Leistungsanalyse in der Landesverwaltung (Nr. 123/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Leistungsanalyse in der Landesverwaltung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 123/2016. Wie ich Ihnen im Vorfeld der Landtagssitzung schriftlich mitgeteilt habe, werden wir im Sinne einer strukturierten Beratung zuerst eine allgemeine Diskussion zu den Kapiteln 1 bis 5 - «Ausgangslage», «Projektbeschreibung», «Methodik», «Leistungen der liechtensteinischen Landesverwaltung» und «Entwicklung der Aufgaben» - führen. Danach werde ich die nachfolgenden Kapitel 6 bis 10 einzeln zur Diskussion stellen. Das heisst natürlich nicht, dass alle Kapitel ausführlich diskutiert werden müssen. Es geht letztlich um die Kenntnisnahme einer Regierungsinformation an den Landtag. Ich eröffne nun die Eingangsdiskussion und bitte um Ihre Wortmeldungen. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Uns liegt eine umfassende Beschreibung der Leistungsanalyse vor. Wir sprechen hier von rund 200 Seiten Informationen mit teilweise sehr detaillierten Ausführungen zu kleinen und grossen Ideen, die offenbar in den letzten Jahren in der Landesverwaltung aufgebracht worden sind. An der Zahl, heisst es, seien es 400 kleinere oder grössere Projekte gewesen, die man beurteilt hat, teilweise umgesetzt hat und an denen man teilweise noch arbeitet. Wir konnten in den letzten zwei bis drei Jahren des Öfteren dieses Reizwort Leistungsanalyse in den Medien lesen beziehungsweise auch hier im Landtag wurde öfters vom Regierungschef darauf hingewiesen. Und heute haben wir, wie gesagt, dieses sagenumwobene Dokument von 200 Seiten hier, und ich muss wirklich sagen, so gut und detailliert informiert wie über die Leistungsanalyse wird man selten. Und hier möchte ich auch darauf hinweisen, dass es eben wahnsinnig schwierig ist, wie der Landtagspräsident bereits ausgeführt hat, wirklich en detail auf jedes einzelne Projekt einzugehen und fundierte Diskussionen zu führen. Nun zum Inhalt der Leistungsanalyse: Wie ich schon erwähnt habe, ich bin sehr zufrieden, dass wir eine umfassende Darstellung erhalten haben. Ich bin auch zufrieden, dass man nach der Reorganisation der Amtsstellen in den vorgängigen Perioden nun eigentlich das Augenmerk auf die Effizienzsteigerung und auf die Prozessoptimierung gelegt hat, und zwar nicht unbedingt ausschliesslich im Lichte der Sanierung des Staatshaushaltes, sondern vor allem auch, um die Landesverwaltung fit für künftige Aufgaben zu machen beziehungsweise fit zu machen für die bessere und dienstleistungsorientiertere Erbringung ihrer täglichen Aufgaben. Aus diesem Grund möchte ich vielleicht auf die Äusserungen des entsprechenden Ministeriums in den Medien eingehen, wo es heisst, wenn wir jetzt in den offenen Punkten und offenen Projekten gewisse Entscheidungen herbeiführen möchten, die noch weiter gehen als die Empfehlungen, die wir lesen können, würde das eine einschneidende Reduktion der Dienstleistungshöhe beziehungsweise Qualität am Bürger bedeuten. Herr Regierungschef, so wie ich das verstanden habe, gibt es hier verschiedene Kapitel, die wir dann auch detailliert erläutern werden, aber vor allem gibt es ein Kapitel von bereits umgesetzten Projekten. Und so wie ich das auch verstanden habe, heisst es, dass wir bereits sehr viel getan haben im Hinblick auf die Effizienzsteigerung der Prozesse in der Landesverwaltung, dass bereits sehr viel Projekte, und zwar in allen Ministerien und in allen Ämtern, umgesetzt worden sind und dass jetzt - nach erfolgreicher Optimierung wesentlicher Prozesse - selbstverständlich es ein Einschnitt wäre. Aber es ist nicht so zu verstehen, dass man noch nichts gemacht hat und sich jetzt auf den Stuhl setzt und zurücklehnt und sagt: Ja, wir haben gesehen, wir sind perfekt und es gibt nichts mehr zu optimieren. Vielleicht möchte ich diese Aussage ein wenig ins richtige Licht rücken und aus diesem Grund hoffe ich, dass Sie mir dazu vielleicht nähere Aussagen machen könnten, zumal ich auch überzeugt bin, dass Sie interne Schattenrech-nungen führen und interne Zahlen haben, die möglicherweise Schätzungen der Effizienzsteigerung darstellen und dies genauer beschreiben können. Gerne erwarte ich hierzu Ihre Ausführungen.Ich möchte auch jetzt bereits vorwegnehmen, dass ich das Instrument der Leistungsanalyse auch sehr gerne verankert sehen würde in der Landesverwaltung, zumal das dann auch wirklich die Diskussionen um Effizienzsteigerungen oder Einsparungen in der Landesverwaltung allgemein neutralisiert, objektiviert. Es wird möglich sein, künftig über die Leistungen konkret und transparent zu diskutieren, ohne dass man in dem vermeintlichen Dunstkreis der Landesverwaltung haltlose Vorwürfe formulieren kann und sagen kann, hier wäre sicherlich noch einiges zu tun und grosses Einsparpotenzial möglich. Nein, wir haben hier jetzt eine konkrete Auflistung von Tätigkeiten, und selbstverständlich obliegt es dem Landtag und der Regierung gemeinsam, die Landesverwaltung so zu gestalten, dass sie einerseits ihre Aufgaben durchführen kann, und zwar zufriedenstellend durchführen kann, und andererseits auch die Konsequenzen zu tragen hat, wenn eine Reduktion von Leistungen oder Personalressourcen beschlossen wird. Danke und ich freue mich auf die angeregte Diskussion.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Mit der vorliegenden Leistungsanalyse in der Landesverwaltung bezweckt die Regierung, Transparenz zu schaffen über die staatlichen Leistungen und Potenziale aufzuzeigen: zum Leistungsverzicht, zur Anpassung des Leistungsniveaus und zur Optimierung der Prozesse. Aufgaben und Leistungen des Staates sollten grundsätzlich betrachtet werden und damit die Möglichkeit zur Diskussion eröffnen, was der Staat leisten soll und was nicht. Die Leistungsanalyse basiert auf einer Aufgaben- und Prozessanalyse in allen Amts- und Stabsstellen. Sie ist ein eigenständiges Projekt, das im Gegensatz zur Sanierung des Staatshaushaltes nicht primär eine Kosteneinsparung anstrebt. Die Regierung ging in einem ersten Schritt so vor, dass sie die Methodik zur Aufgabenanalyse und Prozessoptimierung zunächst in Form eines Pilotprojektes im Amt für Bau und Infrastruktur durchführte. Danach wurden in allen Amts- und Stabsstellen die Kernaufgaben erfasst und die Leistungen, die der Erfüllung der Kernaufgaben dienen, erarbeitet. Aufgrund der Konsolidierung und Klassifizierung der Informationen wurde schliesslich eine Leistungslandkarte erstellt. Aus dieser ist ersichtlich, welche 17 übergeordneten Leistungen unter Einsatz welcher Ressourcen die Landesverwaltung erbringt. Da der Herr Landtagspräsident uns im Sinne einer geordneten Diskussion gebeten hat, die Diskussion über die Analyse kapitelweise zu führen, beschränke ich mich daher in meiner ersten Wortmeldung auf die Kapitel 1 bis 5. Es ist mir aber ein Anliegen, zunächst allen zu danken, die an diesem umfangreichen Projekt mitgearbeitet haben.Der Regierung ist es gelungen, ihr erstes Ziel, nämlich Transparenz zu schaffen über die staatlichen Leistungen, zu erreichen. Die Leistungslandkarten bieten einen relativ hohen Abstraktionsgrad, einen Überblick darüber, welche Leistungen mit wie viel Personalressourcen und unter welchem Finanzmitteleinsatz vom Staat erbracht werden. Dies geschieht ämterübergreifend und auf verschiedenen Ebenen. So sind beispielsweise für die Leistung «Bereitstellen der Infrastruktur» 40 Vollzeitäquivalente von insgesamt 808 Vollzeitäquivalenten zuständig. Diese teilen sich wiederum in die Leistungen Verkehrsinfrastruktur, Kommunikationsinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Geodateninfrastruktur und Infrastruktur für stoffliche Ver- und Entsorgung auf. Mit der Ausführung sind mehrere Amtsstellen befasst, so das Amt für Bau und Infrastruktur, das Amt für Kommunikation und das Amt für Umwelt. Die eingesetzten Budgetmittel betragen rund CHF 34 Mio., was 3,9% des Gesamtbudgets bindet. Allerdings muten die dazugehörigen Erläuterungen sowie die vielen Zahlen und Tabellen recht technisch an. Obwohl oft blosse Einschätzung und Bewertung durch die Regierung, wird eine Wissenschaftlichkeit und Genauigkeit suggeriert, die letztlich nicht gegeben ist. Es beginnt zum Beispiel bereits damit, dass die Frage, was eine staatliche Kernaufgabe sein soll oder nicht, nicht aufgrund einer Definition oder eines Konsenses beantwortet werden kann, sondern es wird eine eigene, pragmatische Klassifizierung eingeführt, die den Zielsetzungen am besten dienen soll. «Hoheitliche Kernaufgaben» sind danach Aufgaben zur Souveränitätssicherung, Aufrechterhaltung der Staatsfunktionen, Wahrung der öffentlichen Ordnung und Regelung der Nutzung öffentlicher Ressourcen. Daneben gibt es «hoheitliche Dienstleistungen», die nicht zwingend für die Funktionsfähigkeit des Staates notwendig sind, die aber mit Amtsgewalt vollzogen werden. Als Beispiele werden etwa der Vollzug des Gewerbegesetzes, die Motorfahrzeugkontrolle oder der Vollzug des Baugesetzes erwähnt. Schliesslich gibt es noch die Kategorie «öffentliche Dienstleistungen», die zwar der Volkswohlfahrt dienen, aber grundsätzlich von Privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen erbracht werden können, so zum Beispiel die Bereitstellung einer Sportinfrastruktur oder die Laufbahnberatung von Schülern. Die Klassifikation ist insofern von Bedeutung, weil die Leistungen der Leistungslandkarte auf der Grundlage der evaluierten Kernaufgaben definiert werden. Für die nachfolgende Grundsatzdiskussion, welche Aufgaben der Staat selber wahrnehmen muss, ist es entscheidend, ob eine Leistung hoheitliche Funktion hat. Die Aussage, dass es circa 800 Kernaufgaben gibt, denen circa 2'000 Leistungen zugeordnet werden können, ist eine Einschätzung der Regierung. Die Feststellung, dass 55% der Personalressourcen sowie 44% des Budgets für hoheitliche Kernaufgaben und hoheitliche Dienstleistungen eingesetzt werden, entspringt letztlich dieser Wertung. Mich befremdet beispielsweise, dass im Schulamt 0% der Personalressourcen mit hoheitlichen Kernaufgaben und nur 19% mit hoheitlichen Dienstleistungen befasst sein sollen, hingegen 73% «nur» öffentliche Dienstleistungen erbringen. Der vielzitierte Satz, dass Bildung unser höchstes Gut ist, hätte mich zur Schlussfolgerung veranlasst, dass die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden und effizienten Bildung mindestens als eine hoheitliche Dienstleistung qualifiziert wird. Zusammengefasst halte ich die geschaffene Übersicht über die staatlichen Leistungen aber für ein informatives, sehr detailliertes Grundlagenpapier, welches laufend aktualisiert und weiterentwickelt werden kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vorausschicken möchte ich einen Dank an die Landesverwaltung sowie die Regierung für die Erarbeitung dieser Analyse. Sie gibt einen vertieften Einblick in die Leistungen des Staates und ganz speziell der Landesverwaltung. Dabei ist hervorzuheben, dass im Schnitt durch jede Angestellte/jeden Angestellten eine Kernaufgabe erledigt wird. Schon diese Zahl zeigt auf, dass die Spielräume sehr begrenzt sind, was weitere Einsparungen, ohne spürbare Leistungs- und Qualitätsverluste für den Bürger vorzunehmen, betrifft. In den vergangenen Jahren wurden auch bei der Landesverwaltung im wesentlichen Umfang Einsparungen vorgenommen. Dieser Druck, die Kosten zu reduzieren, ist keineswegs nur eine Folge der Finanzkrise von 2008, sondern zu einem ganz wesentlichen Teil hausgemacht. 2011 wurde die Vermögenssteuer, die dem heutigen Sollertrag entspricht, um 20% gesenkt, was Mindereinnahmen von circa CHF 30 Mio. bedeutet. Die Couponsteuer wurde abgeschafft, was Mindereinnahmen von jährlich circa CHF 50 Mio. bedeutet. Die Erbschaftssteuer wurde abgeschafft, was zu Mindereinnahmen von jährlich im Schnitt CHF 5 Mio. führte, und der EK-Zinsabzug wurde eingeführt, der zu Mindereinnahmen von konservativ geschätzten CHF 30 Mio. geführt hat. So resultierten aus dem neuen Steuergesetz von 2011 Mindereinnahmen von rund CHF 115 Mio. Das neue Steuergesetz und sicher auch - mindestens vorübergehend - die Finanzkrise von 2008 haben den Druck massiv erhöht, an allen Ecken und Enden zu sparen. Schnell war dann eben die angeblich aufgeblähte Landesverwaltung als Sündenbock identifiziert. Der sogenannte Staatsapparat sollte massgeblich reduziert werden. Gerade diese Leistungsanalyse zeigt ganz hervorragend auf, dass die Landesverwaltung eben nicht so fett und ineffizient ist, wie dies vielfach zu Unrecht behauptet wird. Hierzu einige Vergleichszahlen: Liechtenstein verfügt über die bei Weitem geringste Staatsquote in Europa. Laut Finanzstatistik von 2014 liegt diese in Liechtenstein bei 24,1%, in der Schweiz, dem zweitbesten Land, schon bei 33,7%, im EU-Durchschnitt bei knapp 50%. Und wohlbemerkt wirken sich die Nachteile der Kleinheit unseres Landes negativ auf die Staatsquote aus. Denn wie auch aus dieser Analyse hervorgeht, muss Liechtenstein wie grosse Länder auch fast die ganze Palette an Aufgaben leisten, mit Ausnahmen vielleicht zum Beispiel im Bereich Verteidigung. Der Bericht führt aus, dass die Landesverwaltung in den letzten 30 Jahren ein grosses Wachstum erfahren habe. Das ist sicher so und kann, wie auf Seite 149 ausgeführt, sachlich sehr gut begründet werden. Die Staatsausgaben sind seit 1985 von CHF 267 Mio. auf CHF 778 Mio. Ende 2015 gestiegen. Um 180%, wie es im Bericht heisst. Ich meine, es wären 190%, aber die Grössenordnung stimmt sicher. Isoliert betrachtet ist diese Aussage allerdings wertlos. Wenn man sich aber vor Augen hält, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit 1985 von CHF 1,3 Mia. auf CHF 5,258 Mia. gestiegen ist, sich also vervierfacht hat, dann relativiert sich dieser Anstieg sehr stark. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Landesverwaltung sehr gut funktioniert, Dienstleistungen für Bürger und Bewohner und vor allem auch die Wirtschaft in guter Qualität sowie zeitnah erbringt. Ich bin der festen Überzeugung, dass die effiziente Landesverwaltung im internationalen Wettbewerb ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil ist.Versuchen Sie einmal, in Frankreich eine Autonummer zu lösen. Da müssen Sie sich einen Tag freinehmen und ich empfehle Ihnen, ein dickes Buch mitzunehmen, das die Wartezeit wenigstens gefühlt etwas verkürzt. In Liechtenstein machen Sie sich online einen Termin und werden dann innert nützlicher Frist bedient.Es ist aber sicher so, dass auch bei der Landesverwaltung weiterhin Verbesserungspotenzial vorhanden ist, wie dies bei jeder anderen Firma auch der Fall ist. Gerade die fortschreitende Digitalisierung bietet hier zunehmend Chancen und daran wird auch gearbeitet. In diesem Zusammenhang wäre es vielleicht sinnvoll, wenn man sich bei anderen Ländern, die in diesem Bereich schon weiter sind, etwas abschauen könnte. So wäre es sicher empfehlenswert, zum Beispiel die internationalen Beziehungen zu Estland zu nutzen. Estland ist sehr weit, was die digitalen Dienstleistungen für die Kunden im täglichen Verkehr mit dem Staat betrifft. Es wäre hilfreich, sich dort einiges an Know-how zu holen und gewisse Dinge zu kopieren.Es muss immer das Bestreben vorhanden sein, besser zu werden, neue Ideen zu entwickeln und innovative Ansätze zu fördern. Mit der Einführung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses «idea» geht die Regierung diesen Weg. Das ist meiner Meinung nach der richtige Ansatz. Dabei ist von grosser Wichtigkeit, dass die Mitarbeitenden der Landesverwaltung diesen Prozess ganz wesentlich mittragen. Die Bereitschaft dazu ist da, das weiss ich. Sie sind es auch, die täglich sozusagen an der Front arbeiten, sie wissen, wo es klemmt und was besser gemacht werden kann. Die Kompetenzen und Fähigkeiten, diesen Prozess vorwärts zu bringen, sind auch in der Landesverwaltung vorhanden. Was es dazu aber braucht, ist Wertschätzung. Diese Wertschätzung von Politik und Bevölkerung vermisse ich in den letzten Jahren. Denn die Landesverwaltung muss keinen Vergleich mit anderen Ländern, Gemeinden oder Unternehmen scheuen. Das muss uns aber auch etwas wert sein.An dieser Stelle möchte ich mich für die täglich geleistete Arbeit in den Amtsstellen bedanken. Es wird viel und gut gearbeitet, das steht für mich ausser Zweifel. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich mich bei der Regierung für den vorliegenden Bericht bedanken. Der Bericht ist verständlich und gut strukturiert. Zuerst werden die Leistungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung und deren Kernaufgaben aufgezeigt. Dabei ist festzuhalten, dass 55% der Personalressourcen in hoheitlichen Kernaufgaben und hoheitlichen Dienstleistungen eingesetzt werden und sich auf die Amtsgewalt beziehen. Die Leistungen der Landesverwaltung werden in 17 übergeordneten Leistungen von Seite 30 bis Seite 90 ausführlich beschrieben. Jede Leistung wird in Bereiche gegliedert. Es wird ausgeführt, wie viele Stellen und wie hoch die Kosten der jeweiligen Leistung sind. Auch die Prozentzahlen sind hinterlegt. In Kapitel 5 wird dann die Entwicklung der Aufgaben und Leistungen der letzten Jahre verglichen. Auch hier wird aufgezeigt, dass sich der Personalaufwand von CHF 121,5 Mio. im Jahre 2012 auf CHF 116,8 Mio. im Jahr 2015 reduziert hat. Dies entspricht einer Reduktion von CHF 4,7 Mio. Gemäss Bericht entspricht die Einsparung von CHF 4,7 Mio. einer Einsparung von rund 60 Stellen. Auf den weiteren Seiten werden dann einige Beispiele der Stellenentwicklung in verschiedenen Ämtern dargestellt. Auffallend ist hierbei, dass die Regierung mit einem Sollbestand von 808 Stellen rechnet und das Amt für Personal und Organisation mit 819 Stellen. Das Amt für Personal und Organisation rechnet die befristeten Stellen mit ein, so die Erklärung. Hierzu meine Frage an die Regierung: Wird der Aufwand für befristete Stellen im Personalaufwand der Landesverwaltung abgebildet? Wenn nein, wo wird der Aufwand für befristete Stellen abgebildet? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Seit der Umsetzung der Massnahmenpakete zur Sanierung des Staatshaushaltes und der Umsetzung verschiedener Reformprojekte wird die Landesverwaltung durch die Bevölkerung, aber auch durch den Landtag heute deutlich kritischer betrachtet, als es früher der Fall war. Insbesondere die Höhe des Personalbestandes wird regelmässig hinterfragt. Das ist auch richtig so, denn eine schlanke, aber leistungsfähige Landesverwaltung bildet neben soliden Staatsfinanzen die unverzichtbare Basis für effizientes, effektives und nachhaltiges staatliches Handeln. Es gehört daher zu den Kernaufgaben von Regierung und Landtag, für solide Staatsfinanzen und insbesondere auch eine schlanke, aber leistungsfähige Landesverwaltung zu sorgen. Dass diese Regierung, aber auch dieser Landtag diese Aufgabe ernst nehmen, lässt sich neben den Erfolgen bei der Sanierung des Staatshaushaltes auch an der Tatsache messen, dass der Personalbestand bei der Landesverwaltung zum ersten Mal in der Geschichte dieses Landes am Ende einer Legislaturperiode tiefer liegen wird als zu Beginn der Legislaturperiode. Das hat es noch nie gegeben. Dieser geradezu historische erstmalige Rückgang des Personalbestandes bei der Landesverwaltung über eine ganze Legis-laturperiode hinweg ist umso bemerkenswerter, als die staatlichen Aufgaben in dieser Legislaturperiode per Saldo weiter angestiegen sind und weiter ansteigen. Es vergeht praktisch keine einzige Landtagssitzung, in der, insbesondere aufgrund der zwingenden Übernahme von EWR-Rechtsakten, nicht zusätzliche Aufgaben auf die Landesverwaltung zukommen. In der Privatwirtschaft ist es in der Regel sehr positiv, wenn die Anzahl der Kunden steigt. Denn damit kann in der Regel auch ein Anstieg des Gewinns erwartet werden. Bei der Landesverwaltung dagegen bedeutet ein Anstieg der Kunden, das heisst der Bevölkerung, der Beschäftigten, der Unternehmen, isoliert betrachtet, zuerst einmal einfach nur mehr Aufwand und höhere Kosten. Und die Zahl der Kunden der Landesverwaltung steigt stetig an. Allein in dieser vierjährigen Legislaturperiode erhöht sich die Bevölkerung um zusätzliche rund 1'000 Einwohner. Die Zahl der Beschäftigten erhöht sich in diesen vier Jahren gar um rund 1'300 zusätzliche Arbeitnehmer. Und die Zahl der Unternehmen nimmt gleichzeitig um rund 500 zusätzliche Unternehmen zu. 1'000 zusätzliche Einwohner, 1'300 zusätzliche Arbeitnehmer und 500 zusätzliche Unternehmen, die alle letztlich in irgendeiner Form Dienstleistungen des Staates nachfragen und in den verschiedensten staatlichen Bereichen Mehraufwand bedeuten. Dass es also über diese Legislaturperiode hinweg bei anhaltend steigenden Aufgaben zum ersten Mal gelungen ist, den Personalbestand bei der Landesverwaltung zu senken, ist daher keine Selbstverständlichkeit. Diese bemerkenswerte Leistung darf in erster Linie die Regierung, aber auch der Landtag für sich in Anspruch nehmen. Es wäre nun aber falsch, sich auf diesem Erfolg auszuruhen und zufriedenzugeben. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung zeigt die Regierung, dass sie dies auch nicht vorhat. Mit der Verankerung der Leistungsanalyse, der systematischen Evaluation des Folgeaufwandes von Gesetzesänderungen und einem institutionalisierten Verbesserungsprozess soll auch für die Zukunft eine Basis für die systematische kritische Auseinandersetzung mit den staatlichen Leistungen und Ressourcen geschaffen werden. Das ist nur zu begrüssen.
