Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sowie die Postulatsbeantwortung für einen soliden Zukunftsfonds (Nr. 88/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sowie die Postulatsbeantwortung für einen soliden Zukunftsfonds. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 88/2016. Wir werden zuerst die Diskussion über die Postulatsbeantwortung, verbunden mit der Eintretensdebatte zur Gesetzesvorlage, führen. Anschliessend werden wir uns mit dem Antrag der Regierung bezüglich Abschreibung des Postulates befassen und danach über Eintreten auf die Gesetzesvorlage befinden. Die Postulatsbeantwortung und die Gesetzesvorlage stehen zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Mit dieser Vorlage schlägt die Regierung die Aufhebung des Gesetzes aus dem Jahre 2002 über die Bildung eines Zukunftsfonds vor. Eine Aufhebung dieses Gesetzes ist meines Erachtens möglich, weil- mit dem zwischenzeitlich neu geschaffenen Finanzhaushaltsgesetz die ursprünglichen Ziele des nun aufzuhebenden Gesetzes ebenfalls verfolgt werden können; und
- weitestgehend Konsens darüber besteht, dass das aufzuhebende Gesetz in seiner heutigen Form in der Praxis praktisch nicht umsetzbar ist; und
- die praktischen Schwachstellen des aufzuhebenden Gesetzes auch nicht durch punktuelle Anpassungen heilbar wären, sondern - wenn schon - eine völlige Neukonzeption mit einem entsprechenden politischen Prozess nötig wäre.
Ich gehe daher einig mit der Regierung, dass dieses Gesetz aufgehoben werden kann. Bemängeln muss ich allerdings, dass die Regierung in der Postulatsbeantwortung nicht oder nur oberflächlich auf mögliche Alternativen, wie die in anderen Staaten bestehenden Staatsfonds, eingegangen ist. Eine klare juristische Trennung eines Teils des Staatsvermögens von der staatlichen Rechnung, bei hohen, aber nicht unrealistischen Hürden für die Mittelverwendung und die Sicherstellung des Substanzerhaltes durch verbindliche Ausschüttungsregeln wären für mich doch einer vertieften Prüfung wert gewesen. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. In der Beantwortung des Postulats vertritt die Regierung die Meinung, dass sich die Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes in den vergangenen Jahren bewährt haben und die Erhaltung der bestehenden Reserven nur durch einen nachhaltig ausgegli-chenen Staatshaushalt gewährleistet werden kann. Weiter hält die Regierung auf der Grundlage der postulatsgetriebenen Abklärungen die Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes für ausreichend. Für diese Haltung erhielt sie im vorangehend behandelten Traktandum bereits ihre Bestätigung. Letztlich geht es im Rahmen der Postulatsbeantwortung lediglich noch um die Zustimmung zu der von der Regierung beantragten Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds. Diesem Antrag kann vom Grundsatz her zugestimmt werden, allerdings kürzt die Regierung das parlamentarische Verfahren massiv und alternativlos ab. Dem verweigere ich mich nicht grundsätzlich, allerdings hätte eine breiter gefasste Postulatsbeantwortung zumindest die Diskussion über Alternativen zugelassen. Und hier komme ich eigentlich zu einem Punkt, den mein Vorredner Elfried Hasler bereits angesprochen hat. Die wesentliche Zielsetzung des Gesetzes über den Zukunftsfonds war, eine möglichst restriktive Verwendung der als Teil des Eigenkapitals ausgewiesenen Reserven für Zukunftsaufgaben sicherzustellen. Das Finanzhaushaltsgesetz von 2010 übernahm diese Zielsetzung über die Definition der relevanten Eckwerte. Im Bericht und Antrag der Regierung vom 30. September 2008, welcher in die erwähnte Revision des Finanzhaushaltsgesetzes mündete, machte die Regierung letztmals ausführliche Darlegungen zum damals fallen gelassenen Konzept einer «Stiftung Ärar». Dieses Konzept beinhaltete die Errichtung einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Stiftung, auf welche die frei verfügbaren Finanzmittel übertragen werden sollten und deren alleiniger Zweck in der Verwaltung der Poolanlagen liegen sollte. Die Regierung schrieb in ihrem bereits erwähnten Bericht und Antrag Nr. 121/2008, es habe sich in weiteren Gesprächen mit den in der Vermögensverwaltung des Landes involvierten Spezialisten gezeigt, dass die Idee einer Pooling-Stiftung für die Vermögen vor allem des Landes, der AHV und der Pensionsversicherung und allenfalls weiterer öffentlicher Unternehmen eine grosse Chance bieten würde. Die gemeinsame und professionelle Verwaltung dieser Vermögen würde dabei vor allem auf der Kostenseite immense Synergien bieten, welche sich in erheblichen Einsparungen und damit in einer verbesserten Nettorendite der angelegten Vermögen niederschlagen könnte. Eine klare Trennung zwischen der Verantwortung für eine individuelle Anlagestrategie pro Vermögen einerseits und der professionellen Verwaltung angelegter Mittel andererseits führe in Summe zu einer adäquaten und eindeutig verbesserten Aufgabentrennung, so die Regierung damals weiter. Allerdings verlange ein solches Vorhaben eine differenziertere Rechtsgrundlage und hätte das Projekt Ärar aufgrund seiner Komplexität erhebliche Mehrarbeit bedeutet, mit welcher die damalige Regierung die Realisierung des neuen Finanzhaushaltgesetzes nicht verzögern wollte. Allerdings stellte sie in Aussicht, die konzeptionellen Arbeiten zur Schaffung einer Pooling-Stiftung in Angriff zu nehmen, falls sich der Landtag aus Anlass der Behandlung der Vorlage nicht sehr deutlich negativ zu einer solchen Zielsetzung äussern würde. Eine Sichtung des relevanten Landtagsprotokolls vom 21. November 2008 lässt nicht den Schluss zu, dass sich der Landtag in seiner Gesamtheit