verstossen. Zudem kann gemäss Art. 9 AUG eine Niederlassungsbewilligung widerrufen werden, wenn ein Ausländer dauerhaft und in erheblichem Masse auf Sozialhilfe angewiesen ist. Zu meinen Fragen:- Nach fast drei Jahren muss davon ausgegangen werden, dass diesbezügliche Erhebungen abgeschlossen sind. Kann die Landespolizei eine Gefährdung der inneren Sicherheit Liechtensteins durch die gegenständliche Person ausschliessen?
- Um Prüfung welcher Massnahmen wurde die zuständige Migrationsbehörde gebeten beziehungsweise ersucht?
- Was war das Ergebnis einer Prüfung nach Art. 53 Abs. 1 lit. a und b AUG durch die Migrationsbehörde?
- Ist oder war die gegenständliche Person auf Sozialhilfe gemäss Akten bei der Migrationsbehörde angewiesen?
- Hat die zuständige Behörde in Bezug auf die gegenständliche Person jemals ein Verfahren zur Widerrufung der Niederlassungsbewilligung gemäss Art. 49 AUG eingeleitet und was war das Resultat?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Kleine Anfrage. Das neue Krankenversicherungsgesetz sieht in Art. 20a vor, dass der Versicherte eine , die an die Kasse ergangen ist, erhält. Diese Norm ersetzte als Kompromiss den ursprünglich beabsichtigten Tiers garant in der KVG-Revision. Damit wird die Schaffung von Transparenz und Kostenbewusstsein beabsichtigt. Nach den ersten Monaten mit dem neuen KVG wird verschiedenen Orts diskutiert, ob der Patient den Leistungserbringer vom Rechnungskopienversand befreien kann. Dazu und im selben Kontext folgende Fragen:- Kann der Patient nach begründeter Rechtsauslegung der Regierung überhaupt rechtswirksam auf die Rechnungskopie beim jeweiligen Leistungserbringer verzichten und damit den Leistungserbringer von seiner Pflicht befreien?
- Wie kann die Regierung feststellen, ob durch den Versand von Rechnungskopien ein verändertes Verhalten oder Bewusstsein hinsichtlich des Bezugs von krankenversicherten Leistungen durch die Patienten erfolgt?
- Wie kann die Regierung feststellen, ob und in welcher Weise der Rechnungskopienversand einen Mehrwert, auch im Vergleich zu den hierfür anfallenden Kosten, gestiftet hat und in welchem betraglichen Umfang durch Intervention der Leistungsbezüger Rechnungen nach unten korrigiert werden konnten?
- In welcher Weise gedenkt die Regierung den Versand von Rechnungskopien an die Leistungsbezüger zu überwachen?
- Wie viele Rechnungen wurden von den Leistungserbringern bislang an die Krankenversicherer und somit in Kopie an die Leistungsbezüger gestellt und von welcher Gesamtzahl geht die Regierung für das laufende Jahr aus? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Am vergangenen Sonntag, dem Pfingstsonntag, wollte ich so gegen 9 Uhr im Zentrum von Vaduz Zopf und Gipfeli besorgen. Bei den ersten beiden Geschäften hiess es, dass an vier Sonn- und Feiertagen, das heisst am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam und am ersten Weihnachtsfeiertag, die Geschäfte erst um 11 Uhr geöffnet werden dürfen. Offensichtlich haben die beiden Geschäfte die Verordnung vom 10. März 1992 über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss (LGBl. 1992 Nr. 25) befolgt. Im dritten Geschäft konnte ich meine Einkäufe dann problemlos erledigen. Es ist erstaunlich, dass in Zeiten des Einkauftourismus ins benachbarte Ausland solche Regelungen noch Gültigkeit haben und unsere Dienstleister beim Verkauf ihrer Waren durch Verordnungen der Regierung behindert werden. Dazu meine Fragen: - Gedenkt die Regierung die Verordnung vom 10. März 1992 über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss abzuschwächen oder gar aufzuheben?
- Sollte die Verordnung von der Regierung weder abgeschwächt noch aufgehoben werden, wie werden diese Entscheide begründet? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zu :Im Rechenschaftsbericht 2016, im Kapitel «Asyl», auf den Seiten 286 und 287, kann man lesen, dass auch im Jahr 2016, wie schon in den Jahren 2015 und 2014, Asylsuchende aus Serbien die meisten Gesuche stellten. Im gleichen Kapitel wird auch festgehalten, dass die meisten Asylgesuche von Personen aus dem Westbalkan gestellt werden, rund 35% der Asylgesuche. Wenn man diese Zahlen des Rechenschaftsberichts mit den aktuellen Zahlen auf der Homepage der Flüchtlingshilfe Liechtenstein vergleicht, unter der Rubrik Statistik, dann wird ersichtlich, dass am 31. Mai 2017 138 Personen in unserem Flüchtlingsheim untergebracht waren. Von diesen 138 Personen stammen 53 aus sogenannten sicheren Herkunftsländern. 29 aus Serbien, das als sogenannter sicherer Heimat- oder Herkunftsstaat bezeichnet wird. Ohne die Hintergründe genauer zu kennen, frage ich mich, wie es dazu kommen kann, dass knapp 40% der Plätze im Flüchtlingsheim durch Personen aus sicheren Herkunftsländern belegt werden. Meine Fragen:- Wie viele Personen aus sicheren Herkunftsländern befinden sich aktuell im Flüchtlingsheim?
