Beantwortung der Kleinen Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Beantwortung der Kleinen Anfragen. Ich übergebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich komme zur Beantwortung der ersten Kleinen Anfrage der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer zum Thema : Die Landesverwaltung bekennt sich zur Ausbildung von Lernenden. Die Regierung erachtet es als eine wichtige Aufgabe, junge Berufsleute mit einer Lehre auf das Arbeitsleben vorzubereiten. Aktuell beschäftigt die Landesverwaltung 19 Lernende in vier Berufssparten. In diesen Berufssparten kann die Landesverwaltung entsprechende Ausbildungsplätze und Ausbildner zur Verfügung stellen damit eine professionelle Betreuung der Lernenden gewährleistet ist. Die Lehre zum naturwissenschaftlichen Präparator dauert vier Jahre, wobei es in der Schweiz und Liechtenstein keine entsprechende Berufsschule gibt. Diese Berufsschule ist in Wien angesiedelt. Der Schulunterricht wird blockweise während acht bis zehn Wochen pro Jahr besucht. Eine Integration in das bestehende Ausbildungssystem Liechtensteins ist aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsmethode daher schwierig. Die Ausbildung «Naturwissenschaftlicher Präparator» ist zwar reglementiert, aber es handelt sich um keinen vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation reglementierten Lehrberuf. Aufgrund der vorerwähnten Situation ergibt sich nach Ansicht der Regierung keinerlei Grundlage, die Berufssparte des naturwissenschaftlichen Tierpräparators bei der Ausbildung der Lernenden in der Landesverwaltung aufzunehmen. Hinzu kommt, dass es sich wohl um eine einmalige Durchführung der Ausbildung handeln würde und sich damit weder Kontinuität noch Aussicht auf einen Berufseinstieg in Liechtenstein ergibt. Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Pio Schurti zum Thema :Zunächst ist festzuhalten, dass es sich hierbei um eine FMA-Mitteilung handelt. Die FMA hat diese Mitteilung im Rahmen ihrer Aufsichtsaufgaben als unabhängige Behörde erlassen. Die folgende Stellungnahme erfolgt daher im Namen der FMA und nicht im Namen der Regierung.Zu Frage 1: Zunächst zum Hintergrund dieser Regelung, welche in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden erarbeitet wurde und im Kern einer seit Jahren gepflegten Praxis entspricht. Bekanntlich ist es im Bereich der Geldwäschereibekämpfung von zentraler Bedeutung, detaillierte Informationen zur Herkunft der in die Geschäftsbeziehung eingebrachten Vermögenswerte einzuholen. Hierzu gehört naturgemäss die Information zur Identität des Stifters. Diese Information ist essenziell für die Risikobeurteilung einer Geschäftsbeziehung, unabhängig davon, ob der Stifter gestorben ist oder nicht. So ist es durchaus denkbar, dass ein Stifter inkriminierte Vermögenswerte in eine Stiftung einbringt, jedoch erst nach Ableben des Stifters Hinweise bekannt werden, dass die eingebrachten Vermögenswerte möglicherweise aus einer Vortat zur Geldwäscherei resultieren. Die in der FMA-Mitteilung normierte Pflicht zur laufenden Überwachung soll diesem Umstand Rechnung tragen. Die Sorgfaltspflichtigen sind demgemäss verpflichtet, den Namen des verstorbenen Stifters in risikobasierten Zeitabständen mit relevanten Medienberichten abzugleichen, sodass allfällige inkriminierte Vermögenswerte identifiziert werden können und es gegebenenfalls zu Verdachtsmitteilungen kommt. Zu Frage 2: Im Unterschied zu anderen Staaten, in denen der verstorbene Stifter unabhängig vom Zeitpunkt seines Ablebens zu erfassen ist, verfolgt die FMA hier einen risikobasierten, pragmatischen Ansatz. Die Unterscheidung beruht auf der Annahme, dass es bei einem Stifter, der seit mehr als zehn Jahren tot ist, unwahrscheinlicher ist, dass noch Informationen zutage treten, die auf eine inkriminierte Herkunft der Vermögenswerte deuten.Zu Frage 3: Wie in Frage 1 bereits beantwortet, ist diese Information essenziell für die Risikobeurteilung einer Geschäftsbeziehung.Zu Frage 4: Viele Sorgfaltspflichtige nützen für diesen Abgleich kommerzielle Datenbanken, mit welchen im gesamten Medienpool von Tausenden internationalen Publikationen recherchiert werden kann. Insbesondere bei einem kleineren Kundenbestand sind aber auch regelmässige Abfragen über Internetsuchmaschinen ausreichend. Die Zuverlässigkeit und Seriosität allfälliger Suchergebnisse ist vom Sorgfaltspflichtigen von Fall zu Fall zu beurteilen. Zu Frage 5: Es wäre kein gutes Zeugnis für das Geldwäschereipräventivsystem eines Finanzplatzes, wenn dessen Sorgfaltspflichtige nicht in der Lage wären, inkriminierte Vermögenswerte bei Vorliegen einschlägiger Informationen zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob der Stifter mittlerweile verstorben ist oder nicht. Die vorliegende Regelung, die im Wesentlichen einer langjährigen liechtensteinischen Praxis entspricht, soll diesem Risiko Rechnung tragen und damit die internationale Reputation im Bereich der Geldwäschereibekämpfung gewährleisten, die für alle Finanzintermediäre von fundamentaler Bedeutung ist. Dann komme ich zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Thema :
