Interpellationsbeantwortung betreffend die nachhaltigen Entwicklungsziele 2015-2030 (SDGs) der Vereinten Nationen (Nr. 10/2017)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Interpellationsbeantwortung betreffend die nachhaltigen Entwicklungsziele 2015-2030 der Vereinten Nationen. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 10/2017. Zu Ihrer Information: Nach Beantwortung einer Interpellation durch die Regierung können die Interpellanten erklären, ob sie von der Auskunft befriedigt sind oder nicht. Eine weitere Diskussion findet nur statt, wenn wenigstens ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten einem entsprechenden Antrag zustimmt.Wird seitens des Interpellanten das Wort gewünscht?Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Zuerst möchte ich der Regierung für die Beantwortung danken. Zugegeben, die Erwartungen von uns Interpellanten an die globale Umsetzung der Entwicklungsziele der UNO sind hoch. Vor allem aber die UNO selber hat sich hohe Ziele bis 2030 gegeben. Die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele oder Sustainable Development Goals - kurz SDGs - umreissen diese Ziele. Die Ziele sind so formuliert, dass auch Länder, die in vielen Bereichen gut entwickelt sind, sich Ziele setzen können. Anders gesagt, gibt es auch in Liechtenstein etwas zu tun. Die UNO hat denn auch das SDG-Konzept unter der Mitarbeit Liechtensteins so konzipiert, dass jedes Land sich selber Schwerpunkte geben kann, welche es besonders intensiv bearbeiten will. Dabei ist es gefordert, selbstkritisch Lücken bei der Umsetzung von Menschenrechten zu schliessen. Liechtenstein hat sich im Herbst 2015, anlässlich der Feierlichkeiten zum 70-jährigen Bestehen der UNO in New York, zur Beteiligung Liechtensteins zur Zielerreichung der SDGs bekannt.Es war nicht das Ziel der Interpellanten, von der Regierung schon Resultate oder Bewertungen zum eigenen Tun zu erhalten. Wir wollten einfach wissen, wie der Stand der Dinge ist und ob und wie die Regierung die Einwohner Liechtensteins, repräsentiert durch die Wirtschaft und die Gesellschaft, und ihr vielfältiges Wissen in die Umsetzung integrieren will. Zu den Fragen: Als Antwort auf die Frage 1 bezüglich möglicher Schwerpunkte aus Sicht der Regierung geht die Regierung bis ins Jahr 2012 zurück und thematisiert das aktive Einbringen Liechtensteins an den Vorarbeiten zur Agenda 2030 und beschreibt, wie sich Liechtenstein für einen umfassenden Ansatz bei der Formulierung der SDGs einsetzte und die Elemente Geschlechtergleichstellung, Good Governance, Rechtsstaatlichkeit, Stärkung der globalen Gouvernanzstrukturen, Verbesserung des Umweltschutzes, Verbesserung des Klimaschutzes, Binnenvertriebene thematisierte und einen robusten Überprüfungsmechanismus für die SDGs forderte.
