Bericht der PUK zur Post AG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Bericht der PUK zur Post AG. Am 6. November 2015 stimmte der Landtag dem Antrag auf Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission Liechtensteinische Post AG zu. Der Bericht der PUK wurde Ihnen am 9. November 2016 vorgelegt, also fast auf den Tag genau ein Jahr später. Wie ich Ihnen mitgeteilt habe, werden wir zuerst eine allgemeine Diskussion führen. Danach können wir bei Bedarf einzelne Themen in der Reihenfolge, wie sie Ihnen mitgeteilt wurde, vertiefen. Ich erweitere die von der PUK vorgeschlagenen Themen noch um Punkt 11 «Diverses», damit wirklich alle Themen angesprochen werden können. Auch in Anbetracht des grossen öffentlichen Interesses danke ich für eine Diskussion, die der Sachlichkeit verpflichtet ist. Hiermit eröffne ich die allgemeine Diskussion. Ich bitte zuerst den Vorsitzenden der PUK, den Abg. Erich Hasler, um eine einleitende Wortmeldung. Danach sind wie üblich Wortmeldungen in freier Reihenfolge möglich.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe heute die schöne Aufgabe, als Vorsitzender der PUK diesen umfangreichen PUK-Bericht zu präsentieren. Damit die Zuhörer oder alle jene Personen, die uns auch zusehen, dem Sachverhalt folgen können, werde ich eben auch einen Abriss über die Historie geben.Der Landtag hat der PUK im letzten Jahr den Auftrag gegeben, insgesamt vier Fragen zu beantworten.- Das Projekt «eSolutions» soll von der Entstehung bis zum heutigen Tag untersucht und dokumentiert werden.
- Die Verantwortlichkeiten für die wesentlichen Entscheidungen, die für die Entscheidungen herangezogenen Grundlagen sowie die Angemessenheit der Vorgehensweisen sollen untersucht und geklärt werden.
- Die Untersuchungskommission soll abklären,
- ob Regierung und Verwaltungsrat die Vorgaben des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) und das Postorganisationsgesetz eingehalten haben oder nicht;
- ob Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die Vorgaben der Beteiligungs- und Unternehmensstrategie eingehalten haben oder nicht;
- ob die Generalversammlung, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revision und Berater die Vorgaben des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR) eingehalten haben oder nicht.
- Nebst der Übernahme- und dazu anfallenden Beraterkosten ist abzuklären, welche weiteren finanziellen Aufwendungen, Vergütungen, Boni, Spesen, VR-Honorare und andere Bezüge im Rahmen
des Projekts «eSolutions» bei der Post und den involvierten Parteien (sowohl Personen als auch Firmen) angefallen sind.
Die PUK hat den Auftrag so umgesetzt, dass sie im Kapitel 2 des PUK-Berichts einen Abriss über das Projekt «eSolutions» auf knapp 25 Seiten wiedergegeben hat. Im folgenden Kapitel, das der Beantwortung der Frage 2 gewidmet ist, wurden dann die Vorgehensweisen näher im Detail untersucht und die Verantwortlichkeiten im Sinne der Urheberschaft dargestellt. Bei der Frage 3 geht es darum, festzustellen, ob Regierung, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die Vorgaben der Beteiligungsstrategie eingehalten haben oder nicht.Ich komme zuerst zur ganzen Historie, die sich grundsätzlich an der Antwort zu den Fragen 1 und 2 orientiert. Die Postführung, und damit meine ich die Geschäftsleitung als auch den Verwaltungsrat, ist 2008 zur Auffassung gelangt, dass der Rückgang der physischen Post mit Geschäftstätigkeiten in neuen Geschäftsfeldern kompensiert werden sollte. Feststellbar war, dass die physische Post laufend abnahm und durch die elektronische Kommunikation ersetzt wurde. Daraus leitete die Postführung ab, dass durch ein Engagement im Bereich der elektronischen Kommunikation der Rückgang der physischen Post kompensiert werden könnte. Der Einstieg in das neue Geschäftsfeld «eSolutions» erfolgte über eine Zusammenarbeit mit der Firma io-market AG. Ziel war es, eine elektronische, webbasierte Plattform zur Verfügung zu stellen, über die Daten elektronisch ausgetauscht werden konnten. Diese Plattform erhielt den Namen «Postgate». Die Firma io-market ist eine Spezialistin auf dem Gebiet des elektronischen Datenaustauschs, kurz EDI. Während die Post für die Vermarktung zuständig sein sollte, war io-market für die technische Umsetzung des LIEportals verantwortlich. Das Projekt mit der io-market sollte in drei Phasen umgesetzt werden. Nachdem sich bereits bei der Realisierung der ersten Phase zeigte, dass die erwarteten Umsätze sich nicht sofort einstellten, zog die Post den Schluss, dass dies an fehlenden Funktionen liege und zog Teile der Phase 2, allerdings in einer abgespeckten Version, vor. Aber auch dann entwickelten sich die Umsätze nicht wie gewünscht, und die Geschäftsleitung schob die Verantwortung dafür der io-market zu. Zwischen der Post und der io-market war vereinbart worden, dass die Post für die Vermarktung, die io-market für die technische Umsetzung zuständig ist. Weil die Post sich im E-Business nicht auskannte, war sie jedoch auch im Vertrieb auf die Unterstützung der io-market angewiesen. Grundsätzlich war vorgesehen, dass die Post mit der io-market ein Joint Venture begründet. Das Joint Venture kam jedoch nicht zustande, weil die Post der io-market ein einseitig zugunsten der Post ausgestaltetes Angebot unterbreitete, das die io-market nicht akzeptieren konnte. Der Vertragsentwurf für das Joint Venture war von der ReviTrust ausgearbeitet worden, mit der die Post bereits Geschäftsbeziehungen unterhielt. Die io-market will erst im Nachhinein gemerkt haben, dass die ReviTrust keine neutrale Stelle war. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Post hatten damals kein Know-how im E-Business-Bereich und waren deshalb auch nicht imstande, eine Software zu bewerten. Sie waren dafür komplett auf externes Expertenwissen angewiesen. Dabei wurden auch einmal Äpfel mit Birnen verglichen, nämlich als die Postgate-Software mit der Lösung der schweizerischen Post (Portum) und jener der Swisscom, das ist die Firma Connextrade, verglichen wurde. Eine Bewertung der Software erfolgte durch die Swiss IT Management. Das Gutachten hatte vor allem zum Ziel, die Position der Geschäftsleitung zu stützen, die aus dem Vertrag mit der io-market aussteigen wollte. Auf jeden Fall wurde die io-market in der Folge nicht direkt mit dem Ergebnis der Bewertung konfrontiert, sodass diese dazu auch keine Stellung nehmen konnte. Auch später erhielt die io-market keinen Einblick in die Bewertung und wurde ihr keine Gelegenheit gegeben, ihre Position dem Verwaltungsrat zu erklären. Aus der Auflösung der Vereinbarung mit der io-market resultierte für die Post eine Zahlungsverpflichtung von CHF 600'000. Dieser Zahlungsverpflichtung wollte die Post jedoch nicht nachkommen, sondern suchte nach Auswegen, wie sich die Post dieser Verpflichtung entziehen konnte. Eine Abklärung durch Rechtsanwalt Rony Frick kam zum Schluss, dass die mit der io-market abgeschlossene Absichtserklärung - der englische Begriff lautet «Letter of Intent» (LoI) - Teil des Vertrages sei und ein Ausstieg aus dem Vertrag grundsätzlich möglich sei, dass allerdings keine Einschränkung der Restzahlungspflicht von CHF 600'000 vereinbart worden sei. Trotz des Gutachtens wollte die Post die CHF 600'000 nicht bezahlen und suchte Rat bei Rechtsanwalt Peter Wolff. Als die io-market ein Vergleichsangebot von CHF 300'000 unterbreitete, riet Rechtsanwalt Peter Wolff wegen der relativ schlechten Prozessaussichten zu einer vergleichsweisen Einigung, zumal die Differenz zwischen dem Angebot der Post und der io-market nur noch CHF 200'000 betrug. Der Verwaltungsrat der Post blieb jedoch dabei, dass die Post nicht mehr als CHF 100'000 zu zahlen bereit war. Anfang Dezember 2010 kam es dann zur endgültigen Trennung von der io-market. Diese nahm schlussendlich das Angebot der Post, nämlich CHF 100'000 zu zahlen, an, nachdem die Postführung der io-market mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten gedroht hatte. Obwohl die Geschäftsleitung der Post bereits im April 2010 nach einem neuen Kooperationspartner Ausschau hielt, wurde die io-market noch über Monate über den Strategiewechsel der Post im Dunkeln gelassen. Dies führte bei der io-market schlussendlich zu weiteren Verlusten, weil sie in dieser Zeit Kapazitäten für die Softwareerstellung aufbaute. In die Kooperation mit der io-market investierte die Post mehr als CHF 2,5 Mio., die vollständig abgeschrieben werden mussten, davon ein Sonderabschreiber in der Höhe von CHF 1,2 Mio. im Geschäftsjahr 2010. Die Kosten wären noch um CHF 0,5 Mio. höher ausgefallen, hätte sich die Post an die Verträge gehalten und sich nicht mit einer fragwürdigen Vorgehensweise aus dem Vertrag mit der io-market verabschiedet. Gemäss Art. 1082 PGR hätten ausserplanmässige Abschreibungen gesondert im Geschäftsbericht ausgewiesen werden müssen. Weder in der Erfolgsrechnung noch im Anhang zur Jahresrechnung 2010 sind Hinweise auf ausserordentliche Abschreibungen enthalten. Die Jahresrechnung war somit in dieser Hinsicht nicht PGR-konform erstellt worden. Auch der Jahresbericht der Geschäftsleitung im Sinne von Art. 1096 PGR, welcher Bestandteil des Geschäftsberichts 2010 ist, enthält keinerlei Hinweise auf ausserplanmässige Abschreibungen. Aufgrund der Wesentlichkeit dieser Abschreibung hätte man zumindest einen Kommentar erwarten dürfen. Ob der damalige Wirtschaftsminister Martin Meyer über die genaue Höhe der Sonderabschreibungen und der Verluste, die sich aus der Auflösung der Vereinbarung mit der io-market ergeben haben, informiert wurde, konnte den Unterlagen nicht entnommen werden. Fest steht jedoch, dass das Thema io-market zwischen Wirtschaftsminister Martin Meyer und der Postführung besprochen wurde. Die Kommission geht davon aus, dass für die verfehlten Umsatz- und Gewinnerwartungen nicht das Produkt LIEportal schuld war, sondern das nicht vorhandene Know-how bei der Post, eine falsche Markteinschätzung und die in der Folge mangelhafte Marktbearbeitung durch die Post. In der kritischen Beurteilung der gemachten Erfahrungen im Bereich E-Business räumte die Geschäftsleitung auch in der Verwaltungsratssitzung vom 26. Oktober 2010 ein, dass in der bisherigen Zusammenarbeit mit der io-market das interne Know-how zu gering war. Obwohl der Postführung bewusst war, dass sie über keinerlei Know-how im E-Business-Bereich verfügte, machte man sich bereits im Frühjahr 2010 an die Akquisition der DIG heran - DIG ist die Abkürzung von Digital Information Gateway -, eine österreichische Firma, die ihren Sitz in Linz hat. Zum damaligen Zeitpunkt gab es weder im Verwaltungsrat noch in der Geschäftsleitung Personen, die im E-Business-Bereich, in welchem die Post ihre Tätigkeit ausweiten wollte, über Fachkenntnisse verfügten. Trotz des nicht vorhandenen Know-hows glaubte die Geschäftsleitung zu wissen, dass die Post im E-Business-Bereich nur dann Erfolg haben könne, wenn die Post als ein sogenannter «full service provider» auftritt, das heisst als eine Firma, die eine breite Palette von verschiedenen Dienstleistungen anbietet. Man wollte mittels Synergien, sogenanntem «cross-selling», das heisst also, man verkauft ein Produkt und hofft dann, noch ein weiteres Produkt ebenfalls verkaufen zu können, höhere Umsätze erzielen. Für diese Annahme der Geschäftsleitung wurden keine vertieften Marktabklärungen durchgeführt. Es wurde dann jedoch nach einer Firma Ausschau gehalten, die diesem Anforderungsprofil, nämlich des eines «full service providers», entspricht.Bereits im April 2010 nahm der damalige Finanzchef Schwendimann mit dem Berater Bruno Koch, ein Kenner des E-Business, Kontakt auf. Dieser brachte nach kurzen Abklärungen die Firma Digital Information Gateway - oder kurz DIG - ins Spiel. Mit dem Erwerb der DIG sollte eine sofortige Marktpräsenz im Zielmarkt Deutschland, eine Reduktion der technischen Abhängigkeit, ein Technologie- und Wissenstransfer sowie die Schaffung eines eigenen Unternehmens beziehungsweise einer eigenen Marke erreicht werden. Die Post hat dann Prüfungen in den Bereichen Technik, Recht, Steuern und Finanzen durchführen lassen. Diese deckten somit alle Bereiche ab, die üblicherweise bei einer Übernahme einer Firma geprüft werden. Eine erste, oberflächliche technische Due-Diligence-Prüfung, also eine Sorgfaltsprüfung, sehr oft wird eben der englische Ausdruck «due diligence» verwendet, wurde von der schweizerischen Firma Swiss IT Management bereits im Juli 2010 durchgeführt. Diese wies darauf hin, dass nicht alle Erkenntnisse und Bewertungen direkt mit der DIG geprüft werden konnten, sondern dass diese nur auf Aussagen der DIG-Verantwortlichen beruhten. Eine Zweitmeinung wurde sodann im November 2010 durch den Berater Patrick Kranz von der Firma Axalo erstellt, die jedoch nicht einer vertieften technischen Due Diligence entsprach. Trotzdem gab der Berater Patrick Kranz eine eindeutige und starke Kaufempfehlung für den Erwerb der DIG ab. Gegenüber dem Verwaltungsrat meinte er, dass er sogar selbst Geld in die DIG investieren würde. Auch sah Kranz keinen weiteren Investitionsbedarf, obwohl sich bereits nach einem Jahr nach dem Kauf der DIG herausstellte, dass die Software am Ende ihres Lebenszyklus angekommen war.Die technische, rechtliche und steuerliche Due Diligence brachten allerlei Ungereimtheiten und Risiken an den Tag, sodass der Schluss gezogen wurde werden musste, dass es sich bei der DIG keineswegs um ein gut geführtes Unternehmen handelte. Dennoch entschied sich der Verwaltungsrat der Post für den Erwerb der DIG. Bedingungen für den Kauf waren einerseits, dass der Geschäftsführer der DIG, Michael Eisler, mittels eines nicht kündbaren Arbeitsvertrages für vier Jahre an die Firma gebunden wird, und andererseits, dass ein Teil des Kaufpreises vom Geschäftsgang der DIG abhängig gemacht wurde. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer sogenannten Earn-out-Klausel. Mit der Ausarbeitung der Übernahmeverträge wurde der Berater Patrick Kranz von der Axalo beauftragt. Am 18. Januar 2011 berichtete Patrick Kranz dem Verwaltungsrat, dass alle bekannten Risiken aus der Due-Diligence-Prüfung über Garantien oder Anpassung der Rahmenbedingungen reduziert oder an die Aktionäre übertragen werden konnten. Die Glaubwürdigkeit des Businessplans würde durch die Earn-out-Klausel und die 100-prozentige Einbindung von Eisler gewährleistet. Der Kaufpreis für die DIG betrug insgesamt EUR 2,7 Mio., bestehend aus einem fixen Teilbetrag von EUR 1,8 Mio. und einem variablen Teilbetrag von EUR 0,9 Mio. in Form einer Earn-out-Komponente. mit der Earn-out-Komponente sollte der Ungewissheit über die Erreichung des Businessplanes Rechnung getragen werden. Bei Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter vor dem 31. Dezember 2014 sollte deren Anspruch auf noch nicht fällige Kaufpreisteile entfallen. Obwohl der Arbeitsvertrag mit dem Geschäftsführer der DIG ein integrierter Bestandteil des Gesamtvertragswerkes war, wurde beim Kauf kein Arbeitsvertrag unterzeichnet. Damit wurde eine wesentliche Bedingung des Gesamtverwaltungsrates nicht erfüllt. Auch hat die PUK festgestellt, dass der Beschluss des Verwaltungsrates formaljuristisch nicht richtig zustande kam. Der Verwaltungsrat der Post machte den Kauf der DIG von der Zustimmung des Wirtschaftsministers abhängig, was jedoch aufgrund der Gesetzeslage eigentlich nicht nötig war.Ich komme zum Thema Integration der DIG: Der Geschäftsführer der DIG, Michael Eisler, entpuppte sich sehr bald als eine nicht leicht zu führende Unternehmerpersönlichkeit. Wie die PUK den Beweisunterlagen entnehmen konnte, funktionierte die Kommunikation der Post mit dem Geschäftsführer der DIG, Michael Eisler, nicht optimal. Ende August 2011, also wenige Monate nach dem Kauf der DIG, kam es zu einem Eklat, als Eisler seine Kritik an der bisherigen Führung und der Kommunikation bei der Integration und Weiterentwicklung der DIG einem grösseren Empfängerkreis kundtat. Er stellte eine ganze Reihe von Forderungen auf, auf die der Verwaltungsrat allerdings nicht einging. Es wurde dann vereinbart, dass Eisler sich als Geschäftsführer zurückzieht und in den Aufsichtsrat der DIG wechselt und dass der Altaktionär Roggatz die Geschäftsführung übernimmt. Diese Rochade erfolgte im Februar 2012.
Wie bereits weiter oben erwähnt, war ursprünglich vorgesehen, dass der Restkaufpreis für den dritten Teil über vier Jahre erfolgen und vom Geschäftsgang der DIG abhängig sein sollte. Die Kommunikation zwischen der Führungsebene der DIG und Rüdisser, der sowohl Präsident des Aufsichtsrates der DIG als auch CEO der Post war, haperte allerdings. Eisler, der ab März 2012 Einsitz im Aufsichtsrat der DIG nahm, monierte des Öfteren, dass seine E-Mails nicht beantwortet würden. Selbst die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen wurden teilweise erst kurz vor der nächsten Sitzung versandt, obwohl die Aufsichtsratssitzungen meist Monate auseinanderlagen. Es gab Meinungsdifferenzen bezüglich des Earn-out, weil die Altaktionäre verhindern wollten, dass die Rechnung DIG mit zusätzlichen Kosten, zum Beispiel mit den Honoraren für die Aufsichtsräte, belastet wird. Diese erhielten pro Aufsichtsratssitzung EUR 2'000 zuzüglich Spesen. Auch bestand Eisler wiederholt auf der Einhaltung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Zudem verlangte Eisler von Anfang an detaillierte Unterlagen zum Beteiligungskonstrukt DIG (Schweiz) AG, mit dem er sich bis zum Schluss nicht einverstanden erklärte, da er der Ansicht war, dass die DIG (Schweiz) AG unter der Kontrolle der DIG Linz stehen müsste. Die DIG (Schweiz) AG wurde im Frühjahr 2012 gegründet. Es fanden deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2012 Gespräche zwischen der Post und den DIG-Altaktionären über ein vorzeitiges Earn-out statt. Man einigte sich sodann mit den Altaktionären, und im Dezember 2012 wurde der Restbetrag des Earn-out ausgezahlt. Insgesamt erhielten die Altaktionäre EUR 907'000 ausgezahlt. Dies entsprach dem vorgesehenen Kaufpreis. Es ist offensichtlich, dass die Person Eisler den Postverantwortlichen lästig war. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der Post wollten die vollständige Kontrolle über die DIG haben und verhindern, dass andere ihr dreinreden konnten, obwohl diese anderen bedeutend mehr vom E-Business verstanden als die Postverantwortlichen selbst. Um Eisler loszuwerden, nahm die Post billigend in Kauf, dass die Altaktionäre der DIG mehr oder weniger das volle Earn-out erhielten.Dann zum Erwerb des restlichen 25-Prozent-Aktienanteils: Parallel dazu wurde auch der Erwerb der restlichen 25% Aktienanteile in Angriff genommen, nachdem Rüdisser dem Verwaltungsrat anlässlich der September-Verwaltungsratssitzung vom Angebot der DIG-Altaktionäre berichtet hatte, die restlichen 25% der Aktien zum Preis von EUR 1 Mio. abzutreten. Dies entsprach gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis von 75% der Aktien einem Zuschlag von 10%. Begründet wurde dieser höhere Kaufpreis mit der positiven Entwicklung der DIG. Der Verwaltungsrat musste sich voll bewusst gewesen sein, dass mit der Übernahme der restlichen 25% Aktienanteile der DIG die Altaktionäre endgültig aus ihrer Verantwortung für die DIG entlassen und diese keinen grossen Anreiz mehr haben würden, die Geschicke der DIG vorteilhaft zu gestalten. Dies sollte sich nach dem ursprünglich von den DIG-Altaktionären angestossenen Erwerb der Newtron zeigen. Der Verwaltungsrat war mit der vollständigen Aktienübernahme einverstanden. Damit demontierte der Verwaltungsrat zur Unzeit den letzten Pfeiler des ursprünglichen Vertragswerks.In die gleiche Zeit, das heisst ins Jahr 2012, fällt auch das Thema Ausfinanzierung der PVS. Mit Schreiben vom 20. Juli 2012 informierte die Pensionskasse die Post über die Deckungslücke per 1. Januar 2012. Danach betrug die Deckungslücke für die Aktiv- und Passivversicherten der Post insgesamt CHF 14,972 Mio. Gleichzeitig wurde der Post mitgeteilt, dass die Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung auf den 1. Januar 2014 geplant sei. Mit dem Bericht und Antrag vom 20. November 2012, der schliesslich zum Gesetz vom 6. September 2013 über die betriebliche Personalvorsorge des Staates führte und am 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt wurde, ging die Regierung davon aus, dass die Post den sie betreffenden Teil der Deckungslücke zu 100% selbst zu finanzieren hat.Nach Auffassung der Kommission hat bereits im Jahre 2012 festgestanden, dass die Post selbst die Deckungslücke auszufinanzieren hat. Offen war im Jahr 2012 nur die exakte Höhe der Deckungslücke. Ich komme zum Thema Erwerb der deutschen Firma Newtron: Die Möglichkeit einer Akquisition der deutschen Firma Newtron AG wurde von Michael Eisler und Stefan Roggatz, den Altaktionären der DIG, ins Spiel gebracht. Stefan Roggatz brachte den Vorschlag Mitte 2012 dem Verwaltungsrat der Post zur Kenntnis. Er vertrat die Ansicht, dass die Wachstumsziele der DIG mit einer Akquisition rascher erreicht werden können, Newtron würde das Produktportfolio der DIG optimal ergänzen. Roggatz sah in der Newtron aus strategischer Sicht seit längerer Zeit den optimalen Partner. Eine Zustimmung zur Unterzeichnung eines Letter of Intent, also einer Absichtserklärung, und zur Durchführung der Due-Diligence-Prüfung gab der Verwaltungsrat der Post allerdings nicht. Die Firma Newtron ist ein Anbieter im Bereich strategischer Einkauf, für den der englische Begriff E-Sourcing verwendet wird, die Newtron sollte als Ergänzung respektive Vervollständigung des Dienstleistungsangebotes der DIG erworben werden. Die Newtron hielt zudem ausländische Beteiligungen, welche im Rahmen der Akquisition mit übernommen werden sollten. Im September 2012 unterzeichnete die DIG, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Roggatz, ohne Abstimmung mit der Hauptaktionärin, der Post, einen Letter of Intent zur Übernahme der Newtron, wobei von einem Übernahmepreis zwischen EUR 3,4 Mio. und EUR 3,8 Mio. ausgegangen wurde. Der Verwaltungsrat bestellte im Oktober 2012 zur Überprüfung der Übernahme eine Projektorganisation, bestehend aus den Herren Herbert Rüdisser, Stefan Schwendimann und Stefan Roggatz, zusammen, die eine Empfehlung bezüglich Kauf der Newtron abgeben sollte. Die Due-Diligence-Prüfungen wurden jedoch in Auftrag gegeben, bevor die Projektgruppe eine Empfehlung an den Verwaltungsrat abgegeben hatte, was aber vom Verwaltungsrat nicht weiter kritisiert wurde. Im Zuge der Transaktion wurden verschiedene externe Berater beigezogen, so auch wieder Patrick Kranz von der Firma Axalo. Es wurden wiederum je eine Due-Diligence-Prüfung in den Bereichen Finanzen und Steuern sowie Recht durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass die Newtron bilanziell überschuldet war, auf eine Zahlungsunfähigkeit war jedoch nicht zu schliessen. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Akquisition Verbindlichkeiten gegenüber den Beteiligungsgesellschaften zu übernehmen seien, um die Überschuldung zu beseitigen. Ausserdem gab es ein laufendes Strafverfahren gegen Michael Bibow, dieser war damals auch einziger Vorstand. Eine Projektgruppe «Strategie-Review DIG», bestehend aus dem Verwaltungsratsmitglied der Post Beat Christen, Bernhard Elkuch und Stefan Roggatz, sollte eine Empfehlung betreffend eine Mehrheitsbeteiligung oder eine strategische Partnerschaft ausarbeiten. Weitere Gespräche sollten mit der Newtron aber erst geführt werden, nachdem der Strategie-Review vorliegt und der Verwaltungsrat eine Entscheidung gefällt hatte. Trotzdem präsentierte Patrick Kranz von der Firma Axalo bereits Ende Oktober 2012 die Eckdaten der möglichen Akquisition der Newtron. Zu diesem Zeitpunkt gab Berater Patrick Kranz jedoch anhand der vorhandenen Daten noch keine definitive Aussage über eine Kaufempfehlung ab. Anfänglich beurteilte der Verwaltungsrat die Newtron als sanierungsbedürftig. Auch sei der vorgeschlagene Kaufpreis zu hinterfragen. Der Verwaltungsrat beauftragte die Geschäftsleitung, die Due-Diligence-Prüfungen «sauber» durchzuführen und aufgrund dieser eine Empfehlung, Kauf oder Nichtkauf, abzugeben. Im November 2012 stellte der Verwaltungsrat fest, dass die kritischen Punkte der Steuer- und der rechtlichen Due Diligence vertraglich lösbar sind. Gemäss der von der Firma ReqPool erstellten technischen IT-Due-Diligence könnten beide IT-Systeme pragmatisch angeglichen respektive zusammengeführt werden. Anfang Dezember 2012 wurde die Schweizerische Post um eine Bewertung des Unternehmenswertes der Newtron AG gebeten. Diese betrachtete die zur Verfügung gestellten Unterlagen als ungenügend, um eine vollständige Bewertung vornehmen zu können. Auf Basis der von der Schweizerischen Post in Betracht gezogenen Unterlagen und der angestellten Überlegungen riet diese von einer Akquisition der Newtron, basierend auf den Finanzzahlen, ab. Sollte die Post die Newtron kaufen wollen, empfahl die Schweizerische Post, ein Angebot von unter EUR 2 Mio. abzugeben. Diese Einschätzung ging an den Finanzchef Schwendimann, wurde von diesem jedoch nicht dem Verwaltungsrat und dem CEO Herbert Rüdisser zur Kenntnis gebracht. Nach der Äusserung von Gerald Marxer hätte eine solche klare Mitteilung die Zustimmung des Verwaltungsrates ohne weitere Abklärungen verhindert. In der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung vom 7. Dezember 2012 wurde dem Verwaltungsrat der Schlussbericht und Antrag betreffend Akquisitionsmöglichkeit Newtron präsentiert. Die Geschäftsleitung kam zum Schluss, dass die Akquisition der Newtron die strategische Marktposition sowohl in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht stärken würde und dass der Kaufpreis angesichts des erwarteten «return on investment» fair sei. Die unterschiedlichen Technologien wurden zwar als Herausforderung, nicht jedoch als ein Hindernis für den Erwerb der Newtron gesehen. Die mit dem Erwerb der Newtron verbundenen Risiken wurden als kalkulier- und einschätzbar angesehen. Das Investitionsvolumen sollte zwischen EUR 3,4 und EUR 3,8 Mio. betragen, plus EUR 1 Mio. für Software-Upgrade. Die Investition sollte sich in den nächsten fünf Jahren auszahlen. Mit der Akquisition der Newtron versprach sich die Geschäftsleitung der Post einen reduzierten Aufwand für die Entwicklung der Kernanwendungen der DIG-Software; ohne Akquisition wurden 2'500 Manntage veranschlagt, mit der Akquisition lediglich 1'500 Manntage. Es hatte sich nämlich zwischenzeitlich herausgestellt, dass die Software der DIG am Ende ihres Lebenszyklus angekommen war und nicht mehr mit einem vertretbaren Aufwand gewartet werden konnte. Es wurde davon ausgegangen, dass die Finanzierung der Akquisition grösstenteils aus eigenen Mitteln erfolgen könne. Es wurde erwartet, dass sich erste Synergien nach circa einem halben Jahr einstellen würden. Die Finanzierung wurde als gesichert angesehen, obwohl bei einem allfälligen Kauf der restlichen DIG-Aktien und bei Earn-out-Zahlungen nach Aussage von Finanzchef Stefan Schwendimann ein kurzfristiger Überbrückungskredit von circa CHF 2 Mio. benötigt werde. Es wurde mit einem Finanzabfluss von total EUR 4 Mio. im Jahr 2013 gerechnet. Die Regierung wurde im Dezember 2012 über den geplanten Kauf informiert. In der Verwaltungsratssitzung vom 20. Dezember berichtete die Geschäftsleitung dem Verwaltungsrat, dass Verkäufer und Käufer sich inzwischen über den Kaufpreis und die Transaktion einig geworden seien. Dieser betrage EUR 3,8 Mio., wovon EUR 1,5 Mio. auf die Ablösung von Darlehen und Zinsen, indirekt über die Newtron, und rund EUR 2,3 Mio. auf die Aktien der Newtron, bei 100% Aktienerwerb, entfallen würden. Rüdisser berichtete, dass der DIG-Aufsichtsrat aus strategischer Sicht einstimmig für den Kauf der Newtron sei. Der DIG-Aufsichtsrat sei sich einig, dass die Newtron der richtige Partner sei und seit Jahren beobachtet werde. In Tat und Wahrheit waren den DIG-Aufsichtsräten die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfungen nicht zur Kenntnis gebracht worden und gaben diese auch keine eindeutige Kaufempfehlung ab.Der Verwaltungsrat genehmigte dann den Kauf der Newtron. Die Vertragsunterzeichnung fand am 21. Dezember 2012 in Schaan statt. Per 18. Februar 2013 hatte die Post eine Beteiligungsquote von 95,14% erreicht und insgesamt EUR 3,6 Mio. bezahlt. Anschliessend an den Kauf der Newtron erfolgte die Integration zur DIGnewtron. Um die Integration der Newtron zu begleiten, wurde der externe Integrationsmanager Richard Zbinden angestellt, dessen Kosten mit CHF 300'000 veranschlagt wurden. Die operative Führung der DIG und Newtron wurde zu Beginn von den beiden bisherigen Geschäftsführern Roggatz und Bibow wahrgenommen. Es zeigte sich dann allerdings, dass sich die beiden Geschäftsführer nicht verstanden. In der Verwaltungsratssitzung vom 25. April 2013 wurde dem Verwaltungsrat der Post mitgeteilt, dass hohe Dringlichkeit zur Klärung der Besetzung der obersten Führungsebene innerhalb der DIGnewtron und der DIG bestünde. Es stellte sich heraus, dass es zu andauernden Querelen kam, die das operative Geschäft stark beeinträchtigten. In der Folge wurde Roggatz Mitte 2013 entlassen und Bibow wurde alleiniger Geschäftsführer. Im August 2013 wurde der Verwaltungsrat mit unerfreulichen Geschäftszahlen konfrontiert. Der Verwaltungsrat äusserte sich besorgt über die Entwicklung des E-Business und schätzte ein negatives Jahresergebnis zwischen minus CHF 2 Mio. und CHF 3 Mio. Aufgrund von mehreren Kündigungen seit dem 24. Juli 2013 entstand bei der DIG eine eigentliche Krisensituation. Es fehlten die Umsätze. Im Oktober 2013 hinterfragte der Verwaltungsrat die sehr optimistischen Planzahlen für die Geschäftsjahre 2014 und 2015. Der Verwaltungsrat war sehr skeptisch in Bezug auf das geplante Umsatzwachstum von 25% und die relativ geringe Steigerung der Personalkosten. Ebenfalls unbefriedigend war nach seiner Auffassung das teilweise veraltete Betriebssystem respektive die Software. Geschäftsführer Bibow meinte, dass in den folgenden Jahren EUR 2,5 Mio. bis EUR 3 Mio. benötigt würden, um die Software und das Betriebssystem auf einen modernen, zukunftsorientierten Stand zu bringen. In der November-Sitzung nahm der Verwaltungsrat den sehr kritischen Abschlussbericht des Integrationsmanagers Richard Zbinden zur Kenntnis, der eine ganze Reihe von Unzulänglichkeiten aufzählte. Der Verwaltungsrat wollte den Fokus jedoch auf die zukünftige Entwicklung der Organisation und des Geschäfts richten anstatt auf den Abschlussbericht, da dieser sehr stark die Vergangenheit reflektiere. Ungeachtet der Schwierigkeiten wurde der zuständige Minister, Thomas Zwiefelhofer, im Dezember 2013 dahingehend informiert, dass die Integration der Tochterunternehmen teilweise schon abgeschlossen sei, der Auftritt am Markt als DIGnewtron von Kunden wahrgenommen und begrüsst werde und das Marktumfeld derzeit schwierig, aber Potenzial weiterhin vorhanden sei. Anfangs 2014 stellte der Verwaltungsrat fest, dass der Gesamtumsatz 2013 trotz der Integration der Newtron nur unwesentlich gewachsen war. Dies sei wesentlich auf die Nichterreichung der DIGnewtron-Ziele zurückzuführen. In der Folge mussten die Darlehen an die Tochtergesellschaft in Eigenkapital umgewandelt werden, um die Eigenkapitalbasis der Gesellschaften zu verbessern und so die Reputation am Markt qualitativ zu erhöhen Auf Januar 2014 wurde Peter Beck zum Leiter des Geschäftsfelds «eSolutions» bestellt. In der Verwaltungsratssitzung vom 14. April 2014 erklärte der externe Interimsmanager Friedrich Baumann von der Beraterfirma Sieber und Partner AG die Fusion der beiden Unternehmen DIG und Newtron zur DIGnewtron als gescheitert. Der Teil DIG hatte seit dem Start der Fusion zwölf der 22 operativen Mitarbeiter verloren und damit auch das wesentliche Know-how. Aufgrund der geringen Kapazitäten sei es schwierig, bei den bestehenden Kunden im Tagesgeschäft ein verlässlicher Partner zu sein.Ab September 2014 wurden die DIG und die Newtron wieder als funktional und selbstständige Einheiten geführt. Die Postführung ging davon aus, dass beide Firmen den Turnaround im Jahr 2015 schaffen würden. Die Newtron rechnete mit einer schwarzen Null, die DIG noch mit einem Verlust von EUR 480'000. Man rechnete noch mit einem Liquiditätsbedarf von EUR 400'000 im Jahr 2015. In der Sitzung vom 29. Januar 2015 informierte die Geschäftsleitung darüber, dass bei der DIG weitere Liquiditätsengpässe zu erwarten wären. Die Newtron dagegen sei derzeit im Plan und würde keine zusätzliche Liquidität benötigen. Die Wirtschaftsprüfer würden für die DIG und die Newtron jeweils eine Patronatserklärung fordern, da sonst die Firmen Konkurs anmelden müssten. In der Folge musste die Post für ausreichende Liquidität der beiden Töchter sorgen. In der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung vom 25. Februar 2015 stellte die Geschäftsleitung den Antrag, aufgrund der derzeitigen Situation der Post den Verkauf der beiden Tochtergesellschaften einzuleiten, da sie als Finanzinvestitionen nicht rentabel wären. Die beiden Firmen DIG und Newtron wären nicht mehr als strategische Investitionen, sondern als Finanzinvestitionen zu betrachten. Bei der Newtron sollte ein Management-Buy-out in die Wege geleitet werden. Dessen ungeachtet unterzeichneten Verwaltungsratspräsident Güntensperger, CEO Peter Beck und Finanzchef Stefan Schwendimann gegenüber der Revisionsstelle am 12. März 2015 die Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss 2014. Unter Punkt 15 bestätigten Sie, dass über die in der konsolidierten Jahresrechnung im Anhang offengelegten Ereignisse hinaus keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten seien, die eine Korrektur der konsolidierten Jahresrechnung oder eine Offenlegung in der konsolidierten Jahresrechnung erforderten. Und weiter, dass Sie alle bis zum Zeitpunkt der Generalversammlung bekannt werdenden Ereignisse, die sich auf die konsolidierte Jahresrechnung auswirken, unverzüglich mitteilen würden. Wirtschaftsminister Zwiefelhofer wurde spätestens anlässlich des zweiten Quartalsgesprächs vom 25. März 2015 über diesen Beschluss des Verwaltungsrats informiert. Der Verkauf der DIG in den nächsten sechs Monaten war beschlossene Sache. Gemäss Peter Beck sollte der Prozess innert sechs Monaten beendet sein. Trotzdem sollte der Verkauf kein «fire sale», das heisst kein Ausverkauf, sein. Die DIG wurde dann per Ende 2015 zu einem nicht genannten Preis an das ehemalige Management verkauft. Für die Begleitung des Verkaufsprozesses erhielt die KPMG insgesamt CHF 441'000. Ja, damit käme ich noch zur Frage 3: Wie schaut es mit den Verantwortlichkeiten aus? Bei der Frage 3a heisst die Aufgabenstellung, dass die Untersuchungskommission abklären soll, ob Regierung und Verwaltungsrat die Vorgaben des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) und das Postorganisationsgesetz (POG) eingehalten haben. Miteinbezogen in die Prüfung hat die PUK auch - obgleich nicht in der Fragestellung inkludiert - die Vorgaben der Beteiligungsstrategie, soweit diese an die Regierung adressiert sind. Dies deswegen, weil die Regierung die Beteiligungsstrategie nach Art. 16 ÖUSG erlassen hat und die Regierung zu kontrollieren hat, ob die Ziele und Vorgaben von der strategischen und operativen Führungsebene eingehalten wurden. Die Post untersteht nach Art. 17 POG der Oberaufsicht der Regierung. Die Regierung kann nur mittelbar auf das Geschäftsgebaren der Post Einfluss nehmen, weil die Post ein selbstständiges öffentliches Unter-nehmen ist, wobei der Erlass der Beteiligungsstrategie das wichtigste Steuerungselement für die Regierung als Oberaufsichtsbehörde ist. Die PUK sieht die Aufgabe der Regierung allerdings nicht nur im Erlass der Beteiligungsstrategie, sondern auch in deren Vollzug, und zwar nach Massgabe der Vorgaben, die sie der Post auferlegt hat. Dies deswegen, weil die Regierung die Beteiligungsstrategie nach Art. 16 ÖUSG erlassen hat und die Regierung zu kontrollieren hat, ob die Ziele und Vorgaben von der strategischen und operativen Führungsebene eingehalten werden. Das ÖUSG sieht nicht nur für den Bereich der Kontrolle Rechte und Pflichten der Regierung und des Verwaltungsrat vor, sondern auch für die Bereiche der Führung, Effizienz und Transparenz sowie der Massnahmen. Entsprechende Artikel sind die Art. 4, 8 und 20 ÖUSG. So heisst es zum Beispiel im Art. 20: «Über die Sitzungen der strategischen Führungsebene sind Diskussionsprotokolle mit Pendenzenlisten zu erstellen.» Bezüglich Transparenz gilt die Vorgabe in Art. 22 ÖUSG, gemäss diesem Artikel hat die strategische Führungsebene dafür zu sorgen, dass alle für die wirtschaftliche Beurteilung des öffentlichen Unternehmens notwendigen Angaben im jährlichen Geschäftsbericht enthalten sind, soweit dadurch den im Markt tätigen Konkurrenten kein Wettbewerbsvorteil verschafft wird. Die PUK stellte fest, dass nicht die Regierung die Beteiligungsstrategie dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung vorgegeben hat und aus dieser die Unternehmensstrategie und dann die Geschäftsfelder-Strategie abgeleitet wurde. Vielmehr wurde der umgekehrte Weg beschritten, das heisst, die Strategie wurde von unten nach oben entwickelt. Die Regierung hat die Ausformulierung der Beteiligungsstrategie im Grossen und Ganzen der Postführung überlassen. Diese konnte mehr oder weniger nach Belieben festlegen, wo sie tätig werden wollte. Dem für die Post zuständigen Regierungsrat Meyer fiel offenbar erst bei der Genehmigung der Beteiligungsstrategie durch die Regierung auf, dass sich die Post in ganz unterschiedlichen Geschäftsfeldern engagierte. Zu spät stellte er sich die Frage, ob die Liechtensteinische Post AG überhaupt genügend Ressourcen habe, um die vielen, zum Teil komplexen Aufgaben mit Erfolg zu meistern. Er stellte sich die Frage, ob nicht gleichzeitig die Zielorientierung im Kerngeschäft etwas verloren ginge. Das Spektrum der Post AG würde vom Verkauf von Tiernahrung bis zum E-Business viele Facetten abdecken, die unterschiedliches Know-how erforderten. Die Post AG würde viele Drittartikel verkaufen und hätte mit dem Logistikprojekt im Betriebszentrum eine Herausforderung, dieses betriebswirtschaftlich erfolgreich zu führen. Bezüglich der Ausformulierung der Beteiligungsstrategie gab es lediglich noch von der Schweizerischen Post Änderungsvorschläge. Sie schlug vor, dass die Post Beteiligungen nur eingehen dürfe, sofern damit die Eigenwirtschaftlichkeit nachhaltig gesichert wird. Und Sie forderte auch, dass die Beteiligungen führungsmässig eng betreut werden und dem Risikoaspekt genügend Rechnung getragen wird.Dann komme ich zum Thema Protokollierung der Verwaltungsratssitzungen: Der Art. 20 ÖUSG schreibt vor, dass über die Sitzungen des Verwaltungsrats Diskussionsprotokolle mit Pendenzenlisten zu erstellen sind. Diese Vorschrift richtet sich primär an den Verwaltungsrat, hat aber auch, um die Kontrolle effektiv ausüben zu können, Reflexwirkung auf die Regierung. Auch das Organisationsreglement schreibt unter Punkt 2.4 vor, dass die Protokolle für jedes Traktandum enthalten solle: - Ausgangslage beziehungsweise bereits vorhandene Entscheidungsgrundlagen und Anträge,
- Zusammenfassung der Diskussionsvoten einschliesslich allfälliger Gegenanträge,
- Beschluss mit Angabe der Stimmverhältnisse.
Die Protokollführung durch den Verwaltungsrat entsprach bis zum Jahre 2012 inhaltlich nicht den Anforderungen des Organisationsreglements. Aus diesem Grunde wurde in der Verwaltungsratssitzung vom 29. Oktober 2012 dazu ausdrücklich festgehalten, dass die Protokolle des Verwaltungsrats so zu strukturieren sind, wie dies gemäss Art. 3.6 des Organisationsreglements vorgesehen ist. Entsprechend konnte die Regierung aufgrund des Inhalts der Protokolle ihre Steuerungs- und Überwachungsaufgaben nach der Beteiligungsstrategie nicht effektiv wahrnehmen. Die Regierung als Vertreterin des Landes hat weder in der Generalversammlung noch im Rahmen der von ihr wahrzunehmenden Oberaufsicht jemals die praktizierte Protokollführung, bei der zudem über eine gewisse Zeit der Vorsitzende der Geschäftsleitung als Protokollführer tätig war, beanstandet. Die Kommission stellte fest, dass der zuständige Regierungsrat dadurch, aber insbesondere, weil die Protokolle im Regelfall ohne Anhänge übermittelt und in den Gesprächen mit den Postverantwortlichen die Vorgaben nach der Beteiligungsstrategie nicht explizit thematisiert wurden, seine Kontrollaufgabe materiell nur beschränkt wahrnehmen konnte. Ohne Kenntnis der entsprechenden Dokumente sind die Protokolle nicht verständlich und geben insbesondere nicht die Anträge der Geschäftsleitung und deren Begründung sowie die Motive des Verwaltungsrats wieder. Dazu kommen auch formelle Mängel. Bis 2011 konnte dem Verwaltungsratsprotokoll nicht entnommen werden, wer überhaupt das Protokoll führte. Da Rüdisser während dieser Zeit die Protokolle der VR-Sitzungen in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Geschäftsleitung unterschrieb oder respektive mitunterschrieb, ist davon auszugehen, dass er auch selbst als Protokollführer tätig war. Dadurch wurde ein Interessenkonflikt begründet, da der Vertreter jenes Organs das Protokoll führte, das vom Verwaltungsrat zu beaufsichtigen und zu kontrollieren war.Unterlassene oder mangelnde Protokollierung wurde von der PUK auch hinsichtlich der periodischen Gespräche zwischen der Regierung und der Postführung festgestellt. Die Traktanden wurden praktisch immer von der Post vorgegeben. Sie verfasste auch zu den einzelnen Traktandenpunkten Präsentationen. Aus den Protokollen ergibt sich, dass seitens der Regierung nur vereinzelt kritische Fragen zu den präsentierten Themen gestellt wurden. Die Post beschönigte öfters Informationen, wie zum Beispiel Ende 2013, als sie angab, dass die Integration teilweise schon abgeschlossen war. Nun zur Wahrnehmung der Überwachung der Post durch die Regierung: Die PUK stellte fest, dass der zuständige Minister respektive die Gesamtregierung die Einhaltung der Vorgaben in der Beteiligungsstrategie über das Beteiligungscontrolling durch den Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung nicht umfassend geprüft hat. Die jeweils zuständigen Gremien, damit sind die Regierung und Minister gemeint, haben beispielsweise die Nichteinführung des internen Kontrollsystems nie beanstandet, obwohl dies eine klare Vorgabe in der Beteiligungsstrategie der Post ist. Neuerdings wurde die Einstellung des Risk-Management-Systems per Ende 2014 hingenommen, ohne dass dies von der jetzigen Regierung beanstandet worden wäre. Dies wird indirekt auch von Rechtsanwalt Wolff in seiner Äusserung für die Regierung eingeräumt, wenn er ausführt, dass der Nachfolger von Stefan Schwendimann, Christoph Pichler, zunächst mit der Liquiditätsplanung und Kapitalerhöhung andere und dringlichere Probleme als die Wiedereinsetzung des Risikomanagements zu bewältigen hatte. Dann zu der nach Auffassung der PUK unterlassenen Einhaltung der Vorgaben der Beteiligungsstrategie: Mit Schreiben vom 20. Juli 2012 hatte die Pensionskasse der Post - wie auch der Regierung und den anderen angeschlossenen Betrieben - mitgeteilt, dass ihre Deckungslücke für die aktiven Versicherten und Pensionisten CHF 14,9 Mio. beträgt und dass die Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung auf den 1. Januar 2014 geplant sei. Ferner war der zuständige Regierungsrat mit der Zustellung der Verwaltungsratsprotokolle darüber informiert, dass in der Finanzplanung 2013 bis 2015 weder der Erwerb der Newtron noch die anstehende Ausfinanzierung der Deckungslücke aufgenommen worden waren. Ferner, dass die Post im Geschäftsjahr 2012 neben dem Erwerb der Newtron noch weitere finanzrelevante Geschäfte tätigen wollte, nämlich den Kauf der restlichen DIG-Aktienanteile und die vorzeitige Inanspruchnahme der Earn-out-Klausel. Ausserdem, dass die Geschäftsleitung der Post bei der Präsentation der provisorischen Jahresrechnung 2012 den Antrag gestellt hatte, für die Verpflichtung gegenüber der PVS eine Rückstellung in der Höhe von CHF 13,9 Mio. zu bilden, und dass der Verwaltungsrat diesen Antrag abgelehnt und beschlossen hatte, eine Eventualverbindlichkeit anzumerken. Ferner, dass die Stabsstelle Finanzen am 14. Februar 2013 mit Vertretern von angeschlossenen öffentlichen Unternehmen, darunter auch der Post, von Gemeinden und des Landes einen Gedankenaustausch zur Frage führte, wie die Deckungslücke der PVS im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2012 zu behandeln sei, und der Wirtschaftsprüfer des Landes, Martin Bühler, abschliessend die Auffassung vertrat, dass es sich bei der Verbindlichkeit zur Ausfinanzierung der Deckungslücke um eine zumindest faktische Verpflichtung handle, für die aus PGR-Sicht eine Rückstellung vorzunehmen sei. Auf diesem Hintergrund ist es für die Kommission nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierung im Hinblick auf die nachhaltige Sicherstellung der Eigenwirtschaftlichkeit und der risikogewichteten Ausrichtung dieser Investition, beides Vorgaben aus der Beteiligungsstrategie, gegen das buchhalterische Vorgehen der Post nichts unternommen hat. Mit der Autonomie der Post lässt sich das Laissez-faire nicht begründen, da mit der Berufung darauf jegliche Vorgabe in der Beteiligungsstrategie unterlaufen werden könnte. Soweit der zuständige Regierungsrat Thomas Zwiefelhofer in seiner Aussage vom 17. März 2016 besonders betont hat, dass die Ausfinanzierung der Deckungslücke in der PVS nicht Sache seines Ministeriums gewesen war, sondern des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen, um hieraus jede persönliche Verantwortung abzulehnen, verkennt er, dass die Ausfinanzierung der Deckungslücke im neuen Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge des Staates geregelt wurde. Der Bericht und Antrag zur Schaffung dieses Gesetzes wurde wohl vom Ministerium für Präsidiales und Finanzen, das dem Regierungschef zugeteilt ist, ausgearbeitet und vor der Kollegialregierung vertreten, die Beschlussfassung darüber ist aber nach dem Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation, RVOG 2012, durch die Regierung als Kollegialbehörde erfolgt. Abgesehen davon hat jeder Minister die laufende Oberaufsicht über die seinem Ministerium zugeordneten öffentlichen Unternehmen zu führen. Dazu gehört, dass er von den Verbindlichkeiten, die nach seiner Auffassung die Post substanziell belasten, rechtzeitig Kenntnis nimmt, um im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf angemessen reagieren zu können.Dann habe ich noch ein paar Ausführungen zur Frage 3b, diese lautet: Die Untersuchungskommission soll abklären, ob Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die Vorgaben der Beteiligungsstrategie und der Unternehmensstrategie eingehalten haben oder nicht. Die Segmentstrategie der Post wurde für das E-Business situativ, entsprechend dem Stand und der (nicht planmässigen) Entwicklung der Projekte, von der Geschäftsleitung in Absprache mit dem Verwaltungsrat angepasst, ohne Vorhandensein einer formalisierten Unternehmensstrategie. Die strategischen Ebenen wurden quasi parallel bearbeitet, wobei sich die unterste Ebene, das strategische Geschäftsfeld «eSolutions», am schnellsten entwickelte. Die Segmentstrategie «eSolutions» wurde durch die Akquisition der Firma DIG wesentlich geprägt. Die Beteiligungsstrategie hat den gesetzlichen Auftrag, nämlich für die strategische und operative Führungsebene Leitplanke für die Erstellung der Unternehmensstrategie zu bilden, nicht erfüllen können, weil sie erst am 25. Januar 2011 von der Regierung verabschiedet wurde. In diesem Zeitpunkt waren die Unternehmens- und vor allem die Segmentstrategie aufgrund der Marktentwicklung von der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat bereits erstellt. Aus diesem Grunde konnte die Unternehmensstrategie nicht aus der Beteiligungsstrategie abgeleitet werden, die Segmentstrategie, weil die Unternehmensstrategie gleichzeitig mit der Beteiligungsstrategie verabschiedet wurde, nicht aus der Unternehmensstrategie. Vielmehr fand die Strategieentwicklung in umgekehrter Richtung, von unten nach oben, statt. Seit 2008/2009 wurde die Segmentstrategie immer wieder (mit jedem neuen Projekt im eSolutions-Bereich) diskutiert und angepasst. Dabei ist das Vorgehen der Geschäftsleitung bei der Lancierung der neuen Aktivitäten im Bereich «eSolutions» bei rückschauender Betrachtung immer dasselbe gewesen. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass sich das erwartete Absatzvolumen und die Gewinne mit dem LIEzer-tifikat nicht einstellten, suchte man, die Aktivitäten im E-Business-Bereich auszuweiten, um dann mittels der erhofften Synergien die Ziele erreichen zu können. So wurde zwecks Steigerung des Absatzes für das LIEzertifikat die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister aus dem Bereich des elektronischen Datenaustauschs gesucht. Nachdem die spätere Lancierung des Portals postgate.li kurzfristig auch nicht die erhofften Umsätze generierte beziehungsweise kein Selbstläufer war, sah man die Lösung des Problems in der Realisierung weiterer Module, nämlich dem E-Sourcing und dem E-Purchasing, aber wiederum ohne Erfolg. Drei Monate nach Lancierung wurde das Modul E-Sourcing wieder wegen zu geringer Nachfrage eingestellt. Nichtsdestotrotz sah die Geschäftsleitung ihr Heil in der Post als einem «full service provider» im E-Business-Bereich, obwohl sie keine vertieften Marktabklärungen durchgeführt hatte und die Post selbst über kein internes Know-how in diesem Geschäftsfeld verfügte. Nachdem die Verkaufsaktivitäten in dem mit der io-market vereinbarten Marktgebiet enttäuschend waren, ortete die Geschäftsleitung die Ursache im zu kleinen Marktgebiet und suchte den Kauf eines international tätigen Unternehmens. Damit wollte die Geschäftsleitung die fehlenden Marktkenntnisse und auch das fehlende Know-how im IT-Bereich kompensieren. Dabei kamen als mögliche Übernahmekandidaten nur solche Firmen in Betracht, die im Markt als «full service provider» auftraten. So schlitterte die Post innert kürzester Zeit von einem Projekt zum anderen, ohne den Markt im Detail zu kennen. Die E-Strategie wurde nicht zu Beginn genau festgelegt, vielmehr wurde sie situationsbedingt laufend geändert, ohne dass ernsthafte Erfolgskontrolle und Ursachenforschung von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat durchgeführt wurden.Nach Auffassung der PUK wurde auch der Risikoaspekt zu wenig berücksichtigt. Beim DIG-Kauf wurden alle Due-Diligence-Prüfungen aufgrund von Angaben des Managements der Verkäuferin erstellt; eine Verifizierung der Informationen durch den Prüfer fand in keinem Falle statt. Dass diese Due-Diligence-Prüfungen Unzulänglichkeiten aufwiesen, war auch dem Verwaltungsrat bekannt. Aus diesem Grunde beauftragte er die Geschäftsleitung, für verschiedene Punkte eine Zweitmeinung einzuholen. Hierauf engagierte Finanzchef Schwendimann Patrick Kranz von der Firma Axalo. Patrick Kranz sollte die abschliessende - «confirmatory» - IT-Due-Diligence erstellen. Dazu war er allerdings nicht in der Lage. Das war dem Auftraggeber Schwendimann bewusst. Nach Auffassung der Kommission hätte der Verwaltungsrat die Einholung der Due Diligence beim Erwerb der DIG nicht an die Geschäftsleitung delegieren dürfen, weil die Beteiligung an anderen Unternehmen nach dem Organisationsreglement eine nicht übertragbare und nicht delegierbare Aufgabe des Verwaltungsrates ist. Gemäss Organisationsreglement ist nicht die Entscheidung über die Beteiligung an anderen Unternehmen, sondern diese Aufgabe selbst dem Verwaltungsrat unübertragbar und nicht delegierbar zugewiesen worden. Unter «Aufgabe» kann nicht nur die Entscheidungsbefugnis verstanden werden, sondern auch alle bis zur Entscheidfällung geschaffenen Entscheidungsgrundlagen, somit auch die Auswahl der Prüfer und die Umschreibung ihres Prüfauftrages. Die Kommission stellt fest, dass sowohl beim Erwerb der DIG als auch beim Erwerb der Newtron dem Risikoaspekt nicht genügend Rechnung getragen wurde. Die Post wusste, dass sie intern nicht über das erforderliche Know-how im E-Business-Bereich verfügte. Aus diesem Grund wurde auch vom Verwaltungsrat vorgegeben, dass das bisherige Management, insbesondere Michael Eisler, während vier Jahren gebunden werde. Unmittelbar vor Kaufabschluss weigerte sich Eisler, diese arbeitsvertragsrechtliche Bindung einzugehen. Dabei gab es allerdings bereits früher Anzeichen, dass Eisler sich mit der vertraglichen Bindung schwertat. Das Kaufgeschäft der DIG wurde schliesslich ohne Zustimmung des Verwaltungsrates getätigt. Bei der Newtron wurde die rechtliche Due Diligence von einer deutschen Kanzlei erstellt. Danach war die Newtron bilanziell überschuldet und die Post musste, um die Überschuldung zu beseitigen, Verbind-lichkeiten gegenüber Aktionären übernehmen. Damit hatte die Post Verbindlichkeiten übernommen, die aufgrund der Überschuldung der Newtron wertlos waren. Ferner war die Tochtergesellschaft der Newtron in Österreich auf finanzielle Mittel der Mutter angewiesen, und es bestand ein erhebliches Ausfallrisiko der ausgerichteten Darlehen. Ausserdem war Michael Bibow der einzige Vorstand, und es lief gegen ihn ein Strafverfahren. Die technische IT-Due-Diligence der Firma ReqPool GmbH identifizierte die unterschiedlichen Technologien und Skill-Sets als grösste Herausforderung der Übernahme. Eine gemeinsame Nutzung und Weiterentwicklung sei möglich, werde aber durch den Einsatz unterschiedlicher Technologien erschwert. Wie die PUK feststellen konnte, bestand zwischen Stefan Roggatz und Florian Schnitzhofer von der ReqPool bereits vor Durchführung der IT-Due-Diligence ein Naheverhältnis, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Resultat der IT-Due-Diligence durch dieses Naheverhältnis und den Wunsch der DIG, die Newtron zu erwerben, mit beeinflusst wurde. Eine weitere Vorgabe an den Verwaltungsrat aus der Beteiligungsstrategie ist, dass grössere Investitionen risikogewichtet und massgeblich zur Wertschöpfung beitragen. Nach den Vorgaben zu den Finanzen sollten grössere Investitionen so ausgerichtet werden, dass sie risikogewichtet und massgeblich zur Wertschöpfung beitragen. Nachdem die Verbindlichkeit zur Ausfinanzierung der Deckungslücke bei der PVS im Jahre 2012 immer konkreter wurde, beantragte die Geschäftsleitung am 31. Januar 2013 bei der Präsentation der provisorischen Jahresrechnung 2012, eine Rückstellung in der Höhe von CHF 13,9 Mio. zu bilden. Der Verwaltungsrat wies den Antrag ab und beschloss, die Verbindlichkeit lediglich als Eventualverbindlichkeit anzumerken. In der provisorischen Jahresrechnung 2013 der Post wurde eine Rückstellung von CHF 14,1 Mio. gebildet und die Jahresrechnung vom Verwaltungsrat am 30.1.2014 genehmigt. Dadurch nahm das Eigenkapital massiv - von CHF 20 Mio. auf CHF 7 Mio. - ab, die Eigenkapitalquote betrug nurmehr 21% und lag somit deutlich unter der Vorgabe in der Beteiligungsstrategie von 30 bis 45%. Die vom Verwaltungsrat gewählte Art der Ausfinanzierung der Deckungslücke der staatlichen Pensionsversicherung in Verbindung mit den negativen Ergebnissen der Tochtergesellschaften führte dazu, dass die Post im Jahr 2013 konsolidiert einen Verlust von CHF 16,1 Mio., inklusive der Rückstellung für die Deckungslücke in Höhe von CHF 14,1 Mio., und im Jahre 2014 konsolidiert einen Verlust von fast CHF 3,1 Mio. auswies. Diese Verluste schwächten das Eigenkapital der Post erheblich, sodass die Eigenkapitalquote per 31.12.2013 21% und dann ein Jahr später noch 20% betrug. Bei der konsolidierten Betrachtungsweise betrug das Eigenkapital der Post per 31.12.2014 durch die Verluste jedoch nur noch knapp CHF 750'000. Die Zahlen im Einzelabschluss waren dagegen leicht positiver. 2013 wies die Post einen Verlust von CHF 12,7 Mio., inklusive der Rückstellung für die Deckungslücke der PVS, und 2014 einen Gewinn von CHF 1,75 Mio. aus. Da zudem die Werthaltigkeit der Tochtergesellschaften nicht mehr im ursprünglichen Ausmass gegeben war, hätte eine Wertberichtigung auf den Beteiligungen geprüft werden müssen. Diese Wertberichtigung könnte im Worst Case bis zu CHF 15,7 Mio. betragen. Damit drohte der Post die Überschuldung. Um diese abzuwenden, beantragte die Regierung mit Bericht und Antrag Nr. 113/2015 vom 29. September 2015 beim Landtag die Genehmigung eines Nachtragskredits in der Höhe von CHF 6,12 Mio., das entspricht dem 75-Prozent-Anteil an der Aktienkapitalerhöhung von CHF 9 Mio. und der nach dem Postorganisationsgesetz auf das Verwaltungsvermögen entfallenden Beteiligung von 51%. In der Verwaltungsratssitzung vom 28. Mai 2015 hatte der Verwaltungsrat den förmlichen Antrag auf Kapitalerhöhung gestellt, ursprünglich in der Höhe von CHF 14 Mio. Die Beteiligungsstrategie macht eben auch Vorgaben in Bezug auf Transparenz, und zwar Art. 22 ÖUSG, dass die strategische Führung dafür zu sorgen hat, dass alle für die wirtschaftliche Beurteilung des öffent-lichen Unternehmens notwendigen Angaben im jährlichen Geschäftsbericht enthalten sind, soweit dadurch den im Markt tätigen Konkurrenten kein Wettbewerbsvorteil verschafft wird. Nicht nachvollziehbar für die Kommission ist, weshalb der Verwaltungsrat nach 2010 nicht eine separate Geldflussrechnung wie im Finanzbericht 2010 ausgewiesen hat. Diese hätte es der Regierung erlaubt, selbst zu prüfen, in welcher Höhe ein operativer Gewinn erzielt wurde und wie die Investitionen finanziert wurden. So war die Regierung auf die Angaben des Finanzchefs Schwendimann im Kommentar zu den Jahresrechnungen angewiesen. Die Transparenz des Geschäftsberichts der Post wurde durch das Weglassen der Geldflussrechnung wesentlich beeinträchtigt.Die Post hat auch ein angemessenes Risikomanagement aufzubauen und als Bestandteil des Risikomanagements ein internes Kontrollsystem zu betreiben - ebenfalls eine Vorgabe der Beteiligungsstrategie. Wenn ein internes Kontrollsystem tatsächlich betrieben worden wäre, wären die Geschäftsleitung und/oder der Verwaltungsrat vorzeitig auf die Gefahren hingewiesen worden, die der Post aus der Ausfinanzierung der Deckungslücke resultieren werden. Die Post wurde nämlich bereits im Juli 2010 von der Pensionskasse über die ungefähre Höhe der Verbindlichkeit und den Fälligkeitszeitpunkt informiert. Diese Verbindlichkeit wurde von der Post weder dem Grunde noch dem Fälligkeitszeitpunkt nach infrage gestellt, sodass diese Verbindlichkeit bereits im Statusbericht 2010 als Toprisiko hätte eingestuft werden müssen. Tatsächlich wurde sie erst im Risk-Management-Reporting 2012 in der Verwaltungsratssitzung vom 25. März 2013 als Toprisiko erwähnt, und zwar unter dem Bereich «Altlasten» - mit der Begründung, dass die Unterdeckung der Pensionskasse und die damit zu rechnenden finanziellen Folgen für die Post eine erhebliche Gefahr darstellen würden. Im Folgejahr wurde an gleicher Stelle ausgeführt, dass die damit verbundenen sehr hohen finanziellen Folgen die Post belasten würden. Wäre die Verbindlichkeit zur Ausfinanzierung der Deckungslücke rechtzeitig vom Radar des Risikomanagements erfasst worden, hätten die Postverantwortlichen ausreichend Zeit zur Verfügung gehabt, um jene Vorkehrungen treffen zu können, damit im Zeitpunkt der Fälligkeit die Verbindlichkeit ohne Gefährdung des Unternehmens hätte bezahlt werden können. Offensichtlich ist ferner, dass sich der Verwaltungsrat ab Beginn des Jahres 2012 nicht mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit mit dem Risikomanagement beschäftigte. Just in dem Zeitpunkt, als die Ausweitung des Risikomanagements auf die Tochtergesellschaften aktuell wurde, beschied er dahin, dass er sich mit dem Thema Risikomanagement nur noch einmal jährlich auseinandersetzen wollte, sollte sich jedoch ein erhöhtes Risiko einstellen, wäre gesondert an den Verwaltungsrat zu berichten. Ein solcher Fall ist nach Auffassung der Geschäftsleitung nicht eingetreten. Jedenfalls wurde dem Verwaltungsrat nicht gesondert Bericht erstattet. Ferner kann nicht davon gesprochen werden, dass sich der Verwaltungsrat kritisch mit dem Riskmanagement-Reporting auseinandersetzte. Vielmehr wurde im Jahre 2012 und in den Folgejahren der Bericht der Geschäftsleitung zum Riskmanagement jeweils diskussionslos vom Verwaltungsrat entgegengenommen. Das Riskmanagement der Post sowie das interne Kontrollsystem wurde in den Gesprächen zwischen der Regierung und der strategischen Führungsebene der Post nie thematisiert, obwohl die Regierung für die Einhaltung der Vorgaben der Beteiligungsstrategie zusammen mit dem Verwaltungsrat verantwortlich ist. Der Verwaltungsrat hat das Ergebnis des Riskmanagement-Reportings unkritisch zur Kenntnis genommen. Warum die Ausfinanzierung der PVS zu lange nicht als Risiko gesehen wurde, ist für die Kommission nicht nachvollziehbar.Sowohl die Regierung als auch der Verwaltungsrat haben dem Riskmanagement nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Die neue Postführung hat sogar entschieden, das Riskmanagement aus Kapazitätsgründen nicht mehr weiterzuführen, obwohl damit klar gegen die Vorschriften der Beteiligungsstrategie verstossen wird. Und noch ein Punkt zu den Verwaltungsratsprotokollen: Unbestritten ist, dass der Verwaltungsrat ab dem Jahr 2011 unaufgefordert die Verwaltungsratsprotokolle mit einer Verzögerung von etwa einem Monat - das heisst nach Genehmigung in der nächsten Verwaltungsratssitzung, die im Regelfall im Folgemonat stattgefunden hat - dem zuständigen Regierungsmitglied zustellte. Dass die Zusendung im Regelfall ohne die im Protokoll erwähnten Dokumente stattfand, kann dem Verwaltungsrat nicht angelastet werden, da es Sache des verantwortlichen Regierungsrates gewesen wäre, die Nachsendung anzufordern. Die Regierung hat die schlechte Qualität der Protokolle nie beanstandet und den damit verbundenen mangelhaften Informationsgehalt hingenommen.Über die Unterredungen mit Regierungsrat Meyer wurden nur vereinzelt Aktennotizen erstellt, sodass von der PUK nicht feststellbar ist, was überhaupt besprochen wurde. Erst nachdem Regierungsrat Zwiefelhofer der schwierigen Situation mit den Tochtergesellschaften gewahr wurde, verlangte er ab Herbst 2014 ein spezielles Finanz-Reporting über die Liquiditätslage, das Eigenkapital und die finanzielle Lage der Tochtergesellschaften. Dabei wurde jedoch nicht der im ÖUSG vorgeschriebene Kommunikationsweg eingehalten, das heisst Kommunikation mit der strategischen Führungsebene der Post, sondern mit der Geschäftsleitung der Post. In den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des ÖUSG wurden über die Gespräche nur unzulänglich Protokolle der Semester- oder Quartalsgespräche geführt, sodass die PUK über das Ausmass und den Umfang der Informierung der Regierung keine Feststellungen treffen kann. Dann zum Schluss noch zur Antwort zur Frage 3c: Dort heisst es, dass die Untersuchungskommission abklären soll, ob die Generalversammlung, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revision und Berater die Vorgaben des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts eingehalten haben oder nicht.Zur Generalversammlung ein paar Worte: Erwähnenswert ist, dass die Generalversammlung während der ganzen Zeitperiode einstimmig jeweils den Anträgen der Verwaltung in den Routinegeschäften folgte, wobei für die Mehrheitsaktionärin Land Liechtenstein jeweils der zuständige Regierungsrat teilgenommen hatte. Sein Verhalten in der Generalversammlung wurde jeweils durch den Beschluss der Regierung als Kollegialorgan vorgegeben. Durch die vorbehaltlose Erteilung der Entlastung in der Generalversammlung wurde - bei vorausgesetzter vollumfänglicher Kenntnis - allfällig rechts- beziehungsweise pflichtwidriges Verhalten des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie der Revisionsstelle nachträglich genehmigt, sodass der Geltendmachung eines Gesellschaftsschadens von vornherein die Grundlage entzogen ist. Das fehlbare Organ kann somit nach Art. 224 PGR gerichtlich nicht belangt werden, ausser es liegt ein Fall von Böswilligkeit vor. Dann zum Verwaltungsrat: Gemäss Art. 349 PGR ist der Verwaltungsrat unter anderem verpflichtet, die für einen geordneten Geschäftsbetrieb erforderlichen Reglemente aufzustellen und die mit der Geschäftsführung und Vertretung Betrauten mit Bezug auf ihre richtige, den Gesetzesvorschriften, Statuten und Reglementen entsprechende Durchführung zu überwachen. Mit dem Organisationsreglement 2010 ist dem Verwaltungsrat in Art. 2.8 eine weitere unentziehbare und nicht delegierbare Aufgabe übertragen worden, nämlich die Gründung von Tochtergesellschaften und die Beteiligung an Unternehmen. Dann zur Festlegung der Unternehmensziele: Dem Auftrag, die mittel- und langfristigen Unternehmensziele festzulegen und die Mittel zur Erreichung dieser Unternehmensziele zu bestimmen, ist der Verwaltungsrat nur mit grosser zeitlicher Verzögerung nachgekommen. Die erste formalisierte Unternehmensstrategie wurde erst im Oktober 2011 erlassen, wobei der Verwaltungsrat im Mai 2010 die Geschäftsleitung beauftragt hatte, bis zur September-Sitzung einen «Gesamtvorschlag für die Kernstrategie» zu erarbeiten. Den Aufgaben im Bereich Finanzen hat der Verwaltungsrat nur mangelhaft entsprochen. Dies begann damit, dass er die seit Mitte 2012 bekannte und dem Grunde nach unbestrittene Verpflichtung zur Ausfinanzierung der Deckungslücke der PVS erst spät, nämlich über das Riskmanagement-Reporting 2012 der Geschäftsleitung vom 25. März 2013, als Toprisiko einstufte. Wäre diese Verbindlichkeit rechtzeitig vom Radar des Riskmanagements erfasst worden, hätte der Verwaltungsrat ausreichend Zeit zur Verfügung gehabt, um jene Vorkehrungen zu treffen, damit im Zeitpunkt der Fälligkeit die Verbindlichkeit ohne Gefährdung des Unternehmens hätte bezahlt werden können. Ferner hat er die Verbindlichkeit zur Ausfinanzierung der Deckungslücke bewusst nicht in der Finanzplanung 2013 bis 2015 aufgenommen. Nach Auffassung der PUK war dies ein buchhalterischer Trick. Damit hat sich die Post die volle Entscheidungsfreiheit erhalten. Sie hat ohne Einschränkungen oder Interventionen seitens der Regierung aufgrund der Beteiligungsstrategie im Jahre 2012 den Erwerb der Newtron sowie der restlichen DIG Anteile und die vorzeitige Earn-out-Zahlung realisieren können. Wäre bereits im Jahr 2012 eine Rückstellung gebildet worden, wäre die Finanzierung dieser Geschäfte und damit deren Abschluss infrage gestellt gewesen.Der Verwaltungsrat hat die jährlichen Statusberichte der Geschäftsleitung zur Bewertung der Gefahren und die geplanten Massnahmen jeweils kommentarlos entgegengenommen. Dass er sich nicht ernsthaft mit dem Riskmanagement auseinandergesetzt hat, zeigt sich auch darin, dass das interne Kontrollsystem nie eingeführt und das Riskmanagement bei den Tochtergesellschaften nie eingesetzt wurde und schliesslich, dass das Riskmanagement-System bei der Post aufgrund von Ressourcenknappheit per Ende 2014 «eingefroren» und danach nicht mehr bearbeitet wurde. Dann zu den Beteiligungen an anderen Unternehmen: Das ist eine Aufgabe, die vom Verwaltungsrat wahrzunehmen ist, und zwar gemäss dem Organisationsreglement gehört dies zu den unentziehbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des Verwaltungsrats. Mit der Zuweisung als unentziehbare und nicht delegierbare Geschäfte sind dem Verwaltungsrat nicht die blosse Entscheidungskompetenz eingeräumt worden, sondern nach dem Verständnis der Kommission auch die unmittelbare Verantwortung bei der Vor- und Aufbereitung dieser Geschäfte. Diesen Anforderungen kann nicht dadurch entsprochen werden, dass der Verwaltungsrat der Geschäftsleitung - wie bei delegierbaren Geschäften - freie Hand bei der Auswahl der Experten und der Umschreibung ihres Auftrages einräumt. Vielmehr hätte er bestimmen müssen, welche Prüfung durchzuführen ist, wer als Prüfer zu bestellen ist und welcher Prüfauftrag erteilt wird. Nach der Aussage von Bruno Güntensperger vom 15. März 2016 nahm der Verwaltungsrat bei diesen Geschäften keine andere Rolle betreffend Vorbereitung und Entscheidung wahr als bei den delegierbaren Geschäften. Legt man diesen Massstab bei der Akquisition der DIG und der Newtron nach Massgabe der zur Frage 2 getroffenen Feststellungen zugrunde, muss festgestellt werden, dass der Verwaltungsrat seine Aufgaben nicht wahrgenommen hat. Die entsprechenden Ausführungen dazu finden Sie im Kapitel 4.3.3.3.3. im PUK-Bericht auf Seite 424. Die Auswahl der Prüfer nahm die Geschäftsleitung jeweils ohne jegliche Rücksprache mit dem Verwaltungsrat vor, ebenso die Umschreibung des Prüfauftrages. Ob der Verwaltungsrat auch die vorgesehene jährliche Beurteilung der Geschäftsleitungsmitglieder vorgenommen hat, kann nicht festgestellt werden. Nach der Aussage von Geschäftsführer Rüdisser vom 14. März 2016 vor der PUK haben diese Beurteilungen stattgefunden, und zwar vornehmlich durch Gespräche des Verwaltungsrates.Ein wichtiger Punkt ist eben auch das Fehlen einer formalisierten Unternehmensstrategie. Das Fehlen einer formalisierten Unternehmensstrategie für den E-Business-Bereich führte dazu, dass die Geschäftsleitung nach Belieben die Projekte aussuchen konnte, die sie im Bereich «eSolutions» realisieren wollte. Die Geschäftsleitung hatte das Heft des Handelns in ihrer Hand, sie lieferte dem Verwaltungsrat gerade jene Abklärungen und Informationen, die dieser für seine Entscheidungen angefordert hatte. Der Verwaltungsrat konnte mit seinen Aktionen nur hinterherhinken. Dies wurde im Verlaufe der Zeit auch dem Verwaltungsrat bewusst. So liess er die Geschäftsleitung in der Verwaltungsratssitzung vom September 2010 wissen, dass er keinen Anträgen zustimmen werde, wenn sie nicht rechtzeitig an die Verwaltungsratsmitglieder verteilt worden seien. Er erwarte ferner, dass die Anträge klar und eindeutig formuliert würden und mit der Gesamtgeschäftsleitung abgestimmt seien. In der gleichen Frage geht es jetzt um die Geschäftsleitung, ob diese die Vorgaben der Beteiligungsstrategie eingehalten habe. Nach Art. 12 des Postorganisationsgesetzes in Verbindung mit Art. 15 der Statuten und Art. 3.1. des Organisationsreglements 2012 ist die operative Führung der Post vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung delegiert worden. Eine solche Delegation ist grundsätzlich nach Art. 182 Abs. 5 PGR in Verbindung mit Art. 474 PGR zulässig. Die Delegation von Geschäften bedeutet aber nicht die Abschiebung der Verantwortung auf ein anderes Organ. Vielmehr bleibt die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung beim Verwaltungsrat bestehen. Das zeigt sich darin, dass den Verwaltungsrat gewisse Sorgfaltspflichten treffen, nämlich für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der Geschäftsleitung. Landtagspräsident Albert Frick
