Geschäftsbericht 2016 (Jahresbericht und Jahresrechnung) der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (Nr. 12/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 8: Geschäftsbericht 2016 (Jahresbericht und Jahresrechnung) der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Der Bericht Nr. 12/2017 steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. In den letzten Jahren verging kaum eine Landtagssitzung, in der der FMA nicht neue, zusätzliche Aufgaben übertragen wurden. Und dieser Trend hält an. Auch an dieser Mai-Landtagssitzung sollen der FMA unter den Traktanden 25, 30 und 31 einmal mehr umfangreiche zusätzliche Aufgaben übertragen werden. Um den Marktzugang liechtensteinischer Finanzdienstleister zum europäischen Binnenmarkt nicht zu gefährden und die vertraglichen Verpflichtungen aus der EWR-Mitgliedschaft zu erfüllen, kommt Liechtenstein nicht darum herum, die ungeliebte und nicht selten fragwürdig hohe Regulierungskadenz der EU auch im liechtensteinischen Recht nachzuvollziehen. Der nationale Handlungsspielraum ist dabei in der Regel äusserst limitiert, und Liechtenstein ist in diesem Bereich weitestgehend fremdbestimmt. Als Folge dieser Entwicklung erhöhen sich die Komplexität der Aufsichtstätigkeit und der Umfang der Aufgaben der FMA laufend. Diese Entwicklung führt auch dazu, dass allein schon aufgrund der anhaltend hohen Menge an neuen und komplexen Regelungen die Wahrscheinlichkeit von Regelverstössen durch Finanzdienstleister zunimmt und damit die Aufsichtsbehörden entsprechend zusätzlich beschäftigt. Paradoxerweise führt damit eine verstärkte Aufsicht nicht zu weniger, sondern zu mehr Regelverstössen. Diese Regulierungsentwicklung spiegelt sich letztlich auch im Personalbestand und damit in den Personalkosten der FMA. So ist der Personalbestand der FMA in den letzten fünf Jahren um rund 9% angestiegen. Dieser Anstieg um 9% vergleicht sich mit einem Anstieg von sage und schreibe 30 bis 70% bei den entsprechenden Aufsichtsbehörden in der Schweiz, Österreich, Deutschland oder etwa Luxemburg. Damit scheint es der FMA zumindest deutlich besser als anderen Finanzmarktaufsichtsbehörden gelungen zu sein, den Mehraufwand, bedingt durch den Regulierungstsunami der letzten Jahre, durch Effizienzsteigerungen abzufangen. Die Jahresrechnung 2016 schliesst bei einem Ertrag von rund CHF 21,4 Mio. und einem Aufwand von rund CHF 21 Mio. mit einem Ertragsüberschuss von knapp CHF 400'000. Die FMA ist gesetzlich verpflichtet, so lange jährliche Reserven zu bilden, bis diese 50% des durchschnittlichen Aufwandes der letzten drei Jahre erreicht haben. Wird diese Maximalgrenze erreicht, wird der Staatsbeitrag an die FMA entsprechend gekürzt. Dies hat im abgelaufenen Jahr dazu geführt, dass der Staatsbeitrag an die FMA von den budgetierten CHF 5 Mio. auf rund CHF 3,7 Mio. reduziert werden konnte. Dieser nicht unbeachtliche Staatsbeitrag von CHF 3,7 Mio. ist allerdings auch im Zusammenhang mit der hohen Bedeutung des Finanzdienstleistungssektors für die Staatseinnahmen zu sehen. Nach wie vor kommen rund CHF 125 Mio. oder nicht weniger als 60% der gesamten Unternehmenssteuern aus dem Finanzdienstleistungssektor. Der vorliegende Geschäftsbericht - oder wohl eher Jahresbericht - gibt einen umfassenden Einblick in die vielfältige Tätigkeit der Behörde und die finanzielle Entwicklung bei der FMA. Ich danke den Mitarbeitern und den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung für ihre wichtige Arbeit im Berichtsjahr und wünsche ihnen nicht zuletzt auch die Courage für ein vernünftiges Augenmass und angemessenen Pragmatismus in ihrer anspruchsvollen Arbeit. Zuletzt möchte ich die Regierung noch bitten, auf ein paar Fragen einzugehen: Gemäss Erfolgsrechnung auf Seite 87 oder dem Anhang besser gesagt hierzu ist der Personalaufwand im Berichtsjahr um 6,1% angestiegen, während der gewichtete durchschnittliche Personalbestand nur um 1,2% höher liegt. Wie ist diese doch deutlich unterschiedliche Entwicklung zu erklären? Dann die zweite Frage: Gemäss Ausführungen auf Seite 29 lassen sich professionelle Verbriefungsgesellschaften aus Luxemburg ihre Prospekte von der FMA in Liechtenstein billigen. Liegt das tatsächlich im Interesse Liechtensteins oder sollte beziehungsweise könnte hier nicht durch eine entsprechende Gebührenanpassung oder andere Massnahmen die Attraktivität Liechtensteins für derartigen «Aufsichtstourismus» gemindert werden? Und dann noch zuletzt: Gemäss Seite 40 war die Anzahl von Amtshilfeersuchen im Berichtsjahr mit 45 Fällen im internationalen Vergleich hoch. Können Sie hier Vergleichszahlen mit anderen Jurisdiktionen nennen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Der Geschäftsbericht der FMA, Finanzmarktaufsicht, zeigt vor allem eines: Das permanent wachsende Aufgabengebiet dieser für das Funktionieren des Finanzplatzes zentralen Institution. So bringt es schon das Vorwort auf Seite 7 auf den Punkt: «Umfassende Regulierungen, neue Finanztechnologien, spezialisierte Geschäftsmodelle neuer Marktteilnehmer und die Internationalisierung des Finanzplatzes haben die Komplexität der Aufsichtstätigkeit erhöht und das Aufgabenportfolio der FMA erweitert.» So trat zum Beispiel im Jahr 2016 ein neues Aufsichtssystem über Versicherungen in Kraft und beim neuen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz übernahm die FMA die Funktion der Abwicklungsbehörde. Seite 46 gibt über die Aufsichts- oder Vollzugsfunktion bei den verschiedenen Gesetzen und Durchführungsverordnungen einen imposanten Überblick - es lässt sich wohl nur erahnen, was dahinter steckt. Die FMA zeichnet verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung von 27 teils höchst komplexen Gesetzen. Und es werden laufend mehr, wie wir auch in dieser Landtagssitzung sehen werden. Entsprechend positiv sehe ich: - Wie die FMA auch über das Angebot an Praktikaplätzen für Studenten und Studienabgänger versucht, einerseits wertvolle Praxiserfahrung zu vermitteln, andererseits aber sicherlich auch sich als interessanter Arbeitgeber zu positionieren,
- der Personalbestand stichtagbezogen im Jahresvergleich kaum anwuchs und ein hoher Anteil an Frauen bei der FMA beschäftigt ist
- und finanziell der Staatsbeitrag für 2016 von CHF 5 Mio. mit «nur» CHF 3,7 Mio. an benötigten staatlichen Mitteln unterschritten wurde und daneben auch die gesetzlich festgelegte maximale Höhe an Reserven besteht.