damals sehr deutlich negativ geäussert hätte. Ob die Arbeiten am Projekt fortgesetzt worden sind, nachdem sich der Landtag nicht explizit ablehnend verhalten hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Leider jedoch findet das Thema Ärar weder im Bericht und Antrag zum vorgängigen Traktandum zum Finanzhaushaltsgesetz noch in der Postulatsbeantwortung beziehungsweise im Bericht und Antrag zur Aufhebung des Gesetzes über den Zukunftsfonds keine Erwähnung. Das Projekt zur Schaffung einer «Stiftung Ärar» hätte meines Erachtens jedoch zumindest eine Neuauflage der Diskussion verdient. Nebst den von der Regierung bereits damals erwähnten Effekten bei einer gemeinsamen Verwaltung der Vermögen von Land und weiteren öffentlichen Institutionen hätte eine unabhängige Körperschaft zur abgesonderten Verwaltung eines Teiles des Staatsvermögens unabhängig vom Anlagenpooling auch noch ein weiteres, mitunter bestechendes Argument für sich. Der im mittelalterlichen Sprachgebrauch als Ärar bezeichnete Staatsschatz, welcher vom Staat für aussergewöhnliche Bedürfnisse - damals waren es noch eher Kriege, heute wären es zum Beispiel der demografische Wandel oder andere Zukunftsinvestitionen - beiseitegelegt wurde, wäre dem Zugriff durch die Tagespolitik dauerhaft entzogen. Auch beim grössten Staatsfonds der Welt, dem norwegischen Ölfonds, bleibt die Politik vom Zugang zu dieser Schatztruhe weitgehend ausgesperrt. Einzig bei den Anlageerträgen darf sie sich für den Staatshaushalt bedienen. Wie gesagt, findet sich weder im Bericht und Antrag zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes noch im Bericht und Antrag zur Postulatsbeantwortung und zur Aufhebung des Zukunftsfonds ein Wort zum damaligen und bis heute nicht offiziell aufgehobenen Projekt «Stiftung Ärar». Daher ersuche ich die Regierung auf die 2. Lesung der einen oder anderen erwähnten Vorlage hin um eine ausführliche, aktuelle Stellungnahme zu diesem Projekt. Insbesondere ersuche ich um eine ausführliche Begründung, falls sie mit der jetzt anstehenden Revision des Finanzhaushaltsgesetzes und der Aufhebung des Gesetzes über den Zukunftsfonds beabsichtigt, Ärar endgültig ad acta gelegt zu haben. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und bedanke mich für die ausführlichen Darlegungen der Regierung und der zuständigen Behörden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank für das Wort. Ich glaube, es ist vorweg wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir hier keine simple Postulatsbeantwortung in den Händen halten, sondern eben einen formellen Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag mit zum einen der Postulatsbeantwortung, zum anderen eben aber auch dem Antrag, deren Erkenntnisse aus der Postulatsbeantwortung gleich umzusetzen. So viel zur Ausgangslage, die in ihrer Direktheit wohl einmalig ist. Denn die Regierung nimmt den Ball sehr aktiv auf und legt dem Landtag mit der Postulatsbeantwortung gleichzeitig eine Gesetzesänderung beziehungsweise eine Gesetzesaufhebung vor. Der Antrag des Postulats lautete, das Gesetz vom 18. April über die Bildung eines Zukunftsfonds auf seine Sinnhaftigkeit und Zweckerfüllung zu prüfen und gegebenenfalls Vorschläge - Achtung Mehrzahl: Vorschläge - für eine Gesetzesrevision zu unterbreiten. Die Effizienz der Regierung in Ehren, aber hier prescht die Regierung mit einem fertig ausgearbeiteten Antrag, zusammen mit dieser Postulatsbeantwortung, vor. Die Regierung möchte in dieser Frage nicht eine allfällige Diskussion im Landtag abwarten, sondern unterbreitet einen - Singular - Vorschlag und will damit gleich Nägel mit Köpfen machen. Ich bin mir durchaus bewusst, dass in Voten bei der Überweisung dieses Postulats Ausführungen beziehungsweise Anregungen in diese Richtung gemacht wurden. Dennoch hätte ich erwartet, dass die Regierung die Diskussion zum Postulat im Landtag abwartet und dann die nächsten Schritte einleitet. Hier haben wir nun, was die Regierung umgesetzt sehen will. Dies kann durchaus mit dem Landtag übereinstimmen. Allerdings - und dies schon mal vorweg: Die Regierung schlägt die ersatzlose Streichung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds vor, also die Variante, die am weitesten geht beziehungsweise die grössten Konsequenzen hat. Auf einen Nenner gebracht ist die Haltung der Regierung folgende: Die Verwendung des Begriffes Zukunfonds ist irreführend, da es um kein separat geführtes Sondervermögen handelt. Ziel und Zweck des Gesetzes war und ist, die Erhaltung der Reserven durch eine möglichst restriktive Mittelverwendung sicherzustellen, und dies wurde erreicht, aber das Gesetz ist in der praktischen Anwendung nicht zweckdienlich. Und weiters: Im Finanzhaushaltsgesetz werden die finanzpolitischen Ziele und Steuerungsmassnahmen vorgegeben. Hier folgt der Hinweis auf ein verbindliches Vorgehen für die Gesunderhaltung des Staatshaushaltes, nämlich bei Nichteinhaltung der finanzpolitischen Eckwerte. Und in Konklusion hält die Regierung die Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes für ausreichend, dieses Gesetz nun - über die Bildung des Zukunftsfonds - selbst für obsolet und nicht mehr zeitgemäss und Sie beantragt daher die Aufhebung dieses Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds. Und andererseits hatte sie im Bericht und Antrag noch angekündigt, die Thematik des Finanzleitbilds und die gesetzliche Verankerung der Eckwerte in einem separaten Bericht und Antrag vorzubringen, den wir bereits behandelt haben. Nun, die Regierung hat den Postulatsauftrag, die Sinnhaftigkeit und Zweckerfüllung des Zukunftsfonds zu prüfen, ausführlich erfüllt, dafür mein Dank. Sie kommt