Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen unter Beachtung der gültigen Richtlinien an die Regierung zu richten.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat in Deutschland in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Laut jüngsten Medienberichten will der deutsche Justizminister Wohnungseinbrüche daher künftig härter bestrafen und beabsichtigt, in den nächsten Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dabei sollen Einbrecher künftig in jedem Fall mit mindestens sechs Monaten bestraft werden. Die CDU/CSU-Regierungsfraktion fordert gar eine Mindeststrafe von zwölf Monaten. Gemäss Kriminalstatistik lag die Zahl der Einbruchdiebstähle auch in Liechtenstein in den letzten zwei Jahren auf einem relativ hohen Niveau. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: - Wie hat sich die Zahl der Einbruchdiebstähle in Liechtenstein in den letzten zehn Jahren entwickelt und ist ein Trend erkennbar?
- Wie hat sich die Aufklärungsquote in dieser Zeitspanne entwickelt?
- Welche Mindest- und Höchststrafen sieht das liechtensteinische Gesetz für Einbruchdiebstähle vor?
- Betrachtet die Regierung das heutige Strafmass als angemessen oder sind auch in Liechtenstein Überlegungen, ähnlich derer in Deutschland, angezeigt oder bereits im Gange? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage über die : Bekanntlich haben die Krankenkassen Reserven aufgebaut. Diese Reserven fallen bei jeder Krankenkasse unterschiedlich aus. Dies wurde unter anderem in der Debatte vom Juni dieses Jahres bei der Festlegung des Staatsbeitrages an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festgestellt. Dazu hätte ich folgende Fragen: - Wenn nun eine Krankenkasse ihre Tätigkeit in Liechtenstein beendet und sich in die Schweiz zurückzieht, was passiert dann mit den Reserven?
- Kann diese Krankenkasse diese Reserven, die bekanntlich aus Prämien und Staatsbeitrag resultieren, mitnehmen?
- Wie ist das Verfahren bei einer Beendigung der Geschäftstätigkeit einer Krankenkasse, damit die Versicherten und der Staat keinen Verlust erleiden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zu : In der Stellungnahme der Regierung zur 1. Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung, Nr. 91/2015, ging die Regierung davon aus, dass eine überarbeitete Version des Tarmed innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre in der Schweiz eingeführt werde. Deshalb hatte die Regierung vorgesehen, dass die Regierung den Zeitpunkt der Tarmed-Übernahme mit Verordnung bestimmen werde. Der Landtag hat dann anlässlich der 2. Lesung entschieden, dass Tarmed nicht mittels Verordnungskompetenz der Regierung eingeführt wird, sondern gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des abgeänderten Gesetzes über die Krankenversicherung, also am 1.1.2017. Zu diesem Sachverhalt bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:- Wird die Schweiz Tarmed 2.0 am 1.1.2017 einführen?
- Wann wird die Schweiz Tarmed 2.0 gemäss den aktuellen Prognosen einführen?
- Wenn der Landtag Tarmed nicht per 1.1.2017 eingeführt hätte, was würde dies für fehlbare Leistungserbringer bis zur Einführung von Tarmed 2.0 im Lichte der aktuellen Rechtsprechung bedeuten?
- Wäre es für die fehlbaren Leistungserbringer tendenziell von Vor- oder Nachteil gewesen, wenn Tarmed im Jahr 2017 nicht hätte angewendet werden können?
- Auf welche Höhe wurde beziehungsweise wird der Taxpunktwert per 1.1.2017 festgelegt?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen zusammen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Banken in Liechtenstein sind stets auf Neugeld und verwaltetes Kundenvermögen angewiesen, um daraus Erträge zu erzielen, welche sie zur Deckung ihrer Aufwendungen benötigen. Die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein hat zur Ausfinanzierung ein zinsloses Darlehen von CHF 77 Mio. unter anderem vom Land Liechtenstein erhalten. Zur Stiftung Personalvorsorge hätte ich somit folgende Fragen:- Wie hoch ist der prozentuale sowie wertmässige Anteil der gesamten flüssigen Mittel und Finanzanlagen bei Liechtensteinischen Depotbanken gegenüber ausländischen Banken per letztem Abschluss?
