Finanzplanung 2017 - 2020 (Nr. 120/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 10: Finanzplanung 2017 - 2020.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 120/2016 und steht zur Diskussion. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Im Namen der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei gebe ich zur mittelfristigen Entwicklung des Staatshaushaltes - zur Finanzplanung 2017 - 2020 - folgende Erklärung ab: Nach dem Abschluss der Massnahmenpakete I bis III zur Sanierung des Landeshaushalts im Frühjahr dieses Jahres zeigt die Finanzplanung 2017 - 2020 nun auf, dass sämtliche Eckwerte des Finanzhaushaltsgesetzes eingehalten werden und somit keine weiteren Sanierungsmassnahmen notwendig sind. Dies ist eine sehr gute Botschaft und zeichnet die diesbezüglichen Leistungen der Regierung - insbesondere des finanzverantwortlichen Regierungschefs - wie auch des Landtages aus. Es darf daraus jedoch keine Euphorie interpretiert werden. Die Zügel dürfen nicht gelockert werden und neue Ausgaben des Staates müssen mit Bedacht getätigt werden. Oberste Prämisse ist es, mittel- und langfristig einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu festigen und die Staatsreserven zu wahren und nicht für Defizite einstehen zu müssen. Ein konsequentes Kostenmanagement ist nach wie vor gefordert und das Bestreben, die Aufwandseite in diesem - in den letzten Jahren minimierten - Rahmen zu halten sowie auf der Einnahmenseite für optimale Rahmenbedingungen zu sorgen, ist auch künftig die Ansage. Dieses Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts hat Regierungschef Adrian Hasler - früher als geplant - bereits mit dem Landesbudget 2016 und damit mit der Finanzplanung ab 2016 erreicht. Diese Finanzplanung mit Lichtblicken setzt sich für die Jahre 2017 bis 2020 fort und zeigt zusammenfassend eine positive Entwicklung der Erfolgsrechnung. Wichtig erscheinen mir zur Bewertung der Finanzplanung zwei Aspekte: Erstens das Ausbleiben von planbaren Sonder- und Einmaleffekten in dieser Finanzplanungsperiode und zweitens die Grundlagen der dargelegten Prämissen. Wie aus den vorgelegten Zahlen bis zum Jahr 2020 ersichtlich ist, zeigt das Bild eine positive, stetige Entwicklung ohne grosse Ausschläge. Es gibt für einmal keine nennenswerten Sondereffekte. Das erleichtert die Interpretation der Finanzplanung erheblich und erlaubt eine sachliche Diskussion der Finanzlage des Landes und der voraussichtlichen Entwicklung. Die Prämissen zur Finanzplanung sind auf den Seiten 20 bis 26 ausführlich und transparent dargestellt. Vorangestellt werden die Aussagen und Prognosen der Branchenverbände. Diese Einschätzungen sind doch von Bedeutung, da sie von den Marktteilnehmern eingebracht werden und nicht von der Regierung allein. Natürlich sind je nach Branche die konjunkturellen und wirtschaftlichen Einschätzungen sowie Rahmenbedingungen von unterschiedlichen - branchenspezifischen - Nuancen geprägt, dennoch liegt eine verhalten positive Einschätzung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung vor. Auf diesen Punkt lege ich deshalb besonderen Wert, weil in letzter Zeit von einigen VU-Exponenten, hauptsächlich seitens des Regierungschef-Stellvertreters, Kritik an einer aus seiner Sicht zu optimistischen Finanzplanung laut wurde. Das ist eine subjektive Einstellung, die ich hier im Namen der Fraktion der FBP zurückweisen möchte. So wie die vorerwähnten Brancheneinschätzungen und auch der aktuelle Konjunkturbericht auf einen vorsichtigen Optimismus hinweisen, ist auch die Finanzplanung darauf ausgerichtet, neben den vielen anderen vorliegenden Daten in den Hauptausgabenpositionen Personalaufwand, Sachaufwand, Finanzzuweisungen und Beitragsleistungen. Was erwarten die Kritiker eigentlich konkret, sollen wir bei den Einnahmen einen Fünf-Prozent-Abschlag wegen BEPS und 10% wegen des Syrienkriegs in die Finanzplanung einbauen? Und sollen wir wegen des Brexit einen Zuschlag vornehmen, weil es auch Chancen für Liechtenstein bieten kann oder doch einen Abschlag wegen möglicher Konjunkturfolgen in Europa? Das geht so nicht, es führt in ein Labyrinth ohne Ausweg. Es gibt keinen Grund, die bewährte Praxis in der Finanzplanung aus einer Wahllaune heraus zu ändern. Werfen wir einen vertiefenden Blick auf die Finanzplanung 2017 - 2020: - Die Ertragsseite zeigt aufgrund der detailliert dargelegten Prämissen eine verhalten positive Entwicklung von CHF 731 Mio. im Jahre 2017 auf CHF 763 Mio. im Jahre 2020. Von diesem Anstieg von CHF 32 Mio. entfällt rund die Hälfte auf die Erhöhung der Mindestertragssteuer. Somit verbleibt noch ein prognostizierter Anstieg der Steuereinnahmen von 2,3% in drei Jahren, das ist weniger als 1% pro Jahr. Von einer zu optimistischen Prognose ist hier nichts zu sehen. In die Prognosen der Ertragssteuer fliessen die Rückmeldungen der sogenannten A-Positionen zur voraussichtlichen Steuerentwicklung mit ein.
- Der betriebliche Aufwand kann bei rund CHF 800 Mio. stabilisiert werden. Hier zeigt sich deutlich, dass der Regierungschef die Kosten im Griff hat. Zur Erinnerung: Im Jahre 2010 betrug der betriebliche Aufwand noch über CHF 950 Mio. Also ist auch auf dieser Seite Stabilität und Kostenbewusstsein angesagt.
- Im Investitionsplan rechnet die Regierung mit Bruttoinvestitionen von durchschnittlich CHF 45 Mio. pro Jahr. Erwähnenswert sind der geplante Investitionsbeitrag im Zusammenhang mit dem Neubau des Alten- und Pflegeheims Mauren sowie der Neubau des Dienstleistungszentrums Giessen.
- In der Erfolgsrechnung zeigt sich über die Finanzplanungsperiode ein Gewinn von CHF 98 Mio. Dabei wird das betriebliche Defizit deutlich reduziert, und zwar auf unter CHF 30 Mio. auf Ende der Planungsperiode von vier Jahren.
- In der Gesamtrechnung kann mit einem kumulierten Mittelzufluss von CHF 138 Mio. gerechnet werden, was in all diesen Jahren einen moderaten Reservenaufbau erlaubt.
Und alle Eckwerte des Finanzleitbildes sind eingehalten. Dies ist enorm wichtig, da es sich bei den Eckwerten um ein griffiges Finanzplanungsinstrument handelt, das die Funktion eines Frühwarnsystems einnimmt und auf diese Weise auf Fehlentwicklungen hinweisen würde. Die Eckwerte sind in dieser Finanzplanung 2017 - 2020 alle vollauf eingehalten, sodass auch dies ein klares Indiz dafür ist, dass die Entwicklung der Staatsfinanzen und des Staatshaushaltes auf der richtigen Spur ist. Dabei sind sich die Regierung und auch der Landtag bewusst, dass die Herausforderungen auch in Zukunft bestehen bleiben und mit dem Abschluss der drei Massnahmenpakete nicht «weggeblasen» sind. Es ist weiterhin ein konsequentes Kostenmanagement angesagt. Betreffend die Debatte und die Diskussion bezüglich des Umgangs mit dem Finanzergebnis, welche in der Vergangenheit immer wieder aufflammte und bei der beim Koalitionspartner die unterschiedlichsten Positionen eingenommen werden, ist die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei klar der Meinung, dass das Finanzergebnis in die Gesamt-Erfolgsrechnungen einzuberechnen ist. Das Finanzhaushaltsgesetz gibt auch hier den Rahmen vor und sieht als Zielgrösse, dass Aufwand und Ertrag mittelfristig ausgeglichen sind. So wie bei der Landesrechnung bin ich der Ansicht, dass auch beim Finanzleitbild das Prinzip des «true and fair view» anzuwenden ist, sonst führt das zu unterschiedlichen Interpretationen und damit zu Intransparenz. Die historische langjährige Rendite der Poolanlagen ist nach wie vor die beste Information, die zur Verfügung steht. Sie können nicht einfach die Erträge aus den Poolanlagen aus der Rechnung herausnehmen. Die Obligationen zahlen einen Zins, auch wenn er derzeit sehr niedrig ist. Und die Aktien werfen eine Dividende ab. Warum soll die Dividende auf die Nestlé-Aktien aus dem Finanzertrag herausgenommen werden, die Dividende der Landesbank jedoch nicht? Das gibt alles keinen Sinn, deshalb sollten wir es bei der bisherigen bewährten Praxis belassen. Durch die Umstellung auf Marktwerte, die ich aus Transparenzgründen sehr befürworte, ist der Landeshaushalt etwas volatiler geworden. Das ist jedoch kein Grund, durch technische Veränderungen ein Defizit herbeizuführen und ein Massnahmenpaket zu fordern, wenn überhaupt kein strukturelles Defizit vorliegt. Die Finanzplanung 2017 - 2020 kann mit folgendem Fazit zusammengefasst und aus diesen nachstehenden Gründen beziehungsweise Trends und Entwicklungen aus finanzplanerischer Sicht gutgeheissen werden: - Die Finanzplanung 2017 - 2020 erfüllt die Eckwerte des Finanzleitbildes.
- Es ist kein weiteres Massnahmenpaket notwendig.
- Die Sanierungsphase ist abgeschlossen und das wichtigste Ziel dieser Legislatur somit erreicht.
- Der Reservenstand erhöht sich bis Ende 2020 auf über CHF 1,6 Mia.
- Und dennoch das Ausrufezeichen: Die Herausforderungen bleiben bestehen, dies zum Teil auf der Basis von gesetzlich bedingten neuen Aufgaben; und somit ist - wie bereits gesagt - ein konsequentes Kostenmanagement weiterhin notwendig.