Zu Frage 1: Wie aus der Steuerstatistik hervorgeht, zahlen 1,3% der Steuerpflichtigen 38% der Vermögens- und Erwerbssteuer (ohne stellvertretende Vermögensbesteuerung). Dass Steuerpflichtige mit einem sehr hohen steuerpflichtigen Erwerb hohe Steuern zahlen und somit einen grossen Anteil der Vermögens- und Erwerbssteuern tragen, ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Einerseits auf die Höhe ihres steuerpflichtigen Erwerbs und anderseits auf die Tatsache der progressiven Steuerbelastung. Beispielsweise zahlt ein steuerpflichtiges Ehepaar mit zwei Kindern bei einem Einkommen von CHF 80'000 eine Steuer von CHF 202. Bei einem Einkommen von CHF 200'000 bezahlt dieses Ehepaar eine Steuer CHF 10'019. Das heisst, das 2,5-fach höhere Einkommen führt zu einer 16,6-fach höheren Steuerbelastung. Zu den Fragen 2 und 3: Die direkten Steuern für natürliche Personen haben einen progressiven Tarif. Von den Steuern zu unterscheiden sind andere Abgaben und Versicherungen wie Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkassenprämien. Diese sind nicht progressiv ausgestaltet, womit in der Gesamtbetrachtung der Steuern, Abgaben und Versicherungen die Effekte der Progression abgeschwächt werden. Bei einer solchen Betrachtung ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass die AHV-Abzüge ab einem Einkommen von CHF 96'000 nicht mehr rentenerhöhend wirken und somit eine zusätzliche Abgabe beziehungsweise Belastung darstellen.Zu Frage 4: Diese Aussage mag für tiefe und mittlere Einkommen gelten. Es kann jedoch festgehalten werden, dass die Steuerprogression für hohe und sehr hohe Einkommen stark wirkt. Der Steuersatz steigt ab einem Grundfreibetrag und einem Gemeindesteuerzuschlag von 200% von 3% bis auf maximal 24%. Zu Frage 5: Die prozentuale Steuerbelastung, bezogen auf den Bruttoerwerb (ohne Sollertrag), ergibt sich aus den Berechnungsbeispielen auf den Seiten 52 bis 55 der Steuerstatistik. Hierbei wurden die tatsächlichen Abzüge für AHV, IV, ALV und NBU berücksichtigt. Bei den Pensionskassenbeiträgen wurde von einem Durchschnittsbeitrag von 6% ausgegangen. Zudem wurden die zulässigen Pauschalabzüge für Versicherungsprämien, Kinderabzüge, Krankheitskosten, Gewinnungskosten und Spenden berück-sichtigt. Nicht berücksichtigt wurden individuelle Krankheitskosten, Spenden oder Einzahlungen in Pensionskassen.Dann komme ich zur letzten Kleinen Anfrage, jener des Abg. Christoph Wenaweser zum Thema :Zu Frage 1: Anlässlich der Steuererklärung für das Steuerjahr 2013 wurde von den Steuerpflichtigen mit Immobilienbesitz im Frühjahr 2014 eine freiwillige Angabe der Versicherungs- und Steuerschätzwerte inklusiv Baujahr und Indexierungsstand der Versicherung angefragt. Es gab hierzu rund 1'700 auswertbare Rückmeldungen. Das entspricht einem Rücklauf von zirka 15%. Zu Frage 2: Eine Auswertung ergab, dass der durchschnittliche Steuerwert der Einfamilienhausobjekte CHF 362'000 beträgt. Der Versicherungswert liegt bei älteren Objekten teils deutlich höher als der Steuerschätzwert. Bei neueren Objekten hingegen ab circa Baujahr 2000 liegt der Versicherungswert im Durchschnitt nur knapp 20% höher als der Steuerschätzwert. Wenn für eine Neuberechnung des Steuerschätzwertes ein Zeitbauwert mit Abschreibung und Immobilitätsabzug angewendet würde, könnten die bisherigen Steuerschätzwerte bei neueren Immobilien auch unterschritten werden. Zu Frage 3: Wie bereits anlässlich der Beantwortung von Kleinen Anfragen ausgeführt, wurden verschiedene Analysen durchgeführt und externe Fachexperten zur Vertiefung beigezogen. Weiter wurden verschiedene Szenarien für eine Alternative zur heutigen Regelung erarbeitet. Dem Wunsch nach einer neuen, einfach zu handhabenden Systematik steht die Ungewissheit der steuerlichen Folgen gegenüber. Ältere Immobilien werden tendenziell steuerliche Aufwertungen erfahren, während die neueren Immobilien steuerlich abgewertet werden. Es können jedoch keine generellen Aussagen gemacht werden, wie sich die