Darf ich Sie kurz informieren, dass ich in zehn Minuten eine Pause ansetzen werde.Abg. Erich Hasler
Ich bin fertig bis dann. Wie gesagt, hier geht es also um die Pflichten der Geschäftsleitung und hier jetzt in Bezug auf den Erwerb der DIG. Beim Erwerb der DIG verlangte der Verwaltungsrat von der Geschäftsleitung die Einholung einer Zweitmeinung. Diese holte Schwendimann beim Berater Patrick Kranz ein. Dieser hinterfragte die Planzahlen im Businessplan jedoch nicht. Seine Bewertung entsprach nicht der dem Verwaltungsrat in Aussicht gestellten Zweitmeinung zu den bereits eingeholten Due-Diligence-Prüfungen. Sie erfüllte nicht annähernd die Anforderungen einer «confirmatory» Due Diligence. Entgegen der Zusicherung der Geschäftsleitung war die Leistung von Michael Eisler mit Arbeitsvertrag nicht für die nächsten vier Jahre gesichert worden. Vielmehr wurde der Arbeitsvertrag intensiv nachverhandelt, wobei sich Eisler gegen die zu starke Bindung wandte. Letztlich unterschrieb Eisler am 10. Februar 2011, das war der Tag der Vertragsunterzeichnung, keinen Arbeitsvertrag. Eine dem Gesetz und den Statuten entsprechende Entscheidung über den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung wurde nie gefasst. Es ist auch keine gültige Beschlussfassung im Zirkularweg zustande gekommen, mit den unmittelbar vor der Unterzeichnung abgeänderten Vertragsparametern.Was den Kauf der restlichen DIG-Anteile angeht, hat die Kommission festgestellt, dass der Kauf dieser Aktienanteile betriebswirtschaftlich nicht notwendig war, da sich die Post mit dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung den vollen Handlungs- und Entscheidungsspielraum gesichert hatte. Mit der vorzeitigen Auszahlung des Earn-out wurde das Anreizsystem für die Altaktionäre zur weiteren Mitarbeit und der Know-how-Transfer gefährdet. Das Risiko des gesamten Businessplans wurde auf die Post übertragen.Beim Erwerb der Newtron verlangte der Verwaltungsrat, dass vor dem Investitionsentscheid die Beurteilung durch den Aufsichtsrat der DIG eingeholt werde. CEO Rüdisser berichtete in der Verwaltungsratssitzung vom 20. Dezember 2012 nur, dass sich der Aufsichtsrat der DIG aus strategischer Sicht einstimmig für den Kauf der Newtron ausgesprochen habe. Den weiteren Inhalt der Aufsichtsratssitzung verschwieg er. Bezüglich der Finanzierbarkeit der Akquisition Newtron erklärte Finanzchef Schwendimann gegenüber dem Verwaltungsrat, dass die Finanzierung gesichert sei und die Post kurzfristig nur einen Kredit von EUR 2 Mio. aufnehmen müsse, um den Kauf des restlichen 25-Prozent-Anteils DIG-Aktien, die vorzeitige Auszahlung des Earn-out und weitere Investitionen der Post finanzieren zu können. Die Finanzplanung wurde erst zum Zeitpunkt des Akquisitionsentscheides durch den Finanzchefs um den Newtron-Effekt aufgearbeitet, die PVS blieb völlig unberücksichtigt. Dann kommen wir fast als letzter Punkt zu den Pflichten der Revisionsstelle. Hinsichtlich der Ausfinanzierung der PVS ist die Revisionsstelle bei der Prüfung der Jahresrechnung 2012 offensichtlich der Be-gründung des Verwaltungsrats gefolgt. Zum Bilanzstichtag ist wohl die Gesetzesvorlage zur PVS-Sanierung nicht verabschiedet gewesen, des ungeachtet hat aufgrund der Erklärungen der Regierung und des Landtags kein Zweifel bestanden, dass die Post allein die Ausfinanzierung der Deckungslücke zu besorgen haben wird. Nach Auffassung der PUK hätte die Revisionsstelle die Post dazu anhalten müssen, die Verpflichtung aus der Ausfinanzierung der Deckungslücke als Rückstellung zu buchen.Nach Auffassung der Kommission hätte zudem der Goodwill im Geschäftsjahr 2014 nicht zu Fortführungswerten bewertet werden dürfen, zumal damals klar erkannt wurde, dass die Planzahlen neuerlich verfehlt wurden und DIG und Newtron nur dank wiederholter Finanzspritzen der Muttergesellschaft am Leben erhalten werden konnten. Die bisherige Bewertung der Finanzlagen im Einzelabschluss des Goodwills in der konsolidierten Jahresrechnung führte nämlich dazu, dass das konsolidierte Eigenkapital aufgrund der operativen Verluste der Tochtergesellschaften niedriger war als das Eigenkapital im Einzelabschluss. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf überhöhte Beteiligungswerte. Wären auf der Stufe Konzern im Geschäftsjahr Wertberichtigungen durchgeführt worden, hätte dies zu einem negativem Eigenkapital geführt. Auf Stufe Einzelabschluss wäre dadurch der Grossteil des Eigenkapitals vernichtet worden oder es hätte sogar zu einer Überschuldungssituation geführt. Mit der Neubewertung des Goodwills wäre daher der finanzielle Status der Post klar offengelegt worden. Mit dem Hinweis im Anhang der Jahresrechnung auf wesentliche Bewertungsunsicherheiten wurde der Offenlegungsplicht nicht vollständig entsprochen. Dass sich die Verhältnisse im Geschäftsjahr 2014 wesentlich verschlechtert haben, davon ist auch die Revisionsstelle ausgegangen, hat sie doch in ihrem Management-Letter vom 3. April 2014 an den Verwaltungsrat ausdrücklich auf die Erhöhung dieser Risiken aufgrund der massiv schlechter gewordenen Eigenkapitalsituation der Post und des gestiegenen Finanzbedarfs der Tochtergesellschaften hingewiesen. Für die PUK ist mehr als fraglich, dass bei einem öffentlichen Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen zur Offenlegung derart ausgereizt werden dürfen. Was die Berater angeht, da braucht es keine weiteren Ausführungen, weil die Berater einfach eine bestimmte Leistung erbringen müssen. Eine Überprüfung gemäss dem PGR erübrigt sich. Ich komme damit effektiv zum Schluss: Ich möchte mich bei den Kollegen, namentlich bei der Abg. Helen Konzett-Bargetze, dem Abg. Pio Schurti, dem stv. Abg. Manfred Kaufmann und dem stv. Norman Marxer für die gute Zusammenarbeit bedanken. Hervorzuheben ist, dass der vorliegende PUK-Bericht einstimmig verabschiedet wurde und kein Mitglied der PUK sich veranlasst sah, zu einzelnen Punkten eine Minderheitsmeinung zu verfassen. Ein grosser Dank gebührt auch unserem juristischen Berater, Altlandrichter Rudolf Fehr, der die Arbeiten der PUK von Anfang bis Ende begleitet hat und der PUK in all der Zeit mit Rat und Tat zur Seite stand. Ohne die Unterstützung von Rudolf Fehr wäre es wohl kaum möglich gewesen, den PUK-Bericht innerhalb dieser Zeit zu erstellen. Herr Fehr war zu allen Zeiten verfügbar und konnte jeweils die nötige Zeit in die PUK-Arbeit investieren. Es wird mit Sicherheit die ein oder andere Stimme hier in diesem Haus geben, die die Kosten der PUK kritisieren wird. Diesbezüglich möchte ich nur darauf hinweisen, dass Altlandrichter Fehr für einen Stundenansatz gearbeitet hat, der weit unter den Stundenansätzen der hiesigen Rechtsanwälte gelegen ist. Angesichts der sehr grossen Erfahrung, die Altlandrichter Fehr in allen verfahrensrechtlichen und juristischen Belangen hatte, muss dies als sehr entgegenkommend und fair bezeichnet werden. Zuallerletzt möchte ich mich auch noch beim Parlamentsdienst bedanken und hier an erster Stelle bei Philipp Pfeiffer, der die Protokolle verfasst und die Sitzungen vorbereitet und die Beweisunterlagen verwaltet hat. Stefan Batliner hat uns in der letzten Phase der Arbeiten unterstützt, indem er die Formatierung und Aktualisierung des PUK-Berichts jeweils vorgenommen hat, was für uns eine grosse Hilfe war. Geschrieben wurde der PUK-Bericht allerdings durch die Mitglieder selbst.Zur letzten Frage, zu den Kosten, denke ich: Das haben alle Abgeordneten sicher selber angeschaut, da möchte ich jetzt eigentlich keine grossen Ausführungen machen. Ich möchte allerdings noch einem Punkt zuvorkommen, der sicher zur Sprache kommen wird, weil im PUK-Bericht ja angeführt wurde, dass, was den Jahresabschluss 2014 angeht, unter Umständen ein Urkundendelikt indiziert ist, das möglicherweise strafrechtlich relevant ist. Dazu möchte ich noch Folgendes anführen: Die PUK hat in diesem Zusammenhang lediglich gesagt, dass das Tatbild der Urkundenfälschung indiziert ist. Diese Aussage kann allerdings nicht aufrechterhalten werden. Mit der Äusserung, dass durch das Verhalten der Unternehmensleitung das Tatbild der Urkundenfälschung objektiv indiziert ist, hat die PUK die komplizierte Rechtslage nicht richtig getroffen. Die Unternehmensleitung hat nur eine Lugurkunde ausgestellt, das heisst die Unwahrheit bestätigt. Die Erstellung einer Lugurkunde ist nach unserem Recht nicht strafbar. Dies war sie auch in Österreich nicht. Offensichtlich hat man dort ein Strafbedürfnis allerdings erkannt. Deshalb ist dort auf den 1. Januar 2016 das Strafgesetzbuch um den Paragrafen 163a ergänzt worden. Für die Zuhörer möchte ich einfach zum Urkundendelikt, das ein nicht ganz einfacher Sachverhalt ist, noch Folgendes ausführen. Paragraf 223 des liechtensteinischen Strafgesetzbuches spricht in Abs. 1 von der Herstellung einer falschen Urkunde oder der Verfälschung einer echten Urkunde, in Abs. 2 vom Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache. Wichtig dabei ist nun, dass «falsch» im Sinne von «unecht» zu verstehen ist und nicht von «unrichtig». Eine unechte Urkunde stellt her, wer sie mit dem Anschein ausstellt, als stamme sie von einer anderen Person. Entscheidend ist also, dass der Täter über die Identität des Ausstellers der Urkunde täuscht.Auf die Wahrheit der urkundlichen Erklärung kommt es nicht an. Auch die Herstellung einer unechten Urkunde, die Wahres beurkundet, ist Urkundenfälschung. Geschützt wird somit nur die Urkundenechtheit, nicht auch die Urkundenwahrheit. Bei der Herstellung einer unechten Urkunde verändert somit der Täter nicht eine vorhandene Urkunde, sondern produziert eine neue, wobei er über die Person des Ausstellers täuscht. Zumeist wird die unechte Urkunde auch inhaltlich unrichtig sein. Das ist jedoch zur Erfüllung des Tatbildes nicht erforderlich. Umgekehrt ist die Herstellung einer echten Urkunde mit unwahrem Inhalt, die sogenannte Falschbeurkundung, nicht Herstellung einer unechten Urkunde und daher nach liechtensteinischem Recht nicht Urkundenfälschung. Vorliegend hat die Unternehmungsleitung die Vollständigkeitserklärung gegenüber der Revisionsstelle abgegeben. Damit hat sie eine echte, aber inhaltlich unrichtige Urkunde erstellt. Es liegt somit eine Falschbeurkundung vor. Eine echte Absichtsurkunde unwahren Inhalts, eine sogenannte Lugurkunde. Die blosse Falschbeurkundung ist nach dem Strafgesetzbuch nicht strafbar.Unabhängig davon, ob das Verhalten der Postführung strafbar ist oder nicht, eine unwahre Bestätigung bleibt es immer, dafür ist die Unternehmensleitung zivilrechtlich haftbar. Dadurch, dass eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch nicht gegeben ist, wird das Verhalten nicht rechtens. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese sehr ausführliche Berichterstattung. Wir machen jetzt eine Pause und werden pünktlich um 11:30 Uhr weiterfahren. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:15 bis 11:30 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zum Bericht der PUK Post AG fort. Nachdem im Einführungsreferat mehr oder weniger alle relevanten Bereiche bereits angesprochen wurden, werden wir nach weiteren Voten dann feststellen, ob wirklich noch eine themenbezogene Beratung notwendig sein wird. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vorab bedanke ich mich bei der PUK für ihre sehr umfangreiche Arbeit. Der Landtag hat mit der Einsetzung der PUK entschieden, einen kostspieligen Sachverhalt vertieft zu untersuchen. In der Geschäftsordnung heisst es: «Der Landtag kann zur Feststellung von Tatsachen sowie zur Abklärung von Verantwortlichkeiten Untersuchungskommissionen einsetzen.» Nun, auch wenn man sich unter Umständen schwertut, solche Verantwortlichkeiten aufgrund des PUK-Berichts festzumachen, war es für mich die richtige Entscheidung, dieses Gremium einzusetzen. Kritisch anzumerken ist sicherlich, wie vom Abg. Hasler selbst auch angemerkt, die Beschuldigung, eine strafrechtlich relevante Urkundenfälschung vollzogen zu haben. Auch meines Erachtens hätte dieser Sachverhalt umfassender betrachtet werden müssen und insbesondere hätte zwingend rechtliches Gehör gewährt werden müssen. Die PUK hat einen immensen Aufwand in Bezug auf das Aktenstudium und die persönlichen Befragungen betrieben und sie konnte meines Erachtens doch sehr detailliert aufzeigen, wie die massgebenden Entscheide im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung zustande kamen. Es gab mir persönlich auch Klarheit darüber, dass bei der Post ein sehr grosses Manko bezüglich Kompetenz im Geschäftsbereich E-Business vorhanden gewesen sein muss. Es wurden Geschäfte in einem Geschäftsbereich getätigt, in dem kein oder zumindest viel zu wenig internes Know-how vorhanden war. Die Verantwortlichen mussten sich auf das Know-how von externen Beratern und Geschäftspartnern verlassen. Kann man dies als fahrlässig bezeichnen? Ein Unternehmer, der das eigene Geld im Unternehmen hat, würde zumindest niemals Geschäftsfelder erschliessen wollen, in denen er über keine oder zu wenig Erfahrung verfügt. Er würde niemals ein solch hohes Risiko eingehen, wenn er die Hausaufgaben nicht gemacht hat - nämlich die Märkte zu kennen, Marktchancen fundiert evaluiert zu haben, das eigene, in diesem Fall technische Produkt in- und auswendig zu kennen oder zumindest intern ein fundiertes Know-how aufgebaut zu haben. Es handelt sich bei den im PUK-Bericht untersuchten Aktivitäten insbesondere um strategische Entscheide oder im Detailgeschäft um ein notwendiges strategisches Controlling. Für strategische Belange ist für mich klar der Verwaltungsrat in der Verantwortung. Ich frage mich, wie können strategische Entscheide für ein neues Geschäftsfeld getroffen werden, ohne dass dies von Anbeginn an in einer Unternehmensstrategie abgebildet ist? Wenn der Kleinunternehmer oder Gewerbler nicht über ein solches à jour gehaltenes Führungsinstrument verfügt, ist das zu verstehen; bei einem Betrieb in der Grössenordnung der Post stösst dies bei mir - gelinde gesagt - auf grosses Unverständnis. Bei einem liechtensteinischen Staatsbetrieb kommt noch dazu, dass der Eigner nicht - beziehungsweise nicht mehr - im Verwaltungsrat vertreten ist. Umso mehr ist eine aktuelle, langfristige Unternehmensstrategie, auf Basis der Eigner- beziehungsweise der Beteiligungsstrategie, essenziell. Gerade beim Studium des PUK-Berichts habe ich mich gefragt, ob die kommende Regierung im Zuge der aktuellen Abklärungen in Sachen Corporate Governance nicht allenfalls erneut prüfen sollte, ob der Eigner nicht doch wieder Einsitz im Verwaltungsrat nehmen sollte. Es kann nämlich meines Erachtens nicht sein, dass wir in der Stellungnahme der Regierung lesen müssen, dass die Regierung keinerlei Steuerungsbefugnisse sieht und bei einschneidenden strategischen Entscheiden mit hohen finanziellen Konsequenzen nicht einmal informiert wird - siehe Seite 3 der Stellungnahme der Regierung am Beispiel des Erwerbs der Firma Newtron. Ich zitiere: «Die Regierung wurde nicht näher über diese Kaufabsicht und den Inhalt des vorgesehenen Vertrages informiert, geschweige denn um ihre Meinung dazu gefragt.» Wenn ein direktes Einschreiten schon nicht möglich ist, müsste die Regierung meines Erachtens eine entsprechend zwingende Kommunikationspolitik für solche Fälle in der Beteiligungsstrategie festschreiben. Somit würde der Druck auf die strategischen Führungsorgane automatisch und im positiven Sinne ansteigen. Ich bin der Ansicht der Regierung - wie sie auf Seite 6 ihrer Stellungnahme schreibt -, dass Oberaufsicht eben nicht laufende Steuerung der Geschäftstätigkeit eines öffentlichen Unternehmens bedeute. Bezüglich des Begleitens der Geschäftstätigkeit - wie an selber Stelle ausgeführt - sehe ich dies aber explizit anders als die Regierung. Begleiten soll meines Erachtens nicht nur vergangenheitsorientiert funktionieren, sondern kann eben auch bedeuten, dass das öffentliche Unternehmen proaktiv informiert und auf Basis der Beteiligungsstrategie eine entsprechende Kommunikationspolitik eingehalten werden muss. Die Regierung kann somit jeweils ihre Sicht der Dinge angeben. Der Druck auf die strategische Führung, welche von der Regierung ja schliesslich eingesetzt und auch abberufen werden kann, wächst, auch wenn die jeweilige Meinung der Regierung keine Umsetzungspflicht bei den Verwaltungsräten nach sich ziehen würde. Wenn die Regierung bereits diese Form des Begleitens nicht sieht, dann wären meines Erachtens die Gesetze anzupassen.Nun, der vorliegende PUK-Bericht zeigt auf, dass bei fast allen Entscheiden, die rund um das neue Geschäftsfeld E-Business getroffen wurden, eine Verkettung von Fehlentscheiden letztendlich zum finanziellen Debakel führte. Die erwähnten zu wenig vorhandenen Fachkompetenzen erwähnte ich bereits. Es macht den Anschein, dass auch keine fundierten Marktrecherchen, Businesspläne und Risikoprüfungen oder eben die vertraglichen Grundlagen mit Partnern oder Schlüsselmitarbeitern vorhanden waren. Zudem wurden ursprünglich strategische angedachte Planungen und Partnerschaften schon fast ad hoc innert kürzester Zeit wieder gekippt. Es wurde eine Softwarefirma gekauft, die ihre Produkte nicht auf dem neusten technischen Stand führte, und man verstand es nicht, kulturelle und organisatorische Unterschiede zu erkennen, dass mittels eines Aktionsplans schnellstmöglich eine professionelle Integration hätte vollzogen werden können. Weiters kaufte man kurze Zeit später ein bereits verschuldetes Unternehmen just zu jenem Zeitpunkt, wo gerade die Ausfinanzierung der Lücke in der staatlichen Pensionskasse mit circa CHF 15 Mio. anstand. Diese Aufzählung könnte laut PUK-Bericht noch um einige Punkte fortgesetzt werden. Man fragt sich schon: Was hat man sich bei all dem gedacht? Unternehmertum sieht anders aus. Strategische Führung eines expandierenden Unternehmens sieht ebenfalls anders aus. Es soll nicht zynisch gemeint sein, wenn ich sage: Unter Umständen hat es auch etwas Gutes, dass der Staat mit diesem Fall Post einen Schuss vor den Bug bekommen hat. Das Debakel wird beziehungsweise muss somit eine Signalwirkung in mehrerlei Hinsicht haben: - Die Bevölkerung soll wissen, wie dies zustande gekommen ist, und soll von den Verantwortlichen auch erfahren, wie solche Dinge künftig verhindert werden können.
- Die Regierung soll dies als Anlass nehmen, ihre Oberaufsicht und deren Organisation erneut zu hinterfragen. Entsprechende Massnahmen im ÖUSG sind meines Erachtens angesagt.
- Es sollte damit die Frage bezüglich Auslandsbeteiligungen beziehungsweise der Rahmenbedingungen für solche geklärt werden.
- Auch für jede anstehende Besetzung der strategischen Organe soll dieses Debakel eine Signalwirkung haben.
- Dies für mich ein wichtiger Punkt: Eine wichtige Signalwirkung hätte natürlich eine entsprechende Klage, um die Verantwortlichkeit definitiv zu klären. Zumindest juristische Abklärungen in diese Richtung würde ich auf jeden Fall begrüssen.
Die Post war viele Jahre eine Erfolgsgeschichte und dafür gebührt den Verantwortlichen auch ein grosser Dank. Für mich ist es sehr schade, dass ein solches Vorgehen hinsichtlich der Erschliessung eines neuen Geschäftsfeldes einen Grossteil des vergangenen Erfolges vorerst zunichtegemacht hat. Ich komme zum selben Fazit wie bereits im letzten Herbst: Dieser Fall beweist für mich einmal mehr, der Staat ist ein schlechter Unternehmer. Trotz liberaler Wirtschaftseinstellung sehe ich es bei den Staatsbetrieben zwischenzeitlich explizit anders. Es braucht klare Regeln und eine fundierte festgeschriebene Praxis der Oberaufsicht durch die Regierung. Dort muss der Staat als Eigner restriktive Rahmenbedingungen und eine stringente Kommunikationspolitik festschreiben und eben auch leben. Diese Betriebe gehören dem Staat und somit dem Steuerzahler - und somit sind die Verantwortlichen der Staatsbetriebe dem Staat verantwortlich, und der Staat ist in weiterer Konsequenz dem Bürger verantwortlich. Es ist nun ein Jahr vergangen, seit der Landtag mit seinem Finanzbeschluss die Post quasi retten musste. Ich habe damals moniert, dass es störend ist, eine Finanzspritze zu beschliessen, ohne als Gegenleistung einen strategischen Ausblick der Post zu erhalten. Ich möchte mein Eingangsvotum darum auch mit diesem Thema und folgender Frage schliessen: Hat die Regierung innerhalb des vergangenen Jahres Kenntnis bezüglich der strategischen Ausrichtung, untermalt mit entsprechenden Prognosen beziehungsweise Kennzahlen, erhalten und liegt ihr somit eine neue oder adaptierte Unternehmensstrategie vor? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Danke zunächst an den Kollegen PUK-Vorsitzenden für sein umfassendes Votum. Doch haben wohl alle Abgeordneten den Bericht eh schon gelesen, das aber nebenbei. Vor allen Dingen ist mir beim Zuhören bewusst geworden, dass auch heute nicht alle Betroffenen zu Wort kommen. Wesentliche Betroffene, die heute nicht zu Wort kommen können, sind die vormaligen und heutigen Postverantwortlichen, die zum einen oder anderen Thema ganz bestimmt noch ein gewichtiges Wort mitreden können. Das ist leider nicht der Fall und so muss wohl einiges weiterhin als nur von einer Seite her dargestellt im Raum bleiben. Ich möchte dies lediglich am Beispiel io-market festhalten. Gemäss den Ausführungen des Kollegen PUK-Vorsitzenden ist die PUK der Ansicht, dass die Post ungerechtfertigt Druck auf io-market gemacht hat, um billiger aus dem Vertrag zu kommen. Aber ist denn völlig unbestritten, dass io-market seinen Verpflichtungen stets vollumfänglich nachgekommen war? Könnte es allenfalls nicht auch so gewesen sein, dass io-market nicht das geliefert hatte, was versprochen oder abgemacht war, und dass die Post nicht für etwas bezahlen wollte, wenn die Gegenpartei den Vertrag nicht eingehalten hätte? Wenn dies der Fall wäre, hätten sich die Verantwortlichen wohl eher interessewahrend für ihr Unternehmen und nicht geschäftsschädigend verhalten. Das alles ist, wie gesagt, spekulativ, aber auch weitere in der Debatte darzustellende Sachverhalte werden sich in dieser PUK-Debatte nicht objektiv auflösen lassen, weil eben die heutigen und vormaligen Postverantwortlichen als wesentliche beteiligte Parteien nicht zu Wort kommen können. Das vorweg und nun zu meinem eigentlichen Votum.Die Parlamentarische Untersuchungskommission zur Liechtensteinischen Post AG stellt nach einjähriger Tätigkeit ihre Erkenntnisse in einem 545 Seiten umfassenden Bericht vor. Das dritte Jahr hintereinander befassen wir uns damit jeweils am Jahresende mit der Liechtensteinischen Post AG. Ende 2014 hatte der Landtag einer Kreditbürgschaft über CHF 13,5 Mio. zugunsten der Schweizerischen Post AG seine Genehmigung zu erteilen. Mit diesen CHF 13,5 Mio. Kredit musste der Post AG aus einer Liquiditätskrise geholfen werden, welche durch die Ausfinanzierung ihrer Deckungslücke im Rahmen der Sanierung der damaligen Pensionskasse für das Staatspersonal entstanden war. Ein Jahr später musste sich der Landtag mit einer Bilanzsanierung und dem Einschuss weiterer CHF 6,5 Mio. Eigenkapital befassen, weil die Post AG durch die inzwischen notwendigen Wertberichtigungen auf den Auslandbeteiligungen DIG und Newtron in eine Überschuldung und damit in Konkursgefahr geraten war. Sowohl Ende 2014 als auch Ende 2015 hatte der Landtag mit dem Messer am Hals der Post AG praktisch keine andere Wahl, als sowohl der Kreditbürgschaft wie auch dem Kapitaleinschuss zuzustimmen. Heute erörtern wir den PUK-Bericht, welcher den Ursachen hierfür nochmals auf den Grund geht. Für mich ist das Anlass genug, nicht nur auf das von der PUK untersuchte Kapitel, sondern auf die ganze fast 17-jährige Geschichte der auf Anfang 2000 rechtlich verselbstständigten Liechtensteinischen Post AG zurückzublicken. In der Eröffnungsbilanz der Liechtensteinischen Post AG vom 1. Januar 2000 stand ein Aktienkapital von CHF 5 Mio., zu 100% einbezahlt vom damaligen Alleinaktionär, dem Land Liechtenstein. Im Jahr 2005 hat die Schweizerische Post AG 25% der Aktien übernommen und ist als Minderheitsaktionär bei der Liechtensteinischen Post AG eingestiegen. Die Schweizerische Post habe dies getan, um ein klares Signal zur Fortführung der historisch gewachsenen Kooperation mit der Liechtensteinischen Post zu setzen, wie Pascal Koradi, ehemaliger Finanzchef der Schweizerischen Post und Verwaltungsratsmitglied der Liechtensteinischen Post AG, in einem Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland» vor rund einem Jahr festhielt. Die Schweizerische Post AG hatte sich aber nicht aus reinem Altruismus für dieses Investment entschieden, sondern weil sie als gewinnorientiertes Unternehmen halt eben auch vom finanziellen Erfolg dieser Beteiligung überzeugt war. Sie liess sich dieses Engagement denn auch etwas kosten. CHF 4,6 Mio. zahlte die Schweizerische Post AG für 25% eines nominalen Gesamtaktienkapitals von CHF 5 Mio. Das bescherte dem Land Liechtenstein als vormaligem Alleinaktionär einen satten realisierten Kapitalgewinn von rund CHF 3,3 Mio. Mit teilweise sehr erfolgreichen Geschäftsergebnissen konnte die Liechtensteinische Post AG über die Jahre ihr Eigenkapital von diesen CHF 5 Mio. auf 20 Mio. erhöhen. Dies wohlgemerkt nach Gewinnausschüttungen von rund CHF 5,6 Mio. in Form von Dividendenzahlungen an die Aktionäre. Darüber hinaus hat die Liechtensteinische Post AG dem Staat im Jahr 2006 das damals absehbar defizitäre Philateliegeschäft für CHF 1,75 Mio. abgekauft. Sie hat dem Staat damals um viel Geld ein zunehmend riskanter werdendes Geschäft abgenommen und in der Gewinnzone gehalten. Zudem hat die Post AG in dieser Zeit eine knappe Viertelmilliarde Franken an Löhnen sowie gegen CHF 17 Mio. an arbeitgeberseitigen Beiträgen in die AHV, die IV und die Familienausgleichskasse bezahlt. Alles in allem eigentlich eine schöne unternehmerische Erfolgsgeschichte, mit der es sich als Aktionär treffend leben liesse, sofern man hier mit dem Erzählen aufhören könnte. Leider ist das nicht möglich, denn es haben sich zwei Schatten über diese Erfolgsgeschichte gelegt, die ab 2012 zusehends dunkler geworden sind. Die Deckungslücke in der Pensionskasse für das Staatspersonal wurde mit einem Betrag von CHF 13,5 Mio. zur Ausfinanzierung fällig. Zudem schlug die nackte zahlenmässige Wahrheit zu den Auslandsengagements mit CHF 15,7 Mio. an Wertberichtigungen zu Buche. Letztendlich ist es wie immer in solchen Momenten: Für das Gehabte gibt es nichts. Am Ende stand eine erhebliche Überschuldung, die sich in einem negativen Eigenkapital von rund CHF 6,4 Mio. niedergeschlagen hatte. Das Kumulativ der zwei Ereignisse hat eine Erfolgsgeschichte zunichtegemacht. Für eines dieser beiden Ereignisse sind die Organe der Post AG nicht verantwortlich. Diese haben die Gefahr eines Verbleibens der Post AG in der Pensionskasse für das Staatspersonal schon in den frühen 2000er-Jahren erkannt. Der Hauptaktionär selbst war es, der notabene gegen den Willen des Minderheitsaktionärs seinem eigenen Unternehmen den rechtzeitigen und damals wohl verhältnismässig kostengünstig machbaren Ausstieg aus der schon lange erkennbar auf eine Katastrophe zusteuernden Pensionskasse für das Staatspersonal verwehrt hat. Der Hauptaktionär selbst hat aus einem diffusen Interessengemenge heraus absehbaren Schaden für sein Unternehmen nicht abgewendet. Dieser Teil des entstandenen Ungemachs ist definitiv nicht den vormaligen Verantwortlichen der Post AG anzulasten. Wohl leider etwas anders und differenzierter zu beurteilen ist das zweite Ereignis, das zur letztjährigen Bilanzsanierung führte und letztlich den Auslöser zur Einberufung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission darstellte. Es sind die mehr als ungeliebten und erfolglosen Auslandsengagements namens DIG und Newtron. Die Auszahlung der ehemaligen DIG-Eigentümer ist zu vorschnell und zu einem zu guten Preis erfolgt. Newtron hätte eingedenk der damals schon bekannten Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse für das Staatspersonal gar nicht mehr gekauft werden dürfen. Der Integrationsprozess der Auslandsgesellschaften war mängelbehaftet und von zu wenig Fachkompetenz begleitet und wurde letztlich ganz abgebrochen. Die insbesondere dem Kauf von Newtron zugrunde liegenden Entscheidungsprozesse waren zu hinterfragen, genauso die Wechselwirkungen in der allenfalls unzureichenden Wahrnehmung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zwischen Aktionariat, Verwaltungsrat und operativer Unternehmensleitung der Post AG. Vieles davon hat der nichtöffentliche KPMG-Bericht und der darauf fussende Bericht und Antrag Nr. 113/2015 der Regierung als Grundlage für die letztes Jahr vom Landtag abgesegnete Bilanzsanierung bereits klar und deutlich an den Tag gebracht. Ein darüber hinausgehender Mehrwert einer PUK war in der Aufarbeitung der gerade genannten Wechselwirkungen in der Aufgabenwahrnehmung zwischen Aktionariat, Verwaltungsrat und operativer Leitungsebene zu erhoffen. Dies hat die PUK in akribischer Weise getan. Ich danke den PUK-Mitgliedern für die in den letzten zwölf Monaten geleistete Arbeit. Sie hat in den vergangenen Monaten Berge von Dokumenten studiert, 35 halbtätige Sitzungen abgehalten, betroffene Personen vorgeladen und befragt. Unter Quantifizierung der Kosten der vom Parlamentsdienst aufgewendeten Zeit, plus CHF 112'000 für die Rechtsberatung, plus CHF 92'000 Sitzungsgelder für die Kommissionsmitglieder plus weitere kleine Nebenkostenbeträge beläuft sich der finanzielle Gesamtaufwand auf gegen CHF 250'000. Es ist ein äusserst detailreicher Bericht entstanden, der die Entwicklungen bei der Liechtensteinischen Post AG rund um das Thema «eSolutions » von 2007 bis etwa Anfang 2016 beleuchtet. Dass in dieser Zeit offensichtlich vieles schiefgelaufen ist, wird einem beim Lesen des Berichts nochmals schmerzhaft bewusst. Allerdings war der überwiegende Teil der bis ins kleinste Detail dargestellten Fakten, wie bereits erwähnt, mit dem Bericht und Antrag der Regierung Nr. 113/2015 zum Nachtragskredit zur Sanierung der Liechtensteinischen Post AG bereits bekannt, und der damals bereits vorhandene Unmut ist bei der Lektüre des PUK-Berichts nochmals hochgekommen. Das macht die Geschehnisse rund um die Post und das Thema «eSolutions» leider nicht besser - aber es macht sie auch nicht aktueller. Auch den PUK-Bericht als Lehrbuch feiern zu wollen, wie man Unternehmen nicht führen sollte, ist meines Erachtens doch etwas sehr hoch gegriffen. Dies insbesondere daher, dass dem Bericht doch auch inhaltliche Unzulänglichkeiten anheften, von denen ich exemplarisch einige wenige nachfolgend erwähne, allerdings - und ich betone es nochmals - keineswegs mit der Absicht, Geschehenes schönzureden, sondern weil die unkritische Übernahme der beispielhaft erwähnten und weiterer Unzulänglichkeiten zu inkorrekten Schlüssen führen könnten. So wird beispielsweise dem ehemals zuständigen Regierungsmitglied Martin Meyer auf den Seiten 6 und 9 vorgeworfen, sich beim Newtron-Deal im Dezember 2012 nicht rechtzeitig zu Wort gemeldet zu haben. Auf Seite 253 wird von der PUK selbst dargelegt, es stehe unbestritten fest, dass die Regierung erst im Nachhinein, im Januar 2013, informiert worden sei. Die Regierung hätte also intervenieren sollen, bevor sie überhaupt Kenntnis vom Sachverhalt hatte. Der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns von Daniel Risch als Geschäftsleitungsmitglied der Liechtensteinischen Post AG wird im Bericht auf den Seiten 3 und 348 gleich zweimal falsch angegeben. Einmal soll er Mitte 2014, einmal im Dezember 2014 eingetreten sein. Gemäss Pressemitteilung der Post begann er jedoch im Januar 2015. Das erachte ich gerade in seiner Position als Regierungskandidat für nicht unerheblich, kann er damit unter Verwendung des korrekten Eintrittsdatums in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, verantwortlich gemacht werden für die von der PUK zu untersuchenden Gegenstände. Wenn man bei den Fakten bleibt, missrät es, zu suggerieren, dass Daniel Risch ein Teil des Problems sein könnte. Vielmehr ist er ein Teil der Lösung oder zumindest ein Protagonist der Aufarbeitung des Problems. Auf Seite 4 des Summarys, das wohl der einzige Teil des Berichts ist, der von den meisten gelesen wird, preist sich die PUK damit, dass erst die späteren Untersuchungen der PUK an den Tag brachten, dass ein Arbeitsvertrag mit dem DIG-Geschäftsführer nie unterzeichnet worden sei. Das ist eine nachweislich falsche Aussage, denn die Regierung hat auf diesen Umstand im schon mehrfach erwähnten Bericht und Antrag Nr. 113/2015 auf Seite 35 bereits explizit hingewiesen. Auf Seiten 334 ff. wird auf den Druck eingegangen, den die Regierung auf die Post AG ausgeübt haben soll, um DIG und Newtron möglichst rasch zu verkaufen. Wäre dies der Fall gewesen und hätte tatsächlich ein «fire sale» stattfinden müssen, wie ist es dann zu erklären, dass die DIG erst im Februar 2016 verkauft wurde und sich die Newtron noch immer im Besitz der Post befindet und aktuell der Prozess zur Prüfung der strategischen Optionen läuft? So gross scheint der Druck dann doch nicht gewesen zu sein. Zudem haben die politischen und öffentlichen Diskussionen rund um die Auslandsengagements der Post AG wohl nicht dazu beigetragen, deren Position als Unternehmensverkäufer zu stärken. Eine Flasche Sand verkauft sich in der Wüste mitunter leichter, als ein reputationsgeschädigtes, im Fadenkreuz der Politik und der Öffentlichkeit stehendes Unternehmen. Kapitel 3.10 wurde nachträglich, das heisst nach Vernehmlassung, bei den zuvor Betroffenen in den PUK-Bericht eingeführt. Dieses enthält die mitunter sogar strafrechtlich relevante Anschuldigung, die Unternehmensleitung habe mit der für das Geschäftsjahr 2014 abgegebenen Vollständigkeitserklärung eine falsche Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache verwendet und der Straftatbestand des Vergehens der Urkundenfälschung nach Paragraf 223 Abs. 2 des Strafgesetzbuches sei daher indiziert. Dieser offenkundige juristische Irrtum der PUK ist von verschiedensten Rechtskundigen inzwischen mehrfach bestätigt worden und hat sich in Luft aufgelöst, allerdings nicht ohne grosse Betroffenheit bei den Angeschuldigten selbst sowie unnötige Verunsicherung bei den Mitarbeitenden der Post AG und ihren Kunden zu hinterlassen. Dies schreibt der Verwaltungsrat der Post AG in einer dem Landtag am letzten Wochenende zugegangenen von Verwaltungsratspräsident Hans Brändle und Verwaltungsrätin Dr. iur. Marie-Theres Frick unterzeichneten Stellungnahme, mit der sich der Verwaltungsrat hinter den CEO der Post AG stellt und ihm das uneingeschränkte Vertrauen ausspricht. Zu Recht kritisiert der Verwaltungsrat der Post AG in seiner Stellungnahme auch, dass dem von der PUK angeschuldigten CEO kein rechtliches Gehör gewährt worden sei. Nur aus einem ihm vorgängig zugeleiteten Mail mit der Bitte um Beantwortung von sieben Fragen konnte er unmöglich erahnen, dass die PUK hieraus im Nachgang die deutlich widerlegte Anschuldigung der Urkundenfälschung zimmern würde.Die Frage, ob die Regierung als Vertreter des Hauptaktionärs mit der für das Geschäftsjahr 2014 erteilten Entlastung rechtens gehandelt hat, wurde im KPMG-Bericht vor einem Jahr bereits beantwortet. Der Geschäftsbericht 2014 hat gemäss KPMG-Bericht die bekannte Situation korrekt und transparent dargestellt. KPMG beanstandete die Entlastungserteilung nicht. Auch das ist dem bereits mehrfach zitierten Bericht und Antrag Nr. 113/2015 zu entnehmen. Und auch das bestätigt der Verwaltungsrat der Post AG in seiner besagten Stellungnahme. Vor dem Hintergrund, dass: - der Impairment-Test im Dezember 2014 durch den Verwaltungsrat genehmigt wurde;
- erst ein Verkaufsprozess eingeleitet und kein Verkaufsentscheid gefällt wurde;
- zu diesem Zeitpunkt weder verbindliche noch unverbindliche Kaufangebote vorlagen; und
- die dem Impairment-Test zugrunde gelegten Finanzpläne auf Stand-alone-Basis nochmals in der ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung vom 25. Februar bestätigt wurden
sei nicht erkennbar, so der Verwaltungsrat der Post AG, auf welcher Grundlage die Bewertung der Auslandsbeteiligungen per Bilanzstichtag 31.12.2014 hätte angepasst werden müssen. Allerdings seien die Bewertungsunsicherheiten im Jahresbericht 2014 offengelegt gewesen. So viel zur Stellungnahme der Post AG. Für Verantwortlichkeitsklagen wird der PUK-Bericht auch kein weiteres Fleisch an den Knochen liefern und selbst wenn, dann müsste dies die Post selbst tun, auf Anweisung ihrer Aktionäre. Sich über mehrere Jahre hinweg ziehende Verfahren den ganzen zivilrechtlichen Instanzenzug hinauf und hinunter würden für sich bereits hohe Summen verschlingen, mit dem Risiko, am Schluss ausser Prozesskosten gar nichts zu haben. Gerne hätte ich von der Regierung eine klare Auskunft, ob sie als Hauptaktionärin irgendwelche Erfolgsaussichten in Verantwortlichkeitsklagen sieht, und insbesondere interessiert es mich sehr, wie der Minderheitsaktionär Schweizerische Post AG zur Frage von Verantwortlichkeitsklagen steht. Zumindest den Minderheitsaktionär Schweizerische Post AG könnte man als neutral genug einstufen, unbeschadet von persönlichen Beziehungen und Vernetzungen jeglicher Art und auch fernab von immer wieder gerne vorgeworfener politischer Verfilzung, Verantwortlichkeitsklagen einzufordern, wenn ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht. Hat die Schweizerische Post AG als Minderheitsaktionär Verantwortlichkeitsklagen eingefordert? Falls nein, mit welcher Begründung? Anlässlich der letztjährigen Debatte zur Bilanzsanierung der Liechtensteinischen Post AG gab ich der in der Folge gegründeten PUK die Bitte um Abklärung mit, ob die Liechtensteinische Post AG mit einer rechtzeitigen Kapitalerhöhung, die Ende 2015 ohnehin vollzogen werden musste, nicht schon zuvor, spätestens jedoch im Jahr 2014 in die Lage versetzt worden wäre, aus eigener Kraft handlungsfähig zu bleiben. Hätten wir uns mit einem frühzeitigen, wohl einen gewissen politischen Mut erfordernden Kapitaleinschuss die Kreditbürgschaft zugunsten der Schweizerischen Post AG und viele nachgelagerte Auseinandersetzungen mit all ihren kollateral schädlichen Auswirkungen ersparen können, letztlich auch eine PUK? Der PUK-Bericht äussert sich zu dieser Frage nicht. Vielleicht wäre es aber einem der PUK-Mitglieder möglich, aus dem in einem Jahr intensiver Tätigkeit erarbeiteten Wissen eine Aussage hierzu zu machen. Ich würde Klarheit in diesem Punkt sehr begrüssen. Die von der PUK ab Seite 510 getätigten Empfehlungen zum Beteiligungscontrolling, zur Verbesserung der Transparenz, zum Postorganisationsgesetz und zum Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen erachte ich als durchaus prüfenswert. Ob sie in der künftigen Ausgestaltung des hier erforderlichen gesetzlichen Rahmens ihren Niederschlag finden werden, wird sich weisen. Jedenfalls müssen sie als Materialien für künftige Änderungen der relevanten Gesetze unbedingt zu Rate gezogen werden. Zudem bekundet die Regierung in ihrer Stellungnahme zum PUK-Bericht die Absicht, im Rahmen der Beantwortung der hängigen Motion betreffend Überprüfung des ÖUSG zu diesen Empfehlungen Stellung zu nehmen. Wir werden sehen. Vor einem Jahr wurde in Bezug auf die Liechtensteinische Post AG ein politisches Klima erzeugt, welches gar nichts anderes zuliess als die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission, obwohl es schon zuvor genügend andere Anlässe für die Einsetzung einer solchen gegeben hätte, zum Beispiel das 300-Millionen-Loch in der Pensionskasse für das Staatspersonal als Ergebnis jahrelangen politischen Generalversagens. Eine dementsprechend hohe Verantwortung nahmen die Mitglieder der Post-PUK auf sich, einen Mehrwert gegenüber dem KPMG-Bericht und dem darauf basierenden Bericht und Antrag Nr. 113/2015 zu schaffen. Ob dieser Mehrwert tatsächlich geschaffen worden ist und wie wertvoll er eingedenk der Kosten für die PUK ausgefallen ist, mag der Bewertung eines jeden Einzelnen überlassen sein. Ich selbst habe der Einsetzung einer PUK zugestimmt und in der Summe aller Dinge komme ich für mich zu einem zaghaften Ja hinsichtlich eines gewissen Mehrwerts. Der PUK-Bericht ist weder eine Sensation noch eine politische Bombe. Das war aber hoffentlich auch nicht das Ziel und die sachliche Aufarbeitung der Vorgänge lediglich das Feigenblatt, das man sich, politische Absichten kaschierend, vorhängen wollte. In der Sache hat der PUK-Bericht keine entscheidenden neuen Erkenntnisse gebracht, das schlagzeilenträchtige Thema Urkundenfälschung hat sich in Schall und Rauch aufgelöst, für erfolgversprechende Verantwortlichkeitsklagen wird es auch mit diesen nun vorliegenden 545 zusätzlichen Seiten Material wohl nicht reichen. Dem steht allerdings gegenüber, dass die akribisch betriebene Detailarbeit wenigstens zu prüfenswerten Empfehlungen geführt hat und insbesondere, dass wenigstens die aus dem KPMG-Bericht mit Vorwürfen behafteten Vertreter des Aktionariats und der vormaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG eine Gelegenheit zu rechtlichem Gehör und zu weiteren Stellungnahmen erhalten haben. Leider hat die PUK sozusagen auf der Ziellinie auch noch gegen den ehernen Grundsatz «audiatur et altera pars» verstossen und für den CEO der Post sowie weitere Personen einen neuen Zustand der öffentlichen Beschuldigung herbeigeführt, wie er für etliche andere zuvor durch den KPMG-Bericht bereits entstanden war. Gut, dass der Kollege PUK-Vorsitzende dies in seinem Eintretensvotum mit einem weiteren rechtlichen Exkurs zu relativieren versucht hat, wenigstens in Bezug auf die strafrechtliche Relevanz, nachdem der öffentliche Druck offenbar zu gross geworden war. Zu guter Letzt möchte ich nochmals auf die geschäftliche Situation der Liechtensteinischen Post AG zurückkommen, wie sie sich nach der durchgeführten Kapitalerhöhung und der damit bewirkten Bilanzsanierung per Ende letzten Jahres präsentierte. Dieser Kapitaleinschuss war bei Weitem kein Luxuspaket für die Liechtensteinische Post AG. Sie wurde damit lediglich aus einer Überschuldung in der Höhe des neunfachen EBITDA in eine gerade noch vertretbare Verschuldungsfähigkeit in der Grössenordnung des dreifachen jährlichen EBITDA versetzt. Mit dieser Ausgangslage wird das Unternehmen in den nächsten Jahren hart daran arbeiten müssen, die verbleibende Verschuldung durch positive Ergebnisse reduzieren zu können, sprich, insbesondere das vom Staat verbürgte Darlehen an die Schweizerische Post AG rechtzeitig und vollumfänglich zurückzuzahlen. Die ersten CHF 4,5 Mio. der CHF 13,5 Mio. konnten ein Jahr nach Darlehensgewährung per Ende Geschäftsjahr 2015 bereits rücküberwiesen werden. Das Marktumfeld ist nicht einfacher geworden, das Briefvolumen schrumpft, weitere Geschäftsbereiche wie die Paketpost, LIElogistik, Philatelie, LIEservice und LIEfinanz, die von den Postverantwortlichen noch vor einem Jahr als Wachstumstreiber oder zumindest als Geschäftsbereiche mit positivem Deckungsgrad bezeichnet worden sind, müssen weiterhin das ihre oder sogar mehr als bisher beitragen. Die Eigner dürften zumindest mittelfristig gefordert sein. Sollte sich die Schrumpfung des Kerngeschäftsbereiches Briefpost weiter akzentuieren und können die zwangsweise sinkenden Erträge nicht durch Wachstum in anderen Geschäftsbereichen ausreichend kompensiert werden, wird sich in den kommenden Jahren unweigerlich die Frage stellen, ob der heutige Grundauftrag mit täglicher Zustellung, Vorgaben zum Poststellennetz und so weiter nicht zwangsläufig überprüft werden müsste. Auch die Frage, wie viel die Aufrechterhaltung des heutigen Service public kosten darf, wird dabei eine Rolle spielen müssen. In Bezug auf das Austragen der B-Post haben wir ja vor Kurzem bereits Neuerungen zur Kenntnis nehmen müssen. Andere keineswegs exotische Staaten sind diesbezüglich bereits sehr viel weiter gegangen. Dänemark beispielsweise hat den B-Brief mit einer Laufzeit von fünf Tagen bereits zum Standard erhoben. Aktuell sind auch die strategischen Überlegungen der Schweizerischen Post AG öffentlich geworden, wonach die fortschreitende Digitalisierung und die Individualisierung der Kundenbedürfnisse dazu führen könnten, dass die posteigenen Filialen bis ins Jahr 2020 von heute 1'400 auf 800 bis 900 reduziert werden, im gleichen Zeitraum aber die in Kooperationen angebotenen Postagenturen um 400 bis 500 Stück zunehmen könnten. In der personellen Konsequenz redet die Schweizerische Post AG dabei von einem Abbau von bis zu 1'200 Arbeitsstellen gesamtschweizerisch. Die Herausforderungen werden beträchtlich bleiben und die Liechtensteinische Post AG wird sowohl für die Regierung als Vertreter des Hauptaktionärs als auch für den Landtag als Gesetzgeber weiter ein Thema bleiben. Allerdings hoffe ich dabei im Sinne des Unternehmens, dass diese Themen künftig rechtzeitig, weitsichtig, politisch mutig und insgesamt konstruktiv gestaltend an die Hand genommen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte, bevor wir uns den Detailfragen beziehungsweise einzelnen Stellen des Berichtes zuwenden, vorerst auf vier eher grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem PUK-Bericht zu sprechen kommen. Dabei möchte ich als Erstes auch noch auf die Grundsatzfrage der Angemessenheit einer PUK in dieser Angelegenheit eingehen. Im Vergleich zum seit mehr als einem Jahr vorliegenden nichtöffentlichen Bericht der Wirtschaftsprüfergesellschaft KPMG geht der PUK-Bericht deutlich stärker ins Detail und basiert im Gegensatz zum KPMG-Bericht, zumindest überwiegend, auch auf Befragungen und Stellungnahmen der involvierten Personen. Die Frage, ob dieser Bericht nun einen entscheidenden Erkenntnisgewinn gegenüber dem nichtöffentlichen KPMG-Bericht vom September 2015 enthält, ist wohl mit einem Nein zu beantworten. Die Kernaussagen des KPMG-Berichtes wurden mit dem PUK-Bericht bestätigt. Also ausser Spesen nichts gewesen? Nein, nicht ganz. Dass der Bericht keine entscheidenden neuen Erkenntnisse zu Tage fördert, heisst nun aber nicht, dass vor rund einem Jahr auf die Einsetzung einer PUK hätte verzichtet werden sollen. Für die Einsetzung einer PUK spricht auch heute noch eine ganze Reihe von Argumenten: Erstens basierte der bisher vorliegende KPMG-Bericht im Wesentlichen nur auf einem Aktenstudium, und die betroffenen Personen hatten damit keine Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Dem rechtlichen Gehör konnte nun mit dem PUK-Bericht, wenn auch teilweise grobfahrlässig lückenhaft, doch zumindest zu grossen Teilen entsprochen werden. Zweitens war angesichts der Tragweite der Geschehnisse - bis zum bevorstehenden Konkurs der Post - eine umfassende Aufarbeitung durch eine PUK durchaus angemessen. Drittens konnte vor einem Jahr noch von niemandem ausgeschlossen werden, dass vertiefte Untersuchungen nicht doch noch zu neuen entscheidenden Erkenntnissen führen könnten. Viertens liefert ein öffentlicher PUK-Bericht und dessen öffentliche Behandlung im Gegensatz zum nichtöffentlichen KPMG-Bericht gegenüber den Bürgern die durchaus angebrachte Transparenz. Fünftens dürfte allein die Existenz dieses Berichtes auch für andere staatsnahe Institutionen beziehungsweise deren Organe eine gewisse Signalwirkung erzielen. Sechstens kann der Bericht allenfalls Ansatzpunkte für weitere, möglicherweise auch rechtliche Schritte bieten. Und siebtens kann der Bericht auch bei der Behandlung der noch hängigen Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung gewisse Ansatzpunkte zur Klärung der Oberaufsicht der Regierung liefern. Ich ziehe daher den für mich eindeutigen Schluss, wie schon mein Vorredner, der Abg. Gopp, oder auch der Abg. Wenaweser, dass der Entscheid des Landtages zur Einsetzung einer PUK angemessen war. Dies auch, wenn der vorliegende PUK-Bericht nun gegenüber dem KPMG-Bericht keine entscheidenden und neuen Erkenntnisse zu Tage gefördert hat und im Einzelnen durchaus strittige Kommentare und Schlussfolgerungen enthält. Auf diese werden wir im Verlauf der heutigen Debatte sicherlich noch zu sprechen kommen. Nun zum zweiten Punkt, zu den Empfehlungen der PUK: Wie bereits angedeutet, wird sich der nächste Landtag mit der Beantwortung der vor mehr als einem Jahr eingereichten Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung befassen. Wie die Regierung in einer Stellungnahme zum PUK-Bericht bereits ausgeführt hat, wird sie im Rahmen der Beantwortung dieser Motion auch zu den vier Empfehlungen der PUK gründlich Stellung nehmen. Damit ist auch heute schon sichergestellt, dass die vier Empfehlungen der Kommission im PUK-Bericht in absehbarer Zeit durch den Landtag aufgenommen beziehungsweise ganz konkret auf eine Umsetzung hin behandelt werden können. Eine detaillierte Debatte über die vier Empfehlungen der PUK ist daher meines Erachtens zum heutigen Zeitpunkt weder notwendig noch wirklich zielführend. Mit diesen Empfehlungen sehr grundsätzlicher Natur wird sich der Landtag ja in absehbarer Zeit anlässlich der Motionsbeantwortung noch intensiv beschäftigen können. Drittens möchte ich auf das von der PUK in verschiedenen Fällen nicht gewährte rechtliche Gehör zu sprechen kommen: Dieses Vorgehen ist scharf zu verurteilen. Gemäss Gesetz ist den Personen, gegenüber denen Vorwürfe erhoben werden, vor Berichterstattung an den Landtag die Gelegenheit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Das ist bei verschiedenen in letzter Minute eingefügten Vorwürfen nicht geschehen und daher ein sehr wesentlicher Mangel dieses PUK-Berichtes. Mittlerweile haben sich verschiedene Betroffene diesbezüglich schriftlich zuhanden des Landtages zu Wort gemeldet und sich zu den Vorwürfen geäussert. Aufgrund der Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs finden sich diese umso wichtigeren Stellungnahmen nun aber nicht im offiziellen PUK-Bericht. Ich möchte daher anregen, die eingegangenen Stellungnahmen nach Rücksprache mit den Betroffenen ebenfalls - an gleicher Stelle wie der PUK-Bericht - zu veröffentlichen, damit sich die Öffentlichkeit ein umfassendes Bild zu diesen Vorwürfen machen kann und der schwere Mangel des nicht gewährten rechtlichen Gehörs so zumindest noch etwas gemildert werden kann. Ich möchte letztens und viertens noch zur grundsätzlichen Frage des weiteren Vorgehens beziehungsweise der weiteren Verwendung des PUK-Berichtes zu sprechen kommen: Der PUK-Bericht konzentriert sich in erster Linie auf die Kritik an der Arbeit der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats der Post. Zudem wird bemängelt, dass die Regierung beziehungsweise das jeweils zuständige Regierungsmitglied die Aufgabe der Oberaufsicht nicht vollumfänglich wahrgenommen habe. Auf diese in einigen Fällen von den Betroffenen bestrittenen Kritikpunkte wird im Laufe der heutigen Debatte sicher noch eingegangen.Im PUK-Bericht wird aber auf Seite 414 auch erwähnt, dass ausdrücklich nicht geprüft wurde, ob die verantwortlichen Personen schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben, ob durch deren Verhalten ein Schaden und in welcher Höhe zugefügt worden ist und ob zwischen dem rechtswidrigen beziehungsweise pflichtwidrigen Verhalten und dem eingetretenen Schaden ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Die PUK führt zu Recht aus, dass eine Klärung der Verantwortlichkeiten beziehungsweise der Haftungsfrage nur dann juristisch erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn alle vorgenannten Haftungsvoraussetzungen bejaht werden können. Damit bleibt aber die Frage, die wahrscheinlich die Bevölkerung und viele Postmitarbeiter am allermeisten interessieren dürfte, mit dem PUK-Bericht unbeantwortet. Nämlich die Frage, ob denn nun jemand für die Geschehnisse bei der Post zur Verantwortung gezogen werden kann beziehungsweise für den Schaden haftet. Hierbei handelt es sich um eine juristische Frage, die nicht durch eine PUK, sondern letztlich nur auf rechtlichem Wege zu klären wäre. Der PUK-Bericht kann hier aber allenfalls Ansatzpunkte für noch vertieft rechtlich abzuklärende Sachverhalte zur Klärung allfälliger Verantwortlichkeiten liefern. In diesem Zusammenhang stelle ich nun die Frage nach dem sinnvollen weiteren Vorgehen, die ich an den PUK-Vorsitzenden und den zuständigen Wirtschaftsminister richten möchte. Nachdem sich die PUK nun ein Jahr sehr intensiv mit den Vorgängen bei der Post auseinandergesetzt hat, kann wohl kaum jemand besser als die PUK einschätzen, ob es überhaupt Sinn macht, auf der Basis des PUK-Berichtes nun noch vertiefte juristische Abklärungen vorzunehmen. Daher meine Frage an den PUK Vorsitzenden: Würden Sie konkret empfehlen, nun auf Basis des PUK-Berichtes vertiefte juristische Abklärungen in Auftrag zu geben? Oder anders gefragt, glauben Sie, dass die detaillierte Aufarbeitung im PUK-Bericht konkrete Anhaltspunkte liefert, die nun eine vertiefte juristische Abklärung von Verantwortlichkeiten zielführend erscheinen lassen? Und abschliessend auch noch meine entsprechende Frage an den für die Post zuständigen Wirtschaftsminister: Wie beurteilen Sie diese Situation? Ergeben sich für Sie Anhaltspunkte, die nun eine vertiefte rechtliche Abklärung von Verantwortlichkeiten zielführend erscheinen lassen - und zwar Abklärungen, die über die diesbezüglichen ersten groben Prüfungen vor rund einem Jahr hinausgehen? Und falls ja, durch wen wären diese in Auftrag zu geben, durch Ihr Ministerium beziehungsweise die Regierung oder die Post? In diesem Zusammenhang teile ich die Absicht des Abg. Wenaweser nicht ganz, dass es hier erheblich ist, wie sich die Schweizer Post zu dieser Frage stellt, das ist für mich in diesem Fall unerheblich, da auch die Schweizer Post selber im Verwaltungsrat vertreten war zu dieser Zeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank für diesen sehr umfangreichen Bericht. Ich möchte damit beginnen, kurz die Empfehlungen der PUK zu diskutieren und dann die Resultate der PUK zu bewerten. Zur GPK: In Bezug auf das Beteiligungscontrolling heisst es im Bericht, dass die Geschäftsprüfungskommission des Landtages, also die GPK, mit «sämtlichen relevanten Informationen» versorgt werden soll.«Der Landtag soll feststellen, dass Art. 66 der Geschäftsordnung für den Landtag so auszulegen, dass die Geschäftsprüfungskommission auch Zugang zu sämtlichen Informationen der staatlichen Beteiligungen, mit Ausnahme von börsenkotierten Unternehmen, erhalten kann. Die GPK muss im Rahmen des Beteiligungscontrollings auch Auskünfte bei der Revisionsgesellschaft einholen können. Ausserdem müssen im Rahmen des Beteiligungscontrollings auch die Jahresrechnungen von Tochtergesellschaften oder die separaten Erfolgsrechnungen von Divisionen unaufgefordert der GPK vorgelegt werden.» So steht es auf Seite 510. Leider führt der Bericht nicht aus, wie das in der Praxis durchgeführt werden soll. Die GPK unter dem Vorsitz des Abg. Wolfgang Marxer hat meiner Meinung nach in den letzten vier Jahren ausgezeichnete Arbeit geleistet. Die Ressourcen, die der GPK zur Verfügung stehen, sind sehr gering. Der Ruf nach mehr und noch gründlicherer Prüfung steht in keinem Verhältnis zu den Möglichkeiten einer Landtagskommission, in der im Wesentlichen fünf Abgeordnete, die sich nebenberuflich engagieren, mit dem Controlling von staatsnahen Betrieben und Stiftungen befassen. Die Forderung bezieht sich ja nicht nur auf die Post, sondern ganz klar auch auf die LKW, die LGV, die Telecom Liechtenstein, die AHV/IV/FAK, Radio L, die FMA, unter Umständen gar auf die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein, also die ehemalige Pensionskasse des Staatspersonals, und weitere Unternehmungen und Stiftungen. Hier wären noch, dann denke ich auch, zum Beispiel die Universität, das Landesmuseum und die Kunstschule zu nennen. Ausserdem wären sicher auch noch Liechtenstein Marketing und das Landesspital anzufügen. Wie soll die GPK in der heutigen Form eine solche Leistung erbringen? Wie soll die GPK in der heutigen Form diese sehr verantwortungsvolle Aufgabe in einer Qualität erbringen, die dann nicht wieder zu massiver Kritik führt? Welche Ressourcen in Form von Personal und Geld ist man bereit, für eine solche Ausweitung der Kompetenzen und Aufgaben zur Verfügung zu stellen? Schliesslich stelle ich auch eine gewisse Verzerrung in der Entschädigung dieser, so wie ich es interpretiere, «Super-Verwaltungsrats-GPK» über alle staatsnahen Institutionen fest. Auf Seite 503 f. sind die Verwaltungsratshonorare der Post ausgewiesen. Vergleichen Sie diese bitte einmal mit den Sitzungsgeldern der GPK, die dann eine ungleich grössere Verantwortung hätte.Eine solch weitreichende Veränderung im Aufgabenbereich und, ich denke, in Konsequenz auch den Weisungsbefugnissen der GPK müsste mit einer massiven Aufstockung der Ressourcen einhergehen, sonst kann ein solches Unterfangen nicht funktionieren. Wer A sagt, muss eben auch B sagen. Zur Transparenz: Der Bericht führt aus, dass die Transparenz im Sinne des Art. 22 ÖUSG und der Beteiligungsstrategie zu verbessern sei. Ich stimme diesem Ansinnen grundsätzlich zu. Der Bericht führt aus, dass insbesondere Abs. 2 in Art. 22 befolgt werden sollte. Dieser führt aus: - Darstellung der Geschäftstätigkeit in der Berichtsperiode,
- Zielerreichung im Hinblick auf die Unternehmensstrategie,
- mittelfristiger Ausblick über die Geschäfte,
- Zusammensetzung, Amtsdauer und jeweils die Gesamtbezüge der strategischen und operativen Führungsebene.