- Warum befinden sich so viele Personen aus sicheren Herkunftsländern in Liechtenstein?
- Hätte die letzte Revision des Asylgesetzes nicht dazu führen sollen, dass Personen aus sicheren Herkunftsländern schneller zurückgeführt werden können?
- Hat die letzte Revision des Asylgesetzes nicht die erwünschte Beschleunigung der Asylverfahren gebracht?
- Welche Massnahmen müssen ergriffen werden, damit Personen aus sicheren Herkunftsländern schneller zurückgeführt werden und somit im Flüchtlingsheim Platz für «echte» Flüchtlinge geschafft werden kann? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :Die Naturkundliche Sammlung hat die Archivierung der heimischen Fauna und Flora, der Sammlung Prinz Hans von und zu Liechtenstein und die Orientierung der Öffentlichkeit über einheimische Pflanzen und Tiere zur Aufgabe. Der Bestand der Naturkundlichen Sammlung umfasst rund 13'000 inventarisierte und mehrere Tausend weitere Objekte, einschliesslich der Belegexemplare zur naturkundlichen Erforschung Liechtensteins. Die Naturkundliche Sammlung hat einen grossen naturhistorischen und wissenschaftlichen Wert und gilt als einzige Referenz für die Erforschung der Pflanzen- und Tierwelt Liechtensteins. Im Rahmen der Leistungsanalyse, Bericht und Antrag Nr. 123/2016, hat die Regierung das Amt für Personal und Organisation, das Amt für Umwelt sowie das Landesmuseum mit der Prüfung der sogenannten Variante «Einfrieren der Naturkundlichen Sammlung und Eingliederung in eine alternative Organisationseinheit» beauftragt. Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Was ist der Stand der Umsetzung?
- Ist die Regierung nach eingehender Prüfung weiterhin der Ansicht, dass Einfrieren der Naturkundlichen Sammlung, also keine Weiterentwicklung der Sammlung, richtig und notwendig ist?
- Welchen finanziellen Spareffekt hat die Regierung mit der Massnahme erörtert?
- Wie schätzt die Regierung den langfristigen naturhistorischen und wissenschaftlichen Schaden für die Erforschung der heimischen Pflanzen- und Tierwelt Liechtensteins ein?
Dann eine Kleine Anfrage zu :Die Regierung Liechtensteins hat im April 2015 ihr beabsichtigtes Klimaziel eingereicht, mit dem Angebot, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 40% gegenüber dem Wert von 1990 zu senken. Die Regierung hat sich jedoch im Rahmen der Klimastrategie vom September 2015, Bericht und Antrag Nr. 166/2015, dazu entschlossen, dass mindestens 10% der Emissionsreduktion im Ausland realisiert werden sollen. Weiter geht die Regierung davon aus, dass sich die Aufwendungen für den Zukauf von Emissionszertifikaten wie bis anhin auf Kosten von CHF 200'000 pro Jahr belaufen werden. Die Reduktion des Klimagasausstosses über den Ankauf von CO2-Zertifikaten ist ein Kompromiss zwischen Aufwand und Ertrag. Es ist davon auszugehen, dass der Ankauf von CO2-Zertifikaten in Bezug auf die Reduktion des Klimagasausstosses wesentlich effizienter ist als Massnahmen im Inland. Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Werden CHF 200'000 im Inland für die Reduktion des Klimagasausstosses investiert, wie gross ist die Reduktion von Klimagasen in CO2-Äquivalenten im besten Fall?
- Im Vergleich dazu, wie gross ist die Reduktion des Klimagasausstosses, wenn CHF 200'000 im Ausland über den Ankauf von CO2-Zertifikaten investiert werden?