Neubewertung, das heisst Aufwertung beziehungsweise Abwertung, auf die Steuerbelastung auswirken wird. Der Steuerbetrag hängt von individuell zu berücksichtigenden Faktoren ab, wie Erwerbshöhe, Vermögen, Schuldenabzug und Steuerprogression. Zu Frage 4: Ursprünglich war vorgesehen, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesvorlage in den Landtag einzubringen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass bei vertiefter Befassung mit der Materie noch viele Fragen zu klären sind. Zudem mussten in dieser Legislaturperiode klare Prioritäten gesetzt werden. So hat insbesondere auch die Steuerverwaltung viele Herausforderungen zu bewältigen und verfügt derzeit nicht über die personellen Kapazitäten, um ein solches Projekt zusätzlich anzugehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich habe drei Kleine Anfragen zu beantworten. Ich beginne mit der Kleinen Anfrage des Abg. Wolfgang Marxer. Es geht um den Zwischenstandsbericht zur : Wie in der Energiestrategie 2020 unter Kapitel 7 «Steuerung und Controlling» dargestellt, werden periodisch Zwischenberichte erstellt. Der letzte jährliche Zwischenstandsbericht erfolgte per Ende 2015 und beinhaltete das Nachführen der vorhandenen Werte des Energieverbrauches und Abschätzungen zur Wirkung der Förderung nach Energieeffizienzgesetz. Dieser Bericht ist unter www.energiebündel.li unter der Rubrik «Energiepolitik», «Erfolge EEG», einsehbar. Gemäss der Energiestrategie 2020 wird alle vier Jahre ein detaillierter Zwischenstandsbericht erstellt. Im Frühjahr 2016 wurden die Arbeiten zur Erstellung des fälligen Zwischenstandberichts zur Energiestrategie 2020, der in Form einer Halbzeitbilanz ausgestaltet werden soll, in Angriff genommen. Die Arbeiten werden im Wesentlichen von Mitgliedern der Energiekommission sowie der Energiefachstelle vorbereitet. Seit Juli 2016 sind die statistischen Werte für den Energiekonsum 2015 verfügbar. Diese aktuellen Werte werden derzeit in die Halbzeitbilanz eingearbeitet. Gleichzeitig wird der Anhang mit den 47 Massnahmen aktualisiert. Es ist vorgesehen, den Bericht beziehungsweise die Halbzeitbilanz im Jahre 2016 abzuschliessen, mit der Energiekommission zu diskutieren sowie der Regierung zur Kenntnis zu bringen. Der Bericht wird anschliessend auf www.energiebündel.li in zielgruppengerechter Form veröffentlicht.Dann eine weitere Kleine Anfrage des Abg. Eugen Nägele betreffend :Zu Frage 1: Die Datenschutzstelle sieht die Übermittlung der Daten durchaus kritisch. Bereits im Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle für das Jahr 2014, Punkt 4.2, wurde der Kauf von WhatsApp durch Facebook thematisiert. Darin wurde ausgeführt, dass es wohl illusorisch sei, anzunehmen, dass sich durch den Kauf von WhatsApp durch Facebook für die Nutzer von WhatsApp nichts ändern werde. Zu Frage 2: Die vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar ergangene Untersagung stellt eine bussenbewehrte Verwaltungsanordnung einer deutschen Behörde - der Datenschutzstelle Hamburg - nach deutschem Recht und somit einen hoheitlichen Akt in Deutschland dar. An einem solchen kann sich die liechtensteinische Datenschutzstelle aus Gründen der Souveränität nicht beteiligen. Es handelt sich auch nicht um eine (Sammel-)Klage bei Gericht, welcher das Land oder eine liechtensteinische Behörde als Partei beitreten könnten. Das Datenschutzgesetz sieht in Art. 32 allerdings vor, dass die Aufgabenwahrnehmung der Datenschutzstelle auch die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Datenschutzbehörden umfasst. Im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit können die europäischen Datenschutzbehörden durchaus ein koordiniertes Vorgehen untereinander absprechen. Die liechtensteinische Datenschutzbehörde könnte im Rahmen dieses Vorgehens die ihr vom liechtensteinischen Recht eingeräumten Möglichkeiten (Abgabe einer Empfehlung nach Art. 30 Abs. 3 DSG; bei Nichtbefolgung deren Vorlegung an die Datenschutzkommission nach Art. 30 Abs. 4 DSG oder die Beantragung einer einstweiligen Verfügung bei der Datenschutzkommission nach Art. 35 DSG) zur Anwendung bringen. Abschliessend ist anzumerken, dass schon im August die britische Datenschutzbehörde als erste in dieser Sache aktiv geworden ist. Die genannte Datenübermittlung von WhatsApp an Facebook war kürzlich auch Gegenstand der Beratungen der Datenschutzgruppe nach Art. 