- Gibt es Anlagevorschriften, welche festhalten, wie viel der flüssigen Mittel und Finanzanlagen bei liechtensteinischen beziehungsweise ausländischen Depotbanken angelegt werden müssen beziehungsweise dürfen?
- Wie hoch wäre der nicht ausgeschöpfte wertmässige Anteil in Prozent und in Schweizer Franken bei liechtensteinischen Banken? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zur : In der Sitzung vom November 2016 hat der Landtag die Leistungsanalyse der Landesverwaltung behandelt. Dabei hat die Regierung in Bezug auf den Landesforstbetrieb erwähnt, dass die Umsetzung einer der im Bericht und Antrag Nr. 123/2016 vorgeschlagenen Varianten vermutlich noch in diesem Jahr per Regierungsentscheid eingeleitet werde. Gemäss diesem Bericht und Antrag bewältigt der Landesforstbetrieb folgende Aufgaben: Forstpflanzennachzucht zur Förderung einer naturnahen Waldwirtschaft, Unterhalt der Windschutzgehölze, Unterhalt der Naturschutzgebiete von landesweiter Bedeutung sowie Unterhalt der Wanderwege. Diese Aufgaben taxiert die Regierung allesamt nicht als hoheitliche Kernaufgaben des Staates, sondern rechnet sie den sogenannten öffentlichen Dienstleistungen zu. Eine Begründung für die Zuordnung fehlt. Die Regelung der Nutzung öffentlicher Ressourcen wird im selben Bericht und Antrag zu den hoheitlichen Kernaufgaben und der Schutz der Lebensgrundlagen zu den hoheitlichen Dienstleistungen gezählt. Das erscheint widersprüchlich.Die Betrachtung des Landesforstbetriebs in der Leistungsanalyse wurde unter rein betriebswirtschaftlichen Aspekten vorgenommen. Volkswirtschaftliche Gewinne wie die Inwertsetzung von Gemeingütern oder Stellen und Ausbildungsplätze in der Landesverwaltung werden dabei nicht abgebildet oder gegengerechnet. Im Anschluss an die Behandlung in der November-Sitzung und aufgrund einer Stellungnahme der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz stellen sich mir folgende Fragen: - Wie begründet die Regierung die Zuweisung der einzelnen Aufgabenbereiche des Landesforstbetriebes zu den öffentlichen Dienstleistungen und nicht zu den hoheitlichen Aufgaben?
- Welche Varianten zur Zukunft des Landesforstbetriebes werden oder wurden geprüft?
- Da eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise nicht alle Werte und Gewinne für das Land abbilden kann, möchte ich erfahren, ob und welche volkswirtschaftlichen Aspekte in einer vertieften Variantenprüfung qualifiziert und quantifiziert werden.
- Wie werden die Mehrwerte für das Gemeinwohl, welche ein Landesforstbetrieb generiert, monetarisiert und den Ausgaben gegenübergestellt? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Mit dem sistierten S-Bahn-Projekt von Feldkirch nach Buchs ist die Umfahrung der Engelkreuzung im Liechtensteiner Unterland verbunden. Am 12. Oktober 2016 war im «Volksblatt» zu lesen, dass die Umfahrungsstrasse eigentlich Teil des S-Bahn-Projektes FL.A.CH gewesen wäre. «Da dieses sistiert ist, wird das Strassenbauvorhaben unabhängig davon weiterverfolgt, wie es vonseiten des Verkehrsministeriums auf Anfrage hiess. Vorsteher Günther Kranz begrüsst diesen Schritt ausdrücklich, schliesslich sei jetzt schon klar, dass die Kapazitätsgrenze der Engelkreuzung bald erreicht sei. Geplant ist eine Umfahrungsstrasse am nördlichen Ortseingang von Nendeln, welche mittels Unterführung mit der Rheinstrasse verbunden werden soll.» Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Wäre die Umfahrung Engelkreuzung Teil des S-Bahn-Projektes?
- Wie hoch wären die Kosten für die Umfahrung Engelkreuzung im Rahmen des S-Bahn-Projektes voraussichtlich und welchen Teil würde Österreich bei einer Realisierung des S-Bahn-Projekts an die Umfahrung Engelkreuzung bezahlen?
- Wenn das S-Bahn-Projekt nicht realisiert wird, sondern nur die Umfahrung Engelkreuzung als isoliertes Projekt, in welchem Umfang wird sich Österreich beteiligen?
