Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Somit können wir mit Traktandum 1, Kleine Anfragen, beginnen.Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen, unter Beachtung der vereinbarten Richtlinien, an die Regierung zu richten.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :In einem «Volksblatt»-Interview vom 9. September erklärt der Regierungschef, aus der Verteilung des Steueraufkommens aus der Vermögens- und Erwerbssteuer auf verschiedene Klassen lasse sich schliessen, dass Liechtensteins Steuersystem bei den natürlichen Personen über eine sehr starke Progression verfüge. Meine Fragen hierzu: - Wie lassen sich auf der Grundlage der Verteilung der Steuerlast Rückschlüsse auf die Progression ziehen beziehungsweise welche Daten der Steuerstatistik zeigen auf, dass Liechtensteins Steuersystem über eine sehr starke Progression verfügt?
- Wie kann ein Steuersystem als sehr stark progressiv bezeichnet werden, wenn durch andere staatliche Eingriffe, wie Sozialversicherungsbeiträge und Prämien der obligatorischen Krankenversicherung, die Wirkung der Progression bei einem Familieneinkommen von über CHF 60'000 aufgehoben wird - was beispielsweise Seite 27 von Bericht und Antrag Nr. 27/2015 und die Abbildung 3 der Studie «Mehr Netto vom Brutto» zeigen - beziehungsweise wirken andere staatliche Eingriffe stark degressiv?
- Wie kann die Aussage, dass Liechtenstein bei den natürlichen Personen über ein sehr stark progressives Steuersystem verfügt, in Einklang mit Bericht und Antrag NR. 27/2015, Seite 27 (lineare Abhängigkeit), und Abbildung 3, Seite 18, «Mehr Netto vom Brutto» (Linien überlappen sich praktisch) gebracht werden?
- Ist die Aussage der Forscher des Liechtenstein-Instituts falsch, dass die Progression bei natürlichen Personen so schwach wirkt, dass sie bereits durch die Kopfprämien der Krankenkassen und Lohnobergrenzen bei Arbeitnehmerabgaben zunichtegemacht wird?
- Welcher statistische Zusammenhang zwischen Bruttoerwerb inklusive Sollertrag und prozentualer Steuerbelastung besteht auf Grundlage der realen Daten, insbesondere unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abzüge für Einzahlungen in die Pensionskasse, jeweils für Alleinstehende, Paare ohne Kinder sowie Paare mit einem und mit zwei Kindern - im Unterschied zu den theoretischen Berechnungen der Steuerbelastung in der Steuerstatistik, auf den Seiten 52 bis 55? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zum :Momentan ist auf den Unterländer Strassen die Sanierungs- und Umbau-Euphorie ausgebrochen. Bei der Engelkreuzung, dem Kreisel-Bendern, auf Aspen und auf Krest gleichzeitig einzugreifen, zeugt nicht von durchdachter Koordination. Um zum Beispiel von Eschen nach Vaduz zu gelangen, ist eine gehörige Portion Geduld gefragt. Gerade jetzt wird es bewusst, dass ein durchdachtes Gesamtkonzept mehr denn je rasch umgesetzt werden sollte. Meine Fragen:- Was sind die Gründe, warum solche Sanierungs- und Bauprojekte nicht koordiniert, sprich nacheinander, ablaufen?
- Welcher Projektstand ist bei der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes Unterland aktuell gegeben und wie ist die Zeitplanung für die nächsten Schritte konkret?
- Welche externen Berater und Begleiter sind für welche Aufgaben im Projekt involviert?
- Wie genau werden die Gemeinden in die Konzeptionierung eingebunden? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Der Wirtschaftsminister hat im Rahmen der Standortstrategie das Projekt «Mensch. Liechtenstein» lanciert. Dabei wurden bisher folgende Themen abgehandelt: «Senioren im Fokus», Bildung, «Solidarität und Nachhaltigkeit» sowie «Familie und Beruf». Dabei wird das Projekt in einer beeindruckend aufwendigen filmischen Produktion unter Beibezug zahlreicher externer Dienstleister über eine eigens produzierte Internetseite präsentiert. Bei einigen Themen fällt es schwer, einen Bezug zur Standortstrategie herzustellen. Nach meinem Eindruck regt sich in diesem Zusammenhang in der Bevölkerung ein gewisser Unmut darüber, dass hier auch Steuergelder für persönliche Wahlkampfzwecke missbraucht werden könnten. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen: - Gehen die Kosten dieses Projektes zulasten des Staatshaushaltes und, falls ja, zulasten welcher Budgetposition?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten dieses Projektes und wie gliedern sich diese auf?
