Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Kleine Anfragen. Bei Kleinen Anfragen handelt es sich um kurze mündliche Anfragen an die Regierung, die sich auf einen konkret umschriebenen Vorgang beziehen. Ich bitte Sie nun, Ihre Kleinen Anfragen unter Beachtung der Richtlinien an die Regierung zu richten.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Meine erste Kleine Anfrage dreht sich um die neue : Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird im Mai 2018 in Kraft treten. Sie ist EWR-relevant und stellt einen eigentlichen Quantensprung dar. Dies vor allem wegen des Marktortprinzips, der zentralisierten Aufsicht und eines strengen Bussenregimes. Die DSGVO wird grundsätzlich anwendbar sein, enthält aber auch einige Öffnungsklauseln. Für Liechtensteins international tätige Wirtschaft wird der zentrale Punkt in der Umsetzung in nationales Recht sein, dass die liechtensteinische Datenschutzstelle federführende Aufsichtsbehörde mit gleichen Aufgaben und Befugnissen wie in den EU-Staaten wird. Ansonsten drohen Wettbewerbsnachteile und es würden Datenschutzstellen in jenen Ländern tätig, in denen liechtensteinische Unternehmungen Niederlassungen betreiben oder Kunden haben. Eine kluge nationale Umsetzung ist nicht nur für unsere bereits bestehenden Unternehmen von eminenter Bedeutung, sondern könnte für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein Opportunitäten eröffnen, besonders mit Blick auf international tätige Schweizer Unternehmen, auf welche die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung voll anwendbar wird. Meine Fragen dazu:- Wie sieht der zeitliche Fahrplan für die Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in den EWR aus? Bis wann kann der Landtag mit einer beschlussreifen Vorlage rechnen?
- In welcher Weise und mit welchen Zielsetzungen gedenkt die Regierung den gegebenen, inhaltlichen Spielraum zu nutzen?
- Welche Opportunitäten erkennt die Regierung für den Wirtschaftsstandort in einer klugen nationalen Umsetzung?
- Welche Auswirkungen hätte die Aufwertung der liechtensteinischen Datenschutzstelle als federführende Aufsichtsbehörde in personeller und organisatorischer Hinsicht nach Ansicht der Regierung?
- Wie kann erreicht werden, dass der Datenschutzstelle die gleichen Aufgaben und Befugnisse zukommen wie in den EU-Staaten und dass die Datenschutzstelle den für Liechtensteins Wirtschaft wichtigen Status einer federführenden Behörde bekommt?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft :Seit einigen Monaten erstatten schweizerische Krankenkassen keine Kosten mehr für rezeptpflichtige Medikamente, wenn diese von in der Schweiz domizilierten Versicherten in liechtensteinischen Apotheken gekauft werden. Meine Fragen dazu:- Sind durch diese Praxisänderung bei liechtensteinischen Apotheken Debitorenverluste entstanden und, wenn ja, in welchem Umfang?
- Auf wie hoch beziffert die Regierung den mit diesem neuen Regime verbundenen Umsatzverlust für die liechtensteinischen Apotheken?
- Ist der Regierung an der Wiederherstellung des früheren Zustandes gelegen und was wird in diesem Fall hierfür unternommen?
Meine dritte Kleine Anfrage betrifft :Schweizerische Medien berichteten vor einigen Wochen darüber, dass das Bundesamt für Gesundheit den schweizerischen Krankenkassen untersagt habe, die in der Regel tieferen Kosten für im Ausland gekaufte Medikamente und medizinische Hilfsmittel weiterhin an ihre Versicherten rückzuerstatten. Damit habe das Bundesamt für Gesundheit seine jahrelange Toleranz beendet, schütze nun das Territorialprinzip und schiebe einer von den Krankenkassen aus wirtschaftlichen Erwägungen ausgeübten, gesetzlich jedoch nicht gedeckten Praxis einen Riegel. Meine Frage dazu: Wie verhält es sich diesbezüglich in Liechtenstein, beziehungsweise wie lauten die gesetzlichen Vorgaben und wie ist die gelebte respektive tolerierte Praxis?
Meine letzte Kleine Anfrage betrifft : In ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2016 hat die Regierung als Ersatzvornahme zur besseren Abschusserfüllung im Jagdjahr 2016/2017 trotz vorgängiger, mehrheitlicher Ablehnung durch den Jagdbeirat beschlossen, die Jagdzeiten für Rothirsch, Gämse und Reh ausserhalb der Winterruhezonen bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern, und erlaubte zudem Abschüsse an gezielt angelegten temporären Lockstellen. Einige Jagdgesellschaften sollen im Rahmen dieser Ersatzvornahme tätig geworden sein, andere sollen die Jagd trotz der von der Regierung beschlossenen Ersatzvornahme per 15. Dezember 2016 eingestellt haben. Meine Fragen dazu: - Welche rechtliche Verbindlichkeit kam einer Umsetzung der von der Regierung beschlossenen Ersatzvornahme durch die einzelnen Jagdgesellschaften zu?
- Zog die Einstellung der Jagd per 15. Dezember 2016 durch einige Jagdgesellschaften Reaktionen oder Konsequenzen irgendeiner Art seitens der Regierung nach sich und, wenn ja, welche?