- Positiv ist auch, wie sich die FMA aktiv als Ansprechpartner, zum Beispiel über das Regulierungslabor, für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes einsetzt und ihr mannigfaltiges Wissen versucht an die Marktteilnehmer weiterzugeben.
Eher kritisch sehe ich: - Dass die hohen Anforderungen an die Mitarbeiter/-innen aufgrund der komplexen und spezialisierten Aufgabengebiete hohe Qualifikationen verlangen. 55% der Angestellten sind Juristen, 27% Spezialisten wie Wirtschaftsprüfer, Bankfachexperten, Ökonomen oder Versicherungsmathematiker. Und das ist nachvollziehbarerweise mit einem entsprechend hohen Salärniveau verbunden und wahrscheinlich der Preis, den ein kleiner aber sehr erfolgreicher Finanzplatz wie Liechtenstein bezahlen muss.
- Gleichwohl setzt die FMA die langfristige Sicherung der personellen Ressourcen - sprich Kampf der Abwanderung - als zentrales Ziel. Dabei soll und muss es weiterhin auch ein Ziel sein, in Liechtenstein selbst Fachkräfte zu gewinnen. Der Anteil von Mitarbeitern mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit konnte im Berichtsjahr von 22% auf 26% erhöht werden. Das ist gut, bedarf aber weiterer Anstrengungen, wobei es schon klar ist, dass das keine einfache Aufgabe ist und der Pool an Spezialisten mit liechtensteinischem Wohnsitz begrenzt ist.
- Dass das Lohnniveau speziell auf der Ebene Geschäftsleitung nach wie vor ausserordentlich ist und hier das schon in den Vorjahren immer eingeforderte Masshalten noch nicht eingetroffen ist, ist auch kritisch zu bewerten.
- Und zu guter Letzt: Durch den Bericht ziehen sich Bemerkungen zu «vermehrt höheren Risiken», die eingegangen werden, was zu einer «Häufung von Aufsichtsfällen» führt - beispielsweise auf Seite 7 -, durch deren Bearbeitung «erhebliche personelle Ressourcen» - beispielsweise auf Seite 13 - gebunden werden, und auch zu Strafanzeigen, wie es auf Seite 44 heisst, führte. Gerade hier hat die FMA eine ausserordentlich wichtige Aufgabe für den Finanzplatz und die Volkswirtschaft.
Die FMA ist in einem sich stark wandelnden Umfeld tätig und ist in allen Fragen der Finanzplatzentwicklung involviert. Allein was bezüglich MiFID II nicht nur auf den Finanzplatz und seine Akteure, sondern gerade auch auf die FMA selbst zukommt, macht dies überdeutlich. So gesehen ist eben die FMA selbst ein Unternehmen, das den Wandel selbst lebt - gezwungen ist, zu leben, und sich dynamisch weiterentwickeln muss. Und nur so gut dies der FMA gelingt, so gut kann es dem Finanzplatz selbst gelingen, all die Veränderungen zu bewältigen, welche ja nicht FMA-getrieben sind, sondern von den internationalen und europäischen Behörden. Dies wohlbemerkt auch nicht zum Selbstzweck, sondern als Reaktion auf die Finanzkrise von 2007 und 2008, die doch empfindliche Lücken im Regulierungsgeflecht auf globaler und europäischer Ebene offenbart hat. Selbstredend ist zu hoffen, dass ein solcher GAU nicht noch einmal passieren kann. Dass dabei einige Regulierungen überschiessen, ist verständlich, soll aber trotzdem so weit wie möglich eingedämmt werden. Dies ist jedoch sicher eine schwierige Balance, die es zu finden gilt. In diesem Sinne danke ich der FMA - Aufsichtsrat, Geschäftsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - für ihren Einsatz im Sinne der Sache, für das zukünftige Gedeihen des Finanzplatzes. Dabei möchte ich abschliessend noch das Selbstverständnis der FMA hervorheben, nämlich einen Mehrwert für den Finanzplatz Liechtenstein zu schaffen. Ich bin der Überzeugung, dass das der FMA immer mehr gelingt. Der Geschäftsbericht ist nicht nur interessant zu lesen, sondern er belegt gut die eindrückliche Arbeit der FMA im vergangenen Jahr und er überzeugt vor allem auch durch Transparenz. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass bei Geschäftsberichten zunächst ein Blick auf jene Sachverhalte geworfen wird, welche immer wieder für Diskussionen sorgen. So sind es bei der Finanzmarktaufsicht insbesondere die Finanzen. Aufwandseitig gelang trotz Abweichungen bei einzelnen Positionen unter dem Strich nahezu eine Punktlandung im Vergleich zum Budget. Ertragsseitig ist das Resultat vor Staatsbeitrag deutlich besser ausgefallen als budgetiert. Dennoch fällt der Staatsbeitrag für 2016 höher aus als in den beiden Vorjahren, doch mussten die budgetierten CHF 5 Mio. das dritte Jahr in Folge nicht vollumfänglich abgerufen werden. Ein sehr wachsames Auge wirft der Landtag jeweils auf die Personalkosten. Diese fielen im Berichtsjahr zwar um 6% höher aus als im Vorjahr. Sie verblieben jedoch um einiges unter Budget. Tendenziell wird für die kommenden Jahre wohl oder übel mit weiterhin steigenden Personalkosten zu rechnen sein. Umfassende Regulierungen, neue Finanztechnologien, spezialisierte Geschäftsmodelle neuer Marktteilnehmer und die Internationalisierung des Finanzplatzes erhöhen Umfang und Komplexität der Aufsichtstätigkeit und scheinen ihren Preis zu haben. Die FMA bemüht sich erkennbar darum, Effizienz und Effektivität mit fortschreitender Digitalisierung von Prozessen zu steigern, bestehende Personalressourcen zu sichern und auf neue Anforderungen vorzubereiten. Doch damit wird es nicht getan sein. Bereits mit der noch in der laufenden Sitzung anstehenden Revision des Bankengesetzes mit der geplanten Einführung von MiFID II wird erneut steigender internationaler Regulierungsdruck und -standard übernommen, der zusätzliche Ressourcen fordert. Der Regulierungsdruck wird für sämtliche Finanzplatzakteure auf absehbare Zeit hoch bleiben. Auch an der FMA geht das nicht spurlos vorüber. Nachdem in den verschiedenen Sektoren des Finanzplatzes grundlegende Regulierungsprojekte in Form von EU-Richtlinien umgesetzt worden sind, verlagert sich der Schwerpunkt nun zusehends auf die zahlreichen für