zum Schluss, dass das Gesetz in der praktischen Anwendung nicht zweckdienlich ist, und sie beantragt dessen Aufhebung. Ein paar Punkte und drei konkrete Fragen hierzu.Die erste Frage ist: Wo sieht die Regierung den Hauptmangel, wenn sie schreibt, dass das Gesetz in der praktischen Anwendung nicht zweckdienlich ist? Sieht sie es in Art. 5, der Mittelverwendung, oder ist hier auch Art. 2, die Zweckbestimmung, zu unbestimmt beziehungsweise unbestimmbar? Ich habe es angedeutet, der Antrag der Regierung geht mir viel zu schnell. Dem Landtag bleibt kaum Zeit, die Haltung der Regierung zum Zukunftsfonds zu diskutieren. Nein, er soll gleich einem Antrag folgen und das Gesetz aufheben. Denn ganz grundsätzlich: Jene Abgeordnete, welche seinerzeit das Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds gemacht haben - und darunter auch Sie, Herr Regierungschef -, werden sich da ja etwas dabei gedacht haben. Ich möchte die Pro- und Kontraargumente einer Aufhebung dieses Gesetzes und damit der Bilanzposition «Reserven für Zukunftsausgaben (Zukunftsfonds)» genau abgewogen haben, auch in der heutigen Diskussion zu dieser Postulatsbeantwortung, bevor ich über eine allfällige Aufhebung entscheiden soll. Sie, Herr Regierungschef, sagten damals bei der Einführung oder bei der Beschlussfassung zu diesem Zukunftsfonds: «Wo besteht nun», mit diesem Zukunftsfonds eben, «der Unterschied zur heutigen Regelung, das heisst zu den Reserven für Zukunftsaufgaben?» Und mit der Aufhebung dieser Bilanzposition würde ja die ganze Position zusammenlaufen in einer Reserveposition. Sie sagten damals: «Der Hauptunterschied liegt aus meiner Sicht im restriktiven Zugriff auf diese Mittel. Damit der Zukunftsfonds angetastet werden kann, müssen kumulativ gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem bedarf die Verwendung dieser Mittel eines referendumsfähigen Finanzbeschlusses des Landtages.» Also was hat sich seither verändert, dass eben dieser Satz nicht mehr richtig, nicht mehr wichtig sein soll? Das die zweite Frage.Die dritte Frage: Hat die Regierung, und das wurde schon angedeutet oder angesprochen, neben der Aufhebung des Gesetzes auch dessen Umbau, dessen Revision oder eine Abänderung in Erwägung gezogen, sodass einerseits die kritisierte Praktikabilität verbessert wird, andererseits aber der Gesetzeszweck, den ich nochmals ausführlich darlegt habe, erhalten bleibt? Es wurden Ausführungen gemacht zu einem Projekt, zu einem ehemaligen Projekt «Stiftung Ärar», und ich werde dies jetzt nicht wiederholen, aber mein Wunsch geht in die genau gleiche Richtung, dass dieses Projekt, das angedacht wurde, obwohl es nicht weiterverfolgt wurde, eigentlich auch heute noch absolut seine Berechtigung hätte. Während heute zum Beispiel das S-Bahn-Projekt als Musterbeispiel für ein zukunftsgerichtetes Projekt herangezogen wird, so waren damals Stichworte wie «AHV-Revision», «demographischer Wandel» oder «Pflegeversicherung», also die Generationenfrage oder Generationenaspekte, noch gar kein Thema. Ich möchte damit nur aufzeigen, dass es auch heute noch gute Gründe gibt, einen Staatsschatz aufrechtzuerhalten, dessen man sich bewusst ist, dessen Wert man möglichst bewahrt, über den man Rechenschaft ablegt und - vielleicht der wichtigste Punkt - zu dem man der Bevölkerung eine direkte Mitsprache über die Mittelverwendung gibt, das heisst aber auch, ihn dem alleinigen direkten Einfluss der Politik entzieht und so zu einem Volksvermögen macht. Im Weiteren möchte ich mich diesbezüglich an die Ausführungen des Abg. Christoph Wenaweser anhängen. Ich erwarte auch keine Stellungnahme jetzt zu diesem Projekt «Stiftung Ärar», zu dieser Idee, das ist in der Kürze der Zeit und weil wenige darüber im Detail Bescheid wissen, auch nicht sinnvoll. Sondern zurück zur Postulatsbeantwortung: Diese Ausführungen sollen nur zeigen, dass es neben der ersatzlosen Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds durchaus auch Lösungen gegeben hätte, welche Konstruktionsfehler eliminieren, jedoch den Zweck aufrechterhalten. Und etwas in dieser Art hätte ich mir in der Postulatsbeantwortung als Option schon erwartet. Das ist doch das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Sprich, um die Mängel zu beheben, schaffe ich das Gesetz ab. Nun für mich stellt sich am Schluss nur eine Frage: Soll ich dem Eintreten auf Aufhebung des Gesetzes zum Zukunftsfonds, wie beantragt, jetzt, heute, zustimmen, obwohl keine Alternative dazu angedacht ist oder soll ich damit zuwarten, bis Klarheit besteht, dass ein Alternativmodell wenigstens in Vorschlag gebracht wird und hier im Landtag diskutiert wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Herr Präsident. Mit der vorliegenden Postulatsbeantwortung schlägt die Regierung gleichzeitig die Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds vor. Nachvollziehbar wird dargestellt, dass das Konstrukt eines Zukunftsfonds in der aktuellen Form nicht praxistauglich ist und die Bestimmungen im Finanzhaushaltsgesetz betreffend die Eckwerte und die Steuerung des Finanzhaushaltes deutlich griffiger sind. Die Aufhebung eines Gesetzes, das seiner ursprünglichen Zielsetzung nicht gerecht werden kann, begrüsse ich daher ausdrücklich. Die Entrümplung unserer Gesetzeslandschaft ist ganz im Sinne unseres Postulats zum Bürokratieabbau. Unterstützen möchte ich jedoch die Überlegungen, die mein Fraktionskollege Christoph Wenaweser hinsichtlich der «Stiftung Ärar» angestellt hat. Etwas erstaunt war ich hinsichtlich der der Tatsache, dass der Bericht und Antrag der Regierung nicht nur die Postulatsbeantwortung beinhaltet, sondern eben gleichzeitig den Bericht und Antrag