Dann eine Kleine Anfrage zu den :Die Versicherten der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) müssen einen Solidaritätsbeitrag nach Art. 19 Abs. 5 des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) entrichten, der im Verhältnis von 45 zu 55% von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu leisten ist. Die Angestellten der Landesverwaltung sowie nach Art. 1 SBPVG definierten Personengruppen leisten dabei einen Arbeitnehmeranteil von 0,9% des versicherten Lohnes. Der Arbeitgeberanteil beläuft sich auf 1,1% des versicherten Lohnes. Seite 14 des Geschäftsberichts 2016 der SPL weist unter Punkt 1.6 die angeschlossenen Arbeitgeber per 31. Dezember 2016 aus. Der Solidaritätsbeitrag der FMA zum Beispiel beläuft sich, meinen Informationen folgend, auf 0,22% des versicherten Lohnes für den Arbeitnehmer sowie 0,28% des versicherten Lohnes für den Arbeitgeber. In den Übergangsbestimmungen zum Vorsorgereglement der SPL heisst es auf der Seite 6 unter «12. Finanzierung der Einmaleinlagen»: «12.1. Die Einmaleinlagen werden von den Versicherten und Arbeitgebern durch die Solidaritätsbeiträge im für den angeschlossenen Arbeitgeber massgebenden Beitragsverhältnis ausfinanziert. Der Stiftungsrat legt die Höhe des Beitragssatzes nach Massgabe der spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen angeschlossenen Arbeitgebers und einer maximalen Amortisationsdauer von zehn Jahren fest.» «12.2. Für die geleisteten Solidaritätsbeiträge wird pro angeschlossenem Arbeitgeber ein Konto geführt, das den gutgeschriebenen Einmaleinlagen gegenübergestellt wird. Die Solidaritätsbeiträge werden vor Ablauf von zehn Jahren eingestellt, wenn die Einmaleinlagen früher amortisiert sind.» Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Ist es korrekt, dass der Solidaritätsbeitrag bei der FMA lediglich 0,22% des versicherten Lohnes für den Arbeitnehmer und 0,28% des versicherten Lohnes für den Arbeitgeber betragen?
- Leisten alle in Art. 1 SBPVG definierten Personengruppen denselben Solidaritätsbeitrag von 2% - 0,9% Arbeitnehmer zu 1,1% Arbeitgeber - des versicherten Lohnes?
- Falls nein, welche Gruppen leisten andere Solidaritätsbeiträge und wie begründet sich das?
- Welche Prozente des versicherten Lohnes leisten die unter Punkt 1.6 des Geschäftsberichtes 2016 der SPL angeschlossenen Arbeitgeber, aufgeteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Ich bitte darum, das vielleicht in einer übersichtlichen Tabelle darzustellen.
- Sollte sich die Höhe des Solidaritätsbeitrages in Prozent des versicherten Lohnes unterscheiden, das heisst von der Höhe der LLV abweichen, wie kann das verständlich erklärt werden? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Kleine Anfrage betreffend die :Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Mauren-Schaanwald werden betreffend den sehr belastenden Verkehrskorridor von Feldkirch über Schaanwald nach Eschen/Bendern Richtung Schweizer Autobahn seit Jahren im Stich gelassen. Zusammen mit der Bevölkerung hat die Gemeinde Mauren vor bereits über sechs Jahren diese Verkehrsschlaufe im Zentrumsbereich von Schaanwald erarbeitet und zusammen mit den Behörden - insbesondere auch dem Amt und der Regierung - verabschiedet. Nur mit dieser Verkehrsschlaufe im Kernbereich von Schaanwald ist es für die betroffenen Menschen möglich, ein kulturell lebenswertes Dorfzentrum zu bilden, welches nicht täglich durch eine Lawine von rund 12'000 Personenwagen und schweren Lastfahrzeugen durchschnitten wird. Das Projekt liegt bei der Regierung pfannenfertig vor, doch strich die Regierung vor vier Jahren gegen die Schaanwälder Bevölkerung dieses wichtige Verkehrsentlastungsprojekt im Dorfzentrum aus dem damaligen Regierungsprogramm 2013 bis 2016. Meine Fragen an die Regierung sind:- Nimmt die Regierung das Projekt der Verkehrsschlaufe im Zentrumsbereich von Schaanwald nach jahrelanger Aussetzung der Realisierung ins bevorstehende Regierungsprogramm 2017 bis 2020 auf?
- Und wenn ja: Wann konkret wird diese Verkehrsschlaufe im Zentrum von Schaanwald umgesetzt und realisiert, um die Schaanwälder Bevölkerung in diesem Dorfkern vom riesengrossen Durchgangs- und Transitverkehr zu entlasten?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft den :In verschiedenen Sektoren ist es kleinen und mittleren Unternehmen in Liechtenstein nicht möglich, Direktimporte aus dem EU-Raum vorzunehmen, dies trotz der EWR-Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein. Davon betroffen sind beispielsweise insbesondere die Auto- und Nutzfahrzeug- sowie andere Gewerbesparten, welche den Weg des Produkteimports über die Schweiz gehen müssen. Die EWR-Mitgliedschaft verschlingt vom Staatshaushalt eine rechte Summe an finanziellen Mitteln, doch sollte es auch auf der anderen Seite möglich sein, die Vorteile dieser europäischen Mitgliedschaft für unsere KMUs und für unser Gewerbe nutzen zu können. Meine Fragen an die Regierung sind:- Welche KMU- und Gewerbesektoren sind betroffen, die keinen Direktimport aus dem EU-Raum tätigen können und den Produkteimport über die Schweiz vornehmen müssen?
- In welcher Grössenordnung drücken sich diese unterschiedlichen Importmargen in finanzieller Sicht aus? Zum Beispiel im Sektor von Personen- und Nutzfahrzeugen?
- Will oder wird die Regierung etwas unternehmen, damit statt diesen Hürden freie Importmöglichkeiten für KMUs und das Gewerbe aus dem EU-Raum ermöglicht werden?