Liechtenstein verbindlichen technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards der Europäischen Kommission und auf Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden. Weiterhin ist eine zunehmende Internationalisierung des Finanzplatzes festzustellen. Ausländische Investoren haben sich in letzter Zeit verstärkt an liechtensteinischen Unternehmen beteiligt. Umgekehrt verstärken liechtensteinische Unternehmen ihre Präsenz im Ausland. Zudem haben sich in Liechtenstein neue Marktteilnehmer niedergelassen. Im Bereich der Schadenversicherung haben internationale Versicherungskonzerne Gesellschaften in Liechtenstein gegründet oder hierher verlegt. Diese Unternehmen sind in verschiedenen Ländern und zum Teil in spezialisierten Nischen tätig. Für eine wirksame Aufsicht muss die FMA einerseits deren Geschäftsmodelle und die Risiken verstehen und andererseits die Gruppenaufsicht ausüben oder daran teilnehmen. Allerdings kann diese Internationalisierung als Beleg für wieder steigende Attraktivität und Stärke des Finanzplatzes gewertet werden. Dafür spricht auch, dass die grossen Banken für 2016 gute Resultate publiziert haben und für das laufende Jahr zuversichtlich sind. Sie verfolgen Wachstumsstrategien, sie investieren in die Digitalisierung und sie bauen Personal auf. Die Zuversicht ist breit abgestützt: 75% der Besucher des diesjährigen Finance Forums in Vaduz beurteilten die Stimmung auf dem Finanzplatz als gut, 15% sogar als sehr gut. Auch aus der Forderung nach einer gezielteren Positionierung und Vermarktung des Finanzplatzes Liechtensteins im Ausland spricht Aufbruch. Dass die FMA im Oktober 2016 die Vollmitgliedschaft in den Europäischen Aufsichtsbehörden erlangt hat, steigert nicht nur deren Integration und internationale Anerkennung, sondern ist auch für die internationale Positionierung des Finanzplatzes und für die Sicherung des Marktzugangs bedeutungsvoll. Spielentscheidend bleibt jedoch Stabilität. Liechtenstein hat im Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung sehr grosse Banken. Jede einzelne der drei grossen Banken ist für sich alleine bereits systemrelevant. Mit der letzten Bankengesetzrevision Anfang 2015 sowie mit dem am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ist die Finanzstabilität erhöht worden, doch es sind für die FMA daraus auch neue Aufgaben entstanden. So hat sie beispielsweise im Rahmen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes die Funktion als Abwicklungsbehörde übernommen. Die Gewährleistung der Finanzstabilität ist ein zentraler Auftrag der Finanzmarktaufsicht. Es ist wenig verwunderlich, dass die FMA anlässlich ihrer Medienkonferenz vom 12. April vor einer allzu optimistischen Einschätzung der Situation auf dem Finanzplatz gewarnt hat. Die Finanzmarktakteure operieren nach wie vor in einem von hohem Regulierungsdruck und anspruchsvollen Marktbedingungen geprägten Umfeld. Dieses hat zu einer Zunahme der Aufsichtsfälle im Geschäftsjahr 2016 geführt. Die Welt ist zudem im Jahr 2016 nicht sicherer geworden. Im Gegenteil sogar sind die politischen Risiken auf europäischer und globaler Ebene gestiegen. Auch das historisch tiefe Zinsumfeld aufgrund der expansiven Geldpolitik der Zentralbanken kann Risiken für die Finanzstabilität weiterhin begünstigen. Der Führung und den Mitarbeitenden der Finanzmarktaufsicht ist für die geleistete Arbeit zu danken. Diese wird im vor uns liegenden Geschäftsbericht in übersichtlicher Weise dargestellt. Er folgt einem neuen Konzept, mit dem die FMA gegenüber der liechtensteinischen Öffentlichkeit verständlicher und transparenter darstellen möchte, was sie beschäftigt. Dies ist besonders wichtig, denn die Finanzmarktaufsichtbehörde ist eine mächtige Behörde. Die Erhöhung des Liechtensteinbezugs widerspiegelt sich auch im Praktikumsangebot für Studenten und Studienabgänger, von dem im Berichtsjahr nicht weniger als 22 zumeist Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner Gebrauch machen konnten. Die FMA rückt sich damit auch als Arbeitgeber vermehrt ins Blickfeld, wobei sie allerdings weiterhin in starker Konkurrenz zu den Finanzplatzakteuren steht. Die FMA ist im Gegensatz beispielsweise zur eidgenössischen FINMA keine reine Aufsichtsbehörde. Sie wird von der Regierung in der Gesetzgebung stark beansprucht und nimmt eine Vielzahl weiterer gemeinwirtschaftlicher Aufgaben wahr. Dies alles darzulegen und insbesondere auch zu quantifizieren, ist von grosser Wichtigkeit, insbesondere für die Evaluation eines neuen Finanzierungsmodells, das ab 2020 in Kraft treten sollte, nachdem das seit 2014 in Kraft befindliche vom Landtag letztes Jahr bis Ende 2019 verlängert worden ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Zuallererst möchte ich mich bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein für den ausführlichen Geschäftsbericht 2016 bedanken. Als Bürger vom Land Liechtenstein, aber auch als Abgeordneter des Landtags ist dieser Bericht die einzige Möglichkeit, sich umfassend und aus einer Hand über die unabhängige Behörde zu informieren. Zusätzliche Möglichkeiten ergeben sich für den Landtag jeweils bei der Fragestellung betreffend die Finanzierung beziehungsweise den FMA-Staatsbeitrag. Dies sollte jedoch nur einer von mehreren zentralen Aspekten bei der Gesamtschau der FMA als einer der wichtigsten Finanzplatzbehörden des Landes sein. Die Vorlage des FMA-Geschäftsberichts 2016 möchte ich gerne zum Anlass nehmen, die Wichtigkeit der FMA für den Finanzplatz und damit für die Volkswirtschaft Liechtensteins herauszustellen. Aufgrund des kaum vorhandenen Heimmarktes ist die Finanzindustrie sehr international ausgerichtet sowie vernetzt und muss sich entsprechend aufstellen. Die grenzüberschreitende Tätigkeit gehört zum Kerngeschäft. Dies gilt für die