Die Regierung erwähnt die von ihr vorgenommene Unterscheidung zwischen der Umsetzung im Inland und im Ausland. Der Umsetzungsstand der SDGs durch Liechtenstein wird von Liechtenstein selbst als überaus gut beurteilt. Ich gehe davon aus, dass damit der Umsetzungsgrad im Ausland gemeint ist. Die Regierung schreibt denn auch: Die IHZE Liechtensteins ist thematisch so ausgerichtet, dass sie zu praktisch allen 17 Entwicklungszielen einen Beitrag leistet. Das jährliche Budget beträgt CHF 22,5 Mio. und be-deutet somit einen ODA-Prozentsatz 0,5%, womit Liechtenstein unter den Top-Ten-Geldgebern ist. Ein Wermutstropfen ist selbstverständlich, dass Liechtenstein den internationalen Zielwert von 0,7% des BNE derzeit nicht erreicht. Als Fazit zieht die Regierung, dass aussenpolitisch keine neuen Schwerpunkte zur Umsetzung der SDGs gesetzt werden sollen. In Frage 2 spricht die Regierung von einem umfassenden Ansatz und hat sich, wie erwähnt, schon im Vorfeld bei der Erarbeitung für einen solchen Ansatz ausgesprochen. Zu Frage 3 zum nationalen Aktionsplan antwortet die Regierung sehr vage. Das ist schade, erfährt man nicht einmal, ob man noch in diesem Jahr - etwa bei der Budgetdiskussion im November 2017 im Landtag - ein Budget vorlegen wird und wann und wie genau die Konkretisierung und Massnahmenerarbeitung erfolgen soll. Der Punkt, der vor allem leider offen bleibt, ist, wann und wie genau die Wirtschaft und die Gesellschaft in die Umsetzung einbezogen werden sollen. Immerhin schreibt die Regierung, dass ein Einbezug stattfinden soll. Das war aber ohnehin klar, denn die SDGs sind so formuliert, dass ohne eine breite Akzeptanz und Mitwirkung diese gar nicht umsetzbar sind. Die Antwort zur Frage 3 ist aus Sicht der Fraktion der Freien Liste daher unbefriedigend ausgefallen. In Frage 5 handelt es sich um den Einbezug der politischen Gremien wie Landtag, Gemeinderäte für die Konzepterstellung und die Umsetzung. Die Antwort der Regierung ist eigentlich keine. Die Regierung verweist auf das Konzept, das noch nicht erstellt ist - von dem werde Art und Umfang der Massnahmen abhängen. Wird es nun gesetzgeberische Massnahmen geben oder nicht? Aus der Antwort der Regierung wird man nicht klug, denn es heisst einfach: «Gesetzgeberischen Massnahmen wird der Landtag zustimmen müssen, was eine Diskussion im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ermöglicht.» Das ist doch beruhigend, dass der Landtag gesetzgeberischen Massnahmen zustimmen darf.
Und in Frage 6 bezüglich dem, wie öffentliche und private Organisationen, welche sich heute schon für die Umsetzung der SDGs engagieren, eingebunden werden, antwortet die Regierung so: Eine Arbeitsgruppe hat von der Regierung den Auftrag erhalten, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor bei der Ausarbeitung von Umsetzungsvorschlägen so weit wie möglich zu involvieren. Die Regierung verweist auf die in der Vergangenheit enge Zusammenarbeit oder das gemeinsame Tragen von Körperschaften, zum Beispiel die LIFE Klimastiftung. Die Regierung betont die Wichtigkeit und die Unabdingbarkeit, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft einzubinden und auf ihr Engagement zurückzugreifen, um die Umsetzung der SDGs erreichen zu können. Diese Antwort der Regierung ist als ein positives Bekenntnis zu werten, die SDGs breit zu propagieren. Man muss aber schon sehr suchen, und das fehlende Konzept sowie die noch nicht definierten SDGs für Liechtenstein führen dazu, dass die Antworten der Regierung insgesamt noch spärlich ausfallen und nur punktuell klar wird, wie sich Liechtenstein bis 2030, gemessen an der UNO-Agenda, entwickeln will. Insgesamt ist für die Interpellanten nun nach der Beantwortung der Interpellation immer noch offen:- Welche SDGs Liechtenstein überhaupt als konkrete Ziele definiert;
- zu welchem Zeitpunkt der Privatsektor oder die Zivilgesellschaft mit Anfragen der Regierung zur Mit-Erarbeitung oder nur zur Umsetzung der schon definierten Ziele und Massnahmen rechnen dürfen;
- ob die Regierung die Umsetzung der SDGs auf der Prioritätenliste hoch ansetzt - auf der einen Seite will sie nach eigenen Worten keine Pflichtübung daraus machen, auf der anderen Seite schreibt sie von erforderlichem gesellschaftlichem Umdenken oder einer erforderlichen Änderung bestimmter Verhaltensweisen.