Gerade in Bezug auf die Post erachte ich diese Kritik als anachronistisch, also als bereits überholt. Wenn wir zurückschauen auf die Landtagsdebatte vom 31. August dieses Jahres, als der Geschäfts- und Finanzbericht der Post diskutiert wurde, stellten verschiedene Abgeordnete der Berichterstattung der «neuen» Post ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. Christoph Wenaweser meinte zum Beispiel: «Die Verantwortlichen berichten auf sehr lobenswert transparente und ausführliche Weise zudem über ein Geschäftsjahr, in dem wichtige Weichen für die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens gestellt werden konnten.» Manfred Batliner bemerkte, dass insbesondere die Kommentierung der Finanzzahlen erheblich überarbeitet worden sei. Patrick Risch führte aus, dass zum Beispiel die Mittelflussrechnung dargestellt wird, es «werden die wirtschaftlichen Kennzahlen umfassend aufgelistet und - last, but not least - sind auch die Entschädigungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung aufgelistet». Peter Büchel führte aus: «Was mich besonders freut, ist, dass der Geschäftsbericht sehr detailliert und aufschlussreich über das vergangene, sicher nicht einfache Jahr berichtet. Sehr interessant finde ich auch die Ansätze im Geschäftsbericht, wie die Weiterentwicklung der Post aussehen könnte.» Und schliesslich lobte Elfried Hasler den Risikobericht in den höchsten Tönen. Er meinte: «Also für mich ist dieser Risikobericht ein absolutes Highlight in diesem Geschäftsbericht und jetzt komme ich auch zur Anregung. Meine Anregung wäre, dass ein derartiger Bericht eigentlich Standard sein sollte bei allen staatsnahen Betrieben. Das würde ich sehr begrüssen und möchte ich der Regierung als Anregung mitgeben.» Der Regierungschef-Stellvertreter stellte dann fest: «Ich denke auch, dieser Risikobericht ist auch ein Massstab für andere Staatsbetriebe und ist sicher ein wertvoller Schritt nach vorne.»Als Detail am Rande: Kein DU-Abgeordneter hat die Möglichkeit benutzt, sich im Rahmen der Landtagsdebatte zum Geschäfts- und Finanzbericht der Post zu äussern. Keine Kritik, keine Verbesserungsvorschläge, keine Forderungen nach mehr, detaillierterer oder umfangreicherer Berichterstattung. Selbstredend kein Lob für die geleisteten Verbesserungen. Das zeigt eindeutig, dass gerade bei der Post bereits ein massives Umdenken in Bezug auf die Transparenz passiert ist. Der Post wird sogar Vorbildcharakter attestiert. Deshalb kommt diese Forderung nach mehr Transparenz in Bezug auf die Post bereits als überholt daher. Die Post hat mindestens in Bezug auf die Transparenz der Berichterstattung ihre Lehren aus diesem Fiasko gezogen. Das steht für mich fest und dafür danke ich der Post und spreche ihr mein Lob aus. Zum Postorganisationsgesetz: Im Bericht heisst es auf Seite 514: «Nach Auffassung der Kommission ist die Zuordnung der in Art. 11 Abs. 2 POG, in den Statuten und im Organisationsreglement genannten unentziehbaren und nicht delegierbaren Aufgaben an den VR wirklichkeitsfremd und in der Praxis nicht durchsetzbar. Es sollen nicht die Aufgaben, sondern die Entscheidungsbefugnisse über diese Geschäfte dem VR vorbehalten bleiben. Die Auf- und Vorbereitung soll an die GL delegiert werden können.» Ich stimme diesem Vorschlag vollumfänglich zu. Was mich aber befremdet, ist, dass die PUK genau diese Nicht-Umsetzung oder -Beachtung dieser unentziehbaren und nicht delegierbaren Aufgaben ins Zentrum der Kritik stellt, nur um dann selbst festzustellen, dass eben diese unentziehbaren und nicht delegierbaren Aufgaben gar nicht vom Verwaltungsrat geleistet werden können. Das ist doch ein Widerspruch.So heisst es auf Seite 424: «Mit der Zuweisung als unentziehbare und nicht delegierbare Geschäfte sind dem VR nicht blosse Entscheidungskompetenz eingeräumt worden, sondern nach dem Verständnis der Kommission auch die unmittelbare Verantwortung bei der Vor- und Aufbereitung dieser Geschäfte.» Weiter wird dann ein Einwand von Adolf Real angeführt, der ausführt, dass es eben der gängigen Praxis der Corporate Governance widersprechen würde, dass der Verwaltungsrat operativ tätig sei. Und die PUK bestätigt, dass er recht hat. Die Delegation von vorbereitenden Aufgaben ist an die Geschäftsleitung zu delegieren. Trotzdem hält die PUK aber fest, dass sich der Verwaltungsrat der Post nicht an den Buchstaben des Gesetzes gehalten hat, nur um schliesslich in den Empfehlungen festzuhalten, dass das gar nicht möglich sei. Man kann also feststellen, dass sich der Verwaltungsrat nicht an den Buchstaben des Gesetzes gehalten hat. Ja, okay. Man muss aber auch feststellen, dass dieses Gesetz nicht umsetzbar, nicht lebbar, nicht ausführbar war. Die Kritik der PUK sollte sich hier, wenn schon, dann an den Gesetzgeber richten, der eine Bestimmung ins Gesetz geschrieben hat, die gar nicht ausführbar ist. Dass der Verwaltungsrat der Post dafür getadelt wird, dass er eine nicht ausführbare Bestimmung nicht ausgeführt hat, und die PUK selbst dann vorschlägt, dass diese Bestimmung, weil sie nicht ausführbar ist, gestrichen wird, ist für mich kurz und knapp ein Widerspruch. Nichtsdestotrotz gehört die Formulierung «unentziehbare und undelegierbare Aufgaben» gestrichen. Dann zum Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen, dem sogenannten ÖUSG: Die letzte Empfehlung, nämlich dass die Regierung aktiv in die Geschäftstätigkeiten eines öffentlichen Unternehmens eingreifen soll, erstaunt mich. Es heisst auf Seite 515: «Es fehlt eine Vorschrift, die es erlauben würde, proaktiv bei ersten Anzeichen auf eine Fehlentwicklung des öffentlichen Unternehmens gegenüber der strategischen Führungsebene vorstellig zu werden, sei es durch Abgabe von Empfehlungen oder die Erteilung von Weisungen. Dabei könnte gerade das Beteiligungscontrolling jene Informationen liefern, die benötigt werden, um aktiv auf die Geschäftstätigkeit des öffentlichen Unternehmens Einfluss zu nehmen.» Interessant ist erstens, dass hier gerade diejenigen nach mehr Staat rufen, die sonst immer betonen, dass der Staat ein schlechter Unternehmer sei. Ausserdem erachte ich diese Forderung als geradezu gefährlich. Für mich ist nämlich klar, dass diejenigen die strategischen und operativen Entscheidungen treffen müssen, die sich tagtäglich mit den Geschäften beschäftigen, die die Kunden und den Markt kennen. Meiner Einschätzung nach kann es nicht funktionieren, wenn die Regierung aktiv tätig wird. Ich bin der Überzeugung, dass das zu keiner Verbesserung führen würde. Im Gegenteil: Wenn diejenigen entscheiden müssen, die nicht die Erfahrung und die notwendigen Informationen innehaben, dann kann das nicht gut gehen. Diese Empfehlung lehne ich ab, ich erachte sie als gefährlich und nicht zielführend. Die wichtigste Aufgabe der Regierung ist es, dafür zu sorgen, dass kompetente, engagierte und fähige Personen in die Führungsebenen bestellt werden. Dort liegt für mich der Schlüssel im Umgang mit öffentlichen Unternehmen. Die Bestellung von geeigneten Personen, die qualifiziert sind, ist mit Sicherheit das beste Krisenmanagement. Hierdurch kann schlechten Entscheidungen am besten vorgebeugt werden. Im Allgemeinen sind die Empfehlungen, wie ich nun eingehend ausgeführt habe, dünn. Mit anderen Worten, das Resultat von einem Jahr Arbeit und der Anspruch der Partei, die die PUK beantragt hat, klaffen weit auseinander. Es werden zwar viele Details ausgeführt, aber im Wesentlichen hat sich mein Kenntnisstand nicht erhöht. Die Freie Liste und auch andere haben schon bei der Diskussion des Geschäftsberichts 2012 im September-Landtag 2013 darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung der Post in Bezug auf die Ausfinanzierung der Pensionskasse eine kritische Grösse ist. Wolfgang Marxer hat schon damals eingehend zum Ausdruck gebracht, dass hier eine Rückstellung vorzunehmen sei. Wir wissen aus dem KPMG-Bericht, dass sich der damalige Regierungsrat Martin Meyer so ausdrückte, dass er keine strategische Entscheidung für die Post treffen würde. Es ist wohl allen klar, dass die Post eben nicht über Kompetenzen im Bereich E-Business verfügte. Wir wussten auch spätestens nach dem KPMG-Bericht, dass die Übernahmen der DIG und der Newtron keine guten Entscheidungen waren, dass die Firmen nicht gut aufgestellt waren. Das sind alles keine neuen Erkenntnisse. Was mich gestört hat, sind einige im Bericht getätigte Aussagen und vor allem die «hoi du»-Sprache in diesen Aussagen. So wird zum Beispiel auf der Seite 4 die Aussage getätigt: «Auch haperte es an der Kommunikation ...» Oder auf Seite 96 wird gesagt, dass die io-market von der Post «an der Nase herumgeführt» wurde. Oder auf Seite 214 sagt der Bericht: «Mit diesem buchhalterischen Trick konnte die Post weiter nach ihrem Gusto schalten und walten.» Oder auf der Seite 138 wird davon gesprochen, dass Schwendimann die Fäden zog. Und als letztes Beispiel möchte ich noch anfügen, dass es in Bezug auf die Rückstellung für die Ausfinanzierung der Pensionskasse auf Seite 307 heisst, dass diese nicht gemacht wurde, weil dann eben kein «Spielgeld» mehr vorhanden gewesen wäre. Solche Formulierungen sind einem PUK-Bericht nicht würdig. Bei einer Parlamentarischen Untersuchungskommission handelt es sich um das stärkste Mittel, das dem Landtag zur Verfügung steht. Diese Sprache wird diesem nicht gerecht. Bevor ich meine Ausführungen abschliesse möchte ich noch zum Ausdruck bringen, dass diejenigen, die sich gegen die Einsetzung einer PUK ausgesprochen hatten, recht behalten haben. Wesentliche neue Erkenntnisse resultieren keine aus dieser Untersuchungskommission, der Mehrwert ist eher gering. Allerdings hatten auch diejenigen recht, die sich für die Einsetzung der Untersuchungskommission ausgesprochen hatten. Denn es musste aufgezeigt werden, dass eben keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gewonnen werden konnten und kein wesentlicher Mehrwert aus der PUK resultiert. Trotzdem oder gerade deswegen danke ich den Mitgliedern der PUK für ihre Arbeit. Und ich bin sehr gespannt auf die Beantwortung der Frage des Abg. Elfried Hasler in Bezug auf die Haftungsklage. Mir ist das nämlich auch ein Anliegen. Ich bin gespannt auf die Einschätzungen der Regierung und des PUK-Vorsitzenden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Nun liegt er also vor uns, der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission Liechtensteinische Post AG. Gerade rechtzeitig am Ende der Legislaturperiode, bevor in der neuen Legislatur allenfalls eine Neueinsetzung der PUK zu erfolgen hätte. Und ich muss sagen, dass ich froh bin, dass dies nicht der Fall ist. Es liegt nun an uns Abgeordneten, den über 500 Seiten starken Bericht zu würdigen und zur Kenntnis zu nehmen. Hohe Erwartungen wurden in der Öffentlichkeit geweckt, als letztes Jahr im November der Finanzbeschluss zur Sanierung der Post AG im Umfang von über CHF 6 Mio. dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist. Gross war die Empörung über die in der Begründung dargelegten Vorkommnisse, die zur Überschuldung der Post geführt hatten und die von der KPMG vertieft analysiert worden waren. Der Umstand, dass dieser Bericht nicht öffentlich zugänglich gemacht worden ist, mag das öffentliche Misstrauen befeuert haben, dass die Vorgänge und Verantwortlichkeiten zu wenig gründlich abgeklärt worden seien. Als eine der fünf Abgeordneten, die sich gegen eine PUK ausgesprochen haben, stellt sich mir heute die damals schon aufgeworfene Frage nach dem Mehrwert der PUK im Vergleich zu den bereits vorhandenen Kenntnissen. Mit anderen Worten: Welche neuen Erkenntnisse hat der PUK-Bericht zutage gebracht und welche Schlüsse sind daraus zu ziehen? Ganz generell kann zunächst festgestellt werden, dass die PUK eine Mammutaufgabe geleistet hat, indem sie in 35 Halbtagessitzungen Unmengen von Dokumenten ausgewertet und betroffene Personen befragt hat. Sie hat zusammen mit einem Rechtsberater ihre Wahrnehmungen und Feststellungen festgehalten, verdichtet und bewertet. Aufgrund der hohen Detailliertheit in der Beschreibung der Vorgänge gibt der PUK-Bericht zweifellos einen genaueren Blick frei auf die Entwicklungen, die zur Sanierung der Post geführt haben. Ein grosser Vorteil im Vergleich zum KPMG-Bericht liegt auch darin, dass den verantwortlichen Personen die Möglichkeit geboten wurde, mündlich und schriftlich aus ihrer persönlichen Sicht heraus Stellung zu beziehen. In diesem Sinne möchte ich den PUK-Mitgliedern für ihre geleistete Arbeit danken. Was aber leider beim Lesen des Berichts auffällt, ist seine sprachliche Inkonsistenz, die vielen Widersprüchlichkeiten und klaren Fehler in den Sachverhaltsdarstellungen sowie schliesslich auch in den daraus folgenden Bewertungen. Auf einige solcher Beispiele ist insbesondere der Abg. Wenaweser eingegangen. Richtig unschön und einer PUK unwürdig sind die Vorwürfe, die auf den Seiten 335 bis 338 gegenüber der Unternehmensleitung der Post erhoben werden, ohne den Personen jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme gemäss Art. 38 Abs. 3 des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes gewährt zu haben. Im Zusammenhang mit der für das Geschäftsjahr 2014 abgegebenen Vollständigkeitserklärung gegenüber der Revisionsgesellschaft wird seitens der PUK nämlich festgestellt, dass der Straftatbestand des Vergehens der Urkundenfälschung nach Paragraf 223 Abs. 2 StGB indiziert sei. Sowohl der Verwaltungsrat der Post AG als auch die Regierung haben sich in ihren Stellungnahmen an den Landtag von den Vorwürfen klar distanziert und bemängeln die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs vor der Berichtsveröffentlichung. In rechtlicher Hinsicht hat sich diesbezüglich sogar der Staatsanwalt geäussert, der das Vorliegen des Tatbestandes der Urkundenfälschung verneint. Es erstaunt schon sehr, wenn gerade die PUK, die sich ein korrektes Vorgehen im Verhältnis zu den beschwerten Personen auf die Fahne geschrieben hat, diesen elementaren Rechtsanspruch missachtet hat. Da hilft es auch nicht viel, wenn der Vorsitzende der PUK heute diesen Vorwurf zurückzieht. Die betroffenen Personen sind mit dem PUK-Bericht öffentlich angeschuldigt und diskreditiert worden. Ich frage mich, wie die PUK das wieder in Ordnung bringen will.Alles in allem erhärtet sich der Eindruck, dass die Schlussredaktion des PUK-Berichts ziemlich überhastet vonstattengegangen ist, und die Frage drängt sich auf, ob die PUK-Mitglieder tatsächlich selber überhaupt Gelegenheit hatten, die Schlussversion dieses Berichtes zu verabschieden. Wie steht es nun aber um den Mehrwert der Erkenntnisse, die die PUK gewonnen hat und die über CHF 220'000 gekostet haben? Auf den Seiten 8 und 9 des Berichts, im sogenannten Executive Summary, werden die Feststellungen der PUK zusammengefasst, die zur Sanierung der Post geführt haben. Vergleicht man diese mit den Schlussfolgerungen im KPMG-Bericht, der in weiten Teilen in den Bericht und Antrag der Regierung zur Sanierung der Post eingeflossen ist, so sind nicht viele wirklich neu und begründen keine neuen Verantwortlichkeiten. Neu ist, dass ein längerer Zeitraum, nämlich bereits ab dem Jahre 2007, betrachtet wird. Aufgrund der Stagnation im Kerngeschäft der Post musste sich die Post schon seit Längerem nach neuen Geschäftsfeldern umsehen. In die Zeit von 2009/2010 fiel beispielsweise auch die Zusammenarbeit mit der Firma io-market AG, die durch die PUK näher beleuchtet worden ist. Die Vorgänge, vor allem im Zusammenhang mit dem Ausstieg der Post aus der Vertragsbeziehung, werfen ein kritisches Bild auf das damalige Geschäftsgebaren des Staatsunternehmens. Allerdings hat dies mit den später aufkommenden finanziellen Engpässen der Post direkt nichts zu tun. Neu ist des Weiteren der Vorwurf, dass der Zirkularbeschluss, der am 9. Februar 2011 die Kaufverträge über die Mehrheitsbeteiligung an der DIG gutgeheissen hat, nicht rechtsgültig gefasst worden sei. Dies, da der Verwaltungsrat der Post die Ermächtigung für einen Zirkularbeschluss nicht, wie gemäss ÖUSG erforderlich, einstimmig erteilt hätte. Neu im Vergleich zum KPMG-Bericht ist dann die Auffassung, die Regierung hätte Ende 2012, als es zum Kauf der Firma Newtron gekommen ist, einschreiten müssen, da sie um die finanziellen Verpflichtungen der Post betreffend die Ausfinanzierung der Deckungslücke gewusst habe. Dies wird von der Regierung bestritten. Schliesslich wird der Vorwurf an die Unternehmensleitung gemacht, sie habe die Vollständigkeitserklärung gegenüber der Revisionsgesellschaft nicht rechtzeitig und unter Verletzung von Gesetzesbestimmungen abgegeben. Wie bereits ausgeführt, wird diese juristische Einschätzung sowohl von den Betroffenen als auch dem Staatsanwalt nicht geteilt. Der letzte Punkt betrifft die an der Generalversammlung 2015 für das Jahr 2014 von der Regierung zuhanden der Organe erteilte Entlastung. Im Unterschied zur KPMG und zur Regierung ortet die PUK hier einen Fehler. Auch diese Auffassung ist rechtlich bereits widerlegt. Alles in allem bietet der PUK-Bericht also kaum zusätzliche Feststellungen oder Ergänzungen, die zu einer besseren Grundlage für allfällige Haftungsfragen dienen. Die Abklärungen, ob für den bei der Post unbestrittenermassen entstandenen Schaden Verantwortlichkeiten bestehen, die einer zivilrechtlichen Klärung zugeführt werden müssen, können bereits gestützt auf den KPMG-Bericht getätigt werden. Insofern brachte der PUK-Bericht keinen Mehrwert. Ich bitte die Regierung um eine Auskunft, ob und mit welchen Erfolgsaussichten allenfalls Verantwortlichkeitsklagen ins Auge gefasst werden. Schliesslich möchte ich sagen, dass ich den Unmut der Bevölkerung über das Post-Desaster teile und vor diesem Hintergrund den Ruf nach einer PUK verstanden habe. Auch wenn die nun öffentlich vorliegenden, zusätzlichen Einblicke in die geschäftlichen Vorgänge bei der Post eine erhöhte Transparenz geschaffen haben, so ist es doch gefährlich, die getroffenen Schlussfolgerungen und Bewertungen der PUK unkritisch zu übernehmen. Auch der PUK-Bericht beinhaltet Fehler, Widersprüchlichkeiten und juristische Fehleinschätzungen, die allesamt wiederum Fragen aufwerfen. Dies zeigen auch die verschiedenen Stellungnahmen von Betroffenen, die dem Landtag im Nachgang zum PUK-Bericht zugegangen sind. In letzter Instanz ist es Sache der Gerichte, darüber zu entscheiden, ob die einzelnen Handlungsstränge rechtlich relevant sind. Die Lehre, die ich aus dem Fall Post ziehe, ist, dass am Markt tätige öffentliche Unternehmen vor denselben Herausforderungen stehen wie private Unternehmen. Dies bedingt, dass sie mit derselben Professionalität und Verantwortung geführt werden wie private Unternehmen. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf Transparenz und Kontrolle. Gerade vor diesem Hintergrund und mit diesem Anspruch wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2010 das Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz geschaffen. Dass es trotzdem zu wirtschaftlichen Fehlentwicklungen und Misserfolgen kommen kann, liegt in der Natur des Wirtschaftens. Es zeigt aber auch, dass das Gesetz Massnahmen bietet, die - richtig umgesetzt - präventiv wirken können. Ich befürworte eine Weiterentwicklung des Gesetzes im Sinne der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen, die am 30. September 2015 an die Regierung überwiesen worden ist, gerade auch im Lichte dieser Ereignisse bei der Post AG. Ich komme nun noch zum Thema Oberaufsicht der Regierung ÖUSG und Empfehlungen der PUK:Ein Thema, das im PUK-Bericht breiten Raum einnimmt, ist die Frage nach der Wahrnehmung der Corporate Governance nach allen möglichen Facetten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Beantwortung der Fragen 3a, 3b und 3c, bei welchen es um das gesetzmässige Verhalten der Regierung und der Unternehmensorgane nach PGR, ÖUSG und Postgesetz sowie die Einhaltung der Beteiligungsstrategie geht. Die PUK kommt in ihren Feststellungen zu Aussagen, die teilweise so falsch und widersprüchlich sind, dass sie nicht stehen gelassen werden können. Ich bin froh, dass die Regierung in ihrer Stellungnahme an den Landtag zum PUK-Bericht detailliert auf die Vorwürfe eingeht, und ich kann sie in ihrer Rechtsauffassung nur unterstützen. Da ist zunächst der Vorwurf auf Seite 9 des Executive Summary, dass die Regierung nicht eingeschritten sei, obwohl sie von den finanziellen Verpflichtungen der Post für die Ausfinanzierung der Deckungslücke wusste und damit die Eigenkapitalquote unter den in der Beteiligungsstrategie festgelegten unteren Wert sank. Dieses Nichteinschreiten der Regierung im Zeitraum Ende 2012/Anfang 2013 wird an verschiedenen Stellen des Berichts moniert und betrifft den ehemaligen Wirtschaftsminister Dr. Martin Meyer. Nach Ansicht der PUK hätte er einschreiten müssen, als er über den Kauf der Firma Newtron unterrichtet worden ist. Die Kernfrage ist, was die Oberaufsicht der Regierung beinhaltet und wie sie von der Regierung wahrzunehmen ist. Die PUK verstrickt sich hier dauernd in Widersprüche, indem sie einerseits konstatiert, die Regierung verfüge über keine derartigen Steuerungsbefugnisse gemäss ÖUSG und Beteiligungsstra-tegie, und andererseits der Regierung doch vorwirft, nicht proaktiv eingeschritten zu sein. Klar ist, dass gemäss Verfassung der Regierung nur eine eingeschränkte Aufsicht, eben nur eine Oberaufsicht, über die ausgegliederten, rechtlich verselbstständigten Staatsunternehmen zukommt. Auch wenn es Verbesserungspotenzial gibt, so ist es doch das ÖUSG, das seit 2010 erstmalig überhaupt definiert, wie die Regierung diese Oberaufsicht wahrzunehmen hat. Mit der Eignerstrategie als zentralem Steuerungs- und Kontrollinstrument gibt die Regierung die Richtung vor, innerhalb welcher sich das Unternehmen zu bewegen hat. Innerhalb dieses Rahmens ist es jedoch der Verwaltungsrat, der die Unternehmensstrategie definiert und die zur Umsetzung erforderlichen Finanzen und die geeignete Organisationsstruktur zur Verfügung stellen muss. Nachdem eine Beteiligung an ausländischen Unternehmen gemäss der Eignerstrategie der Post zulässig ist, musste der Verwaltungsrat vor seinem Kaufentscheid der DIG und auch der Newtron das Einverständnis der Regierung nicht einholen und diese war umgekehrt auch nicht verpflichtet, einen Beteiligungserwerb zu stoppen. Wie die PUK richtig feststellt, ist die Kontrolle über die Einhaltung der Eignerstrategie durch die Regierung zudem mehrheitlich eine Ex-post-Betrachtung. Dazu dienen das Beteiligungscontrolling und die regelmässigen Gespräche mit dem Verwaltungsrat. Neben dem Ermahnen zur Einhaltung der Eignerstrategie hat die Regierung im Falle der Nichterfüllung praktisch nur die Möglichkeit, das strategische Organ abzuberufen und eine Neubestellung vorzunehmen. Eine direkte Steuerung ist der Regierung als Oberaufsichtsbehörde nicht möglich.Im konkreten Fall des Kaufs der Newtron Ende 2012 konnte die Regierung auch deshalb nicht irgendwie korrigierend eingreifen, da die Verwaltungsratsprotokolle erst nach deren Genehmigung der Regierung zugestellt wurden und selbst im Juni 2013 anlässlich des Besuchs des neuen Wirtschaftsministers Zwiefelhofer die Situation bei der Post offenbar als problemlos beschrieben wurde. Erst die Bilanz 2013 mit der Rückstellung für die Ausfinanzierung der Deckungslücke brachte an den Tag, dass sich die Eigenkapitalquote drastisch verändert hat. Die Akquisitionen von Ende 2012/Anfang 2013 waren freilich nicht mehr rückgängig zu machen. Nicht stimmig ist der PUK-Bericht ferner darin, wenn der Regierung einerseits vorgeworfen wird, sie habe sich nicht um jeden Schritt der geschäftlichen Tätigkeiten der Post gekümmert, und andererseits reklamiert wird, der Wirtschaftsminister habe entgegen der Beteiligungsstrategie und dem ÖUSG ab 2. September 2014 alle zwei Wochen einen Rapport verlangt. Meines Erachtens sind Art. 17 ÖUSG sowie Punkt 4.6 der Beteiligungsstrategie zentral. Die Regierung hat das Recht, alle massgebenden Informationen und Unterlagen, die zur Steuerung und Überwachung notwendig sind, anzufordern. Dazu gehören neben der Unternehmensstrategie vor allem die Protokolle, die Diskussionsprotokolle mit Pendenzenlisten darstellen sollen, die Finanzplanung und - ganz wichtig - Angaben zum Riskmanagement. Das zuständige Regierungsmitglied ist periodisch über wesentliche Entwicklungen und Vorkommnisse zu informieren, und halbjährlich hat ein Informationsgespräch zwischen dem Regierungsmitglied und dem Verwaltungsrat stattzufinden. Damit ist klar, dass die Regierung sich nicht in aller Tiefe mit der Geschäftstätigkeit der Post auseinanderzusetzen hatte, eine Berichterstattung in kurzen Abständen nach Bekanntwerden der grossen finanziellen Schwierigkeiten aber absolut angezeigt war. Schliesslich ging es darum, dass die Eigenkapitalquote nicht mehr eingehalten wurde, eine Strategieänderung ins Haus stand und dem Umgang mit den Risiken oberste Priorität zukam. Ein weiterer Vorwurf auf Seite 9 des PUK-Berichtes an die Regierung ist, dass sie bereits vor der Generalversammlung 2015 von der Strategieänderung der Post vom Februar 2015 wusste und trotzdem dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und der Revisionsstelle vorbehaltlos Entlastung erteilte. Zu diesem Vorwurf konnte die Regierung offensichtlich vor Veröffentlichung des Berichts keine Stellung beziehen, was nachweislich nicht rechtens war. Ich teile im Übrigen die Auffassung der Regierung, dass die Entlastungserteilung sich auf das Jahr 2014 bezog und keine Pflichtwidrigkeiten bekannt waren, die eine Entlastung ausgeschlossen hätten. Insbesondere hat die Entlastung aber keinen Einfluss auf mögliche Ver-antwortlichkeitsklagen nach Art. 24 PGR, sofern die Regierung von den begangenen Pflichtwidrigkeiten zum Zeitpunkt der Entlastung überhaupt noch nichts wusste. Zusammenfassend komme ich bei diesem Punkt zum Schluss, dass ich keine gesetzlichen Verstösse der Regierung gegen ihre Oberaufsichtspflicht feststellen kann. Die Frage, ob das ÖUSG die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Oberaufsicht richtig umsetzt und der Regierung genügend Mittel, vor allem zur Verhinderung grober strategischer Fehlentscheide, anhand gegeben werden, war nicht Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung. Dies ist vielmehr ein Thema, das die Regierung mit der Umsetzung der Motion zur Stärkung ihrer Oberaufsicht zu bearbeiten hat. Möglich wäre also eine Neudefinition der Oberaufsicht, die sich im ÖUSG und allenfalls sogar in der Verfassung niederzuschlagen hätte. Letztlich geht es aber um die politische Frage, ob der Staat überhaupt unternehmerisch tätig sein soll oder er sich nicht darauf beschränken sollte, öffentliche Kernaufgaben im Bereich des Service public direkt innerhalb der Verwaltung zu erbringen. Ich bin sicher, diese Frage wird uns in Zukunft vermehrt beschäftigen. Als letzten Punkt komme ich jetzt noch zu den Empfehlungen vor allem zum Thema «Postorganisationsgesetz und Aufgaben des Verwaltungsrats».Ein Punkt, den ich nicht stehen lassen kann, sind die Aussagen ab Seite 418 im PUK-Bericht. Dort wird Bezug genommen auf Art. 11 Abs. 2 des POG, der die unentziehbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des Verwaltungsrats aufführt. Diese sind: - die Oberleitung der Post;
- die Festlegung der Organisation;
- die Finanzplanung und Finanzkontrolle, soweit dies für die Führung des Unternehmens erforderlich ist;
- die Wahl, Überwachung und Abberufung der Mitglieder der Geschäftsleitung;
- die Erstellung des Jahresbudgets, des Jahresberichtes und der Jahresrechnung.
In Abs. 3 heisst es weiter: «In den Statuten können die Aufgaben des Verwaltungsrates näher umschrieben und erweitert werden.»Dieser Artikel wurde im Rahmen des Corporate-Governance-Projektes per 1. Januar 2010 angepasst und an die Bestimmung des Art. 716a des Schweizer Obligationenrechts angelehnt. Die PUK kommt nun zu der unerfindlichen Aussage, dass damit nicht mehr die Geschäftsleitung allein für die operative Führung der Post verantwortlich sei, sondern auch der Verwaltungsrat. Diese Interpretation ist schlichtweg absurd. Das Gegenteil ist der Fall. Die aufgezählten Aufgaben sollen eben gerade keine operativen, sondern strategische Aufgaben bilden, die allein in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats fallen. Zielsetzung der Überarbeitung des Postorganisationsgesetzes war, diesbezüglich Klarheit in Abgrenzung zu den operativen Aufgaben zu schaffen. Aus diesem Grund wurde der exakt gleiche Wortlaut in 15 weitere Spezialgesetze aufgenommen. Nämlich bei der AHV, der Erwachsenenbildung, der FMA, der Universität Liechtenstein, dem Kunstmuseum, der Kunstschule, der LGV, der Landesbibliothek, dem Landesmuseum, dem Landesspital, der Musikschule, dem Liechtensteiner Rundfunk, Liechtenstein Marketing, der AIBA und der Kulturstiftung. Die PUK schreibt dagegen, dass die Definition von Aufgaben als «nicht übertragbar» und «nicht delegierbar» lediglich und ausnahmsweise für die Post erklärt worden sei. Ich glaube, ich habe soeben aufgezeigt, dass diese Aussage einfach nicht stimmt. Im dritten Absatz auf Seite 418 wird besagter Art. 11 Postorganisationsgesetzes zitiert - und dazu auch noch falsch. Aus korrekterweise «unentziehbaren und nicht delegierbaren Aufgaben» werden auf einmal «unentziehbare und nicht delegierbare Aufgaben und Befugnisse». Wie soll man solches Arbeiten nun bezeichnen? «Ungenau» dürfte wohl noch der netteste Begriff sein. Auf Seite 422, unter Punkt 4.3.3.2 «Finanzen», geht es weiter mit der falschen und realitätsfremden Gesetzesauslegung, indem im ersten Absatz Aufgaben aufgezählt werden, wie das Erstellen von Budget, Jahresbericht, Jahresrechnung und Führen eines Riskmanagements. Diese müsse der Verwaltungsrat selbst erfüllen und könne sie nicht an die Geschäftsleitung delegieren. Das bedeute, dass der Verwaltungsrat tatsächlich selber alles vorzukehren habe, um diese Aufgaben zu erfüllen. Das muss man sich vor Augen führen: Die Verwaltungsratsmitglieder persönlich sollen also ein Budget, einen Jahresbericht, eine Jahresrechnung erstellen und nicht etwa bloss genehmigen. Auch im nächsten Absatz wird die gleiche Ansicht vertreten. Dem Verwaltungsrat sei nicht nur die Entscheidungskompetenz, sondern vielmehr die Aufgabe selbst zur eigenen Erfüllung zugewiesen worden. Der Folgesatz kommt dann trotzdem mit der Erkenntnis, dass dem Verwaltungsrat mangels eigener Ressourcen das Recht eingeräumt werde, für die Erfüllung der Aufgabe Ressourcen der operativen Ebene zu benutzen. Er bleibe dennoch unmittelbar verantwortlich. In Kapitel 6.3 auf Seite 514 wundert sich die PUK, aus welchen Gründen der Gesetzgeber wohl dem Verwaltungsrat solche unentziehbaren und nicht delegierbaren Aufgaben zugewiesen habe. Und sie fragt sich, ob der Gesetzgeber wirklich wolle, dass der Verwaltungsrat diese Aufgaben von der Aufbereitung bis zur Bewilligung allein und selbstständig ausführe, ohne die Unterstützung der Geschäftsleitung in Anspruch nehmen zu können. Mit solch einer realitätsfremden Auslegung des Gesetzes zeigt die PUK, dass sie keine Vorstellung von der Aufgabenteilung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung hat. Der Gesetzgeber hat dies mitnichten so festgelegt. Unter «nicht delegierbar» ist zu verstehen, dass der Verwaltungsrat in erster Linie die wesentlichen, unternehmensweiten Entscheidungen selber zu treffen hat, im vorliegenden Fall also zum Beispiel den Kauf der DIG, gestützt auf von der Geschäftsleitung aufbereitete Entscheidungsgrundlagen. Verträge von strategischer Bedeutung sind zwingend durch den Verwaltungsrat zu entscheiden, was in den Statuten, im Organisationsreglement und im Funktionendiagramm klargestellt werden kann. Die Durchführung des Akquisitionsprozesses und die Aufarbeitung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen hingegen sind in aller Regel die Aufgabe der operativen Führungsebene. Klar ist dabei, dass ein Beteiligungskauf durch das öffentliche Unternehmen gemäss Gesetz, Statuten, Eignerstrategie und Unternehmensstrategie überhaupt zulässig ist. Im Falle der Post war ein solches Vorgehen jedenfalls grundsätzlich gesetzeskonform und durch die Beteiligungsstrategie gedeckt. Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass der Verwaltungsrat seine Pflichten bei den Akquisitionen korrekt wahrgenommen hätte. Dass dies nicht in allen Punkten geschehen ist, sondern vielmehr gravierende Mängel festzustellen waren, das hat bereits der KPMG-Bericht aufgezeigt und ist durch die zusätzlichen Sachverhaltsdarstellungen der PUK nochmals untermauert worden. Auf eine Wiederholung möchte ich an dieser Stelle verzichten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche die Beratungen jetzt für die Mittagspause bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 12:55 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei der Beratung des Berichtes der PUK zur Post AG. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich wollte mich eigentlich auf Ihr E-Mail, Herr Präsident, beziehen, vom Sonntag, dem 27. November. Hier sind die Traktanden aufgelistet, um eine strukturierte Diskussion zu führen. Diese Traktanden werden von der PUK vorgeschlagen, diese Traktanden sind von eins bis zehn nummeriert. Sie haben dann bei der Eröffnung ausgeführt, Sie werden hier noch einen Traktandenpunkt 11 anführen, Diverses. Ich möchte eigentlich gleich vorab den PUK-Vorsitzenden fragen, wieso hier die Pensionsversicherung nicht ein explizites Traktandum ist. Denn Sie haben in Ihrem Votum, ich weiss nicht, wie viele Male auf diese Pensionsversicherung verwiesen. Immerhin sind es ja CHF 13 Mio. bis 14 Mio., nach meinem Dafürhalten eines der drei Kernprobleme dieser Post. Und dann siehe da, zehn Punkte auflisten, aber einen der drei zentralen Punkte, den könnte man nicht einmal diskutieren. Das darf nicht sein nach meinem Dafürhalten. Ich werde meine vier Fragen zu dieser Pensionsversicherung stellen und die 19 anderen Fragen werde ich dann bei den einzelnen Themen auch noch stellen. Denn ich denke mir, diese Struktur ist durchaus berechtigt gewählt. Dann möchte ich es natürlich nicht unterlassen, der PUK auch meinen Dank für dieses doch sehr umfangreiche Werk auszusprechen. Wir haben es zwar gehört, es gibt durchaus auch Kritik an diesem Bericht, aber ich denke mir, Sie haben hier doch sehr viel gearbeitet. Und es hat doch diverse Neuigkeiten gegeben. Inwiefern die Neuigkeiten dann auch relevant sein werden, um weitere Prozesse in die Wege zu leiten, das werden wir ja dann auch noch hören vom Herrn Wirtschaftsminister, aber auch vom PUK-Vorsitzenden.Dann zur Signalwirkung dieser Debatte: Die dürfen wir schon nicht ganz unterschätzen nach meinem Dafürhalten. Wer jetzt hier denkt, er könne hier eine Eintretensdebatte führen und dann hat sich die Sache erledigt, das wäre nach meinem Dafürhalten dann gar nicht gut. Wir müssen die einzelnen Punkte ansprechen, denn das hat eben eine Signalwirkung, auch auf andere staatsnahe Betriebe. Und eines ist auch klar, rückblickend sind natürlich immer alle klüger - das ist so in dieser schönen Welt. Aber das sollte sich der Landtag vielleicht auch einmal fragen: Was hat er denn so gemerkt? Dass man in dieser Legislatur gemerkt hat, dass diese Post ein Problem hat, das dürfte nicht wirklich eine phänomenale Neuerkenntnis sein. Die Frage ist eben: Wer hat bereits früher festgestellt, dass die Post erhebliche Probleme hat?
Auch der Mehrwert wurde angesprochen, inwiefern dieser PUK-Bericht einen Mehrwert bringe. Ja, da muss ich halt sagen, dank diesem PUK-Bericht kann man heute beweisen, ob ein Mehrwert eben vorliegt oder nicht. Wenn wir keine PUK gehabt hätten, dann könnten wir heute philosophieren, ob eine PUK mitunter einen Mehrwert generiert hätte. Heute habe ich gehört, der Mehrwert sei minim, aber wie gesagt, um diese Aussage machen zu können, braucht es eben diese 545 Seiten. Nur dann kann man sachlich beweisen, abklären: Liegt ein Mehrwert vor oder nicht?Dann habe ich am Vormittag vernommen, der Staat sei ein schlechter Unternehmer. Das mag durchaus sein, aber wir müssen vielleicht selbst einmal in den Spiegel schauen. Ich denke mir, ja, die Politik, das sind auch nicht nur perfekte Unternehmer, denn ansonsten hätten wir diese Probleme ja nicht. Wenn das ÖUSG so gut wäre, wie immer wieder getan wird, dann frage ich mich, wieso wir diesen Bericht vor uns haben. Ich denke mir, da hat auch der Landtag nicht immer brilliert. Und wie gesagt, gute Politik ist eben, wenn man die Probleme von morgen heute erkennt und diese Probleme von morgen, die man heute sieht, heute löst. Dann werden diese Probleme nämlich morgen nicht entstehen. Das wäre gute Politik. Und da komme ich schon wieder auf die letzte Legislatur zurück. Schauen Sie sich einmal an, wer das Wort Rückstellungen in der letzten Legislatur verwendet hat. Wer hat Rückstellungen eingefordert, nicht nur im Post-Geschäftsbericht? Im Jahr 2012 waren es genau zwei Abgeordnete, die heute auch hier drin sitzen. Mehr waren es nicht. Einer der Abgeordneten war Manfred Batliner, der im Jahr 2012 bei der Beteiligungs- beziehungsweise Eignerstrategiediskussion eben gesagt hat: Wo sind diese Rückstellungen? Wie gesagt, hier natürlich nun sagen, ja, jetzt sehe ich das Problem auch, das ist ja wunderbar. Die Frage ist eben, wer hat die Probleme schon viel früher erkannt.Dann hat der Abg. Christoph Wenaweser betreffend diese Pensionskasse gesagt, das sei ein politisches Generalversagen und gefragt, wieso wir hier keine PUK eingesetzt haben. Ich denke, mit Ihren Ausführungen geben Sie sich die Antwort gerade selbst. Wieso braucht es keine PUK bei der Pensionskasse? Sie haben es selbst gesagt heute Morgen: politisches Generalversagen. Das ist die Antwort darauf. Und wer sind die Politiker in diesem schönen Lande? Schauen wir in diesen runden Kreis, dann sehen wir die Damen und Herren, und das hat sich über mehrere Legislaturperioden hingezogen. Wenn da die Damen und Herren noch die richtigen Schlüsse ziehen, dann ist es doch wunderbar, aber man sollte nicht von einem Fettnäpfchen ins anders trampeln, das ist dann weniger gut. Und ich denke mir, das letzte Kapitel in dieser Geschichte ist auch nicht geschrieben. Eine weitere Episode werden wir dann mitunter am 5. Februar 2017 erleben. Dann hat die Landtagsvizepräsidentin gesagt, ja, das Risiko liege halt in der Natur des Wirtschaftens. Da hat die Landtagsvizepräsidentin schon recht. Nur, unser Dilemma ist: Wir tragen nur das Risiko, der liebe Landtag hat nichts zu sagen, am Ende des Tages muss er die Zeche bezahlen und konnte leider vorher nicht gross eingreifen. Ich denke, es sollte in der Natur des Wirtschaftens liegen, wenn man eben auch steuern kann. Und ich denke mir, langsam sollten uns schon die Augen aufgehen, wenn wir die Stellungnahme der aktuellen Regierung betrachten, die sagt, ja, wir haben zwar eine Oberaufsicht, aber wir können halt auch nichts machen. Da frage ich mich schon, wie lange schaut man hier diesem Gebaren noch zu? Ich befürchte die Regierung führt das treffend aus. Aber, wie gesagt, deshalb ist diese Diskussion heute sehr wichtig, damit wir eben diverse Punkte ansprechen und das aus Sicht des Landtages klären. Nur zwei Beispiele: Zum Beispiel die Protokolldiskussion wird man jetzt halt führen müssen. Was gehört zu diesen Protokollen dazu? Oder auch die Diskussion, wenn die beiden Wirtschaftsminister sagen, ja, Pensionskasse, das geht uns nichts an, das ist Sache des Herrn Regierungschefs. Ich denke mir, das muss der Landtag jetzt schon ein für alle Mal klarstellen. Solche Aussagen - ich glaube zum Teil, ich sehe und lese nicht richtig, wie hier das Verständnis ist. Aber wie gesagt, wenn man halt die Chancen verpasst wie im Jahr 2012, dann kommt es eben nicht gut raus. Ich wage zu sagen, wenn man mitunter bei der Post-Debatte im Jahr 2012 mehrere Leute auf diese Rückstellungen hingewiesen hätte, dann hätten mitunter Ende 2012 die Alarmglocken geläutet, als Herr Schwendimann diese Rückstellung beim Verwaltungsrat einforderte. Da es aber von 25 Abgeordneten nur zwei für nötig befunden haben, diesen Punkt Rückstellungen zu erwähnen, haben sich mitunter die Zuhörer der Post auch gedacht, ja, das sind ja nur zwei, die anderen 23 sehen darin kein Problem. Deshalb sind eben diese Debatten sehr wichtig, die haben Signalwirkung. Wie gesagt, ich hätte gerne von der PUK gewusst, wo ich meine vier Fragen zur Pensionskasse stellen kann. Und die restlichen 19 Fragen werde ich dann bei diesen Traktanden einbringen, wie es uns der Herr Landtagspräsident ja zugestellt hat, damit wir hier auch eine strukturierte Diskussion führen können.Landtagspräsident Albert Frick
Nachdem die Diskussion schon sehr ausschweifend war, werde ich dann am Ende der allgemeinen Debatte feststellen lassen, welche Punkte wir tatsächlich noch vertiefen müssen. Ich darf aber darauf hinweisen, dass ich eingangs schon gesagt habe, dass ich die Liste um einen Punkt erweitert habe, um den Punkt 11 «Diverses», damit wirklich alles, aber auch gar alles gesagt werden kann, was gesagt werden will oder soll oder muss. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Als Erstes möchte ich mich bei den Mitgliedern der PUK für ihre Arbeit bedanken. Sie haben in 35 halbtägigen Sitzungen diesen Bericht erstellt, und das im Zeitraum von November 2015 bis November 2016. Das ist enormer Zeitaufwand, den Sie hier geleistet haben. Und dafür gebührt Ihnen Anerkennung. Gleichzeitig muss ich aber hinzufügen, dass der Detaillierungsgrad dieses Berichtes so hoch ist, dass ich es teilweise schwierig fand, die Übersicht zu behalten. Der Bericht ist auch voll von Wiederholungen und teilweise auch Widersprüchen, die das Studium nicht einfach machten. Nachdem ich die 545 Seiten gelesen hatte, stellte sich bei mir nicht ein Aha-Erlebnis ein. Bevor ich auf allgemeine Fragen zum PUK-Bericht eingehe, möchte ich noch eine Bemerkung zum Zeitaspekt machen. Der Landtag hat den Bericht etwa drei Wochen vor der heutigen Sitzung erhalten. Wenn ich berücksichtige, dass ich doch einige Stellungnahmen lesen musste, um mir ein vollständiges Bild zu machen, dann komme ich zum Schluss, dass wir an die Grenzen unseres Milizsystems kommen. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit so einem umfassenden Bericht reichen drei Wochen einfach nicht aus, vor allem, wenn wenige Tage vor der Landtagssitzung selber noch Stellungnahmen eintreffen, die sich kritisch mit diesem PUK-Bericht beschäftigen. Auf der Seite 545 des Berichts sind Dokumente und Stellungnahmen aufgelistet, die Bezug auf den provisorischen Bericht nehmen. Hier stellt sich mir die grundlegende Frage, wie die PUK mit Stellungnahmen umgegangen ist. Einzelne Stellungnahmen sind ausführlich abgedruckt, andere nur in ganz kleinen, kurzen Passagen.Es stellt sich die Frage: Auf was kann ich mich als Landtagsabgeordneter oder auch als Leser verlassen? Ich möchte meine Frage mit einem Beispiel auf der Seite 96 illustrieren. Auf der Seite 96, unter dem Punkt 3.2.8.7 - es geht um die io-market - mit dem Titel «Die Rolle von VR und GL», steht: «Der VR muss sich vorwerfen lassen, dass er sich zu oberflächlich mit der ganzen Sache beschäftigte. Dies, wenn man von den der Kommission zugänglichen Schriftstücken ausgeht.» Nun ist es so, dass in der Stellungnahme von Dr. Wolff für seinen Mandanten, datiert vom 25. Oktober 2016, eine andere Stellungnahme dazu steht, er schreibt: «Dies stimmt in keiner Weise, wie aus den der PUK vorliegenden Verwaltungsratsprotokollen unschwer nachvollziehbar ist.» Dann werden 13 Verwaltungsratsprotokolle erwähnt, aufgelistet in dieser Stellungnahme, und man kommt zum Schluss, dass die Folgerungen der PUK wahrheitswidrig sind. Hier steht eine Aussage gegen eine andere Aussage. Ich selber konnte die erwähnten Verwaltungsratsprotokolle nicht lesen und auch nicht Einblick nehmen und frage mich: Wem soll und wem kann ich glauben? Eine solche Situation empfinde ich als schwierig. Von einem PUK-Bericht erwarte ich Klarheit und Transparenz und nicht das Gegenteil. Es soll keine Verwirrung entstehen. Welche Aussage stimmt nun? Hier wäre ich um klärende Worte sehr froh. An dieser Stelle habe ich mich auch gefragt, warum denn die Stellungnahmen auf der Seite 545 nur aufgelistet sind und nicht öffentlich gemacht worden sind. Natürlich hätte man hier die betroffenen Personen fragen müssen. Ich glaube aber, dass es für die Bevölkerung sehr aufschlussreich wäre, wenn sie sich ein umfassendes Bild machen könnte. Eine andere Frage betrifft das grosse und wichtige Thema rechtliches Gehör. Wir haben es heute schon mehrmals erwähnt. Im Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung, in den Artikeln 37 und 38, steht sinngemäss, dass Personen, die durch eine Untersuchung einer PUK in ihren Interessen unmittelbar betroffen sind, das rechtliche Gehör zusteht. Vor mir liegt ein Brief, den Sie, Herr Abg. Erich Hasler, an eine betroffene Person geschickt haben. Der Brief datiert vom 4. Oktober 2016 und Sie haben ihn unterschrieben. In diesem Brief steht, ich möchte das kurz vorlesen: Sie erhalten somit Gelegenheit, sich zum angeschlossenen Untersuchungsbericht bis 26. Oktober 2016 schriftlich zu äussern. Der Untersuchungsbericht ist, soweit er Vorwürfe gegen Personen erhebt, abgeschlossen. Er wird später noch um die Kapitel Gegenüberstellung zu den Feststellungen des KPMG-Berichtes, Kosten der Untersuchungskommission und Empfehlungen ergänzt. In diesen Kapiteln werden keine Vorwürfe gegen Sie erhoben werden.»Ich frage mich, wie dieser Satz in diesem Brief zum Absatz auf Seite 338 des PUK-Berichts steht. Ich denke, diesen Absatz muss ich nicht erwähnen, es geht in diesem Absatz um die schon oft erwähnte Urkundenfälschung. Gemäss Aussage der betroffenen Person stand dieser Satz so nicht im provisorischen Bericht, wie er jetzt im Bericht auf Seite 338 steht, und dennoch hatte diese Person keine Möglichkeit, Stellung dazu zu nehmen. Ich möchte Sie, Herr Abg. Erich Hasler, bitten, Stellung dazu zu beziehen. Es würde mich auch sehr interessieren, ob die anderen Mitglieder der PUK den Inhalt dieses Briefes, den ich gerade vorgelesen habe, kannten. In der gleichen Situation befindet sich auch der aktuelle Geschäftsführer der Post. In der Stellungnahme vom 25. November 2016 legen Dr. Hans Brändle, Verwaltungsratspräsident der Post, und Dr. Marie-Theres Frick, Mitglied des Verwaltungsrats, für mich nachvollziehbar dar, dass die Vorwürfe im PUK-Bericht falsch sind. Die Leitung der Post hat den Vorwurf rechtlich abklären lassen und kommt zum Schluss, dass er nicht stimmt. Als Landtagsabgeordneter, aber auch als Bürger muss ich mich darauf verlassen können, dass die Aussagen in einem PUK-Bericht stimmen. Der Vorsitzende der PUK hat sich heute Morgen schon, am Schluss seines Eingangsvotums, zum Thema Urkundenfälschung geäussert. Dafür bin ich sehr dankbar. Seine Ausführungen zu diesem juristischen Thema habe ich so in Erinnerung, dass es sich nicht um einen Straftatbestand handelt. In diesem Fall hätte ich eine öffentliche Entschuldigung an die betroffenen Personen erwartet. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nun liegt uns der Bericht der PUK vor, ein mit 445 Seiten sehr umfassender Bericht. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Mitgliedern der PUK für die geleistete Arbeit bedanken. In der Landtagsdebatte vom November des letzten Jahres, als die PUK eingesetzt wurde, stellten zahlreiche Abgeordnete, unter anderem auch ich, die Frage nach dem Mehrwert der PUK - insbesondere im Vergleich zum KPMG-Bericht und zum Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend einen Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Nachtragkredits zur Sanierung der Liechtensteinischen Post AG. Da der KPMG-Bericht nach wie vor nicht öffentlich ist, muss ein Blick in den Bericht und Antrag vom November 2015, der auszugsweise die wichtigsten Passagen und das Fazit des KPMG-Berichtes enthält, als Vergleichsinhalt zum vorliegenden PUK-Bericht genügen.Ich möchte nunmehr das Fazit des PUK-Berichtes auf der Seite 8 mit den Erkenntnissen, die im November 2015 mit dem Bericht und Antrag Nr. 113/2015 bereits öffentlich waren, kurz vergleichen. Ich möchte in aller Kürze durch die elf Punkte auf der Seite 8 und 9 des PUK-Berichts gehen, die gemäss dem gegen-ständlichen Bericht durch die PUK festgestellt werden konnten. Ich beginne mit den neuen und meines Erachtens nicht bestrittenen Erkenntnissen.Sechstes Fazit des PUK-Berichts: «Zirkularbeschlüsse wurden vom VR nicht formgerecht umgesetzt.» Dieses Fazit des PUK-Berichts wurde im Bericht und Antrag Nr. 113/2015 so nicht ausgeführt. Bei diesem Punkt ist also meines Erachtens tatsächlich ein Mehrwert durch die PUK zu finden. Dann komme ich zu den Punkten, die neu sind, bei denen ich aber auch nach besten Wissen und Gewissen nicht nachvollziehen kann, wie und weshalb die PUK auf diese Erkenntnisse kommt. Achtes Fazit des PUK-Berichts: «Die Regierung schritt nicht ein, obwohl sie von den finanziellen Verpflichtungen der Post für die Ausfinanzierung der Deckungslücke wusste und dass damit die Eigenkapitalquote unter den in der Beteiligungsstrategie festgelegten unteren Wert absank.» Hier geht es wohl konkret um die Akquisition der Newtron. Der PUK-Bericht widerspricht sich in diesem Punkt meines Erachtens selbst. Auf der Seite 252 und 253 des PUK-Berichts wird Folgendes ausgeführt: «Soweit mit dieser Aussage», gemeint wohl vom ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten, «der Eindruck erweckt wird, dass der damalige Wirtschaftsminister Martin Meyer den Kauf der Newtron im Vorhinein sanktioniert hätte, so ist dieser zu berichtigen. Wie unbestritten feststeht, wurde die Regierung über diese Investition der Post erst im Nachhinein im Januar 2013 informiert.» Der Vorwurf auf Seite 6 dieses Berichts unten an Regierungsrat Meyer, dass er um die Verpflichtungen der Post im Zusammenhang mit der Sanierung der Pensionskasse wissen musste und trotzdem nicht eingeschritten sei, als er über die geplante Akquisition der Newtron unterrichtet wurde, steht somit im Widerspruch zu den eigenen Feststellungen der PUK auf den Seiten 252 und 253, wonach Martin Meyer vor den entscheidenden Beschlüssen des Verwaltungsrats vom 20.12.2012 nur einmal mündlich informiert worden war, dass eine solche Akquisition beabsichtigt sei, ohne dass ihm jedoch ein Preis oder überhaupt der damit verbundene finanzielle Aufwand bekannt gegeben wurde. Ebenso wurde er im Vorhinein nicht über den gleichzeitig beschlossenen Erwerb des restlichen 25-Prozent-Anteils an der DIG sowie über die vorzeitige Auszahlung der Earn-out-Klausel informiert. Auch die dem Verwaltungsratspräsidenten anlässlich der Verwaltungsratssitzung vom 20.12.2012 aufgetragene Information des Regierungsrats samt Übergabe eines «fact sheet» fand gemäss den eigenen Feststellungen der PUK auf den vorgenannten Seiten erst mit Brief vom 29.1.2013 statt. Vor Durchführung all dieser Investitionen der Post AG hatte Martin Meyer daher weder ausreichende Kenntnisse über diese beabsichtigten Vorgänge noch aus sonstigen Gründen einen Anlass zum Einschreiten. Das heisst zusammengefasst, dass die Regierung gar nicht hätte einschreiten können, weil sie ja gemäss PUK-Bericht unbestritten erst im Nachhinein informiert wurde. Folglich widerspricht dieses Fazit den eigenen Feststellungen der PUK und ist folglich meines Erachtens nicht haltbar.Dann zum zehnten Fazit des PUK-Berichts: «Die Unternehmensleitung informierte die Revisionsgesellschaft unter Verletzung von Gesetzesvorschriften nicht rechtzeitig über die Anfang 2015 erfolgte Strategieänderung.» Hier geht es in der Tat um eine neue Erkenntnis der PUK, allerdings um eine, die einer rechtlichen Prüfung in keinster Weise standhält. Diesbezüglich kann insbesondere auf die Stellungnahme der Liechtensteinischen Post AG verwiesen werden. Insbesondere der Vorwurf der Urkundenfälschung ist aus meiner Sicht rechtlich völlig verfehlt. Elftes Fazit des PUK-Berichts: «Die Regierung wusste bereits vor der abzuhaltenden Generalversammlung von der Strategieänderung der Post. Trotzdem erteilte sie dem VR, der GL und der Revisionsstelle vorbehaltlos Entlastung.» Auch zu diesem zugegebenermassen neuen Fazit des PUK-Berichts ist die juristische Einschätzung eine deutlich andere. Der Punkt war im Bericht und Antrag Nr. 113/2015 bereits enthalten, jedoch kam die KPMG zur Schlussfolgerung, dass die Entlastung eben rechtens war. Und dann möchte ich noch die Punkte aufführen, die schon bekannt waren, die nun aber zum Teil als erst durch die PUK aufgedeckt angepriesen werden. Erstes Fazit PUK-Bericht: «Fehlendes Know-how im eBusiness-Bereich war ursächlich für die späteren Probleme der Post.» Eine allgemeine Aussage, die nicht ausdrücklich im Bericht und Antrag Nr. 113/2015 erwähnt wird, aber natürlich als Thema über den ganzen eSolutions-Themen der Post steht. Dies ist meines Erachtens nicht wirklich ein Mehrwert oder eine Erkenntnis, die neu ist. Das fehlende Know-how wurde bei der Debatte zur Sanierung der Post AG bereits diskutiert und als Mangel festgestellt. Zweites und drittes Fazit des PUK-Berichts: «Der VR verliess sich zu sehr auf die Geschäftsleitung und die Experten; der VR kümmerte sich nicht mit der nötigen Sorgfalt und Tiefe um die zum Teil schwierigen Fragestellungen.» Zu diesem Thema wurde im November 2015 auf der Seite 34 des Berichts und Antrags Nr. 113/2015 zum DIG-Kauf Folgendes ausgeführt: «Obwohl sich der Verwaltungsrat über längere Zeit und intensiv mit der Akquisition auseinandergesetzt hatte, musste er seinen Investitionsentscheid auf der Grundlage von nach Einschätzung der KPMG ungenügenden Entscheidungsgrundlagen fällen.»
