Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen. Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen unter Beachtung der gültigen Richtlinien an die Regierung zu richten.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste zum :Mit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes per 1. Januar 2017 können die Prämienzahler über freiwillige höhere Wahlfranchisen mehr Eigenverantwortung übernehmen und so Krankenkassenprämien sparen. Mit der freiwilligen Bereitschaft, künftig einen grösseren Anteil von möglicherweise anfallenden Gesundheitskosten selbst zu übernehmen, bieten die Krankenversicherer substanzielle Prämienrabatte an. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:- Wie hoch ist die jährliche Prämienersparnis bei einer freiwilligen Wahlfranchise von CHF 1'500, CHF 2'500 und CHF 4'500 für eine erwachsene Person?
- Wie hoch ist die gegenüber der Minimalfranchise zusätzliche maximale finanzielle Belastung für eine erwachsene Person in einem Jahr, falls einmal sehr hohe benötigte Gesundheitsleistungen anfallen sollten?
- Wie hoch müssen für eine erwachsene Person die in einem einzelnen Jahr benötigten Gesundheitsleistungen sein, damit mit einer erhöhten Franchise keine Ersparnis mehr resultiert?
- Ist es ab 2017 sogar möglich, dass ein Liechtensteiner angestellter Versicherter bei Wahl einer erhöhten Franchise von seinem Arbeitgeber einen höheren Arbeitgeberkrankenkassenbeitrag erhält, als er überhaupt Prämie bezahlt? Das heisst faktisch eine Minus-Krankenkassenprämie erzielt und jeden Monat mehr Geld erhält, als er Prämie bezahlt.
- Wie müssen Versicherte konkret vorgehen, wenn sie von den Prämienrabatten durch höhere Wahlfranchisen profitieren wollen?
Dann zur zweiten Kleinen Anfrage zum Thema :Durch die ab 2017 höheren gesetzlichen und freiwilligen Franchisen sind die Versicherten verstärkt an Sparmöglichkeiten bei den Gesundheitsausgaben interessiert. In letzter Zeit sind mir in diesem Zusammenhang zwei Meldungen aufgefallen. Im letzten Kundenmagazin «Care» der Concordia heisst es auf Seite 19, dass die Krankenkasse mit Schweizer Versandapotheken Partnerschaften eingegangen ist und Versicherte der Concordia daher von günstigeren Konditionen profitieren können. Auf derselben Seite heisst es in einem Kasten unten rechts: «Bitte beachten Sie, dass im Fürstentum Liechtenstein keine Medikamente über die Versandapotheke bezogen werden können.» Auf der Internetseite der Concordia ist ein Preisvergleich dargestellt, gemäss dem Einsparungen in der Schweiz bis 83% möglich wären. Eine zweite Meldung betrifft ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Vor rund zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, gemäss dem eine holländische Versandapotheke sich beim grenzüberschreitenden Versand von Medikamenten nach Deutschland nicht an die in Deutschland vorgeschriebenen höheren Preise halten muss. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:- Stimmt es, dass von Liechtenstein aus keine Medikamente von Schweizer Versandapotheken bezogen werden können und, wenn ja, was wäre zu tun, damit das möglich würde?
- Darf die erwähnte holländische Versandapotheke auch nach Liechtenstein versenden?
- Welche Sparmöglichkeiten ergäben sich für den Patienten, wenn er Medikamente ohne jegliche Restriktionen von dieser holländischen Versandapotheke beziehen könnte? Die Regierung möge dies anhand eines Preisvergleichs für in Liechtenstein häufig verschriebene Medikamente darlegen.
- Wie beurteilt die Regierung die Risiken beim Bezug von Medikamenten über den Versandhandel?
- Sind Ärzte verpflichtet, ein Rezept auszustellen, damit die Patienten auch rezeptpflichtige Medikamente bei Versandapotheken beziehen können? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident, guten Morgen. Eine Kleine Anfrage zur :
Das Ruggeller Riet und das Hasler Mahd sind vegetationskundlich und kulturgeschichtlich wichtige Streuwiesen und Moorwiesengebiete von internationaler Bedeutung. Die Rietkulturlandschaft ist ein Flachmoor und beinhaltet eine reiche und seltene Vielfalt an Tieren und Pflanzen, Biotopen und Landschaftsstrukturen. Das Ruggeller Riet ist aber im Begriff auszutrocknen. Hierzu meine Fragen:- Was sind die Gründe dafür, dass das Ruggeller Riet vom Austrocknen bedroht ist?