ganze Volkswirtschaft. Im stark regulierten Finanzbereich können die Marktteilnehmer nur im Ausland agieren, wenn nicht nur deren Produkte und Dienstleistungen eine Nachfrage haben, sondern die Branche beziehungsweise das Herkunftsland international anerkannt und respektiert wird. Für die liechtensteinische Finanzindustrie war der EWR-Beitritt zentral. Mit dem global anerkannten Regulierungs- und Aufsichtssystem können Türen vielfach einfacher geöffnet werden und es bietet unter vereinfachten Bedingungen für den einzelnen Marktteilnehmer Zugang zum gemeinsamen europäischen Binnenmarkt. Zugleich ist es eine grosse Bürde, die umfassenden Regelwerke, welche in den letzten Jahren in hoher Kadenz neu entstanden sind, zu übernehmen und in den Unternehmen umzusetzen. Die Marktteilnehmer sowie die zuständigen Behörden - wie FMA, Stabsstelle EWR und SIFA - stehen unter sehr hohem Druck, überhaupt mit dem hohen Tempo Schritt halten zu können, und stossen an ihre Ressourcen beziehungsweise Kapazitätsgrenzen. Liechtenstein hat in vielerlei Hinsicht eine kritische Grösse - auf Landes-, Behörden- und Institutsebene. Mit Übernahme des ersten Regulierungspakets letzten Oktober zum Abbau des EWR-Übernahmestaus im Finanzdienstleistungsbereich konnte ein äusserst wichtiger Meilenstein erreicht werden. Endlich kann der EU-Pass für alternative Investmentfonds genutzt werden. Im Sinne der strategischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes ist noch wichtiger, dass Liechtenstein und damit die FMA offiziell in das europäische Aufsichtssystem für Banken, Versicherungen und im Wertpapierbereich integriert ist. Zugleich muss sich nun die FMA auch beweisen, dass sie als gleichwertiger Partner anerkannt und geschätzt wird. Eine Ausweitung der aktiven Teilnahme in den ständigen Gremien und Arbeitsgruppen wird zwangsläufig erforderlich sein. Neben dem EWR-Blickwinkel dürfen und müssen die Beziehungen mit der Schweiz noch stärker gepflegt werden. Die Verbindung mit unserem wichtigsten Nachbarland ist für die Finanzindustrie von sehr hoher strategischer Relevanz, ist doch auf Grundlage des Währungsabkommens die Finanzplatzinfrastruktur mehrheitlich in der Schweiz. Zudem ist der wirtschaftliche Austausch sehr eng miteinander verflochten. Als Leuchtturm sei hier beispielsweise das Direktversicherungsabkommen erwähnt, welches den gegenseitigen Marktzugang für Versicherungen sicherstellt. Bei fast allen für Liechtenstein relevanten EU-Regulierungen im Finanzdienstleistungsbereich müssen die Auswirkungen auf den sogenannten Drittstaat Schweiz gesondert betrachtet werden. Aktuell sei hier Twint/Paymit erwähnt, die von der SIX-Gruppe und Postfinance gemeinsam entwickelte Bezahllösung über das Smartphone für die Schweiz, welche von liechtensteinischen Banken bis anhin noch nicht angeboten werden kann. Die Umsetzung der vierten Geldwäschereirichtlinie sowie von MiFID II, welche im aktuellen Landtag traktandiert sind, sind gerade zwei bedeutende EU-Regulierungen, bei welchen die Beziehungen zur Schweiz und anderen Drittstaaten sehr genau zu beleuchten sind. Diesbezüglich wäre es wünschenswert, wenn die FMA mehr als auf Seite 62 des gegenständlichen Geschäftsberichts aufzeigen könnte, wie und mit welchen konkreten Massnahmen die FMA die Beziehungen zur Schweiz und damit zur Partnerbehörde FINMA und zur Schweizerischen Nationalbank (SNB) fördert und ausbaut. Beispielsweise hat die FMA aktuell nur ein Memorandum of Understanding im Bereich des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs mit der FINMA vereinbart. Es stellt sich deshalb die Frage, ob nach Ansicht der FMA demnach keine Notwendigkeit für die behördliche Zusammenarbeit und Aufsichtskooperation, beispielsweise bei den Banken und Versicherungen, gegeben ist, sodass für liechtensteinische Marktteilnehmer möglichst ähnliche Regelungen gegenüber der Schweiz Anwendung finden, wie sie gegenüber den EWR-Mitgliedstaaten bereits umzusetzen sind. Als wichtiges Steuerungs- und Kontrollelement für den FMA-Aufsichtsrat, aber auch für Regierung und Landtag erachte ich die von den europäischen Aufsichtsbehörden durchgeführten Peer Reviews. Mit diesem Instrument werden per Fragebogen oder vor Ort die Aufsichtswahrnehmung, die personelle Ausstattung der Behörden und die IT-Systeme geprüft. Mit Übernahme der europäischen Aufsichtsstruktur und als vollwertiges Mitglied steht die FMA und damit automatisch auch Liechtenstein unter erhöhter Beobachtung. Die Peer-Review-Resultate werden von nationalen und internationalen Anspruchsgruppen sehr genau analysiert. Die FMA tut gut daran, sämtliche nützliche Informationsinhaber, egal ob FMA-intern oder extern, in diese Peer Reviews einzubinden, um das bestmögliche Resultat für Liechtenstein herauszuholen. Diesbezüglich wäre mehr Transparenz in der Geschäftsberichterstattung wünschenswert. Der Leser wird auf Seite 63 stehen gelassen, wenn er sich für die Resultate interessiert. Im Gegensatz dazu wurden im Vorjahresbericht teilweise die Resultate wiedergegeben. Ich rege die FMA und die Regierung dazu an, im Geschäftsbericht eine tabellarische Übersicht zu integrieren, welche Vergleichsinformationen über die bereits publizierten Peer Reviews vermittelt. Zusätzlich zum Peer-Review-Bereich wären beispielsweise Informationen interessant zur Art des Peer Reviews, zur durchführenden Behörde, zu Status und Resultat.Anhand dieser Beispiele möchte ich aufzeigen, wie wichtig der Aufbau und die Pflege mit den für den Finanzplatz wichtigsten internationalen Partnerorganisationen ist. Diese Beziehungspflege ist «people business». Daher stimme ich der Kommentierung auf Seite 67 des FMA-Geschäftsberichts absolut zu, dass nicht nur die steigende Komplexität der Regulierung und Aufsicht, sondern insbesondere die Internationalisierung