- Welche Massnahmen fasst die Regierung für das neue Jagdjahr ins Auge, wie zum Beispiel erhöhte Abschusszahlen oder geänderte Jagdzeiten? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste zum Thema :Die Eisenbahnkonzession der ÖBB läuft bekanntlich im Dezember 2017 aus. Von österreichischer Seite wurde vor längerer Zeit ein Antrag auf Konzessionsverlängerung gestellt. Die entsprechenden Verhandlungen scheinen sich schwierig zu gestalten. Gemäss Eisenbahngesetz kann eine Konzession für die Dauer von maximal 50 Jahren erteilt werden. Von österreichischer Seite wurde das Dossier bisher mit der Finanzierung der S-Bahn sowie mit dem Eisenbahnvertrag von 1870 verknüpft. Die liechtensteinische Seite sah hier hingegen keine Verknüpfung. Hierzu meine Fragen:- Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Verlängerung der Eisenbahnkonzession?
- Stellt sich Liechtenstein nach wie vor auf den Standpunkt, dass die Konzessionsverlängerung losgelöst von der S-Bahn-Finanzierung und dem Eisenbahnvertrag von 1870 betrachtet werden muss?
- Wäre es grundsätzlich möglich, in diese Infrastrukturkonzession auch Vorgaben betreffend Nutzung der Infrastruktur einzubauen. Zum Beispiel Bestimmungen, wonach der Personenverkehr gegenüber dem Güterverkehr in einem bestimmten Ausmass zu bevorzugen ist? Falls ja, beabsichtigt die Regierung, solche Vorgaben zu machen?
Die zweite Kleine Anfrage zum Thema :Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Das Abkommen beinhaltet unter anderem neu auch den wesentlichen Vorteil, dass in Liechtenstein ansässige Privatpersonen, Unternehmen, der Staat oder Institutionen, wie beispielsweise die Pensionskassen oder die AHV, schweizerische Verrechnungssteuern auf Kapitalerträgen zurückfordern können. Nachdem die Dividendensaison im ersten Quartal bereits begonnen hat, hierzu meine Frage: In welcher Höhe konnten der Staat, die AHV sowie die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein im ersten Quartal Verrechnungssteuern auf Kapitalerträgen zurückfordern? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Am 31. August 2016 habe ich mich mittels einer Kleinen Anfrage bezüglich möglicher Synergien beim Bau des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung und der Gemeinde Vaduz erkundigt. Bei der Beantwortung meiner ersten Frage, ob es bereits Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Amtsleiter für Bau und Infrastruktur, Markus Verling, und dem Vaduzer Bürgermeister, Ewald Ospelt, gegeben hat, wurde von der zuständigen Regierungsrätin ausgeführt, dass bislang ausschliesslich informelle bilaterale Gespräche über das weitere Vorgehen stattgefunden haben. Bei der Frage, ob eine Arbeitsgruppe von Land und Gemeinde eingesetzt wird, wurde darauf verwiesen, dass im Rahmen der Erarbeitung des Nutzungskonzepts und der Vorbereitung der Grundlagen für den Architekturwettbewerb mögliche Synergien gemeinsam mit der Gemeinde Vaduz geklärt werden. Bei der dritten Frage, wie das geplante weitere Vorgehen aussehe, habe ich folgende Antwort erhalten: «Das ABI beginnt in den kommenden Wochen mit der Erarbeitung des Nutzungskonzepts. Der Architekturwettbewerb ist Ende 2017 geplant, wie aus dem Zeitplan im Bericht und Antrag hervorgeht.» Dazu meine Fragen: - Gab es weitere informelle bilaterale Gespräche oder offizielle Sitzungen zwischen dem Amtsleiter und der Gemeinde Vaduz?
- Was waren die Inhalte dieser Gespräche oder Sitzungen?
- Gibt es Protokolle über diese Gespräche oder Sitzungen?
- Konnten Synergien von Land und Gemeinde festgestellt werden?
- Wenn ja, wie sehen diese aus? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Eine Kleine Anfrage betreffend :Der Automobilkonzern VW hat in einer grossen Anzahl an Dieselfahrzeugen eine Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung installiert, die dazu führt, dass diese Automobile unter Normalbetrieb teilweise einen um ein Mehrfaches höheren Schadstoffausstoss - namentlich von Stickoxid - haben als unter kontrollierten Bedingungen auf einem Prüfstand. Dies hat möglicherweise dazu beigetragen, dass die Grenzwerte für die Ozonimmission - ein Folgeprodukt von Stickoxid - an der Messstation bei der Landesbibliothek gemäss ostluft.ch im vergangenen Jahr an 26 Tagen überschritten wurden, mit Konsequenzen für die Gesundheit von Menschen in Liechtenstein und folglich auch für die Gesundheitskosten im Bereich Atemwegserkrankungen. Hierzu meine Fragen:- Hat die Regierung geprüft, ob solche Abschalteinrichtungen auch in Fahrzeugen, die in Liechtenstein zugelassen wurden, installiert sind beziehungsweise in wie vielen Fahrzeugen solche Abschalteinrichtungen installiert sind; ob diese Abschalteinrichtungen gegebenenfalls mit der liechtensteinischen Gesetzgebung vereinbar sind und welche Massnahmen getroffen werden können, um den Volkswagen-Konzern zur Verantwortung zu ziehen?
- Wenn nein: Weshalb wurde eine solche Prüfung unterlassen?
