Bestellung einer Besonderen Landtagskommission nach Art. 69 der Geschäftsordnung des Landtages zur Vorbereitung einer Teilrevision der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 19.12.2012 und des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Landtages und von Beiträgen an die im Landtag vertretenen Wählergruppen vom 17.12.1981
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Bestellung einer Besonderen Landtagskommission nach Art. 69 der Geschäftsordnung des Landtages zur Vorbereitung einer Teilrevision der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 19.12.2012 und des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Landtages und von Beiträgen an die im Landtag vertretenen Wählergruppen vom 17.12.1981.Das Landtagspräsidium beantragt die Bestellung einer Besonderen Landtagskommission. Mit einer Teilrevision der Geschäftsordnung und des Bezügegesetzes soll eine verlässliche Basis für die Arbeitsweise und die Entschädigung der Landtagsmitglieder und für die Unterstützung von Wählergruppen für diese und für nachfolgende Legislaturperioden geschaffen werden. Die Kommission soll sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzen. Der Auftrag an die Kommission lautet: «Die zu bestellende Kommission soll sich der im Antrag erwähnten sowie weiterer sich in die Beratung ergebenden Fragestellungen annehmen und dem Landtag zeitnah einen Bericht und Antrag vorlegen.» Ich schlage vor, den Begriff «zeitnah» noch zu präzisieren. Ich möchte dies zumindest zur Diskussion stellen. Allfällige Landtagsbeschlüsse oder allfällige Änderungen der Geschäftsordnung oder des Bezügegesetzes müssen spätestens am 1.1.2018 wirksam werden können. Früher wäre wünschenswert. Wir werden zuerst darüber abstimmen, ob diese Kommission eingesetzt werden soll, und danach im Falle der Zustimmung die Kommissionsmitglieder wählen. Vorab aber möchte ich Gelegenheit zur Diskussion geben. Der Antrag des Präsidiums liegt Ihnen vor. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wenn es keine Wortmeldungen gibt, können wir über den Antrag des Präsidiums befinden. Der Antrag lautet: Bestellung einer Besonderen Kommission nach Art. 69 der Geschäftsordnung des Landtages zur Vorbereitung einer Teilrevision der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 19.12.2012 und des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Landtages und von Beiträgen an die im Landtag vertretenen Wählergruppen vom 17.12.1981.Ich möchte noch einmal den Auftrag präzisieren, bevor ich zur Abstimmung schreite. Der Auftrag an die Kommission lautet: «Die zu bestellende Kommission soll sich der erwähnten sowie weiterer sich in der Beratung ergebenden Fragestellungen annehmen und dem Landtag zeitnah einen Bericht und Antrag zur Teilrevision der Geschäftsordnung und des erwähnten Gesetzes vorlegen.» Hier würde ich, sofern keine Gegenstimmen laut werden, noch anfügen: «Allfällige Änderungen der Geschäftsordnung oder des Bezügegesetzes sollen spätestens am 1.1.2018 wirksam werden können.» Dies, um den Begriff «zeitnah» einigermassen zu präzisieren. Gibt es hierzu, zu dieser Änderung des Antrages, Wortmeldungen oder Bedenken? Sonst würde ich den Antrag so als genehmigt betrachten. Somit können wir darüber abstimmen, ob diese Kommission eingesetzt werden soll. Es gibt eine Wortmeldung. Abg. Mario Wohlwend
Bezüglich der Umsetzung kommt es natürlich für mich darauf an: Geht es allenfalls auch um die Entlöhnung? Und dann hätte ich schon Bedenken, dass wir unter Umständen eine Erhöhung der Entschädigung für Landtagsmitglieder beschliessen.Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag lautet ganz klar, das Bezügegesetz auf alle Positionen, die darin enthalten sind, zu überprüfen. Das Bezügegesetz besteht aus: I. Allgemeines, II. Entschädigung der Mitglieder des Landtages für ihre Inlandstätigkeit, III. Entschädigung der Mitglieder des Landtags für ihre Auslandstätigkeit, IV. Beiträge an Wählergruppen und V. Schlussbestimmungen. Die Kommission wäre also aufgefordert, alle diese Positionen in Betracht zu ziehen. Das heisst aber nicht, dass zwangsläufig auch Erhöhungen damit verbunden sind. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich hätte noch eine Ergänzung, was eben auch noch angeschaut werden sollte. Die EWR-Kommission beschäftigt sich gemäss Art. 69 der Geschäftsordnung mit der Überprüfung der Beschlüsse des gemeinsamen EWR-Ausschusses auf die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Landtag. Jetzt hat sich in den letzten Jahren offensichtlich auch die Praxis eingebürgert, dass diese Kommission auch die Übernahme von EU-Rechtsakten im Rahmen von Schengen/Dublin überprüft, ohne jedoch hierfür wirklich offiziell legitimiert zu sein. Und ich denke, das sollte auf diesem Weg auch noch geheilt werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das wird die Kommission, sofern sie eingesetzt wird, dann ebenfalls berücksichtigen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, somit möchte ich zur Abstimmung schreiten. Wer dem Antrag des Präsidiums zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Antrag des Landtagspräsidiums mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt und wir können nun die Wahl der Kommissionsmitglieder vornehmen. Ich bitte die Fraktionen um ihre Vorschläge. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich schlage seitens der VU-Fraktion Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz vor.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Seitens der FBP-Fraktion schlage ich Daniel Seger als Mitglied und Johannes Kaiser als Vorsitzenden vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Dem Wunsch des Präsidiums folgend, dass nur ordentliche Mitglieder in diese Kommission gehen, schlagen wir Herrn Jürgen Beck vor. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank. Die Freie Liste schlägt als ihre Vertreterin in diese Besondere Kommission die stv. Abg. Helen Konzett vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das Präsidium hat den Wunsch geäussert, dass ordentliche Abgeordnete benannt werden, aber das kann nicht mehr als ein Wunsch sein. Die Geschäftsordnung sieht lediglich vor, dass eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder ordentliche Mitglieder sein müssen. Somit können wir zur Abstimmung schreiten. Es wurden folgende Abgeordnete vorgeschlagen: Johannes Kaiser als Vorsitzender, Daniel Seger als Mitglied, Gunilla Marxer-Kranz als Mitglied, Jürgen Beck als Mitglied und Helen Konzett Bargetze als Mitglied.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin mit dieser Wahl nicht einverstanden. Ich werde Frau Konzett nicht wählen. Darum möchte ich Sie bitten, Einzelabstimmung zu machen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es steht einem Abgeordneten zu Einzelabstimmung zu verlangen. Somit nehmen wir Einzelabstimmung vor. Abg. Georg Kaufmann
Ja, ich möchte mich doch gerne noch dazu äussern. Die Fraktion der Freien Liste ist sich der Bedeutung dieser Kommission in hohem Masse bewusst. Aus dieser Überzeugung heraus hat sie sich entschieden, mit Frau Helen Konzett jene Person vorzuschlagen, die aus dem Kreise der aktuellen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Fraktion der FL am meisten Erfahrung mitbringt. Vier Jahre lang war sie stellvertretende Abgeordnete, danach vier Jahre lang bis Ende letzten Jahres ordentliche Abgeordnete und als Fraktionssprecherin gleichzeitig Mitglied des Landtagspräsidiums. Zudem war sie ordentliches Mitglied in der einzigen PUK der letzten beiden Legislaturen und hatte auch dort einen vertieften Einblick. Wir sind überzeugt, dass sich Frau Konzett mit ihrem hohen Engagement einbringen und mit ihrer Erfahrung viel zu einem guten Ergebnis dieser Kommission beitragen wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit stimmen wir ab, einzeln über die vorgeschlagenen Mitglieder. Vorgeschlagen als Vorsitzender ist der Abg. Johannes Kaiser. Wer den Abg. Johannes Kaiser als Vorsitzenden in die zu bestellende Kommission wählen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Johannes Kaiser wurde mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zum Mitglied und Vorsitzenden der Kommission gewählt. Als Mitglied für die zu bestellende Kommission vorgeschlagen wurde Herr Daniel Seger.Wer Herrn Daniel Seger in die Kommission wählen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Abg. Frank Konrad
Besten Dank, Herr Präsident. Ich sehe gerade, dass nur 24 Anwesende sind und der Gewählte den Badge gezogen hat. Das ist meinem Verständnis nach nicht richtig. Die zu wählenden Personen können sich selber auch wählen. DankeLandtagspräsident Albert Frick
Ja, das kann ich nur bestätigen. Zu wählende Personen können sich selbst auch wählen, müssen sich nicht wählen, aber können sich selbst wählen. Ich gebe Ihnen das Abstimmungsresultat bekannt: Der Abg. Daniel Seger wurde mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden einhellig in die Kommission gewählt.Als Mitglied vorgeschlagen in die zu bestellende Kommission ist Frau Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz. Wer mit der Wahl der Landtagsvizepräsidentin in diese Kommission einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Frau Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz wurde mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden in die Kommission gewählt. Als Mitglied vorgeschlagen in die zu bestellende Kommission wurde der Abg. Jürgen Beck.Wer mit der Wahl des Abg. Jürgen Beck in die Kommission einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Abg. Jürgen Beck wurde mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden einhellig in die Kommission gewählt. Als Mitglied in die zu bestellende Kommission wurde vorgeschlagen die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze.Wer mit der Wahl der stv. Abg. Helen Konzett Bargetze einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die stv. Abg. Helen Konzett Bargetze wurde mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden in die Kommission gewählt. Damit haben wir die Kommission bestellt. Sie kann ihre Arbeit aufnehmen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg und gratuliere zur Wahl. Wir haben Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-