- Wie werden die anderen Ministerien bei der Bearbeitung von Themen, die eigentlich in ihrem Verantwortungsbereich liegen, in das Projekt eingebunden?
- Wie rechtfertigt das Wirtschaftsministerium die sehr aufwendige Bearbeitung von wirtschaftsfernen Themen, wie beispielsweise «Senioren im Fokus»? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage, und zwar zum Thema :Zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2014 wurden die Steuerpflichtigen gebeten, auf freiwilliger Basis mittels eines eigens dafür geschaffenen Formulars die Versicherungswerte ihrer Liegenschaften anzugeben. Dazu folgende Fragen: - Wie war der Rücklauf in Prozent aller abgegebenen Steuererklärungen, in welchen Liegenschaftsbesitz zu deklarieren war?
- Welche Rückschlüsse hat die Regierung hieraus gezogen?
- Welche Folgeschritte hat die Regierung unternommen?
- Welche Folgeschritte sind noch zu erwarten? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Besten Dank für das Wort. Ich habe drei kleine Anfragen, wobei bei der ersten ich mich eins zu eins an die Kleine Anfrage des Abg. Wenaweser anschliessen kann und meine Kleine Anfrage nicht ausführen muss. Die zweite Kleine Anfrage betrifft die :Im Jahr 2012 wurde die Energiestrategie 2020 beschlossen. Mit ihr will die Regierung über die Steigerung der Energieeffizienz 20% des Energieverbrauchs einsparen, den Anteil der erneuerbaren einheimischen Energieträger auf 20% erhöhen und den Treibhausgasausstoss um 20% gegenüber 1990 senken. Im Jahr 2015 oder im laufenden Jahr 2016, je nachdem, wie man es sehen will, war somit quasi Halbzeit und die Regierung stellte in Aussicht, in Ergänzung zum jährlichen Zwischenbericht eine Art Halbzeitbilanz zu präsentieren, welche die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung bis 2020 analysiert, aber auch Anpassungen bei den Massnahmen beinhalten kann. Meine Frage:Kann der Landtag noch dieses Jahr mit dieser Halbzeitbilanz zur Energiestrategie 2020 rechnen?
Die letzte Kleine Anfrage trägt den Titel : Dies war der Titel eines Beitrags in einer Schweizer Wirtschaftszeitung vom 19. September, in dem eine Statistik des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführt wurde, und sie zeigte die Belastung der Krankenkassenprämie - nach Berücksichtigung der Prämienverbilligung - in Prozenten des verfügbaren Einkommens. Und je nach Kanton und Haushalt schwankt dieser Wert zwischen 7 und 17%. Gleichzeitig hiess es dort und das gilt für die Schweiz: «Seit Einführung des KVG 1996 hat sich die Kopfprämie mehr als verdoppelt.» Ich habe zwei Fragen zu jedem dieser Punkte:- Lässt sich für das Jahr 2014 für Liechtenstein eine Zahl ermitteln, welche die Belastung der Krankenkassenprämie in Prozenten des verfügbaren Einkommens für Privathaushalte ausweist? Und dies für Einkommen auf der Höhe, die zu einer Prämienverbilligung berechtigen? Für Einkommen kleiner als CHF 94'372 - dem Medianwert aller Haushalte. Für Einkommen grösser als CHF 94'372.
- Wie hoch war in Liechtenstein die Steigerung der Grundprämie zwischen 1996 und 2015? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf den :In Liechtenstein wird zum Teil die Meinung vertreten, dass ein Ärztemangel bestehe beziehungsweise dass für die Übernahme einer bestehenden Praxis kein geeigneter Nachfolger gefunden werden kann. Um solche Meinungen besser einordnen zu können, bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: - Wie viele Hausärzte sind zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung zugelassen?
- Wie viele Spezialärzte sind zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung zugelassen?
- Wie viele Hausärzte sind auf der Warteliste, um über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können?
- Wie viele Spezialärzte sind auf der Warteliste, um über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können?
- Wie viele Gynäkologen sind auf der Warteliste, um über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können, und welcher Prozess ist für die Praxisnachfolge vorgesehen?