- Welche konkreten Massnahmen will die Regierung ergreifen, um das Naturschutzgebiet im Ruggeller Riet zu retten?
- Bis wann werden diese Massnahmen in Angriff genommen? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Im Juni 2016 hat der Landtag den agrarpolitischen Bericht behandelt und auf die Bedeutung der staatlichen Zahlungen sowie den Umgang mit den begrenzten finanziellen Ressourcen hingewiesen. Die Voraussetzung für den Bezug von staatlichen Beiträgen ist die Anerkennung gemäss Landwirtschaftsgesetz. Anscheinend ist das Anerkennungsverfahren sehr aufwendig. Von den Gesuchstellern wird ein detaillierter Nachweis über viele Punkte sowie diverse Bestätigungen von Dritten eingefordert. Bei einer Betriebsübergabe von Vater an den Sohn beziehungsweise bei betrieblichen Veränderungen scheint die Vollzugspraxis teilweise etwas übertrieben. Es ist grundsätzlich zu begrüssen, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften genau überprüft wird, damit die Unterstützungsbeiträge jene Landwirtschaftsbetriebe bekommen, die ihr Einkommen aus der Landwirtschaft erwirtschaften. Dies trifft vor allem auf die Einkommensbeiträge zu. Es macht jedoch den Anschein, dass die Anerkennung bei natürlichen und juristischen Personen unterschiedlich gehandhabt wird. - Wie viele beitragsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe gehören aktuell einer natürlichen Person und wie viele einer rechtsfähigen juristischen Person?
- Wie oft kam es bei der regelmässigen Überprüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Anerkennungsbedingungen eines Landwirtschaftsbetriebes in den vergangenen vier Jahren zu einer Aberkennung der Beitragsberechtigung?
- Trifft es zu, dass die Hilcona Agrar AG, die sich im Eigentum der Hilcona AG befindet, als direktzahlungsberechtigter Betrieb anerkannt ist und damit einkommensverbessernde Direktzahlungen und weitere staatliche Förderungen erhält?
- Wenn ja, wann wurde die Hilcona Agrar AG letztmals auf die Einhaltung der gesetzlich verlangten Anerkennungsbedingungen überprüft, insbesondere auf Art. 5 und 6 des Landwirtschaftsgesetzes sowie auf die dazugehörigen Verordnungen zum Begriffs- und Anerkennungsverfahren sowie über die Zulassung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Von der Haltestelle Gisingen/Milchhof aus nach Liechtenstein gibt es morgens zwischen 6:25 Uhr und 7:54 Uhr vier Verbindungen und abends werden ab 16:31 Uhr bis 18:31 Uhr fünf Verbindungen von Liechtenstein zurück nach Gisingen angeboten. Für österreichische Pendler aus dem Raum Nofels/Gisingen bietet sich somit eine attraktive Möglichkeit, den ÖV zu benutzen. In die Gegenrichtung, also morgens von Liechtenstein nach Gisingen und abends von Gisingen nach Liechtenstein, finden jedoch nur Leerfahrten statt, das heisst, es werden keine Passagiere mitgenommen. Damit werden vor allem Liechtensteiner Jugendliche, die täglich nach Vorarlberg zur Schule pendeln, wie zum Beispiel in die HAK, das Borg oder die HTL in Rankweil und Dornbirn, benachteiligt. Ins österreichische Bus- und Bahnnetz gelangt man nur über Mauren oder Nendeln, was zum Beispiel im Fall der Gemeinde Ruggell einen erheblichen Umweg mit zum Teil mehrmaligem Umsteigen und Wartezeiten bedeutet. Dazu kommt, dass diese Buslinien nicht mit den Zugfahrplänen ab Feldkirch abgestimmt und durch die vielen Schüler vollgepfercht sind. Zur gleichen Zeit fährt die Linie 36 mit leeren Bussen nach Gisingen, um die Grenzgänger nach Liechtenstein abzuholen. Mein Fragen hierzu:- Wie lassen sich die Leerfahrten der LIEmobil-Linie 36 und die Benachteiligung der in Liechtenstein wohnhaften LIEmobil-Abonnenten - wie eingangs geschildert - rechtfertigen?