- Ist die Aussage des DU-Abgeordneten Herbert Elkuch vom 13. November 2016 in der «Liewo» korrekt, dass sich Österreich auch ohne die Realisierung der S-Bahn zu 50% an der Umfahrung der Engelkreuzung beteiligen muss?
- Hat Liechtenstein irgendeine Handhabe, Österreich dazu zu verpflichten, einen Beitrag an die Umfahrung der Engelkreuzung zu bezahlen, wenn das S-Bahn-Projekt nicht realisiert wird? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage an die Regierung zum Thema : Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Somit kann man im Januar 2017 das zehnjährige Jubiläum des Behindertengleichstellungsgesetzes begehen. Ich hoffe, dass dieses Jubiläum Anlass sein wird, um eine generelle Bestandesaufnahme zur Situation der Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu machen und auch weitere Verbesserungen in Angriff zu nehmen. Dieses wichtige Gesetz bezweckt, wie es in seinem Zweckartikel heisst, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an die Regierung stellen: - Wie hat sich das Behindertengleichstellungsgesetz grundsätzlich bewährt?
- In welchen Bereichen der Umsetzung sieht die Regierung den grössten Handlungsbedarf?
- Plant die Regierung weitere Schritte zur Verbesserung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung? Und wenn ja, welche?
- In bestimmten Gebieten sieht das Gesetz auch Anpassungsfristen vor. Wie steht es diesbezüglich mit der Umsetzung betreffend Bauten und Anlagen sowie für Verkehrswege und -anlagen?
- Wie steht es mit der Umsetzung hinsichtlich der öffentlichen Verkehrssysteme? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zur : Die Dienstleistung der Kitas wird von der Regierung unterschiedlich gewürdigt, welches im Endeffekt eine Ungleichbehandlung der Familien ist. «Volkblatt», 18. Juni 2014: «‹Eine Arbeitsgruppe der Regierung ist derzeit damit beschäftigt, die vorhandenen finanziellen Mittel bezüglich ihrer Verteilung zu prüfen. Wir wollen eine gerechte Aufteilung›, so Pedrazzini.»
Zweieinhalb Jahre später: Status quo von damals. Allein der Kita-Verein erhält immer noch pro Jahr CH 2,27 Mio. und erwirtschaftete dank dieser Subvention im Jahr 2014 und 2015 insgesamt über CHF 187'000 Gewinn. Der Kita-Verein erhält also mehr als nötig, hingegen drei bewilligte Kitas, zusammen circa 60 Plätze, erhalten keinen Rappen. Das nicht nachvollziehbare Handeln der Regierung begünstigt auch Eltern mit einem sehr hohen Einkommen, welche beim Kita-Verein einen Kitaplatz erhalten und beglückt sie mit einer Betreuungsunterstützung von CHF 37 für das erste und CHF 59 für das zweite Kind pro Tag. Derweilen einkommensschwache Familien und alleinstehende Mütter, die ihre Kinder in eine nicht subventionierte Kita bringen, keinen Rappen Unterstützung erhalten. Das Ministerium für Soziales ist zuständig. Fragen:- Steht der vom Landtag im November genehmigte Jahresbeitrag aus Steuereinnahmen für die Familien- und Jugendhilfe im nächsten Jahr 2017 oder ab wann steht er allen Familien, die in Liechtenstein wohnen, für eine vergünstigte Betreuung in allen bewilligten Kitas zur Verfügung oder allenfalls, warum steht nicht allen dasselbe Recht zu?
- Falls die Frage 1 mit Nein beantwortet wird und die Ausrichtung der Jahresbeiträge nicht in einem gleichen Ausmass an alle bewilligten Kitas erfolgt. Wie erklärt die Regierung, gegen den verfassungsrechtlich gewährleisteten Gleichbehandlungsgrundsatz, diese nicht zu sanktionierende Ungleichbehandlung, ohne einen sachlich zu rechtfertigenden Grund zu haben, diese Ungleichbehandlung fortzusetzen?
- Wie viele Franken könnten durch Abschöpfen der beachtlichen Gewinne der letzten beiden Jahre der subventionierten Kitas zur Unterstützung der Familien an die nicht subventionierten Kitas ausbezahlt werden und was spricht dagegen?