betreffend die Aufhebung des Gesetzes. Dies mag aus Sicht der Befürworter, also auch mir, prozessökonomisch erscheinen. Mit den Postulanten kann ich jedoch die Ansicht vertreten, dass der parlamentarische Prozess nicht eingehalten worden ist. Bei separater Vorlage der Postulatsbeantwortung wäre es theoretisch möglich gewesen, dass die Diskussion im Landtag ein anderes Ergebnis als die Aufhebung des Gesetzes als favorisierte Lösung zu Tage gebracht hätte. Diesfalls wäre der Wunsch an die Regierung möglicherweise ein anderer gewesen als die Aufhebung des Gesetzes betreffend den Zukunftsfonds. Auch wenn ich jetzt im Resultat mit der Regierung einverstanden bin, so war das Vorgehen aus meiner Sicht zumindest unüblich. Dies wollte ich einfach noch angemerkt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident für das Wort. Ja, ich unterstütze die meisten Ausführungen meiner Vorredner. Ich werde der Aufhebung beziehungsweise der eben ersatzlosen Streichung des Gesetzes über die Bildung des Zukunftsfonds nicht zustimmen und möchte dies auch kurz begründen. Ich sehe durchaus, dass das Finanzhaushaltsgesetz das richtige Instrument ist und der Erhalt entsprechender Reserven nur durch einen ausgeglichenen Staatshaushalt gewährleistet werden kann. Für mich gäbe es aber durchaus Möglichkeiten, wie auch meine Vorredner gesagt haben, einen Zukunftsfonds oder ein ähnliches Gefäss nicht ausschliesslich als Instrument zur Gewährleistung der entsprechenden Reserven einzusetzen. Bei einer Fokussierung auf Mögliches anstatt auf Unmögliches wäre ein solcher Fonds durchaus ein inspirierendes Mittel, um bessere Möglichkeiten für strategische Zukunftsthemen zu schaffen. Einige Beispiele solcher Zukunftsthemen hat der Abg. Marxer gerade eben genannt. Ich bin mir bewusst, und das haben auch der Abg. Elfried Hasler und der Abg. Wenaweser gut ausgeführt, dass der heutige Titel des Zukunftsfonds unter Umständen irreführend ist. Er müsste anders interpretiert und konzipiert werden, um hier diesem Anliegen gerecht zu werden. Und ich hätte mir auch erwartet, wie der Abg. Elfried Hasler gesagt hat, dass eine Alternative, eine Überprüfung einer solchen Form, hier aufgezeigt würde und nicht ausschliesslich eben die ersatzlose Streichung vorgeschlagen wird. Ich bin doch froh, nicht der Einzige zu sein, der dies so sieht. Es ist ein komplett anderer Zugang zu dieser Thematik, für was der sogenannte Zukunftsfonds, auch wenn dieser Titel bisher irreführend war, eben alternativ eingesetzt werden könnte. Und ich wünsche mir auch, wenn es zu einem Eintreten kommt, dass auf eine 2. Lesung hier diese Möglichkeiten, die die Vorredner angesprochen haben, aufgezeigt werden. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Besten Dank. Ich kann mich im Wesentlichen den Ausführungen meines Vorredners Gopp anschliessen. Wer den Bericht studiert hat, hat gesehen, dass bereits im Jahre 1999 diese Frage eines Zukunftsfonds oder ähnliches sehr umstritten war. Während einige eben keinen diesbezüglichen Handlungsbedarf gesehen haben, haben sich andere die Schaffung eines separaten Fonds gewünscht, welcher sogar Teile des Gewinns an die Bevölkerung ausschütten könnte, das so die Spannbreite. Der Abg. Wolfgang Marxer hat ausgeführt, dass die damaligen Promotoren, wenn man das so sagen will, sich sicher etwas dabei gedacht haben, bei der Lancierung dieser Idee - und das ist tatsächlich so. Deshalb möchte ich schon noch kurz auf den Grundgedanken eingehen. Die Grundidee war und ist meiner Meinung nach immer noch dieselbe. Liechtenstein ist ein kleines, ein verletzliches Staatsgebilde. Veränderungen der Rahmenbedingungen haben unter Umständen grosse Auswirkungen auf unseren Kleinstaat. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass eben ein gewisses Polster in Form von Reserven angelegt wird, und beim Zukunftsfonds war das eben so, dass man eben gewisse Hürden eingebaut hat, um die Reserven in einem bestimmten Ausmass zu schützen und dem freien Zugriff der Politik zu entziehen. Oder mit anderen Worten ausgedrückt: Es geht nicht nur darum, immer mehr zu konsumieren in der Gegenwart, sondern vermehrt Investitionen für die erfolgreiche Bewältigung der Zukunft zu tätigen und schliesslich auch den Vorsorgegedanken in den Köpfen der Leute zu verankern. Und dies ist meiner Ansicht nach nicht nur eine grosse Symbolik, sondern hier geht es um eine Grundeinstellung. Deshalb bin ich der Ansicht, dass eben diese Grundüberlegung damals wie heute noch gültig ist. Und Sie verstehen, dass ich mich da natürlich schwertue, dieses Gesetzt dann einfach so aufzuheben. Man kann das rein finanztechnisch betrachten - und das ist mein Vorwurf hier, dass das im Bericht eben zu sehr gemacht wurde, eine rein finanztechnische Betrachtung hier angestellt wurde. Und man hat gesagt, man habe dies alles im Finanzhaushaltsgesetz eingebaut. Man hat beispielsweise im Art. 27 bei der Steuerung des Finanzhaushaltes das mit den zukunftsgerichteten Projekten geregelt, in dem man sagt, wenn man diese von der Berechnung der Eckwerte herausnimmt, kann man trotzdem eben ein strukturelles Gleichgewicht anstreben. Das ist alles richtig und unbestritten. Aber wie gesagt: Wenn man den Zweck im Gesetz anschaut, wo es heisst: «Der Zukunftsfonds dient der Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes.» Und hier glaube ich, dass eben unter Beachtung der jetzigen Rahmenbedingungen eben diese Zukunftsentwicklung verstärkt in den Mittelpunkt gerückt werden muss. Vorredner haben das auch schon ausgeführt. Es ist klar, dass das Finanzhaushaltsgesetz, die ganzen Bestimmungen, dafür sorgen müssen, dass ein genügendes Reservepolster vorhanden