Zum jetzigen Zeitpunkt nehmen wir die Interpellationsbeantwortung zur Kenntnis. Wir meinen, die SDGs der UNO sind eine Chance, auch für Liechtenstein. Es geht dabei nicht darum, sich selbst ins beste Licht zu rücken, auch wenn sich Liechtensteins Engagement in der Welt durchaus sehen lassen kann. Nach unserem Geschmack zeigt die Regierung sich zu selbstzufrieden mit dem ersten Zwischenstand zur Umsetzung der eigenen Ziele. Dann, wenn sie zum Beispiel anmerkt, dass der Umsetzungsstand der SDGs durch Liechtenstein von Liechtenstein selbst als überaus gut beurteilt wird. Auf Seite 19 der Beantwortung schreibt die Regierung weiter: Einzelne Strategien der Regierung, wie etwa die Klima- und Energiestrategie, tragen bereits zur Reduktion des ökologischen Fussabdrucks Liechtensteins bei. Hier bräuchte es die Selbsterkenntnis, dass noch ein Weg zu gehen ist. Denn das Formulieren von Strategien alleine hat leider noch keinen ökologischen Fussabdruck verkleinert. Zum Beispiel wenn Liechtenstein dem öffentlichen Verkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr mittels verschiedener Massnahmen den Vorzug geben würde, würde dies den Fussabdruck verkleinern. Oder wenn Liechtenstein mehr als nur ein Drittel der Energiestrategie 2020 umsetzen würde. Liechtenstein hat derzeit weder den für die Überprüfung der Umsetzung der UNO-Ziele selbst durch Liechtenstein geforderten robusten Überprüfungsmechanismus für die SDGs noch einen Umsetzungsplan, definierte Massnahmen oder ein Budget. Zeitlich steht die UNO und ihre Mitgliedsländer ja auch noch im ersten Drittel der Zeit der Umsetzung. Einige Aussagen der Regierung wie die oben genannte «überaus gute» Note erstaunen zum jetzigen frühen Zeitpunkt daher aber. Ich hoffe, die neue Regierung sieht die SDGs als Chance für Liechtenstein. Selber nennt sie ja verschiedene Themen, in denen Liechtenstein sich weiterentwickeln sollte. Dennoch: Es wäre einfach falsch, die Umsetzung der selbst definierten Schwerpunkte für Liechtensteins Entwicklungsziele bis 2030 auf die leichte Schulter zu nehmen und zu sagen, es solle keine Pflichtübung sein. Wenn wir die Interpellationsbeantwortung diskutieren, sollten wir vielleicht mit dem einen Satz der Regierung anfangen. Sie schreibt auf Seite 22: «In vielen Bereichen sind ein gesellschaftliches Umdenken» - ich frage mich, ob sie zum Beispiel bei der faktischen Gleichstellung meint - «und eine Änderung bestimmter Verhaltensweisen erforderlich.» Das klingt allerdings nach einer ungeliebten Pflichtübung, die schon zu lange verschoben wurde. Andererseits frage ich mich, will die Regierung die faktische Gleichstellung nun anpacken oder sieht sie wieder die Schwierigkeiten und schiebt es doch wieder auf eine nächste Legislatur, anstatt es nun mutig als SDG-Ziel für Liechtenstein zu formulieren und in einer Prioritätenliste hoch anzusetzen? Es muss in dieses Regierungsprogramm Einzug finden und in die SDGs Liechtensteins aufgenommen werden. Was wurde in diesem Land doch in den letzten Monaten zum Beispiel die mangelhafte Vertretung von Frauen in der Wirtschaft und in politischen Gremien beklagt - zu Recht? Frauen beklagen sich weiterhin zu Recht über im Schnitt zwischen 15 und 20% geringere Löhne in bestimmten Sektoren - bei gleicher oder gleichwertiger Arbeitsleistung wie ihre männlichen Kollegen. Das sind erhebliche Entwicklungsdefizite. Und nicht nur im Bereich Gleichstellung gibt es diese Defizite: Die wiederholte Nichterreichung des ODA-Zielwerts von 0,7% des BNE ist für die Regierung immer noch oder immer wieder kein Problem, solange wir anteilsmässig unter den Top Ten der Geberländer sind. Wir Interpellanten erwarten uns von der Regierung etwas und versprechen uns von einem ansehnlichen Engagement Liechtensteins für die SDGs 2030 der UNO etwas für die Welt und für Liechtenstein. Die Regierung schreibt aber auf Seite 19: Die Agenda 2013 stellt kein verpflichtendes Rechtsinstrument