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die :Gemäss Medienmitteilung der Regierung beträgt die durchschnittliche Prämiensenkung für das Jahr 2017 7,2%. Dementsprechend resultiert eine Durchschnittsprämie mit Unfalldeckung für Erwachsene im Jahr 2017 von monatlich CHF 338. Sie liegt damit um CHF 26 pro Monat oder CHF 313 pro Jahr unter der Durchschnittsprämie des Vorjahres. Besonderen Einfluss auf die Prämiensenkung 2017 hat die Änderung der gesetzlich höheren Kostenbeteiligung. Diese wurde im Zuge der jüngsten KVG-Revision mit Wirksamkeit ab 1.1.2017 erhöht. Bei der Prämiensenkung handelt es sich jedoch um einen Einmaleffekt, welcher nicht über das weiterhin bestehende Mengenwachstum hinwegtäuschen darf. Vor allem die Erhöhung der Kostenbeteiligung und damit einhergehend die Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten sollen längerfristig zu einem bewussten Umgang mit Gesundheitsleistungen führen. Somit wird der Patient selbst zu einem entscheidenden Helfer gegen die stetig steigenden Gesundheitskosten. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: - Wird die Prämiensenkung im Umfang von 7,2% ohne Reduktion von Reserven oder Auflösung von Rückstellungen bei den Krankenkassen erfolgen?
- Sofern die erste Frage mit Nein beantwortet werden muss, um wie viel Prozente wäre die Prämie 2017 reduziert worden, wenn keine Reserven reduziert oder Rückstellungen aufgelöst würden?
- Wird bei jeder Krankenkasse die Prämie um 7,2% reduziert?
- Sofern die dritte Frage mit Nein beantwortet werden muss, in welchem Umfang werden die Prämien der einzelnen Krankenkassen gesenkt?
- Wie viele Wirtschaftlichkeitsverfahren werden aktuell durchgeführt?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zur : An den Liechtensteiner Waldtagen in Nendeln in der vergangen Woche konnte man unter anderem auch Exponate aus der naturkundlichen Sammlung Liechtensteins begutachten. Fach- und sachkompetent erhielt man von den Mitarbeitenden des zuständigen Amtes Auskunft zur naturkundlichen Sammlung Liechtensteins. Zum einen wurden die Exponate Vorort kompetent erklärt und zum anderen auf konkrete Fragen hin, das Berufsbild des Tierpräparators erklärt. Die Ausbildung kann als Lehre absolviert werden, dauert drei Jahre und die Schule muss in Wien an Blockkursen besucht werden. Es gibt nur wenig Ausbildungsplätze. Konkret: derzeit drei in der Schweiz. Immer wieder fragen junge, naturwissenschaftlich interessierte Liechtensteinerinnen nach einer Lehrstelle als Tierpräparatorin. Dazu habe ich folgende Fragen: - Kann sich die Regierung vorstellen, in Zukunft einer jungen Person, die ein ausgeprägtes Interesse an Naturwissenschaften, eine gute Beobachtungsgabe sowie gestalterisches Talent vorweisen kann, eine Lehrstelle anzubieten?
- Ist der Fakt, dass sich die Schule in Wien befindet und der Lehrling für die Blockkurse nach Wien reisen muss, ein Hindernis?
- Würde sich das Amt für Umwelt anbieten, die entsprechende Lehre während drei Jahren zu begleiten, beziehungsweise ist der derzeititige Stelleninhaber als Tierpräparator befähigt einen Lehrling auszubilden?
- Könnte man sich auch eine Kooperation oder einen Lehrlingsverbund mit einer Einrichtung in der Schweiz vorstellen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von WhatsApp übermittelte Daten löschen. Die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland müssten selber entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar am Dienstag, also gestern, in Hamburg. Caspar untersagte Facebook die Speicherung der WhatsApp-Daten «ab sofort». Caspar sagte der Deutschen Presse-Agentur, er suche derzeit mit anderen Datenschutzbeauftragten in Europa einen Schulterschluss, um die Datenübertragung von WhatsApp an Facebook zu unterbinden. Entscheidend wird die Frage sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Dazu habe ich zwei Fragen:- Wie sieht die Datenschutzstelle in Liechtenstein die Übermittlung der Daten von WhatsApp an Facebook?
- Ist es vorstellbar, dass Liechtenstein sich einer möglichen Sammelklage des Datenschutzbeauftragten von Hamburg anschliessen wird? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage an die Regierung, und zwar zum Thema :Diesen Sommer war den Landeszeitungen zu entnehmen, dass eine seit zehn Jahren in Liechtenstein lebende Person über ein Jahr lang missbräuchlicherweise sowohl Arbeitslosengelder als auch Sozialhilfe kassiert hat. So soll diese Person im Zeitraum von Juni 2013 bis Juli 2014 durch Verschweigen von rückwirkend erhaltenen Lohnzahlungen und eines Krankentaggeldes unrechtmässig Sozialhilfe und Arbeitslosengelder bezogen haben. Der Fall sei aufgrund eines Vergleichs zwischen den Listen des Amtes für Volkswirtschaft und des Amtes für Soziale Dienste aufgedeckt worden. Diese Listen würden regelmässig verglichen. Allerdings hiess es in der Zeitung auch, dass dem Sozialbetrüger fehlende Absprachen zwischen den Ämtern zu Hilfe kamen. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an die Regierung stellen: - Wie kann es sein, dass bei einem regelmässigen Vergleich der Listen dieser Sozialbetrug nicht früher erkannt wurde?