Auch die zahlreichen im Bericht skizzierten weiteren Optimierungsprojekte, an denen die Regierung arbeitet, zeigen, dass die Regierung ihre Aufgabe ernst nimmt. Ich masse mir hier allerdings nicht an, auf die einzelnen hier lediglich skizzierten Projekte vertieft einzugehen. Mein Informationsstand und die kurzen Zusammenfassungen der Projekte sind meines Erachtens nicht ausreichend, um an dieser Stelle eine seriöse, vertiefte Diskussion führen zu können. Ich möchte die Regierung aber ermuntern, hier mutig voranzugehen und, wo der Landtag zu begrüssen ist, dies im Zweifelsfall lieber zu tun, als darauf zu verzichten. Was jetzt allerdings noch fehlt, ist die Aussensicht. Der Bericht und Antrag stützt sich praktisch ausschliesslich auf eine Innensicht der Verwaltung. Wie auch in jedem Unternehmen in der Privatwirtschaft birgt eine blosse Innensicht das Risiko der Betriebsblindheit. Zudem haben Verantwortliche in der Verwaltung, sei es beim Staat oder in der Privatwirtschaft, grundsätzlich eher eine Tendenz zu viel Administration aufzubauen, als Administration zu reduzieren. Der Einbezug einer Aussensicht ist daher für mich absolut unerlässlich. Die Idee eines Ansprechpartners für Bürgerinnen und Bürger, wie er auf den Seiten 181 und 182 skizziert wird, ist diesbezüglich sicher ein interessanter, aber nicht der einzig mögliche Ansatz. Hier könnte man sich auch überlegen, ob das Aufgabengebiet nicht weiter, vielleicht auch im Sinne einer niedrigschwelligen Bürgerombudsstelle, gefasst werden könnte. Dass also für Verbesserungsvorschläge als auch für generelle, hoffentlich konstruktive Kritik und verschiedenste Bürgeranliegen eine unabhängige, neutrale Stelle zuständig wäre. Da die Schaffung einer solchen Funktion in der Regel aber auch mit vielen Fragezeichen verbunden ist, schlage ich im Zweifelsfall vor, diesen Schritt zu machen und eine solche Funktion bewusst über eine zeitlich befristete Versuchsphase hinweg zu testen. Auf jeden Fall aber ist ein Weg zu finden, dass auch die Aussensicht der Kunden der Landesverwaltung in den laufenden Optimierungsprozess Eingang findet. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Guten Morgen. Besten Dank an die Regierung für die Präsentation dieser umfassenden Leistungsanalyse. «Die Regierung wird eingeladen, dem Landtag konkrete Vorschläge zur Reduktion des liechtensteinischen Staatsapparates, vor allem im Bereich Personalaufwand, staatliche Dienstleistungen und Aussenpolitik, zu unterbreiten. Alle Ministerien sollen in ihren untergeordneten Ämtern alle Möglichkeiten prüfen, wie der Sach- und Personalaufwand reduziert werden kann, sei dies durch eine effizientere Erfüllung zugeteilter Aufgaben, Kürzungen oder dadurch, dass gewisse Aufgaben gar nicht mehr wahrgenommen werden», so weit aus dem Postulat der DU-Fraktion vom 5. September 2013. Es wurde damals verworfen mit der Begründung, eine Überprüfung des Staatsapparates bringe keinen Mehrwert. Ich war etwas erstaunt, aber auch erfreut, dass jetzt doch eine Leistungsanalyse durchgeführt wurde, basierend auf einer Aufgaben- und Prozessanalyse in allen Amts- und Stabsstellen, mit Themen, die denen des eingangs erwähnten Postulates entsprechen. Nämlich Schaffung von mehr Transparenz über die Leistungen der Landesverwaltung, Optimierung der Prozesse, Diskussion über den Leistungsauftrag, Potenziale zur Leistungsreduktion und Effizienzsteigerung, Einführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses in der Landesverwaltung, wobei auch die Weiterführung schon etwas bringt, weil in den letzten vier Jahren doch einiges gespart wurde. Von den vielen auf 183 A4-Seiten dargestellten Analyseergebnissen möchte ich nur ein Thema aufgreifen: Das ist die staatliche Förderung im Bereich Energie. Als Alternative wird vorgeschlagen, verstärkt Vorschriften zu erlassen und Fördermassnahmen zu reduzieren. Nun in einigen Bereichen wird wirklich ohne Zwang subventioniert. Hier wäre sicher Potenzial vorhanden. In den letzten Jahren wurden in einem noch nie dagewesenen Umfang Waren und Investitionsgüter subventioniert: Elektrovelos, Fenster, Gebäudeisolationen, Heizungsanlagen, Boiler, Stromerzeugungsanlagen, Autos und viele weitere Produkte. Mit diesen wirtschaftspolitischen Eingriffen bezahlen diejenigen Bürger, die keinen Bedarf haben oder denen die finanziellen Mittel für eine Investition fehlen, indirekt an diejenigen, die über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Bedingungen einer Subventionsberechtigung zu erfüllen. Letztlich bewirkt das Energieeffizienzgesetz eine Umverteilung von unten nach oben. Die Marktteilnehmer überlegen, wie sie die Subvention gezielt für den persönlichen Vorteil nutzen können. Jede Subvention führt zu Marktverzerrungen. Eine marktwirtschaftliche Ordnung kann nur funktionieren und auch gerecht sein, wenn die Produzenten und Konsumenten die Kosten ihres Handelns tragen und nicht auf andere abwälzen. Wenn das Prinzip der Kostenwahrheit und das Verursacherprinzip nicht genügend Gewicht erhalten, verfälscht dies die Marktpreise, und diese senden dann falsche Signale an die Produzenten und Konsumenten, was zu Fehlentscheidungen und Ineffizienzen führt. Die Verzerrungen müssen in der Folge mit komplizierten Mechanismen schrittweise zurückgefahren werden. Meiner Ansicht nach sollten Subventionen eine Ausnahme bilden, weil sie aus rentablen Quellen finanziert werden müssen und diese noch rentablen Quellen in der Folge an ihrer Entfaltung behindern. Es gibt selbstverständlich Subventionen, die sehr sinnvoll und unbestritten sind. Dann habe ich noch im Zusammenhang mit dieser Leistungsanalyse eine Frage, und zwar zum Wahlrecht beziehungsweise Krankenversicherung für österreichische Grenzgänger auf Seite 103 im Kapitel 6. Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abgeordneter Elkuch, ich werde nachher die Kapitel einzeln aufrufen. Und ich bitte Sie, dann Ihre entsprechende Frage anzubringen. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Es geht jetzt um eine Grundsatzdiskussion. Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank, Herr Präsident. Nun steht es, das Werk - lange angekündigt, lange erwartet. Ein in meinen Augen kritisches Kernstück, gerade auch im Lichte der Diskussion rund um die Sanierung des Staatshaushaltes. Wobei die Regierung auf Seite 14 ausführt, dass sie die Leistungsanalyse als eigenständiges Projekt sieht. Hier scheinen die Meinungen noch nicht ganz gemacht zu sein, inwieweit diese Leistungsanlayse eben doch im Zusammenhang mit dem Staatshaushalt steht. Wie dem auch sei, was es sicher ist: ein Leistungsausweis dieser Regierung in Sachen Verständnis und Kompetenz bei der Führung der Landesverwaltung. Ziel war und ist es: Die Schaffung von mehr Transparenz über die staatlichen Leistungen, die Optimierung der Prozesse für eine Effizienzsteigerung, auch eine Diskussion über den eigentlichen Leistungsauftrag des Staates beziehungsweise der Verwaltung soll geführt werden können, auch, ob diese Leistungen innerhalb oder ausserhalb der Landesverwaltung erbracht werden, was auch noch interessante Fragen aufwirft beziehungsweise für die Zukunft aufwerfen könnte. Für mich noch wichtig: Der Prozess, der ablief, ist detailliert beschrieben, ein interessanter, weil ganzheitlicher Ansatz wurde gewählt, also nicht Amtsstelle um Amtsstelle nach den genannten Zielen durchforstet, sondern ausgehend von 17 übergeordneten Leistungszielen wurden die einzelnen Leistungen definiert, welche zum jeweiligen Ziel gehören, und welche Amtsstellen in welchem Umfang damit betraut sind.Kapitel 5 heisst dann zwar «Entwicklung der Aufgaben und Leistungen» bei den einzelnen Amtsstellen, betont aber sehr die quantitative Personalentwicklung, also eine rückwärtsgewandte Betrachtung, in der Zeitperiode vom 1. April 2013 bis zum 30. Juni 2016, und dies ist also noch nicht der Gewinn aus der Leistungsanalyse. Auf die einzelnen Kapitel werde ich später noch zu sprechen kommen. Ganz generell wird im Bericht auch, um den Gedanken aufzunehmen, die Differenzierung von hoheitlichen Aufgaben, welche also der Staat selbst zu erbringen hat und so weit nicht delegierbar sind, und eben jenen öffentlichen Dienstleistungen, welche nicht zwingend vom Staat selbst erbracht werden müssen, unterschieden. Bei nach aussen delegierten beziehungsweise delegierbaren - oder neudeutsch: outgesourcten - Dienstleistungen geht es dann um die Frage nach der Kosteneffizienz, nach der Möglichkeit der Kontrolle und der Schaffung von Abhängigkeiten. Zwei ganz praktische Überlegungen: Ein Hemmnis für viele Entwicklungen scheint auch zu sein: der Spagat zwischen Zentralisierung versus Gemeindeautonomie. Das heisst, redundante Aufgaben - und ich nehme das berühmte Beispiel des Einwohnerregisters - werden elf plus ein Mal erbracht mit den entsprechenden Schnittstellenkontrollen und den damit verbundenen Kosten. Was ich mich öfters beim Durchlesen auch fragte: Was scheitert eigentlich am sogenannten Amtsgeheimnis? Das heisst, dass Daten und Informationen auch zwischen Amtsstellen nicht ausgetauscht werden können. Wäre nicht genau da ein grosser Effizienzgewinn? Was die Diskussion oder die gesuchte Diskussion, Grundsatzdiskussion, über staatliche Leistungen anbelangt, kann ich mich dem Votum des Abg. Elfried Hasler anschliessen. Wir können nun schon diskutieren über die Art und Weise, wie die staatlichen hoheitlichen Dienstleistungen erbracht werden oder welche Dienstleistungen nun intern erbracht oder outgesourct werden. Nur bewegen wir uns hier im Landtag damit relativ im luftleeren Raum. Es kommt darauf an, wäre meine Antwort, die Ihnen nicht hilft. Doch es kommt eben bei jedem einzelnen Schritt darauf an, wie es sich mit Fragen der Kosteneffizi-enz, Möglichkeiten der Kontrolle, Schaffung von Abhängigkeiten verhält. Diese Führungsaufgabe kann Ihnen niemand abnehmen - und schon gar nicht aufgrund dieses Berichts. Wie Sie, die Regierung, selbst in den Schlussbetrachtungen schreiben, dies zusammengefasst: Viele Erkenntnisse wurden gewonnen, Potenziale wurden eruiert und so weiter; und ich ergänze: aber Entscheide getroffen, Massnahmen eingeleitet und so weiter - wurden nicht. Ja, es ist ein erster Schritt. Was er wert ist, werden erst die weiteren zeigen.Jedenfalls: Die Leistungsanalyse als Instrument zu verankern und dabei auch die Öffentlichkeit miteinzubeziehen - ja selbstverständlich. Aber dies entbindet die Regierung und Landtag nicht von ihrer Verantwortung und ist kein Feigenblatt, Entscheide, auch unliebsame, nicht zu treffen. Ansonsten, jawohl, ist diese Leistungsanalyse «nur» ein Papiertiger. Der Beweis, was diese Leistungsanalyse bringt, muss erst noch erbracht werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke an meine Vorredner. Sie haben das meiste schon gebracht. Ich möchte mich nur auf ein paar Punkte im Vorspann in den Kapiteln 1 und 5 konzentrieren. Der Abg. Elfried Hasler hat es angetönt: Hier haben wir eine gute Innensicht der Ämter und Dienstleistungen, die der Staat erbringt. Wie steht es mit der Aussensicht? Kann man eine Aussensicht auch noch erwarten? Das zu diesem. Dann habe ich meine Frage zu diesen Reformpaketen, auf der Seite 13 haben wir verschiedene Reformpakete aufgelistet. Da steht unter anderem: Kita-Finanzierung. Ich kenne dieses Reformpaket noch nicht. Kommt hier noch was? Dann werden sehr viele Zahlen aufgelistet. Einige Vorredner haben das auch schon gebracht. Teils bis zwei Stellen hinter dem Komma - auf Seite 27 zum Beispiel die ganzen Kernaufgaben. Hier werden 831 Kernaufgaben aufgelistet, die dann auf 807,76 Köpfe verteilt werden und im Durchschnitt die Auslastung von 0,99 haben. Das heisst, wenn die Leute zu 100% arbeiten würden, heisst das schon einmal: 8,07 Personen weniger in der Verwaltung. Also wie gesagt, diese Scheingenauigkeit mit diesen zwei Stellen hinter dem Komma verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich denke die Realität schaut wahrscheinlich ein wenig anders aus. Dann habe ich generell ein Problem zur Personalentwicklung und zum Personalaufwand. Auf Seite 91 haben Sie schöne Kurven abgebildet. Die Stellenentwicklungen gehen schön nach unten. Wenn ich die dann mit dem Landesvoranschlag betrachte, den wir heute auch noch diskutieren oder morgen, dann stimmen die Zahlen eigentlich bis 2014, identisch dem Landesvoranschlag. Ab dem 2015 haben wir im Landesvoranschlag 835 Stellen, also Vollzeitstellen, und hier in dieser Auflistung 819. Irgendwo sind diese Personen nicht vorhanden, oder wie muss ich das lesen? Das zum einen. Im Landesvorschlag gehen wir dann weiter mit 835 Vollzeitstellen. Wie gesagt, für mich geht die Kurve rechts weg und nicht nach unten. Das zum einen. Dann hat der Abg. Frank Konrad das schon angetönt mit diesen 60 Stellen auf Seite 92, die da eingespart wurden. Wenn ich dann diesen Schnitt rechne, 60 Stellen auf dieses Volumen, dann komme ich auf durchschnittliche Kosten einer Stelle von CHF 78'333. Und im Schnitt haben wir bei den Stellen Kosten in der Vergangenheit von rund CHF 250'000, Anzahl Stellen durch die gesamten Kosten. Also wie gesagt, wenn ich diese CHF 78'000 nehmen würde und die umlege auf die Vollzeitstellen, dann müssten wir etwa 1'500 Personen bei der Landesverwaltung beschäftigen zur heutigen Rechnung. Wie gesagt, da habe ich noch meine Mühe mit diesen Zahlen, die teils sehr genau sind, auf zwei Stellen hinter dem Komma berechnet wurden, aber wenn man dann das quer prüft, kommen hier ganz andere Werte heraus. Vielleicht kann die Regierung dann noch dazu ein paar Erklärungen abgeben. Das zum Ersten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort und guten Morgen. Ich kann mich meiner Kollegin Violanda Lanter-Koller anschliessen und beschränke mich darum auf Fragen. Den Bericht finde ich gut. Mir fehlen hie und da Antworten und ein paar Informationen. Zum Beispiel, wenn man beim APA Stellen abgebaut hat, dann hätte ich gerne auch gehört, dass man die Öffnungszeiten reduziert hat, was ich gut finde - aber es wäre schön gewesen, dies hier zu finden. Ich begrüsse auch, dass man mit internen Ressourcen gearbeitet hat. Das finde ich gut. Es wird auf Seite 37 von einem Bürgeransprechpartner gesprochen und auf Seite 181 sieht man das als Massnahme. Was ist denn da der Unterschied? Das habe ich irgendwie nicht verstanden und wäre froh, wenn man da Ausführungen machen könnte. Und meine Frage ist auch, wenn man die Aussensicht möchte. Es gab ja einmal ein Projekt «ausgewogen 2020». Hat man das irgendwo auch einfliessen lassen, die Erfahrungen, in diese Analyse? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich werde nur ein ganz kleines Votum halten und wahrscheinlich wird das jetzt auch andere Kapitel betreffen. Aber ich werde mich nachher nicht mehr zu Wort melden. Nun, ob diese sagenumwobene Analyse das Gelbe vom Ei ist, das überlasse ich dem Auge des Betrachters. Es ist sicherlich ein informatives Papier. Ich stelle grundsätzlich die These in den Raum: Ein Staat kann und soll sich nur so viel Staat leisten, wie er auch bezahlen kann. Ganz einfach. Da können wir jetzt sagen: ja, mehr Geld - mehr Staat; weniger Geld - weniger Staat. Und klar,einen grösseren Staat in einen kleineren Staat umzuwandeln, den Staatsapparat abzubauen, ist nicht ganz so einfach; und der Kollege Marxer hat es gesagt: Da wird sich der Landtag wahrscheinlich im luftleeren Raum befinden. Und ich glaube, schlussendlich wird es die Aufgabe der Regierung sein, sich die Frage zu stellen: Wie viel Staat können wir uns leisten, wie viel Staat möchte die Bevölkerung, wie viel Staat möchte unsere Wirtschaft und was soll das Ganze auch kosten dürfen? Das sind eigentlich die Fragen, die mich beschäftigen und die uns auch in der nächsten Legislatur beschäftigen werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Frauen und Herren Abgeordnete. Nur ein paar kurze Bemerkungen. Die Fragen, die der Abg. Harry Quaderer aufgeworfen hat, werden uns in der Tat immer wieder beschäftigen, und diese Diskussion ist bekanntlich im Fluss. Ich möchte nur noch auf die Aspekte Innensicht und Aussensicht kurz eingehen. Die grundsätzliche Stossrichtung des Berichtes der Regierung begrüsse ich und möchte sie auch ermuntern, auf diesem Wege weiterzufahren. Bei den Grundhypothesen heisst es, dass das interne Fach- und Prozess-Know-how genutzt werden soll und dass externe Berater nur in Spezialthemen oder zur Kapazitätserhöhung eingesetzt werden sollen. Das kann ich so auch unterschreiben. Aber hier, glaube ich, muss man schon ein paar Anmerkungen machen. Ich würde es auch nicht als sinnvoll erachten, wenn hier, wie das teilweise auch in Unternehmen geschieht, externe Berater kommen, ihre Sicht - sei sie nun theoretisch oder praktisch oder was auch immer - über eine Unternehmung oder über eine Verwaltung stülpen; und dann haben das die Leute umzusetzen. Das ist, wie wir alle wissen, keine sinnvolle Vorgehensweise. Deshalb ist es in der Tat so, wenn man die internen Ressourcen nutzt, wenn man die Fach- und Prozesskenntnisse der Mitarbeiter nutzt, ist auch eine bessere Gewähr dafür gegeben, dass die Dinge auch entsprechend dann umgesetzt werden. Das scheint mir in der Tat so. Aber, und das wurde auch schon ausgeführt, diese Aussensicht ist doch zu beachten. Die Regierung versuchte, das mit dieser Einführung eines Ansprechpartners für Bürgerinnen und Bürger einmal so aufzugleisen. Das finde ich grundsätzlich gut. Man muss hier sicher darauf achten, und das ist auch im Bericht so vorgesehen, dass hier nicht wahlweise, wie bei «ausgewogen 2015» geschehen, einfach alles entgegengenommen wird, sondern hier wirklich ein Filter eingebaut wird. Es muss sicher auch für eine gewisse Zeit einmal projektmässig geschaut werden, wie das abläuft. Ich möchte aber auch dafür plädieren, dass diese Aussensicht doch etwas erweitert wird, und hier vielleicht auch einen Bogen schlagen zum nachfolgenden Thema. Das nächste Traktandum beschäftigt sich mit Bürokratieabbau. Und mir geht es wie beim Bürokratieabbau auch darum, dass man sich hier beispielsweise auf Gesetze und Verordnungen mit hohen Bürokratiekosten konzentriert. Und solche Kosten und solche Aufwände entstehen natürlich nicht nur für die Verwaltung, sondern eben auch für den Bürger und auch für die Unternehmen. Ähnlich wie es die Regierung beim risikobasierten Ansatz vorschlägt, möchte ich beliebt machen, dass man sich hier vielleicht auf solche kostenträchtigen Bereiche konzentriert und hier gerade in diesen grossen Bereichen, wo man wirklich auch etwas bewirken kann, eine externe Sicht reinbringt. Es bringt wenig, wenn man, ich sage einmal, externe Berater über alles und jedes Mal darüberfahren lässt.Es ist aber auch so - und das hat der Bericht gut aufgezeigt, es wurde, glaube ich, auch schon erwähnt -, dass ein relativ kleiner Personalbestand pro Aufgabe besteht und dass man hier fast - wie soll man sagen? - rein von der Kleinheit ausgebremst wird. Und es ist ja gut, dass nicht für jede Aufgabe zig Mitarbeiter zuständig sind, sondern dass man hier versucht, schlank zu fahren. Hier bestehen in der Tat bestimmte - sagen wir - natürliche Hemmnisse, um wirklich grosse Würfe überhaupt machen zu können. Aber das ist unbestritten das Verdienst dieses Berichtes, dass hier eine gewisse Klarheit auch geschaffen wurde. Aber insgesamt muss ich sagen, die Diskussion ist verdankenswerterweise mit diesem Bericht sehr versachlicht worden und hier kann man in der Tat gut aufbauen. Ich möchte die Regierung ermuntern, dies zu tun. Und der Landtag, damit es kein Papiertiger bleibt, wird dann sicher im einen oder anderen Punkt, wo eben Gesetzesanpassungen erforderlich werden, dann begrüsst werden und dann muss auch der Landtag Farbe bekennen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich danke den Beteiligten für diesen Bericht. Dieser Bericht spricht zwar oft allgemein vom Potenzial, welches ausgeschöpft werden könnte. Es werden aber keine konkreten Zahlen genannt. Man erfährt auch sehr wenig beziehungsweise nur Punktuelles darüber, was nun mit einem Stellenabbau konkret für Leistungen gestrichen würden. Man kann es eher erahnen, zum Beispiel wenn bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden die Polizei nicht mehr vor Ort kommt oder wenn die Auslagerung des Arbeitsmarktservices oder der Arbeitslosenversicherung zur Diskussion gestellt wird, weil es dort Probleme gibt.Die Herausforderung besteht wahrscheinlich schon von Beginn des Berichts weg, wenn im Kapitel 2.2.3 «Analyse und Darstellung von Aufgaben und Leistungen der Landesverwaltung» solche Leistungen klassifiziert werden. Wie können Leistungen klassifiziert werden? Leider sind keine Angaben angeführt, nach welchen Kriterien die Klassifizierungen vorgenommen worden sind.Ich meine, die Serviceorientiertheit unserer Landesverwaltung wäre auch eine solche Leistung und ein Ziel, das hochgehalten werden sollte. Ich meine, diese Serviceorientiertheit unserer Landesverwaltung muss dem Reduktionspotenzial gegenübergestellt respektive teilweise auch entgegengehalten werden. Die Serviceorientiertheit ist ein Standortfaktor. Ein Beispiel: Die Effizienz, zum Beispiel im Erhalt eines Handelsregisterauszuges elektronisch innert Minuten. Man kann hier viel über Prozessoptimierung reden oder eine Leistungsanalyse machen, aber eigentlich haben wir uns doch schon lange dafür entschieden, die Serviceorientiertheit als positiven übergeordneten Wert zu sehen und auch auszubauen. Das nun infrage zu stellen bin ich nicht bereit. Zu sagen, dass die Regierung diesen Wert grundsätzlich infrage stellt, würde wohl aber auch zu weit gehen. Es ist aber so, dass die Regierung diesen Wert immer wieder zur Diskussion stellt in diesem Bericht und ihn beim Wunsch, Leistungen auszulagern, auch preisgibt. Wird da und dort nicht auch Serviceorientiertheit mit Prozessorientiertheit vermischt? Auf jeden Fall ist die Serviceorientiertheit unserer Landesverwaltung bisher ein allgemein anerkannter Wert an sich. Er wird meiner Meinung nach in der Leistungsanalyse zu wenig konkretisiert und zu wenig explizit als wertvoll gewürdigt. Und wie Kosten eingespart werden können, ist noch einmal eine ganz andere Frage. Hierbei bleibt die Regierung oft zu theoretisierend und auf zu hoher Flughöhe. Denn dass eine Leistung mit nur bedingt hoheitlichem Charakter zwingend auszulagern ist, stimmt ja auch nicht. Denn wenn die Leistung effizient und kostengedeckt vom Staat zu aller Zufriedenheit erbracht wird, warum sollte sie dann ausgelagert werden? Oder sollte man zum Beispiel die LKW verkaufen und es in private Hände legen, unser Land mit Glasfasernetzen zu verkabeln? Bitte nicht. Zu behebende Mängel sehe ich nicht in erster Linie in der Landesverwaltung selbst, die meiner Meinung nach sehr gut arbeitet, sondern, wie schon verschiedentlich erwähnt wurde heute, in der Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden. Dort sollte ohne Scheuklappen angesetzt werden. Dort liegt grosses Einsparpotenzial und Synergiepotenzial. Es fängt bei der Datenspeicherung von persönlichen Daten, Steuerdaten und Lebensdaten an, zieht sich in viele Bereiche wie Wirtschaft, Soziales, Verkehr oder Sicherheit hinein. Der Leistungsanalyse der Landesverwaltung kommt wahrscheinlich immer wieder in die Quere, dass ein Teil der sogenannten hoheitlichen Aufgaben von den Gemeinden erledigt werden und nur durch eine verbesserte Koordination mit den Gemeinden sinnvolle effizienzsteigernde oder aufwandreduzierende Projekte durchgeführt werden könnten. Dass dies eine absolute Notwendigkeit wäre, ist hier drin in diesem Landtag wohl allen klar. Der Bericht beziehungsweise die Politik kapituliert aber bisher vor dieser zugegebenermassen nicht leichten Aufgabe. Aber andere Umgestaltungsprozesse innerhalb der Landesverwaltung laufen unabhängig von der Leistungsanalyse oder wurden in dieser Legislatur gestartet und umgesetzt. Ich würde mich also eher entspannen. Anstatt unter dem Stichwort Leistungsanalyse nun weitere Prozesse umgehend zu definieren und in die nächste Phase der Leistungsanalyse zu gehen, würde ich den Beginn der nächsten Legislatur abwarten. Es liegt an der neuen Regierung, voll und ganz hinter diesem Projekt zu stehen und - je nach Stellenwert und Umfang - dies dann auch im neuen Regierungsprogramm festzuhalten und durchzuziehen oder es sein zu lassen und andere Wege zu gehen. Ich denke die Leistungsanalyse ist nicht die entscheidende Herausforderung der neuen Legislatur. Die entscheidende Herausforderung wird sein, verzögerte Zukunftsprojekte voranzutreiben und die Staatsfinanzen durch verlässliche Einnahmen langfristig zu sichern. Dass die Leistung der Landesverwaltung und der angeschlossenen Betriebe ständig aus verschiedenen Perspektiven - Einwohner, Wirtschaft, Institutionen - analysiert und bewertet wird, ist gut und richtig und in diesem Sinne auch voranzutreiben und gut zu begleiten. Aber ehrlich gesagt kann ich den überragenden Nutzen dieser Leistungsanalyse, wie er teilweise dargestellt wird, nicht erkennen oder noch nicht erkennen. Ich erkenne eher einen punktuellen Nutzen. Ich verstehe zwar die Vision hinter dem Vorhaben, nur teile ich sie nicht. Die 17 Ziele hätte ich etwas anders gelagert. Zum Beispiel ist auch die von mir genannte Serviceorientierung ein Wert an sich und ein Ziel. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich sehe das ein bisschen entspannter - meine Vorrednerin hat diesen Begriff genannt. Es ist wertvoll, eine Analyse zu machen und diese dann eben weiterzuentwickeln und - das ist auch meine Ansicht - mit weiteren Aspekten zu ergänzen, was hier sicher auch noch nötig wäre. Und entspannter hätte man das angehen können, wenn man eben das erste vor dem zweiten und nicht das zweite vor dem ersten gemacht hätte. Man hat nämlich in der letzten Legislatur eine grosse Reorganisation durchgeführt, ohne diese Prozesse, ohne diese Leistungen in der Verwaltung beziehungsweise in den einzelnen Ämtern zu analysieren. Das war mehr als dilettantisch meiner Ansicht nach. Man hat also das zweite vor dem ersten gemacht. Man hat einmal reorganisiert, weil man die Führungsebenen so kanalisieren wollte oder die Wege der Regierung reduzieren wollte, und hat dann begonnen, die Prozesse und die Leistungen zu optimieren und zu verbessern. Also hier hat man falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Wir hatten den Vorteil in der GPK, dass wir, als das ABI in dieser Legislatur damit konfrontiert wurde beziehungsweise als erstes Amt miteinbezogen wurde, einen guten und positiven Einblick erhielten, und das wurde auch allgemein positiv aufgenommen, dass das ABI da mitmachen durfte. Und dann hat man gemerkt, dass hier eine Dynamik in Gang kommt, die ja meines Erachtens eben früher hätte in Gang kommen können. Aber im Nachhinein ist das jetzt, glaube ich, der richtige Weg, den man einschlagen muss.Letztendlich, was heisst es, leistungsfähig zu sein? Letztendlich wird Leistung auch über Qualitätsparameter beurteilt. Dann stellt sich nur noch die Frage: Welches sind diese Qualitätsparameter und wer legt die fest? Das ist immer die Frage, wenn man solche Analysen durchführt, und auch, wer dann das wirklich beurteilt. Man kann sicher auf der einen Seite von einer eher technischen Qualität sprechen. Hier spricht man von effizienten und effektiven Prozessen und davon, wie die Prozesse ausgeführt sind und die Dienstleistungen dann eben umgesetzt werden. In die technische Qualität gehen auch funktionierende Stellvertretung oder eben auch die Einbindung und das Motivieren der Mitarbeiter, was letztendlich sehr stark von deren Führungskräften abhängt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine empfundene Qualität. Und die muss nicht zwingend dieselbe sein. Wer ist es denn letztendlich, der beurteilt, ob eine Qualität einer Dienstleistung gut ist? Es ist der Kunde, der das beurteilt. Der Kunde ist in diesem Falle der Bürger, Unternehmen und ein paar andere sogenannte Austauschpartner. Und diese empfundene Qualität ergibt dann letztendlich auch ein Image, das entsteht. Und da müssen wir ja auch keinen Hehl daraus machen - das ist nicht nur bei uns so: Verwaltungen geniessen leider und häufig unberechtigterweise nicht ein derart positives Image in der Öffentlichkeit.Und hier komme ich zu den Punkten, die ich schon noch wichtig finde und die man, glaube ich, nicht oft genug betonen kann, was die Abgeordneten Beck und Hasler angesprochen haben, mit der Aussensicht. Man kann gut intern Leistungen analysieren. Es ist auch wichtig, dass dies mit den Mitarbeitern gemacht wird. Aber letztendlich kommt man nicht darum herum, eben die Aussensicht auch abzubilden, um diese empfundene Qualität, dieses Image, beurteilen zu können und vielleicht auch Massnahmen zu ergreifen, die dort in eine positive Richtung gehen. Baut man nämlich Leistungen ab oder Leistungen aus, ohne dass man die Kundenbedürfnisse kennt, dann ist es eine reine Glückssache, ob sich die empfundene Qualität oder gar das Ansehen der Verwaltung verbessert. Natürlich kennt man bereits heute viele Bedürfnisse der Kunden, das ist mir auch bewusst. Aber wenn man die Aussensicht umfassend einfliessen lässt, das weiss ich aus eigener Erfahrung, dann hat man doch zum Teil ein ganz anderes Bild, als man glaubte, dass man es hat. Man kennt die Kundenbedürfnisse und kann diese Qualitätsbeurteilung anhand der Rückmeldungen der Kunden eben ganz anders und fundierter noch fortführen. Das wäre meines Erachtens eine gute Ergänzung zu diesem Bericht, eine Weiterführung. Dann sind wir bei der Methodik, wie man das tut. Und hier sind ein paar Beispiele genannt worden. Ich habe das eine Beispiel vom Abg. Elfried Hasler gehört - ich hingegen habe persönlich bezüglich Ombudsstellen - oder wie man solche Anlaufstellen auch immer bezeichnen mag - nicht derart gute Erfahrungen gemacht. Erstens bekommt man natürlich meistens an so einer Stelle nur negative Rückmeldungen zurück. Das ist das eine. Das ist so weit noch nicht so schlimm, sofern man diese negativen Rückmeldungen dann auch quantifiziert und beurteilt. Aber meistens sind solche Rückmeldungen dann halt auch nicht repräsentativ, sondern es sind vereinzelte Rückmeldungen zu vereinzelten Themen, die man dann schwer quantifizieren kann, ob das in Bezug auf Qualität, in Bezug auf Image, in Bezug auf Leistungssteigerung oder Leistungserweiterung dann wirklich einen Impact hat oder einen Nutzen bringt. Die Methodik ist entscheidend. Wichtig ist, dass in diesen Prozess die Kunden - also die Menschen - miteinbezogen sind.Dasselbe müsste man dann auch in der Aussensicht machen. Unabhängig, ob es interne oder externe Fachleute oder Berater sind, und ich weiss, das Image dieser Branche ist auch nicht so gut. Es gibt da viele, die hier wirklich ihre Lösungen über eine Organisation stülpen. Aber das ist unseriös und ich denke, wenn man das mit den Menschen direkt angeht, ist es relativ unwichtig, wer das koordiniert oder berät. Man bekommt dann die qualitativ besten Rückmeldungen, um etwas zu verbessern. Um was geht es letztendlich? Letztendlich geht es erstens um zufriedene Mitarbeiter mit einem hohen Anspruch an Einsatz und Qualität. Und zweitens geht es um zufriedene Kunden, Bürger, Unternehmen, die im besten Fall begeistert sind vom Service der Verwaltung und deren Mitarbeiter - im besten Fall. Dann hat man das Ziel erreicht. Diese zwei Parameter müssten für mich als eine Art Vision darüberstehen und dafür braucht es eben die Innen- und die Aussensicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass diese Leistungsanalyse grundsätzlich sehr wohlwollend aufgenommen wird. Dem ist auch nichts hinzuzufügen. Ich denke, diese Leistungsanalyse verdient eine sachliche Diskussion, der sich niemand zu verschliessen scheint. Für mich, wie es auch schon der Kollege Harry Quaderer gesagt hat, wird sich der Erfolg der Leistungsanalyse daran messen, wie die Umsetzung dann vonstattengeht. Ich möchte mich inhaltlich nicht allzu stark äussern. Mir geht es um ein paar Zahlen, die der Kollege Elfried Hasler erwähnt hat. Er feiert die jetzt laufende Legislaturperiode als die erste in der Geschichte des Landes, in der ein Stellenabbau stattgefunden hat. Ich habe mir erlaubt, im Bericht und Antrag der Regierung zum Landesvoranschlag nachzuschauen. Wenn man in Legislaturen denkt, dann war es so, dass wir Ende 2009 945 Vollzeitäquivalente hatten, Ende 2013 waren es 943 Vollzeitäquivalente. Das ist also auch schon ein bescheidenes Minus von zwei Vollzeitäquivalenten. Die aktuelle Regierung und deren Leistung möchte ich diesbezüglich bei Gott nicht schmälern, hat ein Minus von zwölf Vollzeitäquivalenten, und wenn man noch ein bisschen weiter in die Vergangenheit zurückblättert und einmal schaut, wie sich das in den Legislaturen von 2001 bis 2009 entwickelt hat: Da hatten wir eine Zunahme in acht Jahren von 136 Vollzeitäquivalenten, also von 17 Vollzeitäquivalenten im Durchschnitt pro Jahr. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Dazu möchte ich auch noch sagen - bezüglich dieses Stellenabbaus. Man muss auch Folgendes sagen: In der letzten Periode wurden die befristeten Stellen übernommen. Das heisst, da wurden im Prinzip effektiv die Stellen übernommen. Das heisst, da gab es einen Aufbau, weil eben diese Stellen kurz einmal bereinigt wurden. Und dann ist es auch relativ schwierig, dann diese abzubauen, beziehungsweise es wurde einmal Flurbereinigung betrieben. Dann habe ich noch etwas zum Abg. Rainer Gopp: Sie haben gesagt: Prozesse mit den Leuten gemacht und so weiter. Ich hätte schon die Frage, wir kommen dann auf Kapitel 7 «Laufende Vorhaben und Projekte»: Wurden alle diese Projekte mit den Leuten durchbesprochen? Wurden die auch informiert? Darin steht dann eben, dass der Werkhof Unterland abgebaut wird, dass der Forstbetrieb unter Umständen geschlossen wird. Wissen das die Leute, was da auf sie zukommt, oder warten wir jetzt den Landtag ab und entscheidet die Regierung dann, ob ein Werkhof Unterland eben aufgelöst wird? Das noch zur Frage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Elfried Hasler, danach möchte ich dann das Wort einmal dem Herrn Regierungschef erteilen. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Nur vielleicht als kurze Replik auf die Zahlen des Abg. Wenweser. Er hat hier natürlich die Zahlen Ende 2009 mit Ende 2013 verglichen. Sie können versichert sein, ich habe mir diese Zahlen geben lassen - mit Stichtag Legislaturperiode. Und da ist es ganz offensichtlich so, dass es das erste Mal ist in einer Legislaturperiode, dass der Personalbestand tiefer liegt als Anfang Legislaturperiode. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit übergebe ich das Wort an die Regierung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Erlauben Sie mir, einleitend einige grundsätzliche Gedanken zur Leistungsanalyse darzulegen. Mir persönlich war ganz wichtig, dass wir die Leistungsanalyse mit dem in der Landesverwaltung vorhandenen Know-how realisieren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen ihre Aufgaben am besten und sie kennen auch das vorhandene Optimierungspotenzial in ihrem Amt am besten. Die Ämter wurden durch mein Ministerium und die Organisationsentwicklung eng begleitet. Mit einem pragmatischen Ansatz konnten so rasch Fortschritte erzielt werden. Ein weiterer positiver Effekt: Die Identifikation mit dem Projekt ist deutlich grösser, als wenn die Mitarbeiter den Inhalt liefern und die Experten die Resultate präsentieren. Externe Experten wurden nur zu einzelnen IT-bezogenen Spezialthemen zugezogen. Somit hat die Leistungsanalyse nur geringfügige externe Kosten verursacht. Die Leistungsanalyse ist ein zentrales Projekt dieser Legislaturperiode. Sie wurde stufenweise umgesetzt und verfolgt die folgenden Zielsetzungen: Mit der Schaffung von mehr Transparenz über die Leistungen der Landesverwaltung soll die Bevölkerung, der Landtag, aber auch die Landesverwaltung selbst eine Übersicht erhalten, wofür die Ressourcen eingesetzt werden. Ein zweiter wesentlicher Punkt liegt in der Optimierung der Prozesse. Dabei geht es darum, einerseits die Effizienz und die Effektivität, andererseits die Dienstleistungsqualität der Landesverwaltung zu steigern. Und mit der Diskussion über den Leistungsauftrag sollen Potenziale zum Leistungsverzicht, zur Anpassung des Leistungsniveaus und zur Auslagerung aufgezeigt werden. Zur Systematik der Leistungsanalyse: Wir haben zusammen mit den Amtsstellen alle Kernaufgaben sowie viele Informationen wie Ressourcenbedarf, Budgetmittel und deren gesetzliche Grundlagen erfasst. Auf dieser Liste mit über 800 Aufgaben wäre jedoch nicht ersichtlich gewesen, wozu ein Amt diese Tätigkeit ausführt. Deshalb haben wir Leistungen formuliert, die den Sinn hinter den Tätigkeiten aufzeigen sollen, und die Kernaufgaben entsprechend zugeordnet. Diese Erfassung der amtsübergreifenden Leistungen ist ein zentrales Element der Leistungsanalyse, das bisher nicht zur Verfügung stand und vertieften Einblick in die Tätigkeiten der Landesverwaltung erlaubt. Damit können wir auch verfolgen, wie sich der Ressourceneinsatz für eine neue Aufgabe oder Leistung aus gesetzlichen Vorgaben entwickelt.Das System ermöglicht vielfältige Auswertungen und Darstellungen, wie Sie dies im Mittelteil des vorliegenden Berichtes vorfinden. Die Initialarbeiten waren für die beteiligten Amts- und Regierungsstellen mit Aufwand verbunden, aber es hat sich gelohnt. Eine jährliche Aktualisierung der Daten auf Ebene der Amtsstellen ist deutlich einfacher und mit einem vertretbaren Aufwand zu bewerkstelligen. Ebenso die Auswertungen mit der Darstellung der Veränderungen in der Leistungslandkarte. Regierung und Landesverwaltung haben in den letzten Jahren intensiv daran gearbeitet, die Effizienz der Landesverwaltung zu steigern. In Verbindung mit den Sanierungsmassnahmen, den verschiedenen Reformen und der restriktiven Stellennachbesetzung ist es gelungen, die Staatsausgaben um über 15% zu senken und auch den Personalbestand deutlich zu reduzieren. Damit ist die Arbeit jedoch noch nicht getan. Die Landesverwaltung muss sich kontinuierlich verbessern und vorhandenes Optimierungspotenzial nutzen. Hier setzt die Leistungsanalyse nahtlos an. Die Darstellung der Leistungen ist die eine Ebene, die Umsetzung von Verbesserungen die zweite, für mich wichtigere Ebene. Deshalb wurde das Projekt so aufgesetzt, dass parallel zur eigentlichen Analyse Ideen und konkrete Projektvorschläge zur Leistungsreduktion, zur Deregulierung und zur Prozessoptimierung identifiziert wurden. Diese werden von den Ministerien und Amtsstellen laufend in Teilprojekten umgesetzt. Derzeit sind rund 50 Projekte bereits abgeschlossen und weitere rund 110 in Bearbeitung. Die als Beispiele erwähnten abgeschlossenen oder laufenden Projekte geben einen weiteren Einblick in die Vielfältigkeit der Verwaltung und die individuellen Problemstellungen für Prozessoptimierungen, Deregulierungen und Leistungsabbau. Bei grösseren Vorhaben ist jeweils eine Projektorganisation notwendig und es braucht Vorstudien als Grundlage für die Beschlussfassung durch die Regierung. Der Ressourceneinsatz zur erfolgreichen Umsetzung solcher Projekte ist nicht zu unterschätzen, wenn ich hier beispielsweise die Unternehmensmeldungen der Beschäftigten oder die Synchronisation der Einwohnerregister erwähne. Dies gilt insbesondere auch für die geplanten Auslagerungen. Die Zielsetzung ist dabei in erster Linie, die Verwaltung insgesamt zu entlasten und damit dem Wachstumsdruck zu begegnen. Es liegt in der Natur der Sache, dass jedes dieser Vorhaben zu intensiven Diskussionen in der Regierung führt. Dabei geht es neben wirtschaftlichen Überlegungen hauptsächlich um mögliche Risiken und Auswirkungen für die Bevölkerung. Wie bereits erwähnt ist die Arbeit mit dem vorliegenden Bericht zur Leistungsanalyse nicht abgeschlossen. Die Regierung hat im Bericht weitere Potenziale zur Leistungsreduktion und zur Effizienzsteigerung aufgezeigt und ist sehr daran interessiert, vom Landtag eine Rückmeldung zu erhalten. Noch entscheidender für die zukünftige Ausrichtung der Landesverwaltung ist die Grundsatzdiskussion über die staatlichen Leistungen. In Kapitel 9 des vorliegenden Berichts werden verschiedene Stossrichtungen angesprochen. Als Beispiel dafür sei hier der risikobasierte Ansatz beim Gesetzesvollzug genannt. Das im Bericht erwähnte Beispiel des Amts für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zeigt die angewandte Systematik sehr gut auf. Und ich bin überzeugt, dass dieser Ansatz auch in weiteren Bereichen der Verwaltung umgesetzt werden sollte. Wie geht es nun weiter? Als nächster Schritt ist geplant, die Leistungsanalyse als Instrument für das Monitoring der staatlichen Leistungen in der Landesverwaltung organisatorisch zu verankern und periodisch zu aktualisieren. Dabei soll die Handhabung für die Amtsstellen möglichst praktikabel und effizient sein. Ein weiteres Element ist die Einführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses unter dem Namen «idea». Die Ideen, das Know-how und die Energie der Mitarbeitenden sollen zur positiven Entwicklung der Landesverwaltung eingesetzt werden. Derzeit finden noch die letzten Schulungen für Moderatoren und Führungskräfte statt. Im Gegensatz zu anderen Veränderungsprojekten sowie Prozessanalysen stellt «idea» keine Momentaufnahme dar, sondern verfolgt das Ziel, die Prozesse und Abläufe kontinuierlich zu verbessern. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv: Seit September 2015 sind über 70 konkrete Ideen eingegangen. 23 konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden, nur sieben wurden begründet abgelehnt. Bei neun der eingereichten Ideen handelt es sich um grössere Projekte, welche nicht innerhalb der Amtsstelle umgesetzt werden können oder komplex sind und durch das Amt für Personal und Organisation koordiniert werden. Von den Amtsstellen, in welchen «idea» bereits zur Verfügung steht, haben bis Ende September 14 Amtsstellen das System genutzt und Ideen eingebracht. Diese positiven Erfahrungen können auch bei «idea für Bürger» angewandt werden. Es braucht dafür einen klaren Ansprechpartner, der die Idee entgegennimmt und die Lösungsfindung entsprechend intern koordiniert. Dabei sollte der Ideengeber seine Idee schriftlich vorbereiten, damit die Ansprechperson eine erste Vorprüfung durchführen kann. Danach soll die Ansprechperson auf die internen Verantwortlichen zugehen und ein gemeinsames Treffen zu einer Lösungserarbeitung organisieren.Geschätzte Landtagsabgeordnete. Mit dem Bericht zur Leistungsanalyse haben wir transparent gemacht, was die Landesverwaltung alles leistet. Und Sie sehen, dass wir ein breites Spektrum an Aufgaben erfüllen, die allesamt eine wichtige Grundlage für die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens darstellen. Ebenfalls haben wir einen Einblick in die vielzähligen Projekte gegeben, die alle zur Effizienz der Verwaltung und zur Kundenorientierung beitragen. Last, but not least haben wir im Bericht weitere Potenziale zur zukünftigen Steigerung der Effektivität und Effizienz sowie zur Kosteneinsparung dargestellt. Bei unseren Analysen in den Amts- und Stabsstellen haben wir festgestellt, dass sich die grosse Mehrheit der Mitarbeiter mit viel Engagement für unser Land engagiert. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei den Amtsstellen für ihre intensive Mitarbeit bei diesem Projekt bedanken. Es war eine bewusste Zielsetzung, das vorhandene interne Know-how zu nutzen. Die hohe Anzahl an Verbesserungsvorschlägen ist der beste Beweis für das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine effiziente und kundenorientierte Landesverwaltung. Ich bedanke mich nun für diese spannende Diskussion und möchte gerne noch die Gelegenheit nutzen, auf einige Fragen respektive Bemerkungen zu antworten.Ich beginne mit der Frage des Abg. Frank Konrad: Es ist so, dass die Ausführung zu Seite 92, die Sie gemacht haben, betreffend den Aufwand für befristete Stellen und die Frage, wo dieser Aufwand verbucht wird, so im Bericht umgesetzt wurde, dass die Leistungslandkarte «Personalressourcen» den Sollbestand umfasst inklusive aller offenen Stellen. Beim Budget ist es so, dass hier alle Kosten, das heisst auch die befristeten Stellen, enthalten sind. Dann zum Abg. Wolfgang Marxer: Sie haben einige gute Ausführungen gemacht betreffend Spannungsfeld zwischen Land und Gemeinden und hier auch die Frage betreffend Zentralisierung und Dezentralisierung angesprochen. Das ist ein Dauerthema, das wir immer wieder mit den Gemeinden diskutieren; und hier geht es dann immer wieder um die Frage: Kommt das Prinzip «wer zahlt, befiehlt» zur Anwendung? Und natürlich ist es so, dass eine Zentralisierung in vielen Bereichen absolut sinnvoll ist. Wenn dann aber das Land die Kosten übernehmen soll, weil das Land eben auch die Entscheide trifft, ist es aus Sicht des Landes nicht immer sehr attraktiv. Und deshalb muss man hier auch betreffend Entflechtung immer wieder diese Thematik im Detail diskutieren und sich überlegen, was zielführend ist und ob die Gemeinden bereit sind, ihre Kosten dann auch zu tragen. Dann haben Sie das Thema Amtsgeheimnis angeschnitten. Hier haben wir die Grundsatzdiskussion, auch mit dem Datenschutz. Das heisst, wenn eine Amtsstelle A Daten benötigt von einer Amtsstelle B, dann muss für den Datenzugriff eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein. Das heisst, sie müssten im entsprechenden Gesetz die Grundlage schaffen, dass diese Amtsstelle auf andere Daten zugreifen darf. Und das ist für mich auch ein Punkt, den wir immer wieder diskutieren, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir hier grosses Potenzial haben. Schlussendlich ist für mich die Verwaltung wie eine Unternehmung und deshalb sollte diese gesetzliche Grundlage nicht unbedingt so vorhanden sein müssen. Aber wie gesagt, hier sind wir immer wieder in Diskussion mit der Datenschutzstelle betreffend die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Was ich klar in Abrede stellen muss, ist die Aussage, dass die Leistungsanalyse praktisch ein Papiertiger ist und dass der Beweis erst noch erbracht werden muss. Wenn Sie diese Vielzahl an Projekten anschauen, die im Rahmen der Leistungsanalyse lanciert wurden und zum Teil auch schon umgesetzt worden sind, dann zeigt sich, dass in den letzten vier Jahren wirklich sehr viel passiert ist in der Verwaltung. Man hat viele kleinere und grössere Projekte lanciert, arbeitet daran, hat diese zum Teil auch schon abgeschlossen und in vielen Bereichen grosse Verbesserungen erzielt. Und das sind doch Resultate, die für mich eben wichtig sind und die wir, wie ich auch schon erwähnt habe, unter Einbezug der Mitarbeitenden umgesetzt haben. Auch ist für mich klar, dass diese Leistungsanalyse kein Feigenblatt für die Regierung ist. Wichtig ist, dass gewisse Themen, die in der Regierung diskutiert werden, Stossrichtungen, die wir festlegen, in der Folge auch Anpassungen bei Gesetzen benötigen. Und deshalb ist für mich wichtig, dass wir auch vom Landtag entsprechende Rückmeldungen erhalten.Wir haben das schon gesehen, als wir die Diskussion geführt haben betreffend das Massnahmenpaket III. Dort haben wir ja auch konkrete Massnahmen vorgelegt und in einem weiteren Schritt weitere Potenziale dargelegt. Und wenn vom Landtag eine Rückmeldung kommt, dass die Richtung nicht geteilt wird, dann muss sich die Regierung mit diesen Fragen auch nicht mehr vertieft auseinandersetzen. Wenn vom Landtag eine gewisse Bereitschaft da ist, dass man diese Analyse weiterführen kann, dann werden wir auch mutig diesen Schritt weiter gehen und dem Landtag diese Punkte auch vorlegen. Dann zum Abg. Peter Büchel: Sie haben die Zahlen auf Seite 91 erwähnt. Sie haben recht, hier ist bei der Grafik ein Fehler passiert. Die Daten des Voranschlags sind die richtigen Daten, diese gelten. Hier ist bei der Übertragung ein Fehler passiert. Die Kurve geht quasi waagrecht weiter mit rund 835 Stellen. Das ist korrekt. Die Einsparungen, die Sie angesprochen haben, stimmen jedoch. Es handelt sich um eine rein finanzielle Betrachtungsweise. Es wurden die konkreten Gehälter hergenommen beziehungsweise die konkreten Einsparungen. Und es ist so, dass vor allem in den unteren Lohnstufen entsprechende Einsparungen beim Personal vorgenommen werden konnten. Die Abg. Judith Oehri hat dann den Ansprechpartner erwähnt und auf «ausgewogen 2015» verwiesen. Wir haben festgestellt, dass beim Projekt «ausgewogen 2015» sehr viele Rückmeldungen eingegangen sind, die nicht unbedingt seriös sind. Die Idee ist, dass wir eine Aussensicht wünschen. Ich glaube, das ist auch vom Landtag mehrheitlich so befürwortet worden. Also nicht nur die Innensicht, die sicher wichtig ist, sondern auch die Aussensicht auf die Verwaltung. Und hier erwarte ich ein gewisses Qualitätsniveau. Das heisst, es müssen vernünftige Vorschläge sein. Die Verwaltung soll nicht überschwemmt werden mit Vorschlägen, die weder Hand noch Fuss haben. Und hier ein gutes System aufzubauen, das wird sicher die grosse Aufgabe sein. Zur Abg. Helen Konzett: Ich habe Ihr Votum sehr genau angehört und habe mich gefragt, ob Sie die Leistungsanalyse in dieser Form wirklich richtig verstanden haben. Sie haben von Serviceorientiertheit gesprochen. Diese ist für mich unbestritten: Die Dienstleistungsqualität ist für mich ein hoher Wert. Aber das ist ein Qualitätskriterium und keine Leistung. Und Sie haben von 17 Zielen gesprochen. Wir sprechen ja nicht von Zielen, wir sprechen von Leistungen, die der Staat erbringt. Das ist eine ganz andere Ebene. Also wenn Sie eine höhere Serviceorientiertheit wollen, dann geht es darum, wie die Leistung erbracht wird - das ist aber nicht die Leistung selbst. Dann haben auch Sie das Thema angesprochen, dass man den Fokus auf Land und Gemeinden legen sollte. Diese Ausführungen habe ich schon gemacht zum Votum des Abg. Wolfgang Marxer. Ich bin überzeugt, dass die Leistungsanalyse hier einen erheblichen Nutzen bringt. Wie ich schon ausgeführt habe in meinem Einleitungsvotum, haben wir Transparenz geschaffen in einer Form, welche es bisher noch nicht gegeben hat. Dann hat die Abg. Christine Wohlwend noch die Frage gestellt, ob es Schätzungen zum Potenzial für Personaleinsparungen gibt. Diese Frage ist sehr schwierig zu beantworten. Wir haben versucht, hier einige vernünftige Zahlen zusammenzutragen, und gehen davon aus, dass das Potenzial bei Grössenordnung 30 bis 35 Stellen liegen könnte. Aber Sie wissen auch und das haben Sie im Bericht auch gelesen, dass viele Leistungen quasi mit einer Personalressource geleistet werden. Und es ist ganz schwierig, wenn man dann nur gewisse Prozente reduzieren kann. Das führt dann nicht dazu, dass diese Personalressourcen effektiv auch abgebaut werden können, sondern es geht darum, dass man quasi ein Gesamtvolumen hat und diese Ressourcen anderweitig einsetzen kann. Das zweite Thema ist natürlich, dass wir auch versucht haben, zum Beispiel bei der Steuerverwaltung, möglichst mit guten Systemen, mit guten Prozessen dieses markant gestiegene Volumen nicht über einen Personalausbau zu bewältigen, sondern über IT-Infrastruktur. Und wenn man sieht, dass gerade bei den juristischen Personen die Anzahl der Veranlagungen sich mehr als vervierfacht hat, hätten wir allein für diesen Bereich wahrscheinlich zehn Personen einstellen müssen. Das haben wir bewusst nicht gemacht, sondern versucht, dieses zusätzliche Volumen über die Prozessoptimierung und IT-Unterstützung abzufedern.Und dann noch ganz zuletzt zur Bemerkung des Abg. Christoph Wenaweser: Elfried Hasler hat Ihnen die Antwort bereits gegeben. Ich habe die Zahlen auch hier, und wenn Sie die Zahlen per Ende 2013 nehmen, ist es für mich sicher die falsche Basis. Wenn man die Zahl seit Anfang 2013 bis aktuell nimmt, dann haben wir rund 29 Stellen abgebaut. Ich denke, das Jahr 2013 kann sich diese Regierung verbuchen lassen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef. Es zeichnet sich ab, dass sich die Debatte weiter hinziehen wird. Wir wollen ja auch noch eine kapitelweise Betrachtung vornehmen. Ich unterbreche daher an dieser Stelle für eine Pause von 20 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:55 bis 11:20 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Traktandum 4: Leistungsanalyse in der Landesverwaltung. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe jetzt doch noch eine Grundsatzfrage zu dem Bericht und Antrag. Das ist mir jetzt, während der Beantwortung der Fragen, in den Sinn gekommen. Das, was hier dargestellt wird, das sind jetzt nicht nur neue Erkenntnisse aufgrund der Leistungsanalyse, sondern das beinhaltet doch schon auch die Punkte, die die Regierung im Regierungsprogramm hatte. Also das ist eine gemischte Darstellung, sage ich jetzt einmal. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Exakt. Wir können nicht alles genau zuordnen, was jetzt in der Leistungsanalyse entstanden ist und was parallel aufgrund der Diskussion entstanden ist. Deshalb haben wir auch in der grafischen Darstellung mehrere Pfeile dargelegt. Also es geht darum: Wir haben die grosse Thematik Sanierung Staatshaushalt, wir haben grosse Reformvorhaben und eben auch die Leistungsanalyse. Und aus diesen Diskussionen sind dann verschiedene Initiativen, verschiedene Projekte lanciert worden. Die Landesverwaltung arbeitet generell an der Optimierung ihrer eigenen Prozesse. Man kann nicht alles quasi auf die Leistungsanalyse zurückführen, sondern gewisse Ideen sind davor schon entstanden. Aber es gehört in diesen gesamten Kontext hinein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch eine kurze Ergänzung zum vorhin Gesagten und einen Input, den der Regierungschef noch miteinfliessen lassen hat, ein bisschen konkretisieren. Ich finde das eine gute Idee, das mit dem «idea für Bürger», mit einem Ansprechpartner. Doch ich bin mir grundsätzlich einfach nicht sicher, ob das letztendlich reicht. Wenn man von der Leistungsanalyse spricht, dann ist dort all jenes abgehandelt, was für die «Kunden» erledigt wird. Sie haben gesagt, es gehe hier um Leistungen und nicht um Qualität und Ziele. Das ist in sich schon richtig. Aber meines Erachtens ist es eben ein unumgänglicher nächster Schritt, auch Ziele beziehungsweise eine Leistungsqualität zu definieren. Ansonsten, sage ich jetzt, die Effektivität dieser Geschichte dann für mich schon auch infrage zu stellen wäre. Aber Sie haben natürlich recht: Hier geht es einmal um die Analyse der vorhandenen Leistungen. Aber es ist ein unumgänglicher nächster Schritt in Richtung Qualität zu gehen. Denn was bekommt man von den Bürgern zurück? In allererster Linie vermutlich Fakten, was zu tun wäre und was nicht zu tun wäre. Das Wie ist meines Erachtens entscheidend. Also sprich Freundlichkeit, Servicequalität, Kompetenz und solche Dinge - dies bekommt man vermutlich über einen solchen Ansprechpartner zumindest nicht in einer Qualität zurück, mit der man dann etwas anfangen kann. Und darum glaube ich eben nicht, dass dieser Ansprechpartner, um die Aussensicht qualitativ gut zu erhalten, dann eben ausreichen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Es ist eine schwierige Frage, wie man das Ganze optimal implementiert. Ich bin nicht so sicher, wie Sie das ausgeführt haben, dass man hier nur harte Fakten zurückgemeldet bekommt, sondern mir geht es vor allem auch darum, festzustellen, wo der Bürger Verbesserungspotenzial sieht. Die aktuelle Situation ist ja die, dass wir aus Verwaltungssicht in den Amtsstellen die Prozesse kennen und dort versuchen zu optimieren. Die zweite Ebene ist dann, übergeordnet über die Amtsstellen zu versuchen, die Prozesse zu optimieren. Wenn nun aber ein Bürger oder ein Unternehmen unter Umständen aufwendige Prozesse durchlaufen muss, kann es sein, dass das in der Verwaltung zu wenig offensichtlich wird. Und genau dort erwarte ich mir eben Rückmeldungen, dass man grundsätzliche Themenstellungen einbringen kann und hinterfragt, weshalb muss ich als Unternehmer zum Beispiel bei fünf Amtsstellen vorbei, um etwas zu bekommen? Und dieser Aspekt geht unter Umständen verloren, weil man diesen Blickwinkel aus Sicht der Verwaltung gar nicht hat. Dort erwarte ich mir ein Gesamtbild. Die andere Thematik betreffend die Dienstleistungsqualität: Das ist für mich natürlich auch sehr wichtig und hier geht es genau um dieses Abwägen. Ich bin absolut der Meinung, dass unsere Verwaltung einen hohen Dienstleistungsgrad erfüllen muss. Das ist ein Standortvorteil, da bin ich mit Ihren Ausführungen komplett einverstanden. Aber das kostet auch etwas. Wenn dann Druck kommt, Personal zu reduzieren, die Verwaltung kleiner zu machen, dann hat es automatisch auch Auswirkungen auf diese Qualität. Ich kann nicht die gleichen Schalteröffnungszeiten und die gleich schnelle Prozessabwicklung sicherstellen, wenn ich gleichzeitig Personal abbauen muss. Und dieses Verständnis zu schaffen, ist, denke ich, auch ein ganz wesentlicher Teil dieser Thematik. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Vier Anmerkungen noch zu den Ausführungen des Herrn Regierungschefs, für die ich mich bedanke. Die erste bezieht sich auf die Rückfrage der Abg. Oehri und vor allem auf Ihre Antwort, dass in dieser Leistungsanalyse eben schon etliche Punkte drin sind, die bereits laufen oder in Gang gesetzt wurden oder bereits schon abgeschlossen sind. Denn bei allen Kapiteln - und ich kann mir nachher die Ausführungen sparen - habe ich mich gefragt, was ist der Zugewinn der Leistungsanalyse? Viele Punkte - Einwohnerregister habe ich schon gehört, Auslagerung AMS, allenfalls Arbeitslosenversicherung -, das hörte sich in meinen Ohren alles nicht neu an. Und deshalb habe ich gefragt: Was ist der Gewinn der Leistungsanalyse? Und so, wie Sie es beantwortet haben, dass es um eine Verständnisschaffung, Transparenz, die Sichtweise von aussen, aber auch innerhalb der Verwaltung geht, darauf zu sensibilisieren, dass das eben mit ein Gewinn aus dieser Leistungsanalyse ist, verbessert für mich eigentlich das Gesamtverständnis zu diesem Bericht. Was Sie zu den Gemeinden gesagt haben: Wie ich so durchgehört habe, sehen Sie oftmals die Haltung bei den Gemeinden, wer die Arbeit leistet, der soll auch die Kosten zahlen. Wer zahlt, befiehlt. Und das kann ich klar zurückgeben. Das ist ein merkwürdiges Verständnis, dass die Gemeinden ihren Gewinn, ihren Nutzen nicht sehen, aber auch noch quasi die Restkosten an das Land weitergeben wollen. Ein merkwürdiges Verständnis. Der andere Punkt zum Amtsgeheimnis: Wenn Sie sagen, dass da eigentlich auch unterschiedliche Ansichten bestehen - die Landesverwaltung ist ein Unternehmen, was in dem Unternehmen an Informationen vorhanden ist, kann unbeschwert ausgetauscht werden - und die gesetzliche Grundlage zum Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens Landesverwaltung fehlt: Okay, dann schaffen wir sie. Also das ist an sich eine ganz simple Antwort.Letzter Punkt noch, was Sie als Input vom Landtag in Bezug auf dieses Papier jetzt erwarten. Das ist eben doch schwierig. Nochmals, ich schliesse mich an, der Landtag ist nicht in der Lage, Ihnen kompetente Empfehlungen abzugeben, und Sie sagten, wenn Sie nichts vom Landtag hören, dann ist es quasi für den Landtag gestorben und die Regierung wird sich dann nicht die Finger daran verbrennen. Und ich sage einfach, es geht auch da um die Tiefe. Nehmen wir das Beispiel Auslagerungen. Im Moment steht drin, dass da auch Kosten und die Kontrolle und die Abhängigkeiten, die allenfalls mit Outsourcing-Projekten verbunden sind, in Erwägung gezogen werden müssen. Der Landtag kann Ihnen schon sagen: Wir sind für oder gegen Outsourcing. Aber das hilft Ihnen nichts. Grundsätzlich, wenn Sie eine konkrete Haltung, eine konkrete Empfehlung des Landtags wollen, dann braucht es ein konkretes Projekt. Wenn wir das und das, dort und dort outsourcen, dann sind solche Ersparnisse möglich, allenfalls die Vor- und Nachteile eines konkreten Outsourcings, dann bekommen Sie eine Meinung des Landtags. Auf dieser Ebene, in diesem Bericht, sage ich, ist die Flughöhe einfach noch zu hoch. Es bestände sogar das Risiko, dass der Landtag sich zu etwas äussert, das er in der vollen Konsequenz noch gar nicht versteht, und die Sache dadurch stirbt, obwohl sie an sich - fundiert unterlegt, recherchiert und eben abgeklärt - viel bringen würde. Einfach das als Hinweis. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich kann praktisch alles unterschreiben, was Sie gesagt haben. Zum letzten Punkt möchte ich einfach mein Verständnis nochmals klar darlegen: Ich habe gesagt, wenn ich nichts höre, heisst das nicht, dass wir nichts tun, sondern dass wir das Thema weiter forcieren. Das ist genau die umgekehrte Botschaft. Wenn der Landtag eine rote Linie zeichnet und sagt, dieses Thema kommt für uns nicht infrage, dann ist das eine entsprechende Rückmeldung, die ich natürlich aufnehmen werde. Es ist für mich absolut klar, dass wir bei jedem Thema, das wir vorliegen haben, in der Regierung die Diskussion führen werden, das habe ich bereits ausgeführt. Es sind nicht immer nur ökonomische Entscheide, sondern es sind eben auch andere Aspekte, die man berücksichtigen muss. Und Punkt 2 ist, dass es dann überall eine detaillierte Analyse braucht. Das muss man wirklich sauber vorbereiten und nicht übers Knie brechen. Wenn nun aber der Landtag zum Schluss kommt: Thema A und Thema B sind für uns ganz klar ein No-Go, dann können wir uns unter Umständen die Arbeit sparen. Das ist mein Verständnis. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Regierungschef für seine Beantwortung meiner Frage, die ich offensichtlich, glaube ich, nicht richtig verstanden habe. Sie sagten, im Budget werden alle Kosten inklusive befristete Stellen abgebildet. Bei der Leistungsanalyse rechnen Sie mit dem effektiven Personalbestand inklusive offene Stellen. Und nachher haben Sie doch wieder gesagt, auf der Seite 91 ist das die gleiche Zahl wie im Landesvoranschlag, also die 835 Personen. Da habe ich einen Knopf. Können Sie mir da nochmals eine Erklärung geben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Das mache ich sehr gerne. Wir haben zwei Leistungslandkarten. Die eine Leistungslandkarte zeigt die Personalressourcen pro Leistung auf und die andere die gesamten Budgets. Bei den Budgets sind alle Kosten enthalten, auch die befristeten Stellen. Bei den Personalressourcen sind wir von einem Sollbestand ausgegangen. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass ja der effektive Bestand sich laufend ändert. Wenn Sie Abgänge haben, wenn Sie Zugänge haben und so weiter, müssen Sie immer einen Stichtag festlegen. Und deshalb hat man hier den Sollbestand als Grundlage genommen inklusive der offenen Stellen. Das ist eine Grösse, die verlässlich ist. Und dass es bei dieser Grösse Abweichungen gibt zum effektiven Personalbestand per Stichtag, das ist logisch. Massgebend für die Leistungsanalyse ist der Sollbestand inklusive der offenen Stellen. Und mit dieser Grösse haben wir diese Zahlen auch erhoben. Also wie gesagt, zwei Leistungslandkarten: Einmal Budget, hier sind alle Kosten enthalten, das zweite Mal Personalressourcen, und hier hat man mit dem Sollbestand gerechnet, den Sie auf der Seiten 91 und 92 finden. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke der Regierung für die Erklärung. Das heisst, um nochmals zurückzukommen, was der Abg. Konrad gefragt hat: Die Stellenentwicklung der Landesverwaltung auf Seite 91 bildet demzufolge den Landesvoranschlag ab, also das heisst komplett alles. Das heisst eben auch, dass die Stellenentwicklung, «Bestand absolut», auch höher ist als hier im Landesvoranschlag. Das heisst, dass diese zwei Zahlen eben nicht stimmen, wie sie hier in diesem Bericht sind. So wie Sie es gesagt haben, nur dass ich es richtig kapiere. Und das Zweite hätte ich noch gerne gewusst: Es wurde angesprochen, dass die Prozesse mit den Leuten gemacht wurden, mit den Bereichen. Wurden die Leute auch informiert? Zum Beispiel im Kapitel 7, was alles umgesetzt wird, dass zum Beispiel der Werkhof Unterland aufgelöst werden soll, dass der Landesforstbetrieb teilweise aufgelöst werden soll, ist hier als Variante gerechnet. Wurden die Leute auch informiert, dass da etwas auf sie zukommt, was da mit Ihnen passiert? Das ist in jedem Betrieb so, wenn irgendetwas kommuniziert wird, übergeordnet, und die Leute erfahren das irgendwann, dann gibt es eben doch nicht unbedingt eine positive Stimmung mit den einzelnen Bereichen. Ich hätte einfach gerne gewusst, wie die Leute da eingebunden wurden. Auch für diesen Bericht, weil hier schon konkrete Massnahmen definiert sind, die ja bereits in der Umsetzung sind. Das hätte ich noch gerne gewusst, wie das gelaufen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Zum ersten Punkt: Ich habe Ihnen vorher ausgeführt, dass die Zahlen vom Voranschlag die richtigen Zahlen sind und dass es hier einen Übertragungsfehler gegeben hat betreffend die Werte von 2015. Dann zur zweiten Frage: Die ganzen Massnahmen wurden mit den Ministerien und den Amtsstellen diskutiert und entsprechend auch besprochen. Die Mitarbeiter, die Sie erwähnt haben, aus diesen Bereichen wissen natürlich, dass hier Diskussionen stattfinden. Es wurden aber noch keine Entscheide gefällt in diesem Bereich. Es ist klar, dass es für die betroffenen Mitarbeiter nicht immer ganz einfach ist, wobei ich hier auch festhalten möchte, dass es nicht darum geht, irgendwelche Personen auf die Strasse zu stellen, sondern dass man selbstverständlich versucht, vernünftige Lösungen zu finden. Und es gibt gewisse Ansatzpunkte, das haben wir auch schon in der Diskussion mit den zuständigen Stellen erkannt. Es gibt hier Möglichkeiten, dass man diese Personen entsprechend beschäftigen könnte, weil es eben auch gewisse Pensionierungen in anderen Bereichen gibt, und somit quasi das Ganze sehr vernünftig und sozial verträglich umgesetzt werden könnte, sofern die Regierung zum Schluss kommt, diese Projekte so umzusetzen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich danke auch dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Er hat jetzt schon auf viele Punkte Bezug genommen, die nachher eigentlich in den Kapiteln zur Diskussion stehen. Ich werde dort die Kommentierungen trotzdem noch anbringen, auch wenn Sie teilweise jetzt schon darauf eingegangen sind. Ich habe noch eine grundsätzliche Bemerkung zu der Grundsatzdiskussion, die Sie erwarten. Hier geht es eben um diese staatlichen Leistungen. Wie Sie vorher gesagt haben - und es ist auch meine Meinung -, können wir hier gar nicht konkret oder vertieft diskutieren über diese verschiedenen Massnahmen, die da angesprochen sind, weil uns schlichtweg die Grundlagen dazu fehlen. Trotzdem, haben Sie gesagt, würden Sie eine rote Linie, die der Landtag hier ziehen würde, respektieren. Aber ich denke, da ist genau das Problem: Wenn wir keine Unterlagen haben, nicht fundiert diskutieren können, können wir auch nicht ernsthaft rote Linien ziehen. Also ich denke, diese Erwartung können wir Ihnen kaum erfüllen. Ich hätte eher eine Grundsatzdiskussion dahingehend erwartet, dass eine Rückkoppelung von diesen Leistungen auf die Kernaufgaben des Staates stattfindet. Ich denke, das wäre doch die eigentliche Grundsatzdiskussion, die der Landtag führen müsste. Was sind eigentliche staatliche Aufgaben? Was sind Kernaufgaben des Staates? Und das könnten Sie nachher wieder mitnehmen und ummünzen auf diese 17 übergeordneten Leistungen. Also das ist das, was mir fehlt: Die Grundsatzdiskussion, was ist die Vorstellung des Landtages, was der Staat grundsätzlich erfüllen muss. Und diese Resultate, diese Schlussfolgerung könnten Sie dann wieder verwenden für die Leistungsanalyse. Aber so mit diesen Massnahmen und Projekten, die vielleicht kommen könnten, mit x Varianten - also ich glaube, das bringt nichts, da ist die Regierung gefordert, zuerst Vorschläge zu machen und Entscheide zu fällen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich kann Ihre Ausführungen sehr gut verstehen, Frau Landtagsvizepräsidentin Lanter-Koller. Ich denke, die Grundsatzdiskussion ist wichtig. Wir haben ja insbesondere in Kapitel 9 einige Punkte ausgeführt, wo es nicht um konkrete Themen, sondern um eine Stossrichtung geht, zum Beispiel: Einsatz eines risikobasierten Ansatzes bei der Gesetzgebung. Das sind solche Themen, die wichtig sind. Hier kann man auch die Rückmeldung des Landtags abholen, ohne ganz konkret die entsprechende Amtsstelle oder gewisse Auslagerungen im Hinterkopf zu haben. Ich bin einverstanden mit Ihnen, wenn es um die Thematik in Kapitel 8 geht, wo gewisse weitere Potenziale aufgezeigt werden. Aber die Grundstossrichtung, die wir hier angesprochen haben, auch zum Beispiel die Liberalisierung der Gesetze, das sind grundlegende Fragestellungen. Wie wollen wir in Liechtenstein in Zukunft die Gesetze ausarbeiten? Wenn ich an das Gewerbegesetz denke: Wollen wir eine Liberalisierung, oder wollen wir das eher nicht? Mit welchen Konsequenzen? Das sind Fragestellungen, die auch für die Regierung aus meiner Sicht sehr wichtig sind. Wenn man dort ansetzt und die Diskussion auf diesem Kapitel führt, dann hilft es uns, diesen Weg weiter zu beschreiten oder eben unter Umständen gewisse Anpassungen vorzunehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nach der Eingangsdiskussion zu den Kapiteln 1 bis 5 rufe ich nun die nachfolgenden Kapitel auf. Ich bin mir aber schon bewusst, dass sich eine gewisse Vermischung nicht hat vermeiden lassen. Gibt es Wortmeldungen zu Kapitel 6 - «Abgeschlossene Projekte zur Leistungsreduktion und Prozessoptimierung»? Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. In diesem Kapitel der Leistungsanalyse wird jetzt eben dargestellt, dass sozusagen als Nebenprodukt aufkommende Ideen zur Prozessoptimierung, Leistungsreduktion und Deregulierung laufend aufgegriffen und analysiert worden sind. So konnten von den 400 Ideen 46 bereits umgesetzt werden, 109 Projekte laufen und weitere 109 sind noch offen. Das ist natürlich sehr erfreulich, doch bezweifle ich, dass diese oft auch IT-basierten Verbesserungen aus Anlass der durchgeführten Leistungsanalyse auf die Zielgerade gebracht worden sind. So waren zum Beispiel Beschäftigtenmeldungen der Unternehmen an das Amt für Statistik und die AHV schon länger ein Thema, das einer effizienteren Lösung zugeführt werden sollte. Auch die Synchronisation der Einwohnerregister von Land und Gemeinden war ein Projekt, dessen Abschluss nicht von der Leistungsanalyse abhing. Es ist zwar interessant, über diese Verbesserung zu lesen und einen vertieften Einblick zu erhalten, doch gehört dieses Kapitel meines Erachtens nicht in die Leistungsanalyse. Die Ministerien und Amtsstellen waren auch vor deren Initiierung laufend dabei, Lösungen für anstehende Probleme in ihren Aufgabenbereichen zu suchen und auch umzusetzen. Von daher verstehe ich nicht, weshalb die Regierung damit den Bericht etwas aufgebläht hat. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. In Kapitel 6 werden 18 abgeschlossene Projekte zur Leistungsreduktion und Prozessoptimierung aufgelistet. Im Bericht wird dargestellt, wie durch Prozessoptimierung und Leistungsreduktion die Effizienz in der Verwaltung gesteigert werden kann. Folgende Ausführungen werden im Bericht gemacht: Eingehende Meldungen werden automatisch weitergeleitet; es müssen weniger Eingaben durch Sachbearbeiter gemacht werden; Daten, welche an mehreren Stellen benötigt werden, müssen nur noch an einer Stelle erfasst werden; der Aufwand kann gesenkt werden, einmal eingegebene Daten müssen nicht noch einmal eingegeben werden; Anträge können neu elektronisch eingereicht werden und weiterverarbeitet werden; es wird ein benutzerfreundliches Portal zur Verfügung gestellt; durch die Änderung verringert sich der administrative Aufwand erheblich und so weiter und so weiter. Mit all den beschriebenen Massnahmen zur Effizienzsteigerung kann wohl davon ausgegangen werden, dass der Personalaufwand in naher Zukunft rückläufig sein wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe eine konkrete Frage zur Seite 105, «Deregulierung Reklamen- und Baustellensignalisation»: Hier geht es darum, dass neu die Gemeinden die Kompetenz für das Anbringen und Entfernen von Strassensignalen, also von Signalen, sowie deren Unterhalt für Gemeindestrassen haben. Jetzt geht die Frage dahin, bedeutet dies, dass diese auch verfügt werden können von den Gemeinden? Sprich, wenn es gerade um Baustellensignalisation geht, kann das natürlich auch gestraft werden, wenn das nicht so gehandhabt wird, wie es hier drinnen ausgeführt wird. Ich habe jetzt auch in der Verordnung dazu nichts gefunden. Vermutlich müsste ich es wissen, aber ich frage trotzdem nach. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage zum Wahlrecht beziehungsweise Krankenversicherung für österreichische Grenzgänger auf Seite 103, im Kapitel 6.5. Hier besteht eine Unsicherheit, weil kein Hinweis auf die Änderung des Krankenkassengesetzes enthalten ist. Hier ist aufgeführt: «Grundsätzlich werden im EWR alle Arbeitnehmenden (auch Grenzgänger) automatisch bei ihrem Arbeitgeber versichert. Liechtenstein hat mit Österreich einen Staatsvertrag abgeschlossen, wonach in Liechtenstein arbeitende österreichische Grenzgänger das sogenannte Wahlrecht ausüben können, das heisst, sie können mittels Antrag wählen, ob sie in Österreich OKP-versichert bleiben wollen, oder ob sie sich in Liechtenstein krankenversichern möchten.» Dazu ist meine Frage: Ist diese Darstellung im nächsten Jahr noch gültig? Weil der Art. 25 im Krankenkassengesetz wurde ja mit einer Zustimmung von 19 Stimmen dahin abgeändert, dass der Arbeitgeber für die Krankengelder haftet, aber nicht für die Krankenpflege. Infolgedessen, so meine ich, muss der Arbeitnehmer dann nicht mehr automatisch und zwingend beim Arbeitgeber krankenversichert sein. Jetzt stellt sich die Frage: Wie wirken sich diese EWR-Bestimmungen und der Staatsvertrag mit Österreich im nächsten Jahr aus? Wurden die Bestimmungen und Verträge an die neue Gesetzeslage angepasst? Es wäre merkwürdig, wenn der EWR-Bürger und österreichische Grenzgänger nicht gleich wie der Liechtensteiner und Schweizer behandelt werden kann. Aus finanzieller Sicht ist es ohnehin wünschenswert, dass sich der Grenzgänger in seinem Heimatland versichert. Ich denke, diese Frage ist jetzt, kurz vor der Umstellung, von öffentlichem Interesse, eine Fehlinterpretation und dadurch fehlende Versicherung für Krankenpflege kann gerade für einen kleinen Betrieb existenzbedrohend sein. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich habe konkret eine Frage auf Seite 102, unter Punkt 6.4 «Verzicht auf Schuldenberatung». Hier wird ja aufgeführt, dass die Schuldenberatung nun vom Amt für Soziale Dienste wegkommt und neu integriert wird in eine gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein. Hiermit kann der Staat CH 100'000 einsparen. Das ist auch gut so und das kann auch eine private Aufgabe sein. Aber bei der Einleitung steht unter anderem: Insbesondere im Bereich des Informationsaustausches konnte diese Stelle gut genutzt werden, als sie noch im Amt für Soziale Dienste integriert war. Nun habe ich eine Frage: Wie stellt die Regierung sicher, dass dieser Informationsaustausch dann auch weiterläuft, weil das eine sehr wichtige Aufgabe ist - eben der Informationsaustausch von der Schuldenberatung hin zum Amt für Soziale Dienste? Diese Frage geht vielleicht an den Herrn Gesellschaftsminister. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ich habe eine Bemerkung zu den Ausführungen auf Seite 107 und 108, wo es um die IV-Berufsberatung geht und auch den Abbau von 30 Stellenprozenten beim ABB bei der Erwachsenenlaufbahnberatung. Die 20 bis 30% - das war jetzt ja etwas aus dem Projekt «ausgewogen 2015», das umgesetzt wurde, was toll war. Und der Stellenabbau der IV-Berufsberatung: Das ist für mich nicht ein wirklicher Stellenabbau, weil das ja von der IV bezahlt wurde, wenn ich das richtig gelesen habe. Und die kaufen das jetzt einfach anderswo ein. Also für den Staat ein Nullsummenspiel. Es ist nicht irgendeine Kosteneinsparung oder weiss nicht was. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte kurz Stellung nehmen zu den Ausführungen der Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller. Wir haben dieses Thema ja davor schon kurz diskutiert betreffend diese Abgrenzung, was gehört zur Leistungsanalyse und was nicht. Und ich kann Ihnen sagen, dass etliche dieser Projekte aufgrund der Diskussion in den Amtsstellen im Zusammenhang mit der Leistungsanalyse auch entstanden sind respektive weiter forciert worden sind. Gerade die Optimierung ist ein wesentlicher Teilaspekt der Leistungsanalyse und vor allem auch die Optimierung über die Amtsstellen hinweg. Das Beispiel der Beschäftigtenmeldung zeigt das eigentlich sehr deutlich. Jede Amtsstelle hat davor einfach diese Daten erhalten. Für die Amtsstelle war das okay. Sie konnten dann den eigenen Prozess weiter optimieren. Aber aus Sicht der Unternehmen war es eben genau anders: Diese mussten die praktisch gleichen Daten an mehrere Stellen liefern. Und weil wir im Rahmen der Leistungsanalyse diese übergreifende Analyse gemacht haben betreffend die Prozesse, haben wir eine Lösung gesucht, damit die Unternehmen möglichst nur noch eine Meldung absetzen müssen, das Ganze möglichst automatisiert und der Aufwand reduziert wird. Deshalb sind genau diese Projekte, die wir hier aufgeführt haben, eben doch Bestandteil der Leistungsanalyse, zum Teil davon initiiert worden, zum Teil auch parallel gelaufen. Aber ich denke, es ist wichtig und auch aus Transparenzgründen eben relevant, dass auch der Landtag sieht, was in diesem Bereich der Optimierung alles gelaufen ist. Dann zum Abg. Frank Konrad: Die Ausführungen, die Sie gemacht haben, sind zum Teil richtig. Es ist aber so, dass das primäre Ziel bei den Ausführungen, die Sie gemacht haben, eben auf der Seite der Un-ternehmer liegt. Ich habe es gerade ausgeführt. Es geht darum, dass die Anspruchsgruppe, in dem Falle die Unternehmer, möglichst optimale Prozesse vorfinden und die Arbeit bei ihnen reduziert wird. Natürlich gibt es auch auf der Seite der Verwaltung gewisse Vereinfachungen. Aber das schlägt sich nicht direkt in den Personalkosten nieder, weil diese Ressourcen dann meistens für andere Themen wieder gebraucht werden. Das Volumenwachstum muss ja auch irgendwo abgefedert werden, und wenn man gewisse Prozesse automatisieren kann, dann kann man diese Ressourcen für andere Aufgaben wieder einsetzen, die auf die Verwaltung zukommen. Das Interesse der Verwaltung ist natürlich, diesen Personalbestand möglichst tief zu halten und nicht entsprechend aufzubauen. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ich habe zwei Fragen zu beantworten. Die erste vom Abg. Herbert Elkuch. Er fragt wegen der Pflicht zur Bezahlung der Krankenkasse. Grundsätzlich ist es so, dass wir über die Europäische Verordnung (EG) Nr. 883/2004 das Arbeitsortsprinzip haben bei Sozialleistungen. Also grundsätzlich müsste ein Grenzgänger immer dort versichert sein, wo er arbeitet. Mit Österreich ist es uns gelungen, mit einem Staatsvertrag eben eine Ausnahme festzulegen, weil es eben auch der Wunsch vieler österreichischer Grenzgänger ist, weiterhin in Österreich versichert zu bleiben, gerade wenn sie Privatversicherung und solche Sachen noch haben. Und an dem wird sich nichts ändern auf das neue Jahr. Wo Sie recht haben, ist, dass der erste Absatz auf Seite 103 sich in seiner konkreten Formulierung auf den heutigen Zustand bezieht, wo man alles über den Arbeitgeber abliefert. Das wird sich im nächsten Jahr ändern, also dass nicht mehr der Arbeitgeber die Prämien abführen muss. Dennoch, das Prinzip bleibt gleich. Grundsätzlich wäre der österreichische Grenzgänger verpflichtet, sich bei uns krankenzuversichern. Wenn er von dieser Opting-out-Möglichkeit Gebrauch macht, dann kann er weiterhin in Österreich versichert bleiben. Also dieses Prinzip bleibt gleich, an dem wird sich im nächsten Jahr nichts ändern. Ich betone nochmals, was sich ändern wird, ist, dass der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet ist die Krankenkassenprämien an die Krankenkassen abzuliefern. Die Kontrolltätigkeit, wie sie hier beschrieben ist, wird sich trotzdem in diesem Masse vereinfachen oder wurde in diesem Masse vereinfacht, sodass doch ein besserer Weg gefunden werden konnte gegenüber dem früheren Zustand. Aber um Ihre Frage nochmals ganz konkret zu beantworten: Bezüglich der Versicherungspflicht wird sich nichts ändern im nächsten Jahr.Dann die Frage der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer wegen der Schuldenberatung: Also es ist für uns klar, die Schuldenberatung sitzt jetzt nicht mehr beim Amt für Soziale Dienste, aber es besteht immer noch eine Beziehung. Was wir machen müssen in dieser Hinsicht, und es wurde heute schon einmal angesprochen: Die ganzen Dinge mit dem Datenschutz, wir müssen über die entsprechenden Formulare oder entsprechende Regulierungen eben festlegen, dass die Informationen frei fliessen können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur Frage des Abg. Gemeindevorsteher Christoph Beck, kann ich ausführen, dass mit der Strassensignalisationsverordnung ein paar Er-leichterungen und Vereinfachungen eingeführt wurden. Unter anderem haben die Gemeinden neu die Kompetenz zum Anbringen und Entfernen der Signalisation, weiterhin mit Bewilligung durch das ABI. Für die Verteilung von Bussen ist weiterhin die Landespolizei zuständig. Für den ruhenden Verkehr kann auch der Gemeindepolizist Bussen verteilen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe noch eine Frage der Abg. Judith Oehri in Bezug auf die Berufsberatung im Auftrag der IV beim ABB zu beantworten. Sie haben richtig ausgeführt, dass die Kündigung der Leistungsvereinbarung mit der IV eine Reduktion von 50 Stellenprozent zur Folge hatte. Aber wir haben auch extra ausgeführt, dass das nicht eine Einsparung ist, sondern dass es lediglich eine Stellenreduktion ist, also eine Position ist, die nicht mehr nachbesetzt wurde. Es gab eine Leistungsvereinbarung, die IV hat dafür bezahlt. Rückblickend können wir sagen, dass der Betrag wahrscheinlich nicht allzu hoch war, also dass das für die IV wahrscheinlich eine attraktive Vereinbarung war. Das ist auch gut so, das hat auch sehr viele Jahre sehr gut so geklappt. Aber es war, wie Sie richtig ausgeführt haben, ein Nullsummenspiel. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage beziehungsweise Anmerkung. Auf Seite 111, unter 6.18 «Weiterbildung Lehrpersonen», wird festgehalten, dass in den letzten Jahren jeweils zwei Kursprogramme pro Jahr zusammengestellt wurden und dass ab 2016 eine Reduktion auf eine Herausgabe pro Kalenderjahr gemacht wurde, ohne dass die Qualität des Angebots an die Lehrerschaft schlechter wird. Dazu hätte ich eine Anmerkung. Braucht es denn überhaupt noch ein ausgedrucktes Kursprogramm? Die Lehrpersonen sind alle gut vernetzt, haben alle Computer und eine zuständige E-Mail-Adresse. Durch den Druck könnte man auch Kosten sparen und die Verteilung könnte elektronisch erfolgen. Das möchte ich einfach noch mit auf den Weg geben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass eben diese Auflistung der abgeschlossenen Projekte zur Leistungsreduktion und Prozessoptimierung sehr wichtig ist hier in diesem Bericht. Es ist wichtig, man kann dann mit Assoziationen weitere Themen entwickeln. Darum bin ich dankbar dafür, dass das hier im Bericht aufgeführt ist. Und im Speziellen gefällt mir auch eben dieser Verzicht auf Schuldenberatung, dass das eben extern vergeben worden ist und ausgelagert worden ist und dass eben diese Beispiele hier transparent geführt werden.Dann ein weiterer Punkt: In den «Unternehmensmeldungen Beschäftigte» schreibt dann die Regierung auf Seite 100 am Schluss: Eben im Jahre 2017 soll dann ein weiteres Folgeprojekt erfolgen, dass dann eben diese Datenerhebung nur noch in elektronischer Form zugestellt werden kann und dass eben dann mit Benutzername und Passwort die Angaben im zentralen Register bearbeitet werden. Und hier wäre gerade der Trend der Digitalisierung dann eben auch, dass man dann die Verbindung zu den Software-Produkten macht. Also hier sollte man unbedingt die Chancen nutzen mit den Softwareherstellern, da gibt es ja nicht viele, die im Land angewendet werden, dass hier eben dieser Austausch dann direkt auch mit den Softwareprodukten stattfinden kann. Also jetzt sind einfach die Vorschläge: die Prozessoptimierungen intern. Und es ist ganz wichtig hier, diesen Trend aufzunehmen, um intern und extern, und im Umkehrschluss auch, dass diese Kommunikation möglichst in grossen Schritten angegangen wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe noch eine Frage zur Emissionsüberwachung auf Seite 110. Hier wird geschrieben, dass 30 Tankstellen in der Vergangenheit jährlich überwacht werden mussten über das Amt für Umwelt. Ich frage mich hier, warum hier nicht zwei Sachen zusammengelegt wurden. Über die Eichung wird die Tankstelle auch regelmässig überwacht. Wieso kann über die Eichung nicht auch diese Emissionsüberwachung stattfinden? Ich denke, da frage ich mich einfach, ob hier nicht auch noch einmal über den Tellerrand geschaut werden müsste, dass eben zwei Amtsstellen bei einer Tankstelle vorbeischauen, ob das in Ordnung geht, was da abläuft. Da hätte ich einfach die Bitte, können Sie das einmal prüfen? Weil Eichung und Amt für Umwelt sind beides Staatsorgane in dem Sinn, die beide die Tankstelle überwachen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Herbert Elkuch
Ich habe noch einmal eine Nachfrage. Also jede Person, welche in Liechtenstein wohnt oder arbeitet, muss OKP-versichert sein. Jetzt aber, wenn sich dieser EWR-Arbeiter oder Grenzgänger nicht versichert und es zum Schadensfall kommt, inwieweit ist dann die Firma involviert. Bei der Firma ist er nicht versichert, aber er selbst hat auch nichts gemacht und er ist einfach dann ohne Versicherung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, nochmals danke für das Wort. Ich habe noch eine kleine Anfrage der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer zu beantworten in Bezug auf das gedruckte Weiterbildungsprogramm für Lehrerinnen und Lehrer. Es ist ein sehr guter Hinweis. Es gab vor einigen Jahren eine Zeit, in der man die Programme nicht mehr gedruckt hat, und wir haben einfach festgestellt, dass die Lehrer sich sehr freuen, wenn sie ein gedrucktes Programm haben, wenn sie darin blättern können und sich so auf die Jahresplanung einstellen können. Ich nehme aber Ihren Hinweis natürlich nochmals gerne mit und prüfe das nochmals auch mit meinen Leuten und vor allem über das Schulamt auch mit den Lehrern. Nachdem wir ja sowieso von diesen zwei Programmheften auf dieses eine heruntergeschaltet haben, haben wir nicht nur positive Rückmeldungen zurückbekommen. Aber ich nehme das gerne mit. Ich verstehe Ihren Hinweis gut. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Mit dem neuen KVG hat der Arbeitgeber nichts mehr mit der Bezahlung der Krankenkassenprämie zu tun. Er ist draussen. Dennoch - wir haben es ihm ja nicht verboten. Das war ja explizit in der Debatte auch eine Frage. Also der Arbeitgeber kann in Zukunft trotzdem weiterhin freiwillig die Prämien abliefern. Aber er liefert natürlich nur die Prämien ab von den Angestellten, von denen er weiss, dass sie in Liechtenstein versichert sind. Wenn natürlich ein Angestellter das verschweigt oder sonst irgendetwas, dann ist der Arbeitgeber auch nicht fähig, das nachzuprüfen, sondern das sind dann eben die Dinge, die das Amt prüfen muss. Es ist die Verantwortung des Amtes, zu schauen, dass die Leute, die in Liechtenstein arbeiten, grundsätzlich in Liechtenstein versichert sind, ausser sie bringen eben die Erklärung, dass sie eben nicht in Liechtenstein versichert sein möchten und in Österreich versichert sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Büchel, wir nehmen Ihre Anregung gerne auf und werden das überprüfen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen zu Kapitel 7 - «Laufende Vorhaben und Projekte»? Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte nur der Vollständigkeit halber darauf hinweisen: Auch hier gibt es wieder eine Auflistung von Projekten, die sozusagen von der nachfolgenden Leistungsanalyse mitgenommen worden sind, wie auch zum Beispiel diese Vereinfachung der Lohnabrechnungen von Erwerbstätigen mit geringen Arbeitspensen, was ja auch schon am Laufen war. Was ich in diesem Kapitel nicht ganz verstehe, ist, wieso zum Beispiel laufende Projekte, ob die Naturkundliche Sammlung in das Landesmuseum eingegliedert werden soll oder wie mit dem Landesforstbetrieb weiter verfahren wird, in die Leistungsanalyse Eingang gefunden haben. Ich denke, solche öffentlichen Darlegungen tragen zur Verunsicherung der Angestellten bei, die eigentlich unnötig ist. Denn wie man im Bericht lesen kann, hat ja die Regierung, was den Landesforstbetrieb betrifft, erst vor, diesen Bericht zu behandeln und das weitere Vorgehen festzulegen. Also hier würde ich gerne von der zuständigen Ministerin erfahren, wie das inzwischen gelaufen ist und wie der Status ist. Und auch bei der Naturkundlichen Sammlung soll ja zuerst ein Vernehmlassungsbericht verabschiedet werden. Also ist die Stossrichtung der Regierung ja noch relativ unklar; und ich frage mich, ob das Sinn macht, wenn man hier sozusagen die Pferde scheu macht, bevor die Regierung selber weiss, was sie eigentlich will. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich denke, das sind ganz zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsanalyse und mit der Frage, ob es sich um staatliche Aufgaben handelt oder nicht. Wir haben im Rahmen der Analyse diese Punkte bewusst herausgeschält und sind auch dabei, das Ganze vertieft zu analysieren. Es gibt relativ viele Informationen zu diesen beiden Themenkomplexen. Die Abklärungen laufen, auch mit den betroffenen Institutionen - zum Beispiel, was die Naturkundliche Sammlung anbelangt, mit dem Landesmuseum. Wichtig ist, dass man hier, bevor der definitive Beschluss gefällt wird, alle Fakten auf dem Tisch hat. Aber ich denke, die Stossrichtung ist klar. Wenn man sich bei solch offensichtlichen Themen sträubt, mutig voranzugehen, dann frage ich mich wirklich, wo dann schlussendlich noch Potenzial besteht, gewisse Aufgaben auszulagern, die nicht zum eigentlichen Kernaufgabenbereich eines Staates gehören. Und für mich ist es wichtig, dass man genau diese Themen in diesem Bericht aufnimmt. Wenn das nicht gemacht wird, dann frage ich mich, welche Themen wir denn aufnehmen sollen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe das anfangs Besprechung schon gesagt: «Laufende Vorhaben und Projekte» - «Werkhöfe», da steht halt eben unter «Status»: «Die Regierung hat den entsprechenden Prüfbericht zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Werkhof Unterland aufzulösen und in den Werkhof Vaduz zu integrieren.» Darum meine Frage: Wie wurde das mit dem Personal kommuniziert, wenn es hier schon wortwörtlich dasteht: «Das Amt für Bau und Infrastruktur wurde mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Projektes beauftragt. Die Umsetzung ist für das Jahr 2017 vorgesehen.» Also für mich ist das konkret, wird umgesetzt, wird gemacht, und ich hätte hier einfach die Frage: Wie wird hier mit dem Personal umgegangen? Wie wurde das informiert? Das gleiche eben auch - die Landtagsvizepräsidentin hat es schon angetönt - mit dem Forstbetrieb. Da gibt es auch Varianten der Auflösung oder Nicht-Auflösung oder eben Zerlegung. Meine Frage einfach: Wurde das dem Personal auch so kommuniziert, was da auf sie zukommt? Wie gesagt, das hat dann meistens, wenn es nur im Bericht steht und nicht richtig kommuniziert wurde, nicht unbedingt den positiven Charakter einer Reorganisation. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. In Kapitel 7 werden 13 laufende Vorhaben und Projekte aufgezeigt. Zum Beispiel bei der Veranlagung juristischer Personen bei der Steuerverwaltung wird ab 2016/2017 eine Vervierfachung der steuerpflichtigen juristischen Personen erwartet. Um den Personalbestand nicht um das Drei- bis Vierfache steigern zu müssen, wurde über Lösungen zu Effizienzsteigerungen nachgedacht. Durch Einführung eines digitalen Prozesses und Archivs und zusätzliche organisatorische Massnahmen werden zukünftig nur wenige zusätzliche Stellen benötigt. Bei den weiteren laufenden Vorhaben und Projekten, ohne ins Detail zu gehen, stehen weitere Verbesserungen: Grösstmögliche Effizienz der Betriebsabläufe; Aufwand kann reduziert, die Effizienz gesteigert und Synergien genutzt werden; effiziente und schnellere und qualitativ bessere Bearbeitung; Entlastung der internen Post, Entfall von zeitaufwendigen Rücksendungen sowie eines Grossteils der Archivierung; geringer Aufwand beim Landesarchiv, Strukturen können in der Verwaltung abgebaut und optimiert werden und so weiter. Mit den allbeschriebenen Massnahmen zur Effizienzsteigerung kann wohl davon ausgegangen werden, dass der Personalaufwand in naher Zukunft rückläufig sein wird. Ich weiss, Sie hören das nicht gerne, Herr Regierungschef, das lese ich aber aus dem Bericht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage: Auf Seite 118, unter Punkt 7.5 «Delegation der Sportförderung an Dritte», auf der Seite 119, unter «Lösungen», steht da der Satz: «Die Sportkommission und der Ausschuss für Spitzensport werden aufgelöst.» Jetzt habe ich eine Frage, ich weiss nicht, geht es an die Frau Sportministerin oder Bildungsministerin? Auf Seite 93 steht dann bei der «Stellenentwicklung im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung»: «Integration der Koordinationsstelle ‹Spitzensport›». Korrespondiert das miteinander oder hat das eine nichts mit dem andern zu tun? Von wo wird diese Koordinationsstelle «Spitzensport» integriert? Das wäre meine Frage. Dann wäre das ja ein Nullsummenspiel und keine Einsparung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ich habe zum Thema «Einführung eines elektronischen Prozesses im Kreditorenwesen» eine Anmerkung, das beinhaltet ja den Empfang, Kontrolle und die Freigabe von Rechnungen. Es gibt etliche kleine und auch junge KMUs, welche mit investitionsträchtigen Geräten für das Land tätig sind, und da begegne ich oftmals auch der Problematik, dass die Zahlungsfrist erst nach 60 Tagen erfolgt, und das habe ich jetzt im Speziellen hier nicht gefunden. Also ich kann mit der Digitalisierung eben davon ausgehen, dass auch bei schnellerer Kontrolle und Überprüfung eine schnellere Zahlung, dann auch innert üblichen 30 Tagen, erfolgen könnte. Ist das richtig, dass hier die Unternehmen eine frohe Botschaft hören können? Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich möchte noch auf die Ausführungen des Herrn Regierungschefs auf meine Kommentierung zu diesem Kapitel eingehen. Ich gebe Ihnen schon recht, Herr Regierungschef: Irgendwo müssen wir das diskutieren, ob gewisse Projekte oder Massnahmen in den Bereich einer staatlichen Kernaufgabe gehören. Nur, dann ist es hier am falschen Ort. Da geht es um laufende Projekte. Hier habe ich es nicht so verstanden, dass wir das grundlegend diskutieren, ob es um eine staatliche Kernaufgabe geht. Wie ich es verstanden habe, kommt das erst beim Kapitel 9 - vielleicht noch ein bisschen beim Kapitel 8 - zur Debatte, wo Sie auch diese Eingangsausführungen machen. Ich denke, wenn, dann hätte das unter «Illustration: Landesforstbetrieb» oder eben «Illustration: Naturkundliche Sammlung» aufgeführt werden müssen. Hier hatte ich nicht das Gefühl, dass wir uns darüber auslassen, finden wir das jetzt gut oder schlecht, ist es jetzt eine staatliche Kernaufgabe oder nicht? Für mich war das wie pro memoria aufgeführt. Ist es ein abgeschlossenes Projekt? Gibt es laufende Projekte? Wo gibt es noch Potenzial? Das ist eine Darstellung der Regierung, eigentlich wertfrei von uns so hinzunehmen, weil das ja eben schon läuft, und erst hinten - unter Kapitel 8 und besonders unter dem Kapitel 9 - haben wir diese Grundsatzdiskussion. Also hier habe ich ein systematisches Problem. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde auf zwei, drei Fragen eingehen, die hier gestellt wurden. Die erste in Bezug auf die Eingliederung Werkhof. Es gibt einen Regierungsbeschluss: Auf Basis einer Studie wurde im November 2015 beschlossen, den Werkhof Unterland in den Werkhof Vaduz zu integrieren. Gleichzeitig wurde das ABI beauftragt, mit der Gemeinde Schaan die Möglichkeiten eines Standorts für einen gemeinsamen Werkhof in Schaan abzuklären. Es gab später noch einen ergänzenden Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur an das Amt. Der Auftrag hiess, zusätzliche Verhandlungen mit dem Vermieter der bestehenden Liegenschaft in Mauren/Schaanwald betreffend eine Reinvestition durch den Vermieter am bestehenden Standort aufzunehmen. Der Vermieter hat dann im Juli 2016 angeboten, Investitionen in einer gewissen Grössenordnung zu realisieren, wenn das Land im Gegenzug bereit wäre, die Halle zu einem erhöhten Mietpreis auf eine bestimmte Anzahl Jahre weiterzumieten. Das Amt und das Ministerium haben dann die Rechnung gemacht und das Fazit lautet: Die Zusammenlegung in Vaduz rechnet sich bereits nach zehn Jahren; wenn man die fiktiven Mehrkosten nicht berücksichtigt, sondern nur die effektiven, dann rechnet sich die Zusammenlegung bereits nach vier Jahren. Rechnet man dazu, dass bei der Zusammenlegung der Werkhöfe die Möglichkeit besteht, die Stelle eines Werkhofleiters Unterland einzusparen oder zumindest durch einen Mitarbeiter Werkdienst zu ersetzen, ergeben sich alleine aufgrund des Ersatzes des Werkhofleiters durch einen Mitarbeiter Werkdienst weitere Einsparungen. Es ist aber auch ein ganz wesentliches Element damit verbunden, was die Betriebsorganisation anbelangt. Das Amt ist der Auffassung, dass die Organisation des Betriebes, der Werkbetriebe, sich verbessern lässt bei einer Zusammenlegung der Werkhöfe. Es gab dabei auch die Anzahl der Leerfahrten, die gemacht werden müssen, zu berücksichtigen. Diese sind definiert, sie halten sich in Grenzen und auch das wurde einberechnet beim Kostenvergleich. So viel zum Stand der Dinge. Es ist dem Ministerium, dem Amt und der Regierung bewusst, dass es hier um eine emotionale Angelegenheit geht. Wir haben die Rechnung aus betriebswirtschaftlichen Perspektiven angesehen.Dann zur Naturkundlichen Sammlung: Es gibt hier den Auftrag zum Sammlungskonzept. Den Auftrag zum Monitoringkonzept und den Auftrag, einen Vernehmlassungsbericht zu erstellen, was die Integration der Naturkundlichen Sammlung vom Amt für Umwelt ins Landesmuseum angeht. Vom Projektteam wurde dieser Vorschlag ausgearbeitet. Vom Amt wird noch eine Stellungnahme erwartet. Und der Bericht vom Ministerium ist ministerienübergreifend in Ausarbeitung. Er liegt fast fertig vor. Wesentlich ist jedoch auch noch die Stellungnahme des betroffenen Amtes. Es gibt, so weit wir dies bisher beurteilen, Vor- und Nachteile: Bei einer Eingliederung ins Landesmuseum wird die Sammlung der Öffentlichkeit vermehrt und besser zugänglich gemacht werden können; auf der anderen Seite bedingt die Erhaltung und eine reduzierte Weiterführung der Sammlung, das heisst eine Aktualisierung der Sammlung, auch einiges an wissenschaftlicher Arbeit, und diese Einbindung des Mitarbeiters oder der Mitarbeitenden, die diese Arbeiten auszuführen haben, eine Einbindung beim Amt für Umwelt, würde dort als Vorteil angesehen. Es gilt hier, bei der Erstellung des Berichts auch diese Perspektiven aufzuführen, und am Schluss wird eine Interessenabwägung stattfinden müssen.Dann zum Landesforstbetrieb: Hier wurde ein Bericht von der Organisationsentwicklung des APO und des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen erstellt. Er wurde dem Ministerium für Infrastruktur im August übergeben. Wir haben das mit dem Amt besprochen. Es bleibt noch die Stellungnahme des Amtes zuhanden des Ministeriums. Der RA ist in Vorbereitung. Also das ist ein Projekt, das nicht von unserer Seite vorgeschlagen wurde. Das ergab sich im Rahmen des Prozesses Organisationsentwicklung. Zur Frage des Sports: Hier ist zu erwähnen, dass diese Sportkommission und der Ausschuss für Spitzensport - deren Auflösung - ein kleiner Bruchteil im Rahmen der Strukturveränderungen ist, welche von einer Arbeitsgruppe unter professioneller Leitung während eines Jahres aufgegleist wurde. Das Delegationsmodell, welches empfohlen wurde von der Arbeitsgruppe und vom LOC unterstützt wird, wurde von der Regierung zur Weiterbearbeitung in Auftrag gegeben. Derzeit ist unter der Leitung und Aufsicht eines Lenkungsausschusses, welcher besetzt ist vom Ministerium und vom LOC, wieder mit externer professioneller Begleitung, der LOC dabei, ein Konzept zu entwickeln. Die Auflösung der Sportkommission und des Spitzensportausschusses ist innerhalb von diesem Delegationsmodell als Vorschlag zu sehen. Es wird der Landtag am Schluss des Prozesses mit einem Bericht und Antrag dazu eine Entscheidung zu fällen haben, ob die Sportstrukturen auf diese Weise ausgelagert werden sollen oder eben nicht. Inwieweit das einen Zusammenhang hat mit der Integration der Koordinationsstelle «Spitzensport», welche Sie angesprochen haben, Frau Abg. Rüdisser, das bezieht sich auf die Stellenentwicklung im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, da kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Die Bildungsministerin wird Ihnen dazu Informationen geben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit übergebe ich das Wort direkt an Frau Regierungsrätin Frick. Regierungsrätin Aurelia Frick
Ja, nochmals zu dieser Frage, ob da zusätzliche Stellenprozente dazugekommen sind - die ist zu verneinen. Es ist ein erweitertes Aufgabengebiet, dass das ABB übernommen hat, weil wir einfach festgestellt haben, dass es wichtig ist, die Jugendlichen zu informieren, dass nicht zwischen Lehre oder Spitzensport zu entscheiden ist, sondern dass durchaus beide Sachen unter einen Hut gebracht werden können. Und wir haben auch festgestellt, dass es notwendig ist, allfällige Fragestellungen, vielleicht auch Probleme mit den Betrieben frühzeitig anzugehen und die Jugendlichen, die Eltern, aber auch die Betriebe miteinander darauf aufmerksam zu machen, was es für Lösungen diesbezüglich gibt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Manfred Batliner, Sie haben die Frage gestellt betreffend Einhaltung von Zahlungszielen durch diese neuen Prozesse. Das ist ein grosses Anliegen, das ich damit auch verfolge. Es ist für mich ein schlechtes Signal, wenn gerade die Landesverwaltung sehr lange braucht, bis die Rechnungen bezahlt werden. Wir haben aktuell immer wieder die Problematik mit dem Papierrundlauf, dass die Rechnungen eben auch materiell geprüft werden müssen, und das dauert dann oftmals zu lange. Ich erwarte von diesem elektronischen Prozess, dass der ganze Prozess dann deutlich schneller abläuft und die Lieferanten rascher zu ihrem Geld kommen. Und dann zur Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller: Man kann hier unterschiedlicher Ansicht sein. Für uns sind diese Themen, die Sie angeschnitten haben, ganz klar laufende Projekte; die Regierung hat, wie das die zuständige Ministerin auch ausgeführt hat, bereits verschiedene Entscheide getroffen. Die Vorarbeiten laufen in diese Richtung und deshalb ist es für mich auch korrekt, wenn sie unter den laufenden Projekten ausgewiesen werden. Im Gegensatz zu den Potenzialen, wo zum Teil eben noch keine entsprechenden Schritte eingeleitet worden sind. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen zu Kapitel 8 - «Potenziale zur Leistungsreduktion und Effizienzsteigerung»? Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte nur beispielhaft, weil es hier auch um IT-Themen geht, aufzeigen und vielleicht die Aussage des Herrn Regierungschefs auf meine letzte Frage ein bisschen auch - zumindest beispielhaft - relativieren. Und zwar glaube ich, dass es eben nicht geht ohne diese Qualitätsbeurteilung der Leistungen, ob jetzt das Kosten verursacht oder nicht. Und ich glaube eben auch nicht, dass ein Abbau oder eine Stagnation bei der Mitarbeiterzahl zwingend korreliert mit einer Steigerung oder mit einem Abbau von Qualität. Ein Beispiel: Wenn man bei der MFK, um eine Autonummer für ein Unternehmen zu holen, einen Handelsregisterauszug braucht, ist das das eine. Man muss es zuerst wissen, dass man den braucht. Das ist einmal eine Grundvoraussetzung. Wenn er dann einen Tag älter ist als drei Monate, dann kann man, wenn man eine Stunde in der Kolonne gestanden hat, auf dem Absatz wieder umdrehen und zum Handelsregister marschieren und dort einen papierigen Handelsregisterauszug holen. Wenn solche Sachen eben direkt von der MFK abrufbar oder zu erhalten sind, ohne dass man es erstens mitbringen muss, und man zweitens - wenn man dann noch Pech hat, dass er zu alt - noch eine Ehrenrunde dreht, wofür man als Unternehmer selten Zeit hat, dann glaube ich, dass bei solchen Beispielen noch Qualitätssteigerungen möglich sind und die Verwaltung dafür gar weniger Manpower oder Womanpower brauchen würde. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, in diesem Kapitel zeigt die Regierung auf, wo sie noch Potenzial zur Leistungsreduktion und Effizienzsteigerung ortet. Ausgangspunkt ist dabei die Frage, ob die jeweilige Leistung vom Staat überhaupt erbracht werden soll und ob sich organisatorisch, strukturell Veränderungen aufdrängen. Die aufgeführten Bereiche und die geschilderten Lösungsansätze sind interessant und sollten auch weiterverfolgt werden. Für eine seriöse Diskussion im Landtag, ob zum Beispiel beim Hallenbad Eschen Variante 1, 2 oder gar keine weiterverfolgt werden soll, sind die Ausführungen natürlich zu knapp und auch nicht zielführend. Ich glaube, hierin besteht auch Einigkeit im Landtag. Wiederum waren einige Projekte, wie zum Beispiel die Auslagerung des Arbeitsmarktservices und der Arbeitslosenversicherung, bereits in Arbeit. Es ist jedoch richtig, dass die Regierung im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung und Effizienzsteigerung solche Fragen und Projekte jetzt diskutiert und auch umsetzt. Dabei muss die Frage, was als staatliche Aufgabe angesehen wird, ich habe das schon erwähnt, im Sinne der Grundsatzdiskussion dann natürlich einbezogen werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Hier habe ich nur noch einen Punkt auf Seite 146. Sie haben ja gefragt, wie liberal möchte man sein oder eben nicht sein? Und da geht es um die Auslagerung der Fahrzeugprüfung an Garagisten. In Punkt 2 wird aufgeführt, dass die Garagisten eine Lizenz bekommen und dass dann eine andere Garage dann die Kontrolle quasi durchführen muss. Und das ist für mich schon wieder ein Misstrauen gegen die Garagisten. Die sind qualifiziert, die können das machen. Meiner Meinung nach gibt man denen eine Lizenz. Wer dagegen verstösst, dem wird die genommen und er bezahlt eine saftige Busse und wird gesperrt. Dann, glaube ich, ist es das ureigenste Interesse der Garagisten, dass die ein hohes Niveau haben. Ich würde hier halt mit Vertrauen vorgehen. Und das ist schon wieder Misstrauen. Das bläht dann immer den Apparat auf. Und da würde ich wahrscheinlich jetzt einfach weiter gehen, als die Ämter das tun. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich kann hier gerade anschliessen. Ich finde auch, das sollte hier anders geregelt werden, indem man eben Verantwortung überträgt und dann nicht hier der eine kontrolliert. Ich denke, das Vieraugenprinzip sollte innerhalb einer Garage funktionieren, das muss dann auch dokumentiert werden, und nicht zwischen zwei Garagen. Also ich denke, hier könnte man die Verantwortlichkeiten dann schon prüfen, intern definieren und dann eben diesen Lizenzentzug auch entsprechend dann androhen oder eben auch durchführen, wenn das nicht funktioniert. Im Punkt III. steht dann: «Die Garagisten führen eine zentrale Datenbank über die Kontrollen.» Da stellt sich für mich dann die Frage, ja, wenn die Autohalter eingeladen werden, wo dann die entsprechenden, ich sage einmal, PEID-Nummern draufstehen, dann, denke ich, sollte ein Garagist, welcher einen Antrag erhält oder einen Auftrag erhält, diese Prüfung durchzuführen, eben auch über eine zentrale Datenbank die notwendigen Grundlagen von der Landesverwaltung darin erhalten und darin seine Prüfungsdokumentation hinterlegen. Also die können dann eben auch beim Staat hinterlegt sein und müssen nicht in einer anderen zentralen Datenbank oder einer neuen Datenbank, die extern von der Landesverwaltung ist, abgelegt werden. Hier, denke ich auch, sollte man zwischen Unternehmen und Staat dies optimieren oder Rücksicht nehmen. Dann beim anderen Punkt, «Einführung einer übergreifenden elektronischen Aktenführung im Baubewilligungsprozess», diese Effizienzsteigerung in dem Bereich begrüsse ich sehr. Ich möchte nur noch hinweisen, vielleicht wäre es dann schon geschickt, man würde bei diesem Prozess eben die Gemeinden miteinbeziehen, weil sie doch auch einen Teilauftrag wie Ortsplanung haben. Das würde ich sehr empfehlen und ich denke, das könnte dann eben auch in dieser Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden auch wieder entsprechende weitere Ideen entwickeln. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe hier auch eine Frage beziehungsweise Anmerkung: Auf Seite 135, unter Punkt 8.1 «Einführung einer übergreifenden elektronischen Aktenführung im Baubewilligungsprozess», das begrüsse ich sehr und möchte auch heute schon beliebt machen, dass dann auch eine digitale Version im Amt verbleibt, wenn dann ein Antragsteller, ich verweise hier auf die Kleine Anfrage des Abg. Helmuth Büchel, wenn dann jemand auch Akteneinsicht nehmen möchte, nicht die Antwort bekommt, die sind im Moment nicht da, weil sie im Ämterumlauf sind. Da möchte ich auch gleich eine Anmerkung machen, das könnte man doch heute schon tun, dass man eine digitale Kopie im Amt bereithält, wenn dann jemand kommt und Akteneinsicht nimmt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte noch kurz eine kleine Bemerkung zur Seite 142, Punkt 8.5 «Jugendhaus Malbun», loswerden. Ich habe mir ein grosses Fragezeichen gemacht und bei der Zielgrösse und so weiter ein grosses Ausrufezeichen. Denn das Potenzial ist hier ja eigentlich gar nicht vorhanden, wie es heisst. Man kann es so sehen, dass es hier um eine Grundsatzfrage geht, ob es eine Staatsaufgabe ist oder nicht. Aber wie mir scheint, ist eben kein Potenzial vorhanden. Also von dem her, von der Kostenseite macht es keinen Sinn. Wenn man es grundsätzlich ansehen will, dann kann man das so durchführen oder auch nicht. Grundsätzlich wäre ich hier eher kritisch, das Jugendhaus Malbun outzusourcen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ich habe noch eine Ergänzung, und zwar habe ich eben auch einmal geschaut, was die Schweiz macht. Die Schweiz hat im Bereich der nächsten Prozesse 2015 bis 2018 - glaube ich, ist der Zeitraum - vor, elektronische Vernehmlassungen durchzuführen. Also ich denke, man sollte ja auch schauen, was die Schweiz in diesem Bereich tut und wie weit sie fortgeschritten ist, dass man eben auch hier noch Effizienzsteigerungen machen könnte, wo sie ihre Vernehmlassungen digital durchführen. Und ich möchte auch noch anmerken, dass man eben auch in diesen Prozessen, die dann schlussendlich auch den Landtag betreffen, nicht vergessen sollte, dass der Landtag sich diesem Thema selbst dann eben auch noch stellen sollte. Wer jetzt das dann initiiert, ob das die Regierung macht oder eher weniger oder der Landtag selbst darüber nachstudieren sollte - das möchte ich hier einfach nur angemerkt haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Helmuth Büchel