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie EU), an welcher auch die liechtensteinische Datenschutzstelle teilgenommen hat. Dort wurde ein europaweites koordiniertes Vorgehen in dieser Sache beschlossen. Die Handlungen der Hamburger Datenschutzstelle sind als erster Schritt in diese Richtung zu sehen.Dann die dritte Kleine Anfrage, jene vom Abg. Elfried Hasler zum Thema :Das Projekt «Mensch.Liechtenstein» knüpft direkt an die Standortstrategie an, die viele Chancen und Herausforderungen definiert hat, die in die verschiedensten Politikbereiche hineinspielen. Gerade die demografische Entwicklung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Berufsbildung, der Fachkräftemangel und vieles mehr wurden in den Workshops als wichtige Herausforderungen des Wirtschaftsstandorts hervorgehoben. Nach den Expertenmeinungen war es mir wichtig, auch in den Dialog mit der Bevölkerung zu treten, um die Weiterentwicklung der Standortstrategie auch in diesen Bereichen voranzutreiben und diese breiter abzustützen.Das Projekt «Mensch.Liechtenstein» will Wirtschaftspolitik in einem breiten und umfassenden Sinne mit den Betroffenen diskutieren und stellt damit eine Weiterentwicklung der Standortstrategie dar. Es sollen nicht nur Experten und Wirtschaftsverbände zu Wort kommen, sondern Vertreter aus allen Bevölkerungsgruppen. Dabei geht das Projekt mit dem Medium Video einen neuen, zeitgemässen Weg mit dem Ansatz, Workshops mit dem zunehmend wichtigen Medieninstrument Video zu dokumentieren. Das Wirtschaftsministerium hat sehr viele positive Rückmeldungen zu dieser gesellschaftspolitischen Diskussion der Standortstrategie erhalten, insbesondere von den vielen engagierten Diskussionsteilnehmern, bei welchen ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich für ihren Einsatz bedanken möchte. Wie der Regierungschef bereits in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum von ihm initiierten Wirtschaftsprojekt «Impuls Liechtenstein» ausgeführt hat, ist die aktuelle Regierung sehr diszipliniert und vergleichsweise extrem zurückhaltend, was die Expertenkosten angeht, und hat die entsprechenden Ausgaben im Vergleich zu früher massiv reduziert. Bei einer ähnlich gelagerten Anfrage zu «Impuls Liechtenstein» hat der Regierungschef ausgeführt, ich zitiere: «Vorab möchte ich festhalten, dass sich die Regierung im Regierungsprogramm explizit das Ziel gesetzt hat, die Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein zu fördern, seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und sein Diversifikation zu vertiefen. Es entspricht damit dem Verständnis der Regierung, dass alle Ministerien dazu beitragen und entsprechende Massnahmen einbringen.» Dies entspricht auch meinem Verständnis. Zu Frage 1: Da es sich, wie einleitend erwähnt, um ein Folgeprojekt zur Standortstrategie handelt, laufen die Kosten über das Konto «Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit» der Regierung im Geschäftsbereich Wirtschaft. Zu Frage 2: Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich insgesamt auf rund CHF 88'000. Diese gliedern sich in die Konzeptionierung und inhaltliche Begleitung des Projekts, die filmische Umsetzung sowie Grafik und Webseite. Zu Frage 3: Die inhaltliche Bearbeitung der bisher fünf bearbeiteten Themenblöcke geht immer vom Blickwinkel der Wirtschaftspolitik aus. Der Input der engagierten Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird in filmischen Beiträgen gesammelt und steht allen Ministerien und der ganzen Öffentlichkeit als wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Beitrag zur Verfügung. Das Wirtschaftsministerium wird die Ergebnisse der Workshops in einer Abschlussveranstaltung zusammenfassen und für die weitere Bearbeitung aufbereiten. Zu Frage 4: Die Regierung ist nicht der Auffassung, dass es hierzu eine Rechtfertigung braucht, da alle Themen einen direkten Bezug zur Wirtschaftspolitik haben. Wer sich die Beiträge anschaut und gleichzeitig die in der Standortstrategie skizzierten Herausforderungen sieht, erkennt, dass gerade beispielsweise ein wirtschaftspolitischer Fokus auf die Senioren dringend notwendig ist. Im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums wurde im Übrigen gerade die Postulatsbeantwortung betreffend Arbeitnehmende über 50 ausgearbeitet und von der Regierung am Dienstag verabschiedet. Auch hier stehen wir vor anspruchsvollen wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Aus dem Blickwinkel des Fachkräftemangels können das Wissen und die Erfahrung von Pensionierten zudem produktiv für die Wirtschaft eingesetzt werden. Ein weiteres Diskussionsthema im entsprechenden Workshop «Senioren im Fokus» war auch die Absicherung der beruflichen Vorsorge, die ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres, Justiz und Wirtschaft fällt. Die gleichen Zusammenhänge liessen sich auch für die weiteren vier Themenblöcke darlegen. Abschliessend zielt daher der Vorwurf des Wahlkampfs auf Steuerzahlerkosten ins Leere. Für den Einbezug der Menschen in die wirtschaftspolitischen Grundsatzdiskussionen könnten noch mehr Mittel aufgewendet werden. Das Projekt «Mensch.Liechtenstein» ist daher ein zeitgemäss gemachter Anfang.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Elfried Hasler, eine Zusatzfrage.Abg. Elfried Hasler