Die Diskussion, ob der Landeshaushalt saniert ist oder nicht, ist müssig. Ebenso die Frage, ob eine Sanierung nur im Nachhinein beurteilt werden kann. Wenn Sanierungsbedarf vorhanden ist, kann ich nicht vier Jahre warten und hoffen, dass die Prognose nicht eintrifft. Wie die positiven Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, geht das nur auf der Basis der Finanzplanung, und die zeigt nun einmal aus heutiger Sicht und mit den vorliegenden Daten eine ausgeglichene Rechnung für die nächsten Jahre. Mit der geplanten Verankerung der finanzpolitischen Eckwerte ist das Finanzhaushaltsgesetz ein geeignetes und griffiges Instrument zur Steuerung des Finanzhaushaltes. Für weitere Experimente mit undefinierten Szenarien sieht die FBP-Fraktion derzeit keinen Bedarf. An dieser Stelle danke ich abschliessend im Namen der FBP-Fraktion sowie in meinem persönlichen Namen der Regierung, der Stabsstelle Finanzen sowie allen weiteren Mitwirkenden sowie involvierten Sachverständigen für die fundierte Erstellung der Finanzplanung 2017 - 2020 sowie für ihr Bestreben, die gesetzten Zielsetzungen in gemeinsamem Zusammenwirken umzusetzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Frau Kollegin Wohlwend hat eigentlich schon das meiste gesagt, und wie zu erwarten war, hat sie nicht mit Lob an die Regierung, weder an Kritik an der VU gespart. Das war eigentlich auch zu erwarten. Nun, wie wir wissen: Die Finanzplanung basiert auf Annahmen und der Festlegung von Prämissen. Für die Regierung ist es natürlich sehr wichtig, daraus eine möglichst realistische Einschätzung der Ertrags- und auch der Aufwandseite vorzunehmen. Und aus diesen Annahmen und Prämissen resultiert schliesslich dann auch ein Zahlenwert, aber man muss schon die zwei Wörter «Annahmen» und «Prämissen» da ein bisschen ins Scheinwerferlicht stellen. In drei Jahren kann einiges passieren und ich hoffe jetzt ganz einfach einmal, dass wieder einmal mehr Positives passiert als Negatives, und das in Zahlen ausgedrückt. Ich bin jetzt nicht ganz der Ansicht der Kollegin Wohlwend, dass es müssig ist, zu diskutieren, ob der Landeshaushalt saniert ist oder nicht. Ich glaube, das wird nie müssig sein. Es ist unser aller Aufgabe, wie auch die Regierung auf Seite 9 schreibt. Wir müssen jetzt darauf schauen, dass der Fokus auf eine nachhaltige Absicherung eines ausgeglichen Landeshaushaltes gerichtet ist. Und wie gesagt, da bin ich auch nicht mit Ihnen einverstanden, für mich ist ein ausgeglichener Landeshaushalt, wenn der betriebliche Aufwand dem betrieblichen Ertrag die Stange hält. Und das Finanzergebnis würde ich einfach ein bisschen aussen vor lassen. Sie haben recht mit Ihren Erklärungen, warum soll man eine Dividende der Landesbank nicht einrechnen, aber die Dividende einer Nestlé? Aber ich möchte einfach auch darauf hinweisen, mit den staatlichen Beteiligungen und Unternehmen gibt es doch immer wieder Unwägbarkeiten, die nicht voraussehbar sind und die dann auch gewaltig ins Negative ausschlagen können. Nun, ich bin als Landtagsabgeordneter sicher bereit, dafür zu schauen, dass wir in den nächsten drei Jahren einen ausgeglichenen Staatshaushalt haben; ich weiss ja nicht, ob ich da noch einen Beitrag leisten kann, das wird dann vielleicht der Wähler entscheiden, aber das muss im Interesse des Landtages sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Hinsichtlich des Staatshaushalts ist parteienübergreifend, insbesondere gestützt auf die sachliche und inhaltlich wertvolle Debatte anlässlich der 1. Lesung des zu revidierenden Finanzhaushaltgesetzes im Oktober Konsens betreffend die dorthin zu übernehmenden fünf Eckwerte des bisherigen Finanzleitbildes festzustellen. Sie sind zukunftsfähig, wirken in ihrer Kombination weiterhin genau richtig, weil letztlich eigenkapitalerhaltend und souveränitätssichernd. Das muss der gemeinsame Nenner sein und er ist es auch. Mit der vor uns liegenden Finanzplanung 2017 - 2020 werden diese fünf Eckwerte eingehalten und es sind keine weiteren Massnahmenpakete erforderlich. Auch diesbezüglich herrscht parteiübergreifende Übereinstimmung, und dieses Ziel im Laufe dieser Legislaturperiode zu erreichen, war in Summe eine gemeinsame Leistung von Regierung und Landtag. Die Eckwerte werden eingehalten, obwohl das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit über die gesamte vierjährige Planungsperiode hinweg mit kumulierten CHF 190 Mio. und wohl auch darüber hinaus strukturell negativ bleiben wird, unter anderem auch zumal die Regierung von 2017 bis 2020 im betrieblichen Aufwand nur noch Einsparungen von gut 2% einräumt. Nächstes Jahr wird sich das betriebliche Defizit auf CHF 78 Mio. belaufen. Kumuliert bis 2020 werden es insgesamt CHF 190 Mio. sein, trotz der Annahme jährlich steigender Einnahmen aus Steuern und Abgaben und trotz des ab 2018 gegenüber 2017 um CHF 24 Mio. jährlich sinkenden Staatsbeitrags an die AHV. Unter Einbezug von konstant über CHF 71 Mio. aus dem Finanzergebnis kann der Staatshaushalt auf Stufe Erfolgsrechnung aufgrund der getroffenen Annahmen als ausgeglichen betrachtet werden. In der Gesamtrechnung kann unter Einbezug eines weiterhin zurückhaltenden Investitionsgebarens jährlich sogar eine insgesamt positive Mittelveränderung erwartet werden. Doch was passiert, wenn die Planzahlen der Regierung nicht eingehalten werden können? Was passiert, wenn die über die Hälfte des Finanzergebnisses ausmachenden, mit 2,5% Performance mutig kalkulierten Einträge aus extern verwalteten Vermögen nicht eintreffen? Wie bekannt ist, kalkulieren andere grosse Anleger wie zum Beispiel die AHV mit 1,7% deutlich defensiver. Zudem senken viele Pensionskassen, unter anderem auch die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein, nebst steigendem Langlebenrisiko auch mit langfristig wenig optimistischer Renditeerwartung begründet, ihre technischen Zinssätze zum Teil deutlich, weil der dritte Beitragszahler in Gestalt von Vermögenserträgen schwächelt. In diesem Zusammenhang frage ich den Herrn Regierungschef, mit wie viel Prozent die erwartete Planrendite auf dem extern verwalteten Finanzvermögen gemäss gültiger Anlagestrategie für 2017 festgelegt ist, nachdem sie für das zu Ende gehende Jahr meines Wissens 1,8% betrug. Was passiert, wenn die kalkulierten Einnahmensteigerungen aus Steuern und Abgaben über die kommenden vier Jahre nicht im erwarteten Masse eintreffen? Was passiert ertragssteuerseitig, wenn wir die Auswirkungen von BEPS kennen, von denen die Regierung selbst einen Verlust an Steuersubstrat erwartet? Was haben der AIA im Generellen und ein allfälliger AIA mit der Schweiz im Speziellen für Auswirkungen auf die Ertragssteuersituation, insbesondere der Banken? Oder was passiert noch kurzfristiger, wenn wir in der nachfolgenden Debatte über das Budget 2017 mit einem betrieblichen Defizit von CHF 78 Mio. den von Regierungsrat Pedrazzini beantragten, zusätzlichen CHF 300'000 für die Kita-Finanzierung oder gar den von der Freien Liste für denselben Zweck geforderten CHF 1,5 Mio. zustimmen? Was passiert, wenn beispielsweise die nach meinem Dafürhalten um mindestens CHF 500'000 zu hoch angesetzten Einnahmen aus Handelsregistergebühren auf eine realistische Höhe gekürzt werden? Oder wenn die Landesbank nächstes Jahr nur CHF 1,50 statt den angenommen CHF 1,60 an Dividenden pro Aktie ausschüttet? Zehn Rappen weniger sind bei CHF 17,7 Mio. Aktien bereits CHF 1,77 Mio. In den letzten fünf Jahren hat die Landesbank im Durchschnitt CHF 1,28 ausgeschüttet: ein Jahr 30 Rappen, drei Jahre CHF 1,50 und heuer für das letzte Geschäftsjahr CHF 1,60. Was passiert, wenn die mit CHF 1 Mio. eingesetzten Einnahmen aus Geldspielabgaben, bevor überhaupt eine einzige Kugel in einem liechtensteinischen Casino gerollt ist, aus dem Budget gestrichen würden? Wäre es nicht realistischer oder zumindest vorsichtiger, mit Einnahmen aus Geldspielabgaben erst ab 2018 zu rechnen? Was passiert bei den abzuschöpfenden Beteiligungserträgen, wenn die bisherige hybride Netzstrategie durch eine mit enormem Tempo umzusetzende Glasfaserstrategie ersetzt wird und die LKW nur noch kleine Gewinne schreiben, weil sie aus einem raschen Strategiewechsel resultierende, hohe Abschreibungen auf dem bisherigen Kupfer- und Koaxnetz hinzunehmen hat? Vielleicht mögen das bei einem gesamthaft erwarteten betrieblichen Ertrag von CHF 730 Mio. und einem Defizit von CHF 78 Mio. nur Peanuts sein, doch erinnern wir uns lediglich ein Jahr zurück. Der seinerzeitige Antrag der Freien Liste, den Betrag für die internationale Entwicklungszusammenarbeit um CHF 1 Mio. zu erhöhen, hätte uns unter den damaligen Prämissen fast noch in die Nähe eines weiteren Massnahmenpaketes gebracht. Meiner Ansicht nach ist das Korsett weiterhin eng und Unwägbarkeiten dürfen und müssen adressiert sein. Ich werfe der Regierung ihre Finanzplanung keineswegs vor, und es ist mir bewusst, dass sich eine Finanzplanung nicht zwingend nur in negative Richtung nicht bewahrheiten muss. Annahmen können auch in positiver Hinsicht übertroffen werden, doch sind für mich mit der Finanzplanung etliche Fragen verbunden, von denen ich eine Auswahl soeben erwähnt habe. Zur Wiederholung: Die Eckwerte des Finanzhaushaltsgesetzes sind eingehalten, es sind keine Massnahmenpakete erforderlich, der Staatshaushalt kann auf Stufe Erfolgsrechnung als ausgeglichen definiert werden. Ich freue mich, dass in der Gesamtrechnung auf der Basis der getroffenen Annahmen eine in jedem Planungsjahr bis 2020 positive Mittelveränderung möglich sein könnte, und ich attestiere der Regierung die damit verbundene Leistung ausdrücklich. Und trotzdem ist die Feststellung wichtig, dass die Finanzplanung ein rollendes Instrument ist und jedes Jahr neu unter den jeweiligen neuen Umständen zu beurteilen ist. Dies bestätigt beispielsweise auch Kollege Johannes Kaiser als Vorsitzender der Finanzkommission des Landtags und als kompetenter Kenner der Materie in seinem Beitrag zu diesem Thema in der «Liewo» vom vergangenen Sonntag. Die Zeiten sind deutlich unsicherer und volatiler geworden. Es ist Vorsicht geboten und ich gehe davon aus, dass uns der Staatshaushalt weiterhin einige Aufmerksamkeit abnötigen wird. Die Regierung hat im Rahmen der Finanzplanung einen gewissen Handlungsspielraum, der ihr zugestanden sein muss. Die von der Freien Liste mittels eines letztlich nicht überwiesenen Postulats geforderte stärkere Mitsprache des Landtags wäre keine zielführende Lösung gewesen. Auch heute noch würde ich mich gegen diese Forderung aussprechen. Hingegen wäre für mich weiterhin, wie anlässlich verschiedenster finanzpolitischer Debatten erwähnt und wie es die Regierung einmalig im Rahmen der Finanzplanung 2014 - 2017 mit sogar drei Szenarien praktiziert hat, das Planen in Szenarien eine zweckmässige Lösung. So hätte die Regierung der vorliegenden, auf insgesamt sehr optimistischen Annahmen beruhenden Finanzplanung ein defensiveres Szenario gegenüberstellen können. Ein defensiveres Szenario könnte beispielsweise statt steigende lediglich gleichbleibende Einnahmen aus Steuern und Abgaben enthalten. Es könnte nach dem Vorsichtsprinzip mit der von Experten kalkulierten, mit einer gewissen Sicherheit zu erreichenden Planrendite auf den extern verwalteten Vermögen statt mit einer Durchschnittsperformance der letzten zehn Jahre gerechnet werden. Obwohl der Herr Regierungschef dem Planen in Szenarien anlässlich der 1. Lesung des Finanzhaushaltsgesetzes im Oktober-Landtag bereits eine Absage erteilt hat und sich diese Absage in der Stellungnahme der Regierung auf die 2. Lesung hin bestätigt hat, erachte ich dies nach wie vor als sinnvoll. Einem offensiven ein defensives, einem optimistischen ein vorsichtiges Szenario gegenüberzustellen, würde Aussagekraft und Qualität der Finanzplanung erhöhen und den Abgeordneten in der Beurteilung des Zustands des Staatshaushalts mehr Sicherheit geben. Das Planen in Szenarien wäre für mich ein jährlicher Elchtest für den Staatshaushalt. Ich werde mir die Begründung der Regierung für ihre ablehnende Haltung zu Gemüte führen und darüber nachdenken, auf die 2. Lesung des zu revidierenden Finanzhaushaltsgesetzes hin allenfalls einen Antrag einzubringen, welcher die Regierung verbindlich mit einer Finanzplanung in Szenarien beauftragen würde. Zu guter Letzt darf ich noch auf Folgendes hinweisen: Bei den Prämissen zur Ermittlung der für die Finanzplanung relevanten Summen fehlt im Gegensatz zum Vorjahr die Zahl der ehemaligen Sitzgesellschaften, welche für die Entwicklung der steuerlichen Einnahmenseite doch von etlicher Relevanz ist. Letztes Jahr ging die Regierung für die Jahre 2017 bis 2019 stabil von 14'000 ordentlich ertragsbesteuerten ehemaligen Sitzgesellschaften sowie von ebenfalls stabil 13'500 mindestertragsbesteuerten Sitzgesellschaften aus. Hierzu folgende Fragen an der Herrn Regierungschef: - Aus welchen Gründen wurde in der Finanzplanung 2017 - 2020 auf die Nennung dieser Prämissen verzichtet?