- Wie viele Franken könnten durch die Streichung der Subvention für nicht belegte Kitaplätze und einer Tarifstruktur ähnlich der Stadt St. Gallen für die nicht subventionierten Kitas für eine Unterstützung aller Familien freigemacht werden und was spricht dagegen?
- Wie vielen Familien, die im Ausland wohnen, werden mit wie viel Franken Kitaplätze subventioniert, im Vergleich dazu, wie vielen Familien, die in Liechtenstein wohnen, wird der Kitaplatz nicht subventioniert. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Thomas Rehak
Guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die : Die Regierung hat sich durch Rechtsanwalt Dr. Peter Wolff in Sachen PUK beraten und vertreten lassen. Dr. Peter Wolff hat die Stellungnahme der Regierung an die PUK verfasst und in diesem Zusammenhang vermutlich noch weitere Aufgaben erledigt. Hierzu meine Fragen:- Mit welchen Aufgaben im Zusammenhang mit der PUK wurde Dr. Peter Wolff betraut?
- Wie viele Stunden hat Dr. Peter Wolff für diese Aufgaben aufgewendet?
- Wie hoch waren die gesamten Kosten für diese Aufträge?
- Weshalb hat sich die Regierung für Dr. Peter Wolff entschieden, der gleichzeitig auch noch einen Verwaltungsrat vertreten hat?
- Sieht die Regierung im Zusammenhang mit allfälligen Verantwortlichkeitsklagen darin einen Interessenkonflikt?
Dann meine zweite Anfrage, die betrifft : Am 14. November berichteten die Landeszeitungen, dass der Geschäftsführer Liechtenstein Marketing verlässt. Ein paar Tage später wurde verkündet, dass sich vier von sieben Verwaltungsräten, darunter der Verwaltungsratspräsident, keiner zweiten Amtszeit stellen werden. Am 21. November berichteten die Zeitungen, dass der Regierungschef-Stellvertreter die Strukturen für Liechtenstein Marketing erhalten will. Allerdings soll die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von sieben auf fünf reduziert werden. Weiter heisst es vonseiten der Regierung, die somit zwei frei werdenden Verwaltungsräte werden noch in diesem Jahr ernannt werden und der Rekrutierungsprozess laufe aktuell. Hierzu meine Fragen: - Seit wann weiss die Regierung, dass vier der sieben Verwaltungsräte nicht mehr zur Verfügung stehen?
- Wann und für wie lange waren die offenen VR-Mandate auf staatskalender.li ausgeschrieben?
- Hält die Regierung die Ausschreibungspraxis auf staatskalender.li für ein ausreichend transparentes Vorgehen?
- Sind die beiden Mandate schon vergeben und, wenn ja, ist der Entscheid dazu bereits gefallen?
- Spricht die Regierung Wunschkandidaten direkt an oder verhält sie sich passiv und verlässt sich auf Bewerbungen auf die Inserate auf staatskalender.li? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft : Wird nebenberuflich studiert, ist es reizvoll, direkt in einem Betrieb Berufspraxis sammeln zu können. Auch an der Universität Liechtenstein werden berufsbegleitende Studiengänge angeboten. Möchte ein EU-Bürger nun bei einem inländischen Betrieb arbeiten, erhält er während eines Semesters nach erfolgtem Stellenantrittsgesuch beim Ausländer- und Passamt die Möglichkeit, maximal 35% zu arbeiten, was ungeraden 1,5 Wochentagen entspricht. In der entsprechenden Verordnung wird von einer Erwerbstätigkeit von untergeordneter Rolle gesprochen. Dies ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nicht in jedem Fall ideal. Ausländische Studenten können einen wertvollen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten, sofern sie nach Abschluss ihrer Ausbildung im inländischen Arbeitsmarkt gehalten werden können. Ein liechtensteinischer Arbeitgeber hat gleichzeitig die Möglichkeit, sich mit der Beschäftigung eines Studenten ebenfalls bereits für die Zeit nach dem Studium eine wertvolle Arbeitskraft zu sichern. Meine Fragen:- Laut Verordnung kann in Semesterferien während drei Monaten gearbeitet werden. Während des Semesters sind laut APA höchstens 35% Stellenprozente zulässig. Wird hier die Verordnung korrekt ausgelegt oder ist dies die Interpretation des Amtes?
