Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung (LGVG) (Nr. 60/2016); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 32: Totalrevision des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 60/2016. Er steht zur Diskussion.Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort. Das Gesetz über die LGV, die Liechtensteiner Gasversorgung, ist in die Jahre gekommen und soll nun einer Totalrevision unterzogen werden. Obwohl das Gesetz über die LGV zwar nur dreissig Jahre alt ist, muss dieses komplett überarbeitet werden. Hier haben wir wieder eine Situation, wo zuerst die Henne war und dann das Ei, respektive die Frage, ob die gesetzliche Grundlage vor der Eignerstrategie zu kommen hat oder nicht. Im September 2012 hat die Regierung dem Landtag die neue Eignerstrategie für die LGV zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nun, fast vier Jahre später, soll die gesetzliche Grundlage für diese neue Eignerstrategie geschaffen werden. Ich frage mich: Wenn ein Privatunternehmen dermassen lange in der gesetzlichen Grauzone operieren würde, wie lange das wohl gut gehen würde. Das neue Gesetz soll sich stark an das Gesetz über die LKW anlehnen, womit die erste Frage erlaubt sei, warum die LGV nicht in die LKW eingegliedert werden kann. Neu soll die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz stärker im Vordergrund bei der Gasversorgung stehen und die LGV wird ermächtigt das Fernwärmenetz in Liechtenstein zu betreiben. Dass die LGV ermächtigt werden soll, auch Gasgeschäfte im Ausland zu tätigen, scheint nur logisch zu sein, zumal der Gasmarkt liberalisiert worden ist und jederzeit ausländische Betreiber in Liechtenstein die Gaskunden mit Gas versorgen könnten. Hier ist dann aber der Eigner - das Land Liechtenstein, vertreten durch die Regierung - in der Pflicht, ein besonderes Auge darauf zu haben, um frühzeitig etwaige Abenteuer mit unwägbaren Risiken zu erkennen und Massnahmen einzuleiten. Auslandsgeschäfte können ein Segen oder Fluch für unsere öffentlichen Unternehmen sein. Die Erkenntnisse bei der Post zeigen die Risiken eines Auslandsgeschäftes. Ein Blick zu den LKW beruhigt aber wieder und zeigt, dass Auslandsgeschäfte auch gewinnbringend sein können. Die Freie Liste ist für Eintreten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Die Gasversorgung hat sich liberalisierten Energiemärkten anzupassen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Energieproduktion verschiebt sich zunehmend zu den erneuerbaren Energiequellen. Hier will und soll die Gasversorgung mit der Zeit gehen, und die Regierung hat deshalb bereits vor geraumer Zeit, also vor vier Jahren, die Eignerstrategie in diese Richtung angepasst. Die zeitliche Differenz von diesen vier Jahren zwischen Verabschieden der Eignerstrategie und er heutigen gesetzlichen Veränderung finde auch ich mehr als speziell. Das Gesetz wird nun entsprechend der Eignerstrategie angepasst. Dass dies zu einer Totalrevision führt und so generelle Anpassungen hinsichtlich Übersichtlichkeit und Lesbarkeit vorgenommen werden, begrüsse ich. Einem Punkt sollten wir aber, der Abg. Risch hat es auch schon angemerkt, verstärkt Aufmerksamkeit schenken, nämlich jenem der Auslandsaktivitäten unserer Staatsbetriebe. Bei der Post sind uns die Auslandsbeteiligungen um die Ohren geflogen. Auch andere Beispiele - wie vor einigen Jahren bei der Telecom - zeigten, dass der Staat in die Röhre schaut, wenn das Know-how für solche Investments nicht oder mangelhaft vorhanden ist. Wir mussten bitter feststellen, dass sich der Staat grundsätzlich nicht als Unternehmer auf internationalem Parket aufspielen sollte. Auch in dieser Vorlage sind von Gesetzes wegen solche Auslandsbeteiligungen möglich. Dies sehe ich sehr kritisch. Ich habe gar nichts dagegen, wenn Produkte - und im Falle der Gasversorgung Energie oder Wärme - ins Ausland verkauft würden. Aber Beteiligungen oder Akquisitionen im Ausland sehe ich, wenn sie nicht aufgrund von Marktzwängen nötig sind, kritisch. Zu den entsprechenden Artikeln werde ich mich bei der Lesung noch melden. Ich finde es zwingend notwendig, dass künftig eine Gleichbehandlung zwischen den Staatsbetrieben hinsichtlich Auslandsbeteiligungen beziehungsweise Auslandsgeschäften gegeben ist. Dabei erhoffe ich mir mit der heute noch offenen ÖUSG-Motion Lösungen beziehungsweise eine klare Richtung, die die bitteren Erkenntnisse der letzten Monate mitberücksichtigt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Meine Vorredner haben schon das meiste gesagt. Das Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung soll einer Totalrevision unterzogen werden. Wie die Regierung schreibt, soll mit der gegenständlichen Vorlage das Gesetz mit der Eignerstrategie der Liechtensteinischen Gasversorgung in Einklang gebracht werden. Sie haben es schon angesprochen, die Eignerstrategie aus 2012. Aber ich glaube, im 2014 wurde die ja auch schon überarbeitet. Für mich ist diese Überarbeitung unumstritten. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Die Liechtensteinische Gasversorgung wird sich auf das veränderte Marktumfeld sowie die Liberalisierung im Gasmarkt einstellen müssen, was durch diese Anpassung verbessert wird. Dass die Liechtensteinische Gasversorgung durch diese Gesetzesanpassung nun zusätzlich im leitungsgebundenen thermischen Energiemarkt tätig sein kann, ist für mich nur die logische Konsequenz, sich im Energiemarkt breiter aufzustellen. Ein paar Fragen habe ich dann noch zu den einzelnen Artikeln. Wie ausgeführt, bin ich für Eintreten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Liechtensteinische Gasversorgung begann 1986 mit dem Bau der Gasleitungen und der Verteilung von Erdgas an Endverbraucher. Der Betrieb des Erdgasnetzes erfolgte selbstständig durch eine eigene Montagegruppe. Zur Tätigkeit der LGV gehört auch die Beschaffung des Erdgases und der Verkauf an die Endverbraucher. Diese Aufgaben erfüllt die LGV tadellos von Beginn an. Die Liechtensteinische Gasversorgung war und ist immer noch ein guter Grundversorger. Bei der Einführung von Erdgas als Energieträger wurde dieser noch vor gar nicht allzu langer Zeit als umweltfreundlicher Brennstoff