Weiters wurde auf der Seite 38 des Berichts und Antrags aus dem 2015 zum Newtron-Kauf Folgendes ausgeführt: «Die dem Verwaltungsrat vorgelegten Unterlagen, welche Grundlage des Entscheids waren, sind aus Sicht der KPMG lückenhaft.» Auf der Seite 44 des Berichts und Antrags aus dem Jahre 2015 wurde Folgendes ausgeführt: «Die mangelnde Erfahrung der Post bei Akquisitionen, insbesondere im Ausland, zeigte sich dabei nach Einschätzung der KPMG deutlich.» Zusammengefasst sind das zweite und das dritte Fazit also keine neuen Erkenntnisse und meines Erachtens kein Mehrwert.Viertes Fazit des PUK-Berichts: «Die technische Prüfung der DIG erfolgte zu oberflächlich; erst nach dem Kauf stellte sich heraus, dass die Software am Ende des Lebenszyklus angekommen war und ein Investitionsbedarf bestand.» Im November 2015 wurde auf Seite 34 des Berichts und Antrags Nr. 113/2015 zu diesem Thema Folgendes ausgeführt: «Zudem wurde es unterlassen, eine den üblichen Standards genügende technische Due Diligence durchzuführen.» Auch dieses Fazit ist somit nicht neu, sondern wurde im Bericht im Jahre 2015 bereits aufgenommen. Fünftes Fazit des PUK-Berichts: «Die vom Gesamtverwaltungsrat definierten Vertragsbedingungen wurden beim Kauf der DIG nicht umgesetzt.» Im November 2015 wurde hierzu auf Seite 34 des Berichts und Antrags Nr. 113/2015 Folgendes ausgeführt: «Auffallend ist, dass die angestrebte langfristige vertragliche Bindung des Vorstands und Gründers der DIG an die Post nicht erfolgte. Eine solche Bindung war vom Verwaltungsrat der Post im Vorfeld als wichtig bezeichnet worden ... Deshalb sollte dieser mit einem Vertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren gebunden werden.» Auch dieses Fazit ist somit nicht neu, sondern wurde im Bericht im Jahre 2015 bereits aufgenommen. Siebtes Fazit des PUK-Berichts: «Trotz anstehender Ausfinanzierung der Deckungslücke der PVS entschloss sich der Verwaltungsrat zum Kauf der Newtron, der Übernahme der restlichen 25% Aktienanteile der DIG und der vorzeitigen Auszahlung des Earn-out per Ende 2012.» Im November 2015 wurde hierzu auf Seite 38 des Berichts und Antrags Nr. 113/2015 Folgendes ausgeführt: «Als klares Versäumnis im Zusammenhang mit der Akquisition der Newtron muss weiter festgehalten werden, dass gemäss Einschätzung der KPMG die bestehende und zu jenem Zeitpunkt bereits bekannte Deckungslücke der PVS und die sehr wahrscheinliche Verpflichtung der Post, deren Ausfinanzierung mit bis zu CHF 15 Mio. mittragen zu müssen, vollständig ausgeblendet wurden.» Auch dieses Fazit ist somit nicht neu, sondern wurde im Bericht im Jahre 2015 bereits aufgenommen. Neuntes Fazit des PUK-Berichts: «Die Post hatte keine Erfahrung in der Umsetzung von internationalen Integrationsprojekten; die Integration der beiden Firmen DIG und Newtron zur DIGnewtron scheiterte.» Im November 2015 wurde hierzu auf Seite 35 des Berichts und Antrags Nr. 113/2015 Folgendes ausgeführt: «Die mangelnde Erfahrung der Post bei Akquisitionen, insbesondere im Ausland, zeigte sich dabei nach Einschätzung der KPMG deutlich.» Zur Integration hält der Bericht und Antrag, auf den KPMG-Bericht stützend, fest, dass die Integration zwar richtig aufgesetzt, aber notwendige Entscheide seitens der Post zu spät gefällt wurden. Auch dieses neunte Fazit ist somit nicht neu, sondern wurde im Bericht im Jahre 2015 bereits aufgenommen. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich nun zum Mehrwert der PUK sagen soll. Ja, der Bericht ist sehr detailliert, vielerorts mit kleinen und grösseren Fehlern und zeitweise in sich klar widersprüchlich. Dem Anspruch und der rechtlichen Pflicht, nun allen Betroffenen Gehör zu gewähren, wurde die PUK beispielsweise im Fall des Post-CEO Peter Beck ganz offensichtlich nicht gerecht. Zum Vorwurf der Urkundenfälschung wurden auch andere betroffene Personen vermutlich nicht nochmals gehört, und auch der Wirtschaftsminister als Vertreter der Regierung zeigte sich im Interview vom 15. November erstaunt, dass neue Vorwürfe gegenüber der Regierung im Bericht seien, zu denen man sich nicht hätte äussern können. Hier wollte man unbedingt besser sein als der KPMG-Bericht oder die Auszüge daraus im Bericht und Antrag. Das Recht, gehört zu werden, und das Recht von Betroffenen, sich zu Vorwürfen vor der Kommission äussern zu können, ist im Übrigen auch nicht einfach ein Goodwill der PUK, sondern klar im Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz vorgeschrieben.Zusammengefasst komme ich - aufgrund meiner bisherigen Ausführungen wohl wenig überraschend - zum Schluss, dass dieser PUK-Bericht in dieser Form inhaltlich im Vergleich zu den vor der Einsetzung der PUK vorgelegenen Erkenntnissen nicht viel Mehrwert bringt. Welche allenfalls präventive Wirkung, die ich nicht bestreiten möchte, die Arbeit der PUK auf das Verhalten der Organe unserer öffentlichen Unternehmen hat, wird sich in Zukunft zeigen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Beginnen möchte ich mit einem Dank an die PUK für ihre intensive Arbeit und den vorliegenden ausführlichen Bericht - bei aller Kritik, die hier teilweise vorgebracht wurde. Der Landtag kann zur Feststellung von Tatsachen sowie zur Abklärung von Verantwortlichkeiten Untersuchungskommissionen einsetzen. Und dies hat er im November letzten Jahres auch gemacht, im Nachgang zur notwendig gewordenen Sanierung der Liechtensteinischen Post AG. Bekanntlich war die Post damals in einer kritischen Situation und stand vor dem Abgrund.Wer trägt die Verantwortung? Diese Frage stand damals wie heute im Mittelpunkt der Diskussionen. Und diese Frage wurde uns allen auch in der Vergangenheit nicht nur einmal gestellt. Ich erinnere hier vor allem an die PVS. Die Bevölkerung und auch wir sehen, dass ein Schaden entstanden ist. Aber wer trägt oder übernimmt die Verantwortung? - so das generelle Gefühl in der Bevölkerung. Angesichts dessen ist es nicht verwunderlich, dass hier Unmut und eine gewisse Ohnmacht in der Bevölkerung aufkommen. Wie bei der Debatte vor einem Jahr möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals auf den bekannten deutschen Soziologen Ulrich Beck hinweisen. Gemäss Ulrich Beck leben wir in Zeiten der organisierten Unverantwortlichkeit. Unverantwortlichkeit zu organisieren, bedeute, die Arbeitsteilung und die gesellschaftlichen Dinge so komplex werden zu lassen, dass niemand mehr für ein Ereignis die alleinige Verantwortung übernimmt. Alle würden das ihrige tun, niemand überschaue das Ganze. Und wenn alles gut gehe, werde jeder etwas davon gehabt haben. Was aber, wenn es schiefläuft - wie im vorliegenden Fall?Vor diesem Hintergrund habe ich vor einem Jahr der Bestellung einer PUK zugestimmt - zur Feststellung von Tatsachen sowie zur Abklärung von Verantwortlichkeiten. Nicht zuletzt im Sinne einer reinigenden Wirkung für Staat und Gesellschaft. Ob diese Klärung durch die PUK gelungen ist, das ist nun Gegenstand der heutigen Diskussion. Die Liechtensteinische Post AG hat über viele Jahre gut gearbeitet, dies trifft insbesondere für das Inlandsgeschäft zu. Diese positiven Aspekte und die Verdienste gilt es, zur Abrundung des Gesamtbildes auch entsprechend zu würdigen. Dass in Bezug auf das E-Business gravierende Fehler bei der Post passierten - vor allem mit den getätigten Akquisitionen im Ausland -, liegt aber auch auf der Hand. Auftrag der PUK war es, diese überwiegend negativen Ereignisse zu beleuchten. Von daher stehen im PUK-Bericht wie auch in der heutigen Debatte naturgemäss die negativen Aspekte im Vordergrund.Die Ausgangslage präsentiert sich wie folgt: Einerseits ist der schon lange anhaltende Rückgang der Briefpost, also das Kerngeschäft, zu erwähnen und andererseits die Herausforderungen durch den Megatrend «Digitalisierung». Die Postverantwortlichen versuchten, den Rückgang im Kerngeschäft durch andere, neue Geschäfte zu kompensieren. Das muss anerkannt werden, zumal dies grundsätzlich keine leichte Aufgabe darstellte und immer noch darstellt. Dass dabei nun zum Teil gravierende Fehler gemacht wurden, davon gibt der PUK-Bericht ein beredtes Zeugnis ab. Die Erkenntnis der Postverantwortlichen oder ehemaligen Postverantwortlichen aus den ersten teilweise gescheiterten E-Business-Projekten war, dass eigene Kompetenzen aufgebaut werden müssten, da man sich nicht auf Partner verlassen könne, und dass der Markt Liechtenstein zu klein sei. Ich gehe in dieser allgemeinen Debatte lediglich auf einige Schwerpunkte ein. Anfangen möchte ich mit Aspekten der vielfach völlig ungenügenden Corporate Governance; hier ist die betriebliche Corporate Governance gemeint. Dies reicht von der mangelhaften Protokollführung über fehlende Beschlüsse des Verwaltungsrates bis zur Tatsache, dass der Verwaltungsrat keinen oder zu wenig Einfluss auf die Geschäftsverteilung in der Geschäftsleitung nahm. Diese und viele andere Aspekte waren zwar rein formell in Statuten, Reglementen oder anderen Vorschriften geregelt, jedoch wurde diesen Vorschriften nicht oder nur ungenügend nachgelebt.Eine allgemeine Regel besagt, dass ein getroffener Entscheid als korrekt und rechtmässig gilt, wenn das Verfahren hierzu korrekt war. Im PUK-Bericht finden wir doch aber etliche Beispiele, wo diese anerkannte Regel verletzt wurde. Sodann ist auch die fehlende ganzheitliche strategische Ausrichtung zu erwähnen als auch, dass keine formalisierte Strategie für das E-Business bestand. Dieser grundsätzliche Mangel an strategischer Orientierung schlägt sich dann natürlich im operativen Geschäft negativ nieder. Weiters wird im PUK-Bericht auf das fehlende ganzheitliche Controlling und Riskmanagement hingewiesen. Dadurch wird vielen Risikoaspekten zu wenig Rechnung getragen - gravierend kommt dies im Falle der Ausfinanzierung der Deckungslücke der PVS zum Vorschein. Ein anderes Beispiel ist das fehlende IKS, also das interne Kontrollsystem, und das fehlende Risikomanagement bei den Tochtergesellschaften.Zu den ungenügenden Entscheidungsgrundlagen für den Verwaltungsrat: Grundsätzlich ist es ja so, dass die Entscheidungen des Verwaltungsrates nur so gut sein können wie die Informationen, die auf seinem Tisch landen. So hat der damalige CFO der Post die Empfehlung der Schweizerischen Post, die Akquisition Newtron nicht zu tätigen, dem Verwaltungsrat, aber auch dem CEO nicht zur Kenntnis gebracht. Dies erachte ich doch als eine gravierende Unterlassung des CFO. Ein anderes Beispiel ist, dass keine vertiefte technische Due Diligence der DIG durchgeführt wurde. Dies ist ein wesentlicher Mangel im DIG-Akquisitionsprozess. Schwer wiegen auch die nicht korrekten beziehungsweise nicht vollständigen Informationen des Aufsichtsrates der DIG mit dem damaligen CEO der Post als Vorsitzendem zuhanden des Verwaltungsrates der Post bei der Akquisition der Newtron. Solche ungenügenden oder falschen Informationen seitens der Geschäftsleitung gegenüber dem Verwaltungsrat sind als sehr gravierend einzustufen. Denn dadurch wurden die Entscheidungsfindungsprozesse vermutlich negativ beeinflusst.Es ist aber auch zu betonen, dass nicht nur die Geschäftsleitung genügende Unterlagen zu liefern hat, sondern auch der Verwaltungsrat diese klar einfordern muss, damit er eine gute Entscheidungsgrundlage hat. Bei der Akquisition der DIG wurden zum Teil massive Fehler gemacht. Einerseits bei der technischen Analyse und Durchführung der Transaktion, und dies reicht von der ungenügenden Due Diligence über einen überhöhten Kaufpreis bis zur vorzeitigen Auszahlung des Earn-out. Ziel der letztgenannten Entscheidungen war die Erlangung der Handlungsfreiheit für die Post und die Durchgriffsmöglichkeiten. Dieses Ziel war als solches sicher richtig, jedoch wirkten sich die Entscheidungen ganz anders aus, indem die Bindung der Schlüsselpersonen der DIG aufgehoben und das positive Anreizsystem für diese Personen beseitigt wurde.Ursprünglich wurde in Aussicht genommen, dass eigene Kompetenzen im E-Business-Bereich aufgebaut werden. Wie aus dem PUK-Bericht hervorgeht, fehlte dieses Know-how weitgehend auch im Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung. Es ist dann halt nicht ausreichend, sich bloss auf ein Heer von Beratern zu verlassen. Auch die angedachte Schaffung eines Beirats für den E-Business-Bereich als isolierte Massnahme würde den Grundmangel nicht beheben. Erst sehr spät wurde dann ein Geschäftsleitungsmitglied mit dem entsprechenden Know-how verpflichtet.Die zögerliche Führung und mangelhafte Integration der Tochtergesellschaften könnten noch separat beleuchtet werden. Schliesslich ist das Integrationsmanagement entscheidend für eine erfolgreiche Akquisition.Schliesslich ist noch folgender zentraler Aspekt zu beleuchten. Im Januar 2013 beantragte die Geschäftsleitung bei der Behandlung der provisorischen Jahresrechnung 2012, eine Rückstellung für die Ausfinanzierung der Deckungslücke der PVS über CHF 13,9 Mio. zu bilden. Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsrat abgelehnt. Diese Verpflichtung wurde dann lediglich als Eventualverbindlichkeit ausserhalb der Bilanz ausgewiesen. Diese Entscheidung des Verwaltungsrates ist nicht nachvollziehbar. Auch der Vertreter der externen Revisionsgesellschaft hat gemäss PUK-Bericht empfohlen, eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Ich meine, die externe Revision hätte nicht nur empfehlen, sondern klar darauf pochen sollen, dass eine Rückstellung gebildet wird. Denn bereits im Jahre 2012 stand fest, dass die Deckungslücke betreffend PVS ausfinanziert werden muss. Ebenfalls nicht nachvollziehbar im Zusammenhang mit der Akquisition der Newtron ist, dass zu jenem Zeitpunkt die bereits bekannte Ausfinanzierung der Deckungslücke der PVS vollständig ausgeblendet wurde. Von den damaligen Postverantwortlichen hätte festgestellt werden müssen, dass diese Akquisition zusammen mit der Ausfinanzierung der Deckungslücke nicht beziehungsweise nur unter Inkaufnahme eines Verstosses gegen die klaren Vorgaben der Beteiligungsstrategie finanzierbar gewesen wäre. Sonst würde die entsprechend schwierige finanzielle Situation der Post in Kauf genommen.Abschliessend möchte ich nochmals auf die eingangs erwähnte Frage zurückkommen. Wer trägt die Verantwortung? Ich meine, auch der PUK-Bericht liefert hierzu keine eindeutige Antwort. Somit stellt sich die Anschlussfrage, wie das auch Vorredner gemacht haben: Was soll nun getan werden? In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Bericht und Antrag der Regierung betreffend den Nachtragskredit zur Sanierung der Liechtensteinischen Post AG, welchen der Landtag im November 2015 behandelt hat, wo es unter anderem heisst: «Beide Aktionäre der Liechtensteinischen Post sind abschliessend der Meinung, dass die Frage noch ausstehend ist, ob es Ansatzpunkte für allfällige Haftungsansprüche gibt und vor allem, ob diese mit vernünftigem zeitlichen und finanziellen Aufwand überhaupt geltend gemacht und durchgesetzt werden können.» Und diese von der Regierung selbst einst aufgeworfene Frage, möchte ich gerne an die Regierung und den heutigen Verwaltungsrat der Post weitergeben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich nutzte die Gelegenheit, die anwesenden Gäste zu begrüssen, eine Delegation des Bundesamtes für Polizei aus Bern. Herzlich willkommen im Landtag. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es wurde jetzt schon viel zum PUK-Bericht, zur PUK und zu den Inhalten und Fehlern gesagt, und ich möchte das hier nicht alles wiederholen. Folgende Punkte sind mir aber an dieser Stelle wichtig in Richtung der PUK und auch in Richtung der Unabhängigen zu sagen. Es wurde im letzten November mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass eine PUK ein sehr mächtiges Mittel ist und dass man damit vorsichtig umzugehen hat. Dass nun offenbar in den letzten Wochen neue Vorwürfe, auch gegen die aktuelle Postführung und die Regierung, eingebaut wurden und diese keine Stellung dazu nehmen konnten, ist ein starkes Stück. Gerade dem neuen Verwaltungsrat um den Verwaltungsratspräsident Dr. Hans Brändle und der neuen Geschäftsleitung mit Peter Beck, Daniel Risch und Roland Seger möchte ich an dieser Stelle meinen Dank ausdrücken. Es ist alles andere als selbstverständlich, die Verantwortung zu übernehmen, wenn ein Unternehmen in einer solch schwierigen Lage ist. Keiner von ihnen war bei der Entscheidung involviert, die zum Post-Debakel geführt haben. Sie haben sich hinter die Post und vor die Mitarbeiter gestellt und haben in den letzten 24 Monaten wahrlich keine einfachen Aufgaben angetroffen und gelöst. Dass die PUK nun zu den ganzen zehn Jahren keine Anhaltspunkte für wirkliche Verantwortlichkeit liefert, obwohl so vieles schiefgelaufen sei, aber am Schluss den aktuellen CEO mit fadenscheinigen Gründen diffamieren will, spricht für sich.In Richtung der Unabhängigen sei noch Folgendes gesagt: Es war auffallend, wie am ersten, zweiten und dritten Tag nach der Veröffentlichung des PUK-Berichts bereits die zwei Abg. Rehak und Quaderer bereits mit Leserbriefen aufwarteten, das «Vaterland» der Schnellschüsse bezichtigten, Annahmen in den Raum stellten, dass das «Vaterland» ja nur seine Regierungskandidaten schützen wolle und auf die unerhörten neuen Vorwürfe hinwies. Wie wir heute im Vorfeld der Landtagsdebatte von verschiedenen Stellen gehört haben, werden die neuen Vorwürfe wohl rechtlich ins Leere laufen und auch inhaltlich sind sie fragwürdig. Dass hier die Parteipolitik und der Wahlkampf und weniger die Fakten im PUK-Bericht massgebend waren, ist augenscheinlich. Wie sonst ist es zu erklären, dass Daniel Risch, der seit Januar 2015 bei der Post ist, in keiner einzigen Zeile des Berichts negativ dargestellt wird, nein, sogar als erster E-Business-Experte angepriesen wird, sich DU-Chef Quaderer aber im Leserbrief dennoch dazu verleiten lässt, die beiden «roten» Regierungskandidaten in den Post-PUK-Sumpf zu werfen? Meine Herren, das ist tiefstes Niveau, das hier erreicht wurde. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank, Herr Präsident. Ich versuche, ohne Wiederholungen auszukommen. Lassen Sie mich zuerst eine generelle Bemerkung machen. «Wir wollen Transparenz schaffen für das Volk, wir wollen hier einen Bericht schaffen, der öffentlich ist», dies ein Zitat des Abg. Rehak bei der Einsetzung der PUK. Und da muss ich sagen, dies ist gelungen. Was die PUK auf den knapp 550 Seiten zutage gefördert hat, ist eindrücklich und verdient Dank. Zumindest mir erging es aber auch so, dass ich ob der Fülle an Detailinformationen fast erschlagen war. Und wenn wir vom Mehrwert sprachen, kann ich mich dem Abg. Thomas Vogt anschliessen: Er wird vor allem in der präventiven Wirkung liegen. Ich glaube, dass Begriffe wie Riskmanagement und internes Kontrollsystem, selbst die Protokollierung auch in den heutigen Gremien sicherlich genau gehört werden. Und insofern wird der Mehrwert darin liegen, dass hier eine Signal-wirkung von diesem Bericht ausgehen wird. Abgesehen davon, dass die Regierung auch Erkenntnisse davon in der Behandlung der noch offenen Motion bezüglich Corporate Governance aufnehmen wird. Die Quintessenz oder die Schlüsselerkenntnisse kommen dann wahrscheinlich in den Empfehlungen zum Ausdruck, und ich möchte auf zwei Empfehlungen eingehen, da dabei auch die GPK direkt angesprochen ist. Gerade auch bei der ersten Empfehlung, dort heisst es und ich zitiere nur einzelne Passagen: Das Beteiligungscontrolling in der derzeitig durchgeführten Form ist zu oberflächlich. Damit die Geschäftsprüfungskommission ihre Aufgabe bezüglich des Beteiligungscontrollings wahrnehmen kann, muss diese Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen erhalten. Und es heisst dann auch noch: Die Geschäftsprüfungskommission muss auch Zugang zu sämtlichen Informationen der staatlichen Beteiligungen erhalten und Auskünfte bei der Revisionsgesellschaft einholen können.Nun, diese Empfehlung in Ehren - aber was ist die Aufgabe der GPK bezüglich des Beteiligungscontrollings? Es ist die gleiche, wie es die Aufgabe der GPK generell ist. Salopp gesprochen kontrolliert die GPK, ob die Regierung nach Massgabe der verschiedenen Gesetze ihre Aufgabe macht beziehungsweise ob sie sie rechtmässig macht. Und insofern hat die GPK eine Art Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Regierung, dies gemäss Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz. Und bezüglich des Beteiligungscontrollings, heisst es im ÖUSG, informiert die Regierung die GPK «über die Vornahme und Ergebnisse des Beteiligungscontrollings». Mit dieser Empfehlung stellen Sie zumindest in den Raum, dass die GPK Zugang zu sämtlichen Informationen erhalten muss, um die (von der Regierung dargelegten) Ergebnisse des Beteiligungscontrollings zu verifizieren - bis hin zur Rücksprache bei der Revisionsgesellschaft. Wie die Regierung das Beteiligungscontrolling macht, wie sie sich über die Entwicklungen bei den einzelnen Unternehmen auf dem Laufenden hält und so weiter, war gerade zu Beginn dieser Legislaturperiode Gegenstand intensiver Gespräche zwischen der GPK und der Regierung und der Stabsstelle Finanzen. An Verbesserungen wurde in dieser Legislatur für beide Seiten erreicht, dass das Reporting über das Beteiligungscontrolling an Tiefe gewann und die Erwähnung der Smileys der Sache nicht gerecht wird und eher disrespektierlich daherkommt. Und zweitens, dass erstmals die einzelnen - die jeweils zuständigen - Minister gegenüber der GPK berichten und nicht «nur» der Regierungschef und Finanzminister für alle staatsnahen Unternehmen.In den Diskussionen wurde aber auch deutlich, wo die Regierung die Grenze sieht. Sie sieht ihre Hauptaufgabe im Regieren, in der Führung des Staatsapparates und sieht sich nicht als Konzernleitung, die den Gang von mehr als zwei Dutzend Staatsunternehmen zu überwachen hat. Sie sieht sich als Interessenvertreter für das Land, quasi als Hauptaktionär, aber nicht als verlängerte, nachgelagerte strategische Führungseinheit. Und dies ist wohl richtig so. Und damit komme ich zum Votum des Abg. Rainer Gopp, der meinte, dass die Regierung als Eigner auch Einsitz im Verwaltungstat haben müsste. Da bin ich klar anderer Meinung. Und auch was der Abg. Lampert ausgeführt hat, der eigentlich das ganze ÖUSG - wie sage ich es? - bachab schicken würde und wieder zurück zu den Wurzeln gehen würde: Ich sage, das ÖUSG-Konzept ist alternativlos. Es kann nicht sein, dass der Landtag hierfür wieder die Aufgabe übernimmt, die man heute der Regierung vorwirft, sie würde sie in Sachen Oberaufsicht nicht wahrnehmen. Das kann es wirklich nicht sein, aber es ist sicherlich möglich, dass beim ÖUSG überlegt und nachgebessert werden muss. Und darüber werden wir ja in der Motionsbehandlung dann hören. Es ist aber der Regierung sicherlich auch klar, dass sie sich von der politischen Verantwortung nicht komplett separieren kann. Das liegt irgendwo in der Natur der Sache. Und die gestiegenen Anforderungen an diese strategischen Führungseinheiten machen auch klar, dass null Toleranz, null Spielraum - ich nenne es mal so - für «Gefälligkeitsernennungen» besteht. Und ich kann auch sagen, dass diese Regierung dann auch dem Anliegen eines unserer ersten Postulate in dieser Legislatur, nämlich der Bestellung der strategischen Führungsebenen gemäss ÖUSG, sehr gut nachgekommen ist - zumindest nach meinem heutigen Kenntnisstand. Nun, ihre Empfehlung wäre ein neues Verständnis über die Aufgabe und den Auftrag der GPK in Sachen Beteiligungscontrolling und hätte Konsequenzen, die ungefähr wie folgt zusammengefasst werden könnten: Nur noch Wirtschaftsprüfer und Revisoren hätten das nötige Know-how und könnten in der GPK Einsitz nehmen. Denn Sie, geschätzte PUK, erwarten eigentlich, dass die GPK das Beteiligungscontrolling der Regierung dupliziert und schaut, ob sie zu den gleichen Ergebnissen kommt beziehungsweise die gleichen Feststellungen macht. Und dabei ist klar, dass dies wohl nicht nur einmal pro Jahr gemacht werden kann, wenn es wirklich griffig und präventiv sein soll.Zur zweiten Empfehlung, und zwar bezüglich der Revision des ÖUSG, erwähnt im Punkt 6.4. Gerade der letzte Absatz dort zeigt Ihr Dilemma sehr gut auf. Sie schreiben: «Damit kann die Regierung nur post festum auf rechtwidrige Zustände reagieren.» Und mit «post festum» meinen sie nicht nur «nachträglich», sondern eigentlich «zu spät». Und daher folgt im letzten Satz: «Vielmehr muss die Regierung im Rahmen ihrer Oberaufsicht ermächtigt sein, bei Anzeichen, dass die Vorgaben der Beteiligungsstrategie nicht eingehalten werden, gegenüber der strategischen Führungsebene vorstellig zu werden.» Nun, ich denke, falls es diese Anzeichen gibt, dass die strategische Führungseinheit gegen die Beteiligungsstrategie verstösst, dass die Regierung heute schon einschreiten kann und eine Korrektur verlangen kann. Die Frage ist doch: Wie kann, soll, muss sie laufend im Bilde sein, dass eine jede Entscheidung dieses strategischen Gremiums sofort oder erst im Laufe der Zeit eine Entscheidung darstellt, welche dem Beteiligungscontrolling zuwiderläuft? Wie eng erwarten Sie, dass das strategische Führungsgremium an der Hand geführt wird? Womit wir wieder beim Thema wären: Was ist Aufgabe der Regierung und was ist eben Aufgabe dieser strategischen Führungsebene? Nun, das Anliegen dieser Empfehlung deckt sich weitgehend mit dem Motionsauftrag, den die Regierung bereits von diesem Landtag erhalten hat. Der zukünftige Landtag wird sich dann mit der Beantwortung befassen können. Abschliessend nur ein Satz zur Empfehlung bezüglich des Postorganisationgesetzes: Da kann ich mich nahtlos an die Ausführungen der Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller anschliessen, was die Definition von unentziehbaren beziehungsweise nicht delegierbaren Aufgaben des Verwaltungsrates in diesem Fall betrifft. Zwei Fragen zum Schluss, sie wurden beide schon gestellt, einfach dass es noch erwähnt ist. Die Regierung hat bei der Einsetzung der PUK erwähnt, dass sie separat Abklärungen trifft bezüglich einer Verantwortungsklage, bezüglich einer Haftungsklage, dass es dabei auch darum gehen würde, dass ein Schaden beziffert werden könnte. Nun sind wir auch da zwölf Monate später und die Frage ist natürlich: Gibt es diesbezüglich Ergebnisse? Und für mich der Kernpunkt, weshalb alles so weit kommen konnte, war das Thema, das auch schon erwähnt wurde, die Deckungslücke beziehungsweise die Rückstellung, die zum damaligen Zeitpunkt nicht gemacht wurde. Dies gab dem Verwaltungsrat erst die Möglichkeit, die zweite Akquisition zu treffen. Der Abg. Beck hat das ausführlich erwähnt, er hat auch erwähnt, dass die Revisionsgesellschaft die Empfehlung abgegeben hat, eine Rückstellung zu bilden, aber nicht insistiert hat und der Verwaltungsrat anders entschieden hat und die Regierung in ihrer Oberaufsicht natürlich auch wieder auf den Freibrief, die Akzeptanz der Revisionsgesellschaft, als Grundlage diesbezüglich Bezug nahm. So trifft Ihr Beispiel vom deutschen Philosophen, dass die Verantwortlichkeiten so aufgeteilt werden, dass am Schluss eigentlich niemand mehr allein verantwortlich gemacht werden kann, das Thema in diesem Punkt sehr wohl. Aber hier wäre die Frage an die PUK: Wie hat die Revisionsgesellschaft begründet, dass sie es bloss bei einer Empfehlung beliess und nicht darauf bestand, was ja de facto der Fall war? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, besten Dank. Guten Tag, geschätzte Abgeordnete. Ja, die PUK, welche aus fünf Mitgliedern, nämlich aus zwei DU-Mitgliedern, einem FL-Mitglied, einem VU-Mitglied und einem FBP-Abgeordneten zusammengesetzt ist, hat sich zu 35 halbtägigen und fünf ganztägigen Sitzungen getroffen. Dabei ist dieser 545 Seiten starke Bericht entstanden, welcher nach meiner Sicht sehr akribisch genau den Verlauf des E-Business-Projekts der Post aufzeigt.Der Bericht entspricht den Vorgaben des Art. 70 der Geschäftsordnung, wo es heisst, das haben wir heute auch schon gehört, dass eine Untersuchungskommission zur Feststellung von Tatsachen sowie zur Abklärung von Verantwortlichkeiten eingesetzt werden kann. Die PUK ist diesem Auftrag sehr professionell nachgekommen. Dabei hat die PUK Kosten von CHF 207'867 verursacht und dazu 350 Arbeitsstunden des Parlamentsdienstes und 50 Stunden für eine Schreibkraft beansprucht. Somit hat eine Seite des PUK-Berichts CHF 381,40 an Kosten verursacht. Zum Effizienzvergleich kann auch der 70-seitige Standortstrategiebericht der Regierung herangezogen werden: Dieser hat Kosten von CHF 181'000 verursacht, eine Seite dieses Papiers hat somit CHF 2'580 gekostet, das ist Faktor 6,7. Auch im Hinblick auf den Gesamtverlust von sage und schreibe CHF 23,1 Mio., das können Sie auf Seite 508 nachlesen, welchen das E-Business der Post bescherte, müssen sich diese Kosten von rund CHF 207'000 nicht verstecken. Die PUK hat das Thema E-Business der Post sehr umfassend aufgearbeitet und dabei die Fakten transparent auf den Tisch gelegt und - was auch positiv auffällt - kein Blatt vor den Mund genommen. Die Verantwortlichen werden mit Namen genannt und die Fakten sind nicht beschönigt und so, wie sie tatsächlich waren, dargestellt. Dadurch kann der aufmerksame Leser einfach feststellen, wer für welche Entscheidung die Verantwortung zu tragen hat. Der Bericht ist sehr gelungen - es bleibt zu hoffen, dass er auch Auswirkungen auf die Handhabung der Regierung und des Landtages auf die Staatsunternehmen haben wird. Ebenso hat die PUK mit ihrem Bericht eine hervorragende Vorlage ausgearbeitet und die Latte für zukünftige Untersuchungskommissionen nach meiner Ansicht ziemlich hoch angesetzt. Ich bin gespannt, wie lange es dauern wird, bis sich das Parlament wieder einmal an eine derart aufwendige Arbeit mit einer PUK wagt, besonders wenn einzelne Abgeordnete sich nicht um wesentliche Inhalte kümmern, sondern die Nadel im Heuhaufen suchen. Ich danke allen PUK-Mitgliedern, Erich Hasler, welcher den Vorsitz hatte, Helen Konzett Bargetze, Manfred Kaufmann, Norman Marxer und Pio Schurti, für die vorbildliche Arbeit. Es bleibt zu hoffen, dass der Landtag und auch die Regierung die Erkenntnisse tatsächlich verarbeiten wollen und können und dass die Regierung und die neuen Postverantwortlichen die Verantwortlichen für das «E-Desaster» nun auch zur Rechenschaft ziehen. Mit dem Gesetz über die Steuerung von öffentlichen Unternehmen (ÖUSG) in Kombination mit individuell zugeschnittenen Eignerstrategien für die staatlich kontrollierten Unternehmen sollte alles viel besser werden. Vor allem sollte damit erreicht werden, dass sich die Politik aus dem Tagesgeschäft der Unternehmen heraushält und nur noch die globale Strategie vorgibt. So weit, so gut. Wie es in der Praxis funktioniert hat, wissen mit dem vorliegenden PUK-Bericht nun alle. Trotz des neuen gesetzlichen Rahmens sieht die Erfolgsbilanz äusserst dürftig aus. Dies hängt nicht zuletzt mit der Besetzung der Schlüsselpositionen in den staatlichen Unternehmen zusammen, die bei der Post vor allem verdienten - jetzt muss ich es halt sagen - VU-Parteigängern zugeschanzt wurden. Dass sich die Regierung schwertut, die Unternehmen, die von «Parteifreunden» geleitet werden, effektiv zu kontrollieren und zu sanktionieren, dürfte nun allen klar geworden sein. Trotz ÖUSG und Eignerstra-tegien haben sich die Poststrategen nachweislich nicht an die Vorgaben gehalten und über CHF 23 Mio. mit dem E-Business verbrannt. Man darf gespannt sein, ob diese Verantwortung nur Rechte und Privilegien beinhaltet oder ob die Regierung nun auch Konsequenzen zieht. Man darf auch gespannt sein, ob in diesem Hohen Haus weiterhin Lobeshymnen für Staatsfirmen gesungen werden, wenn diese nach Belieben neue Betätigungsfelder suchen, mit der Begründung, damit den schwindenden Umsatz im Kerngeschäft kompensieren zu müssen. Man darf gespannt sein, ob die Staatsunternehmen weiterhin wursteln können, so wie es die Herren in den Verwaltungsräten oder in der Geschäftsleitung gerade als opportun erachten. Sie wissen, passieren kann ihnen nicht viel, denn es ist ja nicht das eigene Geld und ausserdem hat bisher noch nie ein Verwaltungsrat für Fehlentscheidungen in irgendeiner Weise geradestehen müssen. Schon im August 2014 habe ich im «hoi du» geschrieben, dass sich die Post auf bestem Weg befindet, eine Bruchlandung hinzulegen. Sie erinnern sich sicher, was wir in diesem Hohen Haus vonseiten Regierung und auch von einigen Landtagskollegen zu hören bekommen haben, nichts als Hohn und Spott. Ich bin sehr gespannt, wie der Landtag und die Regierung nun argumentieren werden und wie mit dem verantwortlichen Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung umgegangen wird. Ich frage Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter Zwiefelhofer, welche Konsequenzen wird dieses 23-Millionen-Loch für die Verantwortlichen nach sich ziehen? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Auch ich habe mich in den Bericht der PUK Post gekniet und dabei ist mir - bei allem Respekt für die Arbeit der PUK-Mitglieder - einiges sauer aufgestossen. Angefangen hat mein Unmut schon vor der Landtagsdebatte im November 2015. Einseitige Presse, geschürt durch DU-Abgeordnete, und ihnen nahestehende Personen versuchten bereits, Vorverurteilungen zu suggerieren. Wäre es dann beim Traktandum zur Kapitalerhöhung der Post nach den DU-Abgeordneten gegangen, hätten sie unsere Post ungeniert an die Wand gefahren. In der gleichen Landtagssitzung vom November 2015 war ich der felsenfesten Überzeugung, dass es eine PUK braucht, und war einer der 20 Abgeordneten, welche die Zustimmung zur Einsetzung der PUK erteilten. Stossend fand ich damals, dass die Abgeordneten der DU, die vehement eine PUK forderten, nicht imstande waren, sich bei den Vorbereitungen zu ihrem Antrag an die Geschäftsordnung des Landtages zu halten, und vom Regierungschef dafür verdiente Kritik einstecken mussten. Dennoch, die PUK sollte Untersuchungen anstellen und den betroffenen Personen die Möglichkeit geben, zu den Vorwürfen, die bereits im KPMG-Bericht gemacht wurden, Stellung zu beziehen. Das Endresultat sind 545 Seiten PUK-Bericht. Es wird zwar in vielen Bereichen sehr ins Detail gegangen, doch neue bahnbrechende Erkenntnisse gegenüber dem KPMG-Bericht sind nicht erkennbar. Im Wesentlichen wird im Bericht auf die gemachten Fehler der Verantwortlichen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung nochmals sehr ausführlich eingegangen. Diese Fehler kann und will ich auch nicht schönreden. Aber stellt man das Ganze in eine Gesamtbetrachtung, dann ist erkennbar, dass die Verantwortlichen der Post das Problem, dass das Kerngeschäft, das Zustellen von Briefen und Paketen, massiv eingebrochen ist, schnell erkannt haben und auch die richtigen Schlüsse daraus gezogen haben. Die Digitalisierung als weiteres Standbein der Post kann heutzutage wohl nicht grundsätzlich als Fehlentscheid verdammt werden. Oder hätte die DU-Fraktion alternative Geschäftsfelder weiter vorgeschlagen, wenn sie einen parteinahen Verwaltungsrat unter den Postverantwortlichen gehabt hätte? Die Post hat jahrelang gut gewirtschaftet und unserem Land auch Geld gebracht. Zudem wurden die unternehmerischen Entscheide, die wir heute als Fehler bezeichnen müssen, dazumal aus dem erwirtschafteten Kapital berappt.Geärgert habe ich mich auch noch nach dem Erscheinen des PUK-Berichtes über die tendenziöse Presse vonseiten DU. Auch das war Parteipolitik auf unterstem Niveau - und das auf Kosten anständiger Mitbürger. Und bevor ich mein Votum beenden möchte, möchte ich noch erwähnen, dass ich es schon als recht schräg empfinde, wenn sich ein liechtensteinischer Unternehmer per Mail an uns Landtagsabgeordnete wendet und dabei einen Mailkontakt, den er mit der Regierung hatte, weitergibt, es dabei aber unterlässt, den Wortlaut des Mails eins zu eins weiterzuleiten, sondern mit wesentlichen Änderungen. Sehr vertrauenswürdig und ehrlich kommt so etwas bei mir nicht an. Werden da etwa Privatfehden ausgetragen? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke der PUK für den Bericht. Gleich an den Abg. Rehak, vielleicht wäre es besser gewesen, wenn noch ein paar Franken mehr in den PUK-Bericht investiert worden wären. Dann wären einige kritische Voten, die Mängel im PUK-Bericht aufzeigen, uns heute erspart geblieben. Wir haben nun vieles über Ungereimtheiten, Erklärungen, Anmerkungen beziehungsweise offensichtliche Fehler, Nachträge und Doppelspurigkeiten, die im Bericht enthalten sind, vernommen. Auch Empfehlungen wurden bereits angesprochen. Jeder der sich die Mühe macht, diesen Bericht zu lesen, kommt unweigerlich auf die Frage: Was mache ich nun mit diesem Bericht über die Liechtensteinische Post AG, den uns die PUK vorlegt? Einfach zur Kenntnis nehmen und damit hat es sich? Was mache ich mit den Ungereimtheiten, die schon meine Vorredner an verschiedenen Stellen geortet haben? Was sind die rechtlichen Konsequenzen? Wer wird sich nun vor Gericht verantworten müssen? Wo ist die Einschätzung der PUK? Wer haftet nun? Und was machen wir mit den verschiedenen Stellungnahmen, die wir von verschiedenen Seiten bekommen haben? Werden wir diese einfach auch im Raum stehen lassen? Der ehemalige CEO der Post schreibt treffend an einem Beispiel in seiner Stellungnahme auf Seite 4 über diesen PUK-Bericht. Er schreibt dort, wie wichtig die Wortwahl und die Formulierung von Aussagen sind. Ebenso sind die Wiederholungen präzise zu formulieren, um konkrete Schlussfolgerungen ziehen zu können und Falschinterpretationen zu vermeiden. Das ist für mich genau der springende Punkt. Die richtigen Interpretationen einer Aussage ohne den Zusammenhang zu erkennen, ist sehr schwierig. Was sich sicher auch sehr schwierig für die PUK herausgestellt hat. Und wir haben es schon gehört, nach dem Vorliegen von verschiedenen Informationen ist es für manche Abgeordnete auch sehr schwierig festzustellen, wer nun recht hat. Umso entscheidender ist es deshalb, auch die Stellungnahme der einzelnen Involvierten in die Überarbeitung korrekt einzubauen, was leider nicht mit der nötigen Sorgfalt geschehen ist, wie wir gehört haben. Ich denke auch, die Stellungnahmen sollten, wie bereits angesprochen, ebenfalls ergänzend zum PUK-Bericht angefügt werden. Wenn ich nun diverse Stellungnahmen, die ich in den letzten Tagen bekommen habe, richtig interpretiere, konnten sich nicht alle involvierten Personen zum Abschlussbericht einbringen beziehungsweise sie wurden nicht angehört. Wenigstens wurde der Vorwurf der Dokumentenfälschung vom Vorsitzenden der PUK, Erich Hasler, bereits relativiert. Leider wirft dies ein schräges Licht auf die ganze PUK und ebenso auf den Landtag als Auftraggeber dieser PUK. Ich finde, es ist nicht korrekt, dass auf der Zielgeraden, also in den letzten Tagen der Fertigstellung des Berichtes, noch solche Anschuldigungen hinzugefügt wurden, ohne dass die Betroffenen Stellung beziehen konnten. Eigentlich müssten Sie, liebe PUK, noch ein Korrigendum nachliefern. Darum ist die Frage berechtigt: Was bringt uns dieser Bericht für einen Mehrwert, ausser dass nochmals beschrieben wurde, dass die Projekte im E-Business einiges mehr gekostet haben, als geplant war. Dass dies so ist, wussten wir wohl schon vor einem Jahr, als wir den Kredit für die Post gesprochen haben. Der Abg. Vogt hat dies klar dargelegt, was dazumal bekannt war und dass die Erkenntnisse nur marginal sind. Liebe PUK-Initianten, Sie haben am 5. November letzten Jahres ein totes Pferd gesattelt, diesem Gaul ein ganzes Jahr die Sporen gegeben, nun glauben Sie zu wissen, was der arme Gaul gemacht hat und nicht gemacht hat oder nicht mehr machen konnte. Aber leider lebt der arme Gaul immer noch nicht und ist keinen Meter weit gekommen. All die Meetings und Hearings über den toten Gaul bringen ihn nicht zum Leben zurück. Das Resultat: Der Gaul ist und bleibt immer noch tot. Das einzige, das Sie im PUK-Bericht aufgezeigt haben, ist, dass der Gaul über einen längeren Zeitraum kläglich gestorben ist, aber das wussten wir ja schon. Die PUK hat nun einen Bericht abgegeben, den wir nun im Landtag zur Kenntnis nehmen müssen - ob wir unsere Ansichten mit den Erkenntnissen der PUK teilen oder nicht. Und abschliessend möchte ich, wie der Abg. Lageder ausgeführt hat, das Resümee ziehen: Dieser PUK-Bericht hat für mich einen intensiven Gout der DU. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Eingangs möchte ich mich den Voten anschliessen, welche erwähnt haben, dass die Liechtensteinische Post viele Jahre eine Erfolgsgeschichte war, bis sich leider immer dunkler werdende Schatten darüber legten. Der vorliegende Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zeigt auf, wie es zu den Entscheidungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Zusammenhang mit den Auslandsinvestitionen gekommen ist. Er zeigt auch, dass erhebliche Beträge für externe Berater aufgewendet wurden. Trotz des eingekauften Know-hows war es nicht möglich, das beinahe Grounding der Post zu verhindern, indem die Post nur mit einer Bürgschaft und einer Kapitalerhöhung vor dem Konkurs gerettet werden konnte. Es ist mir daher wichtig, zu erwähnen, dass Fachwissen auch für neue Geschäftsfelder sowohl im Verwaltungsrat als auch in der Geschäftsleitung vorhanden sein muss. Es muss darüber diskutiert werden, welche Massnahmen zu ergreifen sind, um eine frühzeitige Ausweitung der Organisation beziehungsweise eine Reorganisation innerhalb der Führungsgremien bei staatsnahen Unternehmen sicherzustellen. Neben einer Beteiligungsstrategie, welche die Leitplanken zur Festlegung der Unternehmensstrategie vorgibt, muss eine Organisationsstrategie definiert werden, welche die Auswahlkriterien für Führungskräfte konkretisiert. Es versteht sich von selbst, dass die Einhaltung dieser Massnahmen periodisch überwacht werden muss. Ich bin überzeugt, dass durch solche Massnahmen nicht nur zukünftige Schäden verhindert werden können, sondern auch der Eindruck der Bevölkerung von Führungspositionen in staatsnahen Unternehmen verbessert wird.Dann meine Einschätzung zum Mehrwert des PUK-Berichtes: Ein grosser Mehrwert war für mich, dass die Betroffenen, seien es nun Mitglieder der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrats oder der Revisionsstelle, bei den Befragungen der PUK im März 2016 die Möglichkeit hatten, sich zu den Vorfällen und Anschuldigungen aus den Medien zu äussern. Von dieser Möglichkeit konnten diese Personen gemäss eigenen Aussagen beim KPMG-Bericht nicht Gebrauch machen beziehungsweise wurde ihnen viel zu kurze Zeit für eine Stellungnahme zum umfassenden Bericht gewährt.Der vorliegende Bericht enthält eine detaillierte Aufarbeitung der Vorgänge, was auch der Auftrag an die PUK war. Ebenfalls werden die Beraterkosten transparent offengelegt, sodass sich jeder ein Bild machen kann, was es gekostet hat und was es gebracht hat. Auch wird der Gesamtverlust, welcher mehr als CHF 20 Mio. beträgt, auf Seite 508 detailliert aufgeführt. Zu den Kosten der PUK: Im Vorfeld wurden auch die Kosten für den PUK-Bericht in der Höhe von rund CHF 200'000 kritisiert. Die Kosten der fünfköpfigen PUK, welche über ein Jahr prüfte, beliefen sich auf CHF 92'000. Der externe juristische Berater kostete dabei CHF 112'000, wobei ich hier erwähnen muss, dass sein Stundensatz deutlich tiefer war als der durchschnittliche Stundensatz von Anwälten in Liechtenstein. Auch war die PUK stark auf die Dienste des Rechtsberaters angewiesen. Die Beratung der KPMG zur Unterstützung beim Verkauf der DIG kostete CHF 441'000, ebenfalls kostete der geheime KPMG-Bericht vom 25. September 2015 nach sechswöchiger Prüfung rund doppelt so viel wie die fünfköpfige Kommission. Dann zur Kritik an die PUK eine kurze Gegendarstellung: Die PUK wurde Ende 2015 im Landtag mit einer grossen Mehrheit befürwortet. Praktisch bei allen eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen an die PUK wurde die gewissenhafte und detaillierte Arbeit der PUK erwähnt und gelobt. Nachfolgend möchte ich die Einleitung der Stellungnahme vom 26. Oktober 2016 des Anwaltes, welcher die Regierung sowie ein Verwaltungsratsmitglied vertreten hat, zitieren: «Zunächst fällt auf, dass sich die PUK ausserordentlich grosse Mühe gegeben hat, den Sachverhalt, um den es hier geht, so detailliert wie möglich aufzuarbeiten und darzustellen. Sie hat damit eine wesentlich bessere sachverhaltsmässige Grundlage zur Beurteilung der Handlungsweisen der Beteiligten geschaffen, als dies letztes Jahr mit dem KPMG-Bericht gegeben war.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem alle Abgeordneten, die eine erste Wortmeldung abgeben wollten, dies tun konnten, übergebe ich jetzt das Wort an die Regierung.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Tag. Ein Votum der Regierung zu diesem Traktandum ist nicht ganz einfach - dies aus mehreren Gründen. Zum einen ist die Untersuchungskommission ein parlamentarisches Instrument, dessen Output letztlich vom Parlament selbst diskutiert werden muss und wobei der Landtag der Regierung Empfehlungen abgeben kann und auch tut. Zum anderen ist die Regierung neben vielen anderen handelnden Personen und Organen auch Partei, wenn es um den Untersuchungsgegenstand der PUK geht. Wenn es um den ersten Punkt geht, so hat die Regierung gemäss dem Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz, kurz GVVKG, das Recht, sich in einem Bericht zum Ergebnis der Untersuchung zu äussern. Von dieser Möglichkeit hat die Regierung trotz nur kurzer Zeit Gebrauch gemacht, und der Bericht liegt Ihnen in Form der Stellungnahme vom letzten Freitag vor. Wenn es um den zweiten Punkt geht, so hat die Regierung, wie andere betroffene Parteien auch, vom rechtlichen Gehör Gebrauch gemacht, soweit es ihr ermöglicht wurde. Dass dies leider nicht bei allen Vorwürfen, die an die Regierung gerichtet wurden, der Fall war, haben wir heute schon gehört. Nach der Entwurfsfassung des Berichts, zu welcher die Regierung gegenüber der PUK ausführlich Stellung genommen hat, sind neue Vorwürfe hinzugekommen, zu denen es keine Möglichkeit mehr gab, vor Abschluss des definitiven Berichts Stellung zu nehmen. So zum Beispiel der Abschnitt 3.10.4. auf den Seiten 335 bis 338, der unter Verletzung der Rechte der betroffenen Personen gemäss Art. 38 Abs. 3 GVVKG weitgehend ohne Anhörung der Betroffenen zustande gekommen ist. Dies ist zumindest fragwürdig und wirft betreffend die Arbeitsweise der PUK, zumindest in den letzten Wochen vor Verabschiedung des Berichts, Fragen auf. Andere Vorwürfe aus der Entwurfsfassung wurden trotz Vorliegen klarer Stellungnahmen und gegenteiliger Beweise einfach in der Schlussfassung belassen. Begründet wurde dies teilweise gar nicht oder lapidar kommentiert: «Die PUK bleibt bei ihrer Einschätzung.» Das ist natürlich das Recht der PUK.Es ist der Regierung ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass der PUK-Bericht nicht nur, aber auch in Bezug auf die Rolle der Regierung etliche Fehler und Ungenauigkeiten, inhaltlicher und formeller Art, aufweist. Er widerspricht sich selbst an vielen Stellen, nennt an einer Stelle ein richtiges Datum, dann wieder ein falsches. An manchen Stellen unternimmt die Regierung zu viel, dann wieder zu wenig, und manchmal weist die PUK selbst darauf hin, dass die Regierung gar nicht hätte eingreifen dürfen, nur um dann ein paar Seiten weiter wieder ein entschiedenes Eingreifen der Regierung zu fordern. Der PUK-Bericht bildet einen sehr detaillierten, sich auch wiederholenden und leider teilweise mit Mängeln behafteten vorläufigen Abschluss einer langen Postgeschichte. Der Abg. Christoph Wenaweser hat die guten Seiten dieser Geschichte genauso erwähnt wie die schlechten. Was ist aus Sicht der Regierung der Mehrwert der PUK? Die viele geleistete Arbeit verdient Respekt, unbestritten. In Ergänzung zum Bericht und Antrag der Regierung vom letzten Jahr ging der Untersuchungszeitraum der PUK zudem weiter zurück; zu den Anfängen der E-Business-Strategie enthält der PUK-Bericht tatsächlich auch neue Informationen. Zu den finanziellen Schwierigkeiten aber, die letztlich die Sanierung notwendig gemacht haben, führten die beiden Tochtergesellschaften DIG und Newtron, in Kombination mit der notwendigen Ausfinanzierung der Deckungslücke der PVS. Und dazu hatte die Regierung bereits ausführliche Abklärungen vorgenommen beziehungsweise vornehmen lassen und die wichtigsten Erkenntnisse daraus auch im entsprechenden Bericht und Antrag letztes Jahr präsentiert. Das wurde hier heute auch schon erwähnt. Viele neue Erkenntnisse gibt es zu diesem zentralen Teil der Geschichte nicht. Inwiefern die Empfehlungen der PUK wertvoll sind, scheinen die Meinungen auseinanderzugehen. Die PUK empfiehlt mehr Transparenz, ein Anliegen, das auch die Regierung an die Staatsbetriebe gerichtet hat, mit dem Ergebnis, dass in den letzten Jahren bereits klare Verbesserungen erreicht wurden. Der jüngste Geschäftsbericht der Post für das Jahr 2015 wurde diesbezüglich hier bereits gelobt. Der Abg. Thomas Lageder hat das sehr schön dargestellt. Weitere Empfehlungen gehen in Richtung Stärkung der Oberaufsicht. Dazu ist eine Motion hängig, die sich mit ähnlichen Fragen befasst, deren Beantwortung noch aussteht. Die heutige Debatte wird sicher wertvollen Input zur Beantwortung der Motion bringen.Lassen Sie mich hier noch einmal klarstellen: Der heutige Aufbau des Regierungsumfelds basiert auf dem Grundansatz des heutigen ÖUSG, welches die strategische und operative Führung der Staatsbetriebe an die entsprechenden Organe delegiert. Ist eine klare Stärkung der Oberaufsicht in Richtung eher einer Aufsicht durch die Regierung gewünscht, so bedingt dies eine deutliche Verstärkung der entsprechenden Ressourcen bei der Regierung. Diese Aufgabe muss von qualifizierten Spezialisten im Regierungsumfeld wahrgenommen werden, und man darf sich fragen, welche Rolle dann eigentlich noch den Verwaltungsräten zukommen soll. Ich bin gespannt auf Ihre diesbezüglichen Einschätzungen, gerade auch in Anbetracht des damit verbundenen Personalaufwands im Regierungsumfeld. Wollen sie tatsächlich eine stärkere Rolle der Politik bei den Staatsbetrieben? Und ebenso in diesem Kontext soll die GPK inskünftig mit allen Dokumenten aller Staatsbetriebe inklusive Tochtergesellschaften versorgt werden. Nun, wir dürfen gespannt sein, wie die GPK mit ihren Res-sourcen mit dieser Informationsfülle umgehen wird, sollte sie tatsächlich diese Forderung bei der Regierung deponieren. Aus Sicht der Regierung positiv daran wäre sicher die politische Entlastung der Verantwortung der Regierung, indem der Landtag über die GPK mehr Verantwortung bei der Kontrolle der Staatsbetriebe übernehmen würde. Da auch in Zukunft Fehler bei Staatsbetrieben nicht ausgeschlossen werden können, wie sie auch in der Privatwirtschaft nicht ausgeschlossen werden können, müsste der Landtag dann auch einen Teil der Mitverantwortung für solche allfällige Fehler tragen. Das kann man bewusst so wollen oder auch nicht. Schliesslich regt die PUK noch einige kleine Gesetzesanpassungen an, die sicher prüfenswert sind und - das kann ich hier zusagen - die auch geprüft werden. Die Einschätzung, ob sich im Kontext der gestellten Fragen und der vorliegenden Antworten die Errichtung und die Arbeit der PUK am Ende gelohnt hat, überlassen wir von der Regierung selbstverständlich dem Landtag. Eine Frage an die PUK-Mitglieder habe aber auch noch im Anschluss an das Votum der Landtagsvizepräsidentin Lanter-Koller. Meine Frage wäre: Wurde die gedruckte und öffentlich gemachte Endversion des PUK-Berichts in einer formellen Schlussabstimmung von allen PUK-Mitgliedern auch genehmigt? Oder stimmt es, dass vom PUK-Mitglied Pio Schurti noch Änderungsvorschläge zum PUK-Bericht eingereicht wurden, als der Bericht bereits im Druck war?Dann möchte ich ganz kurz auf ein paar Punkte eingehen, die hier in der Debatte bereits gefragt oder gesagt wurden. Ich werde aber darauf verzichten, alle Punkte des PUK-Vorsitzenden hier wieder zu kommentieren, weil ja die Stellungnahme der Regierung eben auch erfolgt ist. Und ich begrüsse das Votum, ich weiss nicht, welcher Abgeordnete das gesagt hat, dass eben die Stellungnahmen auch veröffentlicht werden sollen, damit es ein ganzes gesamtheitliches Bild geben kann. Ich fände das sehr gut, wenn die Stellungnahmen der betroffenen Parteien ebenfalls veröffentlicht werden könnten. Zur Thematik der Klageeinreichung wurde heute auch einiges schon gesagt, Sie haben auf den Bericht und Antrag hingewiesen. Die Regierung hat im Bericht und Antrag darauf hingewiesen, dass eben eine weitere Abklärung abgewartet werden soll, und wir haben natürlich auch nach Errichtung der PUK klar gesagt, dass zuerst die Arbeit der PUK abgewartet werden soll und keine Doppelspurigkeit entstehen soll. Sie haben auch gefragt, wie sich der Verwaltungsrat der Post dazu stellt und der Minderheitsaktionär. Der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Post hat sich in Absprache mit den Aktionären schon nach Vorliegen des KPMG-Berichts intensiv mit dieser Frage betreffend mögliche Verantwortlichkeitsklagen auseinandergesetzt. Die rechtlichen Abklärungen, die dabei in Auftrag gegeben worden sind, im Sinne einer ersten Begutachtung, haben ergeben, dass eine langwierige Verantwortlichkeitsklage gegen die ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post, gestützt auf den KPMG-Bericht, sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich eher nicht sinnvoll wäre. Aufgrund dieser Tatsache, haben sich die Aktionäre, gestützt auf den KPMG-Bericht, entschieden, vorläufig keine Klage zu erheben, und haben die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 an der Generalversammlung erteilt. Die Regierung wollte aber bewusst den Ergebnissen der PUK nicht vorgreifen, weshalb im Auftrag der Regierung ein Vorbehalt beim Traktandenpunkt «Entlastung» eingebracht wurde: «Die Entlastungserteilung für den Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Post an der Generalversammlung am 29. Juni 2016 wird vom Mehrheitsaktionär ausdrücklich nur für das Geschäftsjahr 2015 erteilt. Sollte der Schlussbericht der PUK Post des Landtags Anhaltspunkte liefern, welche ein schuldhaftes Verhalten der verantwortlichen Organe der Liechtensteinischen Post in den untersuchten Jahren erkennen lassen, so ist mit der Entlastungserteilung für das Jahr 2015 eine künftige Verantwortlichkeitsklage ausdrücklich nicht ausgeschlossen.» So weit das Zitat aus dem GV-Protokoll dieses Jahres. Das heisst, dass die Regierung den PUK-Bericht und die Einschätzung der PUK abwarten wollte. Die PUK selbst macht in ihren Empfehlungen leider keine Aussage zu einer möglichen Klage. Aus Sicht der Regierung enthält der Bericht der PUK keine neuen wesentlichen Tatsachen, welche die Ausgangslage verändern. Der Minderheitsaktionär sowie der Verwaltungsrat sind deshalb weiterhin der Meinung, dass eine Verantwortlichkeitsklage rechtlich und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Es gilt hier, die Erfolgschance mit dem wirtschaftlichen Risiko für die Post abzuwägen. Die Regierung hat nun den PUK-Bericht vorliegend und hört mit Interesse die Voten des Landtages. Eine Entscheidung betreffend die Erhebung einer Verantwortlichkeitsklage ist noch nicht gefallen. Die Regierung wird bei ihrer Entscheidung darauf Rücksicht nehmen, dass ein solches Verfahren nicht die heutige Post belasten darf. Diese ist mit den strategischen Herausforderungen genügend beschäftigt. Es wäre auch interessant, eine klare Aussage des PUK-Vorsitzenden betreffend die Verantwortlichkeitsklage zu hören.Und damit komme ich noch zum Punkt betreffend die aktuelle Strategie oder die Weiterentwicklung der Strategie der Post. Das war ein Votum des Abg. Rainer Gopp. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Strategie der Post, die aktuelle Unternehmensstrategie, sieht eine Konzentration auf die Kernkompetenzen vor, also auf das Kerngeschäft, inklusive der Philatelie und Logistik. Und derzeit wird deshalb auch in diese Richtung umgesetzt, dass eben die Tochtergesellschaft im Ausland im Bereich E-Business nicht mehr strategisch sind, einerseits schon verkauft wurden und andererseits ebenfalls ein Verkauf geprüft wird. Aufgrund der sich schnell ändernden Märkte, Sie haben das auch in letzten Wochen in den Zeitungen vernehmen können, dass auch die Schweizer Post und andere europäische Postgesellschaften intensiv gefordert sind, aufgrund dieser Veränderungen hat sich die Post intensiv mit der zukünftigen Strategie der verschiedenen Bereiche beschäftigt. Auf der Grundlage der bestehenden Strategie wurde eine Mehrjahresplanung gemacht, die aufzeigt, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Es werden derzeit Szenarien ausgearbeitet, welche letztlich im Frühjahr 2017 zu einer neuen oder revidierten Strategie führen sollen. Das heisst, die erneute Strategieausrichtung der Post, nachdem jetzt die PUK-Arbeiten auch abgeschlossen sind, die auch Ressourcen gebunden haben, ist derzeit in Arbeit und soll im nächsten Frühjahr zu einer erneuerten Strategie führen. Die Herausforderungen, wie gesagt, sind klar: Im Kerngeschäft ist weiterhin ein Rückgang festzustellen, die digitale Welt nimmt weiterhin Überhand und die Post ist im Bereich vor allem des Briefgeschäfts sehr gross gefordert. Sie haben das auch gesehen bei der Anpassung der B-Post. In anderen Ländern, zum Beispiel in Dänemark, gibt es bereits im Bereich B-Post nur noch einmal pro Woche eine Zustellung. Und die A-Post (Am-nächsten-Tag-Zustellung) wird in Dänemark mit einem besonders hohem Zuschlag bereits tarifiert. Also in anderen Ländern ist die Post bereits weiter und hat die Gebührenmodelle betreffend das Kerngeschäft deutlich überarbeitet. Diese Fragen werden derzeit intensiv auch diskutiert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir mit den Beratungen weiterfahren, machen wir 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:00 bis 16:25 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit der Beratung des Berichtes der PUK zur Post AG fort.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen, im Speziellen zu der Fragestellung der Haftungsklage. Diesen Ball möchte ich gleich aufnehmen. Der Abg. Thomas Rehak hat in seinem Votum ausgeführt, dass der PUK-Bericht die Verant-wortlichen für die Verluste mit Namen nennen würde. Mich würde sehr interessieren, in absteigender Reihenfolge der Wichtigkeit, wer die drei wichtigsten Verantwortlichen sind. Und ich hoffe dann auch, dass der Abg. Erich Hasler, Vorsitzender der PUK, noch Erläuterungen machen wird, wie er es sieht in Bezug auf die Haftungsklage, wer hier infrage käme und wie der weitere Verlauf seiner Meinung nach aussehen sollte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, wir haben nun einige Stellungnahmen zum PUK-Bericht gehört. Diese Stellungnahmen sind sehr unterschiedlich ausgefallen, die Bruchlinie verläuft entlang der Parteien, wie mir scheint. Vonseiten der VU wird dieser Bericht komplett schlechtgeredet, da würde man meinen, dass die Unabhängigen alleine diesen Bericht verfasst haben. Tatsächlich hat sich die PUK zusammengesetzt aus zwei Mitgliedern der Unabhängigen, je einem Mitglied der übrigen drei Parteien. Auch die VU war in der PUK mit dem Abg. Manfred Kaufmann vertreten. Beim Zeugnis, das die Abg. Lanter-Koller ausstellt, würde man fast meinen, dass die VU nicht ihren kompetentesten Mann in die PUK geschickt hat. Ich persönlich sehe das nicht so, aber das Votum deutet einfach darauf hin. Da hätten Sie sich vielleicht früher darüber Gedanken machen sollen. Wie gesagt, der PUK-Bericht ist eine Gemeinschaftsarbeit, da haben alle mitgearbeitet, es ist nicht eine einzige Person, die diesen Bericht verfasst hat.Ich möchte mich auf jeden Fall bei allen anderen Abgeordneten bedanken, die den Bericht wohlwollend aufgenommen haben und die durchaus die positiven Seiten dieses Berichtes sehen. Auf den Mehrwert, den dieser Bericht darstellen kann, wenn man so will, kann ich später noch ein paar Worte verlieren. Zuerst möchte ich noch eingehen auf - das ist ja wiederholt gekommen - die angeblich neuen Vorwürfe. Und dazu möchte ich eigentlich zuerst, wie gesagt, auf die Stellungnahme der Revisionsstelle ReviTrust zurückkommen. Wie gesagt, wir waren sicher zeitlich in einem sehr engen Korsett gefangen, und die Stellungnahme der Revisionsstelle ist am 25. Oktober eingegangen. Und da hat die Revisionsstelle eben auch darum gebeten, dass wir gewisse Sachverhalte richtigstellen. Und da lese ich einfach einmal kurz vor: «Schliesslich hat der Verwaltungsrat mit der Unterzeichnung der Vollständigkeitserklärung zur Jahresrechnung vom 31.12.2014 (datiert 12. März 2015) uns gegenüber bestätigt, dass keine Pläne bestünden, Teile des Unternehmens zu schliessen oder zu veräussern. Dies entsprach, wie wir erst im Nachhinein erfahren mussten, jedoch nicht dem Entscheid des Verwaltungsrats in seiner Sitzung vom 25. Februar 2015, was uns hätte zur Kenntnis gebracht werden müssen. Auch bei den abschliessenden Arbeiten vor der Berichtsabgabe wurde dieser Sachverhalt verschwiegen oder vergessen, gleiches gilt bis hin zur Abhaltung der Generalversammlung zur Jahresrechnung 2014. Insofern bitten wir Sie, die vorstehenden Fakten in dieses Kapitel einfliessen zu lassen, damit die PUK-Berichterstattung zur Revisionsarbeit betreffend das Geschäftsjahr 2014 nicht unausgewogen erfolgt.» Und dann geht es weiter: «Der Veraltungsrat hat seine Informationspflichten gegenüber der Revisionsgesellschaft verletzt und gleichzeitig eine Falschaussage über die ausgefertigte Vollständigkeitserklärung gegenüber der Revisionsgesellschaft abgegeben. Unter Bereitstellung der letzten Informationslage hätte die Berichterstattung 2014 wohl zu einem anderem Ergebnis geführt.» Das ist die Stellungnahme der Revisionsstelle. Diese Stellungnahme haben wir dann sicher in der nächsten Sitzung zwei, drei Tage später in der PUK besprochen, und ich habe im Anschluss daran, weil, wie gesagt, es diese Vorwürfe gab, die in dieser Stellungnahme enthalten sind, auch dem Geschäftsführer der Post eine E-Mail geschickt und ihm Folgendes geschrieben: «Am 25. Februar 2015 hat der VR eine Strategieänderung beschlossen, nämlich dass die Beteiligungen, die DIG und Newtron, verkauft werden sollen. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an dich: Warum wurden die Beteiligungen und der Goodwill in der Jahresrechnung 2014 trotzdem immer noch zu gleichen Werten geführt? Zweitens: Warum hat die Unternehmensleitung am 12. März gegenüber der Revisionsstelle die Erklärung abgegeben, dass bis dato keine Änderung eingetreten sei? Wann wurde die Revisionsstelle über die Strategieänderung informiert?» Darauf hat Herr Beck auch Stellung bezogen. Und die Antwort war dann folgendermassen, zu Frage 1: Warum wurden die Beteiligungen und der Goodwill in der Jahresrechnung 2014 trotzdem immer noch zu gleichen Werten geführt?: «Ich verstehe die Frage dahingehend, wieso keine ausserordentliche Wertberichtigung vorgenommen wurde. Dazu folgendes: Der Wert einer Beteiligung wird in der Regel einmal jährlich mittels einem so genannten Impairment-Test überprüft. Dieser Test wurde durch den damaligen Finanzchef auch für den Abschluss 2014 erstellt, durch den Verwaltungsrat bewilligt und von der Revisionsstelle geprüft. Der Test basierte auf den Businessplänen der Beteiligungen für die nächsten Jahre. Der Test hat ergeben, dass die Werthaltigkeit gegeben ist und deshalb keine ausserordentliche Wertberichtigung notwendig war.»Zu Frage 2: Warum hat die Unternehmensleitung am 12. März gegenüber der Revisionsstelle die Erklärung abgegeben, dass bis dato keine Änderung eingetreten sei?: «Der Beschluss, die Beteiligungen zu verkaufen, hatte keinen Einfluss auf die Businesspläne der Beteiligungen und damit auch nicht auf den Wert gemäss dem Impairment-Test.» Zu Frage 3: Wann wurde die Revisionsstelle über die Strategieänderung informiert?: «Siehe meine Antwort zur meiner Frage 2. Da der Beschluss, die Beteiligungen zu veräussern, keinen Einfluss auf die Bewertung der Beteiligungen hatte, musste die Revisionsstelle nicht informiert werden.» Nun ich denke, das ist doch eine Äusserung zu diesen Fragen und indirekt natürlich auch zum Vorwurf, ob ein Urkundendelikt indiziert ist. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass in der Schweiz die Unterzeichnung dieser Vollständigkeitserklärung ein Urkundendelikt ist. In Liechtenstein ist dies nicht der Fall, in Österreich wurde dieser Strafgesetzparagraf eben auch schon angepasst, hier hat es effektiv strafrechtliche Folgen. Aber ich muss zugeben, dieser Vorwurf, dass ein Urkundendelikt indiziert sein könnte - es wurde ja nicht gesagt, es hat eine Urkundenfälschung stattgefunden, sondern es wurde geschrieben, es ist indiziert -, dieser war sicher zu vorschnell - und dafür entschuldige ich mich natürlich bei den betroffenen Personen - und bezieht sich natürlich nur auf die Rechtslage in Liechtenstein.Insgesamt ist so etwas natürlich kein Kavaliersdelikt, muss ich ehrlich sagen. Aber wie gesagt, wenn man sagt, es gab überhaupt keine Gelegenheit, sich zu äussern, dann muss ich das ganz klar zurückweisen. Und wie gesagt, das ist innerhalb von wenigen Tagen erfolgt und musste auch so erfolgen. Aber eine Stellungnahme hat die PUK eben doch erhalten. Und ich hoffe, dass jetzt dieser Sachverhalt auch geklärt ist.
Was die angeblich neuen Vorwürfe gegenüber der Regierung angeht, so muss ich sagen: Da gibt es nicht viel zu berichtigen, auch nicht von der Regierungsseite her, weil es ja ein Protokoll vom Quartalsgespräch vom 25. März gibt. Da steht ja ganz klar drin, dass eine Strategieänderung beschlossen wurde, damit war auch die Regierung und der zuständige Wirtschaftsminister darüber informiert. Ich meine dazu, wenn ich da noch die Regierung gefragt hätte, ob sie das gewusst hätten per 25. März, dann kann sie ja nichts anders sagen als, ja, das haben sie gewusst. Also ich sehe da nicht irgendwie einen Vorwurf darin. Es ist einfach so: Das sind Fakten aufgrund der Beweisunterlagen.Der Wirtschaftsminister hat mich auch noch gebeten, zur Frage Stellung zu nehmen, wie ich die Prozessaussichten beurteilen würde. Ich muss dazu sagen, dass ich grundsätzlich mich nicht unbedingt berufen fühle, die Prozessaussichten zu beurteilen. Ich muss zu diesem Zweck auf den Bericht verweisen, und zwar auf die Punkte in Kapitel 4.3.1. Zu den Vorbemerkungen, da heisst es: «Mit der vorstehenden Frage soll allein abgeklärt werden», diese Vorbemerkung gilt zu PUK-Frage 3c, «ob die mit der Verwaltung und Kontrolle der Post beauftragten Personen die ihnen obliegenden Pflichten erfüllt haben oder nicht. Damit wird nur eine Voraussetzung der Haftung aus Verantwortlichkeit näher untersucht. Ausdrücklich nicht geprüft wird, ob die verantwortlichen Personen schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben, ob durch deren Verhalten der Post ein Schaden und in welcher Höhe zugefügt worden ist und ob zwischen dem rechtswidrigen beziehungsweise pflichtwidrigen Verhalten dieser Personen und dem eingetretenen Schaden ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Eine Verantwortlichkeitsklage kann nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn alle vorgenannten Haftungsvoraussetzungen kumulativ», dieses Wort habe ich jetzt hinzugefügt, «bejaht werden können.» Also man sieht schon aufgrund dieser Formulierung, dass eben wie gesagt für eine erfolgreiche Schadenersatzklage sehr viele Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Und wenn ich die Stellungnahmen der betroffenen Parteien lese, dann muss ich sagen, ja gut, ich meine die werden natürlich vorbringen, dass der Schaden erst dadurch entstanden ist, dass die Firmen vorschnell verkauft wurden. Und es lässt sich natürlich sehr schwer beweisen, dass dem nicht so ist. Und von daher gesehen, ist auch schon die Festlegung der Höhe des Schadens schon ein ziemliches Stück Arbeit. Auch das kann natürlich durch eine Gegenpartei immer zerredet werden. Also meine Erfahrung sagt mir, und ich denke, dass unser juristischer Berater eine ähnliche Meinung mir gegenüber geäussert hat, dass die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage nicht allzu gut sind. Und weiter könnte man auch auf den Punkt verweisen, das war die Einleitung zum Punkt 4.3 oder vor dem Punkt 4.3.3. Da heisst es: Durch die vorbehaltlose, also auch das ist ein Punkt, Erteilung der Entlastung in der GV wurde - unter der Voraussetzung der vollumfänglichen Kenntnis - «allfällig rechts- beziehungsweise pflichtwidriges Verhalten des VR (und der GL) sowie der Revisionsstelle nachträglich genehmigt, so dass der Geltendmachung eines Gesellschaftsschaden von vornherein die Grundlage entzogen ist. Das fehlbare Organ kann somit nach Art. 224 PGR gerichtlich nicht belangt werden, ausser es liegt ein Fall von Böswilligkeit vor.» Oder wie gesagt, was eben schon erwähnt wurde, bei vorausgesetzter vollumfänglicher Kenntnis respektive wenn der Aktionär eben nicht Kenntnis gehabt hätte. Aber das sind sehr grosse Unwägbarkeiten, die in einem Prozess dann natürlich zur Sprache kommen werden. Also der Prozess dürfte sehr langwierig sein. Erfolgsaussichten - würde ich auch meinen nach meinem Bauchgefühl - nicht allzu gut. Ob die Regierung das dann durchziehen will, das muss sie entscheiden.Aber wie gesagt, ich spreche für mich alleine und aufgrund meiner Erfahrung, aber ich bin ja nicht Rechtsanwalt. Wir hätten ja hier zwei Rechtsanwälte in diesem Haus. Und die haben den Bericht wahrscheinlich gelesen und haben dann wahrscheinlich auch ein Bauchgefühl; aber wie gesagt, wenn man nicht unbedingt jetzt lange Prozesse führen will und davon profitieren will, wird man wahrscheinlich sagen, lieber die Hände davon lassen - muss ich leider sagen, aber das ist einfach mein Eindruck und das sagt mir meine bisherige Erfahrung.Dann, denke ich, muss ich vielleicht noch ein paar Sachen zu den verschiedenen Voten sagen. Auch zurückkommend auf den Mehrwert dieses PUK-Berichts: Da kann man, wie gesagt, sehr unterschiedlicher Meinung sein. Wichtig erscheint mir und das ist ganz zentral, dass wir den betroffenen Parteien und Personen ein rechtliches Gehör gewährt haben, obwohl jetzt viele schon gesagt haben, dass das nicht der Fall gewesen sei. Dem ist nicht so: Gerade bei den mündlichen Befragungen wurde mehrfach gegenüber der PUK erwähnt, dass sie sehr dankbar sind, dass sie jetzt endlich zu den ganzen Vorwürfen Stellung nehmen können. Also für diese Personen, die vorher - ich sage jetzt einmal - durch den Dreck gezogen wurden, war das eine sehr grosse Erleichterung, dass sie Stellung nehmen konnten. Weiter ist auch zu sagen, dass diese Personen dann eben mit ihren Stellungnahmen, die sie zum provisorischen Bericht eingereicht haben, ihre Vorbringen, soweit sie substantiiert waren, mitteilen konnten, also wir versucht haben, natürlich nach bestem Wissen und Gewissen diese im endgültigen Bericht zu verarbeiten. Und ich denke, es hat an manchen Stellen doch zu signifikanten Änderungen des Berichts geführt. Und wenn ich das jüngste Schreiben des vormaligen Geschäftsführers Rüdisser lese, dann muss ich sagen, dass dieses Schreiben keine substantiierten Vorwürfe gegen die PUK mehr enthalten, sodass wir davon ausgehen müssen, dass wir seine Anliegen eigentlich berücksichtigt haben. Also wie gesagt, das rechtliche Gehör, das ist sicher ein ganz wesentlicher Punkt, bei dem die PUK hier etwas beitragen konnte. Der zweite Punkt ist natürlich, dass hier in diesem Fall einmal Transparenz geschaffen wurde. Hier wurde ein Bericht verfasst, wo alle Personen und Firmen mit Namen genannt sind. Da haben wir kein Blatt vor den Mund genommen. Jeder kann die Geschichte nachlesen; und wenn man diesen Bericht liest, dann wird einem auch die Motivation der Handlungsweisen durch Verwaltungsrat und Geschäftsleitung eigentlich erst richtig bewusst. Beim KPMG-Bericht war der Fokus wahrscheinlich sehr stark auf die Geschäftsleitung gerichtet, teilweise vielleicht noch etwas auf den Verwaltungsrat. Hier hat die PUK natürlich einen viel breiteren Fokus gehabt. Wir haben sowohl Verwaltungsrat, Geschäftsleitung als auch Regierung miteinbezogen. Vor allem haben wir auch sehr detailliert geprüft, wie das Beteiligungscontrolling erfolgt und wie die Regierung darauf geachtet hat, dass die Vorgaben der Beteiligungsstrategie auch eingehalten werden. Und ich hoffe schon, dass dieser Bericht - und das haben auch schon mehrere Abgeordnete erwähnt - eine präventive Wirkung habe und dass man daraus Lehren zieht und das möglicherweise auch in zukünftigen Gesetzesänderungen berücksichtigen kann.