ist. Andererseits muss man aber auch schauen, das ist mein Anliegen, dass man sich als Gesellschaft vermehrt mit diesen Zukunftsfragen und zukunftsgerichteten Projekten auseinandersetzen soll. Das ist keine leichte Aufgabe. Das erfordert auch einen vielleicht langwierigen Prozess, aber ich glaube, in einem politisch-gesellschaftlichen Diskurs müssen solche Fragen aufgeworfen werfen. Und gerade für einen Kleinstaat ist es wichtig, dass er sich systematisch mit der Zukunft beschäftigt, dass er bestimmte Ideen und Zukunftsvorstellungen diskutiert und dann womöglich auch umsetzt und unsere Nische zum Tragen kommt. Das ist mein Anliegen und deshalb habe ich wie gesagt natürlich Mühe, dieses Gesetz einfach so aufzuheben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Rahmen der Postulatsbeantwortung wird im vorliegenden Bericht nochmals ausführlich auf die Entstehungsgeschichte sowie die Zweckbestimmung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds eingegangen. Nach sorgfältiger Prüfung ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass dieses für den ursprünglichen Zweck nicht geeignet ist, und schlägt dessen Aufhebung vor. Zentral ist dabei, dass die Verwendung des Begriffs des Zukunftsfonds zwar bewusst verwendet worden ist, dieser jedoch irreführend ist. Der Begriff suggeriert, dass es sich um ein separat geführtes Sondervermögen handelt, was nicht der Fall ist und auch nie vorgesehen war. Als weitere Gründe für die Abschaffung sieht die Regierung die ungenügende Zweckmässigkeit und Praxistauglichkeit an. Das Gesetz möchte die Erhaltung der Reserven über eine möglichst restriktive Mittelverwendung erreichen. Dementsprechend könnten gemäss dem Gesetz nur Mittel aus dieser Reservenposition verwendet werden, wenn keine anderweitigen Mittel mehr zur Deckung zur Verfügung stehen und wenn keine zusätzlichen Staatseinnahmen oder Einsparungen erzielt werden können. Aus finanzpolitischer Sicht der Regierung darf es jedoch gar nie so weit kommen. Ziel muss es sein, die bestehenden Reserven mit einer nachhaltig ausgeglichenen Rechnung abzusichern, sodass diese für zukünftige Generationen oder zukunftsträchtige Projekte zur Verfügung stehen. Dieses finanzpolitische Ziel, dass die Erfolgsrechnung mittelfristig im Gleichgewicht zu halten ist, wird im bestehenden Finanzhaushaltsgesetz festgehalten. Des Weiteren gibt das Finanzhaushaltsgesetz die finanzpolitischen Eckwerte vor. Im Gegensatz zum Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds beschränkt sich das Finanzhaushaltsgesetz nicht nur auf die Beschreibung des gewünschten Ziels, sondern hält ein verbindliches Vorgehen bei Nichteinhaltung der Eckwerte fest. Dass sich dies in den vergangenen Jahren bewährt hat, zeigt die Sanierung des Staatshaushaltes auf der Grundlage der Massnahmenpakete I bis III. In diesem Zusammenhang weise ich auf die Vorlage zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes hin, die wir vorhin soeben besprochen haben. Mit dieser wird vorgeschlagen, dass die Messgrössen der Eckwerte neu gesetzlich verankert werden und damit die finanzpolitischen Grundsätze und Ziele transparenter und noch verbindlicher gefasst werden. Aufgrund der bereits bestehenden Regelungen im Finanzhaushaltsgesetz sowie der geplanten Anpassung sieht die Regierung im Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds keinen Mehrwert mehr und schlägt somit dessen Aufhebung vor.
Ich kann die Kritik der Abgeordneten gut verstehen - dass wir hier zu wenig auf die Varianten eingegangen sind, das akzeptiere ich auch. Für uns war die Situation nach eingehender Diskussion ziemlich klar und wir haben natürlich den Ball, den uns die Freie Liste zugespielt hat, sehr gerne aufgenommen und waren auch bestrebt, dem Landtag möglichst rasch eine entsprechende Vorlage vorzulegen. Dass auch die Regierung sehr effizient und schnell reagieren kann, haben wir damit, denke ich, auch bewiesen. Die Fragen, die insbesondere vom Abg. Wolfgang Marxer gestellt worden sind, möchte ich gerne jetzt schon - soweit möglich - beantworten. Der Hauptmangel beim Zukunftsfonds ist, denke ich, unbestritten. Wir haben hier einen sehr, sehr restriktiven Zugriff, das heisst, die Hürde ist praktisch unerreichbar hoch. Ich denke, hier sind wir uns einig. Der Zweck ist für mich in Ordnung, der passt. Aber der Zugriff, wie gesagt, ist in dieser Form nicht sinnvoll. Dann haben Sie ausgeführt, dass ich damals im Landtag war und diese Vorlage vertreten habe. Das ist korrekt. Aber damals hatten wir auch noch eine andere Situation. Wie Sie wissen, war damals das Finanzleitbild eine Richtlinie und hatte keine Verbindlichkeit. Mit der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes und Inkrafttreten ab dem Jahre 2011 haben wir erstmals gesetzliche Grundlagen für die Steuerung des Finanzhaushalts geschaffen. Wir haben die Finanzplanungsperiode umgestellt und haben konkrete, verbindliche Regelungen eingeführt bei Nichteinhaltung der Eckwerte. Das war vorhin eben nicht der Fall. Und ich denke, das ist doch ein grosser Mehrwert, eine grosse Entwicklung, dass eben bei Nichteinhaltung dieser Eckwerte die Regierung verpflichtet ist, entsprechende Massnahmen vorzulegen. Das hat eine ganz andere Qualität. Und das war zu diesem Zeitpunkt im Jahre 2002/2003 noch nicht der Fall. Ihre dritte Frage lautete, ob sich die Regierung auch Gedanken gemacht hätte über die Revision des Gesetzes. Wie gesagt, war für uns relativ rasch klar, dass wir heute mit dem Finanzhaushaltsgesetz ein sehr gutes Instrumentarium haben, um den Staatshaushalt zu steuern, und auch ein entsprechendes Frühwarnsystem haben; und deshalb war für uns klar, dass dieses Gesetz