gepriesen. Viele Bürger haben sich entschlossen, diesen von der Politik, Regierung und Landtag empfohlenen Energieträger - der mit dem grünen Blatt - zu verwenden. Sie haben im guten Glauben, auch im Sinne von Umweltschutz, Investitionen getätigt. Die gleichen Gremien von damals, jedoch mit neuer Besetzung, werfen nun den Kunden der LGV vor, durch die Verbrennung von Erdgas mitverantwortlich und Mitverursacher einer Klimakatastrophe sondergleichen - mit katastrophalen Auswirkungen, auch für unser Land - zu sein. Nach meiner Ansicht ist Erdgas ein Naturprodukt, immer noch ein umweltfreundlicher Energieträger. Die Mehrheit der Entscheidungsträger teilt diese Ansicht nicht, macht eine Kehrtwende. Die Regierung hat vorerst in New York freiwillig einen Vertrag unterzeichnet, der, wenn er umgesetzt wird, eine Reduktion der fossilen Brennstoffe - dazu gehört auch Erdgas - vorsieht. Vorgesehen ist eine Reduktion des CO2-Ausstosses von 40% unter den Ausstoss im Jahre 1990. Damit wurde der LGV die Grundlage für eine wirtschaftliche und flächendeckende Versorgung mit Erdgas entzogen. Die vorhandenen Kosten der noch neuwertigen Infrastruktur, die noch Jahrzehnte ihre Funktion als Verteiler der Energie Erdgas erfüllt, muss auf weniger Gasbezüge verteilt werden. Dadurch wird die Netzgebühr pro Bezugseinheit teurer, in der Folge wird Gas unwirtschaftlicher, zumal den Kunden der LGV für den Bezug von Erdgas noch quasi eine Strafsteuer in Form von CO2-Abgabe aufgeladen wird. Durch Förderung - das ist der neue Ausdruck für Subvention - von Heizungen für Strom aus der Steckdose wird dem Konkurrenten, dem Strom aus Atom und Kohle, der Weg geebnet. Nur einmal verwendetes Verpackungsmaterial zu verbrennen, wird mit der Klimapolitik als klimaneutral bezeichnet, anstatt nach Wegen zu suchen, Wegwerfprodukte zu reduzieren und die damit verbundenen Rohstoffe und Energie für dessen Herstellung zu sparen und mit solchen Ansätzen, dazwischen auch einmal aktiv, im primären Bereich Umweltschutz zu betreiben. Um die zu erwartenden Ausfälle zu kompensieren, plant die Regierung, andere Aufgaben an die LGV zu übertragen, die eine neue Infrastruktur, aber auch Wissen erfordern, um den Anforderungen, den im vorliegenden Bericht und Antrag vorgesehenen Geschäftsfeldern, die aufgetragen werden sollen, gerecht zu werden. Die offene Formulierung der möglichen Zielmärkte im Ausland, vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in jüngster Zeit im Zusammenhang mit unseren Staatsbetrieben, ist ernsthaft zu hinterfragen: Wozu braucht es Niederlassungen im Ausland? Wenn es schiefläuft, muss die Allgemeinheit bezahlen. Das sind verschiedene Punkte oder verschiedene Bereiche, die die LGV in Zukunft mitmachen soll oder dazu machen soll. Das sind: «die Erzeugung, die Beschaffung, der Transport, die Verteilung, die Speicherung und die Abgabe von sowie der Handel mit Gas und leitungsgebundener thermischer Energie (Wärme- und Kälte) im In- und Ausland», die Belieferung der Endverbraucher und Lieferanten im In- und Ausland mit Gas und leitungsgebundener Energie. Die LGV kann in diesem Zusammenhang «sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche im Inland gründen oder erwerben». Im In- und Ausland kann sie auch Zweigniederlassungen errichten, «Immobilien und Grundstücke erwerben, verwalten, belasten und veräussern».Meiner Ansicht nach müssen die Staatsbetriebe eine möglichst preisgünstige und zuverlässige Grundversorgung bieten - mehr nicht. Solchen Expansionsplänen ins Ausland kann ich nicht zustimmen. Negativbeispiele sind genug bekannt: die Telecom mit der deep AG, die LKW mit Windrädern in der Nordsee, die LLB mit ihren Filialen in der Schweiz und auch die Post mit Firmen in Österreich und Deutschland. Alles zusammen hat uns schon zweistellige Millionenbeträge gekostet. Also ich möchte von der Regierung schon noch etwas nähere Auskunft: Wie weit kann das mit Beteiligungen im Ausland gehen, wie wird das gesichert? Und wie wird auch das Wissen aufgebaut, um solche Filialen zu gründen? Ist das schon da, oder muss das noch alles erarbeitet werden und so weiter? Ich denke, man sollte aus der Vergangenheit jetzt schon Lehren ziehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Gleich vorweg: Eintreten ist für mich unbestritten. Ich habe nur eine Frage betreffend das auf der Seite 7 aufgeführte «Dritte Liberalisierungspaket». Hier wird ausgeführt: «Des Weiteren werden zahlreiche europäische Rechtsgrundlagen für den Gassektor im Rahmen des ‹Dritten Liberalisierungspaketes› der EU auf Liechtenstein zukommen.» Und es wird dann auch in Stichworten zumindest ausgeführt, was da zu erwarten ist: Marktentflechtung, ergänzende Regelung betreffend gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, Schutz der Endkunden, Energiekennzeichnung und Unbundling. Da hätte ich die Bitte an den Regierungschef-Stellvertreter, noch etwas weiter auszuführen, was unter diesen Stichworten zu verstehen ist respektive ob es hier Punkte gibt, die einen sehr wesentlichen Einfluss auf das Geschäft der Gasversorgung haben werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. An den Abg. Elkuch, mit dem In- und Auslandsgeschäft: Sie müssen sich einfach einmal vorstellen, eine Grossfirma in Liechtenstein kauft Gas ein und will den gleichen Anbieter auch für ihre Auslandsniederlassungen. Wenn die Liechtensteinische Gasversorgung dies nicht anbieten kann, sind sie draussen aus dem Geschäft. Man muss das einfach ein bisschen weiter ausdenken, nicht darüber nachdenken, was da zusätzlich für grosse Risiken da sind, sondern sie müssen das Geschäft machen, sonst sind sie aus dem Geschäft. Das ist das eine. Ich glaube nicht, dass die Liechtensteinische Gasversorgung jetzt einfach einmal hingeht und sich eine Bohrinsel in der Nordsee kauft und dann versucht, Erdgas zu bohren. Das kann ich mir nicht vorstellen, das wird die Regierung sicher auch nicht bewilligen. Das nur zu Ihren In- und Auslandsgeschäften. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte zwei, drei kleine Fragen an die Regierung richten. Mir geht es vor allem um die Ausführungen auf Seite 17 in Bezug auf diese Motion zum ÖUSG. Ich hätte die Regierung gerne gefragt - ich hoffe, Sie wissen da etwas mehr -, was der Stand der Umsetzungen ist, wie geplant ist, dass eben diese Oberaufsicht, an der es vor allem im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen bei verschiedenen Staatsbetrieben meiner Meinung nach gehapert hat, verbessert werden kann, was der Stand der Umsetzungen ist und welche Massnahmen so einigermassen geplant sind. Einfach, dass Sie das einmal kurz umreissen könnten, Sie müssen nicht in jedes Detail gehen. Dann, denke ich, möchte ich noch zur LGV generell sagen: Also ich kann nicht nachvollziehen, was Sie Herr Abg. Herbert Elkuch gesagt haben in Bezug, dass nun das Netz dann in Zukunft nicht mehr genutzt werden würde, auch wenn jetzt eine Klimastrategie umgesetzt wird oder werden muss. Denn Gas wird gerade als eine Brückentechnologie einspringen können, denn wie Ihnen sicher bekannt ist, gibt es heutzutage die Technologie, die sogenannte Power to Gas, und da wird eben gerade Erdgas respektive Methan als Zwischenspeicher genutzt werden, um aus Strom ein lagerungsfähiges Produkt zu machen. Denn das grosse Problem ist ja gerade bei Windanlagen oder generell bei erneuerbaren Energien, dass sie diese dann eben zuschalten müssen, wenn Sie sie brauchen. Und es weht dann eben nicht immer Wind, wenn Sie gerade Strom brauchen. Aber durch diese Power-to-Gas-Technologie können Sie eben dann diese Energie speichern und dann verwenden, wenn Sie sie brauchen. Deshalb glaube ich im Gegenteil, dass der LGV eine eher grössere Bedeutung in der Zukunft zufallen wird, und das gerade auch in Bezug auf erneuerbare Energien. Und deshalb denke ich im Gegenteil, dass Gas sogar zur Reduktion von CO2 beitragen wird und nicht, wie Sie gesagt haben, durch die neuen Technologien unter Druck kommen wird. Also diese Meinung kann ich in keinster Weise teilen, und deshalb kann ich es auch nicht nachvollziehen, dass die Investitionen dann sozusagen zum Teufel gegangen sind. Nein, ich glaube, das ist gut investiertes Geld und auch der Ausbau der LGV - wie man es im Jahresbericht nachlesen kann -, der natürlich nicht Teil dieser Vorlage ist, aber da sehen Sie eindeutig, dass die LGV immer bedeutender wird. Wie gesagt, ich kann nicht nachvollziehen, was Sie ausgeführt haben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Herr Lageder, ich habe nicht gesagt, man braucht die Erdgasleitungen nicht, sondern im Gegenteil: Die Erdgasleitungen bleiben ja bestehen. Wenn aber eine andere Engerieform an dessen Stelle tritt, dann werden die Leitungen weniger gebraucht. Infolge dessen wird die verkaufte Einheit - und das pro Kubikmeter oder pro Kilo - im Preis teurer, weil, je mehr eine Leitung durchsetzt, der Transport umso günstiger ist. Ich habe auch nicht gesagt, dass die LGV da in der Nordsee etwas machen soll, sondern das sind einfach Auslandbetriebe. Das muss nicht eine Firma sein, sondern das kann auch im Prinzip ein Bürobetrieb sein oder was immer. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Für mich ist Eintreten auch unbestritten. Ich habe nur eine Frage zum Zweckartikel. Der Zweckartikel wird ja auf den Seiten 13, 14, 15 und 16 sehr ausführlich behandelt. Und auf der Seite 16 wird erwähnt, dass eine Beteiligung im Ausland gegenüber der Vernehmlassung nicht mehr vorgesehen wird, sondern der Teil des Art. 3 bei Bst. d wurde gestrichen. Es ging da um die Ausdehnung der Gründung und des Erwerbs von Unternehmen auch im Ausland. Da steht ja: Das hat keinen Eingang in dieser Gesetzesvorlage mehr gefunden. «Eine nachmalige Prüfung hat ergeben, dass die LGV aufgrund ihres Betriebszweckes nicht darauf angewiesen ist, Unternehmen im Ausland zu gründen oder zu erwerben.» So steht es auf der Seite 16. Da wäre ich eigentlich sehr daran interessiert, was die Gründe waren, die dazu geführt haben, dass man diesen Teil wieder gestrichen hat. Das hat jetzt für mich damit zu tun, dass die Beteiligungen im Ausland mehrmals schon erwähnt worden sind. Das gehört eigentlich in die gleiche Kategorie, dass man hier vielleicht gewisse Bedenken gehabt hat oder Bedenken gesehen hat. Wenn sie dazu etwas sagen könnten, dann wäre das sicher auch interessant für die nachfolgende Diskussion. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort, Herr Präsident. Nur nochmals kurz zum Abg. Herbert Elkuch: Ich habe die Skaleneffekte schon verstanden. Ich habe aber genau gesagt, dass eben das Gegenteil eintreten wird. Nur weil wir vielleicht kein Erdgas mehr aus Russland kaufen, sondern aus Elektrizität hergestelltes Erdgas, aus deutschen Windkraftanlagen zum Beispiel, das ist den Leitungen egal, ob es Erdgas ist oder Methan. Die Leitungen werden meiner Meinung nach eher stärker benutzt und das würde sogar zu sinkenden Kosten führen. Man kann eben auch Methan, das aus Elektrizität gewonnen ist, transportieren. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz den Abg. Lageder unterstützen. Das mit den Skaleneffekten ist sicher beim herkömmlichen Geschäft der Gasversorgung ein Thema. Aber wenn in einem solchen Unternehmen und gerade in dieser Branche, in der wahnsinnig viel Innovatives passiert, gerade jetzt auch in Richtung erneuerbare Energie Innovation forciert wird, solche, das ist natürlich die Voraussetzung, dann ist es hier locker möglich, in diesem Bereich diesen Skaleneffekt eben wieder hinzukriegen und mit den sogenannten Windgas- und Sonnengasthemen, die eben über diese erneuerbaren Engeriequellen gewonnen werden, hier die nötigen Durchgangskapazitäten dann eben zu haben, wenn man diese Leitungen hat. Hier sehe ich auch, der Innovationsgrad ist entscheidend, und wenn das Unternehmen mit diesen neuesten Möglichkeiten mitgeht und hier die richtigen Leute am Ruder sind, dann wird hier noch sehr viel möglich sein, ohne dass das passiert, was sie als quasi Horrorszenario jetzt befürchten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Herbert Elkuch