In unseren Untersuchungen, das habe ich jetzt noch vergessen zu sagen, wurden ja eben auch die Aktivitäten der Revisionsstelle genau untersucht. Und auch hier wurde eine Befragung durchgeführt. Ausserdem hatten alle Parteien das Recht, bei sämtlichen Befragungen der anderen Parteien anwesend zu sein und selbst Fragen zu stellen. Sie konnten auch jederzeit in die Beweisunterlagen Einsicht nehmen, wobei es nicht Aufgabe der PUK war, die neuen Beweismittel, die zu den Beweisen dazugekommen sind, den Parteien von sich aus zuzustellen. Hier sind wir vorgegangen wie bei jedem anderen gerichtlichen Verfahren. Auch haben wir natürlich einen viel grösseren Zeithorizont umfasst und eben auch noch die Geschichte mit der io-market verarbeitet. Und ich meine, der Abg. Wenaweser hat gemeint, die io-market sei nicht so wichtig. Aber, wie gesagt, das waren die ersten Gehversuche in diesem Gebiet. Und auch mit diesen Gehversuchen sind CHF 2,5 Mio. aufgebraucht worden, ohne dass da irgendetwas zurückgeblieben ist. Also man hätte wahrscheinlich bei dieser ersten Geschichte bereits alarmiert sein müssen. Wenn ich auch auf die einzelnen Voten noch zu sprechen komme, ich hoffe, dass ich diese Punkte dann alle einigermassen erwische. Der Abg. Rainer Gopp hat den PUK-Bericht eigentlich sehr wohlwollend aufgenommen, er sieht darin vor allem eben auch eine Signalwirkung für die Zukunft. Und ich denke, da hat er vollkommen recht. Der PUK-Bericht ist sicher auch Anlass, um die Oberaufsicht, so wie sie eben durchgeführt wird, zu hinterfragen. Es ist natürlich so, wenn man sich entscheidet, dass eine Firma Auslandsbeteiligungen eingehen kann, dann sind wir bereits auf einem sehr gefährlichen Feld. Wie gesagt, es sind natürlich nicht alle staatseigenen Firmen im Privatsektor oder teilweise im Privatsektor tätig und haben die gleichen Bedürfnisse. Ich meine, von daher gesehen ist natürlich die Kontrolle von Firmen wie eben der Telecom, Post oder LKW viel schwieriger. Und vor allem auch darum - und das ist ein ganz wichtiger Punkt: Wenn es sich um verschachtelte Unternehmen handelt, wenn vieles in Tochtergesellschaften ausgelagert wird und man eigentlich nicht merkt, was bei diesen Tochtergesellschaften abgeht. Darum ist es schon notwendig, dass in Zukunft auch die Geschäftszahlen der Tochtergesellschaften offengelegt werden, damit man da überhaupt sieht, was abgeht. Ja, die Kosten - der Abg. Wenaweser und andere auch haben die Kosten des PUK-Berichts thematisiert. Gut, ich denke, angesichts der ganzen Verluste, die die Post eingefahren hat, sind das Lappalien, vor allem wenn man gewillt ist, die nötigen Schlüsse aus diesem PUK-Bericht zu ziehen, und in Zukunft auch sich bemüht, diese umzusetzen. Es wurde verschiedentlich angesprochen, dass im Bericht Unstimmigkeiten sind. Es mag sein, dass es gewisse Unstimmigkeiten hat, aber - wie gesagt - man muss auch hier sehr vorsichtig sein bei einer vorschnellen Interpretation. Was den Newtron-Deal angeht, muss schon klar gesagt werden, hier hat es offiziell geheissen, es gab ein Schreiben, dass die Regierung im Januar über den Kauf der Newtron informiert wurde. Fakt ist jedoch, dass eine mündliche Information ganz sicher schon im Dezember erfolgte und später, auch im Dezember, schriftlich - noch vor Vertragsunterzeichnung - auch der Kaufpreis der Newtron bekannt gegeben wurde. Sicher gab es wahrscheinlich auch Quartalsgespräche. Aber Entschuldigung - wenn keine Aufzeichnungen bestehen über diese Quartalsgespräche, ich meine, dann kann ich das ja nicht unbedingt zugunsten der Regierung interpretieren, dann muss ich das zulasten der Regierung interpretieren. Es kann ja nicht sein, dass ich mit dem Verschweigen oder Nichtprotokollieren dann besser fahre, als wenn ich es protokolliere. Der KPMG-Bericht insgesamt war für die PUK ein Beweismittel wie viele andere auch. Wenn die KPMG die Entlastungserteilung für das Geschäftsjahr 2014 nicht beanstandet hat, dann heisst das für die PUK eigentlich gar nichts. Ich meine, das war die Ansicht der KPMG und die PUK hat da in dieser Hinsicht eine andere Meinung geäussert. Was die Erfolgsaussichten für eine Klage angeht, darauf habe ich bereits geantwortet.Was die Empfehlungen der PUK angeht, gehen die Meinungen hier auch auseinander. Ich möchte das jetzt auch nicht im Detail thematisieren. Ich glaube, es geht nicht darum, dass die GPK jetzt - was weiss ich wie - ausgebaut wird, es geht wahrscheinlich vielmehr darum, dass die Regierung die nötigen Informationen von den Beteiligungen erhält und dass die GPK dann beim Beteiligungscontrolling auch diese Unterlagen zu Gesicht bekommt. Also sei es jetzt über die Rentabilität einzelner Divisionen oder Geschäftssparten oder eben, wie gesagt, die Jahresrechnung von Tochtergesellschaften oder die Bewertung von Netzen etc. Ich denke, diese Informationen müssen einfach auf den Tisch kommen, wobei die Regierung diese grundsätzlich anfordern sollte und die GPK da dann beim Beteiligungscontrolling ebenfalls Einsicht nehmen kann. Es braucht also keine Aufblähung der GPK.Insgesamt kann natürlich schon gesagt werden, dass nach meiner Auffassung der Bericht der PUK eine sicher bessere Grundlage ist, um jetzt abzuschätzen, ob sich eine Schadenersatzklage überhaupt lohnt. Insofern hat die Regierung, und das ist sicher ein weiterer Mehrwert des PUK-Berichts, doch viel detailliertere Informationen über den ganzen Ablauf erhalten; und das wurde auch vom Vertreter der Regierung in seiner Stellungnahme gewürdigt.Dann komme ich auf das Votum des Abg. Lageder zu sprechen: Die Post hat sicher in ihrem letzten Geschäftsbericht schon bedeutend mehr Transparenz walten lassen als zuvor, was ganz klar zu begrüssen ist. Und ich denke, das sollte man sicher als Massstab nehmen für die Geschäftsberichte der anderen staatsnahen Firmen.Die Abg. Lanter-Koller hat ja den PUK-Bericht ziemlich stark zerredet und hat überhaupt nichts Positives gesehen. Ich denke, Sie sollten das mit ihrem Parteikollegen ausmachen, ob er so schlechte Arbeit gemacht hat. Ja, ich weiss es nicht. Das müssen Sie dann - ich weiss nicht, ob Sie das bei einem Glas Wein ausmachen oder sonst irgendwie. Wie gesagt: Der Bericht war eine Gemeinschaftsproduktion und alle haben sich, denke ich, sehr grosse Mühe gegeben. Was die Ausfinanzierung der PVS angeht, ich denke, das hat die PUK sehr gut beleuchtet. Und ich möchte hier, bereits an dieser Stelle, auf den Abg. Wendelin Lampert noch zu sprechen kommen, weil er bemängelt hat, dass das Thema PVS nicht auf der vorgeschlagenen Traktandenliste gestanden ist. Nach meiner Auffassung ist dieses Thema im Zusammenhang mit den Thema Newtron - Kauf/Erwerb Newtron - zu behandeln, weil das im gleichen Zeitraum spielt. Das muss man unbedingt zusammen diskutieren. Also für mich ist das ein Kapitel, das zum Erwerb Newtron gehört. Ansonsten bringt es nicht viel, wenn wir einfach nur diese Ausfinanzierung PVS diskutieren. Es wurde verschiedentlich bemängelt, unter anderem auch von der Abg. Lanter-Koller, dass es in diesem Bericht Widersprüche habe. Gut, ich denke, wenn es nur um ein Eintrittsdatum des Regierungsratskandidaten Daniel Risch geht, dann ist das ein kleineres Problem. Ob es jetzt 1. Dezember war oder 1. Januar - ich denke. das ist ja an und für sich nicht ein allzu grosses Problem.Die PUK hat eigentlich klar die Meinung vertreten, dass die Regierung grundsätzlich nur indirekt Möglichkeiten hat, bei den staatnahen Betrieben einzugreifen. Aber die Regierung hat die Möglichkeit und das ist auch ihre Pflicht, die Einhaltung der Beteiligungsstrategie zu kontrollieren. Und hier, in diesem Zusammenhang, das habe ich schon erwähnt, gerade beim Erwerb der Newtron musste der Regierung, dem entsprechenden Regierungsvertreter, klar sein, dass diese Ausfinanzierung ansteht und dass mit diesem Erwerb der Newtron die Eigenkapitalquote unterschritten wurde. Und es ist ja nicht so, dass die Regierung überhaupt keinen Einfluss hätte. Ich meine, wenn ein Regierungsrat Martin Meyer der Postführung vorschlägt, eventuell diesen oder jenen Kandidaten doch als Verwaltungsrat zu berücksichtigen, dann wird das dann auch bei der nächsten Gelegenheit ausgeführt. Also das ist so geschehen - zum Beispiel bei der Ernennung des Beraters Sieber. Er hat dann einen Aufsichtsratssitz in der DIG erhalten. Also insofern, wenn bei der Regierung gehüstelt wird, dann passiert schon etwas auf der anderen Seite. Dass die Regierung da jetzt so machtlos wäre, das hat sich in der Praxis so nicht herausgestellt. Ja, was die Strategieänderung angeht: Wie gesagt, Anfang 2015 hat die Regierung auf jeden Fall vor der Generalversammlung davon Kenntnis gehabt. Das ist, wie gesagt, in den Beweisunterlagen klar ersichtlich, da gab es ein Quartalsgespräch am 25. März, einen Tag nach der Verwaltungsratssitzung, die am 24. März stattgefunden hat. Und die davor war einen Monat vorher, wo effektiv diese Strategieänderung beschlossen wurde. Und die Antwort des jetzigen CEO Peter Beck - ich meine, wenn man das genau nimmt - geht ja an der ganzen Geschichte vorbei. Aber das kann vielleicht auch der Abg. Manfred Kaufmann bestätigen. Die Antwort geht an und für sich an der Sache vorbei, weil es nicht davon abhängt, ob jetzt eine Beteiligung immer noch den gleichen Businessplan hat, sondern die Bewertungsfrage hängt davon ab, ob eine Beteiligung als strategische Beteiligung betrachtet wird oder nur noch als Finanzinvestition. Das ist entscheidend. Und wenn sich hier eine Änderung ergibt, dann muss eine neue Bewertung erfolgen, und zwar zu Marktwerten. Und was das bedeuten würde, ist natürlich ganz klar, weil diese beiden Firmen in den letzten beiden Jahren, 2013 und 2014, ziemliche Verluste eingefahren haben. Das hätte auf jeden Fall eine Korrektur gegeben. Ja, beim Abg. Wendelin Lampert bedanke ich mich ebenfalls für die doch positive Aufnahme des PUK-Berichts. Er hat erwähnt, dass das ÖUSG möglicherweise eben doch nicht so gut ist, wie man tut, und dass es hier in diesem PUK-Bericht doch Verbesserungsvorschläge hat. Zum Traktandum PVS: Das habe ich Ihnen schon beantwortet. Ich denke, man wird in Zukunft sicher verstärkt darauf achten, dass die Protokolle den Anforderungen entsprechen, sodass man sich von den Protokollen eben auch ein Bild von der Sachlage machen kann. Das war ja in der Vergangenheit, in den früheren Protokollen der Post, auf jeden Fall nicht der Fall. Und es kann natürlich sicher auch nicht sein, dass Mitglieder der Kollegialregierung sagen können, irgendein Geschäft gehe sie nichts an, weil es schliesslich, wie gesagt, immer Entscheidungen der Kollegialregierung sind. Und von daher gesehen kann man sich nicht damit herausreden, dass man sagt: Okay, diese Sache geht mich nichts an, weil diese - ich sage jetzt einmal - Ausfinanzierung oder diese Änderung des Pensionsversicherungsgesetzes nicht in meinem Ressort ausgearbeitet wurde. Der Abg. Eugen Nägele hat gefragt, wie wurde mit den Stellungnahmen umgegangen, wie wurden diese behandelt? Wir haben alle Stellungnahmen, die die Parteien eingereicht haben, verarbeitet und nach bestem Wissen versucht, auf diese Einwände einzugehen. Das hat meiner Ansicht nach doch an vielen Stellen zu Änderungen des provisorischen PUK-Berichts geführt. Und wir haben auch ganz klar gesagt, dass Vorbringen, die die PUK ja dann als nicht begründet anschaut, dann natürlich erwähnt werden und auch begründet wird, warum man diese Ansicht nicht teilt. Also wie gesagt, wir haben uns nach bestem Wissen und Gewissen darum bemüht, alles sauber zu verarbeiten. Dann gab es noch eine Frage zum Begleitschreiben, ebenfalls vom Abg. Eugen Nägele. Wie gesagt, ich habe jetzt dieses Begleitschreiben, das mit dem provisorischen PUK-Bericht versandt wurde, nicht vor mir, also ich kann darauf nicht Stellung nehmen. Verfasst wurde es von unserem juristischen Berater. Insofern nehme ich jetzt einmal an, dass die Formulierungen den juristischen Gepflogenheiten entsprechen. Ja, das Votum des Abg. Thomas Vogt - dazu kann ich nur sagen, das ist grundsätzlich wahrscheinlich jetzt schon Wahlpolemik. Und dazu will ich auch gar nicht näher Stellung nehmen. Wenn man eben nichts Gutes, kein gutes Haar an diesem Bericht lassen will, dann ist es halt so. Sie haben, wie gesagt, wahrscheinlich Ihre Gründe, vielleicht sind es die Gründe, die der Herr Abg. Thomas Rehak gesagt hat, warum Sie so auf diesen Bericht reagieren. Gut, ich muss es den Zuhörern überlassen, was sie darüber denken. Was die Verantwortlichkeiten angeht: Wie gesagt, da gibt es eine aktuelle Rechtslage und da gibt es ein Organisationsreglement der Post. Und das heisst, dass der Verwaltungsrat bestimmte nicht delegierbare Aufgaben hat, und darunter fallen dann eben auch die Beteiligungsübernahmen. Rein aus dieser Formulierung heraus, die praktisch aus dem Gesetz und dem Organisationsreglement kommt, kann der Verwaltungsrat dann eben diese Verantwortung nicht delegieren. Das ist dann einfach unmöglich, dass heisst, er muss schlussendlich dann in letzter Konsequenz die Konsequenzen, dann natürlich auch die Verantwortung für die ganzen Sachen tragen.
Ich denke, dass der PUK-Bericht eben im Detailierungsgrad natürlich sehr viel weiter geht als der KPMG-Bericht. Der KPMG-Bericht, ich meine, das sind Wirtschaftsprüfer, die haben sehr stark auf die Bewertungen geschaut. Wir haben im Prinzip die gesamten Aktionen angeschaut. Ich denke, wenn man diesen Bericht wirklich liest, dann sieht man auch, warum es zu gewissen Handlungen gekommen ist, wie zum Beispiel zum vorzeitigen Earn-out, und warum man die Aktienanteile gekauft hat. Also man spürt, wie und warum es zu diesen Handlungen gekommen ist. Ich meine, darüber hat sich die KPMG überhaupt keine Gedanken gemacht, für sie war es einfach nicht nachvollziehbar. Wenn man aber, wie gesagt, die Detailunterlagen sehr genau anschaut, dann merkt man, dass es sehr wohl Gründe gab. Nur die Verwaltungsratsprotokolle sind in sich selber zu wenig aufschlussreich, dass man jetzt daraus merken könnte, warum jetzt ein Verwaltungsrat urplötzlich und praktisch einstimmig dafür ist, dass jetzt ein Earn-out vorzeitig vorgenommen wird. Der Abg. Alois Beck hat den Bericht ebenfalls wohlwollend aufgenommen. Er betont die reinigende Wirkung für Staat und Gesellschaft und eben auch den präventiven Charakter und sieht die Feststellungen des PUK-Berichts doch eher in positiver Sicht, dass dieser Bericht einen Einfluss haben wird in Zukunft auf die Protokollierung allgemein, nämlich dass man darauf achtet, dass ein Riskmanagement geführt wird, dass ein internes Kontrollsystem geführt wird, und dass man eben darauf achtet, dass die Entscheidungsgrundlagen eben vollständig sind und nicht mangelhaft. Ja, der Abg. Alois Beck hat ja dann auch festgestellt - und das haben wir ja in diesem PUK-Bericht gesehen -, dass eben kein Verlass ist, wenn man sich auf ein Heer von Beratern verlassen muss. Und er hat sein klassisches Zitat wiederum gebracht, dass dann, wenn man die Verantwortung auf zu viele Schultern verteilt, dann schlussendlich niemand mehr verantwortlich ist. Was der Abg. Christoph Beck gesagt hat zu den neuen Vorwürfen - ich denke, dazu habe ich meine Ausführungen gemacht. Wie gesagt, die Personen, die diese Vollständigkeitserklärung unterzeichnet haben, die wurden gebeten, kurzfristig zu diesen Punkten Stellung zu nehmen. Also eine Äusserung ist erfolgt. Der Abg. Wolfgang Marxer wollte ebenfalls wissen, wie die PUK das sieht, ob eine Haftungsklage gemacht werden soll. Ich habe dazu Stellung genommen und vor allem auf den PUK-Bericht verwiesen. Da gibt es zwei Paragrafen drin, die dazu eine Aussage machen, und das wird wahrscheinlich auch der Meinung unseres juristischen Beraters Rudolf Fehr entsprechen. Also von daher gesehen möchte ich jetzt nichts sagen, das masse ich mir auch nicht an, hier eine Wertung abzugeben. Aber ich denke, da ist eben doch eine juristische Wertung in diesen Paragrafen zu finden. Dann zum Votum des Abg. Frank Konrad: Er hat erwähnt, dass die DU-Fraktion gegen eine Kapitalaufstockung der Post war. Ja gut, also wie gesagt, die DU-Fraktion hat sich einfach nicht dazu berufen gefühlt, hier zuzustimmen, weil, wie gesagt, die Verantwortung dafür eben andere tragen müssen. Dann hätten wir wieder einmal ein Votum eines VU-Abgeordneten, des Abg. Peter Büchel: Dieses ist natürlich auch, wie gesagt, erwartungsgemäss vernichtend ausgefallen, aber da spielen jetzt Wahlkampf und andere Gründe eine Rolle, dass man diesen PUK-Bericht so abwertet. Wenigstens hat das PUK-Mitglied der VU, Manfred Kaufmann, eben ganz klar darauf hingewiesen, wo der Mehrwert des PUK-Berichts ist, und hat auch die Stellungnahme des Regierungsvertreters auch noch zitiert. Vielen Dank.Ja, dann noch zum Votum des Regierungschef-Stellvertreters: Er hat auch bemängelt, dass die Regierung kein rechtliches Gehör mehr gehabt habe. Ja gut, vielleicht hätte man es besser machen können, das gebe ich zu. Aber wie gesagt: Wir sind auch Getriebene des Landtags gewesen, dass wir diesen Bericht fertigstellen mussten. Und was eben die Information über die Strategieänderung angeht, ich meine, darüber gibt es, wie gesagt, nichts zu deuteln, da waren Sie darüber informiert am 25. März 2015, und das war knapp ein Monat vor der GV. Ich meine, ein paar Fehler hat es sicher in diesem PUK-Bericht, er hat immerhin 550 Seiten. Wir hätten sicher Fehler auch eliminieren können, wenn man mehr Zeit gehabt hätte - aber das wollten wir nicht, und dieser Bericht musste fertig werden. Auch wenn jetzt ein paar kleinere Fehler drin sind, denke ich, wir sind froh, dass wir diesen Bericht dann doch noch zeitgerecht fertigstellen konnten. Es war, wie gesagt, viel Arbeit drin, und ich denke, rein unser juristischer Berater hat schätzungsweise 550 Stunden in diesen Bericht investiert, das ist ein gutes Vierteljahrespensum. Ähnlich ist es mir wahrscheinlich auch gegangen, und viel mehr Zeit hätte ich nicht mehr aufwenden können für die Abfassung dieses Berichts. Jetzt hoffe ich, dass ich die meisten Punkte behandeln konnte. In gewissen Belangen mag es sein, dass hier keine wesentlichen neuen Erkenntnisse waren. Aber insgesamt der Bericht in seiner Tiefe - und wenn man ihn wirklich positiv sehen will, gibt es viele Punkte, wo wir anknüpfen können und die wir in Zukunft für eine bessere Corporate Governance verwenden können. So weit einmal meine Stellungnahme. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, ich bin zwar der Vorsitzende dieser PUK gewesen, aber ich habe vier Mitstreiter, wobei bedauerlicherweise der Vertreter der FBP heute nicht im Landtag ist. Aber ich denke, auch die anderen PUK-Mitglieder können natürlich genauso gut diese Fragen beantworten. Und ich möchte meine Kollegen ermutigen, eben auch gewisse Fragen hier zu beantworten, weil ich ja nicht der Verfasser dieses Berichts bin, sondern nur einer von fünf. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte jetzt an dieser Stelle nur kurz auf die Frage des Herrn Wirtschaftsministers antworten. Er hat in seinem Votum gesagt, behauptet, ich hätte noch ganz am Schluss, nachdem die PUK den Bericht eigentlich abgeschlossen und verabschiedet hatte, noch neue Einfälle gehabt oder Neuerungen eingebracht. Das stimmt ganz dezidiert nicht. Wie wir schon ein paarmal gehört haben, die Stellungnahmen der Parteien gingen Ende Oktober ein, am 26. Oktober, glaube ich, ging damals die letzte ein. Dann haben wir in einer Sitzung zwei, drei Tage danach begonnen, diese Stellungnahmen auszuwerten und einzuarbeiten in den Schlussbericht. Anfang November, wir wissen es alle, war Landtag und am ersten Landtagstag, am Mittwoch, wurde der PUK sehr klar, dass der Landtag den Bericht möglichst schnell haben möchte. Und wir, die PUK, haben zu meinem Bedauern - das sage ich jetzt aus meiner persönlichen Sicht - zugesagt, dass wir den eine Woche später, also am 9. November, zur Verfügung stellen würden. Am 9. November hat dann die PUK den Bericht verabschiedet, es wurden die letzten Stellungnahmen, die noch eingearbeitet wurden, und diese Einarbeitungen diskutiert, und es wurde auch noch beschlossen, das eine oder andere vielleicht an einem anderem Ort zu platzieren respektive Textstellen zu verschmelzen, weil es zu gewissen Wiederholungen kam. Diese Verschmelzungen oder Verschiebungen innerhalb des PUK-Berichts hat der Vorsitzende vorgenommen, und ich habe dann die Aufgabe übernommen, diese Änderungen, die er noch gemacht hat, die aber verabschiedet oder vereinbart worden waren, zu prüfen. Und bei der Prüfung habe ich festgestellt, dass es noch redaktionelle Fehler drin hatte. Die sind jetzt immer noch drin. Da geht es darum, dass «Know-how» etwa auf drei verschiedene Arten geschrieben wird, dass Kommas nicht so ideal platziert sind in allen Fällen und solche redaktionellen Dinge, die mich als Redaktor stören. Ich habe diese Änderungen dann gemacht mit dem Mitarbeiter des Parlamentsdienstes, und am Abend dieses Mittwochs haben wir dann den Bericht online gestellt, sodass er dem Landtag und der Regierung zur Verfügung stand, wie eben versprochen, am 9. November. Ich habe dann närrischerweise zugesagt, ich würde den Bericht über Nacht noch einmal redigieren, Kommas rausputzen oder hineinflicken. Aber es ging absolut nicht um den Inhalt. Am Morgen des nächsten Tages, das war der 10. November, hat mich dann der Parlamentsdienst darauf hingewiesen, dass diese Nachtarbeit für die Katz war, dass das nicht geht: Wenn der Bericht veröffentlicht ist, ist er veröffentlicht, und damit blieb es dann auch. Aber es war nie eine Intention vorhanden, da am Schluss noch irgendetwas hineinzuflicken, was inhaltlich in irgendeiner Weise relevant gewesen wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gebe das Wort jetzt wieder an die Regierung. Wir befinden uns immer noch in der allgemeinen Diskussion, ich gehe auch davon aus, dass die anstehenden Wortmeldungen alle der allgemeinen Diskussion dienen. Ansonsten bitte ich Sie, sich wieder auszutragen, damit wir wirklich noch themenbezogen, so wie es vorgeschlagen wurde, vorgehen können.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte auf ein, zwei Punkte des PUK-Vorsitzenden eingehen, die er gemacht hat. Ich bin ihm dankbar für die klare Aussage auch betreffend die Verantwortlichkeitsklagen. Nichtsdestotrotz: Auch ich selbst bin erfahrungsgemäss als Jurist der Ansicht, dass die Chance für eine erfolgreiche Verantwortlichkeitsklage vermutlich sehr gering ist. Aber wir haben hier drin schon öfters über das Stichwort «Signal» gesprochen. Die Regierung wird, obwohl es ökonomisch ein grosser Aufwand sein wird und auch chancenmässig sehr kleine Chancen bestehen - und Sie sehen das auch so, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das öffentlich gesagt haben - prüfen, ob wir zumindest den ersten Schritt, nämlich eine juristische Analyse, ob eine solche Verantwortlichkeitsklage eingereicht werden soll, diese Vorprüfung quasi, noch tun sollen, gestützt auf den PUK-Bericht und die heutige Debatte. Also diesen Vorbehalt bringe ich hier an. Ich teile aber auch Ihre Einschätzung, dass die Chancen für einen Erfolg sehr gering sind. Und ich möchte hier auch noch erwähnen, dass das sicher ein Qualitätsmerkmal von öffentlichen Betrieben ist, von staatsnahen Betrieben ist - man könnte beinahe mit der mittelalterlichen Sprache des Prangers sprechen: Ein Teil der Bestrafung der Verantwortlichen bei Staatsbetrieben ist eben die unglaubliche Transparenz, die ein Staatsbetrieb hat, indem Fehler und Vorgangsweisen im Parlament und öffentlich diskutiert werden, was bei der Privatwirtschaft eben selten der Fall ist. Man könnte auch geneigt sein zu sagen, dass bereits diese öffentliche Diskussion und diese öffentlichen Berichte einen gewissen Bestrafungscharakter auch beinhalten für die Betroffenen. Das ist sicher nicht angenehm und ist sicher auch nicht einfach zu ertragen, wenn man so öffentlich über Fehler und Unzulänglichkeiten eben diskutiert. Das ist sicher ein Unterschied zur Privatwirtschaft.Ich möchte noch auf ein, zwei Punkte eingehen, die Sie dann noch angefügt haben, wo ich halt immer noch nicht Ihrer Ansicht bin, Herr Abg. Hasler. Und zwar, Sie haben mehrfach betont, die Strategieänderung sei der Regierung im Quartalsgespräch im März 2015 bekannt gewesen. Das bestreitet die Regierung auch nicht, insbesondere ich als verantwortliches Regierungsmitglied, das stimmt. Diese Strategieänderung in den Raum geworfen habe ich höchstselbst im Vorjahr bereits, im Herbst, weil das einfach eine logische Frage ist, wenn man merkt, dass es Probleme bei Tochtergesellschaften gibt. Das kenne ich aus meiner Zeit in der Privatwirtschaft, dass dann irgendwann die Frage auch gestellt werden muss, ist es noch sinnvoll, diese Tochtergesellschaften zu führen oder nicht? Ich glaube, diese Frage darf man aufwerfen, ohne dass dann gleich eine Lawine an Neubewertungen und anderen Konsequenzen losgetreten wird.
Tatsache ist aber auch, dass die Kenntnisnahme dieser Strategieänderung noch nichts damit zu tun hat, dass die Regierung dann an der Generalversammlung als Vertreter des Hauptaktionärs, also ich als Vertreter des Hauptaktionärs, die Entlastungserklärung hätte verweigern sollen. Das ist der Punkt, den ich kritisiere und den die Regierung in ihrer Stellungnahme auch kritisiert: die Entlastungserklärung an der Generalversammlung. Da gab es noch keine Hinweise auf Fehlverhalten gemäss PGR, das eine Relevanz haben könnte, um diese Entlastung nicht zu erteilen. Diese Entlastungserklärung an der Generalversammlung ist nicht einfach eine Spasssache. Das basiert auf rechtlichen Grundlagen, auf dem Gesellschaftsrecht, und wenn ein Aktionär eine Entlastung verweigert, muss er handfeste, klare Hinweise haben, dass ein Fehlverhalten passiert ist, dass Fehler gemacht worden sind, die eben relevant sind. Und dann kann man die Entlastung verweigern, ansonsten ist das nicht zulässig. Und solche Hinweise hat die Regierung erst über den KPMG-Bericht dann erhalten. Und daher steht auch diese Entlastungserklärung 2015 - das haben Sie jetzt heute wieder bestritten, und ich betone hier nochmals die Ansicht der Regierung - einer Verantwortlichkeitsklage nicht im Weg, weil zu diesem Zeitpunkt die Regierung keine Hinweise hatte auf Fehlverhalten gemäss PGR, das eine Entlastung verhindert hätte. Sie haben das selbst geschrieben auf Seite 416 des PUK-Berichts: «bei vorausgesetzter vollumfänglicher Kenntnis». Wenn Sie das schon so hineinschreiben, dann frage ich mich einfach, wieso Sie dann die Entlastungserklärung kritisieren. Sie wissen ja aufgrund des ausführlichen PUK-Berichts, dass die Regierung eben keine vollumfängliche Kenntnis hatte zu diesem Zeitpunkt. Weshalb kommen Sie dann zum Schluss, die Entlastungserklärung sei ein Fehler gewesen? Das ist zum Beispiel ein Punkt, zu dem sich die Regierung nicht mehr äussern konnte vor Fertigstellung des Berichts. Ansonsten hätten Sie vielleicht diese Argumente gehört und hätten das vielleicht weggelassen. Jetzt steht es drin und muss jetzt halt hier und heute diskutiert werden.Auch betreffend die Bewertung und die Einschätzung, was die Vollständigkeitserklärung angeht, möchte ich Sie einfach darauf hinweisen, dass zum Beispiel in der Schweiz die Bundesgerichtsrechtsprechung, Sie haben die Schweiz auch zitiert, was die Vollständigkeitserklärung angeht, eine Vollständigkeitserklä-rung gar nicht als Urkunde betrachtet. In Österreich mag das anders sein. In der Schweiz, ich kann Ihnen das Bundesgerichtsurteil angeben, das ist BGE 132 IV. Da wird in Erwägung 12 deutlich ausgeführt, dass eine Vollständigkeitserklärung keine erhöhte Glaubwürdigkeit hat. Das heisst, es ist keine Urkunde und daher kann es nie eine Falschbeurkundung oder Lugurkunde sein in der Schweiz. Liechtenstein hat eine andere Rechtslage, da gebe ich Ihnen recht, aber Sie selbst haben ja die Schweiz auch angeführt. Also da muss man schon aufpassen, dass man hier nicht alles durcheinanderbringt. Und die Vollständigkeitserklärung, zumindest in der Schweizer Rechtsprechung, ist keine Urkunde und hat keine erhöhte Glaubwürdigkeit, im Unterschied zu den Revisionsberichten und der Buchführung selbst. Und daher ist eben der Punkt betreffend diese Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs dahingehend zu verstehen, dass dem CEO der Post, Peter Beck, nicht klargemacht wurde, dass die PUK davon ausgeht, dass eine Falschbeurkundung vorliege. Und dahingehend wurde ihm kein rechtliches Gehör gewährt, denn das hätte er sonst widerlegen können und dann hätte vielleicht dieser Vorwurf nicht in der Endversion des Berichts drin gestanden. Es wurde in dieser E-Mail, die Sie erwähnt haben, meines Wissens auch nicht offengelegt, dass hier von der Revisionsstelle entsprechende Vorwürfe aufgebracht wurden. Also Peter Beck konnte den Zusammenhang Ihrer E-Mail-Anfrage meines Wissens in diesem Sinne nicht erkennen, und auch von einer Falschbeurkundung war da keine Rede. Und das meine ich mit der Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs. Das hat er aus dem definitiven Bericht erfahren. Aber das wurde heute ja dankenswerterweise korrigiert und ich finde es auch sehr fair und auch sehr gross von Ihnen, dass Sie sich für diesen juristischen Lapsus auch entschuldigt haben. Das finde ich dann wieder sehr positiv. Es hat noch weitere Vorwürfe, die in der Endversion neu aufgetaucht sind. Das betrifft dann vor allem auch den neuen Verwaltungsrat der Post, der dazu auch nie Stellung nehmen konnte - Stichwort «Druck der Regierung betreffend Verkauf» oder Stichwort «fire sale». Diese Dinge scheinen im PUK-Bericht auch auf. Ich glaube, das ist ausgelöst worden durch Stellungnahmen von anderen Betroffenen. Zu diesen Vorwürfen an den neu zusammengesetzten Verwaltungsrat: Dieser wurde dazu nicht angehört. Also auch hier wurde kein rechtliches Gehör gewährt. Das ist einfach ein Mangel und an dem halte ich fest. Aber ich glaube, das ist nicht der Kern der Debatte, was die Bedeutung des PUK-Berichts angeht. Da gebe ich Ihnen dann schon recht. Aber es ist einfach ein Mangel, den man sicher einfach erwähnen muss. Die fehlende Aufzeichnung der Quartalsgespräche haben Sie erwähnt, das ist mir auch aufgefallen. Als ich mein Amt angetreten habe, wurden Quartalsgespräche erst richtig eingeführt und die Protokollierung wurde begonnen und sie hat sich auch fortlaufend verbessert. Natürlich - über die Qualität der Protokollierung kann man diskutieren und, ich glaube, da haben Sie auch recht, dass dieses Signal jetzt an alle staatsnahen Betriebe gegangen ist, dass die Protokolle verbessert werden müssen. Ich befürchte, in Zukunft werden wir Wortprotokolle erhalten. Das wird dann zu entsprechendem Mehraufwand führen, dafür ist klar, wer was wann wo gesagt hat. Das ist wie mit dem Pendel, man neigt von einem Extrem zum andern. Ja, wir werden sehen, wie diese Protokollqualität sich jetzt dann ändern wird. Zur Einschätzung betreffend die Bewertung der Beteiligung: Das haben Sie richtig ausgeführt. Wenn eine strategische Beteiligung umgewandelt wird in eine Finanzbeteiligung, geht man vom Anschaffungswert über zum Marktwert. Tatsache ist aber auch, und das entnehmen Sie ja sicher auch aus den Verwaltungsratsprotokollen und das ist auch zitiert im PUK-Bericht, dass der Verwaltungsrat davon ausgegangen ist, dass der Marktwert nicht unter dem Anschaffungswert liegt. Sie sehen das anders, Sie sagen, das hätte man anders bewerten müssen, das ist klar, wegen der Verluste hätte man die Bewertung anders vornehmen müssen. Sie wissen aber auch, dass die Bewertung eines Betriebs nicht nur auf Vorjahresverlusten beruht, sondern auch auf Forecast, also auf «discounted cash flow» und so weiter. Die Bewertung einer Firma beruht nicht nur auf dem Vorjahresergebnis, sondern auch auf der Zukunftsprognose. Und offensichtlich ist der Verwaltungsrat trotz dieser Strategieänderung davon ausgegangen, dass auch der Marktwert nicht unter dem Anschaffungswert liegt und deshalb keine Wertberichtigung zu diesem Zeitpunkt notwendig war. Und es gab auch noch keine Marktangebote. Und der neue Verwaltungsrat hat dann im Sommer 2015 den Verkaufsprozess definitiv gestartet. Dann kamen Kaufangebote auf den Tisch und die lagen dann deutlich unter dem Anschaffungswert. Und das hat dann umgehend zur Wertberichtigung geführt. Insofern glaube ich auch, dass dieser Vorgang seine Richtigkeit gehabt hat. Aber hier bestehen unterschiedliche Auffassungen, und ich denke, das ist genau so ein Punkt, der in einen Gerichtsverfahren sicher ausführlich mit unterschiedlichsten Argumenten ausgefochten werden könnte. Was dabei herauskommt, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ich glaube, hier werden Sie zehn Anwälte fragen und elf Meinungen erhalten. Das ist eine schwierige Frage. Ich respektiere Ihre Einschätzung, ich bitte Sie einfach, auch die Einschätzung des Verwaltungsrates zu respektieren, dass die Bewertung zu diesem Zeitpunkt nicht geändert werden musste.Dann noch ganz kurz zu diesem PVS-Satz im Protokoll der PUK-Anhörungen. Dieser Satz, der hier zitiert wird: «Ich möchte nochmals betonen, dass die PVS-Sache beim Finanzminister, dem Regierungschef, gelegen hat.» Der steht so schön allein, vorher und nachher ist ein Abstand gemacht. Dieser Satz ist im Zusammenhang mit dem Absatz vorher zu lesen, wo es eben dieses Problem gegeben hat, dass die Regierung unter Führung des Regierungschefs, bei dem eben die Dossierverantwortung für die PVS-Frage lag - die Regierung, da haben Sie recht, die gesamte Regierung -, die Beteiligungsstrategien und Eignerstrategien aller Staatsbetriebe angepasst hat, auch jene der Post, und klar festgelegt hat, dass die PVS nicht verlassen werden darf und eben ausfinanziert werden muss. Und das hat man unglücklicherweise ohne Einbezug des Minderheitsaktionärs gemacht, was dann zu Irritationen und zu diesen Gesprächen geführt hat. Und ich habe dann einfach nochmals angefügt, auf Nachfrage der PUK, dass die Federführung bei der PVS-Ausfinanzierung, bei der ganzen PVS-Thematik, beim Finanzminister gelegen hat und nicht beim Postminister sozusagen. Das heisst aber nicht, dass ich nicht informiert war und dass wir nicht einbezogen sind. Ich kann mich noch gut erinnern, dass der Regierungschef an einem Nachmittag zu mir ins Büro gekommen ist und wir diese Frage betreffend die Änderung der Eignerstrategien relativ kurzfristig diskutiert haben und dann gemeinsam so entschieden haben, dass wir diesen Weg so gehen wollen. Also insofern ist klar, dass hier die Regierungsmitglieder eingebunden waren. Aber die Aussage hier ist so zu verstehen: Die Federführung lag beim Finanzministerium. Das ist die Aussage, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ja, ich glaube, damit habe ich die wesentlichen Punkte noch einmal aus meiner Sicht dargestellt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem PUK-Vorsitzenden für seine Ausführungen. Auch ein Dank an die Regierung. Und da komme ich gerade auf die Seite 260. Es ist jetzt heute schwierig, die Eintretensdebatte, sprich die Grundsatzdebatte, zu führen, ohne Details zu erwähnen. Gerade die letzten Ausführungen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters im Zusammenhang mit der Seite 260 geben mir schon ein wenig zu denken. Ich zitiere kurz Seite 260: «Sowohl der frühere Regierungsrat Martin Meyer wie auch sein Nachfolger Thomas Zwiefelhofer bestätigten in der Befragung durch die PUK im März 2016, dass die Auslandsakquisitionen und die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse nicht gemeinsam oder gesamthaft betrachtet wurden. Beide (früher oder heute) für die Post zuständigen Regierungsräte erklärten, dass das Ressort Präsidium und Finanzen für die Sanierung der Pensionskasse zuständig war.» Und da gehe ich eben einig mit der PUK: Nach meinem Dafürhalten ist es so, der Wirtschaftsminister ist für seine Institutionen zuständig. Er geht ja auch an die Generalversammlung, muss dort die Entlastung der Organe bestätigen, sprich da sitzt ja dann der Herr Regierungschef gar nicht. Ganz konkret, diese CHF 13,5 Mio., diese Rückstellung, das ist die Sache des Wirtschaftsministers, das hat nichts zu tun mit dem Regierungschef.Und wenn ich das hier so lese, kommt es mir doch so vor, dass die beiden Wirtschaftsminister, der frühere und der aktuelle, sagen: Tja, das hat man nicht zusammen betrachtet. Das geht natürlich nicht, denn in der Buchhaltung muss man das zusammen betrachten, die Auslandseinkäufe und die Ausfinanzierungen der Deckungslücke, das gehört zusammen und das gehört in die Kompetenz des Wirtschaftsministers. Und wie gesagt, an der Generalversammlung der Post ist der Regierungschef doch gar nicht, da ist nach meinem Dafürhalten eben der Wirtschaftsminister. Und da wäre ich der Regierung schon noch dankbar, wenn sie das klarstellen könnte betreffend diese Seite 260, was gilt denn nun? Ich teile hier die Meinung der PUK. Wirtschaftsminister heisst der Wirtschaftsminister, weil er Post-Chef ist im Prinzip, und da hat er auch die Verantwortung zu tragen für diese nicht gemachten Rückstellungen.Da komme ich gerade zur ReviTrust, da würde mich schon noch von der PUK interessieren: Wieso war die ReviTrust betreffend den Abschluss 2012 der Meinung, dass keine Rückstellung vonnöten ist? Das würde mich einmal interessieren. Denn die Faktenlage war erdrückend und das hätte eine Revision doch auch so sehen müssen. Dann noch zwei Punkte, Protokolle. Da staune ich dann schon auch, wenn auf der Seite 234 steht, ich zitiere kurz: «Die weitere Verteilung der Protokolle (zum Beispiel Regierung/Aktionäre) respektive Auszüge davon können vom Präsidenten des Verwaltungsrates von Fall zu Fall bestimmt werden.» Ich glaube, ich lese nicht richtig. Wenn ich diesen Satz so vernehme, da heisst es für mich im Prinzip deutsch und deutlich: Ja, ob dann die Regierung oder die Aktionäre die Protokolle erhalten, das sehen wir dann einmal, das wird dann der Präsident des Verwaltungsrates bestimmen. So geht es nicht, denn zu diesen Protokollen gehören eben auch die Beilagen. Und da muss jetzt der Landtag heute einfach ein klares Signal geben und sagen: Liebe Damen und Herren in diesen Verwaltungsräten, es ist klar, die Protokolle sind ordentlich zu führen; die Regierung erhält die Protokolle inklusive der Beilagen und man kann nicht von Fall zu Fall abwägen, ob man diese Protokolle der Regierung gibt oder nicht. So kann man natürlich keine Oberaufsicht wahrnehmen. Also das sind schon Signale oder auch Sätze, die hier drinstehen, da denkt man, man liest es nicht korrekt.
Und was mich jetzt auch noch interessieren würde, das ist, wer besitzt das Genehmigungsrecht für das Budget der Post? Das würde mich noch interessieren, denn wenn ich den Bericht so lese, dann geht es hier eben auch um die unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrates. Aber wenn ich das Postorganisationsgesetz lese, so erstellt der Verwaltungsrat dieses Budget eben nur, er genehmigt es anscheinend nicht. Da würde mich jetzt interessieren, wer genehmigt dieses Budget? Denn wer die Zukunft steuern will, der müsste eben die Budgetgenehmigung innehaben. Dann kann er auch etwas für die Zukunft bewerkstelligen. Da wäre ich noch dankbar, wenn mir jemand sagen kann, wer das Postbudget beziehungsweise den Voranschlag genehmigt - nicht erstellt. Mir geht es um die Genehmigung, wenn wir heute schon in dieser Wortklauberei sind, gerade auch im Zusammenhang mit diesen Auslandseinkäufen. Was war die Aufgabe des Verwaltungsrates? Da teile ich die Meinung der Landtagsvizepräsidentin. Ich denke mir doch auch, der Verwaltungsrat, der kann nicht diesen Kauf auch noch managen von A bis Z, für das hat er eine Geschäftsleitung. Wenn man zumindest die aktuelle rechtliche Grundlage liest, könnte man da schon andere Ansichten an den Tag legen. Aber das ist schlicht und einfach nicht managebar, befürchte ich. Dann müsste dieser Verwaltungsrat ganz andere Personalressourcen haben. Aber wie gesagt, da werden wir mitunter das entsprechende Gesetz auch dringend anpassen müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Regierung wünscht direkt das Wort. Obschon ich mich sonst jetzt nicht auf ein Pingpongspiel einlassen möchte, weil es doch sehr viele Wortmeldungen gibt.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für die Möglichkeit, hier direkt betreffend diese PVS-Frage zu antworten. Herr Abg. Lampert, Sie haben die Seite 260 zitiert, dort steht, ich zitiere auch noch einmal: «Sowohl der frühere Regierungsrat Martin Meyer wie auch sein Nachfolger Thomas Zwiefelhofer bestätigten in der Befragung durch die PUK im März 2016, dass die Auslandsakquisitionen und die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse nicht gemeinsam oder gesamthaft betrachtet wurden.» Ja, das stimmt, die Auslandsakquisitionen sind in der Zeit 2012 passiert, und das habe ich bestätigt, das wurde offensichtlich nicht gemeinsam betrachtet. Das heisst nicht, dass ich nachher nicht eine andere Erkenntnis hatte. Sie haben selbst festgestellt, im 2012 und im Geschäftsbericht 2012 wurde keine Rückstellung gemacht. Und für 2013 wurde dann eine Rückstellung gemacht, und dort hat man ja dann auch gesehen, dass es eben ein Fehler war, diese Rückstellung vorher nicht zu machen. Das hat dann die neue Regierung auch gesehen. Die zweite Aussage danach, dass eben erklärt wurde, dass das Ressort Präsidium und Finanzen für die Sanierung der Pensionskasse zuständig war, ist ja auch richtig. Und wir haben das gemeinsam auch besprochen. Und ich habe gerade vorhin ausgeführt, dass zum Beispiel die Änderung der Eignerstrategien betreffend die Nicht-Möglichkeit des Verlassens der staatlichen Pensionskasse gemeinsam zwischen Wirtschaftsminister und Finanzminister besprochen wurde und auch so in der Regierung beschlossen wurde und dann auch mit der Schweizer Post geklärt werden konnte. Aber diesen Satz, den Sie hier zitieren, das betrifft die Zeit der Auslandsakquisitionen, und das war im Jahr 2012 oder sogar 2011, DIG und Newtron. Und das stimmt, das wurde damals offensichtlich nicht gemeinsam betrachtet. Und ich bin mit Ihnen einig, das war ein Fehler. Das ist sicher einer der Punkte, der bei einer Verantwortlichkeitsklage eine zentrale Frage wäre oder ein zentraler Ansatzpunkt wäre, ob eben diese Nicht-Rückstellung und damit diese Vermeidung der Reduktion des Eigenkapitals dann eben den Schaden verhindert hätte. Da wird es sicher viele Argumente dagegen geben. Aber ich gebe Ihnen recht, dass das ein wichtiges Argument für eine Verantwortlichkeit sein könnte. Aber ob man damit durchdringt, das kann ich Ihnen vorher auch nicht sagen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, das ist auch hier wahrscheinlich der Fall.Aber Sie können mir hier sicher nicht etwas anhängen - nach dem Motto, ich hätte diese Gesamtbetrachtung nicht gemacht. Die Auslandsakquisitionen wurden eben vorher gemacht und die Gesamtbetrachtung wurde nicht gemacht. Und ich finde es auch gut, dass mein Vorgänger hier das bestätigt hat. Er hat das sicher auch deshalb bestätigt, weil eben die Regierung vom Kauf der Newtron erst erfahren hat, als es bereits beschlossen war. Diese Diskussion haben wir heute bereits gehört, inwiefern die Regierung überhaupt Eingriffsmöglichkeiten gehabt hätte. Aber das möchte ich hier einfach klarstellen, hier geht es nicht darum, dass im 2013 oder später die Kombination Auslandsakquisition oder Ausfinanzierung Deckungslücke nicht erkannt worden wäre, sondern das ist zur Zeit der Auslandsakquisition eben nicht gemacht worden. So ist dieser Satz aus meiner Sicht zu verstehen und nicht als Vorwurf an die spätere Zeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte nur noch einige Sachen kurz kommentieren, die der PUK-Vorsitzende Erich Hasler gesagt hat. Sie haben ausgeführt, dass ein Mehrwert der PUK darin bestehen würde, dass sich eben vorverurteilte Personen - wörtlich haben Sie gesagt, Personen, die durch den Dreck gezogen wurden - hätten äussern können, dass ihnen also rechtliches Gehör zugestanden wurde. Das ist sicher richtig. Die Frage stellt sich natürlich nur, wer die Durch-den-Dreck-Zieher waren? Dann haben Sie ausgeführt in Bezug auf die Haftungsklage, dass nach Ihrer Einschätzung besser die Finger - Sie haben gesagt, die Hände - davon zu lassen seien. Im selben Kontext haben Sie dann aber wieder gesagt, dass im PUK-Bericht ja die Namen der Verantwortlichen für die Verluste genannt seien. Das widerspricht sich halt für mich einfach. Dann haben Sie auch noch gesagt, dass die Kosten für die PUK von CHF 200'000 bis CHF 250'000 je nach Rechnungsart Lappalien seien. Ich bin dann schon gespannt auf das Traktandum bezüglich des Biberschutzes und die CHF 200'000, wie lange wir dann über diese diskutieren werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst möchte ich mich beim PUK-Vorsitzenden für seine Ausführungen bedanken. Sie haben mir persönlich Wahlpolemik vorgeworfen. Diesen Vorwurf möchte ich wirklich in aller Form zurückweisen. Ich kann beim besten Willen bei meinem Votum nicht erkennen, wo in meinem Votum die Wahlpolemik gelegen sein soll. Ich habe versucht, drei Punkte anzuschneiden: Das ist einmal der Mehrwert, ist zweitens die Urkundenfälschung und drittens das rechtliche Gehör. Beim Mehrwert möchte ich kurz ausholen. Ich war vor einem Jahr gegen die Einsetzung einer PUK. Der Grund hierfür war, dass ich der Ansicht war, dass eine PUK oder ein PUK-Bericht uns keinen inhaltlichen Mehrwert bringen würde. Ich habe sodann in meinem Votum versucht, die Erkenntnisse die im Jahr 2015 vorgelegen haben, mit den Erkenntnissen zu vergleichen, die jetzt vorliegen. Da bin ich einfach zusammengefasst zum Schluss gekommen, dass es keinen grossen inhaltlichen Mehrwert gibt. Sie selbst, Herr Vorsitzender, haben vorhin ausgeführt, dass der gegenständliche Bericht inhaltlich keine wesentlich neuen Erkenntnisse bringen würden. Insofern sind wir ja da der gleichen Ansicht. Ich habe es auch schon vorher ausgeführt, dass ich nicht bestreite, dass dieser PUK-Bericht allenfalls eine präventive Wirkung hat. Das möchte ich wirklich nicht bestreiten. Dann zum Thema Urkundenfälschung: Auch das ist heute auch schon einige Male angeführt worden. Meines Erachtens sind wir hier wirklich weit, weit weg von Urkundenfälschung. In Liechtenstein kann man Urkundenfälschung durch zwei Handlungen begehen. Erstens ist dies die Herstellung einer falschen Urkunde oder das Verfälschen einer echten Urkunde. Das heisst auf gut Deutsch oder mit Beispielen versehen: Herstellen einer falschen Urkunde ist als Beispiel, ich schreibe einen Brief und unterzeichne diesen mit «Adrian Hasler, Regierungschef». Das als Beispiel wäre eine Urkundenfälschung, da sie nicht von dem Aussteller stammt, von dem sie zu stammen scheint. Die zweite Variante wäre das Verfälschen einer echten Urkunde, das heisst, eine bestehende Urkunde wird abgeändert. Beispiel: In einem Dokument steht, «X schuldet Y 100», ich würde jetzt dieses Dokument hinten mit einem Nuller versehen, sodass da nicht mehr 100, sondern 1'000 steht. Dies wäre das Verfälschen einer echten Urkunde. Nur durch diese zwei Tathandlungen kann Urkundenfälschung begangen werden. Keine Urkundenfälschung ist es, eine Urkunde zu erstellen mit einem nicht richtigen Inhalt.Dann zum dritten Punkt noch, den ich noch angeschnitten habe. Das ist das rechtliche Gehör, das ich zumindest in gewissen Teilen bemängelt habe. Was heisst überhaupt rechtliches Gehör? Rechtliches Gehör heisst, dass Personen, bevor eine Entscheidung ergangen wird, das wäre jetzt in diesem Fall meines Erachtens der PUK-Bericht, die Dokumente zugestellt werden und sie die Möglichkeit haben, sich hierzu zu äussern. Wie gesagt, meines Erachtens war mein Votum sehr neutral, ich habe versucht, den meines Erachtens nicht vorliegenden Mehrwert aufzuzeigen, und möchte wirklich den Vorwurf der Wahlpolemik hiermit nochmals zurückweisen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Danke für das Wort. Der Abg. Erich Hasler hat mich noch gebeten, die Auswirkungen der Strategieänderung im Jahre 2015 auf die Jahresrechnung 2014 kurz aufzuzeigen. Fakt ist hier einfach, dass die Vollständigkeitserklärung für die Jahresrechnung 2014 die Angabe beinhaltete, dass keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bestanden haben. Diese Vollständigkeitserklärung wurde somit im üblichen Standardwortlaut unterzeichnet. Mit der Strategieänderung vom Februar 2015 haben jedoch Ereignisse nach dem Bilanzstichtag stattgefunden. Aus Rechnungslegungssicht hätte der Wert in der Jahresrechnung 2014 nicht mehr angepasst werden müssen, da ja die Entscheidung erst im 2015 gefällt wurde. Jedoch hätte doch der Verwaltungsrat dies zwingend als wesentliches Ereignis in seinem Jahresbericht gemäss Art. 1096 PGR, welcher integraler Bestandteil des Geschäftsberichts 2014 ist, erwähnen müssen. Wäre die Revisionsstelle darauf gestossen, dass die abgegebene Vollständigkeitserklärung nicht ordnungsgemäss ist, so hätte sie alternative Prüfungshandlungen durchführen müssen, bis sie sich von der Vollständigkeit des Geschäftsberichts überzeugt hätte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Besten Dank, Herr Wirtschaftsminister, für Ihre Ausführungen. Ich begrüsse und unterstütze natürlich Ihre Absicht, eine juristische Analyse bezüglich der Verantwortlichkeit von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung in Auftrag geben zu wollen. Eine Option, die mir spontan in den Sinn gekommen wäre hierzu, wäre natürlich auch die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung mit den Verantwortlichen. Hierzu könnte die Regierung oder die Post die verantwortlichen Verwaltungsräte und die Geschäftsleitung auffordern, die ausbezahlten Verwaltungsratshonorare für die Jahre 2009 bis April 2015 zurückzuzahlen. Die Geschäftsleitung könnte zum Beispiel ihre Boni in diesem Zeitraum zurückzahlen. Ich gehe davon aus, dass die verantwortlichen Personen im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung selber einsehen, dass diese Honorare nicht als verdient bezeichnet werden können. Ich sehe durchaus Chancen, dass eine aussergerichtliche Einigung möglich sein könnte. Dann möchte ich auch Herrn Lageder noch eine kurze Replik geben, weil er ja diese Geschichte anziehen will, wer dann hier Personen durch den Dreck gezogen hätte. Ich fühle mich gerade ein bisschen angesprochen, weil ich das im Jahr 2014 thematisiert habe. Ich glaube nicht, dass ich Personen durch den Dreck gezogen habe. Ich habe einfach im Jahr 2014 gesagt, wie es wirklich ist. Und wer verantwortlich ist, habe ich auch schon dort gesagt, nämlich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, und das wiederhole ich hier auch wieder. Und wenn Sie sich gerade noch erinnern an den Mehrwert, Herr Abg. Vogt, welchen Sie ja so kontinuierlich suchen, bezüglich des KPMG-Berichts. Dort drin ist allein und einzig die Geschäftsleitung verantwortlich. Ich habe auf jeden Fall keine Verantwortung vom Verwaltungsrat gesehen, aber vielleicht sehen Sie das anders. Dann noch zum Mehrwert und vielleicht auch noch zu Ihren Ausführungen zu Beginn bezüglich der Urkundenfälschung: Ich glaube, wir haben das zur Genüge nun gehört. Einen anderen Mehrwert kann ich Ihnen auch noch sagen, wenn Sie das mit dem KPMG-Bericht vergleichen wollen. Hier sieht man auch sehr deutlich, dass die Oberaufsicht der Regierung nicht gegriffen hat. Und da verweise ich auch auf das Votum von Herrn Lampert. Er hat recht, wir müssen diese Oberaufsicht nun endlich definieren, wie wir sie haben wollen. Auch ist das Geschäftsgebaren der io-market nicht in diesem KPMG-Bericht zu finden, so wie die Geschäftsleitung und auch der Verwaltungsrat mit der io-market umgesprungen sind, aber dazu kommen wir noch. Dann steht auch nicht drin, dass der Gesamtverlust CHF 23 Mio. beträgt. Das wissen wir auch erst seit wir diesen PUK-Bericht vor uns haben. Wir wissen auch nicht aus diesem KPMG-Bericht, dass der Verwaltungsrat eine nicht delegierbare Aufgabe delegiert hat. Ich habe zwar schon gehört, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen gibt. Aber lesen Sie auf Seite 383 im PUK-Bericht, da steht ganz klar: «Obwohl weder im Gesetz noch in den Statuten vorgesehen, hat der Verwaltungsrat in Ziff. 3.9 des Organisationsreglements sich weitere unübertragbare und unentziehbare Aufgaben eingeräumt.» Sie hören es, freiwillig hat er sich das eingeräumt. Und da steht unter Buchstabe e: «Gründung von Tochtergesellschaften und Beteiligungsübernahmen»; er hat sich das freiwillig eingeräumt. Dann hat er es auch zu befolgen, das ist halt meine Ansicht hierzu. Das ist alles, danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke an die Regierung und an die Ausführenden für die Erklärungen zu diesem PUK-Bericht. Wie der Abgeordnete Wendelin Lampert sagt, sind wir jetzt bei der Wortklauberei. An den Abg. Rehak: Der Mehrwert des Berichts ist in der Zwischenzeit wohl eine variable Grösse geworden. An den PUK-Vorsitzenden Erich Hasler: Sie haben mir Wahlpolemik vorgeworfen. Ich kann mich nur den Ausführungen meines Fraktionskollegen Thomas Vogt anschliessen. Der PUK-Bericht hat für mich auch keinen Mehrwert und ich war auch gegen die Einsetzung der PUK. Und Sie selbst, Herr Hasler, haben ja den Mehrwert in der Zwischenzeit doch sehr relativiert. Dann haben Sie vor einigen Minuten angeführt, dass Sie in diesem PUK-Bericht gespürt haben, warum es zu Handlungen im Umfeld der Post gekommen sei. Ich habe immer gemeint, der Bericht wurde anhand von Fakten aufgebaut. Wo haben Sie ausgeführt, dass sie diese Handlungen schon gespürt haben? Haben Sie sich nun bei der Verfassung des Berichts durch das Gefühl, Gespür, leiten lassen, oder war das nur ein verbaler Ausrutscher, den Sie eben gebracht haben? Wenn Sie sich bei der Verfassung des PUK-Berichts durch das Gespür leiten liessen und nicht von Fakten, dann ist mir auch klar, warum der Gout der DU so massiv durchdringt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte nur noch einmal kurz zurückkommen auf die Kommentare des Herrn PUK-Vorsitzenden und da nur auf den einen oder anderen Punkt ganz kurz. Herr Kollege PUK-Vorsitzender, Sie haben gesagt, von unserer Seite sei der PUK-Bericht komplett schlechtgeredet worden. Das weise ich in aller Entschiedenheit von mir. Es gab von unserer Seite ausreichend Voten, die sich sehr ausführlich mit den positiven und negativen Seiten dieses PUK-Berichts auseinandergesetzt haben. Es gab Meinungen, dass der PUK-Bericht keinen Mehrwert gebracht hat. Es gab Meinungen, dass er einen Mehrwert gebracht hat. Auch ich habe explizit gesagt, dass ich in Bezug auf einen bestimmten Mehrwert zu einem zaghaften Ja komme. Der PUK-Bericht wurde von unserer Seite nicht komplett schlechtgeredet. Es war eine kritische Auseinandersetzung damit, wie es mit jedem einzelnen Bericht und Antrag der Regierung auch passiert. Und wenn die PUK-Bericht erstattet, dann - in Gottes Namen - wird sie halt auch etwas Kritik aushalten müssen. Das gehört halt zum parlamentarischen Prozess hier in diesem Hause. Aber jedes Wort der Kritik ist anständig formuliert worden, das möchte ich ganz klar festhalten.Etwas, was ich auch nicht stehen lasse: Die Frage, die Sie in den Raum gestellt haben, ob wir allenfalls nicht den kompetentesten Mann geschickt hätten. Ich sage Ihnen, unser Fraktionskollege Manfred Kaufmann ist eidgenössisch diplomierter Wirtschaftsprüfer. Welche Kompetenz soll dann noch erforderlich sein, um in dieser PUK kompetent mitzuarbeiten? Wir wissen auch dass der PUK-Bericht segmentiert bearbeitet worden ist, das heisst, jedes PUK-Mitglied war für bestimmte Kapitel dieses PUK-Berichts als Autor zuständig. Ich weiss nicht, welche Kapitel unser Fraktionskollege Manfred Kaufmann bearbeitet hat, und ich weiss auch nicht, welches PUK-Mitglied welche anderen Kapitel bearbeitet hat. Aber ich gehe doch davon aus, dass diese punktuell geäusserte Kritik und belegbare Kritik nicht ausgerechnet und ausschliesslich Kapitel betroffen hat, die von Manfred Kaufmann bearbeitet worden sind.Mein dritter Punkt ist das Thema Urkundenfälschung und rechtliches Gehör. Das Thema Urkundenfälschung ist vom Tisch, das Thema rechtliches Gehör ist es noch nicht ganz. Die PUK hat dem CEO der Post vorgängig zur Erarbeitung der Endfassung des PUK-Berichts Fragen geschickt. Ich habe es in meinem Eintretensvotum gesagt: Aus diesen Fragen konnte der CEO der Post in keiner Weise erahnen, dass im Nachgang zur Fragebeantwortung daraus der Vorwurf der Urkundenfälschung gezimmert wird. Und in dem Sinne: Auf den Vorwurf der Urkundenfälschung konnte der CEO der Post nicht reagieren. Hätte er die Chance gehabt, die ihm rechtlich zustehen würde, auf diesen Vorwurf zu reagieren, wäre die Urkundenfälschung vielleicht gar nicht in diesen PUK-Bericht hineingekommen. Aber wie es auch mein Kollege Thomas Vogt schon gesagt hat oder der Herr Vizeregierungschef, ich begrüsse es ausserordentlich und bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie diesen Vorwurf zurückgezogen haben. Als letztes noch stelle ich fest zum Thema Verantwortlichkeitsklagen: Die Regierung ist skeptisch, ob Verantwortlichkeitsklagen zu einem Erfolg führen. Immerhin hat der Herr Vizeregierungschef gesagt, es ist denkbar, gewisse Vorprüfungen noch in die Wege zu leiten. Auch die PUK respektive Sie, Herr Kollege PUK-Vorsitzender, sind skeptisch, dass Verantwortlichkeitsklagen zum Erfolg führen. Und ich möchte meine Frage aus dem Eintretensvotum einfach nochmals wiederholen: Wie steht der Minderheitsaktionär Schweizerische Post AG zur Frage von Verantwortlichkeitsklagen? Hat sich die Schweizerische Post AG diesbezüglich geäussert? Für mich ist es halt doch eine wichtige Frage, wie sich der Minderheitsaktionär Post Schweiz dazu stellt. Noch einmal, die Post Schweiz AG ist unabhängig, sie ist neutral, sie ist fern von persönlichen Beziehungen und Vernetzungen und sie ist auch fernab von allfälligen, irgendwelchen, politischen Verfilzungen. Und gerade deshalb wäre die Meinung zu Verantwortlichkeitsklagen des neutralen, unabhängigen Minderheitsaktionärs für mich schon von ganz besonderer Bedeutung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich möchte gleich noch auf meinen Vorredner eingehen. Er hat noch einmal das Thema «rechtliches Gehör gewährt oder nicht gewährt» angesprochen. Wir haben es jetzt schon ein paar Mal gesagt, die Mitglieder der Post-PUK, dass wir nicht den Vorwurf der Urkundenfälschung erhoben haben, sondern wir haben aus den eingegangenen Stellungnahmen diese Rückmeldung aufgenommen, dann noch einmal der Post Gehör gewährt und das dann im Bericht so formuliert, wie wir es zusammen besprochen hatten und wie uns auch unser Rechtsberater geraten hat. Es gab über diese Formulierung im Bericht einen regen Austausch, und alle waren damit einverstanden. Die Rechtslage wurde im Nachgang jetzt noch einmal eindeutig geklärt und die Urkundenfälschung ist also nicht indiziert, das hat sich geklärt. Dennoch ist einfach doch noch im Raum, dass eben eine Anpassung der Werte hätte erfolgen müssen. Ob es jetzt in Liechtenstein strafbar wäre, wenn man das machen würde, oder nicht, es ist einfach so, wenn man noch einmal sorgfältig nachliest, wie die Chronologie war, dann tauchen einfach auch Fragen auf. Und diese Fragen sind uns eben auch gekommen, als wir das chronologisch betrachtet haben. Aber ich hoffe, dass dieser Punkt jetzt mehr oder weniger geklärt ist. Grundsätzlich muss man einfach sagen, man würde nie zu einem Ende kommen. Es ist wie, wenn man beim Coiffeur sitzt und in den Spiegel schaut, und gegenüber hat es wieder einen Spiegel und so weiter und so fort - Sie kennen das vielleicht. Wenn man die Stellungnahmen berücksichtigt und in den Stellungnahmen Rückmeldungen kommen, die wieder andere betreffen, andere Betroffene ansprechen und vielleicht eben auch die Verantwortlichkeiten wieder ein bisschen umschieben, dann kommt man nie zu einem Ende. Und das Ende war der Post-PUK aber zeitlich vorgegeben, weshalb wir zwar bis zum Schluss intensiv daran gearbeitet haben, aber nach der zweiten Runde Stellungnahmen dann auch abschliessen mussten, ganz klar.Dann noch drei kleine weitere Punkte. Die io-market, eine Liechtensteiner Firma - die Ansicht der PUK deckt sich nicht mit der von Christoph Wenaweser geäusserten Vermutung, dass diese Firma möglicherweise auch nicht alles richtig gemacht hat und möglicherweise ihren Verpflichten nicht vollumfänglich nachgekommen sein könnte, weshalb die Post dann eben auch die vertraglich vereinbarten Gelder nicht bezahlt hat. Also die Post hat keine solchen Hinweise darauf gefunden und hat deshalb auch die Ansicht vertreten, dass das Verhalten gegenüber der io-market nicht in Ordnung war, also dass die damalige Post diese Firma nicht fair behandelt hat. Dass diese Firma dadurch in Schwierigkeiten gekommen ist, das ist auch klar. Es handelt sich immerhin um eine halbe Million Franken, die nicht bezahlt wurde. Und meiner Ansicht nach würde dieser Firma das Geld immer noch zustehen, das ist aber meine persönliche Ansicht.Dann noch kurz zur Revisionsstelle: Vielleicht können mich die anderen Mitglieder der PUK noch berichtigen. Also nach meiner Erinnerung ist es so, dass die Revisionsstelle deshalb nicht von Anfang an auf einer Rückstellung für die Ausfinanzierung der Deckungslücke beharrt hat, weil der Betrag noch nicht so genau feststand. Also ich glaube, so wurde es begründet, aber Sie können mich gerne ergänzen. Dann noch als letzter Punkt zum ÖUSG, zum Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz, auch ein bisschen prospektiv betrachtet: Meine Prognose für die Zukunft ist, dass die Corporate-Governance-Debatte nicht abreissen wird, ich glaube, da braucht man kein grosser Wahrsager zu sein. Ich denke, vor allem wenn es im einen oder anderen öffentlich-rechtlichen Betrieb Probleme geben wird, wird auch sofort die Debatte wieder losgehen um die verschiedenen involvierten Ebenen und eben auch um diese sogenannte geteilte Verantwortung. Und wir haben ja in dieser Landtagssitzung unter Traktandum 29 noch die Eignerstrategien von Uni, Kunstschule und weiteren Kultur- und Erwachsenbildungs- und Bildungsinstitutionen zur Kenntnis zu nehmen. Dort gibt es noch ein interessantes Detail: In diesen Strategien soll der Satz stehen: «Bei vertraglichen Verpflichtungen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, ist das zuständige Ministerium vorgängig zu informieren.» Ich weiss jetzt nicht, ob dieser Satz bisher schon drinstand oder neu hineinkommen soll. Auf jeden Fall ist es so, dass man sich im Lichte dieser Debatte von heute fragen muss: Was soll denn dieser Satz überhaupt bewirken? Soll er bewirken, dass sich das zuständige Ministerium Sorgen machen darf oder reagieren darf, intervenieren darf? Weil wir wissen ja, der Fall ist auch schon vorgekommen, dass es Probleme bei einer dieser Institutionen gab, und klar ist, dass eigentlich nur der Verwaltungsrat entlassen werden kann, und das ist alles. Also man fragt sich, was kann der Sinne eines solchen Satzes sein? Eine Beruhigungspille für das Ministerium? Also ich glaube kaum, dass es diese Rolle erfüllen kann, deshalb ist dieser Satz eigentlich sinnlos. Wenn schon, denn schon - wenn schon, dann müsste das ÖUSG einfach enger gefasst werden und müsste man dort klar definieren, ob Empfehlungen abgegeben werden dürfen oder ob sogar eine Weisungsbefugnis da ist. Aber eben, dann zäumen wir das Pferd dann auch schon wieder vom Schwanz auf und dann wird das ÖUSG auch noch an anderen Punkten wahrscheinlich überarbeitet werden müssen.Auf jeden Fall sehe ich gesetzlichen Anpassungsbedarf. Wir haben es gehört vom Abg. Gopp, wir brauchen mehr Staat - ich weiss nicht, ob das der richtige Weg ist. Ich glaube, wir können das nicht bis in jedes Detail lösen. Und Probleme wird es geben. Aber die Post hat uns gezeigt, dass die Situation unbefriedigend ist. Denn es wurden wirklich Fehler gemacht, es gab eine ungenügende Corporate Governance, es hat einfach nicht gut funktioniert, das ist klar. Das kann man nicht wegreden, und die Frage ist einfach, ob wir das weiterhin auch so in Kauf nehmen oder ob wir halt das Gesetz verschärfen. Das noch zu dem. Und sonst werde ich mich dann noch einmal vielleicht zu Wort melden bei der Diskussion der einzelnen Themen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, erlauben Sie mir, drei Punkte anzubringen. Zum Thema Verantwortlichkeitsklage: Ich teile hier die Ansicht des Regierungschef-Stellvertreters und bin der Ansicht, dass wir zumindest juristisch prüfen lassen müssen, ob eine Verantwortlichkeitsklage Sinn macht beziehungsweise ob die Haftungsvoraussetzungen gegeben sind. Dies ist aus meiner Sicht sehr wichtig, auch als Signal, da doch grobe Fehler gemacht wurden. Dies hat der KPMG-Bericht gezeigt und dies zeigt auch der PUK-Bericht. Dann eine Bemerkung: Oft wird im PUK-Bericht von der Regierung gesprochen, gemeint ist aber in der Regel das zuständige Regierungsmitglied. Ein Beispiel, Sie führen in der Zusammenfassung wie folgt aus: «Die Regierung wusste bereits vor der abzuhaltenden Generalversammlung von der Strategieänderung der Post.» Dies ist so nicht richtig. Ich bitte hier einfach, mit dieser Unterscheidung sorgsam umzugehen. Und zum Schluss eine Frage an den PUK-Vorsitzenden: Gibt es aus Ihrer Sicht Punkte im KPMG-Bericht, welche sich als falsch herausgestellt haben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen und auch den PUK-Mitgliedern für die Ausführungen. Betreffend gerade den Punkt, wieso wurde für den Abschluss 2012 durch die verantwortliche Revision die Rückstellung nicht gefordert? Sie sagen, ja, die Revision hat gesagt, der Betrag ist in seiner absoluten Höhe noch nicht definiert. Da kommen wir aber zum PUK-Bericht, den Sie ja mitverfasst haben, Seite 203, Punkt 3.7.21 «Gedankenaustausch mit der Stabsstelle Finanzen». Da ging es genau um diesen Rechnungsabschluss 2012 am 14. Februar 2013. Und da sagt eben der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Martin Bühler in seinem Schlusswort, dass es sich bei dieser Verbindlichkeit, auch wenn deren Höhe noch nicht feststeht, für den Arbeitgeber um eine zumindest faktische Verpflichtung handle. Bei Vorliegen einer faktischen Verpflichtung müsse aus PGR-Sicht eine Rückstellung vorgenommen werden. Deutsch und deutlich, klipp und klar, da gibt es doch nichts mehr zu diskutieren. Und es ist ja auch schon eine wage Aussage, wenn man sagt: Ja, ich weiss nicht - sind es CHF 13,5 Mio. oder noch CHF 5 mehr oder vielleicht noch eine halbe Million mehr. Das schleckt dann keine Geiss mehr weg. Dann würde ich doch dringend empfehlen, zumindest einmal diese CHF 13,5 Mio. in die Rückstellung einzubuchen. Und wie gesagt, der PUK-Bericht führt auf Seite 203 deutsch und deutlich aus, was Sache ist. Da, denke ich mir, muss man eigentlich nicht mehr weiterdiskutieren. Ich frage mich einfach, wie kommt man dann dazu, hier keine Rückstellungen zu bilden? Ich habe es ja im Eintretensvotum gesagt, im Jahr 2012 haben zwei Abgeordnete auch bereits dieses Thema diskutiert. Und da ging es übrigens um den Jahresbericht 2011. Also Sie sehen, es war im Prinzip noch ein Jahr früher. Und persönlich muss ich schon feststellen, hätten mehrere Damen und Herren hier drinnen im Jahr 2012 auf diesen Punkt gepocht, bin ich überzeugt, das hätte vielleicht auch ein wenig gewisse Lichtlein aufgehen lassen - mitunter. Aber das ist ja leider nicht erfolgt, und das finde ich rückblickend schon schade und da nehme ich auch den Landtag in die Verantwortung. Zu diesem Abschluss 2012: Der wurde ja erst an der Generalversammlung 2013 genehmigt, und dazwischen hatten wir noch Landtagswahlen. Da würde mich jetzt doch auch interessieren vonseiten des PUK-Vorsitzenden, wer hat denn diesen Abschluss 2012 an der Generalversammlung genehmigt? War das noch Martin Meyer oder war das bereits Thomas Zwiefelhofer? Das würde mich interessieren, denn der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat ja selbst ausgeführt, ja, man hat halt diese Kombination von Auslandseinkäufen und dieser PVS nicht gemacht. Das geht natürlich einfach nicht, das geht nicht. Deshalb führt man ja eine Buchhaltung, damit man die ganzen Geschäfte in einer Unternehmung sieht. Und deshalb würde mich jetzt schon wundernehmen, wer sass an der Generalversammlung 2013 und hat diesen Jahresabschluss 2012 genehmigt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte mich beim PUK-Vorsitzenden für seine Ausführungen bedanken. Er hat dann auch Stellung genommen zu den Fragen, die ich gestellt habe. Und ich möchte jetzt aber wirklich nicht ein Pingpongspiel anfangen, aber trotzdem noch zwei Sachen bemerken. Bei der ersten Sache habe ich ja gefragt, wie man denn mit den Stellungnahmen umgegangen ist. Und dieses Thema hat jetzt auch die Abg. Helen Konzett Bargetze noch einmal aufgenommen und hat auch die Schwierigkeit aufgezeigt. Ich denke, das war wichtig, dass man das auch hört. Also es ist wirklich so, dass natürlich immer wieder neue Stellungnahmen aufgetaucht sind und dass innerhalb der Stellungnahmen unterschiedliche Sichtweisen dargelegt worden sind. Das kann aber eben schon dazu führen, dass sich einzelne Personen vielleicht nicht ganz korrekt oder gar nicht korrekt verstanden gefühlt haben. Und dann ist es manchmal schwierig, wenn gewisse Stellungnahmen nur teilweise aufgeführt werden und andere ein bisschen länger. Manchmal wäre es wahrscheinlich hilfreich gewesen, man hätte diese Stellungnahmen noch kommentiert oder gesagt, warum man etwas weggelassen hätte. Das hätte vielleicht zum Verständnis dieser Interpretation einer Situation beigetragen. Aber ich denke, es hat jetzt keinen Sinn, hier noch einmal auf dieses Thema einzugehen. Wie schon gesagt, hat die Abg. Helen Konzett Bargetze diese Problematik eigentlich gut aufgezeigt. Das Zweite war dieser Brief, den ich erwähnt habe. Und hier ging es eigentlich nicht um eine juristische Frage, sondern in diesem Brief ging es um die Formulierung, und diese Formulierung ist meiner Ansicht nach klar. Wenn man sagt, «in diesen Kapiteln», die dann später kommen, «werden keine Vorwürfe gegen Sie erhoben werden», dann muss man sich auch auf etwas verlassen können. Ob jetzt das juristisch korrekt ist oder nicht, aber wenn das hier so schwarz auf weiss steht, dann muss man sich auch als Nichtjurist darauf verlassen können, dass dann keine Vorwürfe mehr gemacht werden. Und wenn dann trotzdem Vorwürfe kommen, dann sollte man doch die Möglichkeit haben, diese Vorwürfe kommentieren zu können. Und das wollte ich einfach noch einmal sagen. Also mir ging es hier nicht um eine juristische Frage, sondern einfach um eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Gerne möchte ich zwei, drei Anmerkungen zu dieser Diskussion machen. Erstens werden immer wieder die Kosten ins Spiel gebracht. Und ich finde diesbezüglich, dass die PUK ein parlamentarisches Instrument ist. Diesbezügliche Kosten hat ja der Landtag beschlossen, indem er mit 80% praktisch, mit 20 Stimmen, dem zugestimmt hat, also steht man dahinter, das ist ein ganz klarer demokratischer Entscheid. Dann möchte ich als zweiten Punkt auch eine Lanze brechen für die Post AG, trotz der vielen Kritiken hier, dass die Post AG wirklich gute Arbeit leistet. Hier ist nicht alles ganz gut gelaufen, aber dennoch möchte ich das einmal gesagt haben. Der dritte Punkt ist, dass ich der PUK mit dem Vorsitzenden Erich Hasler, die wirklich grossartige Arbeit geleistet hat, ein herzliches Dankeschön sage. Sie haben sich intensiv eingesetzt, und das muss auch einmal ästimiert werden. Der letzte Punkt, den ich nennen möchte, ist jener, den die Abg. Helen Konzett Bargetze aufgeführt hat. Sie haben gesagt, dass man in den Spiegel schauen kann beim Coiffeur. Ich bin nicht so viel beim Coiffeur - aber dennoch frage ich mich für den Landtag: Was ist unser Ergebnis? Was lernen wir daraus? Und wir müssen uns auch diesbezüglich einmal unterhalten, was jetzt die Quintessenz ist, was wir aus dieser ganzen Geschichte entnehmen. Das war für mich bis jetzt noch zu kurz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe mich vor allem gemeldet wegen einer Verständnisfrage bezüglich des Ablaufs. Mit Ausnahme des Abg. Kaiser haben sich die letzten Wortmeldungen alle im Detail bewegt, die wir dann nachher mit dieser Liste abhandeln wollten. Ich wurde jetzt auch zwei, drei Mal angesprochen, habe mir aber vorgenommen, die Antworten zu diesen doch spezifischen Themen zum richtigen Zeitpunkt - gemäss dieser Liste - zu geben und dort Replik anzubringen, weil ich auch noch dazu jeweils Ausführungen hätte. Jetzt müsste ich von Ihnen wissen, wie wir vorgehen, ob wir jetzt einfach weiter drauflos die Themen loswerden oder ob wir nachher dann die Grundsatzdebatte abbrechen und eben Pensionskassenthemen und so weiter unter dem entsprechenden Punkt diskutieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Also ich bin guter Hoffnung, dass wir nach den zwei noch ausstehenden Wortmeldungen die allgemeine Debatte abschliessen können. Danach werde ich Sie zu einer Stärkung einladen, und in der Folge werden wir noch einmal themenbezogen, wie vorgesehen, die Beratungen zum Abschluss bringen.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich denke auch, was das Vorgehen angeht, da haben wir sicher gewisse Punkte möglicherweise schon erschöpfend behandelt, ich denke, eben zum Beispiel Mehrwert und Kosten. Ich glaube nicht, dass man jetzt darüber noch einmal dann separat in einem Traktandum sprechen muss, ausser jemand ist irgendetwas noch nicht losgeworden.Landtagspräsident Albert Frick
Ich werde einfach die Themen abrufen, wenn sich dann jemand meldet, umso besser. Bitte fahren Sie fort.Abg. Erich Hasler
Gut, dann habe ich zu den einzelnen Voten auch noch das eine oder andere zu sagen. Gut, was der Regierungschef-Stellvertreter vorgebracht hat, dass wir einen neuen Vorwurf vorgebracht hätten bezüglich «fire sale»: Ich meine, das ist kein Vorwurf, das ist einfach eine Stellungnahme einer Partei, die das eben vorgebracht hat, oder vielleicht von mehreren Parteien sogar, die der Ansicht sind, dass unter Umständen der Verkauf der DIG eben doch ein «fire sale» war. Und das wären dann zum Beispiel Argumente, mit diesen wäre man in einer Schadenersatzklage dann konfrontiert. Und da würde man der Frage nachgehen, ob ein Auftrag oder eine Voraussage, dass man eine Firma innerhalb von sechs Monaten verkaufen will, dann unter Umständen doch eher ein «fire sale» ist oder eben nicht. Darüber kann man sich natürlich, wie gesagt, sehr lange streiten und es wird dann wahrscheinlich auch kein klares Ergebnis geben. Und damit wäre dann auch nicht ganz klar, wie hoch ein möglicher Verlust oder Schaden gewesen ist.Bezüglich der Bewertung der Beteiligung: Da haben Sie richtig darauf hingewiesen, dass es da verschiedene Methoden gibt. Eben Discounted-Cash-Flow-Methode, wo man auf den Businessplan abstellt und dann eben aufgrund eines vielleicht optimistischen Businessplans, wie wir ja gesehen haben bei der Post, dann zu ziemlich hohen Werten kommt. Sie haben gemeint, dass es anno dazumal keine Marktangebote gab. Aber es ist aus den Unterlagen eigentlich ersichtlich, dass es im Herbst 2014 bereits Verhandlungen gab. Da gab es einen Interessenten, der sich die DIG kaufen wollte, und da wurde sicher auch über den Preis gesprochen. Und ob dieser Preis dann wirklich noch in der Grössenordnung des Anschaffungspreises war, das weiss ich nicht. Dieser Frage bin ich nicht nachgegangen. Aber wenn Sie meinen, dass bis zum 25. Februar keine Zahlen auf dem Tisch waren, da bin ich dezidiert anderer Meinung. Der Abg. Lampert hat sich eben gefragt, warum die ReviTrust beim Jahresabschluss 2012 nicht verlangt hat, dass eine Rückstellung gebildet wird. Ja nun, wie gesagt, das haben wir jetzt eben auch bei diesen Untersuchungen festgestellt: Eine Revisionsstelle hat einen gewissen Ermessensspielraum, und das geht dann ziemlich hart ans Mögliche ran. Und wie gesagt, rechtlich gesehen ist das möglich und man kann natürlich einem Auftraggeber auch entgegenkommen, indem man vielleicht seine Meinung teilt und nicht auf einer harten Position beharrt. Solange die Revisionsstelle sich nicht irgendeiner Übertretung schuldig macht, wird sie unter Umständen gewillt sein, ein gewisses Entgegenkommen zu zeigen. Also ich könnte mir vorstellen, dass das eben auch mitspielt. Aber Sie haben natürlich vollkommen recht, was der Revisor Bühler anno dazumal gesagt hat, das ist absolut zutreffend, und eine Rückstellung hätte natürlich unbedingt verbucht werden müssen. Wobei es natürlich auch zu sagen gilt, dass je nach Fallkonstellation diese Frage an und für sich unterschiedlich beantwortet werden kann. Angenommen, wir haben es mit einer Firma zu tun wie den LKW, die auf grossen Reserven sitzen, dann spielt es ja gar keine Rolle, ob ich jetzt eine Rückstellung von ein paar Millionen dieses Jahr buche oder erst im nächsten Jahr, weil das Geld ja vorhanden ist. Bei der Post war es natürlich eine andere Situation, weil hier ja noch parallel gewisse Akquisitionen geplant wurden. Und damit war natürlich die Eigenkapitalsituation eine ganz andere. Von daher gesehen hat jetzt natürlich dieses Thema eine ganz andere Brisanz. Sie haben dann auch noch eine Frage wegen des Budgets der Post gestellt. Wer regelt das? Ich denke, was ich gesehen habe, haben wir dann eine gewisse Regelung im Postorganisationsgesetz, Art. 11: «Dem Verwaltungsrat kommen folgende unentziehbare und nicht delegierbare Aufgaben zu: c) die Finanzplanung und Finanzkontrolle, soweit dies für die Führung des Unternehmens erforderlich ist.»Und im Organisationsreglement der Post heisst es dann im Punkt 2.8 Bst. e: Die Erstellung des Jahresbudgets, des Jahresberichtes und der Jahresrechnung. Das sind die dem Verwaltungsrat zukommenden unentziehbaren und nicht delegierbaren Aufgaben.Der Abg. Lageder hat gefragt, welche Personen durch den Dreck gezogen wurden. Ja gut, ich denke, die Anschuldigungen, die richteten sich vor allem auf die Geschäftsleitung. Vom Verwaltungsrat wurde nicht gesprochen. Der Abg. Rehak hat ja bereits Stellung bezogen, indem er gesagt hat, er hat die Postführung insgesamt verantwortlich gemacht für dieses Debakel - oder was sich anno dazumal 2014 bereits abzeichnete. Aber wie gesagt, es gab andere Aussagen in den Landeszeitungen - und die kamen nicht von der DU-Fraktion -, die dann sehr gezielt auf die Geschäftsleitung zielten. Und die PUK-Untersuchung hat ja gezeigt, dass eben der Verwaltungsrat nicht delegierbare Aufgaben hatte bezüglich Beteiligungsübernahmen, und von daher gesehen, dass er diese ganze Verantwortung gar nicht delegieren konnte, rechtlich gesehen. Ja, der Abg. Thomas Vogt hat Probleme mit seiner Wahlpolemik. Gut, wie gesagt, wir werden uns heute sicher nicht annähern. Ihre Ansicht kann ich nicht teilen, dass der PUK-Bericht keine neuen Erkenntnisse gebracht hat. Das Thema Urkundenfälschung ist zwar vom Tisch, aber Sie werden ja zustimmen, dass hier eine unwahre Urkunde erzeugt wurde. Und unser Jurist hat das als eine sogenannte Lugurkunde bezeichnet. Ich weiss nicht, auch wenn eine Lugurkunde keine strafrechtlichen Folgen haben kann, kann sie doch zumindest zivilrechtliche Konsequenzen haben. Auf das möchte ich auch noch hinweisen.