- Wenn ja: Was hat diese Prüfung ergeben und welche Massnahmen ergreift die Regierung gegebenenfalls, um den Automobilkonzern Volkswagen zur Verantwortung zu ziehen?
- Womit wird sichergestellt, dass in Liechtenstein solche Praktiken in Zukunft verhindert werden?
Dann eine Kleine Anfrage zum :An der Eröffnungssitzung des Landtages wurde das RVOG in 1. und 2. Lesung beraten und mittels Dringlichkeitserklärung sofort in Kraft gesetzt. Im Wesentlichen wurde dadurch das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt aufgespaltet, sodass der Bereich Umwelt neu als Geschäftsbereich frei einem Ministerium zugeordnet werden kann. Von der Seite der Unabhängigen wurde argumentiert, dass dieses Traktandum im Mai abgehalten werden sollte und dass es diesem Hohen Haus unwürdig sei, in der Eröffnungssitzung des Landtags ein reguläres Traktandum zu behandeln. Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Welche zusätzlichen Aufwände wären der Regierung, der Landesverwaltung, in Konsequenz dem Land Liechtenstein und somit dem Steuerzahler entstanden, wäre diese Gesetzesänderung nicht an der Eröffnungssitzung im März vollzogen worden, sondern erst an der Mai-Sitzung?
- Konkret, welche Abläufe und Organisationsprozesse hätten zwei Mal ausgeführt werden müssen, also welche Doppelspurigkeiten wären angefallen?
- Welche zusätzlichen Kosten hätte dies ungefähr nach sich gezogen?
- Wie viele zusätzliche Arbeitsstunden hätten von der Landesverwaltung und/oder der Regierung geleistet werden müssen?
Und meine letzte Kleine Anfrage ist zum :Der Biber ist los. 2008 wanderte der erste Biber auf natürliche Weise nach Liechtenstein ein. Ein Biberkonzept wurde von der Regierung in Aussicht gestellt. Dies ist denn auch nicht die erste Kleine Anfrage aus der FL-Fraktion zu einem Biberkonzept für Liechtenstein. Denn die gefährdete Tierart pflanzt sich rege fort und findet geeignete Habitate in Liechtenstein. Jedoch verursacht der Biber auch Probleme, da er zum Beispiel neueste, konzeptlos ohne Schutzelemente gegen Biber erstellte Hochwasserschutzbauten beschädigt oder die Landwirtschaft beeinträchtigt. So mussten bis dato, mindestens die Information, die ich habe, bereits 22 Biber getötet werden. Weiter stehen Wildschwein und Wolf an der Landesgrenze, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch diese Wildtiere nach Liechtenstein einwandern werden. Regierungsrätin Dominique Gantenbein liess am 21. April 2017 über Radio L verlauten, dass ein Biberkonzept bis zum Sommer fertig sein wird. Daraus ergeben sich trotzdem folgende Fragen:- Bis wann genau wird die Regierung ein landesweites Biberkonzept vorlegen?
- Erarbeitet die Regierung ein generelles Konzept in Bezug auf Wildtiere, wie Biber, Wildschwein, Wolf oder Luchs?
- Wie könnte ein solches Konzept in groben Zügen aussehen?
- Bis wann kann mit einem umfassenden Konzept gerechnet werden?
- Wird der Landtag zu diesem Konzept begrüsst werden beziehungsweise hat es Elemente mit Gesetzescharakter oder wird das Konzept auf Verordnungsebene erstellt werden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste zum Thema :Auf der Internetseite der Regierung werden Angaben zur integrierten Finanzplatzstrategie gemacht. Dabei wird erwähnt, dass die Umsetzung der Strategie zur konzentrierten Stärkung des Finanzplatzes in einem fortlaufenden Strategieprozess erfolge. Ein gemeinsamer Beirat von Regierung und Marktteilnehmern begleite die Strategieumsetzung und sei Beratungsorgan in Fragen der strategischen Ausrichtung des Finanzplatzes. Die Koordination und Umsetzung der Finanzplatzstrategie werde durch die Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden (SIFA) wahrgenommen. Projektmanagement und Überwachung werden durch ein Strategiebüro sichergestellt. Hierzu meine Fragen:- Wie weit ist die mehrfach angekündigte Finanzplatzstrategie schon erarbeitet?
- Mit welchen Interessensgruppen und Behörden wurde die Finanzplatzstrategie erarbeitet?
- Wie widerspiegelt die erarbeitete Strategie die dabei eingebrachten Interessen der liechtensteinischen Marktteilnehmer sowie der involvierten Behörden?
- Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
- In welcher Form ist eine Weiterentwicklung der Finanzplatzstrategie angedacht?
Dann zu meiner zweiten Kleinen Anfrage, zum Thema :Das «Liechtensteiner Vaterland» vom 21. April 2017 hat über den Rückbau beziehungsweise die Verlegung der Hochspannungsleitungen in Balzers berichtet. Dabei wurde erwähnt, dass die letzte Sitzung der involvierten Stellen am 6. Oktober 2016 stattfand, also vor rund sieben Monaten. Es ist aber noch immer kein anwendbares Verfahren gefunden worden, welches das Bundesamt für Energie als zuständige Behörde in Abstimmung mit Liechtenstein erarbeiten soll. Hierzu meine Fragen:- Welche Stellen und Ämter sind in die Verhandlungen involviert beziehungsweise welches Amt ist hierfür in Liechtenstein zuständig und verantwortlich?