dar, sondern vielmehr eine Vision und einen Handlungsrahmen. - Sie sollte keine Pflichtübung darstellen.Wir Interpellanten hoffen, mit dieser Interpellation auch einen kleinen Beitrag zum Bekanntmachen der nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO für die liechtensteinische Öffentlichkeit geleistet zu haben. Wir haben die Erwartung, dass die Regierung die Chancen des Projekts noch mehr sieht, bekannt macht und rasch auf das vorhandene Wissen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zurückgreift und damit eine öffentliche Beteiligung und Akzeptanz auslöst. Dementsprechend dürfen die Ziele durchaus noch ausgebaut werden und ambitioniert sein. Vielen herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Der Abg. Patrick Risch wünscht das Wort. Er zählt nicht zu den Interpellanten. Somit stelle ich Antrag auf Diskussion.Wer mit dem Antrag auf Diskussion einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Diskussion beschlossen. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Liechtensteins Regierung macht in der Interpellationsbeantwortung verschiedene kleinere Vorschläge für SDGs, für nachhaltige Entwicklungsziele bis 2030 für Liechtenstein. Wenn ich die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele betrachte, frage ich mich: Was könnte Liechtenstein tun und Ziele aufnehmen? Da wäre Ziel Nr. 15: «Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen». Hier hat Liechtenstein verschiedene Ansatzpunkte, gerade bei der Biodiversität. Sinkt doch in Liechtenstein die Artenvielfalt weiterhin rasant. Durch Verbinden von Ökosystemen, durch Massnahmen am Rhein und in der Landwirtschaft kann dem Biodiversitätsverlust entgegengewirkt werden. Ziel 16: «Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen». Auch hier hat Liechtenstein auf der gesellschaftlichen und rechtlichen Ebene Möglichkeiten, Entwicklungslücken zu schliessen: Das Verbandsbeschwerderecht des Vereins für Menschenrechte, eine Rechtsvertretung statt nur -beratung für Asylsuchende, Mindestlöhne einführen. Die Regierung hat sicher recht, wenn sie schreibt, dass Liechtenstein sich in allen der 17 Entwicklungsziele der UNO schon engagiert. Liechtenstein ist auf einem Weg. Es ist aber eine gute Gelegenheit, diesen Weg zu analysieren und Lücken zu schliessen. Gewinnbringend erachte ich vor allem das Kombinieren von verschiedenen Zielen. Zum Beispiel führt ein Umbau von Ortschaften und Siedlungen hin zur Nachhaltigkeit - was das Ziel 11 wäre - auch zu nachhaltigem Konsum oder nachhaltigen Produktionsmustern oder umgekehrt. Dann sind die Kreisläufe geschlossen. Die Mobilität und die Energiegewinnung ist sauber und CO2-neutral und die Lebensmittelproduktion bio und fair trade. Besonders interessant wären aus meiner Sicht auch die Ziele 8 und 9. Dort geht es um die Wirtschaft, und Liechtenstein hat hier in den letzten Jahrzehnten ein hohes Wissen und eine grosse Expertise erarbeitet. Zusammen mit der Universität Liechtenstein, mit der LIFE Klimastiftung, mit den vielen in Richtung Nachhaltigkeit arbeitenden zivilgesellschaftlichen Gruppen, mit Schulen und mit innovativen Unternehmen kann in Liechtenstein zum Beispiel mit doppelspurigem Ausbau der Bahninfrastruktur Ziel 9 - eine belastbare Infrastruktur aufbauen - nachgelebt werden. Mit der Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes und für Eltern entlastenden Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerb kann eine produktive Vollbeschäftigung und ein dauerhaftes, inklusives, nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefördert werden. Diese Ziele könnten zentral für Liechtenstein werden. Damit könnten die bisher genannten, in meinen Augen noch zu mager und zaghaft wirkenden Ziele für Liechtenstein substanziell ergänzt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal möchte ich mich nochmals rückblickend für die Interpellation zu diesem sehr wichtigen Thema und die Fragen