über den Zukunftsfonds in dieser Form keinen Mehrwert mehr bringt. Und deshalb haben wir uns auch für die Abschaffung entschieden.Es wurde von einigen Abg. die «Stiftung Ärar» erwähnt. Wir werden das sicher entsprechend auf die 2. Lesung nochmals detailliert aufarbeiten und Ihnen aufzeigen. Ich bin der Meinung, dass es eben keinen Mehrwert bietet, wenn man ein Sondervermögen schafft. Es wurde auch die Frage gestellt, ob es hier dann unter Umständen zu einer Synergie führt, wenn man die gemeinsamen Gelder der AHV, der Pensionskasse und des Staates poolt. Auch diese Frage wird immer wieder diskutiert - unabhängig von einem Instrumentarium wie einem gemeinsamen Fonds. Hier haben wir auch kürzlich von der AHV erneut wenig Interesse als Antwort erhalten. Also ich denke, die Möglichkeiten würden auch jetzt schon bestehen, aber es gibt einfach unterschiedliche Zielrichtungen. Und deshalb lautet die Frage, ob es dann wirklich die entsprechenden Synergien gibt. Was die Kostenseite anbelangt, sind wir heute auf einem extrem tiefen Niveau. Die Kosten für die Vermögensverwaltung bewegen sich im Vergleich mit anderen grossen Vermögen auf sehr, sehr tiefem Niveau. Da sind wir ausgesprochen konkurrenzfähig. Wie gesagt, aus diesen Überlegungen ist die Regierung klar zum Schluss gekommen, dass es der richtige Weg wäre, dass man dieses Gesetz über den Zukunftsfonds aufhebt und die Gesunderhaltung der Staatsfinanzen über das Finanzhaushaltsgesetz regelt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte mich bei der Regierung für ihre Ausführungen bedanken. Nochmals, ich bin absolut Ihrer Meinung. Dieses Gesetz ist nicht geeignet, ist nicht praktikabel - aus all den Gründen. Trotzdem wäre ein Ansatz gewesen, eben die Fehler zu korrigieren und den Grundgedanken zu bewahren. Das Gesetz zur Bildung des Zukunftsfonds, so unausgegoren, so wenig praktikabel es sein mag, ist auch Ausdruck davon, dass sich selbst die Politik damals bewusst war, dass dieser Sonderfall nicht einfach zu den Reserven gelegt werden kann, sondern die Politik selbst damals gegenüber der Bevölkerung für Transparenz sorgen wollte. Deshalb wurde der «Zukunftsfonds» als eigenständige Bilanzposition mitgeführt und bei der Mittelverwendung wurden besondere Restriktionen eingeführt. Jetzt sagen Sie, es sind unmögliche, nicht erreichbar hohe Hürden - okay, aber trotzdem war der Gedanke selbst der Politik damals: Es ist verständlich, dass hier höhere Hürden gesetzt werden, bevor auf das Geld zugegriffen wird. Und das ist das, was der Abg. Gopp und der Abg. Beck, ja beide, aufgeführt haben: Diesen Gedanken in den Köpfen zu halten, die Symbolik einer Separierung, ich sage jetzt, sei es nur als separate Bilanzposition, aber eben noch besser in einer «Stiftung Ärar» oder wie auch immer, hat eben eine grosse Symbolik, eine Bewusstseinsbildung hier, dass es sich hier um einen besonderen Schatz handelt. Ich muss sagen, das wäre eine enorme Geste: Die Politik ist bereit, sich davon zu separieren, indem sie auf einen direkten Einfluss verzichtet. Ich weiss, das wirft wieder viele Gedanken auf. Aber lassen Sie es beim Grundgedanken, und den auszuführen, wäre absolut interessant, so wie es schon eine, glaube ich, gute Grundlage dafür gibt. Es bleibt das Problem: Bin ich bereit, heute ein Gesetz aufzuheben, ohne zu Wissen, was kommt, aber doch zu wollen, dass diese riesige Reservenposition eine besondere Behandlung erfährt, oder vertraue ich darauf, dass die Regierung das dann schon machen wird oder der Landtag eben doch fordern kann? Das ist einfach die Frage von Huhn und Ei, und im Moment tendiere ich dazu, zu sagen, ich warte, was Regierung diesbezüglich liefert, und werde heute hier nicht darauf eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Herr Kollege Wolfgang Marxer, Sie haben das Richtige gesagt, es geht um die Symbolik. Was will man damit aussagen? Es geht um Geld. Wir haben irgendwo jetzt CHF 1,5 Mia. auf der hohen Kante, circa CHF 1 Mia. davon kam ja aus dem Verkauf von Landesbankaktien, das war ein Vermögen, zu dem wir ein bisschen gekommen sind wie die Jungfrau zum Kind - sage ich einmal. Und deswegen - genau deswegen müsste man mit diesem Teil des Vermögens ganz besonders sorgfältig umgehen. Wenn man sieht, wie der norwegische Staatsfonds, der Ölfonds, zustande gekommen ist: Der entstand dadurch, dass man das schon fast nicht mehr zu finden glaubende Ölfeld Ecofisk gefunden hat. Und damit begann Norwegen zu prosperieren. Was für Norwegen das Öl ist, war halt für uns der Verkauf der Landesbankaktien, dem sollten wir schon eine anhaltende Bedeutung zukommen lassen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich sehe Ihren Punkt und mir ist klar, dass es hier auch um Symbolik geht. Aus unserer Optik ging es eben primär um die Steuerung des Finanzhaushaltes, der Gesunderhaltung des Finanzhaushaltes, und da war die Frage: Inwieweit ist das bestehende Gesetz über den Zukunftsfonds tauglich oder nicht tauglich? Und Sie haben auch richtig ausgeführt, heute ist es nur eine Position auf der Passivseite - nicht mehr und nicht weniger. Und die Frage stellt sich doch, wenn nun die Politik ein Generationenprojekt lanciert und entsprechende Mittel braucht und man sich darauf einigt, dass im Prinzip dieses Projekt bei der Betrachtung der Eckwerte ausgenommen wird: Kann man dann auf dieses Geld zugreifen oder muss allenfalls das Land Liechtenstein Mittel aufnehmen, weil die bestehenden Mittel beim Zukunftsfonds blockiert sind? Und solche Fragen stellen sich natürlich. Also ist es nur ein Feigenblatt für diese Symbolik oder hat es einen wirklichen Zweck? Und auf der anderen Seite, wenn man dann