Dem Abg. Manfred Kaufmann danke ich ebenfalls für sein Votum. Und da möchte ich auch ganz klarstellen, also der Herr Kaufmann hat eine sehr gute Arbeit in unserer PUK geleistet. Nur nachdem Parteikollegen des Abg. Kaufmann diesen Bericht so abgewertet haben, habe ich gedacht, dass sie sich damit ja auch gegen ihren eigenen Kollegen richten.
Jemand hat noch etwas gesagt wegen der Abfassung des Berichts. Es ist sicher so, dass wir unsere Aufgaben geteilt haben. Auf der anderen Seite hat jedes Mitglied jeweils alle anderen Texte natürlich auch gesichtet und konnte die Korrekturen anbringen. Insofern spielt es grundsätzlich keine Rolle, wer welchen Teil verfasst hat, weil schlussendlich alle PUK-Mitglieder über jeden Teil informiert waren und jeder zu jedem Teil Korrekturvorschläge, Änderungen, Ergänzungen etc. anbringen konnte. Von daher gesehen, wie gesagt, ist es ein Gemeinschaftswerk und stehen alle PUK-Mitglieder hinter dieser Arbeit. Insofern kann es nicht angehen, dass man jetzt versucht zu sagen: Okay, dieser Teil ist jetzt von diesem Abgeordneten abgefasst und er ist so gefärbt oder anders gefärbt. Das ist also absolut nicht zutreffend und das möchte ich in aller Form zurückweisen. Wir haben uns grosse Mühe gegeben, den Bericht sachlich abzufassen. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir es nicht allen Leuten recht machen können. Aber der PUK-Bericht ist ja eben auch kein Wunschkonzert, und wir hätten noch sieben Stellungnahmen zulassen können. Aber schlussendlich gibt ja Beweisunterlagen, und wir müssen uns vor allem auf diese abstützen und nicht auf irgendwelche Meinungen, die dann später eintreffen. Der Abg. Lampert hat auch noch gefragt, wer diese Jahresrechnung 2012 genehmigt hat. Also die Generalversammlung für die Jahresrechnung 2012 ist am 6. Juni 2013 abgehalten worden, der Vertreter des Landes Liechtenstein war der Regierungschef-Stellvertreter, Herr Zwiefelhofer.Dann noch zum Votum des Abg. Johannes Kaiser: Vielen Dank für die positive Ausnahme, und es tut gut, auch von jemanden zu hören, dass wir gute Arbeit geleistet haben zuletzt. Und auch vielen Dank dafür, dass Sie eben auch noch einmal betont haben, dass es ja schliesslich 20 Abgeordnete waren, die die Einsetzung der PUK beschlossen haben. Gut, damit wäre ich am Ende. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gehe davon aus, mit jeder weiteren Wortmeldung wird mir signalisiert, dass man noch einen Beitrag zur allgemeinen Diskussion beizutragen hat.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte auf diese Generalversammlung 2013 noch kurz detaillierter eingehen. Der Abg. Lampert hat sich erkundigt. Die Regierung hat den entsprechenden Entscheid betreffend die Vertretung an der Generalversammlung und das Mandat an das neue Regierungsmitglied, das war ich in diesem Fall, am 16. April 2013, das heisst 14 Tage nach Amtsantritt, gestützt auf die Unterlagen, die uns von der Vorgängerregierung übergeben worden sind, gefällt. Am 16. April war die entsprechende Regierungssitzung, also nach 14 Tagen nach Amtsantritt. Geplant war die Generalversammlung auf den 25. April terminiert, und aufgrund der Dringlichkeit und der vollständigen Absorption des Wirtschaftsministeriums in den ersten fünf Wochen durch die ganze Swisscom-Geschichte, Telecom-Geschichte, wurde die Generalversammlung der Post dann auf den 6. Juni verschoben. Der Entscheid betreffend die Vertretung und die Genehmigung etc. in der Gesamtregierung wurde aber bereits am 16. April 2013 gefällt. Wenn Sie jetzt dann sagen, warum man da sofort reagiert hat und das erkannt hat und das nicht gestoppt hat oder anders gemacht hat, dann möchte ich mich präventiv bereits entschuldigen, dass ich kein Superman bin, dass ich neben der Swisscom-Geschichte etc. in diesen 14 Tagen leider nicht die Grösse hatte, alle diese Probleme der Post sofort zu erfassen und sofort die Notbremse zu ziehen in 14 Tagen. Das ist sicher mein Fehler, das möchte ich präventiv bereits zugeben. Es war wirklich eine anspruchsvolle Phase, die ersten Wochen im Amt. Und der Swisscom-Deal hat im Wirtschaftsbereich alle anderen Themen sehr stark überlagert. Deshalb haben wir uns in diesen ersten Wochen sicher auf die Vorgaben und die Vorlagen, die von der Vorgängerregierung vorbereitet worden sind, verlassen. Das ist sicher so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es sind auch interessante Informationen, die ich jetzt gerade vernommen habe. Wobei, ich habe es jetzt schon zwei Mal gesagt, von mir aus gesehen hätte der Landtag im Jahre 2012 dringend ein Machtwort sprechen müssen. Ich möchte jetzt hier gar nicht gross versuchen, der Regierung die Schuld in die Schuhe zu schieben. Für mich hat der Landtag eben auch eine Mitverantwortung - gerade nach Corporate Governance hätte er die noch umso mehr. Aber da befinde ich mich nach wie vor in einer Minderheit im Hohen Hause. Ja, und auch die Revisionsgesellschaft hätte eben schon eine Verantwortung gehabt. Ich denke mir, wenn der PUK-Vorsitzende sagt, man könne das auch anders sehen, zumindest auf der Seite 203 sagt es der zuständige Wirtschaftsprüfer deutsch und deutlich, ich zitiere nochmals: «Bei Vorliegen einer faktischen Verpflichtung müsse aus PGR-Sicht eine Rückstellung vorgenommen werden.» Also das sagt der Wirtschaftsprüfer, und ich denke mir, das war relativ klar. Auch wenn man jetzt sagt, ja, man muss da die verschiedenen Betriebe verschieden ansehen - das mag sein, aber das war ja die Revisionsgesellschaft der Post, nicht der LKW. Die hat wohl die anderen Geschäftsvorkommnisse auch gekannt, das hoffe ich zumindest. Und entsprechend hätte man hier auch diese Rückstellung einfordern müssen. Da kann man dann schon nicht sagen: Ja, bei den LKW braucht es das nicht. Wir besprechen heute den Post-PUK-Bericht, und bei der Post hätte man das einfordern müssen. Wie gesagt, es war ja unter anderem ein Thema landauf, landab, und dann gehe ich doch davon aus, dass die Revision sich dieses Themas auch annimmt. Und wie gesagt: Seite 203 sagt es deutsch und deutlich, es war kein «können», es war ein «müssen», zumindest der Wirtschaftsprüfer hat das gesagt. Und an dieser Sitzung am 14. Februar, da ging es genau um den Rechnungsabschluss 2012, das war genau der zentrale Punkt. Und wenn man da eben mitunter diese Rückstellung richtig gebucht hätte, dann hätte man den Newtron-Kauf mitunter verhindern können.Dann zum Budgetpunkt, und da sind wir auf den Seiten 382, 383. Das habe ich schon auch gelesen, was im Postorganisationsgesetz, Art. 11 Abs. 2 Bst. e, steht. Aber da steht eben nur: Der Verwaltungsrat erstellt das Jahresbudget. Die Genehmigung, die lese ich da nicht. Auf der Seite 383 steht dann eben auch noch ich zitiere kurz: «Obwohl weder im Gesetz noch in den Statuten vorgesehen», hat der Verwaltungsrat sich ein Organisationsreglement gegeben, und auch da drin steht nur: «Festlegung der Jahresziele und der Jahresbudgets». Von einer Genehmigung lese ich da nichts. Und deshalb frage ich mich schon - oder wir werden dieses Postorganisationsgesetz entsprechend anpassen müssen, dass es klar ist, wer dieses Jahresbudget genehmigt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Rednerliste nimmt wieder zu. Ich unterbreche an dieser Stelle und lade Sie zu einer Stärkung ins Parterre ein. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:30 bis 19:15 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zur PUK Post fort. Ich möchte Ihnen noch meine Planung bekannt geben, ich möchte auf jeden Fall dieses Traktandum heute abschliessen und nach Möglichkeit auch die nichtöffentliche Sitzung heute noch bewältigen. Wir haben noch vier Wortmeldungen; nach diesen vier Wortmeldungen werde ich Abschluss der allgemeinen Diskussion beantragen, sofern noch weitere Wortmeldungen folgen.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. In der Debatte war bislang hin und wieder das Thema «Bewertung der Auslandsbeteiligung per 31. Dezember 2014» ein grösseres Thema. Es ist dabei der Eindruck entstanden, als ob die Post AG diese Bewertungsrisiken eigentlich gänzlich unter den Tisch gekehrt hätte. Und es ist auch die Aussage der Revisionsstelle im Raum, dass das nicht entsprechend bekannt war. Jetzt, wenn man sich die Stellungnahme der Post AG vom 25. November anschaut, daraus zitiere ich gerne: «Die Aktionärsvertreter und die Revisionsstelle waren regelmässig (Sichtung der VR-Protokolle im Rahmen der Jahresrevision) über die Überlegungen zum Beteiligungsverkauf informiert, da diese unter anderem dem Protokoll zur VR-Sitzung vom Dezember 2014 zu entnehmen sind. Zudem waren die Bewertungsunsicherheiten im Jahresbericht 2014 offengelegt.»
Und ich habe das nachgeschaut, es ist tatsächlich so. Im Jahresbericht 2014 der Post AG ist im Finanzbericht auf der Seite 17 unter dem Titel «Wesentliche Bewertungsunsicherheiten» enthalten: «Die bilanzierten Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen ...) von CHF 14'373'321 sind infolge deren unbefriedigenden Ertragslagen durch das Eigenkapital der entsprechenden Tochtergesellschaften zum Bilanzstichtag nicht gedeckt. Die Werthaltigkeit dieser Finanzanlagen ist massgeblich von der zukünftigen und Ertrags- und Liquiditätslage dieser Gesellschaften beziehungsweise von deren Zielerreichung der Planzahlen abhängig. Der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Post AG hat Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Ertragslage eingeleitet und ist überzeugt, dass die Planzahlen erreicht werden und die für deren Geschäftsbetrieb notwendigen Liquidität weiterhin zur Verfügung gestellt wird. Diesbezüglich besteht eine wesentliche Bewertungsunsicherheit.» Die Postverantwortlichen waren diesbezüglich transparent. Leider hat sich diese als «wesentlich» angeführte Unsicherheit im Jahr 2015 dann definitiv bewahrheitet. Aber es ist wichtig zu erwähnen: Die Verantwortlichen der Post AG haben das offengelegt, wenn nicht unbedingt in der Bilanz per 31.12.2014, so doch im Geschäftsbericht für jenes Jahr im Rahmen des Finanzberichtes. Das ist für mich ein nicht unerheblicher Hinweis der Transparenz der Verantwortlichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte gerade auf dieses Votum des Abg. Wenaweser replizieren. Fakt ist, dass per Ende 2014 in der konsolidierten Bilanz die Post noch ein Eigenkapital von sage und schreibe knapp CHF 750'000 von einem Aktienkapital von CHF 5 Mio. hatte. Wenn jetzt gesagt wird, dass die Post transparent informiert hat, dann muss ich sagen, dass das Ganze doch grenzwertig ist. Wenn in dieser Situation, wo die Post, wenn man die konsolidierte Bilanz anschaut, die Bilanz hinterlegen müsste, noch sagt, okay, wir lassen das mit einem Vermerk der Revisionsstelle stehen. Dann muss ich sagen, das gehört sich nicht bei einer öffentlichen Unternehmung, dass man die Öffentlichkeit an und für sich so im Prinzip im Dunkeln lässt, wie die effektive finanzielle Situation der liechtensteinischen Firma ist. Ich denke, die Kontrollstelle hat natürlich einen gewissen Handlungsspielraum und sie hat das gemäss den gesetzlichen Möglichkeiten so gemacht. Eben, wenn die Geschäftsleitung sagt, wir glauben an diese Firma, wir haben Massnahmen unternommen und so weiter, das wird alles gut, dann kann man das grundsätzlich vertreten. Ich persönlich schaue das nicht als richtig an, dass man es bei dieser Sachlage, wo das Kapital praktisch vollständig aufgebraucht ist, bei einem Vermerk der Revisionsstelle bewenden lässt.
Wir haben hier eine ähnliche Situation wie bei der Rückstellung für die Pensionskasse. Auch hier wurde der Spielraum nach meiner Ansicht, den die Revisionsstelle hatte, ausgenützt. Die PUK hat ganz klar die Auffassung vertreten, dass per Ende 2012 eine Rückstellung hätte gebildet werden müssen. Da stimme ich dem Abg. Wendelin Lampert vollkommen zu. Im Prinzip wurde das ganze System hier ausgereizt, und meiner Ansicht nach gehört sich das nicht bei einer öffentlichen Unternehmung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur zwei oder drei Punkte aufgreifen, bevor wir dann zu Detailgesprächen kommen. Wendelin Lampert hat jetzt ein paar Mal nachgefragt, was denn die Revisionsstelle da gesagt habe, und ist eben entsetzt, dass damals für das Jahr 2012 keine Rückstellung gemacht wurde. Er hat sich mehrmals auf die Seite 203 bezogen, und da steht tatsächlich dieses berühmte Zitat, das er schon mehrmals gebracht hat, vom Wirtschaftsprüfer Martin Bühler, «dass es sich bei dieser Verbindlichkeit, auch wenn die Höhe noch nicht feststehe, für den Arbeitgeber um eine zumindest faktische Verpflichtung handle». Man muss dann ein bisschen weiter zurück lesen, also auf Seite 202 zurückgehen. Ganz oben auf Seite 203 heisst es, dass es damals in dieser Sitzung, in der Martin Bühler das gesagt hat, einen Gedankenaustausch verschiedener Firmen mit der Stabsstelle Finanzen gab. Das betraf selbstverständlich die Post auch. Aber die Post hatte schon Gespräche im Dezember, im Vorjahr, geführt. Und ich darf daran erinnern: Im Dezember 2012, als die Post den Kauf der Newtron anbahnte und den Earn-out vollzog, da war die erste 1. Lesung über die Pensionskasse im Landtag. Also zu dem Zeitpunkt, da bin ich vollkommen mit Ihnen einig und mit anderen, Herr Kollege Lampert, konnte kein Zweifel mehr bestehen, dass irgendwann in naher Zukunft, nicht nur mittelfristig und schon gar nicht langfristig, ein grösserer Batzen bezahlt werden musste durch die Post.Der ehemalige CFO hat dann im Januar, als die Post intern beraten hat, ob man da jetzt eine Rückstellung macht oder eine Eventualverbindlichkeit - das ist eben auf der Seite 202 nachzulesen und nicht auf Seite 203 - eine Rückstellung beantragt, und der Verwaltungsrat hat es abgelehnt. Dann ist man halt auf dieser Schiene weitergefahren. Und dann kam es dann später, eben im Februar, zu diesem Gedankenaustausch mit verschiedenen staatlichen Firmen und nicht nur mit der Post. Also man muss das ein bisschen noch im grösseren Rahmen sehen, um tatsächlich die Verantwortlichkeiten klarer zu sehen. Dann eine Merkwürdigkeit, die mir im Zusammenhang mit den juristischen Meinungen aufgefallen ist, immer wieder, aber auch mit Revisoren: Da gehen die Meinungen manchmal wirklich diametral auseinander. Der eine Revisor sagt, ja, das Risiko ist etwa 50%, aber nicht 51%; wenn es 51% wäre, dann müsste man eine Rückstellung machen, aber es ist ja nur 50%. Also man kann sich da nicht so richtig entscheiden. Und der andere Revisor sagt dann vielleicht, nein, es ist eigentlich nur 49%. Ich weiss nicht, wie man das beurteilt. Aber das hängt vielleicht damit zusammen, dass ich kein Zahlenmensch bin. Und die andere Merkwürdigkeit, die mir bei der ersten PUK-Sitzung aufgefallen ist: Die PUK hat dem zuständigen Minister einen Brief geschrieben und um Unterlagen und Beantwortung von Fragen gebeten. Und dann hat die PUK einen Brief bekommen von der Regierung, der Adressat sei die Regierung für uns und nicht der zuständige Minister. Und Sie, Herr Regierungschef, haben vorhin gesagt, das sei etwas inkonsistent im Bericht, manchmal würden wir von der Regierung reden und manchmal vom zuständigen Ministerium. Das verfolgt uns seit dem ersten Tag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Vielleicht zuerst noch kurz etwas zu diesen Rückstellungen auf den Seiten 202 und 203. Wie ich bereits in meinem Eingangsvotum gesagt habe, hat ja, wie das auch vorhin erwähnt wurde, die Geschäftsleitung Antrag an den Verwaltungsrat gestellt. Und der Verwaltungsrat hat interessanterweise das eben nicht genehmigt. Normalerweise ist das eher umgekehrt: Dass die Geschäftsleitung, ich sage einmal, eine Eventualverbindlichkeit vorschlägt und dass dann der Verwaltungsrat sagt, nein, nein so geht das nicht, hier muss eine Rückstellung gemacht werden. Das ist so meine Erfahrung mit diesen Dingen. Deshalb ist das schon etwas auffällig. Und im Bericht auf Seite 202 heisst es: «Die ReviTrust sei von einer Eintrittswahrscheinlichkeit von unter 50% ausgegangen, wobei eingeräumt wurde, dass die Beurteilung Ermessenssache sei.» Eingangs heisst es, dass der leitende Revisor eben empfohlen habe, diese Rückstellungen zu bilden. Und es ist ja so, dass Rückstellungen gebildet werden, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50% ist. Und jetzt kann sich jeder selbst hier ausmalen: In dieser Situation mit dieser PVS - war eher unter 50% zu erwarten oder über 50%? Ich glaube, die Antwort liegt auf der Hand. Und auf der Seite 203 heisst es: «Bei Vorliegen einer faktischen Verpflichtung», und das war ja unbestritten, «müsse aus PGR-Sicht eine Rückstellung vorgenommen werden.» Also nicht nur aus irgendwelchen Gründen, sondern aus, ich sage einmal, PGR-rechtlicher Sicht. Einfach, um das hier nochmals zu betonen. Dann noch kurz vielleicht eine Antwort an den Abg. Wendelin Lampert, er hat zu Recht gefragt: Wer genehmigt jetzt dieses Jahresbudget? Meiner Ansicht nach ist das schon klar. Im Organisationsreglement heisst es, dass der Verwaltungsrat - und das gehört zu diesen Aufgaben, die unübertragbar und unentziehbar sind - die Festlegung des Jahresbudgets macht. Also die Festlegung ist meiner Ansicht nach doch relativ klar und eindeutig. Es muss ja nicht immer «Genehmigung» heissen, wer etwas festlegt, hat auch die entsprechende Kompetenz.Aber wo Sie sicher recht haben, ist, wenn im Postorganisationsgesetz von der Erstellung des Jahresbudgets gesprochen wird, dann ist das in der Tat verwirrlich. Rein stufenmässig ist das Postorganisationsgesetz natürlich höher angesiedelt. Wenn dort nur von einer Erstellung des Jahresbudgets die Rede ist, das eher auf operative Tätigkeit hinweist, die Erstellung, da steht in der Tat nichts von Genehmigung oder Festlegung, ist eigentlich die höhere Ebene, die Gesetzesebene, tiefer als die untere Ebene. Da müsste man in der Tat einmal diese Formulierungen anschauen und gemäss dem Stufenbau der Rechtsordnung vorgehen.
Es gibt auch noch andere Beispiele, die man hier wahrscheinlich aufführen könnte. Da müsste die Regierung einmal über die Bücher gehen. Meistens ist das ja so, dass man schaut, wie das bei anderen Unternehmen ist, und das vielleicht unkritisch übernimmt. Und da müsste man eine durchgehende stichhaltige Terminologie hier wählen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Hiermit erkläre ich die allgemeine Diskussion zur PUK als beendet. Ich möchte mich noch ganz kurz dem Antrag des Abg. Elfried Hasler zuwenden. Er hat vor Stunden beantragt, die uns nachträglich zugegangen Stellungnahmen öffentlich zu machen und sie gleicherweise wie der PUK-Bericht in die Homepage des Landtags zu stellen. Ich gehe davon aus, dass es sich um die Stellungnahmen handelt, die uns heute zur Verfügung stehen, und nicht solche, die vielleicht in drei oder fünf Wochen noch eintreffen werden. Der guten Form halber möchte ich über diesen Antrag abstimmen lassen und frage vorab, ob es hierzu noch Wortmeldungen gibt.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Also ich bin grundsätzlich dagegen, dass man diese Stellungnahmen ins Internet stellt, weil man sich dann auch fragen kann, ob nicht auch andere Beweisunterlagen in das Internet gestellt werden müssten. Und wie gesagt, man kann jetzt nicht diese Stellungnahmen hineinstellen und sagen: Okay, das ist jetzt die Wahrheit oder irgendetwas. Ich meine, da müsste man ja zu diesen Stellungnahmen unter Umständen auch noch einmal eine Stellungnahme der PUK bringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Ich möchte die Frage in den Raum stellen, ob das nicht in der Entscheidungskompetenz der PUK liegt. Also ob dieser Antrag rechtens ist oder nicht, das möchte ich auch noch in den Raum stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Meines Erachtens kann der Landtag sehr wohl darüber verfügen - meine Interpretation.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich sehe das auch so, dass der Landtag das natürlich entscheiden kann. Hier geht es mir einfach darum, dass hier doch recht deutlich festgestellt wurde, dass das rechtlich Gehör eben nicht korrekt gewährt wurde. Und um diesen Mangel zu beheben, wäre es zumindest ein Ansatzpunkt, diese Stellungnahmen an gleicher Stelle auf der Webseite des Landtags zu veröffentlichen. Allerdings noch mit dem Nachsatz: Nach Rücksprache mit den Verfassern, sofern sie das wünschen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich muss jetzt ehrlich sagen, ich teile die Meinung der Abg. Konzett Bargetze, weil alle Entscheide, die mit der Veröffentlichung, mit dem Bericht, mit den Inhalten, mit dem Vorgehen, mit dem Zeitpunkt und so weiter zu tun hatten, in der Kompetenz der PUK lagen. Natürlich kann der Landtag das wahrscheinlich hier übersteuern, aber ich fände nicht gut, wenn wir das tun würden, weil ich schon überzeugt bin, dass das mit der Arbeit der PUK im engeren Sinne zu tun hat. Und der Abg. Erich Hasler hat berechtigt in den Raum gestellt - ohne dass ich weiss, wie viele andere Dokumente hier noch relevant wären -, ob dann nicht auch andere Dokumente eben öffentlich zugänglich sein müssten. Und da weiss ich nicht, wie weit das dann gehen wird, also hier bin ich jetzt auch eher kritisch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ja, ich habe in meinem Votum dieses Anliegen des Abg. Hasler auch unterstützt. Ich denke, alle Stellungnahmen, Beweisdokumente, E-Mails und so weiter sind ja in diesen PUK-Bericht eingeflossen. Die PUK hat diese Stellungnahmen, die bis zur Erstellung eingegangen sind, berücksichtigt. Was nicht berücksichtigt worden ist, das waren die Stellungnahmen, die später eingegangen sind. Und deshalb denke ich mir schon, dass es sinnvoll wäre, dass man diese Stellungnahmen, die nicht berücksichtigt worden sind, dann auch veröffentlicht. Also ich bin klar dafür.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Ich möchte hier keine riesige Sache daraus machen. Aber wenn Sie Mitglied in der PUK sind und eben auch diese anderen Unterlagen kennen und auch wissen, was eingeflossen ist, was nicht, wie die PUK darüber gesprochen hat und dass Personen dabei sind, welche nur einmal eine Stellungnahme abgegeben haben, und dass jetzt auch Betroffene dabei sind, welche zweimal eine Stellungnahme abgegeben haben. Und ich fände es einfach problematisch, wenn diese letzten Stellungnahmen jetzt zu viel Raum erhalten - man kann jetzt sagen, wir übersteuern das oder geben dem zu viel Raum, also das ist einfach meine Haltung. Natürlich sehe ich schon die Problematik, dass es dann einfach mit der Übernahme in diese Beweisunterlagenliste und so weiter dann einfach auch einmal Schluss war beim Druck des Berichts. Aber ich glaube, das Problem lässt sich einfach nicht lösen. Es könnte auch jetzt noch nachträglich öffentlich weiterdiskutiert werden über den Bericht, und auch dort wäre dann irgendwann einmal Schluss. Also ich bin einfach wieder bei diesem Bild mit dem Spiegel beim Coiffeur. Ja, irgendwann ist halt einfach Schluss. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte den Antrag auch unterstützten, denn ich denke, wir haben das jetzt ja auch limitiert mit der Vorgabe «bis heute», Stellungnahmen, die bis heute eingegangen sind und die eben nicht in den PUK-Bericht eingeflossen sind. Ich glaube, das Kriterium muss sein, dass der Adressat dieser Stellungnahmen jetzt eben nicht mehr die PUK ist, sondern nachweislich der Landtag. Es sind die Landtagsabgeordneten, die diese Stellungnahmen erhalten haben. Und damit hat es für mich nichts mehr mit dem PUK-Bericht zu tun - im Gegenteil, es sind eben genau solche Stellungnahmen, die man nicht eingeholt hat, teilweise auch zu Unrecht, wie wir schon diskutiert haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, ich möchte hier auch beliebt machen, dass man diese Entscheidung der PUK überlässt. Ich möchte hier den Abg. Gopp unterstützen und auch die Abg. Konzett Bargetze, weil ich es problematisch finde, wenn man hier Stellungnahmen öffentlich macht. Man müsste dann vielleicht auch alle Stellungnahmen öffentlich machen. Welche macht man öffentlich, welche nicht? Ist diese Stellungnahme so in den PUK-Bericht eingeflossen, wie sie hätte einfliessen müssen und so weiter? Ich denke, das ist eine Entscheidung, die die PUK zu fällen hat. Weil es obliegt ja jedem selber, der eine Stellungnahme geschrieben hat, diese auch selber öffentlich zu machen. Das kann jeder für sich selber beanspruchen, zu jeder Zeit. Andernfalls müssten wir alle Beweisunterlagen öffentlich machen, und das finde ich dann doch eher problematisch. Ich weiss nicht, wie Sie das sehen, ich bin dagegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich denke schon, dass man sich ein bisschen überlegen muss, was man jetzt veröffentlichen will oder nicht. Und ist die Landtagswebseite jetzt das Publikationsorgan von Parteien oder eventuell Betroffenen oder nicht? Wenn die Betroffenen das öffentlich machen wollen, dann können sie das ja auf der Webseite des «Vaterlands» oder des «Volksblatts» oder was weiss ich wo veröffentlichen. Das ist ja jederzeit möglich. Und sonst, wenn Sie sagen, okay, diese Stellungnahmen sollen veröffentlicht werden, dann müssen wir auch alle anderen Stellungnahmen und dann sind wir bei den Beweisunterlagen. Und ich persönlich muss ganz klar sagen, dann hätte ich gerne auch die relevante Stelle der Revisionsstelle, wo sie ganz klar sagt, das hier gegen gesetzliche Vorschriften verstossen wurde. Dann müssen wir das eben auch auf die Webseite stellen. Wir können jetzt nicht einfach isoliert einzelne Stellungnahmen ins Netz stellen, abgesehen davon, dass ich keine Notwendigkeit sehe, dass jetzt das Landtagswebseite für solche Sachen gebraucht wird. Es gibt ja andere Publikationsorgane. Die Parteien haben ja ihre eigenen Zeitungen, da können sie ja jederzeit alles abdrucken oder veröffentlichen im Internet, wie sie wollen. Aber ich sehe jetzt nicht die Notwendigkeit, dass jetzt der Landtag für solche Publikationen zuständig ist. Und ansonsten muss ich darauf bestehen, dass eben andere Dinge auch noch ins Netz gestellt werden. Und ansonsten kann man von mir aus alle Unterlagen ins Netz stellen oder zum Download freigeben. Das stört mich nicht. Ich meine, die Post wird vielleicht ein Problem damit haben, weil halt gewisse Dinge, da hätte sie wenig Freude daran, wenn die im Netz stehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Es sind ja meines Erachtens sehr wenig Stellungnahmen, die nachträglich noch an die Landtagsabgeordneten gerichtet wurden. Man müsste sie aber genau bezeichnen, damit wir auch wissen, von welchen Stellungnahmen wir genau reden.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, das wäre jetzt gerade meine Frage gewesen. Wir reden doch nur von den Stellungnahmen, die nach Verabschiedung des PUK-Berichtes eingegangen sind, und nicht von den Stellungnahmen, die vor Abschluss des PUK-Berichtes eingeflossen sind. Und ich denke, diejenigen, die danach kamen, die müsste man veröffentlichen, weil die nirgends eingeflossen sind. Diejenigen, die davor kamen, und alle anderen Beweismittel sind ja eingeflossen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich bin hier eigentlich eher kritisch. Man kann das schon an diesen Zeitpunkt anknüpfen, aber wir haben diese Anliegen oder diese Argumente heute aufgenommen, wir haben jetzt stundenweise darüber debattiert, und das wurde weiter transportiert. Für mich schaut es dann einfach komisch aus, wenn einzelne Stellungnahmen publiziert werden. Jetzt müssen wir zuerst dann noch die Leute fragen, bist du dafür, dass wir das publizieren? Die einen wollen das, die anderen wollen das nicht, vielleicht ist am Schluss eine einzelne Stellungnahme auf der Homepage des Landtages. Also ich finde das komisch. Die PUK hat ihre Arbeit gemacht, es wurde heute kritisch diskutiert, debattiert, die Argumente sind öffentlich bekannt gegeben worden, und von dem her gesehen, sehe ich die Notwendigkeit eigentlich nicht. Wenn einer, der eine Stellungnahme abgegeben hat, immer noch nicht zufrieden ist, kann er es auch mit einem Leserbrief öffentlich kundmachen. Aber dass wir das jetzt punktuell auf die Homepage laden, finde ich ehrlich gesagt eher heikel. Also ich bin sehr kritisch und werde den Antrag nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Es wurde die Frage gestellt, wieso nicht alle anderen Dokumente etc. dann nicht auch publiziert werden. Ich glaube, der ganz grosse Unterschied ist eben, dass hier Vorwürfe gemacht wurden, die nachträglich eingebaut wurden und zu denen eben nicht Stellung genommen werden konnte. Und das ist schon ein ganz, ganz wesentlicher Unterschied. Und dieser Bericht wird der Nachwelt eben dann nur als dieser Bericht zur Verfügung bleiben. Da wird sich niemand mehr antun, die ganze Landtagsdebatte von Stunden und Stunden mitzuhören, wo vielleicht diese besonders heiklen Punkte, wie gesagt, ich rede hier von diesen nachträglichen Vorwürfen, eben nicht relativiert sind. Und von dem her finde ich das nur fair gegenüber den Betroffenen, und es wurde die Frage gestellt, welche Stellungnahmen es dann wären. Es sind drei an der Zahl, es ist diejenige des CEO, diejenige der Regierung, diejenige der Post. Und das ist für mich nur eine Frage der Fairness, wenn hier nicht sauber gearbeitet wurde, dass das auch entsprechend ein gewisses Gegengewicht bekommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Und diejenige des ehemaligen CEO der Post?Abg. Elfried Hasler
Ja, die haben ich erwähnt. Also CEO, Regierung und Post.Landtagspräsident Albert Frick
CEO? Aber nicht der io-market? Da haben wir auch noch eine.Abg. Erich Hasler
Ja, das ist auch noch eine. Von io-market gibt es auch noch eine.Abg. Elfried Hasler
Das ist für mich keine Stellungnahme. Das ist für mich ein Mail an die Regierung. Aber wenn Sie wollen, da habe ich nichts dagegen. Aber dort geht es ja nicht - ja, das ist vielleicht ein ganz wesentlicher Unterschied - um Vorwürfe, die nicht schon bestanden haben. Da geht es eben nicht um nachträglich eingefügte Vorwürfe. Also von dem her hat die für mich jetzt hier nichts zu suchen, ist für mich jetzt auch nicht sehr zentral, abgesehen davon. Aber in dieser Stellungnahme, die jetzt eben gerade erwähnt wurde, geht es eben nicht um nachträglich eingefügte Vorwürfe, und von dem her gehört die meines Erachtens nicht rein.Landtagspräsident Albert Frick
Also diese Frage wäre dann geklärt. Es ginge um die Stellungnahmen der Regierung, der Post und des ehemaligen CEO der Post.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, das letzte Wort des Kollegen Elfried Hasler kann ich nicht akzeptieren. Die Person hat diese E-Mail dem Landtag geschickt und das ist genauso ein Dokument an den Landtag wie die Stellungnahmen. Ich finde auch nicht ganz schlüssig, dass man sagt, die Stellungnahme der Regierung. Die Regierung hat hier eine andere Funktion. Sie hat explizit im Gesetz das Recht eine Stellungnahme abzugeben, das ist Courant normal. Es wird ja aufgenommen und debattiert im Landtag und dann ist das im Protokoll. Und so sehe ich das eigentlich auch mit den späteren Stellungnahmen des früheren CEO und der Post selber. Ich könnte mich höchstens dazu entschliessen, dass man neben diesem PUK-Bericht schriftlich die ganze Debatte als Bericht auch noch hinzustellt, wenn es dann einmal in schriftlicher Form vorliegt. Aber dass man da einzelne Stellungnahmen hinzunimmt, die nachträglich eingereicht werden, die ausgiebig diskutiert wurden, heute den ganzen Tag lang diskutiert wurden - dass man dann sagt, drei von denen nehmen wir auf die Webseite und die eine ist eigentlich nur eine E-Mail, die nehmen wir nicht auf die Webseite, das geht in meinen Augen nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Wenn das wirklich das Problem ist, glaube ich, diese könnten wir ja dann auch noch dazunehmen. Daran soll es nicht scheitern.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Das war von diesen Personen eine Stellungnahme an den Landtag zu diesem Traktandum. Aber der Landtag bekommt ja auch zu anderen Traktanden Stellungnahmen, oft von Vereinen oder so, kurz vor der Landtagssitzung. Geht es dann nicht weiter, dass man alle Stellungnahmen die der Landtag erhält, auf einmal veröffentlichen muss? Und sind diese Stellungnahmen überhaupt zum Veröffentlichen gedacht? Das weiss man ja auch nicht, weil das ja auch ein Urheberrecht ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Also das ginge natürlich nur unter Genehmigung des Absenders, das wurde ja aber schon gesagt.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ja, genau die Diskussion zeigt uns jetzt genau, dass das, was wir jetzt vorhaben, völlig in einer Inkonsequenz endet. Die Einen reden vom Zeitpunkt, wann der PUK-Bericht verabschiedet wurde: Alles was danach ist, sollte veröffentlicht werden. Die Anderen reden von fallbezogener Veröffentlichung bezüglich der nachträglichen Vorwürfe, die in den PUK-Bericht eingeflossen sind. Also wenn es um den Zeitpunkt geht, müssten alle veröffentlicht werden, auch die Stellungnahme der io-market - auch das ist eine Stellungnahme. Wenn diese nicht veröffentlicht wird, dürfte jene des CEO der Post auch nicht veröffentlicht werden, weil es dort nicht zwingend nur um diesen fallbezogenen Vorwurf geht, sondern das ist eine allgemeine Stellungnahme zu Kompetenzen und so weiter. Also das ist auch ein Widerspruch. Das letzte Argument des Abg. Elkuch ist eben auch nicht von der Hand zu weisen. Wir bekommen auf jede Landtagssitzung etliche Stellungnahmen, und nur weil wir jetzt hier von einer PUK reden, die ein heikles Thema behandelt, das anders zu werten als eine Stellungnahme, wo es um einen Verpflichtungskredit für einen Bau geht, von einem Verein zum Beispiel, was wir ja diese Woche auch noch behandeln, dort Unterschiede zu machen, das verstehe ich gar nicht. Also entweder lassen wir die PUK entscheiden, ob sie das will oder nicht. Und in der Konsequenz, da bin ich nach wie vor der gleichen Ansicht, müssten wir eine grosse Veröffentlichung machen, dass wirklich Transparenz herrscht und alle alles einsehen können. Ansonsten, die Diskussion zeigt es, ist es völlig inkonsequent. Alle reden von etwas anderem, und das kann ich nicht akzeptieren, dann bin ich dagegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Gopp ausdrücklich unterstützen. Ich habe auch das Gefühl, dass hier der Landtag wieder einmal drauf und dran ist, einen Schnellschuss mit unüberlegten Konsequenzen zu machen. Der Abg. Elfried Hasler hat etwas sehr Wichtiges gesagt: Hier wurde nicht sauber gearbeitet. Er suggeriert damit, dass alles, was die PUK gemacht hat, nicht richtig ist und das, was jetzt in diesen Stellungnahmen drin ist, richtig ist. Er macht also schon in seiner Wortwahl unbewusst eine Wertung, und ich meine, das kann ich absolut nicht akzeptieren. Wenn diese Stellungnahmen veröffentlicht werden sollen, dann wird die PUK entscheiden, was dazu eben auch noch veröffentlicht wird, und eben auch noch unter Umständen eine Stellungnahme der PUK dazu abgeben. Damit das klar ist. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, betreffend diese E-Mail der io-market AG: Ich denke mir, da hat der Abg. Frank Konrad zumindest in seinem Votum gesagt, dass diese E-Mail nachträglich verändert wurde. Und das interpretiere ich so, dass die E-Mail, welche an die Regierung ging, anders aussah als die E-Mail, die wir erhalten haben. Das wären dann schon auch noch mitunter heikle Punkte. Auf der anderen Seite muss ich natürlich auch sagen, ich meine, die PUK hat Vorwürfe gemacht und die Post konnte doch einiges relativieren. Rechtliches Gehör - diese Urkundenfälschung, da bin ich eigentlich geneigt, der Post die Chance zu geben, dass sie eben ihre Sicht der Dinge auch einbringen kann. Aber auf der anderen Seite sehe ich das Problem jetzt genau mit dieser E-Mail der io-market AG: Wenn das stimmt, was der Abg. Frank Konrad sagt, dann frage ich mich schon, was wurde denn geändert zwischen der E-Mail, die der Landtag erhalten hat, und der E-Mail, welche die Regierung erhalten hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Also ich suggeriere hier nichts, Herr Abg. Hasler. Mir geht es einfach um die notwendige Transparenz, und zwar hier wurde gesetzeswidrig das rechtliche Gehör nicht geboten, und ich denke, da ist es nur fair, wenn die entsprechenden Stellungnahmen veröffentlicht werden - und ich spreche von diesen drei Stellungnahmen, die ich erwähnt habe. Die Stellungnahme der io-market hatte nichts mit rechtlichem Gehör zu tun, das ist der grosse Unterschied. Und da, denke ich, ist es nur fair, wenn diese Stellungnahmen erstens nach Rücksprache mit den Betroffenen, wenn sie das auch wünschen, und zweitens an gleicher Stelle wie der PUK-Bericht zu veröffentlichen sind. Für mehr bin ich da gar nicht, einfach für diese, ich denke, nur faire Transparenz. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Entschuldigung, jetzt habe ich den letzten Satz nicht verstanden.Abg. Elfried Hasler
Faire Transparenz letztendlich, darum geht es mir.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Thomas Rehak
Herr Hasler, ich möchte Ihnen gleich eine Replik geben. Ich habe schon das Gefühl, dass wir hier jetzt einfach aus der Hüfte schiessen. Ich bin komplett dagegen, dass wir das jetzt öffentlich machen. Sonst müssen wir alle Informationen irgendwann öffentlich machen. Man sagt auf der einen Seite, ja, die PUK hat nicht sauber gearbeitet. Da möchte ich Erich Hasler unterstützen. Auf der anderen Seite glaubt man jetzt einfach, diese Stellungnahmen, die hier gekommen sind, die haben dann einen grösseren Wert als andere Stellungnahmen. So würde ich das dann interpretieren. Was ist mit Stellungnahmen, die andere schicken zu anderen Traktanden, die wir haben? Das müssen wir dann alles behandeln in der Zukunft. Wir schaffen ein Präjudiz, das uns nicht wohltut, das ist meine Meinung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, ich unterstütze den Antrag des Kollegen Elfried Hasler vollumfänglich, bezogen auf jene Stellungnahmen, die entstanden sind - halt eben auch mit dem Hinweis darauf, dass rechtliches Gehör nicht gewährt worden ist von der PUK. Ich glaube, da sollte der Landtag kein Problem haben, eben genau in diesen Fällen das rechtliche Gehör jetzt halt nachträglich herzustellen. Bezüglich des Mails von io-market sehe ich es genauso wie der Kollege Hasler, damit wird nicht auf das Problem des fehlenden rechtlichen Gehörs für Punkte aus dem endgültigen PUK-Bericht hingewiesen, sondern auf andere Dinge, die im Rahmen des PUK-Berichts abgehandelt worden sind. Und dann unterstütze ich den Kollegen Wendelin Lampert gerade auch noch, wenn das Mail von io-market mitveröffentlicht werden sollte, dann bitte nicht in der Form, wie es dem Landtag zugeleitet worden ist, sondern in der Originalform, wie es der Regierungschef-Stellvertreter bekommen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Nur noch eine letzte Wortmeldung von mir zu dieser Sache. Also ich bin nach wie vor der Meinung, dass rechtliches Gehör gewährt wurde. Da bin ich der Meinung, dass wir das, was möglich war, bis zum Schluss gemacht haben. Dann sehe ich noch ein praktisches Problem, weil die PUK auch keine Möglichkeit mehr hat, zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen, weil die PUK ja mit der jetzigen Sitzung aufgelöst wird. Wir können also keine Stellungnahmen mehr verfassen, und deshalb ist es einfach auch eine einseitige Sache. Es ist und bleibt einfach problematisch. In den letzten Tagen waren oder sind die Zeitungen voll davon. Ich glaube, da wurden auch - wie soll ich sagen? - gewisse Medien wirklich auch gut bedient. Und damit konnte sich die Bevölkerung darüber auch ein Bild machen, und für mich ist die Sache damit erledigt. Ich bin immer noch der Meinung, dass es eigentlich die PUK entscheiden sollte und nicht der Landtag. Ich bin mir hier nicht sicher, ob wir hier nicht ein Präjudiz schaffen, das später Probleme macht. Ich erinnere mich auch noch an diese Besondere Landtagskommission zum Landesspital, die es gab. Auch dort wurde noch im Nachgang an diese quasi schon beendete oder geschlossene Kommission öffentlich weiterdiskutiert. Und auch dort wäre es aus meiner Sicht, wenn ich zurückblicke, problematisch gewesen, wenn man dort auch noch so agiert hätte am Schluss, bevor diese Kommission geschlossen oder beendet wurde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur ganz kurz meine Meinung geben, wenn diese gewünscht ist - allgemeine Meinungsbildung. Ich unterstütze die Meinung von Erich Hasler, von Herbert Elkuch und Rainer Gopp, muss ich sagen. Ich glaube, diese Diskussion, die wir jetzt haben, ist ein bisschen Komödienstadel. Diese Meinungen unterstütze ich voll und ganz und denke, da gehen wir den richtigen Weg.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz, die Argumente sind ausgetauscht, und ich denke, wir können abstimmen. Ich denke wirklich, wir schaffen hier ein Präjudiz. Die Anliegen der Verfasser der Stellungnahmen wurden aufgenommen, die Argumente haben wir heute wirklich debattiert, die haben wir weiter transportiert und die PUK hat das zum Teil auch relativiert oder richtiggestellt aus ihrer Sicht. Wenn wir das machen, dann müssen wir wirklich der PUK auch die Möglichkeit geben, eine Stellungnahme zu diesen Stellungnahmen abzugeben. Und da beginnen wir irgendwo ein Pingpongspiel. Denn sonst steht da einfach die zusätzliche Stellungnahme dort. Und die PUK muss ja dann auch die Möglichkeit haben, das richtigzustellen, sonst ist das wieder nicht fair gegenüber der PUK und das ist dann einfach nicht korrekt. Die PUK hat jetzt ein Jahr lang gearbeitet, es wurde heute auch gewürdigt, die haben intensive Arbeit geleistet. Das war kein Zuckerschlecken, da ist, glaube, ich jeder froh, wenn er nicht in der PUK war. Da müssen wir auch gegenüber den Mitgliedern der PUK, Mitgliedern des Landtages, fair sein. Und was ist zum Beispiel mit der Stellungnahme, die relativ allgemein ist? Die geht gar nicht konkret auf den PUK-Bericht ein, das ist die von Rüdisser - ja, ist jetzt das relevant oder nicht? Wenn wir den PUK-Bericht dann anschauen, ist es eine Richtigstellung oder nicht? Die meisten Argumente dort drin sind jetzt wirklich sehr allgemeiner Natur. Muss das auf die Homepage, ist es eine Richtigstellung oder wie ist das zu qualifizieren? Also ich glaube wirklich, ich finde das heikel, und wenn das wirklich jetzt beschlossen wird, dann stelle ich Antrag, dass die PUK die Möglichkeit hat, ihrerseits hier eine Stellungnahme abzugeben. Dann verkomplizieren wir das Ganze jetzt irgendwo, aber andererseits ist es sonst wirklich nicht fair gegenüber der PUK. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Ja, ich befürchte auch, dass das Anliegen gut gemeint ist. Aber wir schaffen uns wahrscheinlich doch für die Zukunft mehr Probleme, als uns lieb ist. Wie läuft das in Zukunft ab? Was sind Vorwürfe? Warten die Leute dann, bis die PUK ihre Arbeiten abgeschlossen hat, und dann kommen reihenweise Stellungnahmen zu den Vorwürfen oder was auch immer? Es ergeben sich da Fragen über Fragen. Wie gesagt, es ist vielleicht gut gemeint, und heute wurden diese Stellungnahmen ja aufgenommen. Und ich befürchte auch, dass wir hier ein Präjudiz schaffen für die Zukunft, das dann die Arbeit einer künftigen PUK nicht einfacher machen wird. Und wie gesagt, die Anliegen der Betroffenen wurden hier, glaube ich, entsprechend aufgenommen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nur kurz von meiner Seite: Ich sehe das so wie der Abg. Elfried Hasler, ich habe das auch schon erwähnt. Ich habe bewusst nach dem anderthalbstündigen Eintretensvotum des PUK-Vorsitzenden, der den ganzen PUK-Bericht zusammengefasst hat und viele Vorwürfe aus dem PUK-Bericht hier noch einmal dargelegt hat, darauf verzichtet, die Stellungnahme der Regierung auch vorzulesen, weil ich davon ausgehe, dass eben diese Punkte, die in den PUK-Bericht jetzt eingeflossen sind nach der Stellungnahme der Regierung zum Entwurf und auch bestimmte Aspekte, die eben auch die Post betreffen, die nicht gehört worden sind im Vorfeld, mit einer Veröffentlichung der zwei Stellungnahmen, mindestens der zwei Stellungnahmen, geheilt werden könnten. Art. 38 von diesem Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz verlangt eben die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Das wurde bei diesen Punkten, zumindest ist das heute hier auch teilweise bestätigt worden, nicht immer eingehalten. Man kann jetzt schon diesen Spiegel-Spiegel-Spiegel-Effekt der Abg. Helen Konzett Bargetze anführen, aber das ist natürlich für die Betroffenen ein schwacher Trost. Tatsache ist es, dass in irgendeinem Moment die PUK einen Bericht verabschiedet hat und damit ihre Arbeit erledigt hat und dort drin Punkte erwähnt worden sind, die vorgängig zur Stellungnahme den Parteien nicht vorgelegt worden sind. Und insofern fände ich es einfach auch nichts als fair und das sehe ich so wie der Abg. Elfried Hasler, wenn diese Stellungnahmen veröffentlicht würden. Ich glaube nicht, dass damit suggeriert würde, dass das die Wahrheit ist und der PUK-Bericht nicht. Die anderen Stellungnahmen, die alle im Vorfeld bereits erstellt worden sind und abgegeben worden sind, sind ja alle in den PUK-Bericht eingeflossen. Und von daher sehe ich das auch so, wie es die Abg. Lanter-Koller gesagt hat: Der entscheidende Punkt ist, dass ab dem Moment, als der Schlussbericht veröffentlicht worden ist und klar geworden ist, dass bestimmte Vorwürfe im Bericht eben nicht vorgängig den Parteien zugestellt worden sind, diese Stellungnahmen dazu zumindest ebenfalls noch veröffentlicht werden können. Und zum Abg. Pio Schurti, denke ich, muss man sagen, das Landtagsprotokoll wird sowieso veröffentlicht, das muss man nicht noch einmal veröffentlichen. Die Sitzungsprotokolle sind ja auch öffentlich zugänglich, da kann jeder dann selbst nachlesen, was im Landtag dazu debattiert worden ist.Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube doch, dass die Diskussion sehr wertvoll ist, weil sie eben auch Pros und Kontras aufzeigt. Es gibt tatsächlich Gründe, die dafür sprechen, und solche, die dagegen sprechen. Ich meine, ich persönlich neige jetzt dazu, nachdem doch sehr grosse Bedenken in der Runde auch sind, dass ich nicht dafür stimmen werde.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir, der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat ja gerade ausgeführt, das Landtagsprotokoll ist öffentlich zugänglich, das ist eine Selbstverständlichkeit. Und zumindest wie ich den PUK-Vorsitzenden heute vernommen habe, hat er sich ja sogar auch entschuldigt, also jetzt gerade betreffend den Vorwurf der Urkundenfälschung. Das habe ich zumindest so vernommen und da muss ich auch wiederum sagen, ja, zumindest betreffend diesen happigen Vorwurf hat sich der PUK-Vorsitzende bei der Post entschuldigt. Und entsprechend ist im Prinzip dieser Punkt für mich eliminiert dank der Öffentlichkeit dieses Landtagsprotokolls, was ja unbestritten ist. Und ich tendiere auch zur Meinung des Herrn Landtagspräsidenten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, nur noch ein kleiner Hinweis, unbedeutend, aber ich möchte ihn trotzdem machen. Diese Merkwürdigkeit: Die Regierung hat den provisorischen Bericht bekommen, weil sie Partei ist, weil sie selber Vorwürfen ausgesetzt ist. Der Bericht, die Stellungnahme, den sie jetzt gemacht hat, das ist quasi die Aufgabe der Regierung zur Vorbereitung der Landtagssitzung. Ich sehe, das sind zwei unterschiedliche Stellungnahmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, es gibt wie gesagt Argumente pro und es gibt kontra. Aber wir haben gesehen, diese Meinungen gehen stark auseinander. Und ich meine einfach so, im Zweifelsfalle, würde ich persönlich sagen, stimmt man eher dagegen, als sich auf irgendetwas Neues einzulassen, dessen Konsequenzen man nicht abschätzen kann. Und sollte der Landtag meinen, dass man einzelne Stellungnahmen jetzt ins Internet stellt, dann muss ich, wie gesagt, den Antrag stellen, dass die PUK ebenfalls nochmals eine letzte Stellungnahme zu diesen Stellungnahmen halt auch dazustellen kann. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, dann möchte ich abschliessend den Abg. Elfried Hasler fragen, ob er nach Abwägung nach aller Pros und Kontras an diesem Antrag festhält. Und wenn ja, nochmals zu erwähnen, welche Stellungnahmen er genau veröffentlicht haben möchte.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Ja, es wurde eben von meinen Vorredner auch erwähnt, hier kann man ganz offensichtlich unterschiedliche Meinungen haben. Ich möchte an meinem Antrag festhalten und nach wie vor, wie ich das vorher schon gesagt habe, eben diese drei Stellungnahmen, CEO, Post und Regierung, und zwar an gleicher Stelle veröffentlichen, wie der PUK-Bericht veröffentlicht wird. Und das nach Rücksprache mit den Verfassern, sofern sie das wünschen. Also das wären diese drei Komponenten des Antrages. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also der Antrag dürfte jetzt sehr klar sein. Und ich werde ihn jetzt bald zur Abstimmung bringen.Abg. Helen Konzett Bargetze
Nur noch ein Hinweis zum danach vielleicht folgenden Antrag des PUK-Vorsitzenden. Es müsste dann meiner Ansicht nach so sein, dass diese Stellungnahme der PUK noch vor Ende dieser Landtagssitzung gemacht wird, noch bevor der Landtag geschlossen wird. Denn danach kann gemäss Geschäftsordnung keine Kommission mehr tagen und etwas beschliessen. Und das sehe ich noch einmal als problematisch an, wenn ich das richtig interpretiere.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, darf ich jetzt auch die Frage in den Raum stellen, ob die PUK nach Abgabe des Berichts und der Debatte heute noch im Amt ist? Meines Erachtens hat die PUK damit ihre Aufgabe erfüllt, hat den Bericht abgegeben. Und ergänzend sind diese Stellungnahmen betreffend diese Punkte, die eben nicht vorher gehört werden konnten, eingegangen. Aber ich denke nicht, dass die PUK rechtlich jetzt noch einmal eine Stellungnahme abgeben kann, weil die PUK mit Abgabe des Schlussberichts ihre Aufgabe erfüllt hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich stelle trotzdem den Antrag, dass der Landtag die PUK autorisiert, eine letzte Stellungnahme zu diesen Stellungnahmen zu veröffentlichen, sofern der Antrag des Abg. Elfried Hasler angenommen werden sollte. Und ich denke, die PUK hat ein Recht darauf, ihre Sicht der Dinge darzustellen zu diesen Stellungnahmen, weil, was da geschrieben wird, nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben also die beiden Anträge vorliegen. Ich denke, Antrag 2 würde sich erübrigen, sofern der Landtag dem ersten Antrag nicht zustimmen würde.Abg. Alois Beck
Ich möchte nicht zu sehr verlängern, einfach nochmals darauf hinweisen: Wir sehen auch bei diesem Punkt wieder, die Dinge sind nicht im Geschäftsverkehrsgesetz so vorgesehen; und wir begeben uns, ich vermute, einfach auf unsicheres Terrain, wo wir eben nicht wissen, wie sich das in Zukunft auswirken wird. Insofern können wir, glaube ich, bald zur Abstimmung schreiten.Landtagspräsident Albert Frick
Also ich denke auch, dass wir uns mit dieser Angelegenheit auf ein bisschen gefährliches Eis begeben.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ja, explizit möchte ich diese Wortmeldung des Abg. Beck unterstützen und möchte noch ein Bonmot dazugeben: Falls dieser Antrag durchgeht, werde ich den Antrag stellen, dass die Stellungnahme der io-market auch veröffentlicht wird.Landtagspräsident Albert Frick
Es gibt noch eine Wortmeldung.Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Falls wir dann zu dieser Abstimmung kommen, ob die Stellungnahme der io-market auch veröffentlicht wird, dann müssen wir noch diskutieren, in welcher Form. In der Form an die Regierung oder in der Form an den Landtag?Landtagspräsident Albert Frick
Es wird zumindest nicht einfacher. Aber der Landtag ist kompetent genug, eine Entscheidung zu treffen. Wir stimmen jetzt ab über den Antrag des Abg. Elfried Hasler. Er wurde von ihm nochmals genau vorgetragen, es ist also völlig klar, von was wir reden. Und ich bitte Sie, wenn Sie den Antrag unterstützen wollen, jetzt Ihre Stimme abzugeben. Abstimmung: Zustimmung mit 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 10 Stimmen nicht stattgegeben. Somit erübrigen sich weitere angekündigte Anträge. Und wir haben auch die allgemeine Diskussion zur PUK Post hinter uns gebracht. Ich möchte jetzt doch noch auf die themenbezogene Beratung des PUK-Berichtes eingehen. Wie schon erwähnt, man muss sich nicht dazu äussern, aber vielleicht gibt es tatsächlich gewisse Dinge, die noch nicht angesprochen wurden. Ich werde einfach die Reihenfolge, die wir uns vorgenommen haben, abrufen und je nach dem feststellen, ob es Wortmeldungen gibt oder eben nicht. Punkt 1: io-market, gibt es hierzu Wortmeldungen?Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe es angekündigt, ich habe hier sogar eine ein bisschen ausführlichere Wortmeldung, weil dies nach meiner Ansicht in der Hauptdebatte nicht so zum Tragen kam und im PUK-Bericht doch erstmals prominenter aufgezeigt wurde. Gerade im Teil io-market des PUK-Berichts kann man sehr ausführlich den in der Vergangenheit oft strategischen Wirrwarr der früheren Ausrichtung der Post erkennen. Ein gewisses Verständnis habe ich allerdings dafür, da im Kerngeschäft rentable Bereiche wegbrachen. Dennoch kann man darüber streiten, ob die Post ein Logistiker, ein Signaturprüfer, ein Buchhalter, ein Online-Archivar, Webshop-Anbieter oder Werber sein soll. Es freut mich allerdings, heute zu hören, dass es wieder eine stringente Unternehmensstrategie geben wird unter der neuen Führung und man den Fokus auf das Kerngeschäft und auf die Logistik richten wird. Mit den angesprochenen Disziplinen entschied man sich ins E-Business-Geschäft einzusteigen. Für mich eigentlich sehr vorbildlich, dass man diesen Weg mit einem inländischen Partner gehen wollte. Man entschied sich laut PUK-Bericht für diesen Weg, obwohl zu diesem Zeitpunkt nichts in den strategischen Führungsinstrumenten nachzulesen war. War dies ein Ad-hoc-Entscheid ein paar Einzelner? Wohl kaum, die strategische Führung - also der Verwaltungsrat - unterstützte diese Richtung. Auch ist es für mich einleuchtend und nachvollziehbar, dass aufgrund des mangelnden internen Know-hows die Kooperation mit einem kompetenten externen Partner gesucht wurde.