- Gibt es Pläne, den Fahrplan der Linie 36 auch in Gegenrichtung zu führen und die Anbindung Liechtensteins an das österreichische ÖV-Netz zu verbessern?
- Wie gross wäre der Aufwand für einen solchen Ausbau des Angebots?
- Gibt es Zahlen oder Schätzungen darüber, wie viele Passagiere heute den Umweg über Mauren nach Feldkirch nehmen und von der Fahrplanausweitung profitieren könnten? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Laut Art. 9 des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft erstellt die Regierung ein Inventar der Naturvorrangflächen - ein Inventar der geschützten und schützenswerten Landschaftsteile Liechtensteins. Es bildet die wissenschaftliche Grundlage für die künftige Ausweisung schützenswerter Gebiete und Objekte. Laut Abs. 2 des besagten Artikels enthält das Inventar eine genaue Umschreibung der schützenswerten Gebiete und Objekte und ist periodisch auf allfällige Änderungen und Ergänzungen zu überprüfen. 1977 wurde erstmalig das Inventar für alle Gemeinden des Landes erstellt. Derzeit kann die Publikation «Inventar der Naturvorrangflächen» aus dem Jahre 1996 von der Webseite llv.li heruntergeladen werden. Es ist nach 20 Jahren sicher überarbeitungsbedürftig, auch dem Gesetze nach. Auf der Webseite der Landesverwaltung können über die Geodatenanwendung die Standorte von oben erwähnten Objekten eingesehen werden, jedoch ohne detaillierte Angaben. Ausserdem ist auf Anfrage beim Amt für Umwelt die Publikation «Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften innerhalb der Siedlung», die um das Jahr 2006 publiziert wurde, als PDF erhältlich. Meine Fragen:- Wird das Inventar 1996 oder werden andere Publikationen zu den Naturvorrangflächen derzeit aktualisiert?
- Wenn ja, bis wann kann mit dem Abschluss der allfälligen Aktualisierung gerechnet werden und was sind die aus der Aktualisierung erlangten Erkenntnisse und daraus abgeleitete Massnahmen?
- Wenn nein, wann ist die nächste periodisch zu erledigende Überarbeitung des Inventars der Naturvorrangflächen geplant und wann werden aktualisierte Inventare den Gemeinden und interessierten Personen zur Verfügung gestellt? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage betreffend die :Das Amt für Justiz hat eine Durchsicht der im Grundbuchauszug angemerkten Auflagen nach dem Grundverkehrsgesetz vorgenommen. Dabei handelt es sich unter anderem um Überbauungspflichten einer Liegenschaft innerhalb von zwei Jahren oder der Erstellung einer Betriebsstätte. Die Auflagen sind teilweise zehn Jahre und älter. Ende 2015 wurden 10'856 Gebäude mit Wohnnutzung gezählt. Von diesen Gebäuden dienten 8'553 Gebäude ausschliesslich der Wohnnutzung, 1'975 Gebäude wurden vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt und 328 Gebäude mit Wohneinheiten sahen hauptsächlich eine andere Nutzung vor. Von den 17'384 Wohnungen, die als dauernd bewohnt klassifiziert wurden, waren 16'578 Wohnungen am 31. Dezember 2015 bewohnt. 806 Wohnungen beziehungsweise 4,6% waren am Stichtag nicht bewohnt. Die Betroffenen werden nun um Stellungnahmen gebeten. In Anbetracht der Nachfrage nach Wohn- und Gewerberaum ist die Sinnhaftigkeit der Auflage zu hinterfragen. Meine Fragen:- Wie viele Eigentümer haben Auflagen nach dem Grundverkehrsgesetz bis heute nicht erfüllt?
- Mit welchen Massnahmen gedenkt die Regierung bei Nichterfüllung den Eigentümern entgegenzutreten?