- Bis wann muss ein Verfahren feststehen beziehungsweise muss eine Lösung vorliegen, um den Rückbau oder die Verlegung fristgerecht bis zum Auslauf der Durchleitungsrechte umsetzen zu können?
- Kann von Liechtensteiner Seite hier wirklich Druck gemacht werden, abgesehen von der Kündigung des Vertrags, welche bereits erfolgt ist?
- Welche Optionen für die zukünftige Führung der Stromleitung stehen generell zur Debatte (oberirdisch, unterirdisch, auf Schweizer Seite etc.)?
- Bezieht Balzers überhaupt Strom von dieser Leitung und, wenn ja, wie wird der fehlende Strom in Zukunft ersetzt? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage bezüglich der : Seit etlichen Jahren wurde von verschiedenen Personen und Institutionen auf das Sicherheitsproblem bei der Bushaltestelle der Weiterführenden Schulen in Triesen hingewiesen. Hierzu hatte Pio Schurti im April 2013 eine Kleine Anfrage platziert. Nun scheint mit einem neuen Konzept endlich Bewegung in die Sache zu kommen. Hierzu meine Fragen:- Auf welchen Grundlagen basiert das neue Konzept und wie genau sieht es aus?
- Bis wann wird das Konzept umgesetzt werden?
- Weshalb ist so viel Zeit verstrichen, bis dieses Problem endlich adressiert wurde?
- Konnten Erkenntnisse aus dem kürzlich passierten Unfall in das Konzept mit aufgenommen werden? Wenn ja, welche? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Guten Morgen. Danke Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Gemäss einem Bericht der ETH Zürich sind in der Schweiz kleine Fliessgewässer mit einer Vielzahl von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden belastet. Eine im Auftrag des Bundesamts für Umwelt erstellte und am 4. April 2017 publizierte Studie zu fünf Schweizer Bächen zeigt: In keinem Fall wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten. Selbst Stoffkonzentrationen, die für Gewässerorganismen als akut toxisch gelten, wurden überschritten. Biologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Lebensgemeinschaften unter diesen Stoffgemischen leiden. Gemäss Bericht besteht ein Sammelsurium an Wirkstoffen und hohe Konzentrationen von Belastungen. Der Verdacht, dass die kleinen Gewässer stark mit Pflanzenschutzmitteln belastet sind, hat sich erhärtet. Die Zahl der Stoffe ist sehr hoch: 128 verschiedene Wirkstoffe aus Acker-, Gemüse-, Obst- und Rebbau haben die Forschenden in den Proben nachgewiesen, 61 Herbizide, 45 Fungizide und 22 Insektizide. In 80% der Proben wurden die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung von mindestens einem Stoff nicht eingehalten - in allen fünf untersuchten Bächen während über 60 Tagen, praktisch während der gesamten sechsmonatigen Studiendauer. Von einzelnen Substanzen wurden hohe Konzentrationen festgestellt. Die kurzzeitigen Spitzen dürften aber noch viel höher liegen. Dazu meine Fragen:- Bestehen in Liechtenstein Daten zur Wasserqualität, insbesondere in kleinen Fliessgewässern?
- Existieren Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder ein Aktionsplan zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln?
- Gibt es Messungen über Mikroverunreinigungen, die in unsere Gewässer gelangen und, wenn ja, in welcher Form oder welchen Ursprungs?
- Falls keine Daten zur Wasserqualität in den erwähnten Gewässern bestehen, sind solche Messungen aufgrund der alarmierenden Situation in der Schweiz bei uns geplant? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Meine erste Kleine Anfrage befasst sich mit dem :Im Grundbuchamt soll das Archivgut mit einem aggressiven Schimmel befallen sein und das Archiv für die Angestellten des Grundbuchs nicht betretbar und nutzbar sein. Meine Fragen an die Regierung sind:- Welches Ausmass hat der Schimmelbefall beim Archivgut des Grundbuchs?
- Ist das Archivgut des Grundbuchs vom Schimmelbefall insofern gefährdet, dass es in einer Form beschädigt wird und nicht mehr nutzbar ist?
- Wie gross ist insgesamt der Schaden am Archivierungsgut und welche Aktenbestände sind am heftigsten beeinträchtigt?
- Welche Massnahmen ergreift die Regierung, um diesen Schimmelbefall zu beseitigen, und in welchem Zeitraum ist eine Lösung zu erwarten?