Ich male kein Horrorszenario. Im Bericht und Antrag ist die Rede von Warmwasserleitungen und vielleicht auch Dampfleitungen. Das ist eine Parallelinfrastruktur zur bestehenden. Und wenn zu einer bestehenden Infrastruktur eine Parallelinfrastruktur gebaut wird, aber am Ende nicht mehr Energie gezogen wird, dann wird diese Infrastruktur teurer pro bezogener Leistungseinheit, weil zwei Infrastrukturen unterhalten werden müssen. Aber der Verbrauch ist gleich gross. Je mehr eine Leitung durchsetzt, umso günstiger ist für den Kunden der Preis. Dieser Vertrag ist noch nicht endgültig beschlossen, aber der CO2-Ausstoss soll bis 2030 unter 40% reduziert werden. CO2-Ausstoss machen nur fossile Brennstoffe - in erster Linie - und Erdgas ist ein fossiler Brennstoff. Man muss auch beim Erdgas, nehme ich einmal an, einsparen. Es wird nicht möglich sein, dass das nur mit Benzin und Diesel machbar ist, da zumindest schon sehr viel Heizöl eingespart wurde durch den Einsatz von Erdgas. Man wird den Erdgasverbrauch reduzieren müssen, sonst erreicht man diese 40% nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte nur die Abg. Lageder und Gopp unterstützen. Das wird sicher in der Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Wenn ich denke, eben Power to Gas. Dann sind wird CO2-neutral, also das heisst, das wird dann nicht dazugerechnet. Das muss man auch sehen. Wie gesagt, aus meiner Sicht wird Erdgas in der Zukunft noch mehr zur Energieversorung beitragen können, und durch das wird es auch aus meiner Sicht nicht unbedingt teurer werden können. Vor allem das, was wir dann im Prinzip über Power to Gas unter Umständen beziehen werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Rainer Gopp
Danke. Ich möchte es nicht künstlich in die Länge ziehen, aber ich muss jetzt doch nochmals zwei Sätze dazu sagen. Das ist eben das Gesetz von Innovation. Entweder man geht mit der Zeit, man nutzt diese neuen Möglichkeiten und hat diese Innovation im eigenen Unternehmen vereint oder man bleibt auf der Strecke. Man kann nicht nur, weil man eine Infrastruktur hat und glaubt, man müsse mit dieser Infrastruktur immer dasselbe anstellen, damit man die gleichen Kapazitäten erreicht, einfach stur bei dem bleiben. Man muss sich öffnen und die neuen Sachen - und das sind diese Themen dieser Brückentechnologien, wo man das sogenannte Windgas- und Sonnengas eben herstellen können wird - muss man halt nutzen. Dann bleibt und wird diese Infrastruktur unter Umständen wieder rentabel. Aber wenn man natürlich bei den Themen bleibt, die Sie sagen, stur dort weiterfährt und dann noch bei den fossilen Energiequellen sagt, die müssen drastisch reduziert werden, und dann keinen Innovationsgrad in sich vereint, dann passiert das, was Sie sagen. Aber ich bin da ein bisschen positiver. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Betreffend diese Auslandsbeteiligungen, was hier bereits diskutiert wurde. Das Beispiel vom Abg. Peter Büchel, dass er sagt, man müsse eben auch ins Ausland liefern können: Ich denke mir, die Lieferung ins Ausland ist nicht kritisch. Aber die Beteiligung im Ausland an Unternehmungen, das ist kritisch nach meinem Dafürhalten, gerade nach den Erfahrungen die letzten Jahre. Wir kennen den Fall bei der Post AG. Da wurde die Regierung sehr wohl noch gefragt. Aber die Regierung hat da keine konkrete Position bezogen. Und die Post hat gehandelt. Und im Endeffekt kennen wir das Resultat. Entsprechend möchte ich schon auch beliebt machen, dass man sich zumindest die Beteiligungen im Ausland nochmals überlegt. Aber wie gesagt: Eine Lieferung von Gas ins Ausland ist ja damit nicht untersagt. Dann zu dieser Debatte betreffend die fossilen Energieträger: Das Dilemma ist einfach, diese sind nicht unendlich, diese sind endlich. Irgendwann werden uns diese Energieträger ausgehen - Öl, Gas. Das können wir nicht verhindern. Wir finden dann schlicht und einfach auf diesem Planeten keine solchen Energieträger mehr. Entsprechend werden wir von diesen Technologien wegkommen müssen, ob wir wollen oder nicht. Jetzt ist einfach noch die Frage: Wann machen wir das? Und es wird ja nicht von heute auf morgen gehen, es wird eben ein schleichender Prozess sein. Sprich, das wird mehrere Jahrzehnte dauern. Und ich denke mir auch, wir müssen uns als Menschheit einfach überlegen, wie wir zukünftig unsere Häuser zum Beispiel heizen können. Wie gesagt, Öl und Gas - wir werden noch genügend haben, aber für nachkommende Generationen wird es nicht mehr reichen. Und gerade aus Öl sollte man grundsätzlich etwas anderes machen als Wärme.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Pio Schurti
Danke, Herr Präsident. Nur kurz ein paar Worte meinerseits zum Gesetz der Innovation, das der Kollege Gopp angesprochen hat. Ich finde es gut, wenn man grundsätzlich auf Innovation vertraut und positiv in die Zukunft schaut. Aber ich möchte doch im Zusammenhang mit unseren öffentlich-rechtlichen Unternehmen sagen - und auch schon, bevor es diese gegeben hat oder bevor sie unter dem ÖUSG geregelt wurden: Der Landtag hat einmal in Innovation investiert in der Nordsee, Windräder, die bis heute meines Wissens nicht in Betrieb sind. Das war noch in der Zuständigkeit des Landtags, und ein anderes Unternehmen, das der Vorredner erwähnt hat: Die sind auch mit der Zeit gegangen und haben in IT, Informationsvermittlung, investiert im Ausland. Vielleicht werden solche Innovationen manchmal auch zu Blasen, die dann platzen. Eine gewisse Vorsicht ist auch angezeigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Rainer Gopp