Dass mit io-market wohl einer der führenden E-Business-Partner in Liechtenstein sitzt, scheint ein Glücksfall zu sein. Die io-market konnte bereits damals einen guten Leistungsausweis erbringen und war exakt in dem von der Post angestrebten Geschäftsbereich tätig. Das angestrebte Joint Venture mit entsprechender Aufteilung der Zuständigkeiten wäre aus meiner Sicht ebenfalls ein guter Weg gewesen, dieses Geschäftsfeld zu erschliessen. So weit, so gut. Die Umsetzung war aber wohl erneut alles andere als professionell. Im Frühjahr 2009 entschied man sich für diesen Weg und bereits im Frühjahr 2010 gibt der PUK-Bericht den Hinweis darauf, dass man die Zusammenarbeit mit io-market bereits wieder beenden wollte. Die Post entschied sich also, zu einem Zeitpunkt wieder auszusteigen, als noch gar kein verkaufstaugliches Produkt fertig entwickelt werden konnte. Und wie bitte kann in dieser Zeit beurteilt werden, ob ein Geschäftsbereich erfolgreich sein kann? Auch ist nachzulesen, dass io-market bis dahin vonseiten Post als guter Partner gesehen wurde. Man befand sich zudem im Zeitraster der vertraglichen Vereinbarungen. Herr Abg. Wenaweser, es widersprach, und das kann man der Stellungnahme und dem PUK-Bericht entnehmen, scheinbar niemand, dass die Phase 1 zeitgerecht abgeliefert wurde.Dieser vorzeitige Abbruch hat meines Erachtens mit strategischer Weitsichtigkeit nicht viel zu tun. Es kommt der Verdacht auf, dass man schon zu Höherem strebte, bevor man die Basisarbeit verrichtete. Man stieg mit den Argumenten aus, ein grösseres Marktgebiet bearbeiten zu wollen, obwohl man, wie nachzulesen ist, keine Betreuung des bisherigen Marktes stemmen konnte. Dem PUK-Bericht ist zudem zu entnehmen, man habe erkannt, dass das E-Business doch sehr komplex und mit etlichen Risiken behaftet sei. Und dann entscheidet man sich, eine Zusammenarbeit im Inland nach nicht einmal einem Drittel des Weges zu beenden, und entscheidet sich dann dafür, in einem kulturellen Umfeld einzusteigen, das man nicht kennt, obwohl man scheinbar die Risiken dieses Business erkannt hat. Dies mutet zumindest sehr seltsam an. Bedenklich finde ich, wie in diesem Fall mit einem inländischen Unternehmen umgegangen wurde, sei dies bei der Auswahl eines angeblich unabhängigen Büros zur Ausarbeitung des Joint-Venture-Vertrags. Dabei sollte die io-market den Löwenanteil einschiessen und an der neuen Unternehmung nur mit 30% beteiligt werden. Man kann es kaum glauben, dass das so gewesen sein soll.Mit dem gewählten Ausstiegsszenario hat man zudem die Gefährdung des Unternehmens in Kauf genommen. Die io-market hatte auf Basis des gültigen Vertrages mit der Post einen Stellenausbau betreiben müssen. Dies führte nach Vertragsauflösung zu etlichen Kündigungen, wie auch der Stellungnahme zu entnehmen ist. Zudem wird auch auf der Seite 97 des PUK-Berichtes erwähnt, dass die Einwilligung zur Vertragsauflösung nur mit massivem Druck, welcher vonseiten Verwaltungsrat der Post auf io-market ausgeübt worden sein soll, erreicht werden konnte. In der Stellungnahme wird dazu ausgeführt, dass jahrelange Rechtsstreitigkeiten angedroht worden seien, wenn io-market nicht einer aussergerichtlichen Vertragsauflösung zustimme. Hier möchte ich den PUK-Vorsitzenden noch fragen, ob er vertiefte Informationen bezüglich dieser Androhung und der Richtigkeit dieser Androhung hat. Die Regierung möchte ich fragen, ob sie Kenntnis von diesen doch schwerwiegenden Beschuldigungen in Richtung eines Verwaltungsrates hat. Und weiss die Regierung, wie sich dies genau zugetragen hat? Wenn dies zutreffen sollte, hat dies mit ethischem und moralischem Geschäftsgebaren nichts zu tun und wäre gerade auch für einen Staatsbetrieb mehr als verwerflich. Wie sieht die Regierung die in der Stellungnahme des io-market-Verwaltungsrates angeführte finanzielle Wiedergutmachung, die er unter ethischen und moralischen Grundsätzen von der Post einfordert? Hier möchte ich auch die Bemerkung des Abg. Wenaweser nochmals ins Feld führen, ob man hier weiss, ob gewisse vertragliche Leistungen von io-market nicht gewährleistet gewesen sein sollten, um diese Reduktion von einer halben Million zu rechtfertigen. Hier würden mich einfach Details interessieren. Das, was ich so gesagt habe, steht so im PUK-Bericht und auch in der Stellungnahme. Hier würde mich schon interessieren, ob unser Staatsbetrieb so mit inländischen Unternehmen umgegangen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, die Post ist ja anfangs 2009 mittels eines Grobkonzepts in diese Geschäftsbeziehung mit der io-market eingestiegen. Noch bevor die Phase 1 des io-market-Projekts fertig umgesetzt und aufgeschaltet war, hat dann die Geschäftsleitung auf die Phase 2 gedrängt. Sie hat die Situation, zumindest nach meiner Sicht, vollends falsch eingeschätzt und dem Argument «time to market» alles unterworfen. Die Markteinschätzungen waren nicht mehr als ein Bauchgefühl, da weder die notwendige Erfahrung noch eine vertiefte Marktanalyse vorhanden war. Die ganze Strategie beruhte mehr oder weniger auf Beraterstudien, ohne dass die Post selber die Plausibilität hätte beurteilen können. Die Eigendynamik erstaunt ziemlich stark, war man sich doch eigentlich im Klaren, dass man von E-Business nichts verstand. Es erstaunt vor allem deshalb, weil hier bestens ausgebildete Personen mit langjähriger Erfahrung im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung am Werk waren. Diese haben sich massiv selbst überschätzt und haben sich blind ohne eigenes Know-how in abenteuerliche Geschäfte gestürzt. Hier muss man sich nicht wundern, wenn eine derart grobe Bruchlandung resultiert. Keine Lorbeeren können die Verantwortlichen in der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat bezüglich des geschäftlichen Umgangs mit der inländischen io-market erwarten. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat haben die Schuld über das Versagen kontinuierlich und vollends bei der io-market gesucht. Von Selbstkritik war und ist bis heute nichts zu sehen und zu hören. Die Geschäftsleitung so wie auch der Verwaltungsrat waren sich durchwegs bewusst, dass sie nicht sauber gearbeitet haben. Ihrer klaren Verpflichtung aus dem Vertrag, den Markt zu bearbeiten und den Verkauf voranzutreiben, sind sie zu wenig konsequent nachgekommen. Wenigstens Herbert Rüdisser bestätigte, dass die Post nicht über die nötige Erfahrung und Kompetenz verfügte. Die Post hat die io-market mit äusserst fragwürdigen Mitteln bearbeitet, um den Vertrag möglichst ohne Kosten auflösen zu können. Die Geschäftsleitung war bereits im Februar 2010 davon überzeugt, dass ein internationaler Kooperationspartner gesucht werden muss. Daraufhin suchte die Geschäftsleitung nach Wegen, wie sie die io-market loswerden konnten. Dabei sind sie nicht gerade zimperlich vorgegangen.Begonnen hat dies mit einer einfachen Abklärung von Stefan Schwendimann an der Generalversammlung im Jahr 2010, wo er den zuständigen Minister Meyer fragte, ob die Post Auslandsinvestitionen tätigen dürfte. Schon an der darauffolgenden Sitzung stellte er den Antrag, von Phase 2 abzusehen und die Partnerschaft mit der io-market aufzulösen. Weil der Verwaltungsrat die Sache nicht ganz überschaute, verlangte er eine Aufarbeitung im Zusammenhang mit der io-market und eine Bewertung der Software. Schwendimann orderte ein Assessment bei der Swiss IT Management an. Mit dieser Firma hatte die Post schon eine Geschäftsbeziehung, sie war Lieferant der Software EasyStamp, was die Post der io-market allerdings verschwieg. Swiss IT Management verglich die Software mit im Grunde nicht vergleichbaren Softwarelösungen. Die Post konfrontierte die io-market mit den Ergebnissen nicht. Ein korrekter Vertragspartner würde sein Gegenüber aus meiner Sicht mit den Resultaten konfrontieren und Erklärungen einfordern. Dies wurde nicht gemacht. Man kann deshalb, auch aufgrund vieler anderer Tatsachen, davon ausgehen, dass diese Prüfung nur deshalb gemacht wurde, um den Weg für einen Vertragsausstieg zu ebnen und dabei der io-market den vertraglich zugesicherten Betrag nicht im vollen Umfang zahlen zu müssen. Der gesamte Verwaltungsrat folgte dieser unheiligen Strategie und ging auf keine Gegenvorschläge der io-market ein. Vielmehr beschäftigten er und auch die Geschäftsleitung dieses Liechtensteiner Unternehmen mit Bemühungen, Vorschläge und Offerten auszuarbeiten, obwohl schon lange klar war, dass man mit io-market brechen wird.Auch der angebliche Vorschlag des Joint Venture war nicht mehr als eine Täuschung des Partners. Die Post hat unter dem Deckmantel einer angeblich neutralen Beraterfirma, der ReviTrust, welche schon früher - auch im Januar des gleichen Jahres - für die Post tätig war, einen für die Post sehr einseitig formulierten Vertrag ausarbeiten lassen. Es ist unschwer erkennbar, dass die Post nie die Absicht hatte, einen solchen Vertrag einzugehen. Die Post wollte mit einer Million alles abgelten und dafür noch die Phase 2 bekommen, obwohl diese schon im Grobkonzept mit CHF 5 Mio. bis CHF 8 Mio. definiert war. Die Beteiligungsverhältnisse des Joint Venture sollten im Verhältnis 30 zu 70 zugunsten der Post ausfallen. Der Vorschlag der Post war unausgewogen. Das Desinteresse der Post am Joint Venture kommt auch deshalb klar zum Vorschein, weil die Post nie auf die Stellungnahme der io-market zum Joint-Venture-Vertrag vom 8. April 2010 reagiert hatte. Darin hatte die io-market zwei Varianten der Zusammenarbeit vorgeschlagen. Auf die Frage der Finanzkommission, weshalb die Post nicht mit einheimischen Firmen zusammengearbeitet habe, erklärte Herbert Rüdisser, dass die Post wohl die Intention hatte, Teilhaber eines einheimischen Unternehmens zu werden, dass dieses aber vonseiten des Partners nicht akzeptiert worden sei. Was soll man zu diesen Winkelzügen noch sagen?Nach dem Vorliegen des technischen Assessment der Swiss IT Management hatte die Geschäftsleitung die io-market andauernd mit Vorwürfen zu den angeblich zu hohen Kosten konfrontiert. Die Argumente der io-market wurden konstant ignoriert und nicht ernst genommen. Das Ziel der Post war ja nur, die Verträge möglichst ohne Kosten zu beenden. Die io-market wurde auch noch Monate, nachdem der Verwaltungsrat entschieden hatte, die Zusammenarbeit mit ihr aufzulösen, in der Hoffnung gelassen, dass die Zusammenarbeit noch fortgesetzt werden könne. Besonders fragwürdig ist die Vorgehensweise, welche der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung bei der Auflösung des Vertrages an den Tag legten. Trotz eines klaren und eindeutigen Rechtsgutachtens plädierte Schwendimann dafür, die vertraglich vereinbarten CHF 600'000 nicht an die io-market zu zahlen. Die gesamte Geschäftsleitung und auch der gesamte Verwaltungsrat waren sich bewusst, dass diese Vorgehensweise höchst fragwürdig ist, denn sie hatten den Sachverhalt durch zwei Anwälte abklären lassen. Beide sahen die Verpflichtung der Post, den Betrag zahlen zu müssen. Trotzdem bestand der Verwaltungsrat auf einen Forderungsverzicht der io-market. Die io-market wurde in den Räumen der LKW unter Androhung langwieriger Rechtsstreitigkeiten praktisch gezwungen, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen.Die Methoden, welche hier angewandt wurden, sind zu verurteilen. Personen, die solche Methoden zur Anwendung bringen, gehören nicht in eine Staatsfirma. Der Passus, dass die Post ethische Werte über das Gewinnstreben stellen muss, hat der Verwaltungsrat im Jahr 2010 aus der Beteiligungsstrategie herausgestrichen. Heute sieht man, weshalb dem so geschehen ist. Hiermit fordere ich die Regierung auf, dass sie diesen Passus wieder in die Beteiligungsstrategien der öffentlichen Unternehmen einbauen soll und zusätzlich noch konkreter auszuformulieren hat, so dass hohe ethische Werte einzuhalten sind, wobei auch die Einhaltung von Verträgen dazuzählen muss. Für Staatsfirmen gelten meines Erachtens besonders hohe Anforderungen in Bezug auf Rechtssicherheit in Vereinbarungen. Man darf gespannt sein, was die Abgeordneten zu derartigen Winkelzügen in unseren Staatsfirmen sagen. Von einer Staatsfirma sollte man erwarten dürfen, dass sie sich an Verträge hält und nicht mit äusserst fragwürdigen Methoden und auch Drohungen aus Verträgen schleicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich wurde angesprochen vom Abg. Gopp, ob es Unterlagen zu diesen rechtlichen Drohungen gibt. Also ich habe jetzt auf die Schnelle eine E-Mail gefunden, die wurde von Schwendimann geschrieben an Daniel Kohler, cc. Rüdisser, und da heisst es wie folgt: «Ich beziehe mich auf unser konstruktives Gespräch vom vergangenen Montag, für welches ich mich nochmals bedanke. Gerne unterbreite ich Ihnen somit wie vereinbart einen Lösungsvorschlag, mit welchem wir eine rechtliche Auseinandersetzung vermeiden können und eine Basis für eine weitere Zusammenarbeit anstreben können.» Und dann kommen Bedingungen: «Absichtserklärung wird für ungültig erklärt beziehungsweise wird gegenstandslos. Ein entsprechendes Schreiben inklusive Forderungsverzichtserklärung wird von unserem Juristen aufgearbeitet und noch diese Woche unterzeichnet. Als ‹Forderungsverzichtsentschädigung› bietet die Post 10% des Betrages als Einmalzahlung an, das heisst CHF 60'000. Falls IOM diesen Vorschlag akzeptiert: Erstellung eines Dienstleistungsvertrags über die Betreibung/Weiterentwicklung des Portals durch IOM im Auftrag/zum Nutzen der Post, mit folgenden Eckwerten: 5% Wartungskosten auf CHF 1 Mio. Investition, das heisst CH 50'000 pro Jahr.» Also wie gesagt, das ist eine E-Mail und da kommt klar der Druck zum Vorschein, den die Post ausgeübt hat. Die Bedingungen, die hier gefordert wurden, dass ein Software-Vertrag mit 5% abgegolten wird, ich denke, das ist eher ein unüblich tiefer Satz. Aber dazu kann wahrscheinlich der Herr Rehak, der Spezialist auf diesem Gebiet ist, etwas sagen. Aber ich denke, üblicherweise werden Software-Verträge abgegolten zwischen 12% und 20% pro Jahr. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es wurde gefragt, was die heutige Regierung über den Fall io-market weiss. Die Antwort kann ich relativ kurz machen. Die heutige Regierung - seit 2013 nimmt sie die Oberaufsicht im Rahmen des ÖUSG wahr. Sie haben die verschiedenen Ausführungen zum Thema Oberaufsicht gehört. Betreffend die Vorgänge in früheren Jahren ist die Regierung nicht ausführlicher informiert als Sie über den PUK-Bericht. Deshalb ist es auch schwierig jetzt von der Regierung zu erwarten, irgendwelche Anweisungen oder Instruktionen an die Post zu geben. Ich glaube, es ist klar, das ist heute auch herausgekommen, dass es nicht an der Regierung ist, Weisungen an den Staatsbetrieb zu erteilen. Das gehört nicht zu den Kompetenzen der Regierung. Ich denke, wenn diese Fakten jetzt im PUK-Bericht richtig aufgearbeitet sind, mit der Betonung auf «wenn», dann müsste, gestützt auf diese Informationslage, die Anspruchsberechtigte eventuell doch einen Rechtsstreit herbeiführen und eine Entschädigung einfordern. Inwieweit das noch möglich ist betreffend Fristen, Verträge und so weiter, das kann ich jetzt spontan hier nicht beurteilen. Die Entschädigungsforderung müsste sich an die Post AG als juristische Person richten. Ich denke die heutige Post müsste diese Ansprüche prüfen und dann entsprechend auch reagieren. Aber ich denke nicht, dass die Regierung hier quasi als Gericht über diesen Streit urteilen kann oder entsprechend eingreifen kann. Ich glaube, das ist genügend aus den heutigen Voten auch herausgekommen, und das sehe ich auch so.Betreffend die Frage des Abg. Rehak betreffend die ethischen Werte, die man über das Gewinnstreben stellen soll: Wir werden diesen Hinweis ebenfalls mitnehmen zu den Empfehlungen der PUK und auch das wird im Rahmen der Beantwortung der Motion zum ÖUSG einfliessen. Das ist eine Frage, die man nicht einfach so, aus dem Ärmel geschüttelt, beantworten kann. Wenn Sie einen Passus in eine Beteiligungsstrategie schreiben, dass ethische Werte über das Gewinnstreben zu setzen sind, dann öffnen Sie Tür und Tor zu ganz vielen ganz spannenden, aber auch schwierigen Fragen. Da geht es ja dann nicht nur darum, ob man Verträge einhalten soll oder nicht. Ich glaube, diese Frage ist nicht eine ethische, sondern eine rechtliche Frage. Für mich ist auch ohne diesen Passus klar, dass Staatsbetriebe, aber auch private Unternehmen Verträge einzuhalten haben - «pacta sunt servanda». Und wenn ein Vertrag nicht eingehalten ist, dann einigt man sich entweder einvernehmlich auf eine Lösung oder man streitet vor Gericht, und dann wird entschieden. Ich denke, das hat mit der ethischen Bewertung nichts zu tun. Die Aussage «ethische Werte sind höher zu gewichten als das Gewinnstreben» impliziert noch ganz viele andere Fragen, die sicher sehr spannend sind, die aber auch Fragezeichen aufwerfen, die dann wieder die Dividenden der Staatsbetriebe, die Erträge betreffen. Und auf diese Diskussion mit dem Landtag freue ich mich jetzt schon, wenn wir dann die Vielseitigkeit dieses Aspekts der ethischen Werte diskutieren, die höher zu gewichten seien als eine Gewinnorientierung der Betriebe. Alle diese Aspekte hier im Landtag zu diskutieren in der nächsten Legislatur, das wird sicher eine sehr spannende Debatte werden. Aber dazu kann ich jetzt im Moment spontan nichts ausführen. Ich bin der Meinung, dass auch Staatsbetriebe ganz klar - wie jeder andere Betrieb, jede juristische Person auch - Verträge einzuhalten haben. Wenn ein Streit entsteht, hat ein Staatsbetrieb genauso vorzugehen wie ein privater Betrieb. Er hat entweder eine Klage einzureichen oder eine Klage abzuwehren und sich rechtlich zu verteidigen. Das sind die Wege, die das Gesetz vorsieht, und ich glaube nicht, dass es an der Regierung ist, hier quasi Schiedsrichter zu spielen oder einzugreifen und Entschädigungen zuzusprechen. Das halte ich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen als schlicht nicht möglich. Von daher müsse ich die io-market auf den Rechtsweg verweisen, ich sehe leider keine andere Möglichkeit. Wenn die io-market sich ungerecht behandelt fühlt, dann muss sie den Klageweg beschreiten und ihr Recht mit vielleicht auch den Argumenten der PUK, mit dem PUK-Bericht und den Dokumenten dort, untermauern und dann wird sich weisen, ob die Post eine andere Ansicht hat oder nicht. Aber einen anderen Weg sehe ich im Moment nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe noch eine Frage an den Vorsitzenden der PUK. Auf der Seite 97 wird eben erwähnt, das haben wir schon gehört, da steht: «Obwohl die rechtliche Beurteilung des Vertrags mit der io-market ein eindeutiges Ergebnis brachte, weigerte sich die Post, die finanziellen Konsequenzen aus der Vereinbarung zu tragen ...» Gibt es hier eine rechtliche Beurteilung? Ich sehe hier keine Fussnote für einen Beweis oder Beleg. Gibt es hier effektiv eine rechtliche Beurteilung, die irgendwo abgelegt ist? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich bin kein Jurist, aber ich sähe hier eben schon noch einen anderen Weg. Wenn die heutige Post - und ich sage extra: die heutige Post -, die unter einer anderen Führung ist, strategisch wie operativ, diese Sachlage prüfen würde und zum Schluss käme, dass hier Verträge nicht eingehalten worden wären - sage ich jetzt einmal - vonseiten der Post und hier wirklich das Thema Unter-Druck-Setzen wahrscheinlich werden würde, dann gäbe es hier auch den Weg der Kulanz. Und so quasi im Nachhinein sagt, dieser Vertrag ist rechtswidrig oder zumindest unwürdig beendet worden - ich weiss nicht, wie man das juristisch sagt - und so nicht eingehalten worden. Dass die io-market jetzt den Rechtsweg beschreiten müsste, obwohl man unter neuer Führung nachprüfen könnte, dass das vielleicht nicht rechtens war, sehe ich nicht. Also da müsste man sich auch einmal zusammensetzen können. Und ein Staatsbetrieb müsste hier das auch so unter dieser Prämisse einmal anschauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, das Stichwort «ethische Werte» in der Beteiligungsstrategie ist gefallen. Herr Regierungschef-Stellvertreter, lesen Sie einmal die Beteiligungsstrategien der Gasversorgung und der Telecom, da ist dieser Passus nach wie vor enthalten. Und von daher gesehen: Es war, wie gesagt, ein Passus, der von Beginn weg wahrscheinlich im Urentwurf zur Beteiligungsstrategie enthalten war, aber vom Verwaltungsrat der Post dann gestrichen wurde. Was die rechtliche Beurteilung des Vertrages zwischen der io-market und der Post angeht, so gibt es ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Rony Frick, das der PUK vorgelegen ist. Danach gab es ja dann noch eine weitere Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Peter Wolff. Und er hat anno dazumal, als der Kompromiss von CHF 300'000 auf dem Tisch gelegen ist, dann auch dazu geraten, sich zu einigen, weil man ja nicht mehr so weit entfernt ist, zwischen den CHF 100'000 und CHF 300'000, weil er die rechtlichen Aussichten, da gerichtlich zum Erfolg zu kommen, doch nicht allzu gut einschätzte. Dass die io-market jetzt noch einen Rechtsweg beschreitet, da sehe ich wahrscheinlich keine grosse Hoffnung, weil sie sich ja aussergerichtlich geeinigt haben. Dann kann man das Ganze nicht wieder aufrollen. Was ich mir vorstellen würde, wäre, dass sich die Post im Nachgang wahrscheinlich bei der io-market wenigstens entschuldigen würde, weil das dann auch schon etwas wäre. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, ich kann mich jetzt kurzfassen, es ist alles gesagt. Ich wollte auch sagen, dass es eben auch andere Beteiligungsstrategien gibt - das möchte ich jetzt noch einmal unterstreichen und das hat Erich Hasler vorhin ausgeführt -, in denen genau dieser Passus drinsteht. Dann verstehe ich nicht, warum man so grosse Probleme sieht mit irgendwelchen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten und Kosten, die da die Post zu erwarten hätte. Ich sehe auch, dass es vielleicht für die Post schwierig sein wird, jetzt einfach da diese CHF 500'000 nachzuzahlen. Das, denke ich, wird vermutlich nicht möglich sein. Die Liquidität der Post wird das vielleicht nicht zulassen, aber dass man sich vielleicht zusammensetzt, auch vor dem Hintergrund, was Erich Hasler gesagt hat: Es gibt zwei Rechtsgutachten, die die Post hat, welche beide eindeutig sind. Von dem Sinn her, glaube ich, müsste man da nicht viel reden, sondern man müsste da einfach eine Lösung suchen, die praktikabel für beide ist. Aber das ist ein Ansatz. Man kann so einen Weg gehen oder man kann natürlich einfach auf den Rechtsweg verweisen. Dort sehe ich es wie Erich Hasler, dort wird die IO-Market keine Chance haben, weil sie sich geeinigt hat. Es geht hier um andere Werte in diesem Moment. Entweder man kann mit denen umgehen oder man kann es halt nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir werden noch weitere Inkonsistenzen zwischen den verschiedenen Beteiligungs- und Eignerstrategien der Staatsbetriebe oder staatsnahen Institutionen feststellen. Ich denke, wir werden im Nachgang zu dieser PUK-Debatte und zur Beantwortung der Motion zum ÖUSG ohnehin die verschiedene Eigner- und Beteiligungsstrategien überarbeiten müssen. Da werden noch etliche Punkte dazukommen. Und in diesem Zusammenhang wird man auch diese Frage betreffend diese ethischen Werte sicher noch einmal anschauen müssen, was das bedeutet und was man darunter versteht oder nicht. Ja, da kann man jetzt unterschiedlicher Meinung sein, wie das zu verstehen ist oder eben nicht. Zur kulanten Lösung: Da gebe ich Ihnen recht, Herr Abg. Gopp, das kann man so machen, wenn man die Kapazitäten hat, die Ressourcen hat, wenn man diese Auffassung hat. Ich wollte einfach festhalten, dass es nicht an der Regierung als Eigentümer ist, der Post hierzu eine Weisung zu erteilen. Ich bin überzeugt, die Post hat den PUK-Bericht genau gelesen, die Post kennt jetzt diese Aspekte und sie hat auch die heutige Debatte gehört. Und wenn die io-market auf die heutige Postführung zugeht, dann wird man sehen, was herauskommt. Das kann die Regierung aber nicht - oder soll die Regierung auch nicht - beeinflussen, wenn es nicht zu den Aufgaben des Eigentümers gehört. Aber ich denke, die Debatte heute wird auch von der Post mitgehört worden sein. Und diese Hinweise werden sicher gehört worden sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 2: Kauf DIG. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Punkt 3: Kauf Newtron.Keine Wortmeldung. Dann kommen wir zu Punkt 4: Integration DIG und Newtron.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Informationen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen von staatlichen Betrieben sollten vollständig und vertrauenswürdig sein. Wie dieser PUK-Bericht aufzeigt, trifft dies offensichtlich gelegentlich nicht zu, und es ist zukünftig wahrscheinlich geboten, gewisse Aussagen auf die Waage zu legen. Im PUK-Bericht, das Folgende stark verkürzt, vollständig nachzulesen auf den Seiten 292 bis 294: Verwaltungsratssitzung vom 14. April 2014: Die Fusion der beiden Unternehmen DIG und Newtron zur DIGnewtron ist gescheitert. «Der Teil DIG habe seit dem Start der Fusion zwölf der 22 operativen Mitarbeiter verloren und damit auch wesentliches Know-how. Aufgrund der geringen Kapazitäten sei es schwierig, bei den bestehenden Kunden im Tagesgeschäft ein verlässlicher Partner zu sein. Das ‹Kundenprojekte Know-how› sei nur noch auf drei Mitarbeiter verteilt. Zwei von diesen hätten nur noch Vertragsverpflichtungen, die Ende 2014 ausliefen. Es bestünden keinerlei Kapazitäten, um neue Kundenprojekte durchzuführen. Externe Lösungen seien durch die angespannten operativen Probleme ebenfalls nicht realistisch.» Das fehlende gegenseitige Verständnis und die emotionalen Barrieren, die zwischen den Betrieben aufgebaut worden seien, würden heute weitgehend eine konstruktive Lösungsfindung und eine gute Zusammenarbeit in operativen Sachthemen verhindern. «In der Diskussion stufte der VR die Situation als äusserst kritisch ein und entschied schliesslich, die Möglichkeit eines Verkaufs zu prüfen.» So viel aus diesem Verwaltungsratssitzungsprotokoll vom 14. April 2014. In dieses Verwaltungsratsprotokoll, das den desolaten Zustand der Auslandsbetriebe aufgezeigt hätte, hatte die Finanzkommission keinen Einblick gehabt - das ist auch nicht vorgesehen. Die Finanzkommission stützt sich auf den öffentlichen Geschäftsbericht und die Aussagen der Funktionäre ab. Gegenüber der Geschäftsphilosophie der Post bezüglich ihrer Auslandfirmen, ihres Engagements stand ich schon längere Zeit skeptisch gegenüber und erkundigte mich deshalb am 24. April 2014, also zehn Tage nach dieser Verwaltungsratssitzung, anlässlich des Besuches der Postfunktionäre in der Finanzkommission über die Notwendigkeit der Tochtergesellschaften im Ausland und ob es nicht einfacher wäre, wenn die Post nur noch Pakete und Briefe verteilen würde. Was hätte dies für Konsequenzen für die Post, wenn keine Engagements im Segment des E-Business getätigt würden? Die Anwesenden der Post informierten, dass durch die weitere Reduktion des Briefvolumens die wirtschaftliche Erbringung dieser Dienstleistung sehr schwierig sei und dass sich alle Postgesellschaften mit der elektronischen Post auseinandersetzen müssten und deshalb in das E-Business einsteigen und auch investieren würden. Die selbstständige Entwicklung dieses Geschäftsfeldes durch den organischen Aufbau sei aufgrund der Dynamik des Umfeldes und der heute noch nicht vorhandenen Kompetenzen nicht realistisch. Der Markt in Liechtenstein sei aufgrund des limitierten Volumens zu klein, um erfolgreich zu sein. Die elektronische Post kenne gegenüber der physischen Post keine Landesgrenzen. Deshalb liege der Fokus der elektronischen Aktivitäten der Post nicht nur in Liechtenstein, sondern auch im deutschsprachigen Raum, in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das war die Antwort und in dieser Antwort wurden wichtige Punkte, die zehn Tage zuvor im Verwaltungsrat zu Protokoll gegeben wurden, der Finanzkommission vorenthalten. Stattdessen: Man brauche diese Auslandfirmen, weil die Post für eine selbstständige Entwicklung der Kompetenzen die Kompetenzen nicht habe. In Wirklichkeit waren die Firmen am Boden, die Mitarbeiter liefen davon, von Aufbau keine Spur, äusserst kritische Situation und sogar den Verkauf zu prüfen, wurde in Erwägung gezogen. Eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Fakten seitens der Postfunktionäre war nicht gegeben. Und das ist ärgerlich, weil die Gespräche der Finanzkommission protokolliert werden und dem Landtag übergeben werden. Der Landtag stützt sich auf die Protokolle der Finanzkommission ab, die in diesem Fall nicht die tatsächliche Sachlage wiedergaben. Möglicherweise hätte der Landtag, wäre die Finanzkommission korrekt informiert worden, anders reagiert. An der erwähnten Finanzkommissionssitzung war auch die Regierung als Organ für die Oberaufsicht anwesend und hat die Aussagen der Postfunktionäre weder korrigiert noch ergänzt. Vielleicht wurde der Regierung die schwierige Situation - genauso wie der Finanzkommission - ebenfalls nicht vermittelt. Der zuständige Minister kann vielleicht etwas dazu sagen. Eine weitere Frage war, was die Eckpfeiler der Post sind. Die Antwort: Die Ertragspfeiler der Post seien nach wie vor die Briefe, Postfinance, Pakete und Philatelie. Den Verantwortlichen war es also um die Wichtigkeit des Inlandsgeschäftes bewusst. Trotzdem wurde auf Risikoebene in Auslandfirmen investiert und - wie es sich später zeigte - dadurch mit grossen Verlusten das rentable Inlandgeschäft gefährdet. Anstatt die Ressourcen im rentablen Geschäft zu verwenden, ging viel nutzlos ins Ausland. Die Finanzkommission ist nicht zuständig und auch nicht befugt, die Staatsbetriebe zu prüfen. Die Finanzkommission prüft den Voranschlag des Staates, Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen und die Wahrnehmung von Aufgaben nach der Finanzhaushaltsgesetzgebung. Im Weiteren werden jeweils die Jahresberichte der staatlichen Betriebe in Anwesenheit ihrer Obrigkeit diskutiert. Nachdem jetzt die damaligen niederschmetternden Gegebenheiten im PUK-Bericht ans Licht gekommen sind, ziehe ich die Schlussfolgerung, wenn durch den Geschäftsbericht und die Berichterstattung der Funktionäre von Staatsbetrieben ungutes Gefühl und gedankliche Ungereimtheiten auftauchen, in Zukunft weit intensiver und tiefer nachzufragen, auch wenn das die Verantwortlichen unangenehm wahrnehmen. In solchen Fällen müssen möglichst viele Unterlagen verlangt werden. Dies aber selbstverständlich nur in einem Rahmen, der die Funktion der Geschäftsprüfungskommission nicht tangiert, die für die eigentliche Prüfung zuständig ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich weiss jetzt nicht ganz genau, wo Sie stecken, Herr Abg. Elkuch. Sind wir in der Integration der DIG oder sind wir in der versuchten Integration der DIGnewtron oder sind wir schon wieder in der Grundsatzdebatte? Ich habe das noch nicht ganz verstanden, was Sie jetzt zur Integration der DIG sagen wollten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Wollen Sie darauf kurz antworten? Abg. Herbert Elkuch
Das ist unter diesem Kapitel eingeordnet, das ist nicht separat auf der Liste, aber es ist in diesem Kapitel eingeordnet. Auf Seite 292 beginnt das.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Erklärung.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Aber die Integration der DIG beginnt auf Seite 158 - in meinem Kapitel da.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich teile hier die Meinung des Abg. Herbert Elkuch. Ich habe mir die genau gleichen Notizen gemacht zu den Seiten 292 und 293. Aber es wird zukünftig nichts nützen, wenn man mehr Fragen stellt. Denn wenn man schlicht und einfach die falschen Antworten erhält, kann man tausend Fragen stellen. Was hier auf diesen zwei Seiten steht, das sind schon wieder einmal deftige Ausführungen. Am 14. April 2014 stellt der Verwaltungsrat fest, nur ein Satz: «In der Diskussion stufte der VR die Situation als äusserst kritisch ein und entschied schliesslich, die Möglichkeit eines Verkaufs zu prüfen.» Das war am 14. April 2014 - zehn Tage später kommt die Post in die Finanzkommission. Und da stellen unter anderem der Abg. Herbert Elkuch und der Sprechende Fragen. Konkret habe ich zum Beispiel die Frage gestellt, ob man sich einen Ausstieg überlegt habe, wenn der Turnaround nicht geschafft werde. Und dann kommen die Antworten der Post: Ja, zur Zeit bestehe kein Handlungsbedarf für eine Veräusserung der Tochtergesellschaften, die Verkäufe im ersten Quartal im 2014 seien auf Plankurs. Die Damen und Herren haben innerhalb von zehn Tagen eine kolossale Wandlung vollzogen. Ich stelle fest, da hätten wir noch tausend Fragen stellen können, Herr Abg. Elkuch, man hätte uns schlicht und einfach nicht die Wahrheit gesagt. Das ist das Resümee dieser zwei Seiten. Da bin ich schon enttäuscht, das muss ich sagen. Da nützt natürlich das ganze Fragestellen relativ wenig, wenn man schlicht und einfach nicht die korrekten Antworten erhält. Und wie gesagt, zehn Tage vorher war es im Verwaltungsrat klipp und klar festgehalten worden. Das ist sehr demotivierend, wenn man solche Sachen liest.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte hier auf den letzten Punkt des Abg. Lampert noch kurz eingehen. Wenn Sie auf der Seite 293 lesen, unten steht vor dem Punkt, den Sie zitiert haben - jedoch keinen Handlungsbedarf sehen -, dass hier schon gesagt wurde, dass sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung mit dieser Thematik auseinandersetzen würden. Das heisst, man hat über den Verkauf offensichtlich nachgedacht. Aber ich gebe Ihnen schon recht, ich habe damals, zu diesem Zeitpunkt, auch die Rückmeldungen gehabt, dass eben die Integration so weit auf Kurs ist und dass die Hoffnung besteht, dass die Gesellschaften auf Plankurs seien und es wieder gut kommt. Und erst im Quartalsgespräch ist dann diese Problematik verschärft hervorgetreten, was ja dann eben zu dieser kritisierten Einführung eines Zwei-Wochen-Reportings meinerseits geführt hat, weil ich eben dann aktueller und laufend informiert werden wollte, was jetzt wirklich passiert. Aber es ist tatsächlich so, dass im Jahr 2014 offensichtlich diese Frage betreffend Verkauf oder Weiterführung der Integration, Stopp der Integration im Verwaltungsrat immer wieder unterschiedlich beurteilt wurde. Es wurde einmal gesagt: Jetzt ist das kritisch, wir müssen uns vielleicht sogar trennen. Und später wieder hat man festgestellt: Nein, ein Verkauf jetzt wäre unklug, es besteht die Hoffnung, dass sich die Firmen erholen. Also wenn man die Protokolle liest, ist hier auch keine eindeutige Tendenz. Ich habe den Eindruck, dass der Verwaltungsrat in dieser Phase selbst nicht sicher war, was das richtige Vorgehen ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, ich möchte schon die Anliegen von Herbert Elkuch und Herrn Lampert unterstützen, weil das auch etwas ist, was ich erlebe. Man bekommt da immer wieder einmal Halbwahrheiten zu hören und das Ganze in Scheibchen geschnitten, sodass man es möglichst nicht verstehen soll, was hier gesagt wird. Und das haben wir erlebt, hier bei der Post, eigentlich seit wir das debattieren, wird das nur in Halbwahrheiten präsentiert. Jetzt haben wir den Bericht vorliegen, da steht alles drin, was man in dem Moment da erarbeiten konnte. Es ist eine gute Arbeit, aber trotzdem, wie die Geschichte, wie das hier in diesem Hohen Haus, ich habe das in meinem Eingangsvotum schon gesagt, abgelaufen ist, das ist schon sehr unbefriedigend. Ich denke mir, auch der Wirtschaftsminister kann eigentlich nicht zufrieden sein. Weil er hat auch nicht immer - obwohl im KPMG-Bericht noch festgehalten ist, dass er die ganze Information gehabt habe, und zwar über die ganze Zeit - aber in diesem PUK-Bericht sehen wir dann schon auch, dass er vielleicht da nicht immer alle Informationen hatte, die er vielleicht hätte haben sollen. Und das gilt auch für die GPK, das gilt für den Landtag; und das ist schon sehr frustrierend, wenn wir hier debattieren, Geschäftsberichte behandeln und da - Entschuldigung - nur die Hälfte drinsteht. Was sollen wir hier überhaupt mit diesem blöden Papier tun? Es ist dann nutzlos irgendwo. Und auch nutzlos, wenn wir das hier drin behandeln, und das habe ich immer wieder einmal kritisiert und das möchte ich hier einfach noch einmal unterstrichen haben, auch für die, die zuhören: Schreiben Sie Geschäftsberichte, mit denen der Landtag auch etwas anfangen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ja, Ihnen verdanken wir es ja, dass diese Wahrheit in diesen Bericht gelangt ist. Denn Sie haben gemäss der Fussnote 670 eine entsprechende Aktennotiz verfasst, mit Namen der entsprechenden Fragesteller in der Finanzkommission. Und es liegt eben kein grosser Zeitraum dazwischen, zehn Tage. Am 14. April 2014 hat der Verwaltungsrat klipp und klar festgehalten: Es ist eine äusserst kritische Situation und die Möglichkeit des Verkaufs ist zu prüfen. Und zehn Tage später kommt man in die Finanzkommission, und da wird halt die halbe Wahrheit gesagt - das ist noch diplomatisch formuliert. Ich sehe es persönlich, ehrlich gesagt, anders. Und da nützt es einfach auch nichts, wenn man Fragen stellt. Wenn man halt im Endeffekt die Geschäftsberichte liest und dann Fragen hat und man dann solche Ausführungen bekommt, dann sieht man schon, man wird an der Nase herumgeführt. Es ist unerträglich, um es auf den Punkt zu bringen. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich denke, gerade an dieser Situation sieht man, dass hier ethische Werte, die es zu beachten gäbe, eben auch eine Rolle spielen würden. Es kann einfach nicht sein, dass Informationen durch Führungspersonen unterschlagen werden oder falsch informiert wird. Wenn so etwas vorkommt, dann sollte man solche Personen an die frische Luft setzen.Ich habe auch noch eine Frage an den Regierungschef-Stellvertreter. Ist es tatsächlich so, dass zwischen dem 11. Dezember 2013 und dem 2. September 2014 keine Quartalsgespräche stattgefunden haben? Es gibt nämlich keine Unterlagen dazu oder Protokolle. Das würde heissen, dass Sie sich neun Monate lang eigentlich irgendwo in der Komfortzone gefühlt haben. Ich meine, es gab da zwischendurch sicher eine Generalversammlung. Aber wie gesagt, das Protokoll dieser Generalversammlung unterscheidet sich vom Vorjahr wahrscheinlich in drei Wörtern, das ist irgendwie Copy-and-paste. Da steht schlichtweg überhaupt nichts darin. Was dann überhaupt gesprochen wurde an dieser GV, dazu gibt es wirklich keine Unterlagen, das GV-Protokoll ist völlig nichtssagend. Aber für mich heisst es einfach, Sie haben sich trotzdem in irgendeiner Komfortzone gefühlt. Auf jeden Fall gab es, wahrscheinlich war das am 14. August 2014, einen Artikel im «hoi du», das ist eine bekannte sporadisch erscheinende Zeitung in Liechtenstein, vom Abg. Thomas Rehak mit dem Titel «Unternehmer Staat». Da hat er ein paar Fragen aufgeworfen, gerade im Zusammenhang mit der Post. Ich meine, leider Gottes hatte er eigentlich vollkommen recht mit den Vermutungen, die er da angestellt hat. Ich kann mir vorstellen, dass diese Sitzung vom 2. September nicht von ungefähr auf dieses Datum sehr kurz nach den Sommerferien angesetzt wurde. Auf jeden Fall, wie gesagt, haben Sie ja dann sehr überhastet ein Reporting alle zwei Wochen eingeführt. Es ist schon sehr spannend, dass also neun Monate lang nichts gelaufen ist und dann eine ziemlich drastische Reaktion dann erfolgt ist. Aber das können Sie ja sicher erklären. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Es war eigentlich als Frage gerichtet an die Regierung, ob sie die Information auch nicht kannte oder ob sie einfach an dieser fraglichen Finanzkommissionssitzung nichts dazu gesagt hat. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Vielleicht zu Ihnen zuerst, Herr Abg. Elkuch: Wie Sie richtig gesagt haben, tagte die Finanzkommission zehn Tage nach der VR-Sitzung. Und zu diesem Zeitpunkt der Finanzkommissionssitzung, an der ich auch teilgenommen habe, hatte ich über die VR-Sitzung noch keine Informationen. Das ist Teil dieses Prozederes, dass eben die VR-Protokolle mit Verspätung dann der Regierung zugestellt werden und eben auch nicht immer alles im VR-Protokoll enthalten war - teilweise. Das ist diese, ja, auch hinterfragte Qualität der Protokolle, die schon festgestellt wurde. Zum Abg. Hasler: Ja, ich glaube, von einer Komfortzone kann man nicht sprechen. Man kann auch nicht sagen, dass neun Monate gar nichts stattgefunden hat. Tatsache ist: Ein formelles Quartalsgespräch hat dann im September wieder stattgefunden. Dazwischen, wie Sie richtig gesagt haben, war die Generalversammlung. Dort wurde natürlich neben den ordentlichen Traktanden unter «Diverses» auch diskutiert. Das ist offensichtlich auch nicht ausführlich protokolliert worden. Und was einfach auch einmal gesagt werden muss: Es gibt natürlich nicht nur die VR-Protokolle und die Quartalsgespräche, sondern es finden auch zwischen den Mitarbeitern im Wirtschaftsministerium oder in anderen Ministerien betreffend ihre Staatsbetriebe auch immer wieder Telefonate statt. Man informiert über aktuelle Dinge. Da finden Gespräche über aktuelle Entwicklungen oder Fragen betreffend die Zukunft statt. Das sind Telefonate - die werden natürlich nicht immer dann ausführlich mit einer Telefonnotiz dokumentiert. Aber es ist nicht so, dass Monate lang dann einfach kein Kontakt besteht.