Meine zweite Kleine Anfrage befasst sich mit der :Rund 60 Spitalmitarbeiterinnen und -mitarbeitern mit Wohnsitz in Liechtenstein und Arbeitsplatz in der Schweiz wurde mit Schreiben am 24. April 2017 von der Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein mitgeteilt, dass sie ihre Quellensteuern ab dem 1. Januar 2018 im Kanton St. Gallen abzugeben beziehungsweise zu zahlen haben. Die schweizerischen Behörden haben sich gegenüber Liechtenstein durchgesetzt, sodass das Besteuerungsrecht bei diesen Personenkreisen neu der Schweiz und nicht mehr Liechtenstein zufällt. Dies betrifft auch weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Liechtenstein, die im Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs (BZB) arbeiten. Dies bedeutet einerseits für die betroffenen Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein eine wesentlich höhere Steuerbelastung, und andererseits verschenkt der Staat Liechtenstein entsprechendes Steuersubstrat an die Schweiz. Das ist ein steuerliches Regelwerk, das zum Nachteil von liechtensteinischen Arbeitnehmenden in der Schweiz ist. Meine Fragen an die Regierung:- Der Kanton St. Gallen hat die Erhebung der Quellensteuer von schweizerischen Grenzgängern bekanntlich erfolgreich verweigert, und Liechtenstein musste sich in der DBA-Verhandlung mit der Schweiz in dieser Sache unterordnen. Wie ist in diesem Kontext eine solche Besteuerungsregelung von liechtensteinischen Arbeitskräften mit Wohnsitz in Liechtenstein, die jedoch im Kanton St. Gallen arbeiten, zu bewerten?
- Wird diese neue Besteuerungsregelung bei allen Arbeitskräften und Personen angewandt, die in besagten Institutionen im Gesundheitswesen etwelche Arbeitsgattungen im Kanton St. Gallen ausführen?
- Was sind die Gründe, weshalb die liechtensteinische Regierung nach der Nicht-Einhebung einer potenziellen Quellensteuer, die dem Staat Liechtenstein jährlich rund CHF 30 Mio. für die Staatskasse eingebracht hätte, auch in dieser Besteuerungsverhandlung unterliegt?
- Ist es so, dass die schweizerischen Verhandlungspartner gegenüber Liechtenstein ihre Position - dass das Besteuerungsrecht ab dem 1. Januar 2018 unmissverständlich auf die Schweiz überzugehen habe - kompromisslos durchsetzten, wie dies auch der Presse zu entnehmen war?
- Gibt es eine Chane oder Möglichkeit, dieses Vorgehen rückgängig zu machen und für die betroffenen Arbeitnehmenden mit Wohnsitz in Liechtenstein auch das Besteuerungsrecht in Liechtenstein zu belassen?
Meine dritte Kleine Anfrage befasst sich mit der :Das Land Liechtenstein hat ein beträchtliches Vermögen, welches von externen Vermögensverwaltern und Banken im Auftrag des Landes verwaltet wird. In diesem Zusammenhang stelle ich hiermit folgende Fragen an die Regierung:- Welche externen Vermögensverwalter/Banken sind für das Land Liechtenstein für die Vermögensverwaltung beauftragt worden?
- Welche Summen an Vermögen werden von den beauftragten Vermögensverwaltern und Banken verwaltet?
- Welche Kriterien sind von den externen Vermögensverwaltern/Banken gefordert, damit diese für das Land Liechtenstein solche Vermögen verwalten dürfen?
- Wie werden solche Vermögensverwaltungsgesellschaften/Banken betreffend ihre Anlagepolitik und ihr Performance-Ergebnis kontrolliert und bewertet?
- Welche ausländischen Vermögensverwaltungsgesellschaften und Banken sind mit der Verwaltung des Vermögens und mit welchem Volumen beauftragt?
Und in meiner letzten Kleinen Anfrage geht es prioritär um die :Betreffend die langfristige Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020 - Bericht und Antrag Nr. 18/2012 der Regierung an den Landtag - hat der Hohe Landtag mit Beschluss vom 21. März 2012 die definitive «langfristige Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020» klar definiert und abgesegnet. Der Landtagsbeschluss lautet:- Das SZU II mit reduziertem Anlageprogramm wird realisiert.
- Der Standort Realschule St. Elisabeth Schaan wird aufgelöst.
- Die Sportschule wird in das neue Schulzentrum SZU II integriert.
- Die Berufsmaturitätsschule (BMS) wird in das Schulzentrum in Eschen integriert.
- Der Verpflichtungskredit für den Ersatzbau des Trakts G beim Liechtensteinischen Gymnasium wird angepasst.
Die Regierung verhängte über diesen Beschluss des liechtensteinischen Landtages ein Moratorium und legte somit das gesamte Vorgehen aufs Eis. Im September 2016 lief diese operative «Stilllegung» aus. Der Vertrag mit der Realschule St. Elisabeth in Schaan wurde von der Regierung jedoch gekündigt und läuft Ende 2018 aus. Es ist nun zeitlich dringend notwendig, dass die Fürstliche Regierung an die operative Umsetzung der beschlossenen Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020 - sprich an die Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 21. März 2012 - geht. Meine Fragen an die Regierung sind: - Wie sieht die zeitliche Umsetzungsplanung des Landtagsbeschlusses vom 21. März 2012 und damit die Realisierung des SZU II im Liechtensteiner Unterland aus?
- Was sind die konkreten Implementierungsmeilensteine der vom Landtag beschlossenen «langfristigen Schulstandort- und Schulraumplanung 2015/2020»?
- Wie wird die Schulraumsituation betreffend die Auflösung des Realschulstandortes St. Elisabeth in Schaan mit der Sportschule zeitlich überbrückt, wie wird diese überbrückt, bis die Sportschule in das zu realisierende SZU II integriert werden kann, wie dies der Landtagsbeschluss vom Landtag vom 21. März 2012 im Endausbau vorsieht?