Entschuldigen Sie, Herr Präsident, ich muss da nochmals erwidern. Sie haben schon recht, eine gewisse Vorsicht ist angezeigt. Aber Sie vermischen da etwas. Sie vermischen Kompetenz und Innovation. Also in einem Unternehmen muss einfach auch die Kompetenz vorhanden sein, um gewisse Geschäftsfelder eben auszuüben, und in einem oder zwei Ihrer Beispiele war das halt vielleicht zu wenig der Fall. Und das andere ist: Nur weil man kein Risiko eingehen möchte, nicht innovativ zu sein, ist auch gefährlich. Oder? Ich habe diesen Kredit damals auch mit bewilligt für diese Windräder in der Nordsee. Das ist schiefgegangen. Das Restrisiko bleibt, dass man bei gewissen Investitionen Schiffbruch erleidet. Aber das haben Sie bei gewöhnlichen Geschäftsfällen - bei jedem Geschäftsfall ist das möglich, dass Sie Schiffbruch erleiden. Also Risiko und Innovation abzuwägen, ist richtig. Da gebe ich Ihnen recht. Aber man darf es nicht vermischen damit, dass man sagt, man sollte so etwas sowieso unterbinden. Wenn nämlich die Kompetenz bei den Leuten, die das tun, vorhanden ist, dann ist es durchaus der richtige Weg. Dort muss man einfach ein bisschen unterscheiden. Wenn die Kompetenz eben nicht gegeben ist, dann sollte man es nicht tun. Das ist richtig. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) wurde 1986 gesetzlich verankert. Sie hat sich über die letzten drei Jahrzehnte hinweg zu einem wesentlichen Versorger des liechtensteinischen Energiemarktes entwickelt. Dabei musste die LGV der dynamischen Entwicklung der liberalisierten Energiemärkte folgen und sich diesem Umfeld anpassen, um fortlaufend konkurrenzfähige Preise anbieten zu können. So wurde die Erdgasrichtlinie im Jahre 2005 in die liechtensteinische Gesetzgebung über eine Teilrevision des Gasmarktgesetzes umgesetzt. Die Richtlinie verfolgte das Ziel der Schaffung eines vollständig integrierten Erdgasbinnenmarktes, welcher dem Europäischen Wirtschaftsraum einen wettbewerbsfähigen Markt und gleichzeitig Versorgungssicherheit garantiert. Kernpunkte dieser Richtlinie waren die vollständige Marktöffnung für alle Kunden sowie Regelungen betreffend gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, Schutz der Endkunden und Energiekennzeichnung. Weiters wurde der Aufgabenbereich der Regulierungsbehörde erweitert. Die Betreiber von Erdgasnetzen wurden verpflichtet, auf nicht diskriminierende Weise Energie für berechtigte Kunden durch ihre Netze zu leiten. Dafür war eine angemessene Vergütung vorgesehen. Heute verschiebt sich der Energiemarkt zunehmend in Richtung erneuerbare Energienutzung und mehr Energieeffizienz. Diesem geänderten Marktumfeld und den sich ebenfalls ändernden Kundenwünschen will die LGV weiterhin entsprechen können. Die Regierung hat deshalb die Eignerstrategie bereits in der Vergangenheit diesen Bedürfnissen angepasst und den Auftrag an die LGV zur Versorgung mit Gas um die Versorgung mit leitungsgebundener thermischer Energie erweitert. Im vergangenen Jahr wurde das neue LGVG erarbeitet. Der Gesetzesentwurf konnte im Oktober 2015 in die Vernehmlassung geschickt werden. Grund für die Überarbeitung war die bisher fehlende gesetzliche Verankerung für Sachverhalte der aktuellen Eignerstrategie. Diese Lücken galt es zu schliessen beziehungsweise den Gesetzestext an aktuelle Marktgegebenheiten anzupassen. Ebenfalls wurde im Rahmen dieser Vorlage der Zweckartikel - Art. 3 - als Grundlage einer Konkretisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der LGV unter Beachtung des aktualisierten europäischen Rechtsrahmens ausgestaltet. Mit der gegenständlichen Vorlage werden nunmehr die Zuständigkeiten der LGV im Gesetz unter angemessener Berücksichtigung der Eignerstrategie zeitgemäss und nach den Vorgaben des EWR-Abkommens aktualisiert und der LGV ein Rechtsrahmen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags an die Hand gegeben. Ebenfalls beinhaltet die Vorlage Anpassungen im Bereich der Begrifflichkeiten. Ein Hauptschwerpunkt der Vorlage ist die gesetzliche Festlegung der Zuständigkeit der LGV für leitungsgebundene thermische Energie im Land Liechtenstein. Mit dem nun vorliegenden Vorschlag einer Totalrevision wird das Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung neben inhaltlichen Anpassungen auch formell - in Aufbau und Gliederung - in Anlehnung an das Gesetz vom 19. November 2009 über die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW-Gesetz) neu strukturiert, sodass dieses insgesamt übersichtlicher und lesbarer ausgestaltet wurde.Die im Rahmen der Vernehmlassung aufgeworfene Thematik, inwiefern der Eigner bei Auslandsgeschäften von öffentlich-rechtlichen Unternehmen einbezogen und/oder informiert werden soll beziehungsweise muss, stellt eine generelle Frage im Rahmen von Corporate Governance dar und wird nicht im Rahmen dieser Vorlage gelöst werden. Vielmehr sollen allgemeine Fragestellungen rund um das ÖUSG im Rahmen der Beantwortung der vom Landtag am 30. September 2015 verabschiedeten Motion abgehandelt werden. Mit der Motion wurde die Regierung beauftragt, dem Landtag Gesetzesanpassungen vorzulegen, welche sicherstellen, dass die Oberaufsicht der Regierung über die dem ÖUSG unterstehenden öffentlichen Unternehmen wirksam wahrgenommen werden kann. Diesbezüglich wird von den Motionären im Speziellen auf die Rolle der Regierung bei Auslandsengagements oder Beteiligungen an ausländischen Unternehmen eingegangen. Die Regierung wird sich im Rahmen der Beantwortung der Motion hierzu näher äussern. Ich werde in der Beantwortung Ihrer Fragen in der Eintretensdebatte auch auf diesen Punkt noch kurz eingehen. Ich bedanke mich für die lebhafte Eintretensdebatte mit einigen sehr interessanten Voten, die eine generelle Flughöhe erreicht haben zur Energiepolitik unseres Landes und generell der Energiepolitik, wie sie sich in der weltweiten Entwicklung in einigen technologischen Bereichen zeigt. Ich versuche, Ihre Fragen oder Einwürfe im Rahmen der Eintretensdebatte so kurz wie möglich beantworten zu können.Zuerst zum Abg. Patrick Risch: Sie haben darauf hingewiesen, was zuerst gewesen sei - die Henne oder das Ei. Und da haben Sie etwas angedeutet, dass die Anpassung der Eignerstrategie quasi vermutlich das Ei wäre, dass das Ei vor der Henne gekommen sei. Da haben Sie vermutlich nicht ganz unrecht. Diese Anpassung der Eignerstrategie ist vor dem Gesetz passiert. Den Grund, warum diese gesetzliche Anpassung, die dazu gehört, diese Zeit gebraucht hat, haben Sie selbst teilweise angeführt - wahrscheinlich nicht in diesem Zusammenhang. Ein Grund für diese Verspätung der gesetzlichen Anpassung war sicher die Prüfung der Frage, ob die LGV in die LKW eingegliedert werden soll oder nicht. Es galt, diese Frage zuerst zu prüfen und für eine längere Zeit wieder abschliessend zu beantworten, und diese Prüfung unter Einbindung von neutralen Experten hat eine gewisse Zeit gedauert. Es hätte wenig Sinn gemacht, das LGV-Gesetz anzupassen und kurz darauf eine Fusion mit den LKW zu beschliessen und das Ganze noch einmal anzupassen. Deshalb hat die Regierung entschieden, dass