- Wenn ja - mit welchen Umsetzungsmassnahmen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den :Die Praxis zeigt, dass Liechtenstein teils über unzureichende Zuständigkeitsregeln für die Verfolgung von Ansprüchen verfügt und dies zu Nachteilen insbesondere von liechtensteinischen Geschädigten führt. So kennt Liechtenstein beispielsweise nicht die international anerkannte allgemeine Zuständigkeit des Handlungsortes oder Schadensortes bei deliktischen Schädigungen oder des Ortes einer strafrechtlichen Ermittlung, wie dies sowohl in der EuGVVO und dem Lugano-Übereinkommen vorgesehen ist. Dies führt teils zum Ergebnis, dass ein Geschädigter mit Sitz oder Wohnsitz in Liechtenstein seine Ansprüche im Ausland unter erschwerten Verhältnissen gerichtlich geltend machen muss. Weiters kennt Liechtenstein nicht den allgemeinen Gerichtsstand der belegenen Sache. Es besteht nur ein Gerichtsstand für unbewegliche Sachen nach Paragraf 38 Jurisdiktionsnorm. Dies verunmöglicht teils die Geltendmachung von Ansprüchen auf in Liechtenstein belegene Sachen und es muss hilfsweise auf einen Vermögensgerichtsstand zurückgegriffen werden, welcher international wenig anerkannt ist. Die Zuständigkeitstatbestände des Handlungs- und Schadensortes, des Ermittlungsortes und der belegenen Sache erleichtern es einem liechtensteinischen Geschädigten, Ansprüche auch gegen ausländische Schädiger geltend zu machen. Hierzu meine Fragen:- Beabsichtigt die Regierung, in der liechtensteinischen Jurisdiktionsnorm allgemeine Zuständigkeitstatbestände des Handlungs- und Schadensortes, des Ermittlungsortes und des Ortes der belegenen Sache einzuführen, vergleichbar mit Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 des Lugano-Übereinkommens?
- Falls die Einführung solcher Bestimmungen nicht vorgesehen ist, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Regierung gegen die Einführung solcher anerkannter Zuständigkeitsregeln?
- Welche alternativen Massnahmen beabsichtigt die Regierung zu setzen, um Geschädigten die Verfolgung von Ansprüchen gegen ausländische Schädiger in Liechtenstein zu erleichtern? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die :Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Das Übereinkommen schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage soll häusliche Gewalt insgesamt verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt, Nachstellung, körperliche und sexuelle Gewalt, einschliesslich Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung, Zwangssterilisierung und sexuelle Belästigung. Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen. Liechtenstein hat die Istanbul-Konvention am 10. November 2016 unterzeichnet. An der Parlamentarischen Versammlung im April 2017 in Strassburg wurden nochmals alle Mitgliederländer des Europarates, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, aufgefordert, dieses nachzuholen. Fragen: - Erst durch die Ratifizierung erhält die Istanbul-Konvention Rechtskraft in Liechtenstein. Ist eine Ratifizierung in Bearbeitung?
- Wenn ja, bis wann kann mit der tatsächlichen Ratifikation gerechnet werden?
- Wenn nein, warum wird eine Ratifikation nicht angestrebt?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft das :Meines Wissens gehört das alte Zollhaus im Steg dem Land Liechtenstein. Lange Zeit wohnte Noldi Beck selig und seine Familie im alten Zollhaus. Noldi Beck war der Gründer des Skimuseums Liechtenstein und als er 2014 verstarb, wurde die Sammlung verkauft. Laut einem Bericht im «Liechtensteiner Vaterland» vom 31. März 2016 war ein Teil der Sammlung des Skimuseums im alten Zollhaus im Steg untergebracht. In der Zwischenzeit ist die Familie von Noldi Beck ausgezogen und der Teil der Sammlung des Skimuseums, der im Alten Zollhaus gelagert war, wurde ausgeräumt. Die Fensterläden sind seit Langem geschlossen, woraus ich schliesse, dass das alte Zollhaus nicht bewohnt ist und leer steht. Meine Fragen:- Beabsichtigt das Land, das alte Zollhaus wieder zu vermieten?
- Wenn ja, müssen Renovationen vorgenommen werden, und wie hoch werden die Kosten geschätzt?
- Wenn nein, was sind die Pläne für das alte Zollhaus?
Meine letzte Kleine Anfrage betrifft die :Die Schulsozialarbeit betreut alle Ober- und Realschulen, das Gymnasium und das 10. Schuljahr. In den Primarschulen wird die Schulsozialarbeit leider nicht angeboten. Dort beginnen jedoch schon einige Probleme, wie zum Beispiel im sozialen Verhalten, Familie, Lernorganisation etc. Manche Probleme der Kinder könnten durch die Schulsozialarbeit in den Primarschulen früher aufgefangen und aufgearbeitet werden. Die Kinder würden früher positiv beeinflusst und nicht erst in der zum Teil schwierigen Zeit der Pubertät. Damit könnten zukünftige Problemfälle vermieden werden und der Umfang der Betreuung an den weiterführenden Schulen würde sich verringern. Meine Fragen: - Warum wird keine Schulsozialarbeit in den Primarschulen eingesetzt?