- Misst die Regierung diesem zentralen Projekt der Bildungslandschaft des Liechtensteiner Unterlandes sowie diesem zentralen Anliegen der Unterländer Einwohnerinnen und Einwohner mit der nun endlich sehr zeitnahen Realisierung des SZU II die notwendige Priorität bei?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Die Verkaufskurve von sogenannten Minidrohnen zeigt steil nach oben. Dank ausgereifter Elektronik und standardmässiger Ausrüstung mit einer Kamera bieten sich für Hobbydetektive, Kriminelle, aber auch für staatliche Organe neue Überwachungsmöglichkeiten. Öffentliche Veranstaltungen, private Anlässe oder ganz einfach Nachbars Garten können aber auch aus purer Neugier schnell zu beliebten Objekten von beispielsweise YouTube-Videoclips werden. In der Schweiz gibt es Vorschriften in Bezug auf den Einsatz von Drohnen, so hinsichtlich Sichtkontakt mit dem Piloten, Nachtruhe, Lärmschutz, Abstandswahrungen und Haftschutz. Viele Menschen in unserem Land haben auch schon Kontakt mit diesen ferngesteuerten Luftfahrzeugen gemacht und interessieren sich für die rechtlichen Grundlagen mit deren Umgang. Hierzu deshalb meine Fragen:- Welche Regeln gelten für das Steuern und den Einsatz einer Drohne, allenfalls abgestuft nach Gewicht und Einsatzmöglichkeiten?
- Welche Vorschriften sind beim Einsatz über privatem Grund zum Schutz der Privatsphäre zu beachten?
- Wie kann sich eine Privatperson gegen Eingriffe durch eine Drohne zur Wehr setzen und was sind allfällige Sanktionen?
- Was gilt beim Einsatz von Drohnen über öffentlichem Grund?
- Wer haftet, wenn durch eine herabfallende Drohne Personen, Tiere oder Sachen zu Schaden kommen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Wie uns allen noch in Erinnerung sein sollte, waren die Vorkommnisse Ende des letzten Jahres beziehungsweise anfangs dieses Jahres im Gesundheitswesen mehr als bedenklich. Es drohte ein Zustand, in welchem zwar Prämien hätten bezahlt werden müssen, jedoch für Versicherte ohne Zusatzversicherung die Situation eingetreten wäre, dass Sie - bis auf die Ausnahme von zwei Ärzten - keinen Leistungserbringer mehr zur Verfügung gehabt hätten. Der allgemeine Aufschrei in der Politik, notabene vor den Landtagswahlen, war gross, und es wurden parteiübergreifend umgehend Massnahmen eingefordert. Heute haben wird den 3. Mai, und ich kann von diesen Versprechungen vor den Landtagswahlen leider noch nichts erkennen. Es droht spätestens Ende dieses Jahres wiederum ein vertragsloser Zustand, da die bestehenden Verträge auslaufen und dementsprechend abgeändert werden müssen. Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen:- Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass das KVG dringend abgeändert werden muss, damit Ende dieses Jahres nicht der gleiche Zustand wie anfangs dieses Jahres eintreten wird?
- Sofern die Regierung ebenfalls der Meinung ist, dass das KVG umgehend abgeändert werden muss, wie sieht der Zeitplan der Regierung aus, damit Ende dieses Jahres nicht dasselbe Chaos herrscht wie anfangs dieses Jahres?
- Soll ausserhalb der OKP ebenfalls Tarmed als zulässiger Tarif vorgeschrieben werden?
- Welches Mitsprache- beziehungsweise Mitbestimmungsrecht soll die Ärztekammer zukünftig bei der Nachbesetzung von freien OKP-Stellen haben?
- Soll die Pflichtmitgliedschaft der Ärztekammer abgeschafft werden?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Abgeordnete. Ich habe eine Frage zu den :Unter Neophyten bezeichnet man gebietsfremde Pflanzen, die nach der Entdeckung Amerikas in Europa eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden. Das Wort Neophyt kann man mit «neue Pflanze» übersetzen. Einige dieser Pflanzen verhalten sich invasiv und verdrängen durch ihre unkontrollierte Verbreitung einheimische Pflanzenarten. Zahlreiche dieser Pflanzen stellen eine grosse Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, zum Beispiel Ambrosia oder Riesenbärenklau, oder haben das Potenzial, sehr grosse Schäden an Infrastrukturbauten, zum Beispiel der Japanknöterich, oder in der Landwirtschaft, das Drüsige Springkraut, anzurichten. Diese Gesundheitsbedrohung und das Schadenpotenzial übersteigen das Biberproblem um einiges. Per 18. September 2015 wurden alle Gemeinden, die involvierten Verbände und Organisationen aufgefordert, eine Stellungnahme zu einem Neophytenkonzept zu unterbreiten. Per 1. Mai 2017 ist dieses Neophytenkonzept noch nicht erkennbar geworden. Dazu ergeben sich drei Fragen:- Wann wird die Regierung das Neophytenkonzept erlassen?
- Seit Abgabe der Stellungnahmen ist sehr viel wertvolle Zeit verloren gegangen in der einheitlichen Bekämpfung der invasiven Neophyten. Wo liegen die Probleme, die zu dieser Verzögerung geführt haben?