- Ist es nach Ansicht der Regierung zielführend, dies doch sehr formell einzuschränken, und welches sind die Gründe, dass hier Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht mehr Spielraum eingeräumt wird?
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen nach jedem Semester einen neuen Arbeitsvertrag aufsetzen und das Stellenantrittsgesuch beim APA erneuern und natürlich jeweils die entsprechende Gebühr entrichten. Gäbe es hier im Sinne des Bürokratieabbaus nicht einen praxisorientierteren Weg, beispielsweise ein entsprechendes Gesuch nur einmal für die Gesamtstudienzeit stellen zu müssen?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft die : Die demografische Entwicklung wird bereits in den nächsten Jahren eine Verdoppelung der betagten Menschen in Liechtenstein mit sich bringen. Somit wird mit Sicherheit auch der Anspruch an geriatrische Leistungen steigen. Bereits im Jahre 2011 wurde in der öffentlichen Diskussion gefordert, dass am Landesspital akutgeriatrische Kompetenz aufgebaut werden sollte. Heute wird auf der Webseite des Landesspitals die Akutgeratrie als Schwerpunktthema aufgeführt und ist im Bereich Innere Medizin angesiedelt. Als einzige Schwerpunktdisziplin ist aber keine Zuständigkeit einem Arzt des Landesspitals zugewiesen. Meine Fragen:- Wo steht heute das Landesspital in Bezug auf die Altersmedizin?
- Welche Leistungen werden am Landesspital konkret angeboten und was fehlt heute, um den Herausforderungen der demografischen Entwicklung gerecht werden zu können?
- Hat das Landesspital einen ausgebildeten Geriater angestellt beziehungsweise wer ist für diesen Fachbereich zuständig?
- Welche Massnahmen wird die Regierung im Bereich der geriatrischen Leistungen für die nächsten Jahre vorsehen, stationär oder auch ambulant?
- Wird die demografische Entwicklung einen Einfluss auf die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich oder auf den Leistungsauftrag an das Landesspital haben? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank und guten Morgen zusammen. Wir haben ein Schreiben von den Lehrervereinen erhalten, in dem sie die bemängeln. Sie sind der Ansicht, dass die Löhne zu tief sind und der Lehrerberuf unattraktiv wird. Meine Fragen: - Wie viel verdient ein Lehrer beim Berufseinsteig und wie viel nach zehn Jahren Berufserfahrung in St. Gallen und wie viel bei uns auf den jeweiligen Schulstufen?
- Was verdient ein Sozialarbeiter FH, der ja eine vergleichbare Ausbildung hat, beim Einstieg ins Berufsleben in St. Gallen und was bei uns?
- Wie hoch ist die Anzahl normaler Lektionen, die ein Lehrer im Kanton St. Gallen leisten muss und wie hoch ist sie bei uns?
- Wie verhält es sich mit den Präsenzzeiten der Lehrer an den einzelnen Schulstufen im Kanton St. Gallen und wie bei uns?
- Was ist der Durchschnittslohn in Liechtenstein und was ist der Durchschnittslohn der Lehrer? Das jetzt bei uns.
Dann habe ich noch eine :Sie ist ja die Einzige, wo wir mit Sicherheit wissen, dass sie nicht mehr auf der Regierungsbank sitzen wird. Und sie weiss jetzt auch nichts von dieser Frage. Ich möchte von ihr wissen, was sie in den letzten vier Jahren schon immer sagen wollte und keine Gelegenheit dazu hatte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe zuerst zwei Kleine Anfragen zu zwei für die Bevölkerung sehr bedeutenden Kommissionen. Die erste betrifft die : Die Landessteuerkommission ist Beschwerdeinstanz in Steuersachen und entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen der Steuerverwaltung und der Gemeindesteuerkassen. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern und wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Landtag bestimmt den Präsidenten und den Vizepräsidenten, diese müssen rechtskundig sein. Die Kosten der Steuerverwaltung und der Landessteuerkommission trägt das Land. Auch die Landessteuerkommission ist offensichtlich enorm wichtig, erstens für beschwerte Steuerzahler, zweitens aufgrund ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung. In letzter Zeit habe ich mehrere Klagen gehört, dass die Beschwerdeverfahren vor der Landessteuerkommission oft sehr lange dauern und dadurch zu erhöhten Kosten führen, darunter Verzugszinsen auf die Nachforderungen der Steuerverwaltung. Dazu meine Fragen: - Mit wie vielen Fällen musste sich die Landessteuerkommission in dieser Legislatur beschäftigen?