- Wie sieht der aktuelle Bestand an ordentlich besteuerten und mindestertragsbesteuerten Sitzgesellschaften aus?
- Welche nicht mehr veröffentlichten Prämissen wurden für die Ermittlung des Ertragssteueraufkommens ehemaliger Sitzgesellschaften für die Finanzplanung 2017 - 2020 angewendet?
Der Regierung danke ich herzlich für die Erstellung der Finanzplanung 2017 - 2020.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Zuerst einmal gilt mein Dank der Bevölkerung, der Landesverwaltung, den angeschlossenen Betrieben, der Regierung und dem Landtag selbst. In den letzten vier Jahren wurde viel umgesetzt, verbessert, justiert, und es wurden grosse Anstrengungen unternommen, den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Es wurde viel geleistet. Die Frage stellt sich, ob es genug ist. Im Bericht und Antrag heisst es: «Treffen die prognostizierten Entwicklungen ein, können sämtliche Eckwerte des Finanzleitbildes eingehalten werden.» Das ist so. Es können über die gesamte Finanzplanung hinweg kumulierte Ertragsüberschüsse von CHF 98 Mio. prognostiziert werden. Der betriebliche Aufwand wird prognostiziert um 0,8% pro Jahr zurückgehen. Es wird weiter von einem prognostizierten Finanzergebnis von durchschnittlich CHF 72 Mio. ausgegangen, welches das betriebliche Defizit ausgleichen soll. Summa summarum werden sogar kumulierte Finanzierungsüberschüsse von CHF 138 Mio. prognostiziert. Auch wird davon ausgegangen, dass Investitionen im Umfang von CHF 179 Mio. über die Planungsperiode 2017 bis 2020 hinweg getätigt werden können. Es handelt sich bei der Finanzplanung um Prognosen. Es gilt also, zuerst festzuhalten, dass das Finanzleitbild eingehalten ist. In einem zweiten Schritt gilt es dann jedoch, zu überprüfen, ob die getroffenen Annahmen standhalten, ob sie robust und plausibel sind. Naturgemäss können hier die Meinungen auseinandergehen. Es gibt keine absolute Wahrheit. Ob nun das betriebliche Ergebnis ausgeglichen sein soll oder nicht, ob das betriebliche Ergebnis zu schlecht ist oder nicht, kann diskutiert werden. Sicher ist, dass wenn das betriebliche Ergebnis nicht ausgeglichen ist und das ist es nicht, dann kommt dem Finanzergebnis erhöhte Bedeutung zu. Von den jährlich prognostizierten gut CHF 70 Mio. des Finanzergebnisses sind circa die Hälfte Erträge aus Beteiligungen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Dividende der Landesbank, aber auch zum Beispiel über Gewinnabschöpfungen der Telecom Liechtenstein, um nur eine hervorzuheben. Diese sollte, zum Glück nur von einer Landtagsminderheit, bekanntlich für einen geringen Preis verkauft werden. Die Landtagsmehrheit hat dieses Vorhaben am Beginn dieser Legislatur aber gestoppt. Die andere Hälfte der Erträge sind Erträge aus den Poolanlagen, dem Staatsvermögen. Dort wird eine langfristige Planrendite von 2,5% angenommen. Das ist viel - gerade wenn man weiss, dass sowohl die AHV als auch die Pensionskassen mit weniger als 2% rechnen. Das ist auch viel, wenn man dem internationalen Finanzexperten Sony Kapoor, der anlässlich des Bankentages am 21. September in Liechtenstein weilte, Glauben schenken will. Meiner Einschätzung nach sollte hier ein vorsichtigerer Ansatz gewählt werden. 1,5% Planrendite, höchstens aber 2% Planrendite würden dem buchhalterischen Grundsatz des Vorsichtsprinzips besser entsprechen. Die Regierung rechnet weiter ab 2017 mit einer Geldspielabgabe von CHF 1 Mio., CHF 1,5 Mio. sollen es 2018, CHF 2 Mio. 2019 und CHF 3 Mio. 2020 sein. Das halte ich für eher unrealistisch. Meiner Meinung nach gibt das liberale Geldspielgesetz diese Einkünfte nicht her. Ich bin skeptisch, dass die Markteilnehmer unter den gegebenen Voraussetzungen in einem Ausmass investieren werden, dass solche Rückflüsse an den Staat ermöglicht. Zudem wird der Verwaltungsaufwand für die Administration des Glückspielgesetzes beträchtlich sein, also auch Kosten generieren. Weiter tritt jetzt zutage, auf was die Freie Liste vielfach hingewiesen hat: Ohne die Kürzung des Staatsbeitrags an die AHV - von 2017 noch CHF 54 Mio. auf dann CHF 30 Mio., also um CHF 24 Mio. - sähe es in der Finanzplanung 2017 und folgende kritisch aus. Bei der Kürzung des Staatsbeitrags an die AHV handelt es sich also eindeutig um eine Sanierungsmassnahme für den Staatshaushalt. Das ist in diesem Sinn keine Unwägbarkeit für die Regierung, sicher ist aber, dass in Sachen Staatsbeitrag an die AHV noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Sie können sicher sein, dass das in der nächsten Legislatur wieder zum Thema werden wird. Weiter bleibt festzuhalten, dass für Lohnanpassungen, wie schon seit 2008, keine Mittel zur Verfügung stehen und auch bis 2020 die Regierung weiterhin keine Mittel zur Verfügung stellen will. Dass in den Jahren der astronomischen Defizite keine Mittel gesprochen werden konnten, ist nachvollziehbar. Wenn aber von einer ausgeglichenen Landesrechnung und einer erfolgreichen Sanierung des Landeshaushalts gesprochen wird, dann muss die Frage gestellt werden, wer denn vor allem verantwortlich ist für diese massgeblichen Fortschritte und Verbesserungen. Einen wesentlichen Teil hat ganz sicher die Landesverwaltung beigetragen. Und zwar in Form von Mehrarbeit durch die Reduktion des Personalbestands, durch das Engagement der Landesangestellten in den Projekten zur Verbesserung der Abläufe, ich verweise hier auf die Leistungsanalyse, und schliesslich auch über effektive Lohnkürzungen durch die Sanierung der ehemals staatlichen Pensionskasse, die zum Teil durch die Angestellten der Landesverwaltung und der Lehrerschaft zu tragen waren und sind. Die Frage stellt sich: Wie soll sich das Personal der Landesverwaltung weiterentwickeln? Wie können gute, motivierte und loyale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehalten werden? Wie können die Leistungsträger der Landesverwaltung und der Lehrerschaft belohnt werden? Wie können die guten Leute im Wettbewerb um Talente gehalten und akquiriert werden? Und ganz generell, was kann getan werden, um die Landesverwaltung und die Schulen als attraktive Arbeitgeber zu positionieren? Wenn also der Staatshaushalt saniert ist, dann muss nun auch im Bereich Personal wieder investiert werden. Das heisst nicht, dass «Zückerli» verteilt werden sollen, sondern dass Leistung sich lohnen muss. Die Landesverwaltung wurde in den letzten Jahren wiederholt, vor allem auch von politischen Akteuren, gescholten, das hat ihr geschadet, das hat unserem Staat geschadet, das hat auch unserer Wirtschaft geschadet. Wir müssen darauf achten, dass die Landesverwaltung eine positive Entwicklung erfährt. Denn die weiter anzustrebenden Verbesserungspotenziale können nur mit den qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgenommen werden. Diese Art der Nichtwertschätzung, wie sie in der Finanzplanung zum Ausdruck kommt, hinterfrage ich. Ob es sinnvoll, zweckmässig und langfristig richtig ist, keinerlei Investition in das Personal, die zentrale Ressource der Landesverwaltung, zu tätigen, ist fraglich. Wir müssen auch in der Landesverwaltung weniger Politik und mehr Leistungsorientierung leben. Da kommt dazu, dass der Staat auch eine Vorbildfunktion einnehmen sollte und sich auch mehr als in der Vergangenheit um sein Personal im Sinne von betrieblichem Gesundheitsmanagement kümmern sollte. Gesundes Personal mit hoher Mitarbeitendenzufriedenheit verbessert das Arbeitsklima und die Leistungsfähigkeit. Auch wurden die Investitionen in die Infrastruktur in den letzten Jahren stark zurückgefahren und sind eigentlich immer noch im Bereich des Rekordtiefs. Das ist nicht nachhaltig, das ist auf Dauer nicht wirtschaftlich, das ist nicht gut. Wir müssen uns in den nächsten Jahren fragen, in welche Bereiche gezielt investiert werden soll, und erkennen, was der Nutzen für uns als Volkswirtschaft und Gesellschaft ist. Das Wort Fintech zum Beispiel ist in Liechtenstein en vogue. Der Datenstandort scheint vielversprechend. Die zunehmende Digitalisierung ist Herausforderung und Chance zugleich. Wäre es da nicht sinnvoll, in diesen Bereich zu investieren? Wäre es nicht richtig und wichtig, Geld bereitzustellen, um das Kommunikationsnetz international auf einen hervorragenden Stand zu bringen, und flächendeckend Glasfasern zu verlegen? Wäre es nicht richtig und wichtig, in die Erreichbarkeit Liechtensteins zu investieren? Ganz sicher schon. Visionen, Entwicklungspläne und Strategien für Investitionen in die Zukunft müssen erarbeitet werden und es muss dafür auch Geld eingeplant werden. Die Konkurrenz wartet nicht auf uns. Dann möchte ich noch auf einen weiteren, für die Freie Liste sehr wichtigen Punkt zu sprechen kommen: die Volatilität der Einnahmen durch das neue Steuergesetz. Ich befürchte Probleme, wenn der wirtschaftliche Aufschwung ins Stocken gerät, wenn wieder eine Krise kommt. Und wenn die Vergangenheit eines zeigt, dann, dass sich Krisen in immer kürzeren Zeitabständen wiederholen. Ich befürchte, dass wir bald wieder mit einer ähnlichen Situation, nämlich mit grossen Defiziten, konfrontiert sein könnten. Ein Grund dafür ist hausgemacht: Die Einnahmen sind nämlich durch das neue Steuergesetz wesentlich volatiler geworden. Ein wirtschaftlicher Abschwung wird sich ohne Umschweife sofort in den Staatseinnahmen niederschlagen. Dies auch dahingehend, dass verlässliche Einnahmen wie die Couponsteuer, die jährlich im Schnitt CHF 50 Mio. erbrachte, und die Erbschaftssteuer, die jährlich