wir die Anpassung des Gasversorgungsgesetzes nach der Entscheidung über die Fusion mit den LKW treffen. Und deshalb ist dann auch die Vernehmlassung gefolgt. Die Behandlung des Berichts und Antrags beziehungsweise der vorliegenden Gesetzesanpassung durch den Landtag ist deshalb erst heute der Fall. Der zweite Grunde, warum es etwas länger gedauert hat, ist die erwähnte ÖUSG-Motion. Wir wollten zuerst seitens der Regierung abwarten, wie sich diese Motionsbeantwortung, in welche Richtung sich das entwickelt, damit eine gewisse Parallelität dann zur Motionsbeantwortung und zur Erneuerung des Gasversorgungsgesetzes entsteht. Hauptgrund war aber in der Tat die Prüfung der Frage der Eingliederung der Gasversorgung in die LKW. Und lassen Sie mich hier noch einmal wiederholen: Die Regierung hat sich klar entschieden, eine Eingliederung der Gasversorgung in die LKW ist kein Thema und wird bis auf Weiteres nicht näher geprüft und nicht mehr weiterverfolgt. Damit ist dieses Thema für die Regierung abgeschlossen. Und damit war auch der Weg frei, das LKV-Gesetz anzupassen. Auf die Auslandgeschäfte gehe ich dann nachher noch näher ein. Der Abg. Rainer Gopp hat ebenfalls diese Zeitdifferenz angesprochen. Ich habe das jetzt bereits betreffend den Abg. Patrick Risch beantwortet. Zur Debatte, die der Abg. Herbert Elkuch losgestossen hat, inwiefern Gas ein Energiemedium der Zukunft ist oder nicht, möchte ich hier nichts mehr weiter ausführen. Ich bedanke mich bei den Votanten, die hier entgegnet haben. Diese Diskussion könnte man sicher noch zwei Stunden weiterführen. Wir werden überlegen, auf die 2. Lesung zur Zukunftsfähigkeit von Erdgas und zu diesen Technologien, die Sie erwähnt haben, etwas auszuführen. Aber auch hier gibt es ganz viele unterschiedliche Ansichten. Was wirklich die Zukunft bringt, wird schwierig sein, definitiv vorherzusagen. Wir werden dazu aber Ausführungen machen.Eine Klammerbemerkung sei mir erlaubt zum Stichwort Power to Gas. Das ist tatsächlich eine spannende Entwicklung in Bezug auf Speichertechnologien. Man muss aber auch dazu sagen, dass im Moment der Wirkungsgrad dieser Technologie noch von einer breiten Nutzung entfernt ist. Also da muss technologisch - Stichwort Innovation, wie es der Abg. Gopp gesagt hat -, da muss noch einiges passieren, damit diese Technologien dann eine breite Wirkung entfalten. Also der Wirkungsgrad ist im Moment noch für eine ökonomische breite Anwendung zu tief. Aber es ist eine vielversprechende Entwicklung. Und natürlich hofft auch die LGV, dass hier in Zukunft neue Möglichkeiten für Erdgas dann entstehen.
Dann komme ich zu dieser Frage betreffend die Auslandsbeteiligungen oder -gründungen oder eben -niederlassungen. Einiges davon wurde schon erwähnt, was die Antworten betrifft. Der Kern seitens der Regierung ist sicher die Antwort eben, dass wir das nicht nur für einen Staatsbetrieb, eben die LGV, hier spezialgesetzlich regeln wollen, sondern dass wir diese Frage grundsätzlich im ÖUSG klären wollen. Und der Abg. Thomas Lageder hat gefragt, wo wir da stehen. Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die diese Fragen diskutiert. Es wird hier um verschiedenste Aspekte diskutiert. Es geht um Auslandsbeteiligung, um Schwellenwerte, ab wann zum Beispiel die Regierung entscheiden soll oder vielleicht sogar ein Landtagsentscheid dazu kommen soll. Das ist noch nicht entschieden. Ich kann Ihnen hier auch noch keine Zwischenergebnisse bekannt geben. Es wird aber auch diskutiert, inwiefern zum Beispiel das Compensation-Reglement, also die Entschädigungen für die Verwaltungsräte, ob das nicht in Zukunft durch die Regierung geschehen soll, weil das im Moment noch durch die Verwaltungsräte selbst passiert. Solche Dinge werden im Moment diskutiert, und meines Wissens ist die Motionsbeant-wortung ziemlich weit fortgeschritten. Ich gehe davon aus, dass es noch in dieser Legislatur hier im Landtag behandelt werden kann, die entsprechende Anpassung des ÖUSG. Und deshalb soll das Timing auch dann auf die 2. Lesung für die Gasversorgung eigentlich aufgehen. Insofern hoffe ich, dass wir hier eine Parallelität bekommen und diese ganzen grundsätzlichen Fragen betreffend Ausland dann dort diskutieren können. Erlauben Sie mir aber auch noch eine Bemerkung: Ich glaube, man muss schon etwas differenziert dieses Thema angehen. Man neigt in der Politik manchmal zu Extremen wie eine Pendelbewegung. Man neigt dazu jetzt aufgrund der negativen Erfahrungen, die wir mit der Post gemacht haben, das ist richtig. Und auch bei der Telecom gab es Auslandsaktivitäten, die nicht sehr glücklich verlaufen sind. Auf das Thema LKW möchte ich jetzt nicht eingehen. Da teile ich eher die Ansicht des Abg. Gopp. Was diese negativen Erfahrungen angeht, muss man sich einfach bewusst sein, es ist ein grosser Unterschied, ob man sich im Kerngeschäft bewegt. Und das Kerngeschäft - wir reden von liberalisierten Märkten in Europa, sei es Infrastruktur, sei es Dienstleistung. Und wir müssen uns bewusst sein, wenn wir uns entscheiden als Staat, dass wir staatliche Betriebe einsetzen, um eine Grundversorgung sicherzustellen, um vernünftige Preise sicherzustellen und das Ganze nicht dem freien, teilweise aggressiven Wettbewerb zu überlassen, dann müssen wir unseren Staatsbetrieben, auch im Sinne von gleich langen Spiessen, die Möglichkeit geben, sich in diesem Wettbewerb in diesen liberalisierten Märkten vernünftig aufzustellen. Das heisst nicht, dass unsere Staatsbetriebe übermässige Risiken eingehen sollen oder abseits vom Kerngeschäft zur Kompensation des Kerngeschäfts neue Abenteuer im Ausland eingehen sollen. Da bin ich bei Ihnen.Es muss aber möglich sein, finde ich persönlich auch, dass Beteiligungen im Ausland dazu dienen, zum Beispiel die ökonomische Aufstellung des Betriebes zu optimieren. Und das darf man hier offen sagen: Bestimmte Steuervorschriften in bestimmten Ländern erfordern es, dass man im Land vor Ort eine Zweigniederlassung zum Beispiel einrichtet und steuerlich dadurch abrechnen kann. Wir können also nicht alles, was im Ausland passiert, nur vom Inland aus betreuen, sonst bekommen wir eklatante zum Beispiel Steuernachteile. Und dann möchte ich dann