- Wie viele Fälle sind seit Anfang der Legislatur noch hängig?
- Wie lange dauert es, bis ein Fall erledigt ist, und zwar kürzestens, längstens und im Durchschnitt?
- In wie vielen Fällen hat die Landessteuerkommission in dieser Legislatur zugunsten des Beschwerdeführers beziehungsweise des Beschwerdegegners entschieden?
- Was für Kosten werden bei einem Entscheid gegen den Beschwerdeführer neben Klagesumme, Verzugszinsen sowie eine an die Streitsumme angepasste Gebühr von einem Prozent noch in Rechnung gestellt?
Dann eine ähnliche Frage zur : Die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich Bauwesen, Strassenverkehr, elektronische Kommunikation und elektronische Signaturen, Wohnungswesen, Hochschulwesen, öffentliches Auftragswesen, Grundbuch, Öffentlichkeitsregister und Stiftungsaufsicht, Strafvollzug, Landwirtschaft, Umweltschutz und Eisenbahnwesen. Die Beschwerdekommission ist also eine ganz wichtige Beschwerdestelle für Einwohner unseres Landes. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Landtag jeweils für eine Dauer von vier Jahren gewählt und haben vor der Regierung einen Amtseid abzulegen. Der Präsident und der Vizepräsident müssen rechtskundig sein. Die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten ist offensichtlich enorm wichtig, erstens für aufgrund von Verwaltungsakten beschwerte Einwohnerinnen und Einwohner, zweitens aufgrund ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung. In letzter Zeit waren aber öfter Klagen zu hören, dass die Verfahren lange dauern und deshalb wohl auch zu höheren Kosten führen. Meine Fragen an die Regierung: - Mit wie vielen Fällen musste sich die Beschwerdekommission in dieser Legislatur beschäftigen?
- Wie viele Fälle sind seit Anfang der Legislatur noch hängig?
- Wie lange dauert es bis ein Fall erledigt ist, kürzestens und längstens?
- In wie vielen Fällen hat die Beschwerdekommission in dieser Legislatur zugunsten des Beschwerdeführers beziehungsweise der Beschwerdegegner entschieden?
- Wenn viel Zeit verstreicht, bis ein Entscheid zuungunsten des Beschwerdeführers gefällt wird, welche Auswirkungen hat dies auf die Kosten, die letzterer zu tragen hat?
Dann habe ich noch eine Kleine Anfrage zur : Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. November Andrea Scheller aus Zürich zur Leiterin des Amtes für Statistik bestellt. Sie tritt die Nachfolge von Wilfried Oehry an, der neu Leiter der Landesbibliothek wird. Dazu meine Fragen: - Wie viele Personen haben sich um diese Stelle beworben, und zwar aufgeteilt nach Bewerbern aus dem Ausland und aus Liechtenstein?
- Wie viele Personen, die bereits im Amt für Statistik arbeiten, haben sich beworben?
- Was ist die Erklärung dafür, dass kein Liechtensteiner beziehungsweise keine Liechtensteinerin für diesen Posten rekrutiert werden konnte?
- Warum wurde der Austritt des bisherigen Stelleninhabers nicht genutzt, jemanden im Amt für Statistik nachrücken zu lassen und so wieder einmal ein Schrittchen in Richtung Personalabbau zu nehmen?
- Wie schätzt die Regierung die Innenwirkung dieser Personalentscheidung ein bezüglich Motivation in der Landesverwaltung etc.?
Und weil die Einleitung zu dieser Frage sehr kurz war, würde ich gerne eine sechste Frage nachschieben:- War beziehungsweise wurde neben dem Amt für Personal und Organisation auch eine externe Rekrutierungsfirma involviert? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Da dies die letzte Kleine Anfrage in dieser Legislaturperiode war, lasse ich die sechste Frage gerne zu. Damit sind wir am Ende von Traktandum 2 angelangt. -ooOoo-