- Wäre es nicht lohnend, bei grösseren Problemen früher zu reagieren, anstatt zuzuwarten?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf die :Die Medicnova Privatklinik AG arbeitet derzeit unter einer zeitlich befristeten provisorischen Betriebsbewilligung. Gemäss Aussagen des Gesundheitsministers wird sich die Regierung mit der Vergabe der definitiven Betriebsbewilligung befassen müssen. Gemäss Art. 16 Abs. 2 des Ärztegesetzes darf sich ein Arzt nicht finanziell an Unternehmen beteiligen, von welchen er Heilmittel und/oder medizinische Dienstleistungen bezieht oder bei welchen er medizinische Dienstleistungen anordnet. Die Gründer der Medicnova sind frei praktizierende Ärzte mit OKP-Vertrag und könnten Zuweisungen an die Klinik machen, welche ihnen gehört. In einer öffentlichen Äusserung vom 8. Mai dieses Jahres bei Radio L erklärten zwei der Gründer, dass sich die Klinik nicht mehr im Eigentum der Gründer befinde. Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen:- Weiss die Regierung, wem sie gegebenenfalls eine definitive Betriebsbewilligung erteilt?
- Sind der Regierung die Strukturen des Unternehmens bekannt und wie sehen diese aus?
- Sind der Regierung die Eigentumsverhältnisse der Medicnova Privatklink AG bekannt?
- Haben mit diesen «neuen» Eigentümern schon Gespräche stattgefunden?
- Kann die Medicnova Privatklinik AG durch Zwischenschaltung einer juristischen Person, welche letztlich von den Gründern kontrolliert wird, Art. 16 Abs. 2 des Ärztegesetzes umgehen?
Die zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf den :Im Turnus von vier Jahren wird in Liechtenstein die Verbissbelastung an jungen Waldbäumen mittels Vergleichskontrollzäunen erhoben. Dabei wird jeweils eine eingezäunte Fläche mit der Grösse von sechs mal sechs Metern mit einer gleich grossen, dem Wild zugänglichen Fläche verglichen. Neben der Anzahl Bäume, der Baumartenmischung und dem Leittriebverbiss wird auch der Höhenunterschied der Bäume innerhalb und ausserhalb des Zauns beurteilt. Anhand dieser vier Beurteilungskriterien lässt sich entscheiden, ob auf den jeweiligen Untersuchungsflächen das Verjüngungsziel erreicht werden kann. Im Jahr 2008 wiesen 64% der auswertbaren Verjüngungsflächen waldbaulich untragbare Verbisseinwirkungen durch Reh, Rothirsch und Gämse auf. Dieser Wert liegt zwar 9% unter demjenigen der letzten Erhebung im Jahre 2004, ist aber immer noch sehr deutlich über dem als maximal zulässig erkannten Wert von 25%. Besondere Besorgnis erregt die Tatsache, dass die grössten Schäden in den oberen Hanglagen und im Berggebiet im Bereich der Schutzwälder festgestellt wurden. Anhand des langjährigen Vergleichs ist noch kein Trend zur Besserung zu erkennen, was den unveränderten dringenden Handlungsbedarf erneut unterstreicht. Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen:- Wie hoch ist der Prozentsatz der auswertbaren Verjüngungsflächen im Jahr 2012, welcher waldbaulich untragbare Verbisseinwirkungen durch Reh, Rothirsch und Gämse aufweist?
- Wie hoch ist der Prozentsatz der auswertbaren Verjüngungsflächen im Jahr 2016, welcher waldbaulich untragbare Verbisseinwirkungen durch Reh, Rothirsch und Gämse aufweist?
- In welchem Zustand befinden sich die Schutzwälder in den oberen Hanglagen und im Berggebiet?
- Wie viele Jahre dauert es, bis ein nicht mehr vorhandener beziehungsweise ehemaliger Schutzwald wieder die volle Schutzwirkung für unsere Gesellschaft leisten kann?
- Was wird die Regierung unternehmen, um die Schutzwälder für die nächsten Generationen wieder zur Verfügung zu stellen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zur beziehungsweise dessen Verschärfung zum Schutze unserer Kinder und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch:Ich erinnere mich hierbei an das Gerichtsurteil vom letzten August, als der Straftäter unter Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses sechs Minderjährige sexuell missbraucht hatte. Das Urteil von 21 Monaten, davon 14 Monate bedingt, wurde in der Öffentlichkeit emotional diskutiert und löste verständlicherweise Wut und Unverständnis aus. Daraufhin kündigte der damalige Justizminister eine Verschärfung des Strafrechts an, damit Sexualstraftäter in Zukunft härter bestraft werden können. Auch Regierungsrätin Aurelia Frick forderte bereits moderne und angemessene Mittel und kündigte entsprechende Änderungen an. Hierzu meine Fragen:- Wie ist der aktuelle Stand der angekündigten Revision?