- Erachtet die Regierung die Auflagen als zweckmässig, insbesondere unter Berücksichtigung von wesentlich veränderten Marktbedingungen wie Wirtschafts- und Finanzkrise 2007/2008? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank für das Wort. Ich habe drei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die : Die Gesetzgebung zur Arbeitslosenversicherung sieht vor, in Art. 9 - Rahmenfristen - in Abs. 1: «Für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit gelten, sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, zweijährige Rahmenfristen.» Und meine Frage bezieht sich nun darauf, unter welchen Voraussetzungen oder Umständen die Rahmenfrist unterbrochen wird. Konkret ein Fall: Eine Person wird arbeitslos. Ihr wurden 400 Taggelder, also quasi zwei Jahre, diese zweijährige Rahmenfrist, zugesagt. Sie erkrankte in der Zeit, in dieser Zwei-Jahres-Periode, und war insgesamt 11,5 Monate 100% krankgeschrieben. Gleichwohl endete der Bezug der Arbeitslosengelder nach zwei Jahren, obwohl sie 100% krankgeschrieben, während quasi der Hälfte der Zeit gar nicht in der Lage war, die Bedingungen zur Suche nach einer Arbeit und so weiter zu erfüllen. Nicht nur das, ihr wurde nachher auch noch erklärt, dass, wenn die Arbeitslosigkeit einen halben Monat länger gedauert hätte, also ein Jahr gedauert hätte, dann die Rahmenfrist ausgesetzt gewesen wäre und das nachgeholt werden könnte. Und deshalb meine drei Fragen:- Ist die Situation beziehungsweise Handhabung der zweijährigen Rahmenfrist tatsächlich so? Wo ist dies geregelt?
- Wäre eine Unterbrechung der Rahmenfrist auf Monatsbasis nicht zweckmässiger?
- Was unternimmt die Regierung, um Fälle dieser Art besser im Sinne der Betroffenen zu lösen?
Die zweite Kleine Anfrage betrifft einen :In einem Presseartikel im «Tages-Anzeiger» vom 12. Oktober: «Im Dezember wollen die EU-Mitgliedstaaten ihren zweijährigen Bericht über die Beziehungen zur Schweiz, aber auch zu Liechtenstein, Island und Norwegen verabschieden.»- Was ist jeweils die Thematik dieses offenbar zweijährigen Berichts?
- Worauf basiert dieser Bericht beziehungsweise gibt es dazu Hearings, ein Monitoring, eine Evaluation oder ähnliches vor Ort, also hier in Liechtenstein?
- Welche wichtigen Erkenntnisse sind für Liechtenstein dieses Mal zu erwarten?
Und die letzte Kleine Anfrage betrifft ebenfalls die :Konkret der Fall: Die Grundversicherung mit einer Franchise gemäss altem System und die Grundversicherung mit der gleichen Franchise im neuen System hat überhaupt nicht zu einer Prämienreduktion geführt. Im Gegenteil, es führte zu einer Prämienerhöhung von drei-ungerade Prozent. Und die zwei Fragen sind:- Wie ist das möglich?
- Wie funktioniert der Mechanismus der Prämienbestimmung, wenn eine Franchise gewählt wird, vor und nach der KVG Revision, wie funktioniert der Mechanismus? Es geht da nicht um Zahlen. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Vor einigen Wochen, Mitte Oktober, fand im kleinen Tourismusdorf Unterwasser eine Veranstaltung mit rund 5'000 Anhängern rechtsextremer Bands aus halb Europa statt. Sie versammelten sich zum «Rocktoberfest» - eingeladen von der «Reichsmusikkammer». Angekündigt war ein Konzert mit Schweizer Nachwuchsbands und 600 bis 800 erwarteten Besuchern. Der Präsident der Standortgemeinde Wildhaus-Alt St. Johann, Rolf Züllig, erklärte gegenüber Medien, dass man von der Art und dem Ausmass des Anlasses «völlig überrumpelt» worden sei. In einzelnen Artikeln in der Schweizer Presse wurde daraufhin angedeutet, dass es in der Schweiz weniger Verbote gebe und die Rechtslage in der Schweiz eine Rolle für die Organisation von solchen Anlässen spielen könne. Ein Rechtsextremismusexperte, Bernd Wagner, sagte auch in der Presse, dass beispielsweise Deutschland die Aktivitäten von Rechtsextremen Deutschen im Ausland nicht auf dem Radar habe. Dazu meine Fragen:- Werden in Liechtenstein die Aktivitäten von rechtsextremen Liechtensteinern im Ausland verfolgt?
- Wäre in Liechtenstein die Durchführung eines ähnlichen Konzertes wie in Unterwasser möglich? Dort wurden falsche Tatsachen vorgetäuscht.