Eine Verständnisfrage zu meiner Kleinen Anfrage betreffend Verwendung von Steuergeldern. Verstehe ich richtig, dass es sich bei diesen Gesamtkosten von CHF 88'000 um Gesamtkosten handelt, das heisst inklusive allfälliger noch nicht behandelter Themen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Herr Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Die Zahl CHF 88'000 ist der aktuelle Stand. Die fünf Themenblöcke, die geplant waren, sind bearbeitet und abgeschlossen. Was noch aussteht, ist die Schlussveranstaltung und eine schriftliche Aufarbeitung der Ergebnisse der fünf verschiedenen Workshops. Dieser Teil ist noch ausstehend.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe dieses Mal nur eine Kleine Anfrage zu beantworten und fühle mich inzwischen schon regelrecht vernachlässigt. Die Anfrage, die ich zu beantworten habe, betrifft den . Die Antworten werden Sie zum grössten Teil schon kennen, denn fast genau die gleiche Anfrage wurde auch vom Abg. Johannes Kaiser vor einiger Zeit gestellt. Zu Frage 1: Die Projekte auf den Landstrassen sind durchaus koordiniert. Die Umsetzung erfolgt so, dass sich keine Auswirkungsüberlagerungen ergeben. Die Baustelle beim Kreisel in Bendern führt zu keinen Behinderungen, da die Durchfahrt jederzeit im Gegenverkehr möglich ist. Für die Sanierung der Rheinstrasse in Nendeln ist eine zweiwöchige Totalsperrung notwendig. Eine einseitige Sperrung hätte auch zu Behinderungen geführt und zudem die Bauzeit auf fünf bis sechs Wochen ausgedehnt. Die Belagssanierungen der Landesstrasse am Eschnerberg in Aspen und der Gemeindestrasse in Eschen in Krest beeinflussen den Verkehrsablauf nur sehr lokal und haben keine Auswirkungen auf das gesamte Unterland. Zu Frage 2: Wie schon in den Antworten vom 1. September 2016 auf die Kleinen Anfragen des Abg. Johannes Kaiser und des stv. Abg. Patrick Risch ausgeführt, wurde in der ersten Phase des Entwicklungskonzeptes der Ist-Zustand festgestellt. Diese Grundlage ist im Dokument «Entwicklungskonzept Unterland» festgehalten, das im Sommer und Herbst 2015 den Gemeinden des Liechtensteiner Unterlandes präsentiert wurde. Zu Beginn der zweiten Phase fanden im Anschluss Vorgespräche mit der Gemeindevorsteherin und den Gemeindevorstehern des Liechtensteiner Unterlandes statt. Auf dieser Basis hatte ich in meiner Funktion als Verkehrsministerin am 21. Juni 2016 eine Besprechung mit der Gemeindevorsteherin und den Gemeindevorstehern. Es konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass in einem langfristig ausgerichteten Masterplan die angestrebte Entwicklung von Verkehr, Siedlungs- und Wirtschaftsraum gemeinsam festgelegt werden soll. Am 1. September 2016 fand ein weiteres Treffen statt, an dem die Gemeindevorsteher und die Gemeindevorsteherin des Unterlandes sowie Vertreter von Ministerium und Amt teilnahmen. Aufgrund der Landtagssitzung jenes Mal ohne die Verkehrsministerin. Dabei wurden die aktuellen Ortsplanungen präsentiert. Diese sollen in einem nächsten Schritt diskutiert werden, um ein gemeinsames Verständnis des Landes und der Unterländer Gemeinden zur heutigen Problemsituation zu schaffen und sich über mögliche Handlungsspielräume zu einigen. Ziel des Entwicklungskonzeptes ist es, in einem langfristig ausgerichteten Masterplan die angestrebte Entwicklung von Verkehr, Siedlungs- und Wirtschaftsraum gemeinsam festzuhalten. Zu Frage 3: Der Auftrag zur neutralen und strukturierten Begleitung des Prozesses sowie zur Erarbeitung der Grundlagen erging an die Planergemeinschaft «Verkehrsingenieure und ewp AG» in Eschen beziehungsweise Effretikon. Für die Moderation wurde die Firma TopikPro in Zürich hinzugezogen, welche auf die Prozessbegleitung im Verkehrsbereich spezialisiert ist. Zu Frage 4: Wie schon in der Antwort vom 1. September 2016 auf die Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser ausgeführt, wurde mit dem Entwicklungskonzept Unterland ein nachhaltiger Prozess in Gang gesetzt, der über Legislaturperioden hinausgehen soll und