des Finanzplatzes eine der zentralen Herausforderungen für die FMA ist. Gemäss Aufsichtsrat sei deshalb die Sicherung der Personalressourcen ein strategisch entscheidendes Ziel. Die Komplexität und Breite der Themeninhalte sowie die digitale Transformation und Internationalisierung des Finanzplatzes stellen auch die organisationale Ausrichtung und die betrieblichen Prozesse vor neue Fragen. Insbesondere in der Regulierungsfunktion, welche die FMA im Auftrag der Regierung ausführt, müssen bei Kernregulierungen wie Geldwäscherei und MiFID sowie CRD und Solvency im Spezifischen für Banken und Versicherungen interdisziplinäre Projektteams unter Beizug der Fachexperten der betroffenen Marktteilnehmer die für Liechtenstein bestmögliche Umsetzung erarbeiten. Dieser interdisziplinäre Ansatz kann nur erfolgreich gelebt werden, wenn die FMA es schafft, die bereichsinterne und bereichsübergreifende Zusammenarbeit weiter zu fördern. Gemäss den Ausführungen auf Seite 69 des FMA-Geschäftsberichts hat der Aufsichtsrat die Notwendigkeit erkannt, die Kooperation und Koordination zwischen den Aufsichtsbereichen zu fördern. Dies ist sehr zu begrüssen. Abschliessend möchte ich gerne nochmals auf meine Anregungen letzten Herbst anlässlich der Behandlung der FMA-Gesetz-Abänderung zur Beibehaltung des Staatsbeitrags von maximal CHF 5 Mio. zurückkommen. Der Landtag hat zu Recht an der Maximalhöhe des Staatsbeitrages festgehalten. Zugleich hat sich der Landtag weiterhin die Frage zu stellen, wieso die FMA eine Reserve von knapp CHF 10 Mio. halten soll. Welchem Zweck sollen den Reserven zukommen. Die Regierung ist verantwortlich für das Budget. Der Landtag hat dann entschieden, diese Diskussion anlässlich der nächsten Vorlage zum FMA-Staatsbeitrag eingehend zu diskutieren. Lassen Sie mich diesbezüglich auf Folgendes hinweisen: Wenn die Politik es für gerechtfertigt hält, dass die FMA für weitere staatliche Aufgaben ausserhalb der eigentlichen Aufsichtstätigkeit jährlich im Umfang von circa CHF 5 Mio., gleichbedeutend mit einem Viertel des Jahresbudgets, entschädigt werden soll, davon jedoch in den Jahren 2014 bis 2016 nur rund CHF 8 Mio. von möglichen CHF 15 Mio. gezogen worden sind, haben die Marktteilnehmer sicher nicht zu wenig bezahlt. Zugleich ist vonseiten der Marktteilnehmer, der Verbände, aber auch vom zuständigen Ministerium zu vernehmen, dass der internationalen Vermarktung und der Standortförderung des Finanzplatzes mehr Beachtung geschenkt werden müsse, dies jedoch sehr hohe Kosten verursachen würde. Regierung und Verbände planen, in Zusammenarbeit mit Liechtenstein Marketing weitere Roadshows zu veranstalten. Die nächste ist in Wien geplant, im Herbst soll Frankfurt folgen. Weitere sind geplant. Zudem haben sich die Regierung im Rahmen ihrer Innovationsstrategie und die FMA mit ihrem Regulierungslabor zum Thema Digitalisierung der Finanzdienstleistungsbranche bekannt und haben bereits aktiv Massnahmen zur Förderung der Rahmenbedingungen für sogenannte Fintech-Unternehmen in Liechtenstein getroffen. Die Roadshows und weitere Begleitmassnahmen zur aktiven Vermarktung des Finanzplatzes sowie die Fördermassnahmen zur Ansiedlung von Fintech-Unternehmen sind professionell und in Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern aufzuziehen. Nur so kann der Finanzplatz einen Mehrwert daraus erzielen. Mein konkreter Vorschlag ist, einen Fonds aus den überschüssigen FMA-Staatsbeiträgen zu äuffnen, dessen Mittel von der Regierung in Abstimmung mit den Verbänden und unter der Kontrolle des Landtags zur Förderung des Finanzplatzes und damit zur Förderung der Reputation und Prosperität Liechtensteins eingesetzt werden könnten. Sollte die Politik meiner Annahme folgen, könnte dieser Fonds bereits heute mit circa CHF 7 Mio. als nicht gezogene Staatsbeiträge 2014 bis 2016 dotiert werden, wohlgemerkt zu 100% finanziert von der Privatwirtschaft.Kurz möchte ich noch einen etwas weniger wichtigen Punkt erwähnen, welcher mir jedoch beim Studium des Geschäftsberichts 2016 aufgefallen ist und welchen es für den nächsten Geschäftsbericht zu überprüfen gilt: - Auf Seite 88 wird unter «Grundsätze der Rechnungslegung» erwähnt, dass die Jahresrechnung den ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften für grosse Gesellschaften entsprechen soll. Meines Erachtens wurde das zum Teil pragmatisch umgesetzt. Zum Beispiel wird die nicht mehr zulässige Kontenform der Erfolgsrechnung verwendet, welche gemäss Art. 1078 PGR eigentlich in der Staffelform darzustellen wäre.
- Ebenfalls zählen zur Position Personalaufwand nur Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Aus- und Weiterbildung sowie in der Regel auch der sonstige Personalaufwand lassen sich nicht hierunter subsumieren.
Abschliessend ist es mir ein Anliegen, mich beim Aufsichtsrat, der Geschäftsleitung sowie bei den Mitarbeitenden der FMA für ihre sehr wertvolle Arbeit für den Finanzplatz Liechtenstein zu bedanken. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Damit die weiteren Prognosen auch eintreffen, wie sie im «Vaterland» heute unter dem Titel «Aufwärmrunde des neuen Landtages» geschildert sind, auch so umgesetzt werden, werde ich kurz auch etwas über die FMA mitteilen. Es steht dort drin geschrieben, dass sich der FBP-Abgeordnete Johannes Kaiser mit Sicherheit bei der FMA melden werde. Die anderen zwei Punkte sind bereits eingetreten, die Prognosen: Die Aktuelle Stunde fällt bereits zum ersten Mal aus, das haben wir gemacht, für RhySearch ist der Kredit gesprochen worden, also sind wir voll auf Kurs, was hier die Prognosen anbetrifft. Auch ich danke ganz herzlich der FMA für den ausführlichen Bericht und trotzdem erlaube ich mir, da und dort ein Fragezeichen zu setzen und vielleicht das eine oder andere anzusprechen.