den Landtag hören, wenn unsere Staatsbetriebe bei solchen Auslandsaktivitäten, die zum Beispiel im Fall der Gasversorgung ja auch zwingend sind, Einkauf von Erdgas können wir nur im Ausland tätigen, Steuernachteile, gravierende finanzielle Nachteile, hätten, dann möchte ich dann hier hören, was gesagt wird, wie dumm man sich wieder angestellt hat und Geld verschwendet hat. Also es braucht eine gewisse Flexibilität. Aber noch einmal: Ich spreche hier von einer vernünftigen risikobewussten Aktivität im Bereich des Kerngeschäfts. Und das sollte möglich sein mit den Kontrollmechanismen, die das ÖUSG vorgeben soll, das für alle Staatsbetriebe dann Geltung hat. Deshalb haben wir hierzu in dieser Vorlage nichts verändert. Im Unterschied zum Vernehmlassungsentwurf wurde die Gründung von Firmen im Ausland herausgenommen. Was wir heute hier vorschlagen in der Totalrevision, ist die bestehende Gesetzeslage. Es ist nichts dazugekommen. Es ist eine Analogie zur Gesetzgebung im Bereich der LKW, dem anderen grossen Infrastrukturbetrieb, und deshalb gehe ich davon aus, dass die entscheidenden Kontrollfragen im ÖUSG gestellt werden und beantwortet werden müssen und nicht im Gesetz zur Gasversorgung. Das wurde im Bericht und Antrag auch ausführlich dargestellt; und wenn das noch nicht genügend ist, werden wir gerne auf die 2. Lesung diese Frage noch einmal darstellen.Dann wurde noch angemahnt wegen der Umweltfreundlichkeit vom Abg. Herbert Elkuch wegen dieses grünen Blatts. Ich glaube, auch das wurde im Rahmen der Debatte kontrovers diskutiert. Ich persönlich teile die Ansicht, dass die Erdgasversorgung in Liechtenstein eine Zukunft hat, dass Erdgas - ich habe das Stichwort Biogas zum Beispiel auch vermisst in der Debatte hier - sehr wohl auch energieeffiziente und ökologische Aspekte beinhaltet. Natürlich ist es ein CO2-Thema. Aber die Antwort auf diese Frage wurde ja auch bereits gegeben.Und ein letzter Punkt, den ich noch anmerken wollte betreffend diese Verbrennung von Wegwerfprodukten, dass das einen falschen Anreiz schaffe. Ich glaube, die Tatsache ist da, wir produzieren Abfall. Und wir bemühen uns alle, Recycling zu fördern. Es gibt in Liechtenstein eine grosse Firma, die sich sehr intensiv mit Recycling-Fragen beschäftigt. Das hat zugenommen. Das ist ein wachsender Markt. Aber wir werden nicht alles recyceln können, es wird immer Abfallprodukte geben, solange der Mensch auf diesem Planeten lebt. Und diese Wärme, die bei der Verbrennung von diesen Wegwerfprodukten entsteht, ungenutzt verpuffen zu lassen, wäre aus meiner Sicht eine energiepolitische Dummheit.Darum ist die Nutzung der Fernwärme aus der Verbrennungstechnologie meines Erachtens eine sinnvolle Nutzung und eben auch eine Massnahme im Rahmen der Energiestrategie zur Verbesserung unserer ökologischen Energiebilanz. Und ich begrüsse, dass die Gasversorgung hier dieses Thema betreut, weil die Gasversorgung am nächsten bei den leitungsgebundenen Wärme- oder eben Energieversorgungen anzusiedeln ist und daher die grösste Chance besteht, dass dort die Kompetenz für leitungsgebundene Energieversorgung anzusiedeln ist. Deshalb wollen wir das eben im Gesetz auch zusätzlich jetzt regeln. Damit hoffe ich, dass ich die wesentlichen Fragen beantwortet habe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe noch eine Frage zum Dritten Liberalisierungspaket gestellt. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, entschuldigen Sie. Diese Frage ist mir durch die Lappen gegangen. Das Dritte Liberalisierungspaket ist noch nicht in den EWR aufgenommen worden. Wir haben es daher im Bericht und Antrag nur kurz angeführt. Die Übernahme in den EWR steht noch aus. Wir werden aber auf die 2. Lesung gerne etwas näher über diese verschiedenen Punkte Ausführungen machen, soweit sie eben schon bekannt sind. Die Übernahme in den EWR ist aber eben wie gesagt noch nicht erfolgt. Wir werden schauen, was hier noch an Zusatzinformationen möglich ist betreffend den Stand der heutigen Rechtslage. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Jetzt bin ich auch nicht ganz sicher, ob Sie meine Frage schon beantwortet haben. Ich habe ja gefragt, warum Sie das aus der Vernehmlassung rausgenommen haben, so wie es hier steht. Ich glaube, ich habe das so verstanden, dass wir das im Rahmen der Beantwortung des ÖUSG dann mitlaufen lassen werden. Vielleicht können Sie es trotzdem sagen. In der Vernehmlassung war es anscheinend drinnen. Jetzt haben Sie es wieder rausgenommen und damit den Status quo gefestigt. Gab es denn einen Beweggrund, warum man das rausgenommen hat? Betrachtungsweisen oder Erfahrungen? Vielleicht können Sie trotzdem etwas dazu sagen. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe versucht, diese Frage zu beantworten. Dann ist es vielleicht untergegangen. Das war dieser Passus, wo ich erwähnt habe, dass wir eben im Unterschied zur Vernehmlassungsvorlage die Gründung von ausländischen Beteiligungen, also nicht Beteiligungen, sondern Unternehmen, das wären dann ja 100-Prozent-Tochterfirmen, das haben wir herausgenommen aufgrund der laufenden Beantwortung dieser ÖUSG-Motion. Wir wollten hier quasi nicht vorgreifen. Wir haben gesagt, okay, wir übernehmen einfach den Status quo in die Totalrevision, also in die neue Vorlage, wir fügen aber nichts zusätzlich hinzu, weil dieses Thema aufgrund der ganzen Diskussionen sehr kritisch ist; deshalb wollen wir hier die Motionsbeantwortung abwarten. Die Gasversorgung hat uns im Hinblick auf diese Diskussion auch gesagt, für sie ist es ausreichend, wenn sie sich beteiligen können an Unternehmen im Ausland oder eine Zweigniederlassung gründen können. Das erlaubt, diese steuerlichen Möglichkeiten optimal auszugestalten. Sie brauchen nicht unbedingt im Ausland eigene Tochtergesellschaften, so wie die LKW, wenn sie Kraftwerke in Tirol bauen. Das ist eine andere Situation. Deshalb haben wir es herausgenommen. Das war diese Antwort, die ich Ihnen geben wollte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung durch Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals hier, beim richtigen Artikel, an die Anmerkung des Abg. Nägele anknüpfen. Es ist hier nur ein bisschen