- Die Ausarbeitung eines Biberkonzeptes wurde nun bis zu den Sommerferien 2017 in Aussicht gestellt. Wie verhält es sich mit dem Zeitplan für das Neophytenkonzept, welches um einiges dringlicher wäre als das Biberkonzept? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, guten Morgen auch von mir. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Gemäss geltendem Stipendiengesetz ist die Stipendienstelle berechtigt, die für die Ermittlung der Eigenleistungen notwendigen Steuerdaten unmittelbar von den Gemeinden und der Steuerverwaltung einzuholen. Relevant dabei sind für ein Stipendiengesuch unter anderem die Steuerdaten beider Elternteile des Antragstellers. Gemäss Gesetz dürfen diese Daten aber nur an mit diesem Fall betraute Organe beziehungsweise Ämter, nicht aber an Privatpersonen bekannt gegeben werden. Nun meine Fragen hierzu:- Werden diese Daten, also damit meine ich die Steuerdaten der beiden Elternteile, von der Stipendienstelle auch dem Antragsteller beziehungsweise anderen involvierten Privatpersonen gegenüber offengelegt?
- Obwohl Relevanz für die Ermittlung der Eigenleistungen die Steuerdaten beider Elternteile des Antragsstellers haben, ist anzunehmen, dass zur Kalkulation der Ausbildungsbeihilfe auch die Steuerdaten einer neuen Ehepartnerin/eines neuen Ehepartners hergenommen werden. Meine zweite Frage daher: Wie wird mit diesen Daten umgegangen beziehungsweise hat der Antragsteller oder der andere Elternteil Einsicht in diese Steuerdaten?
- Welche Vorkehrungen werden getroffen beziehungsweise werden überhaupt Vorkehrungen getroffen, damit das Stipendiengesetz nicht das Datenschutzgesetz aushebelt beziehungsweise als Informationsquelle missbraucht werden könnte?
Dann habe ich noch eine zweite Kleine Anfrage zum Thema :Der sehr milde März sorgte für eine schnelle Vegetationsentwicklung. Nach Ostern aber erfolgte ein verheerender Kälteeinbruch, welcher die durch den Vegetationsvorsprung bereits weit gediehenen Pflanzen geschädigt hat. Nach einer kurzen Wetterbesserung kam dann in der letzten Aprilwoche der nächste Einbruch mit Neuschnee und Kälte, welcher dazu führte, dass teilweise Schäden an Pflanzen von bis zu 100% entstanden sind. Bereits in den vergangenen Jahren erlitten zum Beispiel Weinbauern aufgrund von Hagel oder Ungeziefer grosse Schäden, was einige dazu zwang, ihre Kapitalreserven aufzubrauchen. Eine Art Schlechtwetterentschädigung, wie sie zum Beispiel die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern als Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern ausrichtet, existiert in der Landwirtschaft nicht. Ich möchte die Regierung daher fragen: - Wurden früher bei unverschuldeten Ernteausfällen staatliche Beihilfen für betroffene landwirtschaftliche Betriebe gesprochen und wäre eine solche allenfalls wieder möglich?
- Und falls eine staatliche Beihilfe für Ernteausfälle nicht möglich ist, gibt es allenfalls Bestrebungen vonseiten der Regierung, die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe - eben vielleicht ähnlich einer Schlechtwetterentschädigung - einmalig zu unterstützen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Vom 19. bis 22. April fand der 14. Europäische Chemielehrerkongress in Vaduz statt. Diese renommierte Veranstaltung unter dem Patronat S.D. Erbprinz Alois wurde zum ersten Mal in Liechtenstein durchgeführt. Rund 500 Pädagogen und Pädagoginnen trafen sich zu einem engagierten Gedankenaustausch unter dem Kongressmotto «Chemie und Innovation». Sie konnten sich unter anderem auch für Besichtigungen in Liechtensteiner Firmen anmelden. Am Freitag, dem 21. April 2017, waren 20 Lehrer bei uns in der Hilti AG. Die Teilnehmerinnen waren voll des Lobes in Bezug auf Organisation und Gastfreundschaft. Dafür gebührt den Organisatoren ein grosses Lob und ein herzliches Dankeschön. Meine Frage dazu:
Aus welchen Schulstufen nahmen Lehrerinnen und Lehrer aus Liechtenstein an diesem wichtigen Kongress teil?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage, und zwar zu den :Gemäss einem am 3. Februar 2017 in den Landeszeitungen erschienenen Zeitungsartikel droht dem Landesspital ein neuer Rechtsstreit, nachdem die Strafklage gegen den fristlos entlassenen ehemaligen stellvertretenden Chefarzt Gawlik fallengelassen wurde. Bekanntlich wurde dieser fristlos entlassen, nachdem er gegen den ehemals leitenden Chefarzt Horber den Vorwurf erhoben hatte, dass im Landesspital bei mehreren Patienten aktive Sterbehilfe gemacht wurde. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung respektive den zuständigen Ressortinhaber: - Wie hoch sind bis dato die dem Landesspital entstandenen Kosten für die Rechtsvertretung und Erstellung aller Gutachten im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung von Herrn Dr. Gawlik?
- Wer hat das Landesspital bislang anwaltlich vertreten?
- Gemäss Zeitungsbericht geht es im neuen Rechtsstreit um eine Entschädigung und Schadenersatz in Höhe eines Jahreslohnes sowie um eine weitere mögliche Parteientschädigung. Wie hoch sind die vom Kläger Gawlik gestellten Forderungen?