Bis jetzt sind sehr viele Fürsprecher und Glorifizierer zu Wort gekommen, einzig Manfred Kaufmann hat sich erlaubt, leise da und dort etwas Kritik anzuwenden. Und auch eine höchst kritische Frage hat auch der Abg. Thomas Lageder gestellt, da habe ich gestaunt. Aber Folgendes: Ich schätze die Leistungen der FMA sehr, ich schmälere diese absolut nicht, damit das voraus schon gesagt ist. In die Aufsichtsun-abhängigkeit spreche ich überhaupt nicht hinein, das ist nicht unser Metier. Aber da und dort, beim finanziellen Gebaren, sei es erlaubt, etwas den Finger draufzuhalten, und das werde ich auch machen beim Personal, bei den Finanzen und auch beim Personalbestand, der auch angesprochen worden ist. Die finanzielle Situation - ich beginne einmal hinten bei den Reserven. Der Abg. Manfred Kaufmann hat diese auch angesprochen. Ich bin hier auch für eine andere Regelung, dass dieses Mal dieser Artikel angeschaut wird. Ich habe zwar nicht die gleiche Lösungszielrichtung, wie Sie es angesprochen haben, aber diesbezüglich ersuche ich die Regierung, auch mit den Erfahrungen, die sie in den nächsten drei Jahren mit dem Staatsbeitrag machen möchte, auch diese Reservenregelung dann einmal zu überprüfen und zu schauen, ob es wirklich der Zielsetzung entspricht, dass die FMA fast CHF 10 Mio., das halbe Jahresbudget, Reserven machen kann und soll.Dann: Die Miete muss ich nicht mehr neu erwähnen. CHF 5'000 pro Tag, das sind CHF 2 Mio. pro Jahr. Wenn man den Jahresbeitrag hernimmt, den die FMA dieses Geschäftsjahr 2016 brauchte, dann sind es CHF 2 Mio. von den CHF 3,7 Mio., aber das lässt sich nicht ändern. Das ist ein früheres Finanzgebaren, das heute noch zum Ausdruck kommt und das noch jahreweise oder viele Jahre diese Kosten verursacht. Beim Staatsbeitrag ist die Frage gestellt worden in der Finanzkommission, ob dieser Staatsbeitrag auch reduziert oder wann dieser Staatsbeitrag eventuell reduziert werden könnte. Und da wurde die Auskunft gegeben, dass dann, wenn die Entwicklung der Aufsichtsgebühren sich besser stelle, auch über die Reduktion eines Staatsbeitrages gesprochen oder dies in Erwägung gezogen werden könne. Wenn wir diese Aufsichtsgebühren anschauen, dann waren sie im 2014 bei CHF 14,9 Mio., im 2015 bei CHF 15,5 Mio. und im 2016 bei CHF 16 Mio., also sie sind dauernd gestiegen: vom Geschäftsjahr 2015 bis 2016 um CHF 0,5 Mio. und vorher bereits um CHF 600'000, das ist dann über CHF 1 Mio., und wir haben mehr Staatsbeitrag gebraucht. Im 2014 war der Staatsbeitrag CHF 2,5 Mio., 2015 CHF 1,8 Mio. und neu CHF 3,6 Mio. Es ist also genau der gegenteilige Trend davon, was in der Finanzkommission ausgeführt wurde und dort protokolliert ist. Im Zusammenhang mit den hohen Reserven von CHF 10 Mio. und diesen horrenden Gebühren ist meine Frage auch, ob nicht insbesondere in Anbetracht des hohen Reservebetrages die Gebühren für die Finanzintermediäre gesenkt werden können, um auch hier den Finanzintermediären entgegenzukommen und so den Finanzplatz zu stärken. Wie wir eingangs von einigen Votanten gehört haben, ist ja die Finanzmarktaufsicht, die Finanzpolizei, der Treiber der Volkswirtschaft. Also es ist nicht die Wirtschaft, es ist nicht der Finanzmarkt, sondern es ist die FMA, die der Treiber der Volkswirtschaft ist - und das hört sich schon etwas eigenartig an. Dann kommen wir zu anderen finanziellen Entwicklungen: Betreffend die Löhne wissen wir, dass diese relativ hoch sind, im Durchschnitt inklusive Sozialbeiträge rund CHF 160'000. CHF 14,5 Mio. der Jahresrechnung 2015 entfallen auf Personalkosten, dies bei einer Jahresabrechnung von CHF 21,5 Mio. Im 2014 waren es CHF 13,9 Mio. bei einem Jahresbudget von CHF 19,3 Mio., 2015 waren es etwas weniger: CHF 13,6 Mio., das Jahresbudget war gleich hoch. Und im 2016 sind plötzlich die Personalkosten und auch das Budget um fast CHF 1 Mio. höher, nämlich CHF 21,4 Mio.Auch wenn man alles glorifiziert bei der FMA, dann erwarte ich auch von einzelnen Abgeordneten, die solche Fürsprecher der FMA sind, dass man mindestens solche Zahlen anspricht. Ansprechen könnte man auch die Expertenhonorare - das hat bisher auch noch niemand gemacht. Auch wenn die FMA hervorragende Leistungen vornimmt, darf man die Expertenhonorare ansprechen. 2014 waren das CHF 272'000, im 2015 waren es CHF 423'000 und im 2016 mehr als eine Verdoppelung: CHF 1,04 Mio. Und da fragt man sich schon, wieso diese Expertenhonorare dermassen gestiegen sind, nebenbei das Personal auch gestiegen ist. Also wir haben im 2016 mehr Personal verzeichnet plus die Expertenhonorare. Und die Expertenhonorare sind ja, nehme ich einmal an, Aufträge der FMA, wo verschiedene Auf-sichts- und Kontrollsachen extern vergeben werden. Hierzu hätte ich gerne nähere Auskünfte von der Regierung. Überhaupt hätte ich gerne über die Kontrolldichte sowie über die Sorgfaltskontrolle von der Regierung nähere Auskünfte: Was macht die FMA selbst, was gibt sie «auswärts» und warum gibt sie diese Kontrollaufgaben «auswärts»? Und von den Aufsichtsstrafanzeigen hätte ich auch gerne den Rücklauf - wie viel wird angezeigt und wie viel ist effektiv schlussendlich im roten Bereich? -, dass man hierzu etwas mehr Transparenz hat.Dann zum Personal: Es werden Zahlen herumgeworfen mit Prozentsteigerungen der FINMA oder der österreichischen FMA, die meiner Ansicht nach, nach meiner Recherche - oder nicht meinen Recherchen, sondern diese Recherchen habe ich auch übergeben, nicht gerade einem Experten, das vermag ich nicht, aber ich habe es versucht irgendwie von einem Fachmann zu eruieren. In Liechtenstein war der Mitarbeiterstab im 2016 bei 83 Mitarbeitenden, und in der Schweiz ist dieser Anteil 6,5-mal höher, in Österreich 4,5-mal höher, der Gesamtpersonalbestand. Aber in der Schweiz sind die beaufsichtigten Banken um das 20-Fache höher, Sie müssen sich das vorstellen. Es wird mehr beaufsichtigt, es wird mehr angeschaut. Es sind 311 Banken in der Schweiz zu beaufsichtigen. In Österreich - wahrscheinlich kleinere Banken - ist diese Zahl sogar das 50-Fache, es sind 50-mal so viele Banken zu beaufsichtigen wie in Liechtenstein. In der Schweiz sind 42-mal mehr Finanzintermediäre zu beaufsichtigen, aber die Schweiz hat nur 6,5-mal mehr Personal. In der Schweiz: Die FINMA beaufsichtigt 220 Versicherungen, 220, Sie haben es richtig gehört. Und es hat in der Schweiz auch 25-mal mehr Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen, und all diese Zahlen sind bei 6,5-mal mehr Mitarbeitern. Also kommen Sie mir nicht mit diesen Zahlen, dass die liechtensteinische FMA nur 9% Anstieg gehabt hätte - sie hat vorher einen exorbitanten Anstieg gehabt, früher, vor Jahren schon, bis sie diese 80 Mitarbeiter aufgetürmt haben. So weit einmal zum Personal und zum Leistungsvergleich, was dort beaufsichtigt werden muss. Die Kritik oder die leise Kritik an den Kosten der Geschäftsleitung hat der Abg. Thomas Lageder aufgeführt. Hier hätte ich auch gerne von der Regierung eine Einschätzung, ob dies in diesem Sinne okay ist. Und was ich noch die Regierung fragen möchte, das sind die Lohnerhöhungen. Im 2015 wurden Lohnerhöhungen bei knapp 60% der Mitarbeiterschaft getätigt. Meine Frage an die Regierung ist: Gab es auch im 2016 wiederum erneut Lohnerhöhungen? Das wären meine Ausführungen zum Geschäftsbericht 2016 der FMA. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine kleine Anmerkung zur Darstellung der Jahresrechnung. Auf der Seite 85 werden im Text die effektiven Zahlen von 2016 mit dem Budget 2016 verglichen, dies auch auf der Seite 87 der Jahresrechnung. Dort werden in der dritten Kolonne die effektiven Zahlen von 2016 mit dem Budget 2016 verglichen. Aussagekräftiger ist meiner Ansicht nach der Vergleich zwischen den effektiven Ergebnissen des Berichtsjahres und des Vorjahres. Ich bitte die FMA, dies bei der nächsten Jahresrechnung zu berücksichtigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch auf das Votum des Abg. Johannes Kaiser eingehen. Sie haben eine allfällige Reduktion des Staatsbeitrages angesprochen. Hier ist mir einfach wichtig zu erwähnen, dass eine allfällige Reduktion des Staatsbeitrages in keinster Weise zu einer höheren Belastung der einzelnen Finanzmarktteilnehmer führen darf. Diese sind meines Erachtens schon derzeit sehr hoch belastet mit dieser Aufsichtsabgabe. Und eine Erhöhung würde am Schluss zu einer Verschlechterung der Konkurrenzfähigkeit unseres Finanzdienstleistungsstandortes gegenüber anderen Finanzdienstleistungsstandorten führen. Dann habe ich noch eine Frage zu den ebenfalls vom Herrn Abg. Johannes Kaiser angesprochenen Expertenhonoraren und Gutachten. Diese rund CHF 1 Mio., hier würde mich interessieren: Sind diese Expertenhonorare im Bereich der Aufsichtstätigkeit angefallen oder sind die im Bereich Regulierungstätigkeit angefallen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für die Ausführungen. Ich übergebe das Wort an die Regierung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme des Geschäftsberichts 2016 der Finanzmarktaufsicht. Die FMA hat im vergangen Jahr hervorragende Arbeit geleistet, das ist, denke ich, unbestritten. Und wie der Abg. Lageder auch treffend ausgeführt hat, ist es für eine Behörde wie die FMA höchst anspruchsvoll, in diesem doch hochkomplexen Regulierungsumfeld die Aufsicht professionell und auch im Interesse der Kunden wahrzunehmen. Ich gehe nun gerne auf die Fragen der Abgeordneten ein. Zuerst die Fragen des Abg. Elfried Hasler: Ihre erste Frage bezog sich auf den Personalaufwand im Vergleich zum Personalbestand. Die Position Gehälter fiel im Jahr 2016 um rund CHF 650'000 höher aus als im Jahr 2015. Der Vergleich mit dem durchschnittlichen Personalbestand ist jedoch mit Vorsicht zu geniessen. Und die folgenden Gründe sind für die unterschiedliche Entwicklung verantwortlich. Hier kann ich auszugsweise darauf eingehen: Die vier neu geschaffenen Stellen 2016 in den Aufsichtsbereichen Versicherungen und Banken führten zu insgesamt rund CHF 390'000 Mehraufwendungen in der Position Gehälter. Im Vergleich zum Jahr 2015 beschäftigte die FMA im Jahr 2016 deutlich mehr Praktikanten. Dieses wertvolle Angebot will die FMA insbesondere für junge Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner auch künftig aufrechterhalten. Im Vergleich zum Vorjahr liegen die Kosten dazu um rund CHF 140'000 höher. Die Anzahl der Praktikanten ist im ausgewiesenen Personalbestand auf der Seite 90 nicht enthalten. Die Anzahl der Mitarbeitenden schwankte 2015 und 2016 zwischen 77 und 88 Mitarbeitenden. Im Jahr 2016 hatte die FMA jeden Monat mindestens 80 Mitarbeitende und wies im vierten Quartal den höchsten Personalbestand von rund 88 Mitarbeitenden aus. Das führte dann eben zu diesen Veränderungen respektive zum Unterschied, dass der Personalbestand um 1,2% und der Personalaufwand im Berichtsjahr um 6,1% steigt.Dann zur zweiten Frage betreffend die Billigung der Prospekte von professionellen Verbriefungsgesellschaften aus Luxemburg: Zunächst ist festzuhalten, dass Liechtenstein als Standort für Wertpapieremissionen im europäischen Vergleich angesichts der geringen Zahlen an Emissionen und Emittenten eine vernachlässigbare Rolle spielt: derzeit sieben Emittenten, davon vier aus dem Ausland. Betreffend die Minderung der Attraktivität Liechtensteins für den Aufsichtstourismus von Verbriefungsgesellschaften ist festzuhalten, dass einseitig wirkende Massnahmen, welche sich nur gegen ausländische Emittenten richten, gegen EU- beziehungsweise EWR-Recht verstossen. Eine Minderung der Attraktivität kann also nur über eine generelle Attraktivitätsminderung als Emissionsstandort vollzogen werden. Davon wären sowohl inländische als auch ausländische Emittenten gleichermassen betroffen. Letztlich ist es eine Frage der Finanzplatzstrategie, ob Liechtenstein Wachstum im Bereich der Verbriefungen zulassen möchte oder nicht. Bei der Beurteilung ist Folgendes in die Überlegungen einzubeziehen: Die Europäische Kommission hat mit der Kapitalmarktunion ein Vorhaben zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMUs und Infrastrukturvorhaben über den Kapitalmarkt anstatt über Bankkredite lanciert. Eine verminderte Attraktivität als Emissionsstandort könnte sich mittel- und langfristig negativ auf die lokale liechtensteinische Wirtschaft auswirken, indem der Zugang zum Kapitalmarkt verteuert wird. Zudem ist zu beachten, dass auf europäischer Ebene die EU-Prospektrichtlinie in naher Zukunft durch die direkt anwendbare EU-Prospektverordnung ersetzt werden wird. Der finale Entwurf der EU-Prospektverordnung wurde im Dezember 2016 verabschiedet. Es ist damit zu rechnen, dass die neuen Regeln vorbehältlich der Übernahme in das EWR-Abkommen gestaffelt von 2017 bis 2019 in Kraft treten werden. Unter Würdigung der Bestrebungen zur Bildung einer Kapitalmarktunion sowie der bevorstehenden Ablösung der EU-Prospektrichtlinie durch die EU-Prospektverordnung wäre es derzeit nicht opportun, generelle Massnahmen zur Schwächung der Attraktivität Liechtensteins in diesem Bereich umzusetzen.