- Falls die Frage 2 mit Ja beantwortet wird: Wie kann die Durchführung eines solchen Konzertes hier verhindert werden?
- Wie ist die Rechtslage in Liechtenstein in Bezug auf rechtsextreme Anlässe? Gibt es bei uns auch weniger Verbote? Es ist mir bewusst, dass die allgemeine Formulierung dieser Frage eine präzise Beantwortung schwierig machen wird. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Frage zur :In den letzten Wochen und Monaten ist es anscheinend aufgrund der Pensionierung eines Gynäkologen zu einem Engpass im Bereich der Gynäkologie in Liechtenstein gekommen. Zu diesem Sachverhalt bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:- Gemäss Zeitungsinserat schloss Dr. med. Wolfinger seine Praxis per 27. Oktober 2016. Wann hätte Dr. med. Wolfinger seinen OKP-Vertrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kündigen müssen und wann hat er den OKP-Vertrag effektiv gekündigt?
- Wer trägt die Verantwortung für den in den letzten Wochen und Monaten entstandenen Engpass im Bereich der Gynäkologie in Liechtenstein und warum?
- Der Krankenkassenverband hat kurzfristig eine Übergangslösung bis zur Neubesetzung der freien OKP-Stelle präsentiert. Betroffene Frauen müssen zuerst ihren Hausarzt konsultieren, damit sie dieser an einen Gynäkologen überweist, welcher keine OKP-Zulassung hat. Diese Übergangslösung hat die Konsequenz, dass für die betroffenen Frauen zusätzliche Kosten für Franchise und Selbstbehalt entstehen können. Wer muss diese zusätzlichen Kosten bezahlen, nachdem die betroffenen Frauen nachweislich nicht für den entstandenen Engpass im Bereich der Gynäkologie verantwortlich sind?
- Beabsichtigen der Krankenkassenverband und die Ärztekammer, einen Antrag zu stellen, die Bedarfsplanung im Bereich der Gynäkologie um eine zusätzliche Stelle zu ergänzen?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste Kleine Anfrage betrifft die :Das Amt für Bau und Infrastruktur, kurz ABI genannt, verständigt bei eingereichten Baugesuchen auf der Grundlage von Art. 77 des Baugesetzes die Nachbarn über das eingereichte Baugesuch. In diesem Verständigungsschreiben des ABI wird darauf hingewiesen, dass innert 14 Tagen schriftlich und begründet beim ABI Einsprachen erhoben werden können. Ich war kürzlich selbst Empfänger einer solchen Verständigung, wobei es hierbei um die Baubewilligung für einen Dartclub und Barbetrieb in einer Zone für Dienstleistungen und Gewerbe ging. Aufgrund des Verständigungsschreibens habe ich vom Recht der Einsichtnahme in den Bauakt beim ABI Gebrauch gemacht. Leider musste ich feststellen, dass Teile des Bauaktes nicht beim ABI vorlagen, da diese auf dem Ämter- beziehungsweise Gemeindeumlauf waren. Somit konnte mir keine abschliessende Auskunft vom ABI erteilt werden und ich wurde an die zuständige Gemeinde beziehungsweise die invol-vierten Ämter, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Lebensmittelkontrolle und Amt für Umwelt, verwiesen. Somit stelle ich folgende Fragen an die Regierung:- Ist sich die Regierung bewusst, dass Nachbarn, welche vom Recht der Einsichtnahme Gebrauch machen, unter Umständen einen unvollständigen Bauakt beim ABI zur Einsicht vorgelegt bekommen?
- Wie kann es sein, dass beim ABI kein vollständiger Akt zur Einsichtnahme vorliegt?
- Ist sich die Regierung beziehungsweise das ABI bewusst, dass es für Nachbarn äusserst mühsam ist, bei der entsprechenden Gemeinde beziehungsweise bei den zuständigen Ämtern entsprechende Informationen zu besorgen, welche massgeblich für eine allfällige Einsprache sind?
- Wie begründet die Regierung beziehungsweise das ABI die Verweigerung auf Ausfolgung von Kopien zum Beispiel von Bauplänen?
- Wäre dies nicht ein gutes Beispiel für Bürokratieabbau, wenn ein vollständiger Akt bei der Einsichtnahme beim ABI vorliegen würde?