Ja, danke für das Wort. Besten Dank der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer für die Unterstützung meiner Anliegen. Ich möchte hier einfach noch ergänzend erwähnen, dass man in einem solchen Verständigungsverfahren die Möglichkeit hat, sowohl bei der Gemeinde wie auch beim ABI Einsichtnahme zu nehmen. Das müsste dann einfach gewährleistet sein, dass bei einer solchen Digitalisierung dasselbe natürlich auch bei der Gemeinde in digitaler Form vorliegt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auf ein paar Themen eingehen. Das erste ist die MFK, die Auslagerung der Kontrollen. Hier handelt es sich um ein Projekt des Amtes für Personal und Organisation. Es wurde nicht vom Ministerium für Infrastruktur durchgeführt. Das Amt für Personal und Organisation hat neun verschiedene Varianten geprüft. Eine Variante wurde als Best-Variante angesehen und es wurde eine SWOT-Analyse durchgeführt. Es wurde im Detail geprüft, was es bedeuten würde. Und am Schluss ergab sich bei der Auswertung, dass so eine Auslagerung eben doch nicht mehrheitlich mit Vorteilen verbunden ist. Es wurden dann alle Varianten noch einmal diskutiert. Das Fazit am Schluss heisst: Derzeit werden für die Fahrzeugprüfung 500 Stellenprozent aufgewendet. Hier jedoch sind alle Fahrzeugtypen und -arten gemeint. Bei einer Auslagerung könnte man nicht alle Fahrzeugtypen und -arten auslagern. Letzten Endes bei einer Interessenabwägung zwischen Auslagerung oder Verbleib intern wurde aus Sicht der Landesverwaltung und aus Sicht der Kundschaft, aus Sicht der Fahrzeuginhaber, entschieden. Ich weiss nicht, ob das eine vorläufige Entscheidung ist. Das Ergebnis dieser Auswertung des APO ist: Eine Auslagerung ist nicht von Vorteil. Ich habe das vorgängig, bevor diese Leistungsanalyse im Gange war, schon einmal zum Thema gemacht; und die nicht eingehende Untersuchung, aber die Kurzantwort aus dem Amt war auch damals: Es ist nicht vorteilhaft. Und es wurden ähnliche Argumente angeführt. Zum Landesforstbetrieb möchte ich einfach noch präzisieren: Auch das ist ein Projekt innerhalb der Leistungs- und Prozessanalyse, ein Projekt der Organisationsentwicklung des Amts für Personal und Organisation. Das Ministerium für Infrastruktur hat hierzu noch keine Entscheide getroffen. Aber es wird per Regierungsentscheid möglicherweise beauftragt werden, eine der Varianten, die geprüft wurden in Bezug auf den Landesforstbetrieb, umzusetzen. Auch hier wurden verschiedene Varianten geprüft. Es gibt bei jeder Variante Vor- und Nachteile. Es gibt einen Bericht dazu und dieser Bericht wird sicher in der Regierung noch eingehend besprochen werden. Er wird - noch dieses Jahr vermutlich - in der Regierung zur Diskussion stehen, und je nach Variante, für die dann entschieden wird, ergeben sich daraus mitunter Aufträge an das Ministerium für Infrastruktur. Zur elektronischen Aktenführung: Ja, bei der Entgegennahme der Kleinen Anfrage des Abg. Büchel hätte ich Ihnen spontan antworten können, dass das im Gange ist, dass das Amt für Bau und Infrastruktur zusammen mit dem Amt für Informatik dabei ist, dieses Baubewilligungsverfahren digital aufzugleisen. Das tönt jetzt sehr einfach, es wird aber ein mehrjähriger Prozess sein, bis das abgeschlossen ist. Und wir können auch nicht vorgängig das Bewilligungsverfahren einmal im Amt einführen und nicht extern verlinken. Also das wäre ja ein Teil des Ganzen vorweggenommen. So schnell würde auch das nicht gehen. Die Anregungen des Abg. Batliner und auch von Ihnen, Herr Büchel, nehmen wir gerne entgegen und werden sicher prüfen, inwieweit die Gemeinden in den Prozess eingebunden werden können. Das würde dann in Bezug auf die Gemeindebauordnung geschehen. Ich würde das grundsätzlich als sehr sinnvoll erachten. Wieweit das möglich ist und umgesetzt werden kann, das wird sich erweisen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eine Information zwischendurch: Ich werde die Sitzung spätestens um 13 Uhr unterbrechen, falls sich die Diskussion bis dahin nicht erschöpfen sollte. Wir werden dann nach der nichtöffentlichen Sitzung weiterfahren. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Batliner, wir nehmen Ihre Anregung natürlich sehr gerne zur Kenntnis. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir in den vergangenen Jahren sehr stark Wert darauf gelegt haben, gerade im Bereich betreffend die Berichte und Anträge und auch die Vernehmlassungen zunehmend auf elektronische Versionen umzustellen. Heute werden relativ wenig Papierversionen noch per Post versendet, sondern es läuft, soweit möglich, elektronisch. Und auch der Landtag bekommt ja die ganzen Berichte und Anträge und Stellungnahmen relativ rasch nach Regierungsbeschluss elektronisch zugestellt, damit sie möglichst rasch die Informationen haben und nicht auf den Postweg warten müssen. Dann zum Abg. Thomas Lageder betreffend Thema Jugendhaus: Sie haben es richtig erkannt. Es ist eine Grundsatzfrage, die sich hier stellt. Es geht hier nicht darum, ob man nun gross Geld einsparen kann, sondern um die Frage, ob es zielführend ist, dass der Staat Personal beschäftigt für den Unterhalt eines Jugendhauses. Das ist die Frage. Und wenn man immer wieder über die Personalzahlen diskutiert, dann stellen sich solche Fragen. Es ist ein Unterschied, ob wir Personalkosten generieren für ein Jugendhaus oder ob wir Beiträge an eine Organisation zahlen. Das ist genau das Thema: Was ist wirklich staatliche Kernaufgabe und wo unterstützen wir allenfalls gewisse Projekte? Und zum Thema MFK-Auslagerung möchte ich die zuständige Ministerin nochmals unterstützen in ihren Ausführungen. Es ist eine Forderung, die immer wieder aus dem Garagengewerbe kommt, entsprechende Auslagerungen vorzunehmen. Das Anliegen meines Ministeriums und auch des APO war, dass man hier eine vertiefte Abklärung vornimmt, diese ganzen Varianten prüft und dann auch dieses Thema ad acta legen kann. Deshalb bin ich auch froh, dass man diesen Schritt gemacht und eine fundierte Entscheidungsgrundlage hat.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Judith Oehri
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich hänge jetzt gerade nochmals bei der MFK ein. Habe ich das richtig verstanden, dass die MFK beim Vorschlag der Lösungen nicht involviert wurde? Also das hat jetzt das APO entschieden oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Und die zweite Frage für mich wäre: Gerade beim Autogewerbeverband ist ein sehr starker, aktiver Verband da - hat man die auch einmal miteinbezogen? Die Idee kam von ihnen. Ich glaube nicht an die Kosten, die hier generiert werden, wenn man sagt, das bleibt bei einer Garage, dann sehen die dann anders aus. Also wäre ich froh um eine Korrektur, wenn ich das falsch verstanden habe, dass die MFK nicht involviert war. Und eben das mit dem Verband, das würde mich noch interessieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Also grundsätzlich ist ja dieses Organisations- oder dieses Projektteam so vorgegangen, dass es mit jedem Amt den Ist-Zustand erarbeitet hat, Verbesserungspotenzial ausgelotet hat und in die Diskussion getreten ist. Wie ich aber schon gesagt habe, war das Ministerium hier nicht involviert. Wir haben aber die Variantenprüfung und das Resultat erhalten. Ob es hier im konkreten Fall involviert war, weiss ich nicht, ich gehe aber davon aus, dass es so war. Was ich vorher angesprochen habe, ist, dass diese Thematik der Auslagerung schon vor der Leistungsanalyse im Ministerium mit dem Amt besprochen wurde, und es kamen damals vom Amt negative Signale. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke der Regierung für die Beantwortung dieser Fragen. Noch einmal MFK: Ich habe mir gerade überlegt, ich bekomme die Aufforderung der MFK, gehe in die Garage, lasse mein Auto prüfen, ob alles in Ordnung ist, und nachher gehe ich zur MFK, und die prüfen dann, ob die Garage richtig gearbeitet hat. Das ist schon ein bisschen Mehraufwand. Dann etwas anderes noch: In diesem Kapitel 8 gibt es eben diese verschiedenen Vorschläge. Wir haben über Forstbetriebe, über den Werkhof gesprochen, über das Hallenbad, Jugendhaus, die MFK, der Arbeitsmarktservice ist noch drin und so weiter. Wir haben auch gesprochen, dass der Werkhof ja unter Umständen nach Schaan kommt. Ich hätte nochmals die grundsätzliche Frage. Ich als Mitarbeiter eines Werkhofes Unterland oder eines Forstbetriebes, der dann eigentlich dazu keine Stellung nehmen kann, ich hätte da schon ein bisschen Angst: Was passiert dann mit mir in einem Jahr, in zwei Jahren, wenn ich dann nicht involviert bin? Bis jetzt habe ich noch nirgends gehört, dass die Mitarbeiter, die da irgendwo betroffen sind beim Hallenbad oder wie auch weiter, nichts dazu sagen konnten. Heisst das wirklich, die Mitarbeiter werden dann nicht gehört oder ist das nur eine Ämtergeschichte, die da eben vorliegt? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Peter Büchel, ich glaube, es würde viel zu weit gehen, wenn Sie bei jedem Thema die Mitarbeiter fragen, ob sie einverstanden sind. Ich weiss nicht, ob Sie gefragt werden, wo Ihr Arbeitsplatz ist. Und wenn eine Unternehmung in Liechtenstein ein neues Gebäude bezieht, dann werden die Mitarbeiter nicht gefragt. Wir arbeiten mit den Amtsstellen eng zusammen. Es ist nicht so, dass die Amtsstellen das ausführen müssen, was die Regierung im stillen Kämmerlein beschliesst. Hier findet ein Austausch statt. Aber Sie können nicht die einzelnen Mitarbeiter fragen, ob sie nun lieber im Unterland oder im Oberland ihren Arbeitsplatz haben. Dann können Sie gar nichts mehr umsetzen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich hätte zum Hallenbad Eschen vielleicht noch eine Variante 3 anzufügen. Hier in Variante 1 steht, dass man eben das durch Gründung einer Betriebsgesellschaft von der Verwaltung lösen könnte. Ich denke, wenn ich da einen Vergleich heranziehe, eine grössere Liegenschaft, die verschiedene Eigentümer hat, also Stockwerkeigentümer, dann wird da ein Liegenschaftsverwalter beauftragt, das zu managen. Er ist auch besorgt dafür, dass eben Unterhalt, Instandstellung, Organisation und so weiter funktionieren. Ich denke, wenn man das einmal als Vergleich heranzieht, könnte das auch eine Form sein, ohne dass eine Betriebsgesellschaft gegründet werden muss. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe noch eine kleine Ergänzung, die ich gerade mitbekommen habe betreffend die Frage der Abg. Judith Oehri zum Thema MFK. Die MFK war bei der Bewertung der Varianten, bei dieser SWOT-Analyse, dabei. Und die Zahlen kommen auch von der MFK. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es Wortmeldungen zu Kapitel 9 - «Grundsatzdiskussion staatliche Leistungen»? Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, Kapitel 9 setzt nun dort an, wo mit dem Kapitel 5 im Bericht über die Leistungsanalyse eigentlich aufgehört wurde, und stellt Vorschläge zur Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung und Arbeitsweise der Verwaltung. Es geht um verschiedene Stossrichtungen, die aufzeigen, wie aufgrund der Feststellungen in der Leistungsanalyse der wachsende Staatsapparat in den Griff zu bekommen wäre. Auch wenn wir gerne die tiefe Staatsquote im Vergleich zum Ausland erwähnen, so ist es eine Tatsache, dass seit 1985 bis Ende 2015 der Personalbestand um 154% und die Staatsausgaben um 118% gestiegen sind. Pro Einwohner gibt der Staat rund CHF 21'000 im Jahr aus. Der von der Regierung gewählte Ansatz geht von der Aussage aus, dass eine weitere Verkürzung des Staatsapparates automatisch eine Leistungsreduktion bei der Landesverwaltung bedeutet. Deshalb ist es notwendig, die vom Staat erbrachten Leistungen, das Leistungsniveau und die Art und Weise der Leistungserbringung zu hinterfragen. Welche Leistungen werden von der Bevölkerung oder der Wirtschaft wirklich benötigt? Müssen sie zum Beispiel aus Souveränitätsgründen oder aufgrund ihres hoheitlichen Charakters trotzdem durch den Staat erbracht werden? Durch wen werden sie am sinnvollsten und effizientesten erbracht? Durch Gemeinden, Private, Organisationen? Auf den ersten Blick eignen sich natürlich die öffentlichen Dienstleistungen zur Überprüfung. Sie sind am weitesten weg von den staatlichen Kernaufgaben. Weshalb der Qualifikation der Aufgabenart, wie bereits erwähnt, entscheidende Bedeutung zukommt. Rund 22% der Personalressourcen sind gemäss Leistungsanalyse dort anzusiedeln. Auch die internen Dienstleistungen, die von 23% des Personalbestands erbracht werden, müssen hinterfragt werden. Zwar sind diese aufgrund des Ausbaus der Leistungen und des Personals gestiegen. Doch dürfte gerade in diesem Bereich mit der fortschreitenden Digitalisierung noch einiges an Effizienzsteigerung drinliegen. Ein wichtiger Punkt ist die Diskussion über das Leistungsniveau. Gerade bei den angesprochenen Kontrollintervallen, wie zum Beispiel im Bereich der Lebensmittelkontrolle und dem Veterinärwesen, sollte nach dem auf den Seiten 155 bis 157 aufgezeigten risikobasierten Ansatz verfahren werden. Unter Punkt 9.3 ist als weitere Massnahme die Liberalisierung der Gesetze aufgeführt. Beispielhaft werden Baugesetz und Bauverordnung sowie das Gewerberecht aufgeführt. Hier trifft die Regierung genau meinen Geschmack. Wird doch die Brücke zum VU-Postulat betreffend den Bürokratieabbau geschlagen. Erfahrungsgemäss reagieren Bevölkerung und Wirtschaft auf diese beiden Bereiche sehr sensibel. Bis auf die sicherheitstechnischen Vorgaben und solche, die im öffentlichen Interesse liegen, sollten grosszügige Deregulierungen ernsthaft geprüft werden. Im Übrigen sehe ich nicht ein, dass der Markt für Handels- und Gewerbetreibende in Liechtenstein so detailliert geregelt sein muss, während die Schweiz ohne Gewerbegesetz in unserem Sinne auskommt. Ohne auf die Illustrationen näher einzugehen, befürworte ich auch die Prüfung der sogenannten Transformation von expertenorientierter zu funktionaler Verwaltung. Gerade weil aufgrund unserer Kleinheit Aufgaben teilweise durch nur eine Fachperson bei der Verwaltung wahrgenommen werden, könnte eine Zusammenführung von hoheitlichen Aufgaben Sinn machen. Das Beispiel, wie der Gründungsprozess für den Bürger effizienter gestaltet werden könnte, ist eindrücklich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Auf Seite 171 wird ausgeführt, wie die Subventionen für die BGS gekürzt werden könnten. Hier wird gesagt, dass einzelne profitieren. Dies stimmt vermutlich in finanzieller Hinsicht. Allerdings profitieren alle davon. Es geht, wie auch bei den Naturschutzgebieten, um Kulturlandschaften, die Jahrhunderte alt sind und uns wichtig sind. Für mich tönt die Argumentation so, dass sich der Staat immer weiter zurückzieht und auf dem Buckel anderer wieder spart und auch wieder Verantwortung abgibt. Die zentral koordinierte Planung und Umsetzung von subventionierten Massnahmen, losgelöst von Einzelinteressen, hat sich während den vergangenen Jahrzehnten im BGS-Raum als gutes Instrument bewährt. Es konnte auf über 40% der Landesfläche eine weitgehend nachhaltig funktionierende Fläche erhalten werden. Hier zeigt es, dass das BGS-Projekt funktioniert. Es werden bestehende Interessenskonflikte bereinigt und Entwicklung sanft gestaltet. Diese Punkte wären durch die Abschaffung des herkömmlichen Systems infrage gestellt. Die vorrangige Funktion der BGS, nämlich die integrale Steuerung der planerischen Entwicklung über das ganze Alpgebiet mit seinen relativ kleinräumigen Grundbesitzverhältnissen, muss ganzheitlich betrachtet werden. Die BGS eignet sich aus meiner Sicht nicht als Beispiel für das Kapitel 9.6, für zielgerichtete Subventionen. Es sieht eher so aus, dass sich der Staat aus der Verantwortung zurückziehen möchte. Interessant wäre auch zu wissen, wie die gesellschaftspolitischen Diskussionen angestossen werden, die hier angetönt sind. Im Kapitel Berggebietssanierung und Naturschutzgebiete wird die Frage in den Raum gestellt, ob die Kulturlandschaft überhaupt noch erhalten bleiben soll und in welchem Umfang. Hat die Regierung hierzu schon Überlegungen angestellt? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Auf Seite 169, unter 9.5.2 zu den Schulorganisationen, dann auf Seite 170. Also ich fange vielleicht von vorne an: Schon 2011 hat man ja mehr Schulautonomie und Dezentralisierung eingeführt und die entsprechenden Gesetzesänderungen beschlossen. Dann redet man auf Seite 170 über die verstärkte Schulautonomie, was ich auch sehr begrüssen würde. Unter anderem wird aufgeführt, eine weitere Kompetenzverlagerung könnte sein, die Schulen im Bereich Anstellung und Beurteilung von Lehrpersonen sowie Wahl Lehrmittel selbst machen zu können. Und dabei gibt es natürlich zu bedenken, dass mit einer verstärkten Dezentralisierung ein gewisser Ressourcenaufbau bei den Schulen selber verbunden sein könnte. Ich denke, da geht es vor allem wahrscheinlich um Schulleitungen, um Vizeschulleitungen und die Schulsekretariate. Dabei möchte ich einfach zu bedenken geben. Wenn es dann Ressourcenaufbau an den Schulen geben würde, was ich auch begrüssen würde, müsste es automatisch einen Abbau beim Schulamt geben in den Ressourcen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort? Das scheint nicht der Fall zu sein. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ich habe noch als Grundsatzbereich, also ich spreche mich sehr für den risikobasierten Ansatz aus. Ich denke, man sollte hier nicht eine Vollkontrolle leben. Ich denke, das ist eben auch nicht finanzierbar. Ich glaube, dass man grundsätzlich, ich sage einmal, mit Verfehlungen von 2 bis 3%, vielleicht sind es auch einmal 5%, rechnen kann. Und ich denke, dass es eben nicht finanzierbar ist, eine 100-prozentige Qualitätssicherheit zu finanzieren. Darum wäre mir ein risikobasierter Ansatz willkommen, wo dann eben weniger Prüfungen stattfinden. Und wenn das Vergehen dann offensichtlich ist, dass man eben auch mit Bussen entsprechende Verfehlungen dann bestraft. An den Beispielen, die wir hier sehen, zum Beispiel der Punkt «Liberalisierung der Gesetze», da kommt natürlich als erstes bei mir das Baugesetz in Sichtweite. Ich möchte hier eben gerade die Prüfung auch der Ausnützungsziffer ansprechen. Ich möchte hier wirklich bitten, dass man auch die St. Galler Gemeinden mit uns vergleicht, von denen das schon etliche einsetzen, die Baumassenziffer prüft - das ist das Aussenverhältnis von einem Grundstück zum andern -, ob man nicht dahingehend mit diesem Modell arbeiten möchte. Ich möchte einfach bitten, diesen Vergleich heranzuziehen. Bei den Themen der sicherheitstechnischen Vorgaben, da denke ich auch, dass man hier Schallschutz, Belichtung, Beleuchtung und Belüftung nicht vorschreiben muss. Wir sind ja in einem doch zivilisierten Land. Wir können nicht unseren Baustandard mit Burkina Faso vergleichen. Ich denke, es ist eine Marktfrage, die entscheidet, ob jetzt dieser Raum dann wirklich eine sehr, sehr gute Qualität hat oder nur eine sehr gute Qualität. Schlechtere Qualitäten haben wir ja gar nicht. Und diesen Standard, den leben wir schon, ich sage einmal, 20, 30 oder auch 40 Jahre. Und darum ist dann eben die Frage, wieso müssen wir dies kontrollieren? Das ist doch eine Marktfrage. Wenn ich jetzt gerade an die Prüfung eines Grundstückes, das an einer verkehrsreichen Strasse liegt, denke - warum muss ich da einen Schallschutz vorschreiben? In zehn Jahren fahren da vielleicht 30% Elektrofahrzeuge und in 20 Jahren fahren da 80% Elektrofahrzeuge vorbei. Wenn dann diese 80% Elektrofahrzeuge vorbeifahren, dann geht es noch darum, ob ich im fortgeschrittenen Alter eben den Hörapparat hineinstecke oder herausnehme. Das ist dann doch meine Entscheidung. Und es ist auch meine Entscheidung, ob ich in diesem Wohnraum, in dieser Wohnung, leben möchte oder nicht. Wir haben ausreichend Leerstände, und ich denke, das sollte der Markt machen. Und ob ich dann Treppen habe, die dann eine Verbindung darstellen oder eben keine, das muss doch der Markt entscheiden. Ich denke einfach, das gehört nicht dazu, dass wir das hier vorschreiben.Zur Kontrolle der Vorschriften: Da bin ich auch hier dabei, dass man sagt, ja wir haben hier lizenzierte externe Stellen, die eben einerseits einmal die Aufgabe haben, Prüfungen vorzunehmen. Und ich denke, da könnte man dann eben auch das Vieraugenprinzip nehmen. Die einen machen die Berechnung seitens des Bauherrn und die andern machen die Kontrolle eines Mitbewerbers. Hier denke ich auch, dass hier die Lizenzierung von externen Stellen das richtige Instrument wäre, um hier dies im Griff zu haben. Und eben, wir müssen einfach wissen, dass wir auf dem höchsten Level hier diskutieren. Wir diskutieren ja nicht über Bruchbuden, wo hier jedes zweite Gebäude einsturzgefährdet ist oder ein Unfall vorhersehbar ist. Dann Gewerberecht: Da bin ich eben auch der Meinung, dass man hier die Frage Betriebstätte und personelle Ausstattung diskutiert, das haben wir hier schon öfters. Und es freut mich natürlich, dass man jetzt in diesem halben Jahr betreffend einige Prozesse, die hier in diesem Buch beschrieben sind, diese Erkenntnis hat, dass hier Optimierungsbedarf besteht. Aber hier ist auch die Frage, warum muss ich eine Betriebsstätte nachweisen? Wieso muss ich personelle Ausstattung nachweisen? Wenn die Qualität stimmt, dann weiss ich eigentlich gar nicht, warum ich das tun sollte. Ja, wenn ich das nicht erfüllen kann in Liechtenstein, dann gehe ich drei Kilometer in die Schweiz und dann gründe ich halt dort die Firma und die Schweiz hat da den Erfolg. Gerade wir als Grenzland - ich bin überhaupt nicht der Ansicht, dass wir hier diese Vorschriften so hoch halten sollten. Das ist Tradition. Das ist trendmässig völlig absurd, dass wir das tun. Hier machen wir einfach traditionelle Weiterführung von bestehenden Gesetzen. Darum habe ich dem Postulat auch zugestimmt, dass man hier auch eventuell eine Beendigung prüfen sollte, dass man diese Diskussion führt. Aber das ist hier gerade ein gutes Beispiel. Ja, ich beende hier somit. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Die letzten Ausführungen des Abg. Batliner, aber auch die Ausführungen der Abg. Rüdisser-Quaderer zwingen mich jetzt, doch noch ein paar Ausführungen zu machen. Bei all dem Liberalisierungseifer, den sie an den Tag legen und den ich zum grössten Teil teile, sehe ich dem eben doch auch Grenzen gesetzt. Gerade wenn es um die verstärkte Schulautonomie geht. Wofür Sie eigentlich plädieren, ist für die vollständige Öffnung des Wettbewerbs zwischen den Schulen. Die sollen ihre eigenen Lehrmittel auswählen, ihre eigenen Lehrpläne erstellen und so weiter. Und da kommt das Ganze für mich irgendwo an eine Grenze. Wenn die Chancengleichheit auch diesbezüglich zwischen Eschen und Triesen nicht mehr gewährt wäre, weil noch ein Wettbewerb stattfinden würde um die besten Lehrpersonen, wenn die eigenständig angestellt und eigenständig bezahlt werden, dann macht es für mich irgendwo aus einer gesamtgesellschaftlichen Sicht keinen Sinn mehr. Und da sehe ich dann eben auch die Grenze der liberalen Öffnung eines Bildungsmarktes und so weiter mehr als nur erreicht. Deshalb - bei all Ihren guten Ideen und auch bei den Tendenzen, dass eine Liberalisierung Sinn macht, hier sehe dann für die Gesamtgesellschaft nicht nur Vorteile. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Meine Hoffnungen haben sich nicht erfüllt, dass wir mit dieser Diskussion zu Ende kommen. Ich unterbreche jetzt an dieser Stelle. Es gäbe günstigere Stellen, um zu unterbrechen, aber wir bekommen sonst nichts mehr zu essen. Mittagspause bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 13 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei der Beratung von Kapitel 9 - «Grundsatzdiskussion staatliche Leistungen» - zu Traktandum 4: Leistungsanalyse in der Landesverwaltung. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich wollte in dieser Thematik noch auf den Gründungsprozess eingehen, der auf Seite 166 hier abgebildet ist. Da sieht man auf Seite 167 eben, mit wem man alles zu tun hat beim Gründungsprozess: Mit dem Amt für Justiz, Landgericht, mit dem Vermieter der Liegenschaft, Amt für Volkswirtschaft, mit der Bank, Revisionsstelle und dann zum Schluss wieder mit dem Amt für Justiz, wenn es um die Gründung und Eintragung geht. Und da ist ein Alternativprozess dargelegt. Die Alternative ist grundsätzlich in Ordnung. Aber eben, wie ich das auch schon vorgängig angetönt habe, ist dann die Frage, dass man grundsätzlich prüfen sollte: Was brauche ich überhaupt, was ist wirklich zwingend notwendig? Zum Beispiel der Abschluss eines Mietvertrages - das ist an und für sich sinnlos. Sie müssen sich einmal vorstellen, wenn es nicht um eine juristische Person geht, sondern um eine Einzelfirma, dann muss ich mir einen Mietvertrag unterzeichnen als Vermieter und als Mieter. Das gibt es sonst nirgendwo, dass man hier ein zweiseitiges Rechtsgeschäft macht und nur einer unterzeichnet. Bei der juristischen Person ist grundsätzlich die Frage, brauche ich überhaupt Voraussetzungen? Wieso soll der Staat prüfen, ob ich eine Location habe oder nicht oder ob es genügt? Wenn ich auf Montage bin, dann ist mein Arbeitsbereich oder mein Arbeitsinstrument das Auto und der Arbeitsort ist eben beim Kunden. Dann weiss ich gar nicht, wieso ich hier einen Mietvertrag abschliessen muss. Dass ich eine Zustelladresse hinterlegen muss, dass ich behördlich erreichbar bin, das ist eigentlich schon klar. Dann hat der Abg. Wolfgang Marxer noch gesagt, man könne ja die Daten intern, innerhalb der Landesverwaltung alles, freigeben. Dem stimme ich natürlich gar nicht zu. Ein Unternehmen sein und alle Daten herumschicken innerhalb der Verwaltung, also dem kann ich dann überhaupt nicht zustimmen. Und ich denke, wenn man hier beim Gründungsprozess schaut, vielleicht, wenn man den Strafregister- und den Pfändungsregisterauszug künftig auch über Lilog selbst beziehen kann, dann brauche ich diesen Austausch nicht mehr. Wenn ich alle diese Daten vom Staat - ich sage einmal - gesichert mit Identität, beziehen kann, dann kann ich als Gesuchsteller den Austausch der Daten auch selber erledigen. Also ich denke, ich würde eher diesen Prozess bevorzugen, dass hier eine Automatisierung stattfindet und der Austausch dann der Gesuchsteller erledigt. Natürlich wäre es auch wichtig, wenn dies Unternehmern oder Treuhändern, die das für ihre Kunden erledigen, auch mit Vollmachtsfunktionen eben digital möglich wäre. Das wäre dann zu bevorzugen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte die Aussagen des Abg. Batliner explizit unterstützen, und zwar die von jetzt und die von heute Morgen. Ich glaube, beim Gewerbegesetz stehen wir uns, das ist jetzt eines der Gesetze, selber im Wege. Wir haben hier Bestimmungen, die zehn Kilometer weiter schon nicht mehr gelten, und es funktioniert trotzdem. Das Gesetz hinkt ja immer der Realität hinterher. Es gibt neue Berufe, neue Entwicklungen, und auch diese Kontrollen, die bringen nichts. Ich kann irgendwann einmal eine Büroräumlichkeit angeben, ich ziehe um, melde es dem Amt nicht - müsste ich natürlich, aber tue es nicht. Ja, wer erfährt das dann? Das ist so eine Scheinsicherheit, die wir uns da geben, die einen Aufwand generiert, die Kosten für Neugründer generiert und die einfach nicht notwendig ist. Für mich ist es nur Protektionismus von bestimmten Berufsgruppen, und ich denke, da müssen wir jetzt einfach einen Wechsel in der Denke vornehmen. Dann zur Schulautonomie: Da könnte ich jetzt mit dem Abg. Marxer noch lange diskutieren, weil ich glaube, da ist viel Potenzial da. Der grosse Rahmen, da gebe ich ihm ein Stück weit noch recht, muss stimmen. Aber innerhalb dieses Rahmens, glaube ich, ist noch Potenzial, das man auch nutzen könnte. Wir haben immer so ein Gefühl, wir müssen alles absichern, alles regeln. Ich glaube, da wird man starr und unbeweglich und alle laufen uns rundherum davon. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ja, ich nehme auch noch Bezug auf den Herrn Abg. Wolfang Marxer. Er hat einen Punkt aufgenommen, der auf Seite 170 steht, unter dem Punkt «Verstärkte Schulautonomie», mit der Wahl der Lehrmittel, dass diese auch ausgegliedert werden könnte, dezentralisiert werden könnte und das Schulamt hier mittelfristig Ressourcen einsparen könnte. Also so wie ich informiert bin, machen das die Lehrer bereits heute schon selber. Wenn ich hier falsch informiert bin, bitte, Frau Bildungsministerin, korrigieren Sie mich. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur Frage des Abg. Manfred Batliner zur Ausnützungszifferdiskussion möchte ich noch einen kleinen Hinweis anbringen. Also die Baumassenziffer im Vergleich anzuschauen, das finde ich eine gute Anregung. Das können wir machen. Ich möchte aber an dieser Stelle auf die FBP-Motion im Jahr 2011 hinweisen, welche damals lanciert wurde zur Abschaffung der Ausnützungsziffer im Baugesetz, und die Diskussion, die damals stattgefunden hat, war negativ. Die Motion wurde im Dezember 2011 im Landtag behandelt, diskutiert, aber mit sieben Ja-Stimmen bei 25 anwesenden Abgeordneten nicht an die Regierung überwiesen. Das ist jetzt fünf Jahre her. Man darf wieder hinschauen. Das Thema war öfter einmal im Landtag, das Thema selbst. Wir können das gerne tun. Wir können auch im Austausch bleiben. Aber von unserer Seite ist hier - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - nichts geplant. Dann danke ich Ihnen für Ihren Hinweis, dass der Bauherr sozusagen nicht vor sich selbst geschützt werden muss, dass unnötige Regulierungen, die einfach zum Schutz der Bauherrschaft da sind, auch abgeschafft werden können. Das haben wir ja auch bereits gemacht. Ich darf an dieser Stelle gerne nochmals darauf hinweisen: Per Verordnung haben wir wesentliche Erleichterungen geschaffen, Treppenhandläufe nicht mehr vorgeschrieben, Haupttreppen in gewendelter Form gestattet, Lotrechte, Durchgangshöhen von Treppen mit mindestens 2,20 Meter aufgehoben, die Pflicht zum Bau von Trockenräumen aufgehoben, die Sichtweiten bei siedlungsorientierten Nebenstrassen so geregelt, dass Abweichungen zugelassen werden können, solange die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Und als Absturzsicherungen bei Fenstern gelten neu auch Drehsperren.Dann die Regulierung im Baugesetz: Das war eine Teilrevision, sie beinhaltete, dass die Bauschlussabnahme bei selbstgenutzten Bauten nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Bezüglich Einfriedungen wurde die Mehrmassregel eingeführt, die früher schon einmal drin war. Dann wurde die Flachdachdiskriminierung aufgehoben. Und private Tiefbauten, wie Parkplätze bis zu 50 Quadratmeter und die Errichtung von Schwimmbecken bis 35 Quadratmeter, sind neu nur noch anzeigepflichtig. Dann haben wir auch die Aufzugsanlagen, also die Liftkontrollen, nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Dann haben wir weitere Massnahmen in Umsetzung. Das nächste ist die Brandschutzverordnung und das Brandschutzgesetz, die Neuausrichtung der Wohnbauförderung beziehungsweise des Wohnbauförderungsgesetzes und die Übertragung des Bereichs Mietbeihilfen vom ABI zum ASD. Elektronisches Baubewilligungsverfahren war schon ein Thema. Ich möchte mit dieser Aufzählung einfach darauf hinweisen, dass gewisse Sachen bereits schon eingeführt sind und die letzten drei genannten in Bearbeitung. An dieser Stelle möchte ich auch noch sagen, dass die Leistungsanalyse den Fokus eher nach innen hat. Es geht darum, Prozesse zu optimieren, Erleichterungen innerhalb der Landesverwaltung zu schaffen, auch Optimierungen der Arbeiten zu schaffen und letztlich auch Personalressourcen und Finanzen einzusparen. Das Ministerium für Infrastruktur hat bei den Deregulierungsprojekten, die aus-serhalb dieser Leistungsanalyse auch erfolgt sind, des Weiteren zum Ziel, Erleichterungen für alle Beteiligten zu schaffen, insbesondere für die Bürger, um eine Win-win-Situation zu schaffen. Die Deregulierung, die Modernisierung und die Stärkung der Eigenverantwortung waren das Ziel der bisherigen Deregulierungen und sind auch das Ziel derjenigen, die jetzt in Bearbeitung sind. Das war mir unabhängig von der Leistungsanalyse ein wichtiges Anliegen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident, Ja, ich möchte mich auch noch kurz einklinken in diese Diskussion zur Schulautonomie beziehungsweise zur Zentralisierung im Schulamt. Ich denke, es ist da treffend ausgedrückt auf Seite 170, wo es heisst, dass wir derzeit einen Mittelweg zwischen Zentralisierung und Schulautonomie gewählt haben und dass noch viel Raum wäre für eine stärker als bisher gelebte Teilautonomie. Ich denke, was wir bisher haben, ist eben ein Ausbau der Bürokratie, weil eben eine neue Stufe in der Bürokratie eingebaut wurde mit diesen professionalisierten Schulleitungen. Ich denke, wenn man den Schulen mehr Autonomie gibt und dann die entsprechenden Schulleitungen professionalisiert, dann muss man mit dem Schulamt zurückfahren. Sonst ist das Ganze dann am Schluss doppelt gemoppelt. Das wäre dann genau nicht das, was wir wollen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Frau Regierungsrätin, für die Rückmeldung. Ich möchte einfach zu dieser FBP-Initiative nur sagen, die hätte an Erfahrungen und Grundlagen in dieser Sitzung besser diskutiert werden können. Diese Initiative hätte viel besser sein können. Das ist richtig so. Wenn wir aber dies immer noch als Argument heranziehen, ja, wir haben das vor sieben, acht Jahren diskutiert. In der Zwischenzeit haben wir schnell verändernde Situationen, wir haben Nachbarn, die sicher verändern, wir haben Erfahrungen und Grundlagen für solche Aktionen. Wenn wir dann nur noch heranziehen, ja, wir haben eine Initiative gemacht, die ist jetzt etwa sechs oder sieben Jahre alt und so weiter. Wenn man sich darauf immer beruft und nicht das Neue und das Bessere und das Schnellere sehen will, dann bringen wir nie eine Veränderung herbei. Ich denke einfach, man sollte sich nicht an solche Grundlagen halten, sondern man soll bitte prüfen, was besser ist und was für Liechtenstein besser ist. Das wäre mein Anliegen. Ob diese Initiative jetzt eben gut war oder schlecht war und so weiter und das Abstimmungsergebnis, das ist ja schon eine Ewigkeit her, wenn das sieben Jahren sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen zu Kapitel 9. Gibt es Wortmeldungen zu Kapitel 10 - «Verankerung der Leistungsanalyse und Massnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung»?Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich noch zu diesem angedachten Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger melden und hier noch meine Meinung kundtun. Ich halte nicht allzu viel von der Idee und denke, eine solche Stelle ist überflüssig beziehungsweise wir sollten uns eine solche im Moment sicher nicht leisten. Ich denke, alle Mitarbeitenden der Gemeinden, der Landesverwaltung und auch alle politischen Entscheidungsträger, uns eingenommen, sind wir Ansprechpartner für die Bevölkerung, und zwar täglich. Ich denke, das wissen wir als Landtagsabgeordnete sehr gut. Bei den Anfragen, wenn die eingehen, würde sowieso die Serviceorientiertheit der Leistungen im Vordergrund stehen, aus der Perspektive der Nutzer, der Kunden. Und die Frage, ob diese Dienstleistung zum Beispiel auch durch einen privaten Anbieter vollbracht werden könnte, solche Fragen würden im Hintergrund stehen. Also es wäre eher eine einseitige Sache und es wäre wahrscheinlich auch nicht immer einfach, dann den Anfragen, ja, ich sage jetzt einmal, negative Antworten zu geben und dort auch wieder Enttäuschungen hervorzurufen. Ich glaube, das wurde im Text auch so erwähnt, dass diese Stelle nicht unbedingt eine einfache wäre. Also ich denke, es ist einfach wichtig, dass man, wenn man in der Landesverwaltung tätig ist oder ein politischer Entscheidungsträger ist, diese Anliegen hört und sie auch weitergibt beziehungsweise darüber Auskunft gibt, wohin sich die Leute mit diesen Anliegen wenden können. Also das müssen wir uns einfach tagtäglich alle bewusst sein und das auch so machen. Das heisst nicht, dass man diese blind weitergeben muss, aber dass man einfach die Anliegen hört und auch ernst nimmt und im Falle von Verbesserungsvorschlägen diese auch wirklich weitergibt. Also dass es nicht einfach so versickert, das ist mir wichtig. Aber von dieser angedachten Stelle halte ich nicht viel. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch noch kurz das Kapitel 10 kommentieren und damit werde ich mich zum letzten Mal zur Leistungsanalyse melden. Die Regierung möchte die Leistungsanalyse und die entwickelte Systematik dauerhaft als Instrument zum Monitoring der staatlichen Leistungen und zum Bürokratieabbau etablieren. Es sind dabei vier Ebenen zu unterscheiden: Erstens sollen die staatlichen Leistungen regelmässig überprüft werden, zweitens wird der Folgeaufwand von Gesetzesänderungen evaluiert, drittens soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der Verwaltung eingeführt werden und viertens ist ein Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Ich möchte die Regierung darin bestärken, das Datenmodell und die Systematik der Leistungsanalyse tatsächlich weiter zu pflegen, weiterzuentwickeln und Massnahmen daraus umzusetzen. Ich kann mir auch vorstellen, dass der Landtag beispielsweise einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die Anwendung und Effektivität dieses Tools erhält. Kritischer bin ich bezüglich des Ansprechpartners für Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, unsere Wege zur Verwaltung sind auch heute kurz genug, damit Ideen bei der richtigen Stelle Eingang finden. Auf jeden Fall müsste diese Stelle beim APO angesiedelt sein, wo auch die Projektliste für die laufenden Optimierungsprojekte halbjährlich aktualisiert wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. In Bezugnahme auf die Einführung eines Ansprechpartners für Bürgerinnen und Bürger teile ich die Auffassung meiner zwei Vorrednerinnen nicht. Ich denke, ich würde eher zustimmen, wie das der Abg. Elfried Hasler vorgebracht hat, dass man hier eine befristete Stelle schafft und das auch entsprechend dokumentiert, was sie leistet, und grundsätzlich, ob sie eine Berechtigung hat. Aber ich denke, es gibt heute nicht eine Projektstelle, wo man ein Problem ansiedeln kann. Meistens - das haben wir jetzt hier gesehen, wie ämterübergreifend und komplex die Themen sind und so weiter und dass man nur schnell einmal im Internet ein Problem irgendwo in eine Liste setzt, «ausgewogen 2015», das ist auch keine Qualität. Das hat die Regierung festgestellt. Darum denke ich, wenn irgendjemand einen Verfahrensvorschlag hätte und so weiter, dass er sich an so eine Person wenden kann und auch dann die Grundlagen und Informationen dazu liefern muss, dass diese Anfrage auch einen qualitativen Standard hat, dann wäre das eben diese Person, die dann eben quer durch die Ämter diesen Prozess eben prüfen könnte. Diese Befristung halte ich eben auch für einführungswert. Und nachher dauerhafte Prüfung, ob die Sinnhaftigkeit und Zweckmässigkeit gegeben ist, das würde ich auch für gut befinden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Ja, die Frage zur Einführung einer Ansprechperson, ich halte die für etwas theoretisch. Wenn man jetzt so eine Person dann im Amt für Personal und Organisation beauftragen würde, ich weiss nicht, wer sich dann bei dieser Ansprechperson melden würde. Ich gehe davon aus, wie meine Vorrednerin gesagt hat, dass die Wege bei uns immer noch recht kurz sind. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Regierung oft direkt angesprochen wird. Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht anders vorstellen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich würde mich auch noch gerne zu dieser Ansprechperson melden und möchte gleich vorweg eine Änderung vorschlagen, nämlich dass man nicht von der Ansprechperson spricht, sondern von einer Stelle, bei der man sich melden kann. Ich glaube, das würde auch sehr viele Emotionen herausnehmen, wenn man eben nicht eine bestimmte Person mit dieser Aufgabe identifiziert, sondern wenn es eine Stelle ist, an die ich mich wenden kann. Eine, ich sage einmal, Ombudsperson für die Bevölkerung. Aus diesem Grund glaube ich auch, dass es sicherlich einfacher sein wird, dort qualifiziert etwas herauszubekommen. Man hat Stellvertretungen und man ist vielleicht auch nicht unbedingt persönlich für alle Anfragen verantwortlich, sondern man kann die dann dezidiert auch an die entsprechenden Stellen weiterleiten. Ich glaube schon, dass man sich an eine solche Stelle wenden würde - gerade wenn man persönlich betroffen ist von möglicherweise einer etwas umständlichen Dienstleistung der Landesverwaltung. Man möchte nicht mit den Betroffenen selbst diskutieren beziehungsweise hat auch oft das Wissen nicht, wie man einen solchen Verbesserungsvorschlag vorbringen könnte. Genau aus diesem Grund gibt es ja auch in anderen Bereichen des Lebens solche Ombudsstellen oder unabhängige Stellen, die zu vermitteln versuchen. Und ich denke einmal, es sollte weniger eine personenbezogene Aufgabe sein, wo man Dampf ablassen kann und sagen kann, was alles schlecht ist, sondern es sollte vielmehr die Möglichkeit geben, der Verwaltung qualifiziert ein Feedback zu geben, ohne dass man gleich abgewimmelt wird und gesagt bekommt, das steht so und so in der Verordnung, das ist jetzt einfach so. Von daher, wie gesagt: Weg von der Person und hin zur Stelle - dann hat man, glaube ich, sehr viel Dynamit auch rausgenommen aus dieser Schlüsselfunktion. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich habe es heute Morgen schon einmal probiert anzusprechen, und zwar auf Seite 37, bei der «Wahrung der politischen Rechte», da spricht man schon von «Gewährleisten eines Bürgeransprechpartners». Also gibt es schon so eine Person in der Verwaltung. Ich habe mit dem Regierungschef noch diskutiert, was denn genau die Person sei oder ob es unterschiedlich sei. Wie ich verstanden habe, sind es unterschiedliche Funktionen und insofern wäre die Bezeichnung der Stelle schon sehr wichtig. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte einen zusätzlichen Aspekt einbringen, weil es das andernorts auch gibt. Man müsste sich vielleicht überlegen, wo diese richtig angesiedelt ist, um ihr das notwendige Standing zu geben, und sich überlegen, wo meldet sich der Bürger, der Kunde, am liebsten oder lieber. Und andernorts gibt es solche Stellen, die befristet sind - und das finde ich eben einen wichtigen Punkt -, auch extern, weil dort das vielleicht vom Standing her besser kanalisiert werden kann und dann in der ganzen Breite eingebracht werden kann. Vielleicht wäre das prüfenswert. Man müsste sich vielleicht andere Modelle anschauen, es gibt solche -, dass das vielleicht gar nicht zwingend irgendwo beim APO sein müsste. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte mich insbesondere sehr lobend über Punkt 10.2, den «Folgeaufwand von Gesetzesänderungen», äussern. Da sehe ich schon eine Schnittstelle zu dem Postulat unserer Fraktion, das anlässlich des kommenden Traktandums dann abgeschrieben werden soll. Die Regierung schreibt richtigerweise, dass Gesetze und Verordnungen der wesentliche Aufwandstreiber in der Landesverwaltung sind. Sie schreibt richtigerweise, dass man, wenn man das Ziel einer schlanken Verwaltung weiterverfolgen will, ein Monitoring des Verwaltungsaufwands benötigt. Und sie schreibt, noch einmal korrekt: «Die ex ante vorgenommenen Schätzungen der Auswirkung machen erst dann Sinn, wenn diese ex post gemessen und korrektive Massnahmen», insbesondere korrektive Massnahmen, «evaluiert werden.» Darin sehe ich eine grosse Hoffnung, dass Gesetze und Verordnungen laufend auf den Prüfstand kommen. Wenn sie auf dem Prüfstand sind, dann geht es um das Kosten-Nutzen-Verhältnis, und wenn sich herausstellt, dass auf irgendwelche gesetzliche Vorgaben oder verordnungsmässige Vorgaben nicht verzichtet werden kann, wird man sich doch bei diesem Prozess, zumindest periodisch, darüber unterhalten müssen, wie man eine Umsetzung effizienter gestalten könnte. In diesem Sinne, herzlichen Dank, insbesondere für Kapitel 10.2. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Ich möchte eine Bemerkung zu diesem Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger machen. Die Regierung schreibt richtigerweise auf Seite 181, dass neben der Innensicht eben auch die Aussensicht genauso notwendig ist. Und es heisst dort: «Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erkennen möglicherweise durch die Interaktion mit der Landesverwaltung andere Potenziale, die durch die Innensicht nicht erkannt werden.» Dass man jetzt vielleicht auch bei der Namensgebung darauf achtet, dass nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmen hier als Kunden betitelt werden. Das halte ich auch für sehr wichtig, dass es eine Stelle ist, hier so betitelt, und dass sich eben neben den Bürgerinnen und Bürgern auch die Unternehmen entsprechend einbringen können. Die haben ja auch viel Kontakt und können hier sicher auch Verbesserungsvorschläge und Vorschläge zur Effizienzsteigerung einbringen. Aber nichtsdestotrotz: Ich halte die Einführung einer solchen Stelle für sehr sinnvoll, aber möchte auch beliebt machen, dass man das nicht gleich so fixiert, dass hier Strukturen so festgehalten werden und Ressourcen aufgebaut werden, dass man das später dann wieder leicht abbauen kann, wenn man sieht, dass es nicht so einschlägt, wie man sich das erhofft. Deshalb möchte ich hier auch vielleicht auf einen Versuch oder eine Befristung plädieren. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich ganz herzlich auch für den Input zu diesem Kapitel. Ich entnehme der Diskussion, dass Sie mit der Stossrichtung grundsätzlich einverstanden sind, dass es allerdings Fragen gibt bezüglich dieses Ansprechpartners. Ich denke, wir werden in der Regierung dieses Thema sicher nochmals im Detail diskutieren und überlegen, wie wir das umsetzen. Ich persönlich bin der Ansicht, dass es eine gute Idee ist. Es hat sich auch in der Vergangenheit gezeigt, dass ohne klare Prozesse vielfach Ideen zwischen Stuhl und Bank fallen. Gerade die Umsetzung des Projekts «idea» in der Verwaltung hat gezeigt, dass ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der klar strukturiert ist, den Vorteil bietet, dass der Mitarbeiter weiss, an wen er sich wenden kann und wie mit diesen Ideen auch umgegangen wird. Ich bin überzeugt davon, dass es auch auf der Ebene der Aussensicht wichtig wäre, dass man weiss, wohin man sich wenden kann und dass die Eingaben dann in einem strukturierten Prozess abgearbeitet werden. Sonst besteht die Gefahr, dass dann entsprechend Input kommt, sei es bei einer Amtsstelle, über die Politik, bei der Regierung, und dieser dann irgendwo versandet. Wenn man hier wirklich diese Aussensicht entgegennehmen will, wenn man dieses Potenzial nutzen will, dann ist es wichtig, dass man einen klar strukturierten Prozess hat. Wie gesagt, wir werden das sicher nochmals besprechen und überlegen, wie wir das Ganze aufsetzen. Die Idee ist auf jeden Fall nicht, dass man hier fixe personelle Ressourcen schafft. Wenn man dieses Thema an einem geeigneten Ort ansiedeln kann und dann allenfalls auch mit einer Befristung arbeitet, dann ist es sicher eine gute Gelegenheit, um dieses Modul einmal zu testen und aufgrund der Erfahrungen dann zu überlegen, wie man das Ganze in Zukunft weiter ausgestalten möchte. Zum Abschluss nochmals herzlichen Dank für die angeregte Diskussion zu diesem doch umfassenden Bericht. Ich habe es einleitend gesagt, die Erarbeitung dieser Leistungsanalyse war ein grosses Projekt der Regierung, und ich denke, mit diesem Papier haben wir doch eine hohe Transparenz geschaffen und Ihnen auch aufgezeigt, in welchen vielfältigen Themenstellungen die Regierung und auch die ganze Verwaltung an der Optimierung gearbeitet haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir den Bericht und Antrag betreffend Leistungsanalyse in der Landesverwaltung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 4 erledigt. -ooOoo-