Und dann zu Ihrer dritten Frage betreffend Amtshilfeersuchen: Gemäss den derzeit vorliegenden Zahlen für 2015 ergeben sich folgende Vergleichswerte: In Deutschland gab es 113 Ersuchen bei 1'960 Banken, das entspricht einem Verhältnis von 0,06 Ersuchen pro Institut. Bei Österreich gab es 195 Ersuchen bei 266 Banken, das entspricht einem Verhältnis von 0,7 Ersuchen pro Institut. In der Schweiz: 45 Ersuchen bei 739 Banken, das entspricht einem Verhältnis von 0,06 Ersuchen pro Institut. Und in Liechtenstein: 39 Ersuchen bei 16 Banken, das entspricht einem Verhältnis von 2,4 Ersuchen pro Institut. Damit zeigt sich, dass Liechtenstein unter Berücksichtigung der beaufsichtigten Finanzinstitute im Vergleich zu den aufgeführten Ländern eine signifikant höhere Anzahl Amtshilfeersuchen ausweist. Bezüglich Anzahl Ersuchen im Jahr 2015 im IOSCO-Vergleich liegt Liechtenstein auf Platz 13 der ersuchten Aufsichtsbehörden bei insgesamt 104 Ländern.Dann komme ich noch auf das Votum des Abg. Johannes Kaiser zu sprechen. Sie haben einige Fragen zum finanziellen Gebaren der FMA gestellt. Ihre erste Bemerkung betreffend die Überprüfung der Reservenregelung: Hier kann ich Ihnen mitteilen, dass diese natürlich im Rahmen der neuen Gebührenordnung auch überprüft wird. Es stellt sich die Frage, ob die Reserven in dieser Höhe auch in Zukunft sinnvoll sind, ob es allenfalls eine andere Lösung gibt.Betreffend Staatsbeitrag, das spielt natürlich in diese ganze Systematik hinein: Wie hoch sollen die Reserven sein? Wie sind die Gebühren? Und will man an diesem bisherigen Modell in der Höhe von CHF 5 Mio. festhalten oder nicht? Ich denke, hier werden wir sicher die Diskussion auch in Zukunft sehr intensiv führen, wenn das neue Gebührenmodell vorliegt. Und dann wird man auch diskutieren können, ob allenfalls die Gebühren weiter gesenkt werden können. Wie gesagt, musste die FMA das Gebührenmodell entsprechend anpassen aufgrund eines Urteils des StGH und hat in diesem Zusammenhang natürlich gewisse Annahmen treffen müssen. Und jetzt geht es darum, wie Sie auch richtig ausgeführt haben, dass man hier zuerst einmal gewisse Erfahrungswerte sammelt und dann aufgrund dieser Erfahrungen das Modell entsprechend weiterentwickeln kann. Weiters wurden die Expertenhonorare angesprochen. Hier möchte ich auf den Geschäftsbericht, auf Seite 85, hinweisen. Dort ist zu diesem Punkt ausgeführt: «Zum einen fielen bei einem Aufsichtsfall höhere Expertenkosten an und zum anderen mussten für die Umsetzung des Projekts CRD IV im Bereich Banken externe Beratungsfirmen hinzugezogen werden.» Ich möchte darauf hinweisen, dass wir diese Regulierungen, die umzusetzen sind, durch die FMA vorbereiten lassen und dass bei gewissen Projekten die FMA selbst nicht in der Lage ist, dies vorzubereiten, sondern externe Experten beizieht. Und wenn Sie diese grossen, umfangreichen und komplexen Projekte anschauen, dann können Sie sich vorstellen, dass es oft auch notwendig ist, auf dieses externe Expertenwissen zuzugreifen, wobei die FMA stets versucht, möglichst sparsam damit umzugehen. Aber wie gesagt, es gibt gewisse Grossprojekte, die gab es in der Vergangenheit und die wird es auch in Zukunft geben. Hierbei ist die FMA auf dieses Expertenwissen angewiesen.
Dann zum Personalbestand: Hier haben Sie Ausführungen gemacht, indem Sie den Vergleich gezogen haben zu den Schweizer und österreichischen Aufsichtsbehörden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die FMA in Liechtenstein ein sehr breites Spektrum zu beaufsichtigen hat, welches breiter ist als jenes der FINMA in der Schweiz. Weiters profitiert die FMA nicht von den sogenannten Skaleneffekten; das heisst, wenn sie Banken beaufsichtigen, ist es nicht so relevant, ob es nun 16 oder 50 Banken sind. Es gibt einen relevanten Grundaufwand, den müssen sie bereitstellen, egal wie viele Institute sie beaufsichtigen. Sie müssen diese Experten vor Ort haben. Das ist auch in gewissen Ausführungen von anderen Abgeordneten entsprechend zur Sprache gebracht worden. Die hohen Kosten der Geschäftsleitung sind immer wieder ein Thema. Es ist mir bewusst, dass diese Kosten sehr hoch sind. Und wir haben diese Diskussion auch mit der FMA schon geführt, insbesondere auch dann, wenn es darum ging, entsprechende Ersatzbestellungen vorzunehmen. Also von daher ist es ein Thema, das auch bei der Regierung immer wieder zur Sprache gebracht wird.Ihre weitere Frage bezüglich Lohnerhöhungen im 2016 kann ich insofern beantworten, als dass die FMA einen kleinen Prozentsatz für individuelle Lohnerhöhungen bereitgestellt hat. Wir haben hier auch mit der Geschäftsprüfungskommission anlässlich des Revisionsberichtes im letzten Jahr Diskussionen geführt und aufgezeigt, wo eben Lohnerhöhungen gemacht wurden, im dem Sinne, dass neue Funktionen eingenommen worden sind, also Beförderungen gemacht worden sind. Und das ist anders zu sehen als generelle Lohnerhöhungen. Die FMA hat, wie gesagt, keine generellen Lohnerhöhungen durchgeführt, sondern ganz gezielt einen kleinen Betrag bereitgestellt für individuelle Lohnerhöhungen. Dann komme ich noch kurz zu den Bemerkungen des Abg. Frank Konrad: Sie haben angemerkt, dass der Vergleich Ist/Budget nicht so relevant sei, sondern Ist/Ist bevorzugt wird. Das sehe ich grundsätzlich anders. Natürlich ist die Zeitreihe auch relevant, aber prinzipiell geht es darum, dass man die Rechnung im Vergleich zum Budget anschaut. Sie machen ein Budget aufgrund der Parameter, die Sie haben, und dann geht es darum, dieses Budget einzuhalten. Und deshalb ist für mich ein Soll-Ist-Vergleich zwischen Istkosten und Budget doch der relevantere Vergleich, auch im Hinblick auf die Steuerung eines Unternehmens. Man macht sich ja jedes Jahr Gedanken, wie das Budget konkret ausgestaltet wird. Und hier ist dann relevant, wie die Zahlenreihe davor ausgeschaut hat. So weit zu meinen Informationen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, damit haben wir den Geschäftsbericht 2016 der FMA zur Kenntnis genommen. Ich unterbreche jetzt für eine Mittagspause. Wir werden um Uhr 13:45 mit der nichtöffentlichen Sitzung fortfahren.Mittagspause (von 12:10 bis 13:45 Uhr)
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