im Schnitt CHF 5 Mio. erbrachte, abgeschafft wurden. Auch wurde, wie Sie wissen, die dem Sollertrag entsprechende Vermögenssteuer mit dem neuen Steuergesetz um 20% gesenkt, was Mindereinnahmen von circa CHF 30 Mio. bedeutet. Dies wurde ohne Not vorgenommen. Das könnte sich zum Bumerang entwickeln. Das neue Steuergesetz hat den liechtensteinischen Staatshaushalt anfälliger gemacht, das steht für mich ausser Zweifel. Die Marge, sich bei den Annahmen für die Finanzplanung zu täuschen, ist geringer geworden. Es sind deshalb sicher Massnahmen vorzunehmen, die Einnahmen zu erhöhen und den Handlungsspielraum zu vergrössern. Dabei ist mit Bedacht vorzugehen, den durch die Massnahmenpakete I bis III am stärksten belasteten Mittelstand wenigstens nicht weiter zu belasten und wenn möglich zu entlasten. Die schwarze Null ist unter den angenommenen Prognosen realisiert, wie rot die schwarze Null aber sein wird, wird sich weisen. Egal ob schwarz oder rot, es müssen weitere Bestrebungen unternommen werden, den Staatshaushalt, den Standort und die Gesellschaft weiterzuentwickeln. Es ist lediglich ein Etappenziel erreicht, nicht aber jeder Berg erklommen und das grosse Ziel noch nicht hinter den Bergen ersichtlich. Dennoch danke ich der Regierung für die Ausarbeitung der Finanzplanung und für die Bemühungen, die die Bevölkerung, die Angestellten der Landesverwaltung und die Lehrerschaft wie auch der Landtag unternommen haben. Es ist richtig den Panikmodus zu verlassen und in eine Phase der Konsolidierung einzutreten und in den nun folgenden Schritten an der Zukunft zu arbeiten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank. Ich möchte auf einige Bemerkungen der Vorredner eingehen. Vielleicht ganz generell: Die Diskussion, ob der Staatshaushalt ausgeglichen ist oder nicht, ob die Sanierung abgeschlossen ist oder nicht, begleitet uns ja seit einiger Zeit und wird uns vermutlich auch noch über den bevorstehenden Wahlkampf hinaus begleiten. Ich möchte hier aber doch zu bedenken geben, dass wir das Finanzhaushaltsgesetz, vielleicht zufälligerweise, vielleicht auch glücklicherweise, auch in Beratung haben. Wir haben die 1. Lesung bereits durchgeführt und im Dezember voraussichtlich die 2. Lesung und das wird verabschiedet. Im Finanzhaushaltsgesetz ist in Art. 2 der sehr wichtige Grundsatz festgehalten: «Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung sind mittelfristig im Gleichgewicht zu halten.» Das ist eine zentrale Bestimmung und die wird ja direkt oder indirekt immer wieder diskutiert, auch heute. Wenn vonseiten der DU gesagt wird, das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit müsse ausgeglichen sein. Wir haben das in der Vergangenheit auch von der VU mehrfach und vielfach schon gehört. Ich möchte hier einen konstruktiven Beitrag leisten, indem ich sage, spätestens zehn Tage vor der Dezember-Sitzung können wir dieses Thema eigentlich abschliessend behandeln oder auf mittlere Sicht abschliessend behandeln. Weil der Art. 2 nicht in der Regierungsvorlage zur Abänderung des Finanzhaushaltgesetzes enthalten ist, braucht es einen Antrag, um dieses zu ändern. Und dieser Antrag muss gemäss Geschäftsordnung zehn Tage vor der nächsten Sitzung eintreffen. Wenn das nicht der Fall ist, dann geben sich alle eigentlich mit dem bestehenden Art. 2 zufrieden, in dem es heisst. «Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung sind mittelfristig im Gleichgewicht zu halten.» Und sonst muss konsequenterweise, wenn man nicht einverstanden ist, ein solcher Abänderungsantrag gestellt werden. Und der muss eben zehn Tage vor der Dezember-Sitzung einlangen. Alles andere ist für mich dann wirklich nur Geplänkel und nicht konsequent und nicht glaubwürdig - so einfach ist das für mich. Das hat natürlich weitreichende Auswirkungen, deshalb hat die Geschäftsordnung nicht von ungefähr vorgesehen, nicht behandelte Artikel in der 1. Lesung sind, wenn sie geändert werden sollen, zehn Tage zuvor dem Landtag zu unterbreiten. Hat natürlich auch Auswirkungen: Wenn ein solcher Antrag gestellt würde, hiesse das, dass natürlich auch Auswirkungen auf die «Steuerung des Finanzhaushaltes», Art. 27, die Folge wären. Das hat dann zur Auswirkung, dass eben auch entsprechende Massnahmenpakete direkt oder indirekt gefordert werden, und das wissen wir auch. Deshalb wird man sich wahrscheinlich schon davor hüten, ein solches Danaergeschenk, ein solches Geschenk mit negativen Folgen für die Bevölkerung, dann einzubringen. Denn es wird aus Sicht der Bevölkerung vermutlich nicht verstanden werden, wenn das Land seine Reserven äufnet oder noch mehr äufnet und gleichzeitig von der Bevölkerung und von Unternehmen Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen verlangt werden. Das ist dann eben die Konsequenz. Und deshalb, es tönt vielleicht so einfach, aber solche Änderungen im System hier haben massive Auswirkungen. Und das bitte ich zu bedenken und bin gespannt, ob ein solcher Antrag einlangt.Ich bin sehr einverstanden mit den Vorrednern, wenn sie sagen, man muss vorsichtig planen. Auch ich spreche mich ganz klar für das Vorsichtsprinzip aus. Und selbstverständlich kann man etliche Fragen stellen. Was passiert alles, was passiert nicht? Mein Eindruck ist, dass die Regierung schon in aller Regel konservativ budgetiert und plant und nicht reinen Zweckoptimismus walten lässt. Das haben wir auch in der Vergangenheit gesehen, dass die Resultate, die realisierten Ergebnisse, besser ausgefallen sind als die budgetierten und geplanten. Man kann immer über einzelne Parameter und Annahmen sich streiten, ob diese Planrendite mit 2,5% eben zu optimistisch ist oder nicht. Wenn ich das Protokoll der Finanzkommission richtig in Erinnerung habe, ist per Ende September, glaube ich, eine Rendite von rund 3% momentan in Diskussion. Aber ich glaube, das Gesamtbild ist entscheidend, und hier habe ich schon den Eindruck, dass die Regierung eher vorsichtig und konservativ die Sache anschaut, im Wissen, man kann ja nicht alles vorhersehen, und dass hier noch unerwartete Entwicklungen eintreffen. Das Planen in Szenarien, wir haben das, wie Sie gesagt haben, Herr Abg. Wenaweser, dann im Dezember; die Regierung, ich habe das auch schon gelesen in der Stellungnahme, sie spricht sich gegen solche Szenarien aus. Ich glaube, man muss es auch im ganzen Kontext sehen. Man hat früher auch teilweise mit solchen Szenarien gerechnet und jetzt - mit der neuen Situation, mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen im Finanzhaushaltsgesetz - muss man sich dann fragen: Was ist dann der zusätzliche Effekt? Angenommen, wir haben eine realistische Prognose, und dann gibt es kein Massnahmenpaket aufgrund dieser Prognose. Dann haben wir eine optimistische Prognose in Form eines positiven Szenarios - da gibt es dann sicher gar keine Massnahmenpakete auszuarbeiten. Wir haben eine pessimistische, und eine pessimistische kann immer so ausgestaltet werden, dass in jedem Fall ein Massnahmenpaket erforderlich sein wird. Wie gestaltet sich dann die Diskussion im Landtag, sind wir dann dauernd in einem Sanierungsmodus? Das befürchte ich dann. Es gibt immer solche, die sagen, also das ist mir zu optimistisch und das ist so und so. Deshalb: Im Zusammenhang mit den finanzhaushaltsrechtlichen Bestimmungen ist es, glaube ich, schon sinnvoll, dass wir uns eben auf ein realistisches Szenario einigen, oder die Regierung macht es dann, und dann sagen: Ist Handlungsbedarf oder nicht? Sonst, befürchte ich, sind wir dauernd potenziell in einem Sanierungsmodus drin und das ist nicht unbedingt förderlich in dem Sinne. Massnahmen in der Wirtschaftspolitik oder vom Staat müssen bekanntlich effizient, effektiv sein, aber sie müssen auch die Akzeptanz der Bevölkerung haben. Und ich befürchte, mit solchen Diskussionen ist das nicht unbedingt förderlich. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es in bestimmten Situationen dennoch dienlich ist, mit Szenarien zu rechnen, wenn - wie in der Vergangenheit auch - ganz grosse Korrekturen anstehend sind oder was auch immer. Ich möchte das nicht kategorisch ausschliessen, aber im jetzigen System würde ich das derzeitige Vorgehen bevorzugen. Aber wie gesagt, das ist ja Thema für die Dezember-Sitzung, wo wir das Finanzhaushaltsgesetz behandeln, und ich möchte hier jetzt nicht länger darauf eingehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ja, danke für das Wort. Ich möchte eigentlich nur auf drei Punkte kurz eingehen: einmal die angesprochene Planrendite. Der Abg. Wenaweser hat es angesprochen, diese 2,5%, sind die nicht zu optimistisch? Ja, ich gebe Ihnen da teilweise recht, ich denke, es ist sicher am oberen Ende von dem, was heute in verschiedenen Institutionen gerechnet wird. Das haben Sie auch gesagt. Bei der Pensionskasse ist der Staat jetzt auf 2% runtergegangen, die AHV haben Sie erwähnt. Und ich teile Ihre Ansicht, dass das nicht bescheiden ist, aber auch nicht unmöglich ist. Und was mich in dem Sinne auch etwas beruhigt, ist die Tatsache, dass selbst, wenn Sie mit 0,5% rechnen statt 2,5%, also deutlich weniger, auch dann wird die Gesamtrechnung über die Planungsperiode hinweg noch im zweistelligen Millionenbereich positiv schliessen. Und das gibt dann doch auch eine gewisse Sicherheit, dass, selbst wenn das nicht erreicht werden sollte, hier schon noch ein gewisser Puffer da ist. Sie haben auch erwähnt, diese CHF 138 Mio. kumulierter Überschuss, erwarteter