- Wie sehen die weiteren Schritte aus?
- Wann wird dem Landtag ein entsprechender Vorschlag vorgelegt?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Guten Morgen. Besten Dank für das Wort. Ich habe vier Kleine Anfragen. Die erste Anfrage betrifft das :Am Mittwoch, 31. Mai, war in den Zeitungen zu lesen, dass ein Jubiläumsweg am Hang des Drei-Schwestern-Massivs geplant ist, welcher die Dörfer des Landes verbinden soll. Dabei soll von Planken über die Nendlerrüfe beim «Grossen Fall» eine 200 Meter lange Hängebrücke mit bis zu 110 Metern Höhe erstellt werden. Eine Attraktion, welche sehr viele Leute in dieses bisher ruhige, fast unberührte Gebiet ziehen würde. Zudem befindet sich südlich der Nendlerrüfe, unterhalb von Planken, eine Wildruhezone, welche von Januar bis Ende März nicht betreten werden darf. Der Weg wie auch die Brücke würden weit in einen laut Landesrichtplan ausgeschiedenen Kernlebensraum für die Tierwelt reichen. Hierzu meine Fragen:- Welche Abklärungen müssen in Bezug auf Natur und Landschaft getroffen werden, um eben diese Brücke zu bauen?
- Welche rechtlichen Verfahren kommen zum Tragen und müssen durchlaufen werden, um diese Brücke am vorgesehen Ort zu errichten?
- Welche rechtlichen Schritte sind für die Umsetzung der Hängebrücke erforderlich?
- Wo liegen die Zuständigkeiten im Bewilligungsverfahren?
- Und wie schätzt die Regierung den Einfluss des Standortes der Brücke auf den Wildbestand im besagten Gebiet respektive auf die Wildwanderung ein?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft den :Im Mai-Landtag dieses Jahres hat der Abg. Johannes Kaiser sich nach dem Schimmelbefall in den Archivbeständen des Grundbuchamtes erkundigt. Die gestellte Kleine Anfrage führt bei mir zu weiteren Fragen:- Seit wann ist den Verantwortlichen bekannt, dass das Archivgut des Grundbuchamtes von Schimmel befallen ist?
- Die Antwort der Regierung im Mai 2017 lässt darauf schliessen, dass die Sanierung im Mai 2017 noch nicht begonnen wurde. Die Regierung führte aus, ich zitiere: «Es wird eine Firma beauftragt werden ...» Bis wann wird die Behandlung des Schimmels in Angriff genommen?
- Warum wurde so lange gewartet, die Archivbestände vom Schimmel zu befreien?
- Schimmel birgt bekanntlich ein gesundheitliches Risiko. Bestand oder besteht für die Angestellten der Landesverwaltung ein gesundheitliches Risiko, wenn sie auf diese befallenen Archivbestände zugreifen müssen?
Die dritte Kleine Anfrage betrifft :Die LKW haben zusammen mit den Energiekonzernen Axpo und Alpiq 2012 eine Studie zu den Auswirkungen der Rheinkraftwerke in Auftrag gegeben. In einem Zeitungsbericht wird Gerald Marxer von den LKW zitiert, dass die Studie Ende 2012 fertiggestellt sein sollte. Im Frühjahr 2017 schreibt die Regierung im Bericht «Energiestrategie Liechtenstein 2020 - Rück- und Ausblick zur Halbzeit» auf der Seite 48, dass eine Grundwasserstudie erstellt wurde. - Wo ist diese von der Regierung erwähnte Grundwasserstudie einsehbar, respektive wo kann sie bezogen werden?
- Wurden weitere Studien zum Grundwasser und/oder Trinkwasser in Liechtenstein von der Regierung, staatsnahen Betrieben wie den LKW, Wasserversorgern oder internationalen Gremien wie IRKA oder IRR erstellt?
- Wo können diese Studien von interessierten Personen oder Organisationen angefordert werden?
- Ist die Studie «Auswirkungen der Rheinkraftwerke» öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo kann sie bezogen werden?
Dann die letzte Kleine Anfrage betrifft unser :Die Liechtensteiner Landwirte können dank dem Zollvertrag mit der Schweiz ihre Produkte ohne grössere Probleme in die Schweiz liefern. Für ihre Leistungen, welche im öffentlichen Interesse stehen, erhalten die Landwirte eine staatliche Entschädigung, welche zum Teil nach Betriebsgrösse oder bewirtschafteter Fläche ausbezahlt wird. Zu den Fragen:- Ist Liechtenstein aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz verpflichtet, das gleiche Förder- und Unterstützungsmodell für die Landwirtschaft anzuwenden wie die Schweiz?
- Inwieweit unterscheidet sich heute die Förderung der heimischen Landwirtschaft durch die derjenigen der Schweiz?