- Wer trägt die Kosten dieses Rechtsstreits? Ist es der Prämien- oder der Steuerzahler? Das wäre alles. Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Vielen Dank für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :Die Einleitung zum Thema deckt sich weitgehend mit der Anfrage vom Abg. Christoph Wenaweser. Aus Effizienzgründen stelle ich darum nur noch direkt meine Fragen.- Welche Massnahmen plant die Regierung zu ergreifen, damit die liechtensteinische Datenschutzstelle federführende Behörde sein kann?
- Wie sind diese zeitlich mit der Gültigkeit in der EU abgestimmt?
- Und welche gesetzlichen Anpassungen sind diesbezüglich in Liechtenstein notwendig? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Auch von mir einen wunderschönen guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage betreffend den :Ende November 2016 wurde eine ehemalige Mitarbeiterin des Amtes für Volkswirtschaft verhaftet, weil sie beschuldigt wurde, rund CHF 1,9 Mio. aus der Arbeitslosenkasse gestohlen zu haben. Die Finanzkontrolle weist in ihrem Bericht für das Jahr 2015 auf Folgendes hin, ich zitiere: «Noch nicht abgeschlossen ist bei der Arbeitslosenversicherungskasse die Umsetzung von zahlreichen Massnahmen zur Behebung der seit Jahren aufgezeigten Schwachstellen im internen Kontrollsystem, in der Buchführung, in den Prozessabläufen sowie innerhalb der IT-Lösung.» Meine Fragen hierzu:
- Wie ist der Stand der Ermittlungen betreffend den Betrugsfall?
- Wurden die von der Finanzkontrolle angesprochenen zahlreichen Schwachstellen im internen Kontrollsystem mittlerweile beseitigt?
- Hätte der Betrugsfall verhindert werden können, wenn die seit Jahren aufgezeigten Schwachstellen zeitnah aufgearbeitet worden wären?
- Konnten veruntreute Gelder sichergestellt werden beziehungsweise wie hoch ist aus heutiger Sicht die tatsächliche Schadensumme? Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Meine Kleine Anfrage betrifft die :Als eine ihrer beruflichen Eingliederungsmassnahmen bietet die Invalidenversicherung Umschulungen an für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Bei einem Antrag auf eine Umschulung wird auf eine Schweizer Tabelle als Bemessungsgrundlage zurückgegriffen, anhand derer der IV-Grad bestimmt wird. Um eine Umschulung zuerkannt zu erhalten, ist ein IV-Grad von 20% notwendig. Nach Rücksprache mit betroffenen Versicherten einerseits und Mitarbeitenden der IV andererseits werden diese 20% IV-Grad erst bei einem Mindesteinkommen von circa CHF 80'000 erreicht. Deshalb müssen Anträge auf Umschulungen - besonders von jungen Berufsleuten und solchen mit niedrigerem Einkommen - sehr häufig abgelehnt werden. Dazu meine Fragen: - Nach welchen Kriterien wird in Liechtenstein ein IV-Umschulungsantrag geprüft und verfügt beziehungsweise abgelehnt?
- Sind Personen mit einem versicherten Einkommen von weniger als CHF 80'000 bei einem Antrag auf Umschulung gegenüber Besserverdienenden wirklich benachteilig?
- Falls ja: Wie erklärt die Regierung dieses System, das de facto die Hälfte der Versicherten von einer wichtigen Unterstützungsleistung einer Sozialversicherung ausschliesst?
- Bestehen im Falle der Umschulung bei der Anwendung der liechtensteinischen IV-Gesetzgebung Unterschiede zur Anwendung in der schweizerischen IV-Gesetzgebung?
- Und falls ja, worin bestehen diese Unterschiede? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Noch eine Kleine Anfrage meinerseits zum Thema :Eine renommierte Schweizer Zeitung hat vor Kurzem die Durchschnittslöhne von Bankmitarbeitern veröffentlicht. Beispiele: Kundenberater Private Banking: CHF 320'000; Investmentbanker Senior: CHF 290'000/Junior: CHF 215'000; Kundenberater Retail Banking: CHF 200'000. In Liechtenstein sind die Löhne vergleichbar. Eine grosse Liechtensteiner Bank hat den Durchschnittslohn aller Mitarbeiter mit knapp CHF 200'000 angegeben. Die Lohnstatistik des Landes hingegen zeigt ein anderes Bild, weil nicht Durchschnitts-, sondern Medianlöhne angegeben werden. Für den Finanzsektor wird dadurch ein Lohn von CHF 117'000 ausgewiesen. Das zeigt, dass der Medianlohn in einzelnen Branchen weit unter dem Durchschnittslohn liegt. Das führt zu falschen Interpretationen. So sollen zum Beispiel gemäss Liechtensteiner Lohnstatistik Banker weniger verdienen als Lehrpersonen. Eine Aussage, die in Anbetracht der erwähnten Durchschnittslöhne völlig falsch ist. Meine Fragen:- Sieht die Regierung Möglichkeiten, eine Lohnstatistik vorzulegen, die dem Anspruch an objektive Information genügen kann?
- Was spricht gegen die Angabe von Durchschnittslöhnen anstelle von Medianlöhnen?
- Könnten allenfalls Median- und Durchschnittslöhne veröffentlicht werden, um der Bevölkerung verständliche Informationen zu bieten?
Damit sind wir am Ende von Traktandum 4, Kleine Anfragen, angelangt. -ooOoo-