Überschuss, das gibt auch einen gewissen Puffer. Dann haben Sie gesagt: Was passiert, wenn die Performance nicht erreicht wird, was ist, wenn die Steuereinnahmen nicht so kommen wie prognostiziert, was ist, wenn die LLB-Dividende nicht so kommt wie prognostiziert? Auch da muss ich Ihnen natürlich recht geben, das sind Unwägbarkeiten, das ist eine Planung. Aber ich denke, das ist auch eine rollende Planung, die jährlich neu angeschaut und überarbeitet wird. Und wie der Abg. Beck auch erwähnt hat, zumindest in der Vergangenheit - das ist keine Garantie für die Zukunft - waren die Prognoserisiken eher im positiven Bereich, dass man eher zu vorsichtig geplant hat. Und es sind ja durchaus auch positive Entwicklungen möglich. In der Schweiz ist ja momentan die AHV-Revision in intensiver Diskussion. Dort wird von zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten geredet. Und es könnte ja auch sein oder ist nicht völlig unrealistisch, dass da auch positive Prognoserisiken bestehen, in dem Sinn, dass eine Mehrwertsteuererhöhung wie auch schon in der Vergangenheit plötzlich substanzielle Millionenbeträge ins Budget spült. Also ja, auf beide Seiten - Risiko, Unwägbarkeiten - gebe ich Ihnen recht. Aber ich denke, es ist eine rollende Planung - eher auf der vorsichtigeren Seite. Aber das werden wir jedes Jahr neu zu beurteilen haben.Dann zum zweiten Punkt, zum Planen in Szenarien: Da muss ich sagen, das hat für mich schon einen gewissen Zusatznutzen. Und ich neige da auch zur Ansicht, dass hier eben Mehrwert drinsteckt, in der Planung in Szenarien. Natürlich muss es so sein, dass sich Eckwerte immer auf das wahrscheinliche Szenario beziehen, das ist logisch. Aber ich denke, ein optimistisches, aber vor allem mehr noch ein pessimistisches Szenario gibt zumindest ein gewisses Gefühl für die Prognoserisiken. Und es ist ja dann auch interessant zu sehen, welche Annahmen für das pessimistische Szenario anders getroffen werden. Und damit wird dann auch transparent gemacht, wo die grössten Prognoserisiken gesehen werden. Also ich kann dieser Idee schon etwas abgewinnen, im Gegensatz offensichtlich zur Regierung. Aber das werden wir, das hat der Abg. Beck auch gesagt, im Dezember noch diskutieren.Und dann noch ein letzter Punkt, einfach zur Klarstellung, dass hier auch nicht falsche Signale rüberkommen: Der Abg. Lageder hat kritisiert, dass diese Finanzplanung, auch das Budget keinen Raum liessen für Lohnanpassungen bei der Landesverwaltung. Ich glaube, da muss man schon ehrlich sein: Das ist natürlich nicht so. Es sind 0,5-prozentige Lohnanpassungen im Budget drin, die sind ja auch, glaube ich, gesetzlich so geregelt, nämlich 0,25% für altersbedingte Anpassungen in den Altersjahren 25, 30, 35 und 45 um je 3%. Das ist ein Mechanismus, der besteht und der auch alimentiert wird aus 0,25%, und dann noch 0,25% für Systemanpassungen, also dort, wo Löhne sich in der unteren Bandbreite in ihrer Lohnklasse befinden, sind auch Anpassungen möglich. Logischerweise gibt es keine Teuerung - wenn die Teuerung negativ ist, wie sie zurzeit ist, dann ist das klar. Und was es nicht gibt, da möchte ich Ihnen recht geben: individuelle Leistungsanpassungen, Lohnanpassungen. Aber wie gesagt, jetzt hier zu sagen, dass es keine Mittel gibt für Lohnanpassungen ist nicht richtig. Es gibt 0,5%, so wie ich es das verstehe. Wie gesagt, wir haben momentan auch keine Teuerung, und in einer Zeit, in der in der Industrie auch Lohnkürzungen nicht ausgeschlossen sind oder auch Arbeitsplatzverlagerungen oder auch Eurolöhne angewandt werden, glaube ich, wäre es auch ein verfehltes Signal, hier zu grosszügig zu sein. Das muss man auch einfach klar sehen. Ich glaube, es wurde aber auch kommentiert, dass das Planung ist und auch das jedes Jahr neu angeschaut wird. Das heisst, dass Lohnerhöhungen über diese 0,5% hinweg nicht für alle Zeit ausgeschlossen sind. Aber einfach wichtig diese Message: Lohnanpassungen gibt es. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte auch ich mich bei der Regierung und bei den zuständigen Mitarbeitern für die Ausarbeitung dieser Finanzplanung 2017 - 2020 bedanken. Weiters möchte auch ich mich bei der Bevölkerung bedanken. Die Bevölkerung hat die Notwendigkeit der Massnahmen ebenfalls in den meisten Fällen als gegeben angesehen und ihr ist es zu verdanken, dass wir jetzt so verhältnismässig gut dastehen, wie wir jetzt dastehen. Meines Erachtens ist die Finanzplanung grundsätzlich ein gutes Instrument, wie es jetzt ist. Es hat sich meines Erachtens in der Vergangenheit und vor allem in dieser schwierigen Situation, in diesen schwierigen Jahren grundsätzlich bewährt. Ich erachte auch die von der Regierung angenommenen Prämissen grundsätzlich als plausibel, habe jedoch bei zwei, drei Ertragspositionen noch Fragen. Es ist eigentlich fast wie jedes Jahr: Bei der Position «Ertragssteuer» auf der Seite 22 ist mir nicht klar, wie die Regierung zu diesen Schwankungen kommt, die hier angenommen werden. Weiters würde mich bei dieser Position, bei der «Ertragssteuer», interessieren, inwieweit die Erhöhung der Mindestertragssteuer von CHF 1'200 auf CHF 1'800 sich in diesen Werten hier bei der Ertragssteuer widerspiegelt. Dann ein weiterer Punkt, zu den Poolanlagen: Auch meiner Einschätzung nach ist die Rendite von 2,5% wahrscheinlich eher am oberen Rand. Wenn man sich die Vergangenheit ansieht, dann wird man wahrscheinlich zum Schluss kommen, die Rendite von 2,5% ist angemessen oder sogar noch konservativ budgetiert. Wenn man sich aber vergegenwärtigt, in welchem Umfeld wir uns befinden, vor allem in diesem Nullzins- oder sogar Negativzinsumfeld, denke ich, ist eine Rendite wieder eher hoch angesetzt. Also mich würde einfach interessieren, aufgrund welcher Informationen eine Rendite von 2,5% hier angenommen wurde. Dann ein weiterer Punkt, zu diesen Ertragspositionen: Bei den Ertragspositionen werden in dieser Finanzplanung ausschliesslich die nach Ansicht der Regierung wichtigsten Positionen aufgezeigt. Mich würden jetzt die anderen Positionen interessieren, das sind eigentlich nicht so viele, hier kommt vor allem die Grundstückgewinnsteuer noch dazu, sowie, ich glaube, die Quellensteuer fehlt noch und sonstige Erträge aus Steuern und Abgaben. Zusammengefasst macht dies doch einen Betrag von rund CHF 70 Mio. bis CHF 80 Mio. aus. Mich würde jetzt von der Regierung interessieren, obwohl sie hier nicht aufgelistet sind, wie die Prämissen der Regierung in Bezug auf diese Steuerarten sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, wenn man hier Mängel und Fehlplanung hinsichtlich dieser Finanzplanung finden möchte, dann muss man sich schon hohen Kreativitätstechniken bedienen. Entsprechend möchte ich der Regierung meinen Dank aussprechen. Ich möchte noch die Begrifflichkeit der Sanierung noch heranziehen. Ich denke, Sanierung ist ein Inbegriff von Krise. Und ich fühle mich hier mit dieser Finanzplanung oder auch mit der Situation des Landeshaushaltes nicht in einer Krise, das hier zum heutigen Zeitpunkt, weder betriebswirtschaftlich noch in einer rechtlichen Krise. Hier haben wir wirklich eine stabile Situation. Und wenn ich gerade bei den Begrifflichkeiten bin, dann möchte ich auch noch die Poolanlagen, die jetzt einige Male genannt worden sind, noch ansprechen. Wenn man hier dann eher wünscht, nach dem Vorsichtsprinzip hier Prämissen zu definieren, dann finde ich das eigentlich falsch. Vorsichtsprinzip heisst für mich eher, dass man eine Unterbewertung hier vornimmt. Und ich möchte von der Regierung ein tatsächliches Bild aus Erfahrungen und ich möchte ein tatsächliches Bild, basierend auf tatsächlichen Erkenntnissen, mit dem Blick in die Zukunft hier belegt haben. Also ich möchte nicht, dass die Regierung hier in diesen Prämissen und Annahmen das Vorsichtsprinzip heranzieht, sondern natürlich soll sie aufmerksam diese Bewertung vornehmen, aber eben auch möglichst annähernd an die heutigen Erkenntnisse. Das ist für mich wichtig, weil das dann auch ein Bild für die Zukunft gibt. Und entsprechend bin ich auch nicht dafür, dass man hier Szenariorechnungen macht. Ich möchte nicht Szenariorechnungen, ob es in der positiven oder negativen oder mittleren Ebene passiert, sondern ich möchte, dass das auf tatsächlichen Erwartungshaltungen und tatsächlichen Erkenntnissen gemacht wird. Dann noch eine Prämisse zur Landesbank, das wurde auch angesprochen, das wurde aber auch noch nicht erwähnt. Die Landesbank selbst hat ja auch ihre Gewinnstrategie für die nächsten drei Jahre, von CHF 84 Mio. auf CHF 100 Mio., bekannt gegeben. Ich denke, das gibt mit einer Dividende von CHF 1,60 pro Aktie mehr als ausreichend Sicherheit, wenn sie schon diese Strategie verfolgen. Wenn ich sage, ich möchte hier ein tatsächlich zu erwartendes Bild haben, heisst das nicht, dass man nicht mit Aufmerksamkeit diese Zahlen erarbeiten soll. Und wenn ich sage, man soll nicht nach dem Vorsichtsprinzip da herangehen, dann meine ich das eben in einer fachlichen Begrifflichkeit, sondern ich möchte natürlich diesen Begriff, wie wir ihn im Dialekt verwenden, eben nicht sehen hier, als Unterbewertung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der Herr Kollege Alois Beck hat treffend angeführt, dass es eigentlich keinen Sinn macht, wenn man ein betriebliches Defizit zwingend ausgleicht ohne Einbezug eines Finanzergebnisses, dem stimme ich zu 100% zu. Und das ist nichts anderes, als was ich immer wieder bei