Ich komme nun zur zweiten Kleinen Anfrage betreffend :Mit Pressemitteilung vom 27.9.2016 teilt die Liechtensteinische Post AG mit, dass die Zustellung von B-Post-Briefen und unadressierten Werbesendungen nur noch an drei Tagen in der Woche erfolgen werde.Neu werden somit B-Post-Briefe und Promopost gebündelt und pro Zustelltag, das heisst am Montag, Dienstag und Donnerstag, verteilt. Normale B-Post kann so schon einmal bis zu einer Woche bis zum Eintreffen beim Empfänger und Massensendungen scheinbar mindestens eine Woche unterwegs sein. Hierzu folgende Fragen an die Regierung:- Es wird im Zusammenhang mit der Wirtschaft immer wieder von der gut ausgebauten Infrastruktur in Liechtenstein gesprochen. Wie passt es dazu, dass die B-Post nur noch drei Mal pro Woche ausgetragen wird und dass sich zu diesem Leistungsabbau gemäss sich häufender Beschwerden dann auch noch Unzuverlässigkeiten gesellen?
- Wie ist es aus Sicht der Regierung zu vertreten, dass ausgerechnet bei einer Basisdienstleistung wie der Briefpost und gerade beim geschäftsrelevanten Massenversand eine der wirtschaftlichen Kernbotschaften der Regierung Lügen gestraft werden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage für :Für Fahrradträger, welche am Heck eines Autos angebracht werden, muss oftmals das Kontrollschild an den Fahrradträger montiert werden, da sonst das Kontrollschild am Auto nicht sichtbar ist. Anscheinend ist es nicht möglich, bei der MFK ein zusätzliches Kontrollschild zu bekommen, damit dies dauerhaft am Fahrradträger montiert werden kann. In einigen europäischen Ländern ist es möglich, ein zusätzliches Kontrollschild für den Fahrradträger zu beziehen. Darum meine Fragen:- Ist es möglich, ein zusätzliches Kontrollschild für einen Fahrradträger bei der Motorfahrzeugkotgrolle MFK zu beziehen?
- Wenn nein, warum ist das nicht möglich?
- Wenn nein, bis wann könnte eine Anpassung der Gesetze oder Verordnung erfolgen, damit ein zusätzliches Kontrollschild für einen Fahrradträger bezogen werden kann? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage, und zwar zur , kurz APO.Wie man aus den Landeszeitungen erfahren konnte, hat das Amt für Personal einen neuen Amtsleiter. Es ist der bisherige Stellvertreter, der diese Position bekommen hat. Dagegen ist nichts einzuwenden, da der bisherige Stellvertreter offensichtlich die Qualifikationen für diese Stelle mitbringt. Auch hat diese Wahl sicherlich den Vorteil, dass eine Person zum Zug kommt, die die ganze Organisation schon kennt. Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, warum überhaupt die Stelle des Amtsleiters ausgeschrieben wurde, wenn intern bereits eine geeignete Person vorhanden ist. Meine Fragen:
- Wie viele interne und externe Bewerber gab es insgesamt für diese Stelle und wie viele kamen in die engere Auswahl?
- Wenn im Auswahlverfahren für die Besetzung der Stelle des Amtsleiters eine externe Firma eingeschaltet wurde, wie hoch waren deren Kosten?
- Wird nun die Stelle des Amtsleiter-Stellvertreters ausgeschrieben?
- Könnte man zukünftig das Prozedere vereinfachen und Kosten sparen, wenn zunächst die internen Bewerber auf Eignung geprüft werden, bevor die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird? Im Sinne einer Karriereplanung sollte dies möglich sein. Auch besteht ja die Gefahr, dass man Bewerber verärgert, wenn sie feststellen müssen, dass am Ende des Tages der interne Bewerber ausgewählt wurde. Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich erlaube mir eine kleine Folgefrage auf die Kleine Anfrage des Kollegen Abg. Helmut Büchel betreffend die : - Was für Auswirkungen hat die Umstellung auf Zustellung an nur mehr drei Tagen auf die Postboten?
- Wie gestaltet sich neu die Arbeit der Zusteller an den Tagen, an denen B-Post verteilt wird, im Vergleich zu den Tagen, an denen keine B-Post verteilt wird? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir Traktandum 2, die Kleinen Anfragen, erledigt. -ooOoo-