eine dauerhafte Plattform für regelmässige Begegnungen zwischen der Regierung und den Unterländer Gemeindevorstehungen bieten soll - ich möchte betonen, dies erfolgt auch auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeindevorstehungen -, um die räumliche und verkehrliche Entwicklung des Unterlandes gemeinsam zu steuern. Ziel des Entwicklungskonzeptes ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses des Landes und der Unterländer Gemeinden zur heutigen Problemsituation und die Einigung über mögliche Handlungsspielräume. In einem langfristig ausgerichteten Masterplan soll die angestrebte Entwicklung von Verkehr, Siedlungs- und Wirtschaftsraum gemeinsam festgehalten werden und auch die gemeinsame Kommunikation wurde vereinbart. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten. Ich habe fünf Kleine Anfragen zu beantworten. Die erste stammt vom Abg. Alois Beck und es geht um :Zu Frage 1: Der in den Landeszeitungen genannte Betrüger von wirtschaftlicher Hilfe hatte über längere Zeit Taggelder der Krankenkasse bezogen, die er dem Amt für Soziale Dienste trotz entsprechender Verpflichtung nicht angab beziehungsweise verschwieg. Im Juni 2014 beantragte er Arbeitslosentaggeld, obwohl er Sozialhilfe bezog. Dieser Doppelbezug wurde im Folgemonat bemerkt, woraufhin die Sozialhilfeleistungen sofort eingestellt wurden. Irrtümlicherweise wurde im erwähnten Zeitungsartikel berichtet, dass der Sozialhilfebezüger über ein Jahr lang zugleich Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe bezogen habe, was nicht zutreffend ist. Er hat lediglich während zweier Monate gleichzeitig Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe bezogen. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung und dem Amt für Soziale Dienste konnte der Betrug rasch aufgedeckt werden. Das Problem war allerdings, dass er längere Zeit Taggelder der Krankenkasse bezogen hat, was nicht sofort bemerkt wurde. Zu Frage 2: Ja. Im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe werden die nötigen Auskünfte und Informationen zwischen den Ämtern ausgetauscht. Das Verschweigen von Einkünften aus anderen Quellen, wie beispielsweise privaten Versicherungen, ist für die Amtsstellen schwieriger zu entdecken. Zu Frage 3: Für die Beantragung von wirtschaftlicher Hilfe ist die Bedürftigkeit nachzuweisen. Hierfür sind Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und andere Einkommensbelege sowie die Steuererklärung abzugeben. Ausserdem werden mittels Checklisten die Einkünfte abgefragt und diese sind schriftlich zu bestätigen. Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe sind verpflichtet, Änderungen in ihren finanziellen Verhältnissen sofort bekannt zu geben. Sie werden auf die strafrechtlichen Folgen eines missbräuchlichen Bezuges hingewiesen. Das ASD geht Missbräuchen beziehungsweise einem entsprechenden Verdacht immer nach. Bei ausreichendem Verdacht auf eine strafbare Handlung erfolgt gemäss Paragraf 53 StPO eine Strafanzeige. Zu Frage 4: Aufgrund des genannten Falles werden künftig in Fällen von Krankschreibungen vermehrt Kontoauszüge und schriftliche Bestätigungen über ausstehende Bezugsberechtigungen eingeholt. Dann zu einer Kleinen Anfrage des Abg. Wolfgang Marxer zum Thema Haushaltsbelastung durch Krankenkassenprämien mit dem Titel :
Zu Frage 1: Die in der Schweizer Presse zitierte Studie des BAG zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung errechnet die Nettobelastung für insgesamt sieben verschiedene Modellhaushalte. Für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage wurde die Berechnung aus zeitlichen Gründen nur für eine alleinstehende Person durchgeführt. In Liechtenstein werden die Kassen mit einem Staatsbeitrag von derzeit CHF 33 Mio. pro Jahr direkt subventioniert, was trotz höheren Kosten pro Versicherten zu generell niedrigeren Prämien führt. Im Gegensatz zur Schweiz kennt Liechtenstein zudem einen Arbeitgeberbeitrag, welcher die Nettobelastung durch Krankenkassenprämien nochmals deutlich reduziert. Für Alleinstehende beträgt die prozentuale Nettobelastung aus Krankenkassenprämien im Jahr 2014 für die relevanten Einkommensgrenzen somit: - Bei einem Erwerb von CHF 30'000, damit ist 60% Prämienverbilligung verknüpft, und einem Betrag von CHF 45'000 (für 40% Prämienverbilligung) beträgt das 2,4% für Versicherte mit Arbeitgeberbeitrag und 5% für solche ohne Arbeitgeberbeitrag.
- Bei einem Erwerb in der Höhe des Medianeinkommens von CHF 94'372 beträgt es 1,9% für Versicherte mit Arbeitgeberbeitrag und 3,9% für solche ohne Arbeitgeberbeitrag.