missverständlich geschrieben, was auf Seite 16 steht. Hier steht: «der Gründung und des Erwerbs von Unternehmen auch im Ausland», und das ist quasi nicht in die Gesetzesvorlage eingeflossen. Erwerb ist für mich gleichbedeutend wie «beteiligen» im gewissen Sinne. Und beteiligen kann man sich laut Abs. 2 Bst. d im Ausland an Unternehmen. Also das ist zumindest einfach ein bisschen missverständlich, wenn man zuerst die Erklärung auf Seite 16 liest und dann den Abs. 2 Bst. d liest. Also das ist ein bisschen verwirrend. Aber ich habe Sie verstanden, was Sie vorhin gesagt haben. Sie müssen das nicht zusätzlich ausführen. Ich wollte das nur anmerken und möchte hier nochmal bekräftigen: Ich stütze schon Ihre Sichtweise, dass man in Zeiten von liberalisierten Märkten die Möglichkeit haben muss, auch im internationalen Umfeld gewisse Aktivitäten zu haben. Aber ich bin froh um Ihren Zusatzsatz: im Kerngeschäft. Das möchte ich hier nochmals bekräftigen. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe eine Verständnisfrage hier. Unter Abs. 1 Bst. d heisst es als Zweck: «die Belieferung der Endverbraucher und Lieferanten im In- und Ausland mit Gas und leitungsgebunderer thermischer Energie». Die Belieferung der Endverbraucher, darunter kann ich mir etwas vorstellen. Aber die Belieferung der Lieferanten, also dass ich die Lieferanten beliefere, das verstehe ich nicht. Einfach, dass sie das ausführen könnten. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Manfred Batliner
Danke für das Wort. Ja, ich gehöre, was die Thematik anbelangt, Unternehmungen im Ausland zu gründen, eher auch zur kritischen Gruppe. Ich möchte aber auch hier plädieren, ich denke, dass alle staatlichen Betriebe gleichgestellt werden sollten. Also man sollte dann jetzt nicht für die Gasversorgung - hier eben auch aus Aktualitätsgründen - eine andere Handhabung halten wie bei den anderen Betrieben. Also ich würde da für eine Gleichstellung plädieren und dann eher offener werden. Ich denke aber, dass dann eben in der Eignerstrategie festgehalten wird, dass Beteiligung, Gründung und Erwerb von Unternehmen, ob sie im In- und Ausland sind, eben nur dann möglich sind, wenn sie wirklich in eigener Expertise - und nicht mit jener von Beratern, sondern in eigener Expertise - beurteilt und bewertet werden können. Ich denke, das ist eigentlich der wichtigste Punkt, wo man dann sagen kann, das sind ja eben unsere Kernkompetenzen. Und dann ist es in anderen Feldern nicht mehr möglich. Aber ich möchte hier, dass man vielleicht auf die 2. Lesung auch einen Vergleich anstellt oder sagt, wir halten alle staatlichen Staatsbetriebe auf dem gleichen Niveau. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur kurz auf die Frage des Abg. Elfried Hasler eingehen: Belieferung der Lieferanten. Es ist auch im Gasbereich so, dass es lokale Vertreiber gibt, auch in der Region hier, und diese auch wieder das Gas einkaufen. Das ist ein sogenannter Zwischenhandel sozusagen; und es ist durchaus denkbar, dass unsere Gasversorgung auch nicht nur einen Endkunden in Buchs oder Sargans quasi beliefert, sondern eben auch einen lokalen Zwischenhändler, einen Gemeindebetrieb, der zum Beispiel die Gasversorgung für eine Region oder eine Gemeinde übernimmt und das Gas einkauft. Also dann ist es eben kein Endverbraucher, der die Heizung im Keller hat, sondern dann ist es ein Zwischenhändler sozusagen. Das sind dann eben Lieferanten und es ist sehr wichtig, dass die Gasversorgung, unsere LGV, auch solche Zwischenhändler quasi oder solche Lieferanten eben dann bedienen kann. Ansonsten würde sie ja einen wichtigen Teilmarkt verlieren für ihr Produkt. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Zum Art. 8, hier wird ausgeführt: «Im Verwaltungsrat sind, soweit möglich, Fachkompetenzen aus folgenden Bereichen vertreten: a) Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen; b) Energiewirtschaft, Technik; c) Recht.» Einfach den Passus «soweit möglich». Ich denke, das sollte doch möglich sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Über das bin ich auch gestolpert. Ich denke, hier sind die Themen aufgeführt, die drinnen sein sollten - fast zwingend für mich. Und das «soweit möglich» finde ich auch ein bisschen störend. Was ich noch anregen würde, ist, das unter Abs. 2 Bst. a zusammengefasste «Unternehmensführung, Finanz- und Rechnungswesen» hat für mich nicht zwingend etwas miteinander zu tun. Ich möchte damit sagen, dass ich finde, dass gerade der Bereich Unternehmensführung - wenn man die Beispiele, die wir in anderen staatlichen Unternehmen hatten, hier ansieht - unbedingt gewährleistet sein sollte. Für mich ein gutes Beispiel ist der neue Verwaltungsratspräsident der Post, der aus einem grossen Unternehmen kommt. Ich sage nicht, dass es jedes Mal eine solche Kapazität sein muss. Aber ich finde, das Zusammenführen dieser zwei Begriffe «Unternehmensführung» und «Finanz- und Rechnungswesen» ein bisschen fremd. Also ich würde diese beiden separat anführen. Das einzige, was dann nicht mehr funktioniert, ist ein Verwaltungsrat mit drei Mitgliedern. Das funktioniert dann nicht mehr. Aber das haben wir, glaube ich, ohnehin nicht, wenn ich mich nicht irre. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Nur kurz zu diesem Punkt: Das haben wir einstweilen so übernommen aus dem LKW-Gesetz. Wir wollten hier eine gleiche Formulierung, damit wir in beiden Betrieben die gleichen Vorgaben haben, und nicht eine andere Regelung. Das würde so fast suggerieren, dass ein anderer Ansatz hier gelten soll. Das wollten wir explizit nicht. Darum erwähne ich das hier auch für die Materialien. Es geht nicht darum, hier etwas anderes zu tun als bei den LKW-VR-Bestellungen. Aber wir können auf die 2. Lesung prüfen, ob man hier die Formulierung anpasst. Dann hätten wir aber einfach eine andere Formulierung als zum Beispiel im LKW-Gesetz. Das kann man in Kauf nehmen oder nicht. Wir werden das noch einmal anschauen. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben das Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorung in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 erledigt.
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