- Ist Liechtenstein bei der Förderung/Subventionierung des heimischen Agrarmarkts an EWR-Recht gebunden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Das Schulamt führte am 11. Mai 2017 eine Diskussionsveranstaltung durch, um mit verschiedenen Interessensgruppen die Dauer der Primarschule zu diskutieren. Gemäss Medienmitteilung der Regierung wurde die Frage nach der Primarschuldauer von den Diskussionsteilnehmern aus der pädagogischen und aus der personellen Sicht, aber auch aus der baulichen Perspektive diskutiert. Gemäss Medienmitteilung soll noch diesen Monat ein Bericht des Schulamtes mit den Erkenntnissen aus dieser Diskussion an die Regierung übergeben werden. Hierzu meine Fragen: - In welchen Gemeinden wären umfangreiche bauliche Massnahmen hinsichtlich der Vergrösserung beziehungsweise Erweiterung des Primarschulgebäudes notwendig, um eine sechste Primarschulklasse unterzubringen?
- In welchen Gemeinden müssten nur geringfügige oder keine baulichen Investitionen getätigt werden, um im Primarschulgebäude eine sechste Klasse zu installieren?
- Wie hoch wäre landesweit in etwa das notwendige Investitionsvolumen der Gemeinden, welches bei den Primarschulgebäuden durch die Einführung einer sechsten Primarschulklasse hervorgerufen würde?
- Welche grundlegenden Erkenntnisse ergaben sich aus den Diskussionen bezüglich der pädagogischen und personellen Ebene?
- Wann wird der für diesen Monat angekündigte Bericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage mit dem Thema : Die Jugendlichen, die eine Berufslehre machen, müssen sich sehr früh für den Beruf entscheiden, den sie erlernen möchten. Eine solche Entscheidung braucht einen gewissen Reifungsprozess, und zwar sowohl für die Jugendlichen selbst als auch für die Unternehmen, die die Lehrstellen anbieten. In Liechtenstein halten sich der Bankenverband, die Liechtensteinische Treuhandkammer und die ArbeitsGruppe IndustrieLehre (AGIL) an das gemeinsame Credo, Lehrstellenzusage frühestens nach dem 1. November zu erteilen. Ein voreiliger Berufswahlentscheid kann grosse Nachteile mit sich bringen. Insbesondere steigt die Gefahr von Lehrabbrüchen. Um dieser Fehlentwicklung auf der Schweizer Seite entgegenzuwirken, hat der Arbeitgeberverband AGV Rheintal mit der Arbeitsgruppe Schule und Wirtschaft sowie mit Unterstützung des Vereins Chance Industrie Rheintal und Berufs- und Laufbahnberatung Rheintal per Ende 2014 die Aktion «Credo Fairplay 1.9» lanciert. Aufgrund mangelnder Akzeptanz sehen sich der AGV-Vorstand und die Arbeitsgruppe Schule und Wirtschaft veranlasst, die angeschlossenen Lehrbetriebe für die Lehrstellenrekrutierung im Jahre 2017 vom unterzeichneten Credo zu entbinden und am Stichtag 1. September lediglich im Sinne einer Empfehlung weiter festzuhalten. Für die Einführung eines einheitlichen Termins für die Lehrstellenzusage am 1. November braucht es eine breite Unterstützung von den Schulen, den Eltern, den Verbänden, den Politikern, den Unternehmen, den Ämtern von Liechtenstein und der angrenzenden Ostschweiz. Nun meine Frage: Sind bezüglich dieses Themas Massnahmen geplant? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Werte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste betrifft ebenfalls die , und zwar ist es eine Anschlussanfrage an die heute gestellte Kleine Anfrage des Abg. Elfried Hasler zur freien Arztwahl: - Wäre die Vertragsfreiheit für Krankenkassen ein probates Mittel, um den Zustrom von Ärzten aus dem EWR-Raum in Grenzen zu halten? Wenn nicht, warum nicht?
- Hat die Regierung schon einmal ernsthaft erwogen, den Krankenkassen Vertragsfreiheit zu gewähren, das heisst den Krankenkassen zu überlassen, mit welchen Ärzten sie Verträge abschliessen möchten, um die Grundversorgung im OKP-Bereich sicherzustellen?
- Nachdem Liechtenstein die freie Arztwahl in Verletzung des Notenaustausches mit der Schweiz aus dem Jahr 1938 vor circa 15 Jahren einseitig aufgehoben hat und die Schweiz vor wenigen Monaten ebenfalls die entsprechenden Konsequenzen gezogen hat, bemüht sich die Regierung neuerdings wieder um eine bessere Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich des Gesundheitswesens. Welche Ziele visiert die Regierung in den Verhandlungen mit der Schweiz an und wie ist der Stand der Verhandlungen?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft : Ich habe im letzten Landtag anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichts von Radio L und den Nachforderungen der Urheberrechtsgesellschaft SUISA von mehr als CHF 300'000 die Frage an den zuständigen Regierungsrat gestellt, zu welchem Zeitpunkt die Kontrollstelle von den Nachforderungen der SUISA Kenntnis hatte. Ich habe ihn auch gebeten, den Landtagsabgeordneten die Antwort zu dieser Frage, die er nicht spontan beantworten konnte, im Anschluss an die Landtagssitzung zukommen zu lassen. Leider ist diese Frage bis zum heutigen Tag nicht beantwortet worden. Ich stelle die Fragen deshalb noch einmal im Rahmen einer Kleinen Anfrage: - Zu welchem Zeitpunkt hatte die zuständige Revisionsgesellschaft ReviTrust Kenntnis von den Nachforderungen der SUISA?