Auch erwähnenswert ist, dass im Januar dieses Jahres 2014 auch noch ein Treffen betreffend die PVS-Problematik stattgefunden hat. Da war auch der Herr Regierungschef dabei mit der Schweizer Post. Da haben wir über die PVS diskutiert. Das war aber ein Spezialtreffen nur zu diesem Thema, nicht zu den anderen Fragen. Deshalb ist es hier vermutlich auch nicht von Relevanz. Aber Fakt ist einfach, dass zwischen diesem Termin im Dezember und dem Quartalsgespräch eben die GV stattgefunden hat und weitere Kontakte sicher auch stattgefunden haben. Aber die sind nicht mit Telefonnotizen etc. protokolliert. Das ist vermutlich heute in vielen Bereichen einfach auch Standard. Man führt nicht über jedes Telefonat eine Notiz. Die Komfortzone war in diesem Moment sowieso nicht gegeben, weil verschiedene Themen auf dem Tisch waren. Es gab verschiedene Aktivitäten zu anderen Staatsbetrieben, Stichwort: Neuausrichtung der Telecom etc. Von einer Komfortzone kann man, glaube ich, grundsätzlich, wenn man diesen Job hat, nicht reden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 5: Jahresabschluss 2014. Ich sehe keine Wortmeldungen. Punkt 6: Verkauf DIG. Abg. Erich Hasler
Zum Verkauf DIG möchte ich einfach noch einmal sagen, da ist ja in den Stellungnahmen, in mehreren Stellungnahmen, vorgebracht worden, dass Sie der Meinung sind, dass die DIG zu rasch verkauft wurde. Ich habe dieses Argument einfach so wichtig gefunden, dass ich gesagt habe, wir wollen das in den PUK-Bericht aufnehmen, einfach damit das drin ist, dass uns auch nicht vorgeworfen werden kann, dass wir dieses Argument nicht bringen. Aber es war nicht unbedingt ein Vorwurf an die neue Postführung. Aber es sind einfach die Argumente eigentlich dieser Personen. Und ich denke jetzt, dass wir dies auch so gesagt haben. Eben wie gesagt, es ist auf jeden Fall so, dass man natürlich immer ein Fragezeichen machen kann, wenn man jetzt offen ausdrückt, dass man eine Firma innerhalb von sechs Monaten verkaufen will - vor allem eine, die wahrscheinlich eher ein Ladenhüter ist und nicht etwa eine Perle. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, eine Perle war es wirklich nicht mehr. Ich glaube, der Abg. Wenaweser hat den Begriff «Sandflasche in einer Wüste verkaufen» gebracht. Ich möchte hier einfach noch die Klammerbemerkung anfügen: Das ist eben auch immer wieder ein Problem, auf das ich gestossen bin im Zusammenhang mit Staatsbetrieben. Diese grosse Transparenz, die wir eben über die Parlamentskommissionen und die Beratungen im Landtag selber haben und dann auch über die Berichterstattung in den Medien, in welchem Medium auch immer, kann natürlich auch ein Wettbewerbsnachteil sein, im Unterschied zu privaten Unternehmen, weil hier eben Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, was es dann für einen potenziellen Käufer solcher Betriebe, Tochtergesellschaften, nicht unbedingt besonders attraktiv macht. Da hat es ein privates Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft verkaufen will und diese Braut noch etwas aufschönt und aufhübscht, bevor sie sie verkauft, sicher leichter als ein Staatsbetrieb. Das würde dann auch darauf hindeuten, dass eben das Halten von Tochtergesellschaften für Staatsbetriebe grundsätzlich einfach schwierig ist, weil man hier andere Regeln zu befolgen hat und gewisse zusätzliche Auflagen hat, die private Unternehmen eben nicht haben, die dadurch manchmal Vor-teile haben. Ob das ethisch korrekt ist oder nicht, ist dann eine andere Frage. Ich danke Ihnen aber, Herr Abg. Hasler, für diese Klarstellung, dass das nicht unbedingt als Vorwurf gemeint war, sondern einfach der Ordnung halber von der PUK festgehalten wurde. Für mich ist dieses Thema damit auch erledigt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte noch kurz eine Replik gerade zu diesem Thema Transparenz geben. Sie wissen, dass ich eher dazu tendiere, diese öffentlichen Unternehmen auf ihr Kerngeschäft zurückzustutzen, sage ich dem einmal, und dass sie sich auf den Service public zu konzentrieren haben und nicht ausserhalb dessen tätig sein sollen und müssen. Dann habe ich, wenn das so wäre, dann hätte man mit dieser Transparenz überhaupt keine Probleme. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wenn man den Bericht so liest, hat man irgendwie doch die Vermutung, dass vielfach eben geäussert wird, dass man mitunter diese DIG zu früh verkauft hat. Und deshalb möchte ich jetzt den PUK-Vorsitzenden schon noch fragen, wie das die PUK sieht - einfach so ein Bauchgefühl mitunter. Hat man diese DIG zu früh verkauft oder was ist hier die Position der PUK? Hätte man diese DIG mitunter noch eine Weile behalten sollen? Oder sagen Sie auch, nein, es war der richtige Zeitpunkt, möglichst früh diese Sandflasche in der Wüste zu verkaufen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, zum Abg. Rehak: Ich kann das meiste, was Sie gesagt haben, unterschreiben. Ich habe es hier auch schon gesagt, dass ich da auch der Meinung bin, das wird auch die Beantwortung der Motion zum ÖUSG zeigen, dass eben solche Aktivitäten wirklich nur im engen Umfeld des Kerngeschäfts passieren sollten. Das haben wir ja auch schon betreffend die LKW oder die Gasversorgung diskutiert. Ich glaube, bei den LKW war es das Thema wegen der Kraftwerke, Stromproduktion. Und das ist Kerngeschäft. Auch da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich sehe das schon, Sie deuten an, dass Sie auch nicht nur begeistert sind. Ich glaube einfach, das Kerngeschäft, die Kernkompetenzen müssen im Fokus stehen. Die Herausforderung bei der Post war einfach, dass das Kerngeschäft eben unter starkem Beschuss steht und massiv zurückgeht und dass die Post sich, finde ich, zu Recht Gedanken gemacht hat, wie sie diese Herausforderung annehmen kann, indem eben die Kommunikation heute nicht mehr per Brief oder nicht mehr nur per Brief, sondern über elektronische Mittel geht. Dass sie sich diese Frage gestellt hat und das Kerngeschäft sich quasi verändert in die digitale Welt, das finde ich im Nachhinein immer noch richtig. Nur wie es gemacht wurde und was gemacht wurde, war sicher, im Nachgang betrachtet, mit sehr vielen Fehlern behaftet. Aber man kann schon sagen, auch das Thema elektronische Kommunikation ist Teil des Kerngeschäfts des Kommunikationsthemas. Ob die Post einfach warten soll, bis es keine Briefe mehr gibt, und dann stellen wir diesen Sektor ein und jemand anders kümmert sich um dieses Thema, das sind Diskussionen, da könnte man wahrscheinlich eine separate Landtagssitzung darüber durchführen. Aber ich denke auch, das Kerngeschäft, das ist die Kernkompetenz und dort muss man sich fokussieren. Dann wären die Probleme sicher nicht in dieser Form entstanden.Gerade noch zum Abg. Lampert betreffend die Frage des Verkaufs: Ich möchte einfach darauf hinweisen, Sie haben jetzt zwar den PUK-Vorsitzenden gefragt, aber die Regierung hat dazu auch eine Meinung. Und das hat nichts mit Druck auf die Post zu tun, wie es gesagt wurde, sondern wir hatten die Situation, dass eine Patronatserklärung für die Tochtergesellschaft abgegeben werde musste. Sonst wäre diese Konkurs gegangen und dann wäre der Wert null gewesen, nicht eine Million oder etwas mehr, sondern man hätte einen Totalverlust eingefahren. Das wäre auch unverantwortlich gewesen. Diese Patronatserklärung war also quasi unumgänglich, hat aber dazu geführt, dass man eben auch die Liquidität der Tochtergesellschaft ständig aufrechterhalten musste. Diese dauernden Liquiditätsspritzen haben den neuen Verwaltungsrat sicher nicht gefreut. Dass daher ein gewisser Druck, auch vom neuen Verwaltungsrat, da war, diese Situation zu beenden und dieses Problem zu bereinigen, um nicht dauernd Liquidität nachschiessen zu müssen, das ist verständlich. Da musste die Regierung gar nicht viel dazu sagen - hat sie auch nicht. Das ist einfach offensichtlich. Wenn man immer Geld nachschiessen muss, dann muss man sich fragen, macht das auf die Länge Sinn. Von daher denke ich, dass der Verkauf der DIG nicht zu früh erfolgt ist, sondern wahrscheinlich sogar eher höchste Zeit gewesen ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Der Abg. Wendelin Lampert hat mich um meine Meinung gefragt, ob diese Firma DIG zu früh oder wie auch immer verkauft wurde. Also wie gesagt, ich kann mir hierzu natürlich kein Urteil anmassen. Da spielen natürlich sehr viele Faktoren eine Rolle. Es kann ja durchaus sein, dass eine Firma unter einer neuen Führung viel besser floriert als unter einer bestehenden oder umgekehrt. Dazu kann man überhaupt keine Aussage machen. Darum würde ich mir da überhaupt kein Urteil anmassen. Es ist lediglich festzustellen, dass die Post geplant hatte, die Firma innerhalb von sechs Monaten zu verkaufen, und das finde ich sehr ambitiös, und das ist dann schon fraglich. Unter normalen Umständen braucht so ein Verkaufsprozess halt eben mindestens neun bis zwölf Monate. Eine Firma, die in einem schlechten Zustand ist, in sechs Monaten verkaufen zu wollen, ist für mich schon ein bisschen fraglich. Und trotzdem soll alles kein «fire sale» sein. Von daher gesehen haben die Einwände von Parteien dann eben vielleicht doch irgendeinen gewissen Gehalt an Wahrheit. Wie gesagt, ich persönlich würde mir kein Urteil anmassen, weil es da ja noch andere Faktoren gibt, die eine Rolle spielen, ob eine Firma dann floriert oder eben nicht floriert. Wenn Leute vielleicht selber Geld investiert haben und eine ganz andere Motivation zeigen, dann kann so eine Firma vielleicht durch ein Management-Buy-out dann natürlich viel besser florieren als vorher, als andere den Ton angegeben haben. Darum, denke ich, kann man darüber überhaupt keine Aussage machen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich möchte gerade noch dem Herrn Wirtschaftsminister eine Replik geben und auch Herrn Lampert. Das passt jetzt ziemlich gut zusammen. Ja, ist diese Sandflasche zu spät verkauft worden, zu früh verkauft worden? Eine Sandflasche in der Wüste, die kauft man nicht - zu Beginn schon nicht. Das ist das Problem. Die hätte man nicht kaufen müssen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Und dann diese Sandflasche in der Wüste zu haben, die ist halt unverkäuflich. Das ist sehr schwierig, bis da wieder einmal ein Tropfen Wasser darin ist. Sie wissen, Sie müssen in der Wüste lange warten, bis es regnet. Es regnet auch irgendwann. Dann kann diese Sandflasche wieder mit Wasser gefüllt werden. Aber das dauert dann halt Zeit und man weiss nicht genau, wie lange es dauern wird. Und jetzt noch, warum man so eine Sandflasche nicht kaufen soll als Post, kann ich auch kurz erklären: Das hängt ja zusammen mit dem, was der Wirtschaftsminister gesagt hat. Die Post, wir wissen, die ist hervorragend, wenn sie Briefe von A nach B transportieren muss. Das hat sie völlig im Griff. Sie transportiert Post. Die ist adressiert, da gibt es eine Adresse darauf, aber sie kennt deren Inhalt nicht. Die Post hat keine Ahnung, was in diesem Brief drin ist, und das geht sie auch nichts an. Es gibt ein Postgeheimnis - das hat die Post vergessen. Jetzt wollte sie aber im elektronischen Daten-Interchange tätig werden. Sie wollte sich auf einmal um deren Inhalte kümmern. Das heisst, die Post wollte wissen: Ja, dieser Brief, was steht jetzt drin, wo geht er hin und was bedeutet er inhaltlich? Sie wollte wissen, wie eine Rechnung zu behandeln ist, sie wollte wissen, wie Lieferscheine zu behandeln sind, sie wollte wissen, wie eine Steuererklärung zu behandeln ist, und sie wollte sogar noch wissen, man höre und staune, E-Health, wie Diagnosen und deren Abrechnungen und Tarmed und, und, und. Alle die Prozesse wollte sie elektronisch abbilden. Mir stellt es die Haare im Nacken auf. Ich hoffe, Ihnen auch. Früher hat die Post nur einen Brief von A nach B transportieren wollen - mit einer simplen Adresse, fünf Zeilen, that's it. Und dann wollte die Post in dieses elektronische Daten-Interchange-Business einsteigen. Das ist hochkomplex, ich kann es Ihnen sagen, das ist extrem komplex. Das ist nichts Einfaches, und deshalb sind sie auch auf die Nase gefallen. Deshalb habe ich auch gewusst, dass das nicht funktionieren kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ja, die Post ist gut beim Briefe verteilen. Aber ich weiss nicht, wie Sie jetzt darauf kommen, dass die Post, wenn sie elektronische Botschaften verschicken will, sich um den Inhalt kümmern möchte. Diesen Zusammenhang sehe ich persönlich nicht. Ich wollte eigentlich sagen, wenn wir doch erwarten, dass Betriebe unternehmerisch tätig sind, dann müssen wir ihnen eine gewisse Freiheit geben. Diese Freiheit muss sich in einem gewissen Rahmen bewegen, da bin ich völlig bei Ihnen. Das ist sicher eine grosse Herausforderung. Wo ist diese Grenze? Wo ist dieser Rahmen? Wo finden wir eine gewisse Freiheit, die unternehmerisches Tun möglich macht, aber mit gewissen Grenzen? Ich denke, das ist auch die grosse Herausforderung der Post. Wie wird sie sich in Zukunft positionieren können? Ich sehe hier keine Probleme mit dem Transport von digitalen Informationen. Sie wird sich doch nicht um den Inhalt kümmern. Es geht um eine technische Herausforderung, nicht um eine inhaltliche Herausforderung. Also das verstehe ich jetzt nun gar nicht. Aber ich möchte hier auf keinen Fall jetzt noch einmal eine neue Diskussion eröffnen.Ich weiss einfach ein bisschen, wie es in der Schweiz aussieht. Aber das wissen wir alle. Da werden, ich glaube, 1'400 oder 1'600 Poststellen reduziert auf 900. Ja, das ist natürlich auch eine gute Möglichkeit, um Geld zu sparen bei uns im Land, dass wir sagen, dann gibt es natürlich in Schaan eine - wo sonst -, dann müssen wir schauen, ob es dann anderswo noch eine gibt. Ich denke, die Post hat versucht, sinnvolle Wege zu finden. Es haben ja auch die Betroffenen Eingeständnisse gemacht. Sie haben gesagt, ja rückblickend hat man auch Fehler gemacht. Ich würde es neu anders einschätzen. Aber dass sie sich Gedanken machen, dass sie neue Wege suchen, dass sie versuchen - vielleicht haben sie auch zu lange gewartet mit der Reduktion der Poststellen -, diese Poststellen zu erhalten, und neue Wege suchen, das kann man ihnen doch nicht vorwerfen. Also sonst müssen wir einfach sagen, dann sollen sie auch nicht mehr unternehmerisch tätig sein. Dann soll halt der Postminister die Post machen. Dann haben wir es. Dann müssen wir uns um nichts mehr kümmern. Dann läuft das alles. Aber das kann es ja nicht sein. Da sehe ich ganz klar, da müssen wir einen Mittelweg finden, wo wir unternehmerisches Tun möglich machen, gleichzeitig aber auch gewisse Grenzen setzen. Sonst macht es keinen Sinn. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Wortmeldungen nehmen wieder zu. Ich möchte schon ein bisschen davor warnen, dass wir nicht wieder in die Grundsatzdiskussion zurück verfallen. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Kollege PUK-Vorsitzender. Ich bin froh, dass Sie sagen, dass die PUK nicht der Auffassung sei, es sei zu früh verkauft worden. Es ist einfach gesagt worden, und ich denke, auf diesem tiefen Niveau müssen wir es wirklich auch behalten. Wir haben die sogenannten Zahlen, Daten, Fakten, auf die eine effektive Einschätzung beruhen könnte, nicht. Niemand von uns kennt die aktuellen scharfen Zahlen der DIG. Ob die DIG nicht allenfalls doch zu früh verkauft wurde - und das schreibt die PUK selbst auf Seite 353 ihres Berichts -, diese Annahme oder diese Überlegung basiert auf einem kürzlich von der DIG versandten «marketing newsletter». Wenn man das als Quelle nimmt, dann bin ich schon froh, dass man vorsichtig ist mit der Annahme eines zu früh erfolgten Verkaufes. Dann darf ich das, was der Kollege Nägele gesagt hat, gerade noch einmal doppelt und dreifach unterstreichen. Es ist der Post nicht per se negativ anzukreiden, dass sie versucht hat, sich in anderen Gebieten zu etablieren. Sie hat sich auch zum Wohle des Staates schon in anderen Gebieten etabliert. Ich habe schon einmal gesagt, sie hat dem Staat ungefähr im Jahr 2005 für CHF 1,75 Mio. die Philatelie abgekauft und hat die Philatelie in der Gewinnzone gehalten. Es gibt noch weitere Dinge. Wir wissen ja, die Briefpost wird weiter schrumpfen. Die Post, wenn sie halbwegs ihren Service public aufrechterhalten will, wird sie auf Erträge aus anderen Geschäftsbereichen angewiesen sein. Sonst werden wir das sehr, sehr schnell diskutieren, in welchen Gemeinden wir in Zukunft noch eine Poststelle benötigen. Die Post sagt ja selbst, es gibt Geschäftsbereiche, die Wachstumschancen beinhalten, ohne so abenteuerlich zu sein wie vielleicht diese Auslandsengagements, und es gibt Geschäftsbereiche, die positive Deckungsbeiträge schreiben, die die Post dringend braucht. Wir haben die Paketpost, die LIElogistik, die Philatelie, LIEservices und LIEfinanz. Das sind Geschäftsbereiche, die heute schon bestehen, die funktionieren. Das darf man der Post sicher in diesem Zusammenhang auch auf der positiven Seite anrechnen. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte noch einmal kurz auf ein Statement vom Herrn Regierungschef-Stellvertreter Zwiefelhofer zu sprechen kommen. Er hat gemeint, wenn ich mich richtig erinnere, dass es eben doch eine gewisse Logik hat, dass man den Rückgang der konventionellen Post durch eben die zunehmende elektronische Post zu kompensieren versucht. Das stimmt. Aber ich möchte eben doch noch auf eine Stelle aus dem PUK-Bericht verweisen, und zwar auf die ausserordentliche Verwaltungsratssitzung vom 25. Februar 2015. Da gab es ein Statement oder eine Beurteilung von Daniel Risch. Da lese ich diesen Absatz kurz vor - in der Diskussion gab Daniel Risch, der neue Bereichsleiter «eSolutions», also quasi das war ja nach wenigen Wochen nach seinem Eintritt in die Post, dem VR seine Einschätzung der beiden Tochterfirmen. Zusammenfassend hielt er fest, dass nach seiner Einschätzung kein Synergiepotenzial der beiden Firmen gegenüber der Post festzustellen sei. Gemäss seiner Aussage könne ein strategischer Fit gefunden beziehungsweise konstruiert werden. Wirklich auf der Hand liege nur, dass das Kerngeschäft der Post rückläufig und das Geschäft im digitalen Kanal wachsend sei. Dies spreche aber nur für eine allfällige finanzielle, aber nicht für eine strategische Investition in die Firmen DIG und Newtron. Und ich denke, dieses Statement charakterisiert sehr gut den Sachverhalt. Wenn man sich das näher überlegt, dann muss man sich auch die Frage stellen, ob der Vorgabe aus der Beteiligungsstrategie nachgelebt wurde, dass Beteiligungen eben einen Mehrwert beim Kundennutzen bringen sollen. Ich denke, mit dem Begriff Kunden, da meint man sicher den Kunden der Post hier, auch im Land, und nicht irgendeinen fiktiven Kunden in Skandinavien. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Stv. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Noch einmal eine kurze Replik an Eugen Nägele und auch an Christoph Wenaweser: Ich habe nur versucht, plastisch zu erklären, was EDI heisst und was das ist. Das ist nämlich dieses E-Business, in welches die Post eingestiegen ist, das ist «electronic data interchange». Hier geht es eben um den Austausch von Daten - und Daten, das sind Inhalte, ganz einfach ausgedrückt. Und Inhalte, das sind eben Rechnungen, Steuererklärungen und so weiter. Es geht um den Austausch von diesen Informationen. Es ist schon richtig, die Post hat bis dato auch Daten ausgetauscht, aber sie hat sich nicht um deren Inhalt gekümmert. Sie hat sie nur transportiert, Briefe von A nach B - ein ganz ein einfaches Geschäft. Hier, wenn man Rechnungen transportiert, so wie das in EDI zu verstehen ist, dann muss man die verarbeiten, sprich, man muss die Prozesse hinter den Rechnungen, hinter den Lieferscheinen kennen, auch hinter diesen E-Health-Geschichten. Die sind wirklich kompliziert. Also das ist ein ganz komplett anderes Business, sehr, sehr, sehr weit weg vom Kerngeschäft. Es hat absolut nichts damit zu tun. Das ist auch, was Daniel Risch dann ziemlich schnell festgestellt hat, dass es eben keinen strategischen Fit gibt. Und damit hat er vollkommen recht. Das hat völlig nichts miteinander zu tun. Ich sage auch immer, dieses EDI-Business, das ist das gleiche Business, als wie wenn die Post Hundefutter verkauft. Das hat auch nichts mit dem Kerngeschäft zu tun. Das ist das Problem. Wenn man sich da schon in neue Abenteuer stürzt, dann bitte nahe am Kerngeschäft. Das ist ganz wichtig. Und für mich sowieso, das wissen Sie, am liebsten überhaupt nichts in diese Richtung. Philatelie gehört zum Kerngeschäft in meinen Augen bei einer Post. Aber Hundefutter gehört da nicht dazu. Und mit allen diesen Dingen, die sie versucht haben, die weit weg vom Kerngeschäft sind und nichts damit zu tun haben, sind sie gescheitert. Es ist einfach nicht gegangen, und deshalb sollten wir das endlich anerkennen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich denke, wenn bei einem Grundversorger die Nachfrage fällt, dann muss er sich halt verkleinern. Das ergibt Zweige, die einfach nicht mehr aktuell sind. Früher war in jeder Gemeinde ein Schuhmacher. Heute ist das eine Seltenheit. Und so muss die Post vielleicht sich reduzieren. Man kann nicht immer von einem Wachstum ausgehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Sie haben recht, Herr Abg. Elkuch. Aber reden Sie einmal mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden Harry Quaderer, als die Bank den Schalter in Schaan zugemacht hat, was da abgegangen ist. Dann sehe ich mit grösstem Vergnügen, was passieren wird, wenn die Post sagt, im Unterland gibt es noch eine Poststelle, im Oberland vielleicht noch eine. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Diese Diskussion möchte ich jetzt nicht weiterführen. Ich glaube, so werden wir auch morgens um 3 Uhr nicht fertig sein, wenn wir jetzt auch noch ins Bankwesen abdriften. Ich ersuche Sie wirklich, Ihre Voten jetzt kurz zu halten und spezifisch auf die Themen zu beschränken, die wir im Begriffe sind zu behandeln. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ihr Einwand ist schon berechtigt. Aber Sie merken jetzt ja auch in dieser Debatte, am Ende des Tages müssen wir uns einfach überlegen: Wenn dieses Kerngeschäft nicht mehr das einbringt, was es einbringen sollte, dann sprechen wir über die Schliessung von Poststellen. Oder wir sind bereit als Landtag, diesen defizitären Betrieb mit jährlichen Staatsbeiträgen zu finanzieren. Die Debatte mag jetzt schon ein wenig ausserhalb dieses konkreten Punktes sein. Aber am Ende des Tages müssen wir uns bewusst sein, wenn wir der Post keine Chancen geben, neben ihrem Kerngeschäft einen Zusatzertrag zu generieren, dann sprechen wir konkret über Schliessungen von Poststellen oder über Staatsbeiträge. Und deshalb würde ich es schon begrüssen, wenn die Post eben versucht, irgendwo wieder Erträge zu generieren. Die Gretchenfrage ist nur: Wo?Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch nicht verlängern. Ich möchte einfach einen dritten Punkt zum Abg. Lampert noch dazufügen. Eine Möglichkeit, und da schliesse ich an den Abg. Elkuch an, ist natürlich auch, dass, wenn die Menge, der «scale», zurückgeht, dann halt auch der Preis steigt. Das ist klar. Und das haben wir ja hier auch schon diskutiert, vor einem Monat ungefähr, bei der Kleinen Anfrage zum Thema B-Post. Ich habe es heute schon erwähnt. Wenn natürlich die Briefpost immer weiter zurückgeht, werden wir damit leben müssen, dass das ein exklusiveres Gut wird. Und exklusivere Güter: Wenn man am nächsten Tag einen Brief per Post von Schellenberg nach Malbun geschickt haben will, dann wird das mehr als einen Franken kosten in Zukunft. In Dänemark ist das heute schon so. Und es wird auch nicht mehr möglich sein, die B-Post innerhalb von zwei, drei Tagen zu haben, sondern vielleicht nur noch in einer Woche. Ansonsten muss man halt die elektronischen Mittel verwenden. Darum bitte ich dann eben auch den Landtag um Verständnis, dass solche Anpassungen bei einem Staatsbetrieb im Rahmen des Service public dann halt auch nötig sind, damit eben eine gewisse Wirtschaftlichkeit erhalten bleiben kann. Das ist die Aufgabe des neuen Verwaltungsrates im Rahmen dieser Strategieüberlegungen, die jetzt laufen. Ich bin auch gespannt, was der neue Verwaltungsrat mit der Geschäftsleitung im nächsten Frühjahr für strategische Konzepte vorlegen wird, um diese Probleme anzugehen - im Rahmen des Kerngeschäfts, ohne Experimente, ohne solche delikaten Aktivitäten oder Abenteuer. Aber Sie müssen damit rechnen, dass dann, wenn Mengen zurückgehen, Preise steigen. Das ist ganz einfach in der Wirtschaft. Also solche Dinge, da bitte ich Sie dann einfach, nicht überrascht zu sein. Damit werden wir auch eventuell leben müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ja, die Post muss sich natürlich einem Strukturwandel stellen, da kommen wir nicht darum herum. Auf der anderen Seite, wie gesagt, wenn man Balzers anschaut, dann ist halt eben eine Poststelle nicht mehr irgendwo an einem Ort, sondern in einem Einkaufszentrum. Da hat es die grössere Frequenz. Das blüht in Eschen genauso nach meiner Ansicht, wobei ich das nicht unbedingt schlecht finde, sondern an und für sich gut, dass man viele Sachen an einem Ort konzentrieren kann. Das ist auch grundsätzlich nicht schlecht. Es wird in Zukunft auch in Liechtenstein Paketautomaten geben müssen, wie in anderen Ländern schon gang und gäbe, wo man dann Tag und Nacht ein Paket aufgeben kann oder auch in Empfang nehmen kann. Es braucht dann halt weniger Leute in dieser Branche. Das muss einem bewusst sein. Aber wir können nicht einen Strukturwandel einfach aufhalten. Das geht nicht. Was man auch noch sagen muss, ist doch das, dass das Kerngeschäft der Post - und da meine ich vor allem die Briefpost - in all den letzten Jahren immer noch hochprofitabel war. Mit den Einnahmen aus diesem Geschäft wurden ja die anderen Aktivitäten finanziert. Auch heute noch macht die Post, auch wenn die Briefpost tendenziell wahrscheinlich jedes Jahr etwas zurückgeht, mit diesem Geschäft im Moment immer noch Gewinne. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir kommen zu Punkt 7: Kosten PUK-Bericht und Mehrwert gegenüber KPMG. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Das scheint nicht der Fall zu sein.Wir kommen zu Punkt 8: Verantwortlichkeiten. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte mich nur noch einmal bei der Regierung versichern über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Verantwortlichkeitsklagen oder die Abklärung zu den Verantwortlichkeitsklagen. So wie ich Sie, Herr Regierungschef und Herr Regierungschef-Stellvertreter, verstanden habe, werden Sie nun die nächsten Schritte in die Wege leiten, mindestens eine juristische Abklärung treffen und dann entscheiden, ob sich weitere Schritte lohnen oder nicht. Ich fände das auch richtig und wichtig, wie ich das schon mehrmals gesagt habe und auch kommuniziert habe. Das hat Signalwirkung. Es muss versucht werden, wenn Fehler passieren, diese auch zu verfolgen und die Leute zur Rechenschaft zu ziehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu der Seite 508. Ich habe diese Frage zu diesem Punkt zugeordnet. Konkret geht es darum, dass auf der Seite 508 steht: «Die gesamten Verluste der Post im Bereich ‹eSolutions› werden am Ende des Tages also deutlich mehr als CHF 20 Mio. betragen. Ich denke mir, das hat sicherlich einen Link zu den Verantwortlichkeiten. Heute habe ich jetzt aber auch Zahlen gehört von CHF 23 Mio. Im 1FLTV hat der Herr Regierungschef-Stellvertreter diese CHF 20 Mio. noch ein wenig mit der Pensionskasse vermixt, wie ich das so wahrgenommen habe. Aber hier lese ich jetzt doch: alleine «eSolutions» mehr als CHF 20 Mio. Wie gesagt, heute ist sogar die Zahl CHF 23 Mio. genannt worden. Da wäre ich der PUK schon noch dankbar, wenn sie jetzt sagen kann, ja, es sind diese mehr als CHF 20 Mio. Das ist mitunter auch CHF 23 Mio. Oder was gilt jetzt konkret? Wie gross ist der Verlust im Bereich «eSolutions»? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Lageder, Sie haben das richtig zusammengefasst. Wir werden diesen nächsten Schritt prüfen. Die Regierung hat jetzt heute hier keine Sitzung abgehalten. Dieser Beschluss muss noch gefällt werden. Und ich denke, auch eine Lehre aus der PVS-Diskussion ist, dass wir den Minderheitsaktionär sicher auch in die Diskussion miteinbeziehen, zumindest informativ, dass es keine Überraschungen gibt. Das gebietet das Verhalten unter den Aktionären. Das heisst, es wird entsprechende Gespräche geben, und für mich ist auch klar, dass die Kosten einer solchen Vorabklärung von Chancen und Risiken einer Haftungsklage und so weiter wahrscheinlich auf der Seite der Regierung bezahlt werden und nicht aufseiten der Post, weil das sonst die Post zusätzlich belasten würde und dort einfach die Situation so ist, dass solche Zusatzaufwendungen jetzt im Moment wirklich nicht vertretbar sind. Das werden wir prüfen und die entsprechende Kommunikation wird dann auch erfolgen, sofern die Entscheidung so fällt. Ich gehe davon aus. Der Regierungschef und ich sind uns dahingehend einig. Aber wie gesagt, ich möchte hier korrekt vorgehen. Dann noch zum Abg. Wendelin Lampert - gerade zu diesem Hinweis wegen der PVS und den CHF 20 Mio: Das kann sein, dass es etwas vermischt herübergekommen ist. Mir ging es darum, darzulegen, dass beim Abbau der CHF 20 Mio. Eigenkapital, die man aufgebaut hat, davon rund CHF 14 Mio. durch die PVS erfolgt sind und der Rest durch die Wertberichtigungen und dass dann eben eine Überschuldung und dadurch eine Sanierungsnotwendigkeit entstanden ist. Hier geht es ja um den gesamten Schaden über die gesamte Zeit dieser eSolutions-Strategie. Da kommen die ganzen Beraterkosten etc., wenn ich das richtig verstanden habe, einfach alles, was man aufgewendet hat im Zusammenhang mit diesem Projekt «eSolutions» und damit nach Beendigung des Projektes quasi verloren hat, das sind diese gesamten Kosten. Ob man das alles zum Schaden dazurechnen kann bei einer Verantwortlichkeitsklage, das wage ich zu bezweifeln. Ich denke, die Schadenshöhe wird sich auf die konkreten Geschäftsvorgänge, die sprichwörtlich in die Hosen gegangen sind, beschränken. Das werden vermutlich, das ist aber ein bisschen ein Hüftschuss, die Schadenssummen sein, die im Zusammenhang sind mit den Wertberichtigungen und Verlusten auf den beiden Tochtergesellschaften. Dass man hier die anderen Kosten alle noch dazurechnen kann bei der Schadenshöhe für die Verantwortlichkeitsklage, das wage ich zu bezweifeln. Aber das ist jetzt auch eine Vermutung meinerseits. Also noch einmal: Diese Vermischung der Zahlen ist ja vielleicht so passiert. Mir ging es um den Abbau des Eigenkapitals, und das waren eben diese CHF 20 Mio. zu Zeiten des Höchststandes. Das habe ich im Fernsehen so gemeint.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich nehme gerade diese Gelegenheit noch auf, um noch einmal auf diese CHF 23 Mio. zu kommen, weil diese Zahl von mir kommt. Die kann man relativ einfach nachrechnen, indem man auf der Seite 508 unter «Projekt» einfach diese CHF 9 Mio., diese CHF 0,9 Mio., die CHF 6 Mio., die CHF 5,7 Mio. und die CHF 1,564 Mio. zusammenzählt, und dann bekommen Sie nach Adam Riese, wenn ich richtig addieren kann, auf CHF 23'164'000. Das ist es. Wenn Sie dann noch diese CHF 14 Mio. von der PVS dazuzählen möchten, obwohl man da ehrlicherweise schon sagen muss, da können die Postverantwortlichen wirklich nichts dafür, das wissen wir alle, aber dann wären Sie dann schon bei CHF 37 Mio. Also wenn Sie jetzt die ganze Zahl einmal hören wollen: CHF 37 Mio. ist das mit der PVS. Also das ist schon ein gewaltiges Stück Geld, und deshalb muss es auch nicht wundern, dass die Post Probleme nach diesem Gusto bekommen hat. Ich möchte vielleicht auch Thomas Lageder unterstützen, obwohl ich das nicht oft mache, aber hier jetzt schon. Ich bin auch dafür, dass man hier eigentlich jetzt die Verantwortlichkeit auch tatsächlich einmal einfordert, dass man das überprüft, sauber überprüft, und auch die Möglichkeiten ausnutzt. Ich habe auch beliebt machen wollen - ich habe nie eine Antwort darauf bekommen, ob man nicht auch eine aussergerichtliche Einigung prüfen könnte. Ich kann mir schon noch vorstellen, wenn vielleicht der eine oder andere Verwaltungsrat sich hier bereit erklären würde, diese VR-Honorare zurückzuerstatten. Ich denke, das war auf der einen Seite nicht so viel Geld und auf der anderen Seite hätte man hier irgendetwas erreichen können. Und auch die GL könnte die Boni zurückzahlen. Das ist ein Vorschlag zur Güte, welchen ich hier jetzt einfach so einmal in den Raum stelle, was man sich überlegen kann, ohne dass man lange juristische Auseinandersetzungen betreibt. Das kostet alle sehr viel Geld. Es kostet auch uns Geld, wenn wir schlussendlich auch verlieren mögen, wird das teuer; und es wird auch teuer, wenn ein Verwaltungsrat verliert oder die Geschäftsleitung verliert, das wird dann sehr, sehr, sehr unangenehm. Und deshalb möchte ich doch zuerst geprüft haben, ob man sich nicht irgendwo auch aussergerichtlich finden könnte. Das würde ich schon beliebt machen, bevor wir jetzt die Gerichte mit diesen Dingen belasten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für die Gelegenheit hier, darauf direkt antworten zu können. Ich glaube, Herr Abg. Rehak, Sie rennen hier offene Türen ein. Das ist auch nicht unbedingt notwendig, dass man das explizit erwähnt. Ich möchte hier gleich festhalten: Die Verhandlungspartner, das werden nicht die Rechtsvertreter der einzelnen Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitglieder sein, sondern das wird die D+O-Versicherung sein. Die haben eine Versicherung für solche Organhaftungsklagen und Schäden, und diese Versicherung wird die Verhandlungspartei sein. Es kann sein, dass diese Versicherung durchaus Interesse daran hat, sich zu vergleichen. Aber der Schritt davor ist eben, die Verhandlungsposition zu definieren und die potenziellen Angriffspunkte einer solchen Klage zu klären. Und das war die Aussage des Regierungschefs und meinerseits, dass wir eine solche Vorabklärung, eine juristische Abklärung treffen, gestützt auf die ganzen Unterlagen, die vorliegen, ob eine solche Klageerhebung Sinn macht oder nicht und welche Argumente man einbringen könnte. Dann wird man eben auch mit den Parteien ins Gespräch kommen müssen, ob eine solche Klage eingereicht werden soll oder ob man sich eventuell vergleichen kann. Das ist ein durchaus normaler Vorgang. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Im Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten fehlt mir auch noch die Beantwortung einer Frage, nämlich bezüglich der Haltung des Minderheitsaktionärs Schweizerische Post AG zu Verantwortlichkeitsklagen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich komme nochmals zurück auf den Kausalzusammenhang, der eben bei einer Schadenersatzklage auch wesentlich ist. Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, dass die DIG in den ersten zwei Jahren ihres Bestehens, also unter der Obhut der Liechtensteinischen Post, doch einigermassen die Pläne, die Budgets, erfüllt hat. Sie hat die ersten zwei Jahre die Umsatzerwartungen gebracht. Erst danach ist der grosse Einbruch erfolgt. Von daher gesehen wird es dann eben vielleicht schwierig sein, einen Kausalzusammenhang zwischen einer bestimmten Handlungsweise und einem Wertverlust der Firma herzustellen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Wenaweser, ich meine, dass ich das beim ersten Exkurs zum Thema Verantwortlichkeit erwähnt hatte. Die Schweizer Post hat meines Wissens nach der ersten Diskussion im Anschluss an den KPMG-Bericht signalisiert, dass sie bis dato kein Interesse an einer Verantwortlichkeitsklage hat, weil sie die Chancen gering und die Kosten als sehr hoch einschätzt. Daher habe ich auch gesagt, dass wir eben in den kommenden Wochen auch diesbezüglich noch einmal mit der Schweizer Post einfach sprechen müssen, weil sich die Schweizer Post eben eher skeptisch geäussert hat betreffend eine solche Klage. Von daher wäre es nicht gut, wenn hier einfach einseitig vorgegangen würde. Wir brauchen diesen Minderheitsaktionär auch in Zukunft. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Stv. Abg. Thomas Rehak
Ich erlaube mir dann noch darauf hinzuweisen, wegen der DIG, was gerade der PUK-Vorsitzende ausgeführt hat. Die konnten am Anfang tatsächlich ihre Zahlen noch bringen, so wie das im Earn-out auch vereinbart war. Das war genau bis Mitte 2013 der Fall. Dann hat man diesen Herrn Roggatz entsorgt, sage ich einmal. Die haben sich gestritten, und klar, man musste sich für einen entscheiden. Ob man sich für den Richtigen oder Falschen entschieden hat, sieht man dann erst nachher. Man hat sich für den Falschen entschieden höchstwahrscheinlich. Stefan Roggatz ist Mitte 2013 entlassen worden, mit ihm ist das gesamte Entwicklungsteam gegangen, mit ihm ist das ganze Customer-Care-Team gegangen und das hat nachher - so wie das im PUK-Bericht zumindest steht, ich kann Ihnen die Seite jetzt nicht auswendig sagen - die ganze Managementkapazität von unserer Post absorbiert. Also man hat da schon einen groben Bock geschossen mit diesen Dingen. Man hat auch gewusst, dass man abhängig ist von diesen Leuten, auch bei der Due Diligence ist das klar herausgekommen. Ich sage das nur zur Ergänzung. Also man hat schon Aktionen eingeleitet, die dann auch in Resultaten, mit denen man keine Freude hatte, geendet haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte nur eine ganz persönliche Bemerkung anbringen. Ich denke, wir sollten, auch wenn es schon spät ist, aber nicht über die Entsorgung von Personen sprechen. Also man hat niemanden entsorgt. Sie haben vorhin darum gebeten, dass wir nicht aus der Hüfte schiessen, Sie haben darum gebeten, dass wir uns überlegen, wenn wir solche Anträge stellen, wie das der Abg. Elfried Hasler gemacht. Jetzt müssen Sie aber auch so handeln. Sie können nicht von uns verlangen, dass wir nicht aus der Hüfte schiessen, und Sie tun es. Und das lehne ich einfach mit aller Deutlichkeit ab. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben Punkt 8, die Verantwortlichkeiten, erledigt.Wir kommen zu Punkt 9: Eignerstrategie und Wahrnehmung Oberaufsicht der Regierung. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, dieses Thema haben wir ja bei der Eintretensdebatte schon sehr ausführlich diskutiert. Es kam auch klar hervor, dass dies kein befriedigender Zustand sein kann heute und dass im Rahmen der offenen Motion hier Handlungsbedarf gesehen wird. Auch die Regierung hat darüber gesprochen und auch zugesagt, dass einige Punkte hier einfliessen sollen. Ich habe mit meinem Eintrittsvotum auch die Stellungnahme der Regierung zitiert. Ich möchte das gern ganz kurz nochmals tun und die Regierung dann fragen, ob diese Situation für sie heute befriedigend ist und wo sie hier einen Weg sehen könnte. Ich habe ausgeführt, dass es meines Erachtens nicht sein kann, dass wir in der Stellungnahme der Regierung lesen müssen, dass die Regierung keinerlei Steuerungsbefugnisse sieht und bei einschneidenden strategischen Entscheidungen mit hohen finanziellen Konsequenzen nicht einmal informiert wird, siehe Seite 3 der Stellungnahme der Regierung am Beispiel des Erwerbs der Firma Newtron: Die Regierung wurde nicht näher über die Kaufabsicht und den Inhalt des vorgesehenen Vertrages informiert, geschweige denn um ihre Meinung dazu gefragt. Da würde mich einfach interessieren - und es geht mir jetzt vor allem auch um den Informationsteil und die Meinungsbekundung der Regierung -, ob das für die Regierung befriedigend ist.
Wie schon eingangs gesagt, glaube ich nämlich, dass es hier gerade über die Beteiligungsstrategie Möglichkeiten gibt. In diesem Zusammenhang haben mir auch die Abgeordneten Konzett Bargetze und Marxer indirekt vorgeworfen, dass ich hier wieder in Richtung Staat marschieren möchte. Wenn Sie meinten, dass «bei vertraglichen Verpflichtungen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben» - das ist das Zitat aus den Eignerstrategien, die wir die nächsten Tage noch behandeln werden -, die Regierung hierüber mehr Einfluss haben soll: Ja, dann möchte ich mehr Staat. Aber ich glaube, dass das nicht das direkt impliziert, sondern dass das für mich ein normaler Kommunikationsprozess wäre und das eben bei den anderen Eigner- und Beteiligungsstrategien nicht drinsteht. Ich meine mit dem auf keinen Fall, dass der Staat sich als Entscheider in operativen Geschäften aufspielen soll. Das kann natürlich nicht die Idee sein. Das möchte ich hier noch klarstellen. Ich bin überzeugt, dass eine saubere Kommunikationspolitik in der Beteiligungs- und Eignerstrategie eben festgeschrieben sein muss, und da muss ich eben auch der Landtagsvizepräsidentin widersprechen: Wenn es festgeschrieben ist, dass eine Kommunikationspolitik in diesem Sinne gelebt werden soll, und davon bin ich überzeugt, dass, wenn die Regierung hier als Eigner dieser Unternehmen eine Meinung abgibt oder einen Eindruck abgibt, was sie von einer Entscheidung hält, gar wenn wir von Auslandsaktivitäten reden, dann muss sie dem Staatsbetrieb nichts aufdoktrieren, sondern dies löst einen gewissen moralischen oder indirekten Druck aus. So wird sich ein strategisches Führungsgremium gut überlegen, ob es gegen die Meinung des Eigners irgendetwas macht. Da muss man wahrscheinlich, wenn man das so isoliert betrachtet, nicht so wahnsinnig viel ändern. Es geht vor allem um Informieren und Kommunizieren und da muss man dann halt wahrscheinlich die Gremien ein bisschen näher zu sich holen. Da glaube ich nicht, dass das mit der heutigen Lösung im ÖUSG nicht möglich ist. Das muss möglich sein.Sie haben sich ja auch alle zwei Wochen ab einem gewissen Zeitpunkt informieren lassen über die Vorkommnisse und über die Entwicklungsstände. Da ging es auch nur um eine Information. In dem Zusammenhang möchte ich auch noch dem Abg. Marxer, vielleicht muss er mir kurz zuhören, noch einmal sagen, was ich genau gesagt habe. Er hat mir nämlich unterstellt, dass ich verlange, dass die Regierung oder Vertreter aus der Regierung wieder in den Verwaltungsräten Einsitz nehmen sollten oder müssten. Ich habe in diesem Kontext, den ich jetzt gerade erwähnt habe, gesagt, dass ich mich gefragt habe, ob die kommende Regierung im Zuge der aktuellen Abklärungen in Sachen Corporate Governance, ÖUSG nicht erneut prüfen sollte, ob die Eigner nicht doch wieder Einsitz im Verwaltungsrat nehmen sollten. Dies eben im Kontext, wenn diese Einflussnahmen, die ich jetzt gerade geschildert habe, über die Kommunikation, die Regierung zum Schluss kommt, da können wir gar nichts tun und da ist nichts möglich, dann bin ich dann eben nicht mehr sicher, ob die frühere Lösung nicht die bessere war als die heutige. Das meinte ich in diesem Kontext. Wenn das anders möglich ist, bin ich absolut nicht dafür, dass das passiert. Wenn ich heute so die Voten zu diesem Thema gehört habe, dann muss ich schon feststellen: Es kann einfach nicht sein, wenn ich dieses Zitat von zu Beginn hernehme, dass man über solche wichtigen Entscheide eben nicht informiert wird.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Wolfgang Marxer
Es trifft sich gut, dass ich direkt antworten kann. Auch mit den Ausführungen, die Sie jetzt gemacht haben, ehrlich gesagt - ich habe sehr gut zugehört, keine Sorge -, ich bin nicht sehr viel schlauer geworden. Sie haben nämlich erwähnt, dass bei Entscheidungen bei operativen Geschäften - sorry, das werden Sie ja nicht gemeint haben, sondern wie kann die Regierung auf die strategische Ebene Einfluss nehmen? Heute existiert dafür das Instrument der Eignerstrategie und der Beteiligungsstrategie. Und vielleicht muss die Regierung in diesem Punkt noch präziser werden, noch formaler werden. Aber das ist das einzige Instrument, das der Regierung erlaubt, den Verwaltungsrat, ich sage jetzt, anzumahnen - leider heute: ihn quasi nur zu entlassen. Da sind die Instrumente oder die Korrekturmöglichkeiten noch irgendwie eingeschränkt. Das ist der einzige Punkt. Entscheidend ist für mich noch der letzte Punkt: Oder ob nicht die frühere Lösung besser wäre. Entschuldigung, können Sie mir erklären, was die frühere Lösung war? Denn ich kenne nur die Lösung, dass die Geschäftsberichte vom Landtag gutgeheissen wurden und dass der Landtag die Ernennungen in die Verwaltungsräte gemacht hat. Und da sage ich einfach, das kann es nicht sein. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Stv. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob ich der Regierung jetzt etwas unterstelle, wenn ich da gleich beginne, dass die Regierung noch immer der Ansicht ist, dass die PUK ihr eben unterstelle, eine Art Super-Verwaltungsrat zu verlangen und dadurch dann eben die operative Tätigkeit zu überwachen und ständig rückzufragen und einzuschreiten, wenn dann irgendetwas irgendwo aufpoppt und aufklärungsbedürftig erscheint. Nun, die Regierung ist damit nach meiner Ansicht zumindest ein wenig überspitzt und sie vereinfacht die Situation. Ich bin eher der Ansicht, dass die Regierung, wenn sie denn auf Probleme und Missstände aufmerksam gemacht wird, durchaus auch einmal genauer hinschauen muss. Zu Beginn genügt es meiner Ansicht nach, wenn die Regierung den Verwaltungsrat anweist, seine Arbeit nach dem Gesetz und der Beteiligungsstrategie zu tun. Ein Verwaltungsrat, welcher kompetent und verantwortungsvoll handelt, wird sich des Problems annehmen und es auch einer Lösung zuführen. Wenn alles ordentlich abläuft, braucht es die Regierung hierzu nicht. Wenn das Schiff aber aus dem Ruder läuft und die Regierung davon Kenntnis hat, kann und muss die Regierung ihre Möglichkeiten nutzen, indem sie untätige, entschuldigen Sie jetzt das Wort, Herr Nägele, unfähige Verwaltungsräte abberuft. Dies müsste aus meiner Sicht dann erfolgen, wenn sich Verwaltungsratssitzungen eher als ein gemütliches Treffen unter Kollegen und mit anschliessendem Nachtessen mit teurem Wein herausstellen oder wenn einzelne allein den Ton im Verwaltungsrat angeben oder auch wenn der Verwaltungsrat die Traktanden nicht ordentlich behandelt und bloss abwinkt. Aus meiner Sicht sollte es klar und selbstredend sein, dass die Verwaltungsräte Verantwortung wahrzunehmen haben. Wenn es gut läuft, dann gebührt ihnen Dank und auch eine faire Entlöhnung, wenn es aber schiefgeht, haben die Verwaltungsräte auch die Verantwortung zu tragen. Die Regierung als Oberaufsichtsgremium ist verantwortlich für den Vollzug der Eigner- und Beteiligungsstrategien. Für deren Umsetzung ist in erster Linie der Verwaltungsrat verantwortlich. Was aber, wenn sich der Verwaltungsrat, wie bei der Post geschehen, nicht an diese Vorgaben hält? Weshalb hat die Regierung gegenüber dem Verwaltungsrat nie auf die Einhaltung dieser Beteiligungsstrategie hingewiesen? Weshalb hat die Regierung nie nach Feststellen eines Verstosses die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verlangt? Das sind Fragen, die sich auftun. Man darf sich auch fragen, weshalb die Regierung nie die Nichteinführung des internen Kontrollsystems beanstandet hat oder die Einstellung des Riskmanagements per Ende 2014 auch nicht weiter beachtet hat. Wer soll sanktionieren, wenn nicht die mit der Oberaufsicht betraute Regierung? Wo Oberaufsicht draufsteht, sollte auch eine Aufsicht drin sein. Falls die Oberaufsicht nicht möglich ist, bleibt der Regierung ja nur noch die Pöstchenverteilerei, entschuldigen Sie dieses Wort, in die Verwaltungsräte für dann eben mehr oder weniger verdiente Parteifreunde. Die können sich dann mit Staatsvermögen und im Unternehmertum üben und dazu noch eine gehörige Portion Macht ausüben.Ich weiss, sehr geehrter Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie werden das natürlich bestreiten. Aber können Sie auch bestreiten, dass sich die Regierung dafür verantwortlich zeichnet, wer oder welche Personen die Geschicke der öffentlichen Unternehmen leiten? Und was tun Sie, wenn sich herausstellt, dass diese Personen ihrer Tätigkeit nicht gewachsen sind oder ihre Position egoistisch, selbstherrlich oder sonst wie missbrauchen? Für die Vergangenheit kennen wir die Antwort, sie heisst: nichts. Die Regierung hat laut Art. 17 ÖUSG das Recht, alle massgebenden Informationen und Unterlagen, die zur Steuerung und Überwachung notwendig sind, anzufordern: insbesondere die Unternehmensstrategie, die VR-Protokolle, die Berichte der Revisionsstelle, die Zusammensetzung und arbeitsvertraglichen Regelungen der Geschäftsleitung, die Finanzplanung, die Angaben im Umgang mit Risiken und ausserordentliche Vorkommnisse. Dieses Auskunftsrecht gilt auch für deren Tochtergesellschaften. Man kann feststellen, dass die Regierung eine Fülle von Rechten besitzt. Bis dato war die Regierung noch nicht in der Lage, diese Rechte auch gewinnbringend einzusetzen, um die Probleme bei den öffentlichen Unternehmen frühzeitig aufzudecken. Hierzu müsste besser definiert werden, wie genau sich die Oberaufsicht in Zukunft definiert. So könnte man sich zum Beispiel fragen, welche Aufgaben sich hinter einer Oberaufsicht verbergen. Zum Beispiel die vierteljährliche Besprechung: Mit wem soll die genau gemacht werden? Mit dem Verwaltungsratspräsidenten, mit der Geschäftsleitung oder mit dem gesamten Verwaltungsrat? Diese Frage ist zu klären. Hierzu braucht es auch ein ausführliches Protokoll. Ich glaube, das steht schon im entsprechenden Gesetz sogar. Muss die Regierung die Verwaltungsratsprotokolle automatisch erhalten? Das ist auch eine Frage. Und muss sie diese auch lesen? Das ist eine Frage, die nicht klar zu sein scheint. Weiter sind die Finanzkompetenzen zu regeln: Bis zu welchen Beträgen entscheidet der Verwaltungsrat allein? Ab wann ist die Regierung, sprich der Aktionär, miteinzubeziehen? Welche langfristigen Verpflichtungen dürfen eingegangen werden? Wo ist die Grenze für den Verwaltungsrat und die Regierung? Ab wann entscheidet allenfalls der Landtag mit? Zum Beispiel bei Auslandsaktivitäten. Solche Fragen stellen sich mir und nach meiner Ansicht sind die zu klären. Wir denken nur an den Kauf der deep, an den FMA-Mietvertrag, welchen wir hier reklamiert haben, die Postaktivitäten im Ausland, den LKW-Stromverkauf im Ausland und so weiter. Mir ist beim Lesen dieses Berichts und auch heute auch ein wenig der Eindruck entstanden, dass besonders jetzt von der rechten Seite, von den VU-Bänken, die Probleme gern mit aktivem Wegschauen angegangen werden - nach dem Motto «Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss». Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Rehak, ich gehe gerade auf Ihr letztes Votum ein. Sie haben einige Punkte erwähnt, die ich durchaus teilen kann. Es sind Fragen, die sich stellen, auch aus dem PUK-Bericht, aber auch aus anderen Zusammenhängen. Es sind Fragen, die auch bei der Motion zum ÖUSG gestellt worden sind und die wir heute bereits mehrfach diskutiert haben, die wir uns gut überlegen müssen. Es besteht immer, sagen wir so, ein Dilemma, je mehr Informationen man hat: Wenn man dann keine Handlungsmöglichkeiten hat, dann nützen die Informationen nichts. Im Gegenteil, es wird dann sogar noch gefährlicher, weil dann heisst es: Ihr habt es ja gewusst, aber ihr habt nicht reagiert. Das heisst, man wird diese Balance zwischen Informationen und Handlungsmöglichkeiten auch in Zukunft finden müssen. Und das wird auch bei einer allfälligen Anpassung der Beteiligungsstrategien und des ÖUSG eine wichtige Frage sein. Diese Schwellenwerte einzuführen - ab wann entscheidet die Regierung, ab wann entscheidet vielleicht sogar der Landtag? -, diese Diskussion ist sehr, wie soll ich sagen, sehr diffizil. Das stellt natürlich dann auch wieder Fragen betreffend die Handlungsspielräume. Das wirft die ganze Grundsystematik vielleicht auch auf den Kopf. Aber das kann man tun. Aber die Regierung wird sich diese Frage nicht leicht machen. Wir werden das genau prüfen. Und ich möchte hier an dieser Stelle auch versichern, dass im Rahmen der Beantwortung der Motion zum ÖUSG und im Rahmen der Überarbeitung der verschiedenen Eigner- und Beteiligungsstrategien im Nachgang zu diesen ganzen Debatten diese Fragen auch geklärt werden müssen und sollen. Das ist für mich klar.Wenn Sie hier jetzt mit Ihrem Votum gewisse pauschale Urteile abgeben betreffend die Vergangenheit, möchte ich das teilweise auch deutlich zurückweisen. Ich glaube, das Beteiligungscontrolling hat insofern durchaus funktioniert, als die Verletzung der Beteiligungsstrategien ab dem Zeitpunkt, als sie der Regierung bekannt waren, durchaus moniert worden sind. Auch in der GPK hat man diese Diskussionen geführt. Das kann man in den GPK-Protokollen auch nachlesen, dass diese Monierung von Nichteinhaltung von Beteiligungsstrategien passiert ist. Die Regierung hat Informationen zu Tochtergesellschaften angefordert, und zwar nicht nur bei der Post, auch bei anderen. Also wenn Sie hier pauschal in Bausch und Bogen behaupten, man habe gar nichts gemacht, man habe die Rechte zu wenig eingehalten, man habe das Beteiligungscontrolling nicht wahrgenommen - dieses Votum, das Sie jetzt, abends um 22 Uhr, gehalten haben, hätten Sie vielleicht morgens um 9 Uhr halten sollen, und dann hätte man das in der Debatte heute auch noch einmal relativieren können. Sie kommen jetzt beinahe am Schluss der Debatte noch einmal mit einer Generalpauschalanklage und das muss ich in dieser Form einfach zurückweisen. Ich glaube, da werden Sie der Realität nicht gerecht.Sie haben in einzelnen Punkten recht, was die Vorschläge angeht, was man verbessern kann. Aber dass alles so schlecht gehandhabt wurde, ich glaube, das hat auch die Debatte heute gezeigt, das ist eben differenziert zu betrachten. Ich weiss, ich kann Ihnen das nicht ausreden. Sie sehen das so. Sie haben das schon mehrfach so dargelegt. Wie gesagt, bei einzelnen Aspekten teile ich Ihre Ansicht. Aber dieses Schlussvotum jetzt in dieser Absolutheit, das möchte ich dann doch zurückweisen. Das wird mir nichts nützen, das weiss ich auch. Ihre Aussagen betreffend die VU-Bank, dass hier quasi die Wahrheit ignoriert werde oder einfach weggeschaut werde: Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht. Das ist für mich jetzt wieder eine Wahlkampffloskel sondergleichen. Ich glaube, gerade auch die VU-Fraktion, aber auch die Vertreter der FBP und auch teilweise Ihrer Bank, der DU-Bank, haben sich sehr differenziert heute geäussert und gerade auch von der VU-Fraktion kamen sehr spannende, sehr gute Voten, sehr differenziert, sehr sachlich. Wieso jetzt am Schluss dieser Paukenschlag noch einmal kommen soll gegen die VU, das ordne ich jetzt dem üblichen Wahlkampfgetöse von Ihrer Seite zu. Das kann vielleicht dann noch jemand von der VU-Fraktion auch noch kommentieren, wenn das überhaupt notwendig ist. Das bringt wahrscheinlich dann sowieso nicht sehr viel. Ich glaube, diese Diskussion um diese Uhrzeit ist nicht mehr sehr zielführend. Aber ich gebe Ihnen recht in einzelnen Punkten, und die nehmen wir mit. Ich versuche immer, das Positive zu sehen - auch bei Ihren Voten, und da gibt es auch immer etwas Positives darin zu finden. Das nehmen wir mit und wir werden versuchen, das Beste daraus zu machen, und in diesem Sinne bedanke ich mich für Ihr Votum. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin hartnäckig, auch wenn es schon spät ist. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich möchte dann von Ihnen doch noch eine Einschätzung, ob Sie die momentane Situation bezüglich Informationsfluss und Zeitpunkt, wo man informiert ist über gewisse Sachen, ob Sie diese Situation heute mit der heutigen Möglichkeit der Regierung in Bezug auf die Oberaufsicht befriedigt oder nicht oder ob Sie hier auch Dinge sehen würden, die Sie im Zuge der Motion vielleicht einfliessen lassen würden und, wenn ja, welche das sein könnten. Ja, ich muss jetzt halt nochmals dem Abg. Marxer sagen, dass er mir doch wahrscheinlich ziemlich selektiv zuhört. Vielleicht zuerst zur früheren Lösung zur Delegation eines Einsitzes der Regierung im Verwaltungsrat: Noch einmal, mir ging es nur darum, dass, wenn es einfach nicht möglich ist und die Regierung um alle Informationen kämpfen muss oder müsste, dann wäre oder könnte das eine Lösung sein, die vielleicht halt einfach doch besser ist als die heutige. Aber ich präferiere diese auch nicht. Und ich glaube, das sage ich jetzt auch schon zum dritten Mal: Nein, ich sehe die Regierung nicht, dass sie in operative Dinge eingreift. Das habe ich genau ausgeschlossen und habe das eben mit dem Zitat der Abg. Konzett Bargetze untermalt, das sie gemacht hat in Bezug auf die Eignerstrategien, die wir morgen oder übermorgen behandeln. Nämlich dieser Auszug: «Bei vertraglichen Verpflichtungen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, ist das zuständige Ministerium vorgängig zu informieren.» Ich habe das auf das bezogen. In den meisten Fällen sind es doch halt eher strategische Themen, wie wir sie hier diskutieren. Wenn die Regierung da nicht informiert sein möchte, dann kann ich das nicht glauben. Also da möchte sie mit Sicherheit informiert sein.Was ich eigentlich sagen wollte: Ich habe mich genau auf das, was Sie auch gesagt haben, konzentriert - auf die Beteiligungs- und Eignerstrategien. Ich habe gesagt, ich glaube, wenn dort eine stringente Kommunikationspolitik für solche Fälle festgeschrieben ist, dann tut sich eine strategische Führung sehr, sehr schwer, dort dann eben in einer Form zu handeln, wie es dann vielleicht die Regierung nicht sehen würde, wenn sie nicht sicher ist, dass das Ding funktioniert. Also ein gewisser Druck würde dort entstehen, und das würde unter Umständen schon für vieles ausreichen. Also Sie sehen, ich sähe nicht eine Revolution, sondern mit einer relativ einfachen Lösung, die heute schon möglich wäre meines Erachtens und so könnte schon ein Teil dieses Problems gelöst werden. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sie wissen es, ich war noch nie ein Fan von Corporate Governance. Ich werde es auch nicht werden. Ich denke mir, die Geister, die wir riefen, werden wir einfach nicht mehr los. Diese Debatten, die wird auch der nächste Landtag führen, das haben wir heute auch schon vernommen. Ja, was war denn früher? Früher war es halt so, jener, der befohlen hat, der hat auch bezahlt, sprich der Landtag, der Budgets genehmigt hat, der Landtag der Verwaltungsräte gewählt hat und Fehler gemacht hat. Und wenn es am Schluss schiefging, musste der Landtag bezahlen. Wie ist es jetzt? Wir erlassen irgendein Gesetz, das anscheinend hinten und vorne nicht das macht, was wir gerne möchten; und wenn es dann schiefgeht, dürfen wir bezahlen. Das ist die Faktenlage. Und das ist nach meinem Dafürhalten kein wirklicher Fortschritt. Aber ich weiss schon, da bin ich in einer Minderheit. Ich weiss auch nicht, was noch passieren muss die nächsten Jahre. Vielleicht wird dann der nächste Landtag hier zu glorreichen Erkenntnissen gelangen.Sie dürfen nicht ganz unterschätzen: Es wirkt eben präventiv, wenn hier drinnen ein Budget debattiert wird. Und was ich mich erinnern kann, hat man nie ein Budget abgeändert, aber es hat eben präventiv gewirkt. Die Verwaltungsräte wussten ganz genau, das Budget kommt in den Landtag, es ist öffentlich, Verwaltungsräte werden öffentlich gewählt. Es hat alles eine präventive Funktion. Aber, wie gesagt, machen Sie weiter so. Sie müssen einfach am Ende des Tages bezahlen. Das schleckt keine Geiss weg. Das ist der Landtag, der bezahlt die Zeche und das sind Steuergelder. Ich würde diese Sache ändern. Nein, ich muss sie nicht ändern. Ich habe sie gar nie so beschlossen, wie es heute ist.
Ich habe mir nämlich noch vom November 2009 einmal die Beschlussfassung über das ÖUSG betrachtet. Das war ein 13er-Entscheid am 19. November 2009. Und Sie wissen, damals hatten wir eine VU-Mehrheit hier drinnen mit 13 Stimmen. Leider kann man das namentliche Protokoll nicht eruieren auf der Homepage. Aber ich gehe einmal davon aus, das waren die Damen und Herren, die das auch damals, so viel mir noch in Erinnerung ist, mit einem Postulat aufgegleist haben. Wie gesagt, die Geister, die wurden gerufen, die sind jetzt hier. Ich wünsche viel Vergnügen beim Zaubern mit diesen Geistern. Eine konkrete Frage zur Seite 412: Da geht es eben genau um diesen Punkt Riskmanagement und da führt die PUK selbst aus, ja, die neue Postführung hat sogar entschieden, das Riskmanagement aus Kapazitätsgründen nicht mehr zu führen, obwohl damit klar gegen Vorschriften der Beteiligungsstrategie verstossen wird. Da möchte ich die Regierung schon fragen: Was gedenkt die Regierung gegen diesen klaren Verstoss gegen die Beteiligungsstrategie zu unternehmen? Wird sie bei der Post das jetzt einführen, dass man dieses Riskmanagement wieder vollzieht? Oder was gedenkt man hier zu unternehmen? Sagt man, ja, wir haben zwar die Oberaufsicht, aber können ja sowieso nichts machen? Ja gut, das mag auch eine Strategie sein, aber das wird dann nicht wirklich zielführend sein. Zum Lesen der Protokolle: Da gehe ich natürlich schon davon aus, wenn man VR-Protokolle irgendwo hinschickt, dass die dort gelesen werden. Denn das ist ja der tiefere Sinn, dass der Mensch die Post auch liest und, wenn er es gelesen hat, dann die Konsequenzen zieht. Sonst macht die schriftliche Form relativ wenig Sinn und Zweck. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Alois Beck
Ich glaube, das wird für diejenigen, die in der nächsten Periode dabei sind, eine lustige und interessante Diskussion. Ich gehe davon aus, dass die Meinungen relativ diametral entgegengesetzt sind. Ich glaube, man muss sich einfach der verschiedenen Funktionen bewusst sein. Ein Verwaltungsrat hat grundsätzlich in unseren Breitengraden zwei Funktionen, um das sehr vereinfacht darzustellen: Ein Verwaltungsrat ist einerseits Aufsichtsrat, andererseits Strategierat, das heisst eben diese Überwachungstätigkeit und Controlling und so weiter, und dann macht er eben auch strategische Fragen oder sollte dies machen. Wir haben jetzt den Verwaltungsrat in den öffentlichen Unternehmen, der diese Funktionen wahrnimmt. Dann haben wir die Regierung als Oberaufsichtsbehörde, und sie gibt die Eigner- und Beteiligungsstrategie vor. Und jetzt wurde noch der Landtag ins Spiel gebracht. Da soll unter Umständen die GPK beim Beteiligungscontrolling mitmachen oder der Landtag bei Auslandsaktivitäten mitreden. Ich glaube, man muss sich einfach dann bewusst sein, dass man die verschiedenen AKV - Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten - nicht zu sehr zersplittert, dass man so gut als möglich klare Zuteilungen macht, um eben auch die Verantwortlichkeiten dann gebührend feststellen zu können. Und schliesslich, das sollte auch nicht vergessen werden, ein gewisser Handlungsspielraum dieser Unternehmen sollte auch noch gewahrt sein, dass die auch eine gewisse Eigeninitiative entwickeln können. Aber wichtig ist doch, dass man sich hier nicht zu sehr verzettelt, wie ich das aufzuzeigen versucht habe. Sonst wird das eben auf andere Weise scheitern. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, schönen guten Abend. Ich möchte noch etwas zum Herrn Rehak sagen, als er sagte, dass die ganze rechte Seite, von ihm aus gesehen, aktiv wegschauen würde bei dem Thema. Solche und ähnliche Sachen sagt er heute schon den ganzen Tag. Ich halte das für einen ausgesprochenen Blödsinn. Wenn er die Voten angehört hätte, käme er auch nie auf die Idee, so irgendetwas zu suggerieren. Aber er wird es vermutlich heute Abend so lange machen, bis er es selbst glaubt. Und deshalb habe ich mich entschieden, so wie es der bekannte Komiker Karl Valentin hält, und werde dieses nicht einmal ignorieren. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Entschuldigen Sie, Herr Abg. Gopp, dass ich auf Ihren Punkt nicht sofort eingegangen bin. Ich habe mich zuerst dem flammenden Votum des Abg. Rehak gewidmet und daher Ihren Punkt vergessen zu beantworten. Sie haben gefragt, ob mir die Informationsfülle heute ausreicht, und ich glaube auch, die Frage ist nicht nur nach der Informationsfülle, sondern auch nach der Informationsgeschwindigkeit. Ich denke, das ist die Antwort, die ich Ihnen schon, vielleicht nicht so klar ausgedrückt, gegeben habe: Wenn wir die Informationsgeschwindigkeit erhöhen, ist das eine Möglichkeit. Wir riskieren damit einfach, dass die Informationsqualität vielleicht nicht mehr die gleiche ist. Wenn wir zum Beispiel Protokolle oder Informationen aus dem Verwaltungsrat erhalten, ohne dass die bereinigt worden sind im Nachgang, dann gewinnt man einen Monat, das kann sein, zwei Monate. Das kann man diskutieren. Was die Informationsfülle angeht, möchte ich mir einfach dazu Gedanken machen. Wenn ich mehr Informationen bekomme, ohne zusätzlichen Handlungsspielraum, ist das eine Frage, die ich mir einfach stelle: Was nützen mir die zusätzlichen Informationen, wenn ich nicht entsprechend reagieren kann? Das ist diese Frage. Ich glaube heute, und das ist der weitere Punkt, den Sie angesprochen haben, dass, wenn man das richtig ausgestaltet, wenn man lernt aus diesen Fehlern, die passiert sind, die Beteiligungsstrategien heute schon Potenzial haben, um entsprechend angepasst zu werden und entsprechende Klarheiten zu schaffen und die Spielräume einzuengen, damit die Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen klarer wissen, welchen Spielraum sie haben und welchen eben nicht. Diese Fragen werden wir in der Folge jetzt auch prüfen. Diese Debatte heute hat da sicher auch wertvollen Input gebracht. Ich glaube nicht, dass man sehr viel anpassen muss, um deutliche Verbesserungen herbeizuführen. Die Regierung hat heute die Möglichkeit, im Rahmen der Kontrolle eine Verletzung der Beteiligungsstrategie festzustellen und diese dann anzumahnen und in der Folge, wenn nichts passiert, auch entsprechende personelle Konsequenzen zu ziehen. So ist das heute geregelt. Das kann man schärfer ausgestalten. Man kann die Spielräume einengen. Diese Diskussionen werden wir führen. Man kann auch im Gesetz überlegen, ob man viel weiter geht, wie es der Abg. Wendelin Lampert fordert, dass man gewisse Genehmigungskompetenzen einführt. Das werden wir ebenfalls, denke ich, in der Regierung diskutieren im Rahmen der Motion zum ÖUSG. Ich glaube, das wurde heute auch schon gesagt: Im Prinzip erlaubt das ÖUSG - und das ist nicht so schlecht, wie es von anderen Abgeordneten dargestellt wurde - heute bereits, eine Fülle an Informationen einzuholen. Die Frage ist einfach: Ist der Handlungsspielraum der Regierung genügend? Oder muss man in den Beteiligungsstrategien die Zügel enger fassen und damit eben auch verhindern, dass Dinge passieren, bevor sie Schaden anrichten können? Diese Fragen werden wir sicher auch mit dem neuen Landtag dann wieder im Rahmen der Motion diskutieren.Dann noch zum Abg. Wendelin Lampert betreffend das Riskmanagement: Ich sehe das so, dass das auch irgendwo ein Missverständnis ist. Die Post hat personell massive Veränderungen durchgeführt. Sie haben einen CFO interimistisch angestellt und in der Folge einen neuen CFO gesucht und gefunden - und in dieser Zeit, zusammen mit der ganzen Bewältigung der Informationslieferung an die PUK und den Herausforderungen im Rahmen der Führung der Tochtergesellschaften und dann des Verkaufs der Tochtergesellschaften, einen Ressourcenengpass für eine bestimmte Phase gehabt. Ich habe es immer so verstanden, dass in dieser Phase das Thema «Riskmanagement optimieren und Riskmanagement, so wie es vorgesehen ist, durchführen» nicht die oberste Priorität hatte. Aber ich habe das nie so verstanden, dass die Post das Riskmanagement eingestellt hat und auch nicht wieder einführen will. Und deshalb hat die Regierung das auch nicht angemahnt, weil die Regierung klar der Auffassung ist, in der Beteiligungsstrategie ist ein Riskmanagement verlangt und deshalb ist auch eines zu führen. Und dass es eine bestimmte Zeit einmal zurückgestellt wird oder nicht oberste Priorität hat, weil man einfach andere, grössere, viel wichtigere Probleme hat, das kann man akzeptieren. Aber es ist sicher nicht die Rede davon, dass das Riskmanagement nicht wieder aufgenommen wird. Und meines Wissens gibt es auch mittlerweile wieder die Handhabung eines Riskmanagements. Ob das noch weiter verbessert werden kann oder nicht, das ist Aufgabe des Verwaltungsrates. Aber die Regierung ist klar der Meinung, dass es das Riskmanagement braucht. Das ist keine Diskussion. Für diese Einstellung, diese temporäre Nichtpriorisierung des Riskmanagements, habe ich ein gewisses Verständnis, aber nur sehr begrenzte Zeit. Und ich glaube, der Risikobericht im Geschäftsbericht, der hier auch gelobt wurde, zeigt ja auch, dass die neue Postführung mit dem Thema Risiko sehr wohl umgehen kann. Und auch wenn Sie die Kompetenzen gerade des Verwaltungsratspräsidenten anschauen, aus seiner beruflichen Karriere, glaube ich, besteht keine Gefahr, dass das Thema Riskmanagement hier untergeht.Also noch einmal: Wenn das hier falsch kommuniziert wurde und dann im PUK-Bericht auch so herübergekommen ist, dann ist das ein Fehler. Aber das Riskmanagement eingestellt und nicht mehr eingeführt - das ist sicher nicht der Fall. Aber es hatte nicht die oberste Priorität für eine bestimmte Phase, wo eben gerade im Bereich CFO deutliche Veränderungen stattgefunden haben. Aber diese Phase ist vorbei. Der neue CFO ist eingearbeitet, wieder im Amt. Und für mich ist klar, das Riskmanagement ist wieder im Gange und kann sicher noch weiter optimiert werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, mit der Einführung des ÖUSG hat der Landtag eine öffentliche Aufgabe von der unmittelbaren Verwaltung in die mittelbare Verwaltung verschoben. Das hatte entsprechende Konsequenzen. Die Kontrolle und detaillierte Steuerung des Unternehmens wird mit einem solchen Ausgliederungsvorgang an ein strategisches Führungsorgan delegiert. Und damit verändert sich auch die Rolle und Funktion der Regierung. Dessen muss man sich einfach bewusst sein: Die Regierung hat die Oberaufsicht und da gibt es gewisse Punkte, die dazu gehören - das wissen Sie alle. Wesentliche Punkte sind: Wahl- und Abberufung der Mitglieder der strategischen Führungsebene, Vorgabe strategischer Ziele durch Festlegung von Eigner- und Beteiliungsstrategien, Genehmigung und Rückweisung des eingereichten Budgets, ebenfalls des Jahresberichts und der Jahresrechnung, Entlastung oder Verweigerung der Entlastung der zuständigen Gremien und so weiter und so fort. Ich denke, hier muss man sich einfach bewusst sein, welche Rolle die Regierung hat.Wenn Sie nun fordern, dass die Regierung mehr Informationen erhalten sollte, dann stellt sich für mich die zentrale Frage: Was macht die Regierung mit diesen Informationen? Und welche Konsequenz hat das auf die anderen Gremien? Hat man dann plötzlich das Gefühl, dass die Verantwortung jetzt an die Regierung abgeschoben wird; dass der Verwaltungsrat jetzt sagen kann: «Ich habe die Regierung informiert, jetzt ist die Regierung am Zug»? Hier sehe ich wirklich grosse Probleme. Schlussendlich haben wir einen Verwaltungsrat, der die entsprechende Verantwortung für die strategische Ausrichtung trägt. Und für mich sind die konkreten Ansatzpunkte für diese Problemstellung, dass man über die Beteiligungsstrategien diskutiert und dort genau festlegt, was dieses Unternehmen machen darf und was nicht. Dort haben Sie im Prinzip den grössten Hebel. Ebenso haben Sie die Möglichkeiten, über die Spezialgesetze zu gehen und dort die Aufgaben entsprechend einzuschränken. Und für mich ist ganz elementar, dass das Risiko im Griff sein muss. Das haben wir heute auch mehrfach diskutiert. Hier muss man den klaren Rahmen festlegen, und das gewährleistet dann auch, dass die Unternehmung in diesem Rahmen agieren kann. Sobald die Regierung vermehrt Informationen bekommt, und auch wenn sie nicht direkt Weisung gibt, aber trotzdem entsprechende Rückmeldungen gibt und damit signalisiert, dass der Verwaltungsrat ein Geschäft abschliessen soll oder nicht, dann sind wir wieder im Dilemma. Da sehe ich wirklich grosse Probleme. Deshalb würde ich dafür plädieren, wie es auch der Abg. Wolfgang Marxer ausgeführt hat, dass man bei diesem System bleibt und ganz klar versucht, diese Instrumente, die man hat, weiter zu schärfen, um eben solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Eine Replik noch an den Abg. Wendelin Lampert: Er hat immer wieder angetönt, dass er ja nicht dafür war für dieses Gesetz, dieses ÖUSG, dazumal im 2009. Sie müssen vielleicht einmal den ganzen Satz lesen. Da steht drin: 13 Stimmen bei 20 Anwesenden. Das heisst, 13 haben dafür gestimmt. Es waren aber nur 20 Anwesende im Raum. Das heisst in Ihrer Ausführung: Fünf FBP-Abgeordnete waren gar nicht da und haben nicht einmal mitgestimmt. Das zum einen.Und an Herrn Rehak: Ich kann mir nur vorstellen, Sie sind schon voll im Wahlkampfmodus mit Ihren Ausführungen, die Sie an die VU gerichtet haben. Ich bitte Sie einfach, vielleicht der Regierung einmal Ihr super Controllinginstrumentarium zur Verfügung zu stellen, wie Sie die öffentlichen Unternehmen und Gesellschaften leiten würden. Das würde mich einmal wirklich interessieren. Machen Sie einmal einen Bericht an den Regierungs- und an den Vizeregierungschef. Vielleicht kann er noch das eine oder andere daraus ziehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich ersuche auch darum, zur Sachlichkeit zurückzukehren. Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, Danke. Danke auch, Herr Büchel, für Ihre Empfehlung. Sie haben mich hier in diesem Hohen Haus ja schon einmal in ein grosses Unternehmen empfohlen und Sie wiederholen das jetzt. Das ist despektierlich. Ich wollte eigentlich gar nicht darauf zurückkommen, aber wenn Sie das schon so haben möchten, dann können Sie es auch hören: Ich weiss nicht, ob es einfach nur Pech zuzuordnen ist, dass die Organe bei der Post klar und ziemlich einfach auch der VU zugeordnet werden können. Nämlich eine Person in der Geschäftsleitung, der Verwaltungsratspräsident, die Revisionsstelle, der zuständige Regierungsrat und dann auch der Rechtsanwalt, welchen Sie beauftragt haben, um die Regierung hier rechtsfreundlich zu vertreten. Das ist halt nun einmal Tatsache. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Von dem Sinn her: Wundern Sie sich nicht, wenn auch vielleicht ein kleiner Angriff auf Ihre Seite kommt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Rehak, also müssen wir jetzt Namen nennen und Parteizugehörigkeiten wie früher am Stammtisch oder bei Grossmutter am Tisch? Ich glaube, die Zeiten sind vorbei, wo man in Parteien geboren wird und einfach auf der Stirn den Stempel hat. Ansonsten sehe ich auch auf Ihrer Bank etliche «Rote» und «Schwarze». Aber das ist ja nicht mehr der Fall - Sie sind jetzt ja gescheiter geworden. Sie reden offenbar vom Verwaltungsrat von der Zeit bis 2015, nicht vom heutigen Verwaltungsrat. Herr Hans Brändle ist ein Schweizer und kein «Roter», das möchte ich noch betonen. Ich glaube, im Verwaltungsrat damals war ein Herr Johannes Matt. Das ist meines Wissens auch kein VU-Exponent. Er war, glaube ich, Parteipräsident der FBP. Es waren auch andere Personen, die nicht «rot» sind. Ich glaube, dieses Spiel, wer war «rot», wer ist «schwarz» ist vorbei. Auch die Revisionsstelle, Herr Rainer Marxer kommt meines Wissens aus einem Haus in Mauren, das nicht «rot» ist. Das spielt aber doch gar keine Rolle. Was soll dieses billige Argument jetzt, dass man hier nur «Rote» in der Führungsverantwortung hatte und dass das eine Rolle gespielt habe für dieses Debakel? Der Regierungsrat war «schwarz», der VR-Präsident war vielleicht «rot» und so weiter - das ist eine Anschauung, eine Sichtweise auf Liechtenstein, die völlig antiquiert ist, entschuldigen Sie.Ich glaube, diese Regierung hat jetzt doch wirklich bewiesen bei den Bestellungen in die Verwaltungsräte, dass das Parteibuch und die angebliche Vergangenheit, die man hat, keine Rolle mehr spielt. Und wenn wir dann Schweizer bestellen, die kompetent sind und einen Leistungsausweis haben, dann müssen wir uns gerade von Ihrer Seite wieder anhören, warum man keine Liechtensteiner wählt - wobei der VR-Präsident der Telecom von Ihnen vorgeschlagen wurde, auch ein Schweizer. Aber das ist noch einmal ein anderes Thema. Also ich bitte Sie, können wir diese Diskussion über «Rot», «Schwarz» etc. in den Organen beenden? Das sind einfach Tempi passati. Ich finde das wirklich mühsam und Wahlkampf à la 70er-Jahre. Ich glaube, ich bin im falschen Film, entschuldigen Sie. Ich weiss nicht einmal, woher Sie kommen, ob sie «rot» oder «schwarz» waren oder «dunkelgrau». Ich weiss es nicht, es interessiert mich auch nicht. Ich schätze die Qualitäten, die Sie haben. Und ich ärgere mich über die Qualitäten, die Sie nicht haben. Es wird Ihnen bei mir genau gleich gehen. Ob Sie «rot», «schwarz», DU oder «hellgelb» oder «weiss» sind, ist mir eigentlich auf gut Deutsch «ich sage das Wort jetzt nicht»-egal. Also bitte hören Sie auf mit diesen Organen und wer wo in welcher Partei war, diese angebliche Filzthematik. Diese Leute haben sich Mühe gegeben. Sie haben Fehler gemacht. Aber das hat mit der Parteizugehörigkeit nun einmal einfach nichts zu tun. Das ist wirklich ein Märchen, das Sie den Leuten immer wieder erzählen. Und das ärgert mich, auch abends um 22:30 Uhr ärgert mich das noch. Und damit sage ich dazu jetzt nichts mehr.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Stv. Abg. Thomas Rehak
Ja, ich möchte das eigentlich nicht wirklich ergänzen. Danke einfach noch für die Ausführungen, die Sie noch gemacht haben, und die Korrekturen. Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass wir jetzt wirklich vollends Klarheit haben, wer wohin gehört. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, dann ergänze ich es jetzt halt auch noch ein klein wenig. In der «Liewo» vom vorletzten Sonntag haben Sie eigentlich genau gesagt, was Sie in der ganzen Sache sehen. Sie sehen ein Politikum dahinter. Und Sie haben in Ihrem «Liewo»-Beitrag am vorletzten Sonntag gesagt oder die Bevölkerung aufgerufen, nach dem PUK-Bericht aufgrund des Postdebakels den «Schwarzen» und den «Roten», damals waren es auch noch die «Schwarzen», bei den nächsten Wahlen einen Denkzettel zu verpassen. Ich dachte, das war ein Ausrutscher. Das war keiner, das ist Ihr System, das Sie heute Abend um 22 Uhr nochmals offenbart haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich habe mich jetzt heute zurückgehalten in der Diskussion, weil ich gegen die PUK war. Ich fand jetzt die Diskussion sehr sachlich und konstruktiv und ich habe bis jetzt geglaubt, bis vor Kurzem geglaubt, es ging Ihnen wirklich um die Sache. Und jetzt frage ich mich schon, um was es geht. Ich finde es jetzt schade um die wirklich gute Diskussion von heute. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir gehen über zu Punkt 10: Empfehlungen PUK. Es scheint keine zu geben oder sie wurden schon ausgiebig diskutiert. Es gibt noch einen Punkt 11: Diverses. Gibt es hierzu vielleicht noch eine Wortmeldung? Das ist auch nicht der Fall. Somit haben wir den PUK-Bericht zur Kenntnis genommen.Gemäss Art. 78 der Geschäftsordnung erlischt die Amtsdauer einer nicht-ständigen Kommission mit Erledigung des Auftrages. Mit Vorlage und Vorstellung ihres Berichtes hat die PUK Post AG ihren Auftrag mit dem heutigen Tag erledigt. Ich erkläre hiermit die PUK Post AG für aufgelöst. Und ich danke den Mitgliedern der PUK, allen voran dem Vorsitzenden Erich Hasler, für die umfangreiche und wertvolle Arbeit. Wir haben Traktandum 4 erledigt. Wir machen zehn Minuten Pause und dann geht es noch kurz in die nichtöffentliche Sitzung.Die öffentliche Sitzung ist geschlossen (um 22:30 Uhr).
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