- Sodann stellt sich auch die Frage, ob die entsprechenden Ämter über eine ausreichende rechtliche oder sonstige Handhabe verfügen, um zu den notwendigen Informationen für eine Aufdeckung zu kommen.
- Was wird generell unternommen, um solche Missbräuche zu verhindern?
- Wo sieht die Regierung Verbesserungspotenzial, um Sozialmissbrauch und Sozialbetrug zu verhindern? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen rund herum. Ich habe zwei Kleine Anfragen. In der «NZZ» war zu lesen, dass es am 19. September im eidgenössischen Parlament einen denkwürdigen, bürgerfreundlichen Moment gegeben habe: Das Parlament schaffte nämlich ein Stück Bürokratie und Bürgerbevormundung ab. Mit 93 zu 87 Stimmen bei fünf Enthaltungen stimmte der Nationalrat als Zweitrat einer Motion aus dem Ständerat zu und hob das Obligatorium für auf. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hatte im März 2016 den Schlussbericht einer Evaluation der Sachkundenachweise publiziert und darin festgestellt: Dem Obligatorium könne keine objektive Wirkung zugeschrieben werden. Der Aufwand für eine Durchsetzung der Bestimmungen sei zu gross, während nicht durchgesetzte Obligatorien rechtsstaatlich störend seien. Bei uns ist der Sachkundenachweis seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben. Meine Fragen:- Hat das Sachkundenachweisobligatorium bei uns irgendeine positive Wirkung?
- Wie viele in Liechtenstein wohnhafte Personen haben seit Einführung des Obligatoriums den Sachkundenachweis erworben?
- Wie viel hat uns, das Land Liechtenstein, das Sachkundeobligatorium seit seiner gesetzlichen Verankerung im Hundegesetz im Jahr 2010 gekostet, das heisst, was für Kosten sind in diesem Zusammenhang in unserem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen entstanden?
- Lassen sich die Kosten beziffern, die Hundehalter für entsprechende Kurse auf sich nehmen mussten?
- Ist die Vermutung berechtigt, dass auch bei uns - wie in der Schweiz - das Sachkundenachweisobligatorium abgeschafft werden könnte oder sollte und damit die Eigenverantwortung der Hundehalter gefordert und gestärkt werden könnte?
In der zweiten Kleinen Anfrage geht es um :Gemäss FMA-Richtlinie 2015/7, in der Fassung vom 5. Juni 2016, verlangt die FMA von Finanzintermediären und Banken die «Überwachung von verstorbenen Stiftern». Es wird unterschieden zwischen Stiftern, die vor mehr, und denjenigen, die vor weniger als zehn Jahren verstorben sind. Für diejenigen, die vor über zehn Jahren verstorben sind, fällt eine «laufende Überwachung» weg. Für die Stifter aber, die weniger als zehn Jahre tot sind, wird «im Sinne eines risikobasierten Ansatzes» eine «laufende Überwachung (zum Beispiel: Abgleich mit relevanten Medienberichten)» verlangt. - Ich ersuche die Regierung all jenen, die diese FMA-Richtlinie nicht verstehen, zu erklären, warum beziehungsweise wie verstorbene Stifter «laufend» überwacht werden müssen?
- Sind verstorbene Stifter gefährlich und sind allenfalls Stifter, die seit zehn Jahren tot sind, weniger gefährlich als Stifter, die etwas weniger als zehn Jahre tot sind?
- Ist die geforderte laufende Überwachung von verstorbenen Stiftern ein Teil eines Bedrohungsmanagements?
- Was ist unter «Abgleich mit relevanten Medienberichten» zu verstehen beziehungsweise mit was für Berichten müsste nach der Kenntnisnahme der Todesanzeige und des Nachrufs abgeglichen werden?
- Welchen Nutzen hat unser Land - oder auch nur der Finanzplatz - von derartigen Richtlinien? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir Traktandum 1, die Kleinen Anfragen, erledigt.-ooOoo-