bedanken. Es ist wichtig, dass wir in diesem Hohen Haus über diese SDGs und deren Umsetzung diskutieren. Der Abg. Lageder hat insbesondere drei Punkte in den Raum gestellt, auch ein bisschen in den Raum gestellt, die Regierung würde noch zu wenig machen. Ich möchte einfach von meiner Seite zwei, drei Punkte als Antwort geben und den Rest vielleicht dann auch einfach stehen lassen, wie es ist.Wichtig ist mir zuerst zu erwähnen, dass wir bereits einiges gemacht haben. Wir haben einen ersten Zwischenbericht der Arbeitsgruppe erhalten. Es gibt auch ein Analysesystem. Wir haben uns für ein sogenanntes Ampelsystem entschieden. Da sind sämtliche relevanten Ämter einbezogen, angefragt worden. Wir haben im Rahmen eines Ampelsystems analysiert, wo und wie wir stehen. Und weil eben einige oder recht viele der Felder auf Grün stehen, es gibt einige gelbe Felder, es gibt aber auch einige rote Felder, sind wir zum Schluss gekommen, dass wir grundsätzlich gut dastehen. Das soll aber nicht heissen, dass ich persönlich das Gefühl habe oder wir das Gefühl haben oder die Arbeitsgruppe das Gefühl hat, wir sollen uns jetzt einfach zurücklehnen und nichts machen, sondern wir nehmen es sehr ernst. Wir haben auch einige Punkte herausgefiltert im Rahmen des Zwischenberichtes, wo wir das Gefühl haben, dass wir einen Schwerpunkt setzen sollten. Das bezieht sich insbesondere auf Unterbereiche des SDG 4, das ist die kindliche Früherziehung. Das haben wir auch im Bericht und Antrag ausgeführt. Dann SDG 5, das ist die faktische Geschlechtergleichstellung, insbesondere im Berufsleben. SDG 8 - das wurde dann auch vom Abg. Risch zur Diskussion gestellt - haben wir ins Zentrum gestellt. SDG 10, SDG 12 und SDG 12 nochmals und 17, wo es um die noch fehlende Nachhaltigkeitsstrategie des Landes geht. Ich möchte noch ein bisschen in den Kontext stellen, wie andere Staaten mit diesen Fragestellungen umgehen. Es hat ein Regionalforum zum Umsetzungsstand des Sustainable Development Goals am 25. April gegeben. Da hat eine Vielzahl der Staaten berichtet, wie sie selber mit diesen Nachhaltigkeitszielen umgehen. Wir haben uns natürlich auch ein bisschen verglichen, versuchen auch von Best Practices von anderen Ländern zu lernen. Wir spüren aber, dass sich viele Staaten mit dieser grossen Anzahl von Zielen und Unterzielen schwertun: Wie misst man schlussendlich die Verbesserung innerhalb vom eigenen Land? Und wir möchten uns dazu auch die notwendige Zeit geben, uns zu überlegen, wie wir das wirklich geschickt machen. Unsere Arbeitsgruppe wird bis zum Juni dieses Jahres uns den nächsten Bericht liefern. Das ist also der nächste Fixpunkt für die Arbeitsgruppe. Sie wird uns bis im Juni, also bis vor der Sommerpause, konkrete Vorschläge unterbreiten, insbesondere mit Vorschlägen zur möglichen Verbesserung der Datenlage zur Messung der SDGs-Indikatoren, dann mögliche Massnahmen zur inhaltlichen Umsetzung der SDGs, bei denen die Arbeitsgruppe selber Handlungsbedarf sieht. Und dabei ist auch zu evaluieren, inwieweit relevante Akteure aus der Zivilgesellschaft und aus der Wirtschaft einbezogen werden. Das ist uns sehr wichtig.Und dann möchten wir uns auch überlegen, wie ein geeignetes Konzept für die Kommunikation in der Öffentlichkeit aussieht. Auch das haben wir im Bericht erwähnt. Uns ist es wichtig, dass nicht nur ein Dialog zwischen den NGOs und den relevanten Verbänden, also der LIHK und der Wirtschaftskammer etc., stattfindet, also zwischen uns und den Verbänden, sondern dass auch ein Dialog mit unserer Gesellschaft stattfindet. Und dann soll von der Arbeitsgruppe zuhanden der Regierung ein Zeitpunkt der Berichterstattung an das zuständige UNO-Gremium kommuniziert werden, also wie wir selber unseren eigenen Zeitplan uns vorstellen. Das wäre es von meiner Seite. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Somit haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 6 abgeschlossen. -ooOoo-