- Warum wurde die Nachforderung der SUISA, deren Höhe bereits Ende 2016 feststand, nicht als Rückstellung verbucht?
- Wäre Radio L ein Sanierungsfall gewesen, wenn die Nachforderungen korrekt als Rückstellung verbucht worden wären, respektive wie hoch wäre das Aktienkapital von Radio L dann noch gewesen?
Die dritte Kleine Anfrage betrifft die : Im September 2015 habe ich im Landtag eine Kleine Anfrage gestellt betreffend Anhebung des Niveaus der St. Luzi-Strasse zwischen dem neuen Gesundheitshaus in Eschen und dem Ländle Markt. Zu diesem Zeitpunkt war der Regierung angeblich noch nicht klar, welche Kosten dem Land aus der Niveauerhöhung der St. Luzi-Strasse entstehen. Auch war und ist dem Normalbürger nicht erkennbar, dass die St. Luzi-Strasse sanierungsbedürftig ist, und der Normalbürger versteht auch nicht, warum die St. Luzi-Strasse überhaupt angehoben werden soll. Nachdem nun bereits das Areal zwischen dem Gesundheitshaus in Eschen und dem Ländle Markt abgesperrt ist und Bagger aufgefahren sind, gehe ich davon aus, dass das Strassenniveau nun tatsächlich angehoben wird. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung: - Welche Mängel an der St. Luzi-Strasse machten Sanierungsmassnahmen an dieser notwendig?
- Welche Kosten fallen durch die Niveauanhebung der St. Luzi-Strasse insgesamt an und welcher Anteil wird vom Land getragen?
- Welche Vorteile ergeben sich für das Land und die Eschner Bürger aus dieser Strassenumgestaltung oder - besser gesagt - Strassenverunstaltung? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Regierung. Ich habe zum Schluss zwei Kleine Anfragen. Die erste zum Thema : Die Steuerpflichtigen haben gemäss Art. 116 SteG die Möglichkeit, gegen Veranlagungsverfügungen und sonstige Verfügungen innert 30 Tagen ab Zustellung Einsprache bei der Steuerverwaltung zu erheben. Gemäss Art. 117 kann in der Folge als weiteres Rechtsmittel Einsprache bei der Landessteuerkommission erhoben werden. Meines Wissens gibt es keine Fristen, bis wann solche Verfahren einer Entscheidung zugeführt werden müssen. Hierzu meine Fragen: - Wie viele Einsprachen sind derzeit bei der Steuerverwaltung respektive der Landessteuerkommission hängig?
- Wie viele Einsprachen sind seit Inkrafttreten des Steuergesetzes im Jahre 2011 bei der Steuerverwaltung und bei der Landessteuerkommission eingegangen und abgearbeitet worden?
- Wie lange ist die Verfahrensdauer bei solchen Einsprachen bei der Steuerverwaltung respektive bei der Landessteuerkommission?
- Gibt es eine Statistik, um welche Art von Einsprachen es sich dabei handelt und in welchem Zeitraum diese bearbeitet werden?
- Hat die Anzahl der Einsprachen mit dem Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes zugenommen und, wenn ja, warum?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft den : Eltern können für ihre Kinder einen Kinderabzug von CHF 9'000 und damit verbunden zusätzlich die Pauschale für die Versicherungsbeiträge abziehen. Demgegenüber wird aber für Kinder mit einem Erwerb gemäss Ziff. 15 der Steuererklärung von grösser als CHF 12'000, anscheinend die Hälfte des Existenzminimums, hingegen kein Kinderabzug und demzufolge auch kein Versicherungsabzug mehr gewährt. Hierzu meine Fragen: - Im Steuerjahr erfolgte eine Praxisänderung seitens der Steuerverwaltung bezüglich Bemessung des Erwerbes bei Kindern; neu wird unter anderem auch der fiktive Sollertrag auf dem Vermögen der Kinder von 4% als Erwerb dazugerechnet. Warum ist dies so?
- Erachtet die Regierung die derzeitige Praxis für die Gewährleistung des Kinderabzuges im Rahmen der viel propagierten Familienförderung als angemessen?
- Ist die Regierung der Ansicht, dass mit einem Erwerb von CHF 12'000 davon ausgegangen werden kann, dass die Kinder oder Jugendlichen zur Hauptsache für den eigenen Unterhalt aufkommen, und dies die Streichung des Kinderabzuges rechtfertigt?
- Wenn Punkt 3 mit Nein beantwortet wird: Plant die Regierung hier Änderungen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben Traktandum 1 erledigt. -ooOoo-