- Bei Einkommen über dem Medianeinkommen von CHF 94'372 weniger als 1,9% für Versicherte mit Arbeitgeberbeitrag und weniger als 3,9% für solche ohne Arbeitgeberbeitrag.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Prämien 2017 infolge der KVG-Revision im Durchschnitt um 7,2% sinken werden. Ausserdem wurden die Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung von Paaren angehoben. Neu wird auch die Kostenbeteiligung aus Mitteln der Prämienvergünstigung gefördert. Diese Massnahmen tragen zu einer Entlastung der Privathaushalte bei. Die in der Fragestellung erwähnte Belastung der Schweizer Haushalte von 7% bis 17% wird also in Liechtenstein bei Weitem nicht erreicht. Eine Modellrechnung mit einer vierköpfigen Familie zeigt, dass die Belastung durch Krankenkassenprämien in Liechtenstein rund halb so hoch ist wie in der Schweiz. Verantwortlich dafür sind die schon erwähnten Effekte des Staatsbeitrags und des Arbeitgeberbeitrags, aber auch die Tatsache, dass Kinder keine Prämien bezahlen und Jugendliche nur die halbe Prämie zu tragen haben.Zu Frage 2: Die Durchschnittsprämie für Liechtenstein ist erst ab dem Jahr 2000 verfügbar. Bis dahin gab es für Arbeitgeber die Möglichkeit zum Abschluss von Kollektivverträgen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, sodass die für die Ermittlung des Durchschnitts benötigten effektiven Prämien und die Verteilung der Versicherten nicht bekannt sind. Bis zum Jahr 2000 betrug der Arbeitgeberbeitrag genau die Hälfte der effektiven Krankenversicherungsprämie und musste bei der jeweiligen Kasse nachgefragt werden. Erst seit dem Jahr 2000 wird die Durchschnittsprämie bei obligatorischer Kostenbeteiligung (ohne Unfalldeckung) zur Berechnung des Arbeitgeberbeitrages jährlich ermittelt. Diese hat sich bis zum Jahr 2015 mit CHF 333 im Vergleich zu CHF 160 im Jahr 2000 praktisch verdoppelt. Als Vergleich dazu haben sich die Bruttoleistungen der Kassen von CHF 79,4 Mio. im Jahr 2000 auf CHF 167,3 Mio. im Jahr 2015 ebenfalls verdoppelt. Dann zu einer Kleinen Anfrage des Abg. Pio Schurti über :Zu Frage 1: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die diesbezüglichen Vorschriften in der Schweiz und in Liechtenstein unterschiedlich sind. In der Schweiz waren bis anhin ein Theoriekurs vor Erwerb eines Hundes und ein Praxiskurs nach dem Erwerb des Hundes zu absolvieren. Der Praxiskurs war mit jedem neuen Hund zu absolvieren. In Liechtenstein schreibt das Hundegesetz im Gegensatz dazu vor, dass nur vor der Anschaffung des ersten Hundes ein Kurs absolviert werden muss. Es gibt keine Verpflichtung für Kurse jeweils nach Anschaffung des Hundes. Die Absolvierung eines Theoriekurses vor dem Erwerb eines Hundes bringt dem künftigen Hundehalter wichtige Erkenntnisse zur rassen- und altersgerechten Hundehaltung, Informationen zur Gesunderhaltung des Hundes, zum Sozialverhalten, zur Sozialisierung und Ausbildung, zur Gesundheit, Fütterung und Pflege sowie zu den Pflichten eines Hundehalters für eine gesellschaftsverträgliche Hundeführung, im Weiteren betreffend Einfuhr-, Reise- und Grenzübertrittsbestimmungen. Die Wirkung der Kurse wurde in Liechtenstein nicht untersucht. Es liegen daher keine Daten vor, um die Frage nach der Wirkung quantitativ zu beantworten. Zu Frage 2: Dazu wird keine Statistik geführt. Angesichts der weitgehend stabilen Anzahl von circa 2'000 im Land gehaltenen Hunden und unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Bevölkerungswachstums der letzten Jahre wird die Anzahl an Ersthundehaltern auf circa 15 bis 20 Personen pro Jahr geschätzt. Zu Frage 3: Die Kosten für das Kursobligatorium werden im ALKVW nicht gesondert erfasst. Diese bewegen sich aber auf sehr tiefem Niveau, da das ALKVW im Zusammenhang mit den Kursen lediglich deren Absolvierung durchsetzt, soweit die Gemeinden den unterbliebenen Kursbesuch dem ALKVW melden. Die Anordnung der Kursabsolvierung und Beibringung des Nachweises an das ALKVW werden kostenpflichtig verfügt. Zu Frage 4: Die Kursdauer beträgt mindestens vier Stunden. Die Kosten dafür betragen je nach Anbieter zwischen CHF 125 und CHF 250. Wie schon ausgeführt, hat jeder Hundehalter diesen Kurs nur bei der ersten Anschaffung eines Hundes zu absolvieren. Zu Frage 5: Natürlich könnte die Ausbildungsverpflichtung mit Nachweis der Erlangung einer minimalen Sachkunde abgeschafft werden. Angesichts der Tatsache, dass die Belastung für den Hundehalter wesentlich geringer ist als in der Schweiz und dass eine gewisse Grundkenntnis im Umgang mit dem Hund vor der Anschaffung erwünscht ist, ist eine Abschaffung dieser minimalen Ausbildungserfordernisse nicht angezeigt.Dann eine Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema :Zu Frage 1: Ja. Das Total der Reserven und Rückstellungen der drei Kassen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bleibt gemäss Budget 2017 unverändert auf dem