weitergeht und sagt, man müsste unter Umständen ein Sondervermögen schaffen, ist wieder die Frage, ob das dann wirklich zielführend ist. Wo ist der Mehrwert? Wenn es nur um die Symbolik geht, dann kann das eine teure Lösung sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Sehr geehrter Herr Regierungschef, Sie stellen mir die Fragen deren Beantwortung ich von Ihnen erwartet hätte. Ich weiss, dass es um diese Fragen geht, um die ganz praktische Handhabung. Es gibt eine Grundlage dafür und man darf diesen Faden genau weiterspinnen. Aber wie der Abg. Wenaweser bestätigt hat: Das Geld auf den grossen Haufen zu legen und keine separate Symbolik zu setzen, wird dem Gedanken nicht gerecht. Das klingt dann wirklich so wie - Alibi oder Feigenblatt, haben Sie gesagt. Es ist in meinen Augen weit mehr. Es ist eine Bewusstmachung der Öffentlichkeit, dass hier Mittel vorhanden sind, auf die der Staat besondere Sorgfalt legen muss, auch in einer erhöhten Restriktion, was den Zugriff angeht. Und ich weiss nicht, was die Lösung ist. Vielleicht ist die Lösung tatsächlich: Wenn darauf zugriffen werden soll, entscheidet das Volk mit. Ich weiss es nicht, aber das wäre natürlich ein Einbezug der Bevölkerung, ganz direkt auch in die Verantwortung. Bessere demokratische Verhältnisse könnte man gar nicht kreieren. Ich weiss, dass der Finanzminister das selbstverständlich nicht gerne hört - nicht, weil er das Volk nicht schätzt, aber weil er den Weg als zu kompliziert und aufwendig erachtet. Und trotzdem: Das ist der Punkt, diese Ausführungen, diesen Gedanken der «Stiftung Ärar» in die heutige Zeit, für die heutigen Bedürfnisse weiterzuführen, das wäre für mich der erste Schritt. Dass dieses Gesetz nicht praktikabel ist und folglich aufgehoben werden muss, dazu sage ich auch heute schon Ja. Es geht einzig um den Zeitpunkt. Sehe ich vorher ein neues Konzept, wo ich weiss, dass es eine Art Fortsetzung des Grundgedankens dieses Zukunftsfonds gibt unter völlig neuen Konstruktionen etc. oder warte ich darauf nicht? Das ist das einzige Problemchen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Päsident, für das Wort. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich habe auf zwei kleine Punkte noch eine Replik, die mir wichtig scheint. Ich finde das Wort «Symbolik» doch schon nicht schlecht. Wenn man aber natürlich das Wort «Symbolik» der Symbolik willen ins Feld führt und das als Feigenblatt ansieht, ja, dann ist es wirklich nur theoretisch irgendwo, wie Sie gesagt haben. Und wenn man kein separates Vermögen als Möglichkeit heranzieht und dies so abhandeln möchte, dann bringt es meines Erachtens schon nicht viel - da bin ich schon bei Ihnen und das kann somit also nicht das Thema sein. Und letztendlich, Symbolik kann man vielleicht auch ein bisschen anders ausdrücken: In Richtung einer attraktiven Kommunikation, oder wenn man einen attraktiven Titel hat und in diesem Falle die Leute mitnimmt für Zukunftsthemen und dafür entsprechende Mittel eingesetzt werden, sei das jetzt in einem Staatsfonds oder in einer solchen Stiftung, dann hat das schon eine andere, auch inspirierende und eben kommunikativ sinnvolle Wirkung. Und dazu wären eben Alternativen hilfreich, die können wahrscheinlich innovativ und kreativ gesehen in unterschiedliche Richtungen gehen. Ich sehe eben schon einen Unterschied, ob das so oder anders gehandhabt wird, weil die operative Verlockung natürlich immer gross ist. Sie haben gesagt, wenn man sich darauf einigt, bei einem bestimmten Thema etwas zu investieren oder auszugeben, dann ist die operative Verlockung - und solche Thema hatten wir die letzten zwei Jahre, glaube ich, einige - eben schon gross. Wenn man aber Themen strategisch definiert und in einem solchen Gefäss quasi unterbringt, dann hat das eine andere Wirkung, als es dann der operative politische Alltag eben meistens mit sich bringt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ja, «Symbolik» und «Feigenblatt» habe ich gehört. Es ist schon eine bestimmte Symbolik, ob man dieses Geld jetzt irgendwo hineinschiebt, dies «Sparkässile» aufhebt oder nicht. Ich habe die alten Protokolle auch gelesen, dazumal waren es intensive Diskussionen im Landtag - im 2002 und später auch noch in der 2. Lesung -, ob dieses Gesetz praktikabel wäre oder nicht. Und dazumal wurde schon gefunden, es ist sicher nicht praktikabel. Aber man hat es dann trotzdem durchgedrückt. Im Nachhinein möchte ich das auch nicht bewerten. Aber ich denke schon - wie der Herr Marxer und der Herr Wenaweser es angesprochen haben -, wir haben hier ein gewisses Kapital da, das eben mit einer gewissen Sorgfalt zu behandeln ist. Und ich denke, gerade diese Mittelverwendungen aus diesem Kapital sollten wir schon auf eine höhere Schwelle legen. Einfach das ganze Kapital jetzt in die Kasse zu schieben, finde ich doch ein wenig voreilig. Und genau diese Mittelverwendung und diese Punkte, die da eben aufgeführt wurden in dieser vergangenen halben Stunde, ich denke, gerade diese hätten eben in dieser Postulatsbeantwortung drin sein sollen. Was gibt es für Möglichkeiten neben diesem Gesetz? Ich meine, dieses Gesetz ist nicht praktikabel, das wurde schon vielfach erwähnt, auch in den vergangenen Debatten. Und ich denke, da hätte die Postulatsbeantwortung doch die Möglichkeiten aufzeigen sollen, was damit gemacht werden kann oder wie diese Mittel sauber verwendet werden könnten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, wir haben jetzt sehr viele Aspekte gehört. Und ich glaube, es war eine sehr sinnvolle Diskussion. Zukunftsfonds - ja oder nein? Zuerst einmal, ich werde den Antrag der Regierung unterstützen. Aber ich habe auch