finanzpolitischen Diskussionen hier in diesem Hause gesagt habe. Und ich sage es wie Sie auch, Herr Kollege Beck, es macht keinen Sinn, ein betriebliches Defizit zulasten der Bevölkerung auszugleichen, um allfällige Finanzergebnisse brutto für netto dann den Reserven zuzuführen. Da herrscht absolute Übereinstimmung. Ich denke, das hat auch von unserer Fraktion niemand jemals anders bewertet bei den Diskussionen hier in diesem Hause, zumindest nicht in der laufenden Legislaturperiode. Und daher können Sie also mit absoluter Sicherheit davon ausgehen, dass von unserer Seite zehn Tage vor der Dezember-Sitzung kein Antrag auf Anpassung von Art. 2 des Finanzhaushaltsgesetzes kommen wird. Dann wurde auch gesagt, dass man diese Finanzplanung auch relativ vorsichtig macht. Das mag ein gutes Stück weit auch sein, es wurde auch gesagt, dass in der Regel dann die Ergebnisse, je näher sie der Realität sind, desto besser auch ausschauen. Aber es kann halt auch schon anders laufen. Wenn man zum Beispiel schaut: In der Finanzplanung 2014 - 2017 haben wir im November 2013 einen betrieblichen Verlust für 2017 in der Höhe von CHF 44 Mio. prognostiziert bekommen. Jetzt genehmigen wir anschliessend das Budget 2017, und dann sind es CHF 78 Mio. betriebliches Defizit. Also es ist nicht zwingend, dass in der Zukunft alles dann besser aussieht, als es aus der Vergangenheit betrachtet wird. Und ich bin auch froh, dass man über das Thema «Planen in Szenarien» zumindest diskutiert. Eines möchte ich aber schon in Abrede stellen: Ich denke nicht, dass man sich damit in einem Dauersanierungsmodus befinden würde. Ich glaube, die Regierung hat ja schon, wenn ich mich recht erinnere, in der Planung 2014 - 2017 mit drei Szenarien gearbeitet. Und wir haben das einfach als Hilfestellung sehr lobend zur Kenntnis genommen, um wirklich die, sagen wir, denkbaren Schwankungsbandbreiten zu erkennen. Aber es gab damals keine Diskussion - ja, welches Szenario nehmen wir nun? Ich glaube auch, da darf man auch dem Landtag ein gewisses Augenmass zutrauen. Wir haben ja schon einmal, fast sich über das Finanzhaushaltsgesetz hinwegsetzend, beschlossen, eben kein weiteres Massnahmenpaket einzufordern, obwohl einer der Eckwerte zu einem bestimmten Stichtag halt nicht erfüllt war, aber über die Finanzplanungsperiode hinweg dann doch wieder. Ich denke, da darf man auch der Vernunft und dem Augenmass der Abgeordneten diesbezüglich auch ein gewisses Vertrauen schenken. Aber wie gesagt, ob man über das Thema Szenarien nochmals diskutieren wird, das wird ja dann die Dezember-Sitzung des Landtags zeigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Nach einem intensiven Planungsprozess können wir Ihnen mit dem vorliegenden Traktandum die Finanzplanung 2017 - 2020 präsentieren. Für die Erstellung der Finanzplanung werden zahlreiche Prämissen festgelegt. Dabei wird versucht, eine möglichst realistische Einschätzung der Ertrags-, aber auch der Aufwandseite vorzunehmen. Als Grundlage für die Einschätzung wurden von diversen Branchenverbänden Einschätzungen eingeholt. Diese Einschätzungen zeigen eine vorsichtig optimistische Erwartungshaltung. Des Weiteren entfalten auch die umgesetzten Sanierungsmassnahmen im Umfang von rund CHF 220 Mio. die gewünschte Wirkung. Wenn wir nun die Finanzplanung betrachten, sehen wir, dass die Aufwandseite nachhaltig deutlich entlastet und auf einem tiefen Niveau von rund CHF 800 Mio. stabilisiert werden kann. Auf der Ertragsseite wird von einer leichten Erholung ausgegangen, sodass sich das betriebliche Defizit bis am Ende der Finanzplanungsperiode deutlich reduziert. Insgesamt kann die Regierung dem Landtag einen ausgeglichenen Staatshaushalt über die Finanzplanungsperiode präsentieren. Im Gegensatz zu früheren Jahren beinhaltet die vorliegende Finanzplanung keine planbaren Sondereffekte. Auch ohne Sondereffekte kann bei plankonformer Entwicklung in der Gesamtrechnung in sämtlichen Jahren von einer Mittelzunahme ausgegangen werden. Insgesamt erwarten wir einen kumulierten Mittelzufluss von CHF 138 Mio. Mit den positiven Mittelveränderungen steigt der Deckungsüberschuss - oder anders ausgedrückt «die Reserven» - auf rund CHF 1,6 Mrd. über die Planperiode an.Die vorliegende Finanzplanung erfüllt sämtliche finanzpolitischen Eckwerte, weshalb keine weiteren Sanierungsmassnahmen ergriffen werden müssen. Auf der Grundlage, dass - die Umsetzung der Massnahmenpakete I bis III im laufenden Jahr erfolgreich abgeschlossen werden konnte,
- die Finanzplanung zum dritten Mal in Folge sämtliche Eckwerte erfüllt,
- die Landesrechnungen der vergangenen zwei Jahre mit einem Gewinn abschlossen,
- sowie für das laufende sowie die kommenden Jahre von ausgeglichenen Rechnungen ausgegangen wird,
kann die Sanierung des Staatshaushalts als abgeschlossen betrachtet werden. Weiterhin gilt es, dem Staatshaushalt jedoch Sorge zu tragen. Hier sind wir uns alle einig. Die Regierung wird alles daran setzen, den Staatshaushalt unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklungen nachhaltig im Gleichgewicht zu halten.Nun gehe ich gerne auf die einzelnen Voten ein. Zum Abg. Harry Quaderer: Ich bin mit Ihnen vollkommen einig, das habe ich auch in meinem kurzen Votum erwähnt, dass wir den Fokus auf die nachhaltige Absicherung des Haushalts legen müssen. Nicht einig bin ich mit Ihnen, wenn Sie erwähnen, dass das Betriebsergebnis ausgeglichen sein muss. Ich denke, wir haben die Diskussion heute ebenfalls wieder geführt und für mich ist relevant, was im Finanzhaushaltsgesetz steht. Und dort sind die Eckwerte im Gesetz definiert, und wenn man hier anderer Ansicht ist, dann ist eine Anpassung dieser Eckwerte notwendig und ansonsten gelten für mich diese gesetzlichen Bestimmungen. Zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben einige Fragen gestellt, insbesondere auch, was passiert, wenn zum Beispiel die Planwerte der Regierung nicht eingehalten werden können. Ich denke, es wurde auch schon ausgeführt: Wir haben jedes Jahr eine rollende Planung und jedes Jahr haben wir weitere, aktuellere Erkenntnisse, und diese fliessen natürlich in diese Planung ein. Und wenn sich dann herausstellt, dass die Eckwerte nicht eingehalten werden können, dann muss die Regierung logischerweise dem Landtag ein weiteres Massnahmenpaket vorlegen. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch auf die vergangenen Jahre zu sprechen kommen. Der Abg. Alois Beck hat dies auch schon erwähnt. Es ist in der Regel so, dass wir sowohl auf der Ertragsseite wie auch auf der Kostenseite deutlich besser abschneiden im Ist als budgetiert. Ich habe diese Zahlen einmal zusammengestellt. Wenn wir den betrieblichen Ertrag anschauen: Die Differenz im Jahre 2010 liegt im Ertrag bei plus CHF 110 Mio.; auf der Kostenseite haben wir CHF 41 Mio. besser abgeschnitten. Im Jahr 2011 haben wir auf der Ertragsseite über CHF 53 Mio. und auf der Kostenseite rund CHF 46 Mio. besser abgeschnitten. Im 2012 haben wir im Ertrag über CHF 100 Mio. und auf der Kostenseite rund CHF 39 Mio. besser abgeschnitten. Im 2013 haben wir auf der Ertragsseite CHF 28 Mio. besser abgeschnitten als budgetiert und CHF 37 Mio. weniger Kosten verursacht als budgetiert. Im 2014 haben wir auf der Ertragsseite CHF 62 Mio. besser abgeschnitten und CHF 53 Mio. weniger Kosten verursacht als budgetiert. Im 2015 haben wir CHF 45 Mio. besser abgeschnitten als budgetiert und CHF 47 Mio. weniger Kosten verursacht. Und auch in diesem Jahr, wenn Sie die mutmassliche Rechnung anschauen, gehen wir davon aus, dass wir im betrieblichen Ertrag CHF 24 Mio. mehr erzielen werden und aktuell von CHF 7 Mio. tieferen Kosten ausgehen, was sich aber noch weiter verbessern kann. Diese Zahlen zeigen für mich, dass die Regierung in den vergangenen Jahren generell realistisch budgetiert hat und nicht vorhersehbare Sondereffekte, die dann auftreten, in diesem Ausmass eben nicht in der Planung berücksichtigt hat. Wir haben in der Vergangenheit bekannte Sondereffekte aufgrund von gesetzlichen Anpassungen budgetiert, wie zum Beispiel die Couponsteuer. Das war uns bekannt und dort haben wir die entsprechenden Informationen ins Budget aufgenommen. Dennoch zeigt sich aber die letzten fünf, sechs Jahre, dass wir jährlich doch im hohen zweistelligen Millionenbetrag besser abschneiden als budgetiert, und das gibt mir doch eine gewisse Sicherheit. Wir haben auch im Budget 2017 und in der Finanzplanung 2017 - 2020 diese realistischen Erwartungen aufgenommen und eben nicht optimistisch geplant; und das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt. Sie haben Fragen zur Strategierendite gestellt. Wir haben uns bewusst darauf geeinigt, dass wir für die Finanzplanung eine langfristige Rendite anwenden wollen, um auch hier die Volatilität aus dem Finanzergebnis in der Planperiode herauszunehmen. Sie wissen selbst, dass es wie Kaffeesatzlesen ist. Wir haben aktuell in diesem Jahr Ende August, soweit ich mich erinnern kann, etwa 3,3% Performance gehabt, und Ende September waren es rund 3,0%. Wir haben dieses Thema in der Finanzkommission auch kurz diskutiert. Rückblickend auf die letzten 13 Jahre haben wir eine durchschnittliche Rendite von 3,3% erzielt, also deutlich höher als diese 2,5%. Wir wollen langfristig eine Rendite einsetzen und hier eben keine Volatilität in der Finanzplanung generieren. Das ist für uns nicht sinnvoll, und deshalb diese 2,5%. Man kann jetzt diskutieren, welchen Wert wir jetzt