Niveau von 2015. Zu Frage 2: Gibt es keine Antwort, weil die Antwort zur ersten Frage Ja war. Zu Frage 3: Nein. Die angegebenen 7,2% sind die Veränderung der gewichteten Durchschnittsprämie für erwachsene Versicherte mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung. Zu Frage 4: Die Prämien der einzelnen Kassen werden von diesen im Laufe des Oktobers bekannt gemacht. Es kann an dieser Stelle gesagt werden, dass die Prämie mit gesetzlicher Kostenbeteiligung bei allen drei Kassen sinkt. Zu Frage 5: Laut Auskunft des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes wird aktuell ein Verfahren durchgeführt.Dann zur zweiten Kleinen Anfrage des Abg. Wendelin Lampert, zum Thema :Zu Frage 1: Für die Fachgebiete Allgemeinmedizin und Innere Medizin sind 34 Personen zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung zugelassen. Zu Frage 2: In allen anderen Fachgebieten sind 45 Personen zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung zugelassen. Zu Frage 3: Nach Angaben der Ärztekammer sind derzeit 37 Personen auf der Warteliste. Bei der letzten Vergabe einer OKP-Stelle wurden alle 37 Personen angeschrieben. Vier Personen davon haben sich um die ausgeschriebene Stelle beworben. Zu Frage 4: Auf der Warteliste für die übrigen Fachgebiete befinden sich laut Angaben der Ärztekammer 93 Personen. Zu Frage 5: Auf der Warteliste Gynäkologie befinden sich derzeit sieben Personen. Die Vergabe einer OKP-Stelle im Rahmen der Praxisnachfolge oder generell bei Aufgabe einer Stelle in der Bedarfsplanung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Nachdem der Inhaber eines OKP-Vertrags unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist von in der Regel sechs Monaten seinen Vertrag gekündigt hat, wird die Stelle ausgeschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden anhand eines Kriterienkatalogs bewertet und die Entscheidung über die Vergabe des Vertrags obliegt der Ärztekammer und dem Krankenkassenverband. Der Inhaber des gekündigten Vertrags hat bei der Auswahl des künftigen Vertragsinhabers keine Funktion. Das Problem besteht in vielen Fällen darin, dass Ärzte zwar die Aufgabe ihrer Praxis in Aussicht stellen, den Vertrag aber nicht kündigen. In diesem Fall haben die Tarifpartner nach heutiger Rechtslage keine Möglichkeit, die Nachbesetzung einzuleiten. Auch ist es heute nicht möglich, bei Ärzten, welche altershalber kürzertreten, einen Vertrag mit einem reduzierten Pensum zu vergeben und die frei werdenden Stellenprozente auszuschreiben. Diese Probleme sind seit längerer Zeit bekannt. Daher wurden im Rahmen der KVG-Revision entsprechende Änderungen vorgenommen, welche per 1.1.2017 in Kraft treten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für die Beantwortung der zwei Kleinen Anfragen. Zwei kleine Zusatzfragen, zuerst zu den Krankenkassenprämien: Sie sagen, jawohl, bei sämtlichen Krankenkassen werden die Prämien sinken. Können Sie den Prozentbereich in etwa bekannt geben, in welchem Prozentbereich sich die Senkung bewegt? Landtagspräsident Albert Frick
Herr Regierungsrat Pedrazzini.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich habe die Zahlen nicht auswendig im Kopf, ich kann es Ihnen leider nicht spontan sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Dann die zweite Zusatzfrage zum Ärztemangel in Liechtenstein. Interpretiere ich Ihre Antwort dahingehend richtig, dass Sie sagen, wir haben aktuell 34 Hausärzte und auf der Warteliste bei den Hausärzten sind 37 Ärzte, also wir haben mehr wartende auf dieser Liste als effektiv Hausärzte?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Theoretisch stimmt das, aber wie ich eben auch ausgeführt habe, wenn es dann darum geht, eine Stelle tatsächlich nachzubesetzen, dann ist unter diesen 37 Personen auf der Warteliste das Interesse dann doch kleiner als 37. Das liegt daran, dass es teilweise Leute darauf hat, die sich einfach einmal draufgeschrieben haben, um, falls sich die Gelegenheit ergibt, eben auch zum Zug kommen, aber es passt jetzt momentan vielleicht gerade nicht in ihren Lebensplan, die Stelle zu wechseln, und die haben sich auf Vorrat draufschreiben lassen. Den Wert der Liste erkennt man erst, wenn man dann einmal ganz konkret ausschreibt. Wie gesagt, beim letzten Mal waren es nur vier, die sich dann ganz konkret um eine Stelle beworben haben. Anderseits muss man sagen: Vier ist mehr als null.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem Frau Regierungsrätin Frick keine Kleinen Anfragen zu beantworten hat, haben wir Traktandum 30 erledigt. Gleichzeitig sind wir am Ende der Landtagssitzung angelangt. Ich bedanke mich für die gute Mitarbeit und wünsche Ihnen allen ein erholsames Wochenende und einen möglichst goldenen Oktober. Ich schliesse hiermit die Landtagssitzung. Ende der Oktober-Sitzung (um 17:30 Uhr)
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