ein paar wichtige Aspekte, die gefallen sind. Wir haben Gelder auf der hohen Kante, wofür wir, wie es der Abg. Wenaweser gesagt hat, eigentlich nicht viel tun mussten. Und das sind Gelder, die wir eigentlich für unsere Nachkommen auf die Seite legen sollten. Ich denke, der Sinn und Zweck einer liechtensteinischen Stiftung ist ja nicht mehr die Steueroptimierung, der Sinn und Zweck einer liechtensteinischen Stiftung, soweit ich das sehe, ist Nachlassplanung und Schutz des Vermögens. Und darum könnte ich mir doch sehr gut vorstellen, einen Teil dieses Vermögens in eine Stiftung zu legen, von welcher sich das Land Liechtenstein separiert, und es dem Volk zu übergeben. Auch im Grundgedanke, dass - wir können das im Rechenschaftsbericht jedes Jahr ansehen: das Land Liechtenstein hat allein schon durch die Landesbank etliche Milliarden an Verpflichtungen -, sollte etwas schiefgehen - und das hoffen wir ja alle nicht -, wäre dieses Geld auf eine Art und Weise geschützt, auf die es vielleicht jetzt nicht mehr ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Danke auch dem Kollegen Quaderer für seine sehr treffenden und unterstützenden Worte. Es geht ja um die Frage des Eintretens. Der Herr Regierungschef hat ja bereits angekündigt, man werde sich auf die 2. Lesung hin noch ausführliche Gedanken zu einer solchen Alternative machen, und für mich ist eine Zustimmung auf Eintreten auch an diese Zusage gebunden, dass sich die Regierung diesbezüglich wirklich noch vertiefte Gedanken macht. Ich meine, das eilt ja nicht, das Gesetz über den Zukunftsfonds ist ja jetzt schon so gut wie totes Recht. Wir müssen ja nicht auf die übernächste Landtagssitzung schon etwas beisammen haben. Es würde auch reichen, wenn sich der neue Landtag in der nächsten Legislatur ausführlich mit diesem Thema befassen würde. Es geht hier nicht um eine Schnell-schnell-Lösung, sondern um etwas Nachhaltiges. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz auf den Abg. Peter Büchel eingehen. Von der Wortwahl her, Sie haben gesagt, «Sparkässile» aufheben und Kapital in die Kasse schieben. Einfach, damit es nochmals klar ist: Es wird auf der Aktivseite keine Veränderung geben. Es ist mir wichtig, dass ich das wirklich nochmals klar erwähne. Es ist eine Passivposition und die wird mit den übrigen Passivpositionen im Eigenkapital zusammengeführt. Aktivseitig, auch bei der Veranlagung, passiert rein gar nichts. Das ist mir wichtig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Ausführungen der Regierung. Das ist mir schon bewusst, dass das im Prinzip im gleichen Kapitalblock drin ist. Aber eben halt, als ich sagte, war: als «Sparkässile», separat geführt. Und das ist eigentlich meine Aussage. Wie gesagt, ich bin nicht unbedingt für das «Sparkässiledenken», dass man für jedes Ding ein «Sparkässile» aufmacht, sondern ich denke einfach, in dem Fall ist es eben angebracht, die Hürde ein wenig höher zu legen. Wie die auch sein soll - aber wie gesagt, das hätte eigentlich aus dieser Postulatsbeantwortung rauskommen sollen: Wie legen wir die Hürde, wie können wir das zweckdienlich klar regeln für die nächsten Jahre? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Ich möchte noch kurz auf das Votum des Abg. Harry Quaderer eingehen. Wenn man sich solche Gedanken macht, braucht es sicher Zeit. Denn für mich ist schon die Frage, wenn man wirklich dieses Vermögen in eine Stiftung einbringen will: Was hat dann das für konkrete Auswirkungen, wenn Sie dieses Geld komplett der Politik entziehen, das heisst auch dem Landtag entziehen? Wer entscheidet dann, welche Projekte schlussendlich umgesetzt werden? Wie kann man auf diese Mittel zugreifen? Und das sind dann schon ganz zentrale Fragen. Also ob das dann wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, ist für mich eine ganz, ganz grosse Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Zum Wort Zeit, wie viel Zeit das braucht. Wir haben jetzt zehn Jahre mit einem nicht praktikablen Gesetz gelebt. Es wird auch noch ein elftes Jahr gehen, wenn wir bis dann allenfalls eine bessere Lösung haben. Und dann bin ich gerne und auf jeden Fall bereit, die alte, die heutige Lösung abzuschaffen. Aber ich möchte eigentlich die neue Lösung sehen. Egal wann, muss ich diesbezüglich sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke, Herr Regierungschef. Ja, ich weiss auch nicht, ob es der Weisheit letzter Schluss ist, aber ich denke, es wäre vielleicht eine Überlegung wert. Und was, wie, wo? Da können sich die Geister streiten, aber ich wollte dies als eine Anregung bringen, nicht mehr und nicht weniger. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Bevor wir über Eintreten auf die Gesetzesvorlage befinden, wenden wir uns wie schon angekündigt zuerst dem Antrag der Regierung, Buchstabe c), bezüglich Abschreibung des Postulats zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle die Postulatsbeantwortung zur Kenntnis nehmen und das Postulat vom 1. Februar 2016 abschreiben.»Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir wenden uns nun der Gesetzesvorlage zu und befinden vorab über Eintreten. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir können mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage beginnen.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Über den Antrag der Regierung Buchstabe b), für das Eigenkapital in der Landesrechnung 2016 keine Unterpositionen mehr zu führen, werden wir erst nach der 2. Lesung und nach der Schlussabstimmung befinden. Somit haben wir Traktandum 23 erledigt. Wir machen jetzt eine zwanzigminütige Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:45 bis 11:05 Uhr).
-ooOoo-