konkret ansetzen, und jedes Jahr erneut diskutieren, sind es 2,5%, sind es 2% oder sind es 1,5%? Wenn man das Finanzergebnis anschaut, sieht man, dass rund die Hälfte aus den Beteiligungserträgen kommt. Von den restlichen rund CHF 30 Mio. bis CHF 35 Mio. entfallen etwa CHF 17 Mio. auf Zinsen und Dividenden, die ja auch entsprechend fliessen. Die Kursgewinne selbst machen Grössenordnung CHF 20 Mio. bis CHF 22 Mio. aus. Einfach, um das auch in die richtige Grössenordnung zu stellen. Es ist uns bewusst, dass das Korsett grundsätzlich eng ist und dass die Unwägbarkeiten auch angesprochen werden müssen, da bin ich mit Ihnen vollkommen einig. Dennoch denke ich, dass es nicht opportun ist, nur immer die negativen Aspekte und die Gewitterwolken zu sehen, sondern eben auch die positiven Entwicklungen, die durchaus vorhanden sind. Und hier bin ich beim Abg. Manfred Batliner. Auch ich bin der Meinung, wir brauchen realistische Annahmen und keine pessimistischen Annahmen. Denn wir haben hier ein Instrumentarium hinterlegt, und wenn man die Finanzplanung bewusst schlecht rechnet und damit ein Massnahmenpaket generiert und dann im Ist wieder deutlich besser abschneidet, dann wird sich die Bevölkerung berechtigt fragen: Wie kann ich hier noch rechtfertigen, dass der Staat entweder die Unternehmen oder die Bürger weiter belastet? Und deshalb lege ich Wert auf realistische Annahmen, die aufgrund der Rückmeldungen der Verbände gemeinsam mit den Behörden erarbeitet werden und in die Finanzplanung einfliessen. Bezüglich Szenarien gibt es unterschiedliche Ansichten. Wie gesagt, für mich ist der aktuelle Weg, nicht mit Szenarien zu rechnen, der richtige Weg. Wir haben das in der entsprechenden Stellungnahme zum Finanzhaushaltsgesetz auch so ausgeführt.Dann haben Sie noch Fragen zu den ehemaligen Sitzgesellschaften gestellt. Ich kann Ihnen hier gewisse Antworten geben. Also grundsätzlich, was die Ertragssteuern anbelangt, haben wir von den sogenannten A-Positionen individuelle Einschätzungen erhalten. Hier finden Gespräche statt zwischen Steuerverwaltung und den Unternehmen. Dann gibt es sogenannte B- und C-Positionen, die entsprechend hochgerechnet werden. Und was die ordentliche Besteuerung der ehemaligen Sitzgesellschaften und der PVS anbelangt, ist es so, dass wir den Abgang per Juli 2016 linear hochrechnen. Für das Steuerjahr 2017 wird mit einer Halbierung der Nettoabgänge gerechnet. Für das Steuerjahr 2018 rechnen wir mit Abgängen in der Grössenordnung von jeweils 500 und anschliessend mit einer Stagnation. Ich kann Ihnen die genauen Zahlen gerne noch zukommen lassen, wenn Sie diese Zahlen wünschen. Dann zum Abg. Thomas Lageder: Bei gewissen Themen sind wir unterschiedlicher Meinung, das ist für mich klar. Was ich aber doch zurückweisen möchte, ist, dass die Regierung explizit keine Mittel für Lohnanpassungen zur Verfügung stellen will, wie Sie das ausgeführt haben. Ich verweise hier auf die Seite 31, und dort haben wir ja auch explizit festgehalten, ich zitiere: «Weiterhin keine Berücksichtigung finden in der Finanzplanung Mittel für allfällige Teuerungsanpassungen oder Leistungsanteile, wobei damit keine Beschlussfassung für die kommenden vier Jahre vorweggenommen wird.» Ich bitte Sie einfach, diesen Nebensatz auch zu berücksichtigen. Die Regierung wird sich jedes Jahr Gedanken machen, ob hier entsprechende Lohnanpassungen beim Landtag beantragt werden oder nicht. Und hier spielen eben auch die ganzen wirtschaftlichen Entwicklungen bei den Unternehmen eine grosse Rolle. Ich bin dezidiert der Ansicht, dass es nicht goutiert wird, wenn in der Wirtschaft zum Teil höhere Arbeitszeiten verlangt werden, Lohnkürzungen vorgenommen werden, zum Teil sogar Umstellungen auf Eurolöhne gemacht werden und dann die Regierung dem Landtag generelle Lohnanpassungen vorschlägt. Das würde ziemlich quer in der Landschaft stehen. Und wenn Sie dann argumentieren, das sei eine Nichtwertschätzung des Personals - so habe ich es zumindest verstanden -, dann ist das aus meiner Sicht eine falsche Aussage, die ich so nicht stehen lassen kann.Sie haben auch ausgeführt, dass Investitionen in die Infrastruktur zurückgefahren worden sind. Auch das ist in dieser Form nicht ganz richtig. Sie wissen, dass wir in der Vergangenheit auch Verschiebungen vorgenommen haben betreffend den Investitionsbegriff. Also gewisse Kosten, die früher unter Investitionen verbucht worden sind, werden neu im Aufwand verbucht, und das führt natürlich dazu, dass in gewissen Bereichen, zum Beispiel im IT-Bereich und so weiter, vermehrt diese Kosten in der Erfolgsrechnung aufzufinden sind. Was die Investitionen in Hoch- und Tiefbauten anbelangt, da braucht es eben auch konkrete Projekte, die zudem mehrheitsfähig sind. Wir haben dem Landtag gewisse Vorhaben vorgelegt. Ich denke hier an das Dienstleistungszentrum der Verwaltung selbst. Aber wir sind auch sehr positiv gestimmt, wenn entsprechende Subventionsanträge kommen. Ich denke hier an das Alters- und Pflegeheim in Mauren und diverse andere Projekte, die die Regierung mit Investitionsbeiträgen auch unterstützt. Ihre Ausführungen zum Thema Datenstandort und Netzausbau möchte ich nur ganz kurz anreissen, hier wird dann der Regierungschef-Stellvertreter noch Ausführungen machen. Es ist natürlich primär Aufgabe der LKW und der Telecom und nicht des Landes, hier zu investieren. Dann zu den Ausführungen des Abg. Alois Beck: Vielen Dank, ich kann diese Ausführungen voll und ganz unterstützen. Sie haben ausgeführt, dass die Regierung realistisch budgetiert, das habe ich in meinen Voten auch schon bestätigt, und dass in der Regel die Ergebnisse deutlich besser ausfallen als budgetiert. Und auch Ihre Ausführungen zu den Szenarien teile ich voll und ganz. Zum Abg. Thomas Vogt: Sie haben noch Fragen zu Ertragspositionen gestellt. Zuerst zur Ertragssteuer, dort haben Sie die Schwankungen angesprochen. Es ist so, dass wir im Voranschlag 2016 und in der mutmasslichen Rechnung 2016 noch Sondereffekte enthalten haben. Das haben wir auch in der Finanzkommission besprochen. Wenn man diese Sondereffekte herausrechnet, dann ergibt sich eine leichte Steigerung über diese Finanzplanungsjahre. Also im Jahr 2016 müssen Sie beim Budget rund CHF 26 Mio. herausrechnen, bei der mutmasslichen Rechnung müssen Sie Grössenordnung CHF 36 Mio. herausrechnen, das ist im Bericht zum Voranschlag 2017 auch entsprechend ausgeführt. Zur Erhöhung der Mindestertragssteuer ist es so, dass für die PVS diese Erhöhung bereits im 2017 zur Anwendung kommt, diese bezahlen ja im Voraus, und für die ehemaligen Sitzgesellschaften, die ordentlich veranlagt werden, kommt diese Erhöhung dann im 2018 zur Anwendung. Das ist entsprechend im Budget und in der Finanzplanung so berücksichtigt. Dann haben Sie noch die Frage gestellt zu den wichtigsten Prämissen. Hier möchte ich zwei Bemerkungen anbringen: Einerseits wäre es eine gute Gelegenheit gewesen, diese Frage in der Finanzkommission zu stellen, und zweitens haben Sie in der Finanzkommission Unterlagen erhalten und dort sind auch zu den Steuern entsprechende Ausführungen im Detail verteilt worden. Also ich verweise auf diese Unterlagen, die wir dort in der Finanzkommissionssitzung verteilt haben. Aber ich kann sonst gerne noch zu einzelnen Punkten Stellung nehmen, wenn das gewünscht ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich muss jetzt in die Runde fragen, ob sich weitere Wortmeldungen ergeben. Ansonsten könnten wir die beiden bestehenden vielleicht noch mitnehmen und das Traktandum zum Abschluss bringen. Wenn sich aber weitere Wortmeldungen ergeben würden, dann müsste ich jetzt die Mittagspause einschalten. Das scheint nicht der Fall zu sein.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich beginne mit kurzen Ausführungen zu den Aspekten, die der Abg. Thomas Lageder noch aufgeworfen hat. Der Herr Regierungschef hat darauf hingewiesen, dass es bei mir angesiedelt ist, das ist richtig. Zum Stichwort Datenstandort möchte ich einfach darauf hinweisen, dass Sie vielleicht gesehen haben im letzten GPK-Protokoll: Das Thema wurde ausführlich dargestellt und kommt im Protokoll, glaube ich, auch ziemlich gut zum Ausdruck. Es ist richtig, was der Regierungschef sagt, dass die Grundidee unserer Konstellation heute ist, dass die LKW für die Netzplanung und den Netzausbau zuständig sind. Das bedeutet auch, dass solche massgebenden Änderungen in der Strategie des Netzes und der Netzausbauplanung natürlich bei den LKW direkte finanzielle Konsequenzen hat. Darauf wollte ich einfach hinweisen. Also zum Beispiel, wenn man jetzt beschliesst, innerhalb von zwei Jahren auf Glasfaserausbau zu wechseln, heisst das, dass man einen Grossteil der Kupferleitungen nicht mehr brauchen würde und daher massive Abschreibungen notwendig würden. Das bedeutet auch, dass entsprechende Investitionen von den LKW getätigt werden müssen. Und genau aus diesem Grund hat das Wirtschaftsministerium die LKW aufgefordert, diese Fragen jetzt zu klären, der Regierung und dann natürlich eben auch dem Landtag aufzuzeigen, was solche Investitionen bedeuten würden, sowohl wie viel es kostet würde, aber auch was es für finanzielle Konsequenzen haben könnte. Und hier möchte ich einfach noch eine Klammer anfügen: Eine Investition seitens des Staates - nicht der LKW, sondern des Staates - in das Glasfasernetz würde aus EWR-Sicht wahrscheinlich viele Probleme aufwerfen. Sie erinnern sich, es gibt diese Bestimmung, dass staatliche Beihilfen nicht erlaubt sind und wir da vorsichtig sein müssen. Von daher ist eben der Weg über die LKW der richtige Weg und es ist nicht ganz einfach, zu sagen, der Staat sollte hier mehr investieren. Das müsste eben durch die LKW erfolgen und nicht über einen externen Investor sozusagen. Dann zum Thema Geldspielgesetz: Ich werde da vielleicht auch beim Budget dann noch gefragt werden, wie das mit dieser Planung aussieht. Dazu kann ich nur ausführen, dass das Amt für Volkswirtschaft, das zuständige Amt, hier fundiert Zahlen analysiert hat. Wir haben Marktanalysen getätigt, man hat auch versucht, je nach verschiedener Anzahl Spielbanken verschiedene Szenarien zu rechnen, und dabei haben sich diese Zahlen herausgestellt. Man muss einfach dabei im Hinterkopf behalten, dass es hier um eine Umsatzabgabe geht, nicht um eine Gewinnbesteuerung, sondern eine Umsatzabgabe, die quartalsweise anfällt, also das heisst schon im nächsten Jahr. Wenn eine Spielbank oder mehrere nächstes Jahr irgendwann beginnen, wird quartalsweise auf dem Umsatz, der erzielt wird, abgerechnet und muss gezahlt werden. Und das fliesst dann in die Landeskasse. Das heisst, wir können durchaus aufgrund der Signale, die wir haben, davon ausgehen, dass wir im nächsten Jahr hoffentlich bereits diese ersten Einnahmen auf den Umsätzen von einer oder zwei oder mehreren Spielbanken haben werden. Aber Gewissheit gibt es natürlich erst, wenn die entsprechenden Gesuche eingegangen sind. Hierzu gibt es, wie gesagt, Signale, dazu kann ich aber wegen des laufenden Verfahrens hier öffentlich noch nichts sagen. Dann noch ein Punkt zur Erreichbarkeit: Die Erreichbarkeit unseres Landes im Telefoniebereich hängt heute nicht mehr von der Infrastruktur in Liechtenstein ab, sondern hängt ab von den jeweiligen einzelnen internationalen Providern, ob sie uns aufschalten oder nicht. Und dort Geld zu investieren, um es zu verbessern, führt zu nichts, die Erreichbarkeit Liechtensteins liegt in den Händen von kleinen, teilweise sehr kleinen Providern. Auf der ganzen Welt gibt es in jedem Land viele Mobilfunkanbieter, und die sparen dann halt manchmal und schalten kleinere Länder gar nicht auf - und dann sind wir nicht erreichbar. Das heisst, hier Investitionen zu tätigen, wird nichts bringen, hier geht es darum, dass das Amt für Kommunikation bei jedem Fall versucht zu intervenieren. Ein positives Beispiel war die Türkei, da konnten wir die Erreichbarkeit jetzt deutlich verbessern, indem eben zwei grosse Mobilfunkanbieter jetzt Liechtenstein aufgeschaltet haben. Also das sind die Probleme im Bereich der Erreichbarkeit.
Dann, weil ich direkt angesprochen wurde von der sehr geschätzten Fraktionssprecherin der Fortschrittlichen Bürgerpartei, erlauben Sie mir doch noch ein, zwei kurze Bemerkungen, ohne die Mittagspause allzu sehr zu verzögern. Offensichtlich ist Wahlkampf, das stelle ich natürlich auch hier fest. Sie können mir glauben, meine Ausführungen in der Öffentlichkeit zum Staatshaushalt und zu den verschiedenen Themen dazu entsprechen nicht einer Wahllaune. Und ich freue mich auch, dass bestimmte Aussagen meinerseits auch hier im Landtag von anderen Abgeordneten unterstützt werden. Also das ist nicht eine subjektive Einschätzung meinerseits allein, sondern diese Einschätzung, dass zum Beispiel 2,5% Planrendite eben zu hoch sind, teile ich mit anderen Abgeordneten. Manche sahen das am oberen Ende, manche sahen es als zu hoch. Ich bin der Auffassung, dass es eben zu hoch ist. Der Herr Regierungschef ist da anderer Meinung, er ist der Finanzminister, er hat sich logischerweise durchgesetzt bei der Finanzplanung, das ist auch in Ordnung so. Und wir diskutieren diese Frage immer wieder gerne und freuen uns immer, wenn das Thema wieder auftaucht. Es ist wahrscheinlich auch gut, dass der Regierungschef und ich in diesen Zeiten des Wahlkampfs nicht überall der gleichen Meinung sind, das macht es für die Wähler vielleicht ein bisschen interessanter. Und damit kann man auch dieses Kuschel-Argument, das ab und zu wieder auftaucht, vielleicht auch einmal klar und deutlich widerlegen: Es wird nicht gekuschelt, sondern es wird in der Sache hart gerungen. Und das gehört sich auch so, dazu stehen wir auch beide.Ich bin der Auffassung, das wurde hier auch schon angetönt, dass wir hier teilweise um des Kaisers Bart streiten. Der Abg. Alois Beck hat das erwähnt, «ausgeglichen» oder «saniert», das sind zwei unterschiedliche Wörter, die haben unterschiedliche Bedeutungen. Ich gehe einig mit der Aussage, dass der Staatshaushalt die letzten zwei Jahre ausgeglichen war, dass er gemäss Finanzplanung ebenfalls ausgeglichen ist. Als alter Lateiner aber denke ich, das Wort «saniert» kommt vom Wort «Gesundheit»; und ob der Staatshaushalt jetzt gesund ist oder nicht, darüber können wir wahrscheinlich die nächsten paar Wochen dann noch trefflich miteinander streiten. Ich denke, dass er noch nicht ganz gesundet ist, sondern noch bestimmte Nachwehen da sind und die Gesundung noch diese sehr disziplinierte Haltung braucht; da sind wir uns dann wieder einig, vermute ich. Diese Stabilisierungsphase, das heisst für mich, dass die Gesundheit noch nicht da ist, erst ausgeglichen. Aber das können wir gerne im Wahlkampf dann noch genauer diskutieren. Ich weiss auch nicht, ob das alle Leute so interessiert, weil es dann teilweise wirklich Detailfragen sind in der Einschätzung.Die unterschiedlichen Positionen beim Koalitionspartner haben Sie noch angedeutet. Da freue ich mich, heute festzustellen, dass auch bei der FBP unterschiedliche Positionen festzustellen sind, was die Szenarienplanung angeht. Ich habe zum Beispiel auch mit einem leichten Schmunzeln festgestellt, dass auf Facebook ein Präsidiumsmitglied der FBP, das für den Landtag kandidiert, festgestellt hat, dass er sich einsetzen möchte für das Erreichen eines langfristig ausgeglichen Staatshaushaltes. Das heisst für mich, dass dieses Präsidiumsmitglied Ihrer Partei offenbar auch noch nicht der Meinung ist, dass er schon ausgeglichen ist, sondern er möchte sich für das Erreichen dieses Zieles einsetzen. Das ist erfreulich. Das heisst, diese einheitliche Haltung findet man wahrscheinlich in keiner Partei. Auch die Unabhängigen sind sehr unabhängig voneinander, habe ich festgestellt bei der Lektüre des neuesten Blättchens. Diese Unabhängigkeit untereinander gibt es bei jeder Partei und das ist auch gut so. Ich glaube, eine Partei ist ja keine kommunistische Einheitspartei, sondern in einer Partei herrscht Meinungsvielfalt und man sucht dann eine gemeinsame Position. Das gehört sich so und dadurch, glaube ich, löst sich dieser Vorwurf, dass hier bei der VU, beim Koalitionspartner, unterschiedliche Positionen seien, dann auch in Luft auf. Und viel mehr möchte ich dazu eigentlich nicht mehr sagen. Wir werden sicher noch genügend Gelegenheit haben, über die Gesundheit des Staatshaushaltes, eben die Sanierung, in den kommenden Wochen miteinander zu diskutieren. Ich denke aber auch, dass es noch spannendere Themen im Wahlkampf geben wird als die Staatshaushaltsfrage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ja, was wäre das für ein Schlusswort gewesen? Aber ich komme noch einmal auf einen kurzen, technischen Aspekt zurück, wenn Sie das noch entschuldigen. Das Schnitzel muss nicht mehr lange warten. Wegen der Planrendite, Herr Regierungschef, da meinte ich nicht die 2,5%, die Sie aus der Erfahrung oder aus den Performanceergebnissen der letzten Jahre erwähnen, sondern meines Wissens ist es so, und das ist auch über die Dokumente, die über die Finanzkommission den ganzen Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden, dass auf der Basis der Anlagestrategie, die für das extern verwaltete Vermögen der Landesverwaltung bestimmt ist, eine erwartete Rendite ausgewiesen wird. Und aus den Unterlagen aus dem November 2015 geht hervor, dass die von Experten ausgerechnete, erwartete Rendite für das extern verwaltete Vermögen bei 1,81% liegt. Und mir ging es um diese erwartete Rendite, von Experten ausgerechnet. Wurde diese jetzt für das Jahr 2017 schon festgelegt, wurden dort diese 1,81% bestätigt oder wird das mehr oder weniger sein?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Nur ganz kurz, wenn ich den Regierungschef-Stellvertreter richtig verstanden habe, erachtet er die Planrendite als zu hoch. Verstehe ich das dann richtig, dass Sie an der entsprechenden Regierungssitzung, dann auch eine Antrag gestellt haben, dass hier ein tieferer Wert eingesetzt wird?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Herr Abg. Wenaweser, Sie sind jetzt gerade etwa zwei Wochen zu früh, wir werden dieses Thema in Kürze in der Regierung diskutieren und dann entsprechend beschliessen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Elfried Hasler, Sie wissen, ich darf aus Gründen der gesetzlichen Vorgaben nicht aus der Regierungssitzung plaudern. Aber lassen Sie mich es so formulieren, ich habe es schon einmal verwendet, dieses Beispiel: Der Beschluss über die Finanzplanung war in der Regierung nicht einstimmig.Landtagspräsident Albert Frick
Damit wären wir am Ende der Debatte angelangt. Ich bedanke mich, wir haben den Bericht der Regierung zur Finanzplanung 2017 - 2020 zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 10 erledigt. Wir machen Mittagspause bis 14